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„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend SO-02 Änderungsantrag an die Schiedsordnung der GRÜNEN JUGEND Antragstellerin: Satzungskommission In § 3 Abs. 3 nach “Bundes- oder einem Landesverband” “der GRÜNEN JUGEND” einfügen. In § 2 Abs. 2 S. 1 “Gliederung” durch “Landesverbände” ersetzten Ersetze § 1 Abs. 1 Mitglieder des Schiedsgerichts der Schiedsordnung mit: “(1) Das Bundesschiedsgericht besteht aus sechs Personen die für die Dauer von zwei Jahren nur von der Mitgliederversammlung gewählt werden.Das Bundesschiedsgericht wählt unter seinen Mitgliedern zwei Personen als Koordinierende. Einfügen in § 3 Abs. 2 nach „Bundes- oder einem Landesverband” “der GRÜNEN JUGEND” Ersetze § 3 Abs. 2 „oder es keine Regelung dafür gibt“ mit „oder es nicht geregelt ist“: Überblick § 3 Abs 2 lautet dann: (2) Das Bundesschiedsgericht ist nicht zuständig für Streitigkeiten innerhalb von Landesverbänden des Bundesverbands. Es ist nur in Fragen abgelehnter Anträge auf Mitgliedschaft und Berufungsinstanz im Falle von Beschwerden gegen Entscheidungen von Schiedsgerichten der Gliederungen. Das Bundesschiedsgericht ist Berufungs- oder Eingangsinstanz, wenn dies durch die Satzung der betreffenden Gliederung so bestimmt wird oder nicht geregelt ist. Einfügen in § 4 Abs. 4 nach „an die Bundesgeschäftsstelle„und das Bundesschiedsgericht“ Streichen in § letzter Satz „aus dem Bundesjungendverband“ Begründung: Erfolgt mündlich.

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„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

SO-02 Änderungsantrag an die Schiedsordnung der GRÜNEN JUGEND Antragstellerin: Satzungskommission In § 3 Abs. 3 nach “Bundes- oder einem Landesverband” “der GRÜNEN JUGEND” einfügen. In § 2 Abs. 2 S. 1 “Gliederung” durch “Landesverbände” ersetzten Ersetze § 1 Abs. 1 Mitglieder des Schiedsgerichts der Schiedsordnung mit:

“(1) Das Bundesschiedsgericht besteht aus sechs Personen die für die Dauer von zwei Jahren nur von der Mitgliederversammlung gewählt werden.Das Bundesschiedsgericht wählt unter seinen Mitgliedern zwei Personen als Koordinierende.

Einfügen in § 3 Abs. 2 nach „Bundes- oder einem Landesverband” “der GRÜNEN JUGEND”

Ersetze § 3 Abs. 2 „oder es keine Regelung dafür gibt“ mit „oder es nicht geregelt ist“:

Überblick

§ 3 Abs 2 lautet dann:

(2) Das Bundesschiedsgericht ist nicht zuständig für Streitigkeiten innerhalb von Landesverbänden des Bundesverbands. Es ist nur in Fragen abgelehnter Anträge auf Mitgliedschaft und Berufungsinstanz im Falle von Beschwerden gegen Entscheidungen von Schiedsgerichten der Gliederungen. Das Bundesschiedsgericht ist Berufungs- oder Eingangsinstanz, wenn dies durch die Satzung der betreffenden Gliederung so bestimmt wird oder nicht geregelt ist.

Einfügen in § 4 Abs. 4 nach „an die Bundesgeschäftsstelle” „und das Bundesschiedsgericht“

Streichen in § letzter Satz „aus dem Bundesjungendverband“

Begründung: Erfolgt mündlich.