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KATH. KIRCHGEMEINDE WALCHWIL
EINWOHNERGEMEINDE WALCHWIL c/o Abteilung Präsidiales Herr René Arnold, 6318 W alchwil
Telefon 041 – 759 80 10 Telefax 041 – 759 80 07
HAUPTANGEBOT: Sanitäranlage AEH
1 Ausschreibungsunterlagen / offenes Verfahren
Arbeitsgemeinschaft ? Wird das Angebot von einer Arbeitsgemeinschaft eingereicht? Ja / Nein Unternehmervariante ? Wird mit dem Angebot eine Unternehmervariante eingereicht? Ja / Nein
Bauobjekt: Überbauung Zentrum Walchwil / Dorfstrasse 17 bis 23, 6318 Walchwil
Ausführungstermin: Oktober / November 2011 bis Juli 2013
ANGEBOTSEINGABE: Datum: Freitag, 7. Oktober 2011 Zeit: 10:00 Uhr
Eingabeort Gemeindeverwaltung Walchwil Zu Hdn. von Abteilung Präsidiales Dorfstrasse 4 6318 Walchwil
Offertöffnung nicht öffentlich
Es wird ein Offert-öffnungsprotokoll versandt.
Gültigkeit des Angebots: 6 Monate ab Einreichung des Angebots (Stichtag: Offertöffnung)
AUFTRAGGEBERIN: Kath. Kirchgemeinde Walchwil / Einwohnergemeinde Walchwil
vertreten durch: Abteilung Präsidiales
Herr René Arnold Tel.: 041 759 80 10 Fax: 041 759 80 07
PF 93, 6318 Walchwil
UNTERNEHMER: MwSt.-Nr.: (bei ARGE federführende Firma) Tel.-Nr. Fax-Nr. E-mail: Sachbearbeiter/-in: Tel. Direktwahl:
HAUPTANGEBOT: Eingabesumme kontroll. Betrag
Brutto Eingabesumme exkl. MwSt. Fr. Fr. - Rabatt % - Fr. - Fr. - Skonto % - Fr. - Fr. - Vers. / Bauschäden / usw. 0.8 % - Fr. - Fr.
Netto Eingabesumme exkl. MwSt. Fr. - Fr. + MwSt. 8.0% Fr. Fr.
TOTAL HAUPTANGEBOT netto inkl. MwSt. Fr. Fr.
UNTERNEHMERVARIANTE: (separate Beilage ) Eingabesumme kontroll. Betrag TOTAL UNTERNEHMERVARIANTE netto inkl. MwSt. Fr. Fr.
Ort / Datum: Stempel und rechtsgültige Unterschrift
Hans Abicht AG LV Sanitäranlage 0883 Überbauung Zentrum Walchwil
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2 Unternehmerblatt Die Firma: besteht seit dem Jahre:
Total Personalbestand:
davon:
ist eine:
..................................................
ist Mitglied folgender Verbände: Fachpersonal mit Lehrabschluss temporäre Mitarbeiter Lehrlinge
besitzt ein QS-Zertifikat: Ja / Nein, seit Referenzobjekte während der letzten 3 Jahre
Objekt Ort Jahr Summe in Mio Auftraggeber/-in Arbeitsgemeinschaft Neben der federführenden Firma sind folgende Firmen in der ARGE beteiligt:
1. Firma: 2. Firma: 3. Firma: 4. Firma: 5. Firma:
Vorgesehener Personaleinsatz und Arbeit sdisposition
Wieviele Personen werden für diesen Auftrag eingesetzt?
Vorbereitungszeit inkl. Werkstattarbeit (Tage / Wochen)
Arbeitsdauer auf der Baustelle (Tage / Wochen / Monate) Versicherungen Der Unternehmer bestätigt, durch eine Haftpflichtversicherung für Personen-
und Sachschäden für min. Fr. 3'000'000.-- pro Ereignis versichert zu sein. Versicherungsgesellschaft: Police-Nr.: Leistung pro Ereignis: Fr. Sachschaden Fr. Personenschaden Fr. Selbstbehalt Fr. Sicherheitsleistungen/Garantien
Erfüllungsgarantie Bank: Garantiesumme: % der Werkvertragssumme Solidarbürgschaft Bank / Versicherung: Haftungsbetrag: % der gesamten Bausumme
Hans Abicht AG LV Sanitäranlage 0883 Überbauung Zentrum Walchwil
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3 Erklärung / Bestätigung des Unternehmers Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift: 01. den finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen für das Personal (2. Säule)
bis heute ohne Verzug nachgekommen zu sein; 02. die bis heute fälligen Abgaben an die öffentliche Hand (Direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemein-
desteuern, Mehrwertsteuer, LSVA ); 03. die bis heute fälligen Leistungen an die Träger der Sozialversicherungen, insbesondere die AHV- /
IV- / EO- / ALV- / FAK-Beiträge ordnungsgemäss und lückenlos erbracht zu haben; 04. die bis heute fälligen Prämienzahlungen an die SUVA erbracht zu haben; 05. die bis heute fälligen Verpflichtungen in Bezug auf allgemein verbindliche Solidaritätsbeiträge
(z.B. Parifonds-Bau, usw.) lückenlos erbracht zu haben; 06. die branchenüblichen Gesamtarbeitsverträge einzuhalten; 07. dass die Firma nicht in Liquidation ist und 08. dass sie die Grundsätze der Gleichbehandlung von Frau und Mann einhält. Personalvorsorgeeinrichtung(en): Name: Adresse: AHV-Ausgleichskasse(n): Name: Adresse: Der unterzeichnende Unternehmer verpflichtet sich, die Nachweise zu den oben bestätigten Punkten nach d er Offertöffnung auf Verlangen der Auftraggeberin inner t Wochenfrist beizubringen. Die Nachweise dürfen ni cht älter als 6 Monate sein. Ort / Datum: Stempel und rechtsgültige Unterschrift(en): Diese Bestätigung / Erklärung muss von jedem Einzelunternehmer bzw. von jedem Mitglied einer ARGE wahr-heitsgetreu ausgefüllt und unterzeichnet werden und bildet einen integrierenden Bestandteil des Angebots bzw. des Werkvertrages.
Hans Abicht AG LV Sanitäranlage 0883 Überbauung Zentrum Walchwil
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Inhaltsverzeichnis
Seite
HAUPTANGEBOT
1 Ausschreibungsunterlagen / 1
2 Unternehmerblatt 2
3 Erklärung / Bestätigung des Unternehmers 3
Inhaltsverzeichnis 4
4 Grundlagen des Werkvertrags 5
5 Rangordnung der Werkvertragsbestandteile 5
6 Subunternehmer 5
7 Nebenunternehmer 6
8 Gerichtsstand 6
Besondere Bestimmungen 7
100 Organisation Bauherrschaft und Beschreibung des Bauvorhabens 7
200 Ausschreibung und Angebot Eignungs- und Zuschlagskriterien,
Sicherheitsleistungen, Begehung und Auskünfte 8
300 Örtliche Gegebenheiten 11
400 Entsorgung von Bauabfällen, Altlasten 12
500 Schutz von Personen, Eigentum, Baustelle und Umgebung 12
600 Fristen, Termine, Konventionalstrafe 13
700 Normen 13
800 Bauarbeiten, Baubetrieb 13
900 Versicherungen, Administratives, Bauausführungskontrollen 14
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4 Grundlagen des Werkvertrags 4.1 Submissionsgesetz vom 2. Juni 2005 und die Submissionsverordnung vom 20. September 2005 des Kantons
Zug
4.2 SIA Norm 118, sofern die Ausschreibungsunterlagen nichts anderes bestimmen.
4.3 Ergänzungen des ASTRA (1991) zur SIA-Norm 118 gemäss Verfügung EDI, Ausgabe 1991.
4.4 SIA Normen, sowie Empfehlungen der Fachverbände für die entsprechenden Arbeitsgattungen.
4.5 Die am Ort der Bauausführung geltenden gesetzlichen Vorschriften von Bund, Kanton und Ge-meinde. Eidgenössische Vorschriften: Signalisationsverordnung Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) Alle einschlägigen Vorschriften für Lastenbeschränkungen auf öffentlichen und privaten Strassen und Brücken. Verkehrsregelnverordnung (Art. 59). Kantonale Vorschriften: Weisung der Baudirektion des Kantons Zug betreffend Reduktion der VOC- Emissionen bei der Anwendung von Farben und Lacken, insbesondere im Bau und Unterhalt von Strassen (01.06.1991). Weisung Vermessungsamt des Kantons Zug über den Schutz von Grenz- und Vermessungszei-chen vom 03. Januar 1995. Gemeindevorschriften: Baupolizei, Feuerpolizei
4.6 Die Bedingungen und Vorschriften der Werkeigentümer (SBB, EW, Wasserversorgung, Abwasser, Kabel-fernsehen, Gas, Fernwärme, Swisscom).
4.7 Technische Grundlagen
4.8 "Zuger-Energie-Ordner" und Merkblätter "Ökologisch Bauen und Entsorgen".
4.9 Die vom Unternehmer unterzeichnete "Erklärung / Bestätigung" gemäss Ziffer 3
4.10 Das "Unternehmerblatt" gemäss Ziffer 2
5 Rangordnung der Werkvertragsbestandteile Widersprechen sich einzelne Vertragsbestandteile, s o gilt folgende Rangordnung:
5.1 Wortlaut des Werkvertrages
5.2 Besondere Bestimmungen
5.3 Bereinigtes Leistungsverzeichnis oder Baubeschreibung mit den bereinigten Beilagen des Unternehmers zum Angebot (Erläuterungen, Ergänzungen, Technischer Bericht, usw.)
5.4 Pläne gemäss Liste
5.5 Allgemeine Bedingungen
a) Die Norm SIA 118 "Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten"
b) Die übrigen Normen des SIA und die im Einvernehmen mit dem SIA aufgestellten Normen anderer Fachver-bände, soweit in anderen Vertragsbestandteilen aufgeführt.
6 Subunternehmer 6.1 Der Unternehmer darf nur mit der schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin (Bauherrschaft) Subunter-
nehmer beiziehen.
6.2 Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Zahlungsschwierigkeit des Unternehmers, Differenzen zwischen Un-ternehmer und Subunternehmer/Lieferant) ist die Bauherrschaft berechtigt, einen Subunternehmer oder Lie-feranten des Unternehmers mit befreiender Wirkung gegenüber dem Unternehmer direkt zu bezahlen. Ein Betrag, welcher zwischen Unternehmer und Subunternehmer bzw. Lieferanten streitig ist, darf die Bau-herrschaft mit befreiender Wirkung hinterlegen.
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7 Nebenunternehmer Der Unternehmer hat die Arbeit des vorhergehenden Unternehmers vor Arbeitsbeginn zu kontrollieren, sofern
dies Voraussetzung für die Qualität der vom Unternehmer geschuldeten Arbeit ist. Allfällige Mängel sind der Bauleitung vor Arbeitsbeginn schriftlich mitzuteilen.
8 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Zug .
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BESONDERE BESTIMMUNGEN
100 Organisation Bauherrschaft und Beschrei-bung des Bauvorhabens
110 Bauherrschaft / 111 Kath. Kirchgemeinde Walchwil / Besteller Einwohnergemeinde Walchwil
Abteilung Präsidiales, Herr René Arnold Postfach 93, Dorfstrasse 4 6318 Walchwil
Projektleiter/-in: René Arnold Telefon: 041 / 759 80 10 Telefax: 041 / 759 80 07 E-mail: [email protected]
120 Projektverfasser 121 Architekturbüro
Firma / Name: Architektenteam Cometti-Truffer Luzern / CST Zug
Adresse: c/o im Rötel 18, 6300 Zug Sachbearbeiter/-in: Beat Schnurrenberger Telefon: 041 / 709 00 50 Telefax: 041 / 710 38 63 E-mail: [email protected]
130 Projektleitung 131 Firma / Name: Josef Hürlimann Architekt HTL AG
Adresse: Vorderbergstrasse 11, 6318 Walchwil Sachbearbeiter/-in: Josef Hürlimann Telefon: 041 / 758 22 61 Telefax: 041 / 758 22 69
E-mail: [email protected] 131 örtliche Bauleitung 131 Firma / Name: Josef Hürlimann KGH Architekt HTL AG = Kirchgemeindehaus Adresse: Vorderbergstrasse 11, 6318 Walchwil
Sachbearbeiter/-in: Roland Imhof Telefon: 041 / 758 22 61 Telefax: 041 / 758 22 69
E-mail: [email protected] 132 örtliche Bauleitung 132 Firma / Name: JEGO AG EGH + AEH = Einwohnergemeindehaus + Autoeinstellhalle Adresse: Rothusstrasse 5b, Postfach 144, 6331 Hünenberg
Sachbearbeiter/-in: Peter Heusser Telefon: 041 / 790 52 20 Telefax: 041 / 790 52 40
E-mail: [email protected] 140 HLKS-Ingenieur 141 Firma / Name: Hans Abicht AG KGH + EGH + AEH Adresse: Strehlgasse 15, 6430 Schwyz
Sachbearbeiter/-in: Thomas Weber Telefon: 041 / 819 82 00 Telefax: 041 / 819 82 01
E-mail: [email protected]
Beschreibung des Bauvorhabens
(Allgemein)
151 Gegenüber der Pfarrkirche ist ein Pfarreizentrum, eine Gemeindever-waltung, eine zweigeschossige Autoeinstellhalle sowie ein Bistro – eventuell mit Laden – geplant, umgeben von einem grosszügigen Be-gegnungsplatz. Diese Überbauung realisiert die Einwohnergemeinde zusammen mit der Katholischen Kirchgemeinde Walchwil.
Hauptmengen 161 Siehe Leistungsverzeichnis
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200 Ausschreibung und Angebot Eignungs- und Zuschlagskriterien, Sicherheitsleistungen, Begehung und Auskünfte
211 Gemäss Submissionsgesetz vom 02.06.2005 und Submissionsverordnung vom
20.09.2005 des Kantons Zug.
212 Die Ausschreibung ist dem Gatt / WTO-Übereinkommen nicht unterstellt.
210 Art des Verfahrens
213 Sprache: Deutsch
220 Angebot 221 Abgegebene Unterlagen:
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen werden in Papierform oder in elektro-nischer Form abgegeben.
Nähere Informationen und Angaben siehe Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zug.
Abgegeben werden:
Objektbedingte Besondere Bestimmungen der Bauherrschaft.
Das Hauptangebot ist ohne Veränderungen von Text und Ausmass vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und termingerecht einzureichen.
Es finden keine Abgebotsrunden statt. Korrekturen zu Einheitspreisen nach der Offertöffnung sowie Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Ände-rungen des Leistungsinhaltes sind nicht zulässig.
222 Die Auftraggeberin behält sich grundsätzlich vor, den Auftrag in Lose aufzutei-len und an verschiedene Anbieter/-innen zu vergeben.
Teilangebote sind zulässig; sie sind als solche klar zu bezeichnen.
223 Pauschal- oder Teilpauschalangebote sind nicht zugelassen.
224 Vorschläge für Änderungen oder Ergänzungen müssen als separate Zusatz-offerte mit der Bezeichnung "Unternehmer-Variante" zusammen mit dem voll-ständig ausgefüllten Hauptangebot eingereicht werden.
225 Bei allen Eventual- bzw. per-Positionen sind die Einheitspreise einzusetzen.
226 Der Unternehmer prüft die Ausschreibungsunterlagen auf allfällige Lücken, Widersprüche und Unklarheiten. Macht er auf solche bei der Offerteinreichung nicht ausdrücklich aufmerksam, obwohl er diese aufgrund seiner Fachkenntnis-se und Erfahrungen hätte erkennen können, so ist er nicht berechtigt, die Un-klarheiten zu seinen Gunsten auszulegen.
227 Die Quantitätsangaben im Leistungsverzeichnis sind approximativ.
Die eingesetzten Einheitspreise gelten ungeachtet allfälliger Mehr- oder Min-derausmasse.
Sind im Leistungsverzeichnis Handelsmarken, Handelsnamen oder Typenbe-zeichnungen aufgeführt, so gilt generell: Es dürfen auch andere, gleichwertige Produkte offeriert werden. Diese sind vom Unternehmer genau zu bezeichnen und die Gleichwertigkeit ist vom Unternehmer nachzuweisen.
228 Über die Lage des Baus sowie die örtlichen Verhältnisse, allfällige bautechni-sche Risiken, Bodenbeschaffenheit, Grundwasserverhältnisse, Werk- u. Kanali-sationsleitungen, Zufahrten, Lagerplätze usw. hat sich der Unternehmer vor Ort bzw. bei der Bauleitung zu informieren.
Wo nichts anderes vermerkt ist, sind die Erschwernisse in die Einheitspreise einzurechnen.
229 Mehrere Anbieter/-innen können als Arbeitsgemeinschaft ein gemeinsames Angebot einreichen. Es werden nur Arbeitsgemeinschaften gemäss Artikel 28 SIA 118 akzeptiert.
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Eingabeform 231 Das Angebot, einschliesslich "Erklärung / Bestätigung" und "Unternehmerblatt", muss auf diesem von der Auftraggeberin abgegebenen Original in Papierform schriftlich, vollständig und termingerecht der Gemeindeverwaltung Walchwil, zu Hdn. von Abteilung Präsidiales, Dorfstrasse 4, 6318 Walchwil, in einem ver-schlossenen Couvert mit untenstehendem Vermerk eingereicht werden.
Überbauung Zentrum Walchwil - Sanitäranlage 232 Angebote auf Datenträger können lediglich als Ergänzung zusammen mit dem
Hauptangebot eingereicht werden.
233 Unternehmervarianten müssen als separate Beilage zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Hauptangebot eingereicht werden. In der Unternehmer-variante muss vom Unternehmer die Gleichwertigkeit der technischen Spezifi-kationen und der Qualität nachgewiesen werden.
234 Bei Zustellung per Post trägt der bzw. die Anbieter/-in das Risiko der rechtzeiti-gen Zustellung. Angebote, die zu spät eintreffen, werden nicht berücksichtigt und dem Absender ungeöffnet retourniert.
235 Mit der Eingabe dieses Hauptangebotes und mit seiner Unterschrift bestätigt der Unternehmer, dass er alle für die Preisberechnung nötigen Leistungs-beschriebe, Vorausmasse und Pläne erhalten bzw. eingesehen hat, die Sub-missionsordnung des Kantons Zug, die örtlichen Vorschriften und die Bauplatz-verhältnisse persönlich kennt, mit den allgemeinen Vertragsbedingungen ein-verstanden ist und die Angaben in der 'Erklärung / Bestätigung' und im 'Unter-nehmerblatt' der Wahrheit entsprechen.
236 Die Anbieter /-innen haben keinen Anspruch auf eine Vergütung für die Aus-arbeitung des Angebots und für allfällige Gebühren für die einzureichenden Nachweise.
241 Fachliche Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung bei gleichwertigen oder ähnlichen Arbeitsgattungen;
242 Technische, unternehmerische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit;
243 Kredit- und Vertrauenswürdigkeit;
244 Referenzen, bei welchen die Auftraggeberin die ordnungsgemässe Erbringung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen überprüfen und Auskünfte einholen kann (im Unternehmerblatt ausfüllen);
245 einsetzbare Personalkapazität der für die Ausführung des zu vergebenden Auftrages vorgesehenen Personen (im Unternehmerblatt ausfüllen);
246 aktuelle Nachweise (vgl. Formular "Erklärung / Bestätigung");
240 Eignungskriterien
247 alle Subunternehmer müssen die Eignungskriterien ebenfalls erfüllen sowie die Erklärung / Bestätigung gemäss Ziff. 3 der Ausschreibungsunterlagen beibrin-gen.
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250 Zuschlagskriterien Gewichtung (Die Leistung wird mit 40%, der Preis mit 60% gewichtet)
Bewertung 251 Leistung max. 40 Punkte
Die angekreuzten Leistungskriterien werden objektbezogen beurteilt und bewertet:
X Referenzen / Qualität 15 Pkte
X Termintreue 5 Pkte
X Personal / Infrastruktur 10 Pkte
X Wirtschaftlichkeit / Ökologie 10 Pkte
252 Preis max. 60 Punkte
günstigstes Preisangebot 60 Pkte
Preisbewertung:
1 Das günstigste Angebot erhält beim Preiskriterium immer die maximale Punkt-zahl.
2 Ein Angebot mit einem Preis > 50% über dem tiefsten Angebot erhält null Punk-te.
3 Zwischen dem Wert des günstigsten Angebotes und dem um 50% erhöhten Wert erfolgt die Bewertung linear. Negativpunkte gibt es bei der Bewertung nicht.
Total wirtschaftlich günstigstes
Preis-/ Leistungsverhältnis max. 100 Punkte
260 Sicherheits-leistungen
Für Vorauszahlungen und bei Aufträgen mit besonderen Risiken kann die Auftraggebe-rin bei Vertragsabschluss von der Auftragnehmerin eine abstrakte Erfüllungsgarantie einer Bank oder Versicherung in der Höhe der Vorauszahlung bzw. bis 10 % der Werkvertragssumme verlangen.
Hans Abicht AG LV Sanitäranlage 0883 Überbauung Zentrum Walchwil
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Anbieter/-innen können unter anderem von der Teilnahme am Vergabeverfahren aus-geschlossen werden, wenn er oder sie (Aufzählung ist nicht abschliessend):
1 die geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht mehr erfüllt;
2 der Auftraggeberin oder dem Aufraggeber falsche Auskünfte erteilt hat;
3 Steuern oder Sozialabgaben nachweislich nicht bezahlt hat;
4 den Grundsätzen von Art. 11 a, e, f, g der IVöB nicht nachkommt;
5 Abreden getroffen hat, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen;
6 sich bei der Produktion nicht an Vorschriften über den Umweltschutz hält, die mit denjenigen am Ort der Ausführung vergleichbar sind;
7 sich in einem Konkursverfahren befindet;
8 sich beruflich fehlverhalten hat und dies in einem gerichtlichen Verfahren fest-gestellt worden ist;
9 die Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Arbeitsbedingungen der Gesamtar-beitsverträge, der Normalarbeitsverträge oder bei deren Fehlen, die branchen-üblichen Vorschriften nicht einhält;
10 das Angebot zu spät einreicht;
11 nicht die Originalofferte in Papierform einreicht;
12 ein unvollständiges Angebot einreicht (z.B. ohne "Erklärung/Bestätigung", ohne "Unternehmerblatt", ohne rechtsgültige Unterschrift, wenn Einheitspreise fehlen);
13 die Originalausschreibungsunterlagen inhaltlich verändert hat (z.B. Änderungen, Ergänzungen, Streichungen jeglicher Art);
14 Korrekturen nach der Offertöffnung vornimmt;
15 nur eine Unternehmervariante einreicht;
16 die Nachweise nicht oder unvollständig einreicht;
270 Ausschlussgründe
17 wenn ein ARGE-Mitglied die Erklärung / Bestätigung des Unternehmers nicht unterzeichnet, wird die ganze ARGE ausgeschlossen.
280 Auskunftsstelle Begehung gemäss Angabe im Amtsblatt
über alle Belange der Ausschreibung:
Hans Abicht AG, Herr Thomas Weber
Strehlgasse 15, 6430 Schwyz
Telefon: 041 819 82 00
Fax: 041 819 82 01
E-mail: [email protected]
290 Auskunftsstelle
über geltende Arbeitsschutzbestimmungen und -bedingungen sowie branchen-übliche Vorschriften:
Amt für Wirtschaft und Arbeit (KWA) Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug Tel. 041 / 728 55 20 / Fax. 041 / 728 55 29
300 Örtliche Gegebenheiten Siehe Planbeilage
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400 Entsorgung von Bauabfällen, Altlasten
411 Der Unternehmer verpflichtet sich, sämtliche Sonderabfälle und Verpackungs-materialien selber zu entsorgen. Sonderabfälle sind Stoffe gemäss VVS, z.B. Verdünner, Anstrichstoffe, Kitt, Chemikalien, Dichtungsmaterial, Säuren, Lau-gen, Klebstoffe, Fette, Akkus, Batterien, Reinigungsmittel, usw. (vgl. Grundla-gen TVA).
412 Baustellenbedingte Bauabfälle müssen gemäss Anweisung der Bauleitung oder mindestens auf das Wochenende hin durch den Unternehmer aus dem Bau entfernt und gemäss zugerischem Mehrmuldenkonzept in die Mulden sortiert deponiert werden.
Entsorgungskosten infolge Nichtbeachtung dieser Weis ung und/oder falsch deponiertem Bauschutt werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
410 Entsorgung
413 Altlasten müssen vom Unternehmer gemäss Anweisung der Bauleitung bzw. gemäss den Weisungen des Amtes für Umweltschutz (AfU) bzw. aufgrund des vorliegenden Altlastenentsorgungskonzepts umweltgerecht entsorgt werden. Beim Verstoss gegen diese Weisungen haftet der Unternehmer.
500 Schutz von Personen, Eigentum, Baustelle und Umgebung
511 Der Arbeitssicherheit auf der Baustelle ist ganz spezielle Beachtung zu schen-
ken. Zusätzlich zu den einschlägigen Sicherheitsvorschriften der SUVA und der Baupolizei gelten folgende zusätzlichen Weisungen der Bauleitung:
510 Arbeitssicherheit
512 Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ist jeder Unternehmer verpflichtet, die Arbeitssicherheit durch einen Sicherheitsbeauftragten zu gewährleisten und die Bauleitung regelmässig zu informieren.
521 Der Baulärm muss grundsätzlich auf ein Minimum begrenzt werden. Apparate und Motoren, die unzumutbaren Lärm erzeugen, sind auf Verlangen der Bau-leitung durch andere, weniger lautstarke Geräte zu ersetzen. Die entsprechen-den Kosten gehen zu Lasten des Unternehmers. Die Baulärmrichtlinie des BUWAL sowie die örtlichen und objektbedingten Lärmvorschriften sind in je-dem Fall einzuhalten.
522 Für lärmige Arbeiten müssen folgende Sperrzeiten beachtet werden:
12.00 - 13.00 und 19.00 - 06.30 h
520 Schutz gegen Immis-sionen
523 Das Schützen von Bauteilen, Baumaterialien sowie Leitungen und Armaturen ist in den Einheitspreisen enthalten und wird von der Bauherrschaft nicht sepa-rat vergütet.
530 Maschinen und ma-schinelle Einrichtun-gen
531 Maschinen und maschinelle Einrichtungen müssen den gesetzlichen Anforde-rungen, insbesondere den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanfor-derungen nach Artikel 3 STEG und Artikel 3 STEV (Anhang I der Maschinen-richtlinien Nr. 89/392/EWG und deren Änderungen) entsprechen.
540 Bauökologie / Baustoffe
541 Der Unternehmer darf keine die Umwelt und die Gesun dheit gefährdende Produkte verwenden. Er benennt der Bauleitung ohne spezielle Aufforderung Name und Herkunft der verwendeten Produkte. Die Richtlinien des Kantons Zug "Ökologisch-Bauen und Entsorgen" müssen beachtet und eingehalten werden.
Hans Abicht AG LV Sanitäranlage 0883 Überbauung Zentrum Walchwil
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600 Fristen, Termine, Konventionalstrafe 610 Fristen und Termine 611 Beginnt der Unternehmer nicht vertragsgemäss mit der Ausführung der Arbei-
ten / Lieferungen oder hält er die vereinbarten Zwischen- und Endtermine nicht ein, ist die Bauherrschaft, nach einmaliger Nachfristansetzung , zum Rücktritt vom Vertrag unter Kostenfolge zu Lasten des Unternehmers berechtigt. Dieses Recht besteht auch beim Verzug des Unternehmers für einzelne Teilleistun-gen. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen der Bau-herrschaft bleibt ausdrücklich vorbehalten.
620 Konventionalstrafe 621 Erhält ein(e) Anbieter(in) den Zuschlag und wird im nachhinein festgestellt, dass er (sie) sich nicht an die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Ar-beitsbedingungen sowie an den Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau gemäss Art. 11 Bst. e und f der IVöB hält, muss der Unternehmer der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe bis 3 % der Werkvertragssumme, min-destens jedoch Fr. 5'000.--, bezahlen.
Weitere Massnahmen seitens der Auftraggeberin bleiben vorbehalten.
700 Normen
711 Artikel 37 Streitigkeiten und Gerichtsstand:
Streitigkeiten zwischen der Bauleitung und der Unternehmung sind, bevor sie den ordentlichen Gerichten unterbreitet werden, zunächst der Baudirektion des Kantons Zug zur Vernehmlassung vorzulegen.
712 Artikel 84 Änderungsrecht des Bauherrschaft:
Die Bauherrschaft behält sich Projektänderungen nach Abschluss des Werk-vertrages vor. Daraus entstehen für den Unternehmer keine Schadenersatzan-sprüche.
713 Artikel 86 Veränderte Mengen:
Die Bauherrschaft ist berechtigt, einzelne Positionen ganz oder teilweise weg-zulassen, ohne dass die Unternehmung deswegen Forderungen geltend ma-chen kann. Art. 86, Abs. 1-3 der SIA- Norm 118 (1991) und der Ergänzungen des ASB (ASTRA) (1991) zur SIA- Norm 118 (1991) sind wegbedungen.
714 Artikel 92 Festlegung von Fristen:
Die Bauherrschaft behält sich vor, zusammen mit der Bauleitung nach Rück-sprache mit dem Unternehmer den Bauablauf festzulegen.
710 Änderungen und Er-gänzungen von SIA 118
715 Artikel 93 Bauprogramm:
Die Bauleitung kann vom Unternehmer jederzeit und kostenlos die Vorlage eines detaillierten und vertraglich bindenden Arbeitsprogrammes für alle oder einzelne Bauphasen verlangen.
800 Bauarbeiten, Baubetrieb
811 Ausser den von der Bauleitung freigegebenen Flächen darf das Baugelände weder befahren, noch begangen, noch als Lagerplatz benutzt werden. Für Nichtbeachtung dieser Vorschrift haftet der Unternehmer.
810 Bauplatzordnung
812 Der Arbeitsplatz ist vom Unternehmer stets sauber und in Ordnung zu halten. Abfallmaterial ist vom Unternehmer selbst getrennt zu entsorgen. Baustel-lenbedingte Bauabfälle sind auf die bauseits zur Verfügung gestellte Deponie-stelle bzw. in die Mulden zu bringen.
820 Magazine bauseits 821 Das Unterhalten von bauseits eingerichteten Magazinen ist Sache des Unter-nehmers. Für eingelagertes Material haftet der Unternehmer selber.
840 Witterungseinflüsse 841 Für witterungsbedingte Ausfälle von Arbeitsstunden bezahlt die Bauherrschaft keine Entschädigung. Dies gilt auch im Falle, dass der Unternehmer aufgrund eines Gesamtarbeitsvertrages seinen Arbeitnehmern Entschädigungen zu leisten hat, die nicht durch die Arbeitslosenversicherung gedeckt sind.
850 Absteckungen 851 Absteckung und Einmessung zu Lasten der Bauherrschaft:
- Die Bauherrschaft lässt durch den Geometer die Achsen vom Gebäude einmessen.
- Für die Versicherung der erstellten Absteckungen und Vermessungs-punkte der Bauleitung ist der Unternehmer verantwortlich.
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900 Versicherungen, Administratives, Bauausführungskontrollen
910 Weisungen 911 Weisungsberechtigt sind ausschliesslich die Bauleitung und Projektverfasser.
Angaben und Weisungen, die nicht von diesen Stellen erteilt werden, sind nicht gültig.
921 Baureklametafeln: Wird eine gemeinsame Baureklametafel erstellt, ist das Anbringen von zusätzlichen Firmentafeln nicht gestattet.
922 Werbemassnahmen: Weitergehende Werbemassnahmen (Besichtigungen, Publikationen, usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Einwilligung der Bauherrschaft.
920 Werbung / Auskünfte
923 Auskünfte an Medien: Stellungnahmen und Auskünfte an Medien sind Sache der Bauherrschaft.
930 Masskontrolle 931 Alle Masse auf den Plänen und in den Arbeitsbeschrieben sind vom Unter-nehmer vor Arbeitsausführung zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten sind der Bauleitung zu melden. Die Vorausmasse sind für Materialbestellungen nicht verbindlich.
940 Abnahmen durch Behörden
941 Die behördlichen Abnahmen wie Schnurgerüst/Kanalisation/Rohbaukontrolle usw. sind vom Unternehmer zu veranlassen unter gleichzeitiger Orientierung der Bauleitung. Mit den Arbeiten darf erst nach erfolgter Abnahme weitergefah-ren werden.
950 Versicherung der Bauherrschaft
951 Die Bauherrschaft schliesst eine Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversiche-rung ab. Ein Teil von den 0.8% welche bei der Eingabesumme abgezogen werden gehen zu Lasten der Bauwesen- Bauherrenhaftpflichtversicherung.
960 Versicherung des Unternehmers
961 Für Schäden und Verluste aus Einbrüchen und Diebstahl sowie Sachbeschä-digungen haftet der Unternehmer. Für Personen- und Sachschäden, für welche der Unternehmer haftbar ist, ist vom Unternehmer eine Haftpflichtversicherung mit genügender Deckung abzuschliessen und der Bauherrschaft nachzuwei-sen.
970 Materialbestellung 971 Die Materialien sind sofort nach Vertragsabschluss bzw. Planbereinigung bzw. Bemusterung zu bestellen und soweit als möglich an Lager zu nehmen. Für Verzögerungen der Fristen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschrift entste-hen, haftet der Unternehmer.
Regiearbeiten und Nachtragsarbeiten
1 Regiearbeiten dürfen nur mit ausdrücklichem Auftrag der Bauleitung ausge-führt werden. Falls der Regierapport der Bauleitung nicht spätestens an der folgenden Bausitzung übergeben werden kann, muss dieser innerhalb von 3 Tagen der Bauleitung zugestellt werden, andernfalls wird er nicht akzep-tiert.
2 Es gilt der zum Zeitpunkt der Bauausführung gültige Regietarif der betref-fenden Arbeitsgattung.
3 Zulagen (Mittagessen, Fahrkosten etc.) sind in den Tarifen enthalten und werden nicht separat vergütet.
4 Kaderstunden (z.B. Bauführer, Polier, Chefmonteur, Vorarbeiter) dürfen nur in Rechnung gestellt werden, wenn dies vorgängig gemäss schriftlichem Auftrag vereinbart wurde.
980 Ausmass, Preisänderungen, Rechnungsstellung, Zahlungen
981
5 Arbeiten und Ausmasse, die im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind und/oder sich im Laufe der Ausführung als notwendig erweisen, sind der Bauherrschaft schriftlich zu offerieren. Das Nachtragsangebot ist auf der Basis der Offerte des Werkvertrages zu kalkulieren und auf Verlangen durch Preisanalysen zu belegen. Nachtragsarbeiten dürfen erst nach der Erteilung eines ausdrücklichen, schriftlichen Auftrages der Bauherrschaft ausgeführt werden.
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6 Die Angebots- bzw. Werkvertragskonditionen, d.h. Rabatt und Skonto, gelten auch für Regie- und Nachtragsarbeiten.
982 Kostendach
Das Kostendach ist der vereinbarte Höchstpreis einer definierten Leistung, welcher insbesondere dann gilt, wenn die Abrechnung der Leistungen des Unternehmers (Auftragnehmers) nach Aufwand oder nach Menge einen höhe-ren Betrag ergeben sollte.
983
Preisänderungsverrechnung
Mehr- oder Mindervergütungen werden berechnet nach dem Verfahren mit dem Produktionskostenindex (PKI SBV), sofern die Baustelle nicht länger als drei Jahre dauert.
Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen:
- "Mitteilungen über Lohn- und Preisänderungen im Bauwesen" der Koordi-nation der Bauorgane des Bundes KBOB.
- Die Berechnung der Preisänderungen bei Nachtragsangeboten erfolgt nach den Grundlagen des Hauptangebots.
- Die Abrechnung der Preisänderungen erfolgt quartalsweise bzw. zusam-men mit der Schlussrechnung.
983.1 Teuerung
Die Bauherrschaft gewährt auf ev. Material- und Lohnpreis-Teuerungen keine Leistungen. Die Preise gelten fest bis Ende Bauzeit d.h. von ca. Oktober 2011 bis ca. Oktober 2013.
Rechnungswesen
Die Rechnungen sind mit der Adresse der Auftraggeberin der Bauleitung in 3-facher Ausfertigung, getrennt nach Akkord- und Regiearbeiten sowie Teue-rungsrechnung, einzureichen. Falsch adressierte Rechnungen werden dem Unternehmer umgehend zurückgesandt.
1 Prüf- und Zahlungsfristen
• Die Bauleitung prüft Akonto- und Teilzahlungsgesuche, Regie- und Einzel-rechnungen sowie Schlussabrechnungen innert Monatsfrist und umfang-reichere Schlussabrechnungen innert maximal drei Monaten.
• In Abweichung von SIA-Norm 118 Art. 154 Abs. 3 bedeu tet die Rech-nungsprüfung duch die Bauleitung keine Schuldanerken nung für die Bauherrschaft.
• Die Zahlungsfrist beträgt nach Ablauf der Prüffrist 30 Tage. Schlusszah-lungen werden nach Vorliegen der gegenseitig anerkannten Schlussab-rechnung und dem Eingang des Garantiescheins bezahlt. Für allfällige bei der Abnahme festgestellte und noch nicht behobene Mängel kann ein an-gemessener Rückbehalt vorgenommen werden.
2 Zahlungsbedingungen
• Die Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken (keine WIR oder dgl.).
• Der Skontoabzug wird erst bei der Schlusszahlung über die ganze Schlussabrechnungssumme abgezogen.
• Eine ARGE stellt ihre Rechnungen unter Beilage von ARGE-Einzahlungsscheinen. Die ARGE richtet dazu ein spezielles ARGE-Konto ein.
984
3 Mehrwertsteuer
• Die Mehrwertsteuer ist separat aufzuführen und auszuweisen. Die Mehr-wertsteuer-Nummer des Unternehmers ist auf jeder Rechnung bzw. jedem Zahlungsgesuch anzugeben.
• Bei einer Veränderung des Mehrwertsteuersatzes gilt dieser ab dem Da-tum des Inkrafttretens für Leistungen, Material und Lieferungen.
• Frühere Leistungen, usw. sind per Datum des Inkrafttretens auszuweisen und mit dem alten MwSt.-Satz abzurechnen.
Kostenbeteiligung des Unternehmers
Sofern beim Angebot bzw. Werkvertrag keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, gilt folgende Regelung:
985
Bauwasser und Baustrom während den Bauarbeiten wird bauseits zur Verfü-gung gestellt (Ausnahme Baumeister).
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986 Abschlagszahlungen
Im Laufe der Arbeitsausführung erhält der Unternehmer nur aufgrund einer schriftlichen, detaillierten und überprüfbaren Leistungsaufstellung Abschlags- oder Teilzahlungen von höchstens 90 % der am Bau erbrachten Leistungen. Zahlungen werden fällig unter der Voraussetzung, das s das Baupro-gramm eingehalten ist, die geleisteten Arbeiten ver tragsgemäss ausge-führt sind und keine Mängel aufweisen. Dies gilt au ch für Schlusszahlun-gen.
991 Garantie
Ist nichts anderes vereinbart, so besteht eine Garantiefrist von zwei Jahren ab Datum der beidseitigen Anerkennung der Schlussabrechnung. Hinsichtlich der Dauer der Garantiefrist gehen andere Normen des SIA oder im Einvernehmen mit dem SIA aufgestellte Normen anderer Fachverbände von, wenn sie Ver-tragsbestandteil sind.
Vor der Auszahlung des Rückbehaltes ist für Aufträge über Fr. 50'000.-- vom Auftragnehmer zur Sicherstellung der Garantieverpflichtung in jedem Fall eine Solidarbürgschaft im Sinne von Art. 181 SIA Norm 118 einer namhaften Bank oder Versicherungsgesellschaft zu leisten mit folgendem Passus:
’’Forderungen und Rechtsansprüche, welche sich auf diesen Garantie-schein stützen, sind der Bank / Versicherung vor Abl auf der Gültigkeits-termins mit eingeschriebenem Brief zur Kenntnis zu bringen. Diese wer-den, falls sie durch den Unternehmer nicht innerhal b der von der Ge-meindeverwaltung Abteilung Präsidiales angesetzten F rist erfüllt werden, vorbehaltlos befriedigt.’’
990 Garantien und Zession
992 Zession
Dem Unternehmer ist es untersagt, Forderungen oder Teile davon ohne vor-gängige, schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin an Dritte abzutreten.
KATH. KIRCHGEMEINDE WALCHWIL / EINWOHNERGEMEINDE WALCHWIL Walchwil, 20. Juni 2011
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Inhaltsverzeichnis
A. AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN 2
B. BESONDERE BESTIMMUNGEN 2
C. BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS 3
D. ANGABEN DES UNTERNEHMERS 7
E. PROJEKTGRUNDLAGEN 10
F. MATERIALSPEZIFIKATION 19
G. PREISZUSAMMENSTELLUNG 46
H. VERZEICHNIS DER FABRIKATE BEI ÄNDERUNGEN 47
I. AUSSCHREIBUNGSANERKENNUNG 48
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A. AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN
Der Unternehmer erhält vom Projektverfasser zwei Submissionsformulare, wovon eines un-verändert mit allen verlangten Angaben, Daten, Preisen, ausgefüllt einzureichen ist. Spätes-tens vor Vertragsabschluss müssen sämtliche Einzelpreise ausgefüllt werden. Teilofferten und Ausführungsvarianten sind speziell zu vermerken. Nach Voranmeldung beim Projektver-fasser kann der Unternehmer Einsicht in die Projektpläne nehmen.
Für die Ausarbeitung der Angebote wird keine Vergütung gewährt. Die Preise sind vollstän-dig mit Mehrwertsteuer, Zollgebühren, Eingabegebühren, Verpackung und Transporte franko Baustelle inkl. Abladen und Einbringen sowie Abnahme und Betriebsinstruktion zu berech-nen. Die Eingabesumme versteht sich für die vollständig betriebsbereiten Anlagen.
Arbeitsvergabe: Nach Ausmass Global Pauschal
B. BESONDERE BESTIMMUNGEN
B.1 Rangordnung
Es gelten in nachstehender Reihenfolge:
1) Die Gesetze und Vorschriften der zuständigen Behörden, resp. deren Vertretungen
2) Die Bedingungen der Bauherrschaft, resp. deren Vertretungen, sofern beiliegend
3) Die zutreffenden Fachnormen des SIA, im Speziellen auch die Norm 380/7
4) Die einschlägigen Normen anderer Fachverbände
5) Das Angebot, bzw. der Werkvertrag
B.2 Bedingungen der Bauherrschaft
Ergänzungen und Änderungen zu bestehenden allgemeinen Bestimmungen.
B.3 Bedingungen des Architekten, Generalplaners, Ge neral- oder Totalunterneh-mer
Ergänzungen und Änderungen zu bestehenden allgemeinen Bestimmungen.
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C. BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS
C.1 Planungsorganisation
Bitte Organigramm beilegen.
C.2 Art des Bauwerkes
Neubau Wohnungsbau Bewohnt
Umbau Eigentumswohnungen In Betrieb
Erweiterung Infrastruktur Klinik
Sanierung Bürobau
Provisorium Industriebau
C.2.1 Anforderungen an die Haustechnik => Schwierig keitsgrad
Normal Hoch Sehr hoch
C.2.2 Schallschutzanforderungen
Es gelten: SIA 181 minimal Anforderungen
SIA 181 erhöhte Anforderungen
C.3 Voraussichtliche Bautermine
Baubeginn --
Einlegearbeiten --
Rohbauvollendung --
Voraussichtlicher Montagetermin --
Bauvollendung / Bezugstermin --
Siehe separates Bauprogramm
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C.4 Situationsplan
--
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C.5 Abgrenzung der Planerleistungen
Die Planungsleistungen, nach den abgeschlossenen Phasen für Vorprojekt / Projekt / Aus-führungsvorbereitung, werden wie folgt abgegrenzt:
werden erbracht durch:
Teilleistungen
Inge
nieu
r
Arc
hite
kt
Unt
erne
hmer
Projektpläne X
Abgabe aller für FK erforderlichen Unterlagen / Angaben X X
Fachkoordination HLKSE X
Ausführungs-Installationsgrundrisse X
Werkstatt-, Montage- und Detailpläne auf Basis Ausfüh-rungspläne
X
Aussparungs-, Einlage- und Sockelpläne X X
Schemapläne X
Elektro- und Pneumatikschemata X
Unternehmerbauleitung, örtliche Leitungskoordination X
Terminprogramm der Installation abgestimmt auf die übergeordneten Bautermine
X
Anzeichnen von Kernbohrungen am Bau X
Einhohlen der notwendigen Bewilligungen X X
Fachbauleitung und Qualitätssicherung (QS) X
Abnahme des Werkes vom Unternehmer X X
Mängelbehebung X
Übergabe des mängelfreien Werkes an die Bauherr-schaft
X X
Eintragung aller Änderungen in Montagepläne während ganzer Ausführungsphase, leihweise Abgabe an den Ingenieur
X
Erstellung Revisionspläne auf Basis korr. Montagepläne X
Betriebsinstruktion X
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C.6 Leistungen des Unternehmers
C.6.1 Inbegriffene Leistungen
• Durchführen der behördlichen Anmelde- und Abnahmeverfahren
• Liefern aller Angaben / Unterlagen und die Gesamtleitung für Arbeiten Dritter
• Besprechungen / Sitzungen mit der Bauleitung
• Transport aller Anlageteile bis zum Montage-Ort / Die Benützung des Baukrans muss dem Baumeister direkt vergütet werden.
• Werkzeugtransport und Materialanlieferung bis zur Verwendungsstelle am Bau
• Einrichtung und Räumung der Werkstatt und Lagerplätze
• Liefern von elektrischer Ausrüstung ab bauseits installierten Netzsteckdosen
• Bohren von Löchern für die Befestigung von Anlageteilen
• Anzeichnen von Kernbohrungen auf dem Bau
• Vorausmass / Grundausmass
• Grundanstriche als Korrosionsschutz bis zur Abnahme der Anlage
• Schützen der Armaturen und Apparate vor Beschädigungen
• Einmalige Druckprobe mit Protokoll
• Durchspülen des Leitungssystems vor der Abnahme
• Einmalige De- und Wiedermontage der Heizkörper für Malerarbeiten sowie das Wieder-inbetriebsetzen der Anlage
• Laufendes Nachtragen von Änderungen und Ergänzungen in den Plänen
• Messungen / Funktionsprüfungen / Proben und Einregulierung der Anlage
• Vollständige Instruktion der Bauherrschaft über Funktion / Betrieb und Unterhalt der An-lage
• Liefern von Betriebs- und Wartungsanleitungen
C.6.2 Nicht inbegriffene Leistungen
• Durchbrüche und Kernbohrungen in Decken und Wänden
• Einmauern von Trägern und Rohrschellen / Versetzen von Mauerrahmen
• Mauerschlitze für Leitungen
• Zumauern und Zuputzen von Schlitzen und Durchbrüchen
• Behebung von Schäden und Verunreinigungen, verursacht von Dritten
• Abschrankungen und Verkleidungen
• Deckenanstriche (mehr als Grundanstrich)
• Gerüste für Arbeiten über 3.5 m
• Kosten und Gebühren für Bewilligungs-, Konzessions- und Abnahmeverfahren
• Erstellen von Bemusterungen, Musterzimmer, usw.
• Einrichtung und Betrieb der Bauheizung
• Elektrische Verdrahtungen und Anschlüsse
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D. ANGABEN DES UNTERNEHMERS
D.1 Auskünfte zur Firma und Auftragsabwicklung
Firma .........................................................................
Adresse .........................................................................
Telefon .........................................................................
Telefax .........................................................................
Anzahl Personal gesamt ...................
Kaufmännisches Personal ........... Montagepersonal ...........
Technisches Personal ........... Lehrlinge ...........
D.2 Sachbearbeiter
Der Unternehmer stellt für das vorliegende Objekt nachstehende Personen zur Verfügung:
Name Funktion Ausbildung Praxis
Techn. Leiter ..... Jahre
Techn. Leiter Stv. ..... Jahre
Baul. Monteur ..... Jahre
D.3 Angaben zur Serviceorganisation
Besteht eine Serviceorganisation Ja Nein
Nächste Servicestelle .........................................................................
Anzahl Servicepersonal .........................................................................
Pikettdienst 24 h 5 Tage 7 Tage
Interventionszeit ab Aufgebot < 2 h > 5 h
Müssen für Instandhaltung Unter- lieferanten aufgeboten werden Ja Nein
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D.4 Subunternehmer
Werden Subunternehmer vorgesehen? Ja Nein
Wenn ja, welche? .........................................................................
D.5 Vorbereitungs- und Montagedauer
Der Unternehmer benötigt:
Ab Bestellungseingang für Vorbereitung und Materialbestellung ........... Wochen
Bei Einsatz einer Montagegruppe für die Ausführung der Arbeiten ........... Wochen
Die Lieferfrist beträgt insgesamt (ab Bestellungseingang bis zur Betriebsbereitschaft) ........... Wochen
D.6 Haftpflichtversicherung
Der Unternehmer ist für seine Haftung gegenüber Dritten für folgende Leistungen versichert:
Bei Sachschaden max. Leistung pro Ereignis CHF .............................—
Bei Todesfall oder Körperverletzung
pro Person CHF .............................—
pro Schadenereignis CHF .............................—
maximale Leistung pro Ereignis CHF .............................—
Versicherungsgesellschaft .........................................
Police-Nr. .........................................
Selbstbehalt CHF .............................—
D.7 Angebotserklärung
D.7.1 Verbindlichkeiten
Das Angebot ist verbindlich bis .........................................................................
Festpreis bis .........................................................................
D.7.2 Teuerung
Der Unternehmer beansprucht folgende Teuerung auf Einheitspreise, Netto abzüglich. Ra-batt, Skonto exkl. MwSt. Grundlage nach VSEI, wenn bei Vertragsverhandlung nicht anders vereinbart.
Für Löhne (Lohnanteil 66.7 %)
Für Material (Materialanteil 33.3 %)
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D.8 Regiearbeiten
Als Grundlage für eventuelle Regiearbeiten gelten die vom Bauherrn oder dessen Vertreter, ordnungsgemäss visierten Regierapporte über Arbeitszeit und Materialverbrauch.
Für die Vergütung der Regieleistungen gelten die am Ausführungs-Ort üblichen Lohnansät-ze.
Heute betragen die Regielöhne für das vorliegende Objekt:
Verband .................................................. Stand ........................
CHF/Std. CHF/Std.
Techniker / Montageleiter ...…......— B-Monteur ….........—
Chefmonteur ..….......— C-Monteur ..….......—
Leitender Monteur ............— Lehrling 1. + 2. Lehrjahr ............—
A-Monteur ..….......— Lehrling 3. + 4. Lehrjahr ............—
In obigen Stundenlöhnen sind alle Lohnkostenansätze gemäss SIA Norm 380/7, Art. 4.501, inbegriffen.
Auf die Regiearbeiten werden folgende Rabatte gewährt:
Material .................% Löhne .................%
D.8.1 Überzeitzuschläge in % der Regieansätze
Überstunden dürfen nur mit Wissen und nach Genehmigung durch die Bauleitung angeord-net und durchgeführt werden. Zuschläge kommen wie folgt zur Anwendung:
Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit .........% (18.00 Uhr – 20.00 Uhr)
Nachtarbeit .........% (20.00 Uhr – 06.00 Uhr)
Samstag .........% (06.00 Uhr – 18.00 Uhr)
Sonntagsarbeit .........%
Zulagen gemäss ........................................................................
Zeitliche Arbeitsbegrenzungen sind gemäss Vorspann Alfred Müller AG zu beachten!
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E. PROJEKTGRUNDLAGEN
E.1 Plangrundlagen
Titel Mst. Plan Nr. Datum
Prov. Ausschreibungspläne 2. Untergeschoss 1:50 101 KEA 21.06.2011 1. Untergeschoss 1:50 102 KEA 21.06.2011 Erdgeschoss 1:50 103 KB 21.06.2011 Erdgeschoss 1:100 103 KEB 13.05.2011 1. Obergeschoss 1:100 104 KEB 13.05.2011 2. Obergeschoss 1:100 105 KEB 13.05.2011 1. Dachgeschoss 1:100 106 KEB 13.05.2011 2. Dachgeschoss 1:100 107 KEB 13.05.2011 Schnitt K01 1:50 201 K 07.06.2011 Schnitt K02 1:50 202 K 07.06.2011 Schnitt K03 1:50 203 K 07.06.2011 Schnitt K04 1:50 204 K 07.06.2011 Schnitt K05 1:50 205 K 07.06.2011 Schnitt E01 1:50 225 E 07.06.2011 Schnitt E02 1:50 226 E 07.06.2011 Schnitt E03 1:50 227 E 07.06.2011 Schnitt E04 1:50 228 E 07.06.2011 Schnitt B01 / B02 1:50 250 07.06.2011 Schnitt B03 / B04 1:50 252 07.06.2011 Nordwestfassade KGH 1:50 301 K 13.05.2011 Südwestfassade KGH 1:50 302 K 13.05.2011 Südostfassade KGH 1:50 303 K 13.05.2011 Nordostfassade KGH 1:50 304 K 13.05.2011 Südwestfassade EGH 1:50 325 E 13.05.2011 Südostfassade EGH 1:50 326 E 13.05.2011 Nordostfassade EGH 1:50 327 E 13.05.2011 Nordwestfassade EGH 1:50 328 E 13.05.2011
E.2 Anlageverzeichnis
Leitungen Brunnen (Kalt- und Schmutzwasser), Feuerlöschleitung, Schmutzwasserleitungen im Bereich der Tiefgarage, Dachwasserleitung an Decke Tiefgarage, Grundleitung unterhalb der Bodenplatte und Abwasserhebeanlage.
E.3 Anlagebeschrieb
E.3.1 252 Spezielle Sanitäre Apparate
E.3.1.1 252.2 Feuerlöscheinrichtungen
Gemäss Auflagen der kantonalen Brandschutzvorschriften sind folgende Löscheinrichtungen vorzusehen:
In jedem Geschoss 1 Stk. Feuerlöschposten für Auf- oder Unterputzmontage, 40 m Schlauchlänge, Feuerhahn 5/4“ / 2“, Support für Handalarm-taste und Ausschnitt in Türe, mit Platz für 1 Handlöscher
In jedem Geschoss 2 Stk. Feuerlöscher Schaum (Light Water) Brandklasse A B, 9l
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E.3.1.2 252.3 Montage
Transport der Materialien und Werkzeuge auf die Baustelle sowie Rücktransport der letzte-ren nach beendeter Montage. Montage sämtlicher aufgeführten speziellen Apparate inkl. al-ler dazugehörigen Anlageteile gemäss Lieferumfang. Liefern und versetzen der erforderli-chen Dübelmaterialien.
Einregulieren der ganzen Anlage und Übergabe derselben an die Bauherrschaft. Instruktion an das Bedienungspersonal.
Die Rücknahme sämtlicher Verpackungsmaterialien inkl. deren fachgerechten Entsorgung ist einzurechnen.
E.3.2 253 Ver- und Entsorgungsapparate
E.3.2.1 253.2 Abwasserhebeanlage
Für die Entwässerung des 1. und 2.Untergeschosses ist eine Abwasserpumpanlage not-wendig.
Standort Tiefgarage 2. Untergeschoss
Abwasser Fäkalwasser
Pumpanlage Einpumpanlage
Pumpenschacht Kompaktabwasserhebeanlage in bauseitig gelieferten Aufstellungsraum
Sammel-Störmeldung Ja Nein
E.3.2.2 253.3 Montage
Transport der Materialien und Werkzeuge auf die Baustelle sowie Rücktransport der letzte-ren nach beendeter Montage. Montage sämtlicher aufgeführten Ver- und Entsorgungsappa-rate inkl. aller dazugehörigen Anlageteile gemäss Lieferumfang. Liefern und versetzen der erforderlichen Dübelmaterialien.
Einregulieren der ganzen Anlage und Übergabe derselben an die Bauherrschaft. Instruktion an das Bedienungspersonal.
Die Rücknahme sämtlicher Verpackungsmaterialien inkl. deren fachgerechten Entsorgung ist einzurechnen.
E.3.3 254 Leitungen
E.3.3.1 254.0 Kaltwasser
Aufbau des Kaltwasser-Leitungssystems anhand nachfo lgender Grundlagen
Hausanschlussleitung Wasserversorgung
Schnittstelle zu Wasserversorgung Wasserzähler
Lieferung Hauptwasserzähler Wasserversorgung
Ruhedruck 6-8 bar
Wasserhärte 27 °fH
Standort Verteilbatterien: Kirchengemeindehaus: Technik 2. Untergeschoss
Einwohnergemeindehaus: Technik 1. Untergeschoss
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Strangaufteilung Verteilbatterie Kirchengemeindehau s Strang 1 Hauptzuleitung DN 40 Strang 2 Brunnen DN 20 Strang 3 Umgebung DN 20 Strang 4 Kaltwasser DN 32 Strang 5 Zuleitung Wassererwärmungsanlage DN 32
Strangaufteilung Verteilbatterie Einwohnergemeindeh aus Strang 1 Hauptzuleitung DN 32 Strang 2 Feuerlöschleitung und Kaltwasser Bistro DN 32 Strang 3 Umgebung DN 20 Strang 4 Kaltwasser Einwohnergemeindehaus DN 25
Konzept Gruppenabstellungen Absperrung pro Strang an der Verteilbatterie, pro PEX-Verteiler und Abgang zu den Gartenventilen bzw. zum Brunnen
Leitungsführung: • AP in den Untergeschossen • In abgehängten Decken und Schächten in den Erd- und Obergeschossen • Anschlussleitungen von Gruppenverteilungen eingelegt
Leitungsmaterialien: • Hochlegierter austenitischer, nichtrostender Stahl, Werkstoff-Nr. 1.4401, Pressfittings
aus nichtrostendem Stahl oder Spezial-Rotguss-Legierung • Kunststoffrohr PE-Xc, Klemm- oder Pressfiffings • Das Leitungssystem verfügt die SVGW-Zulassung für Trinkwasserinstallationen
Die Leitungen sind mit Flussrichtungspfeilen zu kennzeichnen. Vorbeschriebene Leitungen betriebsbereit montiert inkl. Druckprobe nach den Leitsätzen des SVGW (Ausgabe 2000). Für die Druckproben ist ein Protokoll zu erstellen.
E.3.3.2 254.2 Schmutzwasser
Aufbau des Schmutzwasser-Leitungssystems anhand nac hfolgender Grundlagen
Kanalisation ausserhalb Gebäude Durch Baumeister
Kanalisation innerhalb Gebäude Durch Sanitärunternehmer
Grundleitungsanschlüsse Auf Bodenplatte sowie teilweise hochliegend
Abwasserförderungsanlage Ja Nein
Angeschlossene Entwässerungs- gegenstände an die Abwasser- förderungsanlage Entwässerungsgegenstände im 1. und 2. Unterge-
schoss
Entwässerungssystem Hauptlüftungssystem mit teilweise Umlüftungen
Leitungsführung: • AP in den Untergeschossen • In Schächten in den Erd- und Obergeschossen • In Vormauerungen in den Erd- und Obergeschossen • Eingelegt
Leitungsmaterialien: • PE-Rohr (Polyaethylen Hart), PE Formstücke • Geberit Silent mit Formstücken
Kunststoffrohre ≥ DN 100 sind bei Brandabschnitten mit Brandmanschetten zu versehen. Vorbeschriebene Leitungen betriebsbereit montiert nach der Norm „SN 592 000 und Emp-fehlung CH“ Ausgabe 2002.
Hans Abicht AG LV Sanitär, Tiefgarage 0883 Überbauung Zentrum Walchwil
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E.3.3.3 254.3 WAR Dachwasser
Aufbau des Regenwasser-Leitungssystems anhand nachf olgender Grundlagen
Kanalisation ausserhalb Gebäude Durch Baumeister
Kanalisation innerhalb Gebäude Durch Sanitärunternehmer
Grundleitungsanschlüsse Hochliegend
Entwässerungssystem Konventionell
Zu entwässernde Dachflächen Hauptdächer
Leitungsführung: • AP in den Untergeschossen • In der Fassadendämmung • Eingelegt
Leitungsmaterialien: • Geberit Silent mit Formstücken
Kunststoffrohre ≥ DN 100 sind bei Brandabschnitten mit Brandmanschetten zu versehen. Schnittstelle DW-Einläufe: Steckmuffe durch den Sanitär-Unternehmer / Abdichtungen und Regenwassereinläufe sowie Rinnen durch den Dachdecker oder Spengler. Vorbeschriebene Leitungen betriebsbereit montiert nach der Norm „SN 592 000 und Empfehlung CH“ Ausga-be 2002.
E.3.3.4 254.4 Grundleitungen
Aufbau der Grundwasserleitungen anhand nachfolgende r Grundlagen
Aufbau im Trennsystem. Zusammenführung im Mischsystem erst ausserhalb des Gebäudes.
Abwässer Schmutzabwasser (Das Regenwasser wird bauseitig der Versickerung zugeführt.)
Grundleitungen Sanitär In Decke 1.Untergeschoss sowie unterhalb Boden-platte
Grundleitungen bauseitig Leitungen ausserhalb des Gebäudes
Grundleitungsanschlüsse Auf Bodenplatte sowie teilweise hochliegend
Abwasserförderungsanlage Ja Nein
Angeschlossene Entwässerungs- gegenstände an die Abwasser- förderungsanlage Entwässerungsgegenstände 1. und 2.Untergeschoss
Angeschlossene Entwässerungsgruppen und Fallstränge an die Grundleitungen Hochliegend: Fallstränge und Entwässerungsgegenstände Erdge-
schoss und Obergeschosse Über Grundleitung in Bodenplatte Fallstränge und Entwässerungsgegenstände 1. und
2.Untergeschoss Leitungsführung In der Bodenplatte EG / Unter der Bodenplatte 2.UG
Leitungsmaterialien PE-Rohr (Polyaethylen Hart), PE Formstücke
Vorbeschriebene Leitungen betriebsbereit montiert nach der Norm „592 000 und Empfeh-lung CH“ Ausgabe 2002.
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E.3.3.5 254.5 Pumpendruckleitung
Pumpendruckleitung an der Abwasserförderungsanlage abgenommen und in einen hochlie-genden Grundleitungsanschluss geführt.
Standort Abwasserförderungsanlage Tiefgarage 2.Untergeschoss
Standort Grundleitungsanschluss Erdgeschoss Kirchengemeindehaus Pumpendruckleitung Vergrössern des abwärtsführenden Rohres
Leitungsmaterialien: • PE-Rohr (Polyaethylen Hart), PE Formstücke
Vorbeschriebene Leitungen betriebsbereit montiert nach der Norm „592 000 und Empfeh-lung CH“ Ausgabe 2002.
E.3.4 255 Dämmungen
E.3.4.1 255.0 Kaltwasser
Dämmen der Kaltwasser-Leitungen zur Verhinderung von Kondensatbildung.
Dämmmaterial: 1. PIR-Hartschaumschalen, trocken angesetzt mit Flüssigkunstoff-Überstrich einlagig 2. PIR-Hartschaumschalen, trocken angesetzt mit Flüssigkunstoff-Überstrich mehrlagig.
Dämmstärke 30 mm 3. AF-Armaflex-Schlauch, alle Nähte fachgerecht verschliessen. Dämmstärke 9 mm /
13 mm / 19 mm 4. Tubolit Polyethylen-Schlauch mit PE-Oberflächenfolie alle Nähte fachgerecht ver-
schliessen. Dämmstärke 5 mm / 9 mm / 13 mm / 20 mm 5. FOAM Schalen. Dämmstärke 30 mm
Umhüllung: 1. Umhüllung aus Hart-PVC 2. Umhüllung aus Alu-Grobkornfolie 3. Umhüllung aus Leichtmetallblech
Dämmmaterial Umhüllung Dämmstärke
Leitungen sichtbar 1 3 30mm
Leitungen in abgehängten Decken 1 3 30mm
Leitungen in Schächten 1 3 30mm
Leitungen im Mauerwerk / Leichtbau 3 - 13mm
Leitungsdurchführungen Brandab-schnitte (Decken / Wände) 5 3 30mm
E.3.4.2 255.2 Schmutzwasser
Dämmen der Schmutzwasser-Leitungen zur Verhinderung von Schall.
Dämmmaterial: 1. Anorganische Schalen oder Matten, mit Drahtgeflecht-Bandage und Gips- oder Weiss-
zementüberstrich. Dämmstärke 30 mm 2. Anorganische Schalen oder Matten. Dämmstärke 30 mm 3. PIR-Hartschaumschalen, trocken angesetzt, mit galvanisiertem Draht befestigt und
Gips- oder Weisszementüberstrich 4. Blei-Schallschutz, Längs- und Querstösse überlappt, mit Draht / Kabelbinder gebunden
Hans Abicht AG LV Sanitär, Tiefgarage 0883 Überbauung Zentrum Walchwil
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5. Silent-Dämmschlauch 6. AF-Armaflex-Schlauch, alle Nähte fachgerecht verschliessen. Dämmstärke 9 mm /
13 mm / 19 mm 7. Tubolit Polyethylen-Schlauch mit PE-Oberflächenfolie alle Nähte fachgerecht ver-
schliessen. Dämmstärke 9 mm / 13 mm / 20 mm 8. FOAM Schalen. Dämmstärke 30 mm
Umhüllung: 1. Umhüllung aus Hart-PVC 2. Umhüllung aus Alu-Grobkornfolie 3. Umhüllung aus Leichtmetallblech
Dämmmaterial Umhüllung Dämmstärke
Leitungen sichtbar EG-DG 4 - 17mm
Leitungen sichtbar 1.-2. UG - - -
Leitungen in Schächten 4 - 17mm
Leitungen im Mauerwerk / Leichtbau 5 - 4mm
Leitungen eingelegt 5 - 4mm
Leitungsdurchführungen Brandab-schnitte (Decken / Wände) 8 - 30mm
E.3.4.3 255.3 Regenwasser
Dämmen der Regenwasser-Leitungen zur Verhinderung von Kondensatbildung und Schall.
Dämmmaterial: 1. PIR-Hartschaumschalen, trocken angesetzt mit Flüssigkunstoff-Überstrich einlagig 2. PIR-Hartschaumschalen, trocken angesetzt mit Flüssigkunstoff-Überstrich mehrlagig.
Dämmstärke 30 mm 3. Blei-Schallschutz, Längs- und Querstösse überlappt, mit Draht / Kabelbinder gebunden 4. AF-Armaflex-Schlauch, alle Nähte fachgerecht verschliessen. Dämmstärke 9 mm /
13 mm / 19 mm 5. FOAM Schalen. Dämmstärke 30 mm
Umhüllung: 1. Umhüllung aus Hart-PVC 2. Umhüllung aus Alu-Grobkornfolie 3. Umhüllung aus Leichtmetallblech
Dämmmaterial Umhüllung Dämmstärke
Leitungen sichtbar 4 - 13mm
Leitungen in Schächten 3 - 17mm
Leitungen im Mauerwerk 4 - 13mm
Leitungen eingelegt 4 - 13mm
Leitungsdurchführungen Brandab-schnitte (Decken / Wände)
5 - 30mm
E.3.4.4 255.5 Pumpendruckleitung
Dämmen der Pumpendruck-Leitungen zur Verhinderung von Schall:
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1. Anorganische Schalen oder Matten, mit Drahtgeflecht-Bandage und Gips- oder Weiss-zementüberstrich. Dämmstärke 30 mm
2. Anorganische Schalen oder Matten. Dämmstärke 30 mm 3. PIR-Hartschaumschalen, trocken angesetzt, mit galvanisiertem Draht befestigt und
Gips- oder Weisszementüberstrich 4. Blei-Schallschutz, Längs- und Querstösse überlappt, mit Draht / Kabelbinder gebunden 5. Silent-Dämmschlauch 6. AF-Armaflex-Schlauch, alle Nähte fachgerecht verschliessen. Dämmstärke 9 mm /
13 mm / 19 mm 7. Tubolit Polyethylen-Schlauch mit PE-Oberflächenfolie alle Nähte fachgerecht ver-
schliessen. Dämmstärke 9 mm / 13 mm / 20 mm 8. FOAM Schalen. Dämmstärke 30 mm
Umhüllung: 1. Umhüllung aus Hart-PVC 2. Umhüllung aus Alu-Grobkornfolie 3. Umhüllung aus Leichtmetallblech
Dämmmaterial Umhüllung Dämmstärke
Leitungen sichtbar 6 - 6mm
Leitungen in Schächten 4 - 17mm
Leitungsdurchführungen Brandab-schnitte (Decken / Wände)
8 - 30mm
E.3.5 259 Übriges
E.3.5.1 259.2 Unvorhergesehenes
Unvorhergesehenes ist als Regiearbeit nach effektivem Aufwand mit den vom Unternehmer aufgeführten Ansätzen / Konditionen abzurechnen und zuvor zu offerieren.
Die Kosten für Unvorhergesehenes werden als Budgetposition erfasst.
Fallen keine diesbezüglichen Leistungen an, hat der Unternehmer kein Anrecht auf diesen Betrag.
E.3.6 Brunnen
Für den Brunnen sind in dieser Submission die Kaltwasser- und Schmutzwasserleitungen inkl. der notwendigen Formstücke sowie die Absperrung der Kaltwasserleitung enthalten.
Es sind weder der Brunnen (inkl. Auslaufarmatur, Ab- und Überlauf) noch eine Aufbereitung für das Wasser in dieser Submission eingerechnet.
E.4 Mehrwertsteuer
Die Einheitspreise sind ohne MwSt. einzusetzen. Die MwSt. muss separat ausgewiesen werden.
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E.5 Konformitätserklärung
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F. MATERIALSPEZIFIKATION
Die Materialspezifikation ist mit den vorgegebenen Materialien, Fabrikaten, Typen sowie Einzelpreisen auszufüllen.
Allfällige Fabrikats- und Materialänderungen mit Mehr- oder Minderpreisen sind unter "Ver-zeichnis der Fabrikate bei Änderungen" aufzuführen.
4. August 2011
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
TiefgarageTG
Sanitäre Anlagen25
Spezielle Sanitärapparate252
Lieferung Feurlöscheinrichtung2522
000R **
100R **
110R **
111R **
111.001R ** Feuerlöscher Schaum Brandklasse A/BLöschmittelmenge 9 LiterLeistungsklasse 27 A
A St 4 TG : :2522 : : : :
111.003R ** Feuerlöscher mit Kastenaus Stahlblech, grundiert,für Auf-/Unterputzmontage,Platz für 1 Löscher,Kunststofftrommel, Schlauchschwarz ø 19/27mm,Verbindungsschlauch G1",Feuerhahn G5/4" / 1"Hohlstrahlrohr.40m Schlauchlänge
.99R **
A St 2 TG : :2522 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total Lieferung Feurlöscheinrichtung Fr.
Seite 20
4. August 2011
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
252 Spezielle Sanitärapparate
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Montage Feuerlöscheinrichtung2523
000R BedingungenPositionen, die nicht dem Originaltext NPK entsprechen,sind mit dem Buchstaben R vor der Positionsnummer gekenn-zeichnet.Ohne andere Angabe sind die für das Erbringen einerLeistung erforderlichen Lieferungen eingeschlossen (NormSIA 118).
900R Verschiedene Apparate
910R Pumpen, Feuerlöscher, Löschposten
915R Feuerlöscher, Löschposten
915.100R Feuerlöscher
915.110R In Posten
915.111R Normobjekt
A St 2 TG : :2523 : : : :
915.120R An Wand
915.121R Normobjekt
A St 2 TG : :2523 : : : :
915.200R Löschposten
915.210R Haspel mit Dreharm, ohne Ventil, auf Wand
915.211R Normobjekt
A St 2 TG : :2523 : : : :
915.300R Zubehör
915.310R Ventil zu Löschposten -11/2"
915.311R Normobjekt
A St 2 TG : :2523 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total Montage Feuerlöscheinrichtung Fr.
Total Spezielle Sanitärapparate Fr.
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4. August 2011
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
253 Ver-und Entsorgungsapparate
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Ver-und Entsorgungsapparate253
Lieferung Abwasserhebeanlage2532
Eigene NPK (V'03)
000R **
100R **
110R **
111R **
111.032R **Abwasserhebeanlagez.B. gemäss Offerte der Firma:Biral AGSüdstrasse 103110 MünsingenTel. 031 720 90 00Angebot Nr. C-0011020767vom 01.07.2011
Fäkalien-Kompakt-AnlageTyp: Biral FSC 940 Einzelfür 1 Pumpe Bauform 11
Behälter nach Schweizer Empfehlung SN 592 00-2002Für Reservevolumen.
Lieferumfang:- Behälter- Kupplungsrohrbogen- Enddistanzstück- Pumpendruckleitung
Abmessungen:Länge: 1400 mmBreite: 680 mmHöhe: 1200 mm
Inkl. Abwasser- undFäkalienpumpe mitWirbelradTyp: Biral FWX 80-230/4 026Betr. Vorschr. 08 0385.2121
Pumpendaten:Fördermedium: Fäkalien / Abw.Förderstrom: 5.0 l/sFörderhöhe: 10 mDrehzahl: 1450 min-1Druckstutzenanschluss: DN80Motorleistung: 3.4/2.6 kWSpannung: 3x400 V, 50 Hz
Lieferumfang Pumpe:- Pumpe mit Motor- 10 m loses Anschluss-
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4. August 2011
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
253 Ver-und Entsorgungsapparate
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
kabel
Zusätzlich in Offerteenthalten:- 1 Kupplungsflansch- 1 Kette komplett à 1m Länge inkl. 2 Kettennotglieder- Steuerung BS5279 mit Schwimmschalter- 3 Niveauregler Typ: MS1/6 Kabellänge: m- 1 Signalhorn Typ: KH1- 1 Schieber- 1 Rückschlagklappe- 1 Rahmen zu FSC 1300- 1 Abdeckplatte zu FSC 1300
Inkl. Inbetriebsetzung
.99R **
St 1 TG : :2532 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total Lieferung Abwasserhebeanlage Fr.
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4. August 2011
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
253 Ver-und Entsorgungsapparate
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Montage Abwasserhebeanlage2533
Eigene NPK (V'03)
000R **
100R **
110R **
111R **
111.033R **Transport und Montage derkompletten Abwasserhebeanlageinkl. allen Anlageteilen wieunter Position 253.2 "Lieferung Abwasserhebeanlage"beschrieben.
Inbetriebsetzung,Einregulierung undInstruktion an das Bedienungspersonal.
.99R **
St 1 TG : :2533 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total Montage Abwasserhebeanlage Fr.
Total Ver-und Entsorgungsapparate Fr.
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4. August 2011
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Leitungen254
Kaltwasser2540
Sanitäranlagen: Versorgungsleitungen (V'11)
000 BedingungenPositionen, die nicht dem Originaltext NPK entsprechen,sind mit dem Buchstaben R vor der Positionsnummer gekenn-zeichnet.Ohne andere Angabe sind die für das Erbringen einerLeistung erforderlichen Lieferungen eingeschlossen (NormSIA 118).
200 Leitungen aus Metall- und Metallverbundrohren
260 Rohre und Formstücke für Pressverbindungen
260.100 Ohne andere Angaben ist der Werkstoff:
260.110 Nichtrostender Stahl 1.4401.
260.120 Rotguss.
261 Rohre.
261.100 Stahlrohre nichtrostend.
261.110 Für d (1):
261.114 mm 22.
A m 63.00 TG : :2540 : : : :260.110
261.116 mm 35.
A m 33.00 TG : :2540 : : : :260.110
262 Bogen und Winkel.
262.100 Bogen (1).
262.110 Grad 90, mit Muffen (1):
262.114 mm 22.
A St 27 TG : :2540 : : : :260.110
262.116 mm 35.
A St 20 TG : :2540 : : : :260.110
262.130 Grad 45, mit Muffen (1):
262.136 mm 35.
A St 1 TG : :2540 : : : :260.110
262.500 Winkel (1):
262.510 Grad 90, mit Muffe und IG (1):
262.514 mm 22.
A St 1 TG : :2540 : : : :260.110
264 T.
264.100 Grad 90 (1).
264.110 Mit Muffen (1).
264.116 mm 35.
A St 2 TG : :2540 : : : :260.120
Seite 25 Übertrag
4. August 2011
Übertrag
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
265 Muffen, Reduktionen, Stopfen und Kappen.
265.100 Muffe.
265.110 Für d (1):
265.114 mm 22.
A St 11 TG : :2540 : : : :260.110
265.116 mm 35.
A St 6 TG : :2540 : : : :260.110
267 Uebergänge.
267.100 Mit Muffe.
267.110 Mit AG (1).
267.114 mm 22.
A St 3 TG : :2540 : : : :260.110
267.116 mm 35.
