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Ausgabe: Datum: 40/2016 09.08.2016 Hinweise für die Bezieher! Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn Hinweise zur Nutzung des HADDEX-Schnelldienstes: Dieses Schnelldienst-Deckblatt bietet Ihnen im Innenteil eine tabellarische Übersicht über die neuen Veröffentlichungen, die die Inhalte des HADDEX direkt betreffen. Die dort genannten Veröffentlichungen befinden sich im Anhang zum Deckblatt im Voll- text. Diese Texte sollen gemäß des Einordnungshinweises (am Ende der jeweiligen Tabellenzeile) an die betreffenden Stellen in den HADDEX-Ordnern einsortiert werden, bis sie durch die nächste Ergänzungslieferung eingearbeitet wurden. Die farbliche Hervorhebung der Blätter erleichtert dabei das Auffinden während der täglichen Arbeit. Ergänzungslieferungen beinhalten stets auch die Angabe darüber, welche Schnelldienste mit dieser Lieferung eingearbeitet wurden. Die entsprechenden farbigen Textblätter können dann aus dem Werk herausgenommen werden. Zu Archivierungszwecken können Sie diese separat ablegen. Falls Sie einen entsprechenden Ordner benötigen, können Sie diesen beim Verlag unter der unten genannten Adresse bestellen. Bitte überprüfen Sie auch, ob wir Ihre Adresse richtig erfasst haben. Etwaige Fehler oder Änderungen teilen Sie uns bitte schriftlich mit. Bundesanzeiger Verlag GmbH Amsterdamer Str. 192 50735 Köln Frau Gerburg Brandt Tel.: (02 21) 9 76 68 – 173 oder [email protected] Herr Isa Güleryüz Tel.: (02 21) 9 76 68 – 357 oder [email protected] © 2016 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln. Alle Rechte vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung des Werkes oder von Teilen daraus bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Printed in Germany ISBN 3-88784-441-6

Hinweise für die Bezieher! - IHK Würzburg Schweinfurt · Wichtige Informationen für HADDEX-Abonnenten! Nr. des SD Veröffentlicht durch Inhalt vom Fundstelle vom Einordnungs- hinweis

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Page 1: Hinweise für die Bezieher! - IHK Würzburg Schweinfurt · Wichtige Informationen für HADDEX-Abonnenten! Nr. des SD Veröffentlicht durch Inhalt vom Fundstelle vom Einordnungs- hinweis

Ausgabe:

Datum:

40/2016

09.08.2016

Hinweise für die Bezieher!

Herausgeber:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,

Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn

Hinweise zur Nutzung des HADDEX-Schnelldienstes:

Dieses Schnelldienst-Deckblatt bietet Ihnen im Innenteil eine tabellarische Übersicht

über die neuen Veröffentlichungen, die die Inhalte des HADDEX direkt betreffen. Die

dort genannten Veröffentlichungen befinden sich im Anhang zum Deckblatt im Voll-

text. Diese Texte sollen gemäß des Einordnungshinweises (am Ende der jeweiligen

Tabellenzeile) an die betreffenden Stellen in den HADDEX-Ordnern einsortiert werden,

bis sie durch die nächste Ergänzungslieferung eingearbeitet wurden. Die farbliche

Hervorhebung der Blätter erleichtert dabei das Auffinden während der täglichen

Arbeit. Ergänzungslieferungen beinhalten stets auch die Angabe darüber, welche

Schnelldienste mit dieser Lieferung eingearbeitet wurden. Die entsprechenden

farbigen Textblätter können dann aus dem Werk herausgenommen werden. Zu

Archivierungszwecken können Sie diese separat ablegen. Falls Sie einen

entsprechenden Ordner benötigen, können Sie diesen beim Verlag unter der unten

genannten Adresse bestellen.

Bitte überprüfen Sie auch, ob wir Ihre Adresse richtig erfasst haben.

Etwaige Fehler oder Änderungen teilen Sie uns bitte schriftlich mit.

Bundesanzeiger Verlag GmbH

Amsterdamer Str. 192

50735 Köln

Frau Gerburg Brandt

Tel.: (02 21) 9 76 68 – 173 oder [email protected]

Herr Isa Güleryüz

Tel.: (02 21) 9 76 68 – 357 oder [email protected]

© 2016 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln. Alle Rechte vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung des Werkes oder von Teilen daraus bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Printed in Germany

ISBN 3-88784-441-6

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Wichtige Informationen für HADDEX-Abonnenten!

Nr. des SD

Veröffentlicht durch

Inhalt vom Fundstelle vom Einordnungs-

hinweis

40 Europäische Union Durchführungsverordnung (EU) 2016/1347 der Kommission vom 8. August 2016 zur 250. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

08. August 2016 ABl. (EU) Nr. L 214/12

09. August 2016 Band 4 Ordnungsnummer 110

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1347 DER KOMMISSION

vom 8. August 2016

zur 250. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den

ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2) Am 3. August 2016 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, zwei natürliche Personen in die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend aktualisiert werden.

(3) Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 8. August 2016

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente

9.8.2016 L 214/12 Amtsblatt der Europäischen Union DE

(1) ABl. L 139 vom 29.5.2002, S. 9.

40/201640/2016

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ANHANG

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 werden unter „Natürliche Personen“ die folgenden Einträge angefügt:

a) „Aslan Avgazarovich Byutukaev (auch: a) Аслан Авгазарович Бютукаев, b) Amir Khazmat, c) Амир Хазмат, d) Abubakar, e) Абубакар. Geburtsdatum: 22.10.1974. Geburtsort: Kitaewka, Distrikt Nowoselitskij, Region Stawropol, Russische Föderation. Staatsangehörigkeit: Russische Föderation. Anschrift: Akharkho Street, 11, Katyr- Yurt, Distrikt Achkhoy-Martanowskij, Republik Tschetschenien, Russische Föderation. Tag der Benennung nach Artikel 7d Absatz 2 Ziffer i: 3.8.2016.“

b) „Ayrat Nasimovich Vakhitov (auch: a) Айрат Насимович Вахитов, b) Salman Bulgarskiy, c) Салман Булгарский. Geburtsdatum: 27.3.1977. Geburtsort: Nabereschnyje Tschelny, Republik Tatarstan, Russische Föderation. Staatsange­hörigkeit: Russische Föderation. Weitere Angaben: Benutzt möglicherweise einen gefälschten Pass eines syrischen oder irakischen Staansangehörigen. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Tag der Benennung nach Artikel 7d Absatz 2 Ziffer i: 3.8.2016.“

9.8.2016 L 214/13 Amtsblatt der Europäischen Union DE