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Holz schützen? – Aber sicher! Ein kurzer Ratgeber 1. Ausgabe, Oktober 2008 Holz schützen? – Aber sicher!

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Holz schützen? – Aber sicher!Ein kurzer Ratgeber

1. Ausgabe, Oktober 2008

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Holz und seine Feinde

Holz – Blick ins Innere

Holz hat als organisches Material eine begrenzte Lebensdauer und unterliegt dem natürlichen Stoffkreislauf. Witterungseinflüsse – Regen, Sonne, Wind, Schnee, Tau-wasser etc. – greifen seine Oberfläche an. Zuerst wird die Holzoberfläche dunkel und fleckig, und nach Niederschlägen zeigen sich häufig braune Ablaufspuren durch Auswaschungen. Später vergraut das Holz zunehmend. Auch Verfärbungen durch Bläuepilze beeinträchtigen sein Erscheinungsbild. Ist das Holz über einen längeren Zeitraum starker Feuchtigkeit ausgesetzt, siedeln sich Pilze an, die das Holz in seiner Struktur und Festigkeit so weit schädigen, dass es morsch wird und schließlich verfault.

Auch Insekten können verbautes Holz befallen, indem sie ihre Eier dort ablegen − was bei Holzbauteilen im Freien allerdings eher selten der Fall ist. Die ausgeschlüpften Larven − im Volksmund häufig als Holzwürmer bezeichnet − fressen sich über Jahre durch das Holz, bis sie es schließlich als voll entwickelte Käfer wieder verlassen.

Die häufigsten und schwerwiegendsten Schäden verursachen jedoch holzzerstörende Pilze. Sie entwickeln sich dann besonders gut, wenn das Holz nass wird und längere Zeit feucht bleibt. Solche Pilze sind schwer erkennbar und führen unweigerlich zur Zerstörung des befallenen Holzbauteils.

Auch Bläuepilze können Wegbereiter für das spätere Auftreten von holzzerstörenden Pilzen sein, indem sie Anstriche durchdringen. In die dadurch entstehenden Risse kann Wasser gelangen − eine ideale Voraussetzung für diese Holzzerstörer.

Einige Grundkenntnisse über den Holzaufbau und die Holzbestandteile erleichtern das Verständnis für die Maßnahmen, die zum Erhalt von Holzprodukten ergriffen werden müssen. Betrachtet man den Holzaufbau eines Baumes im Querschnitt, so kann bei den meisten Holzarten zwischen dunklerem Kern- und hellerem Splintholz unterschieden werden.

Unter Kernholz ist dabei der innere Holzteil zu verstehen, der sich mit zunehmendem Alter des Baumes ausbildet.

Als Splintholz bezeichnet man hingegen den äußeren Holzteil, der aus den jüngeren Jahrringen besteht. Es wird aus lebenden Zellen gebildet und dient vor allem dem Wasser- und Nährstofftransport. Splintholz ist grundsätzlich anfällig für Schädlinge.

Die Besonderheit des Kernholzes liegt darin, dass es eine höhere Widerstandskraft gegen Pilze und Insekten – der Fachmann spricht von natürlicher Dauerhaftigkeit − aufweist als das Splintholz. Ursächlich hierfür sind bestimmte eingelagerte Substanzen − z. B. ätherische Öle, Wachse, Fette, Gerbstoffe und Harze −, die gegen solche Schad-organismen wirken. Besonders ausgeprägt ist diese Eigenschaft bei tropischen Hölzern.

Weil die Holzinhaltsstoffe des Kernholzes je nach Holzart stark variieren, ergibt sich für die daraus gefertigten Bauteile eine ganz unterschiedliche Haltbarkeit. Wird eine lange Nutzungsdauer ausschließlich unter Ausnutzung der natürlichen Dauerhaftig-keit der Hölzer angestrebt, muss der Anwender beim Einkauf sowohl auf eine aus-reichend widerstandsfähige Holzart, meistens aus tropischen Ländern, als auch auf splintfreie Ware achten.

Holz und seine Feinde

Holz – Blick ins Innere

Hinweis

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Schutzmaßnahmen und Schutzmittel

Für den Laien ergeben sich in der Praxis allerdings folgende Probleme:Zum einen gestaltet sich die Wahl der richtigen Holzart und deren Bestimmung als schwierig, zum anderen sind Kern und Splint bei vielen im Handel angebotenen Hölzern − wie z. B. bei der Fichte − nicht oder nur sehr schwer erkennbar. Außerdem ist splintfreies Kernholz selten im Handel zu finden und wenn, dann auch nur zu entsprechend hohen Preisen.

Unsere häufig verwendeten heimischen Nadelholzarten verfügen über keinen aus-reichenden natürlichen Schutz vor holzzerstörenden oder -verfärbenden Organismen. Daher müssen für diese anfälligen Holzarten andere Maßnahmen getroffen werden. Hierfür bieten sich zwei Wege an:

Mit konstruktiven und baulichen Maßnahmen lässt sich eine anhaltend hohe Feuchte im Holz vermeiden, die Voraussetzung für einen Pilzbefall ist. Beispiele solcher Maßnahmen sind Abschrägungen, damit Niederschlagswasser rasch abfließen kann, und Abdeckungen von waagrechten Flächen sowie von offen liegenden Hirnholzflächen. Je besser das Holz vor der Witterung geschützt ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit eines Pilzbefalls. Der Schutz vor holzzerstörenden Insekten kann baulich nur dadurch erzielt werden, dass ihnen der Zugang zur Holzoberfläche verwehrt wird.

Wo die natürlichen Inhaltsstoffe zum Schutz des Holzes nicht ausreichen oder gänzlich fehlen, können Holzschutzmittel deren Aufgaben übernehmen. Ver-

schiedene, auf den jeweiligen Anwendungszweck zugeschnittene Produkttypen haben alle zum Ziel, den biologischen Angriff von Holzschädlingen durch speziell ausgewählte Wirkstoffe abzuwehren. Die Haltbarkeit des Holzbauteils wird damit um viele Jahre verlängert.

Dort, wo es um die Standsicherheit von Bauwerken geht, müssen die einzubauenden Hölzer vorbeugend durch bauliche und / oder chemische Maßnahmen geschützt werden. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Darunter fallen tragende und aussteifende Bau­teile wie Träger, Balken und Stützen. Für den chemischen Schutz dieser Hölzer dürfen nur spezielle, für diesen Zweck vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zuge­lassene Mittel verwendet werden. Weil hierfür besondere Kenntnisse erforderlich sind, dürfen sie nur von Fachbetrieben verarbeitet werden. Die Behandlung erfolgt in der Regel in eigens dafür ausgelegten Imprägnieranlagen.

Dort, wo ein Befall durch Holzschädlinge eingetreten und die Standsicherheit von Bauwerken gefährdet ist, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Die hierbei einzusetzenden Holzschutzmittel − so genannte Bekämpfungsmittel − müssen ebenfalls vom DIBt zugelassen sein, und sie dürfen nur von hierfür qualifizierten Fachbetrieben und Sachkundigen verarbeitet werden. Lediglich zur Bekämpfung von Insekten in Möbelstücken oder anderen kleineren Holzgegenständen sind auch Mittel zur Verwendung durch den Laien im Handel.

Vom Grundsatz her müssen auch alle sonstigen, dem Wetter ausgesetzten Holz-bauteile wie Zäune, Sichtschutzwände oder Holzverkleidungen geschützt werden. Dafür gibt es geeignete Holzschutzmittel sowohl für den privaten Verwender als auch für den Handwerker. Holzschutzmittel für diese Hölzer kommen üblicherweise

Hinweis

Schutzmaßnahmen und Schutzmittel

Hinweis

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Schutz des Verbrauchers und der Umwelt

als Grundierungen oder Imprägnierungen mit ausgewiesener Wirksamkeit gegen Pilze und / oder Insekten in den Handel. Diese Produkte werden in der Regel verstri-chen. Anschließend folgt ein farbgebender Endanstrich. Dieser wird abhängig von den technischen Erfordernissen und vom persönlichen Geschmack – z. B. lasierend oder deckend – ausgewählt. Bei so genannten Holzschutzlasuren sind Grundierung und Lasur zu einem Produkt zusammengeführt. Wegen ihres guten Eindringvermögens eignen sich diese besonders für die in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Pflegeanstriche.

Der Schutz besonders hochwertiger Holzbauteile wie Fenster und Außentüren sollte durch den Hersteller erfolgen. Nur spezielle Beschichtungssysteme gewährleisten in Verbindung mit einer regelmäßigen Nachpflege eine lange Lebensdauer.

Holzbauteile für den Garten-, Landschafts- und Spielplatzbau sowie für den Wein- und Obstanbau unterliegen einer besonderen Beanspruchung. Daher werden solche Holzbauteile oder -elemente bevorzugt kesseldruckimprägniert angeboten.

Als so genannte Biozid-Produkte dürfen Holzschutzmittel erst in den Verkehr gebracht werden, wenn sie amtlich zugelassen worden sind. Diese amtliche Zulassung bein-haltet neben dem Nachweis der Wirksamkeit des Mittels auch eine umfassende Bewertung seiner Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Allerdings: Bis alle für eine amtliche Zulassung notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind, das heißt bis eine amtliche Zulassung nach Biozidrecht tatsächlich erteilt werden kann, gehen noch Monate, wenn nicht gar Jahre ins Land. Unabhängig davon, gelten für Holzschutzmittel aber bereits jetzt die allgemeinen chemikalienrechtlichen Vorschriften zum Beispiel für deren Einstufung und Kennzeichnung.

Weniger bekannt ist, dass schon heute die Möglichkeit besteht, Holzschutzmittel für Heimwerker einer amtlichen Bewertung zu unterziehen. Dabei werden die Wirk sam-keit des Mittels und seine Wirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt untersucht. Den gesundheitlichen Part übernimmt dabei das Bundesinstitut für Risikobewertung – kurz BfR – in Berlin. Die Umweltbewertung liegt beim Umweltbundesamt, Fach-gebiet Umweltprüfung Biozide, in Dessau.

Die Grundlage für diese freiwillige Bewertung bilden die „Güte- und Prüfbestimmungen für Holzschutzmittel“ nach der Gütesicherung RAL-GZ 830. Nur Holzschutzmittel, die diesen strengen Anforderungen genügen, dürfen das RAL-Gütezeichen Holz schutz- mittel tragen.

Erst wenn alle Untersuchungen ergeben haben, dass das Holzschutzmittel sicher in der Anwendung ist und keine unannehmbaren Wirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt hat, darf das RAL-Gütezeichen vergeben werden. Wichtig ist allerdings auch die nötige Sorgfalt beim Umgang mit dem Mittel. Hierauf macht ein besonderer Hinweis aufmerksam, der sich auf allen Holzschutzmitteln mit RAL-Gütezeichen findet: „Holzschutzmittel enthalten biozide Wirkstoffe zum Schutz des Holzes vor Schädlingen. Sie sind nur nach Gebrauchsanweisung und nur in den zugelassenen Anwendungsbereichen zu verwenden. Missbrauch kann zu Gesundheits- und Um -welt schäden führen.“

Hinweis

Schutz des Verbrauchers und der Umwelt

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Wetterschutz und Farbgebung

Entsorgung

Weiterführende Informationen

Für industriell hergestellte und imprägnierte Holzbauteile bietet das Gütezeichen RAL-GZ 411 das höchste Qualitätsniveau. Zum Schutz aller Holzprodukte, denen dieses RAL-Gütezeichen verliehen wird, dürfen nur Holzschutzmittel mit bauauf-sichtlicher Zulassung verwendet werden.

Gütegesicherte Holzschutzmittel (RAL-GZ 830) sowie imprägnierte Holzprodukte (RAL-GZ 411) werden übrigens auch im „Verbraucherleitfaden Holzschutzmittel“ des Bundes-ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfohlen.

Während die Behandlung mit Holzschutzmitteln den Erhalt der Holzsubstanz zum Ziel hat, haben Wetterschutz- und Holzpflegemittel die Aufgabe, das Eindringen von Niederschlagswasser in das Holz zu verhindern, seine Oberfläche vor Sonnenstrahlung zu schützen und sie farblich zu gestalten. Solange der Anstrichfilm intakt ist und damit Nässe vom Holz fern gehalten werden kann, ist die Oberfläche wenig anfällig gegen Pilzbefall. Auf Dauer können diese Mittel aber einem Angriff durch Pilze oder Insekten auf das Holz kaum standhalten. Erst durch die Kombination von Wetterschutz- und Holzschutzmittel lassen sich optimale Ergebnisse erzielen: Das Holz ist dann zum einen mit einem ausreichenden biologischen Schutz ausgestattet, zum anderen wird die Holzoberfläche wasserabweisend, sie wirkt dekorativ ansprechend und gepflegt.

Jedes Holzprodukt erreicht nach langer Nutzungsphase irgendwann sein Lebensende und muss dann ordnungsgemäß entsorgt werden. In Abhängigkeit davon, ob und wie das Altholz behandelt ist, wird es bestimmten Kategorien zugeordnet, woraus sich unterschiedliche Entsorgungswege ergeben.

Mit Holzschutzmitteln behandelte Althölzer dürfen nur in hierfür zugelassenen Anlagen verbrannt werden. Damit kann die im Holz enthaltene Energie klimaneutral genutzt werden. Entsprechend zugelassene Entsorgungsfachbetriebe übernehmen die Entsorgung vor Ort.

Ergänzende Hinweise zum Thema Holzschutz und Holzschutzmittel enthalten die Druckschriften der Deutschen Bauchemie (z. B. „Holz im Freien“, „Holzschutz im Bauwesen“) sowie der Verbraucherleitfaden „Holzschutzmittel“ des Bundesminis-teriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (downloadbar unter www.bmelv.de, Rubrik: Verbraucherschutz / Service / Publikationen / Informations ma-te rialien). Darüberhinaus sind weitere Informationen auf den Internetseiten der Deutschen Bauchemie e. V. (www.deutsche-bauchemie.de), der Gütegemein schaft Holz schutzmittel e. V. (www.holz-schuetzen.de) und der Gütegemeinschaft Impräg-nierte Holzbauelemente e. V. (www.mit-sicherheit-haltbar.de) zu finden.

Wetterschutz und Farbgebung

Entsorgung

Weiterführende Informationen

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Deutsche Bauchemie e. V.Mainzer Landstraße 55 60329 Frankfurt am MainTelefon +49 69 2556 - 1318Telefax +49 69 2556 - 1319www.deutsche-bauchemie.de

Impressum

1. Ausgabe, Oktober 2008Auf lage: 20.000

Copyr ight 2008

Deutsche Bauchemie e. V.Mainzer Landst raße 5560329 Frankfur t am MainTe le fon: + 49 69 2556 - 1318Telefax : + 49 69 2556 - 1319www.deutsche-bauchemie.de

104- IS-D-2008

Al le Rechte, insbesondere das Rechtder Verv ie l fä l t igung, Verbre i tung und Übersetzung, b le iben der Deutschen Bauchemie e. V. vorbehal ten.

GestaltungNEEDCOM GmbH, Bad Sodenwww.needcom.de

DruckFrotscher, Darmstadtwww.f rotscher-druck .de

BildnachweisDHV, B ingenNEEDCOM GmbH, Bad SodenRemmers Baustof f technik , Löningen

Die In format ionsschr i f t wurde ers te l l t vom Arbe i tskre is „Öffent l i chke i tsarbe i t Holzschutz“ der Deutschen Bauchemie unter Mitarbe i t externer Fach leute.