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S-17 Satzungsänderungsantrag 17 an die Satzung der GRÜNEN JUGEND Antragstellerin: Satzungskommission Streichen von § 19, Abs. 1, 2, 3, 4 und ersetzen durch neuen Abs. 1 in dem neuen § 20 Übergangsbestimmungen: (1) Die amtierenden Frauenkommission bleibt als Frauenrat im Amt. Zum nächsten Bundesausschuss können zwei weitere Mitglieder gewählt werden. Der Frauenrat wird erstmalig vollständig auf dem dritten Bundesausschuss 2010 gewählt.“ Begründung: erfolgt mündlich Übersicht alt neu § 19 Übergangsbestimmungen (1) Abweichend von dieser Regelung können die Landesverbände bezüglich des Paragraphen 4, Absatz (1) und (5) zum Höchstmitgliedsalter bis zum 1.1.2007 autonome Regelungen treffen. (2) Der 2005 auf der Mitgliederversammlung in Erfurt gewählte Bundesvorstand bleibt bis zur zweiten Mitgliederversammlung 2006 im Amt. (3) Ausnahmeregelung Bundesausschuss: Abweichend zu § 7 Bundesausschuss, Abs. (3) finden 2006 nur mindestens drei Sitzungen des Bundesausschusses statt. Diese Reglung verfällt automatisch am 31.12.2006. (4) Ausnahmeregelung SPUNK: Im Jahr 2006 gibt es abweichend zum Zeitungsstatut, § 4 Inhalt des SPUNK, Abs. 3 nur drei SPUNK- Ausgaben. Diese Reglung verfällt automatisch am 31.12.2006. § 20 Übergangsbestimmungen (1) Die amtierenden Frauenkommission bleibt als Frauenrat im Amt. Zum nächsten Bundesausschuss können zwei weitere Mitglieder gewählt werden. Der Frauenrat wird erstmalig vollständig auf dem dritten Bundesausschuss 2010 gewählt. „Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

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S-17 Satzungsänderungsantrag 17 an die Satzung der GRÜNEN JUGEND

Antragstellerin: Satzungskommission

Streichen von § 19, Abs. 1, 2, 3, 4 und ersetzen durch neuen Abs. 1 in dem neuen § 20 Übergangsbestimmungen:

„ (1) Die amtierenden Frauenkommission bleibt als Frauenrat im Amt. Zum nächsten Bundesausschuss können zwei weitere Mitglieder gewählt werden. Der Frauenrat wird erstmalig vollständig auf dem dritten Bundesausschuss 2010 gewählt.“

Begründung: erfolgt mündlich

Übersicht

alt neu§ 19 Übergangsbestimmungen

(1) Abweichend von dieser Regelung können die Landesverbände bezüglich des Paragraphen 4, Absatz (1) und (5) zum Höchstmitgliedsalter bis zum 1.1.2007 autonome Regelungen treffen.

(2) Der 2005 auf der Mitgliederversammlung in Erfurt gewählte Bundesvorstand bleibt bis zur zweiten Mitgliederversammlung 2006 im Amt.

(3) Ausnahmeregelung Bundesausschuss: Abweichend zu § 7 Bundesausschuss, Abs. (3) finden 2006 nur mindestens drei Sitzungen des Bundesausschusses statt. Diese Reglung verfällt automatisch am 31.12.2006.

(4) Ausnahmeregelung SPUNK: Im Jahr 2006 gibt es abweichend zum Zeitungsstatut, § 4 Inhalt des SPUNK, Abs. 3 nur drei SPUNK-Ausgaben. Diese Reglung verfällt automatisch am 31.12.2006.

§ 20 Übergangsbestimmungen

(1) Die amtierenden Frauenkommission bleibt als Frauenrat im Amt. Zum nächsten Bundesausschuss können zwei weitere Mitglieder gewählt werden. Der Frauenrat wird erstmalig vollständig auf dem dritten Bundesausschuss 2010 gewählt.

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend