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Anfrage des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend NATO- und US- Militärkonvois auf österreichischem Staatsgebiet Seit Ausbruch des bewaffneten Konfliktes innerhalb der Ukraine und der Abkühlung der diplomatischen Beziehungen zwischen der NATO und Russland werden von Bürgern immer wieder Militärfahrzeuge bzw. - konvois der USA oder anderer NATO- Mitgliedsstaaten auf Österreichs Straßen, insbesondere auf Autobahnen, mit Fahrtrichtung Osten gesichtet. So berichtete beispielsweise das Printmagazin info- DIREKT am 13.5.2015 auf seiner Homepage über einen am 12.5.2015 auf der A 1, Fahrtrichtung Wien, gesichteten Militärtransport, offenbar britischer Herkunft, und veröffentlichte dazu folgendes Foto: Quelle: info-direkt.at Ein weiteres Ereignis, das auf NATO-Truppentransporte durch österreichisches Staatsgebiet schließen lässt, sorgte erst im Juli dieses Jahres für mediales Aufsehen, als US-amerikanische Soldaten am Flughafen Wien-Schwechat gestoppt wurden. Die Tageszeitung "Kurier" schrieb dazu am 29.07.2015: "In Zeiten weltweiter Krisen ist der Flughafen Schwechat auch eine Drehscheibe für internationale Streitkräfte. Im Zusammenhang mit dem Transport amerikanischer Soldaten kam es vor einigen Tagen zu einem Sicherheitsalarm am Flughafen. Eine Gruppe GIs wurde bei dem Versuch gestoppt, mit Armeewaffen in die Ukraine zu reisen - allerdings ohne die erforderlichen Genehmigungen. Die Polizei musste einschreiten und der US-Einheit die Waffen abnehmen". Dieser Vorfall führt zu dem dringenden Verdacht, dass die USA immer wieder versuchen, militärische Ressourcen ohne Genehmigung durch österreichisches Staatsgebiet zu transportieren, dem Vernehmen nach soll es auch AS 6377/J 1 von 5 vom 02.09.2015 (XXV.GP) www.parlament.gv.at

Hafenecker Anfrage BMLV Klug Neutralität Truppentransporte ... filevom 02.09.2015 (XXV.GP) . immer wieder zu illegalen Überflügen kommen. Erst am 17.08.2015 wurde der Anfragesteller

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Anfrage

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend NATO- und US- Militärkonvois auf österreichischem Staatsgebiet

Seit Ausbruch des bewaffneten Konfliktes innerhalb der Ukraine und der Abkühlung der diplomatischen Beziehungen zwischen der NATO und Russland werden von Bürgern immer wieder Militärfahrzeuge bzw. - konvois der USA oder anderer NATO­Mitgliedsstaaten auf Österreichs Straßen , insbesondere auf Autobahnen, mit Fahrtrichtung Osten gesichtet. So berichtete beispielsweise das Printmagazin info­DIREKT am 13.5.2015 auf seiner Homepage über einen am 12.5.2015 auf der A 1, Fahrtrichtung Wien, gesichteten Militärtransport, offenbar britischer Herkunft, und veröffentlichte dazu folgendes Foto:

Quelle: info-direkt.at

Ein weiteres Ereignis, das auf NATO-Truppentransporte durch österreichisches Staatsgebiet schließen lässt, sorgte erst im Juli dieses Jahres für mediales Aufsehen, als US-amerikanische Soldaten am Flughafen Wien-Schwechat gestoppt wurden. Die Tageszeitung "Kurier" schrieb dazu am 29.07.2015: "In Zeiten weltweiter Krisen ist der Flughafen Schwechat auch eine Drehscheibe für internationale Streitkräfte. Im Zusammenhang mit dem Transport amerikanischer Soldaten kam es vor einigen Tagen zu einem Sicherheitsalarm am Flughafen. Eine Gruppe GIs wurde bei dem Versuch gestoppt, mit Armeewaffen in die Ukraine zu reisen - allerdings ohne die erforderlichen Genehmigungen. Die Polizei musste einschreiten und der US-Einheit die Waffen abnehmen". Dieser Vorfall führt zu dem dringenden Verdacht, dass die USA immer wieder versuchen , militärische Ressourcen ohne Genehmigung durch österreichisches Staatsgebiet zu transportieren , dem Vernehmen nach soll es auch

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vom 02.09.2015 (XXV.GP)

www.parlament.gv.at

immer wieder zu illegalen Überflügen kommen. Erst am 17.08.2015 wurde der Anfragesteller selbst Zeuge eines US-amerikanischen Militärtransports, der gegen 17.00 Uhr nahe der Abfahrt Sparbach auf der A21 von drei im Eiltempo herannahenden Polizeiautos auf den nächsten Parkplatz gelotst wurde, um offenbar Kontrollen bzw. eine Amtshandlung durchzuführen. Dieser Konvoi hatte offensichtlich sechs Artilleriegeschütze samt Munition geladen, die sich nach späterer Recherche und Rücksprache mit Experten als Haubitzen vom Typ Howitzer M119 identifizieren ließen und u.a. zur Ausrüstung von US-Luftlandeeinheiten zählen sollen, in den mitgeführten Containern, welche mit Gefahrengutschildern versehen waren, befinden sich die dazugehörigen Geschoße:

Quelle: privat

Quelle: privat

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Quelle: privat

Neben diesen Fotos gibt ein privat aufgezeichnetes Video (zu finden unter dem Link: https://www.youtube.com/watch?v=7M3Uwconiil&feature=youtu .be) genaueren Aufschluss über Ausmaß und Umfang dieses Militärkonvois.

Die Betrachtung der Autokennzeichen dieser Transporter lässt auf eine Herkunft aus einem der sechs im bundesdeutschen , rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern befindlichen US- Militärstützpunkte schließen. Laut Expertenmeinung stellen diese sechs transportierten Geschütze inklusive ihrer Munitionscontainer eine vollständige US- Artilleriebatterie dar.

Angesichts der im Verfassungsrang stehenden, immerwährenden Neutralität und der durchaus angespannten Situation zwischen NATO und Russland herrscht in weiten Teilen der Bevölkerung berechtigte Besorgnis ob dieser ausländischen Militärtransporte durch Österreich , über deren Existenz seitens der Bundesregierung bis dato kaum Informationen gegeben wurden. Ein neutraler Staat hat grundsätzlich von der Genehmigung von ausländischen Militärtransporten im Umfeld eines bewaffneten Konfliktes, wie ihn die Ukrainekrise darstellt, oder angesichts rivalisierender Bündnissysteme im Sinne der Sicherheit unserer österreichischen Bevölkerung größtmöglichen Abstand zu nehmen, um in diesen nicht selbst ParteisteIlung zu ergreifen .

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

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3 von 56377/J XXV. GP - Anfrage (gescanntes Original)

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Anfrage

1. Wie viele Militärtransporte welcher Staaten durchquerten in den Jahren 2011, 2014 und 2015 jeweils das Staatsgebiet der Republik Österreich?

2. Welche Route fuhren diese jeweils mit welcher Ladung und welchem Ziel?

3. Wie viele dieser Konvois konnten keine Erlaubnis zur Durchquerung österreichischen Staatsgebietes aufweisen?

4. Nach welchen konkreten Kriterien erteilt das Bundesministerium für Landesverteidigung ausländischen Streitkräften die Durchquerung unseres Staatsgebietes und welche Stelle ist dafür konkret zuständig?

5. Wurden in den Jahren 2011 , 2012, 2013, 2014 und 2015 Anfragen für eine derartige Durchquerung abgelehnt?

6. Wenn ja, welche Staaten betraf dies und mit welcher Begründung jeweils?

7. Wie viele ausländische Militärtransporte wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 jeweils genehmigt?

8. Um welche Staaten handelte es sich jeweils und welche Begründung lag diesen zugrunde?

9. Wird eine Genehmigung bzw. Nicht-Genehmigung eines ausländischen Militärtransports hinsichtlich der österreichischen Außenpolitik mit dem betreffenden Bundesministerium abgestimmt?

10.Gab es in den Jahren 2011 , 2012 , 2014 und 2015 nicht genehmigte Durchflüge des österreichischen Luftraums durch ausländische Militärflugzeuge bzw. militärische Transportmaschinen?

11 . Wenn ja , wann konkret, welchem Staat gehörten Sie an, um welche Flugzeugtypen handelte es sich und welche unmittelbaren Maßnahmen setzte das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bzw. das Bundesheer?

12.Welche Schritte leitet das Bundesministerium im Fall eines nicht genehmigten Durchquerens österreichischen Staatsgebietes, wie beispielsweise in der Causa vom Flughafen SChwechat, hinsichtlich des betreffenden Staates ein?

13.Existiert hierbei eine Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres?

14. Wenn ja , wie funktioniert diese konkret , wenn nein , warum nicht?

15. Welche Informationen liegen Ihnen zum oben beschriebenen Vorfall vom 17.08 .2015 auf der A21 vor?

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16. Lag diesem ausländischen Militärtransport eine Genehmigung Ihres Bundesministeriums zugrunde?

17.Wenn ja , wie wurde diese begründet, wenn nein, welche Schritte wurden im Anschluss eingeleitet?

18.Aus welchen Gründen verzichtet das Bundesministerium auf eine selbstständige Bekanntgabe von ausländischen Militärtransporten durch österreichisches Staatsgebiet?

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1090 Wien, Roßauer Lände 1 Tel. +43 (0)50201 DW 1020000, FAX DW 1017000 [email protected] www.bundesheer.at

S91143/346-PMVD/2015 (1) 2. November 2015

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen haben am

2. September 2015 unter der Nr. 6377/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „NATO- und US-Militärkonvois auf österreichischem Staatsgebiet“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 7 und 8:

Im Jahr 2011 wurden 1.167 Transporte beantragt und genehmigt, 1.134 im Jahr 2012, 1.188

im Jahr 2013, 1.500 im Jahr 2014 und bis zum Stichtag 16. September 2015 603. Die

Durchführung dieser Militärtransporte wird von der Exekutive stichprobenartig überprüft.

In den Jahren 2011 bis 2015 waren jeweils Genehmigungen für Albanien, Belgien,

Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien Italien, Kroatien, Mazedo-

nien, Niederlande, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien,

Ungarn und USA erteilt worden, in den Jahren 2012 bis 2015 weiters Genehmigungen für

Moldawien und die Ukraine, in den Jahren 2013 bis 2015 Genehmigungen für Montenegro.

Schweden wurden Genehmigungen in den Jahren 2011, 2014 und 2015, Bosnien und

Herzegowina, Finnland, Litauen und Norwegen im Jahr 2015 und Spanien eine

Genehmigung im Jahr 2014 erteilt. Darüber hinaus wurde in den Jahren 2011 und 2014

jeweils ein Transit der EUFOR genehmigt.

Die Genehmigungen wurden überwiegend für Transite zum Zwecke der Teilnahme an PfP-

Übungen erteilt, so z.B für ISAF, COMBINED ENDEAVOR, COMBINED RESOLVE II

und III, ALLIED SPIRIT I, STEPPE EAGLE, JAWTEX, TOXIC VALLEY, IMMEDIATE

RESPONSE, SABER JUNCTION, EAGLE EYE, STRONG BONDS und TRIDENT

JUNCTURE. Im Jahr 2015 wurden sieben Zugtransite der USA von Deutschland nach

MAG. GERALD KLUG BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

6174/AB 1 von 4

vom 02.11.2015 zu 6377/J (XXV.GP)

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- 2 -

Rumänien bzw. Bulgarien für ATLANTIC RESOLVE genehmigt. Hiezu verweise ich auch

auf meine Anfragebeantwortung Nr. 4617/AB zu Nr. 4822/J.

Zu 2:

Als Routen durch Österreich werden die Strecken Nickelsdorf – Suben (A 4 – A 1 – A 8),

Spielfeld – Suben (A 9 – A 1 – A 8), Karawankentunnel – Walserberg (A 10), Brenner –

Kufstein (A 13 – A 12), Nickelsdorf – Suben mit der ÖBB, jeweils hin und retour,

verwendet. Die Ladung beinhaltet die persönliche Ausrüstung der Soldaten sowie

Bewaffnung und Munition bei Transiten in die Einsatzgebiete (z.B. EUFOR) und bei

Übungen. Ziele der Transite sind einerseits die Einsatzgebiete von EUFOR und KFOR,

andererseits größere Ausbildungsstätten und Übungsplätze in den Nachbarländern, meistens

Oberammergau, Hohenfells, Grafenwöhr, Hammelburg, Rammstein in Deutschland,

Vyskov in Tschechien, Kecskemet in Ungarn. Hauptziel der Transite von südlichen und

östlichen Nachbarländern ist das EU/NATO Hauptquartier in Brüssel.

Zu 3:

Mit Ausnahme des versuchten Transits von neun US-Soldaten über den Flughafen

Schwechat Richtung Lemberg wurden die Transite genehmigt.

Zu 4:

Genehmigungen (Gestattung des Aufenthaltes) nach den Bestimmungen des Truppenaufent-

haltsgesetzes (TrAufG) erteilt der Generalstab für den Bundesminister für Landesverteidi-

gung und Sport (BMLVS). Das TrAufG ermöglicht die Erteilung einer Genehmigung,

insbesondere zur Durchführung von Beschlüssen der UN, der EU und der OSZE, zur

Durchführung von Such-, Rettungs- und Katastrophenhilfsmaßnahmen, zur Teilnahme an

sonstigen Friedensoperationen, humanitären Einsätzen, Übungen und Ausbildungen,

wissenschaftlichen und sportlichen Veranstaltungen, einschließlich der Durchführung der

notwendigen Maßnahmen im Vor- und Umfeld der angeführten Genehmigungsgründe. Die

Genehmigung wird erteilt, soweit nicht völkerrechtliche Verpflichtungen oder außenpoliti-

sche Interessen entgegenstehen und kein Kriegsmaterial transportiert wird, dessen Ent-

wicklung, Herstellung oder Einsatz nach der österreichischen Rechtsordnung unzulässig ist.

Zu 5:

Nein.

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Zu 6:

Entfällt.

Zu 9:

Ja, in jedem Fall wird das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Europa,

Integration und Äußeres (BMEIÄ) hergestellt.

Zu 10 und 11:

In den Jahren 2011, 2012, 2014 und 2015 kam es zu nicht genehmigten Überflügen von

Luftfahrzeugen der Staaten Ägypten, Belgien, Brasilien, Bundesrepublik Deutschland,

Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Jordanien, Kanada, Katar, Litauen,

Luxemburg, Niederlande, Pakistan, Polen, Portugal, Russland, Schweiz, Slowakische

Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigte

Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika und Zypern mit mehr als 30

unterschiedlichen Luftfahrzeugtypen. Die Erhebung der genauen Zeiten und des jeweiligen

Flugzeugtyps für jeden einzelnen dieser nicht genehmigten Überflüge wäre nur mit einem

für die Beantwortung der Anfrage nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand möglich. Bei

Luftraumverletzungen werden Maßnahmen der aktiven und passiven Luftraumüberwachung

gesetzt und die zuständigen Botschaften um Stellungnahme ersucht. Bei Häufung der

Vorfälle wird der zuständige Militärattaché zu einem klärenden Gespräch gebeten.

Zu 12:

In Absprache mit der jeweils zuständigen Landespolizeidirektion (LPD) bzw. Staatsan-

waltschaft und dem BMEIÄ wird der Sachverhalt erhoben und, wenn notwendig, an die

entsprechende Botschaft um Aufklärung weitergeleitet. Zum Vorfall am Flughafen

Schwechat hat mein Ressort die US-Botschaft neuerlich aufgefordert, hinkünftig auch bei

kurzen Aufenthalten im Transitraum des Flughafens um eine Bewilligung anzusuchen. Die

Abklärung des gesamten Vorfalls wurde in Einvernehmen mit Staatsanwaltschaft, LPD und

BMEIÄ durchgeführt.

Zu 13 und 14:

Es gibt eine sehr enge und ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem BMEIÄ. Dabei werden

in mündlicher, fernmündlicher und schriftlicher Form die Daten zwecks Herstellung des

Einvernehmens gemäß § 2 Abs. 1 TrAufG geprüft und geklärt.

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Zu 15 und 16:

Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beantragte den Transit am 30. Juli

2015, den das BMLVS, nach Herstellung des Einvernehmens mit BMEIÄ, genehmigt hat.

Es handelte sich dabei um einen Transport von drei Haubitzen und drei

Transportfahrzeugen von Grafenwöhr in Deutschland nach Novo Selo in Bulgarien.

Zu 17:

Da weder völkerrechtliche Verpflichtungen, noch außenpolitische Interessen entgegen-

standen, wurde dieser Transit im Einvernehmen mit BMEIÄ bewilligt.

Zu 18:

Eine derartige Bekanntgabe ist im TrAufG nicht vorgesehen.

Mag. Gerald KLUG

elektronisch gefertigt

Signaturwert CWh7IrtVcCZGhwXJL1SWSG+HwPKihwgOfqauJUofhG19rMulVP8BXpIvEucw6Sb4DaEYMfiRQ+ecleTUDi2vXd9

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UnterzeichnerserialNumber=110775619700,CN=Bundesministerium fr Landesverteidigung undSport,OU=Bundesministerium fr Landesverteidigung und Sport,O=Bundesministerium frLandesverteidigung und Sport,C=AT

Datum/Zeit-UTC 2015-11-02T07:59:39Z

Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f.Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT

Serien-Nr. 532599

Methode urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:text:v1.1.0

Prüfinformation Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucksfinden Sie unter http://www.bmlvs.gv.at/amtssignatur

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