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DEM MORGEN:GRÜN ENTGEGEN GRÜNE JUGEND V-16 Für eine Europäische Union, die junge Menschen so früh wie möglich einbindet AntragstellerInnen: Jana Blöcker, Helena Stange, Alexandra Blöcker, Jonas Fegert Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) bietet den Bürgerinnen und Bürgern der EU die Möglichkeit, ihre Belange an die Institutionen der EU heranzutragen und sich grenzüberschreitend an Debatten 5 zur Politikgestaltung zu beteiligen. Als GRÜNE JUGEND begrüßen wir dieses mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon umzusetzende direktdemokratische Element (Artikel 11 Absatz 4 EUV). Die Europäische Kommission hat am 31.03.2010 ihren „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bürgerinitiative“ vorgelegt (http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_init 10 (SEK(2010) 370), abgerufen: 18.04.2010, 11:00 Uhr). In diesem schlägt sie als Mindestalter „das Alter (?), mit dem die Bürger das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament erwerben“ vor. Außer in Österreich wird das Mindestalter für die Unterstützung sowie Initiierung einer EBI also bei 18 Jahren liegen. 15 Eine Koppelung des Mindestalters an das Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament halten wir für nicht gerechtfertigt: Das Instrument der Bürgerinitiative besitzt einen auffordernden Charak- ter, der die Stimme der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an die Institutionen der EU heranträgt. Die EBI ist nicht verbindlich. Die Beteiligung an der EBI ist daher keineswegs mit dem Wahlakt gleichzusetzen. 20 Wir fordern daher, das Mindestalter für die Beteiligung an der EBI keinesfalls höher als 16 Jahre anzusetzen - bestenfalls niedriger. Nur so können Jugendliche in die direkte Demokratie eingebunden werden. 25 Begründung: Die EBI bietet den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern die Möglichkeit, sich neben den Wahlen aktiv an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Gerade für Jugendliche, die leider bis zum 18. Le- bensjahr (Österreich: 16. Lebensjahr) vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben, birgt die EBI die Mög- lichkeit, Interesse an der EU zu finden und sich für die Belange der unter-18 Jährigen zu engagieren. Nach einer Eurobarometer-Umfrage haben sich die 18- bis 24-Jährigen nur zu 29Die Grüne Jugend tritt weiterhin für ein Wahlalter 0 ein. In der Debatte um die EBI gibt es jedoch nur eine realistische Möglichkeit für ein Mindestalter 16. Diese Position wollen wir mit dem Antrag stärken. Eine ausführliche Begründung erfolgt mündlich. Visionskongress & 34. Bundesmitgliederversammlung in Göttingen 21.-24. Mai 2010 1

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DEM MORGEN:GRÜN ENTGEGEN GRÜNE JUGEND

V-16 Für eine Europäische Union, die junge Menschenso früh wie möglich einbindetAntragstellerInnen: Jana Blöcker, Helena Stange, Alexandra Blöcker, Jonas Fegert

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) bietet den Bürgerinnen und Bürgern der EU die Möglichkeit,ihre Belange an die Institutionen der EU heranzutragen und sich grenzüberschreitend an Debatten5zur Politikgestaltung zu beteiligen. Als GRÜNE JUGEND begrüßen wir dieses mit dem Inkrafttretendes Vertrages von Lissabon umzusetzende direktdemokratische Element (Artikel 11 Absatz 4 EUV).

Die Europäische Kommission hat am 31.03.2010 ihren „Vorschlag für eine Verordnung des EuropäischenParlamentes und des Rates über die Bürgerinitiative“ vorgelegt (http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/index_de.htm,10(SEK(2010) 370), abgerufen: 18.04.2010, 11:00 Uhr). In diesem schlägt sie als Mindestalter „das Alter(?), mit dem die Bürger das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament erwerben“vor. Außer in Österreich wird das Mindestalter für die Unterstützung sowie Initiierung einer EBI alsobei 18 Jahren liegen.

15Eine Koppelung des Mindestalters an das Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament haltenwir für nicht gerechtfertigt: Das Instrument der Bürgerinitiative besitzt einen auffordernden Charak-ter, der die Stimme der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an die Institutionen der EU heranträgt.Die EBI ist nicht verbindlich. Die Beteiligung an der EBI ist daher keineswegs mit dem Wahlaktgleichzusetzen.20

Wir fordern daher, das Mindestalter für die Beteiligung an der EBI keinesfalls höher als 16 Jahreanzusetzen - bestenfalls niedriger. Nur so können Jugendliche in die direkte Demokratie eingebundenwerden.

25Begründung:

Die EBI bietet den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern die Möglichkeit, sich neben den Wahlenaktiv an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Gerade für Jugendliche, die leider bis zum 18. Le-bensjahr (Österreich: 16. Lebensjahr) vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben, birgt die EBI die Mög-lichkeit, Interesse an der EU zu finden und sich für die Belange der unter-18 Jährigen zu engagieren.Nach einer Eurobarometer-Umfrage haben sich die 18- bis 24-Jährigen nur zu 29Die Grüne Jugendtritt weiterhin für ein Wahlalter 0 ein. In der Debatte um die EBI gibt es jedoch nur eine realistischeMöglichkeit für ein Mindestalter 16. Diese Position wollen wir mit dem Antrag stärken.Eine ausführliche Begründung erfolgt mündlich.

Visionskongress & 34. Bundesmitgliederversammlung in Göttingen 21.-24. Mai 2010 1