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S-08 Satzungsänderungsantrag 8 an die Satzung der GRÜNEN JUGEND Antragstellerin: Satzungskommission Einfügen in § 9 Abs. 1 S. 1 nach „Mitgliederversammlung“: „und des Bundesausschusses“ Verschieben von § 9 Abs. 1 S. 3 und 4 in neuen Abs. 2 mit entsprechender Neunummerierung der anschließenden Absätze und Ersetzen des S. 4 nach „betreffen“ durch: „wird die Öffentlichkeit auf Beschluss oder auf Wunsch der unmittelbar betroffenen Person ausgeschlossen.“ In § 9 Abs. 2 hinter "frauen- und genderpolitische SprecherIn" einfügen "und einE Internationale SekretärIn näheres regeln die jeweiligen Statute." Streichen von § 9 Abs. 5 S. 2 der Aufzählung und Einfügen in Punkt 1 der Aufzählung nach „Mitglieder“: „in einem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND,“ Ersetzen in § 9 Abs. 6: „vier“ durch „sieben“; „worden ist“ durch „wurde“ Begründung § 9 Abs. 6: : Wenn der Antrag sieben Wochen eingereicht wird, kann er vom Bundesvorstand bei der Einladung zur Mitgliederversammlung auf der Tagesordnung angekündigt und problemlos auf der Versammlung behandelt werden. Übersicht alt neu (1) Der Bundesvorstand führt die laufenden Geschäfte des Bundesverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt den Bundesverband nach außen und zu der Partei BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN. Der Bundesvorstand tagt mitgliederöffentlich. Bei Personalfragen und Angelegenheiten, die Persönlichkeitsrechte betreffen, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. (1) Der Bundesvorstand führt die laufenden Geschäfte des Bundesverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Bundesausschusses. Er vertritt den Bundesverband nach außen und zu der Partei BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN. (2) Der Bundesvorstand tagt mitgliederöffentlich. Bei Personalfragen und Angelegenheiten, die Persönlichkeitsrechte betreffen, wird die Öffentlichkeit auf Beschluss oder auf Wunsch der unmittelbar betroffenen Person ausgeschlossen. (2)Dem Bundesvorstand gehören zehn Mitglieder an: - zwei gleichberechtigte Sprecherlnnen, darunter mindestens eine (3) Dem Bundesvorstand gehören zehn Mitglieder an: - zwei gleichberechtigte Sprecherlnnen, darunter mindestens eine Frau „Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

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S-08 Satzungsänderungsantrag 8 an die Satzung der GRÜNEN JUGEND

Antragstellerin: Satzungskommission

Einfügen in § 9 Abs. 1 S. 1 nach „Mitgliederversammlung“:„und des Bundesausschusses“

Verschieben von § 9 Abs. 1 S. 3 und 4 in neuen Abs. 2 mit entsprechender Neunummerierung der anschließenden Absätze und Ersetzen des S. 4 nach „betreffen“ durch:„wird die Öffentlichkeit auf Beschluss oder auf Wunsch der unmittelbar betroffenen Person ausgeschlossen.“

In § 9 Abs. 2 hinter "frauen- und genderpolitische SprecherIn" einfügen "und einE Internationale SekretärIn näheres regeln die jeweiligen Statute."

Streichen von § 9 Abs. 5 S. 2 der Aufzählung und Einfügen in Punkt 1 der Aufzählung nach „Mitglieder“:„in einem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND,“

Ersetzen in § 9 Abs. 6:„vier“ durch „sieben“; „worden ist“ durch „wurde“

Begründung § 9 Abs. 6: : Wenn der Antrag sieben Wochen eingereicht wird, kann er vom Bundesvorstand bei der Einladung zur Mitgliederversammlung auf der Tagesordnung angekündigt und problemlos auf der Versammlung behandelt werden.

Übersicht

alt neu(1) Der Bundesvorstand führt die laufenden Geschäfte des Bundesverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt den Bundesverband nach außen und zu der Partei BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN. Der Bundesvorstand tagt mitgliederöffentlich. Bei Personalfragen und Angelegenheiten, die Persönlichkeitsrechte betreffen, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

(1) Der Bundesvorstand führt die laufenden Geschäfte des Bundesverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Bundesausschusses. Er vertritt den Bundesverband nach außen und zu der Partei BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN.

(2) Der Bundesvorstand tagt mitgliederöffentlich. Bei Personalfragen und Angelegenheiten, die Persönlichkeitsrechte betreffen, wird die Öffentlichkeit auf Beschluss oder auf Wunsch der unmittelbar betroffenen Person ausgeschlossen.

(2)Dem Bundesvorstand gehören zehn Mitglieder an: - zwei gleichberechtigte Sprecherlnnen, darunter mindestens eine

(3) Dem Bundesvorstand gehören zehn Mitglieder an: - zwei gleichberechtigte Sprecherlnnen, darunter mindestens eine Frau

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

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Frau - die / der politische GeschäftsführerIn - die / der SchatzmeisterIn - sechs weitere Mitglieder davon einE frauen-und genderpolitischeR SprecherIn. Die SprecherInnen, die/der politische GeschäftsführerIn und die/der SchatzmeisterIn bilden zusammen den geschäftsführenden Bundesvorstand. Es müssen in den gesamten und in den geschäftsführenden Bundesvorstand mindestens zur Hälfte Frauen gewählt werden. Der Bundesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesausschusses bedarf.

- die / der politische GeschäftsführerIn - die / der SchatzmeisterIn - sechs weitere Mitglieder davon einE frauen-und genderpolitischeR SprecherIn und einE Internationale SekretärIn näheres regeln die jeweiligen Statute. Die SprecherInnen, die/der politische GeschäftsführerIn und die/der SchatzmeisterIn bilden zusammen den geschäftsführenden Bundesvorstand. (4) Der Bundesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesausschusses bedarf.

(5) Mitglieder im Bundesvorstand können nicht sein:

Mitglieder in einem Landesvorstand oder Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einer anderen Partei oder einer anderen parteipolitischen Jugendorganisation;

Mandatsträgerlnnen im Europaparlament, im Bundestag oder in den Länderparlamenten;

Mitglieder der GRÜNEN JUGEND, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND Bundesverband stehen.

Die Mitglieder des geschäftsführenden Bundesvorstandes, dürfen zudem nicht Mitglied in einem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND sein.

(5) Mitglieder im Bundesvorstand können nicht sein:

Mitglieder in einem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND, in einem Landesvorstand oder Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einer anderen Partei oder einer anderen parteipolitischen Jugendorganisation;

Mandatsträgerlnnen im Europaparlament, im Bundestag oder in den Länderparlamenten;

Mitglieder der GRÜNEN JUGEND, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND Bundesverband stehen.

Die Mitglieder des geschäftsführenden Bundesvorstandes, dürfen zudem nicht Mitglied in einem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND sein.

(in der aktuellen Satzungsversion fälschlicherweise 5) (6) Die Mitglieder des Bundesvorstandes können von der Mitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn dieser Antrag vier Wochen vor der Mitgliederversammlung gestellt worden ist.

(6) Die Mitglieder des Bundesvorstandes können von der Mitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn dieser Antrag vier sieben Wochen vor der Mitgliederversammlung gestellt worden ist wurde.

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