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An die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Tal 33, 80331 München für den Oberlandesgerichtsbezirk München im April 2012 E i n l a d u n g Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München werden hiermit eingeladen zur ordentlichen Kammerversammlung 2012 am Freitag, dem 20. April 2012, 14.00 Uhr, (Einlass und Imbiss ab 13.00 Uhr) im Hotel Holiday Inn Munich City Centre, Hochstraße 3, 81669 München (S-Bahn Rosenheimer Platz) Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Ehrung der Verstorbenen 3. Bericht des Präsidenten 4. Bericht des Schatzmeisters (§ 73 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) 5. Bericht der Geschäftsführung 6. Aussprache über die Berichte 7. Entlastung des Kammervorstands 8. Bewilligung der Mittel für das Geschäftsjahr 2012 gem. § 89 Abs. 2 Nr. 4 BRAO 9. Neuwahlen zum Vorstand (Die Hinweise hierzu finden Sie auf der Rückseite.) 10. Beschlussfassung über angekündigte Anträge (Den Wortlaut der Anträge finden Sie auf der Rückseite.) 11. Verschiedenes Anschließend Imbiss im Foyer des Hotels. Rechtsanwaltskammer München Auf die Ankündigung der Kammerversammlung in Ausgabe 04/2011 der „Mitteilungen“ und in den „Newslet- tern“ von Dezember 2011, Januar und Februar 2012 wird Bezug genommen. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Rechtsanwaltskammer München für das Geschäftsjahr 2011 sowie der Personalplan der Rechtsanwaltskammer liegen ab sofort in der Geschäftsstelle, Abt. Buch- haltung (Tal 33, 80331 München), zur Einsichtnahme durch die Kollegenschaft auf. Eine Kurzfassung der Jahresrechnung (§ 5 Ziff. 4 der Geschäftsordnung) liegt bei. Wenn Sie dazu in der Kammerversammlung Fra- gen stellen wollen, wird um vorherige schriftliche Bekanntgabe an den Schatzmeister gebeten, um detailliert Antwort geben zu können. Die Kammer hat sich auch für das Jahr 2011 einer Jahresabschlussprüfung wie für Kapitalgesellschaften un- terzogen. Die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss erneut einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Mit freundlichen kollegialen Grüßen gez. Hansjörg Staehle Präsident

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An die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Tal 33, 80331 Münchenfür den Oberlandesgerichtsbezirk München im April 2012

E i n l a d u n gDie Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

werden hiermit eingeladen zur

ordentlichen Kammerversammlung 2012am Freitag, dem 20. April 2012, 14.00 Uhr,

(Einlass und Imbiss ab 13.00 Uhr)

im Hotel Holiday Inn Munich City Centre,Hochstraße 3, 81669 München (S-Bahn Rosenheimer Platz)

Tagesordnung:

1. Begrüßung 2. Ehrung der Verstorbenen 3. Bericht des Präsidenten 4. Bericht des Schatzmeisters (§ 73 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) 5. Bericht der Geschäftsführung 6. Aussprache über die Berichte 7. Entlastung des Kammervorstands 8. Bewilligung der Mittel für das Geschäftsjahr 2012 gem. § 89 Abs. 2 Nr. 4 BRAO 9. Neuwahlen zum Vorstand (Die Hinweise hierzu finden Sie auf der Rückseite.)10. Beschlussfassung über angekündigte Anträge

(Den Wortlaut der Anträge finden Sie auf der Rückseite.) 11. Verschiedenes

Anschließend Imbiss im Foyer des Hotels.

Rechtsanwaltskammer München

Auf die Ankündigung der Kammerversammlung in Ausgabe 04/2011 der „Mitteilungen“ und in den „Newslet-tern“ von Dezember 2011, Januar und Februar 2012 wird Bezug genommen.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Rechtsanwaltskammer München für das Geschäftsjahr 2011 sowie der Personalplan der Rechtsanwaltskammer liegen ab sofort in der Geschäftsstelle, Abt. Buch-haltung (Tal 33, 80331 München), zur Einsichtnahme durch die Kollegenschaft auf. Eine Kurzfassung der Jahresrechnung (§ 5 Ziff. 4 der Geschäftsordnung) liegt bei. Wenn Sie dazu in der Kammerversammlung Fra-gen stellen wollen, wird um vorherige schriftliche Bekanntgabe an den Schatzmeister gebeten, um detailliert Antwort geben zu können.

Die Kammer hat sich auch für das Jahr 2011 einer Jahresabschlussprüfung wie für Kapitalgesellschaften un-terzogen. Die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss erneut einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßengez. Hansjörg Staehle

Präsident

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1. Ausgabe der Stimmzettel:

Die Wahlunterlagen für den ersten Wahlgang werden bei der Registrierung der Teilnehmer vor dem Saal der Kammerver-sammlung ausgegeben. Bitte halten Sie hierfür Ihren Anwaltsausweis oder einen gültigen Personal ausweis/Reisepass bereit.

Zudem erhalten Sie bei der Registrierung zwei „Stimmberechtigungskarten“ (mit grüner und roter Markierung) für die weite-ren zwei möglichen Wahlgänge. Jeweils nach der Stimmabgabe im Rahmen eines Wahlgangs erhalten Sie gegen Vorlage der zugehörigen Stimmberechtigungskarte die Wahlunterlagen für den nächsten Wahlgang.

2. Die Stimmabgabe:

Die Stimmabgabe ist erst nach Eröffnung des jeweiligen Wahlgangs und nur persönlich möglich.Für die Wahl dürfen in jedem Wahlgang nur so viele Stimmen abgegeben werden, wie Vorstandsmitglieder aus dem Bezirk zu wählen sind. Das Kumulieren von Stimmen ist nicht möglich.

3. Erforderliche Stimmenmehrheit:

Für die Wahl zum Mitglied des Kammervorstands ist die einfache Stimmenmehrheit (d.h. die Stimmen von mehr als der Hälfte der an der Wahl teilnehmenden Kammermitglieder, vgl. § 11 Ziff. 5 der Geschäftsordnung) erforderlich. Erreichen in zwei Wahl-gängen nicht so viele Kammermitglieder, wie Mitglieder in den Kammervorstand zu wählen sind, die einfache Mehrheit, so sind diejenigen Kandidaten gewählt, die in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhalten (§ 88 Abs. 3 Satz 3 BRAO).

Hinweise zu TOP 9

Anträge zu TOP 10

I. Antrag des Kammervorstands zur Regelung der Nothilfe:

Richtliniender Nothilfe der Rechtsanwaltskammer München

§ 1Der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesge-richtsbezirk München mit Sitz in München (Rechts-anwaltskammer München) obliegt es, eine Fürsorgeeinrich-tung für Rechtsanwälte und deren Hinterbliebene zu schaf-fen (§ 89 Abs. 2 Nr. 3 BRAO). Als solche besteht bei der Rechtsan waltskammer München die „Nothilfe“. Die Nothilfe ist eine Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Das Vermögen der Nothilfe wird als Sondervermögen von der Rechtsanwaltskammer München verwaltet; zuständig ist das Präsidium.

Zweck der Nothilfe ist die Unterstützung von Kam-mermitgliedern (natürliche Personen) und deren Hin-terbliebenen in besonderen Notlagen (insbesondere durch Alter, Krankheit, Unfall).

Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus den Mitteln der Nothilfe besteht nicht.

§ 2Die Nothilfe ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke.

§ 3Mittel der Nothilfe dürfen nur für den in diesen Richtlinien genannten Zweck verwendet werden.

§ 4Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Nothilfe fremd sind, oder durch unver hältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5Eine Unterstützung wird nur auf Antrag gewährt.

Die Bedürftigkeit ist nachzuweisen.

Im Falle der Aufnahme in eine laufende Betreuung durch die Nothilfe sind die Vermögensverhältnisse einmal pro Jahr nachzuweisen.

§ 6Bei Auflösung oder Aufhebung der Nothilfe oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Ver mögen der Nothilfe an die Rechtsanwaltskammer München zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke.

§ 7Diese Richtlinien treten mit der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München in Kraft.

Begründung:Die Kammer hat nach § 89 Abs. 2 Nr. 3 BRAO eine Not-hilfeeinrichtung für in Not geratene Kolleginnen und Kolle-gen sowie deren Hinterbliebene geschaffen. Die Nothilfe besteht seit 1954, also seit nunmehr fast 60 Jahren. Die Entscheidung über die Vergabe der Nothilfe obliegt dem Präsidium der Rechtsanwaltskammer. Um den Anträgen und dem Verfahren mehr Transparenz zu geben, sollen nunmehr Richtlinien für die Nothilfe beschlossen werden.

II. Antrag von Rechtsanwalt Wolfgang Hastenrath, München:

Die Kammerversammlung beauftragt das Präsidium/den Vorstand der RAK München

1.

2.

Begründung:Die RAK München hat zur Zeit mehr als 20.000 Mitglieder. Zu den jährlichen Kammerversammlungen kommen seit Jahren zwischen 400 und 450 Mitglieder, also nur 2 %. Es entspricht nicht demokratischen Prinzipien, wenn nur eine so kleine Prozentzahl von Mitgliedern den Vorstand wählt.

zeitnah eine Gesetzesinitiative in die Wege zu leiten, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München in Zukunft per Briefwahl gewählt wird und den Mitgliedern über den Verfahrensstand zu 1. in allen zukünftigen Kammermitteilungen jeweils fortlaufend zu berichten.