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24. Jahrgang Treuenbrietzen, den 29.01.2014 Ausgabe 01/2014 Stadt Treuenbrietzen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Beschlüsse aus der 10. Sitzung der Stadtverordneten- versammlung im Jahr 2013 vom 09.12.2013 Öffentlicher T eil Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise und Wahlbezirke Beschluss Nr . 45/10/13 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abgrenzung der Wahl- kreise und Wahlbezirke der Variante 2 mit einem Wahlkreis. Anlage 01: Variante 1 mit zwei Wahlkreisen Anlage 02: Variante 2 mit einem Wahlkreis Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Bekanntmachungsanordnung Die Anlagen 01 und 02 des Beschlusses Nr. 45/10/13 umfassen mehr als drei DINA-4-Seiten. Ich ordne daher hiermit gem. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Treuen- brietzen vom 10.03.2009 i.V.m. der 1. Satzung zur Änderung der Haupt- satzung der Stadt Treuenbrietzen vom 03.06.2009 sowie gem. Artikel 1 Abs. 1 der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Treuenbrietzen vom 20.09.2011 für die Anlagen 01 und 02 des Beschlusses Nr. 45/10/13 aus der 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2013 vom 09.12.2013 die Auslegung zu jedermanns Einsicht (Ersatzbekanntmachung) während der öffentlichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Treuenbrietzen am Dienstag von 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie am Donnerstag von 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr im Büro des Bürgermeisters, Räume 102, 103 und 104 im I. OG des Rathauses, Großstraße 105, 14929 Treuenbrietzen für die Dauer von 14 Tagen von Montag, den 03.02.2014 bis einschließlich Montag, den 17.02.2014 an. Treuenbrietzen, den 10.12.2013 Siegel Michael Knape, Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl 2014 Beschluss Nr . 46/10/13 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Für die Kommunalwahl 2014 werden Herr Ralf Gronemeier als Wahlleiter und Frau Angela Bre- mer als stellvertretende Wahlleiterin berufen. Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung Beschluss Nr . 47/10/13 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 4. Satzung zur Ände- rung der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung. Anlage 01: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kosten- beteiligung an der Schülerspeisung Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Die Anlage 01 des Beschlusses Nr. 47/10/13 ist ab Seite 4 dieses Amts- blattes abgedruckt. Dingliche Sicherung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (Wege- und Kabeltrasse) sowie Abstandsflächenrecht „Windpark Feld- heim V“ Beschluss Nr . 48/10/13 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Dem Bedarf der Antragstellerin folgend, die im Eigentum der Stadt Treuenbrietzen stehenden, unten aufgeführten Grundstücke zur Nut- zung als Wegetrasse (Geh- und Fahrrecht), als Kabeltrasse zum Bau, Betrieb und Unterhaltung eines Kabelsystems bestehend aus drei Mittelspannungskabeln und einem Steuerkabel (Leitungsrecht) sowie zur Überlagerung von Abstandsflächen (Abstandsflächen- recht) für 20 Jahre zu nutzen mit der Option der zwei mal fünfjährigen Verlängerung, wird zugestimmt: Grundstücke Geh- und Fahrrecht Gemarkung Feldheim Flur 2, Flurstücke 1/2, 12, 16, 54/1, 64, 120/13 und Flur 6, Flurstücke 1, 50, 72, 77, 78 sowie Gemarkung Treuenbrietzen, Flur 35, Flurstücke 80/4 und 82 Grundstücke Leitungsrecht Gemarkung Feldheim Flur 2, Flurstücke 1/2, 16, 54/1, 64 und Flur 6, Flurstücke 1, 35/8, 50, 70,77, 78 Grundstücke Abstandsflächenrecht Gemarkung Feldheim Flur 6, Flurstück 70 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu an erster, notfalls an nächst offener Rangstelle an diesen Grundstücken in den entsprechenden Grundbüchern die notwendigen beschränkt persönlichen Dienst- barkeiten (Geh- und Fahrrecht, Leitungsrecht sowie Abstandsflächen- Inhaltsverzeichnis AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ..................................................... 1 Stadt Treuenbrietzen .......................................................................... 1 Beschlüsse aus der 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2013 vom 09.12.2013 ................................................................. 1 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung .......................................................................... 4 Holzeinschlag der Stadt Treuenbrietzen für das Jahr 2014 ................. 4 Bekanntmachungsanordnung zu den Jahresabschlüssen der Stadt Treuenbrietzen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 sowie zu der Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 ......................................................................................... 4 Informationen der Wahlbehörde .............................................................. 5 Benennung von wahlberechtigten Personen als Beisitzer des Wahlausschusses und der Wahllokale .................................................. 5 Wahlen - der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzen - der Ortsbeiräte der Ortsteile Bardenitz, Brachwitz, Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf, Marzahna, Niebel, Niebelhorst und Rietz ............................................................................ 5 Ortsteil Dietersdorf ............................................................................. 8 Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen- schaft Pflügkuff / Dietersdorf ................................................................. 8 Sitzungstermine .................................................................................. 8

I · PDF fileNr. 01/14 - 2 - recht) zugunsten der Dienstbarkeitsberechtigten zu Nr. 1, 2 und 3 zu bewilligen und zu beantragen. 3. Der Hauptausschuss hat die

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24. Jahrgang Treuenbrietzen, den 29.01.2014 Ausgabe 01/2014

Stadt Treuenbrietzen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Beschlüsse aus der 10. Sitzung der Stadtverordneten-versammlung im Jahr 2013 vom 09.12.2013

Öffentlicher TeilEinteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise und WahlbezirkeBeschluss Nr. 45/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abgrenzung der Wahl-kreise und Wahlbezirke der Variante 2 mit einem Wahlkreis.Anlage 01: Variante 1 mit zwei WahlkreisenAnlage 02: Variante 2 mit einem WahlkreisDer Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.

BekanntmachungsanordnungDie Anlagen 01 und 02 des Beschlusses Nr. 45/10/13 umfassenmehr als drei DINA-4-Seiten.Ich ordne daher hiermit gem. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Treuen-brietzen vom 10.03.2009 i.V.m. der 1. Satzung zur Änderung der Haupt-satzung der Stadt Treuenbrietzen vom 03.06.2009 sowie gem. Artikel 1Abs. 1 der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der StadtTreuenbrietzen vom 20.09.2011

für die Anlagen 01 und 02 des Beschlusses Nr. 45/10/13aus der 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2013

vom 09.12.2013

die Auslegung zu jedermanns Einsicht (Ersatzbekanntmachung)während der öffentlichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Treuenbrietzen

am Dienstag von 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhrsowie am Donnerstag von 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr

im Büro des Bürgermeisters, Räume 102, 103 und 104 im I. OG desRathauses, Großstraße 105, 14929 Treuenbrietzen

für die Dauer von 14 Tagen

von Montag, den 03.02.2014 bis einschließlich Montag, den 17.02.2014an.

Treuenbrietzen, den 10.12.2013Siegel

Michael Knape, Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter

Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleitersfür die Kommunalwahl 2014Beschluss Nr. 46/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Für die Kommunalwahl2014 werden Herr Ralf Gronemeier als Wahlleiter und Frau Angela Bre-mer als stellvertretende Wahlleiterin berufen.Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenbeteiligungan der SchülerspeisungBeschluss Nr. 47/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 4. Satzung zur Ände-rung der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung.Anlage 01: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kosten-beteiligung an der SchülerspeisungDer Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.Die Anlage 01 des Beschlusses Nr. 47/10/13 ist ab Seite 4 dieses Amts-blattes abgedruckt.

Dingliche Sicherung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (Wege-und Kabeltrasse) sowie Abstandsflächenrecht „Windpark Feld-heim V“Beschluss Nr. 48/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:1. Dem Bedarf der Antragstellerin folgend, die im Eigentum der Stadt

Treuenbrietzen stehenden, unten aufgeführten Grundstücke zur Nut-zung als Wegetrasse (Geh- und Fahrrecht), als Kabeltrasse zumBau, Betrieb und Unterhaltung eines Kabelsystems bestehend ausdrei Mittelspannungskabeln und einem Steuerkabel (Leitungsrecht)sowie zur Überlagerung von Abstandsflächen (Abstandsflächen-recht) für 20 Jahre zu nutzen mit der Option der zwei mal fünfjährigenVerlängerung, wird zugestimmt:

Grundstücke Geh- und FahrrechtGemarkung FeldheimFlur 2, Flurstücke 1/2, 12, 16, 54/1, 64, 120/13 undFlur 6, Flurstücke 1, 50, 72, 77, 78 sowieGemarkung Treuenbrietzen, Flur 35, Flurstücke 80/4 und 82

Grundstücke LeitungsrechtGemarkung FeldheimFlur 2, Flurstücke 1/2, 16, 54/1, 64 undFlur 6, Flurstücke 1, 35/8, 50, 70,77, 78

Grundstücke AbstandsflächenrechtGemarkung FeldheimFlur 6, Flurstück 70

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu an erster, notfalls an nächstoffener Rangstelle an diesen Grundstücken in den entsprechendenGrundbüchern die notwendigen beschränkt persönlichen Dienst-barkeiten (Geh- und Fahrrecht, Leitungsrecht sowie Abstandsflächen-

InhaltsverzeichnisAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ..................................................... 1Stadt Treuenbrietzen .......................................................................... 1Beschlüsse aus der 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlungim Jahr 2013 vom 09.12.2013 ................................................................. 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenbeteiligungan der Schülerspeisung .......................................................................... 4Holzeinschlag der Stadt Treuenbrietzen für das Jahr 2014 ................. 4Bekanntmachungsanordnung zu den Jahresabschlüssen der StadtTreuenbrietzen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 sowie zu derEntlastung des Hauptverwaltungsbeamten für die Haushaltsjahre2009 und 2010 ......................................................................................... 4Informationen der Wahlbehörde .............................................................. 5Benennung von wahlberechtigten Personen als Beisitzer desWahlausschusses und der Wahllokale .................................................. 5Wahlen- der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzen- der Ortsbeiräte der Ortsteile Bardenitz, Brachwitz, Dietersdorf,

Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf, Marzahna, Niebel,Niebelhorst und Rietz ............................................................................ 5

Ortsteil Dietersdorf ............................................................................. 8Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen-schaft Pflügkuff / Dietersdorf ................................................................. 8Sitzungstermine .................................................................................. 8

Nr. 01/14 - 2 -

recht) zugunsten der Dienstbarkeitsberechtigten zu Nr. 1, 2 und 3 zubewilligen und zu beantragen.

3. Der Hauptausschuss hat die Lage der dienenden Grundstücke unddie jeweiligen Ausübungsbereiche aus den vorgelegten Übersichts-karten zur Kenntnis genommen.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Dienstbarkeitsberechtigtenzu Nr. 1 einen Gestattungsvertrag bzw. Pachtvertrag abzuschließen,der die Einräumung und Regelung der Nutzungsrechte vorschreibt.

5. Die Dienstbarkeitsberechtigte zu Nr. 2 treffen keine Pflichten,insbesondere keine Unterhaltung- und Verkehrssicherungspflichten.

6. Die Ausübung der Rechte an den Grundstücken ist entgeltlich.

Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 1Geh- und Fahrrecht: jährlich 500,00 EUR pro Windenergieanlage fürdie Dauer der Vertragszeit,Leitungsrecht: einmalig 0,50 EUR/m² Kabeltrasse einschließlich Schutz-streifen für die tatsächlich in Anspruch genommene Grundstücks-fläche für die Dauer der VertragszeitAbstandsflächenrecht: ca. 1.100,00 EUR/Jahr Pachtzins für die Dau-er der Vertragszeit

Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 2Geh- und Fahrrecht: einmalig 500,00 EUR pro Windenergieanlage fürdie Dauer der Vertragszeit,Leitungsrecht: einmalig 0,50 EUR/m² Kabeltrasse einschließlich Schutz-streifen für die tatsächlich in Anspruch genommene Grundstücks-fläche für die Dauer der VertragszeitAbstandsflächenrecht: einmalig ca. 1.100,00 EUR (entsprechend demjährlichen Pachtzins) für die Dauer der Vertragszeit

Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 3Geh- und Fahrrecht: einmalig 500,00 EUR pro Windenergieanlage fürdie Dauer der Vertragszeit,Leitungsrecht: einmalig 0,50 EUR/m² Kabeltrasse einschließlich Schutz-streifen für die tatsächlich in Anspruch genommene Grundstücks-fläche für die Dauer der VertragszeitAbstandsflächenrecht: einmalig ca. 1.100,00 EUR (entsprechend demjährlichen Pachtzins) für die Dauer der Vertragszeit

7. Alle vorgenannten Entschädigungen für die Überlassung der Rechtean den tatsächlich beanspruchten Grundstücken bzw. Grundstücks-teilflächen sowie etwaige Entschädigungszahlungen an Pächter be-troffener Grundstücke zahlt die Dienstbarkeitsberechtigte zu Nr. 1.

8. Sämtliche mit der Gewährung, Sicherung und Löschung der Rechte ent-stehende Kosten trägt ebenfalls die Dienstbarkeitsberechtigte zu Nr. 1.

9. Der temporären Nutzung von Teilflächen des Grundstücks Gemar-kung Feldheim, Flur 6, Flurstück 70 als Zuwegung und Kranstellfläche(Rückbau nach Beendigung der Baumaßnahme) wird zugestimmt. Dievorübergehende Überlassung des Grundstücks ist mit Zahlung dervorgenannten Entschädigungen abgegolten.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen gefasst.Der Stadtverordnete Werner Schlunke hat aufgrund des § 22 BbgKVerfweder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

Dingliche Sicherung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten(Wege- und Kabeltrasse) „Windpark Feldheim VII“Beschluss Nr. 49/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:1. Dem Bedarf der Antragstellerin folgend, die im Eigentum der Stadt

Treuenbrietzen stehenden, unten aufgeführten Grundstücke zur Nut-zung als Wegetrasse (Geh- und Fahrrecht) sowie als Kabeltrassezum Bau, Betrieb und Unterhaltung eines Kabelsystems bestehendaus drei Mittelspannungskabeln und einem Steuerkabel (Leitungsrecht)für 20 Jahre zu nutzen mit der Option der zwei mal fünfjährigen Ver-längerung, wird zugestimmt:

Grundstücke Geh- und FahrrechtGemarkung FeldheimFlur 2, Flurstücke 12, 64, 120/13 undFlur 3, Flurstücke 6, 7/1, 7/2, 7/3, 13

Grundstücke LeitungsrechtGemarkung FeldheimFlur 2, Flurstücke 12, 64, 120/13Flur 3, Flurstücke 6, 13, 7/1, 7/2, 7/3,Flur 6, Flurstücke 50, 70, 72 undGemarkung TreuenbrietzenFlur 35, Flurstücke 23, 65

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu an erster, notfalls an nächstoffener Rangstelle an diesen Grundstücken in den entsprechenden Grund-büchern die notwendigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten (Geh-und Fahrrecht sowie Leitungsrecht) zugunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 1, 2, 3 und 4 zu bewilligen und zu beantragen.

3. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Lage der dienenden Grund-stücke und die jeweiligen Ausübungsbereiche aus der vorgelegtenÜbersichtskarte zur Kenntnis genommen.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Dienstbarkeitsberechtigtenzu Nr. 1 und Nr. 2 einen Gestattungsvertrag abzuschließen, der dieEinräumung und Regelung der Nutzungsrechte vorschreibt.

5. Die Dienstbarkeitsberechtigte zu Nr. 3 treffen keine Pflichten,insbesondere keine Unterhaltung- und Verkehrssicherungspflichten.

6. Die Ausübung der Rechte an den Grundstücken ist entgeltlich.

Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 1 und 2Geh- und Fahrrecht: jährlich 500,00 EUR pro Windenergieanlage fürdie Dauer der Vertragszeit,Leitungsrecht: einmalig 0,50 EUR/m² Kabeltrasse einschließlich Schutz-streifen für die tatsächlich in Anspruch genommene Grundstücks-fläche für die Dauer der Vertragszeit

Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 3(je Betreiber zu Nr. 1 und 2)Geh- und Fahrrecht: einmalig 500,00 EUR pro Windenergieanlage fürdie Dauer der Vertragszeit,Leitungsrecht: einmalig 0,50 EUR/m² Kabeltrasse einschließlich Schutz-streifen für die tatsächlich in Anspruch genommene Grundstücks-fläche für die Dauer der Vertragszeit

Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 4(je Betreiber zu Nr. 1 und 2)Geh- und Fahrrecht: einmalig 500,00 EUR pro Windenergieanlage fürdie Dauer der Vertragszeit,Leitungsrecht: einmalig 0,50 EUR/m² Kabeltrasse einschließlich Schutz-streifen für die tatsächlich in Anspruch genommene Grundstücks-fläche für die Dauer der Vertragszeit

7. Alle vorgenannten Entschädigungen für die Überlassung der Rechte anden tatsächlich beanspruchten Grundstücken bzw. Grundstücksteil-flächen sowie etwaige Entschädigungszahlungen an Pächter betroffe-ner Grundstücke zahlen die Dienstbarkeitsberechtigten zu Nr. 1 und 2.

8. Sämtliche mit der Gewährung, Sicherung und Löschung der Rechteentstehende Kosten tragen ebenfalls die Dienstbarkeitsberechtigtenzu Nr. 1 und 2.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen gefasst.Der Stadtverordnete Werner Schlunke hat aufgrund des § 22 BbgKVerfweder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Dingliche Sicherung eines Überbau- und Abstandsflächenrechtsfür die Grundstücke Gemarkung Treuenbrietzen, Flur 3, Flur-stücke 23 und 24 (Berliner Chaussee)Beschluss Nr. 50/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:1. Dem Bedarf der Antragstellerin folgend, die im Eigentum der Stadt

Treuenbrietzen stehenden, unten aufgeführten Grundstücke zur dau-erhaften Sicherung eines Überbau- und Abstandsflächenrechts wirdzugestimmt:Gemarkung Treuenbrietzen, Flur 3, Flurstücke 23 und 24

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu an nächst offener Rang-stelle an diesen Grundstücken im Grundbuch von Treuenbrietzen,Blatt 5368 die notwendigen Grunddienstbarkeiten (Überbau- und Ab-standsflächenrecht) zugunsten des herrschenden Grundstücks Ge-markung Treuenbrietzen, Flur 3, Flurstück 22 zu bewilligen und zubeantragen.

3. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Lage der dienenden Grund-stücke und die jeweiligen Ausübungsbereiche aus dem vorgelegtenLageplan zur Kenntnis genommen.

4. Die Ausübung der Rechte an den Grundstücken ist entgeltlich.Die Entschädigung für das Überbaurecht beträgt einmalig 30,00 EUR/m² für die tatsächlich in Anspruch genommene Fläche.Die Entschädigung für das Abstandsflächenrecht beträgt einmalig21,00 EUR/m² für die tatsächlich in Anspruch genommene Fläche.

5. Ergänzend zum Beschluss des Hauptausschusses vom 05.06.2013(Beschluss-Nr. 12/04/13) ist bei Verkauf des Grundstücks Gemar-kung Treuenbrietzen, Flur 3, Flurstück 23 die durch die Grund-dienstbarkeit entstehende Wertminderung der Liegenschaft in Höheder Entschädigungszahlung vom Gesamtkaufpreis zu erlassen.

- 3 - Nr. 01/14

6. Die Entschädigung sowie sämtliche mit der Gewährung und Siche-rung der Rechte entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.

Verkauf eines Grundstücks Gemarkung Treuenbrietzen, Flur 5,Flurstück 278 (Wiesenweg)Beschluss Nr. 51/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Das Grundstück Gemar-kung Treuenbrietzen, Flur 5, Flurstück 278, eingetragen im Grundbuchvon Treuenbrietzen, Blatt 5487 wird nicht verkauft.Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.

1. Änderung des B-Plans „Wohnanlage 2 am Baggersee“Beschluss Nr. 52/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:1. Die Aufhebung des Beschlusses 39/08/13 vom 23.09.2013.2. Nach erfolgter Korrektur der Formulierung der Festsetzung zur Geschoss-

höhe bzw. zur Gebäudehöhe den Textbebauungsplan zur 1. Änderungdes B-Planes „Wohnanlage 2 am Baggersee“ als Textbebauungsplanzuzustimmen.

3. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2. BauGB.Anlage 01: Entwurf TextbebauungsplanDer Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.

BekanntmachungsanordnungDie Anlage 01 des Beschlusses Nr. 52/10/13 umfasst mehr als

drei DINA-4-Seiten.

Ich ordne daher hiermit gem. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Treuenbrietzenvom 10.03.2009 i.V.m. der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung derStadt Treuenbrietzen vom 03.06.2009 sowie gem. Artikel 1 Abs. 1 der 2.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Treuenbrietzen vom20.09.2011

für die Anlage 01 des Beschlusses Nr. 52/10/13aus der 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2013

vom 09.12.2013

die Auslegung zu jedermanns Einsicht (Ersatzbekanntmachung) wäh-rend der öffentlichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Treuenbrietzen

am Dienstag von 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhrsowie am Donnerstag von 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhrim Büro des Bürgermeisters, Räume 102, 103 und 104 im I. OG desRathauses, Großstraße 105, 14929 Treuenbrietzen

für die Dauer von 14 Tagen

von Montag, den 03.02.2014 bis einschließlich Montag, den 17.02.2014an.

Treuenbrietzen, den 10.12.2013Siegel

Michael Knape, Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter

Jahresabschluss 2009Beschluss Nr. 53/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den geprüften Jahresab-schluss 2009.Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.

Jahresabschluss 2009 – Entlastung des HauptverwaltungsbeamtenBeschluss Nr. 54/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entlastung desHauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2009.Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.

Jahresabschluss 2010Beschluss Nr. 55/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den geprüften Jahresab-schluss 2010.Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.

Jahresabschluss 2010 - Entlastung des HauptverwaltungsbeamtenBeschluss Nr. 56/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entlastung desHauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2010.Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.

Haushaltskonsolidierung 2014Beschluss Nr. 57/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltskonsolidierung2014.Anlage 01: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Treuenbrietzenfür das Haushaltsjahr 2014Der Beschluss wird mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltun-gen gefasst.

Investitionsprogramm 2014Beschluss Nr. 58/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm2014.Anlage 01: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Treuenbrietzenfür das Haushaltsjahr 2014Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungengefasst.

Haushaltssatzung 2014Beschluss Nr. 59/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2014Anlage 01: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Treuenbrietzenfür das Haushaltsjahr 2014Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungengefasst.

Hinweis zu den Beschlüssen Nrn. 57, 58 und 59/10/13Bestandteil der Beschlüsse 57, 58 und 59/10/13 ist jeweils die Anlage 01(Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Treuenbrietzen für dasJahr 2014).Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden am 12.12.2013 zurGenehmigung bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Die öffentliche Be-kanntmachung erfolgt nach Erteilung der Genehmigung in einem der nächs-ten Amtsblätter für die Stadt Treuenbrietzen.Bitte achten Sie auf die entsprechende Bekanntmachung!

Dingliche Sicherung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten,Benutzungs- und Unterlassungsrechten sowie eines Abstands-und Überbaurechts für das „Windfeld Rietz, KWE3“Beschluss Nr. 60/10/13Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:1. Dem Bedarf der Antragstellerin folgend, die im Eigentum der Stadt Treuen-

brietzen stehenden, unten aufgeführten Grundstücke zur Nutzung- als Wegetrasse (Geh- und Fahrrecht) einschließlich der Herstel-

lung eines befestigten und befahrbaren Weges sowie die vorhan-denen Wege für den Einsatz schwerer Baufahrzeuge befahrbarzu machen),

- als Kabeltrasse (Leitungsrecht) zum Bau, Betrieb und Unterhal-tung eines Kabelsystems bestehend aus drei Mittelspan-nungskabeln, einem Steuerkabel und Kommunikationsleitungen,

- für die Überlagerung mit Abstandsflächen und den Überbau (Ab-stands- und Überbaurecht) durch den Rotor der Windkraftanlagen,deren Turm und Fundament auf einem Nachbargrundstück steht,zudem den Rotor der Windkraftanlagen über den Grundstücken zubetreiben sowie

- für Ausgleichsersatzmaßnahmen (Benutzungs- und Unterlassungs-recht)für 29 Jahre zu nutzen, wird zugestimmt:

Grundstück Geh- und FahrrechtGemarkung Rietz, Flur 1, Flurstück 25Grundstücke LeitungsrechtGemarkung Rietz, Flur 1, Flurstücke 25 und 250Grundstück Abstands- und ÜberbaurechtGemarkung Rietz, Flur 1, Flurstück 25Grundstücke Benutzungs- und UnterlassungsrechtGemarkung Treuenbrietzen, Flur 31, Flurstücke 11, 20 und 87 sowieFlur 32, Flurstücke 160 und 161

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu an rangbereiter Stelle andiesen Grundstücken in den entsprechenden Grundbüchern die not-wendigen Dienstbarkeiten:a)Geh- und Fahrrecht zugunsten der Dienstbarkeitsberechtigten zu

Nr. 1, 4 und 5b )Leitungsrecht zugunsten der Dienstbarkeitsberechtigten zu Nr. 2

und 4c)Abstands- und Überbaurecht zugunsten der Dienstbarkeits-

berechtigten zu Nr. 1, 4 und 5d)Benutzungs- und Unterlassungsrecht zugunsten der Dienstbar-

keitsberechtigten zu Nr. 3 und 6zu bewilligen und zu beantragen.

Nr. 01/14 - 4 -

3. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, sofern möglich, einerRangänderung bzw. Löschung eingetragener Rechte in Abt. II und IIIder entsprechenden Grundbücher insoweit zuzustimmen, als dassdie bereits eingetragenen Rechte in Abt. II und III hinter die einzutra-genden beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten zurücktreten bzw.gelöscht werden, so dass die hier bewilligten Rechte im Rang vorallen Eintragungen in den Abt. II und III im Grundbuch stehen bzw. nurhinter solchen Rechten, die die Ausübung der Dienstbarkeit nicht be-hindern („kein Vorrang von Wert mindernden Rechten“).Für die Möglichkeit des Rangrücktritts bzw. der Löschung hat derDienstbarkeitsberechtigte, der den Rangrücktritt bzw. die Löschungbeantragt Sorge zu tragen; ebenfalls die damit verbunden Kosten.

4. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Lage der dienenden Grund-stücke und die jeweiligen Ausübungsbereiche aus den vorgelegtenvorläufigen Übersichtsplänen zur Kenntnis genommen.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Dienstbarkeitsberechtigtenzu Nr. 1 einen Entschädigungs- und Gestattungsvertrag abzuschließen,der die Einräumung und Regelung der Nutzungsrechte vorschreibt.

6. Die Dienstbarkeitsberechtigten zu Nr. 5 und 6 treffen keine Pflichten,insbesondere keine Unterhaltung- und Verkehrssicherungspflichten.

7. Die Ausübung der Rechte an den Grundstücken ist entgeltlich.a)Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-

berechtigten zu Nr. 1Geh- und Fahrrecht: jährlich 500,00 EUR pro Windenergieanlagefür die Dauer der Vertragszeit,Abstands- und Überbaurecht: jeweils jährlich 1,10 EUR/m² für dietatsächlich in Anspruch genommene Fläche für die Dauer derVertragszeit

b )Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 2Leitungsrecht: einmalig 0,50 EUR/m² Kabeltrasse einschließlichSchutzstreifen für die tatsächlich in Anspruch genommene Grund-stücksfläche für die Dauer der Vertragszeit

c)Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 3Benutzungs- und Unterlassungsrecht: keine Entschädigungszahlung,da durch die Ausgleichsersatzmaßnahmen (ökologische Waldauf-forstung) eine Aufwertung der Grundstücke erfolgt.

d)Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 4Geh- und Fahrrecht: einmalig 500,00 EUR pro Windenergieanlagefür die Dauer der Vertragszeit,Leitungsrecht: einmalig 0,50 EUR/m² Kabeltrasse einschließlichSchutzstreifen für die tatsächlich in Anspruch genommene Grund-stücksfläche für die Dauer der Vertragszeit,Abstands- und Überbaurecht: jeweils einmalig 1,10 EUR/m² für dietatsächlich in Anspruch genommene Fläche für die Dauer derVertragszeit

e) Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 5Geh- und Fahrrecht: einmalig 500,00 EUR pro Windenergieanlagefür die Dauer der Vertragszeit,Abstands- und Überbaurecht: jeweils einmalig 1,10 EUR/m² für dietatsächlich in Anspruch genommene Fläche für die Dauer derVertragszeit

f) Entschädigung für die Eintragung zu Gunsten der Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 6Benutzungs- und Unterlassungsrecht: keine Entschädigungszahlung,da durch die Ausgleichsersatzmaßnahmen (ökologische Waldauf-forstung) eine Aufwertung der Grundstücke erfolgt.

8. Alle vorgenannten Entschädigungen für die Überlassung der Rechtean den tatsächlich beanspruchten Grundstücken bzw. Grundstücks-teilflächen sowie etwaige Entschädigungszahlungen an Pächter be-troffener Grundstücke zahlen die jeweils entsprechenden Dienst-barkeitsberechtigten zu Nr. 1, 2 und 3.

9. Sämtliche mit der Gewährung, Sicherung und Löschung der Rechte ent-stehende Kosten tragen ebenfalls die entsprechenden Dienstbarkeits-berechtigten zu Nr. 1, 2 und 3.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen gefasst.

Michael Knape, Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter

4. Satzung zur Änderung der Satzung über dieKostenbeteiligung an der Schülerspeisung

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 der Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung derBekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) zuletztgeändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.05.2013 (GVBl.I/13, Nr.18) und § 113 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg

(Brandenburgisches Schulgesetz-BbgSchulG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl.I/02, Nr. 08, S. 78), zuletztgeändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 (GVBl.I/11, Nr. 35) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am09.12.2013 (Beschluss-Nr. 47/10/13) folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1Die Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung vom16.12.1996, veröffentlicht im Amtsblatt für das Amtsblatt für das AmtTreuenbrietzen Nr. 02/1997 vom 24.01.1997in Verbindung mit der

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenbeteiligung an derSchülerspeisung vom 04.09.2000, veröffentlicht im Amtsblatt für dasAmt Treuenbrietzen Nr. 19/2000 vom 22.09.2000in Verbindung mit der2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenbeteiligung an derSchülerspeisung vom 24.06.2002, veröffentlicht im Amtsblatt für dasAmt Treuenbrietzen Nr. 10/2002 vom 09.08.2002in Verbindung mit der3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenbeteiligung an derSchülerspeisung vom 22.01.2007, veröffentlicht im Amtsblatt für die StadtTreuenbrietzen mit den Ortsteilen Bardenitz, Brachwitz, Dietersdorf,Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf, Marzahna, Niebel, Niebelhorstund Rietz und Treuenbrietzener Nachrichten Nr. 02/2007 vom 10.02.2007

wird wie folgt geändert:

Der Absatz 1 des § 2 (Kostenbeteiligung) wird wie folgt neu gefasst:

Der Beitrag über die Höhe der Kostenbeteiligung bei der Schulspeisungrichtet sich nach dem Aufwand für die Herstellung einer warmen Haupt-mahlzeit.

Für eine warme Hauptmahlzeit in der Grundschule (1. - 6. Klasse) wer-den 1,55 EURund für eine warme Hauptmahlzeit in der Sekundarstufe I und II (7. - 12.Klasse) werden 2,80 EUR erhoben.

Artikel 2Die Satzung tritt am 01.02.2014 in Kraft.

Treuenbrietzen, den 10.12.2013Siegel

Michael KnapeBürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter

Holzeinschlag der Stadt Treuenbrietzen für das Jahr 2014Für das Wirtschaftsjahr 2014 wird seitens der Forstverwaltung der StadtTreuenbrietzen eine Einschlagsmaßnahme per Stockkaufvertrag verge-ben. Die Einschlagsmenge umfasst ca. 6000 fm der Baumart Kiefer, wo-bei Douglasie und Lärche als mitgehend betrachtet werden.Die Jung- und Altdurchforstung, aber auch die motormanuelle Jungbestands-pflege mit Holzwerbung sind Waldpflegebegriffe, die durch die geplanteMaßnahme zur Anwendung gelangen sollen. Dabei sind die zu pflegendenWaldbestände je nach Bestockungsgrad und Alter teilweise ausgezeichnet,aber komplett vermessen. Die Einhaltung vorgegebener Rückegassen istzwingend erforderlich.Vor allem Waldpflegebetriebe aus der Region, aber auch überregionaleHolzaufkäufer mit entsprechender Einschlagslogistik werden hiermit auf-gerufen, sich an das Forstamt der Stadt Treuenbrietzen zu wenden (Tel.:0173 5884145), um sich an den Preisverhandlungen zu beteiligen. Sämt-liche Nutzungssortimente sollen im Angebot klar gegliedert nach Längen,Mitten- und Zopfdurchmessern dargestellt werden. Hierbei wird es inerster Linie die Sortimente LAS/LAK und ISN betreffen. Die Zeitspannefür den Einschlag ist für die Monate Februar und März vorgesehen.Sollten Fragen auftreten oder ist ein Ortstermin nötig, so wenden Siesich bitte direkt an das Forstamt der Stadt Treuenbrietzen. Die Vertrags-verhandlungen werden nicht nur bezüglich der Preisvorstellungen ge-führt, sondern auch die zu erwartende Arbeitsausführung ist in ihrerQualität maßgebend.

Bekanntmachungsanordnungzu den Jahresabschlüssen der Stadt Treuenbrietzen für dieHaushaltsjahre 2009 und 2010 sowie zu der Entlastung des

Hauptverwaltungsbeamten für die Haushaltsjahre2009 und 2010

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzen hat unterder Beschluss-Nr. 53/10/13 auf ihrer Sitzung am 09.12.2013 den geprüf-

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ten Jahresabschluss 2009 und unter Beschluss-Nr. 55/10/13 ebenfallsauf ihrer Sitzung am 09.12.2013 den geprüften Jahresabschluss 2010beschlossen.Der Hauptverwaltungsbeamte wurde auf gleicher Sitzung mit Beschluss-Nr. 54/10/13 für das Haushaltsjahr 2009 und mit Beschluss-Nr. 56/10/13für das Haushaltsjahr 2010 entlastet.Die Beschlüsse zu den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 werden hiermitöffentlich bekannt gemacht.Die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 erfolgte durch das Rechnungs-prüfungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Der Prüfbericht lagam 31.07.2013 vor.Die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 erfolgte ebenfalls durch dasRechnungsprüfungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Der Prüf-bericht lag am 22.10.2013 vor.Die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 mit den dazugehörigen Anlagenliegen nach § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Branden-burg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.05.2013 (GVBl.I/13 Nr. 18) zur Einsichtnahme für jedermann im Rathaus der StadtTreuenbrietzen, Großstraße 105, Zimmer 208 während der Sprechzeitender Stadtverwaltung

am Dienstag 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhrund am Donnerstag 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr

in der Zeit vom 30.01.2014 bis einschließlich 13.02.2014 (Ersatz-bekanntmachung) aus.

Treuenbrietzen, 12.12.2013Siegel

Michael KnapeBürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter

Informationen der WahlbehördeAm 7. Dezember 2013 ist das 4. Gesetz zur Änderung des Branden-burgischen Kommunalwahlgesetzes in Kraft getreten. Es wurdeam 6. Dezember 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I Nummer 38verkündet.Das Gesetzblatt kann über https://www.landesrecht.branden-burg.de/web/sbb/verkuendung aufgerufen werden. Mit dem Ge-setz werden insbesondere die Fristen des Kommunalwahlrechts an diedes Europawahlrechts angepasst.Das Ministerium des Innern ist dabei, im Internet unterwww.wahlen.brandenburg.de Informationen zur Kommunalwahlam 25. Mai 2014 zusammenzustellen. Ein Terminkalender für die Wah-len ist dort bereits veröffentlicht: http://www.wahlen.brandenburg.de/media_fast/4055/Terminkalender%20Stand%2022.pdfFerner ist ein Rundschreiben vom 6. Dezember 2013 an die Parteien undpolitischen Vereinigungen, die an den letzten Landtags- oder Kommunal-wahlen teilgenommen haben, mit Hinweisen für die Aufstellung derWahlvorschläge veröffentlicht. Darin finden sich viele praktische undtaktische Ratschläge für die Listenaufstellungen der Parteien und Wähler-gruppen.http://www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/631250

Benennung von wahlberechtigten Personen als Beisitzer desWahlausschusses und der Wahllokale

zur Vorbereitung der Kommunalwahl am 25.05.2014 ist ein Wahlaus-schuss zu bilden. Dazu bitte ich alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien,politische Vereinigungen und Wählergruppen Vorschläge zu unterbrei-ten, wer als Beisitzer im Wahlausschuss mitarbeiten soll. Zur UnterbreitungIhrer Vorschläge bitte ich Sie, Name, Anschrift und ggf. Telefonnummermitzuteilen.Die Vorschläge sind bis zum 12.02.2014 bei mir einzureichen. Die Beru-fung der Beisitzer erfolgt durch den Wahlleiter.

Ralf Gronemeier, Wahlleiter Treuenbrietzen

Wahlen- der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzen- der Ortsbeiräte der Ortsteile Bardenitz, Brachwitz, Dietersdorf,

Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf, Marzahna, Niebel,Niebelhorst und Rietz

am 25.05.2014

Bekanntmachung des Wahlleitersvom 09.01.2014

Gemäß §§ 26 und 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahl-gesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 und 3 der BrandenburgischenKommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:

I. Wahltermine sowie die WahlzeitAufgrund der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für dasLand Brandenburg Teil II über den Wahltag und die Wahlzeit der landes-weiten Kommunalwahlen 2014 vom 04.September 2013 finden dieWahlen- der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzen,- der Ortsbeiräte der Ortsteile Bardenitz, Brachwitz,

Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf,Marzahna, Niebel, Niebelhorst und Rietz

am Sonntag, den 25.05.2014 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhrstatt.

II. Aufforderung zur Einreichung von WahlvorschlägenNachdem der Minister des Innern die Wahltermine für die vorgenanntenWahlen durch Rechtsverordnung bestimmt hat, fordere ich gemäß §31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Wah-len möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich aufFolgendes hin:

A. Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der StadtTreuenbrietzen

1. Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreterinnen undGemeindevertreterEs sind insgesamt 18 Stadtverordnete zu wählen.

2. WahlkreiseDie Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluss das Wahl-gebiet zu einem Wahlkreis eingeteilt.

3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen,

Wählergruppen Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern ein-gereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungenund Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag alsListenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jederWahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung aneiner Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlagfür dieselbe Wahl aus.Eine Partei, eine politische Vereinigung, eine Wählergruppe oder einEinzelbewerber kann in einer Gemeinde mit einem Wahlkreis nur einWahlvorschlag einreichen.

3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht wer-den. Sie müssen spätestens bis zum sechsundsechzigsten Tag vorder Wahl -Donnerstag, den 20. März 2014, bis 12.00 Uhr,bei demWahlleiter für die Stadt TreuenbrietzenStadt Treuenbrietzen, Großstraße 105, 14929 Treuenbrietzenschriftlich eingereicht werden.

4. Besondere Anzeigepflicht für ListenvereinigungenDie Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen,ist dem Wahlleiter für die Stadt Treuenbrietzen durch die fürdas Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Be-teiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 20. März 2014, 12Uhr, schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammen-schluss beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischenVereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahl-gebiet zuständigen Vorstands, darunter dem Vorsitzenden, einerStellvertreterin oder eines Stellvertreters, bei Wählergruppen von demVertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein.

5. Inhalt der Wahlvorschläge5.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu § 32

Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen die in §28Abs.2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes enthaltena) den Namen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag

der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die An-schrift einer jeden Bewerberin und jeden Bewerber in erkennba-rer Reihenfolge,

b)als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereini-gung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder po-litischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver-wendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angegebene Name derPartei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen überein-stimmen, den diese im Lande führt,

c)als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der ein-reichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung

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verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dasses sich um eine Wählergruppe handelt. Der Name und die Kurz-bezeichnung einer Wählergruppe müssen in allen Wahlkreisen desWahlgebietes übereinstimmen und dürfen nicht den Namen vonParteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurz-bezeichnungen enthalten.

d)als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen derListenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen-det, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhan-den, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien,politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben,

e)den Namen des Wahlgebietes und die Bezeichnung des Wahlkreises5.2 Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers

(Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers ent-halten; Absatz 5.1 Nummer a und e bleibt unberührt

5.3 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin oder einenBewerber enthalten.Ein wahlgebietsbezogener Wahlvorschlag darf höchstens 27Bewerberinnen und Bewerber enthalten.

5.4 Auf dem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stell-vertretende Vertrauensperson angegeben sein. Fehlt diese Angabe,so gilt der erste Unterzeichner nach § 28 Absatz 6 BbgKWahlG alsVertrauensperson, der zweite als ihr Stellvertreter; bei Listen-vereinigungen gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensperson,der erste Unterzeichner der zweiten an der Listenvereinigung betei-ligten Vereinigung als ihr Stellvertreter. Soweit in diesem Gesetz oderder Kommunalwahlverordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nurdie Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson,jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlagabzugeben und entgegenzunehmen. Die Vertrauensperson und diestellvertretende Vertrauensperson können durch schriftliche Erklä-rungen an den Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt wer-den. Die Erklärungen müssen gemäß § 28 Absatz 6 BbgKWahlGunterzeichnet sein.Der Wahlvorschlag soll Namen, Anschrift und Telekommunikationsan-schluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Ver-trauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eineBewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

5.5 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigungmuss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zu-ständigen Vorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder einerStellvertreterin oder einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Hat diePartei oder politische Vereinigung keinen Vorstand auf der Ebenedes Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zweiMitgliedern des nächsthöheren Gebietsvorstandes, darunter demVorsitzenden oder einem Stellvertreter, persönlich und handschrift-lich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppemuss von dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. DieVertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. DerWahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihrbeteiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entspre-chend unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Einzel-bewerberin oder eines Einzelbewerbers muss von dieser per-sönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

5.6 Wichtige BeschränkungenJede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvor-schlag für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der StadtTreuenbrietzen benannt sein. Die Bewerberin oder der Bewerberauf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderenPartei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahlantritt. Eine Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe darf imWahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.

6. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oderBewerber

6.1 Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahlvor-schlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oderListenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:a)Die Bewerberin oder der Bewerber muss gemäß § 11

BbgKWahlG wählbar sein.b)Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch eine Ver-

sammlung zur Aufstellung der Bewerber gemäß § 33BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8).

c)Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennung aufdem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung istnach dem Muster der Anlage 7a zu § 32 Abs. 5 Nr. 1 BbgKWahlVabzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht,hat die Bewerberin oder der Bewerber in der Zustimmungser-klärung zudem ihre oder seine Parteimitgliedschaften anzugebenoder zu erklären, dass sie oder er parteilos ist.

Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner

für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.6.2 Zur Wählbarkeit6.2.1 Wählbarkeit von Deutschen

Gemäß § 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen imSinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die- am 25.05.2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohn-

sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.Eine Deutsche oder ein Deutscher ist nach § 11 Abs. 2 BbgKWahlGnicht wählbar, wenn sie oder er- gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder- infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-

kleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.6.2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern

Gemäß § 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsange-hörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die- am 25.05.2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit

mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitzoder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger ist nach § 11 Abs. 3BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er- gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder- infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wähl-

barkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nichtbesitzt oder

- infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung imHerkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.

6.3 Mit dem Wahlvorschlag ist dem Wahlleiter für jede Bewerberin undfür jeden Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach demMuster der Anlage 8a zu § 32 Abs. 5 Nr. 2 BbgKWahlV einzureichen,dass die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Be-werber wählbar ist.Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zu-stimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Beschei-nigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides stattnach dem Muster der Anlage 8c zu § 32 Abs. 5 Nr. 3 BbgKWahlVüber ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie inihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausge-schlossen sind.

7. Zur Aufstellung der Bewerberinnen und der Bewerber ge-mäß § 33 BbgKWahlG

7.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder politischenVereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung derzum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahl-berechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung ingeheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitglieder-versammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, dievon den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzubesonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung).

7.2 Die Bewerberinnen und die Bewerber einer Wählergruppe undihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihresZusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mit-glieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn dieWählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versamm-lung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahl-gebiet wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger der Wähler-gruppe (Anhängerinnen- und Anhängerversammlung) in gehei-mer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Dele-gierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängerinnen undAnhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzubesonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung).Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mitgliedschaftlichorganisierte Wählergruppen entsprechend.Für die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber auf Wahlvor-schlägen von1. mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppen durch deren wahl-

berechtigte Mitglieder gelten die Absätze 7.1 und 7.2 entsprechend,2. sonstigen Wählergruppen durch deren wahlberechtigte Anhänger

gelten der Absatz 7.1 entsprechend.7.3 Die Bewerberinnen oder Bewerber einer Listenvereinigung

und ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder-oder Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmtworden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 33BbgKWahlG sinngemäß.

7.4 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhängerinnen, Anhän-ger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oderpolitischen Vereinigung oder dem Vertretungsberechtigten derWählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entwederein zeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden.

7.5 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teil-

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nehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerber-innen und Bewerber und der Delegierten für die Delegierten-versammlung vorschlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und Be-werbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Ver-sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. In der Versammlungmüssen sich mindestens drei Mitglieder, Anhängerinnen, Anhän-ger oder Delegierte an der Abstimmung beteiligen.

7.6 Über die Mitglieder-, Anhängerinnen- Anhänger- oder Delegierten-versammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9azu § 32 Abs. 5 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlagbeizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und dieZeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der er-schienenen Mitglieder, Anhängerinnen, Anhänger oder Delegiertensowie das Ergebnis der Wahl hervorgehen. Hierbei haben die Leite-rin oder der Leiter der Versammlung und zwei von der Ver-sammlung bestimmte Teilnehmerinnen oder Teilnehmer anEides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungenan eine demokratische Kandidatenaufstellung gemäß § 33 Abs. 5BbgKWahlG beachtet worden sind.

8. UnterstützungsunterschriftenDer wahlgebietsbezogene Wahlvorschlag für die Wahl zurStadtverordnetenversammlung muss in einer Stadt mit mehr als 2 500 biszu 10 000 Einwohnern von mindestens zehn wahlberechtigten Perso-nen im Wahlgebiet unterzeichnet sein. (Unterstützungsunterschriften)

8.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunter-schriften

8.1.1 Unterstützungsunterschriften nach Absatz 1 sind nicht erforderlich1. bei Parteien und politischen Vereinigungen, die am Tag der Be-

kanntmachung des Wahltages aufgrund eines zurechenbarenWahlvorschlagesa. in der zu wählenden Vertretung durch mindestens ein Mitglied

oderb. im Kreistag des jeweiligen Landkreises durch mindestens ein

Mitglied oderc. im Landtag durch mindestens einen Abgeordneten oderd. im Deutschen Bundestag durch mindestens einen im Land

Brandenburg gewählten Abgeordnetenseit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind,

2. bei Wählergruppen, die am Tag der Bekanntmachung des Wahl-tages aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlagesa. in der zu wählenden Vertretung durch mindestens ein Mitglied

oderb. im Kreistag des jeweiligen Landkreises durch mindestens ein

Mitgliedseit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind,

3. bei Einzelbewerbern, die am Tag der Bekanntmachung des Wahl-tages aufgrund eines Einzelwahlvorschlages Mitglied der zu wählen-den Vertretung oder des Kreistages des jeweiligen Landkreises sind.

8.1.2 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nichtfür Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligtenGruppierungen wenigstens eine der in Nummer 8.1.1 genannten Vo-raussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt.

8.2 Wichtige Hinweise8.2.2 Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahl-

berechtigten Person ist spätestens bis zumMittwoch, den 19.03.2014 , 16:00 Uhr,

bei derWahlbehörde (Stadt Treuenbrietzen, Bürgeramt, Groß-

straße 105, 14929 Treuenbrietzen)zu leisten.Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einer ehrenamtli-chen Bürgermeisterin oder einem ehrenamtlichen Bürger-meister im Land, von einer Notarin oder vor einem Notar odereiner anderen zur Beglaubigung von Unterschriften ermäch-tigten Stelle geleistet werden. Die hierzu von mir auf Anforde-rung ausgegebenen Unterschriftenlisten (siehe Nummer 8.2.3)sind der Wahlbehörde (Stadt Treuenbrietzen, Bürgeramt,Großstraße 105, 14929 Treuenbrietzen)spätestens bis zum

Mittwoch, den 19.03.2014, 16:00 Uhr,vorzulegen.Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den vonmir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern fürUnterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu § 32 Abs. 4 Nr.3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:

8.2.3 Die Formblätter werden von mir auf Anforderung desWahlvorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde, Wahlbe-hörde (Stadt Treuenbrietzen, Bürgeramt, Fachbereich Ord-nung und Sicherheit, Großstraße 105, 14929 Treuenbrietzen)aufgelegt.

Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift ei-ner Bewerberin oder eines Bewerbers in erkennbarer Rei-henfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Par-tei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listen-vereinigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver-wendet, auch diese, anzugeben. Beim Wahlvorschlag einer Listen-vereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern vorhanden, dieKurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen anzugeben.Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzel-bewerbers ist die Bezeichnung „Einzelwahlvorschlag“ anzugeben.Bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen, Wähler-gruppen oder Listenvereinigungen hat der Wahlvorschlagsträger demWahlleiter durch schriftliche Erklärung zu bestätigen, dass die Bewerber-innen und Bewerber und ihre Reihenfolge gemäß den Vorschriften des§ 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind. Der Erklärung nach Satz 6bedarf es nicht, wenn dem Wahlleiter bereits eine Ausfertigung derNiederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerberund ihrer Reihenfolge (§ 32 Abs. 5 Nr. 4 BbgKWahlV) vorliegt.Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter denvorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für dieUnterzeichnung des Wahlvorschlags bei einer ehrenamtlichen Bür-germeisterin oder einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, voreiner Notarin oder einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubi-gung ermächtigten Stelle ausgeben.

8.2.4 Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wähler-gruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmungder Bewerberinnen und Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 33BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterstützungs-unterschriften sind ungültig.

8.2.5 Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlagfür die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzenunterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen Wahlvor-schlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese Wahl geleiste-ten Unterstützungsunterschriften ungültig. Die Rücknahme gültigerUnterstützungsstimmen ist wirkungslos.

8.2.6 Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnunggegeben sein.

8.2.7 Die Unterzeichnung eines Wahlvorschlags durch die Bewerber-innen und Bewerber, die ihre schriftliche Zustimmung zur Aufnahmein dem Wahlvorschlag erklärt haben, ist unzulässig.

8.2.8 Die handschriftliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift istauf einer Unterschriftenliste nach dem Muster der Anlage 6 nach §93 BbgKWahlV zu leisten; neben der Unterschrift sind Familienname,Vornamen (bei mehreren Vornamen der Rufname oder die Rufnamen),Tag der Geburt und Anschrift des Unterzeichners sowie das Datum derUnterschriftsleistung anzugeben. Der Unterzeichner hat sich vor derUnterschriftsleistung über seine Person auszuweisen.Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinde-rung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, bestimmt eineHilfsperson, die Unterschriftsleistung vorzunehmen; Hilfsperson kannauch ein Bediensteter der Wahlbehörde, die ehrenamtliche Bürger-meisterin, der ehrenamtliche Bürgermeister, die Notarin oder der No-tar sein. Die Unterschriftsleistung durch die Hilfsperson ist auf derUnterschriftenliste zu vermerken.

8.2.9 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behin-derung nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann aufAntrag die Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einemBeauftragten der Wahlbehörde leisten. Der Antrag kann bis 16 Uhrdes 69. Tages (17.03.2014) vor der Wahl schriftlich bei der Wahlbe-hörde gestellt werden.

8.2.10 Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichner-innen und Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf dervon mir aufgelegten oder ausgegebenen Unterschriftenliste leisten,zu vermerken, dass sie im Wahlgebiet oder im Wahlkreis zum Zeit-punkt ihrer Unterschriftsleistung wahlberechtigt sind.

8.2.11 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:1. die Erklärung eines jeden Bewerbers nach dem Muster der Anlage

7a nach § 93 BbgKWahlV, dass er seiner Aufnahme in den Wahl-vorschlag zustimmt unda. beim Wahlvorschlag für die Wahl der Vertretung der Gemeinde,

dass er für keinen weiteren Wahlvorschlag für die Wahl derVertretung einer Gemeinde,

b. beim Wahlvorschlag für die Wahl des Kreistages, dass er fürkeinen weiteren Wahlvorschlag für die Wahl des Kreistageseines Landkreises,

c. beim Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirates, dass er fürkeinen weiteren Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirateseines Ortsteils

seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat; wirdder Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, haben die Bewer-

Nr. 01/14 - 8 -

ber in der Zustimmungserklärung ihre Parteimitgliedschaften anzu-geben oder zu erklären, dass sie parteilos sind,

2. für jeden Deutschen eine Bescheinigung der Wahlbehörde nachdem Muster der Anlage 8a nach § 93 BbgKWahlV, dass der vorge-schlagene Bewerber wählbar ist,

3. für jeden Unionsbürger die in § 28 Abs. 7 Satz 2 des Brandenburg-ischen Kommunalwahlgesetzes vorgeschriebene Versicherung anEides statt nach dem Muster der Anlage 8c nach § 93 BbgKWahlVsowie eine Wählbarkeitsbescheinigung der Wahlbehörde nach demMuster der Anlage 8a gemäß § 93,

4. bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen oderWählergruppen eine Ausfertigung der in § 33 Abs. 6 des Branden-burgischen Kommunalwahlgesetzes bezeichneten Niederschrift überdie Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach dem Mus-ter der Anlage 9a nach § 93 BbgKWahlV, die von dem Leiter derMitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenversammlung und zwei vonder Versammlung bestimmten Teilnehmern unterzeichnet sein muss,

5. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (§ 28aAbs. 1 oder 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes)einschließlich der Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeich-ner (Absatz 4 Nr. 6), sofern Unterstützungsunterschriften beizu-bringen sind,

6. bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen undmitgliedschaftlich organisierten Wählergruppen für die Wahl derVertretung der Gemeinde oder des Ortsbeirats, deren Bewerbernach § 33 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzesbestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebietzuständigen Vorstands der Partei oder politischen Vereinigung oderdes Vertretungsberechtigten der Wählergruppe, dass in der Ge-meinde keine Organisation der Partei, politischen Vereinigung oderWählergruppe vorhanden ist, und

7. bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen undmitgliedschaftlich organisierten Wählergruppen für die Wahl des Orts-beirats, deren Bewerber nach § 82f Satz 1 des BrandenburgischenKommunalwahlgesetzes bestimmt worden sind, eine Bescheinigungdes für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands der Partei oder politi-schen Vereinigung oder des Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppe, dass die Anzahl der in dem Ortsteil wahlberechtigten Mitglie-der der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zurDurchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht

9. Änderung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen1. Die Benennung weiterer Bewerber auf dem eingereichten Wahl-

vorschlag, die Änderung der gemäß § 33 BbgKWahlG festgeleg-ten Reihenfolge der Bewerber oder die Streichung einzelner Be-werber, die nicht gemäß § 34 Absatz 1 BbgKWahlG ihren Rücktritterklärt haben, kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (§ 27Absatz 2 BbgKWahlG) erfolgen. Im Übrigen kann ein eingereichterWahlvorschlag bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahl-vorschläge (§ 37 Absatz 1 BbgKWahlG) geändert werden.

2. Eingereichte Wahlvorschläge können bis zur Entscheidung überdie Zulassung der Wahlvorschläge (§ 37 Absatz 1 BbgKWahlG)zurückgezogen werden.

3. Erklärungen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sind beim Wahllei-ter schriftlich einzureichen und können nicht widerrufen werden.Sie sind nur wirksam, wenn sie gemäß § 28 Absatz 6 unterzeich-net sind und das Verfahren nach § 33 BbgKWahlG eingehaltenworden ist.

10. Vorprüfung der Wahlvorschläge; Mängelbeseitigung1. Der Wahlleiter prüft die Wahlvorschläge sofort nach Eingang auf

Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit. Werden Mängel festge-stellt, die die Gültigkeit eines Wahlvorschlages berühren, so be-nachrichtigt der Wahlleiter unverzüglich die Vertrauensperson undfordert sie auf, behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen.

2. Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 20.03.2014 um 12.00 Uhrkönnen Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerberinnenund der Bewerber (§ 28 Absatz 2 Nummer 1 BbgKWahlG in Ver-bindung mit § 33 Absatz 1 bis 5 BbgKWahlV) nicht mehr behobensowie fehlende Unterstützungsunterschriften nach § 28a Absatz1 oder 2 BbgKWahlG nicht mehr beigebracht werden. Das Gleichegilt, wenn die Bewerberin und der Bewerber mangelhaft bezeich-net ist, so dass seine Person nicht feststeht.

3. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren,können bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvor-schläge (§ 37 Absatz 1 BbgKWahlG) beseitigt werden.

11. Zulassung der WahlvorschlägeDer Wahlausschuss beschließt spätestens am 28. März 2014 in öf-fentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Der Ter-min der Sitzung wird öffentlich bekannt gemacht Im Übrigen wird auf §§37, 38 und 39 BbgKWahlV sowie auf §37 des BbgkWahlG verwiesen.

B. Wahl zum Ortsbeirat der Ortsteile Bardenitz, Brachwitz,Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf,Marzahna, Niebel, Niebelhorst und Rietz

Die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 3, 4, 5.1, 5.2, 5.3, 5.5, 5.6, 6,7.1, 7.2, 7.3 bis 7.7, 8.1, 8.2,9 ,10 und 11 zur Wahl derStadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzen gelten fürdie Wahl zum Ortsbeirat der Ortsteile Bardenitz, Brachwitz,Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf,Marzahna, Niebel, Niebelhorst und Rietzmit folgenden Maßgaben sinngemäß:

1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Bardenitz,Brachwitz, Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf,Marzahna, Niebel, Niebelhorst und Rietz ist das Gebiet des jewei-ligen Ortsteils.

2. Es sind insgesamt drei Mitglieder des Ortsbeirats zu wählen.3. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 5 Bewerber enthalten.4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar

sind und im jeweiligen Ortsteil ihren ständigen Wohnsitz oder ge-wöhnlichen Aufenthalt haben.

5. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, ei-ner Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzel-bewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unter-stützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens 3 Unter-stützungsunterschriften beizufügen.

III. Vordrucke für die Einreichung von WahlvorschlägenDie für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordruckewerden vor mir beschafft und können bei mir angefordert werden.

Ralf Gronemeier, der Wahlleiter für die Stadt Treuenbrietzen

Ortsteil DietersdorfEinladung zur Jahreshauptversammlung der Jagd-

genossenschaft Pflügkuff / DietersdorfAm 07.03.2014 um 18:00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung derJagdgenossenschaft Pflügkuff / Dietersdorf in der Kantine Dietersdorfstatt.

Tagesordnung:- Feststellung der Beschlussfähigkeit- Bericht des Vorstandes- Veränderungen im Pachtvertrag- Bericht der Kassenführerin- Bericht der Rechnungsprüferin- Diskussion und Beschluss zum Haushaltsplan für 2014

Anschließend Abendessen.

Der Vorstand

Sitzungstermine

Februar 2014Mo 03.02.2014 19.00 Uhr Gemeindebüro Ortsbeirat FeldheimDi 04.02.2014 19.30 Uhr Dorfgemeinschafts- Ortsbeirat Bardenitz

haus

Mi 05.02.2014 19.00 Uhr Gemeindebüro Ortsbeirat RietzDi 11.02.2014 19.30 Uhr Siedlerheim Ortsbeirat FrohnsdorfMi 12.02.2014 19.30 Uhr DGH Zeuden Ortsbeirat LobbeseMo 17.02.2014 19.00 Uhr Bürgerhaus Stadtverordneten-

„Alte Feuerwehr“ versammlungMo 24.02.2014 19.00 Uhr Bürgerhaus Bau- und Verkehrs-

„Alte Feuerwehr“ ausschussDi 25.02.2014 19.00 Uhr Sitzungsort wird Sozial- und Ordnungs-

noch benannt ausschussMi 26.02.2014 19.00 Uhr Bürgerhaus Hauptausschuss

„Alte Feuerwehr“Do 27.02.2014 19.00 Uhr Schulaula Ortsbeirat Marzahna

Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten!

ENDE DES AMTLICHEN TEILS

- 9 - Nr. 01/14

Die Sabinchen-Festspiele sind ein fester Bestandteil unserer Stadt und stellen den Höhepunkt der jährlichenVeranstaltungen dar. Jedes Jahr wird neben Traditionellem ein bunt gefächertes Programm mit den verschie-densten Attraktionen unseren Gästen geboten. 10 Tage lang feiern wir das Fest rund um die schaurige Moritat.

Das Sabinchen und sein Schuster sind aus dem Erscheinungsbild der Stadt Treuenbrietzen nicht mehr wegzu-denken. Neben dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung ist dasSabinchenpaar ein wichtiger Repräsentant unserer Stadt.

Bei den vielen Gelegenheiten mit Gästen aus nah und fern, Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen,vermittelt das Sabinchenpaar die besondere Form der Verbundenheit zur Sabinchenstadt Treuenbrietzen. Eszeigt wie bunt, vielfältig, interessant und lebenswert unsere Stadt ist.

Wer sich für die Stadt Treuenbrietzen engagieren und diese ehrenvolle und vielseitige Tätigkeit ausüben möchte,bitte ich um Bewerbung für das

Sabinchenpaar.

2014 ist ein ganz besonderes Jahr. Wir feiern ein Jubiläum – 20 Jahre Sabinchen-Festspiele vom 13. bis 22. Juni 2014.

Die Voraussetzungen, die das Paar mitbringen sollte, sind ganz einfach:Die historische Geschichte unserer Stadt sollte Ihnen nicht ganz unbekannt sein, die „Sabinchenmoritat“ gehtIhnen singend leicht über die Lippen, Sie sind von freundlicher, fröhlicher Natur und haben keine Angst, auf dieBürger und Gäste der Stadt Treuenbrietzen zuzugehen.Dann sollten Sie sich schriftlich oder auch mündlich direkt bei mir

bis zum 30. April 2014

bewerben. Im Übrigen sagt die Moritat nichts über das Alter des Paares aus. Ich freue mich auf Ihre Unterstüt-zung und Bewerbung!

IhrMichael Knape, Bürgermeister der Stadt TreuenbrietzenTel. 033748 - 74760, e-mail: [email protected]

Aufruf zur Wahl und

Kürung des

Sabinchenpaares

2014

Nr. 01/14 - 10 -

Aus dem Rathaus

Stadt TreuenbrietzenTreuenbrietzener Nachrichten

GlückwünscheAllen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, die zwi-schen dem 19.12.2013 und 29.01.2014 Geburtstag hat-ten, gratuliere ich nachträglich im Namen aller Stadtver-ordneten und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.Insbesondere Frau Ursula Baatzsch zum 88., Frau GerdaKilian zum 73., Frau Emilie Müller zum 71., Herrn ManfredRudolph zum 72., Frau Christa Behrendt zum 67., HerrnDietrich Rodewald zum 84., Frau Edith Schulz zum 84.,

Herrn Kurt Seifried zum 78., Frau Gudrun Weiß zum 70., Frau HanneloreBehrendt zum 72., Herrn Walter Grieß zum 78., Frau Getraude Morchnerzum 71., Frau Margot Müller zum 74., Frau Christa Grieß zum 72., FrauChristel Wüstenhagen zum 71., Frau Christel Hamann zum 77., HerrnWolfgang Lange zum 67., Frau Charlotte Lehmann zum 76., Frau ChristelSchugardt zum 73., Frau Gertrud Tischmann zum 96., Herrn Jürgen Weisezum 65., Frau Christel Winkler zum 70., Frau Brigitte Böhme zum 73., FrauRuth Grunert zum 81., Herrn Peter Eichner zum 72., Frau HildegardHaugwitz zum 90., Frau Christa Hof zum 78., Herrn Peter Theer zum 65.,Herrn Klaus Frobenius zum 70., Frau Rosemarie Matthes zum 73., FrauFrieda Schieberle zum 88., Frau Christel Schröder zum 76., Frau UteSprengel zum 79., Frau Lieselotte Eisenmenger zum 77., Herrn DieterLüllwitz zum 72., Herrn Otto Schmidt zum 79., Herrn Lothar Wildgrubezum 66., Frau Verena Schich zum 65., Herrn Werner Hagen zum 74.,Herrn Werner Borchardt zum 86., Herrn Franz Heller zum 86., HerrnWalter Treu zum 65., Herrn Reinhard Brachmüller zum 69., Herrn KlausDrzymala zum 66., Herrn Bernd-Uwe Heinel zum 69., Frau Sabine Langezum 65., Herrn Richard Weinert zum 81., Frau Ingeborg Wolff zum 65.,Herrn Gerhard Moraske zum 87, Herrn Herbert Wünsche zum 78., HerrnChristian Hartmann zum 70., Herrn Günter König zum 83., Herrn Wolf-gang Steindorf zum 70., Herrn Günther Korn zum 80., Frau AnnaBlechschmidt zum 96., Herrn Dieter Hagen zum 78., Herrn Hans Hartungzum 67., Herrn Hans-Joachim Liebsch zum 73., Frau Kristl Niemann zum79., Herrn Günther Spiesecke zum 68., Herrn Gert-Dieter Bock zum 69.,Frau Ilse Brüning zum 93., Herrn Gerhard Hackethal zum 65., Herrn Hans-Martin Rocha zum 77., Herrn Manfred Sauer zum 79., Herrn WolfgangLegeler zum 73., Herrn Heinz Fetz zum 78., Herrn Hermann Proepperzum 90., Herrn Günter Bolz zum 79., Herrn Herbert Schmitt zum 76.,Herrn Winfried Keil zum 69., Frau Ilse Hahn zum 79., Herrn Karl-HeinzSchulze zum 72., Herrn Werner Kowitz zum 74., Herrn Herbert Wurbszum 89., Herrn Ulrich Cornelius zum 73., Herrn Franz Kühne zum 77.,Frau Magdalena Strehl zum 90., Herrn Dieter Grieß zum 76., Herrn RudolfHermann zum 79., Herrn Horst Schwerdt zum 76., Frau Rosemarie Fritschzum 65., Herrn Günter Matthes zum 73., Herrn Kurt Klemm zum 69., HerrnGeorg Stachen zum 76., Herrn Ernst-Günter Vetter zum 79., Herrn Karl-Heinz Vetter zum 79., Herrn Hans-Dieter Wittke zum 79. und Frau MarleneSchmidt zum 93., Frau Ruth Richter zum 87., Herrn Otto Schmidt zum 79.,Frau Heidemarie Grund zum 71., Frau Carola Schildhauer zum 70., FrauVerena Schich zum 65., Frau Hannelore Reinsch zum 76., Frau GertrudRetzke zum 83., Frau Elisabetha Bauer zum 86., Frau Ruth Brunkow zum73., Frau Ruth Braunroth zum 88., Frau Erika Kadach zum 85., FrauMargit Menning zum 67., Frau Ingrid Ulrich zum 74., Frau Else Wegenerzum 81., Frau Gisela Dominick zum 78., Frau Siegrid Fetz zum 75., FrauThea Förster zum 70., Frau Erika Legeler zum 72., Frau Manuela Franzzum 69., Frau Brigitte Geiß zum 74., Frau Irmtraut Heß zum 83., FrauAnneliese Kracht zum 77., Frau Margot Gottwald zum 67., Frau KarinHahn zum 76., Frau Waltraut Parusel zum 84., Frau Charlotte Semmlerzum 83., Frau Margot Mittmann zum 74., Frau Hannelore Rehwinkel zum70., Frau Regina Reimann zum 87., Frau Frieda Schulze zum 87., FrauHannelore Martin zum 70., Frau Marianne Hansen zum 75., Frau ChristaLau zum 76., Frau Elfriede Tiemann zum 83., Frau Liselotte Braun zum83., Frau Elfriede Büntig zum 70., Frau Elisabeth Jezischek zum 83., FrauRuth Skambraks zum 82., Frau Hildegard Baumgartner zum 84., FrauZdenka Schima zum 81., Frau Doris Träger zum 68., Frau Vera Hahn zum86., Frau Ursula Reuther zum 73., Frau Margot Harnisch zum 75., FrauUrsula Keil zum 78., Frau Brigitte Schütze zum 72., Frau Irene Bremerzum 70., Frau Rosemarie Brendel zum 70., Frau Dora Gärtner zum 86.,Frau Ursula Langowski zum 85., Frau Helga Ciecior zum 75., Frau RuthEbert zum 88., Frau Ursula Sommer zum 70., Frau Johanna Unger zum76., Frau Ilse Nolden zum 87., Frau Waltraut Stahn zum 77., Frau EllyThiele zum 76., Frau Ingrid Thietke zum 66., Frau Karin Bothe zum 69.,Frau Ingeborg Feller zum 80., Frau Sybilla Lieblang zum 75., Frau RenateMeyer zum 88., Frau Ursula Zimmermann zum 67., Frau Ingrid Gerlachzum 66. und Frau Charlotte Krüger zum 81. Geburtstag.

Inhaltsverzeichnis

Aufruf zur Wahl und Kürung des Sabinchenpaares 2014 .................... 9Aus dem Rathaus ............................................................................... 11Stadt Treuenbrietzen ......................................................................... 10Glückwünsche .......................................................................................... 1Wirtschaftsförderung Treuenbrietzen .................................................. 112010-2025 / Leitbild der Stadt Treuenbrietzen ...................................... 11Verkäufe von Grundstücken und Immobilien der StadtTreuenbrietzen ........................................................................................12Miet-/Pachtangebote der Stadt Treuenbrietzen .................................... 12Mietangebote der Treuenbrietzener Wohnungsbaugesellschaft mbH ..... 12Wissenswertes ...................................................................................13Bereitschaftsdienst der WWN WasserwirtschaftsgesellschaftNieplitztal mbH ....................................................................................... 13Havariedienste ........................................................................................13Öffnungszeiten unserer öffentlichen Einrichtungen ............................ 13Blutspende 2014 .....................................................................................13Rentenberatung ......................................................................................13Lust auf Besuch? Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien! ... 13Arbeit an Entwicklungsstrategie beginnt – Mischen Sie sich ein! ....... 13Grundlehrgang für Übungsleiter in Treuenbrietzen .............................. 14Wir informieren: Abfallentsorgung im Winter ........................................ 14Bibliotheksnachrichten ..................................................................... 14„2013 ist zerronnen, 2014 hat begonnen!“ ........................................... 14Vereine / Verbände / Parteien ......................................................... 15Einladung zurMitglieder-Wahlversammlung des KinofördervereinTreuenbrietzen e. V. ................................................................................15Heimatverein Treuenbrietzen e.V .......................................................... 15Treuenbrietzener Tennisclub Blau – Weiß 91 ....................................... 15Mitteilungen des MTV 1861 Treuenbrietzen e.V. .................................. 15Seniorenakademie Treuenbrietzen ............................................... 15Veranstaltungen .....................................................................................17Kammerspiele Treuenbrietzen ...................................................... 17Veranstaltungen in den Kammerspielen ................................................ 17Veranstaltungen .................................................................................17Veranstaltungskalender für den Februar 2014 .................................... 1720. Sabinchenfestspiele .................................................................... 17Markt- und Festmeile zu den 20. Sabinchen-Festspielen .................... 17Schulen / Kindereinrichtungen ....................................................... 17Ein ganz besonderes Erlebnis ............................................................... 17In der Weihnachtsbäckerei .................................................................... 17Dornröschen auf der Kinobühne! .......................................................... 18Traditionelles Adventsstübchen in der Kita „Spielkiste“ inTreuenbrietzen wieder eröffnet! ............................................................ 18Weiter auf Erfolgskurs Treuenbrietzener Gymnasiastenspielen sich wieder an die Spitze .......................................................... 18Aktionen rund ums BUCH ....................................................................... 18„Potzbadibautz Mann! - Bruchlandung in Ollis Kita“ .............................. 19Hallo Liebe Elternsprecher des Gymnasium „Am Burgwall“ ................ 1953. Mathematik-Kreisolympiade (2. Stufe) ............................................. 19Kirchen ..................................................................................................20Satzung für den Friedhof der Evangelischen KirchengemeindeBrachwitz ................................................................................................20Friedhofsgesetz: § 33 Gärtnerische Gestaltung und Pflege ............... 20Gebührenordnung der Evangelischen KirchengemeindeBrachwitz für den Friedhof Brachwitz ................................................. 21Ortsteile ................................................................................................21Bardenitz / Pechüle / Klausdorf ............................................................. 21Brachwitz ................................................................................................22Dietersdorf ..............................................................................................22Feldheim / Schwabeck ........................................................................... 22Frohnsdorf ..............................................................................................22Lobbese / Pflügkuff / Zeuden ................................................................ 22Lühsdorf ..................................................................................................22Marzahna / Schmögelsdorf .................................................................... 22Niebel .......................................................................................................22Niebelhorst ..............................................................................................22Rietz / Rietz-Ausbau / Rietz-Bucht / Neu-Rietz .................................... 22Veröffentlichung einer BekanntmachungÖffentliche Ausschreibung nach VOB/A .............................................. 23

- 11 - Nr. 01/14

Das Fest derDiamantenen Hochzeit

feierte das EhepaarLieselotte und Paul Liepe

aus Treuenbrietzen am 19.12.2013Dazu nachträglich die herzlichsten Glückwünsche

auch im Namen der Stadtverordneten.Michael Knape, Bürgermeister

Wirtschaftsförderung TreuenbrietzenDie Industrie und Handelskammer Potsdam führt an jedem zweiten Diens-tag im Monat einen Sprechtag für Unternehmer und Existenzgründer imRathaus, Zimmer 205 durch. Teilnahme nur nach Anmeldung überTel. 0331 / 2786205 (IHK) oder das Gewerbeamt der StadtTreuenbrietzen, Herrn Heinze Tel. 033748 / 74720.

Bürgeramt Treuenbrietzen

2010-2025 / Leitbild der Stadt Treuenbrietzen

mit den Ortsteilen: Bardenitz, Brachwitz, Dietersdorf, Feld-heim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf, Marzahna, Niebel,Niebelhorst und Rietz im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Sie erinnern sich? Wie soll die Stadt Treuenbrietzen im Jahr2025 aussehen?

Mit dieser Fragestellung wurden Sie im Jahr 2010 eingeladen, gemein-sam mit den Stadtverordneten, Ortsbeiräten und der Verwaltung dasLeitbild der Stadt Treuenbrietzen als Orientierung für die nächsten 10 bis15 Jahre zu entwickeln.Im Ergebnis unserer gemeinsamen Diskussion wurde am 17.01.2011 dasLeitbild unserer Stadt mit folgenden 10 Oberzielen verabschiedet:

1. Treuenbrietzen zeichnet sich durch eine bürgerfreundliche,leistungsfähige Verwaltung aus, die auch den zukünftigenHerausforderungen gewachsen ist.Handlungsfelder:• Erreichbarkeit und Serviceleistungen für unsere Kunden • Inter-kommunale Zusammenarbeit mit Nachbarstädten und -gemeinden• Aus- und Fortbildung

2. Treuenbrietzen zeichnet sich durch eine hohe Sicherheit undein hohes Ordnungsverhalten aus.Handlungsfelder:• Sauberkeit der Stadt • Sicherheit und Ordnung (inkl. Brand- undLärmschutz)

3. Treuenbrietzen ist ein durchgängiger Bildungsstandort undzeichnet sich durch ein hohes Bildungsniveau sowie einepraxisorientierte Schulbildung aus.

Das Fest derGoldenen Hochzeitfeierte das Ehepaar

Heide-Marie und Peter Knapeaus Treuenbrietzen am 28.12.2013

Dazu nachträglich die herzlichsten Glückwünscheauch im Namen der Stadtverordneten.

Michael Knape, Bürgermeister

Handlungsfelder:• Gymnasium erhalten • Übergang von der schulischen zur berufli-chen Ausbildung/Studium

4. Treuenbrietzen ist eine Stadt, deren Bürgern die Kultur amHerzen liegt.Handlungsfelder:• Sabinchenfest • Kulturelle Landschaft-Angebotsseite • KulturelleLandschaft-Nachfrageseite

5. Treuenbrietzen zeichnet sich durch eine sozial stabile Stadtaus, in der sich Bürger aktiv engagieren und in der den Her-ausforderungen des demografischen Wandels aktiv begeg-net wird.Handlungsfelder:• Aktives Altern • Bürgerschaftliches Engagement • Kindertagesstät-ten • Soziales Gefüge

6. Treuenbrietzen ist ein regionales Zentrum der Gesundheits-förderung und des Breitensports.Handlungsfelder:• Gesundheits-, Dienstleistungsangebot • Sport

7. Treuenbrietzen zeichnet sich als eine attraktive Stadt mit his-torischem Stadtkern aus, die sich den Bedürfnissen eineralternden Gesellschaft stellt.Handlungsfeld:• Infrastruktur

8. Treuenbrietzen zeichnet sich durch eine gute und ausrei-chende Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur aus.Handlungsfeld• Verkehrsinfrastruktur

9. Treuenbrietzen zeichnet sich durch eine naturnahe/grüne Stadtaus, die ihre natürlichen Ressourcen nachhaltig entwickelt.Handlungsfelder:• Friedhöfe/Ruhestätten • Natur- und Landschaftspflege • Naturge-mäße Waldwirtschaft

10. Treuenbrietzen zeichnet sich durch eine innovative Wirtschaftin den Bereichen Gesundheit, Metall, Energie und Landwirt-schaft aus. Als Berlin nahes touristisches Naturerholungsgebietentwickelt die Stadt eine darauf ausgerichtete gute Infrastruktur.Handlungsfelder:• Wirtschaftsförderung • Dorfgemeinschaftshäuser • Tourismus

Im Rahmen der Erarbeitung des Leitbildes haben insbesondere Sie, liebeBürgerinnen und Bürger, wertvolle Hinweise gegeben.Ihr Engagement für eine positive Entwicklung der Stadt Treuenbrietzenist uns auch weiterhin sehr wichtig. Uns interessieren Ihre Meinung undIhr Standpunkt zur Umsetzung der Oberziele und Handlungsfelder unse-res aktuellen Leitbildes.Im Internet haben wir daher auf der Startseite unsererHomepage unter dem Stichwort „Leitbild“ ein Kontaktformularfür Sie eingerichtet.Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ideen, Anregungen und Kritik zu äu-ßern. Welche Handlungsfelder sind nach Ihrer Auffassung zur Errei-chung der 10 Oberziele besonders geeignet oder bedürfen einer Anpas-sung? Was wünschen Sie sich für Treuenbrietzen für die nächsten 11Jahre? Wo liegen für Sie die Schwerpunkte? Ist die Umsetzung eines der10 Oberziele für Sie besonders wichtig? Wenn ja, welches und auswelchem Grund? Welche Ideen und Vorschläge haben Sie? Was liegtIhnen besonders am Herzen? Gibt es Handlungsfelder, die aus IhrerSicht ggf. sogar vernachlässigt werden?Ihre Meinung ist uns wichtig. Bitte teilen Sie uns Ihre Anregun-gen über das Internet mit.Gemeinsam mit Ihnen möchten wir eine erfolgreiche Leitbildumsetzungweiter voranbringen.Die Auswertung Ihrer Anregungen dient der Vorbereitung einer Einwohn-erversammlung zur Leitbildanpassung am Mittwoch, den 12. März 2014um 19.00 Uhr im Bürgerhaus „Alte Feuerwehr“.Bitte besuchen Sie zahlreich diese Einwohnerversammlung. Hier wirddie Sammlung Ihrer Anregungen vorgestellt und ausgewertet.

IhrMichael Knape, Bürgermeister

Heute erhalten Frau Rita Göse zum 74. und Frau Erika Grüneberg zum69. Geburtstag die allerbesten Glückwünsche.

Michael Knape, Bürgermeister

Nr. 01/14 - 12 -

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Zu erfragen unter Tel.: 033748 / 15538 Treuenbrietzener WobauGmbH

Verkäufe von Grundstücken und Immobiliender Stadt Treuenbrietzen

Treuenbrietzen, eine idyllische Kleinstadt, verfügt über einen mittelalter-lichen Stadtkern und ist Mitglied der AG „Städte mit historischen Stadtker-nen“ im Land Brandenburg. Überregional ist Treuenbrietzen durch dieMoritat vom „Sabinchen“ als „Sabinchenstadt“ bekannt. Mit seinen ca.8000 Einwohnern ist Treuenbrietzen Sitz der Verwaltung der OrtsteileBardenitz, Brachwitz, Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese,Lühsdorf, Marzahna, Niebel, Niebelhorst und Rietz. Die Stadt hat eineGrundschule und ein Gymnasium, Kindertagesstätten/Horte, Jugendclub,Bibliothek, Seniorenheime sowie diverse medizinische Einrichtungen.Durch das sehr ausgeprägte Vereinswesen gibt es vielseitige Kultur-und Freizeitangebote. Es sind diverse Einkaufsmöglichkeiten und Gas-tronomie vorhanden.Treuenbrietzen befindet sich östlich der KreisstadtBad Belzig (Entfernung ca. 20 km) und südlich der LandeshauptstadtPotsdam (Entfernung ca. 30 km). Zur Bundesautobahn Berlin-Münchensind es ca. 13 km (Anschlussstelle Niemegk). Die Stadt ist sehr gut überden öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen.

Treuenbrietzen, Burgwallstraße 1, Haus IIFlur 3, Flurstück 60 Teilfläche, Größe ca. 700 m², bebaut - massiver Klinkerbau- das Gebäude wurde bis

Ende 2007 als Gymnasiumgenutzt

- das Grundstück ist voll er-schlossen

- sehr gut für eine gewerbli-che Nutzung geeignet

- teilweise an Vereinevermietet

- Kaufpreis zzgl. Vermes-sungskosten

Mindestangebot: 63.000 EUR

Treuenbrietzen, Vogelgesangstraße 42Flur 2, Flurstück 2, Größe 514 m², unbebaut- Sehr ruhige Wohnlage inmitten des historischen Stadtkerns

(Sanierungsgebiet).- Ortstypisch bebaubar in geschlossener Bauweise (straßenbegleitende

Baulückenschließung).- Eigentumsförderung über Investitionsbank des Landes Brandenburg

(Grundförderung zzgl. Zulagen) möglich.Mindestangebot: 15.420 EUR

Treuenbrietzen, Vogelgesangstraße 64Flur 2, Flurstück 516, Größe 237 m², bebaut- Sehr ruhige Wohnlage inmitten des historischen Stadtkerns

(Sanierungsgebiet).- Vorgesehen als prioritäres Objekt der Altstadtsanