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Gute Arbeit – Sichere Arbeit Wir machen Gute Arbeit Ich will . . . gesund arbeiten! Wir machen Belastungen der Arbeitsumgebung zum Thema.

Gute Arbeit - Sichere Arbeit

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Ich will ... gesund arbeiten! Wir machen Belastungen der Arbeitsumgebung zum Thema.

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Gute Arbeit – Sichere Arbeit

Wir machenGute Arbeit

Gute Arbeit – Sichere Arbeit

Gemeinsam mit Interessenvertretung und IG BCE:

Mit der IG BCE den Rahmen gestalten:

Die IG BCE gestaltet die staatlichen und berufsgenossen-

schaftlichen Arbeitsschutzregelungen mit. Dies ist beispiels-

weise in all den Feldern wichtig, wo trotz hohem Schutz-

niveau immer noch Menschen berufsbedingt erkranken. Bei

der Entwicklung von neuen Techniken und Produkten nimmt

die IG BCE begleitend Einfluss. Mit der Entwicklung von Pro-

dukten wird auch geprüft, ob die Produkte, Rohstoffe oder

Verarbeitungstechniken gesundheitsgefährdend sein kön-

nen. Geprüft wird, wie diese vermieden oder auf ein tolerab-

les Minimum reduziert werden können.

Betriebsräte bestimmen mit:

Der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesund-

heitsgefährdungen gehört zu den Kernkompetenzen der

Betriebsräte. Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind

insbesondere dann wirkungsvoll, wenn sie an die betrieb-

lichen Bedingungen angepasst sind. Betriebsräte haben in

diesen Fragen ein Mitbestimmungsrecht. Beispielsweise können

Betriebsordnungen und Verhaltensregeln nur gemeinsam

zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden.

Aktivitäten von Betriebsräten:

• Auf Belastungen hinweisen

• Gefährdungsbeurteilungen prüfen

• Betriebliche Anpassungen gestalten

• Regelwerke mitgestalten

Gute Arbeit entsteht also dann, wenn Betriebsräte Regelun-

gen vereinbaren, die im Betrieb tatsächlich vor Belastungen

schützen und von den Beschäftigten als Hilfe angesehen

werden.

Ohne Sie läuft nichts:

Herausgeber: IG BCE – VB 1 Gesamtleitung, Projekt Gute ArbeitKönigsworther Platz 6, D-30167 Hannover

Projektleitung: Yasmin FahimiRedaktion: Rajko Pientka, Stefan WeisKontakt: [email protected]: www.gute-arbeit.igbce.de Fotos: Michael NeugebauerDruck: BWH GmbH Hannover

Ich will . . . gesund arbeiten!

Wir machen Belastungen der Arbeitsumgebung zum Thema.

Die Beteiligung der Beschäftigten ist die Voraussetzung, um

gesunde und damit Gute Arbeit im Betrieb zu sichern.

Ihr Betriebsrat

• nimmt Ihre Beschwerden auf und sorgt mit Ihnen für

Verbesserungen.

• sammelt Ihre Verbesserungsvorschläge und unterstützt

bei individuellen Lösungen oder sucht nach kollektiven

Regelungen.

• gibt Ihnen Rat und schätzt die Erfolgsaussichten für

Verbesserungen ein.

• informiert Sie über gesetzliche Vorgaben.

Um zukünftig für Gute Arbeit stark zu sein, ist Ihr

Beitrag wichtig. Unterstützen Sie den Einsatz für Gute Arbeit

mit Ihrer Mitgliedschaft in der IG BCE oder sprechen Sie uns

an.

Online informieren und beitreten unter:

www.gute-arbeit.igbce.de

Belas- tungen

Umsetzung durch Unter-

nehmen

Reduzierte Belas-

tungen

Lösungsvor-schläge durch

Betriebsrat, Experten und Beschäftigte

=

1111466_IGBCE_Flyer_GuteArbeit_gesund.indd 1 12.09.2011 14:47:19

1111466_IGBCE_Flyer_Einzelseiten_gesund.indd 1 13.09.2011 11:37:25

Sind Ihre Arbeitsbedingungen gesund?

Lärm, hohe Temperaturen oder schlechtes Raumklima an

Ihrem Arbeitsplatz sind ständige Begleiter? Sie sind Staub,

unangenehmen Gerüchen, Strahlungen oder gesundheits-

schädlichen Stoffen ausgesetzt? Sie kennen die Folgen? Um

Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, müssen derartige Belastun-

gen vermieden werden. Sie beeinträchtigen Ihre Leistungs-

fähigkeit und gefährden Ihre Gesundheit.

Lärm schränkt nicht nur die Kommunikation mit den Ar-

beitskollegen ein, er wirkt auch zulasten der Konzentration

und kann das Gehör auf Dauer schädigen. Ungünstige Kör-

perhaltungen oder das Heben und Tragen von Lasten führen

sowohl zu raschen Ermüdungen als auch zu chronischen

Muskel- und Skeletterkrankungen. Arbeiten mit ätzenden

oder giftigen Arbeitsstoffen kann Organe schädigen und zu

dauerhaften Erkrankungen führen.

Gute Arbeit Gute Arbeit trotz physikalischen und chemischenBelastungsrisiken.

Bereits bei der Konstruktion von Maschinen und Anlagen

können gute Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.

So müssen alle denkbaren physikalischen oder chemischen

Belastungen von vornherein vermieden werden. Für zahlreiche

Bearbeitungsverfahren existieren in der Zwischenzeit auch oft

Ersatzstoffe mit geringeren gesundheitsschädlichen Risiken.

Dort, wo die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stof-

fen nicht vermieden werden kann, müssen effektive Absaug-

anlagen und geeignete Schutzausrüstung (z. B. Schutzanzug

und Atemmaske) dafür sorgen, dass die Stoffe nicht in den

Körper gelangen.

Prüfen Sie daher genau, ob• schweres Heben durch Hebezeuge erleichtert wird.

• Lärm- und Staubentwicklung effektiv reduziert wird.

• bequeme und wirksame Schutzkleidung zur

Verfügung steht.

• Grenzwerte überprüft und eingehalten werden.

Ihr Unternehmen ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurtei-

lung für psychische und physische Belastungen durchzufüh-

ren, die der Betriebsrat prüft. Sollte eine Gefährdungsbeur-

teilung bei Ihnen nicht stattgefunden haben, informieren Sie

bitte Ihren Betriebsrat.

Es gibt Gute Arbeit, wenn wir uns einmischen.

Zur Sicherung der Gesundheit existieren zahlreiche Schutzvor-

schriften in Verordnungen des Arbeitsschutzgesetzes und in

den Regelwerken der Berufsgenossenschaften. Der Arbeits- und

Gesundheitsschutz spielt in den Betrieben eine große Rolle.

Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Werksärzte

sichern die Einhaltung der Regelungen in der Praxis. Arbeitsplät-

ze werden darauf geprüft, ob die Schutzvorschriften tatsächlich

eingehalten werden und ob sie wirkungsvoll sind.

Betriebsräte haben weitgehende Informations- und Über-

wachungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ein-

mischen bedeutet also, die Verantwortlichen auf Miss-

stände hinzuweisen und die Anwendung der Schutzvor-

schriften einzufordern.

Was können Sie tun?

Sie wollen herausfordernde Arbeit und nicht belastende Ar-

beit? Sie wollen Ihre Gesundheit fördern und sich vor arbeits-

bedingten Schädigungen schützen?

Ihr Engagement in eigener Sache ist ein wichtiger Baustein.

Sie kennen die Arbeitsbedingungen am besten und sind in

der Lage, kritisch zu überprüfen, ob die Schutzmaßnahmen

tatsächlich wirkungsvoll sind. Es gibt zahlreiche Situationen,

in denen Sie auf Gefährdungen hinweisen und Verbesserun-

gen vorschlagen und fordern können:

• Bei den zuständigen Stellen wie dem Betriebsrat.

• In betrieblichen Zusammenhängen zum Beispiel bei

Sicherheitsunterweisungen, Qualitätszirkeln oder in

Teamgesprächen.

• Im Betrieblichen Vorschlagswesen (BVW).

• Weisen Sie darauf hin, wenn bei Ihnen keine

Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde.

Nutzen Sie die Hilfs- und Beratungsangebote Ihrer Gewerk-

schaft und des Betriebsrates. Bringen Sie sich ein, wenn es

heißt: »Wir machen Gute Arbeit.«

Gute Arbeit – Sichere Arbeit

Oft werden diese Belastungen von den Beschäftigten selbst

unterschätzt. Im Arbeitsalltag scheinen »kleinere Belastun-

gen« akzeptabel, die auf Dauer aber dramatische Auswirkun-

gen haben können.

Lärm

Gefahr-stoffe

Strahlen

Klima

Lasten

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Sind Ihre Arbeitsbedingungen gesund?

Lärm, hohe Temperaturen oder schlechtes Raumklima an

Ihrem Arbeitsplatz sind ständige Begleiter? Sie sind Staub,

unangenehmen Gerüchen, Strahlungen oder gesundheits-

schädlichen Stoffen ausgesetzt? Sie kennen die Folgen? Um

Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, müssen derartige Belastun-

gen vermieden werden. Sie beeinträchtigen Ihre Leistungs-

fähigkeit und gefährden Ihre Gesundheit.

Lärm schränkt nicht nur die Kommunikation mit den Ar-

beitskollegen ein, er wirkt auch zulasten der Konzentration

und kann das Gehör auf Dauer schädigen. Ungünstige Kör-

perhaltungen oder das Heben und Tragen von Lasten führen

sowohl zu raschen Ermüdungen als auch zu chronischen

Muskel- und Skeletterkrankungen. Arbeiten mit ätzenden

oder giftigen Arbeitsstoffen kann Organe schädigen und zu

dauerhaften Erkrankungen führen.

Gute Arbeit Gute Arbeit trotz physikalischen und chemischenBelastungsrisiken.

Bereits bei der Konstruktion von Maschinen und Anlagen

können gute Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.

So müssen alle denkbaren physikalischen oder chemischen

Belastungen von vornherein vermieden werden. Für zahlreiche

Bearbeitungsverfahren existieren in der Zwischenzeit auch oft

Ersatzstoffe mit geringeren gesundheitsschädlichen Risiken.

Dort, wo die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stof-

fen nicht vermieden werden kann, müssen effektive Absaug-

anlagen und geeignete Schutzausrüstung (z. B. Schutzanzug

und Atemmaske) dafür sorgen, dass die Stoffe nicht in den

Körper gelangen.

Prüfen Sie daher genau, ob• schweres Heben durch Hebezeuge erleichtert wird.

• Lärm- und Staubentwicklung effektiv reduziert wird.

• bequeme und wirksame Schutzkleidung zur

Verfügung steht.

• Grenzwerte überprüft und eingehalten werden.

Ihr Unternehmen ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurtei-

lung für psychische und physische Belastungen durchzufüh-

ren, die der Betriebsrat prüft. Sollte eine Gefährdungsbeur-

teilung bei Ihnen nicht stattgefunden haben, informieren Sie

bitte Ihren Betriebsrat.

Es gibt Gute Arbeit, wenn wir uns einmischen.

Zur Sicherung der Gesundheit existieren zahlreiche Schutzvor-

schriften in Verordnungen des Arbeitsschutzgesetzes und in

den Regelwerken der Berufsgenossenschaften. Der Arbeits- und

Gesundheitsschutz spielt in den Betrieben eine große Rolle.

Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Werksärzte

sichern die Einhaltung der Regelungen in der Praxis. Arbeitsplät-

ze werden darauf geprüft, ob die Schutzvorschriften tatsächlich

eingehalten werden und ob sie wirkungsvoll sind.

Betriebsräte haben weitgehende Informations- und Über-

wachungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ein-

mischen bedeutet also, die Verantwortlichen auf Miss-

stände hinzuweisen und die Anwendung der Schutzvor-

schriften einzufordern.

Was können Sie tun?

Sie wollen herausfordernde Arbeit und nicht belastende Ar-

beit? Sie wollen Ihre Gesundheit fördern und sich vor arbeits-

bedingten Schädigungen schützen?

Ihr Engagement in eigener Sache ist ein wichtiger Baustein.

Sie kennen die Arbeitsbedingungen am besten und sind in

der Lage, kritisch zu überprüfen, ob die Schutzmaßnahmen

tatsächlich wirkungsvoll sind. Es gibt zahlreiche Situationen,

in denen Sie auf Gefährdungen hinweisen und Verbesserun-

gen vorschlagen und fordern können:

• Bei den zuständigen Stellen wie dem Betriebsrat.

• In betrieblichen Zusammenhängen zum Beispiel bei

Sicherheitsunterweisungen, Qualitätszirkeln oder in

Teamgesprächen.

• Im Betrieblichen Vorschlagswesen (BVW).

• Weisen Sie darauf hin, wenn bei Ihnen keine

Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde.

Nutzen Sie die Hilfs- und Beratungsangebote Ihrer Gewerk-

schaft und des Betriebsrates. Bringen Sie sich ein, wenn es

heißt: »Wir machen Gute Arbeit.«

Gute Arbeit – Sichere Arbeit

Oft werden diese Belastungen von den Beschäftigten selbst

unterschätzt. Im Arbeitsalltag scheinen »kleinere Belastun-

gen« akzeptabel, die auf Dauer aber dramatische Auswirkun-

gen haben können.

Lärm

Gefahr-stoffe

Strahlen

Klima

Lasten

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Sind Ihre Arbeitsbedingungen gesund?

Lärm, hohe Temperaturen oder schlechtes Raumklima an

Ihrem Arbeitsplatz sind ständige Begleiter? Sie sind Staub,

unangenehmen Gerüchen, Strahlungen oder gesundheits-

schädlichen Stoffen ausgesetzt? Sie kennen die Folgen? Um

Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, müssen derartige Belastun-

gen vermieden werden. Sie beeinträchtigen Ihre Leistungs-

fähigkeit und gefährden Ihre Gesundheit.

Lärm schränkt nicht nur die Kommunikation mit den Ar-

beitskollegen ein, er wirkt auch zulasten der Konzentration

und kann das Gehör auf Dauer schädigen. Ungünstige Kör-

perhaltungen oder das Heben und Tragen von Lasten führen

sowohl zu raschen Ermüdungen als auch zu chronischen

Muskel- und Skeletterkrankungen. Arbeiten mit ätzenden

oder giftigen Arbeitsstoffen kann Organe schädigen und zu

dauerhaften Erkrankungen führen.

Gute Arbeit Gute Arbeit trotz physikalischen und chemischenBelastungsrisiken.

Bereits bei der Konstruktion von Maschinen und Anlagen

können gute Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.

So müssen alle denkbaren physikalischen oder chemischen

Belastungen von vornherein vermieden werden. Für zahlreiche

Bearbeitungsverfahren existieren in der Zwischenzeit auch oft

Ersatzstoffe mit geringeren gesundheitsschädlichen Risiken.

Dort, wo die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stof-

fen nicht vermieden werden kann, müssen effektive Absaug-

anlagen und geeignete Schutzausrüstung (z. B. Schutzanzug

und Atemmaske) dafür sorgen, dass die Stoffe nicht in den

Körper gelangen.

Prüfen Sie daher genau, ob• schweres Heben durch Hebezeuge erleichtert wird.

• Lärm- und Staubentwicklung effektiv reduziert wird.

• bequeme und wirksame Schutzkleidung zur

Verfügung steht.

• Grenzwerte überprüft und eingehalten werden.

Ihr Unternehmen ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurtei-

lung für psychische und physische Belastungen durchzufüh-

ren, die der Betriebsrat prüft. Sollte eine Gefährdungsbeur-

teilung bei Ihnen nicht stattgefunden haben, informieren Sie

bitte Ihren Betriebsrat.

Es gibt Gute Arbeit, wenn wir uns einmischen.

Zur Sicherung der Gesundheit existieren zahlreiche Schutzvor-

schriften in Verordnungen des Arbeitsschutzgesetzes und in

den Regelwerken der Berufsgenossenschaften. Der Arbeits- und

Gesundheitsschutz spielt in den Betrieben eine große Rolle.

Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Werksärzte

sichern die Einhaltung der Regelungen in der Praxis. Arbeitsplät-

ze werden darauf geprüft, ob die Schutzvorschriften tatsächlich

eingehalten werden und ob sie wirkungsvoll sind.

Betriebsräte haben weitgehende Informations- und Über-

wachungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ein-

mischen bedeutet also, die Verantwortlichen auf Miss-

stände hinzuweisen und die Anwendung der Schutzvor-

schriften einzufordern.