A St 4 TG : :2540 : : : :260.110
800 Verbindungen und Befestigungen
810 Verbindungen, Mauerdurchführungen
818 Verbindungen.
818.100 Verbindungen für Metallrohre (1).
818.110 Schraubverbindung (1).
818.113 DN 20.
A St 4 TG : :2540 : : : :
818.115 DN 32.
A St 4 TG : :2540 : : : :
818.400 Verbindungen für Metallrohre (4).
818.440 Pressverbindung (1).
818.443 DN 20.
A St 80 TG : :2540 : : : :
818.445 DN 32.
A St 64 TG : :2540 : : : :
820 RohrschellenMit Befestigungsmaterial.
822 Rohrschellen mit Gewinderohr.
822.300 Mit Zweilochgrundplatte.
822.310 Mit Gummieinlage (1).
822.313 DN 20.
A St 34 TG : :2540 : : : :
822.315 DN 32.
A St 16 TG : :2540 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total Kaltwasser Fr.
Seite 26
4. August 2011
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Schmutzwasser2542
Sanitäranlagen: Entsorgung (V'11)
000 BedingungenPositionen, die nicht dem Originaltext NPK entsprechen,sind mit dem Buchstaben R vor der Positionsnummer gekenn-zeichnet.Ohne andere Angabe sind die für das Erbringen einerLeistung erforderlichen Lieferungen eingeschlossen (NormSIA 118).
300 Leitungen aus Kunststoff mit Steck- oder thermische rSchweissverbindung
300.100 Ohne andere Angaben ist der Werkstoff:
300.110 PE.
310 Rohre und Formstücke
311 Rohre.
311.100 Rohr.
311.120 d (2):
311.121 mm 110.
m 57.00 TG : :2542 : : : :300.110
311.122 mm 125.
m 6.00 TG : :2542 : : : :300.110
312 Reduktionen.
312.100 Zentrisch.
312.120 Kurz (2):
312.122 mm 125.
St 3 TG : :2542 : : : :300.110
313 Bogen und Winkel.
313.100 Bogen.
313.120 Bis Grad 45, (2):
313.121 mm 110.
St 29 TG : :2542 : : : :300.110
314 Abzweige.
314.100 Bis Grad 45.
314.120 d (2):
314.121 mm 110.
St 1 TG : :2542 : : : :300.110
314.200 Grad 46 bis 90.
314.220 d (2):
314.221 mm 110.
St 1 TG : :2542 : : : :300.110
315 Zubehör.
315.400 Reinigungsstück.
Seite 27 Übertrag
4. August 2011
Übertrag
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
315.440 Mit Verschlusskappe, Grad 90. (2):
315.442 mm 125.
St 3 TG : :2542 : : : :300.110
320 Rohre und Formstücke schallgedämmt
321 Rohre schallgedämmt.
321.100 Rohr schallgedämmt.
321.110 d:
321.116 mm 110.
m 6.00 TG : :2542 : : : :
322 Reduktionen schallgedämmt.
322.300 Exzentrisch.
322.330 Lang.
322.336 mm 110.
St 1 TG : :2542 : : : :
330 Apparateanschlussstücke
332 Bogen, Winkel und Geruchverschluss.
332.100 Bogen.
332.170 Für Regenwassereinlauf, Grad 88. Mit Dämmung.
332.178 mm 110.
St 3 TG : :2542 : : : :300.110
340 Muffen und Verbindungselemente
341 Muffen.
341.100 Langmuffe.
341.120 Mit Dichtung. (2):
341.121 mm 110.
St 14 TG : :2542 : : : :300.110
341.200 Steckmuffe.
341.220 Mit Dichtung. (2):
341.221 mm 110.
St 1 TG : :2542 : : : :300.110
341.300 Elektromuffen und Thermomuffen.
341.320 Elektromuffe. (2):
341.321 mm 110.
St 30 TG : :2542 : : : :300.110
800 Verbindungen, Anschlüsse, Befestigungen undAblaufzubehör
810 Verbindungen und Anschlüsse
818 Montageaufwand für Verbindungen und Anschlüsse.
818.200 Schweissverbindungen Kunststoff.
818.210 Stumpfschweissverbindung (1).
818.217 DN 80.
Seite 28 Übertrag
4. August 2011
Übertrag
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
St 1 TG : :2542 : : : :
818.220 Stumpfschweissverbindung (2).
818.221 DN 100.
St 83 TG : :2542 : : : :
818.222 DN 125.
St 9 TG : :2542 : : : :
818.240 Heizwendel-Schweissverbindung (2).
818.241 DN 100.
St 30 TG : :2542 : : : :
818.400 Verschiedene Verbindungen.
818.420 Steckverbindung (2).
818.421 DN 100.
St 15 TG : :2542 : : : :
818.480 Grundleitungsanschluss (2).
818.481 DN 100.
St 3 TG : :2542 : : : :
820 RohrschellenMit Befestigungsmaterial.
823 Rohrschellen mit Gewindestange.
823.100 Mit Zweilochgrundplatte.
823.110 Mit Gummieinlage (1).
823.117 DN 100.
St 8 TG : :2542 : : : :
823.118 DN 125.
St 3 TG : :2542 : : : :
824 Rohrschellen auf Schalung.
824.200 Rohrschelle höhenverstellbar.
824.210 Höhe bis mm 150 (1).
824.217 DN 100.
St 45 TG : :2542 : : : :
870 Zubehör
871 Tragschalen.
871.300 Verzinkt, lackiert (1).
871.307 DN 100.
m 63.00 TG : :2542 : : : :
872 Tragschalenbefestigungen.
872.300 Aus Kunststoff (1).
872.307 DN 100.
St 126 TG : :2542 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Seite 29 Übertrag
4. August 2011
Übertrag
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Total Schmutzwasser Fr.
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Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
WAR Dachwasser2543
Sanitäranlagen: Entsorgung (V'11)
000 BedingungenPositionen, die nicht dem Originaltext NPK entsprechen,sind mit dem Buchstaben R vor der Positionsnummer gekenn-zeichnet.Ohne andere Angabe sind die für das Erbringen einerLeistung erforderlichen Lieferungen eingeschlossen (NormSIA 118).
300 Leitungen aus Kunststoff mit Steck- oder thermische rSchweissverbindung
300.100 Ohne andere Angaben ist der Werkstoff:
300.110 PE.
310 Rohre und Formstücke
311 Rohre.
311.100 Rohr.
311.120 d (2):
311.121 mm 110.
m 27.00 TG : :2543 : : : :300.110
312 Reduktionen.
312.300 Exzentrisch.
312.320 Kurz (2):
312.321 mm 110.
St 4 TG : :2543 : : : :300.110
313 Bogen und Winkel.
313.100 Bogen.
313.120 Bis Grad 45, (2):
313.121 mm 110.
St 12 TG : :2543 : : : :300.110
314 Abzweige.
314.100 Bis Grad 45.
314.120 d (2):
314.121 mm 110.
St 4 TG : :2543 : : : :300.110
315 Zubehör.
315.400 Reinigungsstück.
315.440 Mit Verschlusskappe, Grad 90. (2):
315.441 mm 110.
St 1 TG : :2543 : : : :300.110
340 Muffen und Verbindungselemente
341 Muffen.
341.100 Langmuffe.
Seite 31 Übertrag
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TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
341.120 Mit Dichtung. (2):
341.121 mm 110.
St 8 TG : :2543 : : : :300.110
341.300 Elektromuffen und Thermomuffen.
341.320 Elektromuffe. (2):
341.321 mm 110.
St 16 TG : :2543 : : : :300.110
342 Verbindungselemente.
342.300 Verschluss.
342.360 Deckel. (2):
342.361 mm 110.
St 1 TG : :2543 : : : :300.110
800 Verbindungen, Anschlüsse, Befestigungen undAblaufzubehör
810 Verbindungen und Anschlüsse
818 Montageaufwand für Verbindungen und Anschlüsse.
818.200 Schweissverbindungen Kunststoff.
818.210 Stumpfschweissverbindung (1).
818.218 DN 90.
St 4 TG : :2543 : : : :
818.220 Stumpfschweissverbindung (2).
818.221 DN 100.
St 51 TG : :2543 : : : :
818.240 Heizwendel-Schweissverbindung (2).
818.241 DN 100.
St 16 TG : :2543 : : : :
818.400 Verschiedene Verbindungen.
818.420 Steckverbindung (2).
818.421 DN 100.
St 8 TG : :2543 : : : :
818.480 Grundleitungsanschluss (2).
818.481 DN 100.
St 1 TG : :2543 : : : :
820 RohrschellenMit Befestigungsmaterial.
823 Rohrschellen mit Gewindestange.
823.100 Mit Zweilochgrundplatte.
823.110 Mit Gummieinlage (1).
823.116 DN 80.
St 25 TG : :2543 : : : :
870 Zubehör
871 Tragschalen.
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Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
871.300 Verzinkt, lackiert (1).
871.307 DN 100.
m 27.00 TG : :2543 : : : :
872 Tragschalenbefestigungen.
872.300 Aus Kunststoff (1).
872.307 DN 100.
St 54 TG : :2543 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total WAR Dachwasser Fr.
Seite 33
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TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Grundleitungen2544
Sanitäranlagen: Entsorgung (V'11)
000 BedingungenPositionen, die nicht dem Originaltext NPK entsprechen,sind mit dem Buchstaben R vor der Positionsnummer gekenn-zeichnet.Ohne andere Angabe sind die für das Erbringen einerLeistung erforderlichen Lieferungen eingeschlossen (NormSIA 118).
300 Leitungen aus Kunststoff mit Steck- oder thermische rSchweissverbindung
300.100 Ohne andere Angaben ist der Werkstoff:
300.110 PE.
310 Rohre und Formstücke
311 Rohre.
311.100 Rohr.
311.120 d (2):
311.121 mm 110.
A m 12.00 TG : :2544 : : : :300.110
311.122 mm 125.
A m 135.00 TG : :2544 : : : :300.110
312 Reduktionen.
312.300 Exzentrisch.
312.320 Kurz (2):
312.322 mm 125.
A St 4 TG : :2544 : : : :300.110
313 Bogen und Winkel.
313.100 Bogen.
313.120 Bis Grad 45, (2):
313.121 mm 110.
A St 12 TG : :2544 : : : :300.110
313.122 mm 125.
A St 36 TG : :2544 : : : :300.110
313.200 Bogen mit langem Schenkel.
313.240 Grad 46 bis 90. (2):
313.242 mm 125.
A St 3 TG : :2544 : : : :300.110
314 Abzweige.
314.100 Bis Grad 45.
314.120 d (2):
314.122 mm 125.
A St 10 TG : :2544 : : : :300.110
Seite 34 Übertrag
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TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
315 Zubehör.
315.600 Schachtanschlüsse.
315.620 Schachtfutter (2).
315.621 mm 110.
A St 2 TG : :2544 : : : :300.110
315.622 mm 125.
A St 10 TG : :2544 : : : :
330 Apparateanschlussstücke
332 Bogen, Winkel und Geruchverschluss.
332.100 Bogen.
332.170 Für Regenwassereinlauf, Grad 88. Mit Dämmung.
332.178 mm 110.
A St 4 TG : :2544 : : : :300.110
340 Muffen und Verbindungselemente
341 Muffen.
341.100 Langmuffe.
341.120 Mit Dichtung. (2):
341.121 mm 110.
A St 2 TG : :2544 : : : :300.110
341.122 mm 125.
A St 23 TG : :2544 : : : :300.110
341.200 Steckmuffe.
341.220 Mit Dichtung. (2):
341.221 mm 110.
A St 1 TG : :2544 : : : :300.110
341.222 mm 125.
A St 6 TG : :2544 : : : :300.110
341.300 Elektromuffen und Thermomuffen.
341.320 Elektromuffe. (2):
341.321 mm 110.
A St 2 TG : :2544 : : : :300.110
341.322 mm 125.
A St 68 TG : :2544 : : : :300.110
600 Entwässerungsgegenstände
630 Bodenabläufe und Roste
635 Ablauf horizontal mit hinterem Einlauf.
635.100 Leichte Ausführung.
635.130 Mit eckigem Rahmen bis mm 200.
635.135 DN 100.
A St 1 TG : :2544 : : : :
800 Verbindungen, Anschlüsse, Befestigungen undAblaufzubehör
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TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
810 Verbindungen und Anschlüsse
818 Montageaufwand für Verbindungen und Anschlüsse.
818.200 Schweissverbindungen Kunststoff.
818.220 Stumpfschweissverbindung (2).
818.221 DN 100.
A St 36 TG : :2544 : : : :
818.240 Heizwendel-Schweissverbindung (2).
818.241 DN 100.
A St 140 TG : :2544 : : : :
818.242 DN 125.
A St 68 TG : :2544 : : : :
818.400 Verschiedene Verbindungen.
818.420 Steckverbindung (2).
818.421 DN 100.
A St 7 TG : :2544 : : : :
818.422 DN 125.
A St 29 TG : :2544 : : : :
820 RohrschellenMit Befestigungsmaterial.
824 Rohrschellen auf Schalung.
824.100 Spreizrohrschelle.
824.130 Höhe mm 151 bis 300 (1).
824.137 DN 100.
A St 11 TG : :2544 : : : :
824.138 DN 125.
A St 97 TG : :2544 : : : :
825 Befestigungen der Bodenwasserabläufe.
825.100 Stütze.
825.120 Höhe bis OK Bodenwasserablauf mm 301 bis 500.
825.124 DN 60.
A St 1 TG : :2544 : : : :
870 Zubehör
871 Tragschalen.
871.300 Verzinkt, lackiert (1).
871.307 DN 100.
A m 12.00 TG : :2544 : : : :
871.308 DN 125.
A m 135.00 TG : :2544 : : : :
872 Tragschalenbefestigungen.
872.300 Aus Kunststoff (1).
872.307 DN 100.
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TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
A St 24 TG : :2544 : : : :
872.308 DN 125.
A St 270 TG : :2544 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total Grundleitungen Fr.
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TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Pumpendruckleitungen2545
000 BedingungenPositionen, die nicht dem Originaltext NPK entsprechen,sind mit dem Buchstaben R vor der Positionsnummer gekenn-zeichnet.Ohne andere Angabe sind die für das Erbringen einerLeistung erforderlichen Lieferungen eingeschlossen (NormSIA 118).
400 Leitungen aus Kunststoff mit Schweissverbindung
410 Rohre
410.100 Ohne andere Angaben ist der Werkstoff:
410.110 Polyethylen PE.
411 Rohre.
411.200 Rohre in Stangen.
411.220 d (2):
411.221 mm 90.
A m 48.00 TG : :2545 : : : :410.110
430 Formstücke
430.100 Ohne andere Angaben ist der Werkstoff:
430.110 Polyethylen PE.
430.130 Polybuten PB.
431 Bogen und Winkel.
431.300 Winkel Grad 45.
431.320 Mit Muffen (2):
431.321 mm 90.
A St 24 TG : :2545 : : : :430.110
434 Muffen und Reduktionen.
434.100 Muffe.
434.120 Für d (2):
434.121 mm 90.
A St 16 TG : :2545 : : : :430.110
434.160 Elektroschweissmuffe (2):
434.161 mm 90.
A St 16 TG : :2545 : : : :430.130
435 Verbindungen.
435.100 Verschraubung (1).
435.140 Mit Muffe und IG (2):
435.141 mm 90.
A St 3 TG : :2545 : : : :
800 Verbindungen und Befestigungen
810 Verbindungen, Mauerdurchführungen
818 Verbindungen.
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TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
254 Leitungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
818.300 Verbindungen für Metallrohre (3).
818.340 Schweissverbindung elektrisch (2).
818.341 DN 80.
A St 16 TG : :2545 : : : :
818.500 Verbindungen für Kunststoffrohre (1).
818.560 Schweissverbindung Kunststoff (2).
818.561 DN 80.
A St 83 TG : :2545 : : : :
820 RohrschellenMit Befestigungsmaterial.
822 Rohrschellen mit Gewinderohr.
822.300 Mit Zweilochgrundplatte.
822.320 Mit Gummieinlage (2).
822.321 DN 80.
A St 54 TG : :2545 : : : :
829R ** Rohrschellen für Einlage
829.101R ** Rohrschelle für Einlagehöhenverstellbar, bis H=150mmDN 80
A St 4 TG : :2545 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total Pumpendruckleitungen Fr.
Total Leitungen Fr.
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TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
255 Dämmungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Dämmungen255
Kaltwasser2550
Dämmungen (V'11)
000R BedingungenOhne andere Angabe sind die für das Erbringen einerLeistung erforderlichen Lieferungen eingeschlossen (NormSIA 118).
300R Dämmungen mit Hartschaumschalen
300.100R Ohne andere Angaben ist die Ausführung:
300.120R PIR-Schalen, mm 30
310R Leitungen. (1)
315R Umhüllung m. Leichtmetallblech
315.100R Hartschaumschalen mit verz. Draht befestigt. Umhüllung ausLeichtmetallblech.
315.110R Rohre (1)
315.113R DN 20
A m 63.00 TG : :2550 : : : :300.120
315.115R DN 32
A m 33.00 TG : :2550 : : : :300.120
315.130R Bogen bis Grad 90 (1)
315.133R DN 20
A St 28 TG : :2550 : : : :300.120
315.135R DN 32
A St 21 TG : :2550 : : : :300.120
315.150R Abzweiger (1)
315.155R DN 32
A St 2 TG : :2550 : : : :300.120
315.200R Hartschaumschalen mit verz. Draht befestigt. Umhüllung ausLeichtmetallblech.
315.230R Befestigungen (1)
315.233R DN 20
A St 34 TG : :2550 : : : :300.120
315.235R DN 32
A St 16 TG : :2550 : : : :300.120
315.300R Hartschaumschalen mit verz. Draht befestigt. Umhüllung ausLeichtmetallblech.
315.310R Abschlüsse (1)
315.313R DN 20
A St 4 TG : :2550 : : : :300.120
315.315R DN 32
A St 5 TG : :2550 : : : :300.120
400R Dämmschläuche, Umhüllungen, Bandagen, Anstriche, Zubehör
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Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
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255 Dämmungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
400.100R Ohne andere Angaben ist die Ausführung:
400.110R PE
400.120R Kautschuk synth.
410R Dämmschläuche.
411R Dämmschlauch ungeschlitzt
411.100R Aus geschlossenzelligem Schaumstoff
411.150R Dämmstärke mm 11 bis 15 (1)
411.153R DN 20
A m 3.00 TG : :2550 : : : :400.120
411.900R ** Brandschutz
411.940R ** Leitungen durch Brandabschnitt
411.942R ** FOAM-SchaumglasL = 1.4 m, DN 20
A St 4 TG : :2550 : : : :
411.944R ** FOAM-SchaumglasL = 1.4 m, DN 32
A St 3 TG : :2550 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total Kaltwasser Fr.
Seite 41
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Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
255 Dämmungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Schmutzwasser2552
Dämmungen (V'11)
000R BedingungenOhne andere Angabe sind die für das Erbringen einerLeistung erforderlichen Lieferungen eingeschlossen (NormSIA 118).
400R Dämmschläuche, Umhüllungen, Bandagen, Anstriche, Zubehör
410R Dämmschläuche.
411R Dämmschlauch ungeschlitzt
411.100R Aus geschlossenzelligem Schaumstoff
411.120R Dämmstärke bis mm 6 (2)
411.122R DN 100
A m 64.00 TG : :2552 : : : :
411.900R ** Brandschutz
411.940R ** Leitungen durch Brandabschnitt
411.946R ** FOAM-SchaumglasL = 1.4 m, DN 100
A St 1 TG : :2552 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total Schmutzwasser Fr.
Seite 42
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Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
255 Dämmungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
WAR Regenwasser2553
Dämmungen (V'11)
000R BedingungenOhne andere Angabe sind die für das Erbringen einerLeistung erforderlichen Lieferungen eingeschlossen (NormSIA 118).
400R Dämmschläuche, Umhüllungen, Bandagen, Anstriche, Zubehör
400.100R Ohne andere Angaben ist die Ausführung:
400.120R Kautschuk synth.
410R Dämmschläuche.
411R Dämmschlauch ungeschlitzt
411.100R Aus geschlossenzelligem Schaumstoff
411.120R Dämmstärke bis mm 6 (2)
411.160R Dämmstärke mm 11 bis 15 (2)
411.162R DN 100
A m 33.00 TG : :2553 : : : :400.120
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total WAR Regenwasser Fr.
Seite 43
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Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
255 Dämmungen
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Pumpendruckleitung2555
Dämmungen (V'11)
000R BedingungenOhne andere Angabe sind die für das Erbringen einerLeistung erforderlichen Lieferungen eingeschlossen (NormSIA 118).
400R Dämmschläuche, Umhüllungen, Bandagen, Anstriche, Zubehör
410R Dämmschläuche.
411R Dämmschlauch ungeschlitzt
411.100R Aus geschlossenzelligem Schaumstoff
411.120R Dämmstärke bis mm 6 (2)
411.121R DN 80
A m 16.00 TG : :2555 : : : :
411.900R ** Brandschutz
411.940R ** Leitungen durch Brandabschnitt
411.945R ** FOAM-SchaumglasL = 1.4m, DN 80
A St 3 TG : :2555 : : : :
420R Umhüllung.
421R Schaumstoff
421.100R Schalldämmung, schwer
421.110R Für Leitungen
421.114R DN 80
A m 8.00 TG : :2555 : : : :
421.115R DN 100
A m 4.00 TG : :2555 : : : :
421.190R ** Zuschläge
421.191R ** Zuschlag für Formstücke,Auskerbungen und Abschlüsse50% von "421.11*"
A % .50 TG : :2555 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total Pumpendruckleitung Fr.
Total Dämmungen Fr.
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4. August 2011
Ausschreibung Nr.: 0883-S-TGHans Abicht AGIngenieure für Gebäudetechnik usic siaBuchserstr. 125000 AarauTel. 062 836 09 36
TG Tiefgarage25 Sanitäre Anlagen
259 Uebriges
Objekt: Überbauung Zentrum, Walchwil
Uebriges259
Unvorhergesehenes2592
000R **
100R **
110R **
111R **
111.036R **Für Unvorhergesehenes undZusätzliche Arbeiten ist imvorliegenden Devi vom Unternehmer ein Budgetbetrageinzusetzen.
Dieser ist im Bedarfsfallauszuweisen und von der Bauleitung oder dem Fachplaner zu visieren.
Fallen keine diesbezüglichenArbeiten an, so hat derUnternehmer kein AnrechtAuf diesen Betrag.
Der Nettobetrag ist je nachRabatt und Skonto hochzurechnen.
Nettobetrag Fr. 7’000.--exkl. MWST
.99R **
A St 1 TG : :2592 : : : :
Brutto Fr.
001 Positionsrabatt %
Total Unvorhergesehenes Fr.
Total Uebriges Fr.
Brutto Fr.
001 Rabatt %
Total Sanitäre Anlagen Fr.
Total Tiefgarage Fr.
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Hans Abicht AG LV Sanitär, Tiefgarage 0883 Überbauung Zentrum Walchwil
n:\auftrag\2008\0883\11 devis\01 sanitär\dv20110804_devis_s_tiefgarage.doc 04.08.2011/vk 46
G. PREISZUSAMMENSTELLUNG
252 Spezielle Sanitärapparate ...........................
252.2 Lieferung Feuerlöscheinrichtung ...........................
252.3 Montage Feuerlöscheinrichtung ...........................
253 Ver- und Entsorgungsapparate ...........................
253.2 Lieferung Abwasserhebeanlage ...........................
253.3 Montage Abwasserhebeanlage ...........................
254 Leitungen ...........................
254.0 Kaltwasser ...........................
254.2 Schmutzwasser ...........................
254.3 WAR Dachwasser ...........................
254.4 Grundleitung ...........................
254.5 Pumpendruckleitungen ...........................
255 Dämmungen ...........................
255.0 Kaltwasser ...........................
255.2 Schmutzwasser ...........................
255.3 WAR Regenwasser ...........................
255.5 Pumpendruckleitungen ...........................
259 Uebriges ...........................
259.2 Unvorhergesehenes ...........................
Total Tiefgarage ...........................
Hans Abicht AG LV Sanitär, Tiefgarage 0883 Überbauung Zentrum Walchwil
n:\auftrag\2008\0883\11 devis\01 sanitär\dv20110804_devis_s_tiefgarage.doc 04.08.2011/vk 47
H. VERZEICHNIS DER FABRIKATE BEI ÄNDERUNGEN
Falls die Fabrikate vom Auszug abweichen, hat der Unternehmer dieses Verzeichnis auszu-füllen, aufgegliedert nach BKP.
Seite BKP Mat.-Nr. Neues Fabrikat / Typ
Mehr- / Minderpreis Brutto exkl. MwSt.
Hans Abicht AG LV Sanitär, Tiefgarage 0883 Überbauung Zentrum Walchwil
n:\auftrag\2008\0883\11 devis\01 sanitär\dv20110804_devis_s_tiefgarage.doc 04.08.2011/vk 48
I. AUSSCHREIBUNGSANERKENNUNG
Der Auftragnehmer erklärt hiermit ausdrücklich, dass er die vorliegenden objektbezogenen speziellen Bedingungen zur SIA-Norm 118 in allen Teilen zur Kenntnis genommen und seine Offerte auf deren Grundlagen erstellt hat.
Der Auftragnehmer hat sämtliche Pläne, Bedingungen und Vorschriften, die sich auf die vor-beschriebenen Arbeiten beziehen, eingesehen und verpflichtet sich, die Arbeiten zu den ein-gesetzten Einheitspreisen fachgerecht auszuführen und innerhalb der festgesetzten Fristen zu vollenden. Er bekundet durch seine Unterschrift seine Fachkundigkeit und sein Einver-ständnis mit der vorgeplanten technischen Lösung.
Ort und Datum: Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Unternehmers:
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geprüft: Visum: