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F-06 Änderungsantrag an das Frauenstatut der GRÜNEN JUGEND Antragstellerin: Satzungskommission Füge ein hinter § 4 des Frauenstatuts: „§ 5 Frauenrat (1) Der Frauenrat untersucht kontinuierlich geschlechterspezifische Strukturen der GRÜNEN JUGEND und wirkt der strukturellen Benachteiligung von Frauen im Verband entgegen. (2) Dem Frauenrat gehören sieben Mitglieder an, die auf dem letzten Bundesausschuss des Jahres gewählt werden. Die/der Frauen- und genderpolitische SprecherIn ist kooptiertes Mitglied ohne Stimmrecht. (3) Der Frauenrat ist für die Klärung von genderspezifischen Strukturfragen zuständig. (4) Der Frauenrat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und hat unter anderem die Aufgaben: - bestehende geschlechterspezifische Strukturen in der GRÜNEN JUGEND zu evaluieren - Instrumente zur Frauenförderung zu implementieren, weiterzuverbreiten und zu evaluieren - am Rande der Bundeskongresse Treffen zu organisieren, auf dem frauen- und genderpolitischen Strukturfragen diskutiert werden - gegebenenfalls Frauentreffen am Rande von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND zu organisieren - im Verband die Gendersensibilisierung voranzutreiben.“ Füge ein § 5 Abs. 1 Satzung am Ende : „Frauenrat“ Begründung: Um die bestehenden Strukturen und die Debattenkultur im Verband zu evaluieren, Hilfestellungen bei Frauenförderungsmaßnahmen zu stellen, sowie die Position der Frauen in der GRÜNEN JUGEND zu stärken, wurde während des 29. Bundeskongresses in Würzburg ein neues Gremium eingesetzt: die Frauenkommission. Seit ihrem Bestehen haben die Mitglieder der Frauenkommission die verschiedenen Landesverbände besucht und evaluiert, Workshops und Treffen organisiert. Darüber hinaus stehen sie bei Fragen zur Gleichberechtigung zur Verfügung und werden oft von verschiedenen anderen Gremien bei Streitfragen konsultiert. Es hat sich gezeigt, dass die Arbeit der Frauenkommission notwendig war und es weiterhin ist. Bisher arbeitete sie allerdings zum einen nur vorübergehend und zum anderen über ihren eigentlichen Aufgabenbereich hinaus. Gleichberechtigung soll in der GRÜNEN JUGEND kein angestrebtes Ideal bleiben, sondern gelebte Realität werden. Dies kann eine auf Zeit angelegte Kommission nicht leisten. Um Frauen und Männern in unserem Verband die gleichen Chancen und Möglichkeiten zu geben und um die weiterhin notwendigen Frauenförderungsmaßnahmen durchzusetzen, bedarf es eines fest konstituierten und in der Satzung verankerten Gremiums. Die eigene Durchführung von Frauenfördermaßnahmen ist bislang keine Aufgabe der Frauenkommission. Sie ist aber notwendig, weil das Evaluieren bereits implementierter Frauenförderungsinstrumente alleine nicht ausreicht. Der angerstrebte Frauenrat ersetzt folglich die Frauenkommission und verankert ihren bereits zuvor erweiterten Aufgabenbereich. „Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

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F-06 Änderungsantrag an das Frauenstatut der GRÜNEN JUGEND

Antragstellerin: Satzungskommission

Füge ein hinter § 4 des Frauenstatuts:

㤠5 Frauenrat

(1) Der Frauenrat untersucht kontinuierlich geschlechterspezifische Strukturen der GRÜNEN JUGEND und wirkt der strukturellen Benachteiligung von Frauen im Verband entgegen.

(2) Dem Frauenrat gehören sieben Mitglieder an, die auf dem letzten Bundesausschuss des Jahres gewählt werden. Die/der Frauen- und genderpolitische SprecherIn ist kooptiertes Mitglied ohne Stimmrecht.

(3) Der Frauenrat ist für die Klärung von genderspezifischen Strukturfragen zuständig.

(4) Der Frauenrat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und hat unter anderem die Aufgaben:−bestehende geschlechterspezifische Strukturen in der GRÜNEN JUGEND zu evaluieren

−Instrumente zur Frauenförderung zu implementieren, weiterzuverbreiten und zu evaluieren

−am Rande der Bundeskongresse Treffen zu organisieren, auf dem frauen- und genderpolitischen Strukturfragen diskutiert werden

−gegebenenfalls Frauentreffen am Rande von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND zu organisieren

−im Verband die Gendersensibilisierung voranzutreiben.“

Füge ein § 5 Abs. 1 Satzung am Ende:

„Frauenrat“

Begründung: Um die bestehenden Strukturen und die Debattenkultur im Verband zu evaluieren, Hilfestellungen bei Frauenförderungsmaßnahmen zu stellen, sowie die Position der Frauen in der GRÜNEN JUGEND zu stärken, wurde während des 29. Bundeskongresses in Würzburg ein neues Gremium eingesetzt: die Frauenkommission. Seit ihrem Bestehen haben die Mitglieder der Frauenkommission die verschiedenen Landesverbände besucht und evaluiert, Workshops und Treffen organisiert. Darüber hinaus stehen sie bei Fragen zur Gleichberechtigung zur Verfügung und werden oft von verschiedenen anderen Gremien bei Streitfragen konsultiert.

Es hat sich gezeigt, dass die Arbeit der Frauenkommission notwendig war und es weiterhin ist. Bisher arbeitete sie allerdings zum einen nur vorübergehend und zum anderen über ihren eigentlichen Aufgabenbereich hinaus.

Gleichberechtigung soll in der GRÜNEN JUGEND kein angestrebtes Ideal bleiben, sondern gelebte Realität werden. Dies kann eine auf Zeit angelegte Kommission nicht leisten. Um Frauen und Männern in unserem Verband die gleichen Chancen und Möglichkeiten zu geben und um die weiterhin notwendigen Frauenförderungsmaßnahmen durchzusetzen, bedarf es eines fest konstituierten und in der Satzung verankerten Gremiums.

Die eigene Durchführung von Frauenfördermaßnahmen ist bislang keine Aufgabe der Frauenkommission. Sie ist aber notwendig, weil das Evaluieren bereits implementierter Frauenförderungsinstrumente alleine nicht ausreicht. Der angerstrebte Frauenrat ersetzt folglich die Frauenkommission und verankert ihren bereits zuvor erweiterten Aufgabenbereich.

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

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Struktur und Aufgaben der Frauenkommission/des Frauenrates im Vergleich:

Struktur:Alt: Die Frauenkommission besteht aus fünf weiblichen Mitgliedern und der/dem Frauen- und Genderpolitischen SprecherIn des Bundesverbandes als kooptiertes Mitglied. Sie wird auf dem letzten Bundesausschuss des Jahres gewählt.

Neu: Der Frauenrat besteht aus sieben Mitgliedern und der/dem Frauen- und Genderpolitischen SprecherIn des Bundesverbandes als kooptiertes Mitglied. Der Frauenrat wird auf dem letzten Bundesausschuss des Jahres gewählt, er tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.

Aufgaben der Frauenkommission/des Frauenrates im Vergleich (neue Aufgaben für den Frauenrat in kursiv):

−Wissen über die Aktivierung von weiblichen Mitgliedern sammeln, das in vielen Landesverbänden sowie in anderen Mitgliedsorganisationen von FYEG (Federation of Young European Greens), dem europäischen Dachverband der GRÜNEN JUGEND, bereits vorhanden ist und dieses Wissen im Verband verbreiten

−Evaluation der bestehenden geschlechterspezifischen Strukturen und das Diskussionsverhalten aller Gremien und Landesverbänden der GRÜNEN JUGEND

−Die Vernetzung frauenpolitischer Projekte in den Landesverbänden und Gremien der GRÜNEN JUGEND

−Die Organisation bundesweiter Projekte zur Gendersensibilisierung, Gleichstellung der Geschlechter und zur Frauenförderung; Begleitung und Förderung landesweiter Projekte

−Hilfestellung und Anregungen geben, um die Debattenkultur der Mitgliederversammlungen und Gremien zu verbessern

−Konzepte entwickeln, wie auf Mitgliederversammlungen gendersensibilisierende Workshops für die männlichen Mitglieder durchgeführt werden können. Damit soll eine Sensibilität im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit und Debattenkultur bei den Männern hervorgerufen werden

−Die Organisation der Frauen- und Gendertreffen auf den Bundeskongressen und anderen Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND

−Die regelmäßige Organisation von methodische Seminare zur innerverbandlichen Gleichstellung und Frauenförderung

−Kontakt zum Bundesfrauenrat von Bündnis 90/ Die Grünen halten

−Ansprechpartner bei Problemen und Fragen zur Gleichstellung auf allen Ebenen zu sein

Warum braucht der Frauenrat mehr Mitglieder als die Frauenkommission?

Schon heute ist die Frauenkommission mit ihren Aufgaben völlig ausgelastet, jedoch wurden in den letzten Jahren immer mehr Arbeitsaufträge an sie herangetragen. Um diesen weiteren Aufgaben gerecht zu werden, ist es sinnvoll den zukünftigen Frauenrat um zwei Mitglieder zu verstärken.

Warum können Männer Mitglied im Frauenrat sein?

Die Aufgaben des Frauenrats sind klar geregelt; wie schon erklärt, arbeiten wir gegen die strukturelle Benachteiligung von Frauen an. Diese Aufgabe kann auch von Männern ausgeführt werden, sie dürfen nicht aufgrund ihres biologischen Geschlechts an ihrer frauenpolitischen Arbeit gehindert werden. Da mindestens die Hälfte der Mitglieder im Frauenrat weiblich sind, besteht auch für Frauen, die sich diskriminiert fühlen oder die einen Schutzraum suchen, um über strukturelle Benachteiligungen zu sprechen, weiterhin ein Schutzraum und die Möglichkeit, sich an Frauen zu wenden.

Macht der Frauenrat inhaltliche Arbeit?

Nein, der Frauenrat ist einzig für die Klärung von genderspezifischen Strukturfragen zuständig, die/der Frauen- und Genderpolitische SprecherIn auch für die Vertiefung frauenpolitischer Themen.

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Übersicht:

alt neuFrauenkommission nach Beschluss des Bundeskongresses am 21.11.2007 in Würzburg (http://www.gruene-jugend.de/beschluesse/gleichberechtigung/396781.html)

Frauenstatut

§ 5 Frauenrat

(1) Der Frauenrat untersucht kontinuierlich geschlechterspezifische Strukturen der GRÜNEN JUGEND und wirkt der strukturellen Benachteiligung von Frauen im Verband entgegen.

(2) Dem Frauenrat gehören sieben Mitglieder an, die auf dem letzten Bundesausschuss des Jahres gewählt werden. Die/der Frauen- und genderpolitische SprecherIn ist kooptiertes Mitglied ohne Stimmrecht.

(3) Der Frauenrat ist für die Klärung von genderspezifischen Strukturfragen zuständig.

(4) Der Frauenrat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und hat unter anderem die Aufgaben:−bestehende geschlechterspezifische Strukturen in der GRÜNEN JUGEND zu evaluieren

−Instrumente zur Frauenförderung zu implementieren, weiterzuverbreiten und zu evaluieren

−am Rande der Bundeskongresse Treffen zu organisieren, auf dem frauen- und genderpolitischen Strukturfragen diskutiert werden

−gegebenenfalls Frauentreffen am Rande von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND zu organisieren

−im Verband die Gendersensibilisierung voranzutreiben

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend