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Handbuch 2017/2018 Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten Redaktioneller Stand Dezember 2017 Herausgegeben vom Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten A-1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Administration/Redaktion/Lektorat/Satz/Produktion: Thomas Linzbauer Für die Richtigkeit haften weder der Verfasser noch der Herausgeber.

Handbuch 2017/2018 · 2019-03-15 · 5 Vorwort Es ist mir persönlich ein großes Anliegen, das Service für die Kolleginnen und Kollegen zu verbessern. Unsere Mitglieder brauchen

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  • Handbuch 2017/2018

    ÖsterreichischerGewerkschaftsbund

    Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

    Redaktioneller StandDezember 2017

    Herausgegeben vomÖsterreichischen Gewerkschaftsbund,

    Gewerkschaft der Post- und FernmeldebedienstetenA-1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1

    Administration/Redaktion/Lektorat/Satz/Produktion: Thomas Linzbauer

    Für die Richtigkeit haften weder der Verfasser noch der Herausgeber.

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    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort .......................................................................................... 5Die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF)(Postal and Telecommunications Union) .......................................... 6– Adressen, E-Mail, URLs ............................................................... 7– Die Struktur der Gewerkschaft ..................................................... 8– Organigramm ............................................................................. . 15Die Personalvertretung ................................................................... 16Behindertenvertretung .................................................................... 22Vorsorge der GPF .......................................................................... 25Sozialleistungen/Unterstützungen ................................................... 27Sozialfonds der GPF ...................................................................... 29Studienfonds der GPF .................................................................... 30Das ÖGB-Sicherheitspaket ............................................................. 32Beratungsangebote im ÖGB-Servicecenter ....................................... 38Arbeitsinspektorat .......................................................................... 39Poststrukturgesetz (PTSG) ............................................................. 40Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG) ......................................... 53Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ................................................... 97Angestelltengesetz (AngG) ............................................................. 157Arbeitsruhegesetz (ARG) ............................................................... 175Arbeitszeitgesetz (AZG) ................................................................. 191Kollektivvertrag Post AG ............................................................... 224Kollektivvertrtag Post AG (Neueintritte ab 1. 8. 2009) ..................... 260 Kollektivvertrag Telekom Austria AG ............................................... 312Kollektivvertrag Telekom (alternativ) ................................................ 362Bundeskollektivvertrag für Dienstnehmerin den privaten Autobusbetrieben ................................................. 3881. Kollektivvertrag Austro Control .................................................. 4192. Kollektivvertrag Austro Control .................................................. 445Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) ........................ 463Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) ...................................... 507Post-Zuordnungsverordnung 2016 ................................................ 659Regelung zur Gewährung von Urlaub und Sonderurlaub ................ 670Gehaltsgesetz 1956 (GehG) ........................................................... 677Gehaltstabellen 2017 .................................................................... 760Reisegebührenvorschrift (RGV) ...................................................... 766Nebengebühren ............................................................................ 789

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    Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) ............................................. 803Organhaftpflichtgesetz (OrgHG) ..................................................... 806Pensionsgesetz 1965 (PG) ............................................................ 810Allgemeines Pensionsgesetz (APG) ................................................ 880Pensionsversicherung ................................................................... 903Informationen über Leistungen für Pensionistinnen und Pensionisten ................................................................................. 914Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) ......... 950Bundespflegegeldgesetz (BPGG) ................................................. 1029Mitversicherung von Angehörigen ................................................ 1067Beträge in der Sozialversicherung 2018 ....................................... 1069Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GIBG) ................................ 1076Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) ..................................... 1113Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) ............................................... 1157Väter-Karenzgesetz (VKG) ............................................................ 1190Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) ............................................ 1208Stichwortverzeichnis .................................................................... 1239

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    Vorwort

    Es ist mir persönlich ein großes Anliegen, das Service für die Kolleginnen und Kollegen zu verbessern.

    Unsere Mitglieder brauchen neben vielen anderen Servicelei-stungen auch verlässliche Infor-mationen und rasche Hilfe. Daher ist die Möglichkeit des unkom-plizierten Zugriffes auf aktuelle Gesetze und Vorschriften in kompakter Form eine wichtige Aufgabe für die Gewerkschaft.

    Unser Handbuch wird deshalb Jahr für Jahr auf den neuesten Stand gebracht, um eine grundlegende Basis für rechtliche Informationen zu sein.

    Die Kommunikationsgewerkschaft GPF befindet sich auf der Höhe der Zeit: Wir stellen als Alternative zur kostenintensiven Buchproduktion die gesamten Daten auch im Internet (www.gpf.at) zur Verfügung.

    So entsprechen wir zeitgemäßen Anforderungen, bieten opti-males Service und sparen sinnvoll für unsere Mitglieder.

    Es bedarf sorgfältiger und umfangreicher Arbeit, den Inhalt des Handbuches auf den jeweils aktuellen Stand zu bringen.

    Ich danke allen Beteiligten, die zum Gelingen dieses Werkes beigetragen haben.

    Helmut Köstinger Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

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    Die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF)

    (Postal and Telecommunications Union)

    A-1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon: +43 (1) 534 44-494 40, Fax: +43 (1) 534 44-499 00

    Bundesvorsitzender:Helmut Köstinger [email protected]

    Bundesgeschäftsführer: Wolfgang Strauhs [email protected]

    Präsidium:Bundesvorsitzende-Stellvertreter:

    Walter Hotz [email protected] Wiedner [email protected] Sammer [email protected]

    Mitglieder:Ulrike Ernstbrunner [email protected]. Gottfried Kehrer [email protected] Fürst [email protected]

    Kontrolle:Rupert Langegger [email protected] Köhler [email protected]

    Spezielle E-Mail-Adressen von Landes- und Bundesfachgruppen

    [email protected]@[email protected]@[email protected]@[email protected]@[email protected]@gpf.at

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    Allgemeine [email protected] [email protected]@[email protected]@gpf.at [email protected]

    Fraktionen in der GPFwww.fsg.atwww.fcg.atwww.faoe.atwww.glb.atwww.we4you-UG.at

    ÖGB und Gewerkschaften

    ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund http://www.oegb.atGPA-DJP Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier http://www.gpa-djp.atGÖD Gewerkschaft Öffentlicher Dienst http://www.goed.atyounion Die Daseinsgewerkschaft http://www.younion.atGBH Gewerkschaft Bau-Holz http://www.bau-holz.atvida Gewerkschaft vida http://www.vida.atGPF Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten http://www.gpf.atPRO-GE Produktionsgewerkschaft PRO-GE http://www.proge.atÖGJ Österreichische Gewerkschaftsjugend http://www.oegj.at

    InformationsdatenbankenÖGB Informationsplattform www.kollektivvertrag.atKVSystem ÖGB-Verlag www.kvsystem.atSARA online Recht und Arbeit www.oegbverlag.atRDB Rechtsdatenbank www.rdb.atRIS Rechtsinformationssystem www.ris.bka.gv.atKVD Kollektivvertragsdatenbank www.oegbverlag.atJustiz Ediktsdatei www.edikte.justiz.gv.at

    Adressen, E-Mail, URLs

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    Die Struktur der Gewerkschaft

    Zentrale, 1020 Wien

    Johann-Böhm-Platz 1

    Telefon 01/534 44-494 40

    Die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten – Die Kommunikationsgewerkschaft – ist eine der im ÖGB vereinten Gewerk-schaften. Der Sitz der Gewerkschaftszentrale ist in Wien.

    GewerkschaftstagDer Gewerkschaftstag ist das oberste Organ. Seine Beschlüsse sind

    für alle Funktionär/innen und Mitglieder bindend. Der Gewerkschaftstag findet spätestens alle vier Jahre statt.

    BundesvorstandDer Bundesvorstand besteht aus dem Präsidium und 83 Mitgliedern

    sowie je einem/r Vertreter/in der Bundesfachgruppen der GPF.

    Aufteilung nach Fraktionen: FSG 56, FCG 26, UG 1

    PräsidiumDas Präsidium besteht aus der/dem Bundesvorsitzenden, den 3

    Bundesvorsitzenden-Stellvertreter/innen, 4 Mitgliedern und der/dem Bundesgeschäftsführer/in. Die gewählten Vertreter der Referate nach § 11 sind mit Sitz und Stimme im Präsidium zu berücksichtigen. Die Vorsitzende/der Vorsitzende der Kontrollkommission und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter sind als beratende Mitglieder einzuladen.

    LeitungsausschussDem Leitungsausschuss gehören an: das Präsidium, sechzehn Mit-

    glieder des Bundesvorstandes.

    KontrollkommissionDie Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern und fünf Ersatz-

    mitgliedern.

    SchiedsgerichtDas Schiedsgericht besteht aus sieben Mitgliedern.

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    Landesgruppen

    Landesgruppe Kärnten 9020 Klagenfurt, Bahnhofstr. 44 (EG),Tel. 0463/5870-310 oder 0664/886 479 12E-Mail: [email protected]: Ewald Kollnitz, Tel. 0664/624 19 95Vorsitzender-Stellvertreter: Harald Valent, MBA, Tel. 0664/662 86 42.Vorsitzender-Stellvertreter: Bernhard Koppitsch,Tel. 0664/624 16 72.Mitglieder: Meinhard Petzmann, Wilfried Guggenberger, Ing. Wolf Dieter Löcker, Günter Kröll, Daniela Wriesnig, Michael Wöber.Kassier: Helmut Vallant,Schriftführer: Volkmar Scheriau, Tel. 0664/662 55 20

    Landesgruppe Oberösterreich 4030 Linz, Dürerstraße 15, Tel. 01 534 44-445 85, Fax 01 534 44-449 64E-Mail: [email protected] Vorsitzender: Markus Sammer, Tel. 05 7767-201 22.1. Vorsitzender-Stellvertreter: Bernhard Kaimbacher,Tel. 050 664-278 65;Kassier: Rudolf Hamedinger, Tel. 050 664-20067Schriftführer: Ing. Johann Pürstinger, Tel. 0732 652386-257

    Landesgruppe Salzburg 5020 Salzburg, Jakob-Haringer-Str. 4, Tel. 01 534 44-455 90 oder Dw. 455 88, Fax 01 534 44-459 65.E-Mail: [email protected]: Karl Egyed, Tel. 0664/624 15 16.Vorsitzender-Stellvertreter: Kurt Friedl, Tel. 05 7767-201 29.Vorsitzender-Stellvertreter: Dietmar Fritz, Tel. 050 664-271 48Mitglieder: Franz Wallmann, Ing. Norbert Stemeseder, Mag.a Christine Pertele, Barbara Radauer, Reinhold Amoser, Johann Egger, Richard Eder.Kassier: Franz-Xaver Hinterlechner, Tel.: 0664/624 20 07.Schriftführerin: Ursula Revertera, Tel.: 0664/624 19 15

    Landesgruppe Steiermark 8020 Graz, Karl-Morre-Straße 32,Tel. 01 534 44-466 05 oder Dw. 466 03, Fax 01 534 44-469 66.E-Mail: [email protected] Vorsitzender: Andreas Rindler, Tel. 0664/624 19 78; E-Mail: [email protected]: Ing. Karl Wilfinger,

    Die Struktur der Gewerkschaft

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    Die Struktur der Gewerkschaft

    Tel. 0664/662 41 33; E-Mail: [email protected]: Christian Höllerbauer,Tel. 0664/624 18 88; E-Mail: [email protected]: Josef Nigitsch,Tel. 0664/624 30 63; E-Mail: [email protected]:Kassier: Günther Wallner, Tel. 0664/181 95 45; E-Mail: [email protected]ührerin: Maria Klasinc

    Landesgruppe Tirol 6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 14-16,Tel. 01 534 44-475 95, Fax 01 534 44-105 117E-Mail: [email protected] Vorsitzender: Heinrich Kirchmair, Tel. 0664/624 16 69.Vorsitzende-Stellvertreterin: Ulrike Ernstbrunner, Tel. 0664/624 19 99.Vorsitzender-Stellvertreter: Ing. Thomas Kopp, Tel. 0664/662 25 88Mitglieder: Stefan Scherl, Martin Huber, Alexander Hilber, Elisabeth Nowara, Josef Wille, Johann Ritter, Walter Schaffenrath, Evelyn Auer, Sandra Auer, Manuela Tscharnig. Kassier: Thomas Ganarin, Tel. 0664/624 13 32.Schriftführer: Gerhard Mayr, Tel. 0664/624 60 78.

    Landesgruppe Vorarlberg6800 Feldkirch, Reichsstraße 134,Tel. 01 534 44-486 00, Fax 01 534 44-489 68.E-Mail: [email protected] Vorsitzender: Franz Mähr, Tel. 0664/624 16 99,Vorsitzender-Stellvertreter: Manfred Habit, Tel. 0664/663 01 29.Vorsitzender-Stellvertreter: Franz Luttenberger,Tel. 0664/662 83 24.Mitglieder: Andreas Feurle, Tel. 0664 662 70 20, Kornelia GeisingerKassier: Richard Steiner, Tel. 0664 624 21 03.Schriftführer: Franz Hopfner, Tel. 0664 936 49 70.

    Landesgruppe Post für Wien, NÖ und Burgenland1210 Wien, Steinheilgasse 1, 4. Stock, Zimmer 4.03Tel. 01 534 44-495 70 oder Dw. 495 71, Fax Dw. 499 69E-Mail: [email protected]: Kurt Holzer, Tel. 0664/624 27 30.1. Vorsitzender-Stellvertreter: Andreas Soretz, Tel. 0664/624 14 00.2. Vorsitzender-Stellvertreter: Manfred Filo, Tel. 0664/624 21 81.Mitglieder: Kassier: Günther Hödl, Tel. 0664/624 25 76Schriftführer: Werner Fiedler, Tel. 0664/624 27 32.

  • 11

    Die Struktur der Gewerkschaft

    Landesgruppe A1 Telekom für Wien, NÖ und Burgenland1020 Wien, Lassallestraße 9,Tel. 050 664-493 55, Fax 01/212 20 80.E-Mail: [email protected]: Karl Primus, Tel. 050 664-272 89, 0664/662 72 89Vorsitzender-Stellvertreterin: Kerstin KoskartiTel. 050 664-265 69, 0664/662 65 69Mitglieder: Gerhard Ruiner, Johannes Kloiber, Emanuela Wachter, Friedrich Weber, Harald Funovits, Christian Decker, Milan Petrovic, Gerhard Pelz, Christian Reiseneder.Kassier: Wolfgang Pscheidt, Tel. 050 664-239 63, 0664/662 39 63Schriftführer: Waldemar Doroszewicz, Tel. 050 664-209 91 oder 0664/662 09 91

    Bundesfachgruppen

    Bundesfachgruppe Flugsicherung1030 Wien, Schnirchgasse 11, Austro Control GmbH, Tel. 05 1703-27 71 und -27 72, Fax Dw. 27 76 E-Mail: [email protected] Vorsitzender: Ing. Gerald Halbwirt, Tel. 05 1703-3139 Vorsitzender-Stellvertreter: Alexander Rovina, Tel. 05 1703-2087 Vorsitzender-Stellvertreter: Ing. Stefan Grgic, Tel. 05 1703-3347 Vorsitzender-Stellvertreter: Walter Soucek-Rädler, Tel. 05 1703-2117 Vorsitzender-Stellvertreter: Ing. Thomas Zurk, Tel. 05 1703-5723 Vorsitzender-Stellvertreter: Mag. Michaela Böhm, Tel. 05 1703-1703 Vorsitzender-Stellvertreter: Andreas Csoka, Tel. 05 1703-2771Organisationsreferent: Christian Höglinger, Tel. 05 1703-4442 Jugendvertretung und Ausbildung: Mag. Michaela Böhm Frauenvertretung: Jasmin Schuster Pensionistenvertretung: Michael Mayerhofer, Tel. 0699/191 566 50

    Bundesfachgruppe Multimedia undInformationsdienstleistungen1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1,Tel. 01 534 44-492 60.Vorsitzender: Karl Löff, Tel. 0699/192 485 26Vorsitzende-Stellvertreterin: Silvia Bauer, Tel. 0664/662 70 68E-Mail: [email protected], [email protected] der Pensionist/innen: Miluska Löff, E-Mail: [email protected] der Frauen: Mag. Alexandra Löff, Tel. 0699/102 426 33, E-Mail: [email protected]

  • 12

    Die Struktur der Gewerkschaft

    Referate

    Pensionist/innen1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1Tel. (01) 534 44-492 40, Fax Dw. 499 40E-Mail: [email protected]

    Vorsitzender und Sprecher:

    Ditmar Fürst, Tel. 0664/171 90 00E-Mail: [email protected]

    Präsidiums-Mitglieder:

    Ludwig Brunnhofer, Tel. 0664/266 93 30; E-Mail: [email protected] Ruiner, Tel. 0664/442 17 84; E-Mail: [email protected] Aringer, Tel. 0664/282 54 10; E-Mail: [email protected] Brandstetter, Tel. 0664/401 68 38; E-Mail: [email protected] Friedl, Tel. 0664/926 60 06; E-Mail: [email protected]

    Ländervertreter Kärnten:

    9020 Klagenfurt, Bahnhofstr. 44 (EG), Tel. 0463 5870-310, Tel. (01) 534 44-426 10Jakob Fior, Tel. 0664/122 20 67; E-Mail: [email protected]

    Ländervertreter Oberösterreich:

    4030 Linz, Dürerstraße 15, Tel. (01) 534 44-445 85Franz Poimer, Tel. 0664/261 04 80; E-Mail: [email protected]

    Ländervertreterin Salzburg:

    5020 Salzburg, Jakob-Haringer-Str. 4, Tel. 01 534 44-455 90oder 455 88Erika Aringer, Tel. 0664/282 54 10; E-Mail: [email protected] Christine Pertele, Tel. 0664/482 20 70; E-Mail: [email protected]

    Ländervertreter Steiermark:

    8020 Graz, Karl-Morre-Str. 32, Tel. (01) 534 44-466 05 oder Dw. 466 03Ludwig Brunnhofer, Tel. 0664/266 93 30; E-Mail: [email protected]

    Ländervertreter Tirol:

    6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 14-16, Tel. 01 534 44-475 95Josef Wille, Tel. 0664/424 32 22; E-Mail: [email protected]

    Ländervertreter Vorarlberg:

    6800 Feldkirch, Reichsstr. 134, Tel. 01 534 44-486 00Gerhard Corn, Tel. 0664/280 59 60;E-Mail: [email protected]

  • 13

    Die Struktur der Gewerkschaft

    Ländervertreter Post für Wien, NÖ und Burgenland:

    1210 Wien, Steinheilgasse 1, 4. Stock, Zimmer 4.03 Tel. Sekretariat 0664/886 479 01, 0664/886 479 19Rudolf Schallhofer, Tel. 0680/551 16 26, E-Mail: [email protected]

    Ländervertreter A1 Telekom für Wien, NÖ und Burgenland:

    1020 Wien, Johann Böhm Platz 1, Tel. 01/53 444-490 80 und Dw. 490 90; Fax Dw. 499 50,Vorsitzender: Gerhard Ruiner, Tel. 0664/442 17 84; E-Mail: [email protected]: Friedrich Weber, Tel. 0664/127 47 73; E-Mail: [email protected] Brenner, Tel. 0664/127 47 68; E-Mail: [email protected]

    Bundesfachgruppe Flugsicherung:

    Pensionist/innenvertreter: Michael Mayerhofer, Tel. 0699/191 566 50, E-Mail: [email protected]

    Postbus AG/GmbH:

    Pensionistenvertreter: Josef Wieninger, Tel. 0664/433 82 95,E-Mail: [email protected]

    Frauen1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1

    Präsidium:Bundesfrauenvorsitzende: Ulrike Ernstbrunner,Tel. 05 7767-201 45, 0664/624 19 99; E-Mail: [email protected]ärin: Silvia Bauer,Tel. 050 664-270 68, 0664/662 70 68; E-Mail: [email protected]

    Mitglieder:Maria Klima, E-Mail: [email protected] Köberl, Tel. 0664/624 20 13, E-Mail: [email protected] Reiff, E-Mail: [email protected] Schmidt, E-Mail: [email protected]

    Jugend1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1,Tel. 01 53 444-490 60, E-Mail: [email protected]

  • 14

    GewerkschaftsbeitragStand 1. Jänner 2017

    Die Höchstbeitragsgrundlage des Mitgliedsbeitrages der GPF be-trägt ab 1. 1. 2017 1 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal € 28,50 monatlich. Alle anderen Mitgliedsbeiträge bleiben unverändert. Der mo-natliche Mindestbeitrag ist mit € 4,00 festgelegt.

    Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage als Inflationsanpassung € 0,50

    Für Pensionistinnen und Pensionisten beträgt der monatlicheMitgliedsbeitrag 0,5 % der Bruttopension max. € 7,50

    Mitglieder in Altersteilzeit, Geringfügig Beschäftigte, Atypisch Beschäftigte: 1 % des Bruttoeinkommens ˘max. € 7,50

    ˘Für Mitglieder, welche eine Veränderungsprämie nach einem firmenspezifischen Sozialplan beziehen: 1 % des Bruttoeinkommens max. € 7,50

    Mindestbeitrag, Anschlussmitglieder, Mitglieder ohne Beschäftigung € 4,00

    Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Schülerinnen und Schüler sowie Studen-tinnen und Studenten beträgt bis zum Schulaustritt bzw. bis zur Beendigung des Studiums, jedoch max. bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres oder dem Erreichen der Selbsterhaltungstätigkeit € 4,00

    Der Vollbeitrag und der Beitrag von 20 bis 30 Wochenstunden für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter (1 % des Bruttoeinkommens) max. € 28,50

    Teilzeitbeschäftigte unter 20 Wochenstunden, für Leasingkräfte, Saisonarbeitskräfte, Karenz (1 % des Bruttoeinkommens) max. € 28,50

    Gehaltsmäßig nicht nachvollziehbare Mitglieder (Sonderverträge, Werkverträge etc.): Bei Vorlage einer Gehaltsbestätigung 1 % d. Bruttoeinkommens max. € 28,50

    Mitglieder in Karenz/vorzeitiger Karenz nach dem Mutterschutz oder Väterkarenz werden auf die Dauer der Karenzzeit ab Meldung beim Arbeitgeber vom Mit-gliedsbeitrag befreit.

    Mitglieder, die ihren ordentlichen Präsenzdienst/Zivildienst leisten, werden auf die Dauer des Präsenzdienstes/Zivildienstes vom Mitgliedsbeitrag befreit.

    Bei der Berechnung der Mitgliedsbeiträge ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu runden. Seit 1986 ist der Gewerkschafts-beitrag für Aktive und Pensionisten von der Steuer voll absetzbar! Wenn der Ge-werkschaftsbeitrag durch den Dienstgeber (Buchhaltungen) einbehalten wird, wird das bei der Lohnsteuerberechnung bereits berücksichtigt. Kol-leginnen und Kollegen, die den Mitgliedsbeitrag persönlich oder mittels Erlagschein entrichten, müssen dies mit dem Jahresausgleich beim zu-ständigen Finanzamt beantragen.

    Die Struktur der Gewerkschaft

  • 15

    Organigramm

  • 16

    Die Personalvertretung

    Zentralausschuss der Bediensteten der Österreichischen Post AG

    1030 Wien, Haidingergasse 1, Telefon: Sekretariat 0664/624 63 76 oder 0664/624 58 33, Fax 01/400 22 19 42.Vorsitzender: Helmut Köstinger,Vorsitzender-Stellvertreter: Martin Palensky,Mitglieder: Gerhard Gebhardt, Richard Köhler, Hermann Neuhold, An-dreas Schieder, Raimund Taschner, Manfred Wiedner, Franz Weninger.Telefon: Köstinger 05 7767/200 55, Palensky 0664/624 12 06, Gebhardt 0664/624 64 54, Köhler 0664/624 27 31, Neuhold 0664/624 15 51, Schieder 0664/624 64 46, Taschner 0664/624 10 53, Wiedner 0664/624 12 10, Weninger 0664/624 25 25.

    Personalausschuss Post Steiermark

    8020 Graz, Bahnhofgürtel 48–50, Österreichische Post AG, 2. Stock, Zimmer 2032 K, 2032 L, 2033 K;Telefon: Alexander Prem 0664/624 45 37, Anita Mörth 0664/624 22 45, Dagmar Theußl 0664/624 29 51, Fax 05 77 67-240 46Vorsitzender: Andreas RindlerVorsitzende-Stellvertreterin: Eveline KöberlMitglied: Christian HöllerbauerTelefon: Rindler 0664/624 19 78, Köberl 0664/ 624 20 13, Höllerbauer 0664/ 624 18 88

    Personalausschuss Post Tirol und Vorarlberg

    6060 Hall in Tirol, Essacherstraße 15–17, Österreichische Post AG, 1. Stock, Bauteil B, Telefon: Sekretariat 0664/624 26 87.Vorsitzender: Ulrike ErnstbrunnerVorsitzender-Stellvertreter: Franz MährMitglieder: Heinrich Kirchmair, Stefan ScherlTelefon: Ernstbrunner 0664/624 19 99, Mähr 0664/624 16 99, Kirchmair 0664/624 16 69, Scherl 0664/624 54 02.

    Personalausschuss Post Tirol und VorarlbergAussenstelle Feldkirch

    6800 Feldkirch, Reichsstraße 134, Österreichische Post AGVorsitzender: Franz Mähr, Tel. 0664/624 16 99.

    Personalausschuss Post Kärnten

    9020 Klagenfurt, Bahnhofplatz 2, 3. Stock, Österreichische Post AG, Telefon: Sekretariat 0664/624 17 12, Fax 05 7767-280 30.Vorsitzender: Bernhard Koppitsch, Tel. 0664/624 16 72Vorsitzender-Stellvertreter: Kurt Schumacher, Tel. 0664/624 19 84,Mitglied: Ewald Kollnitz, 0664/624 19 95.

  • 17

    Personalausschuss Post Oberösterreich4030 Linz, Dürerstraße 15, Österreichische Post AG, Telefon: Sekretariat 05 7767-201 22, Fax 05 7767-5-201 22.Vorsitzender: Markus Sammer,Vorsitzende-Stellvertreterin: Gabriele SteinkellnerMitglied: Dietmar BrücklTelefon: Kennzahl 05 7767, Nebenstellen: Sammer 201 12, Steinkellner 201 13, Brückl 201 14

    Personalausschuss Post Salzburg5020 Salzburg, Jakob-Haringer-Str. 4, Zi 1.56, Telefon: Sekretariat 05 7767-200 65, Fax 201/400 220 901.Vorsitzender: Kurt Friedl,Vorsitzender-Stellvertreter: Richard Eder.Mitglied: Karl EgyedTelefon: Friedl 0664/624 18 89, Eder 0664/624 15 90, Egyed 0664/624 15 16

    Personalausschuss Post für Wien, NÖ und Burgenland1210 Wien, Steinheilgasse 1, 1. Stock, Zimmer 1.17; Telefon: 0664/624 28 22, 0664/624 40 57Vorsitzender: Romanus Fennes, Tel. 0664/624 25 901. Vorsitzender-Stellvertreter: Manfred Filo, Tel. 0664/624 21 812. Vorsitzender-Stellvertreter: Kurt Holzer 0664/624 27 303. Vorsitzender-Stellvertreter: Andreas Soretz, Tel. 0664/624 14 00Mitglieder: Günther Hödl 0664/624 25 76, Werner Fiedler, 0664/624 27 32, Andreas Bortolotti 0664/624 65 58, Christian Franz 0664/624 26 20, Alfred Schrenk 0664/624 24 78

    Zentralausschuss A1 Telekom Austria AG1020 Wien, Lassallestraße 9, Telefon Sekretariat: 050 664/DW 245 30, DW 290 47 oder DW 310 21, Fax: 01/720 08 91Vorsitzender: Werner Luksch Tel. 050 664/DW 234 28Vorsitzender-Stellvertreter: Gerhard Bayer Tel. 050 664/DW 218 47, Mitglieder: Ing. Walter Hotz DW 305 39, Silvia Bauer DW 270 68, Renate Richter DW 262 82, Ing. Gottfried Kehrer DW 285 29, Ing. Mag. Rainer Siegl DW 254 70

    VPA Telekom Austria AG (Holding)1020 Wien, Lassallestraße 9, Sekretariat: Tel. 050 664/DW 242 18Vorsitz: Mag. (FH) Alexander Sollak, Tel. 050 664/DW 391 38Vors.-Stv.: Ing. Thomas Steindl, Tel. 050 664/DW 272 77Mitglieder: Ing. Patrick Fröller, Tel. 050 664/DW 390 74, Mag.a Anne-Christine Peherstorfer, Tel. 050 664/DW 392 19,Wolfgang Partsch Tel. 050 664/DW 391 81

    Die Personalvertretung

  • 18

    EBR Europäischer Betriebsrat Telekom Austria Group 1020 Wien, Lassallestraße 9, Sekretariat: Tel. 050 664/DW 242 18Vorsitz: Ing. Walter Hotz, Tel. 050 664/DW 305 39Vors.-Stv.: Ing. Thomas Steindl, Tel. 050 664/DW 272 77Generalsekretär: Mag. (FH) Alexander Sollak, Tel. 050 664/DW 391 38

    Personalausschuss A1 Telekom Austria AG Steiermark8051 Graz, Exerzierplatzstraße 34, Zimmer Nr. E 77, Telefon 05 0664-25489 oder Dw. 255 41, Fax 05 0664-44569Vorsitzender: Ing. Karl Wilfinger, Tel. 05 0664/241 33, Vorsitzende-Stellvertreterin: Elke Farmer, Tel. 05 0664/271 85Mitglied: Ing. Heinz-Peter Amreich, Tel. 05 0664/303 87.

    Personalausschuss A1 Telekom Austria AGfür Tirol und Vorarlberg

    6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 26a, 4. Stock,Zimmer Nr. 408. Telefon: Sekretariat 05 0664-23857 oder Dw. 220 24,Fax 0512 5577-00.Vorsitzender: Ing. Thomas Kopp, Tel. 05 0664/225 88Vorsitzende-Stellvertreterin: Elisabeth Nowara, Tel. 05 0664/238 57,Mitglieder: Martin Huber, Tel. 05 0664/318 40, Manfred Habit, Tel. 05 0664-30129.

    Personalausschuss A1 Telekom Austria AG Kärnten9020 Klagenfurt, Josef-Mickl-Gasse 2, 1. Stock, Telefon: Sekretariat 05 0664-312 96, Fax 05 0664-446 77.Vorsitzender: Ing. Wolf-Dieter Löcker, Tel. 05 0664-201 50Vorsitzender-Stellvertreter: Harald Valent, MBA, Tel. 05 0664-286 42Mitglied: Wilfried Guggenberger, Tel. 05 0664-203 56

    Personalausschuss A1 Telekom Austria AG Oberösterreich4020 Linz, Fadingerstraße 6, 4. Stock, Zimmer Nr. 4053 bis 4056, Telefon: 05 0664-24676 oder 26287, Fax 05 0664-44849.Vorsitzender: Bernhard KaimbacherVorsitzender-Stellvertreter: Alfred HügelsbergerMitglied: Rudolf HamedingerTelefon-Nebenstellen: Kaimbacher 278 65, Hügelsberger 291 13, Hamedinger 200 67.

    Personalausschuss A1 Telekom Austria AG Salzburg5020 Salzburg, Alpenstraße 5, 3. Stock, Zimmer Nr. A302, A303 und A309, Sekretariat 05 0664-253 50, Fax 0662/62 96 24.Vorsitzender: Dietmar Fritz, Tel. 0664/662 71 48Vorsitzender-Stv.: Ing. Christian Karner BSc, Tel. 0664/662 78 73.Mitglied: Rupert Langegger, Tel. 0664/663 15 46.Telefon-Nebenstellen: Fritz 271 48, Karner 278 73, Langegger 315 46.

    Die Personalvertretung

  • 19

    Personalausschuss A1 Telekom Austria AG für Wien, NÖ und Burgenland

    1020 Wien, Lassallestraße 9; Telefon: Sekretariat 050 664 DW 285 32, DW 314 38 oder DW 331 09, Fax 050 664-440 08Vorsitzender: Karl Primus, Tel. 050 664-272 89 oder 0664/662 72 89Vorsitzender-Stellvertreter: Wolfgang Pscheidt, Tel. 050 664-239 63 oder 0664/662 39 63Mitglieder: Wolfgang Strauhs, Tel. 050 664-316 26 oder 0664/663 16 26, Kerstin Koskarti, Tel. 050 664-265 69 oder 0664/662 65 69,Johannes Kloiber, Tel. 050 664-319 30 oder 0664/663 19 30,Waldemar Doroszewicz, Tel. 050 664-209 91 oder 0664/662 09 91,Werner Uxa, Tel. 050 664-23706 oder 0664/662 37 06.

    Zentralbetriebsrat der Österreichischen Postbus AG/Zentralbetriebsrat bei der ÖBB-Postbus GmbH

    1100 Wien, Am Hauptbahnhof 2, 18. Stock.Telefon: 01/930 00-439 00 oder Dw. 439 01.Vorsitzender AG u. GmbH: Robert Wurm,1. Vorsitzender-Stellvertreter AG u. GmbH: Ing. Johann Pürstinger.2. Vorsitzender-Stellvertreter AG: Josef Nigitsch2. Vorsitzender-Stellvertreter GmbH: Franz Altenburger Kanzlei: Daniela Roskopf, Manfred Schorn, Martina WienerTelefonnummern: Wurm 0664/624 39 00, Pürstinger 0664/624 30 07, Nigitsch 0664/624 30 63, Smolka 0664/624 32 50, Roskopf 0664/624 34 34, Schorn 0664/624 30 62, Wiener 0664/624 39 38.E-Mail: [email protected], [email protected]; [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]

    Betriebsrat bei der ÖBB-Postbus GmbH Regionalmanagement Ost

    1100 Wien, Am Hauptbahnhof 2Vorsitzender: Franz Altenburger, Tel. 0664/624 88 00Vorsitzender-Stellvertreter: Dieter Smolka, Tel. 0664/624 32 50Vorsitzender-Stellvertreter: Leopold Langschwert

    Betriebsrat bei der Österreichischen Postbus AG Regionalmanagement Ost

    1100 Wien, Am Hauptbahnhof 2Vorsitzender: Robert Wurm, Telefon: 0664/624 39 00Vorsitzender-Stellvertreter: Dieter Smolka, Telefon: 0664/624 32 50

    Die Personalvertretung

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    Betriebsrat bei der ÖBB-Postbus GmbH Regionalmanagement Nord

    4020 Linz, Aigengutstraße 20–22, Telefon: 0732-65 23 86-257, Fax Dw. 269Vorsitzender: Ing. Johann Pürstinger, Telefon: 0664/624 30 071. Vors.-Stv.: Johann Aichinger, Telefon: 0664/624 30 592. Vors.-Stv.: Rudolf Schuchter, Telefon: 0664/624 32 363. Vors.-Stv.: Kurt Grömer, Telefon: 0664/624 81 71

    Betriebsrat bei der Österreichischen Postbus AG Regionalmanagement Nord

    4020 Linz, Aigengutstraße 20–22, Telefon: 0732-65 23 86-257, Fax Dw. 269Vorsitzender: Ing. Johann Pürstinger, Telefon: 0664/624 30 07 Vors.-Stv.: Johann Aichinger, Telefon: 0664/624 30 59Behindertenvertrauensperson: Franz Weissenberger, Tel. 0660/440 09 95

    Betriebsrat bei der ÖBB-Postbus GmbH Regionalmanagement West

    6020 Innsbruck, Rossaugasse 10, Vorsitzender: Johann Ritter, Telefon 0664/624 39 78 Stv.-Vors.: Johann Egger, Telefon 0664/624 39 80 Stv.-Vors.: Sigfried Türtscher, Telefon 0664/624 30 04

    Betriebsrat bei der Österreichischen Postbus AG Regionalmanagement West

    6020 Innsbruck, Rossaugasse 10, Fax 01 93000-838 20517 Vorsitzender: Johann Egger, Telefon: 0664 624 39 80Vors.-Stv.: Johann Ritter, Telefon 0664/624 39 78Vors.-Stv.: Gerhard Marte, Telefon 0664/624 30 00

    Betriebsrat bei der ÖBB-Postbus GmbH Regionalmanagement Süd

    8020 Graz, Hohenstaufengasse 6, Telefon: 0316 7281-111, Fax Dw. 133Vorsitzender: Josef Nigitsch, Telefon: 0664/624 30 63Vors.-Stv.: Meinhard Petzmann, Telefon: 0664/624 84 79Vors.-Stv.: Wolfgang Brunner, Telefon: 0664/624 3301Vors.-Stv.: Manfred Seifried

    Betriebsrat bei der Österreichischen Postbus AG Regionalmanagement Süd

    9020 Klagenfurt, Gerberweg 1,Vorsitzender: Meinhard Petzmann, Telefon: 0664/624 84 79Vors.-Stv.: Josef Nigitsch, Tel. 0664/624 30 63

    Die Personalvertretung

  • 21

    Die Personalvertretung

    Gebühren Info Service GmbH (GIS)

    1040 Wien, Operngasse 20B, Fax 05 0200-300.Betriebsratsvorsitzender: Hannes Prudlo,Telefon: 05 0200-143; E-Mail: [email protected].: Mag. Doris Vogelsinger

    Medien Zustell GmbH

    Sitz: 8042 Graz, Köglerweg 50.Betriebsratsvorsitzende: Helga Färber, Tel. 0676/760 82 20Betriebsratsvorsitzender-Stv.: Markus Ahn, Tel. 0660/411 05 04

    Sitz: 1110 Wien, Bleibtreustr. 2Betriebsratsvorsitzender: Erwin Zabernig, Tel. 0664/624 73 78

    Sitz: 4882 Oberwang, Gewerbestr. 4Betriebsratsvorsitzender: Markus Lettner, Tel. 0664/750 88 600

    Zentralausschuss Wertlogistik

    8055 Graz, Puntigamer Straße 127.Vorsitzender: Günther Sammer, Graz, Tel. 0699/133 449 10Vorsitzender-Stellvertreter: Edwin Krammer, 1210 Wien, Steinheilgasse 1, Tel. 0699/133 449 26,Mitglied: Christian Schober, Graz, Tel. 0699/ 133 449 14

    Zentralbetriebsrat Austro Control GmbH

    1030 Wien, Schnirchgasse 11B, Austro Control GmbH,Telefon 05 1703-27 71 oder Dw. 27 72, Fax Dw. 27 76Vorsitzender: Alexander Rovina, Tel. 05 1703-20 87Vorsitzender-Stellvertreter: Ing. Gerald Halbwirt, Tel. 05 1703-31 39Vorsitzender-Stellvertreter: Walter Soucek-Rädler, Tel. 05 1703-21 17Mitglieder: Mag. Michaela Böhm, Christian HöglingerAssistentin: Sonja Jöbstl, Tel. 05 1703-27 72

    Anmerkung der Gewerkschaftsleitung:

    Aus gegebenem Anlass bitten wir um unverzügliche Mitteilung von personellen Veränderungen an die Gewerkschaft.

  • 22

    Behindertenvertretung

    Behindertenvertrauenspersonen Österreichische Post AG

    Zentralbehindertenvertrauensperson und Behindertensprecher der GPF:

    Helmut Weiß Tel. 0664/624 15 70 Fax: (01) 400 22-12 05Stv. Ernst Mossig Tel. 0664/624 25 04

    Personalbehindertenvertretung Wien, NÖ und BurgenlandPersonal-BVP Ernst Mossig Tel. 0664/624 25 04Stv. Karl Schwarzel Tel. 0676/83 884/370

    Personalbehindertenvertretung OberösterreichPersonal-BVP Peter Reindl Tel. 0664/624 22 05Stv. Rudolf Schütz Tel. 0664/311 46 02

    Personalbehindertenvertretung SalzburgPersonal-BVP Theresia Wagenbichler Tel. 0664/624 60 83Stv. Helmut Koch Tel. 0664/624 24 89

    Personalbehindertenvertretung Tirol und VorarlbergPersonal-BVP Thomas Kogler Tel. 0664/624 25 65 Fax: (01) 400 22-23 56Stv. Christian Rauter Tel. 0664/738 651 07

    Personalbehindertenvertretung SteiermarkPersonal-BVP Helmut Weiß Tel. 0664/624 15 70 Fax: (01) 400 22-12 05Stv. Bernhard Butzenbacher Tel. 0664/579 22 14

    BehindertenvertrauenspersonenA1 Telekom Austria AG

    Zentralbehindertenvertrauenspersonen:Vorsitzende: Elke Farmer Tel. 0664/662 71 85Stellvertreterin: Ruth Kugler Tel. 0664/662 32 70

    Behindertenvertretung Wien, Niederösterreich, Burgenland:Personal-BVP: Christian Wolf Tel. 0664/662 99 60Stv. Ruth Kugler Tel. 0664/662 32 70

  • 23

    Behindertenvertretung

    Behindertenvertrauenspersonen Wien Ost 1:BVP: Ruth Kugler Tel. 0664/662 32 701. Stv. Gerhard Ragoner Tel. 0664/662 48 302. Stv. Dieter Anzenberger Tel. 0664/662 25 49

    Behindertenvertrauenspersonen Wien Ost 2:BVP: Angela Brunner Tel. 0664/662 92 95Stv. Christian Wolf Tel. 0664/662 99 60

    Behindertenvertrauenspersonen Wien Ost 3:BVP: Gottfried Schmid Tel. 0664/662 74 29Stv. Johann Hubeny Tel. 0664/662 54 96

    Behindertenvertrauenspersonen Wien Ost 4:BVP: Harald Perschy Tel. 0664/662 55 111. Stv. Elisabeth Eberhart Tel. 0664/662 02 822. Stv. Johannes Forstner Tel. 0664/663 01 06

    Behindertenvertretung Kärnten:Personal-BVP: Martin Rumpold Tel. 0664/662 91 63Stv. Emil Setz Tel. 0664/662 36 04

    Behindertenvertretung Oberösterreich:Personal-BVP: Thomas Maurer Tel. 0664/662 55 30

    Behindertenvertretung Steiermark:Personal-BVP: Elke Farmer Tel. 0664/662 71 851. Stv. Helmut Nagl Tel. 0664/663 14 612. Stv. Karl Landig Tel. 0664/662 62 50

    Behindertenvertretung Tirol/Vorarlberg:Personal-BVP: Carolina Sailer Tel. 0664/662 38 34Stv. Egon Obermayer Tel. 0664/662 97 50

    Behindertenvertrauenspersonen Tirol:BVP: Carolina Sailer Tel. 0664/662 38 341. Stv. Egon Obermayer Tel. 0664/662 97 502. Stv. Beatrix Jaksch Tel. 0664/662 97 50

    Behindertenvertrauenspersonen Vorarlberg:BVP: Patric Matt Tel. 0664/662 61 31Stv. Lothar Giesinger Tel. 0664/662 65 67

    Behindertenvertretung Salzburg:Personal-BVP: Sabine Leitner Tel. 0664/662 71 26Stv. Hermann Schwaighofer Tel. 0664/662 73 08

  • 24

    Behindertenvertretung

    Behindertenvertrauenspersonen ÖBB-Postbus GmbH

    Region OstVors.: Reinhard Pfundner Tel. 0664/624 33 42Stv.: Günther Pokorsky, Friedrich Hovek

    Region NordVors.: Franz Weissenberger Tel. 0660/440 09 95Stv.: August Moser Tel. 0664/624 34 03

    Region Süd Vors.: Christian Okorn Tel. 0650/878 75 28Stv.: Gabriele Fruhmann

    Region WestVors.: Werner Riedmann Tel. 0664/624 36 76Stv.: Ernst Hemmer

    Behindertenvertrauenspersonen Postbus AG

    Wien, NÖ u. Bgld.Reinhard Pfundner Tel. 0664/624 33 42

    OÖAugust Moser Stv. Franz Weisenberger

    SteiermarkRoswitha Schreiber

    KärntenChristian Okorn

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    Vorsorge der Post- und FernmeldebedienstetenÖsterreichische Beamtenversicherung

    1060 Wien, Grillparzerstraße 11, Service-Telefon (kostenlos) 0800/20 11 30e-mail: [email protected], www.oebv.com

    Ausreichende Vorsorge immer aktuell

    Besonders günstige Konditionen in der privaten Zukunfts- und Pen-sionsvorsorge (inklusive Vorsorge im Ablebensfall) sowie bei Unfallversi-cherungen (inkl. Nebengebührenvorsorge) bietet unsere Österreichische Beamtenversicherung (ÖBV).

    Führende Vertreter der GPF wirken in den Organen der ÖBV, einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, mit und sind Garant dafür, dass die Interessen der Post- und Fernmeldebediensteten bestens gewahrt sind und bleiben.

    Leistungen und Beiträge

    Prämien und Versicherungsleistungen richten sich nach den individu-ellen Wünschen sowie der finanziellen Leistungskraft der Bediensteten.

    Die Beiträge werden – wenn gewünscht – durch Gehaltsabzug oder Abzug von den Pensionsbezügen einbehalten.

    Versicherungsnehmer/-innen sind direkt am Gewinn beteiligt

    Aufgrund der Rechtsform als Versicherungsverein auf Gegenseitig-keit sind Kundinnen und Kunden Mitglieder der ÖBV. Gewinne werden nicht an anonyme Aktionäre ausgeschüttet, sondern kommen direkt den Mitgliedern zugute. Die ÖBV ist unabhängig und verfolgt deshalb ausschließlich die Interessen ihrer Mitglieder. Sie zählt zu den solidesten Unternehmen der Branche. Die Gewinnbeteiligung liegt seit vielen Jah-ren im Spitzenfeld. Von der Lebens- über die Unfallversicherung bis zum Sachversicherungsbereich und zur Wohnraumfinanzierung deckt die ÖBV mittlerweile die gesamte Versicherungs-Palette ab – mit einer Bera-tungsphilosophie „von Mensch zu Mensch“.

    Alles aus einer Hand – bei unserer ÖBV: – Klassische Lebensversicherung– Fondsgebundene Lebensversicherung– Einmalerlag– SteuerSparModell-ZukunftSicherung– Versicherungssparen– Private Pensionsversicherung– Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge (8,5–13,5% p.a.)– PensionsRechner

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    Vorsorge der Post- und Fernmeldebediensteten

    – Unfallschutz (Spezialtarife für Kinder, Jugendliche und Senioren)– Krankenversicherung– Pflegevorsorge– Haushaltsversicherung– Eigenheimversicherung– Rechtsschutz– Private Haftpflichtversicherung– Amts- & Organhaftpflichtversicherung– Kfz-Haftpflicht-Versicherung (inkl. Gratis-Rechtsbeistand und -Pan-

    nenhilfe)– Kfz-Kasko-Versicherung– Kfz-Leasing– Bausparen– Finanzierung (Wohneigentum, Kfz, Umschuldungen, Leasing)– Polizzenservice– Kreditoptimierung

    Die Mitwirkung von Gewerkschaft und Verwaltung(Stand ab Juni 2016)

    Im Aufsichtsrat:Helmut Köstinger Manfred Wiedner

    Mitgliedervertreter:Ing. Walter Hotz Markus SammerSilvia Bauer Andreas RindlerRomanus Fennes Robert WurmStefan Scherl

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    Sozialleistungen/Unterstützungen

    Aufgrund der Trennung der ehemaligen Post- und Telekom Austria AG (PTA) in die Firmengruppen Post AG, Telekom Austria AG, Mobilkom Austria AG sowie österreichische Postbus AG wurde der Verein „Sozial-werk der Post- und Fernmeldebediensteten“ in neue Sozialinstitutionen der einzelnen Firmen umgewandelt.

    post.sozial

    Massgeschneiderte Sozialleistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post

    Der Verein post.sozial wurde im Mai 2005 basierend auf einer Be-triebsvereinbarung mit dem Vorstand der Österr. Post AG und dem Zen-tralbetriebsrat nach dem Vereinsgesetz 2002 gegründet. Der Verein ist gemeinnützig und bezweckt die über gesetzliche Vorgaben hinausge-hende soziale Betreuung von aktiven Mitarbeitern der Österreichischen Post und deren Tochterunternehmen, aber auch von Mitarbeitern im Ru-hestand sowie Angehörigen und Hinterbliebenen von Mitarbeitern.

    Die Leistungspalette reicht von finanziellen Unterstützungen bei au-ßergewöhnlichen Belastungen wie Krankheit oder Naturkatastrophen über vergünstigte Eintrittskarten zu Kultur- und Sportveranstaltungen bis hin zu kostengünstigen Urlaubsangeboten sowie Angeboten zur Kin-derbetreuung während der Ferienzeit. Zusätzlich unterstützt post.sozial Gesundheitsmaßnahmen und Freizeitaktivitäten, die der Krankheitsprä-vention dienen.

    Im Bereich helfens.wert konnte post.sozial 3.468 Anspruchsberech-tigen im Jahr 2016 bei außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheit oder Naturkatastrophen mit insgesamt Euro 799.702,17 im Rahmen der finanziellen Unterstützungen monetäre Hilfe gewähren. 383.626 Stück Essensbons-Blätter im Wert von 4,076 Mio. Euro wurden an die Mitar-beiterInnen der Österreichischen Post AG ausgefolgt.

    Zu 171 sehens.wert(en) Veranstaltungen konnten 22.297 Tickets um mindestens 20% günstiger erworben werden.

    Im Jahr 2016 wurden in den zahlreichen fair.reisen Destinationen ins-gesamt 54.970 erholsame Urlaubsnächtigungen verbracht. 62 postler.kids haben ein Kinderferiencamp über post.sozial besucht.

    In der Sparte besser.shoppen werden den Anspruchsberechtigten zu Leistungen des Vereins aus verschiedensten Produktgruppen Leistungen oder Produkte mit einem Preisvorteil von mindestens 20% angeboten.

    Detaillierte Informationen zu den einzelnen Angeboten: www.postsozial.at, E-Mail: [email protected] oder telefonisch Mo–Do: 09.00–15.00 Uhr und Freitag von 09.00–12.00 Uhr unter 0810 9 7777 9.

  • 28

    A1 Telekom SozialMit der Fusion der Telekom Austria AG und der Mobilkom Austria AG

    wurden auch die beiden Personalvertretungsfonds telekom sozial und mobilkom sozial zu einem gemeinsamen Fonds, „A1 Telekom Sozial“ zu-sammengeführt.

    „A1 Telekom Sozial“ – für sie da in den Bereichen:• Familie und Urlaub: Tel. 05 0664-256 27 und 05 0664 302 09• Kultur und Bildung: Tel. 05 0664-276 81• Finanzielle Unterstützung und Gesundheit: Tel. 05 0664-293 94• Einkauf, Rabatte, Gutscheine: Tel. 05 0664-205 32 oder Dw. 250 57Die Bedingungen bzw. Voraussetzungen, AnsprechpartnerInnen und

    Antragsformulare finden sie im Internet: www.a1telekomsozial.atAchtung! Pensionistinnen und Pensionisten, die vor dem 1. 2. 1999

    pensioniert wurden, werden als Postpensionisten geführt und sind somit im Verein „post.sozial“ anspruchsberechtigt.

    Für weitere Fragen stehen Ihnen ihre PersonalvertreterInnen und Ge-werkschafsfunktionäre selbstverständlich gerne zur Verfügung.

    postbus.sozialAnspruchsberechtigung (Auszug aus den Statuten): a) alle Dienstnehmer/innen (Beamte, Angestellte, KV-Lenker, KV-

    Arbeiter) der Österreichischen Postbus AG, die vor dem 31.12. 2004 der ÖBB-Postbus GmbH zur (dauernden) Dienstleistung zugewiesen wurden und jetzt bei der ÖBB-Postbus GmbH oder einem anderen Rechtsnach-folger der Österreichischen Postbus AG im Sinne des § 17 Abs la zweiter Satz Poststrukturgesetz idF. BGBI Nr. 201/ 1996 idF. BGBI 1 71/2003 beschäftigt werden, sowie jene Dienstnehmer, die nach dem 31. 12. 2004 in die ÖBB Postbus GmbH eingetreten sind, sofern sie Beiträge zur Ge-werkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten entrichten.

    b) die im Ruhestand befindlichen ehemaligen Dienstnehmer der Öster-reichische Postbus AG und der ÖBB-Postbus GmbH, sofern sie bis zu ihrer Pensionierung dem Personenkreis laut lit a) angehört haben und der Stich-tag der Versetzung in den Ruhestand (Pension) nach dem 1. 1. 2001 liegt,

    c) sowie der Angehörigen und Hinterbliebenen der unter a) und b) angeführten Personen.

    Die Leistungspalette umfasst finanzielle Zuschüsse bei z.B. – Unterstützungsfällen (nach Arbeitsunfällen, bei unverschuldeter

    Notlage zur Sicherung der Grundbedürfnisse, Behandlungskostenzu-schuss bei besonderen Krankheitsfällen die Behandlungskosten, Zu-schuss für Hilfsmittel zur Erleichterung bzw. Erhaltung der Mobilität bei Behinderungen, ...)

    – Katastrophenfällen (Hochwasser, Brand, Lawinen, Muren, ...)– Hilfsfällen (kieferorthopädische Zahnbehandlungen, Sehhilfen und Hörgeräte, orthopädische Heilbehelfe und Behandlungen, ...)

    Sozialleistungen/Unterstützungen

  • 29

    – Geburtenzuschuss– Todesfallbeitrag. Geburtenzuschuss und Todesfallbeitrag sind nicht nach Rechnungs-

    betrag bzw. soziale Kriterien gestaffelt. Statuten, Richtlinien und Antrags-formulare liegen bei den Gebietsbetreuern auf.

    Gebietsbetreuer „postbus.sozial“: Robert Wurm, Dieter Smolka (W, NÖ, Bgld.), Johann Pürstinger (OÖ),

    Josef Nigitsch (Stmk), Meinhard Petzmann (Ktn), Johann Egger (Sbg), Johann Ritter (Tirol und Vorarlberg)

    Kontakt: Tel. 0732 652-257 (Johann Pürstinger); Tel. 01 93000-43901 (Daniela Roskopf); E-Mail: [email protected]

    Sozialfonds der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

    Richtlinien für den Sozialfonds

    Für die Gewährung einer Unterstützung aus den Mitteln des Sozi-alfonds der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

    1. Mitgliedschaft:Zum Zeitpunkt des Einreichens muss eine seit mindestens drei Jah-

    ren ununterbrochen bestehende Mitgliedschaft zur Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten vorhanden sein. Voraussetzung ist au-ßerdem, dass Vollbeiträge bezahlt wurden und die Beiträge entsprechend der Höhe des Einkommens geleistet wurden. Ist oder war der/die Bewer-ber/in berufstätig, ist unbedingt die eigene Vollmitgliedschaft notwendig.

    2. Antrag:Um Leistungen aus dem Sozialfonds zu erhalten, ist unbedingt ein An-

    trag an die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten zu stellen.

    3. Sozialer Anspruch:Seit 1. 1. 2015 werden die Höchsteinkommensgrenzen jährlich um

    den Verbraucherpreisindex erhöht.Um die durch eine lange Krankheit bedingte Einkommenskürzung

    des Bezuges bei Beamten und Angestellten nach sechs Monaten sozial abzufedern, übernimmt die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebe-diensteten bei einer Kürzung bis zu einer Bruttoeinkommenshöhe von € 2.000,00 auf die Dauer von maximal 6 Monaten einen Anteil von

    maximal € 200,– pro Monat

    Sozialleistungen/Unterstützungen

  • 30

    und bei einer Kürzung bis zu einer Bruttoeinkommenshöhe von € 3.000,00 einen Anteil bis zu

    maximal € 100,– pro Monat.

    Der Sozialfonds kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei Pensionierung, Vorruhestand oder Ausscheiden aus dem Dienstver-hältnis der Antragstellerin/des Antragstellers besteht kein Anspruchauf Mittel des Sozialfonds.

    4. Pensionierung:Bei Pensionierung, Vorruhestand oder Ausscheiden aus dem Dienst-

    verhältnis innerhalb der sechs Monate ist eine Meldung an die Gewerk-schaft der Post- und Fernmeldebediensteten unbedingt erforderlich. Eine zu Unrecht bezogene Unterstützung ist zurückzuzahlen.

    5. AuszahlungDie Auszahlung erfolgt nach Beschluss des Präsidiums der GPF.

    6. Erforderliche Beilagen: a) Antrag an die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten b) Kopien der Bezugsaufgliederungen mit letztem vollem Bezug

    und Bezugsaufgliederung fortlaufend mit vermindertem Bezug sowie die Bestätigung der zuständigen Gebietskrankenkasse für bezogenes Krankengeld.

    Ergeben sich beim Ausfüllen des Antragsformulars Unklarheiten, so stehen wir Ihnen telefonisch unter der Rufnummer +43 1 534 44-490 30 gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, ihr Ansuchen mittels E-Mail unter der Adresse: [email protected] an uns zu richten.

    Auch unsere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ihrer jeweiligen Landes-gruppe sind Ihnen gerne behilflich.

    Für eine eventuelle Versteuerung ist selbst Sorge zu tragen.

    Richtlinien zur Erlangung von Unterstützungen aus dem Studienfonds

    Für die Gewährung einer Unterstützung aus den Mitteln des Studien-fonds der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten sind fol-gende Bedingungen zu erfüllen:

    1. Mitgliedschaft:Zum Zeitpunkt des Einreichens muss eine seit mindestens drei Jah-

    ren ununterbrochen bestehende Mitgliedschaft zur Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten vorhanden sein. Voraussetzung ist au-ßerdem, dass Vollbeiträge gezahlt wurden und die Beiträge entsprechend der Höhe des Einkommens geleistet wurden. Ist oder war der/die Bewer-ber/in berufstätig, ist unbedingt die eigene Vollmitgliedschaft notwendig.

    Sozialleistungen/Unterstützungen

  • 31

    Sozialleistungen/Unterstützungen

    2. Schultyp:Stipendien können erst ab dem Besuch der 10. Schulstufe einer

    Lehranstalt, die mit Matura endet, gewährt werden, sowie für die Absol-vierung eines Universitäts-, Akademie- oder Hochschulstudiums.

    3. Soziale Bedürftigkeit:Um eine für alle gerechte Beurteilung zu finden, sind Einkommens-

    grenzen festgesetzt. Diese betragen für eine Person € 14.680,– netto pro Jahrfür zwei Personen € 17.080,– netto pro Jahrje weitere Person € 2.400,– netto pro Jahr

    Alle Einkommen im gemeinsamen Haushalt sind heranzuziehen.Dazu zählen die Einkommen beider Ehepartner, auch Einkünfte durch

    selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft (Einheitswertbescheid). Bei Alleinerzieher/innen müssen auch Waisen-pension, Alimente etc. angegeben werden.

    4. Studienerfolg:Der Schul-/Studienerfolg ist in Form von Zeugnissen des jeweils ver-

    gangenen Schuljahres bzw. Studienjahres nachzuweisen.

    5. Auszahlung:Nach Beschluss des Leitungsausschusses wird der Betrag von € 102,00 € 203,00bis höchstens € 305,00einmal pro Kalenderjahr angewiesen.Maximale Ausschöpfung des Studienfonds/7 Studienjahre € 2.135,00

    Dem Ansuchen sind in Kopie beizulegen:a) Jahreslohnzettel des letzten Kalenderjahres, bzw. sonstige Einkom-

    mensnachweise (Einheitswertbescheid, Waisenpensionen, usw.)b) Schülerinnen und Schüler:Letztes Jahreszeugnis, aktuelle Schulbestätigung.

    Studentinnen und Studenten:Zeugnis des letzten Studienjahres, aktuelle Studienbestätigung. Für

    jedes Schuljahr bzw. Studienjahr muss neu eingereicht werden.Änderungen im Familienstand (z.B. Tod einer Ehepartnerin oder Ehe-

    partners, Scheidung, Heirat des/der Studierenden, usw.) ersuchen wir bekannt zu geben. Ändert sich das Haushaltseinkommen im Studienjahr durch Arbeitslosigkeit, Pensionierung, Berufstätigkeit eines Kindes, bitten wir ebenfalls um Information.

    Haben Sie nicht alle notwendigen Unterlagen zur Hand, so können diese auch nachgereicht werden. Alle Ansuchenden werden – nach Er-bringung aller erforderlichen Unterlagen – von der Entscheidung des Lei-tungsausschusses bzw. Bundesvorstandes verständigt.

  • 32

    Ergeben sich beim Ausfüllen des Antragsformulars Unklarheiten, so stehen wir Ihnen telefonisch unter der Rufnummer +43 1 534 4449 240 gerne zur Verfügung.

    Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Ansuchen auch mittels E-Mail unter der Adresse: [email protected] an uns zu richten. Auch unsere Mitar-beiterinnen/Mitarbeiter Ihrer jeweiligen Landesgruppe sind Ihnen gerne behilflich.

    Für eine eventuelle Versteuerung ist selbst Sorge zu tragen.

    Das Sicherheits paket des ÖGBAls Mitglied des ÖGB sind sie sicher.

    Denn ÖGB-Mitglieder*) sind automatisch geschützt und versichert. Sie profitieren von einer einzigartigen Form der beruflichen Sicherheit und Vorsorge.

    ÖGB-Berufsschutz (vormals ÖGB-Millionenschutz)– Berufsrechtsschutzversicherung– Berufshaftpflichtversicherung für Personen- oder Sachschäden– Hilfe bei Mobbing

    ÖGB-Solidaritätsversicherung– Versicherungsschutz bei Invalidität– Spitaltagegeld– Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen– Begräbniskostenbeitrags-Versicherung– Ablebens-Risikoversicherung

    ÖGB-Rechtsschutzregulativ– Rechtsberatung– Vertretung vor Gerichten– Vertretung vor Behörden und Ämtern– Rechtshilfe in Konkurs- oder Ausgleichsverfahren– Durchführung von Interventionen– Unterstützung in Exekutionsverfahren

    *) Bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten Dauer und entspre-chender Beitragsleistung. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht sechs Mo-nate Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle sechs Monate zugehörig behandelt. Sind von einem anderen Versicherer Leistungen zu erbringen, wird der Ver-sicherungsschutz wirksam, wenn die Leistungen des anderen Versicherers zur Deckung des Schadens nicht ausreichen. Es gelten die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1995 und EHVB 1995), wie auch die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 1995).

    *) Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG

    Das ÖGB-Sicherheitspaket

  • 33

    ÖGB-Unterstützungsordnung– Streik- und Aussperrungsunterstützung– Gemaßregeltenunterstützung– Arbeitslosenunterstützung

    Flexpower-Versicherung des ÖGB

    Die Möglichkeit für WerkvertragsnehmerInnen, sich sehr günstig gegen Verdienstentgänge wegen Krankheit und Unfall abzusichern.

    – flexpower-Krankengeld– flexpower-Unfallversicherung für Freizeit- und Berufsunfälle

    Berufshaftpflichtversicherung

    Versicherungsschutz bis zu 75.000 Euro, wenn Sie als ÖGB-Mitglied im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit wegen fahrlässig ver-ursachter Personen- oder Sachschäden von einer dritten Person (aus-genommen DienstgeberIn) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Erfüllung von Scha-denersatzverpflichtungen, sondern auch die gerichtlichen und außerge-richtlichen Kosten der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

    Berufsrechtsschutzversicherung

    Versicherungsschutz bis zu 15.000 Euro, wenn Sie als ÖGB-Mitglied Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die Sie in Ausübung der be-ruflichen Tätigkeit erlitten haben, geltend machen. Ausgenommen sind Schäden aus Vertragsverletzungen sowie Ansprüche gegen den/die DienstgeberIn. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die Ver-teidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs fahrlässiger Handlungen und Unterlassungen bei der Berufsausübung.

    Hilfe auch bei Mobbing

    Die Versicherung übernimmt jährlich Kosten bis zu 350 Euro für anwalt-liche und psychologische Beratung, wenn Sie als ÖGB-Mitglied von Mob-bing, sexueller Belästigung, Diskriminierung oder physischer Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind.

    ÖGB-Solidaritätsversicherung

    Spitaltagegeld

    Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (sowohl Freizeit- als auch Berufsunfall) erhalten Sie als aktives Mitglied und PensionistIn 4 Euro ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mind. 4 Tage dauert. Das Maximum beträgt 308 Euro (= 77 Tage).

    Das ÖGB-Sicherheitspaket

  • 34

    Invaliditätsversicherung

    Im Falle einer freizeitunfallbedingten dauernden Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitglieds gebührt bei Totalinvalidität folgende Leistung (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung):

    Bei einer Mitgliedschaftsdauer vonmindestens 3 bis 10 Jahren 3.200 Euroüber 10 bis 25 Jahren 4.800 Euroüber 25 Jahren 6.400 Euro

    Begräbniskostenbeitrags-Versicherung

    Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von:

    mindestens 3 bis 10 Jahren 150 Euroüber 10 bis 20 Jahre 160 Euroüber 20 bis 30 Jahre 170 Euroüber 30 Jahre 180 Euro

    Mitglieder, die bereits vor dem 1. 1. 1972 im Ruhestand waren, sind mit 102 Euro versichert. (Diese Bestimmung gilt nicht für Mitglieder der drei Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und Mitglieder der ehemaligen Gewerkschaft der Eisenbahner.)

    Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen

    Im Falle eines freizeitunfallbedingten Todesfalls eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitglieds gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer fol-gende Leistung:

    mindestens 3 bis 10 Jahre 800 Euroüber 10 bis 25 Jahre 1.000 Euroüber 25 Jahre 1.200 Euro

    Ablebens-Risikoversicherung

    Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 1. 1. 2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes werden folgende Versicherungslei-stungen je nach Mitgliedschaftsdauer erbracht:

    mindestens 3 bis 10 Jahre 875 Euroüber 10 bis 25 Jahre 1.310 Euroüber 25 Jahre 1.745 Euro

    Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens drei Jahre Mitglied gewesen sind. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle drei Jahre zugehörig behandelt.

    Das ÖGB-Sicherheitspaket

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    Rechtsschutzregulativ des ÖGB

    Selbstverständlich müssen ÖGB-Mitglieder* durch die neuen Angebote auch nicht auf das bewährte ÖGB-Rechtsschutzregu-lativ verzichten.

    Das Rechtsschutzregulativ ist eine freiwillige Leistung des ÖGB an seine Mitglieder* in Angelegenheiten die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienst-verhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmit-telbar in Zusammenhang stehen. Auch an Hinterbliebene eines Mitgliedes können Leistungen erbracht werden.

    Die unentgeltliche Gewährung von Rechtsschutz in solchen Angelegen-heiten kann sich erstrecken auf

    – Rechtsberatung

    – Vertretung vor Gerichten (ordentliches Gericht und Arbeitsgericht)

    – Vertretung vor Behörden und Ämtern (Finanzamt, Sozialversiche-rung, Einigungsamt, kollektivvertragliches Schiedsgericht, Schiedsge-richt der Sozialversicherung, usw.)

    – Rechtshilfe in Konkurs- oder Ausgleichsverfahren

    – Durchführung von Interventionen

    – Unterstützung in Exekutionsverfahren

    Bei Bedarf wird ihnen kostenlos ein Rechtsvertreter zur Verfügung ge-stellt, werden Gerichtsgebühren, Barauslagen ersetzt oder werden geg-nerische Prozesskosten zur Gänze übernommen. Ein Antrag ist bei Ihrer Gewerkschaft, egal ob mündlich oder schriftlich, im Vorhinein zu stellen.

    * Bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten und entsprechender Beitragsleistung.

    Die Unterstützungsordnung des ÖGB

    Um ein umfassendes Leistungsangebot zu ermöglichen, bietet der ÖGB seinen Mitgliedern unter gewissen Voraussetzungen auch

    – Streik- und Aussperrungsunterstützung– Gemaßregeltenunterstützung– Arbeitslosenunterstützung

    Über genauen Umfang und Voraussetzungen, Ausschlussgründe oder andere Fragen im Zusammenhang mit dem Sicherheitspaket gibt Ihnen Ihre Gewerkschaft gern nähere Auskünfte. Informationen über die Inhalte der einzelnen Versicherungen erhalten Sie bei den angeführten Ansprech-stellen oder unter www.oegb.at

    Das ÖGB-Sicherheitspaket

  • 36

    FlexPower-Versicherung des ÖGB

    Atypisch beschäftigt: Auf den ersten Blick vorteilhaft – flexibel, modern, unabhängig – bei näherer Betrachtung risikoreich und unsicher. Der ÖGB bietet deshalb in Zusammenarbeit mit der Wiener Städtischen Versiche-rung seinen Mitgliedern mit der flexpower-Versicherung die Möglichkeit eines vergünstigten Abschlusses einer Krankengeld- und Unfallversiche-rung an. WerkvertragsnehmerInnen wird durch die gesetzliche Sozial-versicherung im Gegensatz zu Normalarbeitsverhältnissen kein ausrei-chender Schutz gewährleistet. Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung decken den Verdienstentgang im Schadensfall oft nicht ab. Die flexpower-Versicherung stellt eine ideale Ergänzung zu den Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung dar.

    Flexpower-KrankengeldKrankengeld bis zu 80 Prozent des Durchschnittseinkommens ab dem 8. bzw. 15. Tag der krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit.

    Flexpower-Unfallversicherung für Freizeit- und Berufsunfälle

    Lebenslange Rente in Höhe von 1.000 Euro monatlich bei unfallbe-dingter Invalidität von mehr als 50 Prozent, Sofortschutz in Höhe von 3.634 Euro bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt von mehr als drei Wochen. Die flexpower-Versicherung ist eine Erweiterung des Leistung-sangebots des ÖGB an seine Mitglieder. Nur sie können den Vorteil einer vergünstigten Prämie in Anspruch nehmen. Die Mitglieder wählen ent-sprechend ihrem Einkommen aus vier Tarifen.

    Die Prämie beträgt pro Person und Monat:

    Krankengeld mit 7 Tagen Karenz (ab dem 8. Tag) in Höhe von 21,80 Euro pro Tag inkl. UnfallversicherungsschutzBeitrittsalter Monatsprämie18 – 25 31,32 Euro26 – 30 32,85 Euro31 – 35 33,72 Euro36 – 40 35,68 Euro41 – 45 37,43 Euro46 – 50 40,91 Euro51 – 55 44,84 Euro56 – 60 48,98 Euro

    Krankengeld mit 7 Tagen Karenz (ab dem 8. Tag) in Höhe von 43,60 Euro pro Tag inkl. UnfallversicherungsschutzBeitrittsalter Monatsprämie18 – 25 54,21 Euro26 – 30 57,27 Euro31 – 35 59,66 Euro36 – 40 63,59 Euro

    Das ÖGB-Sicherheitspaket

  • 37

    41 – 45 67,73 Euro46 – 50 74,71 Euro51 – 55 83,21 Euro56 – 60 91,50 Euro

    Krankengeld mit 14 Tagen Karenz (ab dem 15. Tag) in Höhe von 21,80 Euro pro Tag inkl. UnfallversicherungsschutzBeitrittsalter Monatsprämie18 – 25 26,31 Euro26 – 30 27,40 Euro31 – 35 28,05 Euro36 – 40 29,58 Euro41 – 45 30,89 Euro46 – 50 33,50 Euro51 – 55 36,34 Euro56 – 60 39,61 Euro

    Krankengeld mit 14 Tagen Karenz (ab dem 15. Tag) in Höhe von 43,60 Euro pro Tag inkl. UnfallversicherungsschutzBeitrittsalter Monatsprämie18 – 25 44,19 Euro26 – 30 46,37 Euro31 – 35 48,33 Euro36 – 40 51,38 Euro41 – 45 54,65 Euro46 – 50 59,88 Euro51 – 55 66,20 Euro56 – 60 72,75 Euro

    – Die Versicherung gilt auch im europäischen Ausland. Bei einem Auslandsaufenthalt wird das Krankengeld nur für die Dauer der notwen-digen stationären Krankenhausbehandlung gezahlt.

    – Der Krankengeldanspruch besteht für maximal 364 Tage innerhalb von drei Jahren.

    – Für den Abschluss der Versicherung gilt als Mindestalter das vollendete 18. Lebensjahr. Die Versicherung endet spätestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres.

    – Anträge werden über die zuständige Gewerkschaft eingereicht.

    Die flexpower-Versicherung kann ausschließlich von Mitgliedern des ÖGB im Rahmen der gültigen Bedingungen der Krankengeld- und Un-fallversicherung der Wiener Städtischen Versicherung abgeschlossen werden. Die Angaben zum Sicherheitspaket stellen lediglich eine unver-bindliche Information dar, sie sind nicht vollständig. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

    Das ÖGB-Sicherheitspaket

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    Beratungsangebote im ÖGB-Service

    Im Service sind alle ÖGB-Beratungsleistungen zusammengefasst: – FlexPower-Beratung – Mobbingberatung – Muttersprachliche Beratung – Online-Abwicklung der ArbeitnehmerInnenveranlagung – Pensionsberatung in Kooperation mit der PVA

    ÖGB-Service1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1Tel. 01/534 44-391 00 E-Mail: [email protected] für Terminvereinbarung:Montag bis Donnerstag von 8 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 UhrFür alle Beratungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich!

    Flexpower-BeratungDie Flexpower-Beratung bietet eine einmalige persönliche Erstbera-

    tung für freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige. Die Beratung umfasst das Sozialversicherungs-, Steuer- und Vertragsrecht, ist kosten-los und steht auch Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern offen.

    Beratung jeden Mittwoch von 16 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung.

    Mobbing-BeratungMobbing am Arbeitsplatz verursacht psychische und gesundheitliche

    Schäden. Deshalb ist es wichtig, bereits bei den ersten Anzeichen von Mobbing durch KollegInnen oder Vorgesetzte professionelle Hilfe in An-spruch zu nehmen.

    Unsere ExpertInnen beraten vertraulich und vermitteln bei Bedarf wei-tere Supervision und psychologische/psychotherapeutische Beratung.

    Muttersprachliche BeratungNicht immer ist es leicht, mit der österreichischen Gesetzeslage zu-

    recht zu kommen – besonders wenn auch die notwendigen Deutsch-kenntnisse fehlen. Der ÖGB hilft dabei, diese Barrieren bei der Bewälti-gung des Arbeitsalltags durch muttersprachliche Beratung zu überbrü-cken.

    Im Service erhalten Sie arbeits- und sozialrechtliche Beratung auf Türkisch, Kurdisch, Rumänisch und Bulgarisch.

    Online-Abwicklung der ArbeitnehmerInnenveranlagungDas ÖGB-Service unterstützt Mitglieder bei der Einreichung der Ar-

    beitnehmerInnenveranlagung über FinanzOnline und telefonisch im Vor-feld bei der Beantragung des Online-Codes.

    Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung.

    Das ÖGB-Sicherheitspaket

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    Pensionsberatung in Kooperation mit der PVADas Pensionsrecht ist nicht einfach verständlich. Für einen möglichen

    Pensionsantritt sind viele Faktoren (Alter, Versicherungszeiten, etc.) aus-schlaggebend. Daher bieten wir unseren Mitgliedern in Zusammenarbeit mit der PVA Unterstützung bei pensionsrechtlichen Fragen an.

    Beratung jeden zweiten Montag im Monat von 12 bis 16 Uhr.Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.

    Arbeitsinspektorat

    Das Kompetenzzentrum Verkehrs-Arbeitsinspektorat und seine Aufgabengebiete.

    Telefon: +43 (1) 71100 86 6414Telefax: +43 (1) 71100 86 2190E-Mail Abteilung 11: [email protected] Abteilung 12: [email protected]

    Abteilung 11 (ÖBB-Postbus):Leiter des Verkehrs-Arbeitsinspektorates:Mag. Dr. Reinhart KuntnerE-Mail: [email protected]: (01) 71100-Dw 86 2562

    Stellvertreter des LeitersDipl.-Ing. Hannes Waglechner Telefon: (01) 71100-Dw 86 2571

    Abteilung 12 (Luftfahrt):Abteilungsleiter:Ing. Leopold FlaschE-Mail: [email protected]: (01) 71100- Dw 86 2566

    Anmerkung:Mit einer Änderung der Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate wurde mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2015 vom Zentral-Arbeitsinspek-torat an die Arbeitsinspektorate im Rahmen ihres sachlichen und örtlichen Wirkungsbe-reichs übertragen. Betroffen sind davon vor allem alle Betriebsstätten und Arbeitsstellen der Telekom Austria AG oder der Österreichischen Post AG.

    Das ÖGB-Sicherheitspaket

  • 40

    Poststrukturgesetz(PTSG)

    Bundesgesetz über die Einrichtung und Aufgabender Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft

    (Poststrukturgesetz – PTSG, BGBl 1996/201)in der Fassung des Bundesgesetzes

    vom 28. Dezember 2015, BGBl I Nr 147/2015

    Einrichtung der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft

    § 1 (1) Zur Besorgung der bisher von der Post- und Telegraphen-verwaltung wahrgenommenen Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiet des Post-, Postauto- und Fernmeldewesens, wird eine Aktiengesellschaft errichtet. Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Vorschriften enthält, ist das Aktiengesetz 1965, BGBl Nr 98, anzuwenden.

    (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma „Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft“, die Bezeichnung kann als „PTA“ abgekürzt werden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wien.

    (3) Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft ist nach kauf-männischen Grundsätzen zu führen. Dies gilt auch für die Pflicht zur Er-bringung von Leistungen im öffentlichen Interesse.

    (4) Die Unternehmensbereiche Postdienst, Postautodienst und Tele-kommunikationsdienst der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft sind nach Maßgabe von Privatisierungskonzepten gemäß § 11a Abs 1 zu privatisieren. Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft hat mög-lichst günstige Voraussetzungen für die Privatisierung zu schaffen.

    Unternehmensgegenstand

    § 2 (1) Unternehmensgegenstand der Post und Telekom Austria Ak-tiengesellschaft ist: Erbringung von Leistungen und Schaffung der dafür erforderlichen Voraussetzungen auf dem Gebiet 1. des Postdienstes, 2. des Telekommunikationsdienstes (Fernmeldedienstes), 3. des Paketdienstes, 4. des Omnibusdienstes im Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsver-

    kehr, 5. des Gelddienstes, 6. anderer kommerzieller Leistungen für Dritte oder zusammen mit

    Dritten, soweit dadurch die unter Ziffer 1 bis Ziffer 5 angeführten Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.

  • 41

    (2) Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft ist zu allen Ge-schäften und Maßnahmen berechtigt, die im Hinblick auf den übertra-genen Unternehmensgegenstand notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochterge-sellschaften im In- und Ausland, zur Beteiligung an anderen Unternehmen sowie zur Durchführung von Umstrukturierungen durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts.

    Dabei können auch die Aufgaben gemäß Abs 1 übertragen werden.

    Gemeinwirtschaftliche Leistungen

    § 3 (1) Soweit im Bereich des Post-, Postauto- und Fernmelde-wesens gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen sind, sind der Umfang der Leistungen sowie die vom Bund zu tragenden Kosten im Rahmen der Bestellung durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen vertrag-lich zu vereinbaren.

    (2) Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr kann die Be-stellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen für Dritte davon abhängig ma-chen, daß entsprechende Beiträge zu den Investitions- und Folgekosten geleistet werden.

    (3) Besteht die gemeinwirtschaftliche Leistung aus einer reduzierten Tarifgestaltung für einen vom Auftraggeber festgelegten Kundenkreis, so ist der Verrechnung mit dem Auftraggeber die Differenz zwischen veröf-fentlichtem Tarif für jedermann und dem reduzierten Tarif zugrunde zu legen. Andere gemeinwirtschaftliche Leistungen sind unter Zugrundele-gen der nach der Vollkostenrechnung anfallenden Kosten sowie eines Zuschlages zur Abdeckung des anteilsmäßig für im Unternehmensplan für die laufende Periode angestrebten Gewinnes in Rechnung zu stellen.

    (4) Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat alljährlich dem Nationalrat einen Bericht über die gemäß Abs 1 erbrachten gemein-wirtschaftlichen Leistungen vorzulegen.

    §§ 4 bis 9 aufgehoben

    Vermögensübertragung, Abgabenbefreiung

    § 10 (1) Das bisher im Eigentum des Bundes gestandene Vermögen der Post- und Telegraphenverwaltung einschließlich der Forderungen und Verbindlichkeiten geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit Inkraft-treten dieses Bundesgesetzes in das Eigentum der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft über. Von der Vermögensübertragung ausge-nommen sind diejenigen Liegenschaften, welche zum Zeitpunkt des In-krafttretens dieses Gesetzes nicht für betriebliche Zwecke der Post- und Telegraphenverwaltung, sondern ausschließlich für die Erfüllung fernmel-debehördlicher Aufgaben verwendet werden. Diese Liegenschaften sind

    Poststrukturgesetz

  • 42

    vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesmi-nister für Wissenschaft und Verkehr durch Verordnung zu bestimmen. Die Wertansätze für dieses Vermögen sind anläßlich der Eröffnungsbilanz festzulegen. Für die Bestimmung der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz besteht keine Bindung an die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertansätze der technischen Einrichtungen und Anlagen sind entspre-chend ihrer Nutzungsmöglichkeit unter Berücksichtigung des gegenwär-tigen Standes der Technik festzulegen.

    Ein in der Eröffnungsbilanz angesetzter Firmenwert ist längstens über 15 Jahre abzuschreiben. Die Eröffnungsbilanz hat die Besonderheiten des Post- und Fernmeldebetriebs zu berücksichtigen.

    Schulden sind nur in einem solchen Ausmaß zu übertragen, daß die dauerhafte Fortführung der Gesellschaft hinsichtlich der übertragenen Aufgaben nicht beeinträchtigt wird.

    (2) Die Eröffnungsbilanz bedarf der Zustimmung der Generalver-sammlung der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft sowie des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Finanzen.

    (3) Die §§ 20, 24 bis 27, 28 Abs 2, 29 Abs 2 Z 1, 2, 4 und 5, 31 Abs 2 und 33 des Aktiengesetzes 1965 sind nicht anzuwenden.

    (4) Die Post und Telekom Austria Beteiligungsgesellschaft einschließ-lich der ihr übertragenen Anteilsrechte an der Radio Austria Aktiengesell-schaft und der Österreichischen Fernmeldetechnischen Entwicklungs- und Förderungsgesellschaft m. b. H. sowie sonstiger Beteiligungen wird mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unentgeltlich übertragen. Die Post und Telekom Austria Beteiligungsgesellschaft ist unter Hinweis auf diese Rechtsfolgen im Firmenbuch zu löschen.

    (5) Die in den vorstehenden Absätzen geregelten Vermögensübertra-gungen und die Vermögensübertragungen auf die Österreichische Post Aktiengesellschaft, die auf Basis dieses Bundesgesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge im Rahmen der Durchführung von Umstrukturierungen durch Maßnahmen der Umgrün-dung erfolgt sind, sind von den bundesgesetzlichen Abgaben befreit. Die grundbücherlichen Rechte sind auf Basis einer notariell beglaubigten Aufsandungsurkunde zwischen der Österreichischen Post Aktiengesell-schaft und der Telekom Austria Aktiengesellschaft richtig zu stellen.

    (6) Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft tritt für den Be-reich der Umsatzsteuer unmittelbar in die Rechtsstellung des Bundes (Post- und Telegraphenverwaltung) ein.

    (7) Eigentumsübertragungen und sonstige Änderungen, die auf Grund des vorliegenden Bundesgesetzes erfolgen, lösen die Rechtsfol-gen des § 12a Abs 3 MRG keinesfalls aus.

    §§ 11 bis 14 aufgehoben

    Poststrukturgesetz

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    Sonderbestimmungen§ 15 (1) aufgehoben

    (2) Das Unternehmen unterliegt nicht den Bestimmungen des II. Teiles des Arbeitsverfassungsgesetzes 1974, BGBl Nr 22, des Arbeitszeitge-setzes, BGBl Nr 461/1969, des Arbeitsruhegesetzes, BGBl Nr 144/1983, des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen 1969, BGBl Nr 237, des Nachtschwerarbeitsgesetzes, BGBl Nr 354/ 1981, und des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl Nr 133/ 1967. Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz, vom Arbeitsruhegesetz und vom Nachtschwerar-beitsgesetz gelten so lange, bis in diesen Gesetzen besondere Bestim-mungen für den Bereich der Post- und Telekommunikationsunternehmen in Kraft treten. Bei der Erbringung von Diensten auf Grund besonderer oder ausschließlicher Rechte oder des Universaldienstes finden die Be-stimmungen der Gewerbeordnung 1994 keine Anwendung.

    (3) Für das Kommunalsteuergesetz 1993 gelten Personen, die gemäß § 17 zur Dienstleistung zugewiesen werden, als Dienstnehmer der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft oder ihres kostenersatzleistenden Tochterunternehmens. Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer ist der Ersatz der Aktivbezüge. Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalender-monats, in dem Aktivbezüge ersetzt worden sind.

    (4) Die Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft, die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft sowie die Unternehmen, an denen die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft zumindest mehrheitlich beteiligt ist, können sich von der Finanzprokuratur gemäß dem Prokuraturgesetz, StGBl Nr 172/1945, unbeschadet der Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane rechtlich beraten und vertreten lassen.

    Bildung der ersten Organe, Anmeldung zum Firmenbuch§ 16 (1) bis (3) und (5) aufgehoben

    (4) Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft entsteht unter Ausschluß der Wirkung des § 34 Aktiengesetz 1965 mit Inkrafttreten dieses Gesetzes.

    Übernahme der Beamten und der Ruhe- und Versorgungsgenußempfänger

    § 17 (1) Die bisher bei der Post- und Telegraphenverwaltung be-schäftigten aktiven Beamten werden auf die Dauer ihres Dienststandes der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft oder ihrer Rechtsnach-folgerin oder einem der Unternehmen, die durch Maßnahmen der Um-gründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft hervorgegangen sind und an de-nen sie oder die Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft direkt oder indirekt einen Anteil von mehr als 25% hält, zur Dienstlei-stung zugewiesen. Der Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften des

    Poststrukturgesetz

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    Bundes in ihrer jeweils geltenden Fassung, die auf Rechtsverhältnisse dieser Beamten abstellen, bleibt mit der Maßgabe unberührt, daß im § 24 Abs 5 Z 2 sowie im ersten Satz des § 229 Abs 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 und jeweils im letzten Satz des § 105 Abs 3 und 6 des Gehaltsgesetzes 1956 die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler“, und die Zustimmung des Bundeskanzlers oder des Bundesministers für Finanzen im § 15 des Gehaltsgesetzes 1956, im § 75 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 und im § 68 der Reise-gebührenvorschrift 1955 entfallen, soweit damit nicht Belastungen des Bundeshaushaltes verbunden sind.

    (1a) Die gemäß Abs 1 zugewiesenen Beamten werden, wenn sie überwiegend im Unternehmensbereich

    1. der Gebühren Info Service GmbH oder der Österreichischen Post Aktiengesellschaft beschäftigt sind, letzterer,

    2. der Telekom Austria Aktiengesellschaft beschäftigt sind, dieser, oder

    3. der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft beschäftigt sind, dieser

    auf die Dauer ihres Dienststandes zur Dienstleistung zugewiesen.Eine Verwendung der zugewiesenen Beamten bei einer Rechtsnachfol-gerin eines dieser Unternehmen oder bei einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesell-schaftsrechts aus einer der Gesellschaften hervorgegangenen ist, sowie bei der Gebühren Info Service GmbH ist zulässig.

    (2) Beim Vorstand der Österreichischen Post Aktiengesellschaft, beim Vorstand der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft und beim Vorstand der Telekom Austria Aktiengesellschaft wird jeweils ein Personalamt eingerichtet, dem die Funktion einer obersten Dienstbe-hörde für die dem jeweiligen Unternehmen zugewiesenen Beamten zu-kommt. Das beim Vorstand der Österreichischen Post Aktiengesellschaft eingerichtete Personalamt ist oberste Pensionsbehörde für die in Abs 8 Z 2 genannten Beamten sowie deren Angehörige und Hinterbliebene. Das Personalamt wird vom Vorsitzenden des Vorstandes des jeweiligen Unternehmens geleitet.

    (3) Zur Wahrnehmung der bisher den Post- und Telegraphendirekti-onen zugekommenen Funktionen einer nachgeordneten Dienstbehörde werden folgende nachgeordnete Personalämter eingerichtet: 1. Graz für Beamte bei Betriebsstellen der Österreichische Post Ak-

    tiengesellschaft in der Steiermark; 2. Innsbruck für Beamte bei Betriebsstellen der Österreichische

    Post Aktiengesellschaft in Tirol und Vorarlberg; 3. Klagenfurt für Beamte bei Betriebsstellen der Österreichische

    Post Aktiengesellschaft in Kärnten;

    Poststrukturgesetz

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    4. Linz für Beamte bei Betriebsstellen der Österreichische Post Ak-tiengesellschaft in Oberösterreich;

    5. Salzburg für Beamte bei Betriebsstellen der Österreichische Post Aktiengesellschaft im Land Salzburg;

    6. Wien für Beamte bei Betriebsstellen der Österreichische Post Ak-tiengesellschaft in Wien, Niederösterreich und Burgenland;

    7. Graz für Beamte der Betriebsstellen der Telekom Austria Aktien-gesellschaft in der Steiermark,

    8. Innsbruck für Beamte der Betriebsstellen der Telekom Austria Aktiengesellschaft in Tirol und Vorarlberg,

    9. Klagenfurt für Beamte der Betriebsstellen der Telekom Austria Aktiengesellschaft in Kärnten,

    10. Linz für Beamte der Betriebsstellen der Telekom Austria Aktien-gesellschaft in Oberösterreich,

    11. Salzburg für Beamte der Betriebsstellen der Telekom Austria Ak-tiengesellschaft im Land Salzburg,

    12. Wien für Beamte der Betriebsstellen der Telekom Austria Aktien-gesellschaft in Wien, Niederösterreich und Burgenland.

    Den Personalämtern laut Z 7 bis 12 kommen Zuständigkeiten in Dienst-rechtsangelegenheiten in gleichem Umfang zu wie den Personalämtern gemäß Z 1 bis 6.

    (4) Für die gemäß Abs 2 und 3 eingerichteten Personalämter gilt § 2 des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984, BGBl Nr 29, sinngemäß.

    (5) Die in Abs 1 genannten Beamten haben, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes ihren Aus-tritt aus dem Bundesdienst erklären, Anspruch auf die Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis zu demjenigen Unternehmen, dem sie nach Abs 1a zu-gewiesen sind, mit Wirksamkeit von dem dem Austritt folgenden Monats-ersten und nach den zu diesem Zeitpunkt für neu eintretende Bedienstete gültigen Bestimmungen.

    (6) Für die im Abs 1a genannten aktiven Beamten hat das Unter-nehmen, dem der Beamte zugewiesen ist, dem Bund den Aufwand der Aktivbezüge zu ersetzen.

    (6a) Aktivbezüge im Sinne des Abs 6 sind 1. sämtliche den zugewiesenen Beamten gemäß dem Dienstrecht

    der Bundesbeamten gezahlten wiederkehrenden oder einma-ligen Geldleistungen wie Monatsbezüge, Nebengebühren und Aufwandsersätze aller Art;

    2. die den zugewiesenen Beamten gezahlten Familienbeihilfen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl Nr 376, oder die abgeführten Dienstgeberbeiträge nach § 39 Abs 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967;

    Poststrukturgesetz

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    3. die auf Grund der unter Z 1 angeführten Geldleistungen abge-führten Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung und zur Wohnbauförderung sowie Abgaben nach bundes- oder landes-gesetzlichen Vorschriften.

    (7) Der Bund trägt den Pensionsaufwand für die bisherigen Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger der Post- und Telegraphenverwal-tung sowie für sowie für Beamtinnen und Beamte, die nach Abs. 1 oder Abs. 1a zugewiesen waren, und deren Angehörige und Hinterbliebene. Das Unternehmen, dem die Beamtin oder der Beamte nach Abs. 1a zu-gewiesen ist, hat an den Bund monatlich einen Beitrag zur Deckung des Pensionsaufwandes zu leisten („Dienstgeberbeitrag“). Der Dienstgeber-beitrag beträgt 12,55 % der jeweiligen Bemessungsgrundlage des von der Beamtin bzw. des Beamten zu leistenden Pensionsbeitrags („Dienst-nehmerbeitrag“). Die Dienstnehmerbeiträge sind an den Bund abzuführen.

    (7a) entfällt

    (7b) Die im Abs 1a angeführten Unternehmungen sind verpflichtet,

    1. dem Bundesminister für Finanzen alle Unterlagen, die für die Er-stellung des Bundesvoranschlages und des Bundesrechnungs-abschlusses sowie für das Controlling der Beiträge erforderlich sind, die zur Deckung des Pensionsaufwandes nach den Abs. 7 und 7c dieses Bundesgesetzes und nach § 25 Abs. 5 des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes, BGBl. I Nr. 138/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 176/2004, zu entrichten sind, zur Verfügung zu stellen,

    2. dem Bundeskanzler diejenigen mit dem Dienstverhältnis der zur Dienstleistung zugewiesenen Beamten in unmittelbarem Zu-sammenhang stehenden Daten anonymisiert und aggregiert zur Verfügung zu stellen, die eine wesentliche Voraussetzung der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben im Bereich der allgemeinen Personalangelegenheiten und der finanziellen Ange-legenheiten öffentlich Bediensteter bilden. Die auszuwertenden Daten und die Art der Übermittlung sind vom Bundeskanzler durch Verordnung festzulegen; und

    3. zur Wahrnehmung der nach Z 1 übertragenen Aufgaben die er-forderlichen Daten bezüglich der davon betroffenen, zur Dienstlei-stung zugewiesenen Beamten dem Bundesminister für Finanzen entsprechend Z 2 zur Verfügung zu stellen. Die auszuwertenden Daten und die Art der Übermittlung sind vom Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festzulegen.

    (7c) Ab In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes von Versicherungs-trägern geleistete Überweisungsbeträge sind in voller Höhe an den Bund zu überweisen. Für den Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes ist der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Kostenersatz durch den Bund nach Maßgabe des § 23 Abs. 5 BPGG zu leisten.

    Poststrukturgesetz

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    (7d) entfällt

    (8) Die Bemessung, Berechnung und die Zahlbarstellung der

    1. Bezüge für die in Abs. 1a genannten Beamtinnen und Beamten obliegt demjenigen Unternehmen, dem sie nach Abs. 1a zuge-wiesen sind;

    2. im Pensionsrecht vorgesehenen Geldleistungen für die in Abs. 7 genannten Ruhegenussempfänger und -empfängerinnen und deren Angehörige und Hinterbliebene obliegt der Versicherungs-anstalt öffentlich Bediensteter (BVA) im übertragenen Wirkungs-bereich. Die Kosten für die Wahrnehmung dieser Aufgabe trägt der Bund. Die § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 und 2, § 3, § 4, § 5 und § 6 des Bundespensionsamtübertragungs-Gesetzes, BGBl. I Nr. 89/2006, sind anzuwenden. Die am 31. Dezember 2016 bei den in Abs. 1a angeführten Unternehmungen mit der Bemessung, Berechnung und Zahlbarstellung der Pensionen beschäftigten aktiven Beamtinnen und Beamten gehören ab 1. Jänner 2017 für die Dauer ihres Dienststandes der Dienststelle „Amt für Bundes-pensionen“ an und sind der BVA zur dauernden Dienstleistung zugewiesen.

    (9) Auf die Zuständigkeit und das Verfahren in den Beamte gemäß Abs 1a betreffenden Disziplinarangelegenheiten und im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sind die Bestimmungen des 8. Abschnittes und des 9. Abschnittes des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 mit der Maßgabe anzuwenden, dass

    1. zur Durchführung des Disziplinarverfahrens die beim Bundes-ministerium für Finanzen einzurichtende Disziplinarkommission zuständig ist,

    2. für die einem Unternehmen nach Abs 1a Z 1 bis 3 zugewie-senen Beamten jeweils eigene Senate einzurichten sind, deren Mitglieder den Unternehmen nach Abs 1a zugewiesene Beamte sein müssen,

    3. die Bestellung dieser Mitglieder der Disziplinarkommission durch den Bundesminister für Finanzen zu erfolgen hat,

    4. ein Mitglied des zuständigen Senates der Disziplinarkommission statt vom Zentralausschuß von der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten oder gemäß § 98 Abs 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bestellt worden sein muss,

    5. ein Mitglied des zuständigen Senates des Bundesverwaltungs-gerichts ein einem Unternehmen nach Abs 1a zugewiesener Be-amter sein muss,

    6. zu Mitgliedern der Senate nach Z 2 und 5 nach Möglichkeit rechtskundige Beamte der Verwendungsgruppen PT1 oder PT2 bestellt werden sollen, und

    Poststrukturgesetz

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    Poststrukturgesetz

    7. vom jeweiligen Vorstand Disziplinaranwälte zu bestellen sind, die nach Möglichkeit rechtskundige Beamte der Verwendungsgrup-pen PT1 oder PT2 sein sollen.

    (10) entfällt

    Dienstrecht für Beamte

    § 17a (1) Für die gemäß § 17 Abs 1a zugewiesenen Beamten bleibt der Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften des Bundes, die auf Rechtsverhältnisse der Beamten abstellen, in ihrer jeweils geltenden Fassung mit den in den folgenden Absätzen enthaltenen Abweichungen unberührt.

    (2) (Verfassungsbestimmung) Ein Rechtsmittel an oberste Organe des Bundes in Dienstrechtsangelegenheiten der gemäß § 17 Abs 1a zu-gewiesenen Beamten ist ausgeschlossen. Der Vorsitzende des Vorstands ist in der Funktion als Leiter der obersten Dienst- und Pensionsbehörde an keine Weisungen gebunden.

    (3) (Verfassungsbestimmung) Der nach § 17 Abs 2 jeweils zustän-dige Vorsitzende des Vorstands hat für die dem jeweiligen Unternehmen nach § 17 Abs 1a zugewiesenen Beamten durch Verordnung zu re