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Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland
Institut für angewandte Vogelkunde
Gutachten zur Abwehr von Vögeln in der
Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz
- Teil A -
erstellt von
Dipl.-Biol. Sascha Rösner Dipl.-Biol. Thomas Isselbächer
Schröcker Strasse 32 Zum Lahnberg 21
35043 Marburg 35043 Marburg
[email protected] [email protected]
in Zusammenarbeit mit der
Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz
und das Saarland, Frankfurt/M.
– Auftragnehmer –
für das
Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht
Rheinland-Pfalz, Oppenheim
- Auftraggeber -
Marburg a. d. Lahn, 2003
Inhaltsverzeichnis Seite 2
1 Einleitung.............................................................................................................4
2 Material und Methoden .......................................................................................5
3 Die Schadvogelarten...........................................................................................5
3.1 Star Sturnus vulgaris ..................................................................................................6
3.2 Ringeltaube Columba palumbus ..............................................................................12
3.3 Amsel Turdus merula ...............................................................................................13
3.4 Wacholderdrossel Turdus pilaris ..............................................................................14
3.5 Rabenkrähe Corvus corone corone .........................................................................14
3.6 Saatkrähe Corvus frugilegus ....................................................................................16
3.7 Dohle Corvus monedula ...........................................................................................17
3.8 Eichelhäher Garrulus glandarius ..............................................................................17
3.9 Elster Pica pica.........................................................................................................18
4 Methoden zur Vogelabwehr..............................................................................20
4.1 Gesetzliche Grundlagen...........................................................................................20
4.1.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) ...........................................................21
4.1.2 Landespflegegesetz Rheinland-Pfalz (LPflG) .................................................22
4.1.3 Jagdgesetzliche Regelungen ..........................................................................22
4.1.4 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14. Mai 1998 .......................................23
4.1.5 Bundestierschutzgesetz (TierSchG) ...............................................................24
4.1.6 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) vom 20. Dezember 2000 .........25
4.2 Möglichkeiten der Vogelabwehr in der Landwirtschaft .............................................29
4.3 Geräte, Hersteller und Anschaffungskosten.............................................................39
4.4 Praktikabilität, Effizienz und Effektivität der Abwehrmethoden.................................44
4.5 Problematiken und Konfliktfelder..............................................................................60
5 Schadensmuster und Schadensfälle...............................................................63
5.1 Star Sturnus vulgaris ................................................................................................64
5.2 Ringeltaube Columba palumbus ..............................................................................71
5.3 Amsel Turdus merula ...............................................................................................72
5.4 Wacholderdrossel Turdus pilaris ..............................................................................72
5.5 Rabenkrähe Corvus corone corone .........................................................................73
Inhaltsverzeichnis Seite 3
5.6 Saatkrähe Corvus frugilegus ....................................................................................74
5.7 Dohle Corvus monedula ...........................................................................................74
5.8 Eichelhäher Garrulus glandarius ..............................................................................74
5.9 Elster Pica pica.........................................................................................................74
5.10 Zusammenfassung Schadensmuster und Schadensfälle ........................................75
6 Schadensgebiete...............................................................................................77
6.1 Schadensgebiete allgemein .....................................................................................77
6.2 Schadensgebiete in Rheinland-Pfalz .......................................................................77
7 Diskussion .........................................................................................................80
7.1 Material und Methoden.............................................................................................80
7.2 Allgemeine Schadensfälle durch Vögel in Rheinland-Pfalz......................................81
7.3 Schäden durch Stare................................................................................................82
7.4 Schäden durch Ringeltauben ...................................................................................84
7.5 Andere Arten ............................................................................................................84
7.6 Methoden und ihre Wirksamkeit ...............................................................................85
7.7 Konflikt- und Problemfelder ......................................................................................87
8 Handlungsempfehlungen .................................................................................88
8.1 Präventive Maßnahmen ...........................................................................................88
8.1.1 Wein- und Obstanbau .....................................................................................88
8.1.2 Gemüseanbau und allgemeiner Feldbau ........................................................90
8.2 Abwehrmaßnahmen .................................................................................................91
8.2.1 Wein- und Obstanbau .....................................................................................91
8.2.2 Gemüsebau und allgemeiner Feldbau ............................................................94
8.3 Abwehrmanagement ................................................................................................95
9 Zusammenfassung............................................................................................98
10 Danksagung.......................................................................................................99
11 Literatur und sonstige Referenzen ................................................................100
12 Anhang.............................................................................................................112
13 Abbildungsverzeichnis ...................................................................................115
14 Tabellenverzeichnis ........................................................................................116
Einleitung Seite 4
1 Einleitung
Seit jeher teilt der Mensch wildlebende Tier- und Pflanzenarten, die in der gewachsenen
Kulturlandschaft, also in seinem unmittelbaren Umfeld vorkommen, in „Schützlinge,
Nützlinge“ und „Schädlinge“ ein (KNIEF & WERNER 2001). Überall dort, wo land-, forst- und
fischereiwirtschaftliche Interessen mit dem Auftreten und Verhalten (insbesondere der
Nahrungssuche) von Vögeln in Konflikt geraten, werden Forderungen zur Bekämpfung
dieser Arten erhoben. Wie viele Beispiele aus den letzten Jahren zeigen, werden sie zum
Gegenstand von Diskussionen zwischen den betroffenen Erwerbszweigen, Personen(-
gruppen) bzw. Lobbyisten auf der einen Seite und dem Naturschutz auf der anderen (HELB
1998).
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Thematik der „Schadvögel in der
Landwirtschaft1 in Rheinland-Pfalz“. Obwohl gemäß den Inhalten des vorliegenden
Gutachtens die landwirtschaftlichen Sonderkulturen in Rheinland-Pfalz im Vordergrund
stehen, gehen die Verfasser auch gezielt auf andere Landwirtschaftsformen sowie die
Erfahrungen und Ergebnisse aus anderen, teils beispielhaften internationalen Regionen ein.
Das Thema der Schadvögel in der Landwirtschaft soll im Gesamtkontext und im
überregionalen Vergleich betrachtet werden.
Das Gutachten zielt auf die Ermittlung, Darstellung, Bewertung von Vogelarten und durch
diese verursachte Schäden, räumliche und zeitliche Schadensschwerpunkte sowie
angewandte und geeignete Vogelabwehrmaßnahmen ab. Es basiert zudem auf folgender
Tatsache: Die Abwehr von Schadvögeln mittels akustischer Vergrämungsmethoden ist nicht
unproblematisch. In Wein-, Obst- und Gemüseanbaugebieten führen sie seit langem zur
Lärmbelästigung von Anwohnern in angrenzenden Wohngebieten. Da sich diesbezügliche
Beschwerden aus vielerlei Ursachen häufen, zielt die Untersuchung im Besonderen darauf,
gebietsbezogene Aussagen und Handlungsempfehlungen zur Abwehr von Vogelschäden zu
treffen. Die Methoden sollten einerseits aus landwirtschaftlicher Sicht wirksam und
andererseits für Anwohner verträglich sein. Die abgeleiteten Handlungsempfehlungen sollen
helfen, die negativen Begleiterscheinungen (z.B. Gewöhnungseffekt der Vögel,
Lärmbelästigungen) und die damit verbundenen Konfliktpunkte zu reduzieren.
1 - Die Gruppe der Gänse wird hier jedoch nicht abgehandelt. Diese (Gattungen Anser und Branta) sind in einem getrennt abgehandelten Gutachten bearbeitet. Begründet liegt dies in der Auftragsvergabe seitens der Staatlichen Vogelschutzwarte für Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland.
Material und Methoden Seite 5
2 Material und Methoden
Der vorliegenden Arbeit liegen keine eigens erhobenen Felddaten zu Grunde. Es wurden
keine feldornithologischen Untersuchungen oder technische Versuchsreihen durchgeführt.
Dementsprechend liegen den aufgeführten Daten nur die folgenden Quellen zu Grunde:
Einen wesentlichen Bestandteil stellte eine umfassende Literaturrecherche (Bibliotheken,
Internet) über Vogelproblematik und –abwehr in der Landwirtschaft. Neben Artikeln in
nationalen agrarwirtschaftlichen und –wissenschaftlichen Fachzeitschriften wurden gezielt
auch Veröffentlichungen aus renommierten biologischen Journalen herangezogen, um die
Thematik in einen internationalen Gesamtkontext zu stellen. Weitere Informationen
entstammen persönlichen, schriftlichen und fernmündlichen Kontakten mit den für
Rheinland-Pfalz zuständigen Behörden (s. Kap 10). Des Weiteren ist der thematisch
relevante Schriftverkehr der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und
das Saarland (Frankfurt / Main) gesichtet und rückwirkend bis 1980 ausgewertet (15
Aktenordner) worden. Insbesondere bei den schriftlichen und telefonischen Recherchen sind
die Verfasser auf die Gültigkeit und Richtigkeit der Informationen angewiesen.
3 Die Schadvogelarten
Vögel, welche durch ihre Verhaltensweise wie etwa Vertritt, Spielerei, Koten und
insbesondere Fraß in der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft Schäden anrichten,
werden allgemeinhin als „Schadvögel“ bezeichnet. Nachfolgend werden die für Rheinland-
Pfalz im Zusammenhang hiesiger Thematik bekannten Schadvögel aufgelistet. Hierbei soll
zunächst ein kurzer Einblick in die Autökologie der einzelnen Arten den Zusammenhang
zwischen arttypischen Verhaltensweisen und den auftretenden Schäden erläutern.
Schäden, die durch Vögel im agrarwirtschaftlichen Bereich verursacht werden, stellen
nicht nur in Mitteleuropa, sondern weltweit ein Problem dar. So haben beispielsweise
amerikanische Staaten und Australien massive Probleme mit aus Europa eingeschleppten,
sich generalistisch verhaltenden und stark vermehrenden Vogelarten (JOHNSON & GLAHN
1992, BRUGGERS et al. 1998, GOVERNMENT OF SOUTH AUSTRALIA 2001, CUMMINGS et al
2002). Hierbei sind insbesondere Hausperling Passer domesticus und Europäischer Star
Sturnus vulgaris zu nennen. Letzterer zeichnet sich verantwortlich für massive regionale
Die Schadvogelarten Seite 6
Ernte- und Ertragseinbußen im nordamerikanischen Wein- und Reisanbau (MINISTRY OF
AGRICULTURE, FOOD AND FISHERIES 2000, CUMMINGS et al. 2002, SOMERS & MORRIS 2002).
Grundsätzlich sollte aber festgehalten werden, dass „ernsthafte Probleme aber nur in
Gebieten großflächiger und intensiver Landwirtschaft (Monokulturen) auftreten“ (TOMPA
1976).
Neben Schadensfällen, die in den anschließenden Kapiteln behandelt werden und
speziell landwirtschaftliche Sonderkulturen betreffen, gibt es mehrere bekannte und in der
Öffentlichkeit breit diskutierte Schadbilder. Zu den bekanntesten zählen Fraßschäden und
Vertritt von durchziehenden, rastenden oder überwinternden Gänsen. Die Schäden sind
häufig nur dann wirtschaftlich erheblich, wenn es sich um hohe Individuenzahlen bzw. –
dichten handelt, Störeffekte zu einem erhöhten Energie- und Nahrungsbedarf führen oder
Ausweichareale bzw. Nahrungsalternativen nur in eingeschränktem Rahmen zur Verfügung
stehen. Im vorliegenden Teil werden die Gänse nicht mehr explizit erwähnt. Hier sei auf TEIL
B verwiesen.
Von verschiedenen Singvogelarten ist bekannt, dass sie etwa Knospen von Obstgehölzen
verbeißen (Finkenvögel), an Maiskolben fressen (Feldsperling, Meisen, Dompfaff, Elster,
Eichelhäher und Rabenkrähe), auflaufendes Getreide oder Raps aufsuchen (Saat- und
Rabenkrähe, Ringeltaube), mit freigelegten Kartoffelknollen spielen (Kolkrabe) oder
Silageschutzfolien beschädigen (Rabenkrähe).
Für die vorliegende Thematik ist insbesondere der Europäische Star von Bedeutung.
Dementsprechend wird in der nachfolgenden Artbeschreibung (Kapitel 3.1) ausführlich auf
seine Ökologie (Bestandsentwicklungen, Fressverhalten, Zugverhalten etc.) eingegangen.
Nicht zu guter Letzt deshalb, weil nur über das Verständnis der autökologischen
Gegebenheiten die Ausmaße der Schadensfälle und Managementmaßnahmen zur
Starenabwehr abgeleitet werden können (SOMERS & MORRIS 2002).
3.1 Star Sturnus vulgaris
Lebensweise: Stare brüten in Siedlungen, Parks, Streuobstanlagen, Gärten und
Laubwäldern mit entsprechendem Höhlenangebot (Höhlenbrüter). Sie sind Teilzieher (März
bis Oktober), viele überwintern in Mitteleuropa. Es gibt einen so genannten Zwischenzug, der
eine Zugbewegung vor dem eigentlichen Herbstzug darstellt, jedoch noch nicht in die
Überwinterungsgebiete führt. Dieser beginnt etwa Mitte Juni und erreicht seinen Höhepunkt
im Juli (bis Mitte August). Die Richtungen des Zwischenzuges zeigen eine stärkere
räumliche Streuung als die des Herbstzuges. So ziehen nord- und nordosteuropäische
Die Schadvogelarten Seite 7
Populationen (inklusive norddeutsche) ab der 2. Junidekade. Der Zug wird in
„Zwischenzielen“ durch die einsetzende Mauser vorläufig beendet (FLIEGE 1984). Während
der Zugzeit bilden Stare große bis sehr große Schwärme, die mehrere Hunderttausend Tiere
umfassen können. Für Algerien und Tunesien wurde zeit- und stellenweise über Schlafplätze
von bis zu 3-6 Mio. Vögeln berichtet (FLIEGE 1984). Das Schwarmverhalten der Stare zeigt
ausgeprägte Eigenheiten. So ist zum Beispiel belegt, dass beim morgendlichen Erreichen
der Nahrungsgebiete das Schwarmverhalten schwächer ausgeprägt ist (mehrere kleine
Schwärme) als am Abend, wenn sich die Rast- und Schlafgesellschaften bilden (wenige sehr
große Schwärme) (CLERGEAU 1990). In Gebieten hingegen, in denen Nahrung in
ausreichender Menge zur Verfügung steht (z.B. an Mülldeponien) scheint der Trend
(morgendliche und abendliche Unterschiede) schwächer zu sein (CLERGEAU 1990).
Ab Mitte des 19. Jahrhunderts war eine starke Vermehrung der Stare in Europa
(BERTHOLD 1968) zu verzeichnen. Zudem wurde eine nordwärts gerichtete Ausdehnung der
Areale und Anstieg der Bestände in Mitteleuropa gut dokumentiert (BERTHOLD 1968).
Während dieser Phase wurden Stare auch nach Australien und Nordamerika eingeschleppt,
wo sie sich vermehrten (VAN DEN BOSCH, METZ & DIEKMANN 1990, BERTHOLD 1968). In den
1960er und frühen 1970er Jahren erreichten die skandinavische Starenpopulation ihr
Bestands- und Besiedlungsmaximum (ORELL & OJANEN 1980). Faktisch liegen die Gründe für
diese Bestandszuwächse in klimatischen Veränderungen (mildere Frühjahre, Spätherbste
und mildere Winter in Mitteleuropa) (BERTHOLD 1968) und einem breiten Nahrungsangebot
begründet (OELKE 1967). Hinzu kommt ein breites Angebot an Nistplätzen (OELKE 1967)
sowie Erschließung neuer Nahrungsgründe im Rahmen der Urbanisierung der Stare (z.B.
Müllplätze) (BERTHOLD 1968).
Bedingt durch die aufgeführten Veränderungen nahm der Anteil der nördlich
überwinternden Tiere zu, was eine frühere Ankunft in den Brutgebieten zufolge hatte
(BERTHOLD 1968). Fortpflanzungsphysiologische Untersuchungen von BERTHOLD (1968)
ergaben weiterhin, dass die einjährigen Stare ausnahmslos bereits im 2. Kalenderjahr
geschlechtsreif waren und zur Brut schritten. Die mehrjährigen Altvögel zeigen zudem eine
verfrühte Gonadenreife, was zu früheren Bruten führte (BERTHOLD 1968). Je nördlicher das
Brutgebiet, desto früher kehren die Altstare in ihr Brutgebiet zurück. Je weiter nördlich oder
östlich das Brutgebiet liegt, desto höher ist der Anteil nichtbrütender Einjähriger. Mitteleuropa
nimmt entlang dieser Gradienten eine Zwischenstellung ein (BERTHOLD 1964).
In der Folge des früheren Brutbeginns stieg additiv die Wahrscheinlichkeit von
Zweitbruten. Summa summarum ergab sich somit eine stark erhöhte Reproduktionsrate, was
in einer Massenvermehrung dieser Singvögel endete.
Die Schadvogelarten Seite 8
Die Starenpopulationen haben in den vergangenen Jahrzehnten im nördlichen Europa
jedoch abgenommen und sich aus den nördlichsten Regionen zurückgezogen (OLSSON et al.
2002). In den späten 1970er Jahren wurde dann über (kleinräumig unterschiedlich
ausgeprägte) Abnahmen in Schweden, Finnland und Norwegen berichtet (ORELL & OJANEN
1980). Die Ursachen für diese Bestandseinbrüche werden mit folgenden Hypothesen
diskutiert: i) Starenabwehrmaßnahmen in Wein- und Obstanbaugebieten der Rast- und
Überwinterungsgebiete, ii) Populationsrückgang durch massive Starenbekämpfung (s. unten:
Problematik), iii) Herbizideinsatz im Rahmen von Pflanzenschutzmaßnahmen, iv)
Biotopveränderungen durch Landnutzungsänderungen, Umstrukturierung der Landwirtschaft
(Aufgabe von Feldern und Weiden) (ORELL & OJANEN 1980, OLSSON et al. 2002) oder durch
v) klimatische Einflüsse z.B. strenger Winter 1978/1979 in Mittel- und Westeuropa (ORELL &
OJANEN 1980).
Viele Autoren begründen die Rückgänge der Starenpopulationen (und der
Reproduktionsraten) mit dem Rückgang an Weideland/Grünland (siehe hierzu OLSSON et al.
2002). Experimentelle Untersuchungen in Südschweden ergaben, dass bei der
Nahrungsaufnahme (zur Brutzeit) in Grünland und auf gemähten Wiesen (Silagewiesen)
deutlich höhere Beutemengen pro Zeiteinheit gefunden wurden als beispielsweise auf
Getreidefeldern (im Frühjahr eingesät) (OLSSON et al. 2002).
Nahrung: Im Allgemeinen gilt, dass Stare omnivor sind. Sie sind gut an die Landwirtschaft
angepasst und gehen ihrer Nahrungssuche vornehmlich in offenen Grasländern nach, wo
bodenbewohnende Wirbellose ihre Hauptnahrung stellen (MOORE 1986, OLSSON et al. 2002).
Dabei nimmt er in großer Zahl die Larven der Wiesenschnaken (Tipulidae) auf. In den
Auwäldern sammelt er die Puppen des Eichenwicklers (Tortrix viridana) aus eingerollten
Blättern. Auch gilt er als eifriger Maikäfer-Vertilger. Dies alles hat ihm den Ruf eines
wichtigen biologischen Schädlingsbekämpfers eingebracht, obgleich seine Tätigkeit nicht
ausreicht um entscheidend auf Kalamitäten einzuwirken. Die Hauptnahrung im Herbst stellen
Regenwürmer (HILL 2001) und andere Evertebraten. Im Mittelmeerraum überwinternde Stare
ernähren sich hauptsächlich von Oliven (FLIEGE 1984). In Amerika bevorzugen sie wohl
„kleine, schwarze und süße Trauben“ (JOHNSON & GLAHN 1992).
PRINZINGER & HAKIMI (1996) machen Angaben zur Nahrungsaufnahme: Mittlere
Futteraufnahme: 1,1-1,8 g (Magenfüllung), entspricht einem Nahrungsdurchsatz von 1,1–1,8
g in acht Minuten (8,25-13,5 g pro Stunde). Der tägliche Energiebedarf eines Stares liegt bei
170 kJ.
Problematik: Bedingt durch die Massenvermehrung der nordischen Starenpopulationen
(s.o.) kam es in landwirtschaftlichen Produktionsflächen zu regionalen, massiven und teils
erheblichen Schäden durch Fraßschäden. So zum Beispiel an Kirschen und anderem Obst
Die Schadvogelarten Seite 9
vorwiegend im Monat Juli (FLIEGE 1984). Auch in Maisfelder dringen Stare tief vor und
fressen hier an den Maiskolben (TOMPA 1976).
Als Folge wurden sehr umfangreiche Starenvernichtungen beispielsweise in den
nordafrikanischen Überwinterungsgebieten (Olivenhaine, Algerien und Tunesien) mit Gift-
und Dynamiteinsatz durchgeführt. Gifteinsatz gab es auch in Frankreich (Januar 1981,
Caen/Normandie) (FEARE, ORELL & OJANEN 1981). In Belgien wurden 1975 150.000 Tiere
durch Explosionen (!) an Schlafplätzen getötet (ORELL & OJANEN 1980). FEARE, ORELL &
OJANEN (1981) geben für Belgien Verluste von ca. 20 % (500.000 Ex.) der Gesamtpopulation
an. Auch in England gab es Überlegungen zu Vergiftungsmaßnahmen (FEARE, ORELL &
OJANEN 1981).
In Amerika wurden Stare eingeschleppt, die teils sehr große Populationen etablierten und
als „pest species“ in der Landwirtschaft Schäden anrichten: in Anbauflächen, Plantagen und
Produktionsstätten (Verunreinigungen von Tierfutter, etc.) (JOHNSON & GLAHN 1992).
Rheinland-Pfalz: Stare gelten in Rheinland-Pfalz als alljährliche und flächig verbreitete
Brutvögel, Durchzügler und Überwinterer (DIETZEN et al. in Vorber.). Für Rheinhessen gibt
HILL (2001) für den Zeitraum von 1958 bis 1972 mehrere „extreme Starenjahre“ an. Dabei
handelte es sich nach dessen Angaben vorwiegend um Zugvogelschwärme aus Osteuropa,
die 5-6 Wochen in den Weinbaugebieten (klimatisch begünstigt) rasteten (HILL 2001).
Danach erfolgte ein Rückgang der Starenschwärme gegen Ende der 70er Jahre (vgl. oben).
Seit Mitte der 1980er Jahre werden vermehrt „kleinere Schwärme“ festgestellt, was nach
HILL (2001) durch den Rückgang der Starenpopulationen in Osteuropa und in Skandinavien
bedingt ist. Auch OLSSON et al. (2002) stellen diesen kausalen Zusammenhang her. Zudem
bewirkten die sehr massiven Bekämpfungen im Überwinterungsgebiet (Olivenkulturen in
Nordafrika) und in der Normandie (Frankreich) einen Einbruch der Starenpopulationen (HILL
2001). In Frankreich wurde noch aus dem Jahre 1990 eine großflächige Vergasung der Tiere
(an Schlafplätzen) bekannt.
Ende der 1980er Jahre wurden in den Schilfgebieten der Rheinebene an Schlafplätzen
„Millionen-Schwärme“ beobachtet (HILL 2001). Im Eich-Gimbsheimer Altrhein war der größte
Schlafplatz. Nach Vertreibung von dort wanderten die Schwärme in die Kühkopf-Aue, in
Sauerkirschanlagen, Autobahngehölze (Autobahndreieck Mainz) und in den Park der
Nervenklinik in Alzey ab.
Den Verfassern liegen für die Jahre ab 1982 insbesondere für den Raum Rheinhessen
und Pfalz Daten über größere Starenansammlungen vor. „Millionen-Schwärme“ sind
darunter jedoch nicht zu finden. Aus anderen Landesteilen existieren ebenfalls Meldungen,
die allerdings nicht den zahlenmäßigen Umfang der in Tab. 1 aufgeführten Schwärme
erreichen.
Die Schadvogelarten Seite 10
Tab. 1 gibt eine Übersicht zu bekannten Starenvorkommen (Schlafplätzen) in
Rheinhessen und der Pfalz unter Angabe der geschätzten Starenzahlen. Dabei schwanken
die Schwarmgrößen von wenigen Tausend Tieren bis zu maximal etwa 300.000, die 1982
am Autobahndreieck Mainz ermittelt wurden (SLVA NEUSTADT 1982). Die aktuellsten Zahlen
liegen aus dem Berichtsjahr 2002 vor, wonach sich nicht mehr als 50.000 Tiere im Schilf des
Eich-Gimbsheimer Altrheines einfinden (EISLÖFFEL 2002, schriftl.).
Tab. 1: Übersicht zu bekannten Starenvorkommen (Schlafplätzen) in Rheinland-Pfalz (Rheinhessen und Pfalz). Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um zirka-Angaben. Wenn Angaben über die Vegetation des Schlafplatzes bekannt waren, wurden diese mit aufgeführt.
Ort des Schlafplatzes Vegetation Anzahl Exemplare (Ex.), Datum, Beobachter
Mainzer Rheinufer (Platanen) Platanen 12.000 Ex., 26. Okt. 1999 (H.-G. Folz) max. 2000 Ex., Herbst 2002 (F. Eislöffel)
Autobahndreieck Mainz Gebüsch 200.000-300.000 Stare Ende Okt. 1982, SLVA NEUSTADT (1982)
Eich-Gimbsheimer Altrhein Schilf 50.000 Ex., 27. Okt. 2002, (F. Eislöffel) Hahnheimer Bruch, Selztal Schilf 2.000 Ex., 10. Nov. 2001 (F. Eislöffel), 6.000 Stare,
01. Nov. 2002 (F. Eislöffel) Schwabenheim Schilf 4.500 Ex., 23. Nov. 1994 (H.-G. Folz), 25.000 Ex., 06.
Apr. 1995 (H.-G. Folz), 11.000 Ex., 23. Nov. 1995 (H.-G. Folz), 80.000 Ex. 23. Okt. 1999 (H.-G. Folz)
Stadecken-Elsheim, Im Mayen Schilf 18.000 Ex. 14. Okt. 2001 (H.-G. Folz), 3.000 Ex. 13. Sep. 2002 (H.-G. FOLZ)
Alzey, Klinikgelände Kastanien HILL (2002, mündl.), SLVA BAD KREUZNACH Neupotzer Altrhein Schilf max. 80.000 Ex., 1981, SLFA NEUSTADT (1981), max.
30.000 Ex., Ende Aug. 1983, SLFA NEUSTADT (1983) Ebernberg/Landau Schilf max. 10.000 Ex., 1981, SLFA NEUSTADT (1981) Flomersheim Schilf max. 30.000 Ex., SLFA NEUSTADT (1981) Sondernheim Schilf max., 80.000Ex., 1981, SLFA NEUSTADT (1981), max.
60.000 Ex., Aug. 1982 Offstein, Zuckerfabrikgelände Schilf max. 60.000 Ex., SLFA NEUSTADT (1997), max.
60.000 Ex., Aug. 1982 (SLFA NEUSTADT 1982), 30.000-80.000 Ex, 1983 (SLFA NEUSTADT 1983)
Wörther Altrhein Schilf (?) max. 200.000 Ex., 1984, (SLFA NEUSTADT 1984) Roxheimer Altrhein Schilf (?) max. 70.000 Ex., 1984, (SLFA NEUSTADT 1984) Altrhein Altrip Schilf (?) max. 50.000 Ex.1984, (SLFA NEUSTADT 1984) Mechtersheimer Tongruben Schilf 1985 (SLFA NEUSTADT 1985) Neuburg Schilf (?) 1985 (SLFA NEUSTADT 1985) Lambsheimer Altrhein (?) 1987 (SLFA NEUSTADT 1987) Neustadt (Ost) (?) 1987 (SLFA NEUSTADT 1987) Hassloch (?) 1988 (SLFA NEUSTADT 1988) Mörsch (?) 1989-1993 (SLFA NEUSTADT 1993) Worms-Horchheim, -Weinsheim (?) 1997 (SLFA NEUSTADT 1997), (HILL 2002, mündl.) Edenkoben-Venningen (?) 1998, 1999 (SLFA NEUSTADT 199) Böchingen (?) 1998, 1999 (SLFA NEUSTADT 1999) Godramstein (?) 1998, 1999 (SLFA NEUSTADT 1999)
Die Schadvogelarten Seite 11
Es handelt sich häufig um Zufallsbeobachtungen oder um unregelmäßige Stichproben-
Zählungen. Ob alle aufgeführten Plätze regelmäßig besetzt sind, kann nicht mit Sicherheit
gesagt werden. Die Schlafplätze in Schwabenheim und am Mainzer Platz (s. Tab. 1) sind
traditionell (FOLZ schriftl.). Das Röhricht bei Elsheim (NSG „Im Mayen“) ist nach Angaben von
FOLZ (schriftl.) relativ häufig von Staren genutzt, jedoch in relativ geringen Anzahlen.
Das jahreszeitliche Auftreten der Stare in Rheinland-Pfalz kann anhand der beistehenden
Abbildung 1 zur Herbstzugphänologie in Rheinhessen (Ober-Hilbersheimer Plateau)
exemplarisch veranschaulicht werden. Der Zuzug beginnt demnach bereits vor der
Traubenreife und die größten Starenanzahlen sind für die Zeit nach der Weinlese
verzeichnet (vgl. Abb. 1). Maximalzahlen werden erst in der letzten Oktoberdekade erreicht.
Ab Anfang November fallen die Zahlen rapide ab, bis im Dezember (Jahreswechsel) kaum
mehr Stare nachgewiesen werden. Nach Angaben von FOLZ (2002, schriftl.) ist anzumerken,
dass die Starenschwärme, die auf den abgeernteten Getreidefelder zur Nahrungssuche
einfallen, meist deutlich größer sind als die, welche in den Wingerten Weintrauben fressen.
Herbstzug-Phänologie Star Sturnus vulgaris- Ober-Hilbersheimer Plateau, Rheinhessen -
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
J u l A u g S e p O k t N o v D e z
Abb. 1: Phänologische Herbstzugdaten (Dekadenwerte) des Stares am Ober-Hilbersheimer Plateau. Quelle: FOLZ (unpubl.).
Der oben angemerkte Zwischenzug von Staren könnte in der vorgelegten Abb.1 aus dem
kleinen Peak in der letzten Julidekade abzulesen sein. Vergleiche hierzu die Angaben von
FLIEGE (1984).
Die Schadvogelarten Seite 12
Die zweite Abbildung (Abb. 2) macht eine Einschätzung der Bestandsentwicklung anhand
langjähriger Zugvogeldaten möglich. Auch hier liegen exemplarisch die Daten von Zählungen
am Ober-Hilbersheimer Plateau vor und decken den Zeitraum von 1990 – 2001 ab. Der
langjährige Trend lässt keine Bestandszuwächse oder –abnahmen deutlich werden
(y = -1.6287x + 230.35).
Herbstzug - Zugphänologie Stare [Ind./h] Ober-Hilbersheimer Plateau, Rheinhessen
0
100
200
300
400
500
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
Abb. 2: Herbstzugdaten von Staren Sturnus vulgaris von 1990 bis 2001 vom Ober-Hilbersheimer Plateau in Rheinhessen. Die Werte entsprechen der Anzahl notierter Stare pro Zugsaison dividiert durch die Anzahl der Zugstunden [Ind./h] (y = -1.6287x + 230.35). Quelle: FOLZ (2002, schriftl.).
3.2 Ringeltaube Columba palumbus
Lebensweise: Brutvogel in Wäldern, Parks und großen Gärten. Zunehmend in Ortschaften
und Städten. Tritt während der Zugzeit in arttypischen großen Schwärmen auf. Die
mitteleuropäischen Populationen sind Teilzieher. Nordosteuropäische Populationen sind
reine Zugvögel, die über Mitteleuropa in den atlantischen und mediterranen Raum zum
Überwintern ziehen. Zur Brutzeit leben die Tauben territorial, bilden außerhalb der (relativ
kleinen) Brutreviere auch Fressgesellschaften. Im Herbst und Winter versammeln sich die
Tiere zu größeren Schlafgesellschaften (BEZZEL 1985), denen sich auch Hohltauben
Columba oenas anschließen. Die deutschen Brutbestände der Ringeltaube stellen etwa
20 % der Weltpopulation dar; es ist das Land mit den zweithöchsten Ringeltaubenbeständen
Die Schadvogelarten Seite 13
weltweit (FLADE 1998). Dementsprechend hoch ist die internationale Verantwortung
Deutschlands zum Schutze dieser Art.
Nahrung: Ringeltauben suchen ihre pflanzliche Nahrung vorwiegend auf Flächen mit
kurzer Vegetation wie Wiesen und Feldern. Dabei werden Sämereien, Früchte, Getreide und
auch grüne Pflanzenteile wie Blüten und Blätter verzehrt. Wirbellose Kleintiere werden nur
ausnahmsweise und selten in größeren Mengen gefressen. Im Herbst und Winter häufig in
Laubwäldern und Parkanlagen zur Aufnahme von Eicheln.
Problematik: Die erwähnten Fressgesellschaften verursachen insbesondere bei hohen
Schneelagen im Winter und bei unzureichenden Nahrungsangeboten auf anderen Flächen
(fehlende Bucheckernmast etc.) Fraßschäden in landwirtschaftlichen Kulturen in klimatisch
begünstigten Anbaugebieten.
Rheinland-Pfalz: Die Ringeltaube ist die häufigste Wildtaubenart in Rheinland-Pfalz und
gilt als weit verbreitet. Auf ihrem Breitfrontzug überfliegen und rasten alljährlich große
Mengen nord- und nordöstlicher Brutpopulationen das Bundesland. Ziehende Trupps sind
nicht selten mehrere Hundert Tiere stark (eigene Beobachtungen). In Juli und August kommt
es zu größeren Ansammlungen von Ringeltauben in Feldfluren. Im September/Oktober
ziehen die Tiere dann ab. In den klimatisch begünstigten Tieflagen des Landes halten sich
Wintergesellschaften, die in Kohlfeldern fressen (KUNZ & SIMON 1987) und dort Schäden
anrichten können.
Zur Wildschadensabwehr dürfen Ringeltauben auch in der Schonzeit (!) bejagt werden.
Es können entsprechende Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss gestellt
werden (vgl. hierzu Kap. 4.1).
Für das Jahr 1994 wurden Schäden an Sonderkulturen aus dem Raum Frankenthal,
Ludwigshafen und Speyer bekannt. Die Taubenschäden bezogen sich hauptsächlich auf
Brokkolipflanzen und zudem auf Erdbeer-, Sonnenblumen- und Getreideflächen. Bei hoher
Schneelage kann es zu Schäden im Rosenkohlanbau kommen (STAATL.
VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT/M. 2002).
3.3 Amsel Turdus merula
Lebensweise: Die Amsel war ursprünglich eine reine Waldvogelart. Heute lebt sie
vorwiegend in Parks, Gärten und Ortschaften. Die Napfnester der territorial brütenden Paare
werden in Bäumen, Hecken oder an/in Gebäuden angelegt. Außerhalb der Brutsaison finden
sich vereinzelt kleinere Gruppen von Amseln zur Nahrungssuche zusammen.
Die Schadvogelarten Seite 14
Nahrung: Auf dem Boden oder im Unterholz fressen sie Kleintiere wie Regenwürmer,
Insekten, deren Larven und andere Wirbellose; im Herbst und Winter meist Früchte (u.a.
Fallobst) und Beeren.
Problematik: Vereinzelt wird von kleineren Amseltrupps berichtet, die an reifen Früchten
(Äpfel, Birnen, Kirschen und Trauben) fressen und so Schäden in der Ernte verursachen.
Auch an Beerenobst wurden Fraßschäden festgestellt (Johannisbeeren).
Rheinland-Pfalz: Häufiger und alljährlicher Brutvogel.
3.4 Wacholderdrossel Turdus pilaris
Lebensweise: Wacholderdrosseln besiedeln Ortsrandlagen (Streuobst- und Parkanlagen)
oder Waldränder sowie isoliert gelegene Gehölze mit angrenzenden kurzrasigen
Nahrungsflächen. Häufig existieren kleine lockere Brutkolonien. Auch außerhalb der Brutzeit
lebt T. pilaris gesellig und bildet größere - häufig artreine - Trupps. In schneereichen Wintern
ziehen die Tiere in klimatisch günstigere Tieflagen. Mitteleuropäische Brutpopulationen sind
Teilzieher (BEZZEL 1993).
Nahrung: Während der Brutzeit sind Regenwürmer und andere wirbellose Kleintiere die
Hauptnahrung der Drosseln. Später im Jahr nehmen dann Beeren und andere Früchte an
Bedeutung zu. Früh gemähte Wiesen erleichtern den Wacholderdrosseln die Nahrungssuche
auf den dann kurzrasigen Flächen (BEZZEL 1993). Außerhalb der Brutzeit konzentrieren sich
die Wacholderdrosseln in Landschaften mit hohem Grünlandanteil. Im Herbst werden
bevorzugt Regionen mit hohem Beeren- und Fallobstangebot aufgesucht.
Problematik: Im Herbst vergesellschaften sich die Wacholderdrosseln in großen
Schwärmen und gehen dann in Obstbaumkulturen, auf Grünland oder in Weinbergen der
Nahrungssuche nach (KUNZ & SIMON 1987).
Rheinland-Pfalz: In Rheinhessen-Vorderpfalz gibt es größere Brutkolonien in Niederungen
(Bachtälern), Feldgehölzen und Obstkulturen (KUNZ & SIMON 1987).
3.5 Rabenkrähe Corvus corone corone
Lebensweise: Brütet vereinzelt in Gehölzen der offenen Kulturlandschaft, aber auch in
Parks oder inmitten von Ortschaften. Die Art versammelt sich im Herbst und Winter zu oft
mehrere Hundert Tiere umfassenden Schlafgesellschaften.
Die Schadvogelarten Seite 15
Nahrung: Ausgesprochene Allesfresser, deren Nahrung neben allerlei pflanzlichen
Bestandteilen ein sehr breites Spektrum an tierischer Nahrung beinhaltet (Insekten und ihre
Larven, Würmer, Amphibien, Reptilien, Eier und Jungvögel anderer Vogelarten, Aas) (TOMPA
1976). Im Frühjahr wird primär auf Wiesen nach Nahrung gesucht. Gelegentlich auch auf
frisch gepflügten Äckern. Während der Brutzeit wird eiweißreiche Nahrung bevorzugt, und
die Jungvögel werden ausschließlich mit tierischer Nahrung gefüttert (TOMPA 1976). Bei der
pflanzlichen Kost werden nach TOMPA (1976) Getreidekörner bevorzugt. Auch Kartoffeln und
Früchte wie Äpfel und Kirschen ergänzen das ohnehin breite Nahrungsspektrum.
Insbesondere im Winter während der Zeit der Nahrungsknappheit werden menschliche
Nahrungsquellen wie Müllkippen, Parkanlagen, Gärten und landwirtschaftliche Siedlungen
bedeutend (TOMPA 1976). Die Nahrungsplätze sind flexibel und werden innerhalb des Jahres
mehrfach verlegt (TOMPA 1976).
Problematik: Insbesondere die Nichtbrüter können Schäden in der Landwirtschaft
anrichten. Jedoch treten „ernsthafte Probleme“ nur in Gebieten großflächiger und intensiver
Landwirtschaft mit Monokulturen auf. In Gerstenfeldern der Schweiz fraßen Krähen an auf
dem Oberboden liegenden Körnern, verursachten aber keine Schäden (TOMPA 1976).
Teilweise fressen sie an auf dem Erdboden liegenden Kartoffeln. In Maisfelder dringen
Rabenkrähen nur vom Rand her vor und nicht tiefer als zwei Reihen, was auch von
Landwirten (in der Schweiz) bestätigt wurde (TOMPA 1976).
Rheinland-Pfalz: Die Rabenkrähe ist in Rheinland-Pfalz der häufigste Rabenvogel, der nur
in großflächig bewaldeten Regionen fehlt und hauptsächlich in offenen und halboffenen
Landschaften brütet (DIETZEN et al. in Vorber.). Für die Brutsaison sind Abundanzen von 0,1
bis 1,3 Reviere/km2 angegebenen, wobei unter Berücksichtigung der Nichtbrüter ein
Gesamtbestand von 42.000 bis 48.000 Rabenkrähen angegeben wird (HELB 1998). Die
Winterbestände von Rabenkrähen wurden im Winterhalbjahr 1996/97 von HELB (1998) in
Rheinland-Pfalz auf im Mittel 3,2 Tiere pro Quadratkilometer auf einer Gesamtfläche von ca.
208 km2 angegeben. Daraus wurde für diesen Zeitraum für ganz Rheinland-Pfalz ein
Bestand von 60.000 Rabenkrähen ermittelt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass im Winter
ein Zuzug von etwa 30-50 % (HELB 1998) an Wintervögel aus anderen Regionen
einzurechnen ist (HELB 1998).
Das Beutespektrum der Rabenkrähen in Rheinland-Pfalz stellen nach Untersuchungen in
(HELB 1998, Halsringmethode) zu 83,4 % epigäisch lebende Arthropoden (bodenlebende
Gliederfüßer). Im Winter beschränkt sich die Nahrungsaufnahme auf Ackerflächen und
Grünland (HELB 1998).
Nach HELB (1998) können einzelbetriebliche Einkommenseinbußen im Zusammenhang
mit Rabenkrähen vorkommen.
Die Schadvogelarten Seite 16
3.6 Saatkrähe Corvus frugilegus
Lebensweise: Saatkrähen brüten im Gegensatz zu Rabenkrähen in Kolonien in
Kulturlandschaften, Parks oder Alleen, vereinzelt auch inmitten größerer Städte (Mainz,
Ludwigshafen). Die Nester werden bevorzugt hoch oben in Baumgruppen erbaut und
befinden sich nicht selten in der Nähe ergiebiger Nahrungsquellen wie etwa offener
Hausmülldeponien. Als Teilzieher ziehen im Herbst große Schwärme von Ost- nach
Westeuropa.
Nahrung: Saatkrähen gehen der Nahrungssuche in Schwärmen in der offenen
Kulturlandschaft nach. Als Allesfresser vertilgt die Saatkrähe Sämereien, Pflanzenteile,
Würmer, Insekten sowie Aas.
Problematik: Vereinzelt sind Beschwerden über Lärmbelästigungen durch Saatkrähen in
Wohngebieten bekannt. Hier handelt es sich um die Brutkolonien oder Versammlungen an
Schlafplätzen. Schallpegelmessungen wie bspw. in Bern (Schweiz) haben jedoch ergeben,
dass diese unter dem Grenzwert von Verkehrslärm liegen. Dabei konzentrierten sich die
Lärmbelästigungen auf die frühen Morgen- und späten Abendstunden (FANKHAUSER 1998).
Während die Brutvögel lediglich Lärm oder Verkotung verursachen, können die Überwinterer
die Wintersaat beeinträchtigen. Insbesondere wenn diese erst spät ausgebracht wurde (z.B.
nach zu spätem Abräumen der Zuckerrübenschläge).
Nach Angaben von BOLLMANN (1998) können in Deutschland winterliche Ansammlungen
von Saatkrähen in Wintergetreidefeldern „Ertragseinbußen bewirken“. Dabei nehme die
„Vorliebe bei pflanzlicher Nahrung“ von Mais, Soja, Weizen, Roggen über Hafer zu Gerste
ab. Insbesondere Mais sei gefährdet, da er in relativ geringen Saatmengen von 10
Körnern/m2 ausgebracht wird (BOLLMANN 1998). „Messbare Schäden“ in der Landwirtschaft
treten nach BOLLMANN (1998) insbesondere in der Nähe offener Mülldeponien auf.
Nach Angaben des LANDESAMTES FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) sind
insbesondere Saaten vor und kurz nach der Keimung von Saatkrähen bedroht. Betroffen
sind Mais-, Getreide-, Feldgemüse-, Sonnenblumen, Tabak- und Feldsalatkulturen.
Beispielsweise beim Mais droht nach dem „Dreiblattstadium“ keine Gefahr mehr.
Den größten bekannten Schaden richtete die Saatkrähe in der Nähe von offenen
Deponien an. Hier gibt es ein nicht immer ausreichendes Nahrungsangebot, doch die Tiere
konzentrieren sich hier und fliegen in die umliegenden landwirtschaftlichen
Produktionsflächen (LANDESAMTES FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2001).
Die Schadvogelarten Seite 17
Rheinland-Pfalz: Die Saatkrähe gilt in Rheinland-Pfalz als regelmäßiger Brutvogel,
Durchzügler und Wintergast. Der aktuelle Landes-Bestand wird nach DIETZEN et al. (in
Vorber.) auf etwa 1.500 Paare beziffert. Diese konzentrieren sich in den Regionen Bitburg-
Prüm, Rheinhessen und der Vorderpfalz.
3.7 Dohle Corvus monedula
Lebensweise: Dohlen sind Höhlenbrüter und brüten einzeln oder in Kolonien. In
Siedlungen werden Schornsteine, Mauerlöcher und Nischen in Gebäuden besetzt. Vereinzelt
existieren auch kleine waldbrütende Populationen, die auf ein entsprechendes
Höhlenangebot (bspw. Schwarzspechthöhlen) angewiesen sind. Außerhalb der Brutzeit
leben Dohlen in Schwärmen, die teils größere Entfernungen bei der Nahrungssuche
zurücklegen.
Nahrung: Dohlen sind Allesfresser. Während der Brutzeit und zur Jungenaufzucht sind
Großinsekten wichtig. Im Winterhalbjahr werden Getreidekeimlinge, Grassamen, Fallobst
oder Abfälle aller Art gefressen. Der Nahrungssuche gehen Dohlen beispielsweise auf
abgeernteten Maisfeldern und Getreideäckern sowie Müllhalden nach. Während der Brutzeit
werden gerne kurzrasige, insektenreiche Grünlandflächen zur Nahrungssuche aufgesucht.
Problematik: Von der Dohle sind (für die Schweiz) keine Schäden in der Landwirtschaft
bekannt (BOLLMANN 1998).
Rheinland-Pfalz: Neben Stadtpopulationen existieren in Rheinland-Pfalz vereinzelt kleine
Waldbrüter-Populationen. Nennbare landwirtschaftlichen Schäden durch Dohlen sind den
Verfassern nicht bekannt.
3.8 Eichelhäher Garrulus glandarius
Lebensweise: Brutvogel dichter Laub- und Mischwälder, auch Bewohner von Parks und
größeren Gehölzen. Normalerweise Einzelgänger. Vereinzelt invasionsartige Einflüge aus
nordischen Regionen. Dann werden kleinere vagabundierende Trupps beobachtet.
Nahrung: Ausgesprochener Allesfresser (Pflanzenteile, Sämereien, Insekten, kleine
Wirbeltiere, Aas). Im Winter werden Vorräte aus bspw. Nüssen, Bucheckern und Eicheln
angelegt.
Die Schadvogelarten Seite 18
Problematik: Bei intensivem Maisanbau dient der Mais dem Eichelhäher als zusätzliche
Nahrungsquelle. Selten kommt es durch Eichelhäher zu Schäden in Maiskulturen, die in
Waldrandnähe liegen (BOLLMANN 1998). Die Schäden treten (in der Schweiz) sehr vereinzelt
und nur örtlich auf (BOLLMANN 1998).
Rheinland-Pfalz: In allen hinreichend bewaldeten Regionen kommen Eichelhäher als
alljährliche Brutvögel vor. In den weniger stark bewaldeten Agrarregionen Rheinhessens,
sowie der Vorder- und Südpfalz sind sie lückig verbreitet.
3.9 Elster Pica pica
Lebensweise: Elstern bilden keine Brutkolonien und bauen ihre kugelförmigen Nester aus
Ästen in den Kronenbereich von Bäumen oder in Hecken. Sie leben als Standvogel im
offenen Kulturland oder in menschlichen Siedlungen. Sie sind auch im Winter ortstreu (HELB
1998), vergesellschaften sich vereinzelt auch in kleineren Trupps und nutzen Schlafplätze
gemeinschaftlich.
Nahrung: Der Nahrungssuche geht die Elster vornehmlich auf dem Erdboden nach. Sie
ernährt sich ausgesprochen omnivor. Zur Brutzeit werden vorwiegend Insekten und andere
Wirbellose verzehrt sowie an die Jungtiere verfüttert. Getreide, Hülsenfrüchte sowie
verschiedene Baumfrüchte ergänzen den Speiseplan der Elstern im Herbst und Winter,
während der Brutzeit können es auch Singvogeleier und –jungvögel sein. In städtischen
Regionen werden auch Abfälle gefressen (Müllhalden, Komposthaufen etc.). Im
Straßenverkehr anfallendes Aas wird sehr oft von Elstern (und Rabenkrähen) gefressen.
Teilweise werden Nahrungsdepots angelegt.
Problematik: Von der Elster sind (für die Schweiz) keine Schäden in der Landwirtschaft
bekannt (BOLLMANN 1998).
Rheinland-Pfalz: Elstern gelten in Rheinland-Pfalz als weit verbreitete Jahresvögel
(Dietzen et al. in Vorber.). Die Winterbestände von Elstern wurden im Winterhalbjahr
1996/97 von HELB (1998) in Rheinland-Pfalz auf im Mittel 1,4 Elstern pro Quadratkilometer
auf einer Gesamtfläche von ca. 208 km2 angegeben. Daraus wurde für diesen Zeitraum für
ganz Rheinland-Pfalz ein Bestand von 27.000 Elstern ermittelt. Für die Brutsaison sind durch
systematische Erhebungen Abundanzen von 0,2 bis 2,2 Revieren/km2 ermittelt worden. Für
das gesamte Rheinland-Pfalz gibt HELB (1998) einen Bestand von etwa 28.000 Tieren an.
Das Beutespektrum der Elstern in Rheinland-Pfalz stellen nach Untersuchungen in HELB
(1998, Halsringmethode) zu 90,9 % epigäisch lebende Arthropoden (bodenlebende
Die Schadvogelarten Seite 19
Gliederfüßer). Im Winter beschränkt sich die Nahrungssuche vorwiegend auf
grünlandbestimmte Biotoptype, insbesondere Dauerweiden. Ackerflächen spielen für diese
Art im Winter in Rheinland-Pfalz keine besondere Rolle (HELB 1998).
Schäden in der Landwirtschaft durch Elstern liegen schwerpunktmäßig im Bereich
Silofolien, Getreidesaaten, Mais und Obstanbau, wobei jedoch erwähnt wird, dass es sich
nur bei Einzelfällen um quantifizierbare Schäden handelt (HELB 1998). Die Daten der
Untersuchungen von HELB (1998) ergeben für Rabenvögel in Rheinland-Pfalz „insgesamt
keinen Anhaltspunkt auf eine erhebliche Schädigung der Landwirtschaft ... “ (HELB 1998).
Elstern spielen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Schäden in Rheinland-Pfalz „ [...]
gar keine Rolle“ (HELB 1998).
Methoden zur Vogelabwehr Seite 20
4 Methoden zur Vogelabwehr
Das Vergrämen von Schadvögeln kann auf verschiedenste Arten und Weisen erfolgen.
Dabei müssen die verschiedenen Gesetzgebungen zu bspw. dem Schutz wildlebender
Tierarten berücksichtigt werden (Kap. 4.1). Im Nachfolgenden werden die allgemein
gängigen Methoden und Verfahren aufgeführt und detailliert beschrieben (Kap. 4.2). Sofern
bekannt, werden für einzelne Geräte Herstellerfirmen, Bezugsadressen und
Anschaffungskosten aufgeführt (Kap. 4.3). Im Anschluss daran (Kap. 4.4) werden die zuvor
erläuterten Methoden und Geräte kritisch betrachtet und einer Effizienzbewertung
unterzogen.
Zu unterscheiden ist im Allgemeinen zwischen aktiven und passiven Abwehrmaßnahmen.
Neben denen im Rahmen dieses Gutachtens abgehandelten Methoden zur Abwehr von
Schäden in der Landwirtschaft gibt es zahlreiche Vogelabwehrmaßnahmen aus anderen
Bereichen, die hier der Vollständigkeit halber in Beispielen kurz angerissen sein sollen. So
etwa das Anbringen von Drähten oder Stacheln an Bauwerken zum Fernhalten von
Stadttauben (HAVELKA 2001a), die durch ihren Kot erhebliche Verschmutzungen sowie
Schäden an der Gebäudesubstanz anrichten können. Dazu zählt u.a. das Verschließen von
offenen Dachböden. Des Weiteren sei das Abspannen von Fischteichzuchtanlagen mit
Netzen erwähnt, welches etwa Kormorane Phalacrocorax carbo oder Graureiher Ardea
cinerea vom Fressen an derartigen Anlagen fernhalten soll (KNIEF & WERNER 2001). Weitere
Schadensfälle sind von Spechten (Picidae) an Gebäuden bekannt (HAVELKA 2001b).
4.1 Gesetzliche Grundlagen
Sowohl von Seiten des Natur- als auch von Seiten des Umweltschutzes existieren
gesetzliche Auflagen, die das Vergrämen von Wildtieren (hier: Vogelarten) und den Einsatz
von Abwehrmaßnahmen in der Landwirtschaft regeln. Zum einen gibt es entsprechende
Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landespflegegesetz Rheinland-Pfalz
zum Schutz wildlebender Tierarten sowie aus dem Bundes- und Landesjagdgesetz (bzw.
Landesjagdverordnung). Zum anderen sind laut Pflanzenschutzgesetz beim Einsatz von
verschiedenen Abwehrmaßnahmen (chemischer oder technischer Art)
Umweltschutzauflagen einzuhalten oder immissionsschutzrechtliche Vorgaben zu
berücksichtigen. In den nachfolgenden Kapiteln 4.1.1 bis 4.1.6 werden die wesentlichen und
für die gegebene Fragestellung relevanten Gesetzesgrundlagen vorgestellt und erläutert.
Methoden zur Vogelabwehr Seite 21
4.1.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
Neben den allgemeinen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 25. März
2002 (Ziel: Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, um sie als
Lebensgrundlagen für den Menschen zu sichern) gelten spezielle Bestimmungen und
Vorschriften zum Schutz wildlebender Tierarten (§§ 41 BNatSchG). Da das
Bundesnaturschutzgesetz eine rahmengesetzliche Verbindlichkeit besitzt, wird es durch
zusätzliche Landesbestimmungen ergänzt.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es untersagt, wildlebenden Tierarten nachzustellen und
/oder sie mutwillig zu stören:
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§ 41 Allgemeiner Schutz von wild lebenden Tieren und Pflanzen
1. Tiere sind nicht mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen
Grund zu fangen, zu verletzen und zu töten.
Allerdings ist zu beachten, dass Maßnahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft (gute
fachliche Praxis) nach § 5 BNatSchG (Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft) und § 18
BNatSchG (Eingriffe in Natur und Landschaft), den Zielen zum Schutz von Natur und
Landschaft nicht widersprechen und im Einklang mit dem Gesetz stehen. Ein sachgerechter
und verantwortungsvoller Einsatz von Abwehrmaßnahmen gegen Schadvögel auf
landwirtschaftlichen und damit weinbaulichen Flächen ist demnach grundsätzlich zulässig
und bedarf in der Regel keiner gesonderten Genehmigung.
„Erhebliche Schäden in der Landwirtschaft“
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist die Tötung von wildlebenden
Tierarten nur dann zulässig, soweit das „zur Abwendung erheblicher
land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher
Schäden“ erforderlich ist. Im allgemeinen und im rechtlichen Sinne
spricht man von erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, wenn ein
ganzer Wirtschafts- und Anbauzweig betroffen ist (gemeinwirtschaftlicher
Schaden). Hiervon grundsätzlich ausgenommen sind somit private
Schäden, die nur einzelbetrieblich zu Ertrags- und Einkommenseinbußen
führen.
Methoden zur Vogelabwehr Seite 22
4.1.2 Landespflegegesetz Rheinland-Pfalz (LPflG)
Ähnlich verhält es sich mit den Bestimmungen des Landespflegegesetzes. Zwar untersagt
§ 24 (Abs. 2) die mutwillige Störung von wildlebenden Tierarten, allerdings ist auch hier zu
beachten, dass Maßnahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft diesen Zielen nicht
grundsätzlich widersprechen und in sachgerechter Art und Weise zulässig sind.
4.1.3 Jagdgesetzliche Regelungen
Nach den Regelungen des Bundesjagdgesetzes (BJG) und der Landesjagdverordnung
(LJV) gelten für die vorliegende Studie folgende Gegebenheiten. Von den im Rahmen des
vorliegenden Gutachtens besprochenen und im Hinblick auf Schäden in der Landwirtschaft
relevanten Vogelarten fallen nur wenige auf Bundes- und Landesebene unter die
Bestimmungen des Jagdrechts. § 2 Abs. 1 Bundesjagdgesetz erklärt lediglich Wildtauben
(Columbidae: Ringel-, Hohl-, Turtel- und Türkentaube) und Fasan Phasianus colchicus zu
jagdbaren Tierarten. Allerdings sind Turteltaube Streptopelia turtur und Hohltaube Columba
oenas von der Bejagung ausgenommen, da sie den besonderen arten- und
naturschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Da der § 2 Abs. 2 BJG den Ländern das
Erlassen eigener Bestimmungen zugesteht, um weitere Arten der jagdrechtlichen und –
zeitlichen Regelung zu unterziehen, sind landesweit erweiterte Regelungen gültig. Gemäß §
1 der Landesjagdverordnung (LJV) über die Änderung der Jagdzeiten und über die Erklärung
zu jagdbaren Tieren (letzte Änderung vom 29. März 2000) sind folgende, für dieses
Gutachten relevante Vogelarten in Rheinland-Pfalz bejagbar: Fasanenhennen vom 16.
Oktober bis 15. Dezember, Ringel- C. palumbus und Türkentauben Streptopelia decaocto
vom 01. August bis 15. April (gemäß VO über die Jagdzeiten vom 25.04.02 (BGBl. S. 1487)
nunmehr bundesweit vom 01. November bis 20. Februar). Darüber hinaus ist nach § 2 die
Jagd auf Rabenkrähe und Elster vom 01. August bis 15. März zulässig.
Um übermäßige Wildschäden zu verhindern, erlaubt eine Ausnahmegenehmigung nach §
27 BJG in besonderen Fällen eine Verringerung (Bejagung) des Wildbestandes außerhalb
der festgesetzten Schonzeiten. Dies kann notwendig sein, um im Interesse der
Landwirtschaft zu handeln, beispielsweise bei größeren Schäden in landwirtschaftlichen
Feldern und Kulturen. Allerdings sollten bei Abwägung zu ergreifender, geeigneter
Maßnahmen die Grundsätze des § 26 BJG berücksichtigt werden, der den
Jagdausübungsberechtigten sowie den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten eines
Grundstückes berechtigt, zur Verhütung von Wildschäden das Wild von den Grundstücken
Methoden zur Vogelabwehr Seite 23
abzuhalten oder zu verscheuchen. Vogelabwehrmaßnahmen, die hierfür geeignet sind,
werden in den anschließenden Kapiteln (Kap. 4.2 ff) genannt.
Sehr häufig wird die Frage nach der Erstattung von Wildschäden in landwirtschaftlichen
Kulturen aufgeworfen. § 29 BJG Abs. 1, der die Schadensersatzpflicht regelt, stellt hierzu
klar fest:
§ 29 Bundesjagdgesetz BJG
Schadensersatzpflicht
(1) Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk
gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist (§ 5
Abs. 1), durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane beschädigt, so
hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu
ersetzen.
Im Sinne des Jagdrechts sind alle Schäden, die durch Ringeltaube, Rabenkrähe und
Elster, aber auch von Eichelhäher, Dohle, Saatkrähe, Star, Wacholderdrossel und Amsel
verursacht werden, nicht ausgleichspflichtig. Somit müssen die Schadenskosten vom
jeweiligen Bewirtschafter selbst getragen werden.
4.1.4 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14. Mai 1998
Den Einsatz von Pflanzenschutzmaßnahmen regelt das Pflanzenschutzgesetz in der
Neufassung vom 14. Mai 1998. Die Ziele des Gesetzes ergeben sich aus § 1, wobei
insbesondere Abs. 1 und 4 für den Rebschutz von Interesse sind:
Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
§ 1 Zweck
Zweck des Gesetzes ist,
(1) Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und
nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen.
(4) Gefahren abzuwenden, die durch die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des
Pflanzenschutzes insbesondere für die Gesundheit von Mensch, Tier
und für den Naturhaushalt entstehen können.
Methoden zur Vogelabwehr Seite 24
Wie der INFORMATIONSDIENST LANDWIRTSCHAFT (http://agrarinfo.aspdienste.de) formuliert,
wurde somit die Notwendigkeit des Pflanzenschutzes anerkannt und kann sogar in zwingend
notwendigen Fällen angeordnet werden. Allerdings unterliegt der Einsatz von
Pflanzenschutzmaßnahmen Einschränkungen, sobald Beeinträchtigungen und Gefahren von
Mensch, Tier und Naturhaushalt drohen. Beispielsweise dürfen nur amtlich zugelassene
Pflanzenschutzmittel in den Handel gebracht und sachgerecht angewendet werden. Das
amtliche Prüfungs- und Zulassungsverfahren liegt hoheitlich in Händen der Biologischen
Bundesanstalt (BBA). Unter diese Regelung fallen somit auch Pflanzenschutzmittel (PSM)
gegen Vogelschäden (Avizide).
Wirtschaftliche Schadensschwelle im integrierten Landbau
Auch wenn Pflanzenkrankheiten und tierische Schädlinge in
landwirtschaftlichen Kulturen auftreten, führen diese nicht zwingend zu
erheblichen Ertrags-, Qualitäts- und Einkommenseinbußen. Die
wirtschaftliche Schadensschwelle ist ein Instrument des Integrierten
Anbaus und formuliert die Befallsstärke von Schaderregern, die unter
Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte tolerierbar ist. Erst bei
Überschreiten der wirtschaftlichen Schadensschwelle wird eine
Bekämpfung mit chemischen Pflanzenschutzmitteln durchgeführt, also
erst, wenn der angenommene Schaden höher als die Kosten des
Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Abwehrmaßnahmen ist
(http://agrarinfo.aspdienste.de). Damit ermöglichen Schadensschwellen
eine Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen bei synchroner
Schonung der Umwelt.
4.1.5 Bundestierschutzgesetz (TierSchG)
Im Rahmen der Abwehr von Schäden durch Wirbeltiere (Vögel) in landwirtschaftlichen
Flächen sind die Belange des Bundestierschutzgesetzes (TierSchG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105), geändert durch Artikel 2des Gesetzes
vom 12. April 2001 (BGBl. IS. 530)) zu berücksichtigen. Hierbei sei insbesondere auf § 13 (1)
verwiesen:
Methoden zur Vogelabwehr Seite 25
§ 13 (1) Bundestierschutzgesetz (TierSchG)
Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von
Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die
Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere
verbunden ist; dies gilt nicht für die Anwendung von Vorrichtungen oder
Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zugelassen sind.
Vorschriften des Jagdrechts, des Naturschutzrechts, des
Pflanzenschutzrechts und des Seuchenrechts bleiben unberührt.
4.1.6 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) vom 20. Dezember 2000
Der nachfolgende Abschnitt stellt die Bedeutung des neuen Landes-
Immissionsschutzgesetz (LImSchG) vor. Grundlage des Textsabschnittes ist eine Vorlage
des REBSCHUTZDIENSTES RHEINLAND-PFALZ (2002):
Mit dem In-Kraft-Treten des Landes-Immissionsschutzgesetzes am 20.12.2000 hat die
alte Lärmschutzverordnung ihre Gültigkeit verloren. Auch die Verwaltungsvorschrift, die den
Betrieb von Schussapparaten zur Starenabwehr regelte, ist schon seit einigen Jahren außer
Kraft. Der Betrieb von Schussapparaten und ähnlichen Geräten in den landwirtschaftlichen
Anbaugebieten wird jetzt durch das LImSchG geregelt.
Neben allgemein gültigen Paragraphen wie z. B. bezüglich der Nachtruhe (§ 4) oder
Regelungen der Zuständigkeiten (§ 14), wird in Paragraph 7 des Gesetzes auf den Betrieb
von akustischen Signal- und Alarmgeräten eingegangen. Die Regelungen gelten für alle
Anbaugebiete bzw. Kulturen gleichermaßen (s. § 7, Abs. 3).
Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)
§ 7 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
(3) Der Betrieb von akustischen Einrichtungen und Geräten zur
Fernhaltung von Tieren in Weinbergen oder in anderen gefährdeten
landwirtschaftlichen Anbaugebieten, durch den Anwohnerinnen und
Anwohner erheblich belästigt werden können, bedarf der Erlaubnis der
zuständigen Behörde. Die Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn die
Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln nicht erreicht
werden kann.
Methoden zur Vogelabwehr Seite 26
Grundsätzlich ist der Betrieb von Schussapparaten oder z. B. phono-akustischen Geräten
(Geräte mit Lautsprechern) genehmigungspflichtig. Zuständige Behörden sind in der Regel
die Ordnungsämter der Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltungen. Die
Behörden entscheiden darüber, ob und wie z. B. Schussapparate betrieben werden können
und können dabei die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Wichtig ist, dass die
Behörden dazu angehalten sind, die Erlaubnis zum Betrieb von Schussapparaten nur dann
zu erteilen, wenn es keine praktikablen Alternativen („andere verhältnismäßige Mittel“) gibt.
Was darunter genau zu verstehen ist, wird vermutlich erst durch die Rechtssprechung im
Detail geklärt. Man könnte dies aber als Aufforderung interpretieren, z. B. wieder verstärkt
Feldhüter einzusetzen.
Begründungen zum LImSchG
Absatz (3) stellt den Betrieb von Geräten zur Fernhaltung von Tieren
in Weinbergen oder in anderen gefährdeten landwirtschaftlichen
Anbaugebieten unter die Erlaubnispflicht, sofern Anwohnerinnen und
Anwohner durch den Betrieb der Anlage erheblich belästigt werden
können.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen werden akustische Alarmgeräte zur
Fernhaltung von Schadvögeln in größerer Anzahl in Weinbergen
eingesetzt. In anderen landwirtschaftlichen Anbaugebieten (z.B.
Sonnenblumenfeldern) werden Alarmgeräte in geringerem Maße
eingesetzt. Da die Behörde vor Ort (vgl. § 14 Abs. 1) am ehesten
feststellen kann, ob es zu den Alarmgeräten adäquate Alternativen gibt,
obliegt dieser die entsprechende Prüfung. Bei Alternativen soll die
Benutzung der Alarmgeräte untersagt werden.
Nach wie vor sind die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
gültigen und in der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (Sechste Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum BImSchG) aufgeführten Immissionsrichtwerte zu Wohngebieten
verbindlich. Diese Immissionsrichtwerte stellen sich wie folgt dar (s. Tab. 2).
Methoden zur Vogelabwehr Seite 27
Tab. 2: Zulässige Immissionsrichtwerte (Schallpegel) nach § 48 BImSchG von Schussapparaten und sonstigen akustischen Signal- und Alarmgeräten.
Siedlung Gültiger Immissionsrichtwert
In/zu Dorf- und Mischgebieten 60 dB (A) In/zu allgemeinen Wohngebieten 55 dB (A) In/zu reinen Wohngebieten 50 dB (A)
Aus den in Tab. 2 aufgeführten Immissionsrichtwerten wurden in der Vergangenheit nach
entsprechenden Messungen folgende Mindestabstände zwischen Schussapparaten und
Wohngebieten als Richtwerte festgelegt (Tab. 3).
Tab. 3: Gültige Richtwerte von Mindestabständen zwischen Schussapparaten und sonstigen akustischen Signal- und Alarmgeräten. Bei Verwendung mehrerer Schussapparate im Umkreis von Wohngebieten gilt bzgl. der Mindestabstände ein Faktor von 1,2.
Siedlung Mindestabstand
in/zu Dorf- und Mischgebieten 300 min/zu allgemeinen Wohngebieten 500 mIn/zu reinen Wohngebieten 700 m
Da mit zunehmender Schusszahl pro Zeitintervall eine verstärkte Lärmbelästigung
einhergeht, wurden zwischen dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, dem
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. und dem Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie dem Ministerium für Umwelt und Forsten
folgende vorläufige Abstandsrichtwerte abgestimmt. Dabei gelten die in Tab. 4 aufgeführten
Distanzen für max. 40 Schuss pro Apparat und Tag.
Tab. 4: Übersicht zu vorläufig empfohlenen Mindestabstände von selbsttätigen Knallschussapparaten zu Wohnbebauungen in Relation zu verschiedenen Schussfrequenzen (BauNVO = , MI = Mischgebiete, MD = Dorfgebiete, WA = allgemeine Wohngebiete, WR = reine Wohngebiete).
Art der Wohnbebauung nach BauNVO max. Schusszahl je Tag MI / MD WA WR
0 - 40 300 m 500 m 700 m 41 - 100 500 m 800 m 1.000 m
> 100 Keine Richtwerte, Einzelfallprüfung
Bei Einhaltung dieser Richtwerte wird die Erlaubnis erteilt. Im Grenzbereich geringfügig
über 40 Schüsse je Tag kann der Richtwert im Ermessen der die Erlaubnis erteilenden
Methoden zur Vogelabwehr Seite 28
Gemeinde nach unten angepasst werden. Ein Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, diese
vorläufigen Richtwerte zu aktualisieren und zu präzisieren.
Die zuständigen Behörden können die Genehmigung zum Betrieb von Schussapparaten
zwar von der genauen Einhaltung dieser Mindestabstände abhängig machen, Maß der Dinge
ist aber eigentlich der von dem jeweiligen Vogelabwehrgerät verursachte Lärm. Auch der
Betriebszeitraum für Vogelabwehrgeräte wird von den zuständigen Behörden festgelegt. Er
sollte sich maximal vom Beginn der Traubenreife bis zum Ende der Hauptlese erstrecken.
Neben der Genehmigung sind die betreffenden Behörden auch für die Überwachung des
ordnungsgemäßen Betriebes akustischer Abwehrgeräte sowie für die Verfolgung und
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Der nicht genehmigte Betrieb eines
Schussapparates oder anderer akustischer Einrichtungen zur Vogelabwehr ist z. B. eine
derartigen Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen bis zu 5.000,- € (in Worten:
fünftausend Euro) geahndet werden. Gleiches gilt auch für den Betrieb eines
Schussapparates während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr).
Im Hinblick auf Schreckschusswaffen und pyrotechnische Munition gelten unverändert die
gleichen Bestimmungen des Waffengesetzes. Pyrotechnische Munition (Starenschreck-
Munition) kann nur die Person kaufen, welche einen Munitionserwerbsschein besitzt. Der
Munitionserwerbsschein wird wiederum nur an Personen ausgestellt, die Sachkunde im
Umgang mit Schreckschusswaffen nachweisen können. Der Sammelkauf von
Schreckschussmunition z.B. durch Winzervereine ist jedoch geduldete Praxis. Die Munition
darf dann aber nur an Personen mit entsprechender Sachkunde abgegeben werden. Nach
einem Schreiben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums vom 26.05.1988 kann bei
Winzern mit einschlägiger Erfahrung Sachkunde als nachgewiesen gelten.
Im weiteren Sinne können bei der Beurteilung von Schallimmissionen auch Vorschriften
und Grundlagen des Verbandes Deutscher Ingenieure (VDI) herangezogen werden
beispielsweise 3745 Bl. 1 „Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen“ (v. Mai 1993). Nach
gutachterlichem Ermessen der DEKRA Umwelt GmbH (Gutachten zur Gerichtssache 307 Js
23640/95 5 Cs 1997) sind diese geeignet, da es sich bei Schallimmissionen von
Knallschussgeräten und Schreckschusswaffen im wein- und obstbaulichen Einsatz um
Schießgeräusche handelt, die auf den Menschen wirken (VDI 3745). Außerdem sollte das
Ruhebedürfnis von Anwohnern an Sonn- und Feiertagen gemäß VDI-Richtlinie 2058
Richtlinie beachtet werden (Anmerkung der Verfasser: Diese Richtlinie wurde
zwischenzeitlich aufgehoben bzw. novelliert).
Methoden zur Vogelabwehr Seite 29
4.2 Möglichkeiten der Vogelabwehr in der Landwirtschaft
Je nach Einsatzgebiet und zu vertreibenden Vogelarten bzw. Art der zu verhindernden
Schäden existieren zahlreiche Methoden zur Abwehr von Schäden durch Vögel auf
landwirtschaftlichen Produktionsflächen. Das breite Spektrum der Abwehrmethoden soll hier
rein deskriptiv vorgestellt und dann in Kapitel 4.4 einer Effizienz- und Effektivitätsbewertung
unterzogen werden.
Die verschiedenen Abwehrmethoden wurden der besseren Übersicht halber kategorisch
in Gruppen eingeteilt (siehe Tab. 5-12). Unterschieden werden Vogelfang (Tab. 5), Abschuss
der Tiere (Tab. 6), Pyroakustik (Tab. 7), Phonoakustik (Tab. 8), optisches Vertreiben
(Tab. 9), Netze (Tab. 10), Ablenkfütterungen (Tab. 11) sowie chemische Abwehr (Tab. 12).
Tötung, Massenvernichtung:
Eine in Amerika häufig angewandte Methode ist das Ein- oder Abfangen der Schadvögel
mit anschließender Tötung. Betreffend der jeweiligen Schadvogelart werden spezifische
Köder („decoytraps“) in (Kasten-) Fallen ausgebracht, um die Tiere anzulocken und zu
fangen. Vereinzelt werden gezielt lebende Lockvögel eingesetzt. Die gefangenen Tiere
werden getötet (Erschlagen, Genickbruch, CO2-Vergasung) oder selten verfrachtet und
abseits der „Problemregion“ freigelassen (JOHNSON & GLAHN 1992, eigene Beob.) (s. Tab. 5).
Diese Methode wurde (und wird) u.a. bei Staren und verschiedenen Rabenvögeln
angewandt. Sie kommt jedoch aus gesetzlichen und ethischen Gründen für Deutschland
nicht in Frage, zumal sie aus populationsdynamischer Sicht unwirksam ist. Dies trifft vor
allem für die Massenvernichtung (durch Sprengung von Schlafplätzen) zu, zumal diese auch
von vielen anderen Zugvögeln genutzt werden (Schwalben, Ammern, Läubsänger,
Grasmücken, Rohrsänger).
Tab. 5: Methodenübersicht, Abfangen der Schadvögel.
Methode Beschreibung, Anmerkungen Quelle
Köderfallen, (decoytraps)
Aufstellen mit beköderten Fallen in oder der Nähe von Schadflächen. Verfrachten oder Töten der gefangenen Tiere. „Humanes Töten“ mit CO2 oder „Genickbruch“
JOHNSON & GLAHN (1992), MINISTRY OF AGRICULTURE, FOOD AND FISHERIES (2000)
Bei verschiedenen Schadvogelarten wird direkt Jagd auf die Tiere gemacht (Abschuss der
Schadvögel). Dabei reicht der Umfang vom Einzelabschuss zum Vergrämen der Schwärme
bis hin zu systematischen Tötungen ganzer Schlafgesellschaften (FLIEGE 1984, BERTHOLD
Methoden zur Vogelabwehr Seite 30
1968). Vergleiche hierzu die Angaben verschiedener Autoren aus Europa, Amerika und
Deutschland in beistehender Tabelle 6.
Tab. 6: Methodenübersicht, Abschuss der Schadvögel.
Methoden Beschreibung, Anmerkungen Quelle
Abschuss Direkte Jagd auf die “Problemarten” (Genehmigungen!)
MINISTRY OF AGRICULTURE, FOOD AND FISHERIES (2000)
Vernichtung an Schlafplätzen
Am Schlafplatz (von Staren) werden Sprengsätze gezündet, welche die Tiere töten (z.B. Nordafrika).
FLIEGE (1984), BERTHOLD (1968)
Pyroakustik:
Unter dem Begriff „Pyroakustik“ werden mehrere Methoden zusammengefasst, die zur
Vergrämung (nicht der Tötung) von Schadvögeln aus den betroffenen Regionen führen soll.
Hierzu werden spezielle technische Geräte – so genannte Knallschussapparate - genutzt,
welche über die Zündung von Stoffen oder Stoffgemischen wie etwa Propan oder Acetylen
Schall erzeugen. Der Betrieb aller akustischen Geräte zur Vogelabwehr ist
genehmigungspflichtig, da diese dem Landes-Immissionsschutzgesetz unterliegen (s.
Kap. 4.1.4). Die breite Liste der Herstellerfirmen (vgl. Kap 4.3) bietet hier verschiedene
Gerätetypen und -modelle an. Diese können entweder automatisch oder durch
„Fernsteuerungen“ gezündet werden. Die automatisch gezündeten sind durch
Zeitschaltuhren programmierbar. Es sind solche zu unterscheiden, die in festen Intervallen
lautstark knallen, oder jene, die in zufälligen Zeitabständen knallen. Eine zweite
Typengruppe stellen die „sensorischen Geräte“. Diese können entweder durch a)
Infrarotmelder oder b) lasergesteuerte Sensoren ausgelöst werden, sobald die Schadvögel
zugegen sind und die entsprechenden Sensoren ausgelöst werden. Nähere Angaben hierzu
finden sich bei TOMPA (1976) und GEMMEKE (2002). Alle derartigen Geräte müssen fest in
den zu schützenden Flächen installiert werden und bedürfen einer entsprechenden
Energieversorgung (Stromquelle wie Autobatterie, Gas). Die Reichweite der Geräte hängt
von verschiedenen Faktoren ab. So zum Beispiel von verschiedenen Gerätespezifika wie
maximale Lautstärke (Dezibel dB) oder externen Faktoren wie Geländebeschaffenheit,
Windstärke und -richtung. In Kapitel 4.4 sind die Ergebnisse technischer Messungen
einzelner Geräte aufgeführt. Neben der rein pyroakustischen Funktionsweise werden in
Kombination optische Effekte eingesetzt; beispielsweise beim Gerät „Razzo“ der Firma
PURIVOX. Mit der Entzündung des Gasgemisches wird eine Flugattrappe abgeschossen, die
an einer Metallstange langsam zurückgleitet (vgl. Tab 7).
Methoden zur Vogelabwehr Seite 31
Abb. 3: Beispiel von Knallschussapparaten der Firma PURIVOX. Links: Karussell, rechts: Doppelschuss-Karussell. Quelle: PURIVOX Werbebroschüre (verändert).
Die Abbildungen 3 und 4 zeigen beispielhaft schematische Zeichnungen zweier Typen
pyrotechnischer Geräte der Firma PURIVOX. Zu erkennen sind die Gasbehälter (Abb. 3), aus
denen das Gas in die „Knallrohre“ geleitet wird, wo es zur Zündung und Explosion gebracht
wird. Die „Knallrohre“ können nach Belieben in unterschiedliche Richtungen exponiert
werden.
Weinbergsschütze:
Der „Wingertschütz“ (auch Feld- oder Weinbergshüter) stellt eine traditionelle und noch
heute im Weinbau regional praktizierte Alternative zu den fest installierten
Knallschussgeräten dar. Hierbei handelt es sich um von Interessensgruppen (bspw.
Winzerverbände oder Gemeinden) beauftragte Einzelpersonen oder Personengruppen, die
gezielt Schäden in Weinbergen abwenden sollen. Zu deren Aufgabenfeldern zählt neben der
Verhinderung von Traubendiebstahl auch die Verteidigung der Ernte gegen Schadvögel
(insbesondere Stare). Die Wingertschütze sind mit Handfeuer- oder Handsignal-
schussgeräten ausgestattet, die bei Anwesenheit von Starenschwärmen zielgerichtet
eingesetzt werden. Die Intensität der Vertreibung (Anzahl der Schüsse) richtet sich dabei
nach der tatsächlichen Notwendigkeit, die von den Wingertschützen festgelegt werden.
Ihnen obliegt auch der Einsatz fest installierter Geräte, deren Programmierung und Wartung.
Nur selten werden heute Wingertschütze eingesetzt, die sich dann mit PKW in den Flächen
Methoden zur Vogelabwehr Seite 32
bewegen und ggf. von Sonnenaufgang bis –untergang unterwegs sind und direkt auf
drohende Gefahren reagieren können.
Abb. 4: Beispiel eines Knallschussapparates der Firma PURIVOX (Duplex-Doppelschuss). Quelle: PURIVOX Werbebroschüre.
Tab. 7: Methodenübersicht, Pyroakustik.
Methoden Beschreibung, Anmerkungen Quelle
Knallschussgeräte Mitte der 1970er Jahre eingeführt. Die Geräte werden entweder automatisch gezündet, oder per Funksteuerung ausgelöst. Gasgemische werden entzündet und zur Explosion gebracht. Verschiedene Herstellerfirmen.
HILL (2001), BOLLMANN (1998), SÄCHSISCHES LfL (2000), AMT f. WEHRGEOPHYSIK et al. (1987)
Laser- bzw. infrarotgesteuertes Knallschussgerät
Knallschussgerät wird über eine Lichtschranke oder Infrarotsensor ausgelöst, wenn Vögel präsent sind und die Sensoren auslösen.
GEMMEKE (2002)
Vertreiben an den Schlafplätzen
Durch gezieltes Schießen [ „...in artilleristischer Manier... „] Vertreiben der Tiere an den gemeinschaftlichen Schlafplätzen. Problematisch, da Schlafplätze meist in NSG gelegen sind.
HILL (2001)
Wingertschütze, Feld- oder Weinbergshut
Von Gemeinden beauftragte Einzelpersonen oder Arbeitsgemeinschaften. Diese verwenden zur Abwehr von Vogelfraßschäden ebenfalls Knallschussgeräte oder Signalwaffen. Teils heute noch praktiziert.
HILL (2001)
Phonoakustik:
Ähnlich wie die zuvor beschriebenen pyroakustischen Verfahren funktionieren die
phonoakustischen Methoden, die in Tab. 8 aufgeführt sind. Diese werden elektrisch
betrieben und sind fest in der Fläche installiert. Je nach Einsatzgebiet und „Zielart“ spielen
Methoden zur Vogelabwehr Seite 33
diese über Lautsprecher entsprechende Töne und Geräusche von Magnetbändern oder
Tonbandkassetten ab. Dabei können die betroffenen Flächen sowohl mit allgemeinen
Störgeräuschen wie etwa Hundegebell, Sirenen, Zuggeräuschen oder Menschengeschrei
oder mit artspezifischen Warnrufen beschallt werden. Bekannt sind für letztgenannten Fall
das Abspielen von Warnrufen von Staren, Krähen oder Drosseln. Als Beispiel sei der so
genannte „Sau- oder Vogelschreck“ (Fa. Graßmann, Dörscheid) erwähnt (vgl. Tab 8). Eine in
sich geschlossene Box, die eine Stromquelle, ein Tonbandgerät mit Endloskassette und eine
Zeitschaltuhr enthält. Extern sind Lautsprecher angebracht. Ein weiteres Modell arbeitet
optisch-akustisch, indem klirrende und glänzende Metallstäbe herumgewirbelt werden und
zusätzlich Vogelwarnschreie ertönen (Vogelabwehrgerät Wilhelms).
Ultraschall:
Derartig abgespielte Geräusche sind für das menschliche Ohr ebenso hörbar wie für
Vögel (und Säuger). Da dies lokal zu erheblichen Lärmbelästigungen der angrenzenden
Bevölkerung führen kann, werden vereinzelt auch phonoakustische Geräte verwandt, die
Töne außerhalb des menschlichen Hörbereiches absondern. So berichten HILL (2001),
HAMERSHOCK (1996) sowie das AMT FÜR WEHRGEOPHYSIK et al. (1987) vom Einsatz
derartiger Geräte zur Vertreibung von Schadvögeln (vgl. Tab. 8). Aus physikalischer Sicht ist
zwischen den beiden Frequenzbereichen des Infra- und des Ultraschalls zu unterscheiden.
Das menschliche Ohr vermag (in Abhängigkeit vom Alter), im Frequenzbereich von 16 bis
20 kHz zu hören. Frequenzen unterhalb von 16 Hz werden als Infraschall, über 20 kHz als
Ultraschall bezeichnet. Der Bereich besten Hörens liegt für Tauben und Stare bei 1-10 kHz
(BATTELLE INSTITUT 1987, BEUTER & WEISS 1987). Im Allgemeinen nehmen Vögel aber
überwiegend Frequenzen im menschlichen Hörspektrum wahr.
Tab. 8: Methodenübersicht, Phonoakustik.
Methoden Beschreibung, Anmerkungen Quelle
Warnrufe (von Staren) abspielen
Die zu schützende Fläche wird mit (Staren-)Warnrufen beschallt. Die Anzahl der Lautsprecher und die Lautstärke kann dabei variieren.
BRIOT (1988), BOLLMANN (1998), HILL (2001)
Sauschreck Apparatur mit Tonbandgerät und Lautsprechern. Es können verschieden „Störlaute“ abgespielt werden. Menschengeschrei, Klatschen, Hundegebell, artspezifische Warnrufe etc.
FACHGEBIET OBSTBAU, GEISENHEIM
Ultraschall-Beschallung
Beschallung mit Ultraschalltönen, Frequenzen über 20 kHz, unhörbar für den Menschen, soll Tiere von Schlafplätzen oder den betroffenen Flächen vertreiben
HILL (2001), HAMERSHOCK (1996)
Methoden zur Vogelabwehr Seite 34
Optische Methoden:
Die beiden zuvor genannten Methoden können unter dem Begriff „akustische
Abwehrmethoden“ zusammengefasst werden. Weitere Methoden sind in Tabelle 9
aufgeführt, die mit „optisches Vertreiben“ umschrieben werden können. Eine sehr bekannte
und althergebrachte Methode ist das Aufstellen von Vogelscheuchen, die häufig eine
Menschengestalt nachahmen und entsprechend mit „Kittel und Hut“ bekleidet sind. Die
Silhouetten von Greifvögeln werden entweder an langen Stangen aufgehängt, die sich im
Wind bewegen oder Greifvogelattrappen an mit Gas gefüllten Ballons angebracht (HILL
2001). Diese sollen einen potentiellen Beutegreifer verkörpern und so die Schadvögel davon
abhalten in die Felder und Kulturen einzudringen. Ein ebenso bekanntes Erscheinungsbild
sind einzelne tote Krähen, die an Pflöcken kopfüber aufgehängt werden und Artgenossen
durch abschreckende Wirkung fernhalten sollen. Hierzu müssen zunächst gezielt Einzeltiere
vergiftet oder abgeschossen werden. Auf diesen Effekt zielt auch die Krähenattrappe ab, die
in Abb. 5 dargestellt und aus einfachen sowie kostengünstigen Mitteln herzustellen ist.
Hierzu genügen lediglich einzelne (schwarze) Federn und eine entsprechend geschnittene
(schwarze) Holzplatte (STAATL. VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT 1990).
Gasgefüllte Ballons, sich bewegende Plastikbänder, oder Plastiksäcke sollen durch
Bewegung und Signalfarben die Schadvögel davon abhalten, in zu schützende
landwirtschaftliche Kulturen einzufallen. Die Angaben der verschiedenen Autoren spannen
hier relativ weit. So kann der Durchmesser der Gasballons zwischen 30 und 100 cm liegen;
auch die Anbringung variiert, wobei sie an bis zu 30 m langen Seilen über den Kulturen
schweben sollen. Es werden sowohl einfarbige Ballons vorgeschlagen als auch solche mit
aufgemalten Augen („eye-spot“). Die Plastikbänder und –säcke hingegen werden direkt im
Feld oder den Weinbergen angebracht (TOMPA 1976, BOLLMANN 1998). Als weitere optische
Methode gibt BOLLMANN (1998) das Abstellen und Parken von Autos am Rand der Flächen
an. Durch die Anwesenheit der PKW sollen die Vögel ebenfalls vom Einfallen in die
Anbauflächen abgehalten werden (vgl. Tab. 9).
Methoden zur Vogelabwehr Seite 35
Abb. 5: Schematische Zeichnung einer Krähenattrappe, die u.a. zur Abwehr von Schäden an Silofolien eingesetzt wird. (Zeichnung: W. LANGE nach Entwurf DÜHR).
Beizjagd:
Direkten Einfluss auf anwesende Vögel haben zwei weitere „optische Methoden“. Hierzu
zählt u.a. der Einsatz von Falknern mit ihren Beizvögeln wie etwa Habichten oder Falken.
Diese werden in direkter Umgebung der zu schützenden Flächen eingesetzt. Die
abgerichteten Greife vertreiben die Schadvögel und schlagen vereinzelt auch selbige (BRIOT
1988, HAHN 1997). Die beschriebene Methode wird als Abwehrmaßnahme gegen
Vogelschlag an Flugplätzen eingesetzt bzw. wurde unter Vorbehalten diskutiert. In
landwirtschaftlichen Kulturen bringt die Beizjagd nicht den erwünschten Dauereffekt.
Flugzeugeinsätze:
Einen weit höheren Aufwand bringt der Einsatz von Flugzeugen zum Vertreiben großer
Vogelschwärme mit sich. Piloten vertreiben gezielt und großflächig große Vogelschwärme
aus den betroffenen Gebieten. HILL (2001) und das MINISTERIUM f. LANDWIRTSCHAFT,
WEINBAU u. FORSTEN RHEINLAND-PFALZ (1985) berichten von derartigen Einsätzen bei der
Vergrämung sehr großer Starenschwärme aus Weinbaugebieten. Auch die
LANDESREGIERUNG BURGENLAND (2002) berichtet von aktuellen Einsätzen von einmotorigen
Flugzeugen gegen Schadvogelschwärme. Der Einsatz von Hubschraubern oder
Kleinflugzeugen wird vom DAVVL (Deutscher Ausschuss zur Vermeidung von
Vogelschlägen im Luftverkehr) als zu gefährlich und daher nicht empfehlenswert
eingeschätzt.
Methoden zur Vogelabwehr Seite 36
Tab. 9: Methodenübersicht, optisches Vertreiben.
Methoden Beschreibung, Anmerkungen Quelle
Klassische Vogelscheuche
Die klassische Vogelscheuche in Menschengestalt. Häufig auf einem Stock/Pfahl und mit „Kittel und Hut“ in die Flächen gestellt.
TOMPA (1976), BOLLMANN (1998)
Greifvogelattrappen An Masten oder Ballons werden Greifvogelattrappen- oder silhouetten aufgehängt.
HILL (2001)
Tote Krähen aufhängen
Einzelne Tiere werden abgeschossen oder vergiftet und gezielt an den zu schützenden Flächen zur Schau gestellt (z.B. an 1,5 m hohen Stangen). Etwa ein toter Vogel alle 15-20 m.
TOMPA (1976), BOLLMANN (1998)
(Saat-) Krähenattrappen
Aus schwarzem Holz und Federn gefertigte und stark vereinfachte Attrappe. Etwa 2-3 Scheuchen an Silos aufstellen.
VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT M., LFU BADEN- WÜRTTEMBERG (2001)
Farbige Plastiksäcke oder -bänder
Plastiksäcke werden auf Pfosten angebracht. Plastikbänder werden im Abstand von 5-10 m und ca. 1,0 m Höhe angebracht (Ackerbau). Bänder vor dem Montieren verdrehen, damit Bewegung auch bei leichtem Wind.
TOMPA (1976), BOLLMANN (1998)
Gasballons Bunte Ballons mit Ø 0,3 bis 1,0 m Durchmesser und an bis zu 30m langen Seilen.
BOLLMANN (1998), LFU BADEN- WÜRTTEMBERG (2001)
„eye-spot ballons“ Gasgefüllte Ballons, auf denen große farbige Augen aufgedruckt sind, schweben an Leinen frei in der Luft
MCLENNAN et al. (1995)
„parkierte Autos“ Autos werden (in Weinbergen) an den zu schützenden Flächen abgestellt.
BOLLMANN (1998)
Einsatz von Beizvögeln
Ausgebildete Falkner arbeiten mit abgerichteten Beizvögeln (Falken, Habichte) in den betroffenen Flächen und lassen Vögel schlagen und vertreiben.
BRIOT (1988), HAHN (1997)
Vertreiben mit Modellflugzeugen
Simulation eines aufdringlichen Luftfeindes mit funkferngesteuerten Modellflugzeugen.
KEIL (1984), BIVINGS (1991)
Vertreiben mit Flugzeugen
Im Rahmen der überregionalen Starenabwehr Vertreibung oder Zerteilung der Schwärme durch Einsatz von Kleinflugzeugen.
HILL (2001), MINISTERIUM f. LANDWIRTSCHAFT, WEINBAU u. FORSTEN RHEINLAND-PFALZ (1985)
Netz-Anwendung:
Eine eher mechanische Form der Abwehr von Vogelfraß an landwirtschaftlichen
Fruchtformen vieler Art ist das Einspannen oder Abhängen mit Netzen. Hierdurch soll ein
Eindringen der Vögel in die Flächen verhindert werden. So werden beispielsweise
Kirschbäume in große Netze eingehüllt. Auch in Weinbergen werden die erntereifen Trauben
an den Rebstöcken mit Netzen eingespannt. Hierbei ist insbesondere auf die Maschenweite
der verwandten Netze zu achten. So sind etwa weitmaschige Dünnfadennetze und
Methoden zur Vogelabwehr Seite 37
Gespinstnetze verboten. Hierin können sich Tiere verfangen und zu Grunde gehen
(STAATLICHE LEHR- UND VERSUCHSANSTALT TRIER 2002). Bewährt haben sich grobmaschige
Fabrikate und so genannte Kartoffelnetze, die lediglich im Bereich de Fruchtstände von
beiden Seiten der Rebstockreihen gegeneinander geknüpft werden (vor allem bei Spätlese
oder Eisweingewinnung).
GEMMEKE (mündl.) und SIEGLER (2001) berichten über das seitliche Abhängen von mit
Netzen überdachten Kirschbaumkulturen (gegen Hagel etc.), die auch Vögel vom Fraß an
den Früchten abhalten (vgl. Tab. 10).
Abb. 6: Mit Netzen abgespannte Weinstöcke. Foto: S. Rösner
Tab. 10: Methodenübersicht, Netze.
Methoden Beschreibung, Anmerkungen Quelle
Abspannen durch Netze
Die betroffenen Wingerte werden mit Netzen abgespannt. Weitmaschige Dünnfadennetze und Gespinstnetze verboten
SLVA TRIER (2002)
Verhängen mit Netzen
Wird auch im Obstbau eingesetzt BOLLAMNN (1998), GEMMEKE (mündl.)
Netze automatische Anbringung und Entfernung durch Maschinen (am Traktor) möglich
JOHNSON & GLAHN (1992)
Seitliche Hagelschutznetze
Wird im Kirschenanbau in Verbindung mit Überdachungen zum Hagelschlag-Schutz eingesetzt.
SIEGLER (2001)
Ablenkfütterungen:
Eine von den betroffenen Flächen abgekoppelte Art der Schadvogelabwehr wird z.B. vom
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) beschrieben. In diesem Falle
sollten Saatkrähen durch attraktive Nahrungsangebote abseits der eigentlich bedrohten
Kulturflächen von den gefährdeten Flächen abgelenkt werden (vgl. Tab. 11).
Methoden zur Vogelabwehr Seite 38
Tab. 11: Methodenübersicht, Ablenkfütterungen.
Methode Beschreibung, Anmerkungen Quelle
... bei Saatkrähen Auf offenen übersichtlichen Bereichen abseits der durch Vogelfraß gefährdeten Flächen wird ein alternatives Nahrungsangebot geschaffen, um die Schadvögel von den bedrohten Flächen abzulenken. Wird bei Rabenvögeln eingesetzt.
LFU BADEN- WÜRTTEMBERG (2001)
Chemische Methoden:
Im Pflanzenschutz werden Pestizide, Fungizide, Herbizide oder andere chemische Stoffe
zum Schutz gegen Schaderreger angewandt. Auch gegen Schadvögel wurden Substanzen
entwickelt, welche die Tiere vom Fraß an Früchten oder etwa Jungpflanzen abhalten soll. In
beistehender Tabelle 12 werden entsprechende Verfahren und Stoffe aufgeführt. Hierbei
kann zwischen drei Anwendungsgruppen unterschieden werden. Die erste zielt auf Saatgut
und Keimlinge ab. Dabei wird das zu behandelnde Saatgut gebeizt, d.h. mit chemischen
Stoffen versetzt, welche die ausgebrachten Körner und nachfolgend die Keimlinge für Vögel
(durch „Bitterstoffe“) ungenießbar machen. So wird beispielsweise Weizen, Hafer und
Roggen mit Sibutol-Morkit-Flüssigbeize (Tab. 12) versetzt, um Fraßschäden durch
Saatkrähen zu verhindern (LFU BADEN- WÜRTTEMBERG 2001). Auch bereits ausgebrachte
Saat kann durch das Aufbringen von Kalk und Cyanamid auf die bestellten Felder gegen
Vogelfraß geschützt werden (TOMPA 1976).
Tab. 12: Methodenübersicht, chemische Abwehr.
Methode Beschreibung, Anmerkungen Quelle
Avitrol (4-Aminopyrid)
Wird vereinzelt in Köder (Körner o.ä.) gemischt, Tiere werden vertrieben, und warnen durch Warnrufe andere Tiere. Werden die behandelten Körner gefressen, so sterben die Tiere daran.
JOHNSON & GLAHN (1992)
Begasung mit alpha-Chloralose
An den Schlafplätzen werden die Tiere begast und so getötet.
ORELL & OJANEN (1980), FEARE, ORELL & OJANEN (1981)
„repellents“
Nicht toxische Stoffe, die an verschiedenen Stellen angebracht werden (auf Klebestreifen) und durch reizende Wirkung Vögel vertreiben. Wird auch an Gebäuden angewandt.
JOHNSON & GLAHN (1992)
„Starlicide Complete“ (0,1 % 3-chloro p-toluidin hydrochlorid)
In USA registriert zum Bekämpfen von Staren und Amseln. Tötet Haussperlinge. Säugetiere sind resistent. Langsamer, nicht gewaltsamer Tod binnen 24 oder 36 Stunden (meist an Schlafplätzen).
JOHNSON & GLAHN (1992)
Methoden zur Vogelabwehr Seite 39
Kalkstickstoff-Düngung
Wird auf Feldern ausgebracht, um Fraß zu verhindern. LFU BADEN- WÜRTTEMBERG (2001)
Rejex-it® TP-40/WS-40 (Präparat: Methyl-Anthranilat)
Wirkt auf die Schleimhäute der Schadvögel. Zum Vernebeln im Flugplatzbereich angewandt. Vergrämung an Schlafplätzen.
VOGT & WINKLER (1999)
Präparat: Methyl-Anthranilat
Als Pflanzenschutzmittel zum Einsatz in der Landwirtschaft in Deutschland noch nicht zugelassen.
GEMMEKE (mündl.)
Sibutol-Morkit-Flüssigbeize
… zur Saatgutbehandlung zur Fraßminderung von Getreide (Weizen, Hafer, Roggen). Bei Saatkrähen.
LFU BADEN- WÜRTTEMBERG (2001)
Mischung aus Kalk und Cyanamid
Cyanamid-Beize wird auf Maisfeldern ausgestreut. TOMPA (1976)
Andere chemische Wirkstoffe werden direkt auf die betroffenen Früchte ausgebracht.
Diese reizen die Schleimhäute der Vögel, welche die Fläche verlassen und somit ein Fraß
abgewandt werden kann. Auch so genannte „repellents“ wirken auf diese Weise. Nicht alle
Mittel sind überall zugelassen, so dass der Einsatz von Land zu Land unterschiedlich ist.
Präparate mit dem Wirkstoff Methyl-Anthranilat (bspw. Rejex-it® TP-40/WS-40, vgl. Tab. 12)
sind beispielsweise in Amerika als Pflanzenschutzmittel genehmigt und im Einsatz. In
Deutschland hingegen ist dieser Wirkstoff nicht genehmigt, wird jedoch aktuell
entsprechenden Kontrollverfahren unterzogen (GEMMEKE 2002, mündl.).
Eine dritte Gruppe an Chemikalien wird zur Tötung der vermeintlichen Schadvögel
eingesetzt. ORELL & OJANEN (1980) sowie FEARE, ORELL & OJANEN (1981) berichten von
Begasungen von Staren an Schlafplätzen in Großbritannien mit alpha-Chlorase, wodurch die
Vögel betäubt und anschließend getötet werden (vgl. Tab. 12). In Amerika werden vereinzelt
mit Avitrol (4-Aminopyrid) versehene Körner ausgebracht. Werden diese gefressen, so
stoßen die Vögel Warnrufe aus und Artgenossen werden vertrieben. Das Fressen von derart
behandelten Körner ist sowohl für die fressenden Vögel selbst als auch für Beutegreifer und
Aasfresser letal.
4.3 Geräte, Hersteller und Anschaffungskosten
Im Laufe der Zeit ist eine breite Palette von technischen Grundlagen zur Vogelabwehr
getestet worden, wobei die Entwicklung neuer oder speziellerer Verfahren andauert. Im
Fachhandel bzw. bei den Herstellern und Vertriebsfirmen sind eine Vielzahl von Geräten
erhältlich. Am häufigsten werden in der Landwirtschaft phono- und pyroakustische
Vogelabwehrgeräte eingesetzt. Wie in vorliegendem Gutachten geschildert, ist der Betrieb
Methoden zur Vogelabwehr Seite 40
aller akustischen Geräte zur Vogelabwehr genehmigungspflichtig, da sie dem Landes-
Immissionsschutzgesetz unterliegen.
Phonoakustische Abwehrgeräte funktionieren nach verschiedenen Prinzipien. Relativ
selten werden im Bezugsraum Geräte eingesetzt, die ausschließlich mit Ultraschallwellen im
Spektrum von 20-30 kHz arbeiten. Dieses Schallspektrum ist zwar für das menschliche Ohr
nicht zu hören, wirkt bekanntermaßen aber effektiv bei der Vertreibung von Mardern oder
Mäusen an Gebäuden und Fahrzeugen – also überwiegend im Nahbereich. Die rein auf
Ultraschallbasis funktionierenden Vergrämungsgeräte werden, sofern sie für den
landwirtschaftlichen Einsatz empfohlen werden, hauptsächlich auf dem amerikanischen
Markt angeboten. Hierzulande sind elektro-akustische Geräte weit verbreitet, die Stör- und
Signalgeräusche im Schallspektrum von ca. 5-30 kHz erzeugen. Sie kombinieren
Schalllaute, die teilweise für den Menschen hörbar sind mit solchen, die im
Ultraschallbereich liegen. Die Einstellung des Schallwellenspektrums ist in den meisten
Fällen wählbar. Die Beschallung des mitunter weitläufigen Geländes erfordert Lautsprecher.
Pyroakustische Geräte oder Knallschussgeräte sind die am häufigsten verwendeten
Methoden zur Vogelabwehr in landwirtschaftlichen Sonderkulturen.
Die Auflistung von Geräten und Herstellern (Tab. 13) soll einen Überblick über erhältliche
Modelle geben. Sie erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei den Angaben zu
Herstellern, Bezugsadressen und Kosten ist zu beachten, dass diese sich in der
Zwischenzeit geändert haben können. Die Reihenfolge der Gerätetypen orientiert sich weder
an qualitativen Unterschieden noch an einer Bewertung der Wirksamkeit. Nach den
akustischen Geräten folgen kurze Angaben zu optischen Verfahren („scare eyes“, Ballons)
und Netzen.
Methoden zur Vogelabwehr Seite 41
Abb. 7: „Kopf“ des Vogelabwehrgerätes „Wilhelm“. In festgelegten Zeitintervallen ertönen schrille Geräusche und die silbernen Metallstreifen drehen sich. Foto: S.Rösner.
Tab. 13: Übersicht zu verschiedenen phono- und pyroakustischen Geräten sowie anderen Verfahren unter Angabe der Hersteller, Vertreiber (ggf. Kontaktadressen). Bei den Anschaffungskosten handelt es sich durchweg um zirka-Werte. Für aktuelle Angebote jeweils an die Hersteller oder Vertreiber wenden.
Bezeichnung Funktion, Messwerte Einsatz Hersteller (-adressen) Preis
UltraSon phono-akustisch Signalgeräusche, Schallbereich wahlweise von hörbar bis Ultraschall (5-30 kHz) Intervalle programmierbar
Wein- und ObstanbauSegelboote Yachten, Gastschiff-fahrt Neuwagen-Verlade-plätze
KME-AGROMAX GmbH Holderackerstr. 6 D-79346 Endingen Tel. 07642-3233 Fax 07642-2209 http://k179.de/kme-agromax/ernte-schutz.asp
500 €
DIRO-Vogel-abwehrgerät
phono-akustisch programmierbare Schreckgeräusche
Wein- und Obstanbau
Havelland GmbH 14542 Werder
600 €
Quadblaster QB-4 Repeller
phono-akustisch Ultraschall 20 kHz
Geschlos-sene und halboffene Gebäude
Critter Riders Simmons Pest Management, Inc. 2938 Ridgeway Rd. Memphis, Tenn. 38115 - USADial Bugs 901.365.BUGS
475 US$
Bird Ultra Sound Device
phono-akustisch Ultraschall 22 kHz
Geschlos-sene und halboffene
www.bugspray.com mail:[email protected]
500 US$
Methoden zur Vogelabwehr Seite 42
Bezeichnung Funktion, Messwerte Einsatz Hersteller (-adressen) Preis Gebäude
Ultraschall-Vogelschreck
phono-akustisch Ultraschall, Intervalle programmierbar
Wein- und ObstanbauGebäudeBoote
ISOTRONIC D-72108 Rottenburg-Hailfingen Tel. 07457/7361
150-200 €
Super BirdXPeller PRO
phono-akustisch Stress- und Angstschreie verschiedener Vogelarten, programmierbar
Landw. allgemein
Critter Riders Simmons Pest Management, Inc. 2938 Ridgeway Rd. Memphis, Tenn. 38115 – USA, Dial Bugs 901.365.BUGS
550 US$
„Vogel- oder Sauschreck“
phono-akustisch diverse artspezifische Warn- und Schrecklaute sowie Störgeräusche (Eisenbahn, Sirenen usw.) werden von Endloskassette in unregelmäßigen Abständen abgespielt, Intervalle einstellbar
Wein- und ObstanbauLandw. allgemein Mülldepo-nien, Kläranlagen
Elektro-Graßmann Oberstr. 1 56348 Dörscheid Tel. 06774-712
350 €
Raptor phono-akustisch 4 verschiedene Geräusche (Angstschreie Star, Hundegebell, Falken, Schüsse) in zufälliger, intervallgesteuerter Reihenfolge
Landw. allgemein
Herbert Siegmund A-7141 Podersdor Tel. 0043 2162-69017 Fax 0043 676-4908759 vogelscheuche.start.at
300 €
Vogelabwehr-gerät Wilhems
phono-akustisch und optisch rotierende Scheibe mit glitzernden Metallstäben wirbeln laut klirrend herum, in Verbindung mit Vogelwarnschrei
Wein- und Obstanbau
Walter Wilhelms Entwicklung/ Herstellung elektronischer Geräte Am Seeufer 2, Haus 4 56235 Ransbach-Baumbach Tel. 02623-3790
160 €
BirdGard AVA Electronic Bird Repeller
phono-akustisch Stress- und Angstschreie hunderter Vögel
Wein- und ObstanbauLandw. allgemein
Critter Riders Simmons Pest Management, Inc. 2938 Ridgeway Rd. Memphis, Tenn. 38115 – USA, Dial Bugs 901.365.BUGS
450 US$
Bird Distress Emitter
phono-akustisch Stress- und Angstschreie verschiedener Vogelarten
Haus- und Gartenbereich, Felder
www.bugspray.com Jonathan@bugsspray. com
250 US$
„Sirene“ phono-akustisch Doppel-Sirenenton mit räumlichem Effekt
Landw. allgemein
Herbert Siegmund A-7141 Podersdor Tel. 0043 2162-69017 Fax 0043 676-4908759 http://vogelscheuche.start.at
220 €
Zon Mark 4 -Schussgerät
pyro-akustisch Knallschussgerät (Propangas), vollautomatisch, Intervalle programmierbar, 100-125 dB(A) (Herstellerangabe)
Wein- und ObstanbauLandw. Allgemein See- und Flughäfen Fischzuchtanlagen
KME-AGROMAX GmbH Holderackerstr. 6 D-79346 Endingen Tel. 07642-3233 Fax 07642-2209 http://k179.de/kme-agromax/ernte-schutz.asp
250 € (ohne Zeit-schaltuhr)
Methoden zur Vogelabwehr Seite 43
Bezeichnung Funktion, Messwerte Einsatz Hersteller (-adressen) Preis
Purivox-Schußgerät Razzo Razzo-Triplex
pyro-akustisch und optisch Knallschussgerät (Propangas) in Verbindung mit Flatterattrappe, Intervalle programmierbar, Dreifach-Schuss und vollelektronisch (Ausführung Triplex) max. Schallpegelwerte: 107-112 dB(A) (Herstellerangabe)
Wein- und Obstanbau
Purivox Saat- und Ernteschutzgeräte GmbH Haupstr. 11 67308 Ottersheim Tel. 06355-95430 http//:www.purivox.de [email protected]
300 € 450 €
Purivox-Schußgerät Karusell Karusell-Triplex
pyro-akustisch Knallschussgerät (Propangas), Intervalle programmierbar, Dreifach-Schuss und vollelektronisch (Ausführung Triplex)
Wein- und Obstanbau
Purivox Saat- und Ernteschutzgeräte GmbH Haupstr. 11 67308 Ottersheim Tel. 06355-95430 http//:www.purivox.de [email protected]
300 € 450 €
Purivox-Schußgerät Picollino
pyro-akustisch Knallschussgerät (Propangas), Kirschbaumscheuche 4 Lautstärken (von Händeklatschen bis Knallschuß) wählbar
ObstanbauGärten Silofolien
Purivox Saat- und Ernteschutzgeräte GmbH Haupstr. 11 67308 Ottersheim Tel. 06355-95430 http//:www.purivox.de [email protected]
150 €
FSA-Doppelschussgerät Fa. Stebo GmbH
pyro-akustisch funkgesteuerte Starenabwehranlage (FSA), Doppelschussgerät mit zwei Rohren Doppelknall (innerhalb 2 Sek., Schussintervall 8 min. max. Schallpegelwerte >140 dB(A) (LfUG 2001) bis ca. 200 dB(A) (Herstellerangabe)
Wein- und ObstanbauFlughäfen
früher: Fa. Stebo, R. Steffan GmbH Weihergarten 1 6501 Dexheim (aktuelle Hersteller den Verfassern unbekannt)
4.800 €
„Steffan-Gerät“
pyro-akustisch funkgesteuerte Vogelabwehranlage (FVA), mit 4 Rohren, Intervallzündung Luft-Acetylen-Gasgemisch max. Schallpegelwerte: > 119-150 dB(A), je nach Schussrohrtyp (GSA LIMBURG 1985, LfUG 1998)
Wein- und ObstanbauFlughäfen
früher: Fa. Stebo, R. Steffan GmbH Weihergarten 1 6501 Dexheim (aktuelle Hersteller den Verfassern unbekannt)
k.A.
Vogelschutz-netz
Schutznetz Maschenweite 25 mm
Wein- und Obstanbauz.B. 4x10m
Diverse 20 €
Kirschbaum-netze
Schutznetz Maschenweite 30 mm
ObstanbauGarten z.B. 7x7 m
Diverse 20 €
Scare Eyes Terror Eyes
Optisch Abwehrmotive auf Ballons
Haus und Gartenbe-reich, Felder
www.bugspray.com 15-45 US$
Methoden zur Vogelabwehr Seite 44
Zu folgenden Geräten liegen Unterlagen zu akustischen Schallpegelmessungen vor,
welche von der GSA LIMBURG (1985) und dem LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND
GEWERBEAUFSICHT (1998, 2001) durchgeführt wurden. Hierbei handelt es sich zum einen um
das FSA-Doppelschussgerät und um das „Steffan-Gerät“. Die ermittelten Schallpegel [dB]
sind an entsprechender Stelle in Tab. 13 aufgeführt. Davon abweichend sind – sofern
verfügbar – die herstellereigenen Angaben für die Geräte Purivox-Schussgerät, Razzo und
Razzo-Triplex und das Zon Mark 4 –Schussgerät ergänzt.
4.4 Praktikabilität, Effizienz und Effektivität der Abwehrmethoden
Alle unter Abschnitt 4.2 und 4.3 erwähnten Methoden und Geräte zur Abwehr von
Vogelfraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen wirken unterschiedlich stark auf die
schädigenden Arten. Häufig sind diese Verfahren unselektiv, d.h. sie wirken durch
Lautstärke, optische Reize wie Farben und/oder Bewegung auf alle in den Kulturen
anwesenden Vogelarten. Lediglich das Abspielen von artspezifischen Warnrufen oder -
schreien kann als annähernd selektiv angesehen werden. Jedoch sind auch andere
Vogelarten im Stande, solche Warnrufe zu interpretieren und entsprechend zu reagieren.
Des Weiteren kann beim Aufhängen von geschossenen Tieren (Krähen) oder beim
Anbringen entsprechender Attrappen von selektiven Methoden gesprochen werden.
Die Literatur beschäftigt sich im Allgemeinen mit der Vergrämung einzelner
Schadvogelarten, wobei vereinzelt Hinweise zur Wirksamkeit eingesetzter Methoden
gegeben sowie Vorschläge zum optimierten Einsatz gemacht werden. Alle den Verfassern
vorliegenden Informationen zu Wirksamkeit und Praktikabilität der unterschiedlichen Abwehr-
Verfahren sind in den Tabellen 14-27 zusammengetragen und mit entsprechenden Angaben
zu Wirksamkeit und Effektivität versehen. Hierbei handelt es sich um eine Übersicht zu
speziellen Methoden mit eigenen Charakteristika und teils Modell- und Herstellerbezug. Eine
übergreifende und geräteunabhängige Methodenbewertung folgt abschließend in Tabelle 28.
Angaben über den Kostenumfang der einzelnen Methoden – zumindest die
Anschaffungspreise – sind im vorhergehenden Kapitel beschrieben worden. Kosten-Nutzen-
Rechnungen sind hier jedoch nicht möglich. Dabei ist die zu berücksichtigende Fläche sowie
der Zeitwert der geschädigten Fruchtform ausschlaggebend. Die Anzahl und der Umfang des
Schutzes ist maßgeblich von der zu schützenden Fläche abhängig.
JOHNSON & GLAHN (1992) gehen in ihrem Werk über das Staren-Management in
Nordamerika auf den Einsatz von Köderfallen („decoytraps“) ein. Nennenswerte
Fangergebnisse konnten nur in Gebieten erzielt werden, in denen Stare permanent
Methoden zur Vogelabwehr Seite 45
anwesend waren. Höhere Fangquoten wurden dann erreicht, wenn einzelne Stare in den
Kastenfallen verblieben. Diese mussten zudem mit ausreichend Nahrung und Futter
versehen werden (vgl. Tab. 14). Neben Staren werden weitere „non-target“-Arten (Beifang)
gefangen, die bei den Kontrollen der Fallen befreit werden müssen (JOHNSON & GLAHN
1992). Gefangenen Stare werden getötet.
Tab. 14: Methodenbewertung, Abfangen der Schadvögel mit Ködern.
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Köder-Fallen (decoy-traps)
Häufig nur da einzusetzen, wo permanent Stare anwesend sind. Immer einzelne Tiere (decoy-birds) im Käfig lassen (gut mit Wasser versorgen) und „non-target“ Arten sofort befreien. Aus tier- und artenschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig.
JOHNSON & GLAHN (1992)
Tabelle 15 verweist auf drei Referenzen, die Aussagen über die Wirksamkeit des direkten
Abschusses von Schadvögeln treffen. TOMPA (1996) gibt für den gezielten Abschuss
einzelner Rabenkrähen eine Wirksamkeit von „einiger Zeit“ an. JOHNSON & GLAHN (1992)
verweisen bezüglich dieser Methode darauf, dass es zu Vertreibungen führt, jedoch kaum
auf die Dezimierung der Bestände wirkt. Es wird vorgeschlagen, Abschüsse nur additiv zu
anderen Vergrämungsverfahren auszuführen (JOHNSON & GLAHN 1992). Das LANDESAMT FÜR
UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) hingegen verweist darauf, dass der Abschuss
(hier: von Saatkrähen) zur Abwendung „erheblicher landwirtschaftlicher Schäden“ genutzt
werden kann (vgl. Tab. 15).
Generell sollte die Genehmigungen zur Tötung erst erteilt werden, wenn sich
Alternativmethoden als erfolglos erwiesen haben.
Tab. 15: Methodenbewertung, Abschuss.
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Direkter Abschuss
Eher fürs Vertreiben als die Dezimierung geeignet. Als zusätzliche Methode bei Anwendung von anderen (Ergänzung).
JOHNSON & GLAHN (1992)
Abschuss Abschuss einzelner Tiere aus Schwärmen (Rabenkrähen) kann Tiere „für einige Zeit“ fernhalten.
TOMPA (1976)
Abschuss Abschuss kann bei Saatkrähen zur „Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden in Einzelfällen“ zu Vergrämungszwecken zugelassen werden.
LFU BADEN- WÜRTTEMBERG (2001)
Methoden zur Vogelabwehr Seite 46
Auf die menschliche Vogelscheuche - den „Wingertschütz“ - wurde bereits in Kapitel 4.2
hingewiesen. Diese Art der Schadvogelvergrämung bezieht sich speziell auf den Weinbau
und somit auf den diesbezüglichen Schadvogel, den Star. Obwohl schon seit Jahrhunderten
praktiziert, wird auch aktuell die Wirksamkeit dieser Methode als die „geeignetste“
angesehen (HILL 2002, mündl.) und von Regierungsstellen angeordnet (vgl. Tab. 16).
Erfahrungsberichte verweisen auf den Einsatz von Wingertschützen in Verbindung mit
mobilen Knallschussgeräten als bewährte Methode (AMT F. WEHRGEOPHYSIK et al. 1987).
Tab. 16: Methodenbewertung, Weinbergsschützen.
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Weinbergshüter „...geeignetste Methode zur Starenabwehr“ HILL (2002, mündl.)
Wingertschütze, Feld- oder Weinbergshut
Zur Bekämpfung der Stare im Jahre 2002 als gemeinsame Bekämpfungsmaßnahme angeordnet.
LANDESREGIERUNG BURGENLAND (2002)
Wingertschütze, Feld- oder Weinbergshut
Haben sich zur unmittelbaren Vogelvergrämung mit mobiler Anwendung von Knallpatronen am besten bewährt.
AMT F. WEHRGEOPHYSIK et al. (1987)
Das Abspannen früchtetragender Pflanzen mit Netzen gegen Fraßschäden durch Vögel
wird sowohl im Obst- als auch im Weinbau angewandt. Das Anbringen und die
Materialkosten dieser Methode führen zwei Institutionen zur Aussage „kostenintensiv“
(BAYRISCHE LANDESANSTALT FÜR WEINBAU UND GARTENBAU 2002, SÄCHSISCHE
LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT 2000). GEMMEKE (2002, mündl.) beziffert die Kosten
auf etwa 5.000 € pro Hektar. Jedoch verfügen die Netze über mindestens fünf Jahre
Haltbarkeit (JOHNSON & GLAHN 1992).
Zu entgegenstehenden Aussagen kommen JOHNSON & GLAHN (1992), die das Spannen
von Netzen als kostengünstig bezeichnen. Alle zitierten Autoren und Institutionen sind sich
jedoch bezüglich des Nutzens einig. Sie weisen dem Einsatz von Netzen gegen Vogelfraß
einen „effektiven Schutz“ nach (vgl. Tab. 17). Hinzu kommt insbesondere im Kirschanbau der
synergistische Effekt des Schutzes gegen Hagelschlag (GEMMEKE 2002, mündl.).
Methoden zur Vogelabwehr Seite 47
Tab. 17: Methodenbewertung, Abspannen mit Netzen.
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Vogelschutznetze „...bieten effektive Hilfe.“ Kostenintensiv. Im Kirschenanbau Kosten von 7.500 € für Netzgewebe und jährliche Arbeitskosten von 3.000 €.
BAYER. LANDESANSTALT FÜR WEINBAU UND GARTENBAU (2002)
Verhängen mit Netzen
In Obst- und Rebbau ein effektiver Schutz, aber fachmännisch gespannt, keine auf dem Boden liegende Netzteile, keine Einwegnetze und tägliche Kontrollen
BOLLAMNN (1998)
Netze Nach amerikanischen Studien sehr geeignet zum Schutz von Trauben. Mind. fünf Jahre Haltbarkeit der Netze, praktische und automatische Anbringung und Entfernung durch Maschinen (am Traktor); zudem eine kostengünstige und effektive Methode
JOHNSON & GLAHN (1992)
Netze In den letzten Jahren verstärkt in Obstanlagen (Kirschen) eingesetzt (Altes Land, Niedersachsen). Sehr gute Wirksamkeit auch gegenüber Hagelschäden. Kosten: 5.000 € pro Hektar.
GEMMEKE (2002, mündl.)
Hagelschutznetz Im Kirschenanbau in Verbindung mit Überdachung. Effektives Unterbinden von Vogelfraß.
SIEGLER (2001)
Netze ...durch Einnetzung konnten Süßkirschen ohne nennenswerte Schadstellen geerntet werden. Sehr gute und umweltschonende Methode. Kostenintensiv.
SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000)
Als eigene Kategorie unter dem Schlagwort „akustische Verfahren“ kann der Einsatz von
Ultraschallgeräten (neben pyroakustischen und anderen phonoakustischen s.u.) eingestuft
werden. Diese Methode wird bezüglich der Funktionalität sehr konträr diskutiert. Die
BAYERISCHE LANDESANSTALT FÜR WEINBAU UND GARTENBAU (2002) verweist auf einen Erfolg
beim Einsatz gegen Stare in einer Kirschenplantage. Alle übrigen Referenzen verweisen
jedoch darauf, dass die Geräte zwar zur Vertreibung von Vögeln angeboten und verkauft
werden, eine Funktionalität jedoch bezweifelt und widerlegt werden kann. Dabei wird vom
AMT FÜR WEHRGEOPHYSIK (1987) sowie von HAMERSHOCK (1996) darauf hingewiesen, dass
die abgespielten Ultraschalltöne außerhalb des physiologischen Hörbereiches der Vögel
liegen (vgl. Kap. 4.2). Auch Krähen konnten mit Ultraschall-Geräten (hier: Ultra Son) nicht
vergrämt werden (SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT 2000).
Tab. 18: Methodenbewertung, Ultraschallgeräte.
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Ultraschallgeräte Ultraschallgeräte sind zur Vogelabwehr nicht geeignet. Der emittierte Schall liegt außerhalb des Hörvermögens der meisten Vogelarten.
AMT FÜR WEHRGEOPHYSIK et al. (1987)
Ultraschall Ultra- und Infraschall führten nicht zum gewünschten Vergrämungseffekt
BEUTER & WEISS (1987)
Ultraschallgeräte Bis heute keine wirksamen Vogelabwehrgeräte auf Basis von reinem Ultraschall entwickelt
HAMERSHOCK (1996)
Methoden zur Vogelabwehr Seite 48
Modulierter Ultraschall
... unhörbar für den Menschen ... „zeigte sich für die Vertreibung an den [...] Schlafplätzen als unwirksam“.
HILL (2001)
Ultraschall- Geräte
Ultraschall für Stare, Tauben, Möwen nicht hörbar, Geräte werden trotzdem angeboten und vertrieben. „[...] zur Vergrämung von Vögeln nicht geeignet“
HAMERSHOCK (1996), AMT F. WEHRGEOPHYSIK et al. (1987)
Ultra Son ...wurde positiv eingesetzt. Vertreibung von Staren aus 0,5 ha Kirschenplantage wurde erreicht.
BAYER. LANDESANSTALT FÜR WEINBAU UND GARTENBAU (2002)
Ultra Son ...keine Vergrämungswirkung gegenüber Krähen. Trotzdem meist positiv bewertet.
SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000)
Die Mehrzahl der phonoakustischen Geräte (s. Tab. 19) kann Warnrufe von Vögeln
abspielen. BOLLMANN (1998) führt an, dass sich Vögel mit dieser Methode „bis zu zwei
Wochen“ aus bedrohten Kulturen fernhalten lassen. Die Option des Abspielens von
Warnrufen ist auch beim „Sau- oder Vogelschreck“ gegeben, welcher im Allgemein als gut
funktionierende Methode akzeptiert ist (SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT
2000, BAYERISCHE LANDESANSTALT FÜR WEINBAU UND GARTENBAU 2002). Dieses Gerät wurde
im Obst- und speziell im Kirschanbau mit Erfolg eingesetzt (SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR
LANDWIRTSCHAFT 2000).
Das Abspielen von Angstgeschrei kann bei Staren jedoch bei unsachgemäßer und zu
häufiger Anwendung zur Gewöhnung führen. Dann fühlen sich die Stare nicht mehr gestört
und können in der Folge Schäden verursachen (HILL 2001). Um Gewöhnungseffekte zu
vermeiden sollten häufige Positionswechsel der Geräte erfolgen. Ebenfalls auf Stare zielt
das so genannte DIRO-Abwehrgerät (s. Tab. 19), welches von der SÄCHSISCHEN
LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000) mit „zufriedener Wirkung“ bewertet wird.
Das Gerät namens „Vogelscheuche Wilhelms“ hingegen entspricht nicht den Angaben
des Herstellers, wonach eine Vergrämung von Vögeln auf einer Fläche von ca. einem Hektar
erzielt werden kann. Die SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000) schreibt
hierzu, dass die Wirkung im Kirschanbau nur auf den Standortbaum begrenzt sei. Auch die
SLFA NEUSTADT (1986) geht nicht von einer großflächigen Wirksamkeit dieses Gerätes aus.
Tab. 19: Methodenbewertung, phonoakustische Geräte.
Methode Anmerkungen zur Bewertung Referenz
DIRO-Abwehrgerät
Zufriedenstellende Wirkung. ...Stare flogen nach Erklingen des Geräusches weg.
SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000)
Angstschreie von Staren (phono-akustisch)
Anfangs gute Erfolge. Durch unsachgemäße und zu häufige Anwendung zeigten Stare später Gewöhnungseffekte [ „... so dass die Stare sogar teilweise auf den Lautsprechern sitzen blieben.“].
HILL (2001)
Methoden zur Vogelabwehr Seite 49
Wurde aufgrund des großen technischen Aufwandes eingestellt. Wirksamkeit der Methode wird diskutiert.
Abspielen von Warnrufen
... hielt Vögel bis zu zwei Wochen fern. Geringe Kosten, aber Belästigung der Bevölkerung.
BOLLMANN (1998), BRIOT (1988)
Sau- oder Vogelschreck
...über mehrere Jahre hinweg vor der Kirschernte mit gutem Erfolg eingesetzt.
BAYER. LANDESANSTALT FÜR WEINBAU UND GARTENBAU (2002)
Sau- oder Vogelschreck
...soll gut wirken. Mit Zusatzlautsprechern auch auf großen Flächen einsetzbar.
SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000)
Sau- oder Vogelschreck
Der Einsatz im Obstanbau kann empfohlen werden. FACHBEREICH OBSTBAU, GEISENHEIM
Vogelscheuche Wilhelms
Keine zufriedenstellende Wirkung im gewerblichen Süßkirschenanbau. Vergrämungswirkung war auf Standortbaum und benachbarte Bäume beschränkt. Der vom Hersteller genannte Wirkungsbereich des Gerätes (1 ha) wurde nicht bestätigt.
SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT(2000)
Vogelscheuche Wilhelms
...erfolgreicher Einsatz (auf großen Flächen) gegen Stare ist sehr fraglich. Kann unter Umständen in ortsrandnahen Lagen empfohlen werden, Gerät muss aber regelmäßig kontrolliert werden.
SLFA NEUSTADT (1986)
Die gängigsten Geräte zum Vertreiben unerwünschter Vögel sind pyroakustischer Art.
Das Gerätespektrum reicht von einzelnen Knallkörpern, -patronen oder -petarden bis hin zu
fest installierten und doppel- bis mehrrohrigen Apparaten (vgl. Kap. 4.3). Die einzige
Referenz, welche sich auf einen erfolglosen Einsatz bezieht, hatte die Absicht, Stare durch
den Einsatz von Knallkörpern an ihren Schlafplätzen zu stören und sie zu einem vorzeitigen
Abzug in die Winterquartiere zu veranlassen (HILL 2001). Alle übrigen Angaben bezüglich
des Einsatzes in landwirtschaftlichen Flächen beinhalten positive Bemerkungen zur
Wirksamkeit. Es wurden sowohl Krähen aus Obstplantagen ferngehalten, als auch Stare von
reifen Trauben (TOMPA 1976, FA NEUSTADT 1980, SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR
LANDWIRTSCHAFT 2000).
Die einzige Angabe zum finanziellen Aufwand stammt von der SÄCHSISCHEN
LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000). Diese beschreibt die pyroakustischen
Methoden allgemein mit „akzeptablen Kosten“.
Damit akustische Methoden ihre Wirkung entfalten können, müssen sie einen bestimmten
Schallpegel erreichen. Nach Angaben des BATTELLE INSTITUT liegt dieser bei Werten über 60
dB(A) (BEUTER & WEISS 1987).
Neben der allgemein guten bis sehr guten Wirkung der Geräte sind sich jedoch die
meisten Autoren sowie Institutionen darüber im klaren, dass diese sehr lärmintensiv sind.
Methoden zur Vogelabwehr Seite 50
Dementsprechend entstehen starke Lärmbelästigungen (SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR
LANDWIRTSCHAFT 2000).
Eine spezielle und derzeit noch in der Erprobung und Entwicklung befindliche
Abwandlung der klassischen, selbsttätigen Knallschussapparate sind solche mit Sensoren.
Infrarot- oder Lasersensoren lösen die Geräte erst bei Anwesenheit der Schadvögel aus (vgl.
Kap. 4.2). GEMMEKE (2002, mündl.) und ALTMAYER (2002, mündl.) geben eine gute
Wirksamkeit für kleine Flächen an, jedoch wird der großflächige Einsatz derartiger Geräte als
technisch zu aufwendig und zu wartungsintensiv eingestuft (GEMMEKE 2002, mündl.). Auch
ALTMAYER (2002, mündl.) führt an, dass das Gerät (auf dem derzeitigen Stand der Technik)
für den großflächigen Gebrauch nicht geeignet sei.
Tab. 20: Methodenbewertung, pyroakustische Geräte.
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Pyro-akustische Methoden
Im Gegensatz zu elektro-akustischen Geräten im Einsatz zur Vogelabwehr an Flughäfen als geeignet erwiesen. Allerdings sehr lärmintensiv. Lärmschutzvorschriften müssen beachtet werden.
AMT FÜR WEHRGEOPHYSIK et al. (1987)
Pyro-akustische Methoden
besitzen herausragende Wirkung, akzeptable Kosten und gute Abwehreffekte, nachteilige Lärmbelästigung.
SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000)
Knallpatronen ... wirken einen Tag. BOLLMANN (1998) Knallpetarden In Obst- und Rebbau eine effektive Methode. BOLLMANN (1998) Selbstschuss-Knallkörper
... vermögen Krähen und andere Vögel aus Obstgärten in der Schweiz fernzuhalten. Jedoch nicht die ansässigen Brutvogelpaare der Rabenkrähe.
TOMPA (1976)
Vertreiben an Schlafplätzen durch Knallkörper
Konnte größere Fraßschäden in Weinbergen verhindern.
SLFA NEUSTADT (1980)
Vertreiben an Schlafplätzen durch Knallkörper
Jedoch ohne Erfolg. Die Stare suchten sich andere Schlafplätze und zogen nicht – wie erhofft – früher in die Wintergebiete ab.
HILL (2001)
Zon Mark 4 ...soll gut wirken, sehr starke Lärmbelästigung. SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000)
Purivox-Schußgerät „Razzo Triplex“
Sehr gute Wirksamkeit auf mehrere ha. „In großen Obstanlagen dürfte diese Maßnahme mit Erfolg anwendbar sein.“ Starke Lärmbelästigung.
SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000)
Laser- bzw. infrarotgesteuertes Knallschussgerät
Auf kleinen Flächen effektiv wirksam und erhebliche Reduktion der Lärmbelastung. Einsatz auf großen Flächen vermutlich technisch zu aufwendig und wartungsintensiv.
GEMMEKE (2002, mündl.)
Laser- bzw. infrarotgest. Knallschussgerät
Für den Einsatz auf größeren und unebenen Anbauflächen vermutlich nicht geeignet. Hoher Wartungs- und Betreuungsaufwand. Nur kleinflächig einsetzbar, daher geringe Wirkungsreichweite.
ALTMAYER (2002, mündl.)
Methoden zur Vogelabwehr Seite 51
Aus den 80erJahren ist der großflächige Einsatz von Flugzeugen bekannt. Im Burgenland
wird dieses Verfahren noch heute praktiziert (LANDESREGIERUNG BURGENLAND 2002). Das
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, WEINBAU UND FORSTEN (1985) gibt für den Einsatz von
Flugzeugen zum Vertreiben oder Zerteilen von Starenschwärmen im Weinbau nur eine
„bedingte Erfolgsgewähr“. HILL (2001) verweist ebenfalls kritisch auf den Flugzeugeinsatz.
Eine kleinere Variante der bemannten Flugzeuge sind funkferngesteuerte
Modellflugzeuge, die nach Angaben von BIVINGS (1991) zum Vergrämen von Schadvögeln in
landwirtschaftlichen Kulturen erfolgreich eingesetzt wurden. Dabei konnten keinerlei
Gewöhnungseffekte beobachtet werden, jedoch sind auch hier Lärmbelästigungen
anzumerken (BIVINGS 1991). KEIL (1984) beziffert den finanziellen Umfang einer derartigen
Methode zur Vogelschlagabwehr an größeren Flughäfen auf etwa 100.000 bis 125.000 € pro
Jahr.
Tab. 21: Methodenbewertung, Flugzeuge.
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Flugzeugeinsatz ...nur bedingte Erfolgsgewähr und Gefahr des Vogelschlags, daher keine Empfehlung.
MINISTERIUM F. LANDW., WEINBAU UND FORSTEN (1985)
Flugzeugeinsatz Sehr gefährlich für die Piloten (es gab zahlreiche Notlandungen) und nicht sehr erfolgreich.
HILL (2001)
Einsatz von Flugzeugen
Zur Bekämpfung der Stare im Jahre 2002 als Bekämpfungsmaßnahme angeordnet.
LANDESREGIERUNG BURGENLAND (2002)
Vertreiben durch ferngesteuerte Modellflugzeuge
Positive Vergrämungseffekte in landwirtschaftlichen Kulturen, keine an Schlafplätzen (hohe und dichte Vegetation). Keine Gewöhnungseffekte. Bei vielen Modellen Lärmbelästigung (genehmigungspflichtig). Einsatz (auf Zivilflughäfen) indiskutabel. Kosten etwa 100.000 bis 125.000 € pro Jahr.
BIVINGS (1991) KEIL (1984)
Die unter Tabelle 22 aufgeführten „sonstigen optischen Methoden“ werden bezüglich der
Funktionalität sehr unterschiedlich bewertet. Auf Weizenfeldern angebrachte bunte
Plastiksäcke vermochten nicht, Rabenkrähen fernzuhalten (TOMPA 1976). Gasgefüllte
Ballons hingegen zeigten bei den nahe verwandten Saatkrähen Wirkung. Jedoch verweist
das LFU BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) darauf, dass diese Methode bei Nahrungsknappheit
nicht funktioniert und die Saatkrähen dennoch Schaden anrichten. Farbige Plastikbänder
wiederum wirken, wenn auch lokal unterschiedlich (TOMPA 1976). Deren Wirksamkeit wird
vom gleichen Autor mit 1-3 Tagen angegeben. Für eine Variante mit aufgeklebten oder
aufgemalten Augen („eye-spot ballons“) steigt die Angabe zur Wirkungsdauer direkt auf über
Methoden zur Vogelabwehr Seite 52
drei Wochen! Der Wirkungsbereich kann hier detailliert auf 40m Radius und die „Zielarten“
Stare und Amseln angegeben werden (MCLENNAN et al. 1995). Die SÄCHSISCHE
LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000) verweist für derartige Gasballons zudem auf
eine leichte Handhabung, einen günstigen Preis sowie die Geräuschlosigkeit.
Tab. 22: Methodenbewertung, sonstige optische Methoden.
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Farbige Plastik-säcke auf Pfosten
... hielten die Rabenkrähen nicht von Weizenfeldern fern. Gewöhnung binnen weniger Tage. In Maisfeldern suchten Rabenkrähen teils wenige Meter neben den Scheuchen nach Nahrung.
TOMPA (1976)
Gasgefüllte Ballons
... ein Meter Durchmesser; an 30 m langen Leinen. Haben sich bei Saatkrähen bewährt, wirken aber nicht bei „Nahrungsknappheit“.
LFU BADEN- WÜRTTEMBERG (2001)
Farbige Plastikbänder
... im Abstand von 5-10 m und in einer Höhe von einem m über dem Boden. Bänder vor dem Montieren verdrehen, damit Bewegung auch bei leichtem Wind. Gewöhnung binnen weniger Tage. Aber richtige Anbringung wichtig und lokal Unterschiede in Wirkung. Wirken 1-3 Tage.
TOMPA (1976)
„eye-spot ballons“
reduzierte signifikant bis zu einer Entfernung von 40 m den Einflug und die Landung von Staren und Amseln über 3 Wochen in Weinbergen. Gewöhnungseffekte bei dauerhaftem Einsatz, wirkungslos nach 9 Tagen Dauereinsatz. Sehr umweltfreundlich, daher besonders nützlich im biologischen Weinbau und im siedlungsnahen Bereich.
MCLENNAN et al. (1995)
Gasgefüllte farbige Bälle
sehr preisgünstig, geräuschlos und leicht handhabbar. SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000)
Parkierte Autos Abgestellte Autos wirken einen Tag. BOLLMANN (1998)
Gasballons Hielten Vögel bis zu zwei Wochen fern ... BOLLMANN (1998)
BRIOT (1988) und HAHN (1997) besprechen den Einsatz von Falknern und deren
Beizvögeln zum Vergrämen von Vogelschwärmen (vgl. Tab. 23). Dabei wird der hohe
finanzielle Aufwand in den Vordergrund gestellt (personen- und zeitintensiv). Zudem sei der
Einsatz sehr kompliziert, auf großen Flächen nicht wirksam (HAHN 1997) und den
Erfahrungsberichten von BRIOT (1988) zufolge nicht empfehlenswert. Es sei jedoch darauf
hingewiesen, dass der Einsatz von Beizvögeln fast ausschließlich auf Flugplätzen stattfindet
bzw. in diesem Zusammenhang diskutiert wurde (Anm. d. Verf.). Zur Wahrung der
Flugsicherheit sind Verkehrsflughäfen mit starkem Flugverkehr hiervon ausgeschlossen.
Methoden zur Vogelabwehr Seite 53
Tab. 23: Methodenbewertung, Falkner mit Beizvögeln.
Methode Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Einsatz von Beizvögeln
Keine positive Korrelation zw. Einsatz von Falken und Vergrämungszeit. Kann nicht empfohlen werden. Hoher personeller und finanzieller Aufwand. Sehr kompliziert, kostenintensiv, geringer Erfolg, auf großen Flächen nicht wirksam.
BRIOT (1988) HAHN (1997)
Die klassische Vogelscheuche (s. Tab. 24) wird sowohl von TOMPA (1976) als auch von
BOLLMANN (1998) als wirkungslos eingestuft. Sehr schnell tritt eine Gewöhnung der zu
vertreibenden Tiere ein, die dann auch unmittelbar neben der Scheuche ihrer
Nahrungssuche nachgehen (TOMPA 1976).
Tab. 24: Methodenbewertung, klassische Vogelscheuchen.
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Vogelscheuche „....erwiesen sich als völlig wirkungslos.“ Gewöhnung binnen weniger Tage. Vögel suchten nur wenige Meter neben den Scheuchen nach Nahrung.
TOMPA (1976)
Vogelscheuche ... keine messbare Wirkung. BOLLMANN (1998)
Vogelattrappen gibt es in zwei Varianten (s.Tab. 25). HILL (2001) verweist auf
Greifvogelattrappen, die sich jedoch als nicht praktikabel erwiesen. Bei Nebel war die
Wirkung noch mäßiger. Die zweite Gruppe ist weitaus gängiger und soll aufgehängte (Saat-)
Krähen nachahmen. Hierzu existieren unterschiedliche Erfahrungswerte. Das LFU BADEN-
WÜRTTEMBERG (2001) stellt Krähenattrappen als „weniger sicher“ dar. Gute Erfahrungen mit
dieser kostengünstigen Methode hat die STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT/M. bei
der Verhinderung von Fraßschäden an Silos (Silagemieten) und auch beim Schutz von
Maissaat gemacht. Jedoch wird darauf verwiesen, dass es sich nur um punktuelle Abwehr
handelt. Ein großflächiger Wirkungsraum ist fraglich.
Keine Attrappen, sondern tote Krähen, wurden auf die Vergrämungswirkung von Krähen
untersucht. BOLLMANN (1998) kann diesbezüglich auf keine messbaren Wirkungen
verweisen. TOMPA (1976) gibt zumindest eine kleinräumige und kurzfristige Wirkung von
exponiert aufgehangenen Krähenkadavern auf Artgenossen an (Tab. 25).
Methoden zur Vogelabwehr Seite 54
Tab. 25: Methodenbewertung, Vogelkadaver, Vogelattrappen.
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Greifvogel-Attrappen
Aufwand erwies sich als nicht praktikabel. Bei schlechter Sicht ist die Wirkung mäßig.
HILL (2001)
Tote Krähen ... keine messbare Wirkung. BOLLMANN (1998) Tote Krähen an Stangen
Hielten die Nichtbrüterschwärme (nicht die Brutvögel) für einige Zeit (kleinräumig) ab. Tiere flogen ab und „warnten heftig“. Teils auch trotzdem Schäden. Entspricht der Wirkung von Vergiftung einzelner Tiere.
TOMPA (1976)
(Saat-) Krähenattrappen (vgl. Abb. 5)
Gute Erfahrungen bei der Abwehr von Krähenschäden. Keine Fraßschäden mehr nachdem 2-3 Scheuchen aufgestellt waren.
STAATL. VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT M.
Krähenscheuche Zur punktuellen Abwehr von Schäden durch Krähen bei Maisaussaaten und Silagemieten erfolgreich angewendet. Ebenso auf Sportplätzen gegen stochernde Saatkrähen.
STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT
Krähenattrappen ... gelten als weniger sicher. LFU BADEN- WÜRTTEMBERG (2001)
Tabelle 26 können die Angaben des LFU BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) bezüglich
Ablenkfütterungen entnommen werden. Weitere Angaben konnten zu diesem Verfahren
nicht gefunden werden. Prinzipiell sollte das Anlegen von Ablenkfütterungen einen Erfolg bei
der Ablenkung von Fraßschäden erreichen können, jedoch ist eine grundlegende
Vorraussetzung zu erfüllen: die Qualität, Quantität und Zugänglichkeit der alternativ
angebotenen Nahrungsquelle muss die der bedrohten überschreiten (LFU BADEN-
WÜRTTEMBERG 2001). Hieraus lässt sich ein entsprechend zeitliches und finanzielles Budget
ableiten.
Tab. 26: Methodenbewertung, Ablenkfütterungen abseits der Flächen.
Methode Beschreibung, Anmerkungen Referenz
Ablenkfütterung bei Saatkrähen
Sollte auf offenen übersichtlichen Bereichen und nicht in Feldnähe angewandt werden. Angebotenes Futter muss in Qualität, Quantität und Zugänglichkeit die zu schützende Kultur übertreffen. Bsp.: frisch gemähte und mistgedüngte Wiesen. Getreide zu kostenintensiv und unrentabel. Nicht auf besonders geschützten Biotopen ausbringen.
LFU BADEN- WÜRTTEMBERG 2001
Die chemischen Abwehrpräparate (s. Tab. 27) werden zum Schutz von Saatgut (Getreide)
und reifenden Früchten eingesetzt. Getreidesamen werden vor der Aussaat gebeizt oder
bestellte Äcker entsprechend behandelt. Nach TOMPA (1976) kann Cyanamid-Beize
vermutlich einen Schaden durch Krähen verhindern. Sibutol-Morkit-Flüssigbeize wird ebenso
wie Kalkstickstoff-Düngung gegen Krähenschäden angewandt (LFU BADEN-WÜRTTEMBERG
2001). JOHNSON & GLAHN (1992) berichten von erfolgreichen Einsätzen toxischer oder
Methoden zur Vogelabwehr Seite 55
letaler Stoffe zum Vergrämen von Staren an landwirtschaftlichen Betrieben Amerikas (siehe
hierzu Tab. 27).
In jüngster Zeit wird der Einsatz von Methyl-Anthranilat (MA) als fraßabweisendes Mittel
als mögliche Alternative zu den „traditionellen“ und insbesondere lärmintensiven
Vogelabwehrmaßnahmen diskutiert. Dieses Mittel ist in den USA als Pflanzenschutzmittel
zugelassen und wird dort unter dem Produktnamen „Bird Shield®“ vertrieben und
angewendet. Methyl-Anthranilat ist ein natürlicher Bestandteil von Weintraubensaft
(SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT 2000) und wird in der
Lebensmittelindustrie als Aromastoff eingesetzt. Momentan wird es synthetisch hergestellt
und beispielsweise als Produkte „Logo Bird Free®“ bzw. „ReJex-iT® TP 40“ zur Vogelabwehr
an Starenschlafplätzen, in Flugzeug- oder Fabrikhallen eingesetzt (WINKLER & VOGT 1999).
Die Wirksamkeit des Mittels im landwirtschaftlichen Bereich wird in der Fachwelt
unterschiedlich bewertet (SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT 2000, MORAN
2001).
CURTIS et al. (1994) testeten die Wirksamkeit von MA-Präparaten hinsichtlich der
Vogelabwehr an Netzen und ungeschützten Süßkirschen-, Wein- und Blaubeerkulturen.
Durch die anfängliche Behandlung kam es zu Schädigungen/Verletzungen von Früchten und
Blättern, die erst durch den Zusatz von phototoxischen Hemmstoffen ausblieben. An den
Süßkirschen erwiesen sich die Mittel in einem von vier Fällen als wirksam gegenüber Vögeln
und dem Aufplatzen der Früchte. Bei Weintrauben waren MA-behandelte Kulturen nur
geringfügig weniger geschädigt als auf unbehandelten Flächen. Bei Blaubeeren waren keine
Unterschiede in der Schädigung von unbehandelten und behandelten Kulturen feststellbar.
Im Ergebnis wird festgehalten, dass Vogelschäden mittels MA-Präparaten abgewehrt werden
können, allerdings sind die Präparate nicht bei allen fruchtfressenden (frugivoren) Vogelarten
wirksam.
Tab. 27: Methodenbewertung, Chemische Stoffe.
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz
Kalkstickstoff-Düngung
Vergrämt Saatkrähen von Getreidefeldern LFU BADEN- WÜRTTEMBERG (2001)
Avitrol (4-Aminopyrid)
Wird vereinzelt in Köder (Körner o.ä.) gemischt, Tiere werden vertrieben, stoßen Warnrufe aus. Werden die behandelten Körner gefressen, so sterben die Tiere daran. Tote Tiere müssen beseitigt werden. Ansonsten auch andere Arten (Eulen und Sperber) gefährdet, die verendenden Tiere fressen. Wird auch gegen Amseln angewandt.
JOHNSON & GLAHN (1992)
Methoden zur Vogelabwehr Seite 56
Methoden Anmerkungen zur Bewertung Referenz „repellents“
Nicht toxische Stoffe, die an verschiedenen Stellen angebracht werden (am besten auf Klebestreifen), aber von Zeit zu Zeit verfliegen... müssen dann erneuert werden.
JOHNSON & GLAHN (1992)
„Starlicide Complete“ (0,1 % 3-chloro p-toluidin hydrochlorid)
In USA registriert zum Bekämpfen von Staren und Amseln. Aber tötet nicht übermäßig viele („registered levels“) Haussperlinge. Säugetiere sind resistent. Langsamer, nicht gewaltsamer Tod. Tod binnen 24 oder 36 Stunden (meist an Schlafplätzen).
JOHNSON & GLAHN (1992)
Kalkstickstoff-Düngung
Wird auf Feldern ausgebracht, um Fraß zu verhindern.
LFU BADEN- WÜRTTEMBERG (2001)
Rejex-iT® TP-40/WS-40 (Präparat: Methyl-Anthranilat)
Wirkt auf Schleimhäute der Schadvögel. Zum Vernebeln im Flugplatzbereich angewandt. Vergrämung an Schlafplätzen.
VOGT & WINKLER (1999)
Präparat: Methyl-Anthranilat
Als Pflanzenschutzmittel zum Einsatz in der Landwirtschaft in Deutschland noch nicht zugelassen. Testberichte ergaben gute Wirksamkeit zur Abwehr von Schadvögeln.
GEMMEKE (2002, mündl.)
Präparat: Methyl-Anthranilat
Wirksamkeit wird in der Fachliteratur differenziert beurteilt
CURTIS et al. (1994), SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000)
Sibutol-Morkit-Flüssigbeize
… zur Saatgutbehandlung zur Fraßminderung von Getreide (Weizen, Hafer, Roggen). Bei Saatkrähen.
LFU BADEN- WÜRTTEMBERG (2001)
Bestreuen der Maisfelder durch Mischung aus Kalk und Cyanamid
Cyanamid-Beize kann möglicherweise einen Krähenschaden verhindern.
TOMPA (1976)
MORAN (2001) führte Laborversuche zur Wirksamkeit von MA-Präparten ReJex-iT®TP 40
und AG-36 in Tierfutter und an Gemüsepflanzen mit Felsentauben Columbia livia und
Haussperlingen P. domesticus durch. Wurde Futter mit unterschiedlich stark behandelten
MA-Konzentrationen angeboten, wählten beide Arten die Futterproben mit den jeweils
niedrigsten Konzentrationen. Wurde behandeltes und unbehandeltes Futter angeboten,
mieden Tauben behandeltes Futter ab einer Konzentration von 0,13 % MA pro kg Viehfutter.
Bei den Haussperlingen wurde eine Wirksamkeit ab einer Konzentration von 1,0 % MA pro
kg Viehfutter notiert. Wurde AG-36 auf Gemüsepflanzen ausgebracht und mit
Haussperlingen getestet, mieden diese signifikant solche Pflanzen, die mit 10 %iger, der
höchsten MA-Formulierung behandelt wurden. MORAN (2001) meint daher, dass die
Wirksamkeit von MA-Produkten entscheidend von der Konzentration der angewandeten
Formulierungen abhängt. Diese sind entsprechend der Kulturen und Vogelarten
abzustimmen. Der Autor verweist auf die unterschiedliche Bewertung der Effektivität von MA-
Präparaten.
Methoden zur Vogelabwehr Seite 57
AVERY et al. (2001) verglichen die Wirksamkeit von Flight Control (TM), ein
Saatschutzmittel auf Basis von Anthraquinon, Mesurol (Saatschutzmittel) und Methyl-
Anthranilat an Reissaaten zum Schutz vor „Dickcissels“ Spiza americana. Letale
Bekämpfungsmaßnahmen in Reisanbaugebieten im süd- und mittelamerikanischen
Überwinterungsgebiet bedrohen den Fortbestand der nordamerikanischen Vogelart. Die
Autoren stellten fest, dass nur Flight Control (TM) geeignet war, Vogelschäden wirksam zu
reduzieren. Methyl-Anthranilat (als 0,05 %ige Formulierung ausgebracht) war nicht wirksam.
Das NATIONAL WILDLIFE RESEARCH CENTER (2002), welches sich mit
Managementmaßnahmen zur Reduzierung von Fraßschäden durch „blackbirds“ Agelaius
phoeniceus im nordamerikanischen Reisanbau beschäftigt, empfiehlt den Einsatz von Flight
Control (TM). Einige andere Vogelabwehrmittel wie Mesurol und Methyl-Anthranilat erwiesen
sich in ausgewählten und bestimmten Testphasen als effektiv, waren aber nicht überall
wirksam, ökonomisch vertretbar einzusetzen und hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit
bedenklich (CUMMINGS 2002).
Nach Angaben von GEMMEKE (2002, mündl.) arbeitet die BIOLOGISCHE BUNDESANSTALT
(BBA) seit etwa einem Jahr an Tests zum Einsatz und zur Wirksamkeit von Methyl-
Anthranilat im Pflanzenschutz. Hinsichtlich der Abwehr von Vogelschäden erwiesen sich die
ersten Testergebnisse als viel versprechend. Allerdings scheint MA zur Behandlung von
Saaten und Keimlingen nicht geeignet zu sein, da eine schlechte Keimfähigkeit attestiert
wurde. Möglicherweise muss von einer keimschädigenden Wirkung des Mittels ausgegangen
werden. Zur wirksamen Behandlung von Obstkulturen und Rebflächen seien voraussichtlich
große Applikationsmengen auszubringen. Außerdem werden mehrmalige Einsätze
notwendig sein, da sich das Mittel relativ schnell abbaut, wasserlöslich ist und die
Wirksamkeit sich somit schnell reduziert. Möglicherweise erweist sich die Geruchsintensität
des Mittels und die unselektive Wirkung sowohl auf „schädigende“ als auch „nützliche“ Arten
als nachteilig. Im Hinblick auf ein mögliches Zulassungsverfahren für die Anwendung im
Pflanzenschutz, gab GEMMEKE zu bedenken, dass ein solches langwierig und sehr
kostenintensiv ist. Im Vorfeld eines solchen Zulassungsverfahrens muss bedacht werden, ob
sich die Entwicklungs- und Verfahrenskosten unter Berücksichtigung der
marktwirtschaftlichen Nachfrage und Erfolgsaussichten rentieren. GEMMEKE berichtete, dass
momentan Hinweisen nachgegangen wird, Methyl-Anthranilat auf biologischem Wege aus
Weintrauben gewinnen zu können. Somit wäre es ein Naturprodukt, welches hinsichtlich der
pflanzenschutztechnischen Bewertung einen neuen Ansatz bietet.
ALTMAYER (2002, mündl.) beurteilt einen möglichen Einsatz von Methyl-Anthranilat im
Weinbau grundsätzlich skeptisch. Bislang könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich
Rückstände des synthetisch hergestellten Präparates in Trauben (Wachsschicht) einlagern
Methoden zur Vogelabwehr Seite 58
und bei der weiteren Verarbeitung (Kelterei) zu Problemen führen. Da MA extrem
geruchsintensiv ist, sei zu Bedenken, dass seine Anwendung auf Akzeptanzprobleme in der
Bevölkerung stoßen und dem überwiegend positiven Image des Weinbaus schaden könnte.
Unter den jetzigen Voraussetzungen kann ALTMAYER sich den flächendeckenden Einsatz im
Weinbau daher nicht vorstellen.
Alle vorstehenden Methoden inklusive der Angaben über Praktikabilität, Wirksamkeit und
Effektivität sind in Tabelle 28 übergeordnet zusammengefasst (Methodengruppen) und
abschließend bewertet. Dabei wird zwischen allgemeinen Angaben über die Wirksamkeit
und der Wirksamkeitsdauer (4 Klassen) unterschieden. Sind entsprechende
Einschränkungen zu berücksichtigen, so sind diese den Fußnoten zu entnehmen. Sofern
artbezogene Daten vorlagen, wurden diese ausgewertet und in die erwähnte
Tabelle eingearbeitet. Hier wurde nach einem „Punktesystem“ verfahren. Dieses kann von
einer nachgewiesenen Wirkung [ + ] bis zu sehr guter Wirkung [ +++ ] spannen. Es sei darauf
hingewiesen, dass es sich nicht um eine Kosten-Nutzen-Bewertung handelt, sondern
ausdrücklich um eine zusammenfassende Bewertung der Wirksamkeiten.
Methoden zur Vogelabwehr Seite 59
Tab. 28: Übersicht zur Effizienz der Vergrämungsmethoden mit Angaben zu Vogelarten. X = Wirkung, Xn = Wirkung mit Einschränkung (siehe Fußnote), + = wirkt, ++ = wirkt gut, +++ = wirkt sehr gut.
Methode
ohne
zie
lger
icht
ete
Wirk
ung
kein
e W
irkun
g
max
. 1-2
Tag
e
mitt
elfri
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Lang
frist
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Dro
ssel
n
Abfangen mit Fallen X X1 + + Abschuss X X2 + + ++ Pyroakustik X X3 + +++ ++ + Wingert- und Feldschütze X + + +++ ++ + Phonoakustik X4 X ++ ++ +++ + Ultraschall X Schlafplatzvergrämung (X) X5 + + + Vogelscheuche X6 Greifvogelattrappen X7 + Krähenattrappen X ++ ++ Tote Krähen X X8 ++ ++ bunte Säcke oder Bänder X X9 + + + + ++ ++ + farbige Gasballons X X10 + ++ + ++ Flugzeuge X X11 + + + Modellflugzeuge X X12 ++ Netze X X13 +++ +++ +++Ablenkfütterungen X X14 + + Saatgutbehandlung X X15 +++ +++ +++ Kalkstickstoff-Düngung X X16 +++ +++ +++ Methyl-Anthranilat X X17 ++ ++ ++ ++ ++ ++
X1 = nur bei permanenter Anwesenheit der Stare
einzusetzen (JOHNSON & GLAHN 1992). Sehr arbeits- und kostenintensiv.
X2 = Unter Berücksichtung jagd- und tierschutzrechtlicher Vorgaben. Nicht als Dezimierung, nur als Ergänzung zu anderen Methoden (JOHNSON & GLAHN 1992).
X3 = Gewöhnungseffekte vermeiden. In Obst- u. Rebbau effektive Methode (HILL 2001). Optimiert durch Laser- oder Infrarotsteuerung (GEMMEKE 2002).
X4 = Rabenvögel (BOLLMANN 1998). X5 = Verlagerung des Schlafplatzes, aber keine Minimierung
der Schäden (HILL 2001). X6 = völlig wirkungslos (TOMPA 1976), keine messbare
Wirkung (BOLLMANN 1998). X7 = Anwendung nicht praktikabel, hoher Aufwand (HILL
2001). X8 = Unter Berücksichtung jagdrechtlicher Vorgaben. Hält
Krähen in Maisfeldern für kurze Zeit ab (TOMPA 1976). X9 = wirkt gegen Krähen wenige Tage (BOLLMANN 1998).
Nur wenige Tage, rasche Gewöhnung, richtiges Anbringen wichtig (TOMPA 1976).
X10 = hält Stare und Amseln bis 3 Wochen fern (MCLENNAN et al. 1995), Rabenvögel bis zu 2 Wochen (BOLLMANN
1998), nicht bei Nahrungsknappheit (LFU BADEN-WÜRTTEMBERG 2001).
X11 = außerordentlich aufwendig. Nicht sehr erfolgreich (HILL 2001). Vogelschlaggefahr.
X12 = Lärmbelästigung, genehmigungspflichtig, aufwendig (BIVINGS 1991).
X13 = in Obst- und Weinbau bewährte, kostenintensive und effektive Methode (JOHNSON & GLAHN 1992, BOLLMANN 1998, SIEGLER 2001), weitmaschige Dünnfadennetze und Gespinstnetze sind verboten, fachgerechte Anbringung unbedingt erforderlich (SLVA TRIER 2002). Anbringung kann automatisch und praktisch mit Traktoren erfolgen (JOHNSON & GLAHN 1992).
X14 = wirken bei entsprechender Qualität/Quantität des angebotenen Futters langfristig. Sehr kostenintensiv und unrentabel (LFU BADEN-WÜRTTEMBERG 2001).
X15 = u.a. Mesurol (Methiocarb), Morkit (Anthrachinon) und Korit flüssig (Ziram). Wirkung auch bei Fasanen.
X16 = vergrämt Krähen und verhindert Fraß an Saatgut (LFU BADEN-WÜRTTEMBERG 2001)
X17 = Präparat als Pflanzenschutzmittel in D nicht zugelassen. Wirkstoff kurzlebig, wasserlöslich. Wirksamkeit wird differenziert beurteilt (MORAN 2001).
Methoden zur Vogelabwehr Seite 60
4.5 Problematiken und Konfliktfelder
Einige der in den obigen Kapiteln (vgl. Kap. 4.2 und 4.3) vorgestellten Methoden zur
Vermeidung oder Minimierung landwirtschaftlicher Schäden durch Vögel können bei ihrer
praktischen Anwendung zu Problemen führen. Speziell in den Weinanbauregionen
Rheinhessen und Pfalz mehren sich die Beschwerden und Klagen von Anwohnern, die sich
durch akustische Vogelabwehrmaßnahmen gestört fühlen. Dies betrifft insbesondere den
Einsatz von Knallschussapparaten (ALTMAYER 1999, 2002, RÄTZ 2002, mündl.). Aufgrund der
geschilderten Situation (vgl. Kap. 6.1) sind im Wesentlichen die rheinhessischen und
pfälzischen Rebflächen von beträchtlichen Stareneinflügen betroffen. Daher findet in beiden
Gebieten eine nahezu flächendeckende Vergrämung mittels akustischer
Abwehrmaßnahmen, Weinbergshütern oder ggf. speziellen Vertreibungsaktionen an
größeren Starenschlafplätzen statt (ALTMAYER 2002 mündl., HILL 2001, HILL 2002 mündl.,
INSTINSKY 2002 mündl., PERL 2002 mündl., VERBANDSGEMEINDE WÖLLSTEIN 2002). In den
übrigen Weinanbauregionen (z.B. Mosel, Mittelrhein) werden zwar ebenfalls entsprechende
Starenabwehraktionen durchgeführt, die im Vergleich wesentlich geringeren Starenzahlen
und die damit einhergehende niedrigere Intensität der erforderlichen
Bekämpfungsmaßnahmen trugen aber anscheinend dazu bei, dass dort bislang weitaus
weniger Beschwerden von der örtlichen Bevölkerung vorkamen. Teilweise stellt sich die
Schadensproblematik anders dar. In den Anbaugebieten an Mosel oder Nahe stehen lokal
Wildschweine Sus scrofa, die aus den angrenzenden Waldflächen zur Nahrungssuche
einwandern, an erster Stelle der Schadensverursacher (SCHAUSTEN mündl., HILL 2002,
mündl.).
Erwartungsgemäß äußern in erster Linie die Bewohner der an Rebflächen angrenzenden
Ortschaften und Wohngebiete Beschwerden (RÄTZ 2002, mündl.). In den vergangenen
Jahren häuften sich entsprechende Klagen wegen Lärmbelästigung in Rheinland-Pfalz, die
auch zu Gerichtsverfahren führten (z.B. AMTSGERICHT BINGEN 1996). Allerdings soll hierbei
zu Bedenken gegeben werden, dass Lärmbelästigungen mit entsprechenden Beschwerden
und Gerichtsverfahren keineswegs rheinland-pfalz-spezifisch sind. Konfliktsituationen
zwischen landwirtschaftlich notwendigen Schutzmaßnahmen und dem Ruhe- und
Erholungsbedürfnissen der örtlichen Bevölkerung werden aus vielen Wein-, Obst- und
Gemüseanbauregionen Mitteleuropas gemeldet. Als Beispiele sollen das Alte Land
(Obstanbau, Niedersachsen) (AMTSGERICHT SCHÖNEBERG 1997, GEMMEKE 2002, mündl.),
Niederrhein (Gemüseanbau, Nordrhein-Westfalen) (SAUER 2002) oder das Burgenland
(Weinanbau, Niederösterreich) genannt werden.
Methoden zur Vogelabwehr Seite 61
Eigentlich könnte davon ausgegangen werden, dass sich die Starensituation
(infolgedessen auch die Fraßschäden) insgesamt im Vergleich zu den geschilderten
Situationen in den 1960er und 1970er Jahren entschärft hat (HILL 2001). Die im langjährigen
Mittel niedrigeren Starenzahlen sprechen dafür. Weiterhin fand ab etwa 1980, besonders in
den ebenen Weinanbauflächen Rheinhessens und Pfalz, eine grundlegende Umstellung im
Ernte- und Weinleseverfahren statt. War es bis zu diesem Zeitpunkt üblich, Weintrauben im
Handleseverfahren zu ernten, wurden ab dato Vollerntemaschinen eingesetzt. Der
Leseprozess wurde extrem beschleunigt, so dass nahezu alle Trauben, die zur Erzeugung
von Qualitätsweinen bestimmt sind, bis spätestens Mitte oder Ende Oktober abgeerntet sind.
Wenn die Stare in den Zwischenzug-Rastgebieten eintreffen, ist der überwiegende Teil der
Traubenernte bereits abgeschlossen (HILL 2002, mündl.). Flächen, die nach wie vor nur im
Handleseverfahren zu bearbeiten sind (Steillagen), die zur Produktion von Prädikatsweinen
(Spät- und Beerenauslese) oder Eisweinen bestimmt sind, bieten über diesen Zeitpunkt
hinaus attraktive Nahrungsbedingungen für Stare. In der Vergangenheit dauerte die
Weinlese bis in den November hinein an (ALTMAYER 2002, HILL 2002, beide mündl.).
Bei den Befragungen zuständiger Landwirtschaftsabteilungen (LANDWIRTSCHAFTS-
KAMMERN, BAUERN- UND WINZERVERBAND, GEMEINDE- UND STÄDTEBUND, LEHR- UND
VERSUCHSANSTALTEN, etc., vgl. Kap. 10 und 11) über Gründe und Ursachen der gestiegenen
Beschwerdemeldungen und –verfahren hinsichtlich der Lärmbelästigungen von Anwohnern,
stellte sich Folgendes als erwähnenswert heraus:
Nach wie vor werden die eindeutigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben (vgl.
Kap. 4.1.6) nicht beachtet oder vorsätzlich verletzt. Hierfür dürften mehrere Gründe
ausschlaggebend sein. Zum Teil haben Winzer noch immer keine Kenntnis über die
geltenden immissionsrechtlichen Vorgaben. Denn der Einsatz akustischer Anlagen, die zur
Lärmbelästigung der angrenzenden Wohnflächen führen können, ist genehmigungspflichtig.
Immer noch werden Anlagen ohne Genehmigung und ohne regelmäßige Betreuung
aufgestellt (ALTMAYER 2002, mündl.). Die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen
Ausnahmegenehmigungen zum Betrieb akustischer Abwehranlagen erfolgt durch die
Behörden mitunter nach dem „Gießkannenprinzip“ (Anmerkung der Verf.) und ohne
nachsorgliche Kontrollen. Vielfach werden veraltete Knallschussapparate ohne Zeit- und
Intervallauslösung sowie fehlerhaft funktionierende Geräte eingesetzt (ALTMAYER 2002,
mündl.). Dies führt nicht selten dazu, dass die Höchstzahl zulässiger Knallschüsse
überschritten wird, Schüsse dauerhaft und regelmäßig ertönen und Ruhezeiten nicht
beachtet werden (MINISTERIUM FÜR UMWELT RHEINLAND-PFALZ 1997). Derartige Anlagen
werden nicht rechtzeitig bemerkt, da ihre Wartung und Betreuung stellenweise
unbefriedigend durchgeführt wird. Knallschüsse erfolgen keinesfalls nur bei Bedarf
(MINISTERIUM FÜR UMWELT RHEINLAND-PFALZ 1997), sondern auch zu Zeiten und in Flächen,
Methoden zur Vogelabwehr Seite 62
in denen keine Stare vorhanden sind. Schlecht betreute, fehlerhafte Apparate sind auch der
Grund dafür, dass Schüsse nächtens oder in der Dunkelheit abgegeben werden und zu
besonders eklatanten Ruhestörungen führen. Darüber hinaus sei erwähnt, dass der Betrieb
veralteter Anlagen ohne Zeit- oder Intervallregelung dazu beiträgt, dass sich bei Staren
Gewöhnungseffekte einstellen (vgl. Kap. 4.4). Weitere Ursachen für Beschwerden sind
pyroakustische Anlagen, die zu nah an Wohn- und Siedlungsbereichen aufgestellt werden
und empfohlene Abstände unterschreiten sowie die Nichtbeachtung von sonn- und
feiertäglichen Regelungen (s. MINISTERIUM FÜR UMWELT RHEINLAND-PFALZ 1992, DEKRA
UMWELT GmbH 1997, ALTMAYER 2002, REBSCHUTZDIENST RHEINLAND-PFALZ 2002 u.a.).
Neben den genannten Ursachen, die als „technisch“ oder „betrieblich“ eingestuft werden,
haben siedlungsbauliche Eingriffe und gesellschaftliche Veränderungen in den
Weinbauregionen zur Verschärfung der Situation beigetragen. In zahlreichen Gebieten
weiteten sich Baugebiete in die unmittelbar angrenzenden Weinbauflächen aus (ALTMAYER
2002). Infolge der räumlichen Überschneidung bzw. –lagerung von Anbau- und Wohnflächen
erhöhte sich das Konfliktpotential wesentlich. Es wird auch betont, dass die Identifikation der
Bevölkerung (insbesondere bei „neu Zugezogenen“) mit örtlichen Eigenschaften,
landschaftlichen Gegebenheiten und die Akzeptanz gegenüber weinbaulich notwendigen
Maßnahmen (z.B. Vogelabwehr) sinkt (ALTMAYER 2002, mündl.). Außerdem führt die
Aufgabe von Rebflächen auf Grenzertragsstandorten (z.B. Steillagen) zu einem erhöhten
Fraßdruck auf die übrigen Anbaukulturen.
Die Durchführung und Organisation der Weinbergshut stellt Gemeinden oder
Winzerverbände immer mehr vor Probleme. Einerseits treten Schwierigkeiten in der
Finanzierung auf, andererseits sinkt die Motivation und Bereitschaft sich persönlich an der
Feldhut zu beteiligen und Mitarbeiter zu rekrutieren (ALTMAYER 1998, INSTINSKY 2002,
mündl.). Als Folge verlagerte sich der Einsatz der betrieblichen und gemeinschaftlichen
Weinbergshut hin zum verstärkten Gebrauch von selbsttätigen und stationären
Knallschussanlagen.
In Anbetracht dessen, dass die akustische Vogelabwehrmaßnahmen (vorwiegend
Knallschussapparate) örtlich zu gravierenden Lärmbelästigungen führen können, sollten
mittel- bis langfristig wirksame Alternativen für die Vogelabwehr aufgezeigt werden. Diese
sollten gegenüber den heutigen Ansätzen insgesamt zu einer geringeren Lärmbelästigung
führen (vgl. Kap. 8).
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 63
5 Schadensmuster und Schadensfälle
Bekanntermaßen verläuft die Nahrungssuche von Vögeln nicht willkürlich. Vielfach haben
Vögel artspezifische, räumliche und zeitliche Verhaltensmuster entwickelt, die ihnen eine
optimale Nahrungsbeschaffung ermöglicht, um bestehende Futterressourcen besser nutzen
zu können. Umgekehrt lassen sich aus der Kenntnis dieser Nahrungsgewohnheiten, wenn
sie denn mit Fraßschäden in landwirtschaftlichen Kulturen in Verbindung stehen, wirksame
Abwehrmaßnahmen gegen schädigende Vogelarten ableiten. Verhaltensstudien (oftmals
genügen einfachste Beobachtungen im Gelände) und deren richtige Interpretationen sind
damit ein wichtiger Schlüssel für eine effektive und zielgerichtete Verhinderung von
Vogelschäden.
Wie eine aktuelle kanadische Untersuchung zeigt (SOMERS & MORRIS 2002), lassen sich
durch Vogelfraß gefährdete Rebflächen identifizieren, anhand derer Winzer notwendige
Abwehrmaßnahmen effizienter organisieren können. Im Rahmen der Untersuchung wurden
räumliche und zeitliche Muster von Vogelfraßschäden in einzelnen Weinbergen (mit dunklen
frühen Traubensorten und späten Eisweinreben) aufgenommen und ausgewertet. Die Studie
erbrachte vier wesentliche Ergebnisse:
a. Es wurde widerlegt, dass eine Drosselart Turdus migratorius,
anders als entsprechende wissenschaftliche Veröffentlichungen
und die landläufige Meinung es darstellten, für die Hauptschäden
in Rebflächen verantwortlich ist. Hauptverursacher ist der in
Nordamerika eingeschleppte Europäische Star.
b. Der kleinräumliche Schwerpunkt von Fraßschäden lag an den
Rändern und in Randbereichen von Rebflächen. Zum Zentrum hin
nahmen die Schäden deutlich ab.
c. Starenfraßschäden waren vertikal geschichtet. Trauben im oberen
Bereich der Rebstöcke wurden bevorzugt gefressen.
d. Während der Traubenreife nahmen die Schäden zu bestimmten
Zeiten zu.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass jene Rebflächen stärker geschädigt waren, deren
Randbereiche geeignete Ansitzwarten in Form von Gehölzen, Büschen oder Stromleitungen
für Stare boten. Von dort unternahmen Stare kurze, „überfallartige“ Einflüge in Weinstöcke.
Erfahrungsgemäß bevorzugen Stare Rebflächen unter Stromleitungen, so dass derartige
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 64
Standorte stärker als andere geschädigt werden (ALTMAYER 2002, STAATLICHE
VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND DAS SAARLAND 2002).
Trotz gezielter Befragungen und Recherchen bei zuständigen Behörden und den
landesweit verteilten landwirtschaftlichen Versuchsanstalten erwies sich die Nachfrage über
die Konkretisierung von durch Stare verursachten Schadensfällen als äußerst schwierig. Es
konnten weder quantitative noch qualitative Daten über Schadensfälle, noch Angaben über
die räumliche Verteilung von vermeintlichen Schäden in Erfahrung gebracht werden. Im
Allgemeinen bestätigten zwar alle befragten Stellen (vgl. Kap. 11) das Vorkommen von
Schäden, die durch Stare hervorgerufen werden (besonders in den Anbaugebieten
Rheinhessen und Pfalz), eine Präzisierung geschah aber nur in seltenen Fällen. Insgesamt
betrachtet haben sowohl die Starenzahlen als auch die Fraßschäden im Vergleich zu den
1960 und 1970er Jahren deutlich abgenommen (ALTMAYER 2002 mündl., HILL 2001, 2002
mündl. sowie SLFA NEUSTADT 1980-1998).
5.1 Star Sturnus vulgaris
Wie die Sichtung des Schriftverkehrs der STAATLICHEN VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT
zeigte, war das Auftreten von Staren in Rheinland-Pfalz im Zeitraum zwischen 1980 und
1995 nur punktuell auffällig. Beispielsweise beantragte die Arbeitsgemeinschaft Binger
Bauernvereine 1988 bei der Bezirksregierung Rheinhessen eine Abschussgenehmigung von
Staren (sowie von Amseln und Wacholderdrosseln) im Raum Bingen wegen „erheblicher“
Schäden in Süß- und Sauerkirschkulturen sowie befürchteter Schäden in Rebflächen. 1993
bis 1995 erteilte die Bezirksregierung Rheinhessen eine Ausnahmegenehmigung zur
Vergrämung von Staren in Wein- und Obstkulturen mit pyroakustischen Mitteln auf
Anbauflächen im Stadtgebiet von Bingen.
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 65
Star-Beobachtungen 1975-1999- Anbaugebiet Pfalz -
0100000200000300000400000500000600000700000800000900000
1000000
1975
1977
1979
1981
1983
1985
1987
1989
1991
1993
1995
1997
1999
Anz
ahl
Abb. 8: Tendenz der Starenentwicklung im Anbaugebiet Pfalz von 1975-1999. Die dargestellten Daten beziehen sich auf geschätzte Maximalzahlen von Schlafplatzeinflügen. Quelle: SLFA NEUSTADT (1999) (verändert nach ALTMAYER).
Größere Schäden wurden lediglich zu Mitte der 1990er Jahre verzeichnet. So berichtet
die SLVA NEUSTADT (1997), die das pfälzische Anbaugebiet betreut, dass 1995 erhebliche
Schäden durch Starenfraß aufgetreten sind. 1996 verschärfte sich die Situation. Erkennbar
ist dies an den Anträgen der Weinbergshütergemeinschaft Alzey-Schafhausen und des
Ortsbauernvereins Gau-Odernheim, die eine Freigabe auf Vergrämung von Staren mit
Schrot (Abschuss) bei Bezirksregierung Rheinhessen forderten. Bereits im Juli des Jahres
wurden Schäden durch Stare im Raum Worms, Grünstadt und Dirmstein an unreifen
Trauben bekannt. Im gleichen Jahr ließen klimatische Einflüsse die Traubenreife um ca. zwei
Wochen verspäten, so dass sich der Beginn der Hauptlese mit dem Eintreffen der
Hauptmasse von Staren überlagerte. Gleichzeitig war der auf badischer Seite liegende
Schlafplatz „Waghäusel“ mit ca. einer Million Stare außerordentlich stark besetzt. Von den
dort nächtigenden Staren flogen tagsüber Hunderttausende in die pfälzischen Anbauflächen
zur Nahrungssuche. In der Folge kam es zu erheblichen betrieblichen Einbußen, teilweise
waren Totalschäden im Ertrag zu verzeichnen (SLFA NEUSTADT 1997). Noch größere
Fraßschäden wurden durch zeitlich und finanziell aufwendige Abwehrmaßnahmen der
Winzer bzw. Feldhüter verhindert. Im Dezember waren noch immer größere
Starengesellschaften im Anbaugebiet anwesend und verursachten beträchtliche
Ertragseinbußen in den zur Erzeugung von Eiswein bestimmten Rebflächen.
Nach Angaben der landwirtschaftlichen Versuchsanstalten Bad Kreuznach und Neustadt
a.d. Weinstraße (HILL 2001, HILL 2002 und ALTMAYER 2002, beide mündl.) wird vermutet,
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 66
dass Starenschäden in Rheinhessen und in der Pfalz hauptsächlich in Nähe und im
Zusammenhang mit individuenreichen Starenschlafplätzen (Schilfröhrichte in Rheinauen)
auftreten. Im Wesentlichen kommt der Zeitraum ab Mitte Oktober in Frage, wenn größere
Starentrupps auf dem Weg ins Überwinterungsgebiet rasten (vgl. Abb. 1 und Abb. 2). So
passen auch die beiden erwähnten Schadensjahre 1995 und 1996 ins Bild, als die
pfälzischen und badischen Schlafplätze mit bis zu 1 Mio. Stare besetzt waren (vgl. Anhang I
und Abb. 8). In der Vergangenheit führten die genannten Dienststellen, teilweise in
Kooperation mit regionalen Arbeitsgemeinschaften zur Starenabwehr, Beobachtungen und
regelmäßige Zählungen an ihnen bekannten Schlafplätzen durch. Ebenso wurden in den
1980er und 1990er Jahren gezielte Vergrämungsaktionen an Schlafplätzen durchgeführt,
beispielsweise sobald die Ansammlungen regelmäßig über 10.000-20.000 Individuen
aufwiesen (Anhang I). In der Regel fanden solche prophylaktischen Abwehrmaßnahmen in
Zusammenarbeit mit der örtlichen Jägerschaft oder durch Knallschussgeräte und phono-
akustische Methoden (z.B. Sau- oder Vogelschreck der Fa. GRAßMANN, Abwehrgerät der Fa.
WILHELMS) statt. Letztendlich dienten sie aber auch der Effizienzkontrolle der
verschiedensten Vergrämungsverfahren (vgl. Tab. 19). Den Berichten zufolge genügten sehr
häufig ein- bis zweimalige Vergrämungseinsätze, um einen individuenreichen Schlafplatz
dauerhaft, d.h. für den Zeitraum bis zum Abschluss der Hauptlese, aufzulösen.
Unter kritischer Betrachtung bleiben jedoch viele Fragen hinsichtlich der erwünschten
Wirkung offen. Bekanntermaßen betragen die Distanzen, die von Staren zwischen
Schlafplätzen und Nahrungsgebieten zurückgelegt werden, über 40 km. D.h. aus einer
räumlichen Nähe zwischen Anbaugebiet und Schlafplatz lassen sich ohne genaue
Untersuchung keine verlässlichen Aussagen über die Herkunft der in den Anbaugebieten
einfallenden Tiere ableiten. Die Schlafplätze werden zwar infolge der Vergrämung häufig
aufgegeben, jedoch Verschwinden die Stare nicht aus dem regionalen Umfeld. So ist aus
dem pfälzischen Anbaugebiet, wie oben geschildert, bekannt, dass die dort tagsüber
nahrungssuchenden Stare zum Nächtigen auf die badische Landesseite wechselten und sich
so dem Zugriff der Abwehrmaßnahmen entzogen. Außerdem existieren neben den großen
kontrollierten Schlafplätzen eine Vielzahl kleinerer Ansammlungen mit einigen tausend
Tieren, die in der Summe beträchtlich sein dürften (vgl. Tab. 1). Darüber hinaus wurde
bereits 1980 die Aussage getroffen, dass die Aufwendungen zur Starenabwehr höher
eingeschätzt werden als der real eingetretene Schaden. Insgesamt blieben erhebliche
Unsicherheiten über die tatsächlichen Schäden, die von Staren verursacht werden.
1997 befragte der FACHBEREICH PHYTOMEDIZIN SLFA NEUSTADT über 300 pfälzische
Weinbaubetriebe zu Schäden durch Vogelfraß (SLFA NEUSTADT 1997). Die Rückmeldequote
wird mit ca. 36 % als relativ niedrig angegeben. Daher sind die dargestellten Ergebnisse nur
bedingt repräsentativ und besitzen im Hinblick auf die Übertragbarkeit auf die Gesamtfläche
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 67
nur eingeschränkte Gültigkeit. Trotzdem lassen sich interessante Erkenntnisse über
mögliche Ursachen für die aufgetretenen Schäden, Umfang der Schäden und Angaben über
eingeleitete Abwehrmaßnahmen aufzeigen. Inwieweit der relativ geringe Rücklauf der
Fragebögen den Anteil der Betriebe widerspiegelt, die mit Starenschäden konfrontiert
worden sind, soll von anderen Stellen bewertet werden.
Die Befragung beinhaltete zudem erbetene Angaben über praktizierte Abwehrmethoden.
Unter Berücksichtigung von 212 (Doppelmeldungen einzelner Betriebe) Meldungen waren
die am häufigsten angewandten Maßnahmen zur Vogelabwehr und –vergrämung örtlich
organisierte Feldhut (23,6 %) und das Aufstellen von Schreckschussapparaten mit 22,6 %.
Die Verwendung von Netzen bzw. Folien erfolgte in 14,6 % der Fälle und eine betrieblich
organisierte Feldhut mit 17,5 %. Der Anteil der Betriebe ohne durchgeführte
Abwehrmaßnahmen betrug 14,2 % (vgl. Abb. 9).
Verwendete Vogelabwehrmaßnahmen (n=212)- Weinanbauregion Pfalz -
0 5 10 15 20 25
keine
selbsttätigeKnallschußapparate
funkgesteuerteKnallschußanlagen
Netze
Feldhut (örtlichorganisiert)
Feldhut (betrieblichorganisiert)
Prozent
Abb. 9: Prozentuale Angabe der angewandten Vogelabwehrmaßnahmen im Weinanbaugebiet Pfalz. Umfrage 1997 durch den FACHBEREICH PHYTOMEDIZIN der SLFA NEUSTADT (1997) (nach ALTMAYER, verändert).
Von 75 % der Betriebe, die eine Rückmeldung vorgenommen haben, werden Schäden
durch Vogelfraß beklagt. Da davon ausgegangen werden muss, dass in erster Linie
geschädigte Winzer auf den Fragebogen antworteten, sollte dieser Wert mit
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 68
Einschränkungen gewertet werden. Wie erwartet wird der Europäische Star mit 65 % als
Hauptverursacher der Fraßschäden im Weinbau angegeben (Tab. 10).
Schädigende Vogelarten im Weinbau- Weinanbauregion Pfalz -
0
10
20
30
40
50
60
70
Star Amsel sonstige
Prozent
Abb. 10: Prozentuale Angabe der Verursacher von Fraßschäden an Trauben im Weinanbaugebiet Pfalz. Umfrage 1997 durch den Fachbereich Phytomedizin der SLFA NEUSTADT (1997) (verändert nach ALTMAYER).
Von 145 Meldungen über den Zeitpunkt der aufgetretenen Schäden fallen 27,6 % vor die
Hauptlese, 47,6 % während der Hauptlese und 24,8 % in den Zeitraum nach der Hauptlese
(vgl. Abb. 11). Wie oben geschildert, sollte hierbei berücksichtigt werden, dass 1996 eine
Verzögerung der Traubenreife eintrat. Dadurch überlagerte sich das Eintreffen der Stare mit
dem Beginn der Hauptlese. Dementsprechend dürfte sich der Anteil der zur Hauptlese
eingetretenen Schäden etwas zugunsten der „Nachsaison“ verschieben.
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 69
Zeitpunkt der Schäden (n=145)- Weinanbauregion Pfalz -
0 10 20 30 40 50
vor der Hauptlese
während der Hauptlese
nach der Hauptlese
Prozent Abb. 11: Prozentuale Verteilung der Zeitpunkte von Schäden in Rebflächen im Weinanbaugebiet Pfalz, Umfrage 1997 durch den FACHBEREICH PHYTOMEDIZIN der SLFA NEUSTADT (1997) (verändert nach ALTMAYER).
Höhe der Schäden (n=95)- W einbauregion Pfalz -
0
10
20
30
40
k.A. bis 1.000 DM 1.000-5.000DM
5.000-10.000DM
über 10.000DM
Prozent
Abb. 12: Verteilung der Schadenshöhen durch Fraßschäden. Umfrage 1997 durch den FACHBEREICH PHYTOMEDIZIN der SLFA NEUSTADT (1997) (verändert nach ALTMAYER).
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 70
Die Schadenshöhe liegt bei der überwiegenden Zahl der Betriebe im Bereich zwischen
1.000 und 5.000 DM (35,8 %). In besonderen Fällen wird er deutlich über 10.000 DM
angegeben (vgl. Abb. 12). Die anhand der rückgemeldeten Fragebögen (67 Betriebe)
bekannt gewordene Schadenshöhe im Jahre 1996 beläuft sich auf ca. 200.000 € (392.000
DM). Allerdings verweisen SOMERS & MORRIS (2002) in ihrer Untersuchung auf die oftmals
überhöhte Schätzung der monetären Fraßschäden, wenn diese von den geschädigten
Winzern selbst vorgenommen wird. Wie erwähnt handelte es sich 1996 um ein
außergewöhnliches Jahr hinsichtlich des zeitlichen Auftretens und der Anzahl der
beobachteten Stare.
Für die Ursache von Fraßschäden werden zu 25 % fehlende Abwehrmaßnahmen und zu
30 % hohe Individuenzahlen genannt. Dagegen wird die Tätigkeit der Weinbergshüter relativ
gut bewertet, da nur 7,4 % der Fälle Unaufmerksamkeit der Feldhüter als Grund für
Fraßschäden durch Stare angegeben wurde. Darüber hinaus werden Schäden auf
Sabotage, Gewöhnungseffekte der Vögel und Unwirksamkeit der Abwehrmaßnahmen
zurückgeführt (vgl. Abb. 13).
Begünstigung von Vogelschäden (n=203)Weinbauregion Pfalz
0 10 20 30 40
Technische Gründe
Unaufmerksamkeit derFeldhüter
Sabotage
Andere Gründe
UnzureichendeSchreckwirkung
fehlendeAbwehrmaßnahmen
Zu viele Vögel
Prozent
Abb. 13: Auswertung zur Frage „Wodurch wurden die Schäden ermöglicht?“, Umfrage 1997 durch den FACHBEREICH PHYTOMEDIZIN der SLFA NEUSTADT (1997) (verändert nach ALTMAYER).
Die tabellarische Auflistung in Anhang I (Seite 112) bietet einen Überblick über die von
der Interessengemeinschaft Starenabwehr Vorderpfalz durchgeführten Maßnahmen im
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 71
Rahmen der regionalen Starenabwehr seit 1980 und die Entwicklung der Starensituation von
1980 bis 1999 im Weinanbaugebiet Pfalz mit gelegentlichen Hinweisen zu rheinhessischen
Flächen (SLFA NEUSTADT 1980-1999).
5.2 Ringeltaube Columba palumbus
Nach Einschätzung der Verfasser zählt die Ringeltaube (ebenso wie der Star) zu den
Vogelarten, die beim Auftreten individuenreicher Gesellschaften hohe einzelbetriebliche
Schäden verursachen und eine zielgerichtete Vogelabwehr in den betroffenen Kulturen
notwendig machen können. Die erwähnten Fressgesellschaften verursachen insbesondere
bei hohen Schneelagen im Winter und bei unzureichenden Nahrungsangeboten auf anderen
Flächen (fehlende Bucheckernmast, etc.) Fraßschäden in landwirtschaftlichen Kulturen,
wobei klimatisch begünstigte Anbaugebiete bevorzugt werden (ROSSBACH 1986). Aus den
1970er Jahren ist durch Umfragen bei Pflanzenschutzämtern bekannt, dass Ringeltauben
schwerpunktmäßig in Getreide- und insbesondere Maisansaaten Schäden verursachen
können. Zudem sind Schäden im Gemüsebau bekannt. Hier waren Rosenkohl-, Grünkohl-,
Blumenkohl-, Wirsing-, Kohlrabi- sowie Rübenkulturen betroffen (ROSSBACH 1986). Dabei
liegt das Hauptproblem in der Wertminderung des Erntegutes durch Verkotung und Blattfraß.
Vor allem bei Spätgemüse wie Grün- und Rosenkohl waren Winterschäden zu verzeichnen
(ROSSBACH 1986).
Nach wie vor zählen nennenswerte Schäden durch Ringeltauben nicht zu den
regelmäßigen Erscheinungen in Rheinland-Pfalz. Die Schadensmeldungen konzentrieren
sich im pfälzischen Raum (s. o.), dem Gemüseanbauzentrum in Rheinland-Pfalz. So wurden
Mitte der 1990er Jahre Beschwerden über Wildtaubenschäden aus dem Raum
Ludwigshafen, Speyer und insbesondere 1994 im Bereich Frankenthal bekannt. Nach
Erkenntnissen der STAATLICHEN VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT (1994) wurden zum
Zeitpunkt der Schäden große Taubenschwärme mit bis zu 1.000 Individuen beobachtet.
Allerdings sind die Schäden dadurch begünstigt worden, dass die ansässigen
Jagdausübungsberechtigten nur im geringen Umfang aktiv wurden, obwohl dies den
jagdrechtlichen Bestimmungen zufolge ihre Aufgabe gewesen wäre. Darüber hinaus wurden
von Seiten der Bewirtschafter keine weiteren Abwehrmaßnahmen zur Schadensreduzierung
unternommen.
Auch die Nahrungssuche und –aktivität folgt bei Ringeltauben einem tageszeitlichen
Muster. Ringeltaubentrupps fliegen vorwiegend in den Morgen und Abendstunden in
Nahrungsflächen ein (GEMMEKE 2002).
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 72
5.3 Amsel Turdus merula
Laut Schriftverkehr der STAATLICHEN VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT/M., liegen keine
aktuellen Hinweise von bekannt gewordenen Schäden durch Amseln in der Landwirtschaft
vor. Nach Mitteilungen diverser landwirtschaftlicher Fachabteilungen, Behörden und
Versuchsanstalten tritt die Art in Obstanbauflächen (Apfelplantagen, Süß- und
Sauerkirschkulturen) und Weinbergen auf. Da Amseln, im Gegensatz zu den Staren oder
Krähen, nur kleinere Individuenverbände bilden, fallen die Schäden in der Regel gering aus.
Zu erwähnen ist allenfalls, dass sie über die gesamte Dauer der Fruchtreife von Stein- und
Beerenobstfrüchten in einem Gebiet anwesend sind, wodurch sich Schadensfälle summieren
können. Mit am Auffälligsten sind Fraßschäden in Weinbergslagen (vgl. Abb. 10), wo
einzelne Rebparzellen stellenweise betroffen sein können. Erhebliche oder einzelbetriebliche
Einbußen wurden dabei bislang aber nicht verzeichnet (SLFA NEUSTADT 1986, HILL 2001).
Daher sind Abschussgenehmigungen von Amseln, wie sie seinerzeit (1988) von der
Arbeitsgemeinschaft Binger Bauernvereine bei der Bezirksregierung Rheinhessen wegen
angeblicher „erheblicher“ Schäden in Süß- und Sauerkirschkulturen sowie befürchteter
Schäden in Rebflächen gefordert wurden, absolut unverhältnismäßig.
Die von Amseln aufgesuchten Rebparzellen liegen oftmals in den Randlagen von
Anbauflächen und grenzen unmittelbar an Wald- oder Heckenbereiche an. Das
Schadensmuster, der von Amseln geschädigten Kulturen, erkennt man beispielsweise an
angepickten Früchten (Äpfel, Kirschen, etc.). An Rebstöcken werden bevorzugt untere,
bodennah hängende Trauben gefressen.
5.4 Wacholderdrossel Turdus pilaris
Der STAATLICHEN VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT/M. liegen keine aktuellen Hinweise
über nennenswerte Schäden durch die Wacholderdrossel vor. Wacholderdrosseln fliegen zur
Fruchtreife in Obst- und Weinanbauflächen ein und fressen an Früchten, allerdings
entstanden dadurch bislang keine außergewöhnlich hohen Ertragseinbußen. Kleinere, aber
im Hinblick auf den Gesamtertrag einer Kultur als unerheblich zu bewertende Fraßschäden
werden von Wacholderdrosseln verursacht. Auch in wald- und heckennahen Rebflächen
treten Wacholderdrosseln auf.
Maßnahmen, wie ein 1988 von der ARBEITSGEMEINSCHAFT BINGER BAUERNVEREINE bei
der BEZIRKSREGIERUNG RHEINHESSEN beantragter Abschuss von Wacholderdrosseln wegen
angeblich „erheblicher“ Schäden in Süß- und Sauerkirschkulturen sowie befürchteter
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 73
Schäden in Rebflächen sind daher unverhältnismäßig und rechtfertigen nicht die Erteilung
einer Abschussgenehmigung.
5.5 Rabenkrähe Corvus corone corone
Zur speziellen Frage, inwieweit Rabenvögel landwirtschaftliche Schäden in Rheinland-
Pfalz verursachen, wurde 1995 ein Gutachten vom Ministerium für Umwelt und Forsten
Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben (HELB 1998). Die im Rahmen der Rabenvogel-Studie
durchgeführten umfangreichen Untersuchungen über Nahrungsgewohnheiten von
Rabenkrähen sowohl während des Brutzeitraums als auch im Winterhalbjahr, ergaben keine
bestätigenden Anhaltspunkte, dass Rabenvögel für erhebliche landwirtschaftliche Schäden
in Rheinland-Pfalz verantwortlich sind. Allerdings kann es im Einzelfall zu monetären
Ertragsausfällen oder Beschädigungen an landwirtschaftlichen Sachgütern kommen, die mit
einzelbetrieblichen Einkommenseinbußen verbunden sein können. Derartige
Schadensschwerpunkte liegen bei Silofolien / -mieten und Getreidesaaten sowie im Bereich
des Mais- und Obstanbaus. Die im Rahmen des zuvor genannten Gutachtens erhobenen
Schadensmeldungen beliefen sich landesweit auf 62 (1996: 14, 1997: 48) (HELB 1998).
Räumlich konzentrierte Schadensschwerpunkte in Rheinland-Pfalz sind nicht bekannt.
Folgende aktuelle Schadensmeldungen liegen der STAATLICHEN VOGELSCHUTZWARTE
FRANKFURT/M. vor:
1990: Schäden durch Rabenkrähen an halbreifem Weißkohl (Schwegenheim bei
Speyer).
1991: Fünf Rabenkrähen legen Knollen und Stauden eines Kartoffelackers (0,2
ha) frei und verursachen 20 % Ertragsausfall (Horbruch, Kreis Birkenfeld).
1997: „Erhebliche“ Fraßschäden durch zwei Rabenkrähen in Apfelkultur in Ober-
Olm (Kreis Mainz-Bingen). Äpfel wurden angepickt und verfaulten.
Ausnahmegenehmigung zur Bejagung durch die Bezirksregierung
Rheinhessen-Pfalz wurde bewilligt (BEZIRKSREGIERUNG RHEINHESSEN-
PFALZ 1997).
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 74
5.6 Saatkrähe Corvus frugilegus
In Rheinland-Pfalz existieren nur regional begrenzte Brutvorkommen der Saatkrähe (vgl.
Kap. 3.6). Schadensfälle sind somit vermutlich vorwiegend den durchziehenden
osteuropäischen Schwärmen zuzuordnen.
Im Raum Steinweiler (Südpfalz) wurde ein Fall bekannt, wo Saatkrähen einen frisch
angelegten Weizenschlag durch das Ausgraben untergepflügter Sonnenblumen(-samen)
geschädigt haben (das Sonnenblumenfeld war zuvor durch ein Unwetter verwüstet worden)
(STAATL. VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT/M. 2002). Des Weiteren kann es bei verzögerten
Einsaaten von Wintergetreide zur Schädigung der noch jungen Keimlinge kommen, wenn
sich deren Zwei- und Vier-Blattstadium mit dem zeitlichen Eintreffen herbstlicher
Saatkrähenschwärme überlagert (STAATL. VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT/M. 2002).
5.7 Dohle Corvus monedula
Wie die Sichtung des Schriftverkehrs der STAATLICHEN VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT
zeigte und Befragungen ergaben, liegen keine aktuellen Hinweise (letztmalig 1975) von
bekannt gewordenen Schäden durch Dohlen in der Landwirtschaft vor.
5.8 Eichelhäher Garrulus glandarius
Der STAATLICHEN VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT/M. liegen bis auf Ausnahmen keine
aktuellen Hinweise über nennenswerte Schäden durch Eichelhäher vor. Als Einzelfall wurden
1996 Schäden durch Eichelhäher in einer Apfelplantage bei Leinsweiler (Kreis Südliche
Weinstraße) gemeldet.
5.9 Elster Pica pica
Mit Ausnahme vereinzelter Schadensberichte, z.B. von 1988 und 1989, als kleinere
Elsternverbände bei Bingen-Büdesheim in Maiskulturen (Kolben) fraßen und so
Ertragseinbußen im betroffenen Feld verursachten, liegen der STAATLICHEN
VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT/M. keine aktuellen Schadensmeldungen vor. Zur speziellen
Frage, inwieweit Rabenvögel erhebliche landwirtschaftlichen Schäden in Rheinland-Pfalz
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 75
verursachen, wurde 1995 ein Gutachten vom Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-
Pfalz in Auftrag gegeben (HELB 1998). Anhaltspunkte für eine erhebliche Schädigung der
Landwirtschaft durch Rabenvögel ergaben sich demnach nicht, sehr wohl kommen Schäden
im Einzelfall vor. „Im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Schäden spielt die Elster
überhaupt keine Rolle“ (HELB 1998, MARTENS & HELB unpubl.).
5.10 Zusammenfassung Schadensmuster und Schadensfälle
Die in Tabelle 29 aufgeführten Arten nutzen entsprechend ihrer Ökologie unterschiedliche
Nahrungsressourcen. Als „schädigende“ Vogelarten im Hinblick auf Anbaukulturen
(Sonderkulturen) haben sich in Rheinland-Pfalz lediglich Star und Ringeltaube erwiesen.
Beide Arten können unter bestimmten Voraussetzungen (s.o.) lokal bedeutsame und
einzelbetrieblich hohe Ertrags- und Einkommenseinbußen verursachen. Für den Star trifft
dies im Erwerbsobstanbau zu (Süß- und Sauerkirschen, Äpfel), wovon in Rheinland-Pfalz
hauptsächlich das rheinhessische Anbaugebiet betroffen ist. Darüber hinaus haben sich die
Fraßschäden in Rebflächen als lokal gravierend herausgestellt. Regionale
Schadensschwerpunkte sind die Weinanbaugebiete in Rheinhessen und der Pfalz. Angaben
zu kleinräumigen und punktuellen Schadensgebieten können, bis auf die Feststellung, dass
diese scheinbar in Nähe individuenreicher Schlafplätze liegen (vgl. Kap. 3.1, Abb. 14), nicht
präzisiert werden. In beiden Fällen (Obst- und Weinanbau) konnten keine eindeutigen
Nahrungs-Präferenzen hinsichtlich der gewählten Kultursorten erkannt werden. Vielmehr
verhält sich der Star opportunistisch und nutzt die jeweils verfügbaren Ressourcen.
Schadensmuster und Schadensfälle Seite 76
Tab. 29: Übersicht und Bewertung von Vögeln hinsichtlich ihrer schädigenden Wirkung in der Landwirtschaft. + = „normale“ Fraßschäden im Rahmen der Nahrungssuche, ++ = nennenswerte Schäden, teilweise durch Schwarmverhalten bedingt, +++ = lokal bedeutsame Schäden, ( ) eingeschränkt.
Artname
Wei
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uben
Obs
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Gem
üse
Son
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lum
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Star Sturnus vulgaris +++ +++ + Ringeltaube Columba palumbus ++(+) ++ Amsel Turdus merula + + Wacholderdrossel Turdus pilaris + + Rabenkrähe Corvus c. corone +(+) + + + + + +(+) Saatkrähe Corvus frugilegus (+) ++ ++ Dohle Corvus monedula + Eichelhäher Garrulus glandarius + (+) Elster Pica pica (+) +
Verbiss und Verkotung von Gemüsepflanzen (Kohlsorten, Salate) können überwiegend
der Ringeltaube zugeschrieben werden vereinzelt auch der Rabenkrähe. Nennenswerte bis
einzelbetriebliche Ernteschäden sind in Rheinland-Pfalz sowohl räumlich als auch zeitlich
stark begrenzt. Wie die geschilderten Muster aufzeigen, treten Schäden unter bestimmten
Voraussetzungen im Spätherbst in Verbindung mit größeren Rastgesellschaften
durchziehender Populationen auf. Räumlicher Schwerpunkt sind gegebenermaßen die
Gemüseanbaugebiete der rheinland-pfälzischen Oberrheinebene. In Getreideansaaten
können ausnahmsweise nennenswerte Einbußen durch Fraß des Saatgutes entstehen. Auch
diese sind zeitlich mit dem Auftreten von spätsommerlichen und herbstlichen
Ringeltaubenansammlungen in Verbindung zu bringen.
Rabenkrähen haben sich nicht als bedeutende Schadvögel in der rheinland-pfälzischen
Landwirtschaft erwiesen (MARTENS & HELB unpubl., HELB 1998). Sehr wohl kann die Art
einzelbetrieblich schädigend sein: Beispielsweise in Kirschanbauflächen oder bei der
Zerstörung von Silageabdeckungen, wenn sie versucht an das äußerst proteinreiche
Silagegut zu gelangen. Entgegen den beiden zuvor genannten Arten sind gemeldete
Schadensfälle regional nicht eingrenzbar. Wie obenstehende Tabelle 29 erkennen lässt,
vermag die Rabenkrähe ein breites Nahrungsspektrum zu nutzen.
Herbstlich auftretende Saatkrähenschwärme suchen vereinzelt zur Nahrungssuche frisch
bestellte Getreidefelder auf, wobei sie insbesondere Getreidesaaten ausgraben sowie junge
Keimlinge fressen und hierdurch lokal nennenswerte Schäden verursachen können.
Schadensgebiete Seite 77
Die drei übrigen Corvidenarten Dohle, Eichelhäher und Elster sind für Rheinland-Pfalz
nicht als Schadvogelarten in der Landwirtschaft einzustufen. Auch wenn höhere
einzelbetriebliche Schäden an Getreidesaaten, an Obst oder im Falle der Elster an
Silagefolien entstehen, können keine überregionalen oder als erheblich zu bewertenden
Schäden nachgewiesen werden. Gleiches gilt für die beiden Drosselarten Amsel und
Wacholderdrossel. Erstere tritt lediglich in individuenschwachen Trupps auf. Nur für den
Obst- und Weinanbau sind Schäden durch das Anfressen oder Anpicken von Früchten
bekannt.
6 Schadensgebiete
6.1 Schadensgebiete allgemein
Durch Vögel verursachte Schäden in der Landwirtschaft treten im Allgemeinen in
Gebieten mit großflächiger und intensiver Landwirtschaft und entsprechenden Monokulturen
auf (TOMPA 1976). Die Schadenskonzentrationen lassen sich im Jahresverlauf auf bestimmte
Zeitfenster und auch räumlich eingrenzen. Dabei spielen klimatische Gegebenheiten eine
übergeordnete Rolle. Zum einen konzentrieren sich landwirtschaftliche Produktionsflächen
(hier: insbesondere Sonderkulturen) auf begünstigte Regionen, zum anderen suchen
ziehende Vogelschwärme ebendiese Regionen zur Nahrungssuche, Rast oder
Überwinterung auf (ROSSBACH 1986, vgl. Kap. 3.1 bis 3.9).
6.2 Schadensgebiete in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz konzentrieren sich die landwirtschaftlichen Sonderkulturen
insbesondere auf die klimatisch sowie edaphisch begünstigten Flussniederungen entlang der
Mosel (Wein), dem Ober- und Mittelrhein (z.B. Wein, Gemüse, Obst), der Ahr (Wein) sowie
der Nahe (Wein). Die durch Vögel verursachten Schadenshöhen variieren jedoch
kleinräumig und zwischen den Jahren (Ertragslage, Populationsgrößen der Vögel, Zugzeiten
etc.), so dass eine Gesamtbilanzierung schwierig ist. Die nachfolgende Karte (Abb. 14) kann
daher nur einen der Datengrundlage entsprechend grobmaßstäblichen Überblick vermitteln.
Hierin sind die unter Kapitel 5 aufgeführten Schadensfälle räumlich dargestellt, wobei die
Position der Symbole nur als grober Raumbezug einzustufen ist (s.o.).
Es konnte herausgearbeitet werden, dass es insbesondere im Weinbau Konfliktfelder
bezüglich wildlebender Vögel und durch diese verursachte Schäden gibt. Daher wurde der
Schadensgebiete Seite 78
Abbildung 14 die rheinland-pfälzische Verbreitung des Weinanbaus zugrunde gelegt
(dunkelgraues Fleckenmuster, vgl. Legende Abb. 14). Auffällig ist die perlschnurartige
Verteilung der Starenschlafplätze in den Rheinauen entlang der Grenze zu Hessen und
Baden-Württemberg. Diese wurden in Kapitel 3.1 aufgeführt und mengenmäßig beziffert (vgl.
Abb. 14). Umfangreiche Schäden werden oftmals kausal mit der räumlichen Nähe zu
größeren Schlafplätzen in Verbindung gebracht (vgl. Kap. 5.1, HILL 2001, u.a.). Auch aus der
Pfalz sind derart begründete Schäden aus dem Jahre 1996 bekannt (vgl. Kap. 5.2). Aus dem
Mittelrhein- und dem Ahrtal hingegen liegen keine Hinweise über bedeutende
Starenfraßschäden in den dortigen Weinrebgebieten vor.
Die durch Ringeltauben verursachten Schäden konzentrieren sich im pfälzischen Raum
(Gemüseanbau). Schäden höheren Umfangs wurden hier aus den Gegenden um
Ludwigshafen, Speyer sowie Frankenthal bekannt (vgl. Kap. 5.2). Wie der Abbildung 14 und
dem Kapitel 5.6 entnommen werden kann, liegt nur ein konkreter Hinweis zu
Saatkrähenschäden in Rheinland-Pfalz (Landkreis Germersheim, Südpfalz) vor.
Rabenkrähen verursachten in den vergangenen Jahren geringfügige Schäden, die meist auf
Einzeltiere oder kleinere Trupps zurückzuführen waren (Kreis Birkenfeld, Mainz-Bingen,
Speyer, vgl. Abb. 14).
Aus den übrigen Flusstälern und –niederungen von Mosel, Lahn, Nahe oder Ahr sind den
Verfassern keine besonders erwähnenswerten Schäden bekannt geworden (Einzelfälle, vgl.
Abb. 14). Zwar wird seitens entsprechender Institutionen (SLVA etc.) über vereinzelte und
seltene Vorkommnisse zum Konflikt zwischen Winzern und Staren aus dem Moseltal
berichtet, diese seien aber nicht von nennenswertem Umfang (vgl. Abb. 14).
Schadensgebiete Seite 79
Abb. 14: Schematische Übersicht zur räumlichen Verteilung von Schadensgebieten verschiedener Vogelarten sowie großen Starenschlafplätzen (#) in Rheinland-Pfalz. Kartengrundlage zur Verbreitung der Weinanbauflächen in Rheinland-Pfalz verändert nach GIEK (1996).
! = Starenschäden (Schwerpunktregionen)
' = Starenschäden (Einzelfälle)
% = Ringeltaubenschäden (Schwerpunkte)
Räumliche Übersicht zu Schadensfällen
* = Saatkrähenschäden
# = bekannte Starenschlafplätze
= Weinbaugebiete
# # #
#
#
#
!
! !
!
!
'
'
'
'
%
%
%
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*
< = Rabenkrähenschäden (Einzelfälle)
<
<
< # #
# #
# #
#
#
#
#
# #
# # # #
#
#
#
#
#
Diskussion Seite 80
7 Diskussion
7.1 Material und Methoden
Den Ergebnissen, die in den vorhergehenden Kapiteln ausgeführt wurden, liegen Daten
und Angaben zu Grunde, die durch Recherchearbeiten und Befragungen bei verschiedenen
rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsbehörden, Landwirtschaftskammern, Fachabteilungen
und Instituten gewonnen wurden. Da von Seiten der Verfasser keine eigenen
Datenerhebungen im Freiland vorgesehen und durchgeführt wurden, müssen diese sich auf
die ordnungsgemäße Beantwortung von schriftlichen Anfragen und die Richtigkeit der
Angaben von interviewten Gesprächspartnern verlassen. Dies gilt ebenso für die
Umfrageergebnisse, auf die sich in Kapitel 5.1 berufen wird (SLFA NEUSTADT 1997). Hierbei
ist zu beachten, dass die Repräsentativität von Umfrageergebnissen nur eingeschränkt gültig
sein kann. Im speziellen Fall (Umfrage bei pfälzischen Weinbauern im Jahre 1997) kann
beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass ein hoher Anteil der Rückmeldungen auf
Betriebe und Winzer zurückgeht, die besonders starke Schäden zu verzeichnen hatten. Sie
hätten in Anbetracht der zu bewältigenden Ertrags- und Einkommenseinbußen eine höhere
Motivation zu antworten, als Weinbaubetriebe, die kaum oder nur im Rahmen des jährlich
Üblichen geschädigt wurden (ALTMAYER 2002, mündl.). Dies führt wohlmöglich dazu, dass
das Gesamtbild der angegebenen Schadensfälle und –summen über dem Tatsächlichen
liegt.
Im Gutachten wurde mit einem breiten Ansatz versucht, die landesweite Situation von
nennenswerten landwirtschaftlichen (insbesondere weinbaulichen) Vogelschäden und deren
Entwicklung in den letzten ca. 20 Jahren darzustellen. Für denselben Zeitraum wurde die
Entwicklung der Starenbestände, als aus Sicht des Weinbaus relevanteste Vogelart,
vergleichend und gebietsübergreifend aufgezeigt und abgehandelt. Die zugrunde liegenden
Daten können als verlässlich angesehen werden, da sie auf wissenschaftlichen Erhebungen
basieren.
Neben den oben genannten Grundlagen zählten eine gezielt angelegte Recherche in
Bibliotheken bzw. Internetbibliotheken und die Bearbeitung von Publikationen und Artikeln,
die seit ca. 1980 in Fachorganen oder wissenschaftlichen (auch internationalen)
Schriftenreihen veröffentlicht wurden, zu den vordringlichsten Aufgaben. Außerdem wurden
themenbezogene Briefwechsel der STAATLICHEN VOGELSCHUTZWARTE FRANKFURT/M.
gesichtet. Gemäß den Untersuchungszielen konzentrierte sich die Bearbeitung der
Fragestellungen auf die landwirtschaftlichen Sonderkulturen Wein-, Obst- und Gemüsebau.
Diskussion Seite 81
Zur Bedeutung von Rabenvögeln als vermeintlich schädigende Arten in der
Landwirtschaft, wurde vom Land Rheinland-Pfalz bereits 1995-1997 eine Untersuchung in
Auftrag gegeben (MARTENS & HELB, unpubl., HELB 1998). Auf die wesentlichen Ergebnisse
wird verwiesen, wobei diesen auch hier aufgrund der wissenschaftlichen Vorgehensweise
Vertrauen geschenkt werden kann. Zusätzlich handelt es sich hierbei um eine rheinland-
pfalz-spezifische Untersuchung.
Trotz umfangreicher Ermittlungen blieben Datenlücken bestehen. Insbesondere fehlten
Meldungen zur kleinräumlichen Verteilung von nennenswerten Fraßschäden bzw. zu
gefährdeten Anbauflächen. In der Regel wurden diesbezügliche Aussagen von den
befragten Institutionen dahingehend pauschalisiert, dass Fraßschäden von Vögeln
vorkommen, aber keine konkreten lokalen Schadensgebiete genannt werden können. Im
Rahmen weiterer Arbeitsschritte konnten diese recht defizitären Grundlagen teilweise
kompensiert werden, da beispielsweise Daten über bekannte individuenreiche
Starenschlafplätze bei ortskundigen ehrenamtlichen Ornithologen (FOLZ, EISLÖFFEL) und
regionalen Arbeitsgemeinschaften zur Starenhut (SLFA NEUSTADT 1980-1999) angefordert,
gesammelt und ausgewertet wurden. Aus der Darstellung traditioneller Schlafplätze lassen
sich zumindest solche Gebiete großräumlich identifizieren, die am ehesten mit
Starenproblemen konfrontiert werden könnten. Nach Angabe von HILL (2001) treten
Starenfraßschäden in Rheinhessen in Verbindung mit individuenreichen Schlafplätzen auf.
Diese räumliche Korrelation konnte durch die erstellte Karte eindeutig bestätigt werden.
Die angesprochenen Lücken ließen sich bis zu einem gewissen Grad schließen, eine
genauere, d.h. kleinräumliche Darstellung von Schadensschwerpunkten und bekannt
gewordenen Fraßschäden, konnte in Anbetracht des hierzu erforderlichen,
unverhältnismäßigen hohen Aufwandes (z.B. telefonische Befragungen, Aufnahme von
persönlichen Kontakten zu Weinbauern) nicht geleistet werden.
7.2 Allgemeine Schadensfälle durch Vögel in Rheinland-Pfalz
Zweifelsohne gibt es in Rheinland-Pfalz Vogelschäden in Sonderkulturen. Dies wird durch
das vorliegende Gutachten nicht in Abrede gestellt. Da es sich aber grundsätzlich um
einzelbetriebliche Schäden und Ertragseinbußen handelt, sind sie auch im Sinne der
gesetzlichen Definition nicht als erheblich zu bezeichnen. In den vergangenen 20 Jahren
erreichten die Schadenshöhen im Weinbau, mit Ausnahme der Jahre 1995 und 1996, keine
außerordentlich nennenswerten Höhen.
Diskussion Seite 82
Die Schadensschwerpunkte im Sonderkulturanbau stellen sich als regional bis lokal
begrenzt dar. Klimatisch günstige Voraussetzungen, die der Wein-, Obst- und Gemüseanbau
benötigen, bedingen gegebenermaßen, dass sich die Anbaugebiete von Sonderkulturen mit
den bevorzugten Rast- und Überwinterungsgebieten von Staren und Ringeltauben
überlagern. Die Anbaukulturen wiederum wirken aufgrund ihrer Nahrungsattraktivität
besonders anziehend auf beide Arten. Beim Star kommt außerdem hinzu, dass die
Schilfflächen in den Altrheinen und Feuchtgebieten Rheinhessens bzw. der Pfalz zur Bildung
individuenreicher Schlafplätze genutzt werden können.
Wie geschildert treten im Wein-, Obst- und Gemüseanbau einzelbetrieblich nennenswerte
Schäden auf. Zur Schadenshöhe muss angemerkt werden, dass Schätzungsangaben von
betroffenen Weinbauern differenziert diskutiert und mit Vorbehalten betrachtet werden sollten
(SOMERS & MORRIS 2002). Aufgrund der derzeit gültigen Schadensregelung unterliegen
durch Vögel verursachte landwirtschaftliche Schäden (Ausnahme: Fasane) nicht der
Wildschadensregulierung. Demnach existiert auch kein Dokumentationsbedarf. Somit liegen
den Schätzverfahren keine unabhängigen amtlichen Begutachtungen zugrunde. SOMERS &
MORRIS (2002) gehen beispielsweise davon aus, dass betroffene Landwirte in der Regel
dazu neigen, Schäden zu überschätzen. Darüber hinaus sollten Einbußen durch Fraß- und
sonstige Vogelschäden in Relation zum jährlich üblichen Ertrags- und Ernteeinkommen
angegeben werden. Außerdem ist zu Bedenken, dass Einflüge von Staren und damit
verbundene Schädigungen in Abhängigkeit von der Ertragslage eines jeweiligen Jahres
gesehen werden sollten. In erntereichen Jahren werden Fraßschäden eher toleriert als in
unterdurchschnittlichen Ertragsjahren. Winzerbetriebe und Genossenschaften dürfen und
können Trauben, aufgrund rahmenrechtlicher Bedingungen und limitierter Weinkontingente,
nur bis zu einer bestimmten Ertragsschwelle nutzen. In guten Ertragsjahren kommt es daher
nicht selten vor, dass Trauben an Rebstöcken verbleiben müssen oder schon in unreifem
Zustand vom Stock geschnitten werden, soweit eine Qualitätsverbesserung angestrebt wird.
Durch die am Boden liegenden, nachreifenden Trauben können dann wieder Drosseln,
Wildschweine o.ä. angelockt werden. Zur Relation der Schadenshöhen sei angemerkt, dass
die regelmäßigen Vorkommen von Fraßschäden durch Rabenkrähen und Stare im
rheinhessischen Obstanbau (Erwerbskirschenanbau), von Schäden, die auf Unwetter
insbesondere Hagel verursacht werden, übertroffen werden (SCHNEIDER 2002, mündl.).
7.3 Schäden durch Stare
Im Vergleich zu den 1960er und 1970er Jahren haben Starenschäden in Rheinland-Pfalz
abgenommen (HILL 2001). Außerordentliche Ertragseinbußen stehen in Verbindung mit
Diskussion Seite 83
größeren Stareneinflügen wie beispielsweise in den Jahren 1995 und 1996 (SLFA NEUSTADT
1997). Trotz der allgemeinen Entspannung der Starensituation kommt es nach wie vor zu
einzelbetrieblich erheblichen Problemen und Ertragseinbußen. Sie treten in der späteren
Traubenerntephase oder bei höherwertigen Sorten, die zur Erzeugung von Prädikatsweinen
bestimmt sind, auf. Dies könnte folgende Ursachen haben. Seit Beginn der 1980er Jahre
wurde das Ernteverfahren in ebenen weitläufigen Weinanbauflächen (z.B. Rheinhessen)
zunehmend auf Vollerntemaschinen umgestellt. Der Effekt, dass die dortige Weinlese
erheblich beschleunigt wurde und in den derart bearbeiteten Flächen in der Regel Ende
Oktober (HILL 2002, mündl.) abgeschlossen ist, könnte die nutzbaren Nahrungsressourcen
für Stare verändert und verschoben haben. In der Folge wird der Großteil der ab Mitte
Oktober (vgl. Abb. 1) eintreffenden Stare mit einem anwachsenden Nahrungsengpass
konfrontiert. Im Umkehrschluss bedingt der rasche Entzug von großflächig verfügbaren
Nahrungsgrundlagen eine räumliche Konzentration von (noch) nutzbaren Kulturen. Zu
Beginn der Ernte ist der Fraßdruck auf der Gesamtfläche eher gering. Die Stare können
zwischen einer hohen Anzahl verfügbarer Nahrungsflächen wählen, so dass die dort
einfallenden Starentrupps vermutlich eher klein bleiben. Fehlt oder mangelt es im regionalen
Umfeld an nutzbaren Nahrungsressourcen, erhöht sich der Fraßdruck auf die einzelnen
Rebflächen und durch die anwachsenden Starenschwärme. In der Folge werden späte und
höherwertige Sorten stärker geschädigt (SOMERS & MORRIS 2002).
Die bekannten Fälle, bei denen Fraßschäden zu wesentlichen Ertrags- und
Einkommenseinbußen geführt haben, lassen sich monokausal nicht begründen. Sie wurden
durch verschiedene, stellenweise auch menschlich bedingte Faktoren begünstigt (vgl. Kap
5.1). Wie die Berichte aus dem Jahr 1996 verdeutlichen (SLFA NEUSTADT 1997), führten
fehlende oder unwirksame Abwehrmethoden, überdurchschnittlich individuenreiche
Starentrupps, eine witterungsbedingte Reifeverzögerung der Trauben und die damit
gegebene zeitliche Überlagerung erntereifer Früchte und kopfstarker Starengesellschaften
zu den erheblichen Schädigungen. In derartigen Situationen wäre die Erfassung und
Dokumentation von Fraßschäden förderlich, woraus sich genauere Aussagen zum
großräumlichen Auftreten, zur Zeitnutzung, zu besonders gefährdeten Anbaubereichen und
zu kleinräumigen Präferenzen (Mikrohabitate und bevorzugten Kultursorten) ableiten ließen
(vgl. SOMERS & MORRIS 2002). Mit Hilfe gut-achterlicher Schätzungen und exakter monetärer
Bilanzierungen könnten Modelle und Prognosen über zu erwartende Schäden und
Schadensschwerpunkte in Abhängigkeit zur Starenzahl und Ertragslage/-vorhersage erstellt
werden. Darüber hinaus ließen sich die Ergebnisse nutzen, neue Ansätze für ein
Starenmanagement mit gezielten und effizienteren Abwehrmaßnahmen zu entwickeln
(SOMERS & MORRIS 2002).
Diskussion Seite 84
Grundsätzlich wird festgehalten, dass Jahre mit außerordentlich großen Stareneinflügen
und dadurch bedingte nennenswerte einzelbetrieblichen Schäden aufzeigen, dass
wirkungsvolle Abwehrmaßnahmen gegen Stare im Weinanbau und gewerblichen Obstanbau
erforderlich und gerechtfertigt sind.
7.4 Schäden durch Ringeltauben
Im Wesentlichen sind nennenswerte Schäden durch Ringeltauben auf die
Gemüseanbauregionen (Pfalz, Oberrheinebene, vereinzelt auch in Getreideansaaten) und
auf Spätsommer und Spätherbst beschränkt. In dieser Jahreszeit kommt es zur Bildung
größerer Rastgesellschaften. Auch hier sind die Schäden nicht monokausal begründbar. In
einigen der geschilderten Fälle, wurden Schäden dadurch begünstigt, dass weder von
geeigneten Präventivmaßnahmen (optische Abwehrmethoden: z.B. Flatterbänder) Gebrauch
gemacht und auf jagdrechtliche Verpflichtungen zurückgegriffen wurde. In Anpassung an
deutsche und europäische Gesetzgebungen wird zukünftig eine Bejagung der Ringeltaube
nur noch vom 01. November bis zum 20. Februar gewährt. Zur Abwendung von Schäden
sollte eine Bejagung von Ringeltauben aber nur nach Abwägung mit anderen geeigneten
und verhältnismäßigen Mitteln erfolgen (§ 26 Bundesjagdgesetz, vgl. Kap. 4.1.3). Winterliche
Schädigungen im Kohlanbau sind Ausnahmeerscheinungen in Folge hoher und dauerhafter
Schneelagen.
7.5 Andere Arten
Schäden in landwirtschaftlichen Sonderkulturen durch andere behandelte Arten sind für
Rheinland-Pfalz als unerheblich zu bewerten. Bei den gelegentlich bekannt gewordenen
Schadensmeldungen handelt es sich um Ausnahmeerscheinungen. Mit der Durchführung
von Abwehrmaßnahmen gegen Stare im Wein- und Obstbau dürften gleichfalls Fraßschäden
von anderen Arten reduziert werden (Synergieeffekte).
Bei Elstern, Raben- und Saatkrähen wirken zudem verträgliche Präventivmaßnahmen
(Einnetzen, optische Methoden) sowie ggf. Knallschussapparate und phonoakustische
Anlagen. Außerdem stehen jagdrechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr einzelbetrieblicher
Schäden durch Rabenkrähen und Elstern zur Verfügung. Allerdings sollte auch hier die
Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben.
Auf eine Bearbeitung von anderen als im Gutachten abgehandelten Vogelarten, die nur
punktuell und in seltenen Ausnahmefällen in landwirtschaftlichen Sonderkulturen schädigend
Diskussion Seite 85
sein können, sowie von Schäden, die im Hausgartenbereich vermeldet wurden, ist verzichtet
worden. Der Form halber sollen Fraßschäden durch Fasane in Sonnenblumenfeldern und
Verbissschäden an Knospen von Obstgehölzen durch Finkenvögel (z.B. Dompfaff Pyrrhula
pyrrhula, Bergfink Fringilla fringilla) erwähnt werden.
7.6 Methoden und ihre Wirksamkeit
Im Rahmen des Gutachtens wurde eine umfassende Darstellung der gängigen Methoden
zur Abwehr von Vögeln in der Landwirtschaft vorgenommen (vgl. Kap. 4.2). Sie mündet in
einer Auflistung und Beschreibung von angebotenen und verwendeten Vogelabwehrgeräten
und -techniken mit spezifischen Eigenschaften, Einsatzbereichen, Hersteller- und
Kostenangaben sowie ggf. von Vor- und Nachteilen (vg. Kap. 4.3).
Ein zentraler Aspekt des Gutachtens war die Beurteilung der Wirksamkeit und des
Wirkungsspektrums der praktizierten Abwehrmethoden und angebotenen
Vogelabwehrgeräte (Tab. 28). Hierzu wurden Befragungen von Fachinstitutionen und
Recherchen in einschlägigen Fachblättern durchgeführt und Erfahrungsberichte gesammelt.
Da die Verfasser keine eigenen Untersuchungen im Hinblick auf die genannten
Fragestellungen unternommen haben, müssen sie sich auch hier auf die Richtigkeit der
Angaben Dritter verlassen.
Die Einsatzmöglichkeiten und Wirkungen der einzelnen Methoden und Geräte wurden
(soweit Angaben vorhanden waren) hinsichtlich der abzuwehrenden Vogelarten und zu
schützenden Anbaukulturen bearbeitet, wobei dies in den Kontext zu gesetzlichen
Rahmenbedingungen (z.B. Landes-Immissionsschutzgesetz) gestellt wurde. Verfügbare
Messwerte von Schallpegeln sind angegeben worden. Die Schallpegelwerte streuen
betriebsbedingt um den angegebenen Mittelwert, so dass im Einzelfall oder in Abhängigkeit
von verschiedenen Bedingungen (Witterung, Gelände, Gerätezustand) kleinere
Abweichungen toleriert werden müssen. Zur Beurteilung der Methoden- und Gerätewirkung
wurden sowohl nationale als auch internationale Erfahrungsberichte und Vergleiche
herangezogen (vgl. Kap. 4.4), so dass von einer umfassenden Betrachtung der Thematik
ausgegangen werden kann.
Zur Abwehr und Vergrämung von Vögeln werden verschiedene Möglichkeiten angewandt.
Diese reichen von Einnetzen, Saatgutbehandlung mittels Beize, optischen Vergrämungen
durch (Modell)Flugzeuge, farbige Ballons und Bänder, Attrappen und Vogelscheuchen, über
akustische Methoden wie Ultraschall oder phonoakustisch ertönende Warnschreie der Vögel
bis hin zu Schlafplatzvertreibungen, Wingertschützen, pyroakustischen Apparaten, Abschuss
und Fang.
Diskussion Seite 86
Besonderen Wert legten die Verfasser auf die Vorstellung und Ermittlung von neuen und
alternativen Methoden zur Vogelabwehr, um Möglichkeiten aufzuzeigen, die tier- und
artenschutzgerecht und effektiv wirken sowie insbesondere nicht den Tod von Tieren zur
Folge haben. Im Hinblick auf die negativen Begleiterscheinungen (z.B. Lärmbelästigung und
letale Wirkung), die der Einsatz von einigen gängigen Vogelabwehrmethoden mit sich bringt,
wurden Verfahren und Neuentwicklungen recherchiert, die diese beseitigen oder zumindest
minimieren helfen sollen. In diesem Zusammenhang wurden die Einsatzmöglichkeiten eines
laser- bzw. infrarotgesteuerten Knallschussapparates (Tab. 20) und des
Vogelabwehrpräparates Methyl-Anthranilat im Weinbau diskutiert (vgl. Kap. 4.4). Im
letztgenannten Fall wurden internationale Erfahrungsberichte (aus N-Amerika), in die
Bewertung einbezogen. In der Gesamtbewertung und nach jetzigem Stand der Entwicklung
erwies sich der Einsatz des letzt genannten Verfahrens als nicht vertretbar (vgl. Kap. 4.4).
Reine Ultraschallgeräte haben sich als unwirksam erwiesen, da Vögel (zumindest die
relevanten Arten) im Ultraschallbereich vermutlich taub sind. Pyroakustische
Abwehrmethoden verfügen über eine sehr gute Wirksamkeit, sofern die Gewöhnung
unterbunden wird. Aufgrund der erheblichen Lärmemissionen können die Apparate aber zu
Belästigungen von Anwohnern führen. Ebenfalls sehr wirksam sind Einsätze von
phonoakustischen Anlagen, die frequenzmodulierte Laute im Schallspektrum zwischen 5 und
20 kHz und Vogelwarnschreie oder Signalgeräusche emittieren. Intervallsteuerungen
verhindern die Ausbildung von Gewöhnungseffekten. Ebenfalls sehr wirksam ist der Einsatz
von Weinbergshütern, da sie im Gegensatz zu stationären akustischen Anlagen zeitlich
flexibel und mobil im Gelände unterwegs sind und nur im Bedarfsfall Knallschüsse abgeben.
Damit akustische Methoden ihre Wirkung entfalten können, müssen sie einen bestimmten
Schallpegel erreichen. Nach Angaben des BATTELLE INSTITUT (1987) liegt dieser bei Werten
über 60 dB(A).
Starke Schwankungen bezüglich ihrer Wirksamkeit wurde bei optischen Methoden
attestiert. Neben schlecht wirkenden bis unwirksamen Verfahren (Vogelscheuche,
Greifvogelattrappen) vermögen gasgefüllte und mit Augenmotiven versehene farbige Ballons
Stare zu vertreiben und Krähenattrappen Rabenvögel fernzuhalten. Andere optische
Verfahren wie der Einsatz von Modell- oder Kleinflugzeugen können zur Vergrämung in
Weinbergsflächen geeignet sein, allerdings ist der Einsatz aufwendig, kostenintensiv und mit
Sicherheitsrisiken behaftet.
Die effektivste Methode zur Verhinderung von Schäden ist das Einnetzen von gefährdeten
Kulturen, wie es im Kirschenanbau oder bei hochwertigen Traubensorten praktiziert wird.
Mittels der Netze lassen sich Synergieeffekte nutzen, da die Abwehr von Vögeln mit dem
Schutz vor Unwetterschäden (Hagel) einhergeht.
Diskussion Seite 87
7.7 Konflikt- und Problemfelder
Wie erwähnt, ist der Betrieb von pyroakustischen Anlagen unter Umständen mit einer
Lärmbelästigung der angrenzenden Bevölkerung verbunden. Derartige Probleme sind aus
vergleichbaren Sonderanbaugebieten in Norddeutschland und am Niederrhein sowie im
Bereich des Neusiedler Sees im Burgenland (Österreich) bekannt (vgl. Kap. 4.5). Somit sind
sie nicht spezifisch für die rheinland-pfälzische Situation, sondern eine überregionale
Erscheinung in vielen Gebieten mit Sonderkulturenanbau. Die Lärmbelästigungen führten in
jüngster Zeit zur Zunahme von öffentlichen Beschwerden und gerichtlichen Verfahren.
Daher wurde eine möglichst breite Ursachenermittlung nach den Gründen der
gestiegenen Beschwerdeverfahren betrieben. Auch hier sind die Ursachen nicht monokausal
begründbar. Es gibt mehrere Ursachen: Es werden veraltete und fehlerhafte Anlagen
betrieben. Knallschüsse werden übermäßig und ungerichtet abgegeben. Es herrscht
Unkenntnis bezüglich gültiger Lärmimmissionsschutzvorschriften, was zum Unterschreiten
von Abstandsrichtwerten führt. Außerdem erfolgt der Betrieb von Anlagen zu Zeiten, in
denen kein Bedarf zur Vogelabwehr besteht (zu nächtlichen Ruhezeiten). Darüber hinaus ist
nicht zu leugnen, dass planerische und bauliche Maßnahmen, wie die Erweiterung und das
Näherrücken von Baugebieten an Wein- und Obstanbauflächen, zur wesentlichen
Verschärfung des Konfliktes beigetragen haben. Ebenfalls nicht unerheblich scheint die
Tatsache zu sein, dass bei der Bevölkerung in ländlichen Gemeinden ein Akzeptanzverlust
gegenüber landwirtschaftlich notwendigen Maßnahmen stattgefunden hat.
Im Rahmen der Diskussionen mit beteiligten Fachbehörden und –institutionen sowie
durch Hinweise in Literaturstellen wurden Vorschläge erarbeitet, wie zu einer Entschärfung
der Konfliktsituation zwischen notwendigen Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche
Kulturen und dem Ruhebedürfnis der örtlichen Bevölkerung beigetragen werden kann. Im
anschließenden Kapitel werden Vorschläge, Anwendungshinweise und
Handlungsempfehlungen zur Durchführung zukünftiger Vogelabwehrmaßnahmen und eines
notwendigen Schadvogelmanagements vorgestellt.
Handlungsempfehlungen Seite 88
8 Handlungsempfehlungen
Aus den vorhergehenden Kapiteln wurde ersichtlich, dass Landwirten und Winzern
regional insbesondere im Wein-, Obst- und Gemüseanbau sowie vereinzelt an Saatgut und
auflaufender Saat finanzielle Schäden (Neueinsaaten, Preisminderung, Ernteeinbußen)
durch wildlebende Vögel verursacht wird. Dementsprechend ist eine Schadensminderung
oder, sofern möglich, -abwehr zwingend notwendig. Aus den Mustern bekannter
Schadensfälle (vgl. Kap. 5), den aufgeführten Kenntnissen über die Ökologie der maßgeblich
beteiligten Vogelarten (vgl. Kap. 3) und den Informationen über die Funktionsweise sowie die
Wirksamkeit verschiedener Abwehrmethoden (vgl. Kap. 4.2 bis 4.4) lassen sich für den
erforderlichen Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen und Produkte
Handlungsempfehlungen ableiten. Hierbei müssen jedoch alle geltenden umwelt-, arten-,
immissions- sowie pflanzenschutzrechtschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Und
es muss bei allen Angaben berücksichtigt werden, dass die vorgeschlagenen Methoden
immer mit entsprechenden Bezügen zu Flächengröße, Zeitaufwand und Kosten (vgl.
Kap. 4.3) zu sehen sind.
8.1 Präventive Maßnahmen
Ein wichtiger Aspekt der Schadensminderung und -vermeidung sind präventive
Maßnahmen. Folgendes Zitat beschreibt die Situation zutreffend: „Vertreiben ist schwierig,
vorbeugen ist besser“ (BOLLMANN 1998).
8.1.1 Wein- und Obstanbau
Im Sinne eines präventiven Ansatzes zu Starenschäden bietet sich die Ermittlung und
Beobachtung an bekannten Starenschlafplätzen an. Über den zeitlichen Verlauf der
Individuenzahlen lässt sich absehen, inwieweit angrenzende Weinanbauflächen gefährdet
sein können. Aktuelle Entwicklungen können ggf. zeitnah über das „WeinbauFax“,
Fachorgane (Warndienst der Pflanzenschutzämter) oder Internet mitgeteilt werden. Daraus
folgend können in den Rebflächen gezielte Abwehrmaßnahmen vorgesehen und ergriffen
werden (vgl. SOMERS & MORRIS 2002).
Das Einnetzen besonders gefährdeter, später und hochwertiger Rebsorten bzw.
gefährdeter Kirschbäume zählt ebenfalls zu den präventiven Maßnahmen. Dadurch werden
die Früchte bereits vor dem Eintreffen größerer Vogelschwärme geschützt. Das Einnetzen
Handlungsempfehlungen Seite 89
sollte möglichst schon im frühen Reifestadium erfolgen. Dadurch wird zusätzlich ein
effektiver Schutz vor territorialen Einzelvögeln (Rabenkrähen, Elstern und Amseln) erreicht.
Ein wesentlicher Synergie-Effekt ergibt sich zudem gegen Unwetterschäden wie etwa Hagel.
Dies gilt insbesondere für den Süß- und Sauerkirschanbau. In diesen Kulturen werden auch
Über-dachungen angebracht, die mit zusätzlich seitlich angebrachten Netzen einen
Rundumschutz bewirken.
Beim Einsatz von Netzen ist jedoch zwingend zu beachten, dass eine gewisse
Maschenweitengröße nicht überschritten werden sollte (ca. 25 x 25 mm). In den
vergangenen Jahren wurde bekannt, dass sich in grobmaschigen Netzen Vögel verfangen
haben und verendet sind. Auf das richtige Anbringen oder Abspannen der Rebstöcke ist zu
achten. Es sollte gewährleistet sein, dass die Netze auch im unteren Bereich fest
verschlossen sind, um das Eindringen von Vögeln insbesondere von Amseln und
Wacholderdrosseln zu unterbinden. Darüber hinaus sind regelmäßige Kontrollen der Netze
zwingend erforderlich, da bereits kleinste Löcher Vögeln einen Einschlupf gewähren. Die
Netze sollten nicht auf dem Boden aufliegen oder lose Enden besitzen, da sich ansonsten
Kleinsäuger wie etwa Igel oder Mäuse darin verfangen können. Als Abstand zwischen Boden
und Netz sei ein Richtwert von ca. 0,5 m empfohlen.
Abbildung 6 zeigt eine ordnungsgemäß abgespannte Rebstockreihe (Seitenbespannung).
Sie ist das für Vögel schonendste und wirksamste Verfahren. Weiterhin ist die Anbringung
einzelner Plastikbänder zu erkennen. Für diese optische Abwehrmethode kann eine
zusätzliche Empfehlung ausgesprochen werden. Eine rundum geschlossene
Flächenabspannung unter Einhaltung der oben genannten Empfehlungen ist kaum
praktikabel. In Anbetracht des kostenintensiven Einsatzes von Netzen dürfte diese Methode
mit vertretbarem Aufwand nur zum Schutz von höherwertigen Traubensorten sowie von
Rebstöcken in ortsrandnahen Lagen möglich sein. In der Regel kann bei einem
ordnungsgemäßen Umgang von einer ca. 5-jährigen Haltbarkeit der Netze ausgegangen
werden.
Optische Methoden wie das Anbringen farbiger Ballons und Bänder wirken ebenfalls
präventiv, werden jedoch unter Kapitel 8.2 als Abwehrmethode abgehandelt.
HILL (2001) schlägt für „Fasswein- und traubenvermarktende Betriebe“ den Abschluss
einer „Starenfraßversicherung“ nach dem Muster der Hagelversicherung vor. Eine derartige
Möglichkeit bedarf der Überprüfung.
Handlungsempfehlungen Seite 90
8.1.2 Gemüseanbau und allgemeiner Feldbau
Der Schutz des Saatgutes gegen Fraß durch wildlebende Vögel (Saatkrähen oder
Tauben) beginnt bereits bei der vorbereitenden Feldarbeit. Demnach sollen die
Saatzeitpunkte möglichst so gewählt werden, dass die Zeiten zum Keimen und zum
Auflaufen möglichst kurz sind. Die Sämlinge sollen schnell auf eine Größe von 10-15 cm
heranwachsen. Haben die Schösslinge diese Größe erreicht, so werden sie nicht mehr von
den Rabenvögeln (Corviden) gefressen (BOLLMANN 1998). Wintergetreide ist möglichst früh
und auf allen Feldern zeitnah einzusäen, da es so von den spät eintreffenden
Winterschwärmen (Saatkrähen) nicht vertilgt werden kann (Keimlingsgröße s.o.) und der
potentielle Fraßdruck auf die Gesamtfläche verteilt wird.
Die Einsaat sollte möglichst exakt erfolgen, damit auf der Bodenoberfläche liegende Saat
die Vögel nicht anlocken und auf das Nahrungsangebot aufmerksam machen kann. TOMPA
(1976) gibt zudem an, dass die Felder weitestgehend von „Unkraut“ freigehalten werden
sollen, denn auch so kann eine „Lockwirkung“ verhindert werden. Gegebenenfalls
(insbesondere bei Mais) ist ein Walzen zum „Verankern der Saat“ erforderlich (BOLLMANN
1998). Des Weiteren wird ein zeitlich getrenntes Vorgehen von vorbereitenden
Bodenarbeiten und Einsaat gefordert (etwa zwei Tage Zeitraum), da ansonsten das
menschliche Schaffen von Rabenvögeln in Verbindung mit vorhandenem Nahrungsangebot
gebracht wird, zumal bekannt ist, dass Saatkrähen auf Bodenbearbeitung neugierig
reagieren. Weiterhin wirkt das Beizen des Saatgutes (bspw. mit Morkit, Mesurol o.a.)
präventiv gegen Fraß von Krähen oder Tauben. Gegebenenfalls wirkt auch eine Kalk-
Stickstoffdüngung. Nach Möglichkeit ist die Wahl höherer Gerste-Anteile im Sommergetreide
förderlich, da diese für Krähen schwerer zu entspelzen ist (BOLLMANN 1998).
Das gesamte Saatgut sollte möglichst tief eingesät sein, damit Vögel nicht ohne Probleme
an das potentielle Futter gelangen können. Über wertvolle Kulturen können zusätzlich Fäden
gespannt werden (abhängig von der Flächengröße, entsprechende Aufwandsabwägung).
Diese Bänder oder Fäden sollten nach Angaben von BOLLMANN (1998) in etwa fünf Meter
Distanz und 1 Meter Höhe angebracht sein.
Ein Maisanbau in der Nähe bekannter Krähen-Schlafplätze ist möglichst zu vermeiden
(LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG 2001). Ob dies allerdings für
die Landwirte praktisch umsetzbar ist, scheint den Verfassern fraglich. Gegebenenfalls wäre
der Kontakt zu örtlich ansässigen Ornithologen oder Naturschutzbeauftragten
empfehlenswert. Pflanzen- und Erntereste der vorhergehenden Ernte sollten möglichst
umgehend untergepflügt werden, so dass keine Krähen- oder Taubenschwärme angelockt
werden. Der Maisanbau in staunassen Böden lockt Saatkrähen an, da hier ein zusätzliches
Nahrungsangebot durch hohe Bodentier-Abundanzen existiert. Hohe Randvegetation mit
Handlungsempfehlungen Seite 91
Bewuchs über 15 cm kann Krähen nach Angaben der LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ
BADEN- WÜRTTEMBERG (2001) vom (seitlichen) Eindringen in die Fläche abhalten (s.u.).
Weitere auch allgemeingültige Angaben nach BOLLMANN (1998) verweisen auf eine
Korrelation zwischen dem Umfang alternativer Nahrungsplätze und geringeren
Schadenshöhen an landwirtschaftlichen Kulturen (BOLLMANN 1998). Auch die
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG (2001) weist darauf hin: In der
Nähe auflaufenden Getreides sollte kein Mist ausgebracht werden (starke Lockwirkung!).
Feldgehölze und Hecken an Feldern dienen zudem den Prädatoren von Rabenvögeln
(z.B. Habicht Accipiter gentilis) als Deckung, so dass sich die Aufenthaltszeit der Corviden in
den Ackerflächen verringern kann.
Die Art der durchzuführenden Schutzmaßnahmen ist unter Berücksichtigung örtlicher
Faktoren abzuwägen. In Einzelfällen können sich die vorbeugenden Maßnahmen
zuwiderlaufen. So ist zu erwähnen, dass zwar beispielsweise ausgebrachter Mist Schadarten
(hier: Saat- und Rabenkrähen) anlockt, gegebenenfalls jedoch eine geeignete
Ablenkfütterung darstellen kann.
Abschüsse territorialer Tiere (Brutpaare von Rabenkrähen, Elstern) sowie die Zerstörung
der Gelege sollten unterbleiben, da die umfangreichen Schäden nicht durch die ansässigen
Tiere, sondern von vagabundierenden Junggesellenschwärmen (zur Brutzeit) oder rastenden
Zuggesellschaften angerichtet werden (TOMPA 1976). Außerdem werden „leergeschossene“
Reviere umgehend von diesen Arten wiederbesiedelt (Populationsdruck aus anderen
Gebieten).
8.2 Abwehrmaßnahmen
Der Einsatz von unselektiven und letal wirkenden Abwehrmethoden wird grundsätzlich
abgelehnt. Im Einzelfall hat eine gezielte Bejagung von Ringeltauben und Rabenvögeln
(Elster, Rabenkrähe) zur Abwehr von Schäden nur nach Abwägung mit anderen geeigneten
und verhältnismäßigen Mitteln zu erfolgen (§ 26 Bundesjagdgesetz, vgl. Kap. 4.1.3).
Vergrämungsabschüsse sind wenig wirksam.
8.2.1 Wein- und Obstanbau
Da insbesondere Flächen des Wein- und Obstbaus von Vögeln (Staren) bedroht sein
können und mitunter einzelbetrieblich erhebliche Schäden zu verzeichnen sind, verweisen
die meisten Angaben zu Abwehrtechniken speziell auf diesen Bereich. Dies gilt für das
Handlungsempfehlungen Seite 92
Spektrum technischer Möglichkeiten sowie diesbezüglicher Effizienzangaben. Mit den
geschilderten Erkenntnissen aus den vorangehenden Kapiteln 4.2 - 4.4 lassen sich
insbesondere für Weinbaubetriebe zielgerichtete Handlungsempfehlungen formulieren.
Aus der Gruppe aller in den Kapiteln 4.2 - 4.4 besprochenen Abwehrmaßnahmen sind für
Rheinland-Pfalz optische und akustische Methoden zu empfehlen, sofern ihnen eine
wirksame und verträgliche Nutzung attestiert wurde. Daraus ergibt sich, dass
Ultraschallgeräte, Beizvogeleinsatz, Abschuss und Vergrämung an Schlafplätzen
(insbesondere in Schutzgebieten) nicht empfohlen werden können. Der Einsatz von
Kleinflugzeugen und ferngesteuerten Modellfliegern kann gegebenenfalls für Abhilfe gegen
größere Starenschwärme sorgen. Wie effektiv und praktikabel ferngesteuerte
Modellflugzeuge arbeiten können, ist noch nicht abschließend geklärt. Entsprechende
Feldversuche sind gegebenenfalls durchzuführen.
In unmittelbarer Ortsnähe sollten ausschließlich Netze (in Seitenabspannung) und
optische Verfahren wie etwa farbige Bänder, Gasballons (mit Augenmotiven) oder ähnliches
zum Einsatz kommen. Diese Vorgehensweise garantiert eine wesentliche Reduzierung der
lärmbelästigenden Beschallungen.
Die Wirksamkeit von pyro- und phonoakustisch funktionierenden Geräten verschiedener
Hersteller wurde in zahlreichen nationalen und internationale Studien belegt. Für
pyroakustische Apparate und mit Einschränkung auch für phonoakustische Anlagen, die eine
Vergrämung mit Emission von Signal- und Störgeräuschen erreichen, sollte eine
Mindestlautstärke von 60 dB(A) gegeben sein (BEUTER & WEISS 1987). Bei der Anschaffung
und dem Betrieb von akustischen Vogelabwehrgeräten ist das Augenmerk auf moderne
Gerätetypen mit zufälliger Intervallschaltung, Zeitschaltuhren oder Fernbedienungen zu
legen. Damit lassen sich Betriebszeiten regeln und maximale Schusszahlen und Signallaute
programmieren. Die Exposition der Knallschussrohre bzw. Lautsprecher sollte
ortslagenabgewandt sein.
Der Einsatz von Knallschussapparaten und phonoakustischen Geräten sollte möglichst
zielgerichtet und nur in gefährdeten Bereichen erfolgen, da ansonsten (bei großflächigem
und zeitgleichem Gebrauch) die bekannten Gewöhnungseffekte bei Tieren eintreten und die
Entstehung von Schäden begünstigt wird. Die effektivste und verträglichste Methode, die
genannten Anforderungen und Gegebenheiten zu erfüllen, ist der Einsatz von
Wingertschützen. Daher werden die betroffenen Kommunen oder Winzerverbände
angehalten, alle beteiligten Weinbaubetriebe zur Teilnahme an der zentral geregelten und
gemeinschaftlichen Starenhut aufzurufen. Die Wingertschütze sollten für die Gesamtfläche
verantwortlich und von kommunaler Seite beauftragt sein. Die Finanzierung ist von den
Städten und Gemeinden über Abgabenverordnungen zu regeln. Die erforderlichen
Handlungsempfehlungen Seite 93
Genehmigungen zum Betrieb von akustischen Anlagen müssen bei den jeweils zuständigen
Ordnungsämtern beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer sollte auf ca. 5 Jahre beschränkt
sein. Bei Neuvergabe ist der aktuelle Stand der Technik derartiger Anlagen maßgeblich und
erforderlich. Die Einhaltung der geltenden Bestimmungen sollte mittels stichprobenartiger
Kontrollen überprüft werden.
Ab einer bestimmten Flächengröße sind über den Zeitraum der Traubenreife bzw.
Erntephase mehrere Weinbergshüter zu bestellen. Diesen obliegt die Verwendung von
Schreckschusswaffen und die Kontrolle bzw. Wartung von Knallschussapparaten, welche auf
dem aktuellen Stand der Technik zu halten und in gefährdeten Rebflächen sowie in
Anpassung an das zeitliche Auftreten von Staren zu betreiben sind (Programmierung).
Funkferngesteuerte Geräte ermöglichen bei den täglichen Kontrollfahrten oder –gängen
zusätzlich eine gezielte Auslösung und Vergrämung einfallender und anwesender
Starenschwärme.
Zur Berücksichtigung der lärmimmissionsschutzrechtlichen Vorgaben und des
Ruhebedürfnisses der anwohnenden Bevölkerung sind folgende Empfehlungen für den
Betrieb von pyroakustischen Anlagen auszusprechen. Bei maximal 40 Schüssen pro Tag
oder Einhaltung der genannten Schallpegel (dB) sind die im oberen Listenabschnitt
aufgeführten Richtwerte und Mindestabstände einzuhalten (s.u.). Die Werte sind in
Anlehnung an die in Kap. 4.1.6 genannten Quellen und Absprachen unverändert
übernommen. Wird infolge eines starken Fraßdrucks ein Überschreiten der Schussanzahl 40
notwendig, sind die Abstände zu bebauten Gebieten entsprechend dem unteren Abschnitt
anzupassen. Bei Überschreiten der zulässigen Immissionsrichtwerte ebenfalls. Beides
erfordert im Einzelfall die Neupositionierung der Apparate im Gelände. Werden mehrere
Geräte gleichzeitig in der Fläche betrieben, sind die Distanzwerte mit dem Faktor 1,2 zu
multiplizieren. Eine Empfehlungsangabe bezüglich der Anzahl pro Flächengröße
erforderlicher Apparate pro Flächengröße kann von Seiten der Verfasser nicht präzisiert
werden und sollte der verantwortungsvollen Einschätzung der Wingertschütze obliegen. Eine
Pauschalisierung der Gerätezahl pro Fläche ist aufgrund einzelfallabhängiger
Gegebenheiten (Geländemorphologie, Schallschutzbarrieren, Nähe zu Ortschaften,
Witterung, Häufigkeit der Einflüge usw.) kaum möglich.
Siedlung Gültiger Immissionsrichtwert
in/zu Dorf- und Mischgebieten 60 dB (A) in/zu allgemeinen Wohngebieten 55 dB (A) in/zu reinen Wohngebieten 50 dB (A)
Handlungsempfehlungen Seite 94
Siedlung Mindestabstand
in/zu Dorf- und Mischgebieten 300 m in/zu allgemeinen Wohngebieten 500 m in/zu reinen Wohngebieten 700 m
Art der Wohnbebauung nach BauNVO Max. Schusszahl je Tag MI / MD WA WR
0 - 40 300 m 500 m 700 m 41 - 100 500 m 800 m 1.000 m > 100 - Keine Richtwerte, Einzelfallprüfung -
Neben der beschriebenen Wirkungseffizienz leisten aktive Weinbergshüter aus der
lokalen Bevölkerung einen Beitrag zum Verständnis landwirtschaftlich erforderlicher
Maßnahmen. Sie stellen eine kompetente Ansprechperson in potentiellen Konfliktsituationen
dar, wobei die Lärmbelästigungen ohnehin durch deren zielgerichtete Tätigkeit reduziert bzw.
die Akzeptanz im Gegensatz zu ausschließlich maschinellen Vergrämungsmethoden erhöht
sein sollte.
8.2.2 Gemüsebau und allgemeiner Feldbau
Bei Problemen mit schädigenden Vögeln in Gemüseanbaukulturen und allgemeinen
Feldbauflächen greifen im Besonderen präventive Maßnahmen (vgl. Kap. 8.1.1). Als
abwehrende Maßnahmen haben hier insbesondere die optischen Methoden zu gelten.
Beispielsweise kann das Abspannen mit farbigen und im Wind beweglichen Bändern, das
Anbringen motivbedruckter Gasballons sowie im speziellen der Einsatz von Krähenattrappen
gegen Raben- oder Saatkrähen angeraten werden (vgl. Abb. 5). Entsprechende Erfolge mit
mittelfristiger Wirkung sind bekannt. Sie reichen aus, um die Pflanzen oder das Saatgut über
den Zeitraum des erhöhten Gefährdungsdruckes zu schützen. Neben der somit gegebenen
Wirksamkeit sind die kostengünstigen Aspekte derartiger Abwehrmaßnahmen zu betonen.
Jedoch laufen diese Methoden Gefahr bei unsachgemäßer Anwendung Gewöhnungseffekte
der Vögel hervorzurufen. Der Einsatz sollte daher zielgerichtet erfolgen.
Wie im Weinbau können auch hier pyro- und phonoakustische Geräte zum wirksamen
Einsatz gebracht werden. Vorausgesetzt, die oben aufgeführten Einschränkungen und
Anforderungen werden berücksichtigt (s. Kap. 8.2.1).
Im Einzelfall können Abschüsse von wenigen Tieren erforderlich werden (z.B. zur
Herstellung von Attrappen). Bei übermäßigen Ringeltaubenschäden sind Bejagungen an den
Fraßplätzen möglich. Auch einzelne Rabenkrähen oder Elstern können einer gezielten
Handlungsempfehlungen Seite 95
Bejagung zur Abwehr von Schäden unterzogen werden. Diese sollte nur nach Abwägung mit
anderen geeigneten und verhältnismäßigen Mitteln erfolgen (§ 26 Bundesjagdgesetz, vgl.
Kap. 4.1.3). Vergrämungsabschüsse sind kaum wirksam und als ungerichtet zu unterlassen.
Zum Schutz von Silagemieten und –ballen vor Rabenvögeln bieten sich neben den
erwähnten Krähenattrappen auch Netzabspannungen ggf. mit einer Stroh- oder
Autoreifenzwischenlage zum physischen Ausschluss der Vögel an.
8.3 Abwehrmanagement
Zukünftig sollte eine gezielte Dokumentation von nennenswerten Schadensfällen in
Sonderkulturen des rheinland-pfälzischen Landbaus erfolgen. Aus diesen Untersuchungen
sind empfindliche und gefährdete Bereiche genauer als bislang üblich zu erkennen. Nur aus
der Kenntnis von räumlichen und zeitlichen Zusammenhängen und der am stärksten
gefährdeten Bereiche lassen sich wirksame Strategien gegen Fraßschäden konzipieren
(SOMERS & MORRIS 2001). Regionale Ansätze zu einem effektiven Schadvogelmanagement
fehlen weitgehend. Daher wird die Initiierung eines solchen Schadvogelmanagements
vorgeschlagen, das folgende Handlungsanforderungen beinhalten sollte:
Schadensschwerpunkte und gefährdete Lagen sowie Kultursorten sind zu
identifizieren. Diese Kenntnisse stellen die Handlungsgrundlage für wirksame
Abwehrmaßnahmen dar. Im Rahmen dessen ist eine Bewertung der Situation
vor Ort durch sachkundige und unabhängige Personen(-gruppen) in enger
Zusammenarbeit mit Weinbauern und Landwirten ratsam.
Kenntnisse über das Raum-Zeit-Verhalten der schädigenden Vogelarten
können nur durch ein ebenfalls ortsnahes Monitoring in Weinbergen und an
Schlafplätzen erlangt werden. Die Ergebnisse sind mit bekannt gewordenen
Schadfällen zu vergleichen und diesbezüglich auszuwerten.
Bei erwarteten Fraßschäden in Verbindung mit dem Auftreten von größeren
Vogeltrupps ist eine gezielt aktive Vergrämung in den gefährdeten Lagen
erforderlich. Die Tätigkeit von Wingertschützen gewährleistet eine Flexibilität
solcher Abwehrmaßnahmen.
Treten Schäden in Kulturen auf, sollten diese durch exakte Schadenserhebung
unabhängiger Gutachter protokolliert werden. Nach Möglichkeit sollte eine
fundierte Dokumentation und Bilanzierung der Schäden nach dem Vorbild der
Wildschadensschätzung angestrebt werden.
Handlungsempfehlungen Seite 96
Zur Vorbeugung von Schäden sind die genannten Präventivmaßnahmen zu
ergreifen.
Generell kann in Schadensfällen erheblichen Ausmaßes auch die Staatliche
Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zu Beratung
herangezogen werden.
Die Struktur und der organisatorische Ablauf des vorgeschlagenen Konzeptes
veranschaulicht beistehende Abbildung 15. Insbesondere im Wein- und Obstbau sind im
Abgleich mit anderen Regionen folgende Handlungsempfehlungen in Rheinland-Pfalz als
sinnvoll zu erachten. Die betroffenen Kommunen oder Winzerverbände werden angehalten,
alle beteiligten Weinbaubetriebe zur Teilnahme an einer zentral geregelten und
gemeinschaftlichen Starenhut aufzurufen. Dabei ist ein Schadvogelmonitoring unverzichtbar,
um das phänologische Auftreten der Schadvögel (insbesondere der Stare) zu dokumentieren
und kurzfristig sowie zielgerichtet handeln zu können. An den bekannten Schlafplätzen
sollten standardisierte Zählungen durchgeführt werden (oder die bereits praktizierten
Erhebungen der SLFA bzw. SLVA weiter instrumentalisiert werden). Beim Überschreiten
lokal festzuschreibender Schwellenwerte (Eintreffen der großen Zugvogelpopulationen) sind
entsprechende Warninformationen über entsprechende Fachorgane (Pflanzeschutzdienste,
WeinbergFax, Internet o.ä.) publik zu machen und an die zuständigen Kommunen (Kreise,
Städte), Winzer und die jeweiligen Weinbergsschützen unmittelbar auszugeben. Die
Kommunen finanzieren über eine zu treffende Abgabenregelung so genannte Feld- oder
Wingertschütze, denen der Einsatz von pyro- oder phonoakustischen Abwehrgeräten sowie
die gesamte Koordination der Abwehrmaßnahmen vor Ort obliegt. Die Wingertschütze
werden zu gegebenen Zeitpunkten (Stareneinflug, Erreichung der Schwellenwerte) aktiv und
vergrämen gezielt in den betroffenen Flächen. Durch diesen zielgerichteten Einsatz können
die bekannten Gewöhnungseffekte der Vögel vermieden, die derzeit bekannten
Lärmemissionen wesentlich reduziert und zudem durch sach- und zielgerechte
Vergrämungsarbeiten die Kosten gering gehalten werden. Ortsnahe Lagen sollten zukünftig
soweit wie möglich mittels Vernetzung und optischer Abwehrmaßnahmen geschützt werden,
um eine Lärmbelästigung der Anwohner zu vermeiden. Treten in Kulturen dennoch Schäden
auf, sollten unabhängige Gutachter diese durch exakte Schadenserhebung ermittelt werden.
Nach Möglichkeit sollte eine fundierte Dokumentation und Bilanzierung der Schäden nach
dem Vorbild der Wildschadensschätzung angestrebt werden.
Abschließend sei erwähnt, dass durch den vorgeschlagenen Verfahrensablauf den
gültigen tier-, natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen Rechnung getragen wird.
Das dargelegte Konzept zielt auf eine übergreifende Kooperation zwischen Winzern und
Obstbauern, Städten, Gemeinden und Kommunen sowie staatlichen Weinbauinstituten ab.
Handlungsempfehlungen Seite 97
Abb. 15: Organigramm zum Schadvogelmanagement in Rheinland-Pfalz (hier: Stare im Weinbau)
Abgabenregelung zur Finanzierung des
gemeinschaftlichen Managements
Zentral geregeltes und gemeinschaftliches Schadvogelmanagement hier: Stare im Weinanbau
Schlafplatzkontrollen, Standard. Zählungen, lokale Starenschutz-
gemeinschaften (SLVA, SLFA u.a.)
Durchführung der erforderlichen Abwehrmaßnahmen
Städte, Gemeinden, Winzerverbände u.a.
Feld-/Wingertschütz Obliegenschaft und Koordination der Abwehrmaßnahmen
Warnmeldung bei Überschreitung von Schwellenwerten
WeinbauFax, Pflanzenschutzdienste,
Internet
Kooperation zwischen Kommunen und
Winzervereinigungen
Nennung und Beauftragung
Information der Winzer und Wingertschütze
Ordnungsämter: Vergabe von Genehmigungen zum Betrieb genehmigungs-pflichtiger Abwehrgeräte
• Koordination und Durchführung verträglicher Abwehrmaßnahmen • Einnetzung in ortsnahen Lagen und Qualitätssorten (Eisweine etc.) • Stetige Kontrollgänge im gesamten Zuständigkeitsbereich und mobile
Vergrämung mittels Hand-Knallschussgerät • Aufstellung und Wartung der Knallschussapparate unter
Berücksichtigung von Mindestabständen und Schallpegel-Grenzwerten• Informationen über aktuelle Entwicklungen von
Schadvogelabwehrmethoden (chemische Substanzen, lasergesteuerte Anlagen etc.)
• Dokumentation und Bilanzierung evtl. auftretender erheblicher Schadensfälle (Beauftragung unabhängiger Gutachter)
Zusammenfassung Seite 98
9 Zusammenfassung
Insbesondere herbstliche Schwärme von Staren und Ringeltauben richten in
landwirtschaftlichen Sonderkulturen in Rheinland-Pfalz Schäden an. Hauptschadensgebiete
existieren nur kleinräumig und sind in den klimatisch und edaphisch begünstigten
Flussniederungen und -tälern der Pfalz (Rhein) und Rheinhessens (Rhein) festzustellen.
Dabei werden Weinbauregionen und Obstplantagen insbesondere durch Stare bedroht, die
in teils individuenreichen Schwärmen einfallen und Trauben oder Kirschen fressen. Das
Ausmaß hat in den vergangenen 20 Jahren jedoch abgenommen (Bestandsänderungen der
Stare). Ringeltauben sind für das Verbeißen und Bekoten von Kohl und Salaten
verantwortlich. Andere Arten spielen nur eine untergeordnete Rolle.
In den betroffenen Regionen sind entsprechende Maßnahmen zum Schutze der Pflanzen
und der Ernten erforderlich. Aus einer breiten Palette von Schadvogel-Abwehrmethoden, die
vom Töten der Tiere (Fallen, Abschuss, Gift) über optische (Flugzeuge, farbige Ballons,
Bänder) sowie akustische Vertreibungen (pyro- und phonoakustische Apparate) bis hin zum
Einsatz chemischer Präparate (Beizmittel, Repellents) reichen, sind entsprechend der
Schadvogel- und Kulturart adäquate auszuwählen. Die Effektivität der einzelnen Methoden
und Geräte (auch bezüglich einzelner Arten) sind im Bericht ausgearbeitet und vorgestellt.
Im Allgemeinen ist dabei die Tötung der Vögel weniger effektiv und rechtliche Vorgaben
seitens der Umwelt-, Natur-, Arten-, Jagd-, Pflanzen-, Tier- und Immissionsschutzgesetze zu
berücksichtigten.
Präventive Vorkehrungen helfen primär in ackerbaulichen Kulturen
(Bearbeitungsverfahren, Beizmittel etc.) gegen Rabenvögel und Ringeltauben. In Obst- und
insbesondere Weinbaugebieten sind die derzeit großflächig und umfassend angewandten
pyroakustischen Verfahren (Knallschussapparate) durch den verstärkten Einsatz von
Wingertschützen zentral zu regeln. Nur so können die bekannten Gewöhnungseffekte der
Vögel vermieden, zielgerichtete Maßnahmen eingesetzt und nachhaltig wirksame Erfolge
erzielt werden. Damit einher geht die Problemlösung der Lärmimmissionen in angrenzenden
Siedlungen, was den Einsatz von wirksamen optischen Methoden einschließt.
Danksagung Seite 99
10 Danksagung
Das von uns erstellte Gutachten konnte in vorgelegter Form nur durch die Mithilfe
zahlreicher Personen verwirklicht werden. Diesen Personen möchten die Verfasser an dieser
Stelle herzlich für ihre Unterstützung danken.
M. HORMANN und Dr. KLAUS RICHARZ von der STAATLICHEN VOGELSCHUTZWARTE FÜR
HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND DAS SAARLAND (FRANKFURT /M.). möchten wir für die
zahlreichen fachlichen und unkomplizierten Hilfestellungen herzlich danken. Auch Dr. JOSEF
KREUZIGER sei für die gute Zusammenarbeit gedankt. Herr Dr. ROSSBACH leistete viele
hilfreiche sowie fachliche Beiträge zur Erstellung der Arbeit, für die wir ihm unseren
herzlichen Dank aussprechen möchten.
Für die unkomplizierte Bereitstellung ornithologischer Felddaten danken wir insbesondere
der GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND ORNITHOLOGIE IN RHEINLAND-PFALZ e.V. (GNOR).
Des Weiteren erhielten wir umfangreiches und sehr dienliches Material von CHRISTIAN
DIETZEN, FRANK EISLÖFFEL, HANS-GEORG FOLZ und SILKE BEINING.
Umfangreiche Datengrundlagen sowie themenbezogene Diskussionen verdanken wir u.a.
Herrn SCHULTE-HUBBERT (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN RHEINLAND-PFALZ, MAINZ),
H. ALEXA (LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ,
MAINZ), Herrn SIMM (LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-
PFALZ, OPPENHEIM), DR. T. RÄTZ (GEMEINDE- UND STÄDTEBUND RHEINLAND-PFALZ, MAINZ), Dr.
B. ALTMAYER (SLFA NEUSTADT), Dr. G. HILL (SLVA KREUZNACH), Herrn ENGELMANN (SLVA
SIMMERN), A. SIMONIS (SLVA TRIER), Dr. MEIXNER (BIOLOGISCHE BUNDESANSTALT.
DIENSTSTELLE BERNKASTEL-KUES), Dr. U. HOHMANN (FORSCHUNGSANSTALT FÜR
WALDÖKOLOGIE UND FORSTWIRTSCHAFT, TRIPPSTADT), Dr. M. GEMMEKE (INSTITUT FÜR
NEMATOLOGIE UND WIRBELTIERKUNDE, MÜNSTER), Frau SCHNEIDER (BAUERN- UND
WINZERVERBAND SÜD RHEINLAND-PFALZ, MAINZ), Herrn BROHL (LANDWIRTSCHAFTSKAMMER
RHEINLAND-PFALZ, SACHVERSTÄNDIGER FÜR WILDSCHÄDEN), T. INSTINSKY (STADTVERWALTUNG
NEUSTADT), Herrn PERL (VERBANDSGEMEINDE EICH), H. SCHAUSTEN (BRIEDERN), A. WINKLER
(HH WINKLER GMBH, AHRENSBURG) und Dr. G. PREISS (FA. BIOTECH, LICH) sowie U. & K.-H.
GRAßMANN (FA. ELEKTRO GRAßMANN, DÖRSCHEID).
Für die kritische Durchsicht des Manuskriptes danken wir zudem Dr. R. ROSSBACH, Dr.
KLAUS RICHARZ, MARTIN HORMANN, NINA FARWIG, FRANK SCHÄFER und KLAUS ISSELBÄCHER
und bedanken uns bei allen übrigen beteiligten Personen für deren Mithilfe und
Unterstützung jeglicher Art.
Literatur Seite 100
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Anhang Seite 112
12 Anhang
Anhang I: Übersicht zur regionalen Starenabwehr in der Weinbauregion Pfalz.
Jahr Maßnahmen Bewertung der Starensituation
1980 146 Schlafplatzbeobachtungen vom 11.08.-04.11. 13 Vergrämungsaktionen Schlafplatzangaben: Neupotz: 5 Vergrämungseinsätze
Starendruck schwächer als im Vorjahr, geringere Anzahl von Stare/Schlafplatz nur einmal mehr als 100.000 Stare an einem Schlafplatz durchschnittlich 20.000-50.000 Stare pro Schlafplatz Abwehrmaßnahmen verminderten den Starendruck und entlasteten die örtliche Starenabwehr Aufwendungen für Starenabwehr vermutlich höher als tatsächliche Schäden
1981 127 Schlafplatzbeobachtungen vor 15.08.-30.10. 17 Vergrämungsaktionen Schlafplatzangaben: Ebernberg/Landau: 10.000 Ex., 2 Vergrämungseinsätze Flomersheim: 30.000 Ex., 2 Vergrämungseinsätze Neupotz: 80.000 Ex., Vergrämung Sondernheim: 80.000 Ex., Vergrämung Offstein: 60.000 Ex., 2 Vergrämungseinsätze
Starendruck im Weinbaugebiet wurde durch Abwehrmaßnahmen vermindert.
1982 125 Schlafplatzbeobachtungen vom 10.08.-29.10. 16 Vergrämungsaktionen Schlafplatzangaben: Offstein und Sondernheim: Mitte Aug. 60.000 Ex., erfolgreiche Vergrämungen Ende Aug. Neupotz: nur eine Vergrämung erforderlich Autobahndreieck Mainz: 200.000-300.000 Stare Ende Okt.
abnehmende Starenpopulation frühzeitige Aktionen haben den Starendruck im Weinbaugebiet vermindert
1983 137 Schlafplatzbeobachtungen vom 15.08.-31.10. 11 Vergrämungsaktionen Schlafplatzangaben: Zuckerfabrik Offstein (30.000-80.000 Ex.), mehrmalige Vergrämung bis Ende Okt., immer geringerer Erfolg Flomersheim: Vergrämungen Sondernheim: Vergrämungen Neupotz: Ende Aug. 30.000 Ex., wegen Aufgabe des Schlafplatzes keine Vergrämung erforderlich
Starenpopulation offensichtlich rückläufig 30 % weniger Einsätze
1984 145 Schlafplatzbeobachtungen 10 Vergrämungsaktionen Schlafplatzangaben: Offstein: wenige Wörth: 200.000 Ex. Roxheim: 70.000 Ex. Altrip: 50.000 Ex. Neupotz (keine Angaben)
Keine Angaben
Anhang Seite 113
Jahr Maßnahmen Bewertung der Starensituation
1985 131 Schlafplatzbeobachtungen vom 15.08.-25.10. 7 Vergrämungsaktionen Schlafplatzangaben: durchschnittlich 15.000-40.000 Stare an Schlafplätzen Zuckerfabrik Offstein: kaum beflogen Wörth: 1 Vergrämung Mechtersheim: 2 Vergrämungseinsätze Neupotz: 2 Vergrämungseinsätze Landau: 1 Vergrämung Neuburg: 1 Vergrämung
Schlafplatzzahlen ähnlich 1984 geringer Starendruck in Weinbergen größere Schäden nicht bekannt
1986 115 Schlafplatzbeobachtungen vom 15.08.-31.10. 2 Vergrämungsaktionen Schlafplatzangaben Neupotz: 2 Vergrämungseinsätze
Schlafplatzzahlen rückläufig, kein Schlafplatz wurde dauerhaft genutzt erforderliche Vergrämungsaktionen rückläufig beobachtete Starentrupps oftmals unter 10.000 Ex, selten zwischen 15.000 und 40.000 Ex. größere Starenschwärme (ca. 80.000 Ex.) fliegen baden-württembergische Schlafplätze an
1987 108 Schlafplatzbeobachtungen vom 15.08.-31.10. 6 Vergrämungsaktionen Schlafplatzangaben: durchschnittlich 15.000-30.000 Stare an Schlafplätzen, bevor Abwehrmaßnahmen stattfanden Wörth: 2 Vergrämungseinsätze Lambsheim: 4 Vergrämungseinsätze Neupotz (Ost): 1 Vergrämungseinsatz Neustadt (Ost): 2 Vergrämungseinsätze
Zunahme der Starenzahlen an Schlafplätzen und in den Anbaugebieten größere Schwärme (70.000-100.000) fliegen das Anbaugebiet Südliche Weinstraße aus Baden an, verursachen auch einige Schäden jedoch keine größeren Schäden bekannt
1988 107 Schlafplatzbeobachtungen vom 15.08.-31.10. 7 Vergrämungsaktionen Schlafplatzangaben: durchschnittlich 20.000-40.000 Stare Mechtersheim: 1 Vergrämungseinsatz Lambsheim: 2 Vergrämungseinsätze Hassloch: 2 Vergrämungseinsätze Neupotz: 1 Vergrämungseinsatz Neustadt: 1 Vergrämungseinsatz
Starenzahlen erreichten das Vorjahresniveau jedoch keine größeren Schäden bekannt
1989-1993
Schlafplatzangaben: Verschiebung hinsichtlich der am stärksten frequentierten Schlafplätze: Haßloch, Mörsch, Neupotz, Lambsheim 1991 wurde auf Vergrämung an Schlafplätzen verzichtet
Zahl der Stare hat zugenommen Schwarmgröße von >500.000 Ex. wurde 1993 wieder einmal beobachtet (zuletzt 1977) In Anbaugebieten Schwarmgrößen ansteigend, bis zu 150.000 Ex. ab Ende Sept. nächtigen fast alle Stare auf badischer Seite, tagsüber Nahrungssuche in südpfälzischen Weinbergen
1994 125 Schlafplatzbeobachtungen vom 21.07.-31.10. Schlafplatzangaben: Mechtersheim: 1 Vergrämungseinsatz Neupotz: 1 Vergrämungseinsatz
zunehmender Trend hält an bereits Mitte Juli Schwärme von über 100.000 Ex. im Raum Lambsheim-Eßheim ab Okt. ca. 800.000 Stare von badischen Schlafplätzen in pfälzischen Weinbergen
Anhang Seite 114
Jahr Maßnahmen Bewertung der Starensituation
1995 165 Schlafplatzbeobachtungen 10 Vergrämungsaktionen Schlafplatzangaben: Raum Worms: bereits Mitte Juli 100.000 Ex. einige Schlafplätze liegen in Naturschutzgebieten, z.B. Mechtersheimer Tongruben, Ausnahmegenehmigungen erforderlich, Kontroversen mit Naturschutzverbänden
zunehmender Trend hält an, sowohl Schlafplatzzahlen als auch einfallende Stare erhebliche Schäden durch Starenfraßab Okt. ca. 600.000-700.000 Stare von badischen Schlafplätzen in pfälzischen Weinbergen, keine Vergrämungen auf badischer Seite
1996 121 Schlafplatzbeobachtungen 2 Vergrämungseinsätze
Starenanzahl wieder sehr hoch größere Schäden im Raum Worms, Grünstadt, Dirmstein, auch an unreifen Trauben zur Hauptlese erhebliche Schäden, teilweise Totalausfall noch größere Schäden wurden durch örtliche Starenabwehr (Winzer, Feldhüter) verhindert Stare vom Schlafplatz Waghäusel (Baden), bis zu 1 Mio. Ex., kommen zur Nahrungssuche in pfälzische Weinberge
1997 118 Schlafplatzbeobachtungen 5 Vergrämungsaktionen Schlafplatzangaben: Worms-Horchheim und Offstein (3 Vergrämungseinsätze)
geringerer Starendruck in pfälzischen Weinbergen als im Vorjahr, teilweise durch geringere Starenzahlen am Schlafplatz Waghäusel (Baden) bedingt Beschwerden von Anwohnern wegen falsch betriebener Schreckschussapparate
1998-1999
251 Schlafplatzbeobachtungen 7 Vergrämungseinsätze (teilweise bereits im August)Schlafplatzangaben: Edenkoben-Venningen Böchingen, Landau, Godramstein
insgesamt abnehmende Tendenz mehrere, dafür weniger stark besetzte Schlafplätze häufige Schlafplatzwechsel
Abbildungsverzeichnis Seite 115
13 Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Phänologische Herbstzugdaten (Dekadenwerte) des Stares am Ober-Hilbersheimer Plateau. Quelle: FOLZ (unpubl.)................................................................................11
Abb. 2: Herbstzugdaten von Staren Sturnus vulgaris von 1990 bis 2001 vom Ober-Hilbersheimer Plateau in Rheinhessen. Die Werte entsprechen der Anzahl notierter Stare pro Zugsaison dividiert durch die Anzahl der Zugstunden [Ind./h] (y = -1.6287x + 230.35). Quelle: FOLZ (2002, schriftl.). ..................................................................12
Abb. 3: Beispiel von Knallschussapparaten der Firma PURIVOX. Links: Karussell, rechts: Doppelschuss-Karussell. Quelle: PURIVOX Werbebroschüre (verändert). ................31
Abb. 4: Beispiel eines Knallschussapparates der Firma PURIVOX (Duplex-Doppelschuss). Quelle: PURIVOX Werbebroschüre. ...........................................................................32
Abb. 5: Schematische Zeichnung einer Krähenattrappe, die u.a. zur Abwehr von Schäden an Silofolien eingesetzt wird. (Zeichnung: W. LANGE nach Entwurf DÜHR). .............35
Abb. 6: Mit Netzen abgespannte Weinstöcke. Foto: S. Rösner...........................................37 Abb. 7: „Kopf“ des Vogelabwehrgerätes „Wilhelm“. In festgelegten Zeitintervallen ertönen
schrille Geräusche und die silbernen Metallstreifen drehen sich. Foto: S.Rösner. ..41 Abb. 8: Tendenz der Starenentwicklung im Anbaugebiet Pfalz von 1975-1999. Die
dargestellten Daten beziehen sich auf geschätzte Maximalzahlen von Schlafplatzeinflügen. Quelle: SLFA NEUSTADT (1999) (verändert nach ALTMAYER). .65
Abb. 9: Prozentuale Angabe der angewandten Vogelabwehrmaßnahmen im Weinanbaugebiet Pfalz. Umfrage 1997 durch den FACHBEREICH PHYTOMEDIZIN der SLFA NEUSTADT (1997) (nach ALTMAYER, verändert). .............................................67
Abb. 10: Prozentuale Angabe der Verursacher von Fraßschäden an Trauben im Weinanbaugebiet Pfalz. Umfrage 1997 durch den Fachbereich Phytomedizin der SLFA NEUSTADT (1997) (verändert nach ALTMAYER). ..............................................68
Abb. 11: Prozentuale Verteilung der Zeitpunkte von Schäden in Rebflächen im Weinanbaugebiet Pfalz, Umfrage 1997 durch den FACHBEREICH PHYTOMEDIZIN der SLFA NEUSTADT (1997) (verändert nach ALTMAYER). ..............................................69
Abb. 12: Verteilung der Schadenshöhen durch Fraßschäden. Umfrage 1997 durch den FACHBEREICH PHYTOMEDIZIN der SLFA NEUSTADT (1997) (verändert nach ALTMAYER). ...............................................................................................................69
Abb. 13: Auswertung zur Frage „Wodurch wurden die Schäden ermöglicht?“, Umfrage 1997 durch den FACHBEREICH PHYTOMEDIZIN der SLFA NEUSTADT (1997) (verändert nach ALTMAYER). ...............................................................................................................70
ABB. 14: Schematische Übersicht zur räumlichen Verteilung von Schadensgebieten verschiedener Vogelarten sowie großen Starenschlafplätzen (#) in Rheinland-Pfalz. Kartengrundlage zur Verbreitung der Weinanbauflächen in Rheinland-Pfalz verändert nach GIEK (1996)......................................................................................79
Abb. 15: Organigramm zum Schadvogelmanagement in Rheinland-Pfalz (hier: Stare im Weinbau) ..................................................................................................................97
Tabellenverzeichnis Seite 116
14 Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Übersicht zu bekannten Starenvorkommen (Schlafplätzen) in Rheinland-Pfalz (Rheinhessen und Pfalz). Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um zirka-Angaben. Wenn Angaben über die Vegetation des Schlafplatzes bekannt waren, wurden diese mit aufgeführt. ....................................................................................10
Tab. 2: Zulässige Immissionsrichtwerte (Schallpegel) nach § 48 BImSchG von Schussapparaten und sonstigen akustischen Signal- und Alarmgeräten. ...............27
Tab. 3: Gültige Richtwerte von Mindestabständen zwischen Schussapparaten und sonstigen akustischen Signal- und Alarmgeräten. Bei Verwendung mehrerer Schussapparate im Umkreis von Wohngebieten gilt bzgl. der Mindestabstände ein Faktor von 1,2. .........................................................................................................27
Tab. 4: Übersicht zu vorläufig empfohlenen Mindestabstände von selbsttätigen Knallschussapparaten zu Wohnbebauungen in Relation zu verschiedenen Schussfrequenzen (BauNVO = , MI = Mischgebiete, MD = Dorfgebiete, WA = allgemeine Wohngebiete, WR = reine Wohngebiete). .............................................27
Tab. 5: Methodenübersicht, Abfangen der Schadvögel. ......................................................29 Tab. 6: Methodenübersicht, Abschuss der Schadvögel. ......................................................30 Tab. 7: Methodenübersicht, Pyroakustik. .............................................................................32 Tab. 8: Methodenübersicht, Phonoakustik. ..........................................................................33 TAB. 9: Methodenübersicht, optisches Vertreiben. ...............................................................36 Tab. 10: Methodenübersicht, Netze. ......................................................................................37 TAB. 11: Methodenübersicht, Ablenkfütterungen....................................................................38 TAB. 12: Methodenübersicht, chemische Abwehr...................................................................38 Tab. 13: Übersicht zu verschiedenen phono- und pyroakustischen Geräten sowie anderen
Verfahren unter Angabe der Hersteller, Vertreiber (ggf. Kontaktadressen). Bei den Anschaffungskosten handelt es sich durchweg um zirka-Werte. Für aktuelle Angebote jeweils an die Hersteller oder Vertreiber wenden.....................................41
Tab. 14: Methodenbewertung, Abfangen der Schadvögel mit Ködern. ..................................45 Tab. 15: Methodenbewertung, Abschuss. ..............................................................................45 Tab. 16: Methodenbewertung, Weinbergsschützen. ..............................................................46 Tab. 17: Methodenbewertung, Abspannen mit Netzen. .........................................................47 Tab. 18: Methodenbewertung, Ultraschallgeräte....................................................................47 Tab. 19: Methodenbewertung, phonoakustische Geräte........................................................48 Tab. 20: Methodenbewertung, pyroakustische Geräte...........................................................50 Tab. 21: Methodenbewertung, Flugzeuge..............................................................................51 Tab. 22: Methodenbewertung, sonstige optische Methoden. .................................................52 Tab. 23: Methodenbewertung, Falkner mit Beizvögeln. .........................................................53 Tab. 24: Methodenbewertung, klassische Vogelscheuchen...................................................53 Tab. 25: Methodenbewertung, Vogelkadaver, Vogelattrappen. .............................................54
Tabellenverzeichnis Seite 117
Tab. 26: Methodenbewertung, Ablenkfütterungen abseits der Flächen. ................................54 Tab. 27: Methodenbewertung, Chemische Stoffe. .................................................................55 Tab. 28: Übersicht zur Effizienz der Vergrämungsmethoden mit Angaben zu Vogelarten. X =
Wirkung, Xn = Wirkung mit Einschränkung (siehe Fußnote), + = wirkt, ++ = wirkt gut, +++ = wirkt sehr gut..................................................................................................59
Tab. 29: Übersicht und Bewertung von Vögeln hinsichtlich ihrer schädigenden Wirkung in der Landwirtschaft. + = „normale“ Fraßschäden im Rahmen der Nahrungssuche, ++ = nennenswerte Schäden, teilweise durch Schwarmverhalten bedingt, +++ = lokal bedeutsame Schäden, ( ) eingeschränkt..................................................................76