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SO-08 Änderungsantrag 3 an das Statut der Internationalen Vertretung der GRÜNENJUGEND

Antragstellerin: Satzungskommission

Streiche § 1 Absatz 5 des Statuts der Internationalen Vertretung

Begründung: AnsprechpartnerIn für außen soll nun explizit die/der Internationale SekretärIn sein, damit es nichtzu Unstimmigkeiten und Verwirrung kommt.

Einfügen eines § 3: „Ausschreibung und Wahl von internationalen Delegationen“

Einfügen § 3, Absätze 1 ff:

(1) Delegiertenplätze und andere Vertretungen der GRÜNEN JUGEND auf internationalen Versammlungen wiebspw. die Generalversammlung der FYEG, CDN, der GYG oder EGP (European Green Party) werdeninnerverbandlich ausgeschrieben.

(2) Die Delegierten zur GA von FYEG sowie zum EGP Council und Congress werden jeweils auf dem 2.Bundesausschuss im Jahr für die Dauer eines Jahres gewählt. Es sind zudem ausreichend Ersatzdelegierte zuwählen, sodass eine Vertretung der GJ gewährleistet ist.

(3) Der BuVo und die IK entscheiden gemeinsam, wer die GRÜNE JUGEND bei dem Network Meeting von CDNvertreten darf. Dabei gibt es keine Doppelstimmen.

(4) Sollte es weitere Delegierte zu internationalen Treffen geben, so entscheiden darüber Buvo und IV wie in § 3,Absatz 3.

Begründung: genauere Abtrennung ist sinnvoller und übersichtlicher

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend