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1 Hausordnung Gebührenordnung Benutzerordnung © Helge Bauer | Alpen-Adria-Mediathek

Hausordnung Benutzerordnung...AK-Bibliotheken @ Wir weisen darauf hin, dass die AK-Bibliotheken keine Betreu-ungseinrichtung für Kinder und minderjährige Jugendliche sind. Deshalb

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Page 1: Hausordnung Benutzerordnung...AK-Bibliotheken @ Wir weisen darauf hin, dass die AK-Bibliotheken keine Betreu-ungseinrichtung für Kinder und minderjährige Jugendliche sind. Deshalb

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Hausordnung

GebührenordnungBenutzerordnung

© Helge Bauer | Alpen-Adria-Mediathek

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© Ferdinand Neumüller | AK-Bibliothek Klagenfurt

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

herzlich willkommen in den AK-Bibliotheken Kärnten!

In der Alpen-Adria-Mediathek Villach oder der AK-Bibliothek Klagenfurt befinden Sie sich in Kärntens modernsten Freihandbibliotheken. Auf 1.700 Quadratmetern stellen wir Ihnen über 140.000 Medien - digital und analog, zum Le-sen, Anschauen oder Hören - zur Verfügung. Diese Medien werden über 170.000 Mal im Jahr ausgeborgt. Das heißt, dass Sie Medien im Wert von über vier Millionen Euro entlehnen.

Wir bemühen uns, ständig auf dem neuesten Stand zu sein und erweitern und tauschen un-seren Bestand regelmäßig aus. Für Personal, Infrastruktur und Medien investieren wir jähr-lich rund 1,3 Millionen Euro. Das tun wir in dem Wissen, einen wichtigen Beitrag zum Wissens-erwerb der Kärntnerinnen und Kärntner zu leis-ten.

Mit der Einführung der Lesekarte lesen alle un-sere Leserinnen und Leser gegen eine eimali-ge Gebühr von zehn Euro ein Leben lang gratis. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist das Lesen kostenlos (mit Schülerausweis länger).

Genießen Sie die Zeit in unseren modernen Räumlichkeiten, schmökern Sie, leihen Sie aus und vor allem: Empfehlen Sie uns weiter, damit viele Menschen in den Genuss unserer AK-Bi-bliotheken kommen.

Günther Goach AK-Präsident

Vorwort AK-Bibliotheken Kärnten

GÜNTHER GOACH PRÄSIDENT DER AK

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Mit der Nutzung der Angebote und Räumlichkeiten der AK-Bibliotheken Kärnten akzeptiert jede Besucherin und jeder Besucher die gegen-ständ liche Hausordnung und ver-pflichtet sich, diese einzuhalten.

Bei Verstößen kann durch die Bib-liotheksleitung ein vorübergehen-der oder dauernder Ausschluss von der Benutzung verfügt werden. Auch bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen die Hausord-nung oder die Benutzerordnung kann ein Ausschluss von der Be-nutzung erfolgen.

Erwachsene, Gruppen und Kin-der in den Räumlichkeiten der AK-Bibliotheken

@ Wir weisen darauf hin, dass die AK-Bibliotheken keine Betreu-ungseinrichtung für Kinder und minderjährige Jugendliche sind. Deshalb gibt es auch keine Auf-sicht in den Bibliotheken. Eltern haften für ihre Kinder.

@ Bei angemeldeten Führungen von Schulklassen oder sonsti-gen Einheiten von Kindern und Jugendlichen ist von den Auf-sichtspersonen der Gruppen das entsprechende Verhalten in den Bibliotheken zu gewährleisten.

@ Medien, Geräte, vor allem die zur Verfügung gestellte Hard- und Software und sonsti-ge Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln.

@ Die Sitztreppe im Zentrum der Mediathek in Villach ist für Be-sucherInnen von Führungen und Veranstaltungen zum Sitzen entworfen worden. Begehbar für BenutzerInnen der Mediathek ist die Treppe unmittelbar da-neben. Aus Sicherheitsgründen werden BesucherInnen, insbe-sondere Kinder und deren Auf-sichtspersonen, aufgefordert die Sitztreppe nicht zu begehen.

Hausordnung AK-Bibliotheken Kärnten

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@ In den Räumlichkeiten besteht Rauchverbot.

@ Essen ist in unseren Räumlich-keiten ausnahmslos nicht er-laubt.

@ Mitgebrachte Sport- und Spiel-geräte dürfen in den Bibliotheken nicht aktiv verwendet werden.

@ Das Telefonieren mit Mobiltelefo-nen sollte wenn möglich vermie-den werden.

@ Aus Sicherheitsgründen besteht Garderobenpflicht. Taschen, Rucksäcke, Überbekleidung, Schirme u.a. sind in der Gar-derobe abzulegen. Wertsachen und andere Gegenstände kön-nen in einem Schließfach depo-niert werden. Es wird keine Haf-tung übernommen.

@ Die BesucherInnen haben sich generell bitte so zu verhalten, dass niemand gestört oder in der Benutzung beeinträchtigt wird.

@ Plakate und sonstige Informati-onsmaterialien dürfen nur nach Genehmigung aufgelegt oder verteilt werden.

@ Tiere sind in den Bibliotheken nicht erlaubt.

Die Leitung der AK-Bibliotheken Kärnten weist darauf hin, dass es in den Räumlichkeiten unter Um- ständen zu Ton-, Film- und Fo-toaufnahmen kommen kann. Be-sucherInnen erklären sich ein-verstanden, dass die von ihnen während des Besuches in den AK-Bibliotheken Kärnten gemach-ten Aufnahmen entschädigungs-los ohne zeitliche oder räumli-che Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen tech-nischen Verfahrens ausgewertet und veröffentlicht werden dürfen.

Selbstverständlich wird in aller Höf-lichkeit auf solche medialen Aufnah-men aufmerksam gemacht.

Foto-, Film- und Tonaufnahmen be-dürfen der Zustimmung der Leitung der AK-Bibliotheken Kärntens.

Wir bitten um Verständnis.

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Die AK-Bibliotheken Kärnten ge-hören zur Abteilung Bildung, Jugend und Kultur der Arbeiterkam-mer und stehen zur Vermittlung von Medien zur Verfügung. Als Partner für Personen und Bildungseinrich-tungen dienen die Bibliotheken bei der Verwirk lichung von Inter-essen zu Kultur und Bildung. Zu-gleich sind sie Orte und Träger von sozialer Kommunikation im Sinne einer kulturellen und bildungsbe-wussten Stadtarbeit.

Im Rahmen dieser Möglichkeiten können Medien entlehnt und die Einrichtungen genutzt werden.

Um die Benutzung der AK-Bibliothe-ken Kärnten zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegende In-formationen geben. Wir wünschen viel Freude mit unseren Angeboten.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt persön-lich unter Vorlage eines amtlichen, gültigen Lichtbildausweises. Die persönlichen Daten der Benutzer-Innen werden von den AK-Biblio-theken Kärnten unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen zu Zwecken der Rückgabe-, Termin- und Gebührenkontrolle sowie der statis tischen Auswertung dauer- haft elektronisch gespeichert.

Werden die Angebote der AK- Bibliotheken drei Jahre nicht ge-nutzt, führt das zur automatischen Löschung der jeweiligen Daten. Ein Widerrufen der Beitrittserklärung ist jedoch jederzeit möglich und alle Daten werden unmittelbar gelöscht.

Die BenutzerInnen erhalten bei der Anmeldung einen Lese ausweis, nachdem eine pauschale Ge-bühr (lt. gültiger Gebührenord-nung) entrichtet worden ist. Die Gebühr ist ab Anmeldedatum zu begleichen. Bei der Anmeldung von Kindern unter 14 Jahren ist die Un-terschrift eines/r Erziehungsberech-tigten erforderlich, der/die sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderun-gen ver pflichtet.

Änderungen des Namens, des Wohnsitzes sowie der Umstände, auf denen die Entlehnberechtigung be-ruht, sind bitte unverzüglich schrift-lich oder persönlich bekannt zu geben.

Mit dem Betreten der Räumlichkei-ten der AK-Bibliotheken Kärnten akzeptieren die BesucherInnen und BenutzerInnen vollinhaltlich die Be-nutzerordnung sowie die Hausord-nung in den jeweils aktuellen Fas-sungen.

Benutzerordnung AK-Bibliotheken Kärnten

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Bibliotheksausweis

Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar, bei jeder Entlehnung am Selbstverbucher erforderlich und für die Nutzung sonstiger An-gebote bitte vorzuweisen.

Der Verlust des Ausweises ist sofort zu melden, damit dieser ge-sperrt werden kann. Bei Beschädi-gung oder Verlust der Lesekarte er-halten BenutzerInnen auf Verlangen gegen Gebühr einen Ersatzausweis.

Für Schäden, die durch den Miss-brauch des Bibliotheksausweises entstehen, haften die eingetragenen BenutzerInnen bzw. gesetz lichen VertreterInnen.

Entlehnung, Vorbestellung,

Fristverlängerung

In den AK-Bibliotheken können BenutzerInnen selbständig und direkt an den Regalen Medien aus-wählen. Die Entlehnung der ent- nommenen Medien erfolgt am Selbstverbucher oder an den vor-gesehenen Ausleihschaltern. Die Rückgabe erfolgt an der dafür vorgesehenen Rückgabestation oder direkt an den Schaltern. Die Ausleihe kann nur mit gültigem Bibliotheks ausweis erfolgen.

Die ausgeliehenen Medien sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Die Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben, ver-vielfältigt oder für öffentliche Vorfüh-rungen benutzt werden. Die Entleh-nung der Medien erfolgt ausschließ-lich zum persönlichen Gebrauch.

Die Anzahl der Medien, die je Be-nutzerausweis entlehnt werden kön-nen, ist unbegrenzt. Die Leihfrist für Bücher, Musikalien, Hörbücher, Au-dio-CDs sowie interaktive Medien beträgt vier Wochen, für Zeitschrif-ten, DVDs und eReader zwei Wo-chen.

Bei der Entlehnung von Medien kön-nen BenutzerInnen eine Quittung mit dem Rückgabedatum anfordern. Bei Überschreitung des Termins wird eine Säumnisgebühr (lt. gülti-ger Gebührenordnung) eingehoben. Die AK-Bibliotheken sind nicht ver-pflichtet die Rückgabe von Medien einzumahnen. Die Säumnis gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die BenutzerInnen keine schrift- liche Mahnung erhalten haben. Blei-ben schriftliche Mahnungen ergeb-nislos, erfolgt die Rückforderung auf dem Rechtsweg.

Benutzerordnung AK-Bibliotheken Kärnten

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Die Entlehnung der Medien, insbe-sondere von Filmen ist an die ent-sprechende Altersstufe gebunden. Kinder und Jugendliche können da-her nur Medien ausleihen, die für ihr Alter freigegeben sind.

Die BibliothekarInnen übernehmen keine Verantwortung für das wi-derrechtliche Entlehnen von Medi-en, deren Inhalt für Kinder und Ju-gendliche nicht geeignet ist. Eltern haften für das Vorgehen ihrer Kinder im Rahmen der Selbstverbuchung bei der Entlehnung.

Die Leitung der AK-Bibliotheken Kärnten weist darauf hin, dass mit Gratis-Lesekarten (Kinder und Ju-gendliche unter 18 Jahren) aus-schließlich für diese Altersgruppe geeignete Bücher und Medien ent-lehnt werden dürfen.

Verlängerungen der Leihfristen sind in den AK-Bibliotheken am Selbst-verbucher, den Ausleihschaltern, per Tele fon und eMail sowie über den OPEN Katalog durchführbar.

Ein ausgeliehenes Medium kann vor Leihfristende bis zu fünf Mal verlän-gert werden. Bei vorbestellten Me-dien ist keine Verlängerung möglich.

Benutzerordnung AK-Bibliotheken Kärnten

© Gernot Gleiss | AK-Bibliothek Klagenfurt

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Die Rückgabe der Medien hat frist-gerecht zu erfolgen und ist bit-te an der Rückgabestation oder den Schaltern durchzuführen. Bei der Rückgabe haben Benut-zerInnen die Möglichkeit, eine Rückgabequittung zu erhalten.

Vorbestellungen von entlehnten Medien sind per eMail oder unseren Medienkatalog in den Bibliotheken durchzuführen. Nach Einlangen des bestellten Mediums werden BenutzerInnen mittels eMail oder SMS benachrichtigt. Werden vorbestellte Medien inner-halb der Be reit stellungsfrist von fünf Tagen nicht abgeholt, erlischt der Anspruch.

Entlehnungen, Vorbestellungen und Verlängerungen können von der Leitung der AK-Bibliotheken be-grenzt werden.

Die Bibliotheksleitung weist darauf hin, dass seitens der Bibliotheken für das Durchführen von Ver-längerungen und Vorbestellun-gen über Internet keine Gewähr-leistung übernommen wird. Die Verantwortung dafür liegt aus- schließlich bei externen Firmen der elektronischen Datenverarbeitung.

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Haftung und Schadenersatz

Die BenutzerInnen verpflichten sich, die entliehenen Medien sorg-fältig zu behandeln und haften mit ihrem Namen. Bei Verlust, Beschä-digung oder Unvollständigkeit ei-nes entliehenen Mediums ist der Neuwert zu ersetzen. Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Werk zu erneuern. Als Beschädigung gilt auch das Beschreiben, Anstreichen und Un-terstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.

Medien, die im Handel nicht mehr erhältlich sind, werden unter Be-rücksichtigung des außerordent-lichen Anschaffungswertes bzw. des antiquarischen Wertes verrechnet.

Die Bibliotheken haften nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Hard- und Software.

Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an privaten Gerä-ten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen entstehen, wird kei-ne Haftung übernommen.

OPACs, WLAN, Abspiel-geräte, PCs für digitale Medien

Die Nutzung der angeführten Computer und Geräte ist nur für Be-nutzerInnen mit gültiger Lesekarte möglich. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren können die digitale Bibliothek nur mit Einwilligung eines/r Erziehungsberechtigten nut-zen.

Die AK-Bibliotheken sind nicht ver-antwortlich für Inhalte, Verfügbar-keit und Qualität der Angebote Drit-ter, die über die bereitgestellten Lei-tungen und Zugänge offeriert wer-den. Es dürfen keine Veränderungen an den PCs vorgenommen werden. Mitgebrachte oder herunter gelade-ne Software darf auf den Rechnern nicht installiert werden.

Mitgebrachte Audio-CDs und DVDs dürfen nicht an den zur Verfügung gestellten Geräten benutzt werden. Die Nutzung hauseigener Medien an den Abspielstationen ist je nach Be-

Benutzerordnung AK-Bibliotheken Kärnten

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Benutzerordnung AK-Bibliotheken Kärnten

darf zeitlich begrenzt.

Ein freier Internetzugang wird in den AK-Bibliotheken ausschließlich per WLAN zur Verfügung gestellt.

Verhalten in den AK-Bibliotheken

Die BenutzerInnen haben sich bitte so zu verhalten, dass andere Be-sucherInnen der AK-Bibliotheken nicht gestört werden. Eltern haben gegenüber ihren Kindern Aufsichts-pflicht. Den Anweisungen der Bib-liothekarInnen ist Folge zu leisten, die Benutzerordnung ist zu beach-ten und einzuhalten. Bei groben Ver-stößen gegen die Benutzerordnung kann von der Bibliotheksleitung der Ausschluss von der Benutzung der Bibliotheken verfügt werden.

Wir bitten um Verständnis.

Datenschutz und Selbstverbuchung

Die AK-Bibliotheken Kärnten bieten ihren Kun den die Selbstverbuchung der Medien mittels RFID-Technik (Radio Frequency Identification – Identifizierung mit Hilfe elektro- magnetischer Wellen) an. Auf dem RFID-Transponder (elekt ronischer Chip) sind lediglich medienbe- zogene Daten gespeichert. Perso-nenbezogene Daten werden mit-tels RFID nicht gespeichert. Die Le-sekarte enthält keinen entsprechen-den Chip.

Die Benutzerordnung mit aktuel-ler Gebührenordnung tritt ab sofort in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle früheren Benutzerordnungen ihre Gültigkeit.

Das Team der AK-Bibliotheken Kärnten wünscht ihren Benutzern und Benutzerinnen viel Freude mit den Angeboten der Bibliotheken und dankt für das entgegenge-brachte Verständnis.

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Für einen Benutzerausweis beträgt die ein-malige Gebühr zehn Euro inkl. Mwst.

Bei Verlust oder Beschädigung ist für einen Ersatzausweis wiederum eine Gebühr von fünf Euro inkl. Mwst. zu entrichten.

Bei Überschreitung des Rückgabetermins wird eine Säumnisgebühr von einem Euro inkl. Mwst. pro Medium/Woche eingehoben.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie SchülerInnen und Lehrlinge können die Angebote der AK-Bibliotheken kosten- los nutzen. Voraussetzung dafür ist die Vor-lage eines gültigen SchülerInnen- bzw. Lehr-lingsausweises.

Säumnisgebühren werden ebenso bei Kin-dern und Jugend lichen unter 18 Jahren bzw. SchülerInnen und Lehrlingen mit Ausweis im Bedarfsfall verrechnet.

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Alpen-Adria-Mediathek Villach Kaiser-Josef-Platz 1 9500 Villach

050 477-5000 | ak-bibliotheken.at | facebook.com/ak.bibliotheken

AK-Bibliothek Klagenfurt Bahnhofplatz 3 9021 Klagenfurt

©2020 | Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofplatz 3 Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Roman Huditsch Gestaltung und Gesamtproduktion: ilab crossmedia

© Gernot Gleiss | AK-Bibliothek Klagenfurt