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Alternative Heilmethoden wie die Homöopathie werden immer belieb- ter. Daher bieten wir Ihnen im Rah- men unseres Wahltarifs WT Facharzt- Spezial eine besondere Leistung: Ihre eGK öffnet Ihnen die Tür zur kosten- losen homöopathischen Behandlung. ÄHNLICHES MIT ÄHNLICHEM HEILEN Die Homöopathie wurde von dem deutschen Arzt Samuel Hahnemann vor mehr als 200 Jahren begründet. Sein Prinzip: „Ähnliches mit Ähnli- chem heilen“. Die intensive Kommu- nikation zwischen Arzt und Patient ist einer der Gründe, warum viele Menschen sich der Homöopathie zu- wenden. Bei der ausführlichen Erstanamnese kommen Ihre persönliche Situati- on, Ihr individuelles Empfinden der Krankheitssymptome und Ihr soziales Umfeld zur Sprache und sind Grund- lagen für Ihre Therapie. Vor einer ho- möopathischen Behandlung sollte grundsätzlich ein Arzt aufgesucht werden – auch um zu vermeiden, dass andere Medikamente die Wir- kung der homöopathischen Arznei- mittel verfälschen oder überdecken. ERGÄNZUNG ZUR SCHULMEDIZIN Homöopathie kann Ihnen bei Krank- heiten helfen, die keiner chirurgischen oder intensivmedizinischen Behand- lung bedürfen. Schulmedizin und Ho- möopathie schließen sich nicht aus – im Idealfall ergänzen sie sich. WELCHE ÄRZTE SIND ZUR TEILNAHME AM VERTRAG BERECHTIGT? Eine Behandlung ist bei allen am Ho- möopathie-Vertrag teilnehmenden Kassenärzten möglich, bundesweit sind das rund 2.000 Mediziner. Wel- che Ärzte an dem Vertrag teilnehmen, sagen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie uns unter novitas-bkk.de/homoeopathie. Teilnehmende Ärzte müssen die Zusatzbezeichnung Homöopathie tragen oder Inhaber eines Homöo- pathie-Diploms des Deutschen Zen- tralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) sein. Außerdem müssen sie regelmäßig an Fortbildungen und Qualitätszirkeln des DZVhÄ teilneh- men. Sollte der Arzt Ihres Vertrauens noch nicht dem Homöopathie-Vertrag bei- getreten sein, machen Sie ihn doch auf unseren Vertrag aufmerksam und bitten sie ihn um seine Teilnah- me. Bei reinen Privatärzten, bei Zahn- ärzten und bei Heilpraktikern können wir die Kosten für die homöopathi- sche Behandlung nicht übernehmen. 24-Stunden-Service: 0800 664 8233* | Stand: PB56 01 | 2019 Hinweis: Voraussetzungen und Umfang dieser Leistungen ergeben sich aus Gesetz und Satzung. Personengebundene Begriffe werden geschlechtsneutral ausgewiesen. *gebührenfrei ALTERNATIVE MEDIZIN Jetzt 25 Euro für jede Empfehlung sichern. SPÜRBAR NATÜRLICHER: HOMÖOPATHIE.

Homöopathie - Produktplatt - Novitas BKK · Homöopathie werden immer belieb-ter. Daher bieten wir Ihnen im Rah-men unseres Wahltarifs WT Facharzt- Spezial eine besondere Leistung:

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Page 1: Homöopathie - Produktplatt - Novitas BKK · Homöopathie werden immer belieb-ter. Daher bieten wir Ihnen im Rah-men unseres Wahltarifs WT Facharzt- Spezial eine besondere Leistung:

Alternative Heilmethoden wie die

Homöopathie werden immer belieb-

ter. Daher bieten wir Ihnen im Rah-

men unseres Wahltarifs WT Facharzt-

Spezial eine besondere Leistung: Ihre

eGK öffnet Ihnen die Tür zur kosten-

losen homöopathischen Behandlung.

ÄHNLICHES MIT

ÄHNLICHEM HEILEN

Die Homöopathie wurde von dem

deutschen Arzt Samuel Hahnemann

vor mehr als 200 Jahren begründet.

Sein Prinzip: „Ähnliches mit Ähnli-

chem heilen“. Die intensive Kommu-

nikation zwischen Arzt und Patient

ist einer der Gründe, warum viele

Menschen sich der Homöopathie zu-

wenden.

Bei der ausführlichen Erstanamnese

kommen Ihre persönliche Situati-

on, Ihr individuelles Empfinden der

Krankheitssymptome und Ihr soziales

Umfeld zur Sprache und sind Grund-

lagen für Ihre Therapie. Vor einer ho-

möopathischen Behandlung sollte

grundsätzlich ein Arzt aufgesucht

werden – auch um zu vermeiden,

dass andere Medikamente die Wir-

kung der homöopathischen Arznei-

mittel verfälschen oder überdecken.

ERGÄNZUNG ZUR

SCHULMEDIZIN

Homöopathie kann Ihnen bei Krank-

heiten helfen, die keiner chirurgischen

oder intensivmedizinischen Behand-

lung bedürfen. Schulmedizin und Ho-

möopathie schließen sich nicht aus –

im Idealfall ergänzen sie sich.

WELCHE ÄRZTE SIND ZUR

TEILNAHME AM VERTRAG

BERECHTIGT?

Eine Behandlung ist bei allen am Ho-

möopathie-Vertrag teilnehmenden

Kassenärzten möglich, bundesweit

sind das rund 2.000 Mediziner. Wel-

che Ärzte an dem Vertrag teilnehmen,

sagen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie

uns an oder besuchen Sie uns unter

novitas-bkk.de/homoeopathie.

Teilnehmende Ärzte müssen die

Zusatzbezeichnung Homöopathie

tragen oder Inhaber eines Homöo-

pathie-Diploms des Deutschen Zen-

tralvereins homöopathischer Ärzte

(DZVhÄ) sein. Außerdem müssen sie

regelmäßig an Fortbildungen und

Qualitätszirkeln des DZVhÄ teilneh-

men.

Sollte der Arzt Ihres Vertrauens noch

nicht dem Homöopathie-Vertrag bei-

getreten sein, machen Sie ihn doch

auf unseren Vertrag aufmerksam

und bitten sie ihn um seine Teilnah-

me.

Bei reinen Privatärzten, bei Zahn-

ärzten und bei Heilpraktikern können

wir die Kosten für die homöopathi-

sche Behandlung nicht übernehmen.

24-Stunden-Service: 0800 664 8233* | Stand: PB56 01 | 2019Hinweis: Voraussetzungen und Umfang dieser Leistungen ergeben sich aus Gesetz und Satzung. Personengebundene Begriffe werden geschlechtsneutral ausgewiesen. *gebührenfrei

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Jetzt

25 Euro für jede

Empfehlung sichern.

SPÜRBAR NATÜRLICHER:

HOMÖOPATHIE.

Page 2: Homöopathie - Produktplatt - Novitas BKK · Homöopathie werden immer belieb-ter. Daher bieten wir Ihnen im Rah-men unseres Wahltarifs WT Facharzt- Spezial eine besondere Leistung:

UNSERE LEISTUNGEN

Die folgenden Leistungen der klassi-

schen Homöopathie erhalten Sie mit

Ihrer eGK:

> Homöopathische Erstanamnese

> Auswertung des Gesprächs

(Repertorisation)

> Notwendige Folgeanamnesen

> Homöopathische Analyse und

Beratung

Voraussetzungen:

> Voraussetzung ist Ihre Teilnahme

am Wahltarif WT FacharztSpezial

> Ihre Teilnahme erklären Sie bei

dem am Vertrag teilnehmenden

Arzt

SO KÖNNEN SIE SICH ZUR

TEILNAHME AM WT FACHARZTSPEZI-

AL ANMELDEN

Der WT FacharztSpezial ist ein

Wahltarif, für den eine Anmeldung

erforderlich ist. Die Teilnahme ist

kostenfrei und selbstverständlich

freiwillig. Eine Bindung im Sinne des

Krankenkassenwahlrechts entsteht

für Sie dadurch nicht. Sie müssen

sich lediglich bereit erklären, für die

beabsichtigte Behandlung einen der

teilnehmenden Ärzte in Anspruch zu

nehmen. Die entsprechenden Unter-

lagen erhalten Sie vor Ort in der teil-

nehmenden Praxis.

HOMÖOPATHISCHE ARZNEIMITTEL

Für Kinder unter zwölf Jahren be-

zahlt die Novitas BKK nicht verschrei-

bungs- aber apothekenpflichtige ho-

möopathische Arzneimittel, wenn

der Arzt diese auf einem Kassenre-

zept verordnet.

DAS FLEXCHECK-STARTGUTHABEN

Sie benötigen ein homöopathisches

Arzneimittel? Dann können Sie da-

für Ihr FLEXCHECK-Startguthaben in

Höhe von 50 Euro nutzen. Vorausge-

setzt, Ihnen liegt eine ärztliche Ver-

ordnung in Form eines Privatrezepts

oder eines grünen Rezepts für diese

homöopathische Arznei vor. Reichen

Sie das Rezept und den Nachweis,

dass Sie das Medikament bezahlt ha-

ben, einfach bei uns ein.

Sie haben noch Fragen oder wün-

schen weitere Informationen? Wir

beraten Sie gerne persönlich zum

Flexcheck und dazu, wie Sie Ihr Gut-

haben durch weitere Bausteine noch

erhöhen können.

Gerne können Sie sich auch online

unter www.novitas-flexcheck.de in-

formieren.

Voraussetzungen und Umfang dieser Leistungen ergeben sich aus Gesetz und Satzung.