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Handreichung Praxisphase und Projektband ver6-1€¦ · vii Da die Konzeptionierung von Projektband und Praxisphase aus verschiedenen admi-nistrativen und pragmatischen Ursachen stetigen

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Impressum

Universität Vechta

Zentrum für Lehrerbildung (ZfLB)

Kreuzweg 3-5

49377 Vechta

Postanschrift

Driverstraße 22

Postfach 15 53

49377 Vechta

Version 6.1, September 2016

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungen ................................................................................................................................................................................ vVorwort ......................................................................................................................................................................................... vi

I Absicht und Ziele der Praxisphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

II Empirische Befunde zur Konzeption von Praxisphase und Projektband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 II.1 Multiperspektivität und Reflexionskompetenz ................................................................................................. 3II.2 Forschendes Lernen ..................................................................................................................................................... 3II.3 Duale Betreuung ............................................................................................................................................................ 4II.4 Selbst gestalteter Unterricht ................................................................................................................................... 4

III Praxisphase und Projektband im neuen Master of Education . . . . . . . . . . 6 III.1 Übersicht .......................................................................................................................................................................... 6III.2 Praktikumsanmeldung und -zulassung .................................................................................................................. 8III.3 Schulzuweisung ............................................................................................................................................................. 9III.4 Nachteilsausgleich ..................................................................................................................................................... 12III.5 Hospitation und selbst gestalteter Unterricht ................................................................................................ 12III.6 Betreuung und Unterrichtsbesuche ..................................................................................................................... 13III.7 Erstellung eines Praxisphasen-Portfolios ......................................................................................................... 14III.8 Beratungs- und Abschlussgespräch ..................................................................................................................... 14III.9 Forschendes Lernen im Projektband ................................................................................................................... 14III.10Prüfungsleistung und -bewertung ........................................................................................................................ 15III.11Übersicht: Elemente in Praxisphase und Projektband .................................................................................. 16

IV Praxisphasenportfolio und Bescheinigungsmappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 IV.1 Praxisberichte .............................................................................................................................................................. 17IV.2 Abgabefristen und Benotung des PPP ................................................................................................................ 18IV.3 Bescheinigungsmappe .............................................................................................................................................. 19IV.4 Abgabefristen der Bescheinigungsmappe ........................................................................................................ 19

V Forschendes Lernen im Projektband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 V.1 Das Konzept des Forschenden Lernens in der Schule ................................................................................... 23V.2 Struktur und Bedingungen des Projektbandes ................................................................................................ 24V.3 Rechtlicher Rahmen zu Umfragen an Schulen .................................................................................................. 26

VI Wissenswertes für Student_innen im Praktikum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 VI.1 F.A.Q. ................................................................................................................................................................................ 29VI.2 Erste Schritte in die Praxisphase und allgemeine Hinweise ....................................................................... 35VI.3 Rechtliche Grundlagen für das Arbeiten in der Schule .................................................................................. 40

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VI.4 Auszüge aus relevanten Verordnungen und Gesetzen .................................................................................. 50

VII Leitfaden zur Fachnetzarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 VII.1 Austausch und Informationsverbreitung ........................................................................................................... 54VII.2 Entwicklung von Fachcurricula .............................................................................................................................. 54VII.3 Konzeptionierung der Vor- und Begleitseminare ............................................................................................ 55VII.4 Verständigung über Prüfungsmodalitäten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ............................. 56VII.5 Erarbeitung von Dokumentations- und Reflexionsvorlagen ....................................................................... 56VII.6 Multiplikatorenaufgaben ......................................................................................................................................... 57VII.7 Mentorenausbildung .................................................................................................................................................. 57VII.8 Checkliste zur Fachnetzarbeit ............................................................................................................................... 57

VIII Zeitlicher Rahmen und Fristen der Implementierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

IX Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

X Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 X.1 Handreichung ................................................................................................................................................................ 65X.2 Forschendes Lernen / Projektband ...................................................................................................................... 66

Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I

XI Modulbeschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I XI.1 Modulbeschreibung für die Praxisphase ................................................................................................................ IXI.2 Modulbeschreibung für das Projektband ............................................................................................................ III

XII Verordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V XII.1 Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (MasterVO-Lehr) ................. VXII.2 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im VD (APVO-Lehr) ........................... VXII.3 Prüfungsordnung für den Studiengang M. Ed. der Universität Vechta .................................................... VIXII.4 Vorläufige Zugangsberechtigung zu Masterstudiengängen ...................................................................... VIIXII.5 Fächerkombinationen und –angebote ............................................................................................................... VIII

XIII Kompetenzziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IX XIII.1Europ. Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen .................................................................................. IXXIII.2Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse ........................................................................... XXIII.3Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen .......................................................................... XIXIII.4Standards für die Lehrerbildung ......................................................................................................................... XIIIXIII.5Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung ............................................................................................................................................................. XIIIXIII.6KMK-Standards für die Lehrerbildung ............................................................................................................... XVXIII.7Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen ................................................. XVIXIII.8Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im VD .............................................. XXIV

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XIV Hilfen für die Reflexions- und Hospitationsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXX XIV.1Hospitationsaufgaben für Student_innen ...................................................................................................... XXXXIV.2Selbst-Reflexion anlässlich einer Stunde s.g.U. ...................................................................................... XXXIIIXIV.3Fremd-Reflexion anlässlich einer Stunde s.g.U. ...................................................................................... XXXIVXIV.4Selbst-Reflexion anlässlich eines Unterrichtsbesuchs ........................................................................ XXXVIXIV.5Fremd-Reflexion (z.B. durch Betreuungstandem) anlässlich eines Unterrichtsbesuchs ....... XXXVIIXIV.6Fremd-Reflexion im Rahmen eines Abschluss- oder Problematisierungsgesprächs ...................... XLIXIV.7Rückmeldebogen für Mentor_innen ................................................................................................................. XLIV

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Abkürzungen

FD Fachdidaktiker_in der Universität

MK Niedersächsisches Kultusministerium

LIP Lehrbeauftragte/r für die Praxisphase

S.g.U. Selbst gestalteter Unterricht

SIP Student_in in der Praxisphase

SoSe Sommersemester

SWS Semesterwochenstunde

VD Vorbereitungsdienst

WiSe Wintersemester

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Vorwort Die Einführung des neuen Projektbandes sowie der Praxisphase, die mit dem Winter-semester 2014/2015 umgesetzt wurde, ermöglicht der Ausbildungsregion Vechta einen großen Schritt zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Akteur_innen der Ersten Phase (i.E. der universitären Lehrausbildung), der Zweiten (i.E. des seminaristischen Vorbereitungsdienstes) und der Dritten (i.E. den schuli-schen Lehrkräften). Konkretes Ziel beider Module ist es, die universitäre Lehreraus-bildung zu optimieren, indem unterrichtliche Theorie-Praxis-Bezüge gestärkt werden und der Phasenübergang vom Studium zum Vorbereitungsdienst sanfter abgestuft wird.

Die Kooperation findet vor allem auf regionaler und fachlicher Ebene statt: Einge-bunden sind die Universität Vechta, die umliegenden Studienseminare Nordhorn, Syke, Vechta und Verden sowie weitere engagierte Lehrkräfte und Akteur_innen aus der regionalen Bildung.

Diese Handreichung wendet sich an alle Mitgestalter_innen des Projektbandes sowie der Praxisphase und vereinigt in erster Linie vier Anliegen, die Schubarth (2011) als Gelingensbedingungen aus der Evaluation der Praxisphaseneinführung in Branden-burg ableitete:

Aufgabe der Handreichung ist es ...

a) eine transparente und effiziente Informationsweitergabe zu bewerkstelligen,

b) den gemeinsamen Auftrag und den gewinnbringenden Nutzen für alle Beteilig-ten zu verdeutlichen,

c) die Ziele und Absichten der Praxisphase darzustellen und die sich daraus er-gebenden Überlegungen, Konzeptionen und Umsetzungen zu veranschaulichen und zu reflektieren sowie

d) eine klare und realistische Aufgaben- und Funktionsverteilung vorzulegen und die Art und Weise der Zusammenarbeit von Universität, Studienseminaren und Schulen zu beschreiben.

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Da die Konzeptionierung von Projektband und Praxisphase aus verschiedenen admi-nistrativen und pragmatischen Ursachen stetigen Wandlungen unterworfen ist, be-finden sich viele Details in einem Erarbeitungs- oder Überarbeitungszustand.

Alle in dieser Handreichung genannten oder abgebildeten Formulare stehen auf der Website des ZfLB Vechta zum Download bereit (http://www.uni-vechta.de/praxisphase).

Für die vorliegende Fassung:

Vechta, im August 2016,

Martin Joh. Meyer Johanna Schockemöhle (Koordinator der Praxisphase, ZfLB) (Geschäftsführerin des ZfLB)

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I Absicht und Ziele der Praxisphase Beginnend mit dem WiSe 2014/15 wurde in Niedersachsen die Neustrukturierung der universitären Ausbildung von Grund-, Haupt- und Realschullehrkräften im Rahmen von GHR 300 umgesetzt. Die Erweiterung der Masterphase von zwei auf vier Semes-ter bzw. des Lehramtsstudiums von 240 auf 300 Credit Points ermöglicht Raum für eine intensive Praxisphase, die im Kern von vielen Student_innen, Lehrer_innen im Vorbereitungsdienst und Ausbilder_innen seit Langem gefordert wurde: „Es wurde in der Vergangenheit häufig beklagt, dass die Referendare für den Übergang aus dem Studium in den Vorbereitungsdienst nicht ausreichend vorbereitet werden. Um die o.g. Verbindungsfunktion erfüllen zu können, ist in den Masterstudiengängen eine Verzahnung von forschungsgeleiteten Ausbildungselementen mit Ausbildungsele-menten zur Entwicklung grundlegender Handlungskompetenz als Lehrkraft notwen-dig“ (Niedersächs. Ministerium für Wissenschaft und Kultur, 2011, S. 4). Die Praxis-phase soll „den Erwerb der Grundkompetenzen im Bereich des Unterrichtens (ele-mentare Handlungskompetenz) gewährleisten (... und) direkt zum eigenständigen Un-terrichten qualifizieren“ (ebd., S. 7).

Zu diesem Zweck verknüpft die Praxisphase (theoretisches) Wissenschaftswissen und (praktisches) Handlungswissen: „Während des Studiums ist Praxis vorrangig ein Gegenstand der theoretischen Erörterung und Erfassung des Berufsfeldes. Während des Vorbereitungsdienstes ist Theorie vorrangig ein Hilfsmittel zur Reflexion der Berufspraxis. Durch die neue Masterkonzeption wird ein Studienabschnitt geschaf-fen, in dem beide Perspektiven gleichgewichtig verbunden werden“ (Niedersächsi-scher Verbund zur Lehrerbildung, 2012, S. 6).

Damit wird eine engere Verzahnung von Studium und Vorbereitungsdienst ange-strebt, die sowohl einen flüssigeren Ausbildungsphasenübergang für die Stu-dent_innen ermöglicht, als auch Theorie-Praxis-Bezüge enger verknüpft. Die Stu-dent_innen in der Praxisphase (SIPs) erhalten Kontakte, Erfahrungen und Eindrücke, die im Vorbereitungsdienst von immenser Bedeutsamkeit sein werden: Sie lernen die Arbeitskultur der Studienseminare und Schulen besser kennen und verrin-gern/vermeiden damit einen ,Praxisschock‘: Sie gestalten durch Theorienutzung die Praxis gezielt mit, reagieren fundiert auf praktische Anforderungen und reflektieren theoriegeleitet. Die Studienseminare profitieren von der Praxisphase, da sie die zu-künftigen Lehrer im Hinblick auf den Vorbereitungsdienst vorentlasten und eventuel-le Entwicklungsaufgaben frühzeitig an die SIPs rückmelden können. Die Universität vertieft ihre Zusammenarbeit mit den Akteur_innen der Zweiten Phase und erhält einen schulpraktischen Impetus auf ihre wissenschaftliche und fachdidaktische For-schung und Lehre.

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Die Praxisphase – bestehend aus Vorbereitung, Praxisblock, Begleitung und Nachbe-reitung – wird als Teil der universitären Lehrerausbildung gemeinsam von Lehrbeauf-tragten für die Praxisphase (LIPs) und Wissenschaftler_innen gestaltet. Die Verant-wortung für die Ausbildungsregion Vechta liegt auf Seiten der Universität Vechta.

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II Empirische Befunde zur Konzeption von Praxisphase und Projektband

II .1 Multiperspektivität und Reflexionskompetenz Die Vereinigung von universitär-wissenschaftlicher und berufspraktischer Perspek-tive in der Praxisphase fußt auf fachdidaktischen Erkenntnissen. Altrichter und Mayr (2004, S. 167) sprechen in diesem Zusammenhang von einem „doppelten Habitus“ als einer „von professionellen Praktikerinnen und Praktikern benötigte(n) Kompetenz“, die sich aus einem „wissenschaftlich-reflexiven Habitus“ und einem „Habitus des rou-tinisierten, praktischen Könnens“ zusammensetze. Aus diesem Grund könne die „volle Ausbildung der Lehrerkompetenz (...) nicht allein durch Ausbildungsgänge in den Lehrerbildungsinstitutionen erwartet werden“ (ebd., S. 167), sondern erfordere prak-tische Erfahrungen.

Dieses Aufbrechen der typischen Aufgabenverteilung der Ersten (eher theoretischen) und Zweiten (eher praktischen) Phase der Lehramtsausbildung gilt wechselseitig: Die Entwicklung und Förderung eines wissenschaftlichen Habitus beinhaltet auch eine deutliche Relevanz für die Praxis (vgl. ebd., S. 164), da er Grundlage einer professio-nellen Unterrichtsreflexion ist. Helpser (2001, S. 12) argumentiert: „Über die Bildung eines derartigen wissenschaftlich-reflexiven Habitus pflanzt sich der professionelle Lehrer gewissermaßen selbst einen Stachel ins Fleisch der eigenen Praxis, der das reflexionslose Aufgehen in Praxiszwängen und das Arrangieren mit krisenhaften Routinen erschwert. (...) Lehrer(innen) (...) benötigen die Fähigkeit zu einer Befrem-dung der eigenen Schulkultur, zu einem exzentrischen Blick auf die eigene professio-nelle Praxis um dieselbe in eine ,reflexive‘ zu transformieren.“ Vor allem Lehramts-student_innen profitieren von einer reflexiven Multiperspektivität, weil sie dazu ten-dieren, ihre Kompetenzen in schulpraktischer Arbeit zu überschätzen und ihre ideali-sierten Vorstellungen von Unterricht nicht ausreichend zu hinterfragen (vgl. Müller, 2010).

Um die „Erfahrungsfalle Praktikum“ (Hascher, 2011) zu vermeiden, wird von der Uni-versität Vechta die Erstellung eines Kompetenzentwicklungsportfolios geplant, in welchem Student_innen wissenschaftlich-reflexiv ihre Erfahrungs- und Kompetenz-zuwächse verarbeiten und ihre Berufswahl überprüfen. Dieses wurde in der ersten Kohorte 2014/15 noch nicht umgesetzt.

II .2 Forschendes Lernen Um Unterrichtspraxis in vivo an die universitären Wissenschaftsdiskurse zu überge-ben, wird das Konzept des ,Forschenden Lernens‘ während der Praxisphase und dar-über hinaus angewandt. Damit wird auch der „Theoriefeindlichkeit von Lehramtsstu-

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denten, Praktikerinnen und Praktikern“ (Altrichter & Mayr, 2004, S. 168) begegnet. Insgesamt steht hierbei aber nicht ein etwaiger möglicher Mehrwert für die scientific community im Vordergrund des Forschungsvorhabens, sondern vielmehr der Lernge-winn der Beteiligten (vgl. ebd., S. 169). Das methodische Spektrum des ,Forschenden Lernens‘ reicht damit über die typischen empirischen Paradigmen qualitativer und quantitativer Forschung hinaus (vgl. ebd.).

Strukturell verortet sich das ,Forschende Lernen‘ in einem eigenständigen Modul, dem Projektband, in welchem ein Forschungsvorhaben von den Student_innen entwi-ckelt, umgesetzt und ausgewertet wird. Im Abschnitt III.9 und besonders im Kapitel V wird das Projektband erläutert. In der Neukonzeption der Masterstudiengänge für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen (S. 7) wird präzisiert: „In diesem Sinne soll unter der Leitidee Forschenden Lernens ein Projektband integriert werden: Das Projektband bietet die Gelegenheit, einzeln oder im Team exemplarisch eine konkrete Fragestellung der Praxis aufzugreifen und eigenständig unter Anwen-dung von geeigneten Forschungsmethoden bzw. Evaluationsmethoden zu bearbeiten. So wird einerseits ein Forschungsturnus durchlaufen (Fragestellung, Methodenwahl, Bearbeitung, Auswertung), andererseits bleibt diese Arbeit durch die Anbindung an die Praxisphase an das Praxisfeld geknüpft, reale Fragestellungen aus dem Berufsall-tag finden Bearbeitung, die Lösungen können reale Auswirkungen auf die Prakti-kumsschulen haben. Die Projektarbeit kann insofern Praktikumsschulen auch bei ih-rer Entwicklungsarbeit unterstützen.“

II .3 Duale Betreuung Verschiedene Studien (zusammenfassend Weyland, 2010) betonen außerdem die Erfordernis des Zusammenwirkens von Akteur_innen der Ersten und Zweiten Phase. Dem wird entsprochen, indem die Vorbereitungs- und Begleitseminare des Praxis-blocks von komplementären Tandems durchgeführt werden, also von jeweils ei-ner/einem Fachdidaktiker_in der Universität Vechta (FD) und einer/m Lehrbeauftrag-ten für die Praxisphase (LIP). Einerseits vertieft sich auf diese Weise die Theorie-Praxis-Verzahnung zwischen den Institutionen, andererseits ergeben sich für die Student_innen im Praktikum (SIPs) effizientere Beratungs- und Betreuungsmöglich-keiten, da die Unterrichtsbesuche ebenfalls von Lehrpersonen beider Phasen (min-destens einmal gemeinsam) durchgeführt werden (vgl. Abschnitte III.3, III.4).

II .4 Selbst gestalteter Unterricht Die Forderung vieler Lehramtsstudent_innen nach mehr Praxisbezug (vgl. Terhart, 2000, S. 107) findet nicht nur ihren Niederschlag in der Verlängerung des Praxis-blocks auf 18 Wochen (im Unterschied zum sechswöchigen Fachpraktikum), sondern

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auch in der Schwerpunktlegung auf selbst gestalteten Unterricht (s.g.U.) (vgl. Ab-schnitt III.3).

Im Unterschied zum Hospitationsunterricht planen und strukturieren beim s.g.U. die SIPs ihren Unterricht vollständig bzw. zumindest z.T. eigenständig, führen ihn unter Mentor_innen-Beobachtung selbstständig durch und reflektieren ihn anschließend selbst oder mit anderen (Mentor_in, Lehrtandem, Tandempartner_in, Begleitseminar). Zum eigenverantwortlichen Unterricht der Zweiten und Dritten Phase grenzt sich der s.g.U. ab, da die unterrichtliche und didaktische Verantwortlichkeit nicht bei der/dem Student_in, sondern weiterhin bei der/dem Mentor_in liegt bzw. bei der Lehrkraft, de-ren/dessen Unterricht die/der SIP begleitet. In der Regel nimmt die/der Mentor_in jedoch nicht eingreifend am s.g.U. teil, wobei paralleles Team-Teaching oder Lern-gruppenarbeit ebenfalls möglich ist.

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III Praxisphase und Projektband im neuen Master of Education

III .1 Übersicht Zusätzlich zur folgenden Übersicht finden Sie unter www.uni-vechta.de/praxisphase ein kurzes Überblicksvideo mit den Grundlagen zur Praxisphase.

III.1.1 Praxisphase

Die Praxisphase reicht zeitlich vom Beginn des jeweiligen Wintersemesters bis zum Ende des anschließenden Sommersemesters und unterliegt formal der Universität. Kern der Praxisphase (Abb. III.1) ist der Praxisblock, in welchem der Schulbesuch stattfindet. Die Praxisphase wird in beiden Studienfächern absolviert.

Dabei werden die SIPs (Student_innen im Praktikum) je Fach von einem Lehrtandem betreut, das sich aus einer/einem Fachdidaktiker_in (FD) der Universität und einer/m Lehrbeauftragte/n für die Praxisphase (LIP) zusammensetzt. LIPs sind schulische Lehrkräfte oder Fachseminarleitungen aus den Studienseminaren. Das Lehrtandem kann von den Student_innen im Praktikum (SIPs) nicht gewählt werden, sondern wird von den Fächern im Rahmen der Seminarzuweisung selbst festgelegt.

Abbildung III.1: Übersicht über den Masterstudiengang mit Praxisphase und Projektband

Das Lehrtandem ist der erste Anlaufpunkt für die SIPs bei Fragen und Problemen. Weitere Ansprechpartner_innen sind die Mentor_innen und Schulleitung der Prakti-kumsschule (bzgl. Schul- und Schüleralltag) sowie das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Vechta (v.a. bei rechtlichen, organisatorischen Fragen und gravierenden Problemen).

Zur Vorbereitung auf den Praxisblock werden im Wintersemester fachdidaktische Seminare abgehalten, die je Fach 2 SWS umfassen. Die Seminare sind vom üblichen Verfahren der Wahl über das Stud.IP ausgenommen, sie werden durch die Fächer den SIPs zugewiesen. Die Seminarveranstaltungen finden an der Universität statt und werden von den Lehrtandems durchgeführt. Alle Seminarveranstaltungen im Zuge

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der Praxisphase sind auf 15 Teilnehmer_innen beschränkt. Im WiSe ist es hingegen möglich, dass Seminare gemeinsam abgehalten werden.

III.1.2 Praxisblock

Parallel zum Schulpraktikum, dem Praxisblock, finden praktikumsbegleitende Semi-narveranstaltungen in beiden Studienfächern sowie Veranstaltungen für das Pro-jektband statt. Ein Blockseminar nach Ende des Praxisblocks umfasst die Auswer-tung der Praxiserfahrungen.

Der Praxisblock beginnt im WiSe 2016/17 am 6. Februar 2017 und endet am 21. Juni mit Schuljahresende. Am 6. Februar findet an der Universität ein verpflichtender Ein-stiegstag für die SIPs statt.

Die SIPs besuchen i.d.R. in Zweier- oder Dreiergruppen (Tandems bzw. Tridems) die Praktikumsschule (nur in Ausnahmefällen allein).

Während des Praxisblocks sind die SIPs in den Schulalltag integriert (vgl. Abb. III.2): Sie hospitieren; planen und führen selbst gestalteten Unterricht (s.g.U.) durch; emp-fangen Unterrichtsbesuche und nehmen darüber hinaus an unterrichtsbegleitenden Schulveranstaltungen teil (z.B. Konferenzen, Schulfeste, Elternabende). Pro Woche verbringen die SIPs mindestens fünfzehn Zeitstunden an i.d.R. 3-5 Schultagen am Lernort Schule. Der Freitag ist für Seminarveranstaltungen an der Universität reser-viert, kann aber auch zum Schulbesuch genutzt werden, wenn keine universitären Veranstaltungen anliegen.

Abbildung III.2: Lernorte und Aufgaben während des Praxisblocks (orange: Projektband)

Der Praxisblock findet demzufolge an den Lernorten Praktikumsschule und Universi-tät statt. Der Besuch der universitären Seminarveranstaltungen hat jedoch jederzeit Vorrang gegenüber der Übernahme von Aufgaben an der Praktikumsschule.

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Je Fach werden die Student_innen anlässlich eine Unterrichtsbesuchs 2-3mal von Vertreter_innen des Lehrtandems supervisiert – davon mindestens einmal gemein-sam (Tandembesuch). Sie übernehmen insgesamt 64 Stunden (Richtwert) teilweise oder vollständig selbst gestalteten Unterricht über den Praxisblock hinweg. Das im Vorhinein konzipierte Forschungsvorhaben des Projektbands wird in Begleitung der Universitätslehrer_innen (aus den Fachdidaktiken, Fach- oder Bildungswissenschaf-ten) durchgeführt.

Außerdem starten die Begleitseminare an der Universität, die auf den Vorberei-tungsveranstaltungen aufbauen (vgl. Kap. VII). Neben Seminarinhalten können diese auch zur gemeinsamen Diskussion und Reflexion genutzt werden, da unterschiedliche Professionen und Meinungen den reflexiv-kritischen Habitus der Student_innen un-terstützen (vgl. Abschnitt II.1).

Die Anwesenheit in den Seminarveranstaltungen zur Praxisphase ist verpflichtend. Häufige Abwesenheit in Seminarveranstaltungen führt i.d.R. dazu, dass die Praxis-phase für das entsprechende Fach wiederholt werden muss (inklusive Praxisblock), was sich studiengangsverlängernd auswirkt.

III.1.1 Projektband

Zusätzlich nehmen die Student_innen im Rahmen des so genannten Projektbands an zwei Seminaren zur Vorbereitung des Forschungsprojektes (insgesamt 4 SWS) teil. Das Projektband wird entweder in einem Studienfach oder in den Bildungswissen-schaften absolviert und umfasst insgesamt drei Semester. Projektband-Seminare sind auf 35 Teilnehmer_innen beschränkt. Das Projektband-Modul wird von Universi-tätslehrer_innen aus den Fachdidaktiken, Fach- und Bildungswissenschaften durch-geführt.

III .2 Praktikumsanmeldung und -zulassung Abgewickelt wird die Praktikumsanmeldung über ein Interface innerhalb des Stud.IP.

Die Anmeldefrist beginnt Mitte August. Etwa Anfang Dezember werden die Stu-dent_innen über die zugewiesene Praktikumsschule informiert. Zulassungsvoraus-setzungen für die Praxisphase sind:

a) Immatrikulation für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Haupt- und Realschulen

b) Vorlage eines eintragungsfreien erweiterten Führungszeugnisses (vgl. Ab-schnitt VI.3)

Die Anmeldung ist nur über die Veranstaltung „Praxisphase“ (Dozent: Martin Meyer) möglich. Beachtenswert ist, Schulwünsche zu formulieren und eine bis zum Ende der

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Praxisphase gültige, erreichbare Telefonnummer anzugeben (erfahrungsgemäß am besten eine Mobilnummer). Besonders wichtig ist es außerdem, eine langfristig gülti-ge Emailadresse anzugeben (i.d.R. die universitäre Adresse) und Ihr Postfach ständig zu überprüfen. Genauere Informationen und Hilfen zur Anmeldung erhalten Sie unter www.uni-vechta.de/praxisphase.

III .3 Schulzuweisung Die an der Praxisphase beteiligten niedersächsischen Hochschulen haben jeweils ei-nen eigenen Pool von (Praktikums-)Schulen. Es ist i.d.R. nicht möglich, den Praxis-block an einer Schule zu absolvieren, die einer anderen Hochschule zugeordnet ist. Auch eine ausländische Schule ist nicht wählbar.

Student_innen können im Praktikumsmodul bis zu sechs Schulwünsche gemäß ihres Schulformbezugs äußern (Grundschule oder Sekundarschule). Als Schüler_in oder Student_in bereits besuchte Schulen sollten nicht gewählt werden, da es die Diversi-fikation der Praktikumserfahrungen hemmt. Können die Schulwünsche nicht berück-sichtigt werden (z.B. weil kein/e Tandempartner_in mit der gleichen Fächerkombina-tion verfügbar) ist, suchen wir nach geeigneten Schulen in unmittelbarer Umgebung der gewünschten Schulen. Dazu sind alle Praktikumsschulen Regionen1 zugewiesen (in Abb. III.3 rot dargestellt). Schulen derselben Region werden im zweiten Schritt als denkbare Praktikumsschule in den Blick genommen, danach werden Schulen im Nah-bereich der Wunschschulen in den Blick genommen. Auch wenn die Erfüllungsquoten sehr hoch ausfallen sollten die SIPs einen „Notfallplan“ parat haben, falls die Zuwei-sung nicht wunschgemäß erfolgt (z.B. hinsichtlich Auto-Verfügbarkeit).

Es sollte vermieden werden, ausschließlich Schulen in und um Vechta herum als Wunsch anzugeben, da diese naturgemäß von fast allen Studierenden gewünscht werden. Insbesondere Schulwünsche ins Emsland oder in die Grafschaft haben eine hohe Erfüllungsquote (meistens abhängig davon, ob ein_e Tandempartner_in gefunden wird).

Beachtet werden sollte, dass wir die bei der Anmeldung hinterlegte Heimatadresse der SIPs ebenfalls berücksichtigen. Es kann also z.B. sein, dass ein_e SIP aufgrund des Zweitwohnsitzes in Werlte eine Schule in Sögel erhält.

Umgekehrt sollten die SIPs bis zur endgültigen Schulzuteilung auch damit rechnen, einer Vechta-nahen Schule zugewiesen zu werden, selbst wenn sie sich eher entfern-tere Schulen gewünscht haben.

1 Die Zuordnung von Schulen zu Regionen ist ein vom ZFLB verwendetes Instrument zur Praktikums-vergabe und hat keinen Bezug zu Organisationsstrukturen von Schulverwaltungsbehörden

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Trotz der Äußerung von Schulwünschen haben SIPs keinen Anspruch auf eine be-stimmte Praktikumsschule:

Die erfolgte Schulzuweisung ist für die Student_innen verbindlich. Die/der studenti-sche Tandempartner_in kann nicht gewählt oder vorgeschlagen werden.

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Abbildung III.3: Schulen mit Praxisphasenplätzen in der Ausbildungsregion Vechta

(blau: Grundschulen / grün: Sekundarschulen / gelb: Grund- und Sekundarschulen)

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Die Praktikumsschulen stellen je nach Schulart und Sollklassen eine feste Anzahl von Praktikumsplätzen zur Verfügung, wie sie im Erlass „Regelungen in Schulen und Stu-dienseminaren zur Durchführung der Praxisphase der Masterstudiengänge für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen“2 definiert sind (vgl. Abb. III.4).

Anzahl der Sollklassen Anzahl der Praktikumsplätze

Praktikumsschulen des Primarbereichs

Ab 8 (zweizügig) 2

Ab 12 (dreizügig) 4

Ab 16 (vierzügig) 6

Praktikumsschulen des Sekundarbereichs (ohne Gymnasien)

Ab 6 (einzügig) 2

Ab 12 (zweizügig) 4

Ab 18 (dreizügig) 6

Abbildung III.4: Schulgröße und Praktikumsplätze3

III .4 Nachteilsausgleich Es ist möglich, einen Antrag auf Nachteilsausgleich im Praxisblock („Härtefallantrag“) zu stellen, wenn ...

a) ein Kind bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt betreut wird, b) ein/e nahe/r Angehörige/r gepflegt wird, c) schwerwiegende Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung

vorliegen.

Der Nachteilsausgleich muss bis zum 31. August über Stud.IP beantragt und mit ent-sprechenden Nachweisen belegt werden. Nachweise sollen digital eingereicht wer-den. Der Nachteilsausgleich gewährt u.a. eine bevorzugte Schulwunschberücksichti-gung, die vor der regulären Zuweisungsrunde erfolgt, sowie ggf. weitere Anpassun-gen von Organisation und Abläufen des Praxisblocks.

III .5 Hospitation und selbst gestalteter Unterricht Beginnend mit reinem Hospitationsunterricht lernen die SIPs ab der dritten Woche des Praxisblocks (vgl. Abbildung III.2) sukzessive selbst gestalteten Unterricht zu geben. Je nach Schulbedingungen und Student_in kann der Übergang aber auch früher oder später erfolgen.

2 Niedersächsisches Kultusministerium, 2014a, S. 450-452 3 Vgl. ebd., S. 450

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Im Rahmen von Hospitationsaufgaben sollen das schulische Umfeld, die Klassen so-wie fremder Unterricht strukturiert sowie kriteriengeleitet rezipiert und reflektiert werden. Anteile an den Hospitationen können auch abseits der beiden Fächer erwor-ben werden, z.B. durch Klassenfahrten, Arbeitsgruppen oder Beobachtungen für das Projektband.

Im s.g.U. (vgl. Abschnitt II.4) rückt die Planung, Durchführung und Reflexion eigenen Unterrichts oder Unterrichtsteilen (z.B. einzelne Arbeitsphasen, Team-Teaching, Pro-jektarbeit) in den Fokus. Sowohl bei Hospitationen als auch im s.g.U. sind die SIPs auf Betreuungsangebote durch Mentor_innen und Lehrtandems angewiesen. Zur Vorent-lastung erhalten die SIPs als Strukturierungshilfe von den Lehrtandems Formulare und Arbeitshilfen (vgl. Abschnitt VII.5).

Pro Woche sollen in beiden Fächern zusammen durchschnittlich 4 Stunden s.g.U. ge-leistet werden. Da fraglich ist, ob in Kurzfächern der angestrebte Anteil von 32 s.g.U.-Stunden abzuleisten ist, kann die Balance zugunsten des Zweitfachs flexibel geän-dert werden. Aus schulorganisatorischen Gründen ist es möglich, dass s.g.U.-Unterricht nur bestimmte Unterrichtsphasen oder Teillerngruppen umfasst („teilwei-se selbst gestaltete Unterrichtsstunden“). Kann sich die/der Student_in aus schuli-schen Gründen nicht in insgesamt 64 s.g.U.-Stunden engagieren, muss die Schule dies gegenüber dem ZfLB begründen.

Um die Fachgleichgewichtung nicht zu gefährden, ist es auch denkbar, Hospitations- und Unterrichtsstunden in einem gewissen Maß zwischen den Fächern zu verlagern. Die reine Anwesenheitszeit an den Schulen soll – inklusive schulbegleitender Veran-staltungen wie AGs, Konferenzen, Projekte, Klassenfahrten – wöchentlich mindestens fünfzehn Zeitstunden betragen. Sowohl der s.g.U. als auch die Hospitationen sollen unterschiedliche Jahrgangsstufen umfassen. Ein kontinuierlicher Unterrichtsbezug zu denselben Lerngruppen ist gemäß Erlass vorgesehen, insbesondere im s.g.U. (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2014a, S. 451).

III .6 Betreuung und Unterrichtsbesuche Die Betreuung seitens der Universität wird durch Lehrtandems geleistet, die aus je einer/einem Fachdidaktiker_in (FD) der Universität und einer/m Lehrbeauftragten für die Praxisphase (LIP) bestehen. In den Vorbereitungsveranstaltungen im WiSe und im Praxisblock ist eine Maximalzahl von 15 Student_innen je Lehrtandem geplant.

Neben der Planung und Durchführung der praxisbegleitenden Seminarveranstaltun-gen betreuen die Lehrtandems die SIPs und beraten sie in der Praxisphase je Fach 2-3mal anlässlich eines Unterrichtsbesuch. Einer dieser Besuche wird von beiden Tandempartner_innen gemeinsam durchgeführt. Der Einzelbesuch des FD an der

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Schule kann auch in ein Beratungsgespräch umgewandelt werden (ggf. andernorts). Die insgesamt 4-6 Unterrichtsbesuche verteilen sich im Idealfall gleichmäßig über die Spanne des Praxisblocks (vgl. Abbildung III.2). Ein Unterrichtsbesuch umfasst die eigentliche Unterrichtshospitation sowie eine reflektierende Nachbesprechung. Beim Unterrichtsbesuch sollte immer eine komplette Schulstunde gezeigt werden, deren methodischer Aufbau auch das Lehrerverhalten veranschaulicht.

Die Schule stellt je Fach eine/n Mentor_in zur Verfügung, die/der die SIPs bei der Be-wältigung des schulischen Alltaggeschäfts unterstützt, Hospitationen anleitet und bei der Bearbeitung von Hospitationsaufgaben berät, sowie bei der Planung, Durch-führung und Reflexion des selbst gestalteten Unterrichts zur Seite steht. Außerdem zeichnen die Mentor_innen Hospitationen und s.g.U.-Stunden in der Bescheinigungs-mappe ab. In der Regel betreut ein/e Mentor_in zwei SIPs im Team. Dies ist natürlich abhängig von der Gesamtzahl der Praktikant_innen an der Schule und ihren jeweiligen Fächerkombinationen sowie der lokalen Stundenplangestaltung. Die/der Mentor_in kann an den Nachbesprechungen von Unterrichtsbesuchen teilnehmen.

Die Mentor_innen werden, sobald ihre Beauftragung feststeht, in (freiwilligen) Praxisworkshops für die neuen Erfordernisse der Praxisphase sensibilisiert. Diese finden etwa Anfang Februar statt. Das ZfLB lädt hierzu per Brief an die Praktikums-schulen ein.

III .7 Erstellung eines Praxisphasen-Portfolios Während des Praxisblocks entwickeln die SIPs ein Praxisphasen-Portfolio. Dieses ist inhaltlich als Teil innerhalb des phasenübergreifenden Entwicklungs-Portfolios ge-dacht und beinhaltet neben verschiedenen Unterrichts- und Reflexionsdokumentati-onen auch zwei bewertete Elemente (vgl. Kap. IV).

III .8 Beratungs- und Abschlussgespräch Meistens führen die Lehrtandems gegen Ende der Praxisphase ein Abschluss- und Beratungsgespräch durch, in welchem mit der/dem SIP die Phase im Hinblick auf Kompetenzentwicklung und Studien- bzw. Berufswahlüberprüfung (im Sinne einer Eignungsabklärung) reflektiert und Entwicklungsaufgaben besprochen werden. Auch hier ist die Anwesenheit der Mentor_innen ausdrücklich erwünscht.

III .9 Forschendes Lernen im Projektband Das Projektband (vgl. Kap. V) umfasst insgesamt drei Semester, ist entweder in der Fachdidaktik, Fachwissenschaft oder Bildungswissenschaft angesiedelt und kann im späteren Verlauf konzeptionell in die Masterarbeit münden. Das Projektband ist ein eigenständiges Modul, das inhaltlich mit der Praxisphase verknüpft ist. Die Vorberei-tungsseminare finden im WiSe statt. Darin werden Themen und Fragestellungen aus

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dem Schulkontext aufgeworfen und wissenschaftlich bearbeitet. Innerhalb des Pra-xisblocks setzen die Student_innen ihr Forschungsvorhaben um, indem sie Daten er-heben und auswerten. Hier dienen die universitären Betreuer_innen der Projektband-veranstaltungen als Ansprechpartner_innen.

Nach Abschluss des Praxisblocks wird die Mikrostudie schriftlich ausgearbeitet und zur Bewertung an der Universität präsentiert, wobei unterschiedliche Präsentations-formen (z.B. foliengestützter Vortrag, Modell, Poster, Film) möglich sind.

Außerdem kann auf Wunsch der Schulleitung eine (unbewertete) Ergebnispräsentati-on an der Praktikumsschule stattfinden, im Zuge derer die Projektdaten an die Schule weitergegeben werden.

Die Teilnahme und Anwesenheit an den Seminarveranstaltungen des Projektbandes ist verpflichtend.

III .10 Prüfungsleistung und -bewertung Das Modul Projektband umfasst insgesamt 20 Credit Points (vgl. Anlage XV.2). Be-notet wird der Projektbericht (nach RPO § 17, Abs. 10), der sowohl den Bericht selbst als auch die Präsentation des Projektverlaufs und die Diskussion der Ergebnisse um-fasst.

Das Modul Praxisphase umfasst insgesamt 35 Credit Points, von denen 25 unbenotet bleiben. Die benoteten 10 CP beziehen sich auf zwei Elemente innerhalb des Praxis-phasenportfolios, die gleichgewichtet werden (vgl. ebd., § 10 Prüfungsordnungen für die Studiengänge Master of Education; Kap. IV, Anlage XIV.1).

Parallel zum Praxisblock finden keine weiteren Prüfungen für die jeweiligen MEd-Student_innen statt. Um dies zu gewährleisten, ist die Veranstaltungszeit im ersten M.Ed.-Semester um zwei Wochen verkürzt.

Die Praxisphase kann wiederholt werden. Bereits erbrachte Leistungen können ange-rechnet werden. Die Entscheidung darüber treffen die jeweiligen Fachvorsitzenden gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss M.Ed.

Student_innen haben die in der Schule geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschrif-ten zu beachten und den Weisungen der Schulleitung und der für die Ausbildung ver-antwortlichen Mentor_innen zu folgen.

Ein Rücktritt von der Praxisphase ist nur innerhalb bestimmter Fristen möglich, die in der Rahmenprüfungsordnung (RPO § 16, Abs. 5) festgelegt sind. Bei Nichteinhaltung wird das Modul mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet.

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III .11 Übersicht: Elemente in Praxisphase und Projektband Vorlesungszeit Wintersemester (Oktober – Januar)

Vorbereitungsseminar Praxisphase 4 SWS (2 je Fach)

Vorbereitungsseminar Projektband 4 SWS (2 Erziehungswiss. + 2 Fach)

Praxisblock (Februar – Juli)

Begleitseminar Praxisphase 2 SWS (1 je Fach)

Begleitseminar Projektband 1 SWS (Fachveranstaltung)

Unterrichtsbesuch durch LIP 2 (1 je Fach)

Unterrichtsbesuch oder Beratungsgespräch mit FD 2 (1 je Fach)

Unterrichtsbesuch durch Lehrtandem 2 (1 je Fach)

Teilweise oder vollständig selbst gestaltete Unter-richtsstunden 64 (ca. 32 je Fach)

Stundenentwürfe In der Regel 16 je Fach

Anwesenheit an Schule pro Woche In der Regel 3-5 Tage / mind. 15 Zeitstunden

Stundenhospitationen 90 (45 je Fach)

Nachbereitung (August – September)

Nachbereitung Praxisphase 1 SWS (je Fach, Blockveranstaltung)

Nachbereitung Projektband 1 SWS

Prüfungsleistungen

Praxisphasenmodul (und -portfolio) • Bescheinigungsmappe, Unterrichtsentwürfe

• ausführlicher U-Entwurf

(1. Praxisbericht, 25.000-40.000 Zeichen) • vertiefende Reflexion einer spezifischen, di-

daktisch relevanten Unterrichtssituation, Unterrichtsstunde oder Unterrichtseinheit unter Bezugnahme einschlägiger Literatur (2. Praxisbericht, 25.000-40.000 Zeichen)

Insgesamt 35 CP, davon ...

} zusammen 25 CP (unbenotet)

}zusammen 10 CP (benotet)

Projektbandmodul • Projektbericht • Projektpräsentation

20 CP (benotet)

Abbildung III.5: Elemente in Praxisphase und Projektband

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IV Praxisphasenportfolio und Bescheinigungsmappe

Das Praxisphasenportfolio (PPP) ist als eine Art Dokumentenmappe zu verstehen, in welcher Entwürfe und Berichte gesammelt werden. Die Bescheinigungsmappe ist ein dreiseitiges Formular (vgl. Abbildung IV.2) zur Erfassung von Nachweisen. Abbildung IV.1 zeigt eine Übersicht über die zu erbringenden Leistungen in der Praxisphase und deren Aufführung in PPP und Bescheinigungsmappe.

Nachweis/Prüfung durch/im...

Praxisphasenportfolio (PPP)

Alle Entwürfe zum selbst gestalteten Unterricht (auch Un-terrichtsbesuche) Lehrtandem

Ausführliche Unterrichtsplanung (1. Praxisbericht) Lehrtandem

Ausführliche Unterrichtsreflexion (2. Praxisbericht) Lehrtandem

Bescheinigungsmappe

Teilnahme am Vorbereitungsseminar Lehrtandem

Teilnahme am Begleitseminar Lehrtandem

Teilnahme am Nachbereitungsseminar Lehrtandem

Unterrichtsbesuch des Lehrtandems Lehrtandem

Unterrichtsbesuch der LIP LIP

Unterrichtsbesuch oder Beratungsgespräch des FD FD

Praktikumsbescheinigung Schulleitung

Ca. 32 Stunden je Fach selbst gestalteter Unterricht Mentor_in

Ca. 45 Hospitationen je Fach Mentor_in

Abbildung IV.1: Leistungen und Nachweise in der Praxisphase

IV.1 Praxisberichte Von den 35 CP der Praxisphase werden 10 CP anhand von zwei Praxisberichten be-notet, die in das Praxisphasenportfolio eingehen.

Der erste Praxisbericht besteht aus einer ausführlichen Unterrichtsplanung zu einem der Fächer sowie einer kurzen Reflexion zur tatsächlichen Durchführung. Der zweite Praxisbericht umfasst neben einer kurzen Planungsskizze (ca. drei Seiten) eine Do-kumentation der Unterrichtsdurchführung sowie die ausführliche Auswertung und Reflexion der Didaktik der Unterrichtsstunde oder Unterrichtseinheit mit Bezug auf fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Literatur im jeweils anderen Fach (insgesamt ca. 15 Seiten). Die SIPs müssen beide Fächer sowie beide Elemente des

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Portfolios abdecken, können jedoch wählen, welche Prüfungsleistung sie in welchem Fach erbringen. Damit ist es den SIPs überlassen, welchen Teil sie in welcher Fachdi-daktik abgeben. Der Umfang der Praxisberichte beträgt jeweils etwa 25.000-40.000 Zeichen (ohne Deckblatt, Anhänge und Verzeichnisse). Die genauen Anforderungen legen die Fächer selbst fest.

IV.2 Abgabefristen und Benotung des PPP Für die Abgabe des PPP gilt ein Stichtag. Die Fächer können mit ihren Studierenden aber auch eigene Abgabetermine aushandeln, die dann entsprechend Vorrang genie-ßen.

Das PPP wird bei beiden Fachlehrtandems bis zum (jeweiligen) Abgabestichtag einge-reicht. Dabei werden nur die zum jeweiligen Fach gehörenden Dokumente zu einer Fachmappe gebunden und eingereicht (jeweils mit Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und unterzeichneter Eigenständigkeitserklärung). Die Papierdokumente der Fachmappen sollen mit einem einfachen Heftstreifen geheftet werden, d.h. jegliche Art von Ein-bänden, Ordnerumschlägen, Bindungen, Klarsichtfolien usw. soll aus Umwelt- und Ar-chivierungsgründen unterbleiben.

Jede der beiden Fachmappen enthält eine CD4 mit allen PPP-Dokumenten beider Fä-cher im PDF-Format. Auf diese Weise können die Fächer auch Einblick in die Doku-mente für das jeweils andere Studienfach nehmen.

Die Fächer prüfen die Fachmappe (bzw. das „halbierte" PPP): Die Benotung des Pra-xisberichts wird dabei durch die/den Fachdidaktiker_in des Bezugsfaches vorge-nommen. Form und Inhalte von Unterrichtsentwürfen und –besuchen werden von den Fachnetzen vorgegeben. Die weiteren Portfolio-Elemente, d.h. die Dokumentationen und Nachweise, können – je nach Absprache im Fachnetz – von einer/einem der beiden Fachseminarleiter_innen auf Vollständigkeit und Ordnung kontrolliert werden.

Die Fächer senden nach Abschluss der Prüfung die Fachmappe und die Note des Pra-xisberichts bis etwa Ende September5 an das Zentrum für Lehrerbildung. Dort wer-den die beiden Fachmappen wieder zu einem vollständigen PPP zusammengesetzt und die Gesamtnote aus den Teilnoten der Praxisberichte errechnet. PPP und Endno-te übermittelt das ZFLB an das Prüfungsamt. Die Studierenden werden in einer per- 4 Die CD sollte am Portfolio befestigt werden. Statt CDs Datensticks oder Cloud-Lösungen zu verwen-den, wäre sicherlich nachhaltiger, aber auch fehleranfälliger, da CDs nicht überschrieben werden kön-nen und damit eine Unveränderlichkeit der Daten garantieren. Darüber hinaus bietet der Datenträger die Möglichkeit zur digitalen Plagiatssuche. 5 Dass die Benotungsfristen im September liegen, hängt damit zusammen, dass Spielräume zur Über-arbeitung der Praxisberichte einkalkuliert werden müssen. Außerdem wiederholen die Studierenden im Falle des Nichtbestehens das Praktikum in dem sich anschließenden Praxisphasendurchgang, wel-cher spätestens Anfang Oktober koordiniert werden muss.

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sonalisierten Mail über ihre Teil- und Endnote(n) informiert. Die Fächer erhalten zur Kenntnisnahme spezielle Listen.

Hinweis: Eine nicht ausreichende Note für einen Praxisbericht kann durch die Note des anderen ausgeglichen werden. Kann nicht ausgeglichen werden, müssen alle mit nicht ausreichend bewerteten Praxisberichte in einem zweiten Versuch wiederholt werden. Dabei muss allerdings auf andere Unterrichtseinheiten Bezug genommen werden als im ersten Versuch. Dritter Prüfungsversuch ist i.d.R. eine mündliche Prü-fung.

Es ist nicht möglich, einen Praxisbericht zur Notenverbesserung zu überarbei-ten/wiederholen.

IV.3 Bescheinigungsmappe Die Bescheinigungsmappe (vgl. Abb. IV.2) enthält alle Nachweise über Hospitationen, selbst gestalteten Unterricht, Unterrichtsbesuche, Teilnahme an gekoppelten Uni-versitätsseminaren sowie die allgemeine Anwesenheitszeit an der Praktikumsschule.

An ihren Anfang sind die Kopfdaten der/des Student_in und eine Praxisblocküber-sicht gesetzt.

Die/der Student_in ist dafür verantwortlich, dass die Bescheinigungen von den je-weils zuständigen Funktionspersonen ausgefüllt bzw. abgezeichnet werden und voll-ständig vorliegen. Da die Lehrenden in der vorlesungsfreien Zeit nicht durchgängig greifbar sind (Urlaub, Symposien etc.) sollten die Seminarveranstaltungen und Unter-richtsbesuche direkt zum Unterzeichnen genutzt werden. Fehlende Unterschriften bei Abgabe führen zu Prüfungsproblemen. Sollte die Nachbereitungsveranstaltung zum Zeitpunkt der Abgabe noch nicht stattgefunden haben, kann die entsprechende fehlen.

Die Bescheinigungsmappe liegt zum Download unter uni-vechta.de/praxisphase be-reit.

IV.4 Abgabefristen der Bescheinigungsmappe Für die Einreichung der Bescheinigungsmappe gilt ebenfalls ein allgemeiner Stichtag (es gilt nicht das Postsendedatum!). Die Bescheinigungsmappe wird von den Studie-renden direkt beim ZFLB (bzw. beim Praxisphasenkoordinator)6 eingereicht und dort geprüft. Sie wird anschließend zusammen mit dem vollständigen PPP dem Prüfungs-amt übergeben.

6 a) ZFLB-Fach vor B1 b) Postfächer im Kreuzweg c) Briefschlitz im Kreuzweg d) Direktabgabe beim Praxisphasenkoordinator (Meyer) e) Poststelle im Hauptgebäude

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Abbildung IV.2: Bescheinigungsmappe (weiter auf den folgenden Seiten)

Bescheinigungsmappe zur Praxisphase

Kopfdaten (von der/dem Student_in auszufüllen)

Überblick (von der/dem Student_in auszufüllen)

Nachname:

Vorname:

Matrikelnummer:

Email-Adresse:

Fach 1:

Fach 2:

Praxisblock von-bis:

Woche Hospitationsstd. S. g. Unterricht Unterr.-Besuche Außerunterrichtliche Aktivitäten

KW Lfd. Fach 1 Fach 2 Fach 1 Fach 2 Fach 1 Fach 2Beisp.: 5 5 2 2 X Schulfest, BundesJSpiele, Dienstbespr.6 17 28 39 4

10 511 6

14 715 816 917 1018 1119 1220 1321 1422 1523 1624 1725 18Summe:

uni-vechta.de/praxisphase Seite von 1 3 ZfLB, Universität Vechta

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Universitätsbescheinigungen

Name der/des Studierenden: ____________________________________________________________

Bescheinigung über absolvierte Unterrichtsbesuche inkl. Unterrichtsentwürfe Ausgefüllt und bescheinigt von: Fachdidaktiker_innen (FD), Lehrkräften im Praktikum (LIP) und Mentor_innen

FACH 1:

FACH 2:

Bescheinigung über belegte Seminarveranstaltungen Ausgefüllt und bescheinigt von: Fachdidaktiker_innen (FD)

Unterrichtsbesuch LIP

Unterrichtsbesuch FD

Tandembesuch

Datum:

Unterschrift LIP:

Unterschrift FD:

Unterrichtsbesuch LIP

Unterrichtsbesuch FD

Tandembesuch

Datum:

Unterschrift LIP:

Unterschrift FD:

FACH 1: , FACH 2: ,Vorbereitungs-seminar

Datum / Unterschrift des FD Datum / Unterschrift des FDBegleitseminar

Datum / Unterschrift des FD Datum / Unterschrift des FDNachbereitungs-veranstaltung

Datum / Unterschrift des FD Datum / Unterschrift des FD

uni-vechta.de/praxisphase Seite von 2 3 ZfLB, Universität Vechta

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Schul- und Unterrichtsbescheinigungen

Name der/des Studierenden: ____________________________________________________________

Praktikumsbescheinigung der Schule Ausgefüllt und bescheinigt von: Mentor_innen und Schulleitung der Praktikumsschule

Die/der Student_in hat in dem Zeitraum vom ____________________ bis zum ____________________ ein

achtzehnwöchiges Praktikum abgeleistet.

Die Anzahl der Fehl- bzw. Krankheitstage der/des Student_in betrug _____________ Tage.

Bescheinigung über hospitierten und selbst gestalteten Unterricht Ausgefüllt und bescheinigt von: Mentor_innen

Die/der Student_in hat in der Phase des Schulbesuchs je Fach mindestens 45 Schulstunden

hospitiert und mindestens 32 Unterrichtssequenzen selbst gestaltet bzw. durchgeführt.

Name der Schule:

Anschrift:

Name der/des Student_in:

Unterschrift Mentor_in Fach 1:

Unterschrift Mentor_in Fach 2:

Unterschrift Schulleitung:

Schulstempel:

Unterschrift Mentor_in Fach 1:

Unterschrift Mentor_in Fach 2:

uni-vechta.de/praxisphase Seite von 3 3 ZfLB, Universität Vechta

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V Forschendes Lernen im Projektband

V.1 Das Konzept des Forschenden Lernens in der Schule Unter dem Begriff ‚Forschendes Lernen‘ wird verstanden, „dass die Lernenden den Prozess eines Forschungsvorhabens, das auf die Gewinnung von auch für Dritte inte-ressanten Erkenntnissen gerichtet ist, in seinen wesentlichen Phasen – von der Ent-wicklung der Fragen und Hypothesen über die Wahl und Ausführung der Methoden bis zur Prüfung und Darstellung der Ergebnisse in selbstständiger Arbeit oder in aktiver Mitarbeit in einem übergreifenden Projekt – (mit)gestalten, erfahren und reflektie-ren“ (Huber et al., 2009, S. 11).

Dass die/der Lernende den Forschungsturnus eigenständig durchläuft, unterstützt kompetenzperspektivisch den Aufbau einer forschenden Grundhaltung, die in der ei-genen Lehrertätigkeit und im Berufsfeld Schule bedeutend ist. Schule als System ständiger Entwicklung und Anpassung erfordert eine verstetigte Reflexion des eige-nen Lehrerhandelns, von Situationen im Unterricht sowie des Schullebens. Dazu trägt eine forschende Grundhaltung bei.

Im viersemestrigen Studiengang Master of Education lernen die Student_innen for-schend in der Schulpraxis. Parallel zum Praxisblock führen sie ein vorbereitetes For-schungsprojekt weitgehend selbstständig durch, werten es aus und präsentieren ihre Ergebnisse.

Die Unmittelbarkeit und Praxisnähe des Forschungsvorhabens an der Einzelschule überbrückt die gängige Theorie-Praxis-Entfremdung, indem es konkrete Erkenntnis-se in den (ggf. abstrakten) wissenschaftlichen Diskurs einführt.

Auf diese Weise beinhaltet das Forschende Lernen in der Schule drei Bezüge:

1) Einen Akteursbezug für die/den Student_in: Wie kann ich Praxisprobleme erken-nen und lösen?

2) Einen Systembezug für die Schule: Wie kann sich die schulische Einrichtung fort-entwickeln?

3) Einen Wissenschaftsbezug für die Scientific Community: Wie verän-dern/belegen/widersprechen/erneuern/erweitern die Erkenntnisse des For-schungsvorhabens das wissenschaftliche Theoriegebäude?

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V.2 Struktur und Bedingungen des Projektbandes Analog zur Praxisphase per se wird das Forschende Lernen in einem eigenen Veran-staltungsmodul vorbereitet, begleitet und ausgewertet.

Abbildung V.1: Forschendes Lernen im Projektband (mit eingezeichnetem Praxisblock)

Die Student_innen wählen aus, ob sie das Projektband in einem ihrer Studienfächer oder in den Bildungswissenschaften (BW) belegen. Im WiSe finden zwei vorbereiten-de Seminare (je 2 SWS) statt: eine Vorlesung mit bildungswissenschaftlichem Schwerpunkt sowie ein Seminar mit fachdidaktischen (FD), fachwissenschaftlichen (FW) oder bildungswissenschaftlichen Schwerpunkten. Parallel zum Praxisblock wird das Projektband in Blockveranstaltungen (1 SWS) begleitet und nach Ende des Schulpraktikums mit einer Nachbereitungsveranstaltung im WiSe (1 SWS) abge-schlossen:

Semester SWS Seminartyp Max. TN Schwerpunkt

Vorbereitung WiSe, 1. MEd 2 Vorlesung -- BW

2 Seminar 35 BW/FD/FW

Begleitung SoSe, 2. MEd 1 Blockseminar 15 FD/FW oder BW

Nachbereitung WiSe, 3. MEd 1 Blockseminar 15 FD/FW oder BW

Abbildung V.2: Seminarveranstaltungen zum Forschenden Lernen

Die Themen in den vorbereitenden Veranstaltungen sind vielfältig: Einführung in das Forschende Lernen, Wissenschaftstheorien, Erhebungs- und Auswertungsmethoden der empirischen Bildungsforschung – wobei in der vorbereitenden Vorlesung der Schwerpunkt auf quantitativen Forschungsmethoden liegen wird –, vertiefte Einbli-cke in ausgewählte Forschungsaspekte in den Fachdidaktiken, Fachwissenschaften und Bildungswissenschaften (siehe Abb. V.3). Die Entwicklung der Fragestellung für das eigene Forschungsvorhaben kann bereits im Vorbereitungsseminar starten; ebenso die Entwicklung des geeigneten methodischen Vorgehens. In den begleiten-den Seminaren liegt der Fokus auf der (Weiter-) Entwicklung der Fragestellung auf Basis einer Analyse des Forschungsgegenstandes sowie der endgültigen Auswahl und Entwicklung der Forschungsmethodik. Die Nachbereitung fokussiert die Datenaus-wertung, die Reflexion des Forschungsprozesses und die Ergebnispräsentation.

1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester

Vorlesungszeit Vorl.-fr. Zeit Vorlesungszeit Vorl.-fr. Zeit Vorlesungszeit Vorl.-fr. Zeit Vorlesungszeit Vorl.-fr. Zeit

Praxisblock

Vorbereitung (4 SWS)

Durchführung !(1 SWS)

Projekt-Nachbereitung !(1 SWS) Abschlussarbeit

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Inhalte der vorbereitenden Vorlesung: Einführung in die empirische Bildungsforschung

Block 1: Wissenschaftstheorie

Falsifikation und Bestätigung Theorie und Hypothese Begriffsdefinition und Operationalisierung Fehlerquellen und Gegenstrategien Reliabilität und Validität Forschungsdesigns und Datenfeedback Unterrichtsentwicklung

Block 2: Erhebungsmethoden Befragung, Test und Beobachtung Umgang mit der Online-Testothek

Block 3: Auswertungsmethoden Deskriptive Statistik Analytische Statistik Arbeiten mit SPSS, SYSTAT usw.

Mögliche Inhalte des vorbereit. Seminars: Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens

Block 1 Einführung in das Forschende Lernen Einführung in Ziele und Ablauf des Projektbandes Best-Practice-Beispiele

Block 2 Vorstellung aktueller Studien und deren Methoden Auswahl adäquater Forschungsmethoden

Block 3 Generieren eigener unterrichtsrelevanter & fachbezogener Frage-stellungen (z.B. zu Diagnostik, Unterrichtsverhalten, Unterrichtsri-tualen)

Block 4

Kolloquium: Vorstellung der Fragestellungen und der Projektskizzen Kritische Beobachtung möglicher Probleme Schärfen der Fragestellung

Mögliche Inhalte des begleitenden Seminars

Selbstständiges (Weiter-) Entwickeln der konkreten Fragestellung Theoriebezogene Analyse des Forschungsgegenstandes Beurteilen und Festlegen der geeigneten Forschungsmethode Entwickeln des Erhebungsinstrumentes Erheben der Daten, evtl. bereits Starten der Datenauswertung (Beschreiben und Diskutieren)

Mögliche Inhalte des nachbereitenden Seminars

Datenauswertung (Beschreiben und Diskutieren) Reflektieren des Forschungsprozesses Präsentieren der Ergebnisse im Seminar sowie empfehlenswerter Weise in der Praktikumsschule

Abbildung V.3: Inhalte der vorbereitenden Vorlesung sowie Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung der Seminare7

7 Auf Basis der Ergebnisse zweier Workshops zum Forschenden Lernen an der Universität Vechta am 2.12.2013 sowie am 2.4.2014

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Die Veranstaltungen werden von Universitätslehrenden durchgeführt, die für das Projektband verantwortlich zeichnen (Bildungs- und Fachwissenschaftler_innen, Fachdidaktiker_innen). In den Belangen des Forschenden Lernens sind sie auch An-sprechpartner_innen für die Student_innen.

Die Student_innen führen das Forschungsvorhaben einzeln oder im Team durch. Das Forschungsthema erwächst entweder aus einer eigenständigen Idee der/des Stu-dent_in, basiert auf Anregungen und Fragen im Vorbereitungsseminar oder kann sei-tens der Praktikumsschule eingebracht werden. Auch durch Mitarbeit in den Begleit-seminaren können die Student_innen ihre Fragestellung präzisieren. Die Stu-dent_innen stimmen das Projektthema mit der Praktikumsschule im Idealfall mög-lichst früh vor dem Praxisblock ab. Nach Abschluss des Projekts können auf Wunsch der Praktikumsschule die Ergebnisse von den Student_innen vor Ort präsentiert und der Einrichtung übergeben werden (Ergebnispräsentation).

Das Forschungsprojekt wird in einem Projektbericht von etwa 20-30 Seiten Umfang (ohne Anhänge) verschriftlicht. Teil dieser Prüfungsleistung ist auch die Projektprä-sentation und die Diskussion der Ergebnisse8.

Es ist möglich, das Forschungsvorhaben des Projektbands als Ausgangspunkt für die Masterarbeit oder eine weiterführende Promotion zu nutzen.

V.3 Rechtlicher Rahmen zu Umfragen an Schulen Durch die Neuformulierung des Erlasses „Umfragen und Erhebungen an Schulen“ (vgl. Niedersächsisches Schulverwaltungsblatt 12/15)9 besteht keine Genehmigungs-pflicht mehr „für (...) Umfragen und Erhebungen wie z. B. im Rahmen der niedersächsi-schen Lehrerausbildung einschließlich der berufsbegleitenden Qualifizierung oder im Rahmen der Qualitätsentwicklung in Schulen; diese erfolgen im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Schulinterne Umfragen und Erhebungen im Rah-men der Ausbildung sind dabei nur solche, die Studierende während oder im An-schluss an ein gemäß Nds. MasterVO-Lehr zu absolvierendes Praktikum an der be-treffenden Praktikumsschule oder als Auszubildende gemäß APVO-Lehr im Rahmen der niedersächsischen Lehrerausbildung an ihrer Ausbildungsschule durchzuführen haben.“ Damit bedürfen studentische Vorhaben wie „Praktikumsberichte, Unter-richtsentwürfe, eine Bachelorarbeit, Referate, Portfolios, eine Masterarbeit, studen-tische Forschungsprojekte, die in den Studien- und Prüfungsordnungen sowie den Praktikumsordnungen für die Bachelor-Masterstudiengänge der jeweiligen Hoch-

8 Nicht zu verwechseln mit der optionalen Ergebnispräsentation an der Praktikumsschule 9 Genauer: RdErl. d. MK v. 1.12.2015 - 26 – 81 402 – VORIS 22410, der Bezugserlass steht im Nieder-sächsischen Schulverwaltungsblatt 1/15

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schule vorgegeben sind (z. B. im Rahmen des Projektbandes GHR 300)“ (ebd.), keiner Genehmigung mehr durch die NLSchB.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu beachten (vgl. Abschnitt VI.3.).

Neben der Schulleitung müssen auch die Befragten selbst (bzw. deren Erziehungsbe-rechtigte) der Befragung einwilligen. Ein entsprechendes Einwilligungsformular stellt Abbildung V.1 dar.

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Abbildung: V.1: Einwilligungsformular zur Befragung an Schulen

ich absolviere an der Schule Ihrer Tochter/Ihres Sohnes ein Praktikum im Rahmen meiner Ausbil-dung zur/zum Lehrer_in. Teil der Ausbildung ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ein-er schulpraktischen Forschungsfrage. Dazu möchte ich in der Klasse _________________ zu dem Thema ______________________________ ____________________________ eine Befragung durchführen, an der auch Ihre Tocher/Ihr Sohn teilnehmen soll. Die eigentliche Befragung erfolgt ☐ schriftlich mittels Fragebogen ☐ mündlich mittels Mikrofonaufzeichnung und wird von ☐ nur von mir ☐ meiner/m Praktikumspartner_in und mir durchgeführt. Die Befragungsdaten (Fragebögen bzw. Tonaufnahmen) werden das Schulgebäude für die Analyse im Forschungsbericht ☐ nicht verlassen ☐ verlassen und nach Bearbeitung umgehend vernichtet, wahrscheinlich am ________________________. !Es geht nicht darum, das Verhalten einzelner oder mehrerer Schüler_innen zu bewerten. Der Namen Ihres Kindes wird weder erfragt, genannt noch verarbeitet (d.h. streng anonyme Befragung). Ich gewährleiste, dass eine Zuordnung von Aussagen zu einzelnen Personen, die an der Befragung teilgenommen haben, nicht möglich sein wird. Die Befragung hat keinen Einfluss auf die Note Ihrer Tochter/Ihres Sohnes. Eine Nichtteilnahme zieht keine Nachteile für Ihr Kind nach sich. Ihr Kind wird darüber informiert, dass die Befragung freiwillig ist und es überdies Fragen auslassen kann. Eine anonymisierte Auswertung des Forschungsprojekts wird an die Schulleitung weitergegeben. Außerdem wird das Forschungsprojekt Universitätsvertretern zur Bewertung meiner Arbeit vorgelegt. Die Befragungsdaten selbst sind nur mir bzw. meiner/m Praktikumspartner_in zugänglich und angemessen gesichert. Sie können jederzeit unter der Email-Adresse ____________________________________________ die Einwilligung zur Befragung zurückziehen, wodurch die Daten Ihres Kindes sofort und widerspruchslos gelöscht werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie die freiwillige Teilnahme Ihrer Tochter/Ihres Sohnes an meiner Er-hebung erlauben und damit die wissenschaftliche Seite meiner Ausbildung unterstützen. Mit freundlichen Grüßen, _____________________________________________ (Student_in) !Ich willige ein, dass meine Tochter/mein Sohn im Rahmen eines Schulforschungsprojekts von Frau/Herrn

___________________________________ (bitte einfügen) befragt wird.

!________________________________ _____________________________________________ __________________________________________________

Ort & Datum Unters. Erziehungsberechtigte/r Unterschrift Schüler_in (ab 14 Jahre)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, �

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VI Wissenswertes für Student_innen im Praktikum

VI.1 F.A.Q. 1) W ie bin ich w ährend des P raxisblocks versichert?

- Sie sind gesetzlich unfallversichert, auch wenn Sie Ihre Praktikumsschule an-fahren (nach § 2, Abs. 1, Nr. 8 c SGB VII). Dies gilt nur für Personen-, aber nicht für Sachschäden. D.h. persönliche Gegenstände benutzen Sie in der Schule auf eigene Gefahr. Für von Ihnen verursachte Schäden (z.B. Autounfall bei der Schul-anfahrt, Beschädigung von Schulgegenständen) haften Sie selbst. Haftpflicht-versichert sind Sie in der Regel über Ihre Eltern. Haben Sie bereits ein vorange-hendes Studium abgeschlossen oder waren bereits berufstätig, müssen Sie sich selbst haftpflichtversichern.

2) W ie sieht es aus mit Schulschlüsseln? - Dass Praktikant_innen Schulschlüssel erhalten, ist eher ungewöhnlich. Falls es Ihnen angeboten wird, sollten Sie sich von der Schule genauestens aufklären las-sen, was im Verlustfall eintritt. Rechnen Sie dabei mit umso höheren Kosten, um-so „mächtiger“ der Schulschlüssel (z.B. als Sporthallenschlüssel, Generalschlüs-sel). Falls die gesamte Schließanlage der Schule ausgewechselt werden muss, kann schnell eine fünfstellige Schadenssumme auf Sie zukommen. Es empfiehlt sich (spätestens ab dem Vorbereitungsdienst) eine eigene Schlüsselversiche-rung abzuschließen, die in diesen Fällen einspringt (erfahrungsgemäß kosten diese Versicherungen wenig).

3) Bin ich auch als Begleitung bei Klassenfahrten versichert? - Die beteiligten Lehrer_innen reichen i.d.R. bei der Schulleitung einen ‚Antrag auf Klassenfahrt’ zur Abzeichnung ein. In diesem Antrag sollten Sie als Begleitper-son genannt sein, damit der übliche Versicherungsschutz wirkt. Obwohl Sie nur auf eine Fahrtkostenerstattung Rechtsanspruch haben, wenn Sie eine Klassen-fahrt begleiten, werden üblicherweise andere Festkosten wie Übernachtung und Eintrittskarten für Klassenfahrtevents von der Schule umgelegt. Private Ver-pflegung etc. wird natürlich keinesfalls erstattet.

4) W erde ich für das P raktikum entlohnt? - Nein, da Praktikant_innen, die „ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtli-chen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregel-ten Berufsakademie leisten,“ vom persönlichen Anwendungsbereich des Min-destlohngesetzes ausgeschlossen sind (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG).

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5) W er regelt die Termine für Unterrichtsbesuche? - Die Terminsetzung für Besuche regeln Sie selbst in Absprache mit Ihrer Prakti-kumsschule und den beteiligten Funktionspersonen (Mentor_innen, Betreu-er_innen). Sollte eine Terminabsprache nachweislich nicht zustande kommen, können sowohl Sie als auch die Betreuungspersonen dies dem ZfLB mitteilen. Das ZfLB schlägt dann in Absprache mit den Beteiligten einen neuen Termin vor.

6) M uss ich immer mit meiner/m fachgleichen Tandempart_in zusam-men einen Besuchstag organisieren? – Dies ist zumindest wünschenswert, um die Fahrtwege für das Lehrtandem zu minimieren. Letztlich liegt es im Ermessen der Schule, ob zwei Unterrichtsbesu-che an einem Tag möglich sind. Planen Sie zwischen den Besuchen mindestens eine Schulstunde Puffer ein (für Nachbesprechung u.Ä.).

7) W as passiert, w enn ich im P raktikum unverschuldet nicht die gefor-derten Unterrichtsbesuche absolvieren kann, z.B. w enn die Betreu-ungsperson aufgrund von Krankheit o.Ä. den Besuchstermin absagt? – Dieser Fall gereicht Ihnen prüfungsrechtlich nicht zum Nachteil. Ggf. wird ein Tandembesuch nur von einer/einem Betreuer_in behandelt oder es greifen Ver-tretungsregelungen, sofern kein Ersatztermin gefunden werden kann. Informie-ren Sie in diesem Fall dennoch umgehend das ZfLB.

8) W ie w erden Krankheitszeiten geregelt und können sich lange Krank-heitsfristen auf das Bestehen des P raxisblocks ausw irken? – Bei Erkrankung verständigen Sie umgehend sowohl die Schule als auch das ZfLB. Ab dem vierten Krankheitstag in Folge müssen Sie der Schule ein ärztli-ches Attest vorlegen. Wenn schulorganisatorisch möglich und seitens der Schule befürwortet, werden Fehltage an das Ende des Praxisblocks aufgeschlagen. Durch das Nachholen der Fehltage nach dem eigentlichen Ende des Praxisblocks kann die Menge an Fehltagen entsprechend reduziert werden. Im Sommer 2017 können aufgrund der frühen Sommerferien allerdings keine Fehltage nachgeholt werden. Ergibt die Summe an Fehltagen im Praxisblock zehn Tage (oder mehr) oder sind mehr als drei Fehltage unentschuldigt, gilt der Praxisblock als nicht bestanden. Das Nachholen von Fehltagen während des offiziellen Praxisblock-zeitraums ist nicht möglich.10 Wichtig ist, dass als Fehltage nur Tage gelten kön-

10 Warum können die Fehltage nicht während des Praxisblocks nachgeholt werden? Hier muss man unterscheiden zwischen praktischen und juristischen Formulierungen. Das ZFLB kann kaum nachrech-nen, wann ein/e Studierende/r einen Fehltag während des Praxisblocks „aufgeholt“ hat, dementspre-chend muss es für uns juristisch überprüfbar sein. Daher auch die Formulierung, dass Fehltage nur dann als solche gelten, wenn ein Schulbesuch vorgesehen war: Wird Student_in A drei Tage pro Woche eingesetzt und Student_in B vier, und beide sind eine Woche krank sind, erhält A drei Fehltage und B vier. Das mag unfair wirken, ist in der Arbeitswelt aber völlig normal.

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nen, an denen der Schulbesuch tatsächlich vorgesehen war. Der Freitag als ei-gentlicher Seminartag kann demzufolge i.d.R. kein Fehltag sein (Ausnahme z.B.: Ein Unterrichtsbesuch lag auf dem Freitag).

9) W ie w erden Krankheitszeiten in der Bearbeitungszeit des P raxis-phasenportfolios geregelt? - Bei Krankheitsfällen während der sich dem Praxisblock anschließenden Bear-beitungsphase gelten die üblichen Regeln aus der Prüfungsordnung, d.h. für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit muss das Attest umgehend eingereicht wer-den und es muss die Prüfungsunfähigkeit attestieren. Senden Sie Ihr Attest an den Praxisphasenkoordinator. Sie erhalten bei Anerkennung eine Bestätigungs-mail, die auch an die Prüfungsbeauftragten Ihrer Fächer versendet wird.

10) Ist der Besuch der Lehrveranstaltungen verpflichtend? - Der Besuch der Lehrveranstaltungen ist anwesenheitspflichtig, denn Sie lernen Essentielles für Ihre Stundenplanung sowie -reflexion und erhalten darüber hin-aus Kontakt zu Ihren Praktikumsbetreuer_innen. Sie müssen mindestens 85% der Präsenzzeit einer Lehrveranstaltung anwesend sein.. Wenn Sie weniger als 85%, aber mehr als zwei Drittel der Präsenzzeit einer Lehrveranstaltung anwe-send sind, müssen Sie durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen, dass Ihr Fehlen begründet ist. Die/der Lehrende kann verlangen, dass die Fehlzeit durch Selbststudium oder von der/dem Lehrenden aufgegebene häusliche Arbei-ten ausgeglichen wird. Sind Sie weniger als zwei Drittel der Präsenzzeit anwe-send, gilt die Lehrveranstaltung als nicht absolviert. I.d.R. müssen Sie dann die Praxisphase für das Studienfach wiederholen, es hat also studiengangsverlän-gernde Auswirkungen. Die Fächer entscheiden dann, ob Leistungen aus dem vo-rigen Durchlauf anerkannt werden können. Das Zweitfach ist von alldem unbe-rührt (solange korrekt studiert). Wenn das Projektband in dem Studienfach durchgeführt wird, welches aufgrund von Abwesenheit nicht anerkannt wird, müssen Einzellösungen gefunden werden, ggf. muss also auch das Projektband wiederholt werden. Ansonsten bleibt das Projektband unberührt.

11) Ich studiere zw ei Nebenfächer, deren Veranstaltungen parallel lie-gen. - Für den Fall, dass Sie aufgrund einer Nebenfachkombination nur an den Veran-staltungen eines einzigen Faches teilnehmen können, erbringen Sie in Absprache mit dem ZfLB und den Zweitfachbetreuer_innen Ersatzleistungen.

12) Ich studiere ein Erw eiterungsfach. Kollidiert dies mit der P raxispha-se? – Bitte nehmen Sie auch in diesem Fall Kontakt mit dem ZfLB auf. Wir bemühen uns dann gemeinsam mit dem jeweiligen Fach um einen möglichst reibungslosen

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Studienverlauf. Es wird derzeit überlegt, dass die Erweiterungsfachmodule wäh-rend des Praxisblocks ausgesetzt werden. Auch dies kann sich studiengangsver-längernd auswirken.

13) Kann das P raktikum abgebrochen und w iederholt w erden? – Der Abbruch des Praxisblocks bzw. der Praxisphase ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die vom ZfLB genehmigt werden müssen und nur innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Der Praxisblock kann in einem darauf folgenden Durchgang wiederholt werden.

14) Die zugew iesene Schule ist für mich außerhalb der Reichw eite öf-fentlicher oder privater Verkehrsmittel. W as kann ich tun? – Leider kann das ZfLB nicht sicherstellen, dass sich Ihre Praktikumsschule in unmittelbarer Nähe der Universität oder Ihres Wohnortes befindet. Sie sind dementsprechend angehalten, sich selbst um die Schulanfahrt zu kümmern. Pla-nen Sie aus diesem Grund rechtzeitig ein, wie Sie ggf. ein Privat-Kfz bzw. eine Mitfahrgelegenheit für die Zeit des Praktikums. Im letzten Durchgang wurden Mitfahrgelegenheiten von Student_innen über soziale Netzwerke koordiniert. Ein guter Tipp ist es auch, im Kollegium zu fragen. Zu guter Letzt bietet Ford Rape Car-Sharing an (u.a. beim Immentun und in der Nähe der großen Volksbank).

15) Bekomme ich die Fahrtkosten zur Schule erstattet? - Nein, eine Erstattung ist nicht möglich.

16) Kann ich die zugew iesene Schule (mit einer/m Kommiliton_in) tau-schen? – Nein, das ist prinzipiell nicht möglich. In besonders komplexen Fällen wird eine Lösung im Einvernehmen mit dem ZfLB gesucht.

17) Ich kann einen bestimmten W ohnort für die Dauer des P raktikums nicht verlassen (z.B. als Alleinerziehender oder als private P flege-kraft). W ird darauf bei der Schulzuw eisung Rücksicht genommen? – Es existieren Spielräume für einen Nachteilsausgleich (Härtefallregelung): Für die Betreuung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt; für die Pflege einer/s nahen Angehörigen oder bei schwer wiegenden Auswirkungen ei-ner Behinderung oder Erkrankung. Dazu müssen entsprechende Dokumente bei der Praktikumsanmeldung hochgeladen werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Koordinator der Praxisphase oder an das Praktikumsbüro.

18) M uss ich auch nachmittags unterrichten? – Sollte Ihre Praktikumsschule eine Ganztagsschule mit Nachmittagsangeboten sein, sollten Sie sich darauf einstellen.

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19) Die Schule möchte, dass ich vier oder fünf Tage die W oche anw esend bin, auch ganztags und jenseits der 15 Zeitstunden Anw esenheit. M uss ich dem nachkommen? – Ja, die Schulorganisation kann dies erforderlich machen. Teilweise reichen die Fachstunden sonst einfach nicht aus. Die Schule bestimmt Ihren Stundenplan und nicht umgekehrt. Es ist sehr ungünstig, wenn Studierende meinen, mit be-stimmten Forderungen an die Schulen zu gehen. Auch wenn die Praktikumszeit sehr intensiv ist: Nehmen Sie möglichst viele Lernangelegenheiten wahr.

20) Darf ich Sanktionen gegenüber den Schülern aussprechen? – Ja, in Anwesenheit der/des Mentor_in und ihrer/seiner Billigung ist dies tat-sächlich erlaubt. Natürlich sollten sie solche Fälle möglichst schon im Vorhinein mit Ihrer/Ihrem Mentor_in besprechen, denn Sie sind ausschließlich als verlän-gerter Arm Ihrer/Ihres Mentor_in gegenüber Schüler_innen weisungsbefugt.

21) M uss ich, w enn mein/e M entor_in mich dazu auffordert, Unterricht zum Thema X vorbereiten, obw ohl ich Thema Y für sinnvoller erach-te? – Ja, die/der Mentor_in hat die unterrichtliche und damit auch curriculare Wei-sungsbefugnis Ihnen gegenüber.

22) Es w ird erw artet, dass ich Aufsichten und Vertretungsunterricht selbstständig übernehme (d.h. ohne begleitende Lehrkraft). Ist das legitim? – Nein, das ist laut Praxisphasenerlass Punkt 5.8 untersagt: „Studierende dürfen keinen eigenverantwortlichen Unterricht und keinen Vertretungsunterricht durchführen. Sie sollen nicht mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten ge-mäß § 62 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) betraut werden.“

23) Zählt ein P raxisbericht als Unterrichtsentw urf? – Die beiden Praxisberichte sind in sich abgeschlossene Arbeiten, der eine mit eher planendem, der andere mit eher reflektierendem Charakter. Das hört sich sehr unscharf an, und das ist auch Absicht, weil die Fächer auf diesem Gerüst ei-gene Konzepte aufbauen. Fest steht, dass die Praxisberichte nicht zu den Unter-richtsentwürfen zählen, auch weil ein Praxisbericht i.d.R. eine ganze Unterrichts-einheit plant oder wiederkehrende Unterrichtsteile. Und er ist natürlich auch sehr viel umfangreicher.

24) M eine 64 s.g.U.-Stunden und die 90 Hospitationen habe ich abge-leistet. Gelten die 15 Zeitstunden Anw esenheit pro W oche immer noch? Kann ich die Zeit auch einfach „absitzen“? – Im Praktikum sollen Sie einen möglichst intensiven Schul- und Lehreralltag kennen lernen und Chancen für vielfältige, professionsbezogene Erfahrungen

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suchen und ergreifen. Mit anderen Worten: Ja, die Anwesenheitspflicht gilt wei-terhin.

25) Kann ich meine/n studentische/n Tandempartner_in selbst ausw äh-len? – Nein, das ist i.d.R. nicht möglich, da die Ortswünsche sowie die Fächerkombina-tionen eine möglichst ideale Praktikumsbesetzung generieren.

26) Kann ich meine Betreuer_innen und Seminare selbst ausw ählen? - Nein, die Seminare und damit die Betreuer_innen werden vom ZfLB zugewiesen.

27) Kann ich vor Beginn der P raxisphase zurücktreten? – Ja, dies sollten Sie dem ZfLB aus organisatorischer Rücksichtnahme gegen-über Ihren Kommiliton_innen unbedingt umgehend per Mail mitteilen. Wir erhal-ten über die regulären Wege zwangsläufig erst sehr, sehr spät Kenntnis darüber.

28) W erden die Unterrichtsentw ürfe und Unterrichtsbesuche benotet? – Nein, eine eigene Note erhalten ausschließlich die beiden Praxisberichte.

29) W ie bereite ich mich am besten auf den P raxisblock vor? - Lesen Sie dazu unbedingt den Abschnitt „Erste Schritte“ (VI.2). Denken Sie zwingend an die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses, ohne das Sie den Praxisblock nicht antreten dürfen (vgl. Abschnitt VI.3.1). Es ist außerdem sehr zu empfehlen, einen Erste-Hilfe-Kurs zu wiederholen. Denken Sie daran, dass eine Schwangerschaft die Absolvierung des Praxisblocks verhindern kann, da die Schulleitung der Praktikumsschule Ihnen aus Präventionsgründen die Un-terrichtstätigkeit untersagen kann (vgl. Abschnitt VI.3.2). Wichtige Informatio-nen und Hilfen erhalten Sie überdies auf dem Einstiegstag zu Praktikumsbeginn.

30) W ie gehe ich vor, w enn ich P robleme mit meiner/meinem M entor_in erkenne? – Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Betreuer_innen, die Schulleitung oder an den Praxisphasenkoordinator.

31) W er ist mein/e Ansprechpartner_in für die inhaltliche P raktikumsbe-treuung? – Dies sind alle vier Betreuer_innen, also die jeweiligen Lehrtandems.

32) W er ist mein/e Ansprechpartner_in für Fragen zum P rojektband? – Dies ist die/der Dozent_in des entsprechenden Moduls.

33) An w en kann ich mich bei allgemeinen oder w eiteren Fragen w enden? – Wenden Sie sich bitte an den Koordinator der Praxisphase am ZfLB, Herrn Dr. Martin Meyer (Tel. 04441-15-242).

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VI.2 Erste Schritte in die Praxisphase und allgemeine Hinweise

VI.2.1 Einstiegstag

Am ersten Tag des Praxisblocks, am 6. Februar 2017, führen wir mit Ihnen einen Einstiegstag an der Universität durch. Dort klären wir die wichtigsten schul- & prü-fungsrechtlichen, curricularen und organisatorischen Grundlagen; geben Tipps, Hin-weise und Erfahrungsberichte weiter und klären Fragen und Probleme aller Art. Zum Einstiegstag werden Sie per Mail eingeladen. Die Teilnahme ist verpflichtend.

VI.2.2 Vorstellung in der Schule

Verstehen Sie die folgenden Darlegungen als unverbindliche Tipps im Stile eines How-To-Ratgebers und nicht als statische Vorgaben. Sie sollen vielmehr helfen, Ihnen den Einstieg in den Praxisblock zu erleichtern und Fehlern vorzubeugen.

Sobald Ihre Schule feststeht, sollten Sie Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen und einen Besuchstermin vereinbaren. Anlässlich des Besuchs können Sie schon frühzei-tig die Örtlichkeiten kennenlernen, sowie sich den Mentor_innen, dem Kollegium und insbesondere der Schulleitung vorstellen. Besprechen Sie mit Ihren Mentor_innen Unterrichtsideen sowie Praktikumserwartungen und bringen Sie in Erfahrung, ob die-se zu den schulischen Arbeitsplänen und Curricula kompatibel sind. Stimmen Sie eventuelle Ideen für das Forschungsvorhaben des Projektbandes ggf. mit der Schul-leitung ab. Sollten Sie keinen Besuchstermin wahrnehmen, holen Sie diese Punkte unbedingt am ersten Praktikumstag nach.

Klären Sie frühzeitig rechtliche Grundlagen, dazu gehören die Belehrung über das In-fektionsschutzgesetz, Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse, usw. Gehen Sie zum Bürgerbüro und beantragen Sie rechtzeitig ein erweitertes Führungszeugnis, das Sie beim ZfLB einreichen (vgl. Abschnitt VI.3.1).

Fragen Sie nach (am besten bei einer/einem Mentor_in oder der Schulleitung), wie es um die Platzwahl im Lehrerzimmer bestellt ist. Meistens herrscht eine informelle Sitzordnung. Setzen Sie sich entweder vorläufig zu einer/einem der Mentor_innen oder suchen Sie sich einen Platz, der bestimmt frei ist. Suchen Sie Kontakt zu den Kolleg_innen.

Fragen Sie nach, ob und wie in der Regel der Einstand im Kollegium zelebriert wird. Dazu sagt die/der Schulleiter_in in der Regel ein paar Worte und stellt Sie vor. Neh-men Sie diesen Punkt dementsprechend früh in den Blick.

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Zeigen Sie im Umgang mit Lehrkräften und Schulleitung gutes Benehmen. Dazu zäh-len v.a. Freundlichkeit, Empathie und Zuverlässigkeit. Sind Sie an Hospitationen von Lehrkräften interessiert, fragen Sie diese – nach Abstimmung mit Ihren Mentor_innen – frühzeitig um Erlaubnis. Viele Lehrkräfte sehen es nicht gern, wenn spontan ein/e Praktikant_in an ihrem Unterricht teilnehmen möchte. Zeigen Sie Verständnis, wenn die Bitte um Hospitation abgelehnt wird: Die Unterrichts- oder Klassensituation kann es notwendig machen, „Externe“ aus dem Klassenraum auszuschließen.

Notieren Sie sich die Adressen und Telefonnummern der Schule, der Mentor_innen und Ihrer/Ihres Tandempartner_in. In der Regel haben Schulen für Lehrer_innen eine Art Notfallnummer für Krankheitsfälle. Sagen Sie der Schule morgens Bescheid, am besten vor Unterrichtsbeginn, wenn Sie aus Krankheitsgründen etc. nicht erscheinen (auch das ZfLB muss benachrichtigt werden). Spätestens im Zuge von selbst gestal-tetem Unterricht sollten Sie aber auch Ihre jeweiligen Mentor_innen frühzeitig infor-mieren, damit diese ihren Unterricht ggf. umplanen können.

VI.2.3 Die Schule kennen lernen

Absolvieren Sie eine Schulbegehung zum Kennenlernen der Örtlichkeiten. Machen Sie sich ein Bild von den Fachräumen und den Notausgängen. Fragen Sie nach den für Schüler_innen verbindlichen Verhaltensregeln, z.B. was das Aufhängen von Jacken, der Mitnahme von Sportsachen, Handys etc. betrifft. Lassen Sie sich das Schulge-bäude und den Pausenhof genau zeigen, vor allem die wenig einsehbaren Ecken. Sie sollten die Schulregeln genau kennen, auch um Schülern diesbezüglich antworten zu können. Vergewissern Sie sich, wo die Vertretungspläne hängen und ob es Listen zur Reservierung von Fachräumen und Medien gibt (z.B. Beamer). Informieren Sie sich über die Medienausstattung und -verlässlichkeit. Machen Sie sich mit den Einrichtun-gen zur Ersten Hilfe vertraut. Werden Ihnen Schulschlüssel anvertraut (bei Prakti-kant_innen eher unüblich), klären Sie Versicherungsfragen (s.o.).

Stöbern Sie auf der Homepage der Schule, lesen Sie das Schulprogramm (liegt meis-tens als Ordner im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung) und kopieren Sie die schulinternen Arbeitspläne bzw. Kerncurricula für Ihre Fächer. Diese werden Grund-lage für die didaktische Ausrichtung Ihres selbst gestalteten Unterrichts (s.g.U.) sein. Besorgen Sie sich ggf. Lernmaterialien (Schulbücher etc.), meistens gibt es hierfür eine/n Ansprechpartner_in im Kollegium.

Nehmen Sie an möglichst vielen außerunterrichtlichen Aktivitäten der Schule teil, seien es Konferenzen, Elterngespräche, AGs, Aufführungen oder Kollegiumsveran-staltungen. Tragen Sie diese in die Bescheinigungsmappe ein (erste Seite, letzte Spalte).

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VI.2.4 Die Schüler kennen lernen und den Unterricht beobachten

Informieren Sie sich, in welchen Klassen Sie als Lehrende/r selbst tätig sein werden (als Unterstützer der/des Mentor_in im Rahmen von Team-Teaching oder imzuge des s.g.U.). Lassen Sie sich von einer/einem Schüler_in einen Sitzplan erstellen. Bitten Sie Ihre/n Mentor_in, ein Klassenfoto auszudrucken und notieren Sie sich dazu die Schü-lernamen. Falls kein Klassenfoto existiert, nehmen Sie mit der Schulkamera eines auf (oft hat die Schule für derartige Zwecke eine allgemeine Erlaubnis der Erziehungsbe-rechtigten eingeholt) und drucken es aus (vgl. Abschnitt VI.3.4). Lernen Sie umgehend mittels Sitzplan und Fotoausdruck die Schülernamen und ihre Sitzposition auswen-dig. Es ist immer von Vorteil, wenn Schüler_innen direkt angesprochen werden kön-nen. Dies hängt auch damit zusammen, dass Schüler_innen auf diese Weise einen en-geren Bezug zu Ihnen herstellen, wodurch Ihr Lehrverhalten erleichtert wird. Vermei-den Sie, erst nach und nach die Schülernamen zu erlernen, denn in der Regel wird man so zunächst mit den sehr leistungsstarken und den sehr auffälligen Schüler_innen konfrontiert. Das wissen Schüler_innen natürlich sehr genau und fühlen sich dement-sprechend schnell stigmatisiert.

Machen Sie sich ein Bild von der Klasse. Informieren Sie sich über diagnostizierte Förderbedarfe der Schüler_innen, wie z.B. Legasthenie, Dyskalkulie etc. Lernen Sie, die speziellen Förder- und Handlungsbedarfe von Inklusionskindern zu verstehen. Berücksichtigen Sie Förder- und Forderbedarfe bei der Erstellung von differenzie-renden Arbeitsmaterialien und bei der Methodenplanung. Bleiben Sie reflektiert und neutral den Schüler_innen gegenüber. Diese beachten sehr genau, wie Prakti-kant_innen auf sie reagieren, um Rückschlüsse auf die (unterschwellige) Meinung der/des lehrenden Mentor_in ziehen zu können. Seien Sie höflich, aber konsequent gegenüber Schüler_innen. Viele Praktikant_innen nehmen Unterrichtsstörungen deut-lich gereizter wahr als routinierte Kolleg_innen: Lassen Sie sich nicht beirren und war-ten Sie ab, ob sich die Störung nicht nach kurzer Zeit von selbst behebt.

Anlässlich von Hospitationen werden Sie merken, dass die „Hinterbühne“ des Unter-richts, also Schülerverhalten abseits der Lehrersphäre, z.T. sehr belebt sein kann. Verstehen Sie diese Erfahrung nicht zwangsweise als ungelöstes Disziplinproblem. Stören Sie nicht den Unterricht, indem Sie unentwegt mit Schüler_innen reden. Ma-chen Sie ggf. sich Notizen für Hospitationsaufgaben.

Lassen Sie sich niemals zu Beleidigungen oder Beschimpfungen hinreißen. Zeigen Sie, dass Sie die Schüler_innen wertschätzen und loben Sie angemessen und aufrich-tig. Lassen Sie zu, dass Schüler_innen auch Fehler machen. Bringen Sie ihnen Vertrau-en entgegen, die Aufgaben zu lösen und stellen Sie differenzierte Unterrichtsmateri-alien zur Verfügung. Lassen Sie die Schüler die Aufgaben in Ruhe bearbeiten, drängen

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Sie Ihre Hilfe den Schülern nicht auf. Passen Sie Ihr Verhalten dem an, was Sie auch von einem guten Schüler oder einer/m Kommiliton_in erwarten würden, wenn Sie un-terrichten.

VI.2.5 Den Unterricht planen, durchführen und reflektieren

Bringen Sie in Erfahrung, ob es Unterrichtsrituale gibt, die schul- oder klassenweit gehandhabt werden (v.a. in Grund- und Bekenntnisschulen typisch). Natürlich können Sie in Absprache mit der/dem Mentor_in auch Rituale selbst einführen, z.B. Kärtchen zur Unterrichtsform, Unterrichtsspiele, Gesprächssteine usw. Leiten Sie bei der Pla-nung Ihres Unterrichts aus Ihren Hospitationen ab, wie lange Aufgabenbearbeitungen oder andere Phasen in dieser Klasse dauern, welche Probleme und Chancen sich bei diversen Unterrichtsformen ergeben können (Gruppenarbeit, Projektarbeit) und mit welchem (schüler-affinen) Impuls Sie ggf. den Unterricht beginnen.

Brechen Sie das universitäre Sprachniveau auf Ihre Zielgruppe herunter, ohne Fach-begriffe zu übergehen. Vermeiden Sie Vulgärsprache. Sprechen Sie laut, langsam, präzise und verständlich. Lassen Sie ausreichend Gelegenheit für Rückfragen (z.B. langsam im Kopf bis fünf zählen). Formulieren Sie Aufgabenstellungen eindeutig und weisen Sie ggf. auf das Zeitkontingent hin. Zeigen Sie, dass Sie die Lebenswelt der Schüler_innen kennen und verbinden Sie Unterrichtsinhalte mit dieser.

Geben Sie die Entwürfe für Ihren Unterricht pünktlich bei Ihrer/Ihrem Mentor_in ab, besprechen Sie diese ausführlich und kritikfähig. Seien Sie kreativ und experimen-tierfreudig. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung der/des Mentor_in und schätzen Sie ihren/seinen Rat. Koordinieren Sie frühzeitig Termine für Unterrichtsbesuche mit Ihrer/Ihrem Mentor_in sowie Ihren Lehrtandems und stimmen Sie diese vorher mit der Schulleitung ab. Verschicken Sie rechtzeitig die Entwürfe anlässlich eines Unter-richtsbesuchs (am besten als ein PDF-Dokument: Abgetrennte Deckblätter und Lite-raturverzeichnisse wirken unprofessionell).

Kontrollieren Sie die technische Ausstattung, die Sie verwenden wollen und gehen am besten alle notwendigen Funktionen und Anschlüsse vor dem Unterricht durch, um sich während des laufenden Unterrichts nicht damit auseinander setzen zu müssen. Reservieren Sie rechtzeitig Fachräume, wenn nötig und üblich.

Koordinieren Sie mit Ihrer/m Mentor_in eine reflektierende Nachbesprechung des Unterrichtsbesuchs (die/der Mentor_in darf an der Nachbesprechung von Unter-richtsbesuchen auch teilnehmen). Greifen Sie dabei ggf. auf Reflexionsvorlagen zu-rück (vgl. Kap. XVI).

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Abbildung: VI.1: Beachtenswertes im Schulalltag (Folie vom Einstiegstag)

VI.2.6 Schulknigge

Verfassen Sie Entwürfe, Briefe und Mails in angemessener Förmlichkeit (bitte keine durchgehende Kleinschreibung in Emails), Freundlichkeit und in makelloser Recht-schreibung (das gilt auch für Student_innen ohne Germanistikstudium). Checken Sie Mails mindestens täglich, aktivieren Sie Ihre Handy-Mailbox und nehmen Sie keine Schülerfreundschaften in Facebook etc. an. Überprüfen Sie Ihr öffentlich einsehbares Facebookprofil (Ihre Schüler_innen werden Sie sicherlich googeln). Achten Sie auf eine Ihrer Lehrfunktion entsprechenden und der Institution Schule angemessenen Kleidung.

Wertschätzen Sie, dass die Schule und ihre Lehrenden organisatorische Hürden meis-tern, um Ihnen einen guten Zugang zu s.g.U. und Unterrichtsbesuchen zu gewährleis-ten. Verstehen Sie sich als Repräsentant_in der Universität und gefährden Sie nicht, dass die Schule in Zukunft weitere Praktikant_innen annehmen wird. Verabschieden Sie sich förmlich vom Kollegium (z.B. während einer großen Pause).

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VI.3 Rechtliche Grundlagen für das Arbeiten in der Schule

VI.3.1 Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Das erweiterte Führungszeugnis wurde 2010 eingeführt, um den Kinder- und Jugend-schutz zu verbessern. In diesem sind auch geringfügige Delikte vermerkt (im Unter-schied zum gängigen Führungszeugnis), sofern es sich dabei um Sexualdelikte oder kinder- und jugendbezogene Delikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“ handelt11.

Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses kostet 13 € und wird i.d.R. von der/dem Student_in selbst getragen („Es kommt auf die Einkommensverhältnisse der betroffenen Person im Einzelfall und ggfs. auf die Einkommensverhältnisse mögli- cher Unterhaltsverpflichteter an“12). Bafög-berechtigte Studierende sind automa-tisch gebührenbefreit13.

Die Beantragung ist im Einwohnermeldeamt möglich (z.B. im Rathaus Vechta, wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Vechta gemeldet haben). Zur Beantragung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) und eine Bescheinigung der Universität, dass für die Ableistung des Praktikums die Vor-lage des erw. Führungszeugnisses erforderlich ist (vgl. Abbildung VI.3). Weder die telefonische Beantragung noch die Bevollmächtigung einer anderen Person sind er-laubt. Die Beantragung des erw. Führungszeugnisses wird vom Bürgerbüro bzw. Ein-wohnermeldeamt an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, welches es nur an die antragstellende Person übersendet14.

Beantragen Sie das Zeugnis möglichst schon im November/Dezember, wenn Ihnen Ihre Praktikumsschule bekannt gemacht wird, da die Ausstellung 2-5 Wochen dauern kann. Legen Sie das erw. Führungszeugnis nun beim ZfLB vor. Das erw. Führungs-zeugnis ist i.d.R. drei Monate lang gültig.

Wird das erw. Führungszeugnis nicht vorgelegt, kann nach RdErl. d. MK v. 10.4.2012 der Praxisblock nicht angetreten werden. Ein erw. Führungszeugnis ohne Eintragun-gen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Praxisblock. Ggf. hat ein erw. Führungs-zeugnis mit Eintragungen studiengangsbeendende Wirkung (mit Verweis auf § 30

11 vgl. § 30 BZRG 12 Vgl. Merkblatt des Bundesministeriums für Justiz zur Erhebung von Gebühren für das Führungs-zeugnis vom 15.10.2014, S. 2 13 Vgl. ebd. 14 Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst muss ein behördliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Landesschulbehörde gesendet.

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BZRG). Über Ausnahmen bei vorhandenen Eintragungen entscheidet das ZfLB in Zu-sammenarbeit mit zuständigen Stellen der Universität.

Hinweis: Neben dem hier geschilderten erweiterten Führungszeugnis existiert noch eine eigene Version für Behörden. Dieses benötigen Sie z.B., wenn Sie für den Vorbe-reitungsdienst auf Probe verbeamtet werden. Einige Bürgerbüros kennen den Unter-schied zwischen beiden Führungszeugnissen nicht genau. Das behördliche Zeugnis bekommen Sie niemals direkt in die Hand, sondern wird zwischen den Behörden ver-schickt. Für die Praxisphase benötigen Sie das „normale“ erweiterte Führungszeug-nis, das bekommen Sie per Brief „direkt auf die Hand“ und sieht aus wie auf Abbildung VI.2. dargestellt.

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Abbildung VI.2: Beispiel für ein erweitertes Führungszeugnis

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Abbildung VI.3: Bescheinigung zur Erforderlichkeit des erweiterten Führungszeugnisses

!Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 2 BZRG !!Frau / Herr: _______________________________________________________________ !Geb. am: _______________________________________________________________ !Anschrift: _______________________________________________________________ (Straße) _______________________________________________________________ (PLZ und Ort) !soll im Rahmen eines Pflichtpraktikums in der Lehrerausbildung an einer Schule als Praktikant_in beschäftigt werden. !Hiermit wird bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG aufgrund des Runder-lasses „Regelungen in Schulen und Studienseminaren zur Durchführung der Praxisphase der Mas-terstudiengänge für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen“ (RdErl. d. MK 35 – 84110/23 – VORIS 20411) § 5 Abs. 1 vorliegen. !Die/der Vorgenannte ist aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis zum Zwecke der Be- schäftigung bei der Universität Vechta vorzulegen. Wir bitten um Zusendung des Führungszeug-nisses (NE) an den Antragsteller, da eine Beschäftigung im Praktikantenverhältnis erst nach erfolgter Überprüfung möglich ist. !Mit freundlichen Grüßen, !Martin Joh. Meyer !

Dr. Martin Joh. Meyer Universität Vechta Zentrum für Lehrerbildung Koordinator Praxisphase Raum X 22 Fon +49. (0) 4441.15 242 Fax +49. (0) 4441.15 67758 E-Mail [email protected]

Universität Vechta Driverstraße 22

D - 49377 Vechta

Postfach 15 53 D - 49364 Vechta

Internet www.uni-vechta.de

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VI.3.2 Schwangerschaft

Sind Sie als Studentin schwanger, sollten Sie diesen Umstand dem ZfLB und der Praktikumsschule mitteilen. Gemäß RdErl. d. MK v. 12.5.2004 „Sicherheit und Ge-sundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studiensemi-naren (Arbeitsschutz in Schulen)“ ist die Schulleitung dann verpflichtet, die Arbeits-bedingungen der Studentin im Hinblick auf Gefährdung der Sicherheit und der Ge-sundheit unter Berücksichtigung aller Faktoren der Arbeitsumgebung zu erheben und entsprechende Maßnahmen einzuleiten sowie den Immunstatus zu überprüfen. Um kein gesundheitliches Risiko einzugehen, werden Schwangere ggf. mit sofortiger Wirkung vom Schulbesuch suspendiert (Beschäftigungsverbot).

Ähnliches gilt laut § 30 Abs. 4 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas-terstudiengänge an der Universität Vechta: „Werdende Mütter dürfen keine Prü-fungs- oder Studienleistungen erbringen, soweit diese nachweislich Leben oder Ge-sundheit von Mutter oder Kind gefährden.“

VI.3.3 Verschwiegenheit

Bei Ihrer Arbeit in der Schule erfahren Sie unweigerlich persönliche Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, z.B. Benotung, Lebenssituation, Suchtgefährdung von Schüler_innen etc. Sie sind nach § 37 BeamtStG damit als Geheimnisträger_in zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Den in Abbildung VI.4 gezeigten Vordruck zur Verschwiegenheitserklärung finden Sie auf der Praxisphasenwebsite. Drucken Sie diesen aus, füllen ihn aus und geben ihn zum Beginn des Praxisblocks bei der Schulleitung Ihrer Praktikumsschule ab (ggf. verwendet die Schule auch einen eigenen Vordruck).

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Abbildung VI.4: Verschwiegenheitserklärung

Verschwiegenheitserklärung für Studierende im Praxisblock 2016

Hiermit verpflichte ich mich, alle personenbezogenen Daten, die mir im Rahmen meines Praktikums an der Praktikumsschule bekannt werden und alle Angelegen-heiten, die die Schule, das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern betreffen, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Verschwiegen-heit zu bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Praktikums bestehen.

Nachname:

Vorname:

Straße:

PLZ und Ort:Studiengang: ☐ Master of Education für

das Lehramt an Grundschulen☐ Master of Education für das Lehramt an Haupt- und Realschulen

Fach 1:

Fach 2:

Matrikelnummer:

Praktikumsschule:

Ort & Datum Unterschrift Praktikant_in

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VI.3.4 Datenschutz

Datenschutz in und um Schulen gewinnt zusehends an Sensibilität. Es ist sehr auf-wändig, als Praktikant_in datenschutzrechtlich alle Spielregeln einzuhalten. Dennoch sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie (und ggf. die Universität) haftbar ge-macht werden können. Im Sinne des § 31 NSCHG sind Praktikant_innen nicht berech-tigt, personenbezogene Schülerdaten zu verarbeiten, Sie bewegen sich also auf rechtlich brüchigem Terrain. Grundsätzlich gilt:

1. Wann immer möglich, anonymisieren Sie. Kürzen Sie in Entwürfen etc. Schüler-namen nicht einfach ab, benutzen Sie auf keinen Fall Klarnamen, sondern buch-stabieren Sie die Schüler_innen durch („Schüler A meldet sich oft.“) oder blei-ben Sie allgemein („Fünf Schüler melden sich oft.“). Verwenden Sie statt der Klassenbezeichnung (4c) die Jahrgangsbezeichnung (4). Der Schulname muss nicht anonymisiert werden, da Ihre Dokumente i.d.R. nur den Lehrtandems ein-sehbar sind. Sollte dieser Leserkreis überschritten werden, sollten Sie auch die Schule anonymisieren. Natürlich ist bei vollkommen anonymisierten Daten die Weitergabe und Speicherung immer möglich.

2. Sie sind nicht berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, die über das notwendige Maß hinausgehen. Als Praktikant_in im Fach Musik ist für Sie die Religionszugehörigkeit der Schüler_innen z.B. irrelevant.

3. Wenn Sie Daten digital oder als Hardcopy zuhause verarbeiten, kümmern Sie sich um eine Grundsicherung, d.h.: Dokumente wegschließen und den PC gegen fremden Zugriff (über das Netzwerk und die WG-Tür) sichern.

4. Für Fotos und Videos gelten besonders scharfe Maßnahmen. Erstens müssen Sie diese mit Schulgeräten anfertigen (auf keinen Fall mit dem eigenen Smart-phone!). Zweitens darf die Aufnahme die Schule (physisch) nicht verlassen (keine Datensticks für den Heim-PC). Drittens sind Sie rechtlich verpflichtet, im Falle von Foto- oder Videoaufzeichnungen das Einverständnis der Erzie-hungsberechtigten einzuholen (s.u.).

Mittels des Werkzeugs der schriftlichen Einwilligung können die rechtlichen Barrie-ren bis zu einem gewissen Grad überschritten werden. Dazu müssen aber die Einwilli-gungen aller Beteiligten vorliegen. Außerdem ist das Schüleralter maßgeblich, wer die Einwilligung unterzeichnen muss:

• Bis 14 Jahre: Ein/e Erziehungsberechtigte/r

• 14-18 Jahre: Erziehungsberechtigte/r und Schüler_in

• ab 18 Jahre: Die/der Schüler_in selbst

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Die Einwilligung erfolgt immer schriftlich. Geklärt werden müssen Zweck und Art der Datenaufnahme, die Art der Datenverarbeitung, Zahl und Identität der Datenverar-beiter_innen, die Aufbewahrung und Sicherung der Daten sowie das voraussichtliche Datum der Löschung. Die/der Einwilligende muss informiert werden, dass sie/er die Einwilligung jederzeit zurückziehen kann und wie dies zu handhaben ist.

Abbildung VI.5 zeigt ein entsprechendes Einwilligungsformular zur Medienaufnahme.

VI.3.1 Vorteilsannahme

Nach § 331 Abs. 1 StGB gilt, dass ein „für den öffentlichen Dienst besonders Ver-pflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten for-dert, sich versprechen lässt oder annimmt“, bestraft wird. Sollten Sie in Ihrer Prakti-kantentätigkeit eine/n Schüler_in unrechtmäßig begünstigen, z.B. durch das Zuspie-len einer Klassenarbeit, machen Sie sich strafbar.

VI.3.2 Infektionsschutz

Sie sind nach § 5 Abs. 1 des Runderlasses „Regelungen in Schulen und Studiensemi-naren zur Durchführung der Praxisphase der Masterstudiengänge für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen“ verpflichtet, der Schullei-tung eine Bescheinigung über die Belehrung nach § 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorzulegen (vgl. Abbildung VI.6). Die Belehrung selbst ist auf der Website des ZfLB Vechta sowie diesem Link einsehbar.

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Abbildung VI.5: Einwilligungsformular zur Medienaufnahme

!ich absolviere an der Schule Ihrer Tochter/Ihres Sohnes ein Praktikum im Rahmen meiner Ausbil-dung zur/zum Lehrer_in. Zur Analyse und Auswertung meines Unterrichts möchte ich in ______ Unterrichtsstunde(n) der Klasse ________________ im Fach _________________________ ☐ Videos aufzeichnen. ☐ Fotos aufnehmen. Die Aufnahmen werden mit ☐ einem schuleigenen Gerät ☐ einem privaten Gerät von ☐ mir ☐ meiner/meinem Praktikumspartner_in und mir aufgezeichnet und konzentrieren sich auf mein Lehrverhalten oder die Raumgestaltung (z.B. zur Veranschaulichung eines Geräteaufbaus im Sportunterrichts). Die Aufnahmen werden das Schul-gebäude ☐ für die Analyse nicht verlassen ☐ für eine Seminaranalyse mit Student_innen und Dozent_innen einmalig verlassen ☐ zur veranschaulichenden Verarbeitung im Praktikumsbericht verlassen (nur Fotos) und anschließend umgehend gelöscht, wahrscheinlich am _____________________. Es geht nicht darum, das Verhalten einzelner oder mehrerer Schüler_innen zu bewerten. Namen oder etwaige Informationen über Ihr Kind werden nicht genannt oder verarbeitet. Die Aufzeichnun-gen haben keinen Einfluss auf die Note Ihrer Tochter/Ihres Sohnes und werden keinesfalls an die Lehrkräfte Ihrer Tochter bzw. Ihres Sohnes weitergegeben. Eine Nichtteilnahme zieht keine Nachteile für Ihr Kind nach sich. Die Aufnahmen dienen allein dem Zweck, dass ich die Fähigkeit en-twickle, Unterricht auch aus einer forschenden Perspektive heraus zu verstehen und zu analysieren, um später selbst qualitativ guten Unterricht durchzuführen. Die Aufzeichnungsdaten selbst sind nur mir bzw. meiner/m Praktikumspartner_in zugänglich und sind angemessen gesichert. Sie können jederzeit unter der Email-Adresse ____________________________________________ die Einwilligung zur Aufnahme zurückziehen, wodurch die Daten Ihres Kindes sofort und widerspruchslos gelöscht werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Einwilligung geben und damit meine Ausbildung unter-stützen. Mit freundlichen Grüßen, _____________________________________________ (Student_in) !Ich willige ein, dass meine Tochter/mein Sohn im Rahmen der Unterrichtsanalyse oder -darstellung von

Frau/Herrn ___________________________________ (bitte einfügen) aufgezeichnet wird.

!________________________________ _____________________________________________ __________________________________________________

Ort & Datum Unters. Erziehungsberechtigte/r Unterschrift Schüler_in (ab 14 Jahre)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, �

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Abbildung VI.6: Formular zur Kenntnisnahme der Belehrung

Erklärung über die Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Ich erkläre hiermit, dass ich das Merkblatt* zur Belehrung gemäß § 35 IfSG über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG erhalten und zur Kenntnis genommen habe.

Ort & Datum: _____________________________________ Unterschrift: ________________________________

* Für Auskünfte zum Inhalt des vom Robert-Koch-Institut entworfenen Merkblatts stehen die Gesundheitsämter zur Verfügung.

Nachname:

Vorname:

Matrikelnummer:

Straße:

Wohnort:

Fach 1:

Fach 2:

Praxisblock von-bis:

Praktikumsschule:

uni-vechta.de/praxisphase ZfLB, Universität Vechta

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VI.4 Auszüge aus relevanten Verordnungen und Gesetzen

VI.4.1 Niedersächsisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passiv-rauchens15

㤠1 Rauchverbot

(1) Das Rauchen ist in Niedersachsen verboten in vollständig umschlossenen Räum-lichkeiten (...) von Schulen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgeset-zes (...).

Bei öffentlichen Schulen im Sinne des § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgeset-zes und bei Einrichtungen der Kinder- oder Jugendhilfe im Sinne des Satzes 1 Nr. 6 ist das Rauchen auch auf den zur Einrichtung gehörenden Hof- und Freiflächen verbo-ten.“

VI.4.2 Erste-Hilfe-Kenntnisse16

„Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat sicherzustellen, dass alle Lehrkräfte einer Schule über aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen. In der Schule ist der Ausbil-dungsstand aller in der Schule beschäftigten Personen in Erster Hilfe zu dokumentie-ren.

Grundlage ist ein Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)-Schule” im Umfang von vier Doppelstunden; die Kenntnisse sind im Abstand von drei Jahren durch Besuch eines entsprechenden Kurses aufzufrischen. Je nach Art der Tätigkeit (z.B. Sport, Umgang mit Gefahrstoffen) können dabei zusätzliche Ausbildungsinhalte erforder-lich werden. Es gelten die Regelungen für dienstliche Fortbildung.

(...) Sonstige in Schulen tätige Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Schulträger stehen, sollen ebenfalls über Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen.“

VI.4.3 Bestimmungen für den Schulsport17

„5. Sorgfalts- und Aufsichtspflicht

5.1 Allgemeines

15 Artikel 1 Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz (Nds.NiRSG) vom 12. Juli 2007 (Nds.GVBl. Nr.21/2007 S.337), geändert durch Gesetz vom 10.12.2008 (Nds.GVBl. Nr.25/2008 S.380) - VORIS 21069 16 Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen, RdErl. d. MK v. 28.7.2008 - 23.5-40 183/2 (Nds.MBl. Nr.31/2008 S.847; SVBl. 10/2008 S.337) - VORIS 22410 17 RdErl. d. MK v. 1.10.2011 - 34.6-52100/1 (SVBl. 10/2011 S.359), geändert durch RdErl. vom 9.4.2013 (SVBl. 6/2013 S.223) - VORIS 22410

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(...)

5.1.2 Im Schulsport können mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters auch Personen mit Übungsleiter- bzw. Trainerlizenz oder sonstige geeignete Perso-nen im Sinne von § 62 Abs. 2 NSchG zusätzlich mit der Wahrnehmung von Aufsichts-pflichten betraut werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist das Ein-verständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.

5.1.3 Wenn Lehrkräfte durch besondere Umstände (z.B. Betreuung verletzter Schüle-rinnen und Schüler) vorübergehend ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen können, haben sie dafür zu sorgen, dass eine andere geeignete Person (§ 62 Abs. 2 NSchG) die Aufsicht übernimmt.

5.1.4 Sind die Schülerinnen und Schüler zu freiem und eigenverantwortlichem Sport-treiben in der Lage und daran gewöhnt, so können einzelne Gruppen im Rahmen der Binnendifferenzierung auch ohne ständige Aufsicht der Lehrkraft tätig sein. Die Lehrkraft behält jedoch die Gesamtverantwortung.

(...)

5.1.7 Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben beim Schulsport grundsätz-lich Sportkleidung zu tragen. Dabei sind Uhren und Schmuckgegenstände abzulegen.

Bei nicht abnehmbarem Schmuck ist die Teilnahme am Sportunterricht zuzulassen, wenn durch andere vorbeugende Maßnahmen eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

5.1.8 Die Sportunterricht erteilenden Lehrkräfte sollen alle Schülerinnen und Schüler, die Sehhilfen benötigen, ggf. auch die Erziehungsberechtigten, auf die Zweckmäßig-keit des Tragens einer Sportbrille oder von Kontaktlinsen hinweisen. Lehrkräfte ver-letzen jedoch nicht ihre Sorgfaltspflicht, wenn sie Schülerinnen und Schüler, die trotz entsprechender Belehrung weiterhin ohne sichere Sehhilfen am Sportunterricht teil-nehmen wollen, die Teilnahme gestatten.

5.1.9 Bei Schülerunfällen haben Lehrkräfte unverzüglich Erste Hilfe zu leisten und ggf. die erforderliche ärztliche Behandlung zu veranlassen.

5.1.10 Wenn Erziehungsberechtigte oder andere geeignete Personen durch die Schul-leitung mit der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben u.Ä. im Rahmen des Schul-sports beauftragt werden, sind sie kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversiche-rung versichert. Bei Schäden, die Dritten gegenüber entstehen, gelten sie als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne.

5.1.11 Beim Schulsport entstehende Personenschäden von Schülerinnen und Schü-lern sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung durch den zuständigen Ge-

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meinde-Unfallversicherungsverband bzw. die Landesunfallkasse Niedersachsen ge-deckt.

(...)

Bei heißem Sommerwetter sollen die Inhalte und Belastungen im Schulsport - schon wegen der temperaturbedingten Kreislaufbelastungen - den äußeren Gegebenheiten angepasst werden. (...)

5.2 Sorgfalts- und Aufsichtspflicht in besonderen Bereichen

In den nachfolgenden Erfahrungs- und Lernfeldern bzw. Bereichen (...) dürfen Lehr-kräfte grundsätzlich nur dann unterrichten und weitere Aufsichtspersonen Aufgaben übernehmen, wenn sie dafür eine Ausbildung erhalten oder eine besondere Qualifika-tion erworben haben, z.B. im Rahmen der Lehrerausbildung bzw. der Lehrerfort- und -weiterbildung oder über die Aus- und Fortbildung der Fachverbände.

5.2.1 Erfahrungs- und Lernfeld „Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen“

5.2.1.1 Allgemeines

Die Sorgfalts- und Aufsichtspflichten gelten für den Zeitraum des Aufenthalts vom Betreten bis zum Verlassen der Schwimmstätte. Sie stellen an die Lehrkräfte erhöh-te Anforderungen, wenn z.B.

• Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler noch nicht kennen,

• Schülergruppen eine Schwimmstätte erstmalig besuchen,

• Unterricht mit Nichtschwimmern in einer Schwimmstätte mit Publikumsverkehr durchgeführt wird,

• Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten am Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen teilnehmen,

• Kinder sich unangemessen verhalten (z.B. aufgrund von Verständigungsproblemen oder aus anderen Gründen).

5.2.1.2 Qualifikation der Lehrkräfte und zusätzlichen Aufsichtführenden

Mit der Durchführung von Unterricht und anderen schulsportlichen Veranstaltungen im Bereich des Erfahrungs- und Lernfelds „Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen” dürfen grundsätzlich nur Lehrkräfte beauftragt werden, die mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen der DLRG, des DRK, des ASB Bronze (vor 1979 Grund-schein) besitzen.

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Für die Erteilung von Unterricht in einem Lehrschwimmbecken o.Ä. mit einer Wasser-tiefe bis zu 1,35 m genügt der Nachweis des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer).

Die unterrichtende Lehrkraft muss dem aktuellen Kenntnisstand entsprechend über die Fähigkeit zum Retten verfügen und in der Lage sein, notwendige Maßnahmen der Ersten Hilfe und zur Herz-Lungen-Wiederbelebung anzuwenden.

Sind gemäß Nrn. 5.2.1.3 und 5.2.1.4 zwei oder mehr Aufsichtführende erforderlich, ist als Qualifikation das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) aus-reichend, wenn die unterrichtende Lehrkraft mindestens das Deutsche Rettungs-schwimmabzeichen der DLRG, des DRK, des ASB – Bronze – besitzt.

5.2.1.3 Zahl der Aufsicht führenden Personen

In diesem Erfahrungs- und Lernfeld wird der Unterricht grundsätzlich von einer Lehr-kraft erteilt. Umfasst die Lerngruppe in der Grundschule und in den Schuljahrgängen 5 und 6 mehr als 15 Schülerinnen und Schüler muss eine weitere geeignete Aufsicht führende Person gemäß § 62 Abs. 2 NSchG eingesetzt werden.

Auf die weitere Aufsicht führende Person kann verzichtet werden, wenn

• alle Schülerinnen und Schüler den Nachweis des sicheren Schwimmens (mindes-tens Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze) erbracht haben,

• der Unterricht in einem Lehrschwimmbecken o.Ä. stattfindet, das allein von der Schule genutzt wird, oder

• der Unterricht durch Benutzung von Schwimmstätten mit Publikumsverkehr er-folgt und die allgemeine Aufsicht über die übrigen Badegäste von mindestens ei-ner Schwimmmeisterin oder einem Schwimmmeister (Fachangestellte / Fachan-gestellter für Bäderbetriebe) ausgeübt wird.

Die Zahl der gleichzeitig im Wasser befindlichen Schülerinnen und Schüler richtet sich nach dem Raum, der Wassertiefe, den Aufgaben und Methoden sowie der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. In jedem Fall darf die Gruppenstär-ke nur so groß sein, dass die Lehrkraft in der Lage ist, die Vollzähligkeit der im Was-ser und ggf. außerhalb des Schwimmbeckens befindlichen Schülerinnen und Schüler jederzeit zu überblicken.“

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VII Leitfaden zur Fachnetzarbeit Die Fachnetze setzen sich zusammen aus den an der Praxisphase beteiligten Fachdi-daktiker_innen der Universität Vechta sowie Lehrkräften bzw. Fachseminarlei-ter_innen der Studienseminare und sind offen für die Zusammenarbeit mit den Men-tor_innen.

Grundsätzlich kann jedes Fachnetz entscheiden, ob die vorgegebene Struktur der schulformübergreifenden Arbeit innerhalb der Arbeitsgruppe ggf. in einzelnen Ar-beitsphasen oder zur Formulierung von Teilergebnissen liberalisiert werden soll und/oder in schulformspezifischen Gruppen gearbeitet wird.

Im Folgenden werden die Ziele und Aufgaben der Fachnetzarbeit dargestellt.

VII.1 Austausch und Informationsverbreitung Ein grundlegendes Aufgabengebiet der Fachnetze ist Kommunikation: Innerhalb der Fachnetze gilt es, sich über angestrebte Kompetenzen, Inhalte und Methoden der je-weiligen Bildungspraxis auszutauschen und Arbeitskulturen zu vergleichen. Der Aus-tausch bildet die Grundlage für die Erarbeitung von Fachcurricula, Modulbeschrei-bungen und Seminarinhalten.

VII.2 Entwicklung von Fachcurricula Die Hauptaufgabe von Fachnetzen ist die Erarbeitung und Aufsicht über das Fachcur-riculum. Als Fundament zur Entwicklung können inhaltliche Bezüge zu bestehenden Konzeptionen dienen:

a) die fachspezifischen Konzepte aus der Fachpraktikumsarbeit,

b) die überfachliche Modulbeschreibung (vgl. Anlage XVI.9) als Richtschnur für Kompetenzbereiche und Kompetenzen, die ihrerseits auf die Standards des Kultusministerkonferenzbeschlusses (vgl. Anlage XVI.6) und APVO rekurrieren (vgl. Anlage XVI.8),

c) die schulformübergreifenden und schulformspezifischen Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen sowie die Standards für schulprak-tische Fähigkeiten, wie sie in der MasterVO-Lehr niedergelegt sind,

d) die fachspezifischen Kompetenzbereiche, Kompetenzen, Standards sowie auf die Standards bezogene Inhalte der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik, wie sie in der MasterVO-Lehr niedergelegt sind.

Auf der Grundlage dieser Konzeptionen definieren die Fachnetze Kompetenzbereiche und ordnen diesen (Teil-) Kompetenzen zu.

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VII.3 Konzeptionierung der Vor- und Begleitseminare Die Kompetenzerwartungen werden mit Ausbildungsinhalten verknüpft, welche auf der Makroebene in die verschiedenen Seminarabschnitte (Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung) und auf der Mikroebene in die einzelnen Seminarveranstaltungen sequenziert werden.

Im Sinne einer praxisnahen Vermittlung ist es zu befürworten, dass die Unterrichts-methoden in den Seminarveranstaltungen sowohl vielfältig sind, als auch modellhaft für die spätere Unterrichtsmethodik der SIPs (z.B. Gruppenarbeit, Partnerarbeit und Formen offenen Unterrichts wie Stationenlernen, Lerntheke und Planarbeit). Ähnlich gilt es, mediendidaktische Inhalte zu thematisieren sowie den Medieneinsatz zu er-proben und zu reflektieren.

Weitere, z.T. über die Schulmethodiken hinausreichende Ansätze in der Lehrerbildung sind in den ,Standards für die Lehrerbildung‘ formuliert:

• „Situationsansatz • Fallorientierung • Problemlösestrategien • Projektorganisation des Lernens • biographisch-reflexive Ansätze • Kontextorientierung • Phänomenorientierung

Die Entwicklung der Kompetenzen wird gefördert durch:

• die Konkretisierung theoretischer Konzepte an verbal beschriebenen Beispielen • die Demonstration der Konzepte an literarischen oder filmischen Beispielen sowie

im Rollenspiel und an Unterrichtssimulationen • die Analyse simulierter, filmisch dargebotener oder tatsächlich beobachteter

komplexer Schul- und Unterrichtssituationen und deren methodisch geleitete In-terpretation

• die persönliche Erprobung und anschließende Reflexion eines theoretischen Kon-zepts in schriftlichen Übungen, im Rollenspiel, in simuliertem Unterricht oder in natürlichen Unterrichtssituationen oder an außerschulischen Lernorten

• die Analyse und Reflexion der eigenen biographischen Lernerfahrungen mit Hilfe der theoretischen Konzepte

• die Erprobung und den Einsatz unterschiedlicher Arbeits- und Lernmethoden und Medien in Universität (...) und Schule

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• die Mitarbeit an schul- und unterrichtsbezogener Forschung • die Kooperation bei der Planung sowie gegenseitige Hospitation und gemeinsame

Reflexion • die Kooperation und Abstimmung der Ausbilderinnen und Ausbilder in der Ersten

und Zweiten Phase“ (KMK-Standards, 2004, S. 5-6). Zu den überfachlichen, generellen Inhalten zählen im Vorbereitungsseminar Konzepte guten Unterrichts in konkreten Unterrichtssituationen und Unterrichtsplanung; im Begleitseminar Unterrichts- und Besuchsberatung, unterrichtliche Schlüsselsituatio-nen sowie Einführungen zum Umgang mit Erziehungsproblemen und zur Leistungsbe-urteilung.

VII.4 Verständigung über Prüfungsmodalitäten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben

Die Fachnetze legen auf Basis der Modulbeschreibung (vgl. Anlage XI.1) Kriterien zur Bewertung der benoteten Praxisphasen-Portfolioelemente fest und einigen sich auf die Organisation bzw. die Arbeitsschritte zur Bewertung des Praxisphasenportfolios (vgl. Kap. IV).

VII.5 Erarbeitung von Dokumentations- und Reflexions-vorlagen

Die SIPs erstellen während der Praxisphase verschiedene Dokumente als Teile des Praxisphasenportfolios. Dazu zählen:

1) Einfache Entwürfe zum selbst gestalteten Unterricht

2) Planungsentwürfe zu den Unterrichtsbesuchen

3) Ein ausführlicher Entwurf zum selbst gestalteten Unterricht (benotetes Element)

4) Eine ausführliche Reflexion des selbst gestalteten Unterrichts (benotetes Ele-ment)

Außerdem verwenden die Lehrtandems Formblätter für die Betreuungsarbeit:

5) Protokolle für Unterrichtsbesuche 6) Reflexionsbögen für Unterrichtsbesuche 7) Leitfäden für Beratungs- und Reflexionsgespräche In der Fachnetzarbeit werden entsprechende Formulare diskutiert und entwickelt, um sie in der Praxisphase den Student_innen (1-5) und Lehrtandems (6-8) als verbindli-che Vorlagen zu übermitteln (vgl. Kap. VI). Denkbar ist auch eine (teilweise) Generali-sierung der Vorlagen sowie inhärenten Begriffsverwendungen und -definitionen über die Fachnetze hinweg, die jedoch diskussionsbedürftig ist.

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VII.6 Multiplikatorenaufgaben Außerhalb der Fachnetze werden die getroffenen Vereinbarungen und Inhalte aus der Fachnetzarbeit an Fachkolleg_innen bzw. -kollegien vermittelt. Zu diesem Zweck er-arbeiten die Fachnetze Informationsmaterialien zur Weiterverteilung. Außerdem en-gagieren sie sich bei der Suche nach Mentor_innen.

VII.7 Mentorenausbildung Für die fachspezifische Weiterbildung der Mentor_innen, die einige Monate vor dem jeweiligen Praxisblock angesetzt ist und zeitlich einen Vormittag umfasst, entwerfen die Fachnetze einen Ausbildungsplan und führen die Weiterbildung in Absprache mit der Universität durch.

VII.8 Checkliste zur Fachnetzarbeit Zur Hilfestellung für die Fachnetzarbeit sind in der folgenden Abbildung VII.1 die Aufgabenschwerpunkte aufgelistet:

Bearbeitungsphase 1. Abstimmung der Zusammenarbeit von LIPs und FDs bzw. Abstimmung

der Tandemarbeit sowie organisatorische Fragen

2. Definition von Kompetenzbereichen und (Teil-) Kompetenzen (vgl. Abschnitt VII.2)

3. Verknüpfung mit didaktischen und methodischen Ausbildungsinhalten 4. Sequenzierung in Vor- und Begleitseminare (vgl. Abschnitt VII.3) 5. Mikroplanung der Seminarveranstaltungen 6. Klärung der Grundlagen von Betreuung und Beratung 7. Definition von Bewertungskriterien und -ansprüchen (vgl. Abschnitt III.7) 8. Formularerarbeitung und -abstimmung (vgl. Abschnitt VII.5) 9. Erarbeitung eines Fortbildungskonzepts für Mentoren

Abbildung VII.1: Arbeitsaufgaben und -schritte der Fachnetze

VII.8.1 Reisekostenerstattung

Reisekosten können auf Antrag erstattet werden. FDs und LIPs verwenden dazu die üblichen Formulare. Die Reisekostenerstattung kann nach Semesterende auch ge-bündelt beantragt werden. Bedenken Sie, dass spätestens ein halbes Jahr nach Rei-sedatum der entsprechende Erstattungsantrag vorliegen muss. Tagegeld wird nicht gewährt.

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VIII Zeitlicher Rahmen und Fristen der Implementierung

19. Oktober 2015 Beginn der Veranstaltungszeit (Vorbereitungsseminare)

Bis Anfang Dezem-ber 2015

Endgültige Zuteilung, Klärung der Härtefälle und Information an die SIPs

23. Januar 2016 Ende der Vorlesungszeit 1. M.Ed.-Semester

25. Januar – 7. Februar

Prüfungszeit

8. Februar 2016 Einstiegstag sowie offizieller Beginn des Praxisblocks am Lernort Schule und der Begleitseminare an der Universität

18. März – 3. April 2016

Osterferien

22. Juni 2016 Ende des Schuljahres und des Praxisblocks

30. September 2016 Abschluss des Praxisphasendurchlaufs bzw. Semesterende

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IX Glossar (basierend auf Vorlage der Bundesarbeitsgemeinschaft Schulpraktische Studien)

• Analyse Eine Analyse ist eine systematische Untersuchung, bei der der Untersuchungsge-genstand in einer theoretisch begründeten Methodik in Bestandteile zerlegt wird und diese anschließend entlang begründeter Kriterien geordnet, untersucht und mit Blick auf das zwischen Lernendem und Lehrenden vereinbarte Ziel der Unter-suchung ausgewertet werden.

• Akteur An der aus der Soziologie abgeleiteten Definition wird unter dem Begriff des „Ak-teurs“ ein im Kontext der schulischen Praktika Handelnder verstanden. Es können sowohl Akteursgruppen (z.B. Lehrkräfte) als auch individuelle Akteure (z.B. Men-tor, Hochschullehrende oder Student_innen) beschrieben werden. Als Merkmale können bei Akteursgruppen systemische Merkmale von Akteursgruppen oder spezifische Merkmale einer konkreten Gruppe beschrieben sein. Bei Akteur_innen werden systemische oder individualspezifische Merkmale beschrieben.

• Beteiligte Beteiligte sind Personen, die indirekt und somit nicht als Akteur_innen in konkrete Situationen eingebunden sind. Sie wirken mittelbar auf Akteur_innen und ihr Han-deln ein.

• Befragung Die Befragung ist eine Forschungsmethode, die dazu dient, systematisch Informa-tionen über Einstellungen, Meinungen, Wissen und Verhaltensweisen von Perso-nen zu gewinnen. Sie erfolgt in der Regel durch Interviews oder andere qualitative Methoden.

• Beobachtung Die Beobachtung ist die zielgerichtete, aufmerksame Wahrnehmung von Perso-nen, Objekten, Phänomenen und Vorgängen, gegebenenfalls unter Verwendung technischer Hilfsmittel. Die wissenschaftliche, qualitative Beobachtung soll ob-jektiven Kriterien folgen.

• Diagnose Unter Diagnose wird eine Klassifizierung von Phänomenen zu einer Kategorie und deren Interpretation verstanden. Auf den Bereich von Schule und Unterricht über-tragen heißt Diagnose: Bestandsaufnahme bei Personen auf der Basis geprüfter Informationen und valider Kategorien.

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• Evaluation Unter Evaluation wird in schulpraktischen Studien die Bewertung von Kontext, Struktur, Prozess, Aufwand und Ergebnis eines oder mehrerer Praktika mit Blick auf das Ziel und den Zweck des Praktikums oder der Praktika verstanden. Dazu werden Daten methodisch erhoben und systematisch dokumentiert, um die Un-tersuchung, das Vorgehen und die Ergebnisse nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Evaluationen können z.B. Befragungen, Beobachtungen, Tests, Fragebö-gen oder Materialanalysen sein. Evaluation muss bestimmte Gütekriterien erfül-len: neben der Relevanz und Objektivität sind dies z.B. Reliabilität und Validität.

• Feedback/Rückmeldung Ein Feedback ist eine intentionale, verbalisierte Rückmeldung an eine/n Akteur_in über ihr Verhalten und dessen Wirkung auf andere. Feedback geben sich potenzi-ell gegenseitig alle an Schulpraktika beteiligten Akteur_innen.

• Forschendes Lernen Forschendes Lernen kann in Schulpraktika als ein didaktisches Prinzip bzw. eine Aktionsform, beschrieben werden, in dem/in der

o die Student_innen selbstständig eine aus dem Kontext Schule relevante Fragestellung oder Hypothese entwickeln oder eine relevante Frage-stellung aus Schulen übernehmen,

o mithilfe einer der Fragestellung angemessenen Methode (oder mehre-rer der Fragestellung angemessenen Methoden) nach potenziellen Ant-worten suchen,

o den Forschungsprozess angeleitet selbst gestalten und reflektieren,

o ihre Ergebnisse theoriegestützt diskutieren, aufbereiten und präsentie-ren.

Student_innen durchlaufen einen vollständigen Forschungsprozess.

Forschendes Lernen kann allerdings auch als hochschuldidaktisches Setting be-trachtet werden, das bei Student_innen bestimmte Kompetenzen entwickelt. Es lassen sich dabei im Kontext Forschenden Lernens wissenschaftlich-erkenntnisbezogene Kompetenzen, systembezogen-evaluative Kompetenzen o-der akteursbezogen-handlungsorientierte Kompetenzen unterscheiden. Ziele können in der Erkenntnis-, Organisations- oder Personalentwicklung liegen.

• Fremdreflexion Die Fremdreflexion ist im schulischen Kontext eine auf die Selbstreflexion zielen-de Unterstützung und Beratung durch Dritte (z.B. Mentor_innen, Hochschullehren-

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de, Mitstudent_innen) mit dem Ziel der Selbstüberprüfung des Denkens und Han-delns in Schule und Unterricht.

• Selbstreflexion Die Selbstreflexion ist im schulischen Kontext eine auf der Selbst- oder Eigen-wahrnehmung stattfindende Überprüfung des Denkens und Handelns in Schule und Unterricht.

• Hospitation Unter Hospitationen versteht man im Bereich der Schulpraktischen Studien ei-nerseits Besuche im Rahmen schulischer Handlungssituationen (z.B. im Unterricht, beim Elterngespräch, bei einer Konferenz), die die Praktikant_innen bei anderen Personen (Lehrer_innen, andere Praktikant_innen) durchführen, andererseits die Besuche durch andere (z.B. Hochschullehrende, Mitstudent_innen), die anschlie-ßend mit der/dem Beobachter_in oder den Beobachter_innen analysiert werden. Fremd- und Selbstreflexion stehen dabei im Vordergrund.

• Kollegiale Beratung Die Kollegiale Beratung oder Intervision ist im Bereich der Schulpraktika eine Me-thode, um Lösungen für Fragen im Kontext von Schule und Unterricht zu finden. Entscheidend ist, dass sich Gleichgestellte gegenseitig beraten.

• Kompetenzen Unter Kompetenzen werden erworbene oder zu erwerbende Fähigkeiten, Fertig-keiten und Haltungen im Kontext der schulpraktischen Studien verstanden. Als Kompetenzbereiche, denen Kompetenzen zugeordnet sind, werden z.B. in den Bil-dungswissenschaftlichen Standards Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Inno-vieren unterschieden. In der Diskussion wird zunehmend zusätzlich auf den Kom-petenzbereich der personalen Kompetenzen verwiesen.

• Kooperation Unter Kooperation wird im Kontext der schulpraktischen Studien das zweckge-richtete Zusammenwirken von Handlungen der Akteur_innen (z.B. Hochschulleh-rende, Mentor_innen, Studienseminarleiter_innen und Student_innen) zur Errei-chung gemeinsamer Ziele im Praktikum verstanden.

• Koordination Der Begriff der Koordination beinhaltet das aufeinander Abstimmen und Zuord-nen verschiedener menschlicher, sozialer, wirtschaftlicher oder technischer Vor-gänge, die für die Realisierung von schulpraktischen Studien notwendig sind.

• Lehrerrolle Die Lehrerrolle beschreibt eine soziale Rolle, die ein/e Lehrer_in innerhalb des Un-terrichts und des Systems Schule einnimmt. Sie umfasst Verhaltenserwartungen

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hinsichtlich der Planung und Gestaltung des Unterrichts sowie hinsichtlich der Be-ziehung zu den Schüler_innen, den Eltern und im Kontext des Lehrerkollegiums.

• Lernaufgaben Unter Lernaufgaben werden im Kontext der schulpraktischen Studien in der Regel Arbeitsaufträge der Lehrenden an die Lernenden und selbst gestellte Arbeitsauf-träge verstanden, mit denen eine Lernerselbsttätigkeit in Gang gesetzt und in Gang gehalten werden soll. Sie zielt auf eine Selbsterschließung von neuem Wis-sen und Können ab.

• Lernergebnisse Lernergebnisse sind psychologische Dispositionen oder Repräsentationen aus Lernprozessen, die durch Lernprozesse erzeugt oder verändert worden sind. Sol-che Disposition können z.B. Kognitionen (Wissen), Werte oder Wahrnehmungen sein und sich im Verhalten und Handeln äußern, sie können über z.B. Arbeitsblät-ter oder andere Werkstücke dokumentiert sein.

• Lerngelegenheiten Lerngelegenheiten sind Impulse, in denen Lernen geschehen kann. Sie können in einem situativen Kontext eingebunden sein, oder (z.B. bei Arbeitsblättern oder Montessori-Materialien) zeitlich unabhängig bearbeitbar sein. Im Kontext der schulpraktischen Studien beziehen sich Lerngelegenheiten auf den Kontext Schu-le. Lerngelegenheiten können dabei in und außerhalb des Unterrichtes formell und non-formell vorhanden sein.

• M entor_in Mentor_innen sind in Schulpraktischen Studien Lehrkräfte, die Student_innen an der Schule begleiten, Lerngelegenheiten ermöglichen oder schaffen und Unter-richt mit den Student_innen gemeinsam planen, bei Student_innen hospitieren und mit ihnen schulische Situationen unter Berücksichtigung ihrer Entwicklung reflek-tieren und die Rolle und Entwicklung der Student_innen im Kontext Schulprakti-scher Studien angemessen beraten und unterstützen.

• P ortfolio Unter einem Portfolio wird in der Regel eine Sammlung von Produkten (z. B. von schriftlichen Leistungen, Bildern, Grafiken, Kunstwerken oder anderen Produkten) verstanden, an denen eine Kompetenzerweiterung oder -entwicklung der Person, die dieses Portfolio anfertigt, sichtbar wird. Dieses Verständnis legt nahe, vorab genau zu definieren, nach welchen Kriterien oder Zielen ein solches Portfolio zu-sammengestellt werden soll und welche Funktion, z. B. Anlass zur Selbst- und/oder Fremdreflexion (durch Beratung und Betreuung), es haben soll. Es ist al-so auch danach zu fragen, wie die Produkte verwendet werden. Sie können als aufeinander bezogene Artefakte die Entwicklung der Lernprozesse abbilden oder

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als Dokumente ohne Bezüge aufeinander einen Blick auf den Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Anfertigung des Artefaktes darstellen. Im Kontext der schul-praktischen Studien bezieht sich das Portfolio auf die Leistungen bei der Vorbe-reitung, Durchführung und Selbstreflexion der Eindrücke und den Handlungen aus dem Kontext Schule. Das Portfolio hat im Schulpraktikum die Unterstützung der berufsbiografischen Entwicklung der/des Praktikant_in zum Ziel.

• P raxisforschung Praxisforschung heißt, dass Praktiker_innen konkrete Probleme, die in ihrer Be-rufspraxis auftreten, unter Berücksichtigung bestehender Theorien erforschen, mit dem vorrangigen Ziel, das eigene Handeln zu analysieren und hieraus mögli-che Alternativen/Lösungen zu entwickeln.

• Schulentw icklung (Unterrichtsentwicklung, Organisationsentwicklung, Personalentwicklung) Unter Schulentwicklung wird der systematische, zielgerichtete, selbstreflexive Entwicklungsprozess der schulischen Prozesse bezeichnet. Schulentwicklung zielt auf die Verbesserung der Qualität der Schule inklusive Personal, Organisation und Unterricht. Schulentwicklung findet in Schulen, Schulnetzwerken und Bildungsre-gionen statt.

• Schulische P raxisphasen Schulische Praxisphasen sind Zeitfenster, in denen Schulpraktika vorbereitet werden, stattfinden und reflektiert werden. Die Formen der Vorbereitung, Beglei-tung und Reflexion sind vielfältig.

• Schulpraktische Studien Schulpraktische Studien sind Studien in der Schule, die im Kontext von Praktika, von Beobachtung schulischer Praxis und schulbezogener Forschung genutzt wer-den. Schulpraktische Studien sind über spezifische Hochschulveranstaltungen mit dem Curriculum der jeweiligen Hochschule verbunden.

• Schulpraktikum Als Schulpraktikum wird im engeren Sinne die Anwesenheit einer/eines Stu-dent_in im Berufsfeld Schule verstanden. Im weiteren Sinne wird auch die Vorbe-reitung, Begleitung und Nachbereitung einem Schulpraktikum zugeordnet.

• Standards Standards für Schulpraktische Studien zielen im Kern zunächst auf Personen be-zogene Standards (eine Person soll eine Kompetenz erwerben oder über eine Kompetenz verfügen) für Schulpraktika ab, können und werden allerdings nicht losgelöst hinsichtlich notwendiger struktureller, organisatorischer sowie perso-neller Rahmenbedingungen betrachtet, da sie als abhängige Größen verstanden

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werden. Sie definieren Grundanforderungen für das Gelingen Schulpraktischer Studien.

• Unterricht Als Unterricht werden thematisch und inhaltlich geplante, initiierte und begleitete Sequenzen des Lehrens und Lernens bezeichnet. Die dienen der Vermittlung und Aneignung und Weiterentwicklung von Haltungen, Fertigkeiten und Wissen.

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I

Anlagen

XI Modulbeschreibungen

XI.1 Modulbeschreibung für die Praxisphase 1. Studiengang Master of Education Grundschule/

Haupt- und Realschule

2. Modul PPM

3. Modulbeschreibung Praxisphase

4. Modulverantwortliche/r Alle Professorinnen und Professoren der an der Praxispha-se beteiligten Fachdidaktiken

5. Lehrende Lehrende aller an der Praxisphase beteiligten Fächer sowie aus der Schulpraxis stammende Lehrbeauftragte in der Praxisphase

6. Kompetenzen Kompetenzbereich Unterrichten Nach der Absolvierung der Praxisphase • kennen die Studierenden Komponenten einer begründeten und adres-

satenbezogenen Unterrichtsplanung, können sie exemplarisch auf ei-nen fachlichen Unterrichtsgegenstand beziehen und ihre Planung schriftlich dokumentieren;

• kennen die Studierenden Verfahren zur Diagnostik der Lernausgangs-lage der Schülerinnen und Schüler und berücksichtigen die Ergebnisse (z. B. bezüglich der geschlechterbezogenen, sozialen, kulturellen und sprachlichen Heterogenität der Lerngruppe) bei ihrer Unterrichtspla-nung;

• kennen die Studierenden Unterrichtskonzepte und -methoden und können den Einsatz dieser Konzepte und Methoden begründen sowie kritisch und konstruktiv reflektieren;

• erwerben die Studierenden in Ansätzen die Fähigkeit, im Unterricht schüler/innen-orientiert und situationsangemessen zu handeln;

• kennen die Studierenden Kriterien und Verfahren zur Unterrichtsre-flexion auf der Grundlage fachdidaktischer und erziehungswissen-schaftlicher Erkenntnisse und können eigenen Unterricht danach re-flektieren.

Kompetenzbereich Erziehen Nach der Absolvierung der Praxisphase • können die Studierenden die persönlichen, sozialen und kulturellen

Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern beschreiben und kennen Möglichkeiten zur Förderung individueller Entwicklungspro-zesse;

• kennen die Studierenden Ansätze zur Förderung des sozialen und selbstgesteuerten Lernens und haben einige exemplarisch erprobt.

Kompetenzbereich Beurteilen, Beraten und Unterstützen Nach der Absolvierung der Praxisphase • kennen die Studierenden Formen der Lernprozessdiagnostik und kön-

nen sie exemplarisch in Unterrichtssituationen einsetzen; • kennen die Studierenden individuelle Fördermöglichkeiten hinsichtlich

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II

besonderer Lernvoraussetzungen und können diese exemplarisch ein-setzen.

Kompetenzbereich Weiterentwicklung von Schule und Berufskompetenz Nach der Absolvierung der Praxisphase • kennen die Studierenden Möglichkeiten der Mitwirkung an der Wei-

terentwicklung von Unterricht und Schule und den damit verbundenen zukünftigen Berufsanforderungen;

• sind die Studierenden in der Lage, mit Kolleginnen und Kollegen zu ko-operieren;

• sind die Studierenden bereit und dazu in der Lage, ihre professionelle Kompetenz zu analysieren und zielgerichtet deren Weiterentwicklung zu initiieren.

7. Inhaltsbereiche • Bildung und Erziehung (bes. Schultheorie/Schulpädagogik); • Allgemeine Didaktik und Fachdidaktik (Gestaltung von Unterricht und

Lernumgebungen unter Nutzung von fachdidaktischen Konzepten, Un-terrichtsmethoden und Lernstrategien);

• Lernen, Entwicklung, Sozialisation mit Bezug auf die betreffenden Schulfächer;

• Diagnostik, Beurteilung, Beratung; • Differenzierung, Integration, Förderung; • Beruf und Rolle der Lehrkraft (Bezug zum Modul Professionalisierung); • Schulentwicklung; • Bildungs- und Erziehungsforschung (z.B. empirische Studien, Auswer-

tungsdidaktik, Fallstudien).

8. Ausgewählte Literatur Helmke, A. (2005). Unterrichtsqualität (4. Aufl.). Seelze: Kallmeyer. Kiper, H., Meyer, H. & Topsch, W. (2010). Einführung in die Schulpädagogik (5. Aufl.). Berlin: Cornelsen. Meyer, H. (2004?). Was ist guter Unterricht? Berlin: Cornelsen. Meyer, H. (1987). Unterrichtsmethoden. 2 Bände. Berlin: Cornelsen. Fachspezifische Literatur zur Praxisphase wird ggf. in den Vorbereitungs-veranstaltungen bekanntgegeben.

9. Lehrveranstaltungen PPM-1.1 Vorbereitung auf die Praxisphase im Fach I (2 SWS; SE) PPM-1.2 Begleit- und Auswertungsseminar Fach I (2 SWS; SE) PPM-1.1 Vorbereitung auf die Praxisphase im Fach II (2 SWS; SE) PPM-1.2 Begleit- und Auswertungsseminar Fach II (2 SWS; SE)

10. Zugangsvoraussetzun-gen

Keine; vor Beginn des Praxisblocks im Umfang von 18 Unterrichtswochen im engeren Sinne sind die jeweiligen Vorbereitungsseminare der Fächer zu besuchen.

11. Angebotsturnus Jährlich 12. Semesterlage Winter- bis Sommersemester/

1. Semester (Vorbereitungsseminare) 1. bis 2. Semester, etwa Februar bis Ende September (Praxisblock und Begleit- bzw. Auswertungsseminar)

13. Semesterwochenstunden 8 SWS 14. Modulprüfung Praxisphasenportfolio 15. Arbeitsaufwand Kontaktstudium: 112

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III

Selbststudium: 938 Arbeitsstunden insgesamt: 1.050 Credit Points: 35

16. Sonstige Anmerkungen (z.B. Anmeldeformalitä-ten, max. Teilneh-mer/innenzahl)

Da größere Anteile der Praxisphase an den Schulen zu verbringen sind, sind insbesondere für die Begleit- und Auswertungsseminare der Fächer Blockveranstaltungen möglich. In der Praxisphase sammeln die Studieren-den praktische Erfahrungen zu beiden gewählten Unterrichtsfächern; die Studierenden besuchen deshalb je Fach verpflichtend ein Vorbereitungs- und Begleit-/Auswertungsseminar. Die Praxisphase geht mit 10 CP (benoteter Teil des Praxisphasenportfo-lios) in die Berechnung der Gesamtnote ein.

Abbildung XIV.1: Modulbeschreibung Praxisphase

XI.2 Modulbeschreibung für das Projektband 1. Studiengang Master of Education Grundschule/

Haupt- und Realschule

2. Modul PJM

3. Modulbeschreibung Projektband „Forschendes Lernen“

4. Modulverantwortliche/r Alle Professorinnen und Professoren der am Projektband beteiligten Teilstudiengänge und der Bildungswissen-schaften

5. Lehrende Lehrende aller am Projektband beteiligten Teilstudiengän-ge sowie der Bildungswissenschaften

6. Kompetenzen „Wissen und Verste-hen“

Nach Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über: • ein gegenüber der Bachelorebene wesentlich vertieftes und erweitertes

Wissen über die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und über rele-vante Forschungsmethoden aus ihrer Fachdisziplin und den Bildungswis-senschaften;

• ein gegenüber der Bachelorebene wesentlich erweitertes und vertieftes Wissen zu Ergebnissen fachdidaktischer und empirischer Bildungsfor-schung sowie neuen Entwicklungen in der Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaft.

„Können“ Die Studierenden können: • ihr o. g. gegenüber der Bachelorebene wesentlich erweitertes und vertief-

tes Wissen exemplarisch nutzen; • selbstständig eine zentrale Fragestellung zu Phänomenen schulischer

Handlungsfelder entwickeln; • schulpraktische Handlungssituationen und deren Rahmenbedingungen

theoriebezogen analysieren; • beurteilen, welche methodologischen Zugänge bzw. wissenschaftliche/n

Forschungsmethode/n für die Bearbeitung der selbst gewählten Frage-stellung geeignet ist/sind und diese praxisbezogen anwenden;

• die gewonnenen Erkenntnisse beschreiben und bewerten, sie in den For-schungsstand einordnen und den Forschungsprozess kritisch reflektieren;

• die Ergebnisse schriftlich und mündlich in einer angemessenen Form dar-stellen.

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IV

7. Inhalte Das Projektband bietet die Gelegenheit, einzeln oder im Team exemplarisch eine konkrete Fragestellung in der Praxis aufzugreifen und eigenständig unter Anwendung von geeigneten Forschungs- bzw. Evaluationsmethoden zu bear-beiten. So wird einerseits ein Forschungsturnus durchlaufen, der Fragestel-lung, Methodenwahl, Bearbeitung und Auswertung umfasst. Andererseits bleibt diese Arbeit durch die Anbindung an die Praxisphase an das Praxisfeld geknüpft. Das Projektband „Forschendes Lernen“ zielt damit auf die Praxiserforschung durch Anwendung relevanter wissenschaftlicher Forschungsmethoden und/oder Phänomene schulisch bedeutsamer Handlungsfelder im Sinne der Niedersächsischen Masterverordnung (s. dort Anlage 1, Dritter Abschnitt) und ist somit Teil des Kompetenzbereichs „Innovieren“ der KMK-Standards für die Lehrerbildung.

8. Ausgewählte Litera-tur

Literaturhinweise werden je nach gewähltem Fach von den betreuenden Leh-renden ausgegeben.

9. Lehrveranstaltungen PJM-1.1 Einführung in die empirische Bildungsforschung (2 SWS; SE) PJM-1.2 Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und/oder Methoden und Techniken didaktischen Arbeitens zur Vertiefung der im Ba-chelorstudium erworbenen wissenschaftlichen Kompetenzen (betreuendes Fach; 2 SWS; SE) PJM-1.3 Begleitveranstaltung zum Projektband (betreuendes Fach; 1 SWS; SE) PJM-1.4 Nachbereitungsveranstaltung zum Projektband (betreuendes Fach; 1 SWS; SE)

10. Zugangsvorausset-zungen

11. Angebotsturnus Jährlich 12. Semesterlage

(Empfehlung) Beginn: WiSe (1. Semester); Ende: WiSe (3. Semester) Das Projektband erstreckt sich im Regelfall vom 1. bis zum 3. Semester

13. Semesterwochen-stunden

6 SWS

14. Modulprüfung Projektbericht 15. Arbeitsaufwand Kontaktstudium: 84

Selbststudium: 516 Arbeitsstunden insgesamt: 600 Credit Points: 20

16. Sonstige Anmerkun-gen (z.B. Anmelde-formalitäten, max. Teilnehmerzahl)

Das Projektband erstreckt sich über insgesamt drei Semester und ist mit der Praxisphase verknüpft. Je nach Themenstellung der Fragestellung liegt die Betreuung bei der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik oder den Bildungswis-senschaften. Es ist grundsätzlich möglich, das Forschungsprojekt und die Ergebnisse als Grundlage für die Masterarbeit zu verwenden und damit beide Leistungen inhaltlich zu verbinden.

Abbildung XIV.2: Modulbeschreibung Projektband

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V

XII Verordnungen

XII.1 Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (MasterVO-Lehr)

Die MasterVO-Lehr vom 08.11.2007, geändert durch VO vom 28.10.2014, legt in § 9 Abs. 1 fest, dass die Student_innen „berufsfeldbezogene Praktika abzuleisten (ha-ben), die in der Verantwortung der Hochschulen liegen.“ Nach Abs. 2 ist „im Master-studium im Rahmen einer Praxisphase ein fachdidaktisch orientiertes Praktikum im Umfang von 18 Unterrichtswochen (Praxisblock) in beiden gewählten Unterrichtsfä-chern“ an einer entsprechenden Schulform erforderlich. Dezidiert wird eine for-schungswissenschaftliche Perspektive betont („Die Praktika sollen auf forschungs-orientierte Fragestellungen eingehen“; vgl. ebd.), die sich u.a. im Projektband zum ,Forschenden Lernen‘ verortet (vgl. Abschnitt II.2). Die v.a. mittels des Praxisphasen-Portfolios forcierte Selbsteinschätzung der Student_innen zu Fragen ihrer subjekti-ven Berufseignung legitimiert die MasterVO-Lehr folgendermaßen: Die Praktika „dienen der berufsfeldbezogenen Orientierung und Profilierung in der Lehramtsaus-bildung und sollen den Student_innen eine Selbsteinschätzung zur getroffenen Be-rufswahl ermöglichen sowie eine Fremdeinschätzung geben“ (vgl. ebd.). Die Vor-schriften für die Bildungswissenschaften der MasterVO-Lehr definieren vier Kompe-tenzbereiche für MEd-Absolvent_innen: Unterrichten (vgl. ebd., S. 493); Erziehen (vgl. ebd.); Beurteilen, Beraten und Fördern (vgl. ebd.); Weiterentwicklung von Schule und Berufskompetenz (ebd., S. 494). In Anlage XVI werden die Kompetenzbereiche der MasterVO-Lehr den KMK-Standards vergleichend gegenübergestellt.

XII.2 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im VD (APVO-Lehr)

Die ideelle und strukturelle Verwandtschaft der Praxisphase zum Vorbereitungs-dienst ist auch aus dessen Zielvorgaben ersichtlich, wie sie in § 2 Abs. 1 der Verord-nung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO) vom 26.07.2013 niedergelegt ist: „Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, dass die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die in der Anlage genannten Kompeten-zen18 auf der Grundlage von Seminarprogramm und Seminarlehrplänen in engem Be-zug zur Schulpraxis erwerben. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Hin-blick auf den Bildungsauftrag der Schule nach § 2 des Niedersächsischen Schulge-setzes befähigt werden, Schülerinnen und Schüler individuell so zu fordern und zu

18 Diese werden in der APVO, S. 21-24, beschrieben und sind folgenden Kompetenzbereichen zugeord-net: 1. Unterrichten 2. Erziehen 3. Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern 4. Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz 5. Personale Kompetenzen

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VI

fördern, dass diese ihr Leben eigenverantwortlich gestalten und in Gesellschaft und Beruf Verantwortung für sich und andere übernehmen können.“ Im Unterschied zur Praxisphase findet im Vorbereitungsdienst auch eine eigenständige, fächerübergrei-fende Pädagogikausbildung statt (vgl. ebd., § 5 Abs. 3). Außerdem unterrichten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sowohl betreut als auch im eigenverantwortlichen Ausbildungsunterricht (vgl. ebd., § 7), wodurch sich ihr Kompetenz- und Verantwor-tungsrahmen relativ zur Praxisphase ausdehnt. Die Grundlage für Unterrichts- bzw. Beratungsbesuche in der Praxisphase bildet § 7 Abs. 8, der auch Tandembesuche vorsieht. Das gegen Ende des Praxisblocks optionale Beratungs- und Abschlussge-spräch mit den Student_innen lehnt sich an die Gespräche über den Ausbildungsstand an (vgl. ebd., § 10 Abs. 1). Benoteten Unterricht wie im Vorbereitungsdienst (vgl. ebd., § 14) oder eine mündliche Prüfungsleistung (vgl. ebd., § 15) gibt es in der Praxisphase nicht. Anlage XVI.8 listet zur Orientierung die in der APVO beschriebenen Kompe-tenzteile auf.

Insgesamt weist die Praxisphase viele Parallelen zum Vorbereitungsdienst auf. In der Modulbeschreibung der Universität Vechta zur Praxisphase soll deutlich gemacht werden, dass zwar die Bandbreite an Kompetenzzielen ähnlich ausgerichtet ist, aber der Professionalisierungsgrad bzw. die Ausarbeitung der verschiedenen Lehrerkom-petenzen für die Student_innen deutlich unter dem des Vorbereitungsdienstes ange-siedelt sein muss. Anlage XV.1 benennt die einzelnen Kompetenzziele der Modulbe-schreibung und verdeutlicht somit die anvisierten Lehrerkompetenzen im Übergang von der Ersten zur Zweiten Phase.

XII.3 Prüfungsordnung für den Studiengang M. Ed. der Universität Vechta

In den Prüfungsordnungen für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grundschulen bzw. für das Lehramt an Haupt-, Real- und Oberschulen wird als Konsequenz des polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs eine wesentliche Vertiefung und Erweiterung von „fachwissenschaftlichen sowie fachdidaktischen An-teilen als auch bildungswissenschaftliche(n) und schulpraktische(n) Elementen“ (ebd., § 3 Abs. 1) angezielt. Darüber hinaus sollen – auch im Verbund mit dem ‚forschenden Lernen’ – „Fertigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten erworben und relevante For-schungsmethoden angewandt“ (ebd., § 3 Abs. 3; vgl. Kap. V). Auch die „Förderung ei-ner hohen Sensibilitäts- und Reflexionsbereitschaft sowie -fähigkeit für die Prozesse der sozialen Wahrnehmung und Kategorisierung“ (ebd., § 3 Abs. 4) ist ein bedeuten-des Ausbildungsziel.

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VII

Diese Zielsetzungen kongruieren mit den oben beschriebenen angestrebten Kompe-tenzentwicklungen und betonen nochmals die Chancen für die Professionalisierung in der Lehrerbildung, die mit der Einführung der Praxisphase einhergehen.

XII.4 Vorläufige Zugangsberechtigung zu Masterstudien-gängen

Aufgrund einer Änderung in § 18 Abs. 8 Satz 2 des Niedersächsischen Hochschulge-setzes (NHG) gilt:

„Eine Person ist vorläufig zugangsberechtigt, wenn ihr für den Bachelorabschluss o-der den gleichwertigen Abschluss noch einzelne Prüfungsleistungen fehlen, aber auf-grund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bislang vorliegenden Prü-fungsleistungen, zu erwarten ist, dass sie den Abschluss spätestens bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs (31.3. für die Universität Vechta, MM) (...) erlangen wird; das Zeugnis ist innerhalb einer von der Hochschule festzusetzenden Frist vorzulegen.“

Diese Regelung dient nicht dazu, das erste Mastersemester und das siebte/letzte Bachelorsemester parallel zu studieren, sondern vorgesehen ist hier lediglich das Ablegen einzelner Prüfungen zu bestmöglich bereits absolvierten Modulen. Außer-dem sollte die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit wegen ihres Umfangs bereits vor dem Eintritt ins Masterstudium abgeschlossen sein.

Beispiele für Anwendungsfälle der Neuregelung: Jemand ist durch eine Prüfung durchgefallen und muss eine erste oder zweite Wiederholungsprüfung durchführen; aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B.: Erkrankung, Schwangerschaft, familiäre Verpflichtungen wie Betreuung eigener Kinder oder Pflege nahe Angehöriger) konn-ten zwar die Lehrveranstaltungen des Moduls besucht werden, aber die Teilnahme an der Prüfung war nicht mehr möglich.

W ichtiger Hinw eis : Gerade im ersten Fachsemester im Master of Education ist die Regelung vorausschauend zu betrachten: Der Studienverlaufsplan M.Ed. empfiehlt das Studium zweier Fachmodule, zweier BWM-Module sowie der Module zur Praxis-phase und zum Projektband. Das bedeutet zum einen, dass es im ersten Fachsemes-ter aufgrund der Fülle an Lernveranstaltungen und Prüfungsleistungen sowie dem Start des Praxisblocks unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit schwierig ist, zusätzlich einzelne Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudium nachzuholen. Zum anderen gefährdet ein mögliches Nichtbestehen der nachzuholenden Prüfungsleis-tungen das gesamte Organisationsgefüge in der Betreuung jedes Studierenden in der Praxisphase, in welchem nicht nur Lehrende der Universität, sondern darüber hinaus die Schulen mit den zur Verfügung gestellten Praktikumsplätzen und Mentoren sowie

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VIII

Studienseminare mit freigestellten Lehrkräften für die Tandemlehre involviert sind. Sollten Sie dennoch eine vorläufige Zulassung zum Master of Education anstreben, empfehlen wir Ihnen daher dringend eine Beratung zur Planung der ausstehenden Prüfungsleistungen mit der Zentralen Studienberatung ([email protected]) anzu-nehmen.

XII.5 Fächerkombinationen und –angebote

Fach Uni Vechta Schulform StS VEC

StS SYK

StS NOH

StS VER

1. Mathematik Mathematik (IfD) GHR X X X X

2. Deutsch Germanistik (IGK) GHR X X X X

3. Englisch Anglistik (IGK) GHR X X X X

4. Sachunterricht Sachunterricht (IfD) G X X X X

5. Politik Politik (ISP) HR (G-B) X

X X X

6. Erdkunde Geographie (-) HR (G-B) ---

7. Geschichte Geschichte (IGK) HR (G-B) X X

8. Kath. Religion Kath. Theologie (IKT) GHR X --- X X

9. Evan. Religion --- --- X X

10. Sport Sport (ISBS) GHR X X X X

11. Musik Musik (-) GHR X X X X

12. Gest. Werken Designpädagogik (-) GHR X X

--- ---

13. Textiles Gestalten --- --- X X

X

14. Kunst (auslaufend) Kunst (-) GHR X X X

15. Arbeit & Wirtschaft --- --- --- X X X

16. Biologie Biologie (-) HR (G-B) X

X

X X

17. Chemie Chemie (-) (G-B) --- X

X

18. Physik --- --- --- X

19. Niederländisch --- --- --- --- X ---

Abbildung XV.1: (Studien-) Fächer

*G-B = Bezugsfach Grundschule

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IX

XIII Kompetenzziele

XIII .1 Europ. Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen Der europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) ist „ein ge-meinsamer europäischer Referenzrahmen, der die Qualifikationssysteme verschie-dener Länder miteinander verknüpft und als Übersetzungsinstrument fungiert, um Qualifikationen über Länder- und Systemgrenzen hinweg in Europa verständlicher zu machen“ (EQR, S. 3). Dazu definiert der EQR acht Referenzniveaus, die vom allgemei-nen Schulabschluss (Niveau 1) bis hin zur Promotion reichen (Niveau 8).

Zur Förderung des lebenslangen Lernens umgreift der EQR „sämtliche Qualifikati-onsniveaus der allgemeinen, der beruflichen und der akademischen Aus- und Weiter-bildung“ (ebd.). Ein Qualifikationsniveau beinhaltet spezifische Kenntnisse, Fertigkei-ten und Kompetenzen, die am Abschluss eines Ausbildungs- bzw. Lernprozesses ste-hen und im weiteren Bildungsverlauf vorausgesetzt werden (z.B. durch formale Aus-bildungsvoraussetzungen). Für die Praxisphase als Teil des Masterstudiums gilt demzufolge Niveau 7 mit den folgenden Lernergebnissen (EQR, S. 12-13):

Niveau 6 (Bachelor) Niveau 7 (Master)

Kenntnisse • Fortgeschrittene Kenntnisse in einem Ar-

beits- oder Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Theorien und Grundsätzen

• Hoch spezialisiertes Wissen, das zum Teil an neueste Erkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich anknüpft, als Grundlage für inno-vative Denkansätze und/oder Forschung

• Kritisches Bewusstsein für Wissensfragen in einem Bereich und an der Schnittstelle zwi-schen verschiedenen Bereichen

Fertigkeiten • Fortgeschrittene Fähigkeiten, die die Beherr-

schung des Faches Innovationsfähigkeit er-kennen lassen, und zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in einem spe-zialisierten Arbeits- oder Lernbereich nötig sind

• Spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten im Bereich Forschung und/oder Innovation, um neue Kenntnisse zu gewinnen und neue Ver-fahren zu entwickeln sowie um Wissen aus verschiedenen Bereichen zu integrieren

Kompetenz • Leitung komplexer fachlicher oder berufli-

cher Tätigkeiten oder Projekte und Übernah-me von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren Arbeits- oder Lernkontexten

• Übernahme der Verantwortung für die beruf-liche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen

• Leitung und Gestaltung komplexer, unvorher-sehbarer Arbeits- oder Lernkontexte, die neue strategische Ansätze erfordern

• Übernahme von Verantwortung für Beiträge zum Fachwissen und zur Berufspraxis und/oder für die Überprüfung der strategi-schen Leistung von Teams

Abbildung XVI.1: Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des EQR (Auszug)

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X

XIII .2 Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulab-schlüsse

Der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (QDH) entstand parallel zum EQR und sollte als Vorlage für transnationale Hochschul-Qualifikationsrahmen und nationale Qualifikationsrahmen dienen (vgl. QDH, S. 2-4). Neben formalen Aspek-ten, die die Hochschulgrade mit dem ECTS-System verknüpfen, trifft der QDH auch Aussagen über die erwarteten Kompetenzen und Fertigkeiten, über die ein Absolvent verfügen sollte.

Bachelor-Ebene Master-Ebene

Wissen und Verstehen Wissensverbreiterung: Wissen und Verstehen von Absolventen bauen auf der Ebene der Hochschulzugangsberechtigung auf und gehen über diese wesentlich hinaus. Absolventen haben ein breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundlagen ihres Lerngebietes nachgewiesen. Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden ihres Studienprogramms und sind in der Lage, ihr Wissen vertikal, horizontal und lateral zu vertie-fen. Ihr Wissen und Verstehen entspricht dem Stand der Fachliteratur, sollte aber zugleich eini-ge vertiefte Wissensbestände auf dem aktuellen Stand der Forschung in ihrem Lerngebiet ein-schließen.

Wissensverbreiterung: Masterabsolventen haben Wissen und Verstehen nachgewiesen, das normaler- weise auf der Ba-chelor-Ebene aufbaut und dieses wesentlich ver-tieft oder erweitert. Sie sind in der Lage, die Be-sonderheiten, Grenzen, Terminologien und Lehr-meinungen ihres Lerngebiets zu definieren und zu interpretieren. Wissensvertiefung: Ihr Wissen und Verstehen bildet die Grundlage für die Entwicklung und/oder Anwendung eigenstän-diger Ideen. Dies kann anwendungs- oder for-schungs-orientiert erfolgen. Sie verfügen über ein breites, detailliertes und kritisches Verständnis auf dem neusten Stand des Wissens in einem oder mehreren Spezialbereichen.

Können (Wissenserschließung) Absolvent_innen haben folgende Kompetenzen erworben: Instrumentale Kompetenz: • ihr Wissen und Verstehen auf ihre Tätigkeit

oder ihren Beruf anzuwenden und Problemlö-sungen und Argumente in ihrem Fachgebiet zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

Systemische Kompetenzen: • relevante Informationen, insbesondere in ih-

rem Studienprogramm zu sammeln, zu bewer-ten und zu interpretieren

• daraus wissenschaftlich fundierte Urteile ab-zuleiten, die gesellschaftliche, wissenschaft-liche, und ethische Erkenntnisse berücksich-tigen;

• selbstständig weiterführende Lernprozesse

Absolvent_innen haben folgende Kompetenzen erworben: Instrumentale Kompetenzen: ihr Wissen und Verstehen sowie ihre Fähigkeiten zur Problemlösung auch in neuen und unvertrau-ten Situationen anzuwenden, die in einem breite-ren oder multidisziplinären Zusammenhang mit ihrem Studienfach stehen. Systemische Kompetenzen: • Wissen zu integrieren und mit Komplexität

umzugehen; • auch auf der Grundlage unvollständiger oder

begrenzter Informationen wissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu fällen und dabei gesellschaftliche, wissenschaftliche und ethi-sche Erkenntnisse zu berücksichtigen, die

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XI

zu gestalten. Kommunikative Kompetenzen: • fachbezogene Positionen und Problemlösun-

gen zu formulieren und argumentativ zu ver-teidigen;

• sich mit Fachvertretern und mit Laien über • Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen

austauschen • Verantwortung in einem Team übernehmen

sich aus der Anwendung ihres Wissens und aus ihren Entscheidungen ergeben;

• selbstständig sich neues Wissen und Können anzueignen

• weitgehend selbstgesteuert und/oder auto-nom eigenständige forschungs- oder anwen-dungsorientierte Projekte durchzuführen.

Kommunikative Kompetenzen: • auf dem aktuellen Stand von Forschung und

Anwendung Fachvertretern und Laien ihre Schlussfolgerungen und die diesen zugrunde liegenden Informationen und Beweggründe in klarer und eindeutiger Weise zu vermitteln.

• sich mit Fachvertretern und mit Laien über Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen auf wissenschaftlichem Niveau auszutau-schen

• in einem Team herausgehobene Verantwor-tung zu übernehmen

Abbildung XVI.2: Qualifikationen für deutsche Hochschulabschlüsse (Auszug)

XIII .3 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen

Der deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) wurde letztlich angestoßen durch das europäische Pendant und ergänzt den Qualitätsrahmen für deutsche Hochschulen um das gesamte Bildungssystem der Bundesrepublik. Analog zu seinem europäischen Schwestermodell verfügt der DQR über acht Kompetenzni-veaus. „Der Kompetenzbegriff, der im Zentrum des DQR steht, bezeichnet die Fähig-keit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfas-sende Handlungskompetenz verstanden. Dem DQR liegt entsprechend dem deut-schen Bildungsverständnis ein weiter Bildungsbegriff zugrunde (...). Der DQR unter-scheidet zwei Kompetenzkategorien: ‚Fachkompetenz’, unterteilt in ‚Wissen’ und ‚Fer-tigkeiten’, und ‚Personale Kompetenz’, unterteilt in ‚Sozialkompetenz und Selbstän-digkeit’ (‚Vier-Säulen-Struktur’)“ (DQR, S. 4). Die folgende Abbildung XVI.3 stellt die Qualifikationsniveaus 6 (Bachelor) und 7 (Master) dar (ebd., S. 7):

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XII

Niveau 6 Niveau 7

Fachkompetenz: Wissen Über breites und integriertes Wissen einschließ-lich der wissenschaftlichen Grundlagen, der prak-tischen Anwendung eines wissenschaftlichen Faches sowie eines kritischen Verständnisses der wichtigsten Theorien und Methoden (...) oder über breites und integriertes berufliches Wissen einschließlich der aktuellen fachlichen Entwick-lungen verfügen. Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wissen-schaftlichen Faches oder eines beruflichen Tätigkeitsfeldes besitzen. Über einschlägiges Wissen an Schnitt­ stellen zu anderen Bereichen verfügen.

Über umfassendes, detailliertes und spezialisier-tes Wissen auf dem neuesten Erkenntnisstand in einem wissenschaftlichen Fach (...) oder über umfassendes berufliches Wissen in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Über erweitertes Wissen in angrenzenden Berei-chen verfügen.

Fachkompetenz: Fertigkeiten Über ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wis-senschaftlichen Fach, (...), weiteren Lernbereichen oder einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Neue Lösungen erarbeiten und unter Berücksich-tigung unterschiedlicher Maßstäbe beurteilen, auch bei sich häufig ändernden Anforderungen.

Über spezialisierte fachliche oder konzeptionelle Fertigkeiten zur Lösung auch strategischer Prob-leme in einem wissenschaftlichen Fach (...) oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Auch bei unvollständiger Information Alternativen abwägen. Neue Ideen oder Verfahren entwickeln, anwenden und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe bewerten.

Personale Kompetenz: Sozialkompetenz In Expertenteams verantwortlich arbeiten oder Gruppen oder Organisationen verantwortlich lei-ten. Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umge-hen. Komplexe fachbezogene Probleme und Lösungen gegenüber Fachleuten argumentativ vertreten und mit ihnen weiterentwickeln.

Gruppen oder Organisationen im Rahmen komple-xer Aufgabenstellungen verantwortlich leiten und ihre Arbeitsergebnisse vertreten. Die fachliche Entwicklung anderer gezielt fördern. Bereichsspezifische und -übergreifende Diskus-sionen führen.

Personale Kompetenz: Selbstständigkeit Ziele für Lern- und Arbeitsprozesse definieren, reflektieren und bewerten und Lern- und Arbeits-prozesse eigenständig und nachhaltig gestalten.

Für neue anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturel-len Auswirkungen definieren, geeignete Mittel einsetzen und hierfür Wissen eigenständig er-schließen.

Abbildung XVI.3: DQR-Matrix (Auszug)

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XIII

XIII .4 Standards für die Lehrerbildung Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 legt Standards für die Lehrerbildung landesweit fest und ordnet sie Kompetenzbereichen und Kompetenzen „auf der Grundlage der Anforderungen beruflichen Handelns im Lehramt“ (S. 7) zu. Die Standards sind in theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte präzisiert, wo-bei sie als phasenübergeifend verstanden werden. Die Praxisphase als ideelles Ver-bindungsstück zwischen Erster und Zweiter Phase sowie als Vereinigung von Theo-rie-Praxis-Bezügen soll demnach die beschriebenen Kompetenzen in ihre Zielvorga-ben umwandeln. Die entsprechenden Kompetenzbereiche lauten (ebd., S. 7-13):

• Kompetenzbereich: Unterrichten – Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lehren und Lernen.

• Kompetenzbereich: Erziehen – Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Erziehungsauf-gabe aus.

• Kompetenzbereich: Beurteilen – Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungs-aufgabe gerecht und verantwortungsbewusst aus.

• Kompetenzbereich: Innovieren – Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompe-tenzen ständig weiter.

XIII .5 Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehr-erbildung

Im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 (i.d.F. vom 16.09.2010) werden in Fachprofilen die im lehramtsbezogenen Fachstudium zu erreichenden Kompetenzen und inhaltlichen Schwerpunkte definiert (vgl. KMK-Fächerstandards, S. 4): Jedes Unterrichtsfach erhält ein fachspezifisches Kompetenzprofil sowie Studi-eninhalte als Folie für die Sequenzierung bzw. Gliederung von Studium- und Lehrpla-nung (vgl. ebd., S. 6-47), außerdem sind schulstufenspezifische Kompetenzprofile für Primar- und Förderschulen niedergelegt (vgl. ebd., S. 48-56).

Obwohl die KMK-Fächerstandards die Vermittlung unterrichtspraktischer Kompe-tenzen vor allem in den VD legen, wird angemahnt, dass „zahlreiche Grundlagen dafür (...) aber schon im Studium gelegt bzw. angebahnt“ (ebd., S. 3) werden sollen, womit die Praxisphase insgesamt ideelle Zustimmung erfährt.

Dazu gehören u.a. fachbezogene Kompetenzen künftiger Lehrkräfte, die dezidiert im Studium aufgebaut werden sollen und zu deren Entwicklung die Praxisphase maß-geblich beitragen kann:

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XIV

„Über anschlussfähiges Fachw issen verfügen

Studienabsolventinnen und -absolventen

• haben ein solides und strukturiertes Fachwissen (Verfügungswissen) zu den grundlegenden Gebieten ihrer Fächer erworben, sie können darauf zurückgreifen und dieses Fachwissen ausbauen;

• verfügen aufgrund ihres Überblickswissen (Orientierungswissen) über den Zu-gang zu den aktuellen grundlegenden Fragestellungen ihrer Fächer;

• können reflektiertes Wissen über ihre Fächer (Metawissen) einsetzen und auf wichtige ideengeschichtliche und wissenschaftstheoretische Konzepte zurück-greifen;

• können sich aufgrund ihres Einblicks in andere Disziplinen weiteres Fachwissen erschließen und damit fächerübergreifende Qualifikationen entwickeln.

Über Erkenntnis- und Arbeitsmethoden der Fächer verfügen

Studienabsolventinnen und -absolventen

• sind mit den Erkenntnis- und Arbeitsmethoden ihrer Fächer vertraut;

• sind in der Lage, diese Methoden in zentralen Bereichen ihrer Fächer anzuwenden.

Über anschlussfähiges fachdidaktisches W issen verfügen

Studienabsolventinnen und -absolventen

• haben ein solides und strukturiertes Wissen über fachdidaktische Positionen und Strukturierungsansätze und können fachwissenschaftliche Inhalte auf ihre Bil-dungswirksamkeit hin und unter didaktischen Aspekten analysieren;

• kennen und nutzen Ergebnisse fachdidaktischer und lernpsychologischer For-schung über das Lernen in ihren Fächern;

• kennen die Grundlagen fach- und anforderungsgerechter Leistungsbeurteilung;

• haben fundierte Kenntnisse über Merkmale von Schülerinnen und Schülern, die den Lernerfolg fördern oder hemmen können und wie daraus Lernumgebungen differenziert zu gestalten sind.“ (ebd.)

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XIII .6 KMK-Standards für die Lehrerbildung Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004, S. 7-13

Kompetenzbereich: Unterrichten. Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Leh-ren und Lernen.

• Kompetenz 1: Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch.

• Kompetenz 2: Lehrerinnen und Lehrer unterstützen durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie motivieren Schü-lerinnen und Schüler und befähigen sie, Zusammenhänge herzustellen und Gelern-tes zu nutzen.

• Kompetenz 3: Lehrerinnen und Lehrer fördern die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum selbstbestimmten Lernen und Arbeiten.

Kompetenzbereich: Erziehen. Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Erziehungsaufgabe aus.

• Kompetenz 4: Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Le-bensbedingungen von Schülerinnen und Schülern und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung.

• Kompetenz 5: Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Werte und Normen und unter-stützen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern.

• Kompetenz 6: Lehrerinnen und Lehrer finden Lösungsansätze für Schwierigkeiten und Konflikte in Schule und Unterricht.

Kompetenzbereich: Beurteilen. Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungsaufga-be gerecht und verantwortungsbewusst aus.

• Kompetenz 7: Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schü-ler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern.

• Kompetenz 8: Lehrerinnen und Lehrer erfassen Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe.

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XVI

Kompetenzbereich: Innovieren. Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter.

• Kompetenz 9: Lehrerinnen und Lehrer sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst. Sie verstehen ihren Beruf als ein öffentliches Amt mit besonderer Verantwortung und Verpflichtung.

• Kompetenz 10: Lehrerinnen und Lehrer verstehen ihren Beruf als ständige Lern-aufgabe.

• Kompetenz 11: Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Planung und Umset-zung schulischer Projekte und Vorhaben.

XIII .7 Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen

Nds. MasterVO-Lehr vom 08.11.2007, S. 493-499

Schulformübergreifende Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompeten-zen

1. Kompetenzbereiche und Standards

a) Kompetenzbereich: Unterrichten

Die Absolventinnen und Absolventen aa) erläutern didaktische Planungsmodelle sowie deren bildungstheoretische Be-gründungen und führen Unterricht, der mit Bezug auf didaktische Modelle/ Konzepte geplant worden ist, in exemplarischen Sequenzen durch und analysieren ihn planungs- bezogen, bb) wenden exemplarisch wissenschaftliche Analyseverfahren für Lernwirkungen des Unterrichts an und stellen sie dar, cc) beschreiben, analysieren und realisieren exemplarisch lernförderliche und lern-motivierende Unterrichtssituationen, dd) verfügen über grundlegendes Wissen zur Gestaltung transferfördernder, wis-sensanwendungsbezogener Unterrichtssituationen, analysieren und realisieren diese exemplarisch, ee) beschreiben und analysieren Lernstrategien und beurteilen deren Anwendungs-möglichkeiten, ff) stellen Konzepte des selbst regulierten Lernens dar und nutzen diese in exempla-rischen Unterrichtssituationen,

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gg) beschreiben lernerfolgsrelevante Schülermerkmale (insbesondere Vorwissen, Sachinteresse, Einstellungen) sowie daraus resultierende sozialgruppenspezifische Unterschiede (insbesondere Geschlechterunterschiede und -zuschreibungen) und berücksichtigen diese Merkmale im Rahmen gruppendifferenzierender Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen, hh) stellen Theorien der Kognition und des Lernens dar und erörtern deren Bedeutung für die Unterrichtsgestaltung, ii) kennen Theorien der Lern- und Leistungsmotivation und erläutern deren Bedeu-tung für die Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen, jj) verfügen über grundlegendes Wissen zur Metakognition und erörtern deren Be-deutung für die Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen sowie für außer-unterrichtliches Lernen, kk) beschreiben die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern, insbesondere auch mit Migrationshintergrund und erörtern ihre Bedeu-tung für die Schule und die Unterrichtsgestaltung, ll) stellen politikwissenschaftliche Theorien und Methoden dar und erörtern Formen und Inhalte politischer Entscheidungsprozesse (auch in ihren Fachwissenschaften), mm) begründen die Relevanz von Demokratie im politischen Herrschaftssystem, in der Gesellschaft und in der Lebenswelt der Schule, nn) beschreiben die Grundregeln der Logik und die wichtigsten Wahrheitstheorien sowie die methodischen Besonderheiten der wichtigsten Fachkulturen, oo) begründen das Abhängigkeits- und Spannungsverhältnis von Alltagssprache und Fachsprache und achten im Unterrichtsgeschehen auf argumentative Klarheit in Schrift und Rede. b) Kompetenzbereich: Erziehen

Die Absolventinnen und Absolventen aa) stellen Erziehungstheorien dar, bb) begründen und erläutern die Entwicklung moralischer Urteils- und Handlungsfä-higkeit im Unterricht, cc) beschreiben Theorien der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen, dd) beschreiben und beurteilen demokratische Werte und Normen, ee) erläutern interkulturelle Aspekte des Unterrichts, ff) unterscheiden unterschiedliche Typen von Herrschaftssystemen theoriebasiert, anhand von Beispielen politischer Praxis und in ihren Fachwissenschaften, gg) stellen die Menschenrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar

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sowie beschreiben und begründen das Engagement für diese allgemein und in konkre-ten Fällen, hh) erörtern die Bedeutung von Chancengleichheit im Bildungssystem einer demokra-tischen Gesellschaft, ii) beschreiben Merkmale und Wirkungen von sozialintegrativem Unterricht und nut-zen sie für die Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen, jj) verfügen über Wissen zur Durchführung von verhaltensbezogenen Beratungsge-sprächen, kk) beschreiben Moderationsverfahren für Konfliktsituationen und wenden sie exemplarisch an, ll) verfügen über grundlegendes Wissen zu Theorien der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und reflektieren deren Bedeutung für die Erziehung, mm) beschreiben Schutz- und Risikofaktoren der Entwicklung von Kindern und Ju-gendlichen, nn) beschreiben stabile interindividuelle Differenzen im Kindes- und Jugendalter (insbesondere kognitive Grundfähigkeit, Annahmen über die geschlechtlichen Zu-schreibungen) und erörtern diese hinsichtlich der pädagogischen Relevanz, oo) erläutern den Wandel der Familienformen und -strukturen sowie zentrale Ergeb-nisse der Familienforschung und stellen deren Bedeutung für die Schule und die Ge-staltung von Unterricht dar, pp) verfügen über grundlegendes Wissen über die Sozialisationsfunktionen von Fami-lien (insbesondere schicht-, geschlechts- und kulturspezifische Differenzen von Sozi-alisationsprozessen) und erläutern deren Bedeutung für die Gestaltung schulischer Sozialisationsprozesse, qq) beschreiben verschiedene Ethikkonzepte in ihrer historischen Abhängigkeit so-wie praktischen Anwendbarkeit und beherrschen die Grundregeln des ethischen Ar-gumentierens, rr) unterscheiden zwischen Moral und Recht sowie Moralität und Legalität, ss) beurteilen das Spannungsverhältnis von Kulturrelativismus und universalen Men-schenrechten im Hinblick auf die besonderen Probleme von Interkulturalität und Fremdverstehen. c) Kompetenzbereich: Beurteilen, Beraten und Fördern

Die Absolventinnen und Absolventen aa) verfügen über grundlegendes Wissen zur Analyse und Prävention von Lernbeein-trächtigungen,

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bb) beschreiben spezifische Lernvoraussetzungen und berücksichtigen sie in der Be-urteilung von Lernergebnissen, cc) beschreiben bereichsübergreifende besondere Lernvoraussetzungen (insbeson-dere Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache, sonderpädagogischer Förderbedarf) und berücksichtigen diese in der Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen und bei Lernstandsrückmeldungen, dd) identifizieren Lernprozessmerkmale und berücksichtigen diese in der Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen sowie bei Lernstandsrückmeldungen, ee) beschreiben Formen lernbezogener kollegialer und institutioneller Kooperation und Beratung, ff) erläutern die Grundlagen der Entwicklung kriterienorientierter Aufgabenstellun-gen, gg) unterscheiden die Beurteilung in der sachlichen, der intra- und der interindividuel-len Bezugsnorm und nutzen sie für die Rückmeldung von Lernergebnissen in exempla-rischen Unterrichtssituationen, hh) stellen den Nutzen von Prüfungen als Rückmeldung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer dar und erörtern diese, ii) beschreiben, interpretieren und wenden Angebote sowie Vorgehensweisen der Beratung und Unterstützung in persönlichen Problemsituationen exemplarisch an, jj) beschreiben emotionale und kognitive Prozesse der Moderation in Konfliktsituati-onen, kk) beschreiben übergreifende und spezifische besondere psychologische Lernvor-aussetzungen (insbesondere Hochbegabung, intellektuelle Beeinträchtigung, Sprach-fähigkeit, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit, Störungen des Schrift-spracherwerbs, Störungen der rechnerischen Fähigkeiten), ll) beschreiben die Ursachen und Folgen sozialer Ungleichheit anhand zentraler Kate-gorien (insbesondere Schicht, Ethnizität, Geschlecht) und diskutieren deren Bedeu-tung für pädagogisches Handeln, mm) analysieren Differenzen zwischen Norm und Wirklichkeit in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie in ihren Fachwissenschaften, nn) haben die Fähigkeit zur Unterscheidung von kontextgebundenem Urteilen und prämissenabhängigem Beschreiben. d) Kompetenzbereich: Weiterentwicklung von Schule und Berufskompetenz

Die Absolventinnen und Absolventen aa) beschreiben die institutionellen Strukturen und grundlegenden rechtlichen Rah-

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menbedingungen des Bildungswesens und von Unterricht, bb) verfügen über grundlegendes Wissen zu soziologischen Analysen der Organisati-on von Schulen mit Bezug auf ihre Fachwissenschaften, cc) beschreiben und analysieren die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Ent-wicklung von Schulen, dd) beschreiben Analyse- und Reflexionsverfahren zu berufsbezogenen Wertvorstel-lungen und Einstellungen von Lehrkräften, ee) verfügen über Wissen zur Stressprävention, ff) beschreiben Evaluationsverfahren, erläutern beispielhaft deren Ergebnisse und zeigen deren Nutzung in Schulentwicklungsprozessen auf, gg) beschreiben Analyseverfahren für binnenschulische Kooperationsstrukturen, hh) stellen Mitwirkungsmöglichkeiten in Schulentwicklungsprozessen dar, ii) beschreiben emotionale und kognitive Prozesse des Stresserlebens und der Belas-tungsbewältigung, jj) beschreiben und begründen die wichtigsten Widersprüche der Lehrerrolle sowie die Prägung ihrer Berufskompetenz durch die zugrunde liegenden anthropologischen und sozialphilosophischen Voraussetzungen. 2. Inhaltsbereiche zu den Kompetenzbereichen und Standards

a) Bildung und Erziehung: Begründung und Beurteilung von Bildung und Erziehung in institutionellen Prozessen und im gesellschaftlichen Kontext; b) Didaktik: curriculare Bedingungen und Gestaltung von Unterricht und Lernumge-bungen unter Nutzung von Unterrichtsmethoden und Lernstrategien; c) Lernen, Entwicklung und Sozialisation: kognitive, soziale, kulturelle und ethische Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen innerhalb und außerhalb von Schule; d) Lernmotivation: motivationale und emotionale Aspekte der Leistungs- und Kompe-tenzentwicklung; e) Diagnostik, Beurteilung und Beratung: Diagnose und Förderung individueller Lern-prozesse, Leistungsmessungen und Leistungsbeurteilungen; f) Differenzierung, Integration und Förderung: Heterogenität und Vielfalt als Bedin-gungen von Schule und Unterricht sowie Prävention von und Intervention bei Lern- und Verhaltensproblemen; g) Kommunikation: Kommunikation, Interaktion und Konfliktbewältigung als grundle-gende Elemente der Lehr- und Erziehungstätigkeit und der pädagogischen Koopera-tion; h) Medienbildung: Umgang mit Medien unter konzeptionellen, didaktischen und prak-

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tischen Aspekten; i) Beruf und Rolle der Lehrkraft: Lehrerprofessionalisierung, Berufsfeld als Lernauf-gabe, Umgang mit berufsbezogenen Konflikt- und Entscheidungssituationen; j) Schulentwicklung: Struktur und Geschichte von Bildungssystemen, Strukturen und Entwicklung des Bildungssystems sowie Entwicklung der einzelnen Schule; k) Bildungs- und Erziehungsforschung: Ziele und Methoden der wissenschaftlichen Erforschung pädagogischer Prozesse und Institutionen. Schulformspezifische Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen

1. Grundschule/Hauptschule

a) Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen erwartet: Die Absolventinnen und Absolventen aa) beschreiben Verfahren zur Beurteilung und Konzepte zur Förderung von Schulfä-higkeit, bb) beschreiben Konzepte sprachlicher, mathematischer und naturwissenschaftlicher (Früh-)Förderung, cc) verfügen über Wissen zur Kooperation mit Fachkräften der vorschulischen Erzie-hung dd) erläutern Konzepte für das Unterrichten in jahrgangsübergreifenden Lerngrup-pen, ee) stellen Kriterien für Übergangsentscheidungen in die Sekundarstufe dar und ana-lysieren sie, ff) beschreiben Konzepte für die Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern. b) Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen erwartet: Die Absolventinnen und Absolventen aa) erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit und beschreiben Kon-zepte zur Entwicklung von Ausbildungs- und Berufsfähigkeit, bb) verfügen übergrundlegendes Wissen zur Entwicklung von Aufgaben für und zur Bewertung von Abschlussarbeiten und besonderen Prüfungsleistungen, cc) beschreiben Konzepte sprachlicher Förderung.

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2. Realschule

Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen erwartet: Die Absolventinnen und Absolventen a) erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit und beschreiben Kon-zepte zur Entwicklung von Ausbildungs- und Berufsfähigkeit, b) verfügen über grundlegendes Wissen zur Formulierung von Themen für und über die Bewertung von Referaten und Präsentationen sowie zur Entwicklung von Aufga-ben für und zur Bewertung von Abschlussarbeiten und besonderen Prüfungsleistun-gen. Fächerübergreifende Kompetenzen der Fachwissenschaft sowie fächerübergreifen-de Kompetenzbereiche und Kompetenzen der Fachdidaktik aller Fächer und für alle

Lehrämter

1. Fachwissenschaft

Die Absolventinnen und Absolventen a) können auf strukturiertes Fachwissen (Verfügungswissen) zu den grundlegenden — insbesondere zu den schulrelevanten — Teilgebieten ihres Fachs zurückgreifen, b) verfügen über ein Überblickswissen (Orientierungswissen) zu den aktuellen grund-legenden Fragestellungen, Begriffen, Modellen, Theorien des Fachs und reflektieren deren Bedeutung für die jeweilige Fachwissenschaft, c) verfügen über ein reflektiertes Wissen über das Fach (Metawissen) und kennen wichtige ideengeschichtliche und wissenschaftstheoretische Konzepte ihres Fachs, d) erläutern die fachlichen Inhalte und Konzepte sowie die Relevanz des Fachs hin-sichtlich der historischen, gesellschaftlichen und beruflichen Bedeutung und stellen sie dar, e) können interdisziplinäre Verbindungen zu anderen Wissenschaften aufzeigen, f) wissen um die Bedeutung Interkultureller Bildung als fächerübergreifende Quer-schnittsaufgabe und sind in der Lage, fachspezifische Inhalte und interkulturelle Fra-gen miteinander zu verbinden, g) kennen und erläutern Erkenntnismethoden des Fachs, wenden diese exemplarisch an und bewerten sie bezüglich ihrer Möglichkeiten und Grenzen, h) untersuchen mit den Arbeitsmethoden des Fachs selbständig zentrale Fragen und Sachverhalte unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen des Fachs, i) berücksichtigen Aspekte des Umweltschutzes.

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2. Fachdidaktik

a) Kompetenzbereich: Anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen Die Absolventinnen und Absolventen aa) verfügen über ein solides und strukturiertes Wissen über fachdidaktische Positi-onen und Strukturierungsansätze, vertreten diese begründet und können Zielper-spektiven für ihren Unterricht entwickeln, bb) beurteilen die Notwendigkeit und Problematik didaktischer Transformationen oder Reduktionen und weisen erste Erfahrungen in deren Umsetzung nach, cc) kennen Ergebnisse fachdidaktischer und lernpsychologischer Forschung und nut-zen diese exemplarisch, dd) erklären fachbezogene Sachverhalte unter Berücksichtigung des Vorverständ-nisses der Schülerinnen und Schüler, ee) kennen Unterrichtsmethoden zur Förderung des selbständigen und selbstverant-wortlichen Lernens und analysieren diese hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit und An-gemessenheit im jeweiligen Fachunterricht, ff) kennen und setzen exemplarisch, soweit es ihre Fächer erfordern, schulbezogene experimentelle Methoden ein, gg) sind in der Lage, exemplarisch die Heterogenität einer Lerngruppe bei der An-wendung von Methoden und beim Gebrauch von Materialien, Medien, Texten usw. so zu berücksichtigen, dass Lernprozesse optimal stattfinden können, hh) kennen die relevanten Kommunikationsformen ihres Fachs (z. B. Unterrichtsma-terialien, Präsentationsmedien, Lehr-Lernsoftware, Informations- und Kommunikati-onstechnologien usw.), setzen sie begründet ein, nutzen sie auch als Lehrinhalte und können Fachinhalte zielgruppenspezifisch aufbereiten, ii) haben durch die Teilnahme an einem Projekt Erfahrungen gesammelt, die sie dazu befähigen, eigene Projekte zu planen, jj) erbringen den Nachweis über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur ele-mentaren Bewegungserziehung (Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Schwerpunkt Grundschule). b) Kompetenzbereich: Diagnostik Die Absolventinnen und Absolventen aa) kennen fachbezogene Verfahren der Lernstandserhebung und können diese in exemplarischen Unterrichtssituationen anwenden, bb) kennen Indikatoren für fachspezifische Lernschwierigkeiten und Diagnoseverfah-ren sowie Fördermöglichkeiten und können zwischen fachlichen und sprachlichen Leistungen unterscheiden,

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cc) kennen Merkmale besonderer fachlicher Begabungen, können diese und exempla-rische Fördermöglichkeiten erläutern, dd) kennen Formen der Fremd- und Selbstevaluation zur Analyse und Beurteilung ei-gener Lehrleistungen, ee) können selbst ein Portfolio erstellen und kennen es als Möglichkeit der Lern-standserhebung bei Schülerinnen und Schülern. c) Kompetenzbereich: Leistungsbeurteilung Die Absolventinnen und Absolventen aa) kennen und beurteilen Möglichkeiten und Grenzen fachspezifischer Formen der Leistungsbewertung und wenden exemplarisch entsprechende Verfahren unter An-leitung an, bb) kennen Kriterien der Beurteilung von fachlichen Lernprozessen und deren Ergeb-nissen.

XIII .8 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im VD

(vom 26.07.2013), S. 21-24

1. Kompetenzbereich Unterrichten

1.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst planen Unterricht fach-, sach- und schülerge-recht sowie lernwirksam. 1.1.1 Sie ermitteln die Lernausgangslage, stellen Lernvoraussetzungen der Schüle-rinnen und Schüler fest, setzen didaktische Schwerpunkte und wählen entsprechende Unterrichtsinhalte und Methoden, Arbeits- und Kommunikationsformen aus. 1.1.2 Sie formulieren und begründen Lernziele unter Berücksichtigung der Kerncurri-cula im Hinblick auf erwartete Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. 1.1.3 Sie berücksichtigen bei der Unterrichtsplanung die geschlechterspezifische, soziale, kognitive, emotionale, kulturelle und sprachliche Heterogenität der Lern-gruppe. 1.1.4 Sie berücksichtigen bei der Konzeption des Unterrichts die Möglichkeiten des fächerübergreifenden und -verbindenden sowie des interkulturellen Lernens. 1.1.5 Sie stellen eine hinreichende Übereinstimmung zwischen den fachwissen-schaftlichen Grundlagen sowie den fachdidaktischen und methodischen Entschei-dungen her. 1.1.6 Sie strukturieren den Verlauf des Unterrichts für einen bestimmten Zeitrah-men.

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1.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen Unterricht fach- und sachgerecht so-wie schülergerecht und lernwirksam durch. 1.2.1 Sie unterstützen Lernprozesse auf der Grundlage psychologischer und neurobi-ologischer Erkenntnisse sowie auf der Grundlage von Theorien über das Lernen und Lehren. 1.2.2 Sie organisieren Lernumgebungen, die unterschiedliche Lernvoraussetzungen und unterschiedliche soziale und kulturelle Lebensvoraussetzungen berücksichtigen, Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler anregen und eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Lernen und Arbeiten fördern. 1.2.3 Sie berücksichtigen die Bedingungen von Schülerinnen und Schülern mit Behin-derungen und tragen dadurch deren Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Rechnung. 1.2.4 Sie organisieren den Unterrichtsablauf sowie den Einsatz von Methoden und Medien im Hinblick auf die Optimierung der Lernprozesse. 1.2.5 Sie wählen Formen der Präsentation und Sicherung von Arbeitsergebnissen, die das Gelernte strukturieren, festigen und es zur Grundlage weiterer Lehr-Lern-Prozesse werden lassen. 1.2.6 Sie schaffen ein kooperatives, lernförderliches Klima durch eine Kommunikati-on, die schülerorientiert ist und deutlich macht, dass Andere geachtet und wertge-schätzt werden. 1.3 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst evaluieren und reflektieren Unterricht. 1.3.1 Sie evaluieren Unterricht und reflektieren ihn, auch mit Kolleginnen und Kolle-gen, im Hinblick auf Lernwirksamkeit und Nachhaltigkeit für die Schülerinnen und Schüler. 1.3.2 Sie nutzen die aus dem Reflexionsprozess gewonnenen Erkenntnisse für die Optimierung des Unterrichtens, auch in Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen. 2. Kompetenzbereich Erziehen

2.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst vermitteln Wertvorstellungen und Normen und fördern eigenverantwortliches Urteilen und Handeln der Schülerinnen und Schü-ler. 2.1.1 Sie reflektieren ihr Handeln, insbesondere ihr Handeln als Vorbild. 2.1.2 Sie gestalten soziale Beziehungen positiv durch Kommunikation und Interakti-on. 2.1.3 Sie gestalten die Lehrer-Schüler-Beziehung vertrauensvoll. 2.1.4 Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung einer individuel-

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len Wertehaltung. 2.1.5 Sie schärfen den Blick für Geschlechtergerechtigkeit und machen Wahrneh-mungsmuster auch im Hinblick auf Chancengleichheit der Geschlechter bewusst. 2.1.6 Sie beachten die Grenzen ihrer erzieherischen Einflussnahme. 2.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterstützen die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsprozesse in der jeweiligen Lerngruppe. 2.2.1 Sie nehmen persönliche, soziale, kulturelle und gegebenenfalls berufliche Le-bensbedingungen der Schülerinnen und Schüler wahr. 2.2.2 Sie berücksichtigen interkulturelle erzieherische Aspekte des Unterrichts, da-runter auch kulturspezifische Differenzen. 2.2.3 Sie ergreifen Maßnahmen der pädagogischen Unterstützung und Präventon, die sich sowohl auf einzelne Schülerinnen und Schüler als auch auf die Lerngruppe bezie-hen. 2.3 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst gehen konstruktiv mit Schwierigkeiten und Konflikten in Unterricht und Schule um. 2.3.1 Sie erarbeiten mit Schülerinnen und Schülern Regeln des Umgangs miteinander und achten auf deren Einhaltung. 2.3.2 Sie verfügen über Strategien zum Umgang und zur Lösung von Konflikten und wenden diese an. 2.4 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst kooperieren mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten. 2.4.1 Sie reflektieren und entwickeln kontinuierlich ihr Erziehungskonzept. 2.4.2 Sie stimmen ihre individuellen Erziehungsziele auf das Erziehungskonzept der Schule ab. 2.4.3 Sie treten mit den Erziehungsberechtigten über ihr erzieherisches Handeln in Dialog. 2.4.4 Sie nutzen Kooperationsmöglichkeiten mit außerschulischen Erziehungsinstitu-tionen. 3. Kompetenzbereich Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern

3.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beurteilen die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern nach transparenten Maßstäben. 3.1.1 Sie kennen unterschiedliche Formen der Leistungsmessung und Leistungsbeur-teilung und wenden sie reflektiert an. 3.1.2 Sie entwickeln Beurteilungskriterien, Bewertungsmaßstäbe und die notwendi-

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gen Instrumente der Leistungserfassung gemeinsam in schulischen Gremien auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben. 3.1.3 Sie wenden die vereinbarten Beurteilungskriterien, Bewertungsmaßstäbe und Instrumente der Leistungserfassung schüler- und situationsgerecht an und machen diese den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten transparent. 3.1.4 Sie dokumentieren und evaluieren die Leistungsbewertung regelmäßig. 3.1.5 Sie fördern die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Selbst- und Fremd-beurteilung. 3.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erkennen Beratungsbedarf, beraten und un-terstützen Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte und nutzen die Möglichkeiten der kollegialen Beratung. 3.2.1 Sie reflektieren Theorien, Modelle und Instrumente der Beratung anwendungs-bezogen. 3.2.2 Sie erkennen Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. 3.2.3 Sie beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler in ihrer Lern- und Per-sönlichkeitsentwicklung. 3.2.4 Sie unterstützen Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erzie-hungsaufgabe. 3.2.5 Sie beraten Erziehungsberechtigte in Fragen der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers. 3.2.6 Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen. 3.2.7 Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzes und werden fallbezogen ihrer Fürsorge- und Beratungspflicht gerecht. 3.2.8 Sie erkennen die Möglichkeiten und Grenzen der schulischen Beratung und be-ziehen außerschulische Beratungsmöglichkeiten bedarfsgerecht ein. 3.3 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beobachten, beschreiben und analysieren die individuellen Lernvoraussetzungen und –entwicklungen der Schülerinnen und Schüler und entwickeln auf der Basis dieser Diagnose geeignete Fördermaßnahmen. 3.3.1 Sie wertschätzen den individuellen Lernfortschritt ihrer Schülerinnen und Schü-ler, vermitteln Vertrauen in deren eigene Leistungsfähigkeit und ermuntern sie Hilfen einzufordern. 3.3.2 Sie kennen und nutzen diagnostische Verfahren zur Feststellung der kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklungsstände und Lernpotentiale. 3.3.3 Sie entwickeln, auch mit Kolleginnen und Kollegen, individuelle Förderpläne für Schülerinnen und Schüler und machen sie ihnen und den Erziehungsberechtigten transparent.

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3.3.4 Sie fördern mit Kolleginnen und Kollegen Schülerinnen und Schüler entspre-chend deren Fertigkeiten und kognitiven, emotionalen und sozialen Voraussetzungen. 3.3.5 Sie evaluieren mit Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten die Ergebnisse der getroffenen Fördermaßnahmen, melden Lernfortschritte zurück und entwickeln die Förderkonzepte weiter. 3.3.6 Sie kennen und nutzen bei Bedarf außerschulische Förderangebote. 4. Kompetenzbereich Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz

4.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nehmen Schule als sich entwickelndes System wahr. 4.1.1 Sie wirken bei der Umsetzung des Schulprogramms mit und vertreten es aktiv. 4.1.2 Sie wirken bei der Entwicklung der Qualität von Unterricht und anderer schuli-scher Prozesse auf der Basis eines begründeten Verständnisses von gutem Unter-richt und guter Schule mit. 4.1.3 Sie handeln im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. 4.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst entwickeln die eigene Berufskompetenz wei-ter. 4.2.1 Sie analysieren und reflektieren die eigene Leistung an den Lernaktivität und am Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler. 4.2.2 Sie ermitteln selbst ihren Qualifizierungsbedarf bezogen auf die eigenen beruf-lichen Anforderungen. 4.2.3 Sie zeigen Eigeninitiative bei der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen auch über den Unterricht hinaus. 4.2.4 Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung. 4.2.5 Sie dokumentieren Ergebnisse von Evaluation und Reflexion des eigenen Leh-rerhandelns. 4.2.6 Sie dokumentieren ihre Ausbildungsschwerpunkte sowie zusätzlich erworbene Kompetenzen. 5. Kompetenzbereich Personale Kompetenzen

5.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst entwickeln ein professionelles Konzept ihrer Lehrerrolle und ein konstruktives Verhältnis zu den Anforderungen des Lehrberufs. 5.1.1 Sie orientieren ihr Handeln an einem Menschenbild, das auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokrati-

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schen und sozialen Freiheitsbewegung beruht. 5.1.2 Sie orientieren ihr Handeln an dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Übereinkommen der Ver-einten Nationen über die Rechte des Kindes. 5.1.3 Sie pflegen einen von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägten Umgang mit allen an der Schule Beteiligten. 5.1.4 Sie üben ihren Beruf als öffentliches Amt mit besonderer Verpflichtung und Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Gesellschaft aus. 5.1.5 Sie richten ihr Handeln an den Erfordernissen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung aus. 5.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst übernehmen Verantwortung für sich und ihre Arbeit. 5.2.1 Sie handeln im Bewusstsein der Wechselwirkung ihres individuellen Handelns und des Systems Schule. 5.2.2 Sie zeigen die Bereitschaft zu lebenslangem eigenverantwortlichem Lernen. 5.2.3 Sie organisieren ihre Arbeit selbstständig und ökonomisch zu ihrer eigenen Ent-lastung. 5.2.4 Sie sind fähig und bereit, sich mit eigenem und fremdem Handeln reflektierend auseinanderzusetzen. 5.3 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst agieren mit allen an Schule Beteiligten ver-antwortungsbewusst. 5.3.1 Sie arbeiten kollegial und teamorientiert. 5.3.2 Sie sind zu konstruktiver Kritik bereit und fähig. 5.3.3 Sie verfügen über Konzepte und die Fähigkeit zur Konfliktbewältigung.