Was können Sie tun?

Sie wollen herausfordernde Arbeit und nicht belastende Ar-

beit? Sie wollen Ihre Gesundheit fördern und sich vor arbeits-

bedingten Schädigungen schützen?

Ihr Engagement in eigener Sache ist ein wichtiger Baustein.

Sie kennen die Arbeitsbedingungen am besten und sind in

der Lage, kritisch zu überprüfen, ob die Schutzmaßnahmen

tatsächlich wirkungsvoll sind. Es gibt zahlreiche Situationen,

in denen Sie auf Gefährdungen hinweisen und Verbesserun-

gen vorschlagen und fordern können:

• Bei den zuständigen Stellen wie dem Betriebsrat.

• In betrieblichen Zusammenhängen zum Beispiel bei

Sicherheitsunterweisungen, Qualitätszirkeln oder in

Teamgesprächen.

• Im Betrieblichen Vorschlagswesen (BVW).

• Weisen Sie darauf hin, wenn bei Ihnen keine

Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde.

Nutzen Sie die Hilfs- und Beratungsangebote Ihrer Gewerk-

schaft und des Betriebsrates. Bringen Sie sich ein, wenn es

heißt: »Wir machen Gute Arbeit.«

Gute Arbeit – Sichere Arbeit

Oft werden diese Belastungen von den Beschäftigten selbst

unterschätzt. Im Arbeitsalltag scheinen »kleinere Belastun-

gen« akzeptabel, die auf Dauer aber dramatische Auswirkun-

gen haben können.

Lärm

Gefahr-stoffe

Strahlen

Klima

Lasten

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Gute Arbeit – Sichere Arbeit

Wir machenGute Arbeit

Gute Arbeit – Sichere Arbeit

Gemeinsam mit Interessenvertretung und IG BCE:

Mit der IG BCE den Rahmen gestalten:

Die IG BCE gestaltet die staatlichen und berufsgenossen-

schaftlichen Arbeitsschutzregelungen mit. Dies ist beispiels-

weise in all den Feldern wichtig, wo trotz hohem Schutz-

niveau immer noch Menschen berufsbedingt erkranken. Bei

der Entwicklung von neuen Techniken und Produkten nimmt

die IG BCE begleitend Einfluss. Mit der Entwicklung von Pro-

dukten wird auch geprüft, ob die Produkte, Rohstoffe oder

Verarbeitungstechniken gesundheitsgefährdend sein kön-

nen. Geprüft wird, wie diese vermieden oder auf ein tolerab-

les Minimum reduziert werden können.

Betriebsräte bestimmen mit:

Der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesund-

heitsgefährdungen gehört zu den Kernkompetenzen der

Betriebsräte. Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind

insbesondere dann wirkungsvoll, wenn sie an die betrieb-

lichen Bedingungen angepasst sind. Betriebsräte haben in

diesen Fragen ein Mitbestimmungsrecht. Beispielsweise können

Betriebsordnungen und Verhaltensregeln nur gemeinsam

zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden.

Aktivitäten von Betriebsräten:

• Auf Belastungen hinweisen

• Gefährdungsbeurteilungen prüfen

• Betriebliche Anpassungen gestalten

• Regelwerke mitgestalten

Gute Arbeit entsteht also dann, wenn Betriebsräte Regelun-

gen vereinbaren, die im Betrieb tatsächlich vor Belastungen

schützen und von den Beschäftigten als Hilfe angesehen

werden.

Ohne Sie läuft nichts:

Herausgeber: IG BCE – VB 1 Gesamtleitung, Projekt Gute ArbeitKönigsworther Platz 6, D-30167 Hannover

Projektleitung: Yasmin FahimiRedaktion: Rajko Pientka, Stefan WeisKontakt: [email protected]: www.gute-arbeit.igbce.de Fotos: Michael NeugebauerDruck: BWH GmbH Hannover

Ich will . . . gesund arbeiten!

Wir machen Belastungen der Arbeitsumgebung zum Thema.

Die Beteiligung der Beschäftigten ist die Voraussetzung, um

gesunde und damit Gute Arbeit im Betrieb zu sichern.

Ihr Betriebsrat

• nimmt Ihre Beschwerden auf und sorgt mit Ihnen für

Verbesserungen.

• sammelt Ihre Verbesserungsvorschläge und unterstützt

bei individuellen Lösungen oder sucht nach kollektiven

Regelungen.

• gibt Ihnen Rat und schätzt die Erfolgsaussichten für

Verbesserungen ein.

• informiert Sie über gesetzliche Vorgaben.

Um zukünftig für Gute Arbeit stark zu sein, ist Ihr

Beitrag wichtig. Unterstützen Sie den Einsatz für Gute Arbeit

mit Ihrer Mitgliedschaft in der IG BCE oder sprechen Sie uns

an.

Online informieren und beitreten unter:

www.gute-arbeit.igbce.de

Belas- tungen

Umsetzung durch Unter-

nehmen

Reduzierte Belas-

tungen

Lösungsvor-schläge durch

Betriebsrat, Experten und Beschäftigte

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Gute Arbeit – Sichere Arbeit

Wir machenGute Arbeit

Gute Arbeit – Sichere Arbeit

Gemeinsam mit Interessenvertretung und IG BCE:

Mit der IG BCE den Rahmen gestalten:

Die IG BCE gestaltet die staatlichen und berufsgenossen-

schaftlichen Arbeitsschutzregelungen mit. Dies ist beispiels-

weise in all den Feldern wichtig, wo trotz hohem Schutz-

niveau immer noch Menschen berufsbedingt erkranken. Bei

der Entwicklung von neuen Techniken und Produkten nimmt

die IG BCE begleitend Einfluss. Mit der Entwicklung von Pro-

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Verarbeitungstechniken gesundheitsgefährdend sein kön-

nen. Geprüft wird, wie diese vermieden oder auf ein tolerab-

les Minimum reduziert werden können.

Betriebsräte bestimmen mit:

Der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesund-

heitsgefährdungen gehört zu den Kernkompetenzen der

Betriebsräte. Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind

insbesondere dann wirkungsvoll, wenn sie an die betrieb-

lichen Bedingungen angepasst sind. Betriebsräte haben in

diesen Fragen ein Mitbestimmungsrecht. Beispielsweise können

Betriebsordnungen und Verhaltensregeln nur gemeinsam

zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden.

Aktivitäten von Betriebsräten:

• Auf Belastungen hinweisen

• Gefährdungsbeurteilungen prüfen

• Betriebliche Anpassungen gestalten

• Regelwerke mitgestalten

Gute Arbeit entsteht also dann, wenn Betriebsräte Regelun-

gen vereinbaren, die im Betrieb tatsächlich vor Belastungen

schützen und von den Beschäftigten als Hilfe angesehen

werden.

Ohne Sie läuft nichts:

Herausgeber: IG BCE – VB 1 Gesamtleitung, Projekt Gute ArbeitKönigsworther Platz 6, D-30167 Hannover

Projektleitung: Yasmin FahimiRedaktion: Rajko Pientka, Stefan WeisKontakt: [email protected]: www.gute-arbeit.igbce.de Fotos: Michael NeugebauerDruck: BWH GmbH Hannover

Ich will . . . gesund arbeiten!

Wir machen Belastungen der Arbeitsumgebung zum Thema.

Die Beteiligung der Beschäftigten ist die Voraussetzung, um

gesunde und damit Gute Arbeit im Betrieb zu sichern.

Ihr Betriebsrat

• nimmt Ihre Beschwerden auf und sorgt mit Ihnen für

Verbesserungen.

• sammelt Ihre Verbesserungsvorschläge und unterstützt

bei individuellen Lösungen oder sucht nach kollektiven

Regelungen.

• gibt Ihnen Rat und schätzt die Erfolgsaussichten für

Verbesserungen ein.

• informiert Sie über gesetzliche Vorgaben.

Um zukünftig für Gute Arbeit stark zu sein, ist Ihr

Beitrag wichtig. Unterstützen Sie den Einsatz für Gute Arbeit

mit Ihrer Mitgliedschaft in der IG BCE oder sprechen Sie uns

an.

Online informieren und beitreten unter:

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Belas- tungen

Umsetzung durch Unter-

nehmen

Reduzierte Belas-

tungen

Lösungsvor-schläge durch

Betriebsrat, Experten und Beschäftigte

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