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Gutachtliche Stellungnahmen im Bereich Luftreinhaltung * Belästigungserhebungen Emissions-/Immissionsprognosen für Gase, Stäube, Gerüche, Keime und Lärm Genehmigungsanträge * Emissionserklärungen * Umweltverträglichkeitsstudien Erfassung und Beurteilung von stofflichen Einwirkungen am Arbeitsplatz Geruchsemissionsmessungen und Geruchsbegehungen gem. § 26 BImSchG Akkreditiertes Prüflaboratorium für Geruchsuntersuchungen gemäß ISO/IEC 17025 Bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG Barth & Bitter GmbH . Ihmeplatz 4 . 30449 Hannover Tel. 0511-3536563-0. Fax 0511-3536563-11. e-mail: [email protected] . www.barth-bitter.de Gutachtliche Stellungnahme Auftraggeber : Gemeinde Seggebruch Cronsbruchstraße 20 31691 Seggebruch Auftragsgegenstand : Gutachtliche Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen im Rahmen der Ausweisung eines Bebauungsplanes auf dem Gebiet der Gemein- den Seggebruch Art der Anlage : Anlagen zur Haltung von Pferden Standort : Gemarkung Seggebruch Flur 2, Flurstück 93 __________________________________________________________________ Bearbeiter : Dipl.-Ing. Diener Unser Zeichen : Di Seitenzahl : 29 + Anhänge Projekt -Nr. : 16 143 Datum : 26.06.2017

Gutachtliche Stellungnahme - NienstädtHerr Heinrich Gerling hat die Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691 Seggebruch in der Hauptstraße 6 an den Sohn Christian Gerling verpachtet

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Page 1: Gutachtliche Stellungnahme - NienstädtHerr Heinrich Gerling hat die Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691 Seggebruch in der Hauptstraße 6 an den Sohn Christian Gerling verpachtet

Gutachtliche Stellungnahmen im Bereich Luftreinhaltung * Belästigungserhebungen Emissions-/Immissionsprognosen für Gase, Stäube, Gerüche, Keime und Lärm Genehmigungsanträge * Emissionserklärungen * Umweltverträglichkeitsstudien

Erfassung und Beurteilung von stofflichen Einwirkungen am Arbeitsplatz Geruchsemissionsmessungen und Geruchsbegehungen gem. § 26 BImSchG

Akkreditiertes Prüflaboratorium für Geruchsuntersuchungen gemäß ISO/IEC 17025 Bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG

Barth & Bitter GmbH . Ihmeplatz 4 . 30449 Hannover

Tel. 0511-3536563-0. Fax 0511-3536563-11. e-mail: [email protected] . www.barth-bitter.de

Gutachtliche Stellungnahme

Auftraggeber : Gemeinde Seggebruch Cronsbruchstraße 20 31691 Seggebruch Auftragsgegenstand : Gutachtliche Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen im Rahmen der Ausweisung eines Bebauungsplanes auf dem Gebiet der Gemein-

den Seggebruch

Art der Anlage : Anlagen zur Haltung von Pferden

Standort : Gemarkung Seggebruch Flur 2, Flurstück 93

__________________________________________________________________ Bearbeiter : Dipl.-Ing. Diener Unser Zeichen : Di Seitenzahl : 29 + Anhänge Projekt -Nr. : 16 143 Datum : 26.06.2017

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Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 2 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

Inhaltsverzeichnis

1 Aufgabenstellung ..................................................................................................... 3

2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung ..................................................................... 4

2.1 Örtliche Verhältnisse ......................................................................................... 4

2.2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung ................................................................. 5

3 Beurteilungsgrundlagen .......................................................................................... 9

3.1 Zu schützende Bereiche ................................................................................... 9

3.2 Rechtliche Grundlagen zur Beurteilung von Gerüchen ..................................... 9

3.3 Allgemeines zur Beurteilung von Gerüchen ...................................................... 9

3.4 Immissionswerte (Gerüche) ............................................................................ 10

4 Emissionsprognose Geruch ................................................................................. 12

4.1 „Reiterhof Büte“ ............................................................................................... 12

4.2 Hofstelle „Heinrich Gerling“ ............................................................................. 12

4.3 Hofstelle „Christian Gerling“, vormals „Vehling“ .............................................. 13

4.4 Hofstelle „Wilfried Heinen“ .............................................................................. 14

4.5 „Reiterhof Hartmann“ ...................................................................................... 15

4.6 Hofstelle „Hans Heinrich Hartmann“ ............................................................... 15

4.7 Hofstelle „Böse“ .............................................................................................. 15

5 Ermittlung der Immissionen der Stallanlagen ..................................................... 16

5.1 Ausbreitungsrechnungen ................................................................................ 16

5.2 Meteorologische Daten ................................................................................... 20

5.3 Eingangsdaten der Ausbreitungsrechnungen ................................................. 24

5.4 Vorbelastungssituation Geruch ....................................................................... 26

6 Auswertung und Diskussion der Ergebnisse ...................................................... 27

7 Einzelfallbetrachtung ............................................................................................. 28

8 Zusammenfassung ................................................................................................ 29

Anhänge

Protokolldatei AUSTAL2000

Protokoll zur Selektion des Repräsentativen Jahres

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Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 3 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

1 Aufgabenstellung

Die Gemeinde Seggebruch plant in 31691 Seggebruch, „Im Bruche“ südlich der Cronsbruch-

straße die Ausweisung eines Bebauungsplanes. Südlich des Plangebietes befindet sich auf dem

Grundstück „In den Zäunen 4“ ein Reiterhof. Weitere hinsichtlich Geruchsfreisetzungen relevante

landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung befinden sich in einer Entfernung von 450 m in nord-

westlicher Richtung im Bereich Schierneichen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist die

immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit zwischen den bestehenden landwirtschaftlichen

Nutzungen und der und der geplanten Bebauung zu klären. Andere Emittenten sind im Umfeld

der geplanten Bebauung nicht vorhanden. Der Bereich nördlich und östlich wird durch Wohn-

nutzungen geprägt.

Die Gemeinde Seggebruch hat die Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz

GmbH als in Niedersachsen bekanntgegebene Messstelle für Messungen nach § 26 BImSchG

für Gerüche beauftragt, die zu erwartenden Geruchsemissionen und -immissionen durch die

bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungen im Bereich der geplanten Wohnbebauung zu er-

mitteln.

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Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 4 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung

2.1 Örtliche Verhältnisse

Die geplante Wohnbebauung liegt in 31691 Seggebruch, „Im Bruche“ südlich der Cronsbruch-

straße.

Seggebruch ist eine Gemeinde im Landkreis Schaumburg und Teil der Samtgemeinde Nien-

städt. Die Gemeinde schließt sich südlich an den Naturpark Weserbergland Schaumburg-

Hameln an. Seggebruch liegt auf einer Höhe von 59 m ü. NHN.

Die nähere Umgebung des Standortes ist durch Wohnbebauung und landwirtschaftliche Nut-

zung geprägt. Das Gebiet ist überwiegend eben. In einer Entfernung von rund 300 m nördlich

des Bebauungsplangebietes befindet sich eine begrünte ehemalige Abraumhalde. Diese wird

mit einer Höhe von etwa 75 m über Grund angegeben. Sie stellt die höchste Erhebung im Um-

kreis von 1 km um das geplante Bebauungsplangebiet dar.

Abbildung 1 „Übersichtskarte“.

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Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 5 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

Abbildung 2 „Lageplan“.

