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Hausaufgaben an Hamburger Gymnasien

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Eine Empfehlung, wie Hausaufgaben an Hamburger Gynmasien gestaltet werden sollen angesichts von G8

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Page 1: Hausaufgaben an Hamburger Gymnasien

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�2249 Schulaufsicht und Schulberatung Gymnasien Dr. Michael Just

25.6.2008

Empfehlungen zu Hausaufgaben in der Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums Der achtjährige Bildungsgang am Gymnasium mit Nachmittagsunterricht an mehreren Tagen und einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von zum Teil 34 - 36 Unterrichtstunden erfordert eine veränderte Lernorganisation. Die Festigung und Vertiefung von Einsichten, die weitere Einübung, die Anwendung von Fertigkeiten und die Wiederholung werden deshalb verstärkt in den schulischen Unterricht integriert. Dies kann z.B. durch die Einführung von Studienzeiten geschehen oder durch die Integration geeigneter Phasen in den laufenden Fachunterricht (integrativ). Hausaufgaben setzen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse fort. Sie können den Unterricht ergänzen und den Fortgang des Unterrichts vorbereiten. Hausaufgaben sind verbindlich. Die Formen der schulischen und häuslichen Aufgaben sind vielfältig:

• Übungen und Wiederholungen • Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde • Lernen von Vokabeln, Formeln, Begriffen oder Merksätzen • Auswendiglernen von Texten • Literatur- oder Internet-Recherche • Anfertigung von Referaten und Präsentationen • Lektüre • Praktische Erkundungen • Vorbereitung auf Lernerfolgskontrollen

Voraussetzung für die sinnvolle Erteilung von Aufgaben, die zu Hause oder in einer additiven schulischen Hausaufgabenbetreuung erledigt werden, ist die Koordination der in einer Klasse unterrichtenden Lehrer im Hinblick auf die Anforderungen an die tägliche Hausaufgabenzeit und die Art der Aufgaben.

1. Die Klassenkonferenz legt in Absprache mit den jeweiligen Fachkonferenzen und Jahrgangskonferenzen die Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen fest.

2. Den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern wird die Hausaufgaben- und Klassenarbeitsregelung erläutert.

3. Den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten werden die Termine für längerfristige Aufgaben (Lektüren, Projektmappen, Referate) und die Lernerfolgskontrollen zu Beginn eines Schulhalbjahres bekannt gegeben.

4. Die Termine der Hausaufgaben werden im Klassenzimmer gut sichtbar für alle – Schüler und Lehrer - ausgehängt; auch die Lehrer der Fremdsprachengruppen und der Fächer, die im Wahlpflichtunterricht angeboten werden, sind verpflichtet, diese Pläne zur Kenntnis zu nehmen.

5. An Tagen, an denen der Pflicht- bzw. Wahlpflichtunterricht nach 15.30 Uhr endet, dürfen keine schriftlichen Hausaufgaben zum nächsten Tag erteilt werden.

6. Für die Einhaltung der Regelung ist der Klassenlehrer verantwortlich. 7. Das Gymnasium bietet Hausaufgabenzirkel am Nachmittag an, in denen die

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 ihre Hausaufgaben anfertigen können. Dazu ist es erforderlich, dass ruhige Klassenräume mit PC-Arbeitsplätzen und Handbibliotheken zur Verfügung gestellt werden. Für Aufsicht und Hilfestellung haben die Gymnasien entsprechende Mittelzuweisungen erhalten.