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1 Herr Lambert JAEGERS Vorsitzender des Öffentlichen Sozialhilfezentrums (ÖSHZ) Von EUPEN Integrierter Inspektionsbericht SPP IS Betreff: Integrierter Inspektionsbericht Sehr geehrter Vorsitzender, ich möchte Sie gerne über das Ergebnis der Inspektionen, die am 11., 15., 22., 25., 29. und 31. März 2016 in Ihrem Sozialhilfezentrum durchgeführt wurden, informieren. Dieser Inspektionsbericht besteht aus drei Teilen: - Einer allgemeinen Analyse des Inspektionsablaufs, den Inspektionsergebnissen und den ausgesprochenen Empfehlungen; - Einem überprüften Anhang, in dem das angewendete Verfahren erläutert wird und der die verschiedenen Buchführungstabellen enthält; - Den Tabellen der Überprüfung pro Zahlungsempfänger. Alle Fragen zu dieser Prüfung wollen Sie bitte an Ihre Inspektorin/Ihren Inspektor unter der folgenden E-Mail-Adresse richten: [email protected]. Die Korrespondenz ist an folgende Adresse zu richten: Service public de Programmation Intégration sociale, Lutte contre la Pauvreté et Economie sociale (SPP IS), service Inspection, WTC II, Boulevard Roi Albert II 30, 1000 Bruxelles [Belgien]. Inspektion SPP IS Eupen-L65M-L65C-DISD-DISC-FPSC-PVA 5

Herr Lambert JAEGERS EUPEN - mi-is.be · 2018-11-14 · 1 Integrierter Inspektionsbericht SPP IS Herr Lambert JAEGERS Vorsitzender des Öffentlichen Sozialhilfezentrums (ÖSHZ) Von

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1

Herr Lambert JAEGERS

Vorsitzender des Öffentlichen

Sozialhilfezentrums (ÖSHZ)

Von

EUPEN

Integrierter Inspektionsbericht SPP IS

Betreff: Integrierter Inspektionsbericht

Sehr geehrter Vorsitzender,

ich möchte Sie gerne über das Ergebnis der Inspektionen, die am 11., 15., 22., 25., 29. und

31. März 2016 in Ihrem Sozialhilfezentrum durchgeführt wurden, informieren.

Dieser Inspektionsbericht besteht aus drei Teilen:

- Einer allgemeinen Analyse des Inspektionsablaufs, den Inspektionsergebnissen und den ausgesprochenen Empfehlungen;

- Einem überprüften Anhang, in dem das angewendete Verfahren erläutert wird und

der die verschiedenen Buchführungstabellen enthält;

- Den Tabellen der Überprüfung pro Zahlungsempfänger.

Alle Fragen zu dieser Prüfung wollen Sie bitte an Ihre Inspektorin/Ihren Inspektor unter der

folgenden E-Mail-Adresse richten: [email protected].

Die Korrespondenz ist an folgende Adresse zu richten: Service public de Programmation

Intégration sociale, Lutte contre la Pauvreté et Economie sociale (SPP IS), service Inspection,

WTC II, Boulevard Roi Albert II 30, 1000 Bruxelles [Belgien].

Inspektion SPP IS

Eupen-L65M-L65C-DISD-DISC-FPSC-PVA

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1. EINFÜHRUNG

Der SPP Intégration sociale hat die Mission, eine inklusive föderale Politik für die soziale

Eingliederung vorzubereiten, umzusetzen und zu bewerten, die die sozialen Grundrechte

für alle Menschen auf gerechte und dauerhafte Weise gewährleistet.

Die im ÖSHZ vom Inspektionsservice durchgeführten Überprüfungen fließen über die

drei Bereiche, in denen sie durchgeführt wurden, in diese Mission ein:

- Überprüfung: In Form einer Überwachung der Anwendung der föderalen Gesetzgebung anhand der sozialen Eingliederung durch gesetzliche, administrative

und finanzielle Überprüfungen; durch die von den Inspektoren bei diesen

Überprüfungen angewendete Vorgehensweise wird die Einhaltung der

Nutzerrechte durch das ÖSHZ gewährleistet.

- Beratung: In Form der Informierung des ÖSHZ in Bezug auf den rechtlichen Rahmen und die konkrete Anwendung der rechtskräftigen Verordnungen bei den

Inspektionen.

- Wissen: Der Inspektionsservice dient als Schnittstelle zwischen der Verwaltung

und den Akteuren vor Ort und trägt damit zur strategischen Vorbereitung der

Gesetzgebung in Bezug auf die soziale Eingliederung bei.

Zur Umsetzung dieser Mission hat sich der Inspektionsservice mehrere Ziele gesetzt:

- Gewährleistung einer einheitlichen und korrekten Anwendung der Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die unterschiedlichen Maßnahmen, die der föderale

Staat getroffen hat und deren Subventionen er dem ÖSHZ zugebilligt hat.

- Umsetzung gezielter, einheitlicher und regelmäßiger Überprüfungen des ÖSHZ

sowohl in buchhalterischer als auch administrativer und rechtlicher Hinsicht, um

damit zur Behandlungsgleichheit und -legitimität der Nutzer der ÖSHZ-Services

beizutragen.

- Beitrag zur Informations-, Verständnis- und Ausführungsdominanz der Gesetze in

Bezug auf die soziale Eingliederung und die Bekämpfung der Armut.

- Aufbau strukturierter und qualitativ hochwertiger Beziehungen zum ÖSHZ (Hauptpartner der föderalen Verwaltung) auf eine Weise, durch die eine gute

Kommunikation und ein Qualitätsservice gewährleistet werden.

- Beitrag zum Informationsaustausch mit den internen Services des SPP IS.

- Anmeldung für den 2011 von der Regierung beschlossenen Aktionsplan für die

Bekämpfung des Sozialversicherungsbetrugs.

Anhand dieser Überprüfungen versucht der Inspektionsservice, die Werte des SPP IS zu

verteidigen; diese Werte sind:

- Respekt

- Qualität des Service und Kundenorientierung

- Chancengleichheit für alle und Diversität

- Offenheit gegenüber Änderungen

Wir wollen abschließend noch darauf hinweisen, dass die Umsetzung dieser

Überprüfungen im Rahmen eines Verfahrens erfolgt, das in einem auf der Website des

SPP IS verfügbaren Verfahrenshandbuch festgehalten ist; das Handbuch ist unter folgender

Adresse zu finden: www.mi-is.be/be-fr/cpas/cpas

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2. DURCHGEFÜHRTE ÜBERPRÜFUNGEN

Überprüfungen

Durchgeführte

Überprüfungen Anhänge

1 Gesetz vom 02.04.1965: Überprüfung

der medizinischen Kosten 2014

Anhang 1: Überprüfung der medizinischen

Nachweise

2 Gesetz vom 02.04.1965: Buchprüfung 2013-2014

Anhang 2: Überprüfung der Subvention,

Gesetz vom 02.04.1965

3 Recht auf soziale Eingliederung, Gesetz

vom 26.05.2002: Überprüfung der

Sozialversicherungsakten

2015

Anhang 3: Überprüfung der

Sozialversicherungsakten, Gesetz vom

26.05.2002

4 Recht auf soziale Eingliederung, Gesetz

vom 26.05.2002: Buchprüfung 2014

Anhang 4: Überprüfung der Subvention,

Gesetz vom 26.05.2002

5 Ölkosten (Heizkostenzuschuss) / Anhang 5: Überprüfung der Ölkosten

6 Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und

Aktivierung 2014

Anhang 6: Überprüfung der Subvention,

Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und

Aktivierung

7 Sozialfonds für Gas und Elektrizität /

Anhang 7: Überprüfung der Beihilfe,

Gesetz vom 04.09.2002

3. VORBEREITUNG UND ABLAUF DER ÜBERPRÜFUNG

Der Inspektor hat festgestellt, dass ihm die Nachweise, die von Ihrem ÖSHZ per E-Mail

eingereicht werden sollten, um die Überprüfung ordnungsgemäß vorbereiten zu können,

zur Verfügung gestellt wurden und insgesamt ausreichende Qualität besitzen.

Es muss festgehalten werden, dass der Inspektor seine Überprüfungen unter sehr guten

Arbeitsbedingungen durchführen konnte.

Der Inspektor möchte an dieser Stelle ebenfalls die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit

Ihren Mitarbeitern erwähnen, die auf alle ihnen gestellten Fragen geantwortet und

zusätzliche Informationen gegeben haben.

4. ÜBERPRÜFUNGSERGEBNISSE UND AUSGESPROCHENE

EMPFEHLUNGEN

Bei der stichprobenartigen Überprüfung der Akten für die in diesem Abschnitt unter

Punkt 2 genannten Bereiche, die Sie detailliert im Anhang in der „Tabelle mit der

Überprüfung pro Zahlungsempfänger“ finden können, wird darauf hingewiesen, dass die

Verordnungen und/oder die Verfahren und/oder die Prüfung der

Bewilligungsvoraussetzungen und/oder die bewährten Methoden nicht immer korrekt

angewendet wurden.

Die nachfolgend ausgesprochenen Anmerkungen und Empfehlungen sollen Sie daher an

die ordnungsgemäße Anwendung in diesen Bereichen erinnern.

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Gesetz vom 02.04.1965: Überprüfung der medizinischen Kosten

Regeln für die Rückerstattung der Krankenversicherung (Artikel 11 § 1 Absatz 2 des

Gesetzes vom 02.04.1965) :

Die Regeln für die Rückerstattung der Krankenversicherung werden in Bezug auf die Arzneimittelkosten

fast immer ordnungsgemäß angewendet. Viele D-Medikamente wurden allerdings dem Staat in

Rechnung gestellt, obwohl sie nicht erstattet werden können.

Wir empfehlen Ihnen, Artikel 11 §1 des Gesetzes vom 02.04.1965 aufmerksam durchzulesen; dieser

Artikel basiert auf der allgemeinen Grundlage, dass der SPP Is die Leistungen anhand der vom INAMI

(Nationalinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung) gehandhabten Preise erstattet.

Es wurden keine Anmerkungen bezüglich der betreffenden sozialen Aspekte gemacht, was von der

hohen Qualität der Aktenführung zeugt.

Gesetz vom 02.04.1965, Buchprüfung

Kodierung und Durchführung der Subvention für die entsprechende finanzielle Hilfe:

Bei der Kodierung der Daten und der Durchführung der Subvention im Laufe des Haushaltsjahres

2014 wurden Probleme festgestellt, insbesondere während des Monats Oktober 2014, was zu

Fehlzahlungen bei Ihrem Sozialhilfezentrum geführt hat (siehe Infra).

Recht auf soziale Eingliederung, Überprüfung der Sozialversicherungsakten

Hausbesuche: Bei der Durchsicht der überprüften Akten wurde festgestellt, dass, sofern regelmäßig Hausbesuche

durchgeführt wurden, das Ergebnis dieser nicht immer in den Sozialberichten enthalten ist.

Damit die Inspektion feststellen kann, dass diese Maßnahmen in Ihrem Sozialhilfezentrum Anwendung

finden, wäre es wünschenswert, dass in allen Ihren Sozialberichten das Datum, an dem diese Besuche

stattgefunden haben, und eine Kurzfassung ihrer Ergebnisse aufgeführt sind.

Überprüfung der BCSS-Geldströme:

Wie auch bei den Hausbesuchen muss die Inspektion beim Lesen Ihres Sozialumfrageberichts feststellen

können, ob die BCSS-Geldströme tatsächlich berücksichtigt wurden.

PIIS Ausbildung :

Gemäß Artikel 33 des Gesetzes vom 26.05.2002 kann in Ihrem Sozialhilfezentrum im Rahmen einer

Akte, für die ein PIIS mit einer Ausbildung mit dem Zahlungsempfänger festgelegt wurde, eine

Subventionserhöhung von 75 % vereinbart werden. Diese Erhöhung ist jedoch auf sechs Monate

begrenzt.

Fiktive Unterhaltszahlung, als Pauschalbetrag abgezogen:

Ihr Sozialhilfezentrum kann eine fiktive Unterhaltszahlung nicht als Pauschalbetrag abziehen. Es kann sich

jedoch auf Artikel 4 des Gesetzes vom 26.05.2002 beziehen und den Bezieher auffordern, von den

unterhaltspflichtigen Personen selbst eine Unterhaltszahlung zu beantragen. Der Betrag der

Unterhaltszahlung wird gemäß den Möglichkeiten der unterhaltspflichtigen Personen freundlich

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festgelegt oder in Ermangelung einer für alle Parteien zufriedenstimmenden Vereinbarung eventuell von

einem Friedensrichter festgelegt. Erst bei der Überweisung dieser eventuellen Unterhaltszahlung kann

Ihr Sozialhilfezentrum diese Geldmittel bei der Berechnung des zu bewilligenden

Integrationseinkommensbetrags berücksichtigen.

Recht auf soziale Eingliederung, Buchprüfung

Einnahmen von Zahlungsempfängern, die dem SPP Is zurückzuerstatten sind: Die Subventionen im Zusammenhang mit Einnahmen von Zahlungsempfängern aus überprüften

Rechnungsjahren wurden dem SPP Is nicht zurückerstattet, was zu bedeutenden Rückforderungen zum

Zeitpunkt der Inspektion sowie einer großen Anzahl an Warnzeichen, die von Ihren Ihren Services

bearbeitet werden müssen, führt. Zur Senkung der bei Inspektionen sowie Warnzeichen

zurückgeforderten Beträge fordern wir Sie auf, die Subventionen im Zusammenhang mit an das SPP Is

zu zahlenden Einnahmen in regelmäßigen Abständen zurückzuzahlen, wobei auf dem entsprechenden

Formular der für die Einnahme betreffende Zeitraum angegeben wird.

Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und Aktivierung

Sozialumfragen und Sozialversicherungsakten: Bei den einzelnen Aktivitäten ist es wünschenswert, dass der Sozialdienst eine kurze Sozialumfrage

durchführt, um zu prüfen, ob die Bewilligung einer Einzelbeihilfe berechtigt ist. Diese Einzelbeihilfe muss

tatsächlich begründet und dem Sozialhilferat des ÖSHZ zur Genehmigung vorgelegt werden.

5. KURZAUSWERTUNG UND ERGÄNZENDE ANALYSE

Der Inspektor hat feststellen können, dass die Durchführung der föderalen

Subventionen immer mit der angemessenen Strenge und Seriosität erfolgte; die

bei vorherigen Inspektionen formulierten Anmerkungen wurde dabei mit

Interesse wahrgenommen und umgesetzt.

Das Debriefing, das am Ende der Inspektion in Gegenwart Ihres Sekretärs, Ihres

Zahlungsempfängersund Ihres Sozialdienstzuständigen sowie auch in Ihrer

Gegenwart erfolgte, hat die Erörterung folgender Elemente ermöglicht:

- Anwendung der im Rundschreiben vom 14. März 2014 beschriebenen Kontrollverfahren.

- Projekt zur Durchführung im 4. Quartal 2016 einer Analyse der

Verwaltungsverfahren für die föderalen Subventionen usw. in vollständiger und

enger Zusammenarbeit mit Ihrer Administration. Dabei ist anzumerken, dass Ihr

Sozialhilfezentrum bereits mit der kontinuierlichen Durchführung der Analyse

beschäftigt ist, um damit die Koordination Ihrer verschiedenen Services zu

verbessern.

- Die falsche Vorgehensweise Ihres Sozialhilfezentrums bei der Berücksichtigung eines fiktiven Pauschalbetrags im Rahmen der Berechnung einer (nicht bewilligten)

Unterhaltszahlung.

Der Inspektor hat eine relativ gute Organisation und Verwaltung Ihrer Services bei den Überprüfungen festgestellt. Der Inspektor empfiehlt Ihnen, auf dieselbe

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Weise weiterzumachen, um damit die guten Praktiken in Ihrem

Sozialhilfezentrum zu fördern und Ihren Nutzern einen qualitativ hochwertigen

Service bereitzustellen.

6. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Nachfolgend finden Sie zwei zusammenfassende Tabellen: Die erste Tabelle zeigt

eventuelle Fehlzahlungen auf und die zweite Tabelle die Subventionsüberschüsse.

Tabelle mit eventuellen Fehlzahlungen

Art der Überprüfung Überprüfungszeitraum Eventuelle

Fehlzahlungen Rückforderungsverfahren

Gesetz vom 02.04.1965,

Buchprüfung

Geschäftsjahr 2013 und

2014

Siehe Anhang 2 Über Berichtigungen beim

SPP IS

Recht auf soziale

Eingliederung, Überprüfung

der Sozialversicherungsakten

Geschäftsjahr 2015 Siehe Anhang 3 Über Berichtigungen beim

SPP IS

Recht auf soziale

Eingliederung, Buchprüfung

Geschäftsjahr 2014 Siehe Anhang 4 Über Berichtigungen beim

SPP IS

Tabelle mit den Subventionsüberschüssen

Art der Überprüfung Überprüfungszeitraum Rückforderung Rückforderungsverfahren Rückforderungszeitraum

Gesetz vom 02.04.1965,

Überprüfung der

medizinischen Kosten

Geschäftsjahr 2014 1.443,88 € Durch unsere Services Über einen der nächsten

Monatskostenberichte

Gesetz vom 02.04.1965,

Buchprüfung

Geschäftsjahr 2013 und

2014

1.089,82 € Durch unsere Services Über einen der nächsten

Monatskostenberichte

Recht auf soziale

Eingliederung,

Überprüfung der

Sozialversicherungsakten

Geschäftsjahr 2015 2.555,21 € Durch unsere Services Über einen der nächsten

Monatskostenberichte

Recht auf soziale Eingliederung,

Buchprüfung

Geschäftsjahr 2014 69.678,18 € Durch unsere Services Über einen der nächsten Monatskostenberichte

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des

vorliegenden Berichts Ihre Zustimmung per E-Mail an folgende Adresse zukommen lassen würden: [email protected]

Das Fehlen einer Antwort innerhalb dieser Frist wird als eine Annahme der

Inspektionsergebnisse Ihrerseits betrachtet.

Hochachtungsvoll

Für den Vorsitzenden des SPP Intégration sociale:

Allgemeine Geschäftsführerin

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Anne Marie VOETS

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ANHANG 1

ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERLICHEN MEDIZINISCHEN

NACHWEISE IM RAHMEN DES GESETZES VOM 2. APRIL 1965 UND

DES MINISTERIALERLASSES VOM 30.01.1995 - ZEITRAUM VOM

01.01.2014 BIS ZUM 31.12.2014

Die Überprüfung wurde in zwei Bereichen durchgeführt:

- Untersuchung auf Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften anhand einer Auswahl einzelner Akten

- Administrative und finanzielle Überprüfung anhand einer Auswahl an Rechnungen

1. ÜBERPRÜFUNG EINZELNER AKTEN

Es wurden 18 einzelne Akten überprüft.

Die Überprüfung betraf folgende Punkte:

- Bei den untersuchten Akten gibt es, falls erforderlich, einen Bedarf an Hilfe;

- Überprüfung des Garanten, falls erforderlich;

- Überprüfung der Versicherbarkeit, falls erforderlich;

- Erstellung von deutlichen und konkreten Sozialberichten.

Der Inspektor hat die korrekte Anwendung der überprüften Elemente festgestellt.

Die Überprüfungstabelle Nr. 1A enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung.

2. ADMINISTRATIVE ÜBERPRÜFUNG

Die Überprüfung betraf folgende Punkte:

- Administrative Genauigkeit der Deklarationen;

- Bereitstellung der angeforderten Rechnungen;

- Bereitstellung der Zahlungsnachweise;

- Einhaltung der Regeln zur Rückerstattung der Krankenversicherung und des Gesetzes vom 02.04.1965.

Der Inspektor hat die korrekte Anwendung der überprüften Elemente festgestellt, mit

Ausnahme der Einhaltung der Rückerstattungsregeln, weil bestimmte nicht

erstattungsfähige Medikamente noch immer auf den dem Staat eingereichten

Rechnungen enthalten waren.

Die Überprüfungstabelle Nr. 1B enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung.

3. FINANZIELLE ERGEBNISSE DER ÜBERPRÜFUNG DER MEDIZINISCHEN KOSTEN

3.1 Erklärung der finanziellen Extrapolation der Ergebnisse

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Für diese Überprüfung wurde aufgrund der Qualität der durch Ihr Zentrum geleisteten

Arbeit keine finanzielle Extrapolation der Ergebnisse durchgeführt.

3.2 Detail des Gesamtbetrags der Rückbuchung der medizinischen Kosten

Ab einem bestimmten Betrag pro Kostentyp werden alle Formulare überprüft (es handelt

sich hierbei um die „Stratifizierungsformulare“). Unterhalb dieses Betrags wird eine

Probennahme von Formularen festgelegt und überprüft (es handelt sich hierbei um die

„nicht stratifizierten“ Formulare).

Tabelle des Gesamtbetrags der Rückbuchung für die medizinischen Kosten der

Probennahme:

Legende:

Med. = Medizinische Kosten außerhalb eines Krankenhauses.

Arzn. = Arzneimittelkosten außerhalb eines Krankenhauses.

Amb. = Kosten für eine ambulante Behandlung in einem Krankenhaus.

KH. = Kosten für eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus.

1 = Probennahme.

Der Gesamtbetrag der Rückbuchung der medizinischen Kosten nach der Extrapolation

anhand der Probennahme beträgt 212,68 €.

Die Überprüfungstabelle Nr. 1A/B enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung.

Tabelle des Gesamtbetrags der Rückbuchung für die medizinischen Kosten der

Stratifizierung:

Kostentyp Gesamtbetrag der

Kategorie

Gesamtbetrag der

Stratifizierung

Gesamtbetrag der

Rückbuchung der

Stratifizierung

Med. 2 55.938,46 € 6.514,59 € 1.201,54 €

Arzn. 2 44.848,65 € 9.733,48 € 29,66 €

Amb. 2 33.967,89 € 25.903,55 € 0,00 €

KH. 2 32.510,15 € 28.533,41 € 0,00 €

Zurückzubuchender Gesamtbetrag: 1.231,20 €

2 = Stratifizierung.

Kostentyp

Gesamtbeiträge

der nicht

stratifizierten Formulare

Gesamtbetrag

der

Probennahme

Extrapolationsfaktor

Gesamtbetrag

der

Rückbuchung

außerhalb der Stratifizierung

Extrapolationsbedingungen

sind erfüllt

Zurückzubuchender

Gesamtbetrag

Med. 1 49.423,87 € 3.633,28 € 13,60 0,00 € Nein 0,00 €

Arzn. 1 35.115,17 € 2.672,31 € 13,14 109,54 € Nein 109,54 €

Amb. 1 8.064,34 € 3.871,54 € 2,08 103,14 € Nein 103,14 €

KH. 1 3.976,74 € 3.976,74 € 1 0,00 € Nein 0,00 €

Zurückzubuchender Gesamtbetrag: 212,68 €

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Der Gesamtbetrag der Rückbuchung der medizinischen Kosten, die sich auf die

Stratifizierung beziehen, beträgt 1.231,20 €.

Die Überprüfungstabelle Nr. 1A/B enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung.

4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die medizinischen Kosten, die vom föderalen Staat zurückerstattet werden können,

werden auf unserer Website detailliert erläutert: www.mi-is.be und hier über das

Dokument „Erforderliche medizinische Nachweise im Rahmen des Gesetzes vom

02.04.1965 und des Ministerialerlasses vom 30.01.1995“.

Ebenso gibt es auf der Website des INAMI (www.inami.be) zwei Suchmaschinen, mit

denen gleichzeitig die Honorare und die Rückerstattungen der Verzeichniscodes und der

Daten für erstattungsfähige Arzneimittel abgerufen werden können.

5. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 hat das ÖSHZ einen

Subventionsüberschuss in Höhe von 212,68 € + 1.231,20 € = 1.443,88 € für die

medizinischen Kosten im Rahmen des Gesetzes vom 02.04.1965 erhalten.

Für bestimmte einzelne Akten waren die Voraussetzungen für den Bezug der Subvention

jedoch nicht erfüllt.

Diese Voraussetzungen werden in den Überprüfungstabellen Nr. 1A/B detailliert

aufgeführt und sind Gegenstand von Anmerkungen und Empfehlungen.

Dieser Betrag wird mit Ihnen anhand der nächsten monatlichen Aufstellung verrechnet.

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ANHANG 2

ÜBERPRÜFUNG DER ZUGEBILLIGTEN SUBVENTION GEMÄß DEN

BESTIMMUNGEN DES GESETZES VOM 02.04.1965

ZEITRAUM VOM 01.01.2013 BIS 31.12.2014

Die Buchprüfung besteht hauptsächlich aus einem Vergleich der Ausgaben und

Rückforderungen für die vom Staat subventionierte Sozialhilfe und den in der

Buchführung des ÖSHZ registrierten und mit den vom SPP IS subventionierten

Einstellungen für den Zeitraum der Überprüfung. Dabei wurden folgende Differenzen

zwischen den Zahlungen und den Subventionen festgestellt.

1. DIE FINANZERGEBNISSE DER ÜBERPRÜFUNG

1.1 Ausgabenanalyse

Bei der anhand Ihrer Unterlagen durchgeführten Überprüfung wurde Folgendes festgestellt:

ein Subventionsüberschuss;

eventuelle Fehlzahlungen.

In der/den Tabelle(n) mit den Überprüfungen Nr. 2A/B werden die eventuellen

Fehlzahlungen und/oder der Subventionsüberschuss pro Zahlungsempfänger detailliert aufgelistet.

1.2 Einnahmenanalyse

Die anfangs durchgeführte Überprüfung Ihrer Buchungsunterlagen brachte keine

Differenz zu den staatlichen Subventionen zum Vorschein.

2. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014 hat Ihr ÖSHZ einen

Subventionsüberschuss von 1.089,82 € erhalten (siehe Überprüfungstabelle).

Dieser Betrag wird von einer der nächsten an Sie zu zahlenden Subventionen abgezogen.

Was die eventuellen Fehlzahlungen betrifft, die in der/den vorstehenden

Überprüfungstabelle(n) aufgeführt sind, so könnten Ihnen im Übrigen die entsprechenden

Subventionen noch unter der Voraussetzung erstattet werden, dass die verspätet

eingereichten Formulare A und B (45 Tage) und D (12 Monate) anfänglich akzeptiert

wurden (Kapitel 2, Artikel 9 und 12 des Gesetzes vom 02.04.1965) und insoweit alle

gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstattung dieser Hilfen erfüllt wurden (Artikel 5

und 11, § 2 des Gesetzes vom 02.04.1965).

Um zu erfahren, ob ein Anspruch eventuell noch für die Erhebung dieser Fehlzahlungen

besteht, können Sie sich an unsere Front Office wenden ([email protected] oder

telefonisch +32 (0)2/508.85.86); Sie erhalten dann eine Auflistung der verweigerten

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Formulare (mit der Angabe der Fehlercodes). Diese Dokumente werden Ihnen per E-

Mail zugesendet.

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ANHANG 3

ÜBERPRÜFUNG DER AKTEN GEMÄß DEN BESTIMMUNGEN DES

GESETZES VOM 26.05.2002 IN BEZUG AUF DAS RECHT AUF SOZIALE

EINGLIEDERUNG ENTSPRECHEND ARTIKEL 57 DES KÖNIGLICHEN

ERLASSES VOM 11.07.2002

Die Überprüfung betraf folgende Punkte:

- Analyse des im Rahmen des Gesetzes vom 26.05.2002 anzuwendenden Verfahrens;

- Sachprüfung der Anwendung der Gesetze anhand einer Auswahl einzelner Akten.

1. ALLGEMEINE ANALYSE DES VERFAHRENS

Im Rahmen des Gesetzes ist folgendes Verfahren anzuwenden:

a) Eintragung der Anträge in ein Register;

b) Ausstellung eines Eintragsnachweises;

c) Aufstellung eines Antragsformulars;

d) Vorhandensein von Nachweisen;

e) Von einem Sozialarbeiter durchgeführte Umfrage in Bezug auf die Situation

des Antragstellers zum Zeitpunkt der Eintragung des Antrags;

f) Innerhalb von 30 Tagen nach dem Antrag Entscheidung des Sozialhilferats +

innerhalb von acht Tagen Mitteilung an die betreffende Person.

Der Inspektor hat in den überprüften Akten eine ordnungsgemäße Anwendung des

Verfahrens festgestellt.

2. STICHPROBENARTIGE ÜBERPRÜFUNG DER EINZELNEN AKTEN

Es wurden 50 einzelne Akten überprüft.

Die Überprüfungstabelle Nr. 3 enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung pro

Zahlungsempfänger.

3. SCHLUSSFOLGERUNGEN

In einigen Akten, die auch in der Überprüfungstabelle Nr. 3 enthalten sind, hat Ihr

Zentrum die Gesetze nicht ordnungsgemäß angewendet; die entsprechenden

Empfehlungen wurden Ihnen in Teil 1 dieses Berichts ausgesprochen.

Die Aufstellung der Akten, bei denen durch unsere Services Korrekturen durchgeführt

werden, sind der Überprüfungstabelle Nr. 3 zu entnehmen.

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ANHANG 4

ÜBERPRÜFUNG DER IM RAHMEN DES GESETZES VOM 26.05.2002

ÜBER DAS RECHT AUF SOZIALE EINGLIEDERUNG BEWILLIGTEN

SUBVENTIONEN

ZEITRAUM VOM 01.01.2014 BIS ZUM 31.12.2014

Die Buchprüfung besteht hauptsächlich aus einem Vergleich der Ausgaben und

Rückforderungen für das Integrationseinkommen und den in der Buchführung des ÖSHZ

registrierten und mit den vom SPP IS subventionierten Einstellungen für den Zeitraum

der Überprüfung.

1. BUCHFÜHRUNGSANALYSE

A. Gemäß dem SPP Is

Geschäftsjahre Einnahmen (in %) Ausgaben (in %)

2014 0,00 € 1.046.588,70 € 50 %

1.057.258,45 € 55 %

23.793,25 € 70 %

18.783,55 € 75 %

767.093,65 € 100 %

16.038,09 € Obdachlose

16.347,30 € Obdachlosenhilfe

2.375,21 € Forderungen

135.594,00 € Studenten

146.190,40 € Studenten

-70.313,33 € *

14.016,07 € **

GESAMT 0,00 € GESAMT 3.173.765,34 €

* Berichtigungen für ältere Geschäftsjahre, die bereits bei früheren Überprüfungen berücksichtigt wurden.

** Berichtigungen für 2014, erhoben 2015, die bei dieser Überprüfung berücksichtigt wurden.

Gesamtbetrag der Nettoausgaben, die vom SPP für den Zeitraum 2014 subventioniert

wurden:

3.173.765,34 € - 0,00 € = 3.173.765,34 €

B. Gemäß der Buchführung des ÖSHZ

Geschäftsjahre Einnahmen (in %) Ausgaben (in %)

2014 121.771,45 € 3.188.379,44 € Integrationseinkomme

n

1.591,34 € G.j. 2005

132,99 € G.j. 2008

1.700,00 € G.j. 2011

3.821,76 € G.j. 2012

3.702,80 € G.j. 2013

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GESAMT 132.720,34 € GESAMT 3.188.379,44 €

Gesamtbetrag der Nettoausgaben des ÖSHZ für den Zeitraum 2014 :

3.188.379,44 € - 132.720,34 € = 3.055.659,10 €

C. Vergleich der Gesamtbeträge

Geschäftsjahre S.P.P. ÖSHZ Differenz: 52,50 %

Ausgaben 2014 3.173.765,34 € 3.188.379,44 € -14.614,10 € -7.672,40 €

Einnahmen 2014 0,00 € 132.720,34 € -132.720,34 € -69.678,18 €

Nettoausgaben global 3.173.765,34 € 3.055.659,10 € 118.106,24 € 62.005,78 €

2. AKTENÜBERPRÜFUNG

2.1. Ausgabenanalyse

Bei der anhand Ihrer Zahlen durchgeführten Überprüfung wurde keine bedeutenden

Differenzen festgestellt:

2.2. Einnahmenanalyse

In Übereinstimmung mit Ihren Services wurde festgestellt, dass die Gesamtheit der

Einnahmen, die in die Buchhaltung eingegangen sind, auf alle Fälle Einnahmen für

Zahlungsempfänger, die an den SPP Is zu zahlen sind, betreffen.

52,5 % dieses Betrags werden folglich von unseren Services bei einer folgenden

Subvention an Sie einbezogen, d. h. ein Betrag in Höhe von 69.678,18 € (132.720,34 € * 52,5 %).

3. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 werden die Ergebnisse wie folgt

verglichen:

Ihr Sozialhilfezentrum gibt eine eventuelle Fehlzahlung in Höhe von 7.672,40 €

(14.614,10 * 52,50 %) an.

Die entsprechenden Subventionen könnten Ihnen noch unter der doppelten

Voraussetzung, dass die Frist von 45 Tagen eingehalten wird und dass Sie selbst meinen

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Services Ihre Berichtigungen zukommen lassen, erstattet werden (Artikel 21 §6 des

Gesetzes vom 26.05.2002).

Um zu erfahren, ob eventuell noch ein Anspruch auf die Erhebung dieser

Fehlzahlungen besteht und auf welche Weise dieser Anspruch geltend

gemacht werden kann, können Sie sich an unseren Frontdesk wenden

([email protected] oder telefonisch +32 (0)2/508.85.86); Sie erhalten dann

eine Auflistung der verweigerten Formulare (mit der Angabe der

Fehlercodes). Diese Dokumente werden Ihnen per E-Mail zugesendet.

UND

Ihr Sozialhilfezentrum gibt einen Subventionsüberschuss in Höhe von 69.678,18 €

(132.720,34 € * 52,50 %) an, der sich aus Ihren nicht dem SPP Is erstatteten Einnahmen

von Zahlungsempfängern ergibt.

Dieser ungerechtfertigte Überschuss wird durch meine Services zurückgefordert.

Somit wird ein abschließender Betrag in Höhe von 69.678,18 € (Einnahmen)

von der nächsten Subvention abgezogen.

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ANHANG 6

ÜBERPRÜFUNG DER VERWENDUNG DER IM RAHMEN DER

MAßNAHMEN DER GESELLSCHAFTLICHEN TEILHABE UND

AKTIVIERUNG GEWÄHRTEN SUBVENTIONEN SOWIE DER

SPEZIELLEN MAßNAHME FÜR DIE KINDERARMUT

IM ZEITRAUM VOM 01.01.2014 BIS 31.12.2014

Die Inspektion wird auf 3 Ebenen durchgeführt:

- Allgemeine Analyse der Verwendung der Geldmittel;

- Die Buchprüfung mit Vergleich der Zahlenangaben aus der Buchhaltung des ÖSHZ mit den durch den SPP Is bewilligten Zahlungen;

- Die Überprüfung der Gesamtheit oder einer Probennahme von Nachweisen für

jeden einzelnen Aktivitätentyp.

1. ALLGEMEINE ANALYSE DER VERWENDUNG DER GELDMITTEL

Dem ÖSHZ durch einen königlichen Erlass gewährte Subvention: 17.946 €

(Aktivitäten) + 11.324 € (Kinderarmut). Diese Beträge wurden nicht vollständig

verwendet.

Kriterien zur Verteilung des Fonds und zu den maximal zulässigen Interventionen

wurden festgelegt und diese Kriterien sind vom Sozialhilferat genehmigt worden;

Das ÖSHZ verlangt eine Beteiligung der Zahlungsempfänger: 60 % - 40 %;

Bestimmte Zielgruppe: jede Person (und deren Familienmitglieder), die von einer

Intervention des ÖSHZ im laufenden Jahr profitiert hat;

Ihr Sozialhilfezentrum setzt den Fonds ein, um bei unterschiedlichen Aktivitäten

einzugreifen;

Die Entscheidungen für eine individuelle Unterstützung werden jedes Mal dem

Sozialhilferat unterbreitet.

2. BUCHPRÜFUNG

Buchprüfungstabelle gemäß den Konten des ÖSHZ

JAHR 2014 TATSÄCHLICHE

AUSGABEN DES

ÖSHZ

TATSÄCHLICH

E EINNAHMEN

DES ÖSHZ

VON DER

DSO-ZELLE DES

SPP IS

ANGENOMMENE

SUBVENTIONEN

ANGENOMMEN

E

SUBVENTIONEN

NACH DER

INSPEKTION

verschiedene

Aktivitäten

13.569,00 € 0,00 € 13.569,00 € 13.569,00 €

Kinderarmut 10.173,74 € 0,00 € 10.173,74 € 10.173,74 €

3. ÜBERPRÜFUNG DER NACHWEISE

1.1. Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen

Zehn tatsächliche Rechnungen und Zahlungen wurden überprüft (anhand von entsprechenden Nachweisen).

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Die Überprüfungstabelle Nr. 6A enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung pro

Zahlungsempfänger.

1.2. Überprüfungen der Aktivitäten im Rahmen der speziellen Maßnahme für

Kinderarmut

5 tatsächliche Rechnungen und Zahlungen wurden überprüft (anhand von

entsprechenden Nachweisen).

Die Überprüfungstabelle Nr. 6B enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung pro

Zahlungsempfänger.

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Durch die Überprüfung konnte festgestellt werden, dass die vom ÖSHZ für das Jahr 2014

aufgezeigten Ausgaben tatsächlich förderungsfähig waren. Die gewährte Subvention

wurde jedoch nicht vollständig gemäß den entsprechenden Gesetzen verwendet.