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XIV Hilfen für die Reflexions- und Hospitationsarbeit

Die folgenden Reflexionshilfen dienen einerseits als Basis für die Entwicklung von Reflexionsmodellen der Fachnetze, andererseits als Vorlage zur Nutzung im phasen-übergreifenden Portfolio. Begrifflich sind die Vorlagen sowohl lernziel- als auch kompetenzorientiert formuliert und erfordern deshalb ggf. Anpassungen.

XIV.1 Hospitationsaufgaben für Student_innen Aus den folgenden Hospitationsaufgaben können die Mentor_innen oder die Stu-dent_innen selbst Aufgabenformulierungen ableiten.

XIV.1.1 Erste Option19

1. Beobachten Sie die Motivationskurve der Schüler_innen während einer Unter-richtsstunde. Lässt die Motivation nach? Warum?

2. Wie empfinden Sie die Arbeitsatmosphäre in der Klasse? Wie kommt sie zustan-de?

3. Notieren Sie, welche Arbeitsmittel zur Verfügung stehen! 4. Erstellen Sie einen Sitzplan! 5. Wie wird am Stundenbeginn Motivation aufgebaut? Wie wird sie aufrechterhal-

ten? 6. Welche Motivation/ Hinführung wurde ausgewählt? Beurteilen Sie diese. Können

Sie sich Alternativen vorstellen und wenn ja, welche? 7. Beobachten Sie, wie das Unterrichtsprinzip der Aktivierung umgesetzt wird! Wel-

che Alternativen gibt es dazu? 8. Beobachten Sie, wie das Unterrichtsprinzip der Sachorientierung umgesetzt wird!

Welche Alternativen gibt es dazu? 9. Beobachten Sie, wie das Unterrichtsprinzip der Handlungsorientierung umgesetzt

wird! Welche Alternativen gibt es dazu? 10. Beobachten Sie, wie das Unterrichtsprinzip der Ganzheitlichkeit umgesetzt wird!

Welche Alternativen gibt es dazu? 11. Beobachten Sie, wie das Unterrichtsprinzip der Anschauung umgesetzt wird! Wel-

che Alternativen gibt es dazu? 12. Beobachten Sie, wie das Unterrichtsprinzip der Schülerorientierung umgesetzt

wird! Welche Alternativen gibt es dazu?

19 Nach: Schlegel (2012b)

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XXXI

13. Welche Bedeutung der Lerninhalte für die Schüler_innen können Sie anhand der Reaktionen der Schüler_innen erkennen?

14. Wie werden die Lernziele der Unterrichtsstunde gesichert? 15. Welche Formen der Differenzierung kommen in der Stunde zum Tragen? 16. Werden von den Schüler_innen Zusammenhänge zu anderen Lerninhalten herge-

stellt? 17. Woran können Sie erkennen, ob die Lernziele wirklich erreicht wurden? 18. Notieren Sie die Lernziele der beobachteten Unterrichtseinheit! 19. Wie wirken sich Methodenwechsel auf das Unterrichtsgeschehen aus? 20. Welche Unterrichtsphasen können Sie beobachten? 21. Welche Arbeitstechniken (Strukturieren, Exzerpieren, Referieren, Zusammenfas-

sen, Präsentieren, Moderieren, ...) werden auf Schülerseite angewandt? 22. Welche Sozialformen kommen zum Einsatz (Einzel-, Partner-, Gruppenarbeit, ge-

meinsamer Unterricht)? 23. Welche Unterrichtsformen kommen zum Einsatz? (in der Polarität von lehrer- zu

schülerzentriert, Formen offenen Unterrichts: Lernzirkel, Stationstraining, Lerntheke, Wochenplan, Werkstätten, Projektunterricht, ...)

24. Welche Aktionsformen (Erklären, Fragen, Aufgeben, Zeigen, Provozieren, Impulse geben, ...) kommen auf Lehrerseite zum Einsatz? Wie reagieren die Schüler_innen darauf?

25. Welche Formen der Leistungsbewertung können Sie beobachten? Welche Alter-nativen könnten Sie sich vorstellen?

26. Welche Medien werden eingesetzt? Benennen Sie mögliche Alternativen! 27. Welche/r Schüler_in meldet sich am häufigsten? Wie oft? 28. Haben die Schüler_innen die Möglichkeit, mit allen Sinnen zu lernen? 29. Welche/r Schüler_in meldet sich am seltensten? Wie oft? 30. Durch welche Rhythmisierung (Arbeitstechniken, Sozialformen, Differenzie-

rungsmaßnahmen, Bewegungs-, Konzentrationsübungen, Rituale ...) wird die Ver-laufsmotivation im Unterricht gewährleistet?

31. Inwieweit wird die Relevanz des Themas deutlich gemacht? 32. Welche Anschauungsmittel werden eingesetzt? Wie wirken sie? 33. Welche Maßnahmen zur Interessensdifferenzierung können Sie beobachten? 34. Wie wird das Vorwissen der Schüler_innen reaktiviert?

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XXXII

35. Inwieweit werden die Interessen der Schüler_innen im Unterrichtsverlauf berück-sichtigt?

36. Welche Maßnahmen zur Aktivierung der Schüler_innen können Sie beobachten? 37. Beobachten Sie besonders das Feedback des/der Lehrer_in an die Schüler_innen! 38. Welche erzieherischen Maßnahmen können Sie beobachten? 39. Welche Unterrichtsstörungen können Sie beobachten? 40. Beobachten Sie unterrichtsorganisatorische Maßnahmen! 41. Achten Sie auf Aktivitäten der Schüler_innen, die sich nicht auf den Unterricht be-

ziehen! 42. Welche Lernschwierigkeiten können Sie bei einzelnen Schüler_innen beobachten? 43. Formulieren Sie fünf Feinziele zu dieser Stunde! 44. „Lernen mit allen Sinnen“ - Wie wurde diesem Prinzip Rechnung getragen? Gibt es

Alternativen? 45. Wurden die angestrebten Lernziele erreicht? Wie begründen Sie Ihr Urteil? 46. Wurde auf Vorwissen der Schüler_innen zurückgegriffen? Wenn ja, an welchem

didaktischen Ort? 47. Wo findet ein Transfer und/oder eine Reflexion statt? Wenn nicht, wie könnten

diese aussehen? 48. Machen Sie aufgrund Ihrer Beobachtungen einen Vorschlag zur evtl. Veränderung

der Sitzordnung. 49. Beobachten Sie das Verhalten einer/eines Schüler_in während einer Arbeitspha-

se/einer Unterrichtsstunde/eines Vormittags/der Pause. 50. Welche Schüler_innen fallen Ihnen besonders auf? (vom Verhalten, leistungsmä-

ßig) 51. Wie würden Sie den Unterrichtsstil der Lehrkraft beschreiben? 52. Beschreiben Sie das Schüler-Lehrer-Verhältnis! 53. Beobachten Sie das Lehrerverhalten hinsichtlich: a) positiver Verstärkung b) Um-

gang mit Unterrichtsstörungen 54. Wie reagiert die/der Lehrer_in auf außerschulische Vorkommnisse, die ihm von

den Schüler_innen zugetragen werden? 55. Werden Probleme verschiedenster Art mit den Schüler_inen besprochen? Wenn ja,

in welcher Art und Weise? 56. Beobachten Sie das individuelle Lenkungsverhalten der/des Lehrer_in!

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XXXIII

57. Was fällt Ihnen bei der Lehrersprache auf? a) Werden Fachtermini verwendet? Wenn ja, welche? b) Stimmeinsatz (Lautstärke, Tempo, Pausen, Körpersprache, Blickkontakt)

XIV.2 Selbst-Reflexion anlässlich einer Stunde s.g.U.

XIV.2.1 Erste Option20

Reflexion der Durchführung

• Wie ist das Unterrichtsvorhaben verlaufen? • Bin ich mit der Durchführung zufrieden? • Inwieweit sind die Intentionen erreicht? • Wo muss noch wie weitergearbeitet werden? • Wo war ein Zugewinn / Lernzuwachs / eine Entwicklung der Schüler_innen erkenn-

bar? • Wie war die Schülerbeteiligung? • War eine intensive Auseinandersetzung der Schüler_innen mit dem Inhalt mög-

lich? • Wo gab es Probleme / wo waren Änderungen nötig? • Waren die schulischen Rahmenbedingungen hinderlich / förderlich für das Unter-

richtsvorhaben? • War das Lernarrangement hinderlich / förderlich für den Lernprozess der Schü-

ler_innen?

Reflexion der Planung

• Wo gab es in der Vorbereitung und Planung des Unterrichtsvorhabens Grenzen und worin hatten diese ihre Ursachen?

• War ich intensiv genug mit der Sache / dem Lerninhalt vertraut? • Hatte ich bei der Planung immer die Sachauseinandersetzung der Schüler_innen

mit dem Lerngegenstand im Fokus? Wo gab es Probleme? • Welche Leitfragen / Strukturen / Methoden / Arbeitstechniken können mir bei der

Vorbereitung solcher Unterrichtsvorhaben hilfreich sein?

Reflexion der Lehrerrolle / Lehrerpersönlichkeit

• Wo gab es Reibungsprozesse zwischen mir / meiner Lehrerpersönlichkeit und der Art der Aufbereitung des Lernstoffes?

20 Nach: StS Pforzheim

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XXXIV

• Was fiel mir leicht / schwer? • Über welche Kompetenzen verfüge ich / welche fehlen mir? • Wie kann ich an meiner eigenen Weiterentwicklung arbeiten? • Wie empfand ich den Gruppenprozess, wie ging es mir in der Arbeitsgruppe?

XIV.2.2 Zweite Option21

Grundintention

• Reflexion der zentralen Zielvorstellungen im Hinblick auf den Lernzuwachs • Wertung des Unterrichterfolgs: Abgleich zwischen Planung und Durchführung

Lernprozesse

• Beurteilung der Funktionalität einzelner Entscheidungen (z.B. Unterrichtsgegen-stand, Phasierung, Aufgaben, Methoden, Materialien, Medien, ...)

• Wertung der Qualität des Lernens (z.B. Lernertrag, Anforderungsbereiche, Trans-parenz, Selbstständigkeit, Binnendifferenzierung, ...)

Lehrer- und Schülerverhalten / Interaktion

• Untersuchung des Kommunikationsverhalten (Lehrersprache, Gesprächsführung, Umgang mit Schüleräußerungen)

• Reflexion der Interaktion mit der Lerngruppe • Wertung des Classroom-Managements • Analyse der Schüleraktivität • Rückmeldung zu individuellen Besonderheiten

XIV.3 Fremd-Reflexion anlässlich einer Stunde s.g.U. Z.B. durch die/den Mentor_in oder Tandempartner_in

XIV.3.1 Erste Option22

Gesamteindruck der Stunde

21 Nach: http://www.zfsl-koeln.nrw.de/Seminar_GyGe/Seminarprogramm/reflexion-stellungnahme-ub-13.pdf 22 Nach: Heckmann, M. / „Unterrichtsreflexion“ / StS Vechta / Stand: Juni 2014

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XXXV

P ositive Aspekte des Unterrichts

Lernzielerreichung Konnten die Schüler das erreichen, was als Ziel der Stunde ausgewiesen war?

Vergleich: P lanung & Durchführung Wo kam es zu Problemen oder Abwei-chungen? Warum?

Alternativen oder Konsequenzen bzgl. zukünftigen unterrichtlichen Handelns

Beratungsw ünsche

Entw icklungsaufgaben Zielvereinbarungen Fazit

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XXXVI

XIV.3.2 Zweite Option23

• Wie hast Du die Stunde wahrgenommen? • Was war Dir in dieser Stunde besonders wichtig? • Welche persönlichen Lernziele wolltest Du erreichen? • Was siehst Du besonders kritisch? • Hat Dir die Stunde Freude bereitet? • Wo fühltest Du Dich unsicher? • Wie empfandst Du den Kontakt zu den Schüler_inen? • Wie reagierten die Schüler_innen auf Dich als Lehrperson?

XIV.4 Selbst-Reflexion anlässlich eines Unterrichtsbe-suchs

XIV.4.1 Erste Option24

„Welchen Gesamteindruck habe ich von der Stunde?“ „Welchen positiven Aspekt des Unterrichts möchte ich be-nennen?“

„Ist die Stunde so gelaufen wie geplant? Wenn nicht, an wel-chen Stellen kam es Abweichungen und worauf sind sie mög-licherweise zurückzuführen?“

(Dieser Vergleich schafft einen ersten Einstieg in die Stel-lungnahme. Ferner wird vermieden, den Stundenverlauf noch einmal zu wiederholen, weil eine den Unterricht strukturie-rende Vorgehensweise evtl. noch nicht gelingt.) „Konnten die Schüler_innen mit meiner Hilfe das erreichen, was als Ziel der Stunde ausgewiesen war?“

(Trotz aller Offenheit ist das Unterrichtsgeschehen nur sinnvoll zu beurteilen, wenn es intentional verstanden wird.) „Was würde ich im Wiederholungsfall anders machen?“ (Mit der Beantwortung dieser (hypothetischen) Frage kann demonstriert werden, dass aus der Unterrichtserfahrung Konsequenzen für künftiges unterrichtliches Handeln gezo-gen werden könnten.) „Welche Beratungswünsche habe ich?“

Entwicklungsaufgaben Absprachen

Fazit

Abbildung XVII.1: Leitfaden zur Selbstreflexion

23 Nach: Schlegel (2012a) 24 Nach: Heckmann (2014)

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XXXVII

XIV.5 Fremd-Reflexion (z.B. durch Betreuungstandem) an-lässlich eines Unterrichtsbesuchs

XIV.5.1 Erste Option

Einstiegsphase Motivation/ Problem Logik der Lernschritte

Transparenz Schülerinteresse Relevanz Sinnhaftigkeit

Klarheit/ Struktur Arbeitsauftrag Prägnanz/ Visualisierung

Reaktivierung Vorwissen Anknüpfung

Herausfordernde Aufgabe Lernniveau

Arbeitsphase selbsttätig/ problemorientiert Lernprinzipien

Differenzierung Methode/ Lerntätigkeit Lernarrangement Sozialform

Gründlichkeit Lernzeit Konzentration/ Ausdauer

Klarheit/ Umfang Ziel/ Inhalt Themenschwerpunkt

ästhetisch/ motivierend Medien lernwirksam/ selbsterklärend

Ergebnisphase Festigung Sicherung Übung

kognitiv/ affektiv Lernzuwachs methodisch/ sozial

Ausdruck/ Auftreten Präsentation Visualisierung

Anwendung Lebensbezug Transfer

Mindmap/ Lernlandkarte Vernetzung Nachhaltigkeit

Reflexion über den Lernprozess Metakognition Evaluation

Unterrichtsmerkmale Schülerorientierung Unterrichtsprinzipien Handlungsorientierung

Umfeld Ordnungsrahmen Materialangebote

Offenheit/ Feedback Lernatmosphäre Vertrauen/ Akzeptanz

Artikulation/ Schlüssigkeit Phasengestaltung Länge/ Überlänge

Regeln/ Rituale

Schülerverhalten Lernstrategien Selbstständigkeit (Lernkompetenz)

Kenntnisse/ Fachsprache Leistungsverhalten (Fachkompetenz)

Selbststeuerung Mitbestimmung (Selbstkompetenz)

Team/ Verantwortlichkeit Kooperation (Sozialkompetenz)

Methodenkompetenz

Lehrerverhalten pädagogischer Takt Beziehung Konfliktverhalten

Fragen/ Impulse/ Lenkung Gesprächsführung Flexibilität/ Verständlichkeit

Vermittlungsinteresse Engagement Fachkompetenz

Werte & Normen Erzieherverhalten Vorbild/ Geduld/ Lob & Tadel

Raumregie/ Rollenverhalten Körpersprache Gestik/ Mimik

Umsicht/ Überblick Organisation Zügigkeit/ Überlappen

Abbildung XVII.2: Leitfaden zur Fremd-Reflexion (Kaske, S.: Ergänzung zum Formblatt „Unterrichtsre-flexion“ / Stand: Juni 2014 / StS Vechta)

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XXXVIII

XIV.5.2 Zweite Option25

1. Gesamteindruck (z.B.: Sind Sie zufrieden mit der Stunde? War die Atmosphäre lernfördernd? Woran genau machen Sie Ihren Gesamteindruck fest? – UB2: Wo konkret haben sich die Ergebnisse Ihrer Erhebung der Ausgangslage/des Lern-standes bestätigt?)

2. Entscheidende Momente (z.B.: Wie sind Überleitungen/Phasenübergänge ge-lungen? Wodurch haben sich Ihre Planungs-Vermutungen und Einschätzung der Lerngruppe bewahrheitet? Wann und warum sind Sie vom Plan abgewichen? Wel-cherlei Überraschungen gab es? Haben Einstieg/Ausstieg „funktioniert“? Gab es Zeitprobleme? etc.)

3. Kommunikation (z.B.: Wurde - zwischen Lehrperson und Lernenden wie zwi-schen Lernenden - sinnstiftend, respektvoll und sachbezogen kommuniziert? Wa-ren Leistungserwartungen und Arbeitsaufträge klar? Gab es Missverständnisse? Wie wurde damit umgegangen? - UB2: Wie erfolgreich war individuelle Anspra-che? etc.)

4. Verhalten von Schüler_innen (z.B.: Gab es Störungen oder Anzeichen von Über-/Unterforderung? Warum? Wurde intensiv gearbeitet? Woran macht sich das fest?)

5. Verhalten der Lehrperson (z.B.: Fühlten Sie sicher/unsicher? etc.) 6. Einsatz von Methoden und Medien (z.B.: Inwiefern wurden Methoden und

Medien didaktisch begründet und situationsangemessen eingesetzt? Warum ha-ben sie (nicht) den gewünschten Effekt gehabt? - UB2: Woran wurde deutlich, dass Individualisierung, Ganzheitlichkeit und Stufenbezug geglückt sind? etc.)

7. Ertrag der Stunde (z.B.: Was genau wurde gelernt? Wurden Kompetenzen/ In-tentionen (vollständig) erreicht? Warum (nicht)? Woran genau wurde das deutlich? Gab es ausreichend Lernzeit? Wurde intelligent geübt? Wurden Ergebnisse ange-messen festgehalten? - UB2: Gab es für die Lernenden Gelegenheit zur Reflexion? etc.)

8. Alternativen (z.B.: Hätte der Lerninhalt didaktisch reduziert oder anders the-matisiert/bearbeitet/präsentiert werden können/müssen? Warum? Welche Op-timierungsmöglichkeiten gibt es hinsichtlich der verwendeten Methoden und Me-dien? etc.)

9. Konsequenzen (z.B.: Was würden Sie tun/lassen, wenn die Stunde nochmals zu halten wäre? Welche kleinen/großen Entwicklungsziele nehmen Sie sich nun vor? etc.)

25 http://lakk.bildung.hessen.de/stsem/mefobian/MLLG/Reflexionsleitfaden_UB1_und_UB2_-_Fulda.pdf

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XXXIX

XIV.5.3 Dritte Option26

1. Planung und Durchführung 1.1. Wurden die Ziele realisiert (mit allen Schüler_innen, in welcher Qualität, wie

und an welcher Stelle kontrolliert)? 1.2. War der Unterricht sachgerecht gegliedert in

1.2.1. Einstieg (Motivation, Problemstellung, Einordnung) 1.2.2. Erarbeitung (Lernschritte der Problembearbeitung und -lösung) 1.2.3. Ergebnissicherung (Dokumentation, Anwendung)

1.3. Erwies sich die Gliederung (das Lernarrangement) als günstig? Ergaben sich Abweichungen von der Planung? Warum?

1.4. Wurden die von Ihnen erfassten Voraussetzungen richtig eingeschätzt? 2. Effektivität der didaktisch-methodischen Gestaltung

2.1. Waren Zielorientierung und Motivierung ausreichend und sinnvoll? 2.2. Waren die Inhalte richtig, wichtig und logisch strukturiert? Wurden Fachbe-

griffe sachlich richtig und vollständig erarbeitet (Sachkompetenz)? 2.3. Waren die Sozialformen dem Inhalt/dem Ziel und der Klassensituation (Anga-

ben der/des Mentor_in notwendig) entsprechend richtig gewählt und entwi-ckelt? Bewerten Sie:

2.3.1. Führung des Unterrichtsgesprächs 2.3.2. Gestaltung der Lehrervorträge und Schülervorträge 2.3.3. Einsatz und Organisation der selbstständigen Schülerarbeit (Einzel-,

Partner-, Gruppenarbeit) 2.4. Wurden die Aktionsformen dem Inhalt/den Ziel und der Klasse gemäß richtig

gewählt (Angaben der/des Mentor_in notwendig) und zur Entfaltung ge-bracht?

2.5. War der Einsatz einzelner Medien effektiv? Können Auswahl, Inhalt, Formal-struktur, Auswertung und Wechsel der Medien als sach- und schülergerecht bezeichnet werden?

2.6. Wurde der Aneignungsprozess handlungsorientiert geführt und waren die Schüleraktivitäten inhaltsadäquat? Wurden die Schüler_innen auf das We-sentliche konzentriert?

3. Lehrer- und Schülerverhalten 3.1. Kann das Lehrerverhalten als fach- und schülergerecht bezeichnet werden?

Wurde sachgerecht auf nicht geplante Unterrichtsereignisse spontan rea-giert?

26 Nach: Heith & Schockemöhle (2011)

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XL

3.2. Verhielten sich die Schüler_innen passiv/aktiv/interaktiv als Reflex auf das Lehrerverhalten? Bewerten Sie Disziplin und Mitarbeit der Schüler_innen!

4. Nachbesprechung 4.1. Analysiert die/der Unterrichtende ihr/sein Lehrverhalten und das gesamte

Unterrichtsgeschehen mit fachlichen Kriterien und Begriffen? Begründet sie/er ihr/sein von der Planung abweichendes Verhalten? Erkennt sie/er zent-rale Probleme?

5. Schriftliche Vorbereitung 5.1. Sind die Unterrichtsvoraussetzungen, die Sachanalyse der Unterrichtsstunde

bzw. didaktisch-methodische Analyse, die Einordnung des Stundenthemas in die Unterrichtseinheit, die Lernziele, die Verlaufsstruktur und wichtige Hilfs-mittel (Tafelbild, AB usw.) hinreichend dargestellt?

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XLI

XIV.6 Fremd-Reflexion im Rahmen eines Abschluss- oder Problematisierungsgesprächs

XIV.6.1 Erste Option27

Datum, Zeit: Einschätzung durch:

Professionelle Kompetenzen Kommentar ++ + - --

Sachkompetenz Pädagogische Kompetenz Didaktische Kompetenz Kommunikative Kompetenz Pädagogischer Takt Planungskompetenz Analysekompetenz Sicherheit im Auftreten Lehrersprache Konsequenz Strukturiertheit Klarheit Persönlichkeit Kommentar Begeisterungsfähigkeit Belastungsfähigkeit Ausgeglichenheit Geduld Humor Freundlichkeit Gerechtigkeit/ Fairness Authentizität Zuverlässigkeit Kritikfähigkeit Lernbereitschaft Stärken

Lernbedarf

Abbildung XVII.3: Leitfaden zur resümierenden Fremdreflexion

27 Nach: Schlegel (2012a)

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XLII

XIV.6.2 Zweite Option28

1) Eigene Entw icklung

• Was denken Sie, was Sie in der Praxisphase/ während des Projektbandes gelernt haben?

• Wie haben Sie sich während des Praxisblocks verändert – vom Vorbereitungsse-minar bis zum Nachbereitungsseminar?

• Was nehmen Sie aus der Praxisphase/ dem Projektband für Ihre weitere Entwick-lung mit?

2) Rolle als Lehrkraft

• Wie haben Sie sich in der Rolle der Lehrkraft – vor einer Klasse – gefühlt?

• Welche eigenen Stärken sind Ihnen im Praktikum deutlich geworden, welche Schwächen sehen Sie?

• Inwieweit sind Sie zuversichtlich in Bezug auf die Annahme der Rolle als Lehr-kraft, welche Ängste und Zweifel haben Sie?

3) Situation im P raktikum

• Wie war die Gesamtsituation als Praktikant_in an Ihrer Schule?

• Welche Erwartungen/ Hoffnungen, aber auch Befürchtungen/ Ängste haben sich für Sie bestätigt?

• Wie belastend war für Sie die Situation im Praktikum und an der Schule?

4) Interaktion in der Schule

• Wie wurden Sie in der Schule vom Kollegium und den Schüler_innen aufgenom-men?

• Wie wurden Sie von den Schüler_innen wahrgenommen? Wurden Sie respektiert?

5) Unterrichtstheorie und -praxis

• Wie zufrieden sind Sie mit Ihren Unterrichtsversuchen?

28 Nach: Didaktisches Zentrum der Universität Oldenburg (diz)

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XLIII

• Inwieweit gelingt es Ihnen, spontan Ihre Unterrichtsplanung zu verändern und eine Stunde „kurzfristig“ umzuschmeißen?

• Welchen Theorie-Praxis-Bezug konnten Sie herstellen?

• Wie hilfreich ist die universitäre Ausbildung für Sie in Bezug auf die Unterrichts-praxis?

6) Reflexion des Berufsw unschs

• Inwieweit hat die Praxisphase/ das Projektband Ihren Berufswunsch bestärkt/ bestätigt/ beeinflusst?

• Welche Zweifel haben Sie in Bezug auf den Beruf „Lehrer_in“?

• Inwieweit sind Ihre Fächer die richtigen Unterrichtsfächer für Sie?

7) Schlüsselerlebnisse.. .

• Welche besonderen Erfahrungen haben Sie während Ihres Praktikums gemacht?

• Welche Überraschungen gab es?

• An welche Momente möchten Sie sich gerne erinnern? Welche Momente lieber vergessen?

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XLIV

XIV.7 Rückmeldebogen für Mentor_innen

MENTORENRÜCKMELDEBOGEN GHR 300 im Fach Mathematik

Student/Studentin: Schule: Mentor/Mentorin: Unterricht planen, durchführen und reflektieren: Die Studierenden setzen Aufgabenformate ein, die ein sinnstiftendes, motivierendes sowie problembezogenes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler ermöglichen (ggf. Ergänzungen in Schriftform).

O stimme ich voll zu

O stimme ich zu

O Beratungsbedarf

O erheblicher Entwick-

lungsbedarf Unterricht planen, durchführen und reflektieren: Die Aufgaben sind sinnvoll didaktisch reduziert, verständlich formuliert und berück-sichtigen die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (ggf. Ergänzungen in Schriftform).

O stimme ich voll zu

O stimme ich zu

O Beratungsbedarf

O erheblicher Entwick-lungsbedarf

Unterricht planen, durchführen und reflektieren: Die Studierenden setzen Medien und Veranschaulichungsmittel angemessen ein (ggf. Ergänzungen in Schriftform).

O stimme ich voll zu

O stimme ich zu

O Beratungsbedarf

O erheblicher Entwick-lungsbedarf

Unterricht planen, durchführen und reflektieren: Der Unterricht führt zu einem erkennbaren Lernzuwachs im Bereich der inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen (ggf. Ergänzungen in Schriftform).

O stimme ich voll zu

O stimme ich zu

O Beratungsbedarf

O erheblicher Entwick-lungsbedarf

Unterricht planen, durchführen und reflektieren: Die Studierenden setzen vielfältige Methoden ein, die selbständiges und aktives Lernen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen (ggf. Ergänzungen in Schriftform).

O stimme ich voll zu

O stimme ich zu

O Beratungsbedarf

O erheblicher Entwick-lungsbedarf

Page 121: Handreichung Praxisphase und Projektband ver6-1€¦ · vii Da die Konzeptionierung von Projektband und Praxisphase aus verschiedenen admi-nistrativen und pragmatischen Ursachen stetigen

XLV

Unterricht planen, durchführen und reflektieren: Die Studierenden mode-rieren Klassengespräche schülerorientiert und im Sinne der formulierten Lernziele (ggf. Ergänzungen in Schriftform).

O stimme ich voll zu

O stimme ich zu

O Beratungsbedarf

O erheblicher Entwick-lungsbedarf

Erziehen: Die Studierenden gestalten die Lehrer-Schüler-Beziehung vertrauensvoll und ergreifen Maßnahmen der pädagogischen Unterstützung und Prävention, auch in Konfliktfällen (ggf. Ergänzungen in Schriftform).

O stimme ich voll zu

O stimme ich zu

O Beratungsbedarf

O erheblicher Entwick-lungsbedarf

Beraten und Beurteilen: Die Studierenden wertschätzen den individuellen Lern-fortschritt der Schülerinnen und Schüler. Sie beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung (ggf. Ergänzungen in Schriftform).

O stimme ich voll zu

O stimme ich zu

O Beratungsbedarf

O erheblicher Entwick-lungsbedarf

Mitwirkung bei der Gestaltung des schulischen Lebens: Die Studierenden zeigen Eigeninitiative auch über den Unterricht hinaus, z.B. auch Teilnahme an Konferenzen, Tagesausflügen etc. (ggf. Ergänzungen in Schriftform).

O stimme ich voll zu

O stimme ich zu

O Beratungsbedarf

O erheblicher Entwick-lungsbedarf

P ersonale Kompetenzen: Die Studierenden pflegen einen von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägten Umgang mit allen an der Schule Beteiligten und sind zu konstruktiver Kritik bereit und fähig (ggf. Ergänzungen in Schriftform).

O stimme ich voll zu

O stimme ich zu

O Beratungsbedarf

O erheblicher Entwick-lungsbedarf

Ggf. Gesamteinschätzung in Schriftform: