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Heißarbeiten - Genehmigung und Überwachung

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Je nach Betrieb und Größe des Betriebs sind verschiedene Personen verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens.

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Page 1: Heißarbeiten - Genehmigung und Überwachung

Heißarbeiten: Genehmigungsverfahren und Überwachung

4.2 Vorgehen und Überwachung bei Heißarbeiten

Wer darf den Schein ausstellen?Je nach Betrieb und Größe des Betriebs sind verschiedene Personen verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens. Näheres hierzu sollte die Brandschutzordnungenthalten bzw. in der Dokumentation zur betrieblichen Brandschutzorganisation festgelegt werden.

BetriebsverantwortlicherDer Betreiber einer Anlage ist grundsätzlich der Betriebsverantwortliche. Im Rahmen der rechtlichen Grundlagen (Delegations- und Organisationspflichten) und derinternen Arbeitsregelungen kann er diese Verantwortung an ausgewählte geeignete Mitarbeiter delegieren (z.B. Brandschutzbeauftragte, Haustechnik, Schweißaufsicht).Der Verantwortliche muss die grundsätzliche Gefahr und die Risiken in seinem Bereich kennen und zusätzliche Gefährdungen beurteilen können. Auch bei Hinzuziehungeines Sachkundigen hat er vor Durchführung der Arbeiten die grundsätzliche Richtigkeit der festgelegten Maßnahmen schriftlich zu bestätigen. DerBetriebsverantwortliche legt einen Aufsichtsführenden fest oder übernimmt selber die Aufsicht.Der Aufsichtsführende ist zuständig für die Umsetzung und Kontrolle der festgelegten Schutzmaßnahmen. Er muss weisungsbefugt gegenüber den beteiligtenMitarbeitern oder Fremdfirmen sein.

Aufbau des GenehmigungsscheinsIm ersten Teil finden sich allgemeine Angaben zum Auftragnehmer oder Mitarbeiter, der die Heißarbeiten durchführen soll. Dieser muss namentlich benannt werden.Weiter sind dort Datum, Ort, Zeit, Dauer der Gültigkeit und Art der durchzuführenden Heißarbeit zu finden. Dieser Teil muss von der durchführenden Personunterzeichnet werden. Außerdem wird hier auch der verantwortliche Leiter der Heißarbeit namentlich genannt. Auch dieser muss unterzeichnen. Mit der Unterschriftbestätigen beide die Durchführung und Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen für die Dauer der Gültigkeit des Genehmigungsscheins.Im nächsten Teil sind die allgemeinen und betriebsspezifischen Sicherheitsvorkehrungen aufgelistet, die für die Durchführung der Heißarbeit von Bedeutung sind. Alleinfrage kommenden Maßnahmen sind zu kennzeichnen oder schriftlich zu ergänzen!Der letzte Teil bezieht sich auf die Brandwache. Hier sind die bereitgehaltenen Löschmittel, die Besetzung der Brandwache und die Dauer der Brandwache schriftlichfestzuhalten. Die Brandwache unterzeichnet nach Abschluss ihres Einsatzes ebenfalls für die korrekte Durchführung.

Abb. 17: Belehrung des Brandpostens: Sowohl der Schweißer als auch der Brandposten sind in die Regelungen des Erlaubnisscheins einzuweisen; sie bestätigendurch ihre Unterschrift die Einweisung

Häufig sind auch noch allgemeine Hinweise für das Vorgehen im Notfall zu finden oder zu dokumentieren.

Abb. 18: Durchschlag des Erlaubnisscheins am Ort der Schweißarbeiten: Ein Durchschlag des Scheins wird am Arbeitsort aufgehängt. Somit ist die gesamtePlanung und Organisation für jeden ersichtlich. Auf dem Durchschlag befinden sich auch die Rufnummern für den Notfall

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Der Genehmigungsschein ist ein Dokument und muss entsprechend des Versicherungsvertrags aufbewahrt werden. Zusätzlich erhalten Aufsichtsführender undDurchführender je eine Kopie. Außerdem sollte für die Dauer der Heißarbeit eine Kopie des Scheins in der Nähe der Arbeitsstelle gut sichtbar ausgehängt sein. Natürlichist dabei zu beachten, dass es sich in der Regel um brennbares Material handelt.

Abb. 19: Ordnungsgemäße Dokumentation und Kennzeichnung: Der Genehmigungsschein wird bis zum endgültigen Ende der Maßnahmen in die Hängemappeeingesteckt. Somit ist an einer Stelle eine Übersicht über alle Heißarbeiten und Abschaltungen von Brandschutzanlagen vorhanden

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Missachtung des Genehmigungsverfahrens und der SicherheitsvorkehrungenDer Versicherungsschutz kann durch die Nichtbeachtung gesetzlicher, behördlicher oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften gefährdet werden. Denn aus denVersicherungsbedingungen, die den Feuerversicherungsverträgen zugrunde liegen, ergibt sich für die Versicherungsnehmer die Verpflichtung, dieseSicherheitsvorschriften einzuhalten.Ein Regelverstoß durch den Versicherungsnehmer führt grundsätzlich zu einem Leistungsverweigerungsrecht und zu einem Kündigungsrecht des Versicherers. Auf dieLeistungsfreiheit kann sich der Versicherer aber nur berufen, wenn er innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt, den Versicherungsvertragkündigt.Die Leistungsverpflichtung des Versicherers bleibt nur dann ausnahmsweise bestehen, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass die Verletzung weder aufVorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte oder keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Entschädigung hatte.Die Einschaltung von Hilfspersonen und die Delegation von Verantwortung befreit den Versicherungsnehmer nicht völlig von seinen Verpflichtungen. Er trägt mindestensdie Verantwortung für die Auswahl geeigneter Personen und muss diese überwachen. Außerdem hat er die Verpflichtung, in bekannte Gefahren einzuweisen undentsprechend zu schulen bzw. einweisen und schulen zu lassen.Sollten Fremdfirmen zum Einsatz kommen, haften diese für den von ihnen verursachten entstandenen Schaden durch Werkvertrag und allgemeine Schutzpflicht füranvertrautes Gut.

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