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http://kongress.morgengruen.org/sites/kongress.morgengruen.org/files/antraege/s-02.pdf
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S-02 Satzungsänderungsantrag 2 an die Satzung der GRÜNEN JUGEND
Antragsstellerin: Satzungskommission (Emily Büning (Bundesvorstand), Stefan Lange (Bundesvorstand), Carola Wesbuer (Frauenkommission), Malte Spitz (Bundesschiedgericht), Johannes Hauser (Bildungsbeirat), Lisa Hoffmann (Bildungsbeirat), Dörthe Wiechers (Bundesausschuss), Dörte Esters (Bundesausschuss), Maximillian Plenert, Moritz Keppler, Sophia Reintke, Barbara Messow)
Ersetzen von § 3 Abs. 2 durch:
„Landesverbände der GRÜNEN JUGEND besitzen Programm-, Organisations-, Finanz-, Personal- und Satzungsautonomie. Die anerkannten Landesverbände der GRÜNEN JUGEND Bundesverband erklären, die satzungsmäßigen Regeln des Bundesverbandes zu akzeptieren und in der eigenen Struktur entsprechend zu berücksichtigen. Zu den satzungsmäßigen Regeln gehören die Regelungen der Mindestquotierung und der einheitlichen Mitgliedschaft.“
Begründung: erfolgt mündlich
Übersicht
alt neu(2) Landesverbände der GRÜNEN JUGEND besitzen volle Programm-, Organisations-, Finanz-, Personal- und Satzungsautonomie. Verbände, die Mitglied der GRÜNEN JUGEND Bundesverband sind, erklären, die satzungsmäßigen Regeln des Bundesverbandes zu akzeptieren und in der eigenen Struktur entsprechend zu berücksichtigen.
(2) Landesverbände der GRÜNEN JUGEND besitzen volle Programm-, Organisations-, Finanz-, Personal- und Satzungsautonomie. Die anerkannten Landesverbände, die Mitglied der GRÜNEN JUGEND Bundesverband sind, erklären, die satzungsmäßigen Regeln des Bundesverbandes zu akzeptieren und in der eigenen Struktur entsprechend zu berücksichtigen. Zu den satzungsmäßigen Regeln gehören die Regelungen der Mindestquotierung und der einheitlichen Mitgliedschaft.
„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend