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Büro für Internationale Beziehungen international.uni-graz.at Studienjahr 2019/20 Mobilitäts- programme für Studierende How to go global

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Büro für Internationale Beziehungeninternational.uni-graz.at

Studienjahr 2019/20

Mobilitäts-programme

für Studierende

Howto goglobal

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InhaltAllgemeines 4

AKZ – Auslandskostenzuschuss 5

KUWI – Stipendien für Kurzfristige Wissenschaftliche Arbeiten 8

Frequently Asked Questions – AKZ + KUWI 11

Erasmus+ EU/EWR (Programm, Studienaufenthalte und Praktika)1 12

Erasmus+ International1 18

Praktikumszuschuss 20

Joint Study 22

AEN, MAUI & REARI-RJ 25

ISEP USA & ISEP International-to-International 28

Frequently Asked Questions – Joint Study/AEN/MAUI/ISEP 31

Ida Pfeiffer-Stipendium 32

Rudi Roth-Stipendium 34

Marshall Plan Stipendium 36

CEEPUS Programm 38

Termine 41

1 Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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HEAD-UntertitelInhalt

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INFORMATIONSMEDIEN

• Website international.uni-graz.at > Studierende > Studieren im Ausland/Outgoings - Mobilitätsprogramme

alphabetisch oder nach Regionen/Beratungstermine/Einreichfristen > Weitere Infos – Studierendenberichte etc. > Broschüren unter international.uni-graz.at/de/services/services-im-detail/

broschueren/• Facebook bietet aktuelle Informationen über Ausschreibungen im Bereich

Internationales• Weitere Broschüren mit detaillierten Informationen zu den angebotenen

Mobilitätsprogrammen erhalten Sie im Büro für Internationale Beziehungen!

BERATUNG UND INFORMATIONSVERANSTALTUNGENÖffnungszeiten des Büros für Internationale Beziehungen Mo-Fr 09.30-12.00 Uhr & Mi 13.00-15.00 Uhr während der Lehrveranstaltungszeit Mo-Do 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und nach telefonischer Vereinbarung

Informationsmesse „Auslandsstudien und -stipendien“ 201817.10.2018, 10.00-16.00 Uhr, Aula (Hauptgebäude, 1. Stock)Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Website: https://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/winfo/informationsmesse/

Informationsveranstaltungen finden Sie beim jeweiligen Mobilitätsprogramm, sowie auf Seite 41 in dieser Broschüre.

Darüber hinaus präsentiert das Büro für Internationale Beziehungen das internationale Angebot bei zahlreichen Informationsveranstaltungen der Institute und Fakultäten.

AKZ – Auslandskostenzuschuss

KurzbeschreibungDieses Stipendium dient zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Rahmen eines selbst organisierten Semesteraufenthaltes an einer ausländischen Universität, die weder Partneruniversität der Universität Graz im Rahmen eines Erasmus+ Programmes noch eines anderen Netzwerkprogramms ist. Der AKZ kann nur für Universitäten beantragt werden, wo es sonst keinerlei andere Stipendien gibt bzw. nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen! Falls es im selben Land Programmplätze an ähnlich ausgerichteten Universitäten gibt, wird ausschließlich auf diese Stipendienprogramme verwiesen.Es muss ein Studienplatz an einer ausländischen Universität schriftlich nachgewiesen werden. Ebenso ist der Nachweis der Anrechenbarkeit der geplanten Studien an der Universität Graz erforderlich. Vor dem Auslandsaufenthalt muss ein Vorausbescheid beantragt und eine Kopie im Büro für Internationale Beziehungen abgegeben werden. Das wird ausschließlich über UNIGRAZonline abgewickelt. Bitte kontaktieren Sie Ihr Dekanat bezüglich der genauen Vorgehensweise. Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters). Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland („Vorausbescheid“):http://static.uni-graz.at/fileadmin/Studiendirektor/Vorausbescheid.pdf

Allgemeine FörderbestimmungenStipendiatInnen sind verpflichtet, regelmäßig ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen und am Studienort anwesend zu sein.Eine auf Erwerb ausgerichtete Nebentätigkeit während des Stipendienaufenthaltes ist zu melden und kann zu einer Kürzung des Förderbetrages führen. Sie ist prinzipiell nur gestattet, wenn dadurch der Studien- bzw. Forschungszweck nicht beeinträchtigt wird.Stipendiendauer: maximal 10 Monate. Eine Verlängerung des gewährten Stipendienzeitraumes ist nur möglich, wenn eine Begründung, eine neue Einladung/Bestätigung sowie zwei neue Empfehlungsschreiben der ursprünglichen BefürworterInnen vorgelegt werden. Davon unabhängig kann der Aufenthalt auf eigene Kosten natürlich verlängert werden.

Bewerbungsvoraussetzungen Bewerben können sich ordentliche Studierende, die an der Universität Graz zugelassen sind und folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

• Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 2 Semestern an der Universität Graz• Mindestalter von 19 Jahren • Kein Dienstverhältnis an der Universität Graz während des Auslandsaufenthaltes

Beachten Sie, dass im Rahmen der Informationsveranstaltungen des Büros für Internationale Beziehungen Fotos für nicht kommerzielle Zwecke gemacht werden. Diese Fotos werden seitens der Universität Graz für PR-Zwecke verwendet (Print- und Online-Medien der Universität Graz).Weiters werden bei verpflichtenden Informationsveranstaltungen TeilnehmerInnenlisten zum Zweck der Überprüfung der Teilnahme geführt.

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Allgemeines AKZAuslandskostenzuschuss

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Bewerbungsunterlagen Online-Bewerbung voraussichtlich über Mobility Online. Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

• Bewerbungsformular (unterschrieben, mit Foto)• 2 Empfehlungsschreiben: Die Empfehlenden werden ersucht, bei der Beurteilung

des erforderlichen Aufenthaltszeitraumes im Ausland wirklich nur den unbedingt erforderlichen Zeitraum anzugeben. Für die Empfehlungsschreiben ist bitte die Vorlage auf der Homepage zu verwenden

• Tabellarischer Lebenslauf, unterschrieben• Motivationsschreiben (ca. 1-2 A4 Seiten), unterschrieben• Studienerfolgsnachweis über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus

UNIGRAZonline) • Bachelorzeugnis/Masterzeugnis/Rigorosenzeugnis • Betreuungszusage/Aufnahmebestätigung der Gastuniversität/Forschungs-

einrichtung (Kopie mit genauer Zeitangabe) • Bei Antrag auf gesonderte Förderung wegen Behinderung oder chronischer

Erkrankung: Gegebenenfalls ärztliches Attest und Aufstellung der Mehrkosten • Vorausbescheid über die Anrechenbarkeit (Kopie des über UNIGRAZonline

erstellten Vorausbescheides)

Einreichtermine19.10.2018, 25.01.2019, 17.05.2019.Die Bewerbungsunterlagen müssen in jedem Fall vor Antritt der Mobilität eingereicht werden.

FinanzierungEs werden nur Zuschüsse (keine Vollstipendien) zu den Lebenshaltungskosten vergeben. Die Förderung erfolgt grundsätzlich und in erster Linie nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Eine genaue Auflistung nach Ländern finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen.BewerberInnen mit besonderen Bedürfnissen können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gesondert gefördert werden (Aufstellung der Mehrkosten und gegebenenfalls ärztlicher Nachweis notwendig). BewerberInnen, die in einem Dienstverhältnis stehen und unter Beibehaltung der Bezüge beurlaubt werden bzw. ein zusätzliches Stipendium von einer anderen stipendienvergebenden Stelle bekommen, erhalten nur 50% des angeführten monatlichen Stipendienbeitrages, wenn das Zusatzstipendium/Gehalt im Monat zwischen EUR 600,- und EUR 1.000,- beträgt. Bei einem Zusatzstipendium/Gehalt über EUR 1.000,- wird kein Stipendium vergeben.

ACHTUNG: Besteht die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz, so muss diese Finanzierungsmöglichkeit genützt werden (Ablehnungsgrund), ein Zuschuss über das Büro für Internationale Beziehungen ist in diesem Fall nicht möglich. Ebenso sind sonstige Fördermöglichkeiten vorrangig zu nützen (Vorbehaltsgrund). Dienstverhältnis und Zusatzstipendium unterliegen der Meldepflicht!

Nach dem Aufenthalt Es sind im Büro für Internationale Beziehungen bis spätestens Ende Mai (für Aufenthalte im Wintersemester) bzw. bis spätestens Ende November (für Aufenthalte im Sommersemester)folgende Dokumente einzureichen:

• ein elektronischer Bericht (Vorlage auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen), der einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt, sowohl über den fachlichen Nutzen als auch über generelle Erfahrungen vor Ort vermitteln soll. Der Bericht wird auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen veröffentlicht und damit zukünftigen AntragstellerInnen zur Verfügung gestellt

• Transcript oder Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution (in Kopie). In der Aufenthaltsbestätigung muss – ähnlich wie in der Einladung – der genaue Aufenthaltszeitraum (von – bis) vermerkt sein. Bestätigungen via Internet sind ungültig, da die Unterschrift und gegebenenfalls auch der Universitäts- bzw. Institutsstempel auf der Aufenthaltsbestätigung aufscheinen müssen

• Bestätigung über tatsächlich erfolgte Anerkennung (in Kopie) der im Ausland absolvierten Kurse an der Universität Graz

Rückzahlung: Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums, insbesondere bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht. Über die Höhe der Rückzahlung wird im Einzelfall entschieden und kann einen Teilbetrag oder den gesamten ausbezahlten Förderungsbetrag umfassen. Rückzahlungspflicht besteht auch bei unberechtigtem Stipendienempfang. Die Rückzahlung hat innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- je Mahnung in Rechnung gestellt, mit der auch Zinsforderungen pauschal abgegolten sind.

Im Falle einer Ablehnung des Antrages besteht die Möglichkeit, sich für einen selbst-organisierten Auslandsaufenthalt im Rahmen des Ida Pfeiffer-Stipendiums zu bewerben, um sich vom Studienbeitrag an der Universität Graz befreien zu lassen.

KontaktMag. Maren LeykaufTel. 0316/[email protected] Di-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitDi-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeitund nach telefonischer Vereinbarunghttp://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/akz/

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AKZAuslandskostenzuschuss

AKZAuslandskostenzuschuss

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KUWI – Stipendien für Kurzfristige Wissenschaftliche Arbeiten und Fachspezifische Kurse im Ausland

KurzbeschreibungDieses Stipendium kann für Arbeiten im Ausland (Laborarbeiten, Feldforschungen, Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen,...) im Rahmen der Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit und Dissertation ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens 5 Werktagen vergeben werden. Der gleichzeitige Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Kurse,...) ist erlaubt, wenn diese eine sinnvolle Ergänzung zum Forschungsaufenthalt darstellen. Weiters kann das Stipendium zur Teilnahme an fachspezifischen Kursen und Sommerschulen zur Erlernung wissenschaftlicher Methoden und Praktiken, die für die akademische Ausbildung in Österreich im Zusammenhang mit späteren Berufsabsichten sinnvoll sind, vergeben werden. Sprachkurse werden nicht gefördert!

Allgemeine FörderbestimmungenDie StipendiatInnen sind verpflichtet, regelmäßig ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen und am Studienort anwesend zu sein.Eine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit während des Stipendienaufenthaltes ist zu melden und kann zu einer Kürzung des Förderbetrages führen. Sie ist prinzipiell nur gestattet, wenn dadurch der Stipendien- bzw. Forschungszweck nicht beeinträchtigt wird.Stipendiendauer: für Bachelorarbeiten max. 1 Monat, für Diplom-/Masterarbeiten max. 2 Monate, bei Feldforschungen im Rahmen der Diplom-/Masterarbeit max. 6 Monate; für Dissertationen max. 4 Monate. Bei Feldforschungen im Rahmen der Dissertation max. 8 Monate, in besonders begründeten Ausnahmefällen max. 12 Monate; für fachspezifische Kurse je nach Dauer und Art des Kurses – die Bewilligung obliegt der Kommission des Büros für Internationale Beziehungen.Eine Verlängerung des gewährten Stipendienzeitraumes ist nur möglich, wenn eine Begründung, eine neue Einladung/Bestätigung sowie zwei neue Empfehlungsschreiben der ursprünglichen BefürworterInnen vorgelegt werden. Davon unabhängig kann der Aufenthalt auf eigene Kosten natürlich verlängert werden.BewerberInnen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Behinderung, chronische Erkrankung,...) können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel speziell gefördert werden. Dem Antrag ist eine genaue Spezifikation der Bedürfnisse und Aufstellung der Mehr kosten beizulegen, gegebenenfalls sind ärztliche Nachweise über die Einschränkungen zu erbringen.

Bewerbungsvoraussetzungen Bewerben können sich ordentliche Studierende, die an der Universität Graz zugelassen sind und folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

• Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 4 Semestern an der Universität Graz• Mindestalter von 19 Jahren• Kein Dienstverhältnis an der Universität Graz während des Auslandsaufenthaltes

Bewerbungsunterlagen Online-Bewerbung voraussichtlich über Mobility Online. Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

• Bewerbungsformular (unterschrieben, mit Foto) • 2 Empfehlungsschreiben: Die Empfehlenden werden ersucht, bei der Beurteilung

des erforderlichen Aufenthaltszeitraumes im Ausland wirklich nur den unbedingt erforderlichen Zeitraum anzugeben. Für die Empfehlungsschreiben ist bitte die Vorlage auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen zu verwenden.

• Tabellarischer Lebenslauf, unterschrieben• Motivationsschreiben (ca. 1-2 A4 Seiten), unterschrieben • Studienerfolgsnachweis über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus

UNIGRAZ online)• Bachelorzeugnis/Masterzeugnis/Rigorosenzeugnis• Betreuungszusage/Aufnahmebestätigung/Einladung der Gast-universität/

Forschungseinrichtung (Kopie mit genauer Zeitangabe)• Bei Antrag auf gesonderte Förderung wegen Behinderung oder chronischer

Erkrankung: Gegebenenfalls ärztliches Attest und Aufstellung der Mehrkosten • Vorausbescheid (bei Sommerschulen und fachspezifischen Kursen)

Einreichtermine19.10.2018, 25.01.2019, 17.05.2019.

Die Bewerbungsunterlagen müssen in jedem Fall vor Antritt der Mobilität eingereicht werden.

FinanzierungEs werden nur Zuschüsse (keine Vollstipendien) zu den Lebenshaltungskosten vergeben. Die Förderung erfolgt grundsätzlich und in erster Linie nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Eine genaue Auflistung nach Ländern finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen.BewerberInnen mit besonderen Bedürfnissen können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gesondert gefördert werden (Aufstellung der Mehrkosten und gegebenenfalls ärztlicher Nachweis notwendig). BewerberInnen, die während des Auslandsaufenthaltes ein Einkommen oder ein zusätzliches Stipendium von einer anderen stipendienvergebenden Stelle zur erstellung derselben Abschlussarbeit bekommen [unabhängig davon, ob sich dieses Zusatzstipendium etwa auf einen früheren Aufenthalt oder auf das gesamte geplante Vorhabens bezieht (etwa zur Deckung der Flugkosten oder erhöhten Lebenshaltungskosten)]:, erhalten nur 50% des angeführten monatlichen Stipendienbeitrages, wenn das Zusatzstipendium/Gehalt im Monat zwischen EUR 600,- und EUR 1.000,- beträgt. Bei einem Zusatzstipendium/Gehalt über EUR 1.000,- wird kein Stipendium vergeben.

ACHTUNG: Besteht die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz, so muss diese Finanzierungsmöglichkeit genützt werden (Ablehnungsgrund), ein Zuschuss über das Büro für Internationale Beziehungen ist in diesem Fall nicht möglich. Ebenso sind sonstige Fördermöglichkeiten vorrangig zu nützen (Vorbehaltsgrund). Dienstverhältnis und Zusatzstipendium unterliegen der Meldepflicht!

Nach dem AufenthaltEs sind innerhalb von drei Monaten nach der Rückkehr im Büro für Internationale Beziehungen folgende Unetrlagen einzureichen:

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KUWIKurzfrist. Wiss. Arbeiten

KUWIKurzfrist. Wiss. Arbeiten

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• ein elektronischer Bericht (Vorlage im auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen), der einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt, sowohl über den fachlichen Nutzen als auch über generelle Erfahrungen vor Ort vermitteln soll. Der Bericht wird auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen veröffentlicht und damit zukünftigen AntragstellerInnen zur Verfügung gestellt

• Entweder: Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin über die widmungsgemäße Verwendung

des Stipendiums (Bestätigungen per E-Mail sind nicht gültig, da eine Unterschrift und ein Institutsstempel auf der Bestätigung aufscheinen müssen)

und Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution: In der Aufenthaltsbestätigung muss

ähnlich wie in der Einladung der genaue Aufenthaltszeitraum (von – bis) vermerkt sein. Bestätigungen via Internet sind ungültig, da die Unterschrift und gegebenenfalls auch der Universitäts- bzw. Institutsstempel auf der Aufenthaltsbestätigung aufscheinen müssen. Bei Feldforschungen ersetzt die Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin die Aufenthaltsbestätigung

• Oder: Kursbesuchsbestätigung der Gastinstitution: In der Bestätigung muss – ähnlich

wie in der Einladung – der genaue Aufenthaltszeitraum (von – bis) vermerkt sein. Bestätigungen via Internet sind ungültig, da die Unterschrift und gegebenenfalls auch der Universitäts- bzw. Institutsstempel auf der Aufenthaltsbestätigung aufscheinen müssen

und Bestätigung über tatsächlich erfolgte Anerkennung (in Kopie) der im Ausland

absolvierten Kurse an der Universität Graz

Rückzahlung: Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums, insbesondere bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht. Über die Höhe der Rückzahlung wird im Einzelfall entschieden und kann einen Teilbetrag oder den gesamten ausbezahlten Förderungsbetrag umfassen. Rückzahlungspflicht besteht auch bei unberechtigtem Stipendienempfang. Die Rückzahlung hat innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- je Mahnung in Rechnung gestellt, mit der auch Zinsforderungen pauschal abgegolten sind. Im Falle einer Ablehnung des Antrages besteht die Möglichkeit, sich für einen selbst- organisierten Auslandsaufenthalt im Rahmen des Ida Pfeiffer-Stipendiums zu bewerben, um sich vom Studienbeitrag an der Universität Graz befreien zu lassen.

KontaktMag. Maren LeykaufTel. 0316/[email protected] Di-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitDi-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und nach telefonischer Vereinbarunghttp://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/kuwi/

Frequently Asked Questions – AKZ + KUWI

Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?Die Anträge werden in einer Auswahlsitzung von einer Kommission der Universität Graz beurteilt. Sie entscheidet über die Dauer und Höhe des Stipendiums. Unvollständige, nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende sowie verspätet eingelangte Stipendienanträge bleiben bei den Auswahlsitzungen ausnahmslos unberücksichtigt!Es gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es (im Gegensatz zu den Auslandsförderungen gemäß Studienbeihilfengesetz) keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.Von mehreren sehr guten KandidatInnen können pro Aktion und Jahr nur die Erstgereihten gefördert werden, wobei die Zahl der geförderten Personen vom Umfang und Budget der jeweiligen Aktion abhängt. Es ist möglich, sich bei mehreren Aktionen gleichzeitig zu bewerben.

Wann/wie wird man über die Entscheidung der Kommission informiert?Ungefähr 8-12 Wochen nach dem Einreichtermin ergeht ein Brief an die Antrag stellerInnen, in dem sie über das Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich informiert werden. Im Falle einer Stipendiengewährung erhalten sie gleichzeitig mit dem Zuerkennungs schreiben den Link zur Annahmeerklärung, die ausgefüllt und gemeinsam mit einer Kopie des Meldezettels an das Büro für Internationale Beziehungen geschickt werden müssen. Erst dann kann das Stipendium angewiesen werden. Dafür müssen die StipendiatInnen im Besitz eines Bankkontos im Inland, lautend auf ihren Namen, sein.

Wann kann man das Stipendium in Anspruch nehmen?Stipendienansuchen sind zu den angegebenen Einreichterminen möglich und müssen in jedem Fall vor Antritt des Auslandsaufenthaltes eingereicht werden. Der Konsumierungszeitraum beträgt maximal ein Jahr gerechnet vom Zuerkennungsdatum. Das Stipendium kann jedenfalls nur innerhalb des auf der Einladung angegebenen Zeitraumes konsumiert werden. Bei einer unvorhergesehenen Verschiebung des Aufenthaltes ist daher ev. eine neue Einladung zu erbringen.

Wie wird das Stipendium ausbezahlt?80% der genehmigten Stipendiensumme werden im Vorhinein ausbezahlt. Die restlichen 20% erhalten Sie erst nach fristgerechter Abgabe der erforderlichen Abschlussunterlagen.

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KUWIKurzfrist. Wiss. Arbeiten

AKZ + KUWIFrequently Asked Questions

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Erasmus+ Studienaufenthalte

BewerbungsvoraussetzungenIn jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und der Anzahl der Mobilitäten (z.B. 2 Studienaufenthalte à 5 Monate + 1 Praktikum à 2 Monate). Diplomstudierende (Jus, Pharmazie, Lehramt) können bis zu 24 Monate absolvieren. Bereits absolvierte Erasmus (+) Aufenthalte werden in die maximal möglichen 12/24 Monate einberechnet.Förderungsberechtigt im Erasmus+ Programm sind ordentliche Studierende an der Karl-Franzens-Universität Graz oder MitbelegerInnen im Rahmen eines NAWI-Graz-Studiums oder im Lehramtsstudium „Sekundarstufe Allgemeinbildung“ im Entwicklungsverbund Süd-Ost, wenn:

• zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes zumindest das erste Jahr eines Grundstudiums (60 ECTS im Bachelor- oder Diplomstudium) absolviert wurde

• als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium mindestens 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters). Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland („Vorausbescheid“):

http://static.uni-graz.at/fileadmin/Studiendirektor/Vorausbescheid.pdf Dient der Erasmus+ Auslandsaufenthalt der Abfassung einer wissenschaftlichen

Arbeit (Masterarbeit, Diplomarbeit, Disserta tion,...), so werden die ECTS-Punkte, die von dem Betreuer/der Betreuerin für den erfolgreichen Fortgang der Arbeit vergeben werden, in die zu erbringende Studienleistung einberechnet

Die Bewerbungen für das Studienjahr 2019/20 werden über Mobility-Online (MO) abgewickelt. Genauere Informationen zum Bewerbungsprozess werden rechtzeitig auf der Erasmus+-Homepage des BIB veröffentlicht und sind auch in den Erasmus+ Informationsbroschüren der jeweiligen Fakultät zu finden.

Bewerbungsunterlagen Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

• Bewerbungsformular (unterschrieben, mit Foto) • Motivationsschreiben mit akademischer Begründung• Geplantes Studienvorhaben (Lehrveranstaltungen pro Universität, siehe Vorlage auf

Homepage)• Studienerfolgsnachweis über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZonline)• Nachweis über die an der/den Wunschuniversität/en erforderlichen

Sprachkenntnisse (zu beachten sind dazu die Mindestanforderungen der Partneruniversitäten!)

• Tabellarischer Lebenslauf• Einzahlungsbestätigung der Kaution von EUR 100,- (siehe Finanzierung)

Erasmus+ Programm

KurzbeschreibungSeit Jänner 2014 ist das ERASMUS Programm Teil des neuen EU-Programmes für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport „Erasmus+“. In diesem Programm haben Studierende die Möglichkeit, mindestens 3 (bei Praktika mindestens 2) und maximal 12 Monate im europäischen Ausland zu verbringen.

Es gibt folgende Arten von Aufenthalten:• Studienaufenthalte• Studierendenpraktika• AbsolventInnenpraktika: Diese werden von alumni UNI graz betreut. Nähere

Informationen dazu unter: http://alumni.uni-graz.at/de/angebote-vorteile/karriere-weiterbildung/erasmus/

Teilnehmende LänderProgrammländer sind die 28 EU Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei.

Teilnahme der Schweiz an Erasmus+: Die Schweiz nimmt vorerst nicht am Erasmus+ Programm teil. Studierende werden aber unter „Erasmus+“ Bedingungen aufgenommen und über das „Swiss Mobility Programme“ finanziert. Die Bewerbung für Aufenthalt in die Schweiz erfolgt wie für alle anderen Plätze.Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, im Rahmen von Erasmus+ International (siehe Seite 18) im Ausland zu studieren.

StipendiendauerIn jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und der Anzahl der Mobilitäten (z.B. 2 Studienaufenthalte à 5 Monate + 1 Praktikum à 2 Monate). Diplomstudierende (Jus, Pharmazie, Lehramt) können bis zu 24 Monate absolvieren. Bereits absolvierte Erasmus (+) Aufenthalte werden in die maximal möglichen 12/24 Monate einberechnet.

Jede/r Erasmus+ Studierende/r ist von den Studiengebühren der Gastuniversität befreit und erhält außerdem einen Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenskosten im Ausland.

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Erasmus+ EU/EWRProgramm

Erasmus+ EU/EWRStudienaufenthalte

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Einreichtermine25.01.2019, 22.03.2019 (Restplätze), 19.06.2019 (Restplätze SoSe 2020)Es werden ausnahmslos vollständige Bewerbungen akzeptiert.Die von den KoordinatorInnen nominierten Studierenden müssen sich danach in einem zweiten Schritt für das Mobilitätsstipendium bewerben. Nähere Informationen zum weiteren Ablauf siehe Erasmus+ Informationsbroschüre der jeweiligen Fakultät.

FinanzierungDas Erasmus+ Mobilitätsstipendium ist ein Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland und ist nicht als Vollstipendium zu betrachten. Aktuelle Informationen zur Stipendienhöhe finden Sie auf der Homepage. Studierende zahlen die Kaution von EUR 100,- unter Angabe des Mobilitätsprogramms (z.B. Erasmus+, Joint Study, ISEP etc.) und des Verwendungszwecks „KAUTION - ASO702500017“ bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen auf folgendes Konto ein:

Kontoinhaber: Universität GrazBank: Raiffeisen Landesbank SteiermarkIBAN: AT36 3800 0000 0004 9460BIC: RZSTAT2G

Nähere Informationen zur Rückzahlung der Kaution stehen auf folgender Homepage zur Verfügung: http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/kaution-bei-outgoing-mobilitaetsprogrammen/. Nominierte Studierende erhalten die Kaution nach fristgerechter Abgabe der Unterlagen nach Ende des Aufenthaltes zurück. Werden die Dokumente nicht rechtzeitig eingereicht, wird die Kaution einbehalten.

ACHTUNG: Besteht die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz, so muss diese Finanzierungsmöglichkeit genützt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde (8020 Graz, Metahofgasse 30, Telefon: 0316/81-33-88) bzw. unter: http://www.stipendium.at/stipendienstellen/graz/

Studierende mit besonderen Bedürfnissen sowie Studierende mit Kind(ern) haben die Möglichkeit, bei der Nationalagentur um einen Sonderzuschuss aus Mitteln der Europäischen Kommission anzusuchen. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur Lebenslanges Lernen (http://www.bildung.erasmusplus.at/hochschulbildung/mobilitaet/sonderzuschuesse/ueberblick/) bzw. im Büro für Internationale Beziehungen.

PartneruniversitätenDie in den jeweiligen Studienrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze basieren auf bilateralen Verträgen, die von KooordinatorInnen in den Instituten initiiert und betreut werden. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit für Studierende aller Studienrichtungen, sich um interdisziplinäre Plätze im Rahmen der Netzwerke Utrecht Network und der Coimbra Group zu bewerben, die vom Büro für Internationale Beziehungen als SEN- / UN-Plätze betreut werden.

SEN (Student Exchange Network der Coimbra Group): Die Coimbra Group ist ein 1985 gegründetes Netzwerk von heute 39 Universitäten aus 23 Ländern, dessen wichtigstes Ziel es ist, akademische und kulturelle Verbindungen zu etablieren, die der Bildung eines europäischen Hochschulraumes förderlich sein könnten, sowie konkrete neue Möglichkeiten der Kooperation und des Austausches für die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zu schaffen.

UN (Utrecht Network): Das UTRECHT Network setzt sich aus 32 europäischen Universitäten aus 27 Ländern zusammen. Seit 1994 ist auch die Universität Graz Mitglied des Netzwerkes. Die Aktivitäten konzentrieren sich vor allem auf Studierenden- und Lehrendenaustausch in Europa, jedoch nehmen vermehrt einzelne Universitäten an besonderen Programmen und Projekten auch mit Partnern außerhalb Europas teil.

Die Liste der Partneruniversitäten finden Sie in den Erasmus+ Informationsbroschüren bzw. auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen. Dort finden Sie auch Information darüber, welcher Koordinator / welche Koordinatorin für welche Plätze zuständig ist.

Informationsveranstaltungen13.11.2018, 09.45 Uhr, HS 15.14 (RESOWI E, 1. OG) - gemeinsam mit Erasmus+ International13.12.2018, 14.00 Uhr, HS 15.04 (RESOWI E, EG) - gemeinsam mit Erasmus+ International09.01.2019, 13.00 Uhr, HS 15.04 (RESOWI E, EG) KontaktMag. Karin Schwach/Katherin Saldías Sánchez (Beratung)Tel. 0316/[email protected] Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitMo-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeitund nach telefonischer Vereinbarunghttp://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/erasmus/

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Erasmus+ EU/EWRStudienaufenthalte

Erasmus+ EU/EWRStudienaufenthalte

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Erasmus+ PraktikumsaufenthalteArten der Praktika:

• Studierendenpraktika: - facheinschlägige Praxis (Pflichtpraktikum) - berufsorientierte Praxis (freies Wahlfach) - sinnvolle Ergänzung zum Studium (freiwilliges Praktikum)• AbsolventInnenpraktika: Diese werden von alumni UNI graz betreut. Nähere

Informationen dazu unter: http://alumni.uni-graz.at/de/angebote-vorteile/karriere-weiterbildung/erasmus/

AufnahmeeinrichtungAls Aufnahmeeinrichtungen können Unternehmen/Einrichtungen (auch Hochschulen) im europäischen Ausland fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich tätig sind. Ausgeschlossen sind Einrichtungen der europäischen Union, Organisationen, die EU-Programme verwalten.

BewerbungsvoraussetzungenIn jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktikum) und der Anzahl der Mobilitäten (z.B. 2 Studienaufenthalte à 5 Monate + 1 Praktikum à 2 Monate). Diplomstudierende (Jus, Pharmazie, Lehramt) können bis zu 24 Monate absolvieren. Bereits absolvierte ERASMUS Aufenthalte im LLP Programm werden in die maximal möglichen 12/24 Monate einberechnet.

• Studierende müssen als ordentliche Studierende der Universität Graz zugelassen sein

• Praktikumsdauer: 2 bis max. 12 Monate• Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln• Bewerbung ab dem ersten Studienjahr möglich• Anerkennung: Vor Praktikumsbeginn muss ein Antrag auf Genehmigung der

Absolvierung einer Praxis von dem für Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz unterzeichnet werden, in dem das Praktikum als berufsorientierte Praxis (freies Wahlfach), als facheinschlägige Praxis (Pflichtpraktikum) oder als sinnvolle Ergänzung zum Studium (freiwilliges Praktikum) anerkannt wird. Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer Praxis die Vorlage des Büros für Internationale Beziehungen

Bewerbungsunterlagen Online-Bewerbung über Mobility Online. Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

• Bewerbungsformular (unterschrieben, mit Foto)• Learning Agreement for Traineeships (muss von einer vertretungsbefugten

Person der Aufnahmeeinrichtung, von dem für Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz (z.B. Curriculumskommissionsvorsitzende/r) und dem/der Studierenden selbst unterzeichnet werden)

• Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer Praxis (muss von dem für Anerkennung zuständigen Organ der Universität Graz unterzeichnet werden)

• Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)• Motivationsschreiben (unterschrieben)• Studienerfolgsnachweis (Transcript of Records) über die gesamte Studienzeit

(Ausdruck aus UNIGRAZonline) • ggf. Aussage zu den erforderlichen Sprachkenntnissen wenn Arbeitssprache nicht

gleich Muttersprache ist

EinreichtermineAbgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt.

FinanzierungDas Erasmus+ Mobilitätsstipendium beträgt je nach Gastland zwischen EUR 400,- und EUR 500,- pro Monat und ist nicht als Vollstipendium zu betrachten, sondern als Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Aktuelle Informationen zur Stipendienhöhe finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen. Über eine zusätzliche Finanzierung vonseiten der Aufnahmeeinrichtung müssen sich Studierende selbst erkundigen. Das Mobilitätsstipendium wird unabhängig davon ausbezahlt. Erasmus+ PraktikantInnen werden während ihres Auslandsaufenthaltes auch an der Heimatuniversität von den Studiengebühren befreit. Studierende mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und anderen besonderen Bedürfnissen sowie Studierende mit Kind(ern) haben die Möglichkeit, bei der Nationalagentur um einen Sonderzuschuss aus Mitteln der Europäischen Kommission anzusuchen. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur Lebenslanges Lernen (https://bildung.erasmusplus.at).

Informationsveranstaltungen29.01.2019, 13.15 Uhr, HS 01.15 (Hauptgebäude, 1. Stock)Im Frühjahr 2019 wird eine weitere Informationsveranstaltung stattfinden, den genauen Termin entnehmen Sie bitte unserer Homepage!

Kontakt Mag. Maren LeykaufTel. 0316/[email protected] Di-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitDi-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und nach telefonischer Vereinbarunghttp://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/erasmus-plus-praktika/

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HEAD-Untertitel

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HEAD-Untertitel

Erasmus+ EU/EWRPraktikumsaufenthalte

Erasmus+ EU/EWRPraktikumsaufenthalte

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Erasmus+ International

KurzbeschreibungIm Rahmen des neuen EU-Programmes für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport „Erasmus+“ gibt es seit dem Studienjahr 2016/17 auch die Möglichkeit, im Rahmen von Erasmus+ International an einer Partneruniversität im Ausland ein Mobilitätssemester zu absolvieren.Diese Programmschiene ist nicht mit dem bereits bekannten Erasmus+ Programm zu verwechseln. Bitte beachten Sie, dass sich die Partneruniversitäten (Gasthochschulen) bzw. die Auswahlkriterien im Programm jährlich ändern können.

Allgemeine FörderbestimmungenIn jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis max. 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und der Anzahl der Mobilitäten (z.B. 2 Studienaufenthalte à 5 Monate + 1 Praktikum à 2 Monate). Diplomstudierende (Jus, Pharmazie, Lehramt) können bis zu 24 Monate absolvieren. Bereits absolvierte ERASMUS Aufenthalte im LLP Programm werden in die maximal möglichen 12/24 Monate einbereichnet.Beim Erasmus+ International Studienaufenthalt ist eine Mindestdauer von 3 Monaten zu beachten.Jede/r Erasmus+ Studierende ist von den Studiengebühren der Gastuniversität befreit und erhält außerdem einen Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenskosten im Ausland. Erasmus+ International Stuiderende werden während ihres Auslandsstudienaufenthaltes auch an der Universität Graz von den Studienbeiträgen befreit.

BewerbungsvoraussetzungenFörderungsberechtigt sind ordentliche Studierende der Universität Graz, die:

• zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes zumindest das erste Jahr eines Grundstudiums absolviert haben

• vor dem Aufenthalt den Nachweis über die Anrechenbarkeit von Prüfungen im Ausland erbringen (mindestens 3 ECTS-Punkte/Monat des Studienaufenthaltes) und nach dem Aufenthalt den Nachweis über die tatsächliche Anerkennung vorweisen. Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland („Vorausbescheid“): http://static.uni-graz.at/fileadmin/Studiendirektor/Vorausbescheid.pdf ,

• das Studium noch nicht abgeschlossen haben• die sprachlichen Voraussetzungen erfüllen

Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und den Auswahlkriterien finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen.

Bewerbungsunterlagen Online-Bewerbung voraussichtlich über Mobility Online. Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

• Bewerbungsformular (unterschrieben, mit Foto)• Englisches Motivationsschreiben mit akademischer Begründung

(unterschrieben)

• Study Plan: Bitte listen Sie die Kurse der jeweiligen Partneruniversität auf, die Sie zu besuchen planen

• Englischer tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)• Studienerfolgsnachweis (Ausdruck aus UNIGRAZonline)• Einzahlungsbestätigung der Kaution von EUR 100,-• 1 Empfehlungsschreiben (engl.) von einer/einem Lehrenden der Universität Graz• Nachweis über die an der/den Wunschuniversität/en erforderlichen

Sprachkenntnisse (Zu beachten sind dazu die Mindestanforderungen der Partneruniversitäten!)

Einreichtermine25.01.2019, 22.03.2019 (Restplätze), 19.06.2019 (Restplätze SoSe 2020).Es werden ausnahmslos vollständige Bewerbungen akzeptiert.

FinanzierungDas Erasmus+ International Mobilitätsstipendium ist ein Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland und ist nicht als Vollstipendium zu betrachten. Das Stipendium deckt folgende Punkte ab:

• Monatliches Stipendium (EUR 700- / Monat)• Einmaliger Reisekostenzuschuss lt. „Distance Band“ (zw. EUR 180,- und

EUR 1.500)Studierende mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und anderen besonderen Bedürfnissen sowie Studierende mit Kind(ern) haben die Möglichkeit, bei der Natio nalagentur um einen Sonderzuschuss aus Mitteln der Europäischen Kommission anzusuchen. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur Lebenslanges Lernen (https://bildung.erasmusplus.at).

Informationsveranstaltungen13.11.2018, 09.45 Uhr, HS 15.14 (RESOWI E, 1. OG) - gemeinsam mit Erasmus+ 13.12.2018, 14.00 Uhr, HS 15.04 (RESOWI E, EG) - gemeinsam mit Erasmus+ 17.01.2019, 11.00 Uhr, HS 15.13 (RESOWI E, 1. OG)

KontaktMag. Maren LeykaufTel. 0316/[email protected] , [email protected] von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitDi-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und nach telefonischer Vereinbarunghttp://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/erasmus-international/

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Erasmus+ International Erasmus+ International

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PraktikumszuschussKurzbeschreibungEinmaliger Zuschuss für studienrelevante Praktika im Ausland.

AufnahmeeinrichtungAls Aufnahmeeinrichtungen können Unternehmen/Einrichtungen (auch Hochschulen) im Ausland fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich tätig sind.

Bewerbungsvoraussetzungen• Studierende müssen als ordentliche Studierende der Universität Graz zugelassen

sein• Die Praktikumsdauer muss mindestens 1 Monat betragen• Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln• Anerkennung: Vor Praktikumsbeginn muss ein Antrag auf Genehmigung zur

Absolvierung einer Praxis von dem für die Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz unterzeichnet werden, in dem das Praktikum als berufsorientierte Praxis (freies Wahlfach), als facheinschlägige Praxis (Pflichtpraktikum) oder als sinnvolle Ergänzung zum Studium anerkannt wird. Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland („Vorausbescheid“): http://static.uni-graz.at/fileadmin/Studiendirektor/Vorausbescheid.pdf

• Studierende/r darf für den gleichen Förderzeitraum kein weiteres Mobilitäts-stipendium in Anspruch nehmen

ACHTUNG: Bewerbung ab dem ersten Studienjahr möglich!

BewerbungsunterlagenOnline-Bewerbung über Mobility Online. Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

• Bewerbungssformular (unterschrieben, mit Foto)• Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer Praxis: muss von dem für

Anerkennung zuständigen Organ der Universität Graz (z.B. Curriculumsvorsitzende/r) unterzeichnet werden

• Aufnahmebestätigung/Einladung des Unternehmens (Kopie mit genauer Zeitangabe)

• Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)• Motivationsschreiben (unterschrieben)• Studienerfolgsnachweis (Transcript of Records) über die gesamte Studienzeit

(Ausdruck aus UNIGRAZonline) • Ggf. Aussage zu den erforderlichen Sprachkenntnissen (z.B. Zeugnis), wenn

Arbeitssprache nicht gleich Muttersprache ist

EinreichtermineAbgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt.

FinanzierungStudierende, die ein Praktikum absolvieren, sind für die Dauer ihres Aufenthaltes vom Studienbeitrag an der Universität Graz befreit.Der einmalige Praktikumszuschuss beträgt

EUR 200 für Praktika im europäischen Raum, EUR 300 für Praktika im außereuropäischen Raum.

Über eine zusätzliche Finanzierung vonseiten der Aufnahmeeinrichtung müssen sich Studierende selbst erkundigen.

Informationsveranstaltungen29.01.2019, 13.15 Uhr, HS 01.15 (Hauptgebäude, 1. Stock)Im Frühjahr 2019 wird eine weitere Informationsveranstaltung stattfinden, den genauen Termin entnehmen Sie bitte unserer Homepage!

KontaktMag. Maren LeykaufTel. 0316/[email protected] Di-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitDi-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und nach telefonischer Vereinbarunghttp://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/praktikumszuschuss/

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PraktikumszuschussPraktikumszuschuss

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Joint Study

KurzbeschreibungJoint Study Abkommen sind bilaterale Verträge zwischen zwei Universitäten bzw. deren Instituten, in denen der Austausch von Studierenden bei gegenseitiger Erlassung der Studiengebühren vereinbart wird. An beiden Partneruniversitäten ist ein/e Koordinator/in für die Auswahl und Beratung der eigenen und die Betreuung der Incoming Studierenden verantwortlich.Das Angebot an Joint Study Programmen hängt davon ab, mit welchen Universitäten Verträge abgeschlossen wurden. Aus diesem Grund hat jede österreichische Universität andere Joint Study Universitäten im Programm. Eine Liste der Joint Study Partneruniversitäten der Universität Graz finden Sie unter: http://international.uni-graz.at/de/koop-proj/koop/js-ps/ Bitte beachten Sie, dass auch das Studienangebot eingeschränkt sein kann. Viele Joint Study Programme der Universität Graz mit US-amerikanischen Universitäten wurden vom Institut für Amerikanistik abgeschlossen. Daher werden für manche dieser Universitäten bevorzugt Anglistik/Amerikanistik-Studierende bzw. Studierende der Geisteswissenschaftlichen Fakultät ausgewählt.

ACHTUNG: Für Australien werden ausschließlich Studienplätze für das Sommersemester 2020 vergeben!

Allgemeine FörderbestimmungenJoint Study Programme sind nicht zur Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten (Masterarbeit, Diplomarbeit, Dissertation,...) im Ausland gedacht, sondern zum Studium an einer Partneruniversität. Studierende werden dort als full-time students eingeschrieben.Stipendiendauer: Ein Semester oder ein Studienjahr.

BewerbungsvoraussetzungenBewerben können sich an der Universität Graz zugelassene ordentliche Studierende, die folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

• In jedem Studienlevel (Bachelor, Master) sind Joint Study, ISEP, MAUI , REARI-RJ oder AEN Aufenthalte bis insgesamt maximal 2 Semester möglich (bei Diplomstudien sind Aufenthalte bis maximal 4 Semester möglich). Es dürfen maximal 2 Semester an derselben Universität absolviert werden

• Kein Dienstverhältns an der Universität Graz während des Auslandsaufenthalts• Verpflichtende Teilnahme an der Informationsveranstaltung Joint Study/ISEP/

AEN/MAUI/REARI-RJ am 08.11.2018, 14.45-16.30 Uhr, HS 15.14 (RESOWI E, 1. OG)

Bewerbungsunterlagen Online-Bewerbung voraussichtlich über Mobility Online. Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

• Englisches Motivationsschreiben mit akademischer Begründung (unterschrieben)• Study Plan: Bitte listen Sie die Kurse der jeweiligen Partneruniversität auf, die Sie zu

besuchen planen• Engl. tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)

• Studienerfolgsnachweis (Ausdruck aus UNIGRAZonline)• Einzahlungsbestätigung der Kaution von EUR 100,-• Nachweis über die an der/den Wunschuniversität/en erforderlichen

Sprachkenntnisse (z.B. Maturazeugnis)• Anmeldungsnachweis bei TOEFL oder IELTS: Aufenthalte im SJ und WS 2019/2020: Für die Bewerbung an Universitäten,

die einen Sprachnachweis verlangen, bleibt es den Studierenden überlassen, sich entweder vor der Bewerbung anzumelden oder das Ergebnis der Bewerbungsrunde abzuwarten. In letzterem Fall muss bei einer Nominierung der Sprachtest unverzüglich abgelegt werden. Nähere Informationen gibt es bei den Info-Veranstaltungen. Aufenthalte im SS 2020: Anmeldung für den Sprachtest ist bei der Bewerbung noch nicht notwendig!

• 1 Empfehlungsschreiben (engl.) von einer/einem Lehrenden der Universität Graz ist direkt von der/dem Lehrenden an das Büro für Internationale Beziehungen zu schicken oder von der/dem Studierenden in einem verschlossenen Kuvert abzugeben.

ACHTUNG: Genauere Informationen werden bei Bedarf rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht.

Einreichtermine23.11.2018, 22.03.2019 (Restplätze), 19.06.2019 (Restplätze, bei Bedarf).Es werden ausnahmslos vollständige Bewerbungen akzeptiert.

Vorhandene Restplätze werden auf der Homepage bekannt gegeben.

FinanzierungEs werden nur Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten vergeben, keine Vollstipendien. Reisekostenzuschüsse (einmalige Zahlung) sind derzeit nicht vorgesehen und können nur bei günstiger budgetärer Lage gewährt werden. Förderungen anderer stipendienvergebender Stellen können zur Verringerung oder gänzlichen Aberkennung von Stipendienleistungen führen (Meldepflicht).BewerberInnen mit besonderen Bedürfnissen können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gesondert gefördert werden (Aufstellung der Mehrkosten und gegebenenfalls ärztlicher Nachweis notwendig).Studierende zahlen die Kaution von EUR 100,- unter Angabe des Mobilitätsprogramms (z.B. Erasmus+, Joint Study, ISEP etc.) und des Verwendungszwecks „KAUTION - ASO702500017“ bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen auf folgendes Konto ein:

Kontoinhaber: Universität GrazBank: Raiffeisen-Landesbank SteiermarkIBAN: AT363800000000049460SWIFT/BIC: RZSTAT2G

ACHTUNG: Besteht die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz, so muss diese Finanzierungsmöglichkeit genützt werden. Nähere

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Joint StudyProgramm

Joint StudyProgramm

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Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde (8020 Metahofgasse 30, Telefon: 0316/81-33-88) bzw. unter: http://www.stipendium.at/stipendienstellen/graz/

Rückzahlung:Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums, insbesondere bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht. Über die Höhe der Rückzahlung wird im Einzelfall entschieden und kann einen Teilbetrag oder den gesamten ausbezahlten Förderungsbetrag umfassen. Rückzahlungspflicht besteht auch bei unberechtigtem Stipendienempfang. Die Rückzahlung hat innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 15,- je Mahnung in Rechnung gestellt, mit der auch Zinsforderungen pauschal abgegolten sind.

Anerkennung Vor dem Auslandsaufenthalt muss ein Vorausbescheid beantragt und eine Kopie im Büro für Internationale Beziehungen abgegeben werden. Das wird ausschließlich über UNIGRAZonline abgewickelt. Bitte kontaktieren Sie Ihr Dekanat bezüglich der genauen Vorgehensweise. Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters).Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland („Vorausbescheid“): http://static.uni-graz.at/fileadmin/Studiendirektor/Vorausbescheid.pdf

Nach dem AufenthaltStudierende müssen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes im Büro für Internationale Beziehungen die nachstehend angeführten Unterlagen abgeben. Danach erfolgt die Auszahlung der letzten Stipendienrate bzw. die Rückzahlung der Kaution. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, werden die letzte Stipendienrate bzw. die Kaution einbehalten.

• Einen elektronischen Bericht über den Aufenthalt. Der Bericht sollte einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln, also sowohl über den fachlichen Nutzen als auch über generelle Erfahrungen vor Ort Auskunft geben. Berichte werden auf der Homepage (Erfahrungsberichte) veröffentlicht und damit neuen AntragsstellerInnen zur Verfügung gestellt.

• Ein Transcript oder eine Aufenthaltsbestätigung der ausländischen Institution. Bestätigungen via Internet sind ungültig.

• Die Bestätigung über die tatsächlich erfolgte Anerkennung der im Ausland absolvierten Kurse an der Universität Graz.

KontaktMag. Petra RabitschTel. 0316/380-1243 [email protected] Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitMo-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und nach telefonischer Vereinbarunghttp://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/js/

AEN, MAUI & REARI-RJ Netzwerkprogramme

KurzbeschreibungAEN , MAUI und REARI-RJ sind Netzwerkprogramme innerhalb des Utrecht Network, in denen der Austausch von Studierenden bei gegenseitiger Erlassung der Studiengebühren vereinbart wurde. Am AEN Programm (Australian European Network) sind 6 australische Universitäten, am MAUI (Mid-American Universities International) 14 Universitäten des amerikanischen Mittelwestens beteiligt. REARI-RJ ist ein Netzwerk mit 11 brasilianischen Universitäten. Im AEN Programm nominiert die Universität Graz 1 bis 2 Studierende pro Studienjahr, im MAUI und im REARI-RJ Programm 2 bis 3. Die Studienplätze in diesen Programmen sind interdisziplinär, d.h. nicht auf eine bestimmte Studienrichtung beschränkt, allerdings kann jede Mitgliedsuniversität eigene Einschränkungen haben. Eine Liste der Mitgliedsuniversitäten in diesen Programmen sowie Informationen zu ihrem Studienangebot sind im Internet zu finden.

Allgemeine FörderbestimmungenAEN, MAUI und REARI-RJ Programme sind nicht zur Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten (Masterarbeit, Diplomarbeit, Dissertation,...) im Ausland gedacht, sondern zum Studium an einer Partner universität. Studierende werden dort als full-time students eingeschrieben. Stipendiendauer: Ein Semester oder ein Studienjahr.

Bewerbungsvoraussetzungen Bewerben können sich an der Universität Graz zugelassene ordentliche Studierende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

• In jedem Studienlevel (Bachelor, Master) sind Joint Study, ISEP, MAUI , REARI-RJ oder AEN Aufenthalte bis insgesamt maximal 2 Semester möglich (Bei Diplomstudien sind Aufenthalte bis maximal 4 Semester möglich). Es dürfen maximal 2 Semester an derselben Universität absolviert werden

• Kein Dienstverhältns an der Universität Graz während des Auslandsaufenthalts• Verpflichtende Teilnahme an der Informationsveranstaltung Joint Study/ISEP/

AEN/MAUI/REARI-RJ am 08.11.2018, 14.45-16.30 Uhr, HS 15.14 (RESOWI E, 1. OG)

Bewerbungsunterlagen Online-Bewerbung voraussichtlich über Mobility Online. Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

• Englisches Motivationsschreiben mit akademischer Begründung (unterschrieben)• Study Plan: Bitte listen Sie die Kurse der jeweiligen Partneruniversität auf, die Sie zu

besuchen planen• Engl. tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)• Studienerfolgsnachweis (Ausdruck aus UNIGRAZonline)• Einzahlungsbestätigung der Kaution von EUR 100,-• Nachweis über die an der/den Wunschuniversität/en erforderlichen

Sprachkenntnisse (z.B. Maturazeugnis)• Anmeldungsnachweis bei TOEFL oder IELTS: Aufenthalte im SJ und WS 2019/2020: Für die Bewerbung an Universitäten,

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Joint Study Programm

AEN, MAUI & REARI-RJNetzwerkprogramme

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die einen Sprachnachweis verlangen, bleibt es den Studierenden überlassen, sich entweder vor der Bewerbung anzumelden oder das Ergebnis der Bewerbungsrunde abzuwarten. In letzterem Fall muss bei einer Nominierung der Sprachtest unverzüglich abgelegt werden. Nähere Informationen gibt es bei den Info-Veranstaltungen. Aufenthalte im SS 2020: Anmeldung für den Sprachtest ist bei der Bewerbung noch nicht notwendig!

• 1 Empfehlungsschreiben (engl.) von einer/einem Lehrenden der Universität Graz ist direkt von der/dem Lehrenden an das Büro für Internationale Beziehungen zu schicken oder von der/dem Studierenden in einem verschlossenen Kuvert abzugeben.

ACHTUNG: Genauere Informationen werden bei Bedarf rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht.

Einreichtermine23.11.2018, 22.03.2019 (Restplätze), 19.06.2019 (Restplätze, bei Bedarf).Es werden ausnahmslos vollständige Bewerbungen akzeptiert.

Vorhandene Restplätze werden auf der Homepage bekannt gegeben.

FinanzierungEs werden nur Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten vergeben, keine Vollstipendien. Reisekostenzuschüsse (einmalige Zahlung) sind derzeit nicht vorgesehen und können nur bei günstiger budgetärer Lage gewährt werden. Förderungen anderer stipendienvergebender Stellen können zur Verringerung oder gänzlichen Aberkennung von Stipendienleistungen führen (Meldepflicht).BewerberInnen mit besonderen Bedürfnissen können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gesondert gefördert werden (Aufstellung der Mehrkosten und gegebenenfalls ärztlicher Nachweis notwendig). Studierende zahlen die Kaution von EUR 100,- unter Angabe des Mobilitätsprogramms (z.B. Erasmus+, Joint Study, ISEP etc.) und des Verwendungszwecks „KAUTION - ASO702500017“ bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen auf folgendes Konto ein:

Kontoinhaber: Universität GrazBank: Raiffeisen-Landesbank SteiermarkIBAN: AT363800000000049460SWIFT/BIC: RZSTAT2GACHTUNG: Besteht die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz, so muss diese Finanzierungsmöglichkeit genützt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde (8020 Metahofgasse 30, Telefon: 0316/81-33-88) bzw. unter: http://www.stipendium.at/stipendienstellen/graz/ Rückzahlung:Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums, insbesondere bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht. Über die Höhe der Rückzahlung wird im Einzelfall entschieden und kann einen Teilbetrag oder den gesamten ausbezahlten Förderungsbetrag

umfassen. Rückzahlungspflicht besteht auch bei unberechtigtem Stipendienempfang. Die Rückzahlung hat innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 15,- je Mahnung in Rechnung gestellt, mit der auch Zinsforderungen pauschal abgegolten sind.

Anerkennung Vor dem Auslandsaufenthalt muss ein Vorausbescheid beantragt und eine Kopie im Büro für Internationale Beziehungen abgegeben werden. Das wird ausschließlich über UNIGRAZ online abgewickelt. Bitte kontaktieren Sie Ihr Dekanat bezüglich der genauen Vorgehensweise. Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters).Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland („Vorausbescheid“): http://static.uni-graz.at/fileadmin/Studiendirektor/Vorausbescheid.pdf

Nach dem AufenthaltStudierende müssen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Auslands aufenthaltes im Büro für Internationale Beziehungen die nachstehend angeführten Unterlagen abgeben. Danach erfolgt die Auszahlung der letzten Stipendienrate bzw. die Rückzahlung der Kaution. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, werden die letzte Stipendienrate zbw. die Kaution einbehalten.

• Einen elektronischen Bericht über den Aufenthalt. Der Bericht sollte einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln, also sowohl über den fachlichen Nutzen als auch über generelle Erfahrungen vor Ort Auskunft geben. Berichte werden auf der Homepage (Erfahrungsberichte) veröffentlicht und damit neuen AntragsstellerInnen zur Verfügung gestellt.

• Ein Transcript oder eine Aufenthaltsbestätigung der ausländischen Institution. Bestätigungen via Internet sind ungültig.

• Die Bestätigung über die tatsächlich erfolgte Anerkennung der im Ausland absolvierten Kurse an der Universität Graz.

KontaktMag. Petra RabitschTel. 0316/[email protected] Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitMo-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeitund nach telefonischer VereinbarungAEN: http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/aen/ MAUI: http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/maui/REARI-RJ: http://www.reari-rj.org/index.php/en/

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AEN, MAUI & REARI-RJNetzwerkprogramme

AEN, MAUI & REARI-RJNetzwerkprogramme

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ISEP USA & ISEP International-to-International

KurzbeschreibungDie Netzwerkprogramme ISEP (International Student Exchange Program) und ISEP International-to-International werden von einer Programmzentrale in den USA, verwaltet. Für die Teilnahme an diesen Programmen ist eine Gebühr von insgesamt USD 425 zu zahlen.An ISEP USA sind derzeit über 100 Universitäten und Colleges in den USA beteiligt, am ISEP International-to-International Programm zahlreiche internationale Universitäten und Colleges in Süd-, Nord- und Mittelamerika, Europa und Asien. Für Studierende, die an einem Studienplatz in Europa interessiert sind, empfiehlt sich allerdings eher eine Bewerbung im Rahmen des Erasmus+ Programms (keine Teilnahmegebühr). Informationen über Mitgliedsuniversitäten und deren Studienangebot finden Sie unter: http://isep.org. Die Studienplätze in diesen Programmen sind interdisziplinär, d.h. nicht auf eine bestimmte Studienrichtung beschränkt. Der Austausch vor allem mit den USA läuft im undergraduate-Bereich.

Allgemeine FörderbestimmungenISEP Programme sind nicht zur Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten (Masterarbeit, Diplomarbeit, Dissertation,...) im Ausland gedacht, sondern zum Studium an einer Partneruniversität. Studierende werden dort als full-time students eingeschrieben.

Stipendiendauer: Ein Semester oder ein Studienjahr.

Bewerbungsvoraussetzungen Bewerben können sich an der Universität Graz zugelassene ordentliche Studierende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

• In jedem Studienlevel (Bachelor, Master) sind Joint Study, ISEP, MAUI , REARI-RJ oder AEN Aufenthalte bis insgesamt maximal 2 Semester möglich (Bei Diplomstudien sind Aufenthalte bis maximal 4 Semester möglich). Es dürfen maximal 2 Semester an derselben Universität absolviert werden

• Verpflichtende Teilnahme an der Informationsveranstaltung Joint Study/ISEP/AEN/MAUI/REARI-RJ am 08.11.2018, 14.45-16.30 Uhr, HS 15.14 (RESOWI E, 1. OG)

Bewerbungsunterlagen Online-Bewerbung voraussichtlich über Mobility Online. Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

• Englisches Motivationsschreiben mit akademischer Begründung (unterschrieben)• Study Plan: Bitte listen Sie die Kurse der jeweiligen Partneruniversität auf, die Sie zu

besuchen planen• Engl. tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)• Studienerfolgsnachweis (Ausdruck aus UNIGRAZonline)• Einzahlungsbestätigung der Kaution von EUR 100,-• Nachweis über die an der/den Wunschuniversität/en erforderlichen

Sprachkenntnisse (z.B. Maturazeugnis)

• Anmeldungsnachweis bei TOEFL oder IELTS: Aufenthalte im SJ und WS 2019/2020: Für die Bewerbung an Universitäten,

die einen Sprachnachweis verlangen, bleibt es den Studierenden überlassen, sich entweder vor der Bewerbung anzumelden oder das Ergebnis der Bewerbungsrunde abzuwarten. In letzterem Fall muss bei einer Nominierung der Sprachtest unverzüglich abgelegt werden. Nähere Informationen gibt es bei den Info-Veranstaltungen. Aufenthalte im SS 2020: Anmeldung für den Sprachtest ist bei der Bewerbung noch nicht notwendig!

• 1 Empfehlungsschreiben (engl.) von einer/einem Lehrenden der Universität Graz ist direkt von der/dem Lehrenden an das Büro für Internationale Beziehungen zu schicken oder von der/dem Studierenden in einem verschlossenen Kuvert abzugeben.

ACHTUNG: Genauere Informationen werden bei Bedarf rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht.

Einreichtermine23.11.2018, 22.03.2019 (Restplätze), 19.06.2019 (Restplätze, bei Bedarf).Es werden ausnahmslos vollständige Bewerbungen akzeptiert.

Vorhandene Restplätze werden auf der Homepage bekannt gegeben.

FinanzierungGrazer Studierenden wird an den ISEP Universitäten nicht nur die Studiengebühr erlassen, sondern sie bekommen auch Unterkunft und Verpflegung gratis zur Verfügung gestellt. Diese Vollfinanzierung des Studienaufenthaltes wird im Gegenzug auch den Incoming ISEP-Studierenden geboten. Die Studierenden der Universität Graz, die an ISEP teilnehmen, übernehmen dabei die Kosten für Unterbringung und Einschreibung; die Universität Graz zahlt den Incoming ISEP-Studierenden ein monatliches Stipendium für Verpflegung und begleicht auch den jährlichen ISEP Mitgliedsbeitrag. Die Teilnahmekosten für einen einjährigen ISEP Studienaufenthalt liegen damit derzeit bei ca. EUR 3.750- und für einen Semesteraufenthalt derzeit bei ca. EUR 1.880,- (exkl. Teilnahmegebühr). Dieser Betrag muss vor der Abreise auf ein Konto in Österreich eingezahlt werden.Studierende zahlen die Kaution von EUR 100,- unter Angabe des Mobilitätsprogramms (z.B. Erasmus+, Joint Study, ISEP etc.) und des Verwendungszwecks „KAUTION - ASO702500017“ bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen auf folgendes Konto ein:

Kontoinhaber: Universität GrazBank: Raiffeisen-Landesbank SteiermarkIBAN: AT363800000000049460SWIFT/BIC: RZSTAT2G

ACHTUNG: Besteht die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz, so muss diese Finanzierungsmöglichkeit genützt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde (8020 Metahofgasse 30, Telefon: 0316/81-33-88) bzw. unter: http://www.stipendium.at/stipendienstellen/graz/

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ISEPProgramme

ISEPProgramme

Page 16: How to go global - Universität Graz...Bewerbungsunterlagen Online-Bewerbung voraussichtlich über Mobility Online. Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen: •

Förderungen anderer stipendienvergebender Stellen können zur Verringerung oder gänzlichen Aberkennung von Stipendienleistungen führen (Meldepflicht).

Anerkennung Vor dem Auslandsaufenthalt muss ein Vorausbescheid beantragt und eine Kopie im Büro für Internationale Beziehungen abgegeben werden. Das wird ausschließlich über UNIGRAZ online abgewickelt. Bitte kontaktieren Sie Ihr Dekanat bezüglich der genauen Vorgehensweise. Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters).Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland („Vorausbescheid“): http://static.uni-graz.at/fileadmin/Studiendirektor/Vorausbescheid.pdf

Nach dem Aufenthalt Studierende müssen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Auslands aufenthaltes im Büro für Internationale Beziehungen folgende Unterlagen abgeben. Danach erfolgt die Rückzahlung der Kaution. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, wird die Kaution einbehalten.

• Einen elektronischen Bericht über den Aufenthalt. Der Bericht sollte einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln, also sowohl über den fachlichen Nutzen als auch über generelle Erfahrungen vor Ort Auskunft geben. Berichte werden auf der Homepage (Erfahrungsberichte) veröffentlicht und damit neuen AntragsstellerInnen zur Verfügung gestellt.

• Ein Transcript oder eine Aufenthaltsbestätigung der ausländischen Institution. Bestätigungen via Internet sind ungültig.

• Die Bestätigung über die tatsächlich erfolgte Anerkennung der im Ausland absolvierten Kurse an der Universität Graz.

KontaktMag. Petra RabitschTel. 0316/[email protected] Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitMo-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeitund nach telefonischer Vereinbarung

ISEP USA: http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/isep/ ISEP International-to-International: http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/isep-international/

Frequently Asked Questions – Joint Study/AEN/MAUI/REARI-RJ/ISEP USA/ISEP International-to-International

Wie lange vorher muss ich mich für einen Studienplatz bewerben?Generell immer ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt (bei Aufenthalten in unserem Sommersemester eineinhalb Jahre vorher).

Wann erfahre ich, ob ich in einem Programm genommen wurde?Der Bewerbungsablauf ist generell zweistufig:

1. BewerberInnen werden bis ca. 12 Wochen nach dem Einreichtermin schriftlich (E-Mail) über die Zu- oder Absage verständigt. Das ist aber nur eine Vorauswahl.

2. Bei Joint Study Programmen entscheidet die Partneruniversität, ob sie die Nominierung der Universität Graz akzeptiert. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle gibt es keine Einsprüche. Bei Netzwerkprogrammen (AEN, ISEP USA, ISEP International-to-International, MAUI, REARI-RJ) muss man zwischen 3 und 10 Wunschuniversitäten angeben. Die endgültige Entscheidung, ob ein/e Studierende/r der Universität Graz einen Studienplatz bekommt und an welcher Mitgliedsuniversität, erfolgt durch die Programmzentrale des Netzwerkes.

Brauche ich den TOEFL Test schon für die Bewerbung?TOEFL (Test of English as a Foreign Language) bzw. IELTS (International English Language Testing System) sind Sprachtests, die an vielen Universitäten als Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz verlangt werden. Für die Joint Study Universitäten reicht es meist, sich nach der Nominierung für einen dieser Sprachtests anzumelden. Für eine ISEP USA bzw. AEN (für WS 2019/20) Bewerbung müssen Sie sich aber schon vor Abgabe der Bewerbung für TOEFL bzw. IELTS anmelden und die Anmeldebestätigung mit den Bewerbungsunterlagen abgeben.TOEFL – www.toefl.orgIELTS – http://treffpunktsprachen.uni-graz.at/de/lehre/internationale-zertifikate/ Kann ich mich für mehrere Universitäten bzw. Programme bewerben?Eine gleichzeitige Bewerbung für ISEP und Joint Study/AEN/MAUI/REARI-RJ ist nicht möglich. Für jede in der Bewerbung angeführte Universität muss im Motivationsschreiben eine kurze akademische Begründung angeführt werden. Nähere Informationen erhalten Sie in der verpflichtenden Informationsveranstaltung.

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ISEPProgramme

Frequently AskedQuestions

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Ida Pfeiffer-Stipendium

KurzbeschreibungDieses Programm soll BewerberInnen die Möglichkeit geben, ab einer Mindestaufenthaltsdauer von 5 Tagen (inkl. Ferien) einen Antrag auf Studienbeitragserlass an der Universität Graz zu stellen und kann von allen Studierenden in Anspruch genommen werden, die sich einen Auslandsaufenthalt (Dauer bis zu 1 Jahr) selbst organisieren und z.B.:

• bereits einen Erasmus+/Joint Study/ISEP/AEN/MAUI-Aufenthalt absolviert haben und diesen mittels eigener Organisation und Finanzierung am selben Aufenthaltsort um max. 1-2 Semester verlängern wollen,

• im Zuge einer Bewerbung für die Programme KUWI (Kurzfristiges Wissenschaftliches Arbeiten), AKZ (Auslandskostenzuschuss) abgelehnt wurden oder einen Einreichtermin versäumt haben und trotzdem für Forschungsarbeiten im Rahmen der Bachelor-, Master-, Diplomarbeit oder Dissertation ins Ausland gehen wollen.

Die Studierenden werden für jenes Semester vom Studienbeitrag befreit, in dem der Großteil ihres Aufenthaltes stattfindet.

BewerbungsvoraussetzungenBewerben können sich ordentliche Studierende, die an der Universität Graz zugelassen sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 2 Semestern an der Universität Graz• Mindestalter von 19 Jahren

BewerbungsunterlagenOnline-Bewerbung voraussichtlich über Mobility Online. Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

• Bewerbungsformular (unterschrieben, mit Foto)• Tabellarischer Lebenslauf, unterschrieben• Motivationsschreiben (ca. 1-2 A4 Seiten), unterschrieben• Studienerfolgsnachweis (Ausdruck aus UNIGRAZonline)• Einladung/Betreuungszusage (Kopie mit genauer Zeitangabe) • Bestätigung der Anrechenbarkeit: Vor dem Auslandsaufenthalt muss ein

Vorausbescheid beantragt und eine Kopie im Büro für Internationale Beziehungen abgegeben werden. Das wird ausschließlich über UNIGRAZonline abgewickelt. Bitte kontaktieren Sie Ihr Dekanat bezüglich der genauen Vorgehensweise. Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters). Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland („Vorausbescheid“):

http://static.uni-graz.at/fileadmin/Studiendirektor/Vorausbescheid.pdf• Bei wissenschaftlichen Arbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit, Dissertation,...)

im Ausland tritt an die Stelle der Bestätigung der Anrechenbarkeit die Bestätigung der Betreuerin/des Betreuers über den erfolgreichen Fortgang der Arbeit.

• Eine Bestätigung über die sinnvolle Ergänzung zum Studium durch die/den Vorsitzende/n der entsprechenden Curricularkommission (z.B. bei Praktika, Sommerschulen, die nicht angerechnet werden).

EinreichtermineDie Einreichung der Unterlagen kann laufend erfolgen, sollte aber bis spätestens 09.11.2018 bzw. bis 12.04.2019 (für den Erlass des Studienbeitrages für das jeweilige laufende Semester) erfolgen.

Es werden ausnahmslos vollständige Anträge angenommen!

Nach dem AufenthaltEs sind im Büro für Internationale Beziehungen bis spätestens Ende Mai (für Aufenthalte im Wintersemester) bzw. bis spätestens Ende November (für Aufenthalte im Sommersemester) folgende Dokumente einzureichen:

• ein elektronischer Bericht (Vorlage auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen), der einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt, sowohl über den fachlichen Nutzen als auch über generelle Erfahrungen vor Ort, geben sollte

• Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution, in der – ähnlich wie in der Einladung – der genaue Aufenthaltszeitraum (von – bis) vermerkt sein muss. Bestätigungen via Internet sind ungültig, da die Unterschrift und gegebenenfalls auch der Universitäts- bzw. Institutsstempel auf der Aufenthaltsbestätigung aufscheinen müssen

• Bestätigung über tatsächlich erfolgte Anerkennung der im Ausland absolvierten Kurse durch den Studienkommissionsvorsitzenden an der Universität Graz bzw. Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin an der Universität Graz – bei Aufenthalten im Zuge von Bachelor-/Master-/Diplomarbeits-/Dissertationsrecherchen (Bestätigungen per E-Mail sind nicht gültig, da eine Unterschrift und ein Institutsstempel auf der Bestätigung aufscheinen müssen)

KontaktMag. Maren LeykaufTel. 0316/[email protected] Di-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitDi-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und nach telefonischer Vereinbarunghttp://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/ida-pfeiffer-stipendium

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Ida PfeifferStipendium

Ida PfeifferStipendium

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Rudi Roth-Stipendium

Kurzbeschreibung Im Rahmen des „Rudi Roth-Stipendiums“ werden Auslandsaufenthalte für wissenschaftliche Arbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten, Dissertationen) gefördert, die sich mit der Situation in Ost- und Südosteuropa aus der Perspektive des jeweiligen Studien/Forschungsbereiches beschäftigen. Anträge können von Studierenden aller Fakultäten gestellt werden.

BewerbungsvoraussetzungenBewerben können sich an der Universität Graz (=hauptzulassende Universität) zugelassene ordentliche Studierende, die

• sich in Ihrer Abschlussarbeit mit der Situation in Ost- und Südosteuropa beschäftigen• im Rahmen der Abschlussarbeit einen Forschungsaufenthalt in der Region im

Studienjahr 2018/19 planen.

BewerbungsunterlagenDie Bewerbung erfolgt für dieses Programm über UNIGRAZonline in 2 Schritten:

1. Erstellen der Bewerbung in UNIGRAZonline (nähere Informationen auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen)

2. Abgabe folgender Unterlagen in einfacher Ausfertigung: • Ausdruck des vollständig in UNIGRAZonline ausgefülltes Bewerbungsformulars

mit Foto • Lebenslauf (tabellarisch, unterschrieben)• aktuelles Studienblatt und Studienbestätigung (Ausdruck aus UNIGRAZonline)• Sammelzeugnis (Ausdruck aus UNIGRAZonline)• Begründung des Antrags (unterschrieben) inkl. inhaltl. Darstellung und Dauer

des geplanten Forschungsaufenthalts im Rahmen der Abschlussarbeit sowie geplanter Aufenthaltsort (max. 2 Seiten)

• Empfehlungsschreiben der Betreuerin/des Betreuers der Abschlussarbeit

Einreichtermin für Aufenthalte im Studienjahr 2018/1901.03.2019

Es werden ausnahmslos vollständige und rechtzeitig eingelangte Anträge berücksichtigt!

Finanzierung Gefördert werden Stipendien in der Höhe von EUR 2.000 – EUR 4.000 nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Die Vergabe des Stipendiums ist verbunden mit:

• dem verpflichtenden Besuch der Zertifikatsverleihung (Termin siehe Website) und • einer Berichtspflicht am Ende des Aufenthalts.

Die Überweisung des Stipendienbetrages erfolgt auf Basis der entsprechend einzureichenden Unterlagen (Annahmeerklärung, Meldebestätigung) und im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Zertifikatsverleihung.

Bericht und AbschlussurkundeEin Abschlussbericht ist spätestens 3 Monate nach Ende des Aufenthalts im Büro für Internationale Beziehungen einzureichen.Die Arbeit sollte spätestens 12 Monate (Bachelor/Master) bzw. 24 Monate (Doktorat) nach Zuerkennung des Stipendiums abgeschlossen werden. Daraufhin ist eine Kopie des Diploms (Sponsions/Promotionsurkunde) im Büro für Internationale Beziehungen abzugeben.

Kontakt Mag. Christa Grassauer Tel. 0316/[email protected] Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitMo-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeitund nach telefonischer Vereinbarunghttp://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/rudiroth/

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Rudi RothStipendium

Rudi RothStipendium

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Marshall Plan Stipendium

Kurzbeschreibung Die Marshall Plan-Jubiläumsstiftung (Austrian Marshall Plan Foundation) ist eine Stiftung, die nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz errichtet wurde. Das MPS Progamm ist ein neues Stipendienprogramm, welches den wissenschaftlichen Austausch von Studierenden aus Österreich und den USA unterstützt. Gewährt werden Stipendien zwischen EUR 4.000,- und 10.000,- für Aufenthalte an einer Gastuniversität des jeweils anderen Landes, wobei die Bearbeitung eines Forschungsthemas vorgesehen ist. Das Austauschprogramm soll Studierenden ermöglichen, nach dem Studienaufenthalt mit einer „erweiterten Perspektive“ und „neuem Respekt für verschiedene Ansichten“ in ihr Heimatland zurückzukehren.

Bewerbungsvoraussetzungen• Zulassung als ordentliche/r Studierende/r der Universität Graz• Enstprechende Studienrichtung (siehe Liste auf der Programmwebsite)• Ausgezeichneter Studienerfolg• Ausgezeichnete Englischkenntnisse

BewerbungsunterlagenFolgende Bewerbungsunterlagen sind in englischer Sprache einzureichen (Templates finden Sie auf der Programmwebsite):

• Bewerbungsformular• Motivationsschreiben (max. 2. Seiten)• Tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift• Fundierte Projektbeschreibung min. 2.000 - max. 2.500 Wörter• 2 Empfehlungsschreiben von (habilitierten) ProfessorInnen der Universität Graz

aus dem Pflicht- oder Wahlfachbereich. Bei DiplomandInnen/DissertantInnen: Eines der Empfehlungsschreiben muss vom Betreuer/von der Betreuerin der wissenschaftlichen Arbeit sein. Die Empfehlungsschreiben sind von den AusstellerInnen in einem verschlossenen Kuvert an die Antragsstellerin zu übergeben und werden so der Bewerbung beigelegt

• Publikationsliste und/oder Vortragsliste (optional) • Nachweis der Zulassung als ordentliche/r Studierende/r an der Universität Graz

(aktuelles Studienblatt und Studienbestätigung, Ausdruck aus UNIGRAZonline)• Studienerfolgsnachweis/Transcript of Records der bisher absolvierten

Lehrveranstaltungen (Ausdruck aus UNIGRAZonline)• Letter of Acceptance von einer US-amerikanischen Hochschule mit Angabe des

genauen Zeitraums des Aufenthalts (offizielles Briefpapier mit Unterschrift, keine Emails oder Scans)

Einreichtermine Werden auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen veröffentlicht.Es werden ausnahmslos vollständige und rechtzeitig eingelangte Anträge berücksichtigt!

Aufenthaltsdauer und Stipendienhöhe • ab 3 Monate• EUR 4.000,- bis EUR 10.000,- abhängig von Aufenthaltsdauer

Nach dem Aufenthalt Spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt sind folgende Unterlagen im Büro für Internationale Beziehungen einzureichen. Templates finden Sie auf der Programm-Website:

• Final Paper = Research Paper (min. 7.500 Wörter exkl. Titelblatt und Inhaltsverzeichnis) in PDF-Format

• Field Report (max. 2 Seiten)• Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution mit genauen Aufenthaltsdaten

entsprechend Antrag (offizielles Briefpapier mit Unterschrift, keine E-Mails oder Scans).

• Begutachtung der Forschungsarbeit und der dafür im Rahmen des MPS-Stipendiums angestellten Forschung in den USA durch die Betreuerin / den Betreuer an der Universität Graz (Original mit Unterschrift, keine E-Mails oder Scans)

KontaktMag. Christa Grassauer Tel. 0316/[email protected] Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitMo-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeitund nach telefonischer Vereinbarunghttp://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/mps/Weiterführende Informationen: www.marshallplan.at/mp-scholarships/

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Marshall PlanStipendium

Marshall PlanStipendium

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CEEPUS Programm

KurzbeschreibungDas Central European Exchange Program for University Studies ist ein multilaterales Austauschprogramm mit Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Studierende können sich um einen geförderten Aufenthalt in einem der 16 CEEPUS-Mitgliedstaaten bewerben. Gefördert werden sowohl kurze Aufenthalte (Exkursionen ab drei Tagen) als auch längere Aufenthalte (bis zehn Monate). Am CEEPUS Programm nehmen folgende Länder teil: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien sowie Tschechische Republik und Ungarn. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind die Universitäten Prishtina, Prizren und Peja (im Kosovo).

Für Studierende gibt es zwei Möglichkeiten der Teilnahme: Im Rahmen von Netzwerken oder als Free Mover (nur für das Sommersemester möglich).

NetzwerkmobilitätEin Netzwerk besteht aus mindestens drei Hochschulinstituten aus mindestens zwei verschiedenen Vertragsstaaten. An jedem beteiligten Institut gibt es eine Netzwerkkontaktperson (KoordinatorIn), an die sich Studierende, die an einem Stipendium für eine der am Netzwerk beteiligten Institutionen interessiert sind, wenden können. Eine Liste der aktuellen Netzwerke findet man unter www.oead.at oder unter www.ceepus.info

Free MoverFree Mover sind Studierende und Graduierte, die sich außerhalb eines Netzwerkes für ein Stipendium an einer bestimmten Institution in einem der CEEPUS-Länder bewerben. Die Auswahl und Stipendienzuerkennung nimmt das CEEPUS-Büro des Ziellandes vor. Eine Stipendienzuerkennung ist nur möglich, wenn ungenützte Stipendienmonate von Netzwerken vorhanden sind.Free Mover Anträge sind daher nur für das Sommersemester möglich. Es gelten die gleichen Bewerbungsvoraussetzungen. Bitte die im CEEPUS Leitfaden zusätzlich verlangten Unterlagen beachten!Im Unterschied zu den Netzwerkstipendien muss die Frage der Anrechenbarkeit, der Studiengebühren und der sprachlichen Voraussetzung selbstständig gelöst werden.

Bewerbungsvoraussetzungen• Studierende müssen mindestens 2 Semester in der Studienrichtung, in der sie sich

bewerben, absolviert haben• Studierende benötigen die Staatsangehörigkeit eines CEEPUS Mitgliedstaates (oder

ein Equal Status Dokument, das sie als ordentliche Studierende ausweist)• Aufenthaltsdauer für Studierende wird mit mindestens 3 und maximal 10 Monaten

festgelegt ACHTUNG: Kürzere Aufenthalte sind nur im Rahmen von Bachelor-/Master-/

Diplomarbeiten, Dissertationen oder Summer Schools möglich.

• Vor Antragsstellung ist die Kontaktaufnahme mit dem/der zuständigen CEEPUS Koordinator/in an der Universität Graz notwendig

BewerbungNach Rücksprache mit der Netzwerkkontaktperson läuft die Antragsstellung elektronisch über die CEEPUS Homepage: http://www.ceepus.info. Nach Eingabe und Sicherung der Daten erhält die Netzwerkkontaktperson an der Universität Graz per E-Mail eine Benachrichtigung über die Bewerbung. Er/Sie nimmt dann die elektronische Nominierung vor.

Einreichtermine• Für das Wintersemester bzw. Studienjahr: 15.06.• Für das Sommersemester: 31.10.• Für Free Mover (nur im Sommersemester möglich): 30.11.

FinanzierungInnerhalb eines Netzwerkes sind in- und ausländische Studierende von allfälligen Studiengebühren befreit und erhalten ein Vollstipendium durch das Gastland, das sich an den Lebenserhaltungskosten des jeweiligen Landes orientiert.Darüber hinaus können österreichische Outgoing CEEPUS-StipendiatInnen ab einen Studienaufenthalt von mindestens 2 Monaten einen Mobilitätszuschuss beantragen, der 200 Euro pro Monat beträgt. Nach Übermittlung des Abschlussberichtes und der erforderlichen Erfolgsnachweise wird zusätzlich eine Reisekostenpauschale ab einen Aufenthalt von mindestens 21 Tagen gewährt.

Netzwerkkontaktpersonen an der Universität GrazBioethicsUniv.-Prof. Dr. Walter Schaupp, Institut für Moraltheologie, Tel.: 0316/380-6121

Borders and Borderlines in Cultural Anthropology in the University EducationO.Univ.-Prof. Dr. Karl Kaser, Institut für Geschichte, Tel.: 0316/380-2352

Central European Knowledge Alliance for Teaching, Learning & Research in Pharmaceutical Technology (CEKA Pharm Tech) - („Umbrella Network“ - eingeschränkte Mobilität)Univ.-Prof. Dr. Andreas Zimmer, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Tel.: 0316/380-8881

CESEENet - Central, East and South-East European PhD Network in Management and Economics (startet ab SJ 18/19!) (“Umbrella Network” – eingeschränkte Mobilität), Univ.-Prof. Mag. DDr. Georg Schneider, Institut für Unternehmensrechnung und Reporting, Tel.: 0316/380-3641

Education of Modern Analytical and Bioanalytical Methods Ao.Univ.-Prof. Dr. Kurt Kalcher, Institut für Chemie, Tel.: 0316/380-5310

FISH (French, Italian, SpanisH)- Romance Languages and Cultures – Strategies of Communication and Culture Transfer in Central EuropeAo.Univ.-Prof. Mag. Dr. Stefan Schneider, Institut für Romanistik, Tel 0316/380-2509

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CEEPUSProgramm

CEEPUSProgramm

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GEOREGNETMag. Dr. Josef Gspurning, Institut für Geographie und Raumforschung, Tel.: 0316/380-5145

Inter-American Studies Xaver Hergenröther, M.A., Zentrum für Inter-Amerikanische Studien, Tel.: 0316/380-8202

Novel diagnostic and therapeutic approaches to complex genetic disorderAo. Univ.-Prof. Dr. Adelheid Brantner, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Tel 0316/380-5528

Philosophy and Interdisciplinarity („Umbrella Network“ - eingeschränkte Mobilität)Dr. Daniela Camhy, Institut für Philosophie, Tel. 0664/1305143

Slavic Philology and its Cultural Contexts Mag. Dijana Simic, Institut für Slawistik, Tel.: 0316/380-2531

Teaching and Learning BioanalysisAo.Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Schmid, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Tel.: 0316/380-5386, 5393

KontaktMag. Maren LeykaufTel. 0316/[email protected] Di-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der LehrveranstaltungszeitDi-Do von 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und nach telefonischer Vereinbarunghttp://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/ceepus/

CEEPUS – Büro ÖsterreichZentrum für internationale Kooperation und Mobilität (ICM)Silvia Riegler Ebendorferstraße 7 1010 WienTel.: +43 1 53408 [email protected]@oead.athttps://oead.at

INFORMATIONSVERANSTALTUNGENZeit und Ort für die Beratungstermine finden Sie ab Oktober auch auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen:

Informationsmesse „Auslandsstudien und -stipendien“17.10.2018, 10.00-16.00 Uhr, Aula (Hauptgebäude, 1. Stock)

Erasmus+ Studienaufenthalte 13.11.2018, 09.45 Uhr, HS 15.14 (RESOWI E, 1. OG) - gemeinsam mit Erasmus+ International13.12.2018, 14.00 Uhr, HS 15.04 (RESOWI E, EG) - gemeinsam mit Erasmus+ International09.01.2019, 13.00 Uhr, HS 15.04 (RESOWI E, EG)

Erasmus+ International Studienaufenthalte13.11.2018, 09.45 Uhr, HS 15.14 (RESOWI E, 1. OG) - gemeinsam mit Erasmus+ 13.12.2018, 14.00 Uhr, HS 15.04 (RESOWI E, EG) - gemeinsam mit Erasmus+ 17.01.2019, 11.00 Uhr, HS 15.13 (RESOWI E, 1. OG)

Erasmus+ Praktika und Praktikumszuschuss 29.01.2019, 13.15 Uhr, HS 01.15 (Hauptgebäude, 1. Stock)Im Frühjahr 2019 wird eine weitere Informationsveranstaltung stattfinden, den genauen Termin entnehmen Sie bitte unserer Homepage!

ISEP/Joint Study/AEN/MAUI/REARI-RJ08.11.2018, 14.45 Uhr, HS 15.14 (RESOWI E, 1. OG)

Informationsveranstaltungen für Restplatzbewerbungen werden auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen bekannt gegeben.

Beachten Sie, dass im Rahmen der Informationsveranstaltungen des Büros für Internationale Beziehungen Fotos für nicht kommerzielle Zwecke gemacht werden. Diese Fotos werden seitens der Universität Graz für PR-Zwecke verwendet (Print- und Online-Medien der Universität Graz).Weiters werden bei verpflichtenden Informationsveranstaltungen TeilnehmerInnenlisten zum Zweck der Überprüfung der Teilnahme geführt.

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CEEPUSNetzwerkkontaktpersonen

Termine

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Informationen auch auf FacebookUniversity of Graz - International Student Exchange

ImpressumBüro für Internationale Beziehungen

Universitätsplatz 3, A-8010 GrazTel: +43 316/380-1249

Fax: +43 316/[email protected]

international.uni-graz.at

Inhalt – Büro für Internationale BeziehungenRedaktion – Barbara Schneeberger, Julia Taucher

Satz & Layout – Daniela Jesacher, Presse + Kommunikation, Uni GrazTitelbild – (c) peshkov - Fotolia.com

EINREICHTERMINE

Erasmus+ Studienaufenthalte25.01.2019, 22.03.2019 (Restplätze), 19.06.2019 (Restplätze SoSe 2020)

Erasmus+ International Studienaufenthalte25.01.2019, 22.03.2019 (Restplätze), 19.06.2019 (Restplätze SoSe 2020)

Erasmus+ Praktika und Praktikumszuschusslaufende Bewerbung

IDA PFEIFFER 09.11.2018, 12.04.2019

KUWI/AKZ 19.10.2018, 25.01.2019, 17.05.2019

ISEP USA/ISEP International to International23.11.2018, 22.03.2019 (Restplätze), 19.06.2019 (Restplätze, bei Bedarf)

Joint Study/MAUI (außer Australien)23.11.2018, 22.03.2019 (Restplätze), 19.06.2019 (Restplätze, bei Bedarf)

Joint Study/AEN Australien23.11.2018, 22.03.2019 (Restplätze), 19.06.2019 (Restplätze, bei Bedarf)

CEEPUS 15.06. (für Wintersemester bzw. Studienjahr )31.10. (für Sommersemester)30.11. (für Freemover im Sommersemester)

Rudi Roth-Stipendium 01.03.2019

Marshall Plan Stipendium Siehe Homepage des Büros für Internationale Beziehungen.

Programm-Links: international.uni-graz.at

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Termine

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