2.2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung

Es soll im Rahmen der Abwägung untersucht werden, ob aufgrund möglicher Geruchsimmissi-

onen durch den unmittelbar benachbarten Reiterhof aus Sicht des Immissionsschutzes Beden-

ken gegen die geplante Wohnbebauung bestehen. Als weitere Emittenten sind die landwirt-

schaftlichen Betriebe im Bereich „Schierneichen“ zu berücksichtigen. Bei diesen Betrieben

handelt es sich um die Hofstellen an der „Hauptstraße“ mit den Hausnummern 6 und 8. Weitere

Betriebe befinden sich südöstlich des Plangebietes im Bereich „Zu den Höfen“.

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Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 6 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

2.2.1 „Reiterhof Büte“

Frau Julia Büte hält auf dem Grundstück „In den Zäunen 4“ Pferde. Das Grundstück befindet

sich unmittelbar südlich der geplanten Wohnbebauung in 31691 Seggebruch.

Reiterhof „Büte“

Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV Lüftung Quellhöhe

m

1 Pferde 15 1,1 16,5 Fenster/ Türen

0..3

2.2.2 Hofstelle „Heinrich Gerling“

Herr Heinrich Gerling hat die Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691 Seggebruch in der

Hauptstraße 6 an den Sohn Christian Gerling verpachtet. Die Ställe sind umgenutzt zur Bul-

lenmast 40 Tierplätze (1 – 2 Jahre) und 40 Tierplätze (bis 1 Jahr).

Aus der Baugenehmigung von 1982 gehen 22 Milchkühe mit Nachzucht und 15 Sauen mit

Nachzucht als genehmigte Tierhaltung sowie ein offener Güllebehälter mit 250 m3 und eine

Fahrsiloanlage mit 630 m3 hervor. Diese hinsichtlich der Emissionen ungünstigeren Angaben

werden verwendet.

Hofstelle „Heinrich Gerling“

Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV Lüftung Quellhöhe

m

1

Milchkühe 22 1,2 26,4

Fenster/ Türen

0..3

weibliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre

11 0,6 6,6

weibliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr

6 0,4 2,4

Kälber 6 0,19 1,14

2

Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 8 Wochen

(14 kg) 10 0,45 5,0

Fenster/ Türen

0..3 Niedertragende und leere Sauen

5 0,3 1,5

Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg

50 0,03 1,5

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Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 7 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

2.2.3 Hofstelle „Christian Gerling“, ehemals Hofstelle „Vehling“

Herr Christian Gerling betreibt seit 2015 Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691 Seggebruch

in der Hauptstraße 8. Diese hat er vom Vorbesitzer Heinrich Vehling übernommen.

Aus der Baugenehmigung von 1990 gehen 20 Milchkühe mit 50 Kopf Nachzucht, 10 Mastbul-

len, 26 Sauen mit Nachzucht und 210 Mastschweine als genehmigte Tierhaltung sowie zwei of-

fene Güllebehälter mit 350 m3 und 500 m3 sowie eine Fahrsiloanlage hervor.

Hofstelle „Christian Gerling“

Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV Lüftung Quellhöhe

m

1

Milchkühe 20 1,2 24,0

Fenster/ Türen

0..3

weibliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre

10 0,6 6,0

männliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre

10 0,7 7,0

weibliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr

5 0,4 2,0

männliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr

5 0,5 2,5

Kälber 10 0,19 1,9

2

Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 8 Wochen

(18 kg) 17 0,5 5,0

Fenster/ Türen

0..3 Niedertragende und leere Sauen

9 0,3 1,5

Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg

85 0,03 1,5

2.2.4 Hofstelle „Wilfried Heinen

Herr Wilfried Heinen betreibt auf seiner Hofstelle Tierhaltung mit 385 Sauen mit Nachzucht auf

seiner Hofstelle „Zu den Höfen 1“, 31691 Seggebruch. Auf der Hofstelle befinden sich neben

den Stallungen zwei Güllebehälter mit 10 m bzw. 16 m Durchmesser.

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Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 8 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

Hofstelle „Wilfried Heinen“

Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV Lüftung Quellhöhe

m

1

Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 8 Wochen

(14 kg) 128 0,45 57,6

Kamin mit Einfluss des Gebäudes

0..9 Niedertragende und leere Sauen

257 0,3 77,1

Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg

1270 0,03 38,1

2.2.5 „Reiterhof Hartmann“

Auf dem Grundstück „Zu den Höfen 3“ werden 3 Pferde gehalten.

Reiterhof „Hartmann“

Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV Lüftung Quellhöhe

m

1 Pferde 3 1,1 3,3 Fenster/ Türen

0..3

2.2.6 Hofstelle „Hans Heinrich Hartmann“

Herr Hans Heinrich Hartmann hat die Stallanlagen zur Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691

Seggebruch „Zu den Höfen 6“ aufgegeben.

2.2.7 Hofstelle „Böse“

Im Bereich „Schierneichen-Deinsen befindet sich auf dem Flurstück 6/22 in der Flur 5 eine

Stallanlage zur Haltung von 36.730 Legehennen. Diese befindet sich in ausreichend großer

Entfernung zum Plangebiet (> 1.100 m), so dass eine Berücksichtigung im Rahmen der Beur-

teilung nicht erfolgt.

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Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 9 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

3 Beurteilungsgrundlagen

Beurteilungsgrundlagen sind neben den im Folgenden zitierten rechtlichen Grundlagen die

Aussagen und Unterlagen des Auftraggebers.

3.1 Zu schützende Bereiche

Die geplante Wohnbebauung liegt in 31691 Seggebruch, „Im Bruche“ südlich der Cronsbruch-

straße.

3.2 Rechtliche Grundlagen zur Beurteilung von Gerüchen

Grundlage für die Beurteilung von Geruchsimmissionen ist die Geruchsimmissions-Richtlinie

(GIRL) in der Fassung des Landesausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 10.09.2008, in

der die hierzu zulässigen Verfahren und Immissionswerte festgelegt sind. Sie gilt zunächst nur

für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlagen,

kann aber sinngemäß auch für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht genehmi-

gungsbedürftige Anlagen angewendet werden. So wird sichergestellt, dass bei der Beurteilung

von Geruchsimmissionen und bei den daraus ggf. folgenden Anforderungen im Interesse der

Gleichbehandlung einheitliche Maßstäbe und Beurteilungsverfahren angewandt werden.

3.3 Allgemeines zur Beurteilung von Gerüchen

Die Beurteilung von Geruchsbelästigungen bereitet besondere Schwierigkeiten, da diese in der

Regel nicht wie die Massenkonzentrationen luftverunreinigender Stoffe mit Hilfe physikalisch-

chemischer Messverfahren objektiv nachgewiesen werden können. Da Geruchsbelästigungen

meist schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen und im Übrigen durch das Zusammenwir-

ken verschiedener Substanzen hervorgerufen werden, ist ein Nachweis mittels physikalisch-

chemischer Messverfahren äußerst aufwendig oder überhaupt nicht möglich. Hinzu kommt,

dass die belästigende Wirkung von Geruchsimmissionen sehr stark von der Sensibilität und der

subjektiven Einstellung der Betroffenen abhängt. Dies erfordert, dass bei Erfassung, Bewertung

und Beurteilung von Geruchsimmissionen eine Vielzahl von Kriterien in Betracht zu ziehen

sind. So hängt die Frage, ob eine derartige Belästigung als erheblich und damit als schädliche

Umwelteinwirkung anzusehen ist, nicht nur von der jeweiligen Geruchskonzentration sondern

auch von der Geruchsart, der Hedonik, der tages- und jahreszeitlichen Verteilung der Einwir-

kungen, dem Rhythmus, in dem die Belästigungen auftreten, der Nutzung des beeinträchtigten

Gebietes sowie von weiteren Kriterien ab. Für einzelne dieser Kriterien liegen jedoch noch kei-

ne ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, um sie für eine allgemein gültige Rege-

lung nutzbar zu machen.

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Geruchsstoffkonzentrationen werden nach GIRL als Geruchseinheit je Kubikmeter Luft (GE/m³)

ausgedrückt. Eine Geruchseinheit (1 GE/m³) ist die Geruchsstoffkonzentration, bei der im Mittel

der Bevölkerung ein Geruch gerade wahrgenommen wird (Wahrnehmungsschwelle).

Die Messung von Gerüchen erfolgt in der Regel über eine Verdünnungseinheit (Olfaktometer),

an der die geruchsbeladene Luft bis zur Wahrnehmungsschwelle verdünnt und von einem aus-

gewählten repräsentativen Probandenteam berochen wird. Das Verdünnungsverhältnis gibt an,

um welches Vielfache die geruchsbeladene Luftprobe über der Wahrnehmungsschwelle liegt,

dieses entspricht dann einer Geruchsstoffkonzentration der Probe in GE/m³. Ist bei geruchs-

emittierenden Anlagen zusätzlich der Volumenstrom der geruchsbeladenen Luft in m³/h be-

kannt, so kann ein Geruchsstoffmassenstrom in GE/s oder MGE/h angegeben werden.

Zur Beurteilung der Erheblichkeit der Geruchseinwirkung werden gemäß GIRL in Abhängigkeit

von der Nutzung von Baugebieten Immissionswerte als regelmäßiger Maßstab für die höchst-

zulässigen Geruchsimmissionen festgelegt. Bei den Immissionswerten handelt es sich um rela-

tive Häufigkeiten von Geruchsstunden. Als Geruchsstunde gilt jede Stunde, in der während

mindestens 6 Minuten die Geruchswahrnehmungsschwelle von 1 GE/m³ überschritten wird.

Eine Bewertung unterschiedlicher Geruchskonzentrationen (früher wurde zwischen dem Auftre-

ten von Geruchswahrnehmungen (≥ 1 GE/m³) und dem Auftreten deutlicher Gerüche (≥ 3

GE/m³) unterschieden) erfolgt gemäß GIRL nicht mehr. Entsprechend der Neufassung der

GIRL vom 29.02.2008 i.d.F. vom 10.09.2008 kann im Sinne der Einzelfallprüfung beim Vorlie-

gen hedonisch eindeutig angenehmer Gerüche deren Beitrag zur Gesamtbelastung halbiert

werden. In dieser Neufassung der GIRL wurde außerdem für Tierhaltungsanlagen eine Bewer-

tung der Gesamtbelastung (belästigungsrelevante Kenngröße IGb) eingeführt. Hierbei wird

durch die Multiplikation der berechneten Gesamtbelastung mit dem Faktor fgesamt die belästi-

gungsrelevante Kenngröße IGb berechnet und mit den Immissionswerten verglichen. Für die

bestehende Pferdehaltung kann ein Faktor von 0,5 angesetzt werden. Für Rinder wird ein Fak-

tor von 0,5 und für Schweine ein Faktor von 0,75 zur Beurteilung der Belästigungsrelevanz der

Immissionen herangezogen.

3.4 Immissionswerte (Gerüche)

Eine Geruchsimmission ist nach dieser Richtlinie zu beurteilen, wenn sie nach ihrer Herkunft

aus Anlagen erkennbar, d.h. abgrenzbar ist gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugver-

kehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder

Ähnlichem.

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Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 11 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

Sie ist in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die Gesamtbelastung durch alle

geruchsrelevanten Anlagen die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Immissionswerte

IW überschreitet.

Immissionswerte gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie Wohn-/Mischgebiete Gewerbe-/Industriegebiete Dorfgebiete

IW 0,10* 0,15* 0,15*

* Die Häufigkeiten 0,10 bzw. 0,15 entsprechen 10 % bzw. 15 % der Jahresstunden.

Der Immissionswert der Spalte Dorfgebiete gilt nur für Geruchsimmissionen verursacht durch

Tierhaltungsanlagen in Verbindung mit der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb.

Für den Außenbereich ist in der GIRL kein Immissionswert definiert. In den Auslegungshinwei-

sen zur GIRL findet sich jedoch, dass unter Prüfung der speziellen Randbedingungen des Ein-

zelfalles bei der Geruchsbeurteilung im Außenbereich ein Wert bis zu 0,25 für landwirtschaftli-

che Gerüche herangezogen werden kann.

Die Geruchsimmissions-Richtlinie stellt fest, dass eine Genehmigung wegen der Überschrei-

tung von Beurteilungswerten nicht versagt werden darf, wenn die von einer zu beurteilenden

Anlage zu erwartende Zusatzbelastung im Verhältnis zur Gesamtbelastung vernachlässigbar

gering ist, d.h. in nicht mehr als 2 % der Jahresstunden Geruchswahrnehmungen durch die An-

lage verursacht werden.

Die Immissionswerte gelten nur in Verbindung mit den in der GIRL festgelegten Verfahren zur

Ermittlung der Kenngrößen für die Geruchsimmissionen.

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Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 12 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

4 Emissionsprognose Geruch

Aus zahlreichen Untersuchungen an verschiedenen Stallanlagen durch unterschiedliche Mess-

institute ist bekannt, dass die spezifischen Geruchsemissionen von Tierhaltungsanlagen tages-

und jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen. Der Jahresgang der Emissionen ist bei Tier-

haltungsanlagen i.d.R. durch mittlere Werte im Frühjahr und im Herbst sowie höchste Emissio-

nen im Sommer und geringe Emissionen im Winter geprägt. Weitere Parameter für die tatsäch-

lichen Emissionen sind darüber hinaus die Haltungsform, die Art der Fütterung oder die Sau-

berkeit im Stall.

Für die nachfolgenden Emissionsbetrachtungen wurden die spezifischen Emissionsfaktoren

gemäß der im Jahr 2011 veröffentlichten VDI-Richtlinie VDI 3894 Blatt 1 „Emissionen und Im-

missionen aus Tierhaltungsanlagen“ verwendet.

4.1 „Reiterhof Büte“

Frau Julia Büte betreibt Pferdehaltung südlich des geplanten Wohngrundstückes „In den Zäu-

nen 4“.

Hofstelle „Büte“

Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV GE/(s*GV) GE/s

1 Pferde 15 1,1 16,5 10 165

4.2 Hofstelle „Heinrich Gerling“

Herr Heinrich Gerling hat die Tierhaltung auf seiner Hofstelle in der „Hauptstraße 6“ an den

Sohn Christian Gerling verpachtet. Die Ställe werden aktuell zur Bullenmast genutzt (jeweils 40

Mastbullen jünger als 1 Jahr und älter als 1 Jahr).

Aus der Baugenehmigung von 1982 gehen 22 Milchkühe mit Nachzucht und 15 Sauen mit

Nachzucht als genehmigte Tierhaltung sowie ein offener Güllebehälter mit 250 m3 und eine

Fahrsiloanlage mit 630 m3 hervor. Diese Angaben werden verwendet.

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Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 13 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

Hofstelle „Heinrich Gerling“, verpachtet an „Christian Gerling“

Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV GE/(s*GV) GE/s

1

Milchkühe 22 1,2 26,4 12 317

weibliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre

11 0,6 6,6 12 79

weibliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr

6 0,4 2,4 12 29

Kälber 6 0,19 1,14 12 14

2

Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 8 Wochen

(14 kg) 10 0,45 5,0 20 90

Niedertragende und leere Sauen

5 0,3 1,5 22 33

Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg

50 0,03 1,5 75 113

Auf der Hofstelle befindet sich ein Güllebehälter mit 8 m Durchmesser.

Emissionsquelle Durchmesser

m Fläche

m2

Geruchsemissionen in GE/s

100% 25%

Q 1 Güllebehälter 8 50 201 50

Die Maissilage wird auf der Hofstelle mit 10 m2 Anschnittfläche gelagert. Grassilage wird als

Ballen geruchsdicht gelagert.

Emissionsquelle Anschnittfläche

m2

Geruchsemissionen GE/s

Q 1 Maissilage 10 30

4.3 Hofstelle „Christian Gerling“, vormals „Vehling“

Herr Christian Gerling betreibt seit 2015 Tierhaltung auf seiner Hofstelle in der Hauptstraße 8,

31691 Seggebruch. Der Vorbesitzer Herr Heinrich Vehling ist vor 4 Jahren verstorben.

Aus der Baugenehmigung von 1990 gehen 20 Milchkühe mit 50 Kopf Nachzucht, 10 Mastbul-

len, 26 Sauen mit Nachzucht und 210 Mastschweine als genehmigte Tierhaltung sowie zwei of-

fene Güllebehälter mit 350 m3 und 500 m3 sowie eine Fahrsiloanlage hervor.

Page 14: Gutachtliche Stellungnahme - NienstädtHerr Heinrich Gerling hat die Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691 Seggebruch in der Hauptstraße 6 an den Sohn Christian Gerling verpachtet

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 14 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________

Hofstelle „Christian Gerling“, vormals „Vehling“

Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV GE/(s*GV) GE/s

1

Milchkühe 20 1,2 24,0 12 288

weibliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre

10 0,6 6,0 12 72

männliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre

20 0,7 14,0 12 168

weibliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr

5 0,4 2,0 12 24

männliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr

5 0,5 2,5 12 30

Kälber 10 0,19 1,9 12 23

2

Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 6 Wochen

(14 kg) 17 0,45 7,65 20 153

Niedertragende und leere Sauen

9 0,3 2,7 22 59

Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg

85 0,03 2,55 75 191

Auf der Hofstelle befinden sich zwei Güllebehälter mit 8 m bzw. 12 m Durchmesser.

Emissionsquelle Durchmesser

m Fläche

m2

Geruchsemissionen in GE/s

100% 25%

Q 1 Güllebehälter 8 50 201 50

Q 2 Güllebehälter 12 113 452 113

Die Maissilage wird auf der Hofstelle mit 15 m2 Anschnittfläche gelagert. Grassilage wird als

Ballen geruchsdicht gelagert.

Emissionsquelle Anschnittfläche

m2

Geruchsemissionen GE/s

Q 3 Maissilage 15 45

4.4 Hofstelle „Wilfried Heinen“

Herr Wilfried Heinen betreibt laut telefonischer Auskunft Tierhaltung mit 385 Sauen auf seiner

Hofstelle „Zu den Höfen 1“, 31691 Seggebruch.

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Hofstelle „Wilfried Heinen“

Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV GE/(s*GV) GE/s

1

Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 8 Wochen

(14 kg) 128 0,45 57,6 20 1.152

Niedertragende und leere Sauen

257 0,3 77,1 22 1.696

Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg

1270 0,03 38,1 75 2.858

Auf der Hofstelle befinden sich zwei Güllebehälter mit 10 m bzw. 16 m Durchmesser.

Emissionsquelle Durchmesser

m Fläche

m2

Geruchsemissionen in GE/s

100% 30%

Q 1 Güllebehälter 16 201 1.407 422

Q 2 Güllebehälter 10 79 550 165

4.5 „Reiterhof Hartmann“

Frau Bettina Hartmann betreibt einen kleinen Reiterhof in 31691 Seggebruch zu den Höfen 3.

Reiterhof „Hartmann“

Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV GE/(s*GV) GE/s

1 Pferde 3 1,1 3,3 10 33

4.6 Hofstelle „Hans Heinrich Hartmann“

Herr Hans Heinrich Hartmann hat die Stallanlagen zur Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691

Seggebruch „Zu den Höfen 6“ aufgegeben. Die Gebäude werden nicht mehr zur Tierhaltung

genutzt.

4.7 Hofstelle „Böse“

Im Bereich „Schierneichen-Deinsen befindet sich auf dem Flurstück 6/22 in der Flur 5 eine

Stallanlage zur Haltung von 36.730 Legehennen. Diese befindet sich in ausreichend großer

Entfernung zum Plangebiet (> 1.100 m), so dass eine Berücksichtigung im Rahmen der Beur-

teilung nicht erfolgt.

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5 Ermittlung der Immissionen der Stallanlagen

5.1 Ausbreitungsrechnungen

5.1.1 Ausbreitungsmodell

Die aktuelle Fassung der TA Luft vom 24.07.2002 definiert die Bedingungen zur Ermittlung von

Immissionskenngrößen mittels Ausbreitungsrechnungen. Das Programmsystem AUSTAL2000

berechnet die Ausbreitung von Schadstoffen und Geruchsstoffen in der Atmosphäre. Es ist eine

Umsetzung von Anhang 3 der TA Luft vom 24.07.2002. Das dem Programm zu Grunde liegen-

de Modell ist in der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 beschrieben. Es wird das Modell AUSTAL2000

in der Version 2.6.11-WI-x vom 02.09.2014 verwendet.

Mit den in Kapitel 4 ermittelten Emissionen wird eine Ausbreitungsrechnung nach TA Luft An-

hang 3 durchgeführt. Die Immissionen werden unter der Maßgabe eines kontinuierlichen Be-

triebes über 8.760 h pro Jahr berechnet.

5.1.2 Rechengebiet und Aufpunkte

Das Rechengebiet bzw. Beurteilungsgebiet ist so groß zu wählen, dass es einen Kreis ein-

schließt, dessen Radius gemäß TA Luft dem 50fachen bzw. gemäß GIRL dem 30fachen der

Schornsteinhöhe entspricht. Als kleinster Radius ist gemäß TA Luft 1 km und gemäß GIRL 600 m

zu wählen. Tragen mehrere Quellen zur Zusatzbelastung bei, dann besteht das Rechengebiet

aus der Vereinigung der Rechengebiete der einzelnen Quellen. Bei besonderen Geländebedin-

gungen kann es erforderlich sein, das Rechengebiet größer zu wählen.

Für die Beurteilung der Geruchsimmissionen wurde ein Gebiet mit einer Kantenläge von

3.200 m * 5.200 m gewählt. Innerhalb des Rechengebietes befinden sich die zu schützenden

Bereiche. Ausgehend von bodennahen Freisetzungen sind lediglich die durch die GIRL vorge-

gebenen Mindestgrößen für das Rechengebiet zu beachten.

Die horizontale Maschenweite (dd) des Rechengitters zur Berechnung der Immissionen ist so

festzulegen, dass Ort und Betrag der Immissionsmaxima mit hinreichender Sicherheit bestimmt

werden können. Hierbei sollte die horizontale Maschenweite die Schornsteinbauhöhe nicht

überschreiten. In Quellentfernungen größer als das 10fache der Schornsteinbauhöhe kann die

horizontale Maschenweite proportional größer gewählt werden. Darüber hinaus ist bei Berück-

sichtigung von Gebäudeumströmungen die horizontale Maschenweite der Gebäudegröße so

anzupassen, dass eine sinnvolle Auflösung der Gebäudegeometrie möglich ist. Ausgehend von

den vorhandenen bodennahen Emissionsquellen mit Gebäudeeinfluss sowie dem relativ gro-

ßen Rechengebiet werden im vorliegenden Fall drei geschachtelte Rechennetze mit unter-

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schiedlichen, horizontalen Maschenweite festgelegt. Für das engmaschige Netz im Bereich von

Emissionsquellen und Immissionspunkten wird eine Maschenweite von 5 m festgelegt, die aus-

reichend ist, die Bebauungsstruktur in Quellnähe sowie die teilweise niedrigen Quellhöhen wie-

derzugeben. Die nachfolgenden Angaben beschreiben das gewählte Rechenraster mit Bezug

auf das Gauß-Krüger-Koordinatensystem.

Koordinaten-Ursprung: gx: 3506380 gy:5796792

Festgelegte Rechennetze

Rechennetz 1 2 3

Maschenweite dd [m] 5 10 20

x0 [m] 20 -400 -800

y0 [m] 20 -400 -3000

nx 250 250 160

ny 250 250 260

Zur Beurteilung der Geruchseinwirkung sind entsprechend der GIRL Beurteilungsflächen

festzulegen. Hierbei handelt es sich um quadratische Teilflächen des Beurteilungsgebietes, de-

ren Seitenlänge i.d.R. 250 m beträgt. Eine Verkleinerung der Beurteilungsfläche soll gewählt

werden, wenn außergewöhnlich ungleichmäßig verteilte Geruchsimmissionen auf Teilen von

Beurteilungsflächen zu erwarten sind. Im direkten Nahbereich von Anlagen ist eine Verkleine-

rung auf eine Seitenlänge von 50 m bis hin zu einer Punktbetrachtung zulässig. Das quadrati-

sche Gitternetz ist so festzulegen, dass der Emissionsschwerpunkt in der Mitte einer Beurtei-

lungsfläche liegt. Beurteilungsflächen sind nur dort festzulegen, wo sich Menschen nicht nur vo-

rübergehend aufhalten, d.h. z.B. nicht auf Wald- oder Ackerflächen. Mit den höchsten Immissi-

onen ist in Quellnähe zu rechnen. Da die beurteilungsrelevanten Bebauungen im Plangebiet bis

in eine Entfernung von weniger als 100 m an die Emissionsquellen heranreichen, werden Beur-

teilungsflächen mit Seitenlängen von 20 m x 20 m festgelegt, die geeignet sind, die Immissio-

nen im Bereich der geplanten Bebauung wiederzugeben.

Die Rauhigkeitslänge (z0) beschreibt die Bodenrauhigkeit des Geländes innerhalb des Re-

chengebietes und beeinflusst die Turbulenz des Strömungsfeldes. Die Rauhigkeitslänge wird

aus den Landnutzungsklassen des CORINE-Katasters bestimmt. Sie ist für ein kreisförmiges

Gebiet um die Quelle festzulegen, dessen Radius das 10fache der Bauhöhe der Quelle (min-

destens 10 m) beträgt. Es wird ein Mindestradius von 200 m empfohlen. Sofern Gebäude mo-

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dellhaft berücksichtigt werden, sollten diese nicht für die Bestimmung der Rauhigkeitslänge

einbezogen werden. Die gemäß CORINE-Kataster festgelegten Werte sind entsprechend zu

korrigieren.

Die Rauhigkeitslänge wurde aus dem Corine-Kataster bestimmt. Danach beträgt die Rauhig-

keitslänge z0 = 0,28 m und wird auf z0 = 0,2 für die Klasse 5 (u.a. Landwirtschaft und komplexe

Parzellenstruktur) gerundet.

5.1.3 Gebäudeeinfluss

Einflüsse von Bebauung auf die Immissionen im Rechengebiet sind gemäß TA Luft, Anhang 3

Nr. 10 zu berücksichtigen. Maßgeblich für die Wahl der Vorgehensweise zur Berücksichtigung

der Bebauung sind alle Gebäude, deren Abstand von der Emissionsquelle geringer ist als das

6fache der Schornsteinbauhöhe.

Sofern die Schornsteinbauhöhe mehr als das 1,7fache der Gebäudehöhen beträgt, ist die allei-

nige Berücksichtigung der Bebauung durch die Vorgabe von entsprechenden Rauhigkeitslän-

gen ausreichend. Die Berechnung mit einem diagnostischen Windfeldmodell (entsprechend

VDI-Richtlinie 3783 Blatt 8) ist in der Regel möglich, wenn die Schornsteinhöhe weniger als das

1,7fache aber mehr als das 1,2fache der Gebäudehöhen beträgt. Das zum Programmsystem

AUSTAL2000 gehörende Windfeldmodell TALdia ist ein solches diagnostisches Windfeldmo-

dell. Gibt es Emissionsquellen, deren Quellhöhen unterhalb dem 1,2fachen der Gebäudehöhen

im entsprechenden Entfernungsabstand liegen, ist die Verwendung eines diagnostischen Wind-

feldmodells nur eingeschränkt möglich. In diesem Fall kann die Umströmung der Gebäude mit

einem prognostischen mikroskaligen Windfeldmodell (entsprechend VDI-Richtlinie 3783 Blatt 9)

durchgeführt werden. Alternativ kann die Modellierung der betroffenen Emissionsquellen im

Sinne einer pessimalen Abschätzung als vertikale Linienquellen erfolgen.

Bei allen betrachteten Emissionsquellen handelt es sich um diffuse bodennahe Emissionen in

einem Bereich von weniger als dem 1,2fachen der umliegenden Gebäude. Die Anwendungs-

einschränkungen des diagnostischen Windfeldmodells TALdia beruhen jedoch auf einer unge-

nügenden Abbildung der Immissionskonzentrationen für Emissionsquellen bei < 1,2fachen Ge-

bäudehöhe mit Ableitungen auf Gebäuden.

Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurde der Einsatz eines diagnostischen Windfeldmo-

dells bei bodennahen diffusen Quellen untersucht, deren Ableitungen niedriger sind als die um-

liegenden Gebäude. Demnach kann das diagnostische Modell sehr wohl für bodennahe Quell-

typen eingesetzt werden. Ein Vergleich von im Windkanal gemessenen und berechneten Kon-

zentrationen zeigte meist keine grundsätzlichen Unterschiede, im Mittel wird die gemessene

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Konzentration vom Modell leicht überschätzt. Aus diesem Grund erfolgt für die vorliegende Be-

rechnung der Einsatz des mesoskaligen diagnostischen Windfeldmodells TALdia.

Für die vorliegende Berechnung wurde die benachbarte Reithalle mit Außenboxen als Volu-

menquelle modelliert. Die Freisetzungen im Bereich der übrigen landwirtschaftlichen Betriebe

wurden ebenfalls als Volumenquellen oder als vertikale Linienquellen berücksichtigt.

5.1.4 Geländeeinfluss

Entsprechend TA Luft, Anhang 3 Nr. 11 sind Geländeunebenheiten zu berücksichtigen, falls in-

nerhalb des Rechengebietes Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7fachen

der Schornsteinbauhöhe und Steigungen von mehr als 1:20 auftreten. Ein mesoskaliges diag-

nostisches Windfeldmodell (z.B. TALdia) kann i.d.R. eingesetzt werden, wenn die Steigung des

Geländes den Wert 1:5 nicht überschreitet und wesentliche Einflüsse von lokalen Windsyste-

men oder anderen meteorologischen Besonderheiten ausgeschlossen werden können. Liegt

innerhalb des Rechengebietes großflächig eine höhere Geländesteigung vor, können Berech-

nungen mit einem prognostischen mesoskaligen Windfeldmodell durchgeführt werden. Alterna-

tiv können auch pessimale Maximalabschätzungen der Emissionen oder Vergleichsrechnungen

zur Verifizierung der Ergebnisse vorgenommen werden.

Im Rechengebiet liegen Geländesteigungen von weniger als 1:20 vor, so dass ein relevanter

Geländeeinfluss auf die Ausbreitung nicht gegeben ist.

5.1.5 Statistische Unsicherheit

Die mittels Ausbreitungsrechnung nach TA Luft ermittelten Immissionskenngrößen besitzen ei-

ne statistische Unsicherheit, die in direktem Zusammenhang mit der angesetzten Partikelzahl

steht. Die Partikelzahl wird über die Wahl der Qualitätsstufe der Ausbreitungsrechnung be-

stimmt. Bei einem für Wohngebiete gemäß GIRL zu berücksichtigenden Immissionswert von

10 % der Jahresstunden errechnet sich eine maximale statistische Unsicherheit von 0,31 % der

Jahresstunden.

Die maximale statistische Unsicherheit im gesamten Rechengebiet liegt für die durchgeführte

Ausbreitungsrechnung mit der „Qualitätsstufe 1“ bei maximal 0,1 % der Jahresstunden für Ge-

ruch. Die Vorgaben der TA Luft bezüglich der statistischen Unsicherheit sind somit erfüllt.

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5.1.6 Abgasableitung und Abgasfahnenüberhöhung

Gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie wird, soweit die Ableitung einer geruchsbeladenen Abluft

über Schornsteine erfolgt, gefordert zu prüfen, ob die erforderliche Schornsteinmindestbauhöhe

eingehalten wird, d.h. dass für den jeweiligen Schornstein die Kenngröße der zu erwartenden

Zusatzbelastung (IZ) auf der Beurteilungsfläche maximaler Beaufschlagung den Wert 0,06

nicht überschreitet. Die Abluftableitung erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Abluftfahnen-

überhöhung. Für die Ableitung der geruchsbeladenen Abluft aus den Ställen und den Futter-

und Güllelagerungen wurden Ausbreitungsrechnungen ohne die Berücksichtigung einer Ab-

gasfahnenüberhöhung durchgeführt.

5.2 Meteorologische Daten

5.2.1 Ausbreitungssituation

Eine Ausbreitungssituation ist durch Windgeschwindigkeit, Windrichtung und die thermische

Schichtung der Atmosphäre gekennzeichnet. Diese Informationen sind in einer meteorologi-

schen Zeitreihe oder einer mehrjährigen Ausbreitungsklassenstatistik klassifiziert. Zur Durch-

führung der Ausbreitungsrechnungen sind für den betreffenden Ort repräsentative meteorologi-

sche Daten zu verwenden.

Um die Situation am Standort wiederzugeben muss für meteorologische Daten von anderen

Messstandorten eine Übertragbarkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies geschieht durch eine

Analyse der am Standort zu erwartenden Windverhältnisse und einem Vergleich mit vorliegen-

den meteorologischen Daten. Zur Beschreibung der Situation am Standort erfolgt eine Berück-

sichtigung der Topografie, der örtlichen Lage sowie dem Einfluss von Bewuchs und Bebauung.

Die Daten möglicher Bezugswetterstationen werden hinsichtlich der Windrichtungs- und Wind-

geschwindigkeitsverteilung mit den Erwartungswerten verglichen. Zur Einschätzung der örtli-

chen Windsituation kann auf ein Gutachten des Deutschen Wetterdienstes sowie auf Angaben

zu den bodennahen Windverhältnissen in der BRD des Deutschen Wetterdienstes zurückge-

griffen werden.

Am Standort ist laut statistischem Windfeldmodell des Deutschen Wetterdienstes mit einer mitt-

leren Windgeschwindigkeit von etwa 3,7 bis 4,3 m/s zu rechnen.

Weiterhin muss der Anspruch an die Messstation gestellt werden, die zu erwartenden Windrich-

tungsverteilung des Anlagenstandortes wiederzugeben. Aufgrund der weitestgehend ungestör-

ten Anströmung ist am Standort mit einem für den nord- und mitteldeutschen Raum typischen

Maximum der Windrichtungsverteilung aus westlichen bis südwestlichen Richtungen zu rech-

nen. Weiterhin wird ein sekundäres Maximum aus östlichen Richtungen erwartet.

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Als Vergleichsstandorte gingen in die nähere Betrachtung die Stationen Stadthagen (MM

103370), Bückeburg (DWD 00769) und Wunstorf (DWD 05715) ein. Die Daten der betrachteten

Standorte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Station Primäres

Maximum

Sekundäres

Maximum

Mittlere Wind-

geschwindigkeit

Entfernung

zum Standort

Rauhig-

keitslänge

Stadthagen WSW ENE 3,5 m/s 8,2 km 0,08 m

Bückeburg WSW ENE 4,0 m/s 3,3 km 0,19 m

Wunstorf WSW E 4,2 m/s 28 km 0,062 m

Die Windrichtungsverteilung der Station Stadthagen weist ein primäres Maximum aus west-

südwestlichen Richtungen und ein sekundäres bei ostnordöstlichen Richtungen auf. Dies ent-

spricht den beschriebenen Erwartungen für den Standort. Die mittlere Windgeschwindigkeit der

Station Stadthagen liegt mit 3,5 m/s leicht unterhalb des vom DWD für den Anlagenstandort

prognostizierten Erwartungsbereichs.

Die Messdaten der Station Bückeburg weisen ein primäres Maximum der Windrichtung bei

westsüdwestlichen Richtungen, sowie ein sekundäres Maximum bei ostnordöstlichen Richtun-

gen auf. Damit entspricht die Windrichtungsverteilung den Erwartungen für den Anlagenstand-

ort. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt mit 4,0 m/s innerhalb des Erwartungsbereichs.

An der Station Wunstorf werden ein primäres Maximum aus westsüdwestlichen Richtungen

und ein sekundäres Maximum aus östlichen Richtungen registriert. Diese Verteilung entspricht

der Prognose für den Anlagenstandort. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt mit 4,2 m/s in-

nerhalb des Erwartungsbereichs.

Nach dem Vergleich der Stationen zeigt sich, dass die beste Übereinstimmung zu den Erwar-

tungswerten am Anlagenstandort beim Vergleich mit den Messwerten der Station Wunstorf ge-

funden werden kann, da für die Station Bückeburg Einflüsse auf die Turbulenz durch den

Standort am Flughafen gegeben sind. Die Wahl fällt daher im vorliegenden Fall auf die DWD

Station in Wunstorf.

Die Selektion des repräsentativen Jahres, die am 04.05.2016 durch die Barth & Bitter GmbH

erstellt wurde, ergab für die Wetterstation Wunstorf das Jahr 2009 als repräsentativ für den

Zeitraum von 2006 bis 2015. Hierbei wurde aus einer 10-jährigen Messreihe der Datensatz des

Jahres 2009 als derjenige mit der geringsten Abweichung gegenüber dem langjährigen Mittel

ausgewählt.

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In der nachfolgenden Abbildung ist die Windrichtungsverteilung der Station Wunstorf des als

repräsentativ ausgewählten Jahres 2009 dargestellt

Abbildung 3 „Windrichtungsverteilung Wunstorf“

5.2.2 Anemometerstandort und -höhe

Bei der Übertragung von meteorologischen Daten zur Ausbreitungsrechnung sollten die Ver-

hältnisse am Ort der Windmessung dem Anemometerstandort im Rechengebiet entsprechen.

Das heißt, es sollten annähernd die gleichen Bedingungen hinsichtlich Topografie, Anströmpro-

fil und Bodenrauhigkeit vorhanden sein. Sofern an allen Standorten ein ebenes und hindernis-

freies Gelände vorliegt, muss keine explizite Auswahl des Anemometerstandortes erfolgen.

Liegt am Ort der Windmessung oder im Rechengebiet ein Einfluss von Topografie, Bebauung

oder Bewuchs vor, muss der Anemometerstandort im Rechengebiet so ausgewählt werden,

dass die Verhältnisse vergleichbar sind.

Im vorliegenden Fall liegt im Rechengebiet keine relevante Topografie vor, so dass keine expli-

zite Auswahl des Anemometerstandortes vorgenommen wurde.

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Standortdaten Windmessung der ausgewählten Wetterstation

Station 05715 DWD Wunstorf Standort 31515 Wunstorf, Fliegerhorst Koordinaten N 52.4605° E 9.4311° Höhe über NN 57 m Messhöhe 10 m

An der Wetterstation beträgt die Rauhigkeitslänge z0 = 0,062 m. Das stimmt nicht mit der ermit-

telten Rauhigkeitslänge für die Fläche um das Plangebiet überein, so dass die Anemometerhö-

he über Grund von der Programmroutine von AUSTAL2000 auf 14,2 m korrigiert wird.

Position des Ersatzanemometers und –höhe im Modell

Position Ersatzanemometer

Rechtswert -237

Hochwert -2541

Anemometerhöhe ha 14,2 m

5.2.3 Einflüsse durch Kaltluft

Kaltluftabflüsse sind katabatische Winde, die in windstillen Strahlungsnächten über topografisch

gegliedertem Gelände entstehen. Dabei kühlt sich die bodennahe Luftschicht stark ab und es bil-

det sich eine bodennahe stabile Schicht kalter Luft. Durch vorhandene Steigungen beginnt diese

Schicht dann der Geländeneigung folgend zu fließen. Wird in einen solchen Kaltluftstrom emit-

tiert, kommt es auf Grund der stabilen Schichtung nur zu sehr geringer Vermischung der Abluft-

fahne mit der Umgebungsluft und damit unter Umständen auch in großen Entfernungen zu Ge-

ruchswahrnehmungshäufigkeiten.

Kaltluftabflüsse sind nahezu stationäre Situationen, die sich frühestens nach einer Stunde mit be-

stimmten Bedingungen auswirken. Diese Bedingungen sind geringe Windgeschwindigkeiten

( 0,5 m/s) und eine stabile Schichtung (Ausbreitungsklasse I).

Kaltluftabflüsse sind im Bereich von Seggebruch nicht zu erwarten.

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5.3 Eingangsdaten der Ausbreitungsrechnungen

5.3.1 Emissionen

Gemäß TA Luft sind Ausbreitungsrechnungen für Gase und Stäube als Zeitreihenrechnung

über jeweils ein Jahr oder auf der Basis einer mehrjährigen Ausbreitungssituation durchzufüh-

ren. In diesem Fall wird die Ausbreitungsrechnung auf der Basis der meteorologischen Zeitrei-

he für den Zeitabschnitt 01.01.2009 bis 31.12.2009 durchgeführt.

Die Emissionen werden ohne zeitliche Varianz über den Zeitraum von 8.760 h/a kontinuierlich

berücksichtigt.

5.3.2 Emissionsquellen

Für die Ausbreitungsrechnung werden insgesamt 14 Emissionsquellen festgelegt. Die in Kapitel

4.1 bis 4.5 dargestellten verschiedenen emissionsverursachenden Vorgänge werden entspre-

chend ihrer örtlichen Lage den Emissionsquellen zugeordnet.

Für die Ausbreitungsrechnung angesetzte Emissionsquellen

Quelle Nr.

Emissionsvorgang Quellart Quellhöhe Quell-

ausdehnung

1 Pferdestall Büte Volumenquelle 0 – 3 m 28 m * 45 m

2 Stall 1 Heinrich Gerling Volumenquelle 0 – 3 m 18 m * 40 m

3 Stall 2 Heinrich Gerling Volumenquelle 0 – 3 m 25 m * 17 m

4 Güllebehälter Heinrich Gerling vertikale

Linienquelle 0 – 3 m 0 m

5 Maissilage Heinrich Gerling vertikale

Linienquelle 0 – 3 m 0 m

6 Stall 1 Chr. Gerling/ehem. Vehling Volumenquelle 0 – 3 m 28 m * 26 m

7 Stall 2 Chr. Gerling/ehem. Vehling Volumenquelle 0 – 3 m 20 m x 15 m

8 Güllebehälter Chr. Gerling/ehem. Vehling vertikale

Linienquelle 0 – 3 m 0 m

9 Güllebehälter Chr. Gerling/ehem. Vehling vertikale

Linienquelle 0 – 3 m 0 m

10 Maissilage Chr. Gerling/ehem. Vehling vertikale

Linienquelle 0 – 3 m 0 m

11 Stall 1 Wilfried Heinen vertikale

Linienquelle 0 – 9 m 0 m

12 Güllebehälter Wilfried Heinen vertikale

Linienquelle 0 – 3 m 0 m

13 Güllebehälter Wilfried Heinen vertikale

Linienquelle 0 – 3 m 0 m

14 Pferdestall Hartmann Volumenquelle 0 – 3 m 20 m x 10 m

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Abbildung 4 „Lage der Emissionsquelle Büte“

Abbildung 5 „Lage der Quellen im Bereich der Hofstellen Gerling“

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Abbildung 6 „Lage der Quellen im Bereich der Hofstellen Heinen und Hartmann“

5.4 Vorbelastungssituation Geruch

Neben den beschriebenen Geruchsemissionen durch den Betrieb der oben genannten land-

wirtschaftlichen Betriebe sind keine weiteren, gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie zu berück-

sichtigenden, Geruchsemittenten mit Einwirkungen auf das Beurteilungsgebiet bekannt. Im

Sinne der Geruchsimmissions-Richtlinie Nr. 4.4 ist aus diesem Grund von einer vorhandenen

Geruchsbelastung IV = 0 auszugehen.

Für die nicht nach der Geruchsimmissions-Richtlinie zu erfassenden Emissionsquellen können

die nachfolgenden Feststellungen getroffen werden. Es ist abzuschätzen, dass das Fahrzeug-

aufkommen der im Beurteilungsgebiet befindlichen Straßen nicht so hoch ist, dass relevante

Geruchsimmissionen aus dem Kraftfahrzeugverkehr zu erwarten sind. Nicht ausgeschlossen

werden können darüber hinaus Emissionsvorgänge aus Haushaltungen und Gewerbe, die auf

Grund ihrer Besonderheit oder zeitlichem Auftreten zu Geruchseinwirkungen führen können

(z.B. unzureichende Abgasableitungen, Transport geruchsrelevanter Güter durch das Beurtei-

lungsgebiet, etc.). Insbesondere in der kälteren Jahreszeit sind zudem durch die Abgasablei-

tungen von Heizungsanlagen hervorgerufene Geruchswahrnehmungen möglich.

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6 Auswertung und Diskussion der Ergebnisse

Die Ausbreitungsrechnung hat ergeben, dass die belästigungsrelevante Häufigkeit IGb für das

Auftreten von Geruchswahrnehmungen im Plangebiet maximal 7 % der Jahresstunden beträgt.

Der Immissionswert für die Beurteilung landwirtschaftlicher Gerüche im Wohngebiet IW = 0,10

(entspricht 10 % der Jahresstunden Geruch) wird im Plangebiet damit eingehalten.

Abbildung 7 „Geruchsbelastung IGb in Prozent der Jahresstunden durch die landwirtschaftli-

chen Betriebe Beurteilungsflächen: 20 m x 20 m“

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Abbildung 8 „Geruchsbelastung IGb in Prozent der Jahresstunden durch die landwirtschaftli-

chen Betriebe Beurteilungsflächen: 20 m x 20 m“

7 Einzelfallbetrachtung

Im vorliegenden Fall treten keine nennenswerten Geruchsimmissionen aus dem Kraftfahrzeug-

verkehr, dem Hausbrandbereich oder anderen nicht nach GIRL zu erfassenden Quellen auf.

Außerdem ist die Art der zu betrachtenden Gerüche durch die Tierhaltungsanlage in den zu

erwartenden Konzentrationen nicht Ekel oder Übelkeit auslösend, so dass kein Anlass besteht,

niedrigere Immissionswerte als die in der GIRL genannten anzusetzen.

Page 29: Gutachtliche Stellungnahme - NienstädtHerr Heinrich Gerling hat die Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691 Seggebruch in der Hauptstraße 6 an den Sohn Christian Gerling verpachtet

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austal20002017-05-10 16:54:53 ---------------------------------------------------------TalServer:D:\16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf

Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014

Arbeitsverzeichnis: D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf

Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-02 09:08:52Das Programm läuft auf dem Rechner "TTN1".

============================= Beginn der Eingabe ============================> ti "16143 Seggebruch RL 02 15P"> az "D:\16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf\wunstorf2009.akterm"> gh "D:\16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf\BueckeburgDGM.a2k"> xa -237> ya -2541> gx 3506380> gy 5796792> z0 0.2> x0 20 -400 -800> y0 20 -400 -3000> dd 5 10 20> nx 250 250 160> ny 250 250 260> hq 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0> xq 730 240 243 266 266 308 286 330 327 350 855 831 829 1006> yq 552 992 959 995 982 1063 1051 1039 1028 1050 109 96 107 144> aq 28 18 25 0 0 28 20 0 0 0 0 0 0 20> bq 45 40 17 0 0 26 15 0 0 0 0 0 0 10> cq 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 9 3 3 3> wq 356 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0> odor_050 165 439 0 0 30 605 0 0 0 45 0 0 0 33> odor_075 0 0 236 50 0 0 404 50 113 0 5679 422 165 0============================== Ende der Eingabe =============================

Existierende Windfeldbibliothek wird verwendet.Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 4 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 5 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 6 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 7 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 8 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 9 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 10 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 11 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 12 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 13 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 14 beträgt weniger als 10 m.Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.10 (0.10).Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.12 (0.12).Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.14 (0.13).Existierende Geländedateien zg0*.dmna werden verwendet.

AKTerm "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/wunstorf2009.akterm" mit 8760 Zeilen, Format 3

Warnung: 1 Zeilen mit ua=0/ra>0 oder ua>0/ra=0 (Kalmen erfordern ua=0)

Es wird die Anemometerhöhe ha=14.2 m verwendet.Verfügbarkeit der AKTerm-Daten 99.2 %.

Prüfsumme AUSTAL 524c519f

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austal2000Prüfsumme TALDIA 6a50af80Prüfsumme VDISP 3d55c8b9Prüfsumme SETTINGS fdd2774fPrüfsumme AKTerm c059b36e

=============================================================================

TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor"TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 2)TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00z01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00s01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00z02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00s02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00z03" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00s03" ausgeschrieben.TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_050"TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 2)TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00z01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00s01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00z02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00s02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00z03" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00s03" ausgeschrieben.TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_075"TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 2)TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00z01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00s01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00z02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00s02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00z03" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00s03" ausgeschrieben.TMT: Dateien erstellt von AUSTAL2000_2.6.11-WI-x.=============================================================================

Auswertung der Ergebnisse:==========================

DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen

WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung!

Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m=====================================================ODOR J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= 248 m, y= 998 m (1: 46,196)ODOR_050 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= 248 m, y= 998 m (1: 46,196)ODOR_075 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= 253 m, y= 968 m (1: 47,190)ODOR_MOD J00 : 75.0 % (+/- ? ) bei x= 253 m, y= 968 m (1: 47,190)=============================================================================

2017-05-11 22:12:03 AUSTAL2000 beendet.

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Page 32: Gutachtliche Stellungnahme - NienstädtHerr Heinrich Gerling hat die Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691 Seggebruch in der Hauptstraße 6 an den Sohn Christian Gerling verpachtet

Bestimmung des repräsentativen Jahres 04.05.2016

Für eine ausgewählte Messstation wird auf Basis einer mehrjährigen Stunden-Zeitreihe ein

repräsentatives Jahr für die Verwendung in Immissionsprognosen ermittelt. Die Bestimmung

erfolgt als Summe der Fehlerquadrate von Windrichtung (12 Sektoren und Windstille) und

Windgeschwindigkeit (9 Klassen). Es wird das Jahr ausgewählt, welches primär bezüglich

der Windrichtungsverteilung und sekundär bezüglich der Windgeschwindigkeit die niedrigste

Abweichungssumme aufweist.

Station: 05715 Wunstorf

Betreiber: Deutscher Wetterdienst, DWD

Datenquelle: Deutscher Wetterdienst, DWD

Bezugszeitraum: 2006 - 2015

Koordinaten: N 52.4605° E 9.4311°

Stationshöhe: 57 m ü. NN

Messhöhe: 10 m

Ermitteltes repr. Jahr: 2009

Das Abweichungsmaß An von den mittleren Verhältnissen wird durch einen χ²-Test ermittelt

und ist je Jahr für den ausgewählten Parameter darstellbar als:

�� =�(��,� − �,�)��,��

mit � Häufigkeit je Sektor/Klasse

n Einzeljahr

m aus langjährigem Mittel errechneter Erwartungswert

i Windrichtungssektor (12) oder Windgeschwindigkeitsklasse (9)

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Reihenfolge der Einzeljahre mit getrennter Sortierung je Parameter (Windrichtung und Windgeschwindigkeit) nach aufsteigendem Wert des (auf den kleinsten Wert mit 100) normierten Abweichungsmaßes. Die Repräsentativität der Einzeljahre gilt als umso größer, je geringer die Abweichung vom Mittel ist. Der Windrichtung wird bei der Auswahl die Priorität eingeräumt. Die Jahresmittelwerte der Windgeschwindigkeit sind in m/s angegeben; das langjährige Mittel beträgt 3,87 m/s.

Jahr Windrichtung Windgeschwindigkeit

Datenverfügbarkeit [%] Abweichung Abweichung

Mittelwert [m/s]

2009 100 119 3,82 100,00

2006 291 328 3,81 99,48

2007 374 325 4,11 67,82

2014 533 828 3,6 99,26

2013 569 303 3,82 99,81

2008 633 314 3,77 99,78

2011 695 108 3,98 99,25

2015 788 1442 4,22 98,24

2012 830 100 3,84 97,73

2010 874 422 3,78 97,66