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PRAXIS _ 62 > DAS PTA MAGAZIN --- Ausgabe 03-2017 < islang mussten Kranke, die eine Therapie mit ge- trockneten Cannabisblüten oder Cannabisextrakten benötigten, eine individuelle Erlaubnis für den Er- werb und die Verwendung nach Paragraf 3 Absatz 2 Betäu- bungsmittelgesetz beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Laut BfArM verfügten zuletzt 1020 Patienten über eine solche Erlaubnis, die jetzt ent- fällt. Ärzte können nun in begründeten Einzelfällen Medizinal- hanf auf einem Betäubungsmittelrezept zu Lasten der gesetzli- chen Krankenversicherung verordnen. Welche Wirkung hat die Droge? Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe sind Delta-9-Tetrahydro- cannabinol (9-Tetrahydrocannabinol, THC) und Cannabi- B diol (CBD). Sie wirken schmerzlindernd, entzündungshem- mend, appetitanregend und krampflösend. Wann wird Cannabis eingesetzt? Mit Cannabinoiden können unter anderem chronische Schmerzen behandelt werden, die eine spastische Komponente haben, zum Beispiel bei Multipler Sklerose, Querschnittsläh- mungen oder Nervenverletzungen. Auch bei HIV-Patienten mit Nervenschmerzen können Cannabinoide zur Linderung der Beschwerden beitragen. Ferner werden sie bei Grünem Star zur Reduktion des Augeninnendrucks sowie bei ADHS und dem Tourettesyndrom eingesetzt. Ebenfalls indiziert sind sie gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aids-Kranken. Jetzt in der Apotheke SCHWERKRANKE KÖNNEN KÜNFTIG GETROCKNETE CANNABISBLÜTEN ODER CANNABISEXTRAKTE IN ARZNEIMITTELQUALITÄT AUF REZEPT ERHALTEN. IN JEDER APOTHEKE KANN VON PATIENTEN NUN EIN SOLCHES REZEPT VORGELEGT WERDEN. [ von Stefanie Fastnacht ] © 4x6 / Getty Images / iStock

- H W] W - Das PTA Magazin · 13"9*4@ ! ' $6 3 7 0 * =,1 $ x vj d e h jtmbo h n v ttufo , sbo lf e jf fjo f 5 i fsbq jf n ju hf usp dlo fufo $ bo o bc jtc mÛ ufo p e fs$ bo o bc

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PRAXIS_

62 > DAS PTA MAGAZIN --- Ausgabe 03-2017 <

islang mussten Kranke, die eine Therapie mit ge-trockneten Cannabisblüten oder Cannabisextraktenbenötigten, eine individuelle Erlaubnis für den Er-

werb und die Verwendung nach Paragraf 3 Absatz 2 Betäu-bungsmittelgesetz beim Bundesinstitut für Arzneimittel undMedizinprodukte (BfArM) beantragen. Laut BfArM verfügtenzuletzt 1020 Patienten über eine solche Erlaubnis, die jetzt ent-fällt. Ärzte können nun in begründeten Einzelfällen Medizinal-hanf auf einem Betäubungsmittelrezept zu Lasten der gesetzli-chen Krankenversicherung verordnen.

Welche Wirkung hat die Droge?Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe sind Delta-9-Tetrahydro-cannabinol (�9-Tetrahydrocannabinol, THC) und Cannabi-

B diol (CBD). Sie wirken schmerzlindernd, entzündungshem-mend, appetitanregend und krampflösend.

Wann wird Cannabis eingesetzt?Mit Cannabinoiden können unter anderem chronischeSchmerzen behandelt werden, die eine spastische Komponentehaben, zum Beispiel bei Multipler Sklerose, Querschnittsläh-mungen oder Nervenverletzungen. Auch bei HIV-Patientenmit Nervenschmerzen können Cannabinoide zur Linderungder Beschwerden beitragen. Ferner werden sie bei GrünemStar zur Reduktion des Augeninnendrucks sowie bei ADHSund dem Tourettesyndrom eingesetzt. Ebenfalls indiziert sindsie gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- undAids-Kranken.

Jetztin der Apotheke

SCHWERKRANKE KÖNNEN KÜNFTIG GETROCKNETE CANNABISBLÜTEN ODERCANNABISEXTRAKTE IN ARZNEIMITTELQUALITÄT AUF REZEPT ERHALTEN. IN JEDERAPOTHEKE KANN VON PATIENTEN NUN EIN SOLCHES REZEPT VORGELEGT WERDEN.

[ von Stefanie Fastnacht ]

Klaus Häußermann, Franjo GrotenhermenCannabisDAV, Stuttgart 201760 Seiten, € 19,80, ISBN 978-3-7692-6819-5

Die noch „druckfrische“ Arbeitshilfe bereitet auf Fragen vor, die beimBeliefern von Cannabisverschreibungen in der Apotheke aufkommenkönnen. Die Autoren zeigen etwa, wann Cannabis indiziert ist, wasverschrieben werden darf oder was bei Beschaffung, Lagerung undPrüfung zu beachten ist.

Buchtipp

Was ist was?Cannabisblüten-- Hauptinhaltsstoffe der getrockneten Blütender weiblichen Cannabis-Pflanze sind Delta-9-Tetrahydro-cannabinol und Cannabidiol. Der Gehalt variiert je nach Sorte.Verschreibungshöchstmenge: 100 000 mg Droge/30 d.Cannabisextrakt-- Er wird aus Bestandteilen der weiblichenPflanze gewonnen und ist auf Delta-9-Tetrahydrocannabinolstandardisiert. In der Apotheke wird der Extrakt zu Arzneimit-teln wie Kapseln oder Tropfen weiterverarbeitet. Verschrei-bungshöchstmenge: 1000 mg/30 d (bezogen auf THC).Fertigarzneimittel-- Mit Sativex® wurde im Jahr 2011 ein Dickex-trakt aus Blättern und Blüten von Cannabis sativa L. zugelas-sen, der auf Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidioleingestellt ist. Das Spray ist indiziert bei Menschen, die untermittelschweren bis schweren Spastiken aufgrund von Multi-pler Sklerose leiden und auf andere Therapien nicht ausrei-chend ansprechen. Verschreibungshöchstmenge: 1000mg/30d. Canemes® dagegen ist seit dem 01.01.2017 verfügbarund enthält Nabilon, ein synthetisches Cannabinoid. Ärztekönnen das Präparat gegen Übelkeit und Erbrechen unterChemotherapie rezeptieren. Eine Verschreibungshöchstmen-ge gibt es nicht. Im Einzelfall kann auch das unter anderem inden USA gegen Übelkeit und Erbrechen zugelassene dronabi-nolhaltige Fertigarzneimittel Marinol® verschrieben und übereine deutsche Apotheke bezogen werden.Rezepturarzneimittel-- Der Wirkstoff Dronabinol ist ein natür-lich sowie voll- oder teilsynthetisch hergestelltes Delta-9-Tet-rahydrocannabinol. Er kann als Zubereitung (z. B. Tropfen,Kapseln) verordnet werden. In der Apotheke wird dann ein in-dividuelles Rezepturarzneimittel hergestellt. Verschreibungs-höchstmenge: 500 mg/30 d.

> Infos zu Medizinalhanf findenSie hier:> DAC-MonografienCannabisblüten (C-053), Cannabisölharz (C-054),Cannabidiol (C-052), Dronabinol (D-100)> NRF-RezepturvorschriftenDronabinol-Kapseln (NRF 22.7.),ölige Dronabinol-Tropfen (NRF 22.8.),ölige Cannabidiol-Lösung (NRF 22.10.)> www.bfarm.de/FAQ Cannabis (ständig aktualisiert)

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G0131_P__Droncit.pdf; s1; (105.00 x 297.00 mm); 14.Feb 2017 14:58:16; PDF-CMYK Springer FM Neu-Isenburg; L. N. Schaffrath DruckMedien

Klaus Häußermann, Franjo GrotenhermenCannabisDAV, Stuttgart 201760 Seiten, € 19,80, ISBN 978-3-7692-6819-5

Die noch „druckfrische“ Arbeitshilfe bereitet auf Fragen vor, die beimBeliefern von Cannabisverschreibungen in der Apotheke aufkommenkönnen. Die Autoren zeigen etwa, wann Cannabis indiziert ist, wasverschrieben werden darf oder was bei Beschaffung, Lagerung undPrüfung zu beachten ist.

Buchtipp

Was ist was?Cannabisblüten-- Hauptinhaltsstoffe der getrockneten Blütender weiblichen Cannabis-Pflanze sind Delta-9-Tetrahydro-cannabinol und Cannabidiol. Der Gehalt variiert je nach Sorte.Verschreibungshöchstmenge: 100 000 mg Droge/30 d.Cannabisextrakt-- Er wird aus Bestandteilen der weiblichenPflanze gewonnen und ist auf Delta-9-Tetrahydrocannabinolstandardisiert. In der Apotheke wird der Extrakt zu Arzneimit-teln wie Kapseln oder Tropfen weiterverarbeitet. Verschrei-bungshöchstmenge: 1000 mg/30 d (bezogen auf THC).Fertigarzneimittel-- Mit Sativex® wurde im Jahr 2011 ein Dickex-trakt aus Blättern und Blüten von Cannabis sativa L. zugelas-sen, der auf Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidioleingestellt ist. Das Spray ist indiziert bei Menschen, die untermittelschweren bis schweren Spastiken aufgrund von Multi-pler Sklerose leiden und auf andere Therapien nicht ausrei-chend ansprechen. Verschreibungshöchstmenge: 1000mg/30d. Canemes® dagegen ist seit dem 01.01.2017 verfügbarund enthält Nabilon, ein synthetisches Cannabinoid. Ärztekönnen das Präparat gegen Übelkeit und Erbrechen unterChemotherapie rezeptieren. Eine Verschreibungshöchstmen-ge gibt es nicht. Im Einzelfall kann auch das unter anderem inden USA gegen Übelkeit und Erbrechen zugelassene dronabi-nolhaltige Fertigarzneimittel Marinol® verschrieben und übereine deutsche Apotheke bezogen werden.Rezepturarzneimittel-- Der Wirkstoff Dronabinol ist ein natür-lich sowie voll- oder teilsynthetisch hergestelltes Delta-9-Tet-rahydrocannabinol. Er kann als Zubereitung (z. B. Tropfen,Kapseln) verordnet werden. In der Apotheke wird dann ein in-dividuelles Rezepturarzneimittel hergestellt. Verschreibungs-höchstmenge: 500 mg/30 d.

> Infos zu Medizinalhanf findenSie hier:> DAC-MonografienCannabisblüten (C-053), Cannabisölharz (C-054),Cannabidiol (C-052), Dronabinol (D-100)> NRF-RezepturvorschriftenDronabinol-Kapseln (NRF 22.7.),ölige Dronabinol-Tropfen (NRF 22.8.),ölige Cannabidiol-Lösung (NRF 22.10.)> www.bfarm.de/FAQ Cannabis (ständig aktualisiert)

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