17
Technische Universität Darmstadt FB 2 Institut für Politikwissenschaften Semester Veranstaltungstitel Dozent/in: Titel Vorname Nachname Hausarbeit Problemlösungsfähigkeit von Verhandlungssystemen 28.02.2008 vorgelegt von Vorname Nachname Anschrift Matrikelnummer Studiengang Fachsemester E-Mail-Adresse

Hausarbeit - SchreibCenter · Staates in den 70er-Jahren setzte sich in Theorie und Praxis das Konzept des kooperativen ... Kooperationsspiele und Konfliktspiele (Raabe 2000: 45f)

Embed Size (px)

Citation preview

Technische Universität Darmstadt FB 2 – Institut für Politikwissenschaften Semester Veranstaltungstitel Dozent/in: Titel Vorname Nachname

Hausarbeit

Problemlösungsfähigkeit von Verhandlungssystemen

28.02.2008

vorgelegt von Vorname Nachname

Anschrift

Matrikelnummer Studiengang

Fachsemester E-Mail-Adresse

1

Gliederung

1. Einleitung – Problemaufriss……………………………………………………..

S. 2

2. Zur Theorie von Verhandlungssystemen………………………………….. 2.1 Der Maßstab…………………………………………………………………. 2.2 Forschungsstand und Schlussfolgerungen……………………… 2.3 Zentrale Hypothesen……………………………………………………..

S. 3 S. 3 S. 3 S. 7

3. Fallbeispiele…………………………………………………………………………….. 3.1 Das Fallbeispiel Gesundheitswesen……………………………….. 3.2 Das Fallbeispiel Verbundforschung…………………………………

S. 8 S. 8 S. 11

4. Schlussbemerkung…………………………………………………………………..

S. 13

5. Literatur…………………………………………………………………………………..

S. 15

6. Anhang: Formular "Förmliche Erklärung zur Anfertigung von Hausarbeiten"………………………………………………………………………….

S. 16

2

1. Einleitung - Problemaufriss

Nach dem Versagen des Steuerungsstaates und dem Erkennen des Steuerungsproblems des

Staates in den 70er-Jahren setzte sich in Theorie und Praxis das Konzept des kooperativen

Staates durch. Hierbei handelt es sich um ein von Verhandlungen geprägtes System, in dem

politische Entscheidungen nicht alleine parlamentarisch, d.h. hierarchisch, getroffen werden,

sondern auch innerhalb von Verhandlungen, wobei nicht-staatliche Akteure mit einbezogen

werden. Der Staat tritt in Kooperation und delegiert, um seine Handlungs- und

Steuerungsfähigkeit zurückzuerlangen. Bereits in den 70er Jahren beobachteten Scharpf

(1978, zit. nach Rabe 2000: 18) und andere Autoren eine zunehmende horizontale

Interaktion zwischen privaten nicht-staatlichen Akteuren auf der einen, sowie eine

zunehmende vertikale Interaktion zwischen verschiedenen Regierungsebenen auf der

anderen Seite.

Bei dieser Thematik drängen sich unterschiedlichste Fragen auf. Wenn im modernen

demokratischen Staat verbindliche politische Entscheidungen immer häufiger im Rahmen

von Verhandlungen getroffen werden, bei denen sowohl private als auch staatliche Akteure

beteiligt sind, ist die Frage nach der Problemlösungsfähigkeit von Verhandlungssystemen

höchst interessant und wichtig, in erster Linie um es möglich zu machen,

Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen eine problemadäquate Lösung mittels

Verhandlungen realisierbar wird. Ist es überhaupt möglich, in Verhandlungssystemen – im

konsensuellen Modus – genauso system- und gemeinwohlorientierte Lösungen hoher

Qualität zu erzielen, die eine ideale zentrale hierarchische Instanz anstreben würde? Wenn

dies der Fall ist, bleibt die Frage, welche Bedingungen gegeben sein müssen, um genau dies

zu erreichen. In der Literatur wird in diesem Zusammenhang häufig die Gefahr von

Minimallösungen, also die Gefahr von suboptimalen Kompromisslösungen (eine Einigung auf

den kleinsten gemeinsamen Nenner der an der Verhandlung beteiligten Akteure)

angesprochen (Mayntz 2004: 73; Benz 2000: 106; Eberlein/Grande 2003: 196). Hierauf

möchte ich mich im Folgenden konzentrieren. Genauer auf die Frage: Unter welchen

Bedingungen führen Verhandlungen zu suboptimalen Kompromisslösungen?

Zuallererst erörtere ich dabei einen Maßstab, an dem ich die Qualität eines

Verhandlungsergebnis messen werde (2.1 Der Maßstab), lege dann den aktuellen

Forschungsstand zum Thema dar und stelle anhand diesem eigene Überlegungen an (2.2

3

Forschungsstand und Schlussfolgerungen), kristallisiere dabei die zentralen Hypothesen

heraus (2.3 Zentrale Hypothesen) und wende diese exemplarisch und vergleichend an zwei

Fallbeispielen an (3. Fallbeispiele), um die aufgeführten Hypothesen empirisch zu testen. Bei

diesem Schritt erscheint es mir zunächst als wichtig, die anfänglichen Interessen,

Motivationen, Handlungsorientierungen und Ziele der einzelnen Akteure zu erkennen und zu

benennen, um daraufhin zu beurteilen, ob und inwieweit sich diese Akteure zu Gunsten

einer systemrationalen, also einer gemeinwohl- und problemorientierten Lösung von ihren

ursprünglichen Zielen entfernen oder ob sie lediglich darauf bedacht sind, ihren eigenen

Nutzen zu maximieren. Schlussendlich werde ich meine Ergebnisse in einer

Schlussbemerkung (4. Schlussbemerkung) zusammenfassen.

2. Zur Theorie von Verhandlungssystemen

2.1 Der Maßstab

Um meine eingangs gestellte Frage nach den Umständen, unter denen es in Verhandlungen

zu suboptimalen Kompromisslösungen kommt, zu beantworten, ist es zunächst von großer

Bedeutung, einen Maßstab zu definieren, an dem man die Qualität von Politikergebnissen

messen kann, um zu erkennen, wann überhaupt von einer suboptimalen Lösung zu sprechen

ist. Hierfür bietet sich das Kaldor-Kriterium (Kaldor 1939, zit. nach Scharpf 1992a: 15) an,

nach dem alle Vorhaben akzeptabel sind, bei denen der aufsummierte Netto-Nutzen aller

beteiligten Akteure gegenüber dem Nichteinigungspunkt, also dem Status quo, erhöht wird.

Genauer bedeutet dies, dass der Vorteil der einen ausreichen muss, den Nachteil der

anderen Seite auszugleichen, wodurch Ausgleichszahlungen möglich werden (Scharpf 1992b:

57). Das ebenfalls in der Literatur diskutierte Pareto-Kriterium, nach dem alle Vorhaben

akzeptabel sind, bei denen keiner der Beteiligten gegenüber dem Status quo schlechter

gestellt wird, mindestens einer jedoch besser (Scharpf 1992b: 57), ist an dieser Stelle

weniger sinnvoll, da seine Erfüllung lediglich Aussage über den Vorteil (wenigstens) eines

Akteurs trifft, was in seiner Aussagekraft jedoch weit entfernt ist von einem insgesamt

positiven Politikergebnis.

2.2 Forschungsstand und Schlussfolgerungen

Nachdem ich nun im vorherigen Abschnitt einen Maßstab aufgezeigt habe, an dem ich die

Qualität von Verhandlungsergebnissen messen möchte, lege ich nun den aktuellen

4

Forschungsstand zum Thema – mit Blick auf die übergeordnete Fragestellung – dar. Zu

Beginn habe ich bereits erwähnt, dass Verhandlungssysteme in modernen Demokratien im

Zusammenhang mit der Erzeugung von Politikergebnissen stark an Bedeutung gewonnen

haben, wobei Politik oft in einem eine Vielzahl von öffentlichen und auch privaten Akteuren

einbindenden Prozess entsteht (Mayntz 1993: 241). Die Gründe hierfür sind für diese Arbeit

eher zweitrangig, weswegen ich auf eine Erläuterung an dieser Stelle verzichte.

Zunächst ist festzuhalten, dass es Unterschiede zwischen Verhandlungssystemen

entsprechend der Freiwilligkeit (oder Unfreiwilligkeit) der Verhandlungen, der

Handlungsorientierungen der Akteure, der Art der Konflikte und der Verhandlungsmodi gibt,

welche deren Problemlösungsfähigkeit bedingen (Gülker 1998, zit. nach Vetterlein 2000: 12)

und dass es in Verhandlungen einige Aufgaben zu bewältigen gilt, um eine problemadäquate

Lösung herbeizuführen. Dennoch ist es nach dem Coase-Theorem zumindest theoretisch

möglich, alle Wohlfahrtsgewinne, die durch ideale hierarchische Maßnahmen erreicht

werden können, auch mittels Verhandlungen zu erreichen, mit der Einschränkung, dass

Transaktionskosten1 vernachlässigt werden (Coase 1690, zit. nach Scharpf 1993b: 60). Dies

gilt auch, wenn man hierbei die Annahme von egoistisch-rational handelnden Akteuren zu

Grunde legt. Nun gilt es, genau diese Unterschiede und deren Auswirkungen auf den Verlauf

von Verhandlungen und ihre Ergebnisse aufzuzeigen.

Zu allererst muss zwischen freiwilligen und unfreiwilligen Verhandlungen

(Zwangsverhandlungen) unterschieden werden: Während bei Zwangsverhandlungen alle

Akteure auf eine Lösung angewiesen sind und daher eher zu einem Kompromiss bereit sind,

können bei freiwilligen Verhandlungen die Ziele der jeweiligen Akteure auch in Eigenregie

umgesetzt werden (Vetterlein 2000: 12). Hier liegt der Schluss nahe, dass freiwillige

Verhandlungen weitaus stärker die Überordnung einer systemrationalen Lösung über

Eigeninteressen der Akteure fordert, wenn es zu einer problemadäquaten Lösung im Sinne

eines gesamtwohlmaximierenden Ergebnisses kommen soll, als dies bei

Zwangsverhandlungen der Fall ist. Schneider und Janning (2006: 147) heben hierzu hervor,

dass Akteure in freiwilligen Verhandlungen bestenfalls zu einer pareto-effizienten Lösung

gelangen können.

1 Unter Transaktionskosten verstehe ich beispielsweise Kosten, die aus Warnstreiks entstehen.

5

Weiter wird in der Literatur nach der Art des Konfliktes unterschieden, wobei das Konzept

der Spieltheorie zugrunde gelegt wird. Unterschieden wird in Koordinationsspiele,

Kooperationsspiele und Konfliktspiele (Raabe 2000: 45f). Ein Koordinationsspiel liegt vor,

wenn die Interessen der Akteure übereinstimmen, es also nur noch um eine Abstimmung des

Verhaltens geht, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Das Kooperationspiel ist

gegeben, wenn abgestimmtes Handeln der Betroffenen zwar für alle vorteilhaft wäre, jedoch

ein Konflikt über die Verteilung der Gewinne, die aus dem kooperativen Handeln entstehen,

besteht (Raabe 2000: 45f).2

Ein Konfliktspiel besteht, wenn vollkommen entgegengesetzte Interessen gegeben sind

und aus diesem Grund ein Gewinn des einen den Verlust des anderen impliziert. Jede Lösung

wird so zu einem Nullsummenspiel (Raabe 2000: 46). Es ist eindeutig, dass im Falle einer

reinen Koordinationssituation am ehesten eine problemadäquate Lösung erzielt werden

kann, während bei der Konfliktsituation eine Blockade wahrscheinlich wird, da kein Akteur

einem Lösungsvorschlag des anderen zustimmen wird, zumindest wenn man ein egoistisch-

rationales Verhalten unterstellt, wie es beispielweise beim akteurszentrieren

Institutionalismus (vgl. Scharpf 2000) getan wird, und kein Drohpotential vorhanden ist.

Schließlich bedeutet das Zustimmen zu diesem Lösungsvorschlag einen eigenen Verlust. In

der Praxis am häufigsten sind Kooperationssituationen vorzufinden, bei denen prinzipiell

eine systemrationale Lösung erzielt werden kann (von Prittwitz 1996: 119). Ob dies

geschieht, hängt in erster Linie davon ab, ob sich die Beteiligten über die Verteilung der

Gewinne und Verluste einigen können. Schwierigkeiten ergeben sich hierbei einerseits durch

die Unsicherheit, ob die Verhandlungspartner die Absprachen einhalten werden, was einen

Anreiz zur Nicht-Kooperation darstellen kann3 (Raabe 2000: 45f), andererseits dadurch, dass

Akteure, die bereitwillig zu einer insgesamt besseren Lösung beitragen möchten, Gefahr

laufen, in der Verteilungsfrage gegenüber Akteuren, die lediglich „bargaining“ (dazu später

mehr) betreiben, benachteiligt zu werden, worin der Kernpunkt des Verhandlungsdilemmas

liegt, das häufig zu suboptimalen Lösungen führt (Scharpf 1993b: 66; Scharpf 2000: 211).

Abhilfe für diese beiden Schwierigkeiten könnte Vertrauen zwischen den

Verhandlungspartnern darstellen (Mayntz 1997, zit. nach Braun 2000: 135), das sich häufig in

2 Das gängigste Beispiel für diese Situation ist das „Battle Of Sexes“. Die Situation ist folgende: Zwei Ehepartner möchten den Abend miteinander verbringen. Er möchte ins Stadion zu einem Fußballspiel; sie möchte einen Boxkampf ansehen. Zwar hätte weder sie noch er Gefallen an dem Vorschlag des jeweils anderen, dennoch wäre eine Abendgestaltung ohne den Ehepartner für beide die denkbar schlechteste Lösung (Raabe 2000:45f). 3 Das „Gefangenendilemma“ (Schneider/Janning 2006: 136) verhält sich hierzu kongruent.

6

Netzwerken entwickelt, die lange bestehen. Die angeführten Schwierigkeiten können hierbei

überwunden werden, da durch Vertrauen die Angst vor der Ausbeutung seitens der anderen

Akteure abnimmt und so Verhandlungsteilnehmer eher bereit sind, Vorleistungen ohne

direkte Gegenleistung zu erbringen oder gar mehr zu investieren als andere Akteure (Braun

2000: 135). Verstärkt werden kann dies durch den „Schatten der Zukunft“ (Axelrod 1991, zit.

nach Vetterlein 2000: 16), der bedeutet, dass das Verhalten der Akteure durch die Angst vor

„Vergeltungsschlägen“ der Gegenüber oder durch die Hoffnung, dass ein jetziges eigenes

Entgegenkommen ein späteres der anderen Akteure hervorrufen könnte, positiv beeinflusst

wird.

Eine weitere Unterscheidung von Verhandlungen wird in der Literatur anhand der

Interaktions- bzw. Handlungsorientierung der Akteure vorgenommen. Unterschieden wird

hauptsächlich in kompetitive und kooperative Handlungsorientierungen. Bei erster wird der

Verlust der anderen Akteure als eigener Gewinn aufgefasst. Hier wird also das Ziel der

Akteure ein relativer Erfolg zum Abschneiden der anderen Akteure sein. Ist eine solche

Handlungsorientierung der Akteure innerhalb einer Verhandlung gegeben, wird das Kaldor-

Optimum nicht erreicht werden können (Scharpf 1992a: 20). Es käme somit höchstens zu

einer suboptimalen Lösung. Bei der kooperativen Handlungsorientierung ist das Abschneiden

aller Beteiligten für alle von Bedeutung, womit eine problemadäquate Lösung möglich wird

(Vetterlein 2000: 14).

Auch die unterschiedlichen Verhandlungsmodi der Akteure wirken sich auf die

Problemlösungskapazität eines Verhandlungssystems aus. Scharpf nennt „bargaining“,

„problem solving“ und „confrontation“ als drei mögliche Modi der Verhandlung (Scharpf

1985, zit. nach Vetterlein 2000: 14), wobei diese drei Modi mit den oben genannten

Interaktionsorientierungen korrespondieren. „Bargaining“ ist hierbei der am häufigsten

anzutreffende Modus, was sich aus dem bereits beschriebenen Verhandlungsdilemma

erklärt. Wenn ein Verteilungsvorteil eines Akteurs nicht hingenommen wird, kann der

Konflikt über die Verteilung des Kooperationsgewinnes zu Verhandlungsblockaden oder

suboptimalen Lösungen führen.

Es sollte jedoch nicht der Eindruck entstehen, als könnte man unterschiedlichen

Verhandlungssystemen bzw. Verhandlungen (oder auch Akteuren) die verschiedenen

Verhandlungsmodi und Handlungsorientierungen eindeutig zuordnen. Bei

Kooperationsspielen beispielsweise bestehen zwei Dimensionen der Verhandlung: einerseits

7

die Produktionsdimension, bei der die Produktion eines Politikergebnisses im Fokus steht,

andererseits die Verteilungsdimension, in der die Kooperationsgewinne und –kosten

aufgeteilt werden müssen. Beide dieser Dimensionen erfordern gänzlich unterschiedliche

Interaktionsorientierungen und Verhandlungsmodi: die Produktionsdimension den

Verhandlungsmodus problem solving und eine kooperative Interaktionsorientierung, die

Verteilungsdimension den Verhandlungsmodus bargaining und eine kompetitive

Interaktionsorientierung (Scharpf 1992: 21). Scharpf bezeichnet den letzgenannten Fall als

„Positive Coordination“ (Scharpf 1993b: 143; Scharpf 2000: 212). Hier fallen die höchsten

Transaktionskosten an (Schneider/Janning 2006: 149). Es ist anschaulich, dass

Verhandlungen, bei denen die Teilnehmer zwar alle ein Interesse an einer Lösung haben,

vielleicht sogar alle eine ähnliche oder gar dieselbe Lösung präferieren, dennoch an der

Verteilungsfrage scheitern oder zu suboptimalen Kompromissen führen können. Letzteres

vor allem dann, wenn keine Einigkeit über die Verteilung von Nutzen und Kosten erzielt

werden kann und Akteure aus diesem Grund andere Ergebnisse anstreben, die für sie

niedrigere Kosten bzw. höhere Gewinne verursachten.

Zudem ist anzumerken, dass in der Realität – anders als beim Coase-Theorem –

Transaktionskosten auftreten und somit nicht vernachlässigbar sind. Diese steigen jedoch

exponentiell mit der Zahl der beteiligten Akteure. In der Folge steigt die Gefahr von

Minimallösungen bzw. Blockaden mit der Anzahl der beteiligten Akteure und es werden sich

in der Realität eher Situationen vorfinden lassen, bei denen die Anzahl der Teilnehmer einer

Verhandlung äußerst gering ist, wodurch diese ihren eigenen Nutzen auf Kosten der

Gesamtpopulation maximieren können (Scharpf 2000: 198). Diese Sachlage bezeichnet

Renate Mayntz (2004: 73) als „Einigung auf Kosten Dritter“.

Um die Problemlösungsfähigkeit von Verhandlungen insgesamt zu steigern, schlägt

Scharpf (1992a: 22) vor, die Problemlösung und die Verteilung von Kosten und Nutzen in

Verhandlungen prozedural zu trennen. Dies führte dazu, dass Akteure sich zunächst –

ungeachtet ihrer Kosten und Ihres Nutzens – auf eine Problemlösung konzentrierten, da sie

zum Zeitpunkt der Problemlösung diese nicht absehen könnten.

2.3 Zentrale Hypothesen

Im vorherigen Abschnitt wurde deutlich, dass eine Vielzahl von Bedingungen erfüllt sein

muss, damit Verhandlungen zu problemadäquaten Lösungen führen bzw. überhaupt die

8

Möglichkeit hierzu besteht. Im Umkehrschluss gibt es ebenso eine Vielzahl von Einflüssen,

die eine suboptimale Lösung hervorrufen. Aus dem im vorherigen Abschnitt Dargestellten

lassen sich folgende für die im nächsten Abschnitt zu untersuchenden Fallbeispiele zentrale

Hypothesen zentralisieren:

1. Verhandlungen, bei denen die Teilnahme freiwillig erfolgt, führen eher zu

suboptimalen Lösungen als Zwangsverhandlungen.

2. Je stärker Verteilungskonflikte bestehen, desto wahrscheinlicher werden suboptimale

Lösungen.

3. Je kompetitiver die Handlungsorientierung der Akteure ist, desto wahrscheinlicher

werden suboptimale Ergebnisse.

4. Je stärker die Verhandlungsmodi „bargaining“ bzw. „confrontation“ (Scharpf 1985, zit.

nach Vetterlein 2000: 14) das Verhalten prägen, desto gewisser werden suboptimale

Lösungen.

5. Je mehr Akteure an einer Verhandlung beteiligt sind, desto wahrscheinlicher werden

suboptimale Lösungen bzw. Entscheidungsblockaden.

3. Fallbeispiele

Nachdem ich nun zentrale Hypothesen herauskristallisiert habe, möchte ich diese auf zwei

Beispiele anwenden. Beim ersten Beispiel handelt es sich um das Verhandlungssystem

innerhalb des Gesundheitssystems der Bundesrepublik Deutschland. Daraufhin widme ich

mich dem Fallbeispiel der Verhandlungen im Rahmen der Verbundforschung.

3.1 Das Fallbeispiel Gesundheitswesen

Beim deutschen Gesundheitswesen, das als Prototyp eines neokorporatistischen

Verhandlungssystems gesehen wird (Lembruch 1977, zit. nach Bandelow 2004: 1), reicht die

Beteiligung von Interessenverbänden bis ins 19. Jahrhundert zurück (Bandelow 2004: 1).

Institutionalisiert ist diese Beteiligung der Verbände der Leistungsanbieter – am wichtigsten

sind hierbei die kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) – und der Krankenkassen unter

anderem im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (Döhler/Manow-Borgwardt

1992: 573; Lütz 1995: 184). Entschieden wird hier vor allem darüber, „[…] welche Leistungen

von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wie und von wem die Leistungen

erbracht und wie sie vergütet werden“ (Bandelow 2004: 1). An dieser Stelle wird bereits

9

deutlich, dass Verteilungsfragen im Zentrum dieser Verhandlungen stehen. Im Folgenden

werde ich mich auf Verhandlungen innerhalb dieses Verhandlungssystems bis in die 1990er

Jahre beziehen, deren bis heute anhaltendes Ziel aus der Sicht des Staates sowie der

Gesellschaft in erster Linie eine Kostenreduktion war (Lütz 1995: 183). Eine systemrationale

Lösung wäre somit, eine Reduktion der Kosten bei einer hochwertigen Versorgung der

Patienten zu erreichen. Ich werde nun im Speziellen auf die wichtigsten Organisationen und

Interessen in diesem Konfliktfeld eingehen. Hierzu zählen zum einen die Kassenverbände, die

Kassenärztlichen Vereinigungen und die Ärztekammern.

Zu Beginn ist anzumerken, dass das Zwangsverhandlungssystem des deutschen

Gesundheitswesens stark von konfligierenden Interessen geprägt ist (Döhler 2002: 29).

Während die Krankenkassen und die sie vertretenden Verbände in erster Linie an eine

günstige Bereitstellung medizinischer Leistungen interessiert sind, verfolgen die Verbände

der Leistungsanbieter, hier im speziellen die der Ärzteschaft, vor allem die Sicherstellung

möglichst hoher Einkommen, wobei Ärzte zum einen durch die KVen und zum anderen durch

einen zweiten Typ von Zwangsverbänden vertreten sind: die Ärztekammern (Bandelow 2004:

3). Deutlich wird hierbei, dass es sich bei dieser Situation um ein „Nullsummenspiel“ handelt,

bei dem ein Gewinn der einen Seite, einen Verlust der anderen bedeutet, wenn

beispielsweise die Vergütung von Ärzten ausgehandelt wird (Lütz 1995: 185). Daraus

resultiert, dass eine alle Beteiligten zufriedenstellende Einigung äußerst schwierig wird und

dass eine Trennung der Produktions- und der Verteilungsdimension – wie Scharpf (1992a:

22) sie als Lösung vorschlägt – unmöglich erscheint. Es handelt sich daher um ein

„Konfliktspiel“ (Raabe 2000: 45f). Die Akteure haben jedoch nicht die Möglichkeit, sich aus

der Verhandlung zurückzuziehen, da es sich um ein Zwangsverhandlungssystem handelt.

Das hier behandelte Verhandlungssystem hat die Besonderheit inne, dass ein

Ungleichgewicht bezüglich des Kräfteverhältnisses der Akteure besteht. Während die

Vertretung der Ärzteseite den „Idealtypus eines Bundesverbandes mit einer vertikal

ausdifferenzierten Binnenstruktur“ (Lütz 1995: 186) verkörpert, verfügt die Kassenseite nicht

über einen Dachverband, der in der Lage wäre, die Interessen der unterschiedlichen

Krankenkassenarten zu vereinheitlichen4 (Döhler/Manow 1995: 143), was die Verbände der

Ärzteschaft dazu befähigt, die Krankenkassen z.B. bei Honorarverhandlungen gegeneinander

auszuspielen. Aufgrund der Kassenkonkurrenz führt dies im Endeffekt dazu, dass die

4 Aus historischen Gründen finden wir in der Bundesrepublik Deutschland acht unterschiedliche Kassenarten vor (Bandelow 2004: 6).

10

Ärzteseite ihre Forderungen einfacher durchsetzen, also einen Verteilungsgewinn erzielen

kann, der gleichzeitig für das Gesamtsystem kostensteigernd wirkt (Lütz 1995: 186).

An dieser Stelle zeigt sich eine stark kompetitive Interaktionsorientierung vor allem auf

Seiten der Ärzteverbände, wobei die Kassenseite den Verteilungsvorteil der Gegenseite

hinnehmen muss. Das Kaldor-Optimum wird hier nicht erreicht.

Zwischenfazit Gesundheitswesen

Offensichtlich wird beim vorliegenden Fall das staatliche Ziel der Kostenreduktion bis in

die 1990er Jahre verfehlt5. Das Ergebnis der Verhandlungen kann als suboptimale Lösung

bezeichnet werden. Die Bezeichnung suboptimale Kompromisslösung ist an dieser Stelle

jedoch ungünstig, da bereits gezeigt wurde, dass nicht von einem Kompromiss gesprochen

werden kann. Zusammengefasst kann Folgendes festgehalten werden: Erstens handelt es

sich um ein Zwangsverhandlungssystem, was nach o.g. Hypothese eine optimale Lösung

wahrscheinlicher macht, als bei einem Verhandlungssystem, bei dem die Teilnahme freiwillig

erfolgt; Zweitens bestehen starke Verteilungskonflikte, die sogar den Kern der

Verhandlungen darstellen; Drittens sind die Verhandlungen maßgeblich von kompetitiven

Handlungsorientierungen geprägt; Viertens herrscht der Handlungsmodus „bargaining“ vor;

Fünftens sind bei den Verhandlungen vor allem Vertreter der Ärzteschaft und der

Krankenkassen vertreten. Es ist somit nicht anzunehmen, dass eine große Anzahl von

Akteuren und damit verbundene hohe Transaktionskosten die Einigung auf eine

problemadäquate Lösung erschweren. Es hat sich gezeigt, dass die unabhängigen Variablen

der Hypothesen zwei (Verteilungskonflikte), drei (kompetitive Handlungsorientierung) und

vier (Handlungsmodus „bargaining“) stark ausgeprägt sind. Es hat sich darüber hinaus

herausgestellt, dass in dem oben behandelten Fall neben den im Abschnitt 2.3

zusammengefassten Hypothesen das Ungleichgewicht der Kräfteverhältnisse der

Verhandlungsteilnehmer ebenfalls ausschlaggebend für das Nichterreichen des Kaldor-

Optimums war. Dies führt mich zu einer noch zu testenden sechsten Hypothese: Je stärker

ein Ungleichgewicht der Kräfteverhältnisse innerhalb einer Verhandlung vorherrscht, desto

wahrscheinlicher werden suboptimale Lösungen.

5 Hinweis hierfür sind auch die zwischen 1991 und 2001 von 12,26 auf 13,54 Prozent angestiegene durchschnittlichen Beitragssätze (Statistisches Taschenbuch Gesundheit 2001, zit. nach Döhler 2002: 34); zwischen 1980 und 1990 wurden diese von 11,38 auf 12,53 Prozent erhöht (Statistisches Taschenbuch Gesundheit 1992, zit. nach Döhler 2002: 34).

11

3.2 Das Fallbeispiel Verbundforschung

Bei dem zweiten Fallbeispiel, auf das ich eingehen möchte, handelt es sich um

Verhandlungen im Rahmen des Forschungsverbundprojektes „Fertigungstechnologie

Kleben“, das zu grundlegenden Innovationen in zentralen Technologiefeldern führen sollte

(Lütz 1993: 141-143). Staatliches Ziel war, industrielle und wissenschaftliche Akteure zur

Kooperation anzuregen, dadurch die Innovationsfähigkeit heimischer Produzenten zu

erhöhen und somit die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Zudem sollten

Einsparungen bei staatlichen Forschungsgeldern erzielt werden (Lütz 1995: 178f). Das

konkrete Forschungsziel war hierbei, die vorherrschende Schweißtechnologie bei der

Verbindung tragender Teile im Kfz-Karosseriebau mit der Klebetechnologie zu substituieren,

was eine Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Instituten und praxisorientieren

Unternehmen erforderte, da sowohl Grundlagenwissen als auch das praktische Wissen der

Klebstoffanwendung und Stahlverarbeitung nötig war (Lütz 1993: 141; Lütz 1995: 179). An

den Verhandlungen nahmen konkurrierende Unternehmen aus dem Bereich der

Klebstoffherstellung, Automobilhersteller und Automobilzulieferer, insbesondere

Stahlhersteller, teil (Lütz 1995: 179). Eine kaldor-optimale Lösung wäre gegeben, wenn die

verhandelnden Partner zu einer Kooperation zu bewegen wären, die im Endeffekt zu einer

Stärkung der deutschen Industrie gegenüber ausländischen Unternehmen, einer Entlastung

der Staatsausgaben und in der Folge zu einer Gesamtwohlsteigerung führen würde.

Zwar bedeutete eine Kooperation für alle Beteiligten Vorteile, es bestand jedoch ein

Dissens über die Verteilung der Nutzen und Kosten dieser Zusammenarbeit (Lütz 1995: 180).

Anschaulich ist dies schon dadurch, dass konkurrierende Firmen an den Verhandlungsrunden

teilnahmen, die sicherlich darauf bedacht waren, fremdes Wissen zu erlangen, dabei jedoch

tunlichst vermeiden wollten, ihren Konkurrenten ihr Technikwissen preiszugeben, wodurch

die Gefahr eines Scheiterns des Projektes von Beginn an gegeben war. Zumal es sich

selbstverständlich um ein freiwilliges Unterfangen handelte. Daneben waren die

Automobilhersteller daran interessiert, ein Abhängigkeitsverhältnis in dem Sinne zu schaffen,

dass Zulieferer ihre Entwicklungstätigkeit entsprechend ihrer jeweiligen Bedürfnisse

ausrichten (Lütz 1995: 179f). Eine solche Abhängigkeit wäre allerdings einem

systemrationalen Ergebnis nicht zuträglich, weil sie die Innovationsfähigkeit schwächte. Es

handelte sich also um ein Kooperationsspiel, bei dem die Akteure gewiss in Versuch gebracht

wurden, kompetitive Interaktionsorientierungen und den Verhandlungsmodus „bargaining“

12

an den Tag zu legen.

Es wird eindeutig, dass zu Beginn der Verhandlungen Interessensgegensätze bezüglich der

Verteilungsdimension gegeben waren und dass es erforderlich war, diese

Interessensgegensätze zu überwinden, um zu einem Ergebnis, zudem einem

problemlösenden, zu gelangen. Dennoch führten die Verhandlungen zu einem Erfolg. Die

Gründe hierfür werde ich im Folgenden erörtern.

Förderlich für die Zusammenarbeit der teilweise konkurrierenden Akteure war, dass es

durch staatliche Vorgaben gelang, die Produktionsdimension von der Verteilungsdimension

zu entkoppeln. Dies erfolgte dadurch, dass staatliche Fördermittel erst bereit gestellt

wurden, wenn der Arbeitsplan und der Kooperationsvertrag des Projektes festgelegt waren.

Wollten nun die Teilnehmer der Verhandlungen von den Fördergeldern profitieren, was

sicherlich in ihrem Sinn war, mussten die Konflikte zwischen ihnen beigelegt werden. Dienlich

für eine Einigung war darüber hinaus die Befürchtung, dass eigene oder potentielle

Abnehmer der Zulieferer und Klebemittelhersteller bei einem Ausstieg aus der

Zusammenarbeit auf mögliche Konkurrenten aufmerksam würden, was die Exit-Option

weniger lohnend, vielleicht sogar unmöglich erscheinen ließ (Lütz 1995: 182).

Zwischenfazit Verbundforschung

Zunächst bleibt zusammenzufassen, dass das Fallbeispiel der Verbundforschung von

anfänglichen Verteilungskonflikten geprägt war, obwohl eine Kooperation die Möglichkeit

bot, für alle Beteiligten einen Vorteil zu schaffen, was zu einer Kooperationssituation führte.

Wie ich bereits darlegte, führte das Projekt „Forschungstechnologie Kleben“ trotz dieser

Verteilungskonflikte und obwohl es sich um ein freiwilliges Projekt mit theoretischer Exit-

Option handelte zu einem Erfolg. Dies lässt sich wohl auf die Tatsache zurückführen, dass es

aufgrund staatlicher Vorgaben gelang, die Verteilungs- und die Produktionsdimension zu

trennen. Folge dessen war auch, dass die Akteure ihre anfänglichen kompetitiven

Handlungsorientierungen aufgaben und, zumindest teilweise, vom Verhandlungsmodus

„bargaining“ zum Verhandlungsmodus „problem solving“ wechselten.

13

4. Schlussbemerkung

Ich habe in der vorliegenden Arbeit zunächst den Forschungsstand zusammengefasst und

dabei die zentralen Hypothesen herausgearbeitet. Diese habe ich an zwei sich bezüglich der

Aufgaben, Interessenkonstellationen und Ergebnisse unterscheidenden Verhandlungs-

systemen getestet. Als Resultat lässt sich hinsichtlich der Frage, unter welchen Bedingungen

Verhandlungen zu suboptimalen Kompromisslösungen führen, festhalten, dass die

Hypothesen zwei, drei und vier mittels des ersten Fallbeispiels bestätigt wurden. Weiter lässt

die Behandlung des Beispiels aus dem Gesundheitswesen darauf schließen, dass auch ein

Ungleichgewicht des Kräfteverhältnisses der Akteure dazu beitragen kann, dass lediglich eine

suboptimale Lösung erzielt wird. Es lässt sich in diesem Rahmen jedoch nicht feststellen,

welcher Umstand genau oder maßgeblich zu dem Nichterreichen des Optimums führt. Man

kann aufgrund meiner Ausführungen jedoch vermuten, dass gerade das ungleiche

Kräfteverhältnis und die Tatsache, dass es sich um ein s.g. Nullsummenspiel handelt, hier

einen starken Einfluss ausüben. Anschaulich wird aber, dass es eine Kombination von

unterschiedlichen Einflüssen ist, die eine nicht problemorientierte Lösung herbeiführt.

Das Fallbeispiel der Verbundforschung hat im Gegensatz gezeigt, dass

Verhandlungssysteme sehr wohl zu positiven Politikergebnissen führen können, obwohl

starke Verteilungskonflikte und kompetitive Orientierungen bestehen (Hypothesen zwei und

drei) und es sich um ein freiwilliges Verhandlungssystem handelt (Hypothese eins). Ich habe

dieses Beispiel vor allem deshalb gewählt, da konkurrierende Firmen miteinander

kooperieren, denen man sicherlich unterstellen kann, zunächst eine kompetitive

Interaktionsorientierung zu präferieren und in erster Linie auf Gewinnmaximierung bedacht

zu sein. Ausschlaggebend war hier einerseits, dass es durch staatliche Eingriffe gelang, die

Produktions- und die Verteilungsdimension prozedural zu trennen, andererseits aber auch

und wohl noch stärker, dass sich alle Beteiligten darüber bewusst waren, dass eine

Kooperation für alle positive Effekte hätte oder in der Umkehrung, eine Nichteinigung für alle

die schlechtmöglichste Option wäre („Battle of Sexes“).

Betrachtet man nun ausdrücklich die Unterschiede der beiden Verhandlungssysteme,

stellt man Folgendes fest: Während sich bei dem Fallbeispiel aus dem Gesundheitswesen

kompetitive Handlungsorientierungen, der Verhandlungsmodus „bargaining“ bzw.

„confrontation“, eine Konfliktsituation und ein Ungleichgewicht der Kräfteverhältnisse

erkennen lassen, ist bei dem Fallbeispiel aus der Verbundforschung auffällig, dass durch

14

staatlichen Eingriff kompetitive Handlungsorientierungen abgebaut, die Akteure zumindest

teilweise zum Verhandlungsmodus „problem solving“ bewegt werden konnten und es sich

generell um eine Kooperationssituation handelt.

15

6. Literatur

Bandelow, Nils C. 2004: Akteure und Interessen in der Gesundheitspolitik: Vom Korporatismus zum Pluralismus, in: http://www.nilsbandelow.de/gepoakte.pdf; 12.02.2008. Benz, Arthur 2000: Politische Steuerung in lose gekoppelten Mehrebenensystemen, in: Werle, Raymund/Schimank, Uwe (Hrsg.): Gesellschaftliche Komplexität und kollektive Handlungsfähigkeit, Campus Verlag: Frankfurt am Main, 97-124. Braun, Dietmar 2000: Gemeinwohlorientierung im modernen Staat, in: Werle, Raymund/Schimank, Uwe (Hrsg.): Gesellschaftliche Komplexität und kollektive Handlungsfähigkeit, Campus Verlag: Frankfurt am Main, 125-153. Döhler, Marian 2002: Gesundheitspolitik in der Verhandlungsdemokratie, in: Gellner, Winand/Schön, Markus (Hrsg.): Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik?, Nomos Verlagsgesellschaft: Baden-Baden, 25-40. Döhler, Marian/Manow-Borgwardt, Philip 1992: Gesundheitspolitische Steuerung zwischen Hierarchie und Verhandlung, in: Politische Virteljahresschrift 33:4, 571-596. Döhler, Marian/Manow-Borgwardt, Philip 1995: Staatliche Reformpolitik und die Rolle der Verbände im Gesundheitssektor, in: Mayntz, Renate/Scharpf, Fritz W.: Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung, Campus Verlag: Frankfurt am Main, 140-168. Eberlein, Burkard/Grande, Edgar 2003: Entscheidungsfindung und Konfliktlösung, in: Schubert, Klaus/Bandelow, Nils C. (Hrsg.): Lehrbuch der Politikfeldanalyse, Oldenburg Wissenschaftsverlag: München, 175 – 202. Lütz, Susanne 1993: Die Steuerung industrieller Forschungskooperation. Funktionsweise und Erfolgsbedingungen des staatlichen Förderinstrumentes Verbundforschung, Campus Verlag: Frankfurt am Main. Lütz, Susanne 1995: Politische Steuerung und die Selbstregelung korporativer Akteure, in: Mayntz, Renate/Scharpf, Fritz W. (Hrsg.): Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung, Campus Verlag: Frankfurt am Main, 169-196. Mayntz, Renate 1993: Policy-Netzwerke und die Logik von Verhandlungssystemen, in: Mayntz, Renate 1997 (Hrsg.): Soziale Dynamik und politische Steuerung. Theoretische und methodologische Überlegungen, Campus Verlag: Frankfurt am Main, 239-262. Mayntz, Renate 2004: Governance im modernen Staat, in: Benz, Arthur (Hrsg.): Governance – Regieren in komplexen Regelsystemen, VS Verlag für Sozialwissenschaften: Wiesbaden, 65-76. Raabe, Brigitta 2000: Implementation von Arbeitsmarktpolitik durch Verhandlung. Eine spieltheoretische Analyse, edition sigma rainer bohn verlag: Berlin. Scharpf, Fritz W. 1992a: Zur Theorie von Verhandlungssystemen, in: Benz, Arthur/Scharpf,

16

Fritz W./Zintl, Reinhard (Hrsg.): Horizontale Politikverflechtung. Zur Theorie von Verhandlungssystemen, Campus Verlag: Frankfurt, 11-27. Scharpf, Fritz W. 1992b: Koordination durch Verhandlungssysteme: Analytische Konzepte und institutionelle Lösungen, in: Benz, Arthur/Scharpf, Fritz W./Zintl, Reinhard (Hrsg.): Horizontale Politikverflechtung. Zur Theorie von Verhandlungssystemen, Campus Verlag: Frankfurt am Main, 51-96. Scharpf, Fritz W. 1993a: Coordination in Hierarchies and Networks, in: Scharpf, Fritz W. (Hrsg.): Games in Hierarchies and Networks. Analytical und Empirical Approaches to the Study of Governance Institutions, Campus Verlag: Frankfurt am Main, 125-166. Scharpf, Fritz W. 1993b: Positive und negative Koordination in Verhandlungssystemen, in: Héritier, Adrienne (Hrsg.): Policy-Analyse. Kritik und Neuorientierung (Politische Viereljahresschrift, Sonderheft 24), 57-83. Scharpf, Fritz W. 2000: Interaktionsformen. Akteurszentrierter Institutionalismus in der Politikforschung, Verlag Leske + Budrich: Opladen. Schneider, Volker/Janning, Frank 2006: Politikfeldanalyse. Akteure, Diskurse und Netzwerke in der öffentlichen Politik, VS Verlag für Sozialwissenschaften: Wiesbaden. Vetterlein, Antje 2000: Verhandelbarkeit von Arbeitszeitverkürzung. Zum Versuch neokorporatistischer Beschäftigungssteuerung im „Bündnis für Arbeit“, in: http://skylla.wz-berlin.de/pdf/2000/p00-517.pdf; 18.02.2008. von Prittwitz, Volker 1996: Verhandeln und Argumentieren. Dialog, Interessen und Macht in der Umweltpolitik, Leske + Budrich: Opladen.