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Seite 1 4. Arbeitszeitkonferenz 31. März 01. April 2017 Gute Arbeit in Zeiten des digitalen Umbruchs Zeitsouveränität… Karl-Heinz (Charly) Brandl, Bereichsleiter Innovation und Gute Arbeit, ver.di Bundesverwaltung

Gute Arbeit in Zeiten des digitalen Umbruchs Zeitsouveränität… · 2017. 4. 10. · Seite 1 – 4. Arbeitszeitkonferenz – 31.März – 01. April 2017 Gute Arbeit in Zeiten des

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Gute Arbeit in Zeiten des

digitalen Umbruchs Zeitsouveränität…

Karl-Heinz (Charly) Brandl, Bereichsleiter Innovation und Gute Arbeit,

ver.di Bundesverwaltung

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Zeitsouveränität = „eine schöne Illusion“?! Zeitsouveränität ist immer ein relatives Leitbild. Es geht dabei um den Grad der Selbstbestimmung und Beeinflussbarkeit der eigenen Arbeits- und damit auch Lebensverhältnisse in ihrer zeitlichen Dimension. Zeitsouveränität … in wessen Interesse Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden sollen – im Interesse der Unternehmen und des Marktes, möglichst unbeschränkt über die Arbeitskraft der Beschäftigten verfügen zu können, oder im Interesse der abhängig Beschäftigten selbst.

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Arbeitgeberposition

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aus dem BDA-Positionspapier (BDA 2015):

die Abkehr von der Begrenzung der täglichen Arbeitszeit und stattdessen eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit

Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbotes bzw. zumindest die Erleichterung

der Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit

länger als geplant im Betrieb oder zu Hause (oder auch an anderen Orten) arbeiten zu können

Ausgleich solcher Mehrarbeit zu anderen Zeiten die stärkere und einfachere Nutzung von Arbeitszeitkonten

kurzfristige Erhöhung des Arbeitsvolumens

die Verkürzung der Ankündigungsfrist für Arbeitszeiten

Darüber hinaus wird gelegentlich die Aufhebung der ununterbrochenen 11-stündigen täglichen Ruhezeit gefordert.

Arbeitgeberposition

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Treiber für Flexibilisierung …

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• Indirekte Steuerung: sorgt dafür, dass Beschäftigte sich selbst antreiben und unter Druck setzen. Denn die Verantwortung für das Ergebnis aber auch für wirtschaftlichen Erfolg werden auf die Beschäftigten übertragen. • Ergebnisorientierte Arbeit (etwa durch Zielvereinbarungen/Kennziffern/Benchmarks) führt zu überlangen Arbeitszeiten, überdurchschnittlich hohem Zeitdruck und einem hohen Arbeitsvolumen. • „Zielspirale“: ständig steigende Leistungsziele werden als Problem wahrgenommen, weil sie in vielen Fällen als unerreichbar eingeschätzt werden.

ARBEITSINTENSITÄT UND LEISTUNGSPOLITIK STEUERUNGSINSTRUMENTE UND IHRE WIRKUNG

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Krankenhauspflege

— Änderungen der Arbeitszeit sind oft kurzfristig: 33 Prozent werden

meist erst am betreffenden Tag informiert, 52,1 Prozent meist einen

Tag vorher.

— 53,9 Prozent der Beschäftigten haben geringen oder gar keinen

Einfluss auf den Überstundenausgleich.

IKT-Branche

— Von 32,4 Prozent der Beschäftigten wird erwartet, dass sie auch

außerhalb der normalen Arbeitszeit erreichbar sind. Das trifft

insbesondere Beschäftigte ohne Arbeitszeiterfassung, hier sind es 44,2

Prozent.

— Bei 25,7 Prozent wird Arbeitszeit nicht erfasst – von diesen

Beschäftigten arbeiten 34,6 Prozent länger als 48 Stunden pro Woche,

22,9 Prozent zwischen 43 und 48 Stunden.

Arbeitsentgrenzung im Dienstleistungssektor

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Trend: lange Arbeitszeiten 59 % arbeiten länger als vertraglich vereinbart (41,9 > 37,7 tarifl.) 16 % leisten mehr als 10 Überstunden pro Woche -insg. 1 Mrd. unbezahlte Überstunden / Jahr Trend: atypische Arbeitszeiten / Erreichbarkeit 27 % arbeiten sehr häufig/oft am Wochenende und Abend; 16 % Schichtarbeit; 14 % Sonntag 23 % müssen sehr häufig/oft auch in der Freizeit erreichbar sein Trend: Zuwenig Mitbestimmung 41 % können nicht über Dauer und Lage mitentscheiden

Aktuelle Fakten zur Arbeitszeitpolitik allgemein (Quellen: DGB Index Gute Arbeit 2014, StBA 2014, INQA und BAuA)

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Unbezahlte Arbeit

Insgesamt 18 Prozent der im Dienstleistungssektor Beschäftigten arbeiten sehr häufig oder oft unentgeltlich.

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ARBEITSVERDICHTUNG IM DIENSTLEISTUNGSSEKTOR

IKT-Branche

— 59,3 Prozent der IKT-Beschäftigten fühlen sich in der Arbeit gehetzt

oder stehen unter Zeitdruck.

— Hauptursachen sind: zu viele Projekte gleichzeitig (67,6 %), knappe

Personalbemessung (64,2 %), ungeplante Zusatzaufgaben (62,6 %),

knappe Termine und Zeitvorgaben (59,8 %).

Krankenhauspflege

— 93,4 Prozent der Beschäftigten in der Krankenhauspflege fühlen sich in

der Arbeit gehetzt oder stehen unter Zeitdruck.

— 60,5 Prozent haben in (sehr) hohem Maß das Gefühl, mehr Arbeit in

der gleichen Zeit schaffen zu müssen.

— Hauptursache Nr. 1: knappe Personalbemessung (91,8 %)

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Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen:

Entgrenzung oder Autonomie?

Chancen

Autonomiegewinne?

Work-Life-Balance?

Bessere Vereinbarkeit von Familie / sozialem Umfeld und Beruf?

• Risiken

Entgrenzte Arbeitszeiten?

Permanente Erreichbarkeit?

Leistungsdruck und Arbeitsverdichtung?

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ARBEITSZEIT & ARBEITSSCHUTZ

GEWERKSCHAFTLICHE POSITIONEN ZUR AKTUELLEN DEBATTE

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GESETZE UND REGELUNGEN ZUR ARBEITSZEIT

THEORIE UND PRAXIS

Erlaubte Arbeitszeiten kollidieren mit Arbeitsvolumen – die Verantwortung wird oft auf den individuellen Beschäftigten geschoben

Unrealistische Leistungsbemessungen bringen Beschäftigte immer häufiger in die Bredouille, ihre Arbeit nur dann zu schaffen, wenn sie die Arbeitszeitgesetze unterwandern.

Die Verantwortung für das Erreichen der Leistung wird immer häufiger auf die Beschäftigten übertragen, die am Ergebnis und nicht an der eingebrachten Arbeitszeit gemessen werden.

Wir brauchen einen Perspektiv-Wechsel: Nicht die Arbeitszeitgesetze müssen überprüft werden, sondern die Leistungsanforderungen.

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GESETZE UND REGELUNGEN ZUR ARBEITSZEIT

Weiterentwicklung statt Unterminierung

Rahmenbedingungen verändern sich im Zuge der Digitalisierung – der Arbeitszeitschutz greift hier an etlichen Stellen zu kurz

Permanente Erreichbarkeitsanforderungen sind Realität für ein Viertel aller Dienstleistungsbeschäftigten. Ein Fünftel leistet unbezahlte Arbeit für den Betrieb außerhalb der Arbeitszeiten.

Diese Anforderungen wirken auf die psychische Gesundheit: wer oft außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichbar sein soll, unbezahlte Mehrarbeit leistet oder überlange Arbeitszeiten hat, der kann schlechter in der arbeitsfreien Zeit richtig abschalten und fühlt sich häufiger körperlich / emotional erschöpft.

ver.di fordert eine gesetzliche Verankerung des Rechts auf Nichterreichbarkeit.

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GESETZE UND REGELUNGEN ZUR ARBEITSZEIT

Weiterentwicklung statt Unterminierung

Beschäftigte sollen von den Autonomiepotenzialen der Digitalisierung profitieren – auf fairen Grundlagen

Freiräume wie etwa die Möglichkeit, kurzfristig von zuhause aus zu arbeiten, sind eine Ressource, die sich positiv z. B. auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben auswirken kann.

Damit diese Ressource positiv für die Beschäftigte wirkt und nicht zu weiteren Entgrenzungen führt, braucht es unterstützende Rahmenbedingungen, etwa die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit.

Die Teilhabemöglichkeit sollte verbindlich und gerecht geregelt sein und nicht von der Willkür des Vorgesetzten abhängen.

ver.di fordert ein Recht auf Telearbeit.

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GESETZE UND REGELUNGEN ZUR ARBEITSZEIT

Weiterentwicklung statt Unterminierung

Aktuelle Arbeitszeitrealitäten können negativ auf die Gesundheit wirken – bei den Schutzgesetzen fehlen die Sanktionsmöglichkeiten

Überlange Arbeitszeiten und hohe Arbeitsvolumen erhöhen das Risiko psychischer Fehlbeanspruchungen. Gefährdet ist damit die Arbeitsfähigkeit.

Guter Hebel Gefährdungsbeurteilung: verpflichtend, aber keine Konsequenzen bei Nichtumsetzung. 2012 wurde in weniger als einem Drittel aller Betriebe im Dienstleistungssektor eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, viele davon ohne die Berücksichtigung psychischer Gefährdungen.

ver.di fordert eine eigene Verordnung psychischer Gefährdungen und die Aufnahme von Sanktionsparagraphen.

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Leitthemen für die Gestaltung von

Guter Arbeit in Zeiten des digitalen Umbruchs!

Beschäftigung fördern! Qualifizierung forcieren! Gesundes Arbeiten ermöglichen! Persönlichkeitsrechte schützen! Meinungsvielfalt und Vertraulichkeit sichern! Freiräume für mehr Arbeits- und Lebensqualität erschließen! Mitbestimmung modernisieren! Neue Arbeitsformen sozial gestalten! Faire Bezahlung und gerechte Verteilung durchsetzen! Schutzgrenzen ziehen und digitale Spaltungen überwinden!

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Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ Stellungnahme zum Grünbuch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, unter: https://innovation-gute-

arbeit.verdi.de/themen/digitale-arbeit

Plattform digitale Arbeit: Teilnahme an den Fokusgruppen - „orts- und zeitflexibles Arbeiten“ - „Beschäftigung und Weiterbildung“

- „soziale Schutzstandards“

Lobbyarbeit für Gute digitale Arbeit

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Erfolgsfaktoren für eine gute Gestaltung und Regulierung mobiler Arbeit

— Freiwilligkeit

— Zeitsouveränität

— Regelmäßige Anwesenheit im Betrieb

— Betriebsorganisation verbessern

— Arbeitszeit erfassen

— Kompetenzen fördern

— Nichterreichbarkeit regeln

— Sensibilisierung für Gesundheitsschutz

— Ergonomische Standards

— Datenschutz

Kriterien der BMAS-Fokusgruppe

orts- und zeitflexibles Arbeiten

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Schutz durch Tarifverträge:

Beispiele

IBM-Tarifvertrag Arbeitszeit

Tarifvertrag mobile working

Belastungsschutztarifvertrag bei der Telekom

Tarifvertrag zur

Personalbemessung bei der Charité

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Tarifvertrag Telearbeit

— besteht seit 1998 und wird seitdem fortlaufend angepasst

— Geregelt und definiert sind:

Alternierende Telearbeit

Mobile Arbeit

Mobile Working (Anlage 3, abgeschlossen im Juni 2016)

— Regelungen zu:

gewerkschaftliche Informationsrechte unter den besonderen

Bedingungen Verhaltens- und Leistungskontrolle bei Telearbeit

Verhältnis zu betrieblichen Regelungen

Tarifvertrag Telearbeit DTAG (seit 1998)

Rahmen des TV Mobile Working

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Tarifvertrag mobile Working

Tarifvertraglicher Rahmen: Rechte, Mindestbedingungen und

Gestaltungsspielräume

BV: betriebliche,

passgenaue

Ausgestaltung

BV: betriebliche,

passgenaue

Ausgestaltung

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Tarifvertrag „Mobile Working“

— Die Teilnahme an mobiler (Tele-)Arbeit ist freiwillig – aber sobald ein

Bereich diese als Option einführt, haben alle Beschäftigten dieses Bereichs

ein Recht auf mobile Telearbeit.

— Zeiträume, innerhalb derer mobil gearbeitet werden darf, sind definiert –

Überstunden, Arbeit am Wochenende etc. müssen beantragt werden.

— Arbeitszeiten sind zu erfassen.

— Die Ortswahl für die mobile Telearbeit

liegt bei den Beschäftigten.

— Alle Zeiten, zu denen gearbeitet wird,

werden als Arbeitszeit anerkannt, auch

bspw. Reisen im Zug.

Umsetzung der Ansprüche mobiler digitaler Arbeit

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— Durch (Nicht-)Teilnahme dürfen keine Nachteile entstehen.

— Individuelle Ausschlussgründe sind:

- Art der Tätigkeit

- Besondere betriebliche Belange

- In der Person liegende Gründe

Bei Ausschlussgründen ist Arbeitgeber in der Darlegungspflicht.

— Arbeitgeber kann Erscheinen verlangen.

— Hinreichend Anwesenheitszeit im Betrieb pro Arbeitswoche.

Betrieb – auch aus steuerlichen Gründen – ist die „erste Arbeitsstätte“.

Kein Anspruch auf fest zugewiesenen persönlichen Arbeitsplatz.

— Zeitrahmen für Mobile Working: Montag – Freitag jeweils 06:00 – 22:00

Uhr.

— Beachtung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu Höchstarbeits- und

Ruhezeiten.

— Gewerkschaftliche Informationsrechte.

Umsetzung der Ansprüche mobiler digitaler Arbeit

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Betrieblich zu gestalten sind:

— Konkrete Arbeitszeitgestaltung

— Recht auf Nichterreichbarkeit

— Anforderungen an betriebliche Anwesenheitszeiten

— Datenschutz

— Technische Ausstattung

— Vorgehen bei technischen Systemausfällen

— Unterweisung sowie Schulung

— Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Umsetzung der Ansprüche mobiler digitaler Arbeit

Tarifvertraglicher Rahmen und zwingende betriebliche Ausgestaltung durch Betriebsvereinbarungen zu bestimmten Themen

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Herausforderung:

Digitale Entgrenzung

Antworten

— Belastungsschutztarifvertrag mit

zwingender Belastungsmessung

Handlungszwang für Arbeitgeber

Belastungs-KPI

Eskalationsmechanismen

— Lebensarbeitszeitkonten mit

Förderung für die unteren Einkommen

Dispositionsautonomie für Arbeitnehmer

— Arbeitszeitverkürzung bei Dienst zu

ungünstigen Zeiten in der DTKS

— …

Herausforderungen durch Digitalisierung:

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Initiative Gute Arbeit

ver.di Grundsatzerklärung 2010:

„Der Mensch hat ein Recht auf Gute Arbeit. Ein Recht auf eine Arbeit, in der er Wertschätzung und Respekt erfährt. Ein Recht auf Arbeitsbedingungen, die er auch als abhängig Beschäftigter mitgestalten kann. Ein Recht auf eine Arbeitsgestaltung, durch die seine Gesundheit und seine Persönlichkeit gefördert werden. Ein Recht auf ein Arbeitsentgelt, das seiner Leistung gerecht wird und ihm ein Leben in Würde ermöglicht.“

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Leitlinien für Gute Digitale Arbeit

• Gute Digitale Arbeit heißt neben einem angemessenen Einkommen, für die Beschäftigten ausreichende Ressourcen und adäquate Leistungsanforderungen zu bieten.

• Beschäftigte müssen die Gestaltungsspielräume, die sich eröffnen, im Sinne einer besseren Work-Life-Balance nutzen können.

• Belastungen, die aus der digitalen Vernetzung resultieren – etwa die permanente Erreichbarkeit – müssen minimiert werden.

• Kompetenzen und Qualifikationen müssen stets aktuell gehalten werden

• Beschäftigte brauchen einen starken und zeitgemäßen Beschäftigtendatenschutz

Arbeitswelt im Wandel ver.di reagiert auf Digitalisierung

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Perspektiven

Gute Arbeit

Gutes Geld Soziale Sicherheit und Soziale Gerechtigkeit Nur gemeinsam können wir die Zukunft gestalten!