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Betriebskonzept mit Zusatznutzen Getränke in Südtirols Bäckereien und Metzgereien Monatsmagazin des Handels- und Dienstleistungsverbandes Südtirol hds-bz.it hds magazin #4/15 Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXIII · 4/2015 · IR

hds Magazin 4/15: Betriebskonzept mit Zusatznutzen

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Das Monatsmagazin des hds ist die Fachzeitschrift für Unternehmer und Mitarbeiter der Sektoren Handel, Dienstleistungen und Gastronomie.

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Betriebskonzeptmit Zusatznutzen

Getränke in Südtirols Bäckereien und Metzgereien

Monatsmagazin des Handels-und Dienstleistungsverbandes Südtirolhds-bz.it

hdsmagazin #4/15

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Geld sparen

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Was gehört heute zu einer wesentlichen Voraussetzung für einen Un-ternehmer, um erfolgreich wirtschaften zu können? Vor allem, sich voll auf die eigentliche unternehmerische Tätigkeit konzentrieren zu können, ohne sich mit bürokratischen Verpflichtungen oder Kosten herumschlagen zu müssen.

Für ersteren Punkt, also die Auflagen, bietet der hds für viele Betriebe in Südti-rol maßgeschneiderte Dienstleistungen und professionelle Antworten auf viele Fragen.Wenn es darum geht, Geld zu sparen, so finden Sie dazu Antworten dieser Aus-gabe des hdsmagazin beigelegt.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Klärung von allgemeinen Rechtsfragen, in wirtschaftlich-finanziellen und in verwaltungsrechtlichen Aspekten oder im Bereich der Arbeitssicherheit? Der hds bietet hier kostenlose Erstberatungen.

Bei Strom, Gas, Firmenautos, Versicherungen, Ausbildungsangeboten und in vielen anderen Bereichen lässt der hds seine Mitglieder Geld sparen. Über 20 Themenbereiche umfasst die aktuelle Angebotspalette. Heuer ganz neu die Prü-fung von Feuerlöschern sowie der Ankauf und die Wartung der Erste Hilfe-Kof-fer. Für Fachgruppen im Lebensmittelgewerbe, für Handelsagenten und -vertre-ter, im Gastgewerbe oder bei den Reisebüros sind außerdem Preisvorteile für die berufsspezifischen Anliegen vorgesehen. Dank mehrerer Abkommen mit verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen hat Euer Verband die Möglich-keit, eine Reihe von besonderen Preisvorteilen herauszuholen.

Mit der ständigen Erweiterung der Zahl dieser Abkommen leistet der hds wich-tige logistische und wirtschaftliche Hilfestellungen für Betriebe und Unterneh-mer. Nutzen Sie jetzt Ihren persönlichen hds-Mitgliedsausweis und entdecken Sie die Welt der hds-Vorteile. Es lohnt sich!

Bernhard Hilpold, hds-Direktor

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titelgeschichteKunden einen Mehrwert bieten

aktuellesSchnuppertage für Südtirols Jugend

trendsStationärer Handel spielt wichtige Rolle

bezirkeNeue Ideen und Impulse für Sterzing

berufsgruppenJunge Wirtschaft tritt gemeinsam auf

bildungTolle Verkaufskurse und Ernährungstipps

betriebe informierenNeues Infoportal food.bz.it vorgestellt

betriebsberatungMehr zum Rent to buy

steuerberatungWas ist neu bei der Steuererklärung 730?

Redaktion, VeRwaltung und weRbung: 39100Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, [email protected], www.hds-bz.it VeR-

antwoRtlich im Sinne deS PReSSegeSetzeS und VeRantwoRtlicheR SchRift-leiteR: Dr. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) Redaktion: Dr. Sergio Colom-bi, Dr. Martina Reinstadler, Manuela Seebacher gRafiScheS konzePt: Gruppe Gut –www.gruppegut.it titelbild: istockphoto gRafik: Stefano Hochkofler fotoS: free-images, istockphoto, Helmuth Rier, Shutterstock, TIS/Ivo Corrà dRuckeRei: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen aufgegeben am 25. mäRz 2015 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. heRauSgebeR: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana

hdsmagazin #4/15

hdsmagazin #4/15

Der Kunde von heute liebt den schnellen Ge-nuss. Frühstück in der Bäckerei, ein Snack in der Metzgerei. Backwaren und Kaffee ge-hören zusammen, Wurstsemmel werden oft und gerne mit einem kühlen Erfrischungs-getränk genossen. Die Bedürfnisse der Kun-den weisen den Weg für Innovationen. So lassen sich zum Beispiel Bäckerhandwerk und Kaffee kreativ und profitabel kombi-nieren. Was sich international schon längst etabliert hat, ist nun auch in Südtirol keine Seltenheit mehr.

Um wirtschaftlich erfolgreich zu sein, müssen Kundenbedürfnisse erkannt und betriebliche Entwicklungen angepasst werden. Dazu gehören guter Kundenser-vice, innovative Geschäftskonzepte und neue Instrumente im Verkauf. Ihren Kun-den einen Mehrwert bieten wollen auch Südtirols Bäckereien und Metzgereien. Neben ihren eigenen Produkten bieten sie deshalb auch Getränke an.

„Bereits 30 Prozent der Bäckereien und Metz-gereien des Landes bieten ihren Kunden Ge-tränke zum Verkauf an“, sagt Stefan Kuhn. Er ist für das Lebensmittelgewerbe im hds verantwortlich und beobachtet diesen Trend schon seit einiger Zeit. Die Diskussion über die rechtliche Situation des Ausschankes ist nach wie vor ein heikles Thema. „Immer öfter informieren sich Betriebe im hds darü-ber. Unter bestimmten Voraussetzungen ha-ben sie die Möglichkeit ihren Kunden diesen zusätzlichen Service zu bieten.“ Das Thema

Betriebskonzeptmit Zusatznutzen

Getränke in Südtirols Bäckereien und Metzgereien

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Der schnelle Genuss wird immer beliebter.

Kaffee, der vom Kunden sofort getrunkenoder mitgenommen werden kann, fällt nicht unter

die Verabreichung.

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titelgeschichte

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Rechtliche GRundlaGen

In Nahversorgungsbetrieben, die zum Verkauf von Lebensmit-

teln ermächtigt sind, können Lebensmittel unmittelbar ver-

zehrt werden. „Vorausgesetzt, es wird keine Bedienung und

keine Ausrüstung für die Verabreichung eingesetzt (Art. 7 der Durchfüh-

rungsverordnung zur Handelsordnung). Als typische Ausrüstung gelten

Tisch- und Stuhlgarnituren und industrielle Kaffeemaschinen. Einwegge-

schirr und -besteck sind erlaubt“, erklärt hds-Rechtsberaterin Sabine Mayr.

Antworten zum Thema: T 0471 310 559, [email protected]

Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation

Die Daten über unsere Person und vor allem über unser Verhalten explo-dieren förmlich. Es gibt Computerprogramme, die vorhersagen, wie wir höchstwahrscheinlich handeln, was wir mögen und wie wir uns verändern werden. Konzerne, Staaten, Politiker, Versicherungen, Forscher oder Pla-ner bis hin zu den sozialen Netzwerken werten digitale Informationen über Einwohner, Kunden oder Einzelpersonen aus, die sie in öffentlichen oder privaten Informationssammlungen aufspüren. Die Vermessung des Men-schen findet mittlerweile in allen Lebenslagen statt, oft ohne dass wir es überhaupt mitbekommen.Das was heute Computer mit Mathematik und riesigen Datenanalysen ausrechnen können, ist im Grunde ein aufmerksamer Mensch auch im-

stande zu tun - zumindest in einem weit kleineren, überschaubaren Rah-men. Er kann zudem mit Intuition Veränderungen besser erkennen als der Rechner. Das beweisen tagtäglich auch die vielen Kaufleute und Dienstlei-ster in Südtirol, die ihre Kunden in ihren Betrieben direkt sehen, in die Au-gen schauen, hören oder ansprechen. Dieser persönliche Kontakt schafft Vertrauen und Mehrwert für beide Seiten.

Vorhersagen, was ich will

gilt für Bäckereien und Metzgereien, grund-sätzlich aber auch für Konditoreien. Sehr vie-le Konditoreien haben in den vergangenen Jahren vielfach schon ein Schankgewerbe angemeldet.

Selfservice im betriebDie Verabreichung von Speisen und Ge-tränken ist den Gastbetrieben vorbehalten. Bieten Bäckereien und Metzgereien mit ei-ner Einzelhandelsmeldung ihren Kunden Getränke an, so muss darauf geachtet wer-den, dass der Verkauf durch die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen nicht unter die Kategorie der Verabreichung fällt. Der Verkauf zum sofortigen Verzehr ist hingegen erlaubt, ebenso der Verkauf durch Automa-

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ten. „Tisch- und Stuhlgarnituren sowie in-dustrielle Kaffeemaschinen“ dürfen jedoch, nach Interpretation des Ministeriums, nur in Betrieben mit einer Schankbetriebsmeldung verwendet werden.

„Eine einfache Lösung für Bäckereien und Metzgereien sind Selbstbedienungstheken mit Getränke- und Kaffeeautomaten. Die Speisen und Getränke dürfen nicht zuberei-tet oder serviert werden, da dies unter die Tätigkeit der Verabreichung fällt. Deshalb bedienen sich die Kunden einfach selbst“, erklärt Kuhn.

Fortsetzung auf Seite 6

Kaffee, der vom Kunden sofort getrunkenoder mitgenommen werden kann, fällt nicht unter

die Verabreichung.

ihr Kontakt im hds:

Stefan Kuhn, T 0471 310 507,

[email protected]

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titelgeschichte

hdsmagazin #4/15

Als Symbol einer mobilen Gesellschaft ha-ben sich Selfservice- und Buffettheken eta-bliert. Immer mehr Bäckereien bieten ihren Kunden Coffee to go an. Der schnelle Kaffee im Pappbecher, der vom Kunden sofort ge-trunken oder mitgenommen werden kann, fällt nicht unter die Verabreichung. Voraus-setzung dafür ist, dass im Lokal keine für die Verabreichung typische Ausrüstung vorhan-den ist und die Bäckereien und Metzgereien als Handelsbetrieb gemeldet sind.

meldung als SchankbetriebBäckereien und Metzgereien haben auch die Möglichkeit sich zusätzlich als Schank-betrieb zu melden. Dafür ist die berufliche Voraussetzung als Gastwirt und ein WC notwendig. Laut einer Interpretation des hds gibt es dazu eine Besonderheit. „Aus rechtlicher Sicht scheint nicht für alle Be-triebstypen des Schankgewerbes eine eige-

ne Toilette für die Kunden verpflichtend zu sein. Tatsächlich gibt es im Anhang C der Durchführungsverordnung zur Gastge-werbeordnung Betriebstypen (Kategorie 3, 4 und 5), für die eine Kundentoilette nicht ausdrücklich vorgesehen zu sein scheint. Die Anwendung dieser Norm obliegt den Gemeinden. Der hds wird diese interessan-te Lösung in den nächsten Wochen mit dem Land und den Gemeinden abklären. Damit wäre vielen Betrieben geholfen, die ein WC im Betrieb haben, aber keine eigene für die Kunden“, so Kuhn.

Um die Vielseitigkeit der Klein- und Fami-lienbetriebe in Südtirol zu stärken, müssen sie sich weiterentwickeln. Um weiterhin am Markt zu bestehen und Erfolg zu haben, braucht es neben der persönlichen Beratung, Qualität der Produkte, Regionalität und das Vertrauen und die Nähe zum Kunden auch neue, innovative Ideen.

[email protected]

Selbstbedienungstheken mitGetränke- und Kaffeeautomaten

sind erlaubt.

Ende Februar statteten dem hds zwei wichtige Persönlich-keiten und Entscheidungsträger einen Besuch ab: Südtirols Landes-hauptmann Arno Kompatscher und Confcommercio-Generaldirek-tor Francesco Rivolta. Landeshauptmann Kompatscher traf sich mit hds-Präsident Walter Amort, Direktor Bernhard Hilpold und den Mitgliedern des hds-Exekutivausschusses, um gemeinsam aktuelle, wirtschaftspolitische Themen des Handels und der Dienstleistungen zu besprechen. Dazu gehörten Themenbereiche wie die Handelsge-setzgebung, die öffentlichen Ausschreibungen, die Wirtschaftsförde-rung, schnelles Internet, die Sonntagsöffnung oder fachgruppenspe-zifische Themen. Das Treffen war für beide Seiten sehr konstruktiv, und es konnten nützliche Informationen ausgetauscht und wichtige Anliegen vorgebracht werden.

Generaldirektor Rivolta informierte sich hingegen bei seinem Be-such über die Verbandstätigkeit und die aktuellsten handelspoliti-schen Themen in Südtirol. Beeindruckt war er u. a. von der kapillaren Handelsstruktur in Südtirol. In anderen Regionen vor allem in Berg-gebieten sei die Situation zum Teil sehr schlecht, da ganze Dörfer und Ortschaften ohne Nahversorger auskommen müssen und für ältere und weniger mobile Menschen eigene Shuttlebusse organisiert wer-den müssten, damit sie ihre Einkäufe tätigen könnten.

hoher Besuch im hds

Generaldirektor Francesco Rivolta (2. v. r.) und seine Mitarbeiterin Giovanna Venturini mit hds-Direktor Bernhard Hilpold, Kaufmann Roland Buratti und Präsident Walter Amort (v. l.) bei seinem Besuch in Bozen.

Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Sitzung des Exekutivausschusses.

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hdsmagazin #4/15

top-Preisvorteile für hds-mitglieder. Der hds hat auch heuer wieder mit zahl-reichen, erfahrenen Partnern Abkommen abgeschlossen, dank welcher die Mitglieder in den Genuss exklusiver Vorteile kommen. Viele Abkommen wurden bestätigt, einige sind neu zustande gekommen. Als hds-Betrieb kommen Sie in den Genuss vieler Vorteile, ob bei Strom, Treibstoff oder bei Beratungsleistungen des hds. Blättern Sie im neuen Mitgliedervorteilsheft und nut-zen Sie Ihren persönlichen hds-Mitglieds-ausweis. Die Broschüre liegt dieser Ausga-be des hdsmagazin bei.

Unser Angebot,ihr nutzen

newS Vom euRoPa Point im hds

Zusammenarbeit zwischen Alpenländern

eu-Programme zur unterstützung von Berggebieten. Die EU sieht eigene Programme für die „territoriale Kooperation“ vor: 15 Program-me zielen auf die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen EU-Grenzregionen oder mit Regionen von Drittländern in verschiedenen Bereichen ab. Dazu gehört auch das Programm Alpenraum, das das gesamte Gebiet des Alpenbogens umfasst. Begünstigte dieses Pro-gramms sind Norditalien, Österreich und Slowenien, Teile von Frank-reich und Deutschland, Drittländer wie die Schweiz und Liechtenstein. Das Programm unterstützt Projektträger – darunter auch KMU –, die ein Projekt zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Hauptziel anbieten wollen, die nachhaltige regionale Entwicklung in den Alpenregionen voranzutreiben.Von besonderem Interesse für KMU ist die Achse „Innovativer Al-penraum“, die auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Innovation im Alpenraum und auf die Stärkung der Fähigkeit zur Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen Interesse in einer sich wandelnden Gesellschaft setzt. Im Rahmen dieses Programms werden Projekte für die Entwicklung von Produkten, Dienstleistun-gen, Investitionsmodellen und Instrumenten zur Unterstützung der Innovationsakteure gefördert.Die finanzielle Ausstattung des Programms für den Zeitraum 2014 - 2020 beträgt ca. 140 Millionen Euro, davon entfallen ca. 116,6 Euro auf den EU-Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Projekte werden zu 85 Prozent kofinanziert, der restliche Betrag muss vom An-tragsteller aufgebracht werden.Die Projekteinreichung erfolgt in zwei Phasen: Innerhalb 10. April 2015 kann ein Projektentwurf mit einer Beschreibung der allgemei-nen Grundzüge eingereicht werden. Wenn das Konzept als geeignet angesehen wird, fordert die Verwaltungsbehörde eine detailliertere Projektbeschreibung.Da es sich um ein Kooperationsprojekt handelt, müssen sich an den Projekten mehrere Länder beteiligen.

carla Vedovelli, Leiterin Europa Point, T 0471 310 322,[email protected],hds-bz.it/europa-point

aktuelles

neues abkommen mit firetech

Aufgrund der großen Nachfrage hat der Verband heuer ein Abkommen für die periodisch vorgeschriebene Prü-fung der Feuerlöscher, deren Ankauf sowie die Wartung der Erste Hilfe-Koffer abgeschlossen. Mehr zu diesem und zu allen anderen Preisvorteilen auf hds-bz.it/mitgliedervorteile.

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aktuelles

Schnuppertagebegeistern Jugendliche

Berufe kennenlernen. Reale und praxisorientierte Einblicke in zahlreiche Berufe des Handels und der Dienstleistungen erhiel-ten Jugendliche während der Aktion der Schnuppertage. Betriebe im ganzen Land luden Mittel- und Berufsschüler ein, ihr Unternehmen besser kennenzulernen. Dabei erhielten sie Informationen zum Be-rufsalltag aus erster Hand und konnten selbst mit anpacken. Lehrer, Eltern und Schüler waren sich einig: „Die Schnuppertage sind eine tolle und hilfreiche Initiative, die Schüler erhalten zahlreiche Ein-drücke aus der Arbeitswelt.“ Auch im nächsten Schuljahr werden die Schnuppertage angeboten. Tolle Fotos auf hds-bz.it.

werden auch Sie Schnupperbetrieb

hds-Betriebe aus ganz Südtirol stellen sich zur Verfügung und öffnen den Jugendlichen ihre Tore. Alle teilnehmenden Betriebe sind auf myjobmylife.it aufgelistet. Mehr Infos: Pe-tra Blasbichler, T 0471 310 318, [email protected]. Auf myjobmylife.it sind außerdem sechs interessante Berufsvide-os zu finden sowie alle nützlichen Informationen für ange-hende Schulabgänger.

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Kontaktlos zahlenmit derMST-Technologie

Zahlungen mit dem Smartphone ge-hören für Millionen von Nutzern weltweit zum Alltag. Die wichtigsten Apps für die-se Zahlungen sind Apple Pay und Google Wallet, die beide über die Nahfunktech-nik (NFC) funktionieren. Vor Kurzem hat Samsung einen eigenen neuen Bezahldienst vorgestellt, der den wenig phantasievollen Namen Samsung Pay trägt. Neu am Bezahl-dienst ist aber auf jeden Fall die Software. Statt auf der bisher üblichen Nahfunktech-nik (NFC) basiert Samsung Pay auf dem neu entwickelten Protokoll Magnetic Secure Transmission (MST), mit dem die jüngsten Flagschiff-Modelle des koreanischen Her-stellers – Galaxy S6 und S6 Edge – zu echten digitalen Geldtaschen werden, die genauso genutzt werden können wie Kreditkarten mit Magnetstreifen. Die Funktionsweise ist ganz einfach: Der Nutzer muss zunächst seine Kredit-, Debit- oder Prepaid-Karten in die App Samsung Pay eingeben. Bei Bezahlung muss der Nut-zer nur die gewünschte Karte auswählen und den Zahlungsvorgang mit dem auf dem Han-dy installierten digitalen Fingerabdruckleser beglaubigen. Wenn man das Smartphone vor ein POS-Gerät hält, wird ein Signal gesendet, das das Durchziehen des Magnetstreifens durch das Lesegerät simuliert. Der Zah-lungsvorgang erfolgt mit maximaler Sicher-heit, ohne dass der Nutzer Daten mit dem Händler teilt. Dieser Bezahldienst startet im Sommer in den USA und in Korea und soll anschließend auch in Europa und China ein-geführt werden.

Mobile Geräte mit immer mehr ein-satzmöglichkeiten. Die Zukunft des E-Com-merce liegt im M-Commerce, wobei das M für mobil steht. Auch wenn bereits Ende der 90er-Jahre erste Versuche unternommen wurden, Kunden zu überzeugen, ihre Zah-lungen über das Handy abzuwickeln, etwa von großen Unternehmen wie Coca Cola, so kann der M-Commerce erst jetzt mit der jüngsten Weiterentwicklung von Smartpho-nes und Tablets sein ganzes Potenzial aus-spielen.Nicht entgangen ist dieses Phänomen Tech-Crunch, einer der wichtigsten Webseiten für neue Technologien. In einem langen Be-richt wurde Unternehmen empfohlen, auf den mobilen Onlinehandel ganz allgemein und auf einige Zielgruppen im Besonderen zu setzen. M-Commerce wird nach Ansicht der Experten insbesondere von drei Nutzer-gruppen verwendet: Moms, Millenials und Multinationals - d. h. von Müttern, jungen um die Jahrtausendwende geborenen Per-sonen und multinationalen Unternehmen.Für Mütter ist das Smartphone immer wich-tiger, sowohl für die Kontaktaufnahme mit den Kindern als auch als Hilfsmittel im

Berufs- und Privatleben. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass praktisch immer Frauen über den täglichen Einkauf von Le-bensmitteln, Haushaltswaren, Bekleidung usw. entscheiden, wird das Potenzial dieser Handelsform deutlich.Dass junge Leute ständig online sind, ist mittlerweile bekannt. Aber mit welchen Geräten gehen sie online? Immer seltener über den PC, immer häufiger mit mobilen Geräten. In den USA haben 18 Prozent der jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren ausschließlich mobilen Internet-zugang. Und dieser Trend nimmt zu.Multinationale Unternehmen ihrerseits haben gleich erkannt, in welche Richtung die Entwicklung geht: M-Commerce zieht immer mehr Investitionen an, vor allem in Schwellenländern, in denen das PC-Netz mangelhaft ausgebaut ist. Als Beispiel sei Afrika südlich der Sahara genannt, wo in den letzten Monaten ein echter Boom bei den Handy-Zahlungen verzeichnet wurde –dank einer ständig steigenden Zahl von Mo-bilfunknutzern, die in manchen Ländern über 70 Prozent ausmachen.

inteRnet und neue Medien

Nach E-Commerce kommt M-Commerce

hdsmagazin #4/15

aktuelles

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Sprechstunden hds VoR oRt

St. ulrich montags von 14:30 bis 17:00 Uhr im Gemeindeamt.

lana donnerstags von 11:00 bis 13:00 im Rathaus, Maria-Hilf-Straße 5.

St. leonhard i. P. jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 08:00 bis 10:00 Uhr in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt, Passeirerstraße 3.

Klausen donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, Kaffee Nussbaumer, Unterstadt 4, H 331 5714 456.

Mühlbach dienstags von 08:00 bis 09:30 Uhr im Gasthof „Zur Linde“.

Mals montags von 08:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus, Bahnhofstraße 19.

Prad montags von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Raiffeisenkasse.

Sulden am 8. April sowie am 8. Juli von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Raiffeisenkasse.

RentenBeRatunG

Meran am 8., 15., 22. und 29. April sowie am 6. und 13. Maivon 08:00 bis 12:00 Uhr im hds-Büro.

Sterzing am 16. April und am 7. Mai von 08:30 bis 09:30 Uhrim hds-Büro.

Brixen am 9., 16., 23. und 30. April sowie am 7. und 14. Mai von 14:30 bis 16:30 Uhr im hds-Büro.

Bruneck am 16. April und am 7. Mai von 11:00 bis 12:30 Uhrim hds-Büro.

Schlanders am 8. und 22. April sowie am 13. Mai von 14:00 bis16:00 Uhr im hds-Büro.

• PensPlan-infopoints im hds (nach Vereinbarung)Kostenlose landesweite Vorsorgeberatung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 978 032.

RechtSBeiStand (nach Vereinbarung)

Bozen am Montag von 11:00 bis 12:30 Uhr, am Mittwoch von 15:00 bis 16:30 Uhr im Hauptsitz des hds (T 0471 310 458).

Meran jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14:30 bis 15:30 Uhr im hds-Büro (T 0473 272 511).

Brixen jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr im hds-Büro(T 0472 271 411).

Sterzing hds-Büro (T 0472 766 070).

Schlanders jeden Donnerstag um 14:00 Uhr im hds-Büro(T 0473 730 397).

aRBeitSSicheRheit, aBfall und hyGiene (nach Vereinbarung)

Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe.

BeRatunG in KondoMiniuMSanGeleGenheiten (nach Vereinbarung)

Bozen jeden 3. Dienstag im Monat im Hauptsitz des hds (T 0471 310 505/508).

Termine 14.04.

• tiroler orts- und Stadtmarketingtag Imst, Wirtschaftskammer Tirol (A), 11:00 Uhr

11. – 14.04.

• fachmesse tipworld, Bruneck,Stegener Marktplatz

03. – 06.05.

• Messe tuttofood, Mailand, Messegelände

15.05.

• 2. Südtiroler Gründertag, Bozen, Handelskammer

15.05.

• Black friday in corso, Bozen, Freiheitsstraße

18. – 20.05.

• Konditoren: 3-länder-lehrlingswettbewerb Brixen, Landesberufsschule „Emma Hellenstainer“

20.05.

• Vollversammlung Südtiroler Konditoren, Bozen, hds-Hauptsitz

21.05.

• internationaler Rentensprechtag Bozen, Nisf/Inps-Sitz, Dominikanerplatz 30 (4. Stock), 09:00 Uhr

28.05.

• hds-hauptversammlung Bozen, hds-Hauptsitz, Mitterweg 5, Bozner Boden

04.06.

• langer donnerstag, Leifers

Kleinanzeiger

Geschäftslokal in Schlanders, Göflanerstraße, ab Frühjahr 2015 zu vermieten. Kontakt: 0473 730 303.

Der aktuelleVeranstaltungs-

kalender:- - - - - - - - - - - -

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Finden Sie Ihren Mitarbeiter

Die hds-Jobbörse bietet täglich neue Bewerbungen für Ar-beits- und Lehrlingsstellen im Handel und in den Dienstleistungen. Zurzeit gibt es 12 Bewerbungen und 17 Stellenangebote: Bäcker, Ver-käufer, Handelsagent, Bürolehrling, Einrichtungsberater, Magazi-neur, Junior Assistant oder Rezeptionist. Geben Sie einfach und kos-tenlos Ihre Anzeige auf hds-bz.it/job ein.

hdsmagazin #4/15

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hdsmagazin #4/15

Ausgaben: mehr Dienstleistungen als Güter

Von wegen allesInternet

Das stationäre Ladengeschäft wird in Zukunft auch eine wichtige Rolle spielen, weil es den Onlinehandel ergänzt: Drei von vier Konsumenten können sich vorstellen, dass sich stationäre Ladengeschäfte zuneh-mend zu Servicekanälen für den Internet-handel entwickeln, ergab eine Konsumen-tenbefragung des Marktforschungsinstituts Innofact, die im Rahmen des Ebay-Pro-jektes „Zukunft des Handels“ durchgeführt wurde.Zu den wichtigsten Serviceleistungen des Onlinehandels zählen aus Sicht des Kunden demnach die Reklamation (57 Prozent) und Abholung von online bestellter Ware (52 Prozent) im Ladengeschäft.Viele Verbraucher wünschen sich in Zu-kunft mehr Komfort beim Einkauf im La-dengeschäft, vor allem beim Bezahlen. 46 Prozent der Befragten halten die Möglich-keit, künftig Zahlungen über das Mobiltele-fon zu tätigen, für einen wichtigen Service des Ladengeschäfts. Mehr als die Hälfte der Verbraucher (56 Prozent) geht sogar davon aus, dass das Bezahlen per Smartphone oder Fingerabdruck in Zukunft zur stan-dardisierten Zahlungsmethode wird.Das Konzept des „Showroomings“, also Produkte stationär zu präsentieren, verbun-den mit der Möglichkeit, diese direkt in der Filiale über eine Onlinekaufoption nach Hause zu bestellen, wird laut 45 Prozent der Verbraucher in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Gut jeder dritte Verbraucher (37 Prozent) sieht virtuelle Umkleidekabinen, die Kleidungsstücke auf den Körper eines Kunden projizieren und ihm so die An-probe ersparen, als ein wichtiges Element des stationären Handels. Den Einsatz von virtuellen Displays und Tools zur Produkt-präsentation halten 36 Prozent für künftig unabdingbar.

Nach einer Studie des Dachverbands Confcommercio überstieg im Zeitraum 1995 bis 2013 der Anteil der Ausgaben für Dienstleistungen die Ausgaben für Gü-ter: 52,3 gegenüber 47,7 Prozent. Gestiegen sind die Telefonkosten, rückläufig sind die Ausgaben für Bekleidung. Die Ausgaben für Outdoor-Aktivitäten (Freizeit, Reisen, Urlaub, Essen auswärts) sind von 15,3 auf ca. 18 Prozent gestiegen. Diese Steigerung kann auf die veränderten Lebensgewohn-heiten und die zunehmende Reiselust der Familien und die vermehrte Teilnahme an Kulturveranstaltungen zurückgeführt werden. Dennoch liegen die Ausgaben der italienischen Haushalte in diesem Bereich unter den Zahlen anderer Länder, in denen sich die Einkommenskrise weniger bemerk-bar macht als in Italien. Die Studie gibt auch Aufschluss über die Zunahme der Aus-gaben in den einzelnen Konsumbereichen:

Essen im Allgemeinen plus 1,8 Prozent, ge-folgt von den Ausgaben für Freizeit mit plus 1,5 Prozent und den Ausgaben für Mobilität und Kommunikation mit plus 0,6 Prozent. Im letzteren Bereich wurden rückläufige Zahlen beim Autokauf festgestellt, gestie-gen sind dagegen die Ausgaben für Kom-munikationsdienste und -güter. Rückläufig sind die Ausgaben für Wohnen (minus 0,4 Prozent) und für Körperpflege (minus 0,6 Prozent). Bei Bekleidung wurde ein Rück-gang um 1,4 Prozent verzeichnet. Ein Ergeb-nis, das nicht nur auf die Einkommenskrise, sondern auch auf die neuen Lebensgewohn-heiten zurückzuführen ist.

trends

hdsmagazin #4/15

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hdsmagazin #4/15

bezirke

bozen

Preisträger stehen festleifeRS

fasching im Schaufenster

Schaufensterwettbewerb und bozner weinkost. Im Rah-men der diesjährigen Bozner Weinkost, die vom 5. bis 7. März statt-fand, haben einige Geschäfte in Bozen ihre Schaufenster dem Thema Wein gewidmet. Die am schönsten gestalteten Schaufenster wurden vor Kurzem prämiert. Alexander Tscholl und Eugen Vicari (Stuben-fein), Deborah Lorenzini (Home Living) und Norbert Dellantonio (Ritz) wurden für ihre kreativen Ideen ausgezeichnet. Der Schaufens-terwettbewerb wurde vom hds in Zusammenarbeit mit dem Konsor-tium Südtiroler Wein organisiert.

kreis schließt sich„Wein ist ein authentisches Produkt des Landes Südtirol. Die Ver-bindung zum Handel ergibt sich allein daraus. Indem sich der Handel bereits bestehende, erfolgreiche Veranstaltungen in Ver-bindung mit der lokalen önogastronomischen Kultur zu Nutzen macht, schafft er ein zusätzliches Angebot für seine Kunden“, sagt Pietro Perez, der hds-Verantwortliche der Stadt Bozen. Und die Bozner Kaufleute lassen sich immer wieder dafür begeistern und überraschen bei ihrer Schaufenstergestaltung mit neuen und kreativen Ideen. Die Preisträger können sich auf eine ex-klusive Kellereiführung verbunden mit einem Abendessen im Kreise ihre Mitarbeiter und Organisatoren freuen. Die schöns-ten Schaufenster in der Fotogalerie auf hds-bz.it.

berufsschule einaudi gestaltet auslagen. Während destraditionellen Faschingsumzugs in Leifers erhielt die Berufs-schule L. Einaudi aus Bozen einen Preis für professionelle Schaufenstergestaltung. Bei der Dekoration legten die Schüler das Augenmerk auf Konzept, Gestaltung, Präsentation der Waren, Gesamtbild, Hingucker, saubere Ausführung und Gesamtein-druck. Alle Schüler absolvieren eine Ausbildung zu Verkäufern und Verkaufslehrlingen. Die in Zusammenarbeit mit der Berufs-schule, der Gemeinde Leifers und der Faschingsgruppe Stein-mannwald durchgeführte Initiative wurde vom hds unterstützt. Weitere Informationen zur Ausbildung zum Verkäufer unter hds-bz.it/bildung.

Stubenfein brillierte mit besonders originellen Ideen.

V. l. Pietro Perez, hds-Verantwortlicher für Leifers, Ortsobfrau Elda Paolazzi,Bürgermeisterin Liliana Di Fede, Parlamentarierin Luisa Gnecchi und Paolo Italia, Lehrer an der Berufsschule L. Einaudi in Bozen

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hdsmagazin #4/15

SteRzing

Ein Aufruf zur Mitarbeit

impulse und neue ideen für die Stadt. Mitte Februar trafen sich 40 Wirt-schaftstreibende zu einem Gedankenaus-tausch über die Zukunft der Alpinstadt. Als Einkaufsstadt hat Sterzing viel zu bieten, einige Details sind noch diskussions- und verbesserungswürdig. Äußerst positiv be-wertet wurden etwa die Aktionen des roten Teppichs, die Einkaufsgutscheine und der Weihnachtsmarkt. „Es gibt keine Stadt in der Größenordnung wie Sterzing, die so ein großes und vielfältiges touristisches Angebot hat“, meint Vizebürgermeister Markus Larch.Kritisch wurden die nicht koordinierten Öffnungszeiten und das Parksystem be-wertet. Es müsste vermehrt die Möglich-keit geschaffen werden, die Parkgebühr im Nachhinein zu bezahlen, derzeit ist dies auf vielen Parkplätzen nicht möglich. Zu-

dem siedeln sich immer mehr öffentliche Büros außerhalb der Stadt an – sehr zum Nachteil ihrer Bewohner.Die Initiatoren, hds-Ortsobmann Matthi-as Knollenberger sowie der Direktor des Tourismusvereins Josef Turin, zeigten sich erfreut über die rege Diskussionsteilnahme.

Alle Wortmeldungen wurden festgehalten und werden nun in einem weiteren Treffen behandelt. Einige Vorschläge sollen kurz-, andere mittelfristig umgesetzt werden, da-mit Sterzing weiter ein attraktiver Standort bleibt.

hds bietet maßgeschneiderten Service. Haben Sie vor Kurzem ein Unternehmen gegründet? Brauchen Sie einen Business Plan, den Sie in der Bank oder bei der Landesverwaltung für eine Finanzierung oder einen Beitrag vorlegen müssen? Oder wollen Sie ganz einfach einen Geschäftsplan für Ihr Unternehmen verfassen? Kein Problem! Der hds übernimmt gerne diese Aufgabe für Sie. Wenden Sie sich an den hds-Betriebsberater Ihres Vertrauens im hds-Bezirksbüro in Ihrer Nähe. Infos: T 0471 310 420, [email protected].

handels- und dienstleistungsverband Südtirol

sxc Business

Plan führt Sie zum Erfolg

hds-bz.it/beratung

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hdsmagazin #4/15

berufsgruppen hds-bz.it/handelsagenten

handelSagenten und -VeRtReteR

Ergänzungsleistungen Stiftung Enasarco

handelSagentenund -VeRtReteR

CUD-Vordruck hat ausgedient

Sammelbescheinigung eingeführt. Ab 2015 wird für Handelsagenten und -vertre-ter die Sammelbescheinigung (Certificazi-one unica - CU) eingeführt, die den CUD-Vordruck ersetzt. Hier handelt es sich um eine Bescheinigung über alle Entgelte – wie Pensionen, Auszahlungen aus dem Fonds für Abfindungen bei Vertragsauflösung (FIRR) oder Stipendien –, die die bei der Stiftung Enasarco eingetragenen Handels - agenten und -vertreter im Kalenderjahr 2014 bezogen haben. Das Dokument gilt für steuerliche Zwecke und hat die Funktion des Steuersubstituts.Ab heuer wird nur mehr die Sammel-bescheinigung als Bestätigung über die verschiedenen Bezüge anerkannt. Die Be-scheinigung kann auf www.enasarco.it imMitgliederbereich heruntergeladen wer-den.Die Stiftung Enasarco wird daher wie alle anderen Versicherungsanstalten den Mitglie-dern keine Bescheinigungen mehr mit der Post zustellen. Ein Duplikat kann beim Con-tact Center der Stiftung unter der Nummer 199.30.30.33 oder bei einem Patronat angefor-dert werden.

[email protected]

Programm 2015. Auch heuer sieht das Programm eine Neuheit zur Unter-stützung der Familien von Handelsagen-ten mit Kindern im Alter von 4 bis 13 Jah-ren vor, wenn diese im Sommer (Juni, Juli, August, September) für mindestens drei – auch nicht aufeinanderfolgende – Wochen Programme für Sommeraufenthalte von öffentlichen oder privaten Trägern absol-viert haben.Für 2015 schreibt die Stiftung einen Jah-reswettbewerb für die Vergabe von 2500 Beiträgen zu je 200 Euro pro Familie aus.Bei der Stiftung eingetragene Handels-agenten, die die Mindestvoraussetzungen erworben haben, können ein breites Spek-trum an Leistungen in Anspruch nehmen:• Beitrag bei Geburt oder Adoption,• Beitrag bei Mutterschaft,• Beitrag für Kinderhortgebühren,• Beitrag für Sommeraufenthalte,

• Studienprämien für die Erzielung von Schul-/Hochschulabschlüssen,

• Prämien für Doktorarbeiten zu Themen, die für den Agenturvertrag und die Zu-satzvorsorge relevant sind,

• Beitrag für die in Altersheimen unterge-brachten Bezieher einer Enasarco-Rente,

• Beitrag für die Betreuung von Kindern mit Behinderung,

• Beitrag für eine ständige persönliche Betreuung,

• außerordentliche Leistungen,• Kuraufenthalte in Klimakurorten, mit

denen eine Vereinbarung abgeschlossen wurde,

• Kuraufenthalte in Thermalkurorten, mit denen eine Vereinbarung abgeschlossen wurde,

• Beitrag für Beerdigungskosten,• Initiativen für Höhere Bildung,• Sommerferienlager im Gebirge und am

Meer.Der Leitfaden und die Formulare sind auf www.enasarco.it zu finden, die Liste aller Leistungen hingegen auf hds-bz.it/handelsagenten.

[email protected]

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hdsmagazin #4/15

berufsgruppen hds-bz.it/junge

hds-bz.it/buchhaendler

Junge im hds

Südtirols Wirtschaft im Gespräch

buchhändleR

Öffentliche Ausschreibungenvereinfachen

forderung nach mehr unterstützung. Südtirols Jugend ist gut ausgebildet, innovativ und motiviert. Viele interessieren sich für die Selbstständigkeit. Darüber sind sich die Vertreter der Jugendorganisationen Junge im hds, HGJ, SBJ, Junghandwer-ker und Jungunternehmer des Unternehmerverbands einig. Das gemeinsam vor einem Jahr erarbeitete Konzept wurde nun um einige Punkte erweitert und soll Jungunternehmer fördern und unterstützen. Die Ziele wurden bei einem Gespräch mit dem Präsidenten der Handelskammer Bozen, Michl Ebner (im Bild 1. v. r.), vorgestellt. Die Junge Wirtschaft stellt nicht die finanzi-elle Förderung von jungen Unternehmern in den Mittelpunkt, sondern die Unterstützung durch eine umfassende Beratung. Anschließend besuchte die Junge Wirtschaft den TIS innovation park und das Unternehmen Stahlbau Pichler. Eine tolle Fotoga-lerie dazu im Internet.

neue ideen, viel handlungsbedarf„Eine umfangreiche Beratung zu finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten sind für Neugründer aber auch für jene, die einen Betrieb übernehmen, unabdingbar. Wir hatten die Idee eines Voucherheftes. Damit könnten Jungunternehmer Beratungsangebote bei verschiedenen Anlaufstellen schnell und unkompliziert einlösen. Zudem schlagen wir für diese Unter-stützung eine Altersgrenze von 40 Jahren vor“, erklärt Christian Giuliani (im Bild 2. v. r.), Präsident der Jungen im hds. Hand-lungsbedarf gibt es auch bei der Kapitalbeschaffung. „Mit kos-tengünstigen Bürgschaften der Garantiegenossenschaften kann hier viel erreicht werden“, so die Junge Wirtschaft.

[email protected]

Vergabegesetz im Visier. Das gesamtstaatliche Vergabe-portal sieht Bücher als eigene Kategorie nicht vor. „Wir stellen uns daher die Frage, weshalb die Vergabe in Südtirol über das Portal abgewickelt werden muss, wo doch die einzelnen Beträ-ge der Bestellungen zumeist gering sind“, meint die Präsidentin der Buchhändler im hds, Susanna Valtiner (im Bild).

zusammenarbeit in gefahrIn den vergangenen Jahrzehnten war es Buchhandlungen und Bibliotheken gelungen, eine ausgezeichnete Zusammenarbeit zu erreichen, sodass vom Zeitpunkt der Bestellung, bis hin zur Lieferung nur wenige Tage vergingen. „Durch den zusätzlichen Einsatz des Vergabeportals für öffentliche Ausschreibungen leidet dieser Dienst enorm“, so Valtiner weiter. „Die bürokrati-schen Zusatzarbeiten sind für beide Seiten höchst umständlich und werden sich negativ auf die Flexibilität und Bestell- und Liefervorgänge auswirken.“ Südtirols Buchhandlungen stün-den außerdem vor einem großen finanziellen Problem, wenn die Aufträge künftig als Jahresauftrag an nur eine Buchhand-lung vergeben würden. Die Bibliotheken sind ein wichtiger Kunde für den Südtiroler Buchhandel, und eine solche Rege-lung hätte für die Fachgruppe der Buchhändler sehr negative Auswirkungen.

hoffen auf unterstützung„Wir möchten, dass sich die Landesregierung verstärkt für unser Anliegen einsetzt und uns ihre Unterstützung in dieser Causa zusagt“, so Präsidentin Valtiner abschließend.

[email protected]

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berufsgruppen hds-bz.it/lebensmittel

hds-bz.it/tankstellen

lebenSmittelgeweRbe

Allergenkennzeichnungin der Vitrine

tankStellenbetReibeR

Mindereinnahmen durch Treibstoffschwund

hdsmagazin #4/15

hds warnt vor voreiligen Schritten. Einige Tankstellenbetreiber haben vor Kur-zem von den Erdölgesellschaften eine Ver-zichtserklärung erhalten. Damit wird den Pächtern ein einmaliger Betrag als Rücker-stattung der Fehlmengen an Treibstoff 2014 angeboten. Diese Mengen entsprechen jedoch nicht den bisherigen Verhältnis-sen. Mit einer Unterschrift erklärt sich der Tankstellenbetreiber mit der Auszahlung des einmaligen Betrags einverstanden und verzichtet gleichzeitig auf weitere zuste-hende Entschädigungen. Der hds hält diese Verzichtserklärungen für sehr bedenklich und weist darauf hin, sich ein eventuelles Einverständnis gründlich zu überlegen.

[email protected]

offener Verkauf von lebensmitteln. Am 13. Dezember 2014 ist die EU-Verord-nung Nr. 1169/2011 in Kraft getreten. Sie bringt mehr Transparenz und macht es Verbrauchern leichter, sich über die Qua-lität der Lebensmittel zu informieren. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass Konsumenten über Inhaltsstoffe, die eine allergische Reaktion hervorrufen könnten, informiert werden müssen. Neuerungen gibt es jedoch auch in Hinblick auf den offenen Verkauf von Lebensmitteln in der Vitrine. Bei Produkten, die offen und ohne Original-verpackung an der Theke verkauft werden, muss das jeweilige Allergen des Lebensmit-tels gekennzeichnet werden. Die Kennzeich-nung kann auf mehrere Weisen erfolgen. Der hds rät, das Allergen auf den obligatorischen Preisschildern anzugeben. Um zu wissen, welches Allergen sich in einem Produkt be-findet, müssen die Spezifikationen der Lie-feranten anfordert werden. Diese müssen in einem Ordner gesammelt und an der Theke in Reichweite der Kunden hinterlegt wer-den. Die Allergene müssen in italienischer Sprache gekennzeichnet werden. Für die Vi-trinen in Bäckereien, Konditoreien und Eis-dielen gelten nach wie vor die Einheitslisten. Diese können unter hds-bz.it/bestellung angefordert werden.

[email protected]

www.foodlabelcheck.eu

die schnelle hilfe bei der le-bensmitteletikettierung. Ab Dezember 2016 ist die Anbringung von Nährwertta-bellen an allen Produkten, die nicht nur lokal vertrieben werden, verpflichtend (EU-Verordnung 1169/2011). Die Online-plattform Food Label Check bietet eine Nährwerttabelle in Deutsch und Italie-nisch, eine Aufzählung von nährwertbe-zogenen Claims, die für ein Lebensmittel in der Werbung verwendet werden dür-fen, die übersetzte Zutatenliste in abstei-gender Reihenfolge samt prozentueller Aufschlüsselung der hervorgehobenen Zutaten (QUID), Allergenhinweise (auch in Spuren), einen Bericht zu den verwen-deten Datenquellen und angestellten Berechnungen für die Nährwerttabelle und die Claims. Bereits mehr als 400 Be-triebe im Land machen von Food Label Check Gebrauch.

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hdsmagazin #4/15

bildung hds-bz.it/kurse

Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit

Gesund im VerkaufGeben Sie ladendiebenkeine chance

iss gemüse zu jeder hauptmahlzeit - ihr ernährungstipp von ivonne daurù malsiner. Der Frühling hat begonnen und der Sommer steht vor der Tür! Da gilt es Energie über die frische Luft und Sonne zu tanken. Nahrungsmittel können dabei helfen: dunkelgrünes frisches Blattgemüse wie Zigorie (Löwenzahn), Rucola, Brennnessel enthalten viel Eisen und Vitamin A, die für die Blutbildung und für den Sauerstofftransport wichtig sind. Falls auch Sie einige Kilos verlieren möchten, dann erhöhen Sie die Portionen an Gemüse, denn Gemüse sättigt und liefert kaum Kalorien. Auf hds-bz.it finden Sie das Rezept für einen tollen Zigoriesalat mit weißem Spargel. Guten Appetit!

hilfreiche tipps und praktische Beispiele. Kunden schauen vermehrt auf gesunden, bewussten Konsum! Fitte und gesun-de Mitarbeiter sind ideale Berater. Auch im Arbeitsalltag lässt sich hier viel bewegen. Praktische Tipps zur Rückengesundheit sowie zur Ernährung werden im Rahmen eines Seminars mit Michele Cattani und Ivonne Daurù Malsiner vermittelt. termin ist der 28. april in bozen. Für hds- und EbK-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Mehr Infos auf hds-bz.it/kurse.

Werden Sie schlauer, besuchen Sie das hds-Seminar. Damit Sie den Klauern in Ihrem Betrieb auf die Schliche kommen, müs-sen Sie Verhaltensmuster Ihrer Kunden kennen und auf -auffäl-ligkeiten achten. Stellen Sie sich hier auch die Frage: Darf ich einen möglichen Dieb festhalten oder einsperren oder durch-suchen? Fachmann Karl Kirchler kennt die Antworten und in-formiert ausführlich über die Rechtsgrundlage und welche Prä-ventivmaßnahmen Sie in Ihrem Betrieb ergreifen können. Sie erlernen in diesem Kurs auch ein professionelles und selbstsi-cheres Auftreten im Ernstfall. Der hds-Kurs findet am 25. märz in bruneck und am 6. mai in bozen statt. Kontakt: T 0471 310 323/324, [email protected].

die aRBeit an deRfRiSchetheKe ...

… und Wurst- und Käseplatten pro-fessionell vorbereiten. Produktwissen über verschiedene Wurst- und Käsewaren mit Schwerpunkt auf den Thekenverkauf ver-mitteln. Das sind die Ziele dieses Verkaufs-lehrgangs, wo auch die Qualitätszeichen eine Rolle spielen werden. Weiterführend wird die ansprechende Präsentation an der Frischetheke behandelt, mit Ausrichtung auf die Warenplatzierung, fachgerechtes Schnei-den und Verpacken sowie Wurst- und Käse-platten vorbereiten. Entwickelt aus der Pra-xis für die direkte Umsetzung im Geschäft. Nehmen Sie unsere Termine wahr: am 22. und 29. april sowie am 7. mai in bozen.Mehr zum Thema erfahren Sie von der hds-Bildung in Bozen: Patrizia Anhof und Verena Kasal, T 0471 310 323/324, [email protected]. Onlineanmeldung möglich.

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hdsmagazin #4/15

betriebe informieren

Fachwissen bündeln,Wettbewerbsfähigkeit steigern

neues infoportal für die lebensmittelbranche. Neuig-keiten und Links der Lebensmittelbranche vereinen und schnell und einfach auffindbar machen. Das ist das Ziel des neuen In-formationsportals food.bz.it. Die Webseite wurde vom TIS in-novation park initiiert. Einer der Kooperationspartner ist der hds. Das neue Onlineportal soll Lebensmittelhändler und -pro-duzenten informieren und unterstützen. Die Seite bietet einige interessante Features: Der Ideencheck ermöglicht es, sich selbst und seine Produktideen auf den Prüf-stand zu stellen und wertvolle Tipps während der Produktent-

Immer mehr Konsumenten kaufen online. Auch in Südtirol. Der Warenverkauf über das Internet entwickelt sich zu einem lukrativen und unverzichtbaren Standbein für lokale Unternehmen.

Online einkaufen bei Südtiroler Unternehmen

Meine Bankwww.raiffeisen.it

Online-Shops – einfach & effizientMit looptown shops hat das Südtiroler Startup Unternehmen Looptec New Media GmbH den ersten regionalen Online-Shop für Südtirol entwickelt. Lokale Händler und Produzenten kön-nen ihre Produkte auf looptown shops gemeinsam über einen einzigen Marktplatz anbieten und profitieren neben einer erhöhten Reichweite auch von hochmo-dernen Technologien. Südtiroler Konsumenten können auf eine breite Produktauswahl zugreifen und online einkaufen, aber trotz-dem lokale Betriebe und regio-nale Kreisläufe unterstützen.

Virtual POS von Raiffeisen„Um unseren Online-Shop mit einem schnellen, sicheren und unkomplizierten Zahlungssy-stem auszustatten, haben wir uns für einen lokalen Anbieter entschieden“, sagt Johannes Troger, Mitbegründer der Looptec New Media GmbH. „Mit dem Virtual POS von Raiffeisen haben wir in Südtirol einen effizi-enten Partner an unserer Seite.“

Online bezahlen Virtual POS von Raiffeisen ist die „virtuelle Kasse“ für Händler, welche einen Online-Shop betreiben. Bezahlen im Inter-net wird somit doppelt sicher:

für Händler und für den Käu-fer. Das bestätigt auch Edwin Eisendle, Experte in der Raiff-eisen Landesbank Südtirol AG: „Virtual POS von Raiffeisen bie-tet eine bequeme, schnelle und vor allem sichere Abwicklung der Zahlungen im Online-Shop“. Dazu liefert Virtual POS noch weitere interessante Vorteile:• in- und ausländische Zah-

lungen sind in Sekunden-schnelle verbucht

• VirtualPOSkanninjedeInter-netseite bzw. Internetanwen-dung eingebunden werden

• Liste aller Zahlungen perMausklick in eine Excel-Datei exportierbar

Firmenkunden von Raiffeisen erhalten für ihren looptown shop (www.looptown.com/shops) inte-ressante Begünstigungen.

Info: www.raiffeisen.it/v-posMeine Bank

Immer mehr Konsumenten kaufen online. Auch in Südtirol. Der Warenverkauf über das Internet entwickelt sich zu einem lukrativen und unverzichtbaren Standbein für lokale Unternehmen. Dabei braucht es aber auch ein sicheres und unkompliziertes Online-Zahlungssystem.

www.raiffeisen.it

Online einkaufen bei Südtiroler Unternehmen

Eine funktionierende Online-Shop-Lö-sung kann mit beträchtlichem finanziellen, zeitlichen und technischen Mehraufwand verbunden sein.

Online-Shops – einfach & effizientMit looptown shops hat das Südtiroler Startup Unternehmen Looptec New Media GmbH den ersten regionalen Online-Shop für Südtirol entwickelt. Ziel war es, den Südtiroler Unternehmen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zum Online Handel zu ermögli-chen. Lokale Händler und Produzenten können ihre Produkte auf looptown shops gemeinsam über einen einzigen Marktplatz anbieten und profitieren neben einer erhöhten Reichweite auch von hochmodernen Technologien. Süd-tiroler Konsumenten können auf eine breite Produktauswahl zugreifen und online einkaufen, aber trotzdem lokale Betriebe und regionale Kreisläufe un-terstützen.

Virtual POS – von Raiffeisen „Um unseren Online-Shop mit einem schnellen, sicheren und unkomplizierten Zahlungssystem auszustatten, haben wir uns für einen lokalen An-bieter entschieden“, sagt Johannes Troger, Mit-begründer der Looptec New Media GmbH. „Mit dem Virtual POS von Raiffeisen haben wir in Süd-tirol einen effizienten Partner an unserer Seite.“

Online bezahlen – doppelt sicherVirtual POS von Raiffeisen ist die „virtuelle Kasse“ für Händler, welche einen Online-Shop betreiben. Bezahlen im Internet wird somit doppelt sicher: für Händler und für den Käufer. Das bestätigt auch Edwin Eisendle, Experte in der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG: „Vir-tual POS von Raiffeisen bietet eine bequeme, schnelle und vor allem sichere Abwicklung der Zahlungen im Online-Shop“. Dazu liefert Vir-tual POS noch weitere interessante Vorteile:• in- und ausländische Zahlungen sind in Se-

kundenschnelle verbucht• von „Verified by Visa“ und „Master Card Se-

cureCode“ zertifiziertes Zahlungssystem

• Virtual POS kann in jede Internetseite bzw. Internetanwendung eingebunden werden

• Liste aller Zahlungen per Mausklick in eine Excel-Datei exportierbar

• telefonische Hilfestellung bei der Abwick-lung der Zahlungen durch das Service-Center von Raiffeisen OnLine

Johannes Troger, Mitbegründer der Looptec New Media GmbH: „Mit Virtual POS von Raiffeisen

nutzen wir ein schnelles und sicheres Zahlungssystem für

unseren Online-Shop“

Mehr zum Virtual POS: www.raiffeisen.it/v-pos

Firmenkunden von Raiffeisen erhalten für ihren looptown shop (www.looptown.com/shops) in-teressante Begünstigungen.

Johannes Troger: "Mit Virtual POS von Raiffeisen nutzen wir ein schnelles und sicheres Zahlungssystem für unseren Online-Shop."

wicklung zu bekommen. Darüber hinaus liefert das Portal aktu-elle Trends sowie News zum Lebensmittelrecht, individuell für die Branchen Backwaren, Fleischwaren, Milchwirtschaft und pflanzliche Lebensmittel. food.bz.it bietet Ansprechpartner zu den Themen Etikettierung, Rezeptur oder Förderungen. Ein Eventkalender, der Überblick über die wichtigsten Termine der Branche gibt, rundet das Infoangebot ab.

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hdsmagazin #4/15

Handelsagenten und -vertreter

Am 30. Juli 2014 wurde das neue Tarifabkommen für den Sektor Industrie unterzeichnet, welches das alte Abkommen vom März 2002 ersetzt. Das am 1. Septem-ber 2014 in Kraft getretene Abkommen stärkt die Position des Handelsagenten, zumal unter anderem auch eine neue Rege-lung zu den einseitigen Vertragsänderun-gen, mit denen der Auftraggeber den wirt-schaftlichen Inhalt eines Vertrags ändern kann, eingeführt wurde.

abfindungen bei beendigungdes VertragsDas neue Tarifabkommen regelt viele As-pekte: Die wichtigste Neuerung betrifft die Neuregelung der Ausgleichszahlung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. Während der Fonds für Abfindungen bei Vertragsauflösung (FIRR) und die Zusatz-ansprüche für Kundenstamm (indennità suppletiva di clientela) unverändert blei-ben, wurde der leistungsbezogene Zusatz-anspruch (indennità meritocratica) neu geregelt. Dieser Anspruch wurde nun ge-genüber dem früheren Tarifabkommen, in welchem dafür nur ein symbolischer Wert vorgesehen war, erheblich erhöht.Dank dem neuen Berechnungssystem haben Agenten Anspruch auf wesentlich höhere Be-träge, die sogar das gesetzliche Maximum (d. h. einen Jahresbetrag an Provisionsbezügen, welche auf die durchschnittlichen Provisio-nen der letzten fünf Jahre berechnet werden) erreichen können. Die Bemessungsgrundla-ge des neuen Berechnungssystems, das sehr komplex ist, bildet die Differenz zwischen den Provisionen in der Anfangs- und denen in der Schlussphase, mit Bezug auf die Dauer des Vertragsverhältnisses.

rechtsberatung hds-bz.it/recht

Neuheiten des Tarifabkommens des Sektors Industrie

für welche agenturverträge gilt die neue Regelung?Derzeit gilt die neue Regelung nur für Verträge, die nach dem 1. Jänner 2014 ab-geschlossen wurden. Für Agenturverträge, die vor dem 1. Jänner 2014 abgeschlossen wurden und vor dem 31. März 2017 enden, gelten weiterhin die Bestimmungen des Ta-rifabkommens vom 20. März 2002.Für die bereits vor dem 1. Jänner 2014 lau-fenden Agenturverträge, die erst nach dem 31. März 2017 enden, gelten bis zum 31. De-zember 2015 die Bestimmungen des Tarifab-kommens vom 20. März 2002; ab dem 1. Jän-ner 2016 wird die neue Regelung angewandt.

einseitige VertragsänderungenVon besonderer Bedeutung ist die Neure-gelung der einseitigen Vertragsänderungen des Einsatzgebietes, der Produkte, des Kun-denstocks und des Provisionsausmaßes. Insbesondere geht es um das Recht des Auf-traggebers, diese Vertragsinhalte innerhalb bestimmter Grenzen einseitig zu ändern.Mit dem neuen Tarifabkommen gelten Än-derungen als erheblich, wenn sich dadurch das Provisionsniveau gegenüber den Provi-sionsbezügen des Agenten im Kalenderjahr vor Einführung der Änderung um mehr als 15 Prozent ändert (bisher galt ein Schwel-lenwert von 20 Prozent). Der Zeitraum, in dem geringfügige Änderungen zusammen-gerechnet werden und als eine einzige Än-derung anzusehen sind, wird von 12 auf 18 Monate (24 Monate bei Agenten mit einer Auftraggeberfirma) verlängert.Bisher konnten Agenten nur gegen die er-heblichen Änderungen, die also eine Än-derung der Provisionsbezüge von über 20 Prozent bewirkten, Einwand erheben; mit dem neuen Tarifabkommen sind Agenten berechtigt, auch mittelmäßige Änderungen abzulehnen, d. h. alle Kürzungen, die sich mit über 5 Prozent auf den wirtschaftlichen

Inhalt des Vertrags auswirken. Die Ableh-nung der Vertragsänderung durch den Agenten, die fristgerecht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung erfolgen muss, führt zur Been-digung des Agenturverhältnisses auf Initi-ative der Auftraggeberfirma; daher hat der Agent Anspruch auf die Kündigungsfrist und auf die Ausgleichszahlungen für die Vertragsbeendigung.

weitere neuerungenVon den zahlreichen Änderungen im Tarif-abkommen ist unter anderem die Anwen-dung von Verzugszinsen, wie sie im GvD Nr. 231/2002 vorgesehen sind, erwähnens-wert. Anspruch auf Verzugszinsen besteht bei einer um über 15 Tage verspäteten Pro-visionszahlung an den Agenten. Agenten haben auch Anspruch auf Provisionen für Geschäftsabschlüsse nach Beendigung des Agenturverhältnisses, wenn diese in den sechs Monaten – statt bisher 4 Monaten – nach der Vertragsbeendigung erfolgen. Für die Anerkennung der Provision wird vor-ausgesetzt, dass diese Geschäftsabschlüsse auf die Tätigkeit des Agenten zurückgeführt werden können.

Ra chiara Pezzi,Bereichsleiterin Rechtsberatung,T 0471 310 558, [email protected]

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betriebsberatung

Rent to buy

hdsmagazin #4/15

hds-bz.it/beratung

VertragIm Herbst 2014 hat der italienische Gesetzgeber den so genannten Mietkauf (Rent to buy) eingeführt. Mit diesem Vertrag räumt der Vermieter/künftige Verkäufer dem Mieter/potenziellen Käufer den Gebrauch der Immobilie und gleichzeitig ein Vorkaufsrecht für die Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist ein. Für die Nutzung der Immobilie mit dem Recht, diese käuflich zu erwerben, zahlt der Mieter/potenzielle Käufer Miete; ein Teil davon gilt als Entgelt für die Nutzung der Immobilie, ein anderer Teil gilt als Anzahlung auf den Kaufpreis. Falls der Mieter/künftige Käufer auf sein Recht ver-zichtet, die zur Nutzung überlassene Immobilie zu kaufen, muss der Vermieter/potenzielle Verkäufer den Anteil der Miete, der im Vertrag als Anzahlung für den späteren Kauf festgelegt wurde, zurückzahlen.Mietkauf-Verträge sind für Wohn- und für gewerbliche Immobilien zulässig und können von Privatpersonen und von Unternehmen ab-geschlossen werden.Der Mietkauf-Vertrag muss als öffentliche Urkunde oder als beglau-bigte Privaturkunde erstellt und in die Immobilienregister eingetra-gen werden. Der Vertrag kann für die gesamte Vertragslaufzeit, längs-tens jedoch für zehn Jahre, gegenüber Dritten durchgesetzt werden.

Steuerliche Behandlung beim Mietkauf

Steuerliche RegelungVor Kurzem hat die Agentur der Einnahmen die steuerliche Behand-lung der Mietkauf-Verträge – sowohl was die direkten als auch was die indirekten Steuern anbelangt – geregelt.Um die eindeutige steuerliche Zuordnung der Mietzahlungen zu er-möglichen, empfiehlt es sich, den Betrag für die Nutzung der Immobi-lie und den Teil des Betrags getrennt auszuweisen, der als Anzahlung auf den Verkaufspreis im Fall eines Kaufs vereinbart wird. Außerdem muss eine Unterscheidung gemacht werden, ob der Vermieter/poten-zielle Verkäufer ein Unternehmen oder eine Privatperson ist.

Mietzins für die nutzung der immobilie Dafür gelten die Bestimmungen für Mietverträge:

DIREKTE STEUERN

unternehmen Für die Berechnung der Einkommensteuer muss zwischen gewerblichen Immobilien der Katasterkategorien A/10, B, C, D und E, Immobilien für kommerzielle Zwecke und Im-mobilien für Investitionszwecke unterschieden werden. Wenn ein Unternehmen einen Vertrag unterzeichnet, in dem als Ver-tragsgegenstand eine Gewerbeimmobilie oder eine Immobilie für kommerzielle Zwecke genannt wird, müssen die für die Nut-zung gezahlten Mieteinnahmen in der entsprechenden Buch-haltung ausgewiesen und als Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit besteuert werden. Wenn der Vertrag hingegen für eine Immobilie für Investitionszwecke ausgestellt wird, werden die Mietzahlungen für die Nutzung der Immobilie als Einkünfte

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hdsmagazin #4/15

betriebsberatung

aus Grund und Boden eingestuft, die nach Abzug der Ausgaben für die ordentliche Instandhaltung, die niemals mehr als 15 Pro-zent des Mietzinses ausmachen dürfen, besteuert werden.Bezüglich der Wertschöpfungssteuer ist der für die Nutzung der Immobilie gezahlte Betrag gemäß den normalen Regeln der Wertschöpfungssteuer zu versteuern.

Privatpersonen Falls der Vermieter/potenzielle Verkäufer eine Privat-person ist, unterliegen die für die Nutzung der Immobilie gezahlten Mietbeträge nach Abzug eines Absetzbetrages von 5 Prozent der Ein-kommensteuer. Der Vermieter kann für diese Mieteinkünfte auch die Ersatzsteuer wählen (cedolare secca).

INDIREKTE STEUERN

unternehmen Die Mieteinkünfte des Vermieters/potenziellen Verkäu-fers zählen in der Regel zu den mehrwertsteuerbefreiten Einkünften, soweit der Vermieter nicht eine Baufirma oder eine Sanierungsfirma ist und sich für die Mehrwertsteuerpflichtigkeit entscheidet. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt, auch wenn der Vertragsgegenstand eine Gewerbeimmobilie ist, es sei denn der Vermieter entscheidet sich als Unternehmen für die Mehrwertsteuerpflichtigkeit.Bei Wohnimmobilien ist eine Registersteuer in Höhe von 2 Prozent vorgesehen, soweit nicht der Vermieter/potenzielle Verkäufer für die Anwendung der Mehrwertsteuer optiert hat; in diesem Fall ist eine Registersteuer in fester Höhe von 200 Euro (statt 67 Euro) zu zahlen, weil der Vertrag mit einer öffentlichen Urkunde oder einer beglaubig-ten Privaturkunde abgeschlossen wird. Für Gewerbeimmobilien fällt immer eine Registersteuer in Höhe von 1 Prozent an.

Privatpersonen Falls der Vermieter/potenzielle Verkäufer auf den Teil der Mieteinnahmen für die Immobiliennutzung Einkommensteuer zahlt, beträgt die Registersteuer 2 Prozent des Mietzinses. Wenn der Vermieter/potenzielle Verkäufer hingegen für die Ersatzsteuer op-tiert, entfällt die Registersteuer.

Mietzins, der als anzahlung für den etwaigen späteren Kauf gezahlt wird

Der Mietkauf-Vertrag sieht neben der Nutzung der Immobilie vor, dass der Eigentümer anschließend zum Verkauf der Immobilie ver-pflichtet ist; dafür wird ein Teil der Mietzahlungen als Akonto auf den Kaufpreis angerechnet. Aus diesem Grund wird der Anteil des Mietzinses, der als Entgelt für den späteren Verkauf gezahlt wird, steuerlich den Anzahlungen auf den Kaufpreis gleichgestellt.

DIREKTE STEUERN

unternehmen Im Rahmen der Einkünfte aus unternehmerischer Tä-tigkeit werden die Anzahlungen auf den Kaufpreis vom Vermieter/potenziellen Verkäufer als Schulden gegenüber dem Mieter/poten-ziellen Käufer verbucht; für die Einkommensteuer sind diese Beträge hingegen erst später beim effektiven Verkauf der Immobilie relevant.

Privatpersonen Auch wenn der Vermieter/potenzielle Verkäufer eine Privatperson ist, sind die Mietzinsanteile, die als Anzahlung auf den Kaufpreis gezahlt werden, erst in dem Jahr einkommensteuerpflich-tig, in dem die Immobilie tatsächlich an den Mieter/potenziellen Käu-fer verkauft wird.

INDIREKTE STEUERN

unternehmen Der als Anzahlung für den Kaufpreis bezogene Miet-zinsanteil wird mehrwertsteuerlich wie die Entgelte für den Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien behandelt. Der im Rahmen ei-nes Mietkauf-Vertrags als Akonto auf den Kaufpreis bezogene Anteil des Mietzinses ist daher im Allgemeinen mehrwertsteuerfrei, soweit nicht der Vermieter/potenzielle Verkäufer eine Bau- oder Sanierungs-firma ist, für die die Mehrwertbesteuerung vorgesehen ist, wenn die Immobilien innerhalb von 5 Jahren nach der Fertigstellung oder nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen verkauft werden. Wenn eine Gewerbeimmobilie Gegenstand des Mietkauf-Vertrags ist und der Vermieter ein Unternehmen ist, ist der als Anzahlung auf den Verkaufspreis bezogene Mietzinsanteil mehrwertsteuerfrei, soweit der Vermieter nicht für die Anwendung der Mehrwertsteuer optiert. Wenn der Vermieter der Gewerbeimmobilie eine Bau- oder Sanie-rungsfirma ist, besteht Mehrwertsteuerpflicht, wenn der Verkauf innerhalb von fünf Jahren ab der Fertigstellung der Arbeiten erfolgt.

Der Mietzinsanteil, der als Entgelt für den späteren Kaufpreis ge-zahlt wird und der Mehrwertsteuer unterworfen ist (sowohl im Fall von Mehrwertsteuerbefreiung als auch im Fall von Mehrwertsteuer-pflicht), unterliegt einer festen Registersteuer in Höhe von 200 Euro.

Privatpersonen Falls eine Privatperson, eine Immobilie zur Nutzung und zum späteren Verkauf abgibt, fällt auf den als Teil des Verkaufs-preises gezahlten Mietzins eine Registersteuer in Höhe von 3 Pro-zent des Gesamtbetrags der vereinbarten Akontozahlungen an.

Die steuerliche Regelung von Mietkauf-Verträgen ist sehr komplex. Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung bei Kauf oder Nichtkauf können bei den zuständigen Beratern im hds eingeholt werden.

Valentina Maggio,Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, Bereichsleiterin Betriebsberatung, T 0471 310 420, [email protected]

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kos können bis zu einem Betrag von 1291,14 Euro von der Steuer abgesetzt werden.

freigebige geldzuwendungen für gemein-nützige organisationen und politische Par-teien. Die Absetzbeträge wurden von 24 auf 26 Prozent erhöht.

art bonus. Für freigebige Geldzuwendun-gen für Kulturzwecke wird ein Steuergut-haben in Höhe von 65 Prozent zuerkannt, das verteilt auf drei Jahre in drei Beträgen in gleicher Höhe geltend gemacht werden kann.

Verlängerungen. Steuerabzug von 50 Pro-zent für Sanierungsarbeiten und für den Kauf von Möbeln und großen Haushaltsge-räten zur Ausstattung von sanierten Immo-bilien; Steuerabzug von 65 Prozent für die Ausgaben für eine energetische Gebäude-sanierung sowie für die Ausgaben für Maß-nahmen im Rahmen der erdbebensicheren Bauweise und für die Arbeiten an Gebäuden in hoch erdbebengefährdeten Gebieten.

gesamtstaatlicher gesundheitsdienst. Der obligatorische Beitrag an den gesamtstaatli-chen Gesundheitsdienst, der als Teil der Kfz-Haftpflichtprämie zu zahlen ist, kann nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

abgabemodalitäten und termineDie Steuerzahler können die Unterlagen für die Erstellung des Vordrucks 730 und des Vordrucks 730-1 für die Wahl der Zweckbe-stimmung der 8, der 5 und der 2 Promille der Einkommensteuer innerhalb 7. Juli 2015 beim eigenen Steuersubstitut, bei der Steu-erberatungsstelle (Caf) oder beim befähig-ten Steuerberater vorlegen.

steuerberatung

hdsmagazin #4/15

elena Mosna,Steuerberatung, T 0471 310 [email protected]

Viele steuerrechtliche neuerungen. Die Einnahmenagentur hat den neuen Vor-druck 730 genehmigt, der für die Steuerer-klärung für 2014 verwendet werden muss. Nachfolgend die wichtigsten steuerrechtli-chen Neuerungen.

Steuerdomizil. Der 1. Jänner wurde als einheitlicher Stichtag zur Bestimmung des Steuerdomizils für die Berechnung der re-gionalen und kommunalen Einkommen-steuerzuschläge festgelegt.

unterhaltsberechtigte kinder im ausland. Obligatorische Angabe der Steuerkennzahl.

erhöhung der einkünfte aus grundbesitz und aus landwirtschaft. Die Einkünfte aus landwirtschaftlichen Flächen werden um 15 Prozent erhöht (5 Prozent für Bauern und landwirtschaftliche Unternehmer); für die Vorauszahlung 2015 beträgt die Erhö-hung 30 bzw. 10 Prozent.

einkommensteuer-bonus. Neu ist ein Ein-kommensteuer-Bonus von 80 Euro monat-lich für Arbeitnehmer mit einem Gesamt-einkommen bis maximal 26.000 Euro; das Einkommen muss in diesem Fall von der beauftragten Steuerberatungsstelle unter Berücksichtigung aller im Vordruck 730/2015 ausgewiesenen Einkünfte neu berechnet werden.

ersatzsteuer auf mieteinnahmen. Der er-mäßigte Steuersatz für begünstigte Miet-verträge in Gemeinden mit hoher Bevölke-rungsdichte wurde von 15 auf 10 Prozent reduziert.

wohnimmobilien. Für den Kauf oder den Bau von Wohnimmobilien, die innerhalb von sechs Monaten ab dem Kauf bzw. der Fertigstellung für eine Gesamtdauer von mindestens acht Jahren vermietet werden sollen, wird eine Reduzierung des Gesamt-einkommens in Höhe von 20 Prozent der getragenen Kosten, maximal jedoch von 300.000 Euro, vorgesehen. Dieser Steuer-vorteil kann in jährlichen Anteilen über einen Zeitraum von acht Jahren geltend ge-macht werden.

Sozialwohnungen. Mieter von als Erstwoh-nung genutzten Sozialwohnungen, deren Ge-samteinkommen 15.493,71 Euro nicht über - steigt, haben Anspruch auf einen Steuerabzug von 900 Euro; bei einem Gesamteinkommen bis maximal 30.987,41 Euro sinkt der Steuer-abzug auf 450 Euro.

Versicherungsprämien. Für Versicherungs-prämien werden zwei Obergrenzen einge-führt: Versicherungsprämien zur Deckung des Todesfall- oder Invaliditätsrisikos von mindestens 5 Prozent können bis zu einem Betrag von 530 Euro von der Steuerschuld in Abzug gebracht werden. Versicherungs-prämien zur Absicherung des Pflegefallrisi-

hds-bz.it/steuern

Der neueVordruck

730 24

Sich DAO – der Conad-Vertriebszentrale für die Region Trentino-Südtirol – anzuschließen, bedeutet Teil einer Genossenschaft zu werden, die in der Region seit geraumer Zeit tief verwurzelt ist

und deren Mitglieder bzw. die gesamte Genossenschaftsfamilie zu einer starken, wirtschaftlichen Gruppe zusammenwachsen. Dank der kontinuierlichen Verbindung zwischen Zentrale und Einzelhändler

und nicht zuletzt auch dank der mitwirkenden Einzelpersonen, entsteht eine persönliche Beziehung - unser Mehrwert für hochwertigen Service.

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EIN GROSSES TEAM

Vertriebszentrale

hdsmagazin #4/15

info arbeit

alberto Petrera, Bereichsleiter Arbeits- und Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 501, [email protected]

Mitarbeitendefamilienangehörige:die neue Regelung

Bis zu welchem umfang können arbeitsleistungen als gelegentli-che Mitarbeit eingestuft werden? Auch wenn es keine ausdrückliche Bestimmung über die unentgeltliche Mitarbeit von Familienange-hörigen gibt, kann man sich im Handel auf die Bestimmung be-ziehen, die eine Rentenversicherungspflicht für Inhaber, Famili-enangehörige und verschwägerte Personen bis zum dritten Grad vorschreibt und die persönlich, regelmäßig und überwiegend im Betrieb mitarbeiten. Das hat das Arbeitsministerium vor Kurzem festgelegt.

Gemeinsames Merkmal ist die Gelegentlichkeit: Es muss sich um gelegentliche Leistungen handeln, damit die Rentenversiche-rungspflicht und somit die Pflicht zur Einzahlung von Beiträgen für die vom Angehörigen unentgeltlich erbrachten Leistungen ausgeschlossen werden können. In den meisten Fällen erfolgt die Mitarbeit im Familienbetrieb aufgrund einer moralischen Ver-pflichtung ohne jegliche Entgeltzahlung.Damit Arbeitsleistungen als gelegentliche Tätigkeit anerkannt werden, darf diese nicht systematisch und dauerhaft ausgeübt werden. Die Leistungen dürfen also nicht regelmäßig und über-wiegend im Rahmen der Unternehmensabläufe erbracht werden.Als gelegentliche Leistungen gilt z. B. die Mitarbeit von Rentnern und von Angehörigen, die eine anderweitige Vollzeitbeschäfti-

gung haben. In den genannten Fällen kann daher die Mitarbeit des Familienmitglieds als gelegentlich angesehen werden. Das Inspektionspersonal muss eventuell das Gegenteil beweisen und den Nachweis dafür erbringen, dass es sich um eine Arbeitsleis-tung im engeren Sinne des Wortes handelt.

Um die Gewohnheitsmäßigkeit der Leistung festzulegen, beruft sich das Ministerium auf einen Parameter aus dem Handwerk: Demnach gilt eine zeitliche Obergrenze von 90 Tagen – verstanden als Arbeitsleistungen im Umfang von 720 Stunden, die über das ganze Kalenderjahr verteilt erbracht werden – für die Anerken-nung als gelegentliche unentgeltliche Leistung. Und zwar für den Fall, bei dem der Familienangehörige verhindert ist, die Arbeiten selbst auszuführen.Der Mitarbeiter muss seine Tätigkeit nicht notwendigerweise an-stelle des Betriebsinhabers erbringen. Eine Leistung kann auch unabhängig von der Anwesenheit des Inhabers als gelegentlich anerkannt werden, wenn letzterer anderweitig beschäftigt ist. Ein etwaiger Verstoß gegen diese zeitliche Obergrenze muss vom Ins-pektionspersonal durch entsprechende Belege oder Zeugenaussa-gen rigoros nachgewiesen werden.

Das Arbeitsministerium hat es als zweckmäßig erachtet, dem In-spektionspersonal praktische Anweisungen zur Versicherungs-pflicht für Mitarbeiter und zur korrekten Anwendung des Rechts auf Unterbrechung der unternehmerischen Tätigkeit zu erteilen.Als Richtwert wurde in Rücksprache mit der Versicherungsanstalt INAIL festgelegt, dass eine Leistung, die einmal/zweimal in einem Monat erbracht wird, als „zufällig“ angesehen werden kann, unter der Voraussetzung, dass diese Leistungen insgesamt bezogen auf das ganze Jahr nicht mehr als zehn Arbeitstage ergeben.Nur wenn also die Obergrenze von 10 Arbeitstagen überschritten wird, entfällt die Befreiung von der INAIL-Unfallversicherungs-pflicht.Anders als die Unfallversicherungsanstalt INAIL ist das NISF/INPS normalerweise eher sehr zurückhaltend in der Anerkennung der Sozialversicherungsbefreiung von gelegentlichen Leistungen. Gegen diese Auslegung gibt es allerdings verschiedene Urteile, denen zufolge für einen Verwandten des Inhabers eines Handels-unternehmens, der nur gelegentlich Anrufe entgegennimmt und Kunden auf die Abwesenheit des Inhabers aufmerksam macht, keine Beitragspflicht besteht. Dieses Urteil legt den Schluss nahe, dass das NISF/INPS – auch wenn Ministerialrundschreiben für das Gericht nicht verbindlich sind – Schwierigkeiten hat, seinen entgegengesetzten Standpunkt vor Gericht durchzusetzen.

hds-bz.it/arbeit

Jobs act

Alle Infos

online.

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info aktuelles

hdsmagazin #4/15

SiStRi: SanKtionen

aB 1. aPRil

Mit 1. April 2015 treten die Sanktio-

nen für die nicht erfolgte Eintra-

gung und nicht erfolgte Einzahlung

des SISTRI-Jahresbeitrages in Kraft

(Umwandlungsgesetz Nr. 11 vom

27. Februar 2015). Davon betroffen

sind Unternehmen und Erzeuger

von gefährlichen Sonderabfällen

mit mehr als 10 Beschäftigten.

Weitere Infos online.

hds-bz.it/sistri-systemhds-bz.it/abfallwirtschaft

achtung vorunlauteren Geschäftspraktiken

Jährliche abfallerklärung fällig

Kleingedrucktes genau lesen. Zahlreiche Südtiroler Betrie-be haben in letzter Zeit sowohl ein Formular zur Registrierung in den Gelben Seiten erhalten, als auch Einzahlungsscheine für die Eintragung in das Verzeichnis „Portale multiservizi“, „Ditte italiane operanti in Europa“ oder „Iscrizione al portale web pro-posta alle ditte iscritte a camera di commercio, industria, agri-coltura ed artigianato“ erhalten.Die Einzahlungsscheine erwecken den Eindruck verpflichtend und von der Handelskammer vorgeschrieben zu sein. Dies er-folgt jedoch nicht im Auftrag der Handelskammer Bozen, und es gibt auch keinerlei Pflicht, die angegebenen Beträge zu be-zahlen. Auch das Angebot zur Registrierung in den Gelben Sei-ten erweckt den Eindruck, seriös und verbindlich zu sein. Die Einschreibung ist jedoch auch in diesem Fall nicht verpflichtend und sollte ignoriert werden.

[email protected], [email protected]

Unternehmen, die gefährliche Son-derabfälle erzeugen, sind verpflichtet, die MUD-Erklärung einzureichen. Von der Pflicht betroffen sind Betriebe, die Abfälle professionell verwerten oder beseitigen und sie gewerbsmäßig sammeln und befördern. Ebenso für Händler und Vermittler von Abfällen, Unternehmen und Körperschaf-ten, die gefährliche Abfälle erzeugen. Vor Kurzem wurde der Einheitsvordruck der

info

B istatwert betreffend die Konsum-preise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung Jänner 2014 – 2015 ist gleich- 0,7 % (75 % = - 0,525). - Veränderung in Bozen Jänner 2014 – 2015 ist gleich+ 0,3 % (75 % = + 0,225).

Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Jänner 0,12500.

jährlichen Abfallerklärung genehmigt. Der Vordruck muss bis zum 30. april 2015 ein-gereicht werden.Der hds unterstützt seine Mitglieder beim Ausfüllen und Versenden der jährlichen Ab-fallerklärung.

[email protected]

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