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Motoparafly Motorschirmtrike “Condor” PL-66-460 Witnica Datum: Oktober 2015 Entwurf 05: Otto Häckel / 10. Oktober 2015 / Seite 1 von 17 © Copyright by MotoParaFly, PL-66-460 Witnica, Mysliwska 4 a www.motoparafly.com Handbuch für das Motorschirm-Trike „Condor“ Aufbau-Betrieb-Sicherheit-Wartung Anlagen: 1) Rettungsystem Annular 38 Trike 2) Betriebshandbuch Tragwerk T-Fighter 3) Gleitschirm Musterprüfung (EAPR-GS-7337/11 4) Motorgleitschirm TUSKER Betriebsanleitung 5) Fiche D`IDENTIFIICATION ULM de CLASSE 1 6) Tragwerk Nucleon CABRIO 42 Handbuch

Handbuch für das Motorschirm-Trike - Tisme · Der Condor ist nicht für den Kunstflug zugelassen; Kurven mit Schräglagen von mehr als 60° sind nicht zugelassen. Flüge unter Vereisungsbedingungen

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Entwurf 05: Otto Häckel / 10. Oktober 2015 / Seite 1 von 17

© Copyright by MotoParaFly, PL-66-460 Witnica, Mysliwska 4 a www.motoparafly.com

Handbuch für das Motorschirm-Trike

„Condor“

Aufbau-Betrieb-Sicherheit-Wartung

Anlagen:

1) Rettungsystem Annular 38 Trike 2) Betriebshandbuch Tragwerk T-Fighter 3) Gleitschirm Musterprüfung (EAPR-GS-7337/11 4) Motorgleitschirm TUSKER Betriebsanleitung 5) Fiche D`IDENTIFIICATION ULM de CLASSE 1 6) Tragwerk Nucleon CABRIO 42 Handbuch

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Entwurf 05: Otto Häckel / 10. Oktober 2015 / Seite 2 von 17

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Vorbemerkung Dieses Handbuch wurde für Halter, Piloten und Ausbilder gefertigt und hält die Informationen bereit, deren Kenntnis die Voraussetzung für den sachgerechten, sicheren und wirtschaftlichen Betrieb des Doppelsitzer Motorschirmtrikes CONDOR ist. Für die Nutzung dieses Trikes ist eine Einweisung durch den Hersteller/Importeur oder eine geeig-nete, certifizierte und vom Hersteller autorisierte Flugschule notwendig. Beim Betrieb dieses Doppelsitzer-Trikes sind die vorgeschriebenen technischen, meteorologischen und luftrechtliche Bestimmungen und Beschränkungen zu beachten. Alle Modifikationen an der Ge-samtheit des Fluggerätes (Trike, Tragwerk, Rettung etc.) kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis bzw. zum Verlust des Versicherungsschutzes führen mit schwerwiegenden Folgen für Dritte, Piloten und Passagiere. Bei Störungen oder Überschreiten der Betriebsgrenzen im Flug ist eine umfassende Prüfung sämt-licher Bauteile durchzuführen. Als Hersteller des Trikes haben wir neben den vorgeschriebenen Hinweisen auch zusätzliche Hinweise für einen sicheren und langlebigen Betrieb des Trikes hinzugefügt (s. hierzu auch EAPR: „Merkblatt – Besondere Anforderungen an ein Handbuch für Gleitschirmsysteme“ vom 24. 06. 2013). Wir weisen darauf hin, dass dieses Trike nur von/auf zugelassenen Plätzen gestartet und gelandet werden darf. Der Pilot muss im Besitz eines gültigen Luftfahrtscheines für Motorschirmtrikes verfügen sowie für das doppelsitzige Fliegen (mit Passagier) im Besitz einer gültigen Berechtigung dafür sein. Das Trike gehört zur Klasse der Motorschirmtrikes < 120 kg. Der Pilot ist verpflichtet, sich vor Flugantritt mit den Besonderheiten des Fluggerätes insbesondere mit Trike, Motor, Tragwerk und jedem anderen Detail vertraut zu machen. Es ist die Pflicht des Piloten die Handbücher und Betriebsanleitungen des komplexen Fluggerätes zu lesen und verantwortlich zu verstehen.

Hinweise zur Sicherheit in diesem Handbuch

Mit diesem Handbuch werden dem verantwortlichen Halter und Piloten Hinweise zur Bedienung und Benutzung des Fluggerätes gegeben. Hierzu werden die folgenden Begriffe benutzt (Warnhinweis / beachte / Achtung) - hier folgen die Inhalte dieser Begriffe:

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Beachte: Damit wird auf besondere Verfahren verwiesen, deren Nichtbeachtung konkret oder langfristig die Flugsicherheit beeinträchtigen kann. Achtung: Hiermit wird die Aufmerksamkeit des Halters/Piloten auf besondere Inhalte und Verfahren gelenkt, die für den nachhaltigen Betrieb des Fluggerätes wichtig sind und beachtet werden sollten.

1. Allgemeines zum Flugbetrieb Der Pilot hat sich mit dem Luftrecht des jeweiligen Staates und den Einzelheiten der Gesetze und Ver-ordnungen vor Flugantritt vertraut zu machen. Es ist die Pflicht des Piloten, die Handbücher, Betriebsanleitungen zu lesen und sich am Objekt mit dem Motor, seiner Ausrüstung, dem Tragwerk sowie den Details der geplanten Route in kontrollierten und/oder unkontrollierten Lufträumen vertraut zu machen und - erforderlichenfalls – die notwendige Genehmigung frühzeitig/zeitgerecht einzuholen. Der Pilot hat sich mit den gesetzlichen Auflagen für seinen Flug vertraut zu machen und die erforderli-chen gesetzlichen, persönlichen sowie technischen Voraussetzungen für einen sicheren Flug im ge-wählten Luftraum vor Antritt des Fluges zu prüfen und zu realisieren.

1.1. Zulassung des Trikes Gem. LuftGerPV § 11 (4) kann das Trike in Deutschland mit einem von der DGAC (Republik Frankreich) registrierten/certifizierten Motorschirm legal geflogen werden, wenn das Certifikat des Motorschirms vorliegt und die darin geforderten Voraussetzungen - insbesondere Gewicht des Fluggerätes und ggfs. weitere im Certifikat genannten Voraussetzungen - verbindlich eingehalten werden.

§ 11 Nicht musterzulassungspflichtiges Luftsportgerät (< 120 kg)

(1) Bei Luftsportgerät nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat der Hersteller vor der Auslieferung an den Kunden eine Prüfung, ob das Muster mit den anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen übereinstimmt, in einer Inspektionsstelle oder einer Prüfstelle durchführen und die Übereinstimmung bescheinigen zu lassen, die akkreditiert ist nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008,S. 30) gemäß ISO/IEC 17020 oder ISO/IEC 17025 Standard. Bei Luftfahrtgerät mit einem Motor ist hierbei auch die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzwerte zu prüfen.

(2) Die Stückprüfung hat der Hersteller vor Auslieferung des Luftfahrtgeräts an den Kunden entsprechend § 10

Absatz 3 Satz 1 durchzuführen. Er hat dem Halter die Betriebsanweisungen bei Auslieferung des Luftfahrt- geräts sowie die zur Mängelbehebung erforderlichen Anweisungen spätestens fünf Tage nach Feststellung des Mangels zur Verfügung zu stellen.

(3) Als Hersteller gilt auch, wer Luftfahrtgerät nach Absatz 1 in die Bundesrepublik Deutschland einführt. (4) Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines

Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.

Die notwendigen Versicherungen etc. sind über den DULV oder den DHV zu realisieren und müssen wirksam bestehen; der Piloten muß über die erforderlichen Fluglizenzen verfügen.

1.2. Certifikat nach DGAC (gem. LuftGerPV § 11 (4) Das Doppelsitzer Trike „CONDOR" wiegt weniger als 120 kg und verfügt über eine Motorleistung von 50 PS; damit erfüllt das Trike die Voraussetzungen für den Flugbetrieb mit den Motorschirmen Tusker, Cabrio 42 und - nach Vorliegen des DGAC-Certifikats - den Motorschirm T-Fighter31 (340 kg: Der Hersteller des T-Fighters31 (Fly Market Flugsport-Zubehör GmbH & Co. KG, 87637

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Eisenberg) hat das DGAC beantragt – die Erteilung des Certifikats wird kurzfristig erwartet und unmittelbar nach Eingang zugestellt. Damit sind die Voraussetzungen für die Anmeldung, Zulassung und Versicherung in Deutschland erfüllt und vom Piloten vor dem Erstflug zu veranlassen.

1.3. Musterprüfung sowie Stückprüfung nach § 11, Abs. 1 – 3 LuftGerPV Der Hersteller hat die Musterprüfung bei der EAPR (akkreditiert in Deutschland) beantragt und eingeleitet – die abschließenden K-Füge (Tusker / T-Fighter (340 kg) werden kurzfristig noch im II. Quartal 2015 ausgeführt. Die Dokumente werden den Haltern des Fluggerätes (Condor) unmittelbar nach Ausstellung ausgehändigt.

1.4. Tragwerk (Motorschirm) Das Fluggerät CONDOR besteht als System aus den Hauptelementen Motorschirmtrike, Triebwerk/Motor, Tragwerk (Motorschirm) und dem Rettungssystem. Das System in seiner Gesamtheit bedarf der Certifizierung nach LuftGerPV § 11. Diesem Handbuch werden die Betriebshandbücher und das DGAC Certifikat der folgenden Gleitschirme beigefügt uns sind ggfs. Sorgfältig zu beachten: Powerplay TUSKER, Nucleon CABRIO 42 und T-Fighter31.

1.5. Rettungssystem Das Rettungsgerät kann je nach Vorliebe am Körper des Piloten oder am Gerät gut erreichbar ange-bracht werden. Pilot und Passagier sollen den Auslösegriff der Rettung gut erreichen können. Die Ver-bindungsleine (V-Leine) ist vom Platz der Rettung so zu führen, dass es am Hauptkarabiner befestigt werden kann. Das Rettungssystem muß mindestens dem jeweiligen Abfluggewicht (MTOW) entsprechen – der Her-steller empfiehlt das System Annular 38 (300 kg) von Independence (Handbuch s. Anlagen).

1.6. Hauptkarabiner

Der Hersteller des Motorschirmtrikes CONDOR empfiehlt den von AustriAlpin gefertigten Carabiner „Tropos“; dieser verfügt über eine hinreichende Tragfähigkeit und Bruchlast und kann im einschlägigen Fachhandel bezogen werden. Hinweis: Bei einer Zuglast von 9 G des MTOW muß von dem eingesetz-ten Carabiner bei einem MTOW von 300 daN einen Wert von mindestens 2.700 DaN erreichen.

1.7. Anschnallgurte Die Gurtsysteme für den Piloten und den Passagier ist immer auf festen Sitz am Trike zu prüfen und sorgfältig anzulegen, die Gurtschlösser sind immer zu schließen. Soweit der Pilot ohne Passagier fliegt, so sind alle Gurte so zu befestigen und zu schließen, dass die Gurte sich nicht lösen können und zur Gefahr für das Triebwerk und/oder Propeller werden.

2. Aufmerksamkeit und Vorsicht im Flugbetrieb

2.1. Allgemeine Vorsichtsmassnahmen:

Unterlassen Sie Flüge bei turbulenten Wetterbedingen, da solche Wetterbedingungen die Anströmverhältnisse am Tragwerk verändern und die Stabilität des Gleitschirms beeinträch-tigen können.

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Gewitterneigung und/oder heraufziehende Gewitter erfordern eine erhöhte Vorsicht; in eine Gewitterfront sollten Sie nicht fliegen (Lebensgefahr) - notfalls ist eine Aussenlandung vorzu-nehmen.

Planen Sie Ihre Flüge sorgfältig und ziehen Sie die Flugsicherheitsmitteilungen zugänglicher Publikationen zu Rate (NfLf / Mitteilungen von LBA und BFS / Zeitschriften). Auch erfahrene Fliegerkameraden können wichtige - oft örtlich bezogene - Informationen geben.

Nutzen Sie aktuelle (Papier-)Karten der Lufträume und informieren Sie sich über Tiefflugzo-nen des militärischen Flugbetriebs - meiden Sie solche Zonen.

2.2. Das Fluggerät (Masse und technische Informationen)

Motor B & S V2 4-takt (Sport Motor)

Leistung (HP) 50

Hubraum 993 cm3

Bohrung 85,5 mm

Hub 86,5 mm

Zündkerze BS/OHV 99230V

Elektrodenabstand 0,76 mm

Drehmoment / Zündkerze 20 Nm

Zündspule (Abstand) 0,13 – 0,20 mm

Ölfilter (Nr.) 842921

Ventilspiel 0,10 – 0,15 mm

Abgasventilspiel 0,10 – 0,20 mm

Kühlsystem Fan-forced

Starter electric

Propeller Helix-Carbon 3-Blatt (160 cm)

Propeller-Korb Aluminium, geteilt 3 teilig bzw. 4 teilig

Kraftstoffverbrauch Ca. 4,5 – 6,5 l/h

Schub 128 kg

Länge 225.4 cm

Höhe 200.5 cm

Breite 181.6 cm

Gewicht < 120 kg

Abflugmasse (max./MTOW ) 300 kg

Tankinhalt 32 Liter

Drehmoment der Schrauben in Nm Ø Durchmesser Sicherungsschrauben

mm Sechskantschlüssel Klasse 8.8

M 6 1 10 9,5

M 8 1,25 13 2,3

M 10 1,5 17 4,6

M 12 1,75 19 7,9

M 16 2 24 19,8

M 20 2,5 30 40,2

Werte Bereich Maximum Einheiten

RPM 0 – 4500 4500 RPM

Oel-Temperatur 75° 100° C°

2.3. Maximale Abflugmasse

Das maximale Abfluggewicht (MTOW) des Condors beträgt 300 kg; darin ist die vollständige Rüstmasse, Pilot, Passagier, Treibstoff und Gepäck enthalten. Soweit nachträglich

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Ausrüstungsgegenstände ein-/angebaut werden, reduziert deren Gewicht die maximal mögliche Zuladung, das maximale Abfluggewicht (MTOW) von 300 kg darf nicht überschritten werden. Der Pilot ist für die Einhaltung der maximalen Abflugmasse verantwortlich.

2.4. Betriebsgrenzen

Der Condor ist nicht für den Kunstflug zugelassen; Kurven mit Schräglagen von mehr als 60° sind nicht zugelassen. Flüge unter Vereisungsbedingungen sind verboten. Bei Regen und stark böigem Wind oder Windgeschwindigkeiten von mehr als 20 km/h (= 5,6 m/s) ist der Flugbetrieb mit dem Condor einzustellen. Der Flugbetrieb bei Regen ist untersagt.

2.5. Die Zulässigen Schwerpunktlagen

Die maximal zulässigen Schwerpunktlagen dürfen nicht überschritten werden. Sofern das Fluggerät einsitzig geflogen wird, so ist der vordere Sitzplatz zu benutzen. Das Gewicht von Pilot und Passagier darf maximal 180 kg betragen. Der hintere Sitzplatz darf frei bleiben. Das Fluggerät Condor ist so ausgelegt, das die Belastungen zwischen dem "sicheren Lastvielfachen" von + 9 G und eine minimalen Last von + ….….. G nicht überschritten wird.

3.1 Einführung

Dieser Abschnitt enthält Checklisten und anzuwendende Verfahren für den Normalbetrieb. Soweit er-forderlich werden Notverfahren gesondert beschrieben.

3.2 Tägliche Inspektionen

Wir weisen darauf hin, dass im Allgemeinen nahezu alle technischen Fehler bei einer sorgfältigen und gewissenhaften Vorflugkontrolle erkannt werden können. Wir bitten daher, im wohlverstandenen eigenen Interesse, die nötige Sorgfalt walten zu lassen und auf diese Weise ein mögliches Unfallrisiko weitgehend zu reduzieren. Der sichere Betrieb eines Fluggerätes ist abhängig von einer regelmäßigen und gewissenhaften Überprüfung und Wartung aller Systeme. Dazu gehören: 01 Triebwerk: Auf ausgelaufene Flüssigkeiten achten 02 Propeller: auf festen Sitz und Beschädigungen prüfen 03 Rahmen: auf Rissbildungen überprüfen 04 Kraftstoffsystem: auf Dichtigkeit der Schlauchverbindungen prüfen 05 Elektrische Verbindungen, Kerzenstecker, Gas- und Bowdenzüge

auf festen Sitz und Unversehrtheit prüfen. 06 Soweit Fluggerät mit einem Gashebel für Schüler-/Lehrerbetrieb

ausgestattet ist, darf der Lehrergasgriff nicht irrtümlich betätigt werden oder festgestellt sein.

07 ‚Gleitschirm prüfen – alle Leinen müssen ohne Knoten oder Beschädigungen sein. Verformungen, Risse oder äußerliche Beschädigungen dürfen nicht sichtbar sein.

08 Carabiner und Schlaufen der Aufhängung für Gleitschirm und Rettung müssen ohne Beschädigungen sein, sind geschlossen zu halten und zu sichern.

09 Fahrwerk auf Beschädigungen prüfen 10 Vorderradbremse prüfen. 11 Trimmer des Tragwerks auf richtige Position prüfen und ggfs.

Einstellen. 12 Gas- und Bremspedal prüfen, diese müssen frei gängig sein;

Bowdenzüge prüfen. 13 Sitze für Piloten und Passagier prüfen und Gurte auf Festigkeit

und Beschädigungen prüfen 14 Reifen, Luftdruck und Zustand prüfen 15 Hauptfahrwerk auf richtigen Sitz und Einstellungen prüfen.

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16 Bugrad anheben und auf einwandfreie Funktion prüfen (inkl. Bremse)

3.3 Vorflugprüfung:

Vor Aufnahme des Flugbetriebes und vor jedem Flug, hat der verantwortliche Pilot eine Sichtprüfung aller Systeme des Fluggerätes durchzuführen (Trike, Rettung, Tragwerk/Schirm). Die dazu notwendige Sachkenntnis wird während der Pilotenausbildung vermittelt, Besonderheiten ggfs. bei der Geräteeinweisung; die Kenntnis des Betriebshandbücher für das Trike, den Gleitschirm und die Rettung ist hierfür eine wichtige Voraussetzung. Es besonders zu achten auf:

TRIEBWERK

min. eine Umdrehung prüfen (um ggfs. ungewohnte Geräusche

oder Schwergängigkeit festzustellen)

anlage auf festen Sitz prüfen

Befestigung der Rettung und freie Zugänglichkeit prüfen, auf Beschädigungen prüfen. Pilot und Passagier müssen die Rettung leicht erreichen und einsetzen können.

ACHTUNG Beim Durchdrehen des Motors muss der Hauptschalter ausgeschaltet sein. Das Cockpit sollte während der Prüfung mit einer sachkundigen Person besetzt sein – Zündschalter: AUS !

3.4 Wartung und Pflege

Das Gerät ist stets sauber zu halten, dabei dürfen keine aggressiven Waschmittel verwendet werden. Die Lagerstellen der Pedalen vorn nie ölen oder fetten, erforderlichenfalls Schmiermittel auf Silikonbasis verwenden. Die Sicherheitsgurte dürfen nur mit Hand und nicht wärmer als 37°C gewaschen werden.

3.5 Periodische Prüfungen:

Alle 25 Stunden:

Radaufhängungen, Federelemente etc.

schlösser und Umlenkrollen

-Metallverbinder (Silentblöcke) auf Rissbildung

Wasserpumpe

Alle 100 Stunden:

-Prüfung, und zusätzlich:

Alle 2 Jahre:

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-Prüfung, und zusätzlich:

verschlissenen oder beschädigten Teile

und Gleitschirm unterliegen einem gesonderten Prüfzyklus, der gemäß der entsprechenden Unterlagen durchgeführt werden muss.

Prüfpflicht

Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach §10a ist nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfung verantwortlich. Er hat Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich dem Hersteller zu melden. Diese Prüfungen sind in einem Protokoll zu dokumentieren und gehören zum Fluggerät.

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4. Das Trike (Bedienung, Check, Betrieb, Pflege, Wartung)

WARNUNG Im Leerlauf sollte der Motor bei ca. 1.000 U/min laufen. Der Betrieb darf nur mit angebautem Propeller erfolgen. Durch den direkten Antrieb der Propeller und die daraus folgenden Vergasereinstellung für die Leistungsaufnahme im Standgas würde der Motor ohne Last (Propeller) bereits so hoch drehen, dass er sich selbst zerstören kann.

4.2 Kraftstoff und Betriebsstoffe

Der Motor wird mit Superkraftstoff (98 ROZ) betrieben. Als Kraftstoff empfiehlt sich bleifreies Tankstellen-Superbenzin.

Oel 5 W 40 syntetic

Oelstand prüfen: jeweils nach 5 Stunden

Oel-Wechsel: erstmals nach10 Stunden,

danach alle 50 Stunden oder nach Saisonende,

Motoröl-kapazität 2,3 – 2, 4 Liter

Luftfilter-Wechsel: jeweils nach 50 Betriebsstunden oder nach Ende

der Saison,

Zündkerzenwechsel: jeweils nach 100 Betriebsstunden oder nach

Ende der Saison,

Ventilspiel prüfen: jeweils nach 50 Betriebsstunden

4.3 Bedienung

Zum Anlassen muss der Schlüsselschalter im Cockpit auf „On“ stehen. Gestartet wird durch Druck auf den Startertaster am Cockpit.

Es ist verboten, den Motor von Hand durch das Drehen der Propeller in Gang zu setzen (Verletzungsgefahr!). Das Trike verfügt über einen Notaus-Schalter, der an einer Hand zur Steuerleine mitgeführt werden kann und das schnelle Ausschalten des Motors auch dann gestattet, wenn in kritischen Situationen - z. B. bei Start und Landung - die Steuerleinen ständig geführt werden müssen. Zum Abschalten des Motors ist der Notaus-Schalter zu betätigen. Soweit elektrische Verbraucher betrieben werden ohne dass die Lichtmaschine läuft, ist darauf zu achten, dass die Batterie-Kapazität für einen elektrischen Startvorgang ausreichend verfügbar bleibt.

5. In-Betriebnahme und Einfliegen

5.1. Einstellung der Aufzugshilfen

Die Aufzugshilfen werden in die Gurtschlösser der A-Leinen eingehängt – wenn vorhanden. Je nach Fabrikat des eingesetzten Gleitschirmes ist die Aufzugshilfe mit einer Schelle an den Holmen anzubringen. Werden die Tragegurte senkrecht nach oben gehalten und etwas entgegen der Flugrichtung gekippt, sollten die Aufzugshilfen gerade straff sein. Sind die Aufzugshilfen in dieser Stellung zu fest, kann der Schirm einen Frontklapper bekommen. Hängt das Trike mit geringer Rücklage (Vorderrad etwas höher als die Hinterräder) unter dem Schirm, darf durch die Aufzugshilfen kein Zug in die A-Leinen eingebracht werden, sie müssen leicht durch-hängen.

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Wichtig ist, dass beide Seiten gleich lang eingestellt werden. Ansonsten wird der Schirm schief aufgezogen. Die optimale Länge der Aufzugshilfen muss an die Starteigenschaften des Schirmes angepasst werden.

5.2. Gleitsegel auslegen und Startvorbereitungen

Legen Sie das Gleitsegel mit dem Obersegel auf den Boden und breiten Sie die offenen Eintrittskam-mern halbrund aus. Trennen Sie sorgfältig alle Fangleinen und achten Sie darauf, dass keine Leinen unter der Kappe liegen, Schlaufen bilden oder irgendwo hängen bleiben können.

5.2.1. Vorflugkontrolle (Tragwerk – vor dem Start sorgfältig kontrollieren):

befestigt.

chraubschäkel mit Rettung und Schirm sorgefältig eingehängt und gesichert?

gen seitlich am Propellerschutzkäfig eingelegt?

5.2.2. Bewährtes:

1. Ist der Schirm halbrund ausgelegt, und sind alle Eintrittsöffnungen offen?

2. Sind alle Leinen entwirrt und befinden sich keine Leinen unter der Kappe?

3. Ist die Kleidung und der Helm geschlossen, kann nichts aus den Taschen herausfallen,

ist der Gurt richtig angelegt?

4. Bremsschlaufen griffbereit?

5. Lassen Windrichtung und -stärke einen gefahrlosen Flug zu?

6. Sind Luftraum und Startbereich frei?

7. Rettung geprüft und einsatzbereit?

5.2.3. Der Erstflug – einige Hinweise:

Führen Sie Ihre ersten Flüge nur bei ruhigem Wetter und von einem bekannten Platz durch. Steuern Sie am Anfang weich und dosiert, damit Sie sich stressfrei an die Reaktionen des Gleitsegels gewöh-nen können.

Achtung Unfallgefahr! Überschätzen Sie sich nicht. Lassen Sie sich durch ein gutmütiges Gleitsegel oder den Übermut ande-rer Piloten nicht zu leichtsinnigem Verhalten verleiten.

5.2.4. Bremsleinen Einstellen – einige Hinweise

Die Hauptbremsleinen werden vor dem Einfliegen des Gleitsegels vom Fachmann überprüft und ein-gestellt, und sind dann nicht mehr zu verändern. Wenn die Bremsleinen zu lang eingestellt sind, reagiert das Gleitsegel träge und ist schlecht zu lan-den. Sie können jedoch während des Fluges die Bremsleinen um die Hand wickeln, um das Problem zu verringern

Bremsleinen zu kurz? Achtung Unfallgefahr: Strömung kann zu früh abreißen. Das Gleitsegel hat schlechte Starteigenschaften, es besteht Sack-fluggefahr. Das Gleitsegel kann zu einem gefährlichen Extremflugverhalten neigen.

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5.2.5. Einsatz des Trimmsystems - Achtung Unfallgefahr!

Die Bedienung des Trimmsystems kann sich je nach Schirm sehr unterscheiden. Bevor das Trimmsystem eingesetzt wird, ist hierfür eine Eiweisung erforderlich und der Pilot muß sich mit den Inhalten des Handbuches (Tragwerk) vertraut zu machen. Erforderlichenfalls ist ggfs. eine Schulung zu buchen. Bei erhöhter Fluggeschwindigkeit (geöffnete Trimmer) wirken sich Störungen (z.B. Einklapper) drastischer aus, als im unbeschleunigten Flug. Unter turbulenten Bedingungen und in Bodennähe wird wegen steigender Einklappgefahr generell von einer schnellen Einstellung des Trimmsystems abgeraten. Trimmung auf heißt also, die entsprechende Seite verlangsamen, also in diese Richtung steuern. Werden beide Trimmschlaufen nach oben frei gelassen, so wird der Schirm schneller getrimmt. Umgekehrt fliegt der CONDOR langsamer, wenn beide Trimmschlaufen nach unten gezogen werden.

5.2.6. Start, Reiseflug und Landung

Sollte der Schirm beim Starten stark zur Seite ziehen, so muss auf der anderen Seite gegengebremst und der Schirm ggfs. unterfahren werden. Sollte das keinen Erfolg haben, ist es besser, den Start abzubrechen, vom Gas gehen und den Schirm herunterzubremsen und neu auslegen, als das Gerät bei einem Fehlstart zu beschädigen. Sollte der Schirm auf Grund von Turbulenzen schon beim Start einklappen, dann sollte der Schirm - wie auch im Flug - kontrolliert mit der Bremsleine frei pumpen. Es ist ratsam mit einem neuen Fluggerät / Gleitschirm Fahrübung ohne Startabsicht zu machen.

5.2.7. Fliegen in Turbulenzen Hinweis!

Vorsicht beim Einfliegen in die eigenen Wirbel! Obwohl die Einklappanfälligkeit beim Fliegen mit einem Trike durch die höhere Flächenbelastung und den größeren Kappeninnendruck geringer ist als beim freien Fliegen, sollten die Trimmer bei starken Turbulenzen immer geschlossen (=langsam) sein. Das konkrete Wetter und dessen Entwicklung sollte sorgfältig vor dem Start analysiert werden, insbesondere müssen die Windstärke und der Charakter des Windes sorgfältig geprüft werden, bevor der Startvorgang eingeleitet wird. Die Hinweise des Gleitschirmhandbuches sind unbedingt zu beachten. Im Zweifel ist auf den Start zu verzichten.

5.2.8. Landung mit stehendem Propeller

Die Landung mit stehendem Propeller sollte der Pilot beherrschen. Allerdings sollte der Schirm mög-lichst lange offen geflogen werden, um noch genügend Fahrt für ein sauberes Ausflaren vor dem Aufsetzen zu haben. Vor dem Landen die Bremse am besten 1 x wickeln. In etwa 2 m Höhe den Schirm gleichmäßig anbremsen. Im Moment des Aufsetzens sollte die Bremse soweit wie möglich durchgezogen sein.

5.2.9. Landung mit Schleppgas

Durch die vergleichsweise hohe Flächenbelastung sollte der CONDOR vor dem Aufsetzen generell nicht zu stark vorgebremst werden. Wir empfehlen die Bremsen im Endanflug vollständig zu lösen und sie dann in ca. 1 – 2 Meter Höhe kontinuierlich bis zum 100 % durchzudrücken (ausflaren). Bitte achten Sie darauf, dass die Bremsleinenlänge vor dem Erstflug optimal an Ihr Trike angepasst wurde, um genügend Bremsweg für die Landung zur Verfügung zu haben. Der Landeanflug kann mit dem Motor unterstützt werden.

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Motoparafly Motorschirmtrike “Condor” PL-66-460 Witnica Datum: Oktober 2015

Entwurf 05: Otto Häckel / 10. Oktober 2015 / Seite 12 von 17

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Die Höhe und Geschwindigkeit kann dabei mit Hilfe der Bremse und der Motordrehzahl bis zum Aufsetzen kontrolliert werden.

Achtung Unfallgefahr! Fliegen Sie in Bodennähe immer mit ausreichender Geschwindigkeit (weit über der Strömungsabriss-grenze / Stall).

5.2.10. Schnellabstieg

In manchen Situationen ist es notwendig, sehr schnell Höhe abzubauen, um drohenden Gefahren zu entgehen. Diese sind z.B. der Aufwind einer Cumuluswolke, eine herannahende Kaltfront, Gewitterbil-dung etc. – ggfs. Ist die Nachschulung/Training in einer Flugschule zweckmäßig.

Ein Hinweis! Vor sämtlichen Schnellabstiegshilfen sollten die Trimmer vollständig geschlossen werden und die Motordrehzahl auf Leerlauf reduziert werden! Sämtliche Manöver fallen aufgrund des erhöhten Startgewichts mit dem Trike dynamischer aus, als bei einem Fliegen ohne oder mit einem Rucksack-motor!

5.2.11. Steilspirale

Die Steilspirale ist die klassische Methode des Schnellabstieges mit Sinkgeschwindigkeiten bis zu 14 m/s im Normalfall und im Extremfall bis zu 20 m/s. Sie eignet sich bei hohen Steigwerten und wenig Wind. Der verantwortungsbewusste Pilot trainiert diese Flugsituationen nicht in eigener Regie sondern bucht ggfs. entsprechende Trainingseinheiten beim erfahrenen Fluglehrer.

5.2.12. Normalflug

Bestes Gleiten wird bei ruhiger Luft ohne Bremseneinsatz erzielt, die Trimmer sollten geschlossen sein. Geringstes Sinken erreichen Sie mit ca. 20 - 30 % Bremse. Mehr Bremse verringert die Vorwärtsfahrt und vergrößert das Sinken. Dies kann im Landeanflug oft hilfreich sein. Beim flachen Drehen z. B. bei Thermikunterstützung, sollte der CONDORI beidseitig leicht angebremst werden und der Radius des Kreises mit der kurvenäußeren Seite korrigiert werden. Die oben erwähnte Technik eignet sich, wie gesagt, zum Flachdrehen.

5.3. Hinweise zu Extremflugzuständen und Gefahren

Extremflugmanöver mit Motor unter Volllast sind lebensgefährlich und können deshalb nicht getestet werden! Im Normalflug treten i. d. R. keine Probleme auf. Bei Flugfehlern oder extremen Windverhältnissen jedoch kann der Schirm in einen ungewöhnlichen Flugzustand geraten. Dieser verlangt vom Piloten unter Umständen ungewohnte Korrekturen. In der Verantwortung für sich selbst und seinen Passagier sollte der Pilot die Unterstützung eines erfahrenen Fluglehrers nutzen, um mit derartig ungewohnten und gefährlichen Flugzuständen fertig zu werden.

8. Jahresnachprüfung

Der Gesetzgeber schreibt für Luftsportgeräte in der LuftVO eine Jahresnachprüfung vor. Diese Jahresnachprüfung ist vom Luftfahrzeug-Halter im Abstand von 12 Monaten durchzuführen und zu protokollieren.

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Die Prüfung kann auch durch eine andere, fachlich geeignete Person erfolgen. Name und Anschrift sind dann im Protokoll zu vermerken. Sollten im Zuge der Prüfung Unklarheiten auftreten, so kontaktieren Sie Ihren Importeur, ihren Stützpunkthändler oder einen Hersteller der einzelnen Komponenten des Fluggerätes. Bei Fragen, Zweifeln oder Unklarheiten ist mit dem Importeur (www.paratrike-import.de) und/oder Her-steller (www.motoparafly.com) Kontakt aufzunehmen und ggfs. Unterstützung einzufordern. Bauteile, die Anzeichen von Verschleiß aufweisen, sind unverzüglich instandzusetzen oder auszu-tauschen. Sollte an Bauteilen des Fluggerätes Anzeichen von Rissen oder andere Mängel an Metall-teilen erkennbar werden, so sind diese Bauteile vor der nächsten Benutzung des Fluggerätes auszu-tauschen. Ebenso müssen Sicherungsmuttern nach jedem Abschrauben ausgewechselt werden. Alle Befestigungsteile (Schrauben oder Bolzen) sind auf Ermüdung, Festigkeit und festen Sitz einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden.

Zu den Prüfungen soll mindestens die folgende Checkliste genutzt werden:

X Kontrolle der Bedienelemente des Fluggerätes auf Funktion und Verschleiss

X Kontrolle der Laufräder des Trikes und Bereifung

X Kontrolle alle Befestigungselemente (Schrauben, Quickpins, Muttern) auf Ermüdung, Festigkeit und festen Sitz (Loctite !)

X Kontrolle des Gurtzeugs und Polster

X Überprüfung des Rahmens auf Beschädigung und Verformung

X Überprüfung der Tankanlagen einschließlicvh der Zuleitung, des Pumpballs und der Kraftstofffilter

X Kontrolle des Gleitschirms einschließlich Leinen (s. hierzu: Handbuch des Tragwerks)

X Sorgfältige Überprüfung aller Befestigungsteile sowie der Verbindungen vom Trike zur Rettung und Gleitschirm (Tragwerk) inkl. Carabiner

X Austausch der Carabiner (Rettung, Gleitschirm etc.) nach Maßgabe der technischen Spezifikation des Herstellers

Es ist zweckmäßig, die Überprüfung systematisch, unter Verwendung einer Checkliste vorzunehmen und über die vorgenommen Kontrollen ein Protokoll (verbleibt am Fluggerät) zu führen und jeweils abzuzeichnen.

9. Hinweise für einen nachhaltigen Gebrauch des Fluggerätes

Der Condor ist ein robustes und mit bewährten Systemen ausgestattetes Gleitschirmtrike. Bei sorgfältiger Pflege und Wartung hat der CONDOR keine Betriebszeitbeschränkung. Hier sollen abschließende einige Hinweise für einen nachhaltigen Gebrauch des Fluggerätes und seiner Systeme gegeben werden.

9.1. Winterlagerung und Start in die neue Saison

Wenn der Condor für einen längeren Zeitraum stillgelegt werden soll, so sollten der Kraftstoff entfernt und die elektrischen Systeme von der Batterie getrennt werden. Das Trike sollte gesäubert werden, Beschädigungen sollten korrigiert – vorzugsweise sollten die beschädigten oder nicht mehr voll funktionsfähigen Bauteilen ausgetauscht werden. Diese Arbeiten sollten vor dem Start in die neue Saison abgeschlossen sein und die neue Saison mit einem sorgfältigen Check aller Systeme begonnen werden.

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9.2. Informationen zum Fluggerät

Hersteller und/oder Importeure der einzelnen Systeme des Fluggerätes bieten laufend Informationen zum Betrieb des Fluggerätes an und sind verpflichtet sicherheitsrelevante Informationen an die Halter der Fluggeräte zu übermitteln. Die Mitwirkung des Halters und des Piloten innerhalb dieses Informationssystems ist erwünscht – insbesondere auch deshalb, weil die Informationen nicht nur vom Hersteller/Importeur zum Halter und Piloten sondern auch in der umgekehrten Richtung vom Halter/Piloten zum Hersteller/Importeur realisiert werden sollten.

10. Natur- und Landschaftsschutz, Lärmvermeidung und Recycling

Ultraleichtflug und Natur sind eng miteinander verflochten und sollten einander mit Verständnis begegnen. Natur und Landschaft sollten nicht unnötig gestört und/oder belastet werden – Rücksichtnahme ist von jedermann zu erwarten. Mit dem 4-takt-Trike Condor wird die Lärmbelästigung von Natur und Nachbarn in einem Höchstmaß reduziert und sollte mit einem regelkonformen Flugbetrieb verbunden werden. Das Triebwerk des Condors bietet hierfür beste Voraussetzungen dafür. Umweltgerechtes Recycling: Auch der Lebenszyklus eines Motorschirmtrikes ist irgendwann einmal zu Ende. Für den verantwortungsbewussten Halter/Piloten sollte dann eine sorgfältige und umweltgerechte Entsorgung des Fluggerätes selbstverständlich sein.

Schlussbemerkung

Hersteller und Importeur sowie unsere Händlerorganisation wünschen allen unseren Kunden viel Freude an unserem Doppelsitzer Motorschirmtrike CONDOR. Wir wünschen Ihnen allzeit eine angenehme Zeit und eine glückliche Landung.

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Anhang zum Handbuch: a) Graphische Darstellungen

Skizze CONDOR: Draufsicht Skizze CONDOR: von vorn

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Skizze CONDOR: Seitenansicht

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Öl-Mess-Stab Tank-Einfüll-Stutzen

Zündkerzen-Stecker Batterie

Öl-Ablass-Schraube Starter-Knop

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Öl-Einfüll-Stutzen Luftfilter

Propeller-Nabe Cockpit

Sicherung der Schrauben zur Motorbefestigung