1
F-05 Änderungsantrag an das Frauenstatut der GRÜNEN JUGEND Antragstellerin: Satzungskommission Ersetze § 9 Bundesvorstand (3) der Satzung durch § 4 Frauen- und genderpolitischeR SprecherIn des Frauenstatuts: „§ 4 Frauen- und genderpolitischeR SprecherIn Die/der Frauen- und genderpolitische SprecherIn ist für die Vernetzung mit den Frauen- und genderpolitischen SprecherInnen der Landesverbände zuständig. Zudem ist sie oder er gemeinsam mit dem Frauenrat für die Initiierung frauen- und genderpolitischer Maßnahmen federführend zuständig und hat auf jeder Mitgliederversammlung darüber zu berichten. Außerdem ist die/der Frauen- und genderpolitischeR SprecherIn für die Vertiefung frauenpolitischer Themen zuständig. Die/der frauen-und genderpolitische SprecherIn ist aus den Reihen des Bundesvorstandes im Anschluss an dessen Wahl von der Mitgliederversammlung in einem seperaten Wahlgang zu wählen.” Begründung: Erfolgt mündlich. Übersicht: alt neu Satzung § 9 Bundesvorstand [...] (3) Die/der frauen-und genderpolitische SprecherIn ist aus den Reihen des Bundesvorstandes im Anschluss an dessen Wahl von der Mitgliederversammlung in einem seperaten Wahlgang zu wählen. Die/der frauen- und genderpolitische SprecherIn ist für die Initiierung frauen-und genderpolitischer Maßnahmen zuständig und hat auf jeder Mitgliederversammlung darüber zu berichten. Weiterhin ist sie/er für die Vorbereitung einer Frauenkonferenz auf dem Bundeskongress verantwortlich. [...] Frauenstatut § 4 Frauen- und genderpolitischeR SprecherIn Die/der Frauen- und genderpolitische SprecherIn ist für die Vernetzung mit den Frauen- und genderpolitischen SprecherInnen der Landesverbände zuständig. Zudem ist sie oder er gemeinsam mit dem Frauenrat für die Initiierung frauen- und genderpolitischer Maßnahmen federführend zuständig und hat auf jeder Mitgliederversammlung darüber zu berichten. Außerdem ist die/der Frauen- und genderpolitischeR SprecherIn für die Vertiefung frauenpolitischer Themen zuständig. Die/der frauen-und genderpolitische SprecherIn ist aus den Reihen des Bundesvorstandes im Anschluss an dessen Wahl von der Mitgliederversammlung in einem seperaten Wahlgang zu wählen. „Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

Document

Embed Size (px)

DESCRIPTION

http://kongress.morgengruen.org/sites/kongress.morgengruen.org/files/antraege/f-05.pdf

Citation preview

Page 1: Document

F-05 Änderungsantrag an das Frauenstatut der GRÜNEN JUGEND

Antragstellerin: Satzungskommission

Ersetze § 9 Bundesvorstand (3) der Satzung durch § 4 Frauen- und genderpolitischeR SprecherIn des Frauenstatuts:

㤠4 Frauen- und genderpolitischeR SprecherIn

Die/der Frauen- und genderpolitische SprecherIn ist für die Vernetzung mit den Frauen- und genderpolitischen SprecherInnen der Landesverbände zuständig. Zudem ist sie oder er gemeinsam mit dem Frauenrat für die Initiierung frauen- und genderpolitischer Maßnahmen federführend zuständig und hat auf jeder Mitgliederversammlung darüber zu berichten. Außerdem ist die/der Frauen- und genderpolitischeR SprecherIn für die Vertiefung frauenpolitischer Themen zuständig.

Die/der frauen-und genderpolitische SprecherIn ist aus den Reihen des Bundesvorstandes im Anschluss an dessen Wahl von der Mitgliederversammlung in einem seperaten Wahlgang zu wählen.”

Begründung: Erfolgt mündlich.

Übersicht:

alt neuSatzung

§ 9 Bundesvorstand[...](3) Die/der frauen-und genderpolitische SprecherIn ist aus den Reihen des Bundesvorstandes im Anschluss an dessen Wahl von der Mitgliederversammlung in einem seperaten Wahlgang zu wählen. Die/der frauen-und genderpolitische SprecherIn ist für die Initiierung frauen-und genderpolitischer Maßnahmen zuständig und hat auf jeder Mitgliederversammlung darüber zu berichten. Weiterhin ist sie/er für die Vorbereitung einer Frauenkonferenz auf dem Bundeskongress verantwortlich. [...]

Frauenstatut

§ 4 Frauen- und genderpolitischeR SprecherInDie/der Frauen- und genderpolitische SprecherIn ist für die Vernetzung mit den Frauen- und genderpolitischen SprecherInnen der Landesverbände zuständig. Zudem ist sie oder er gemeinsam mit dem Frauenrat für die Initiierung frauen- und genderpolitischer Maßnahmen federführend zuständig und hat auf jeder Mitgliederversammlung darüber zu berichten. Außerdem ist die/der Frauen- und genderpolitischeR SprecherIn für die Vertiefung frauenpolitischer Themen zuständig.

Die/der frauen-und genderpolitische SprecherIn ist aus den Reihen des Bundesvorstandes im Anschluss an dessen Wahl von der Mitgliederversammlung in einem seperaten Wahlgang zu wählen.

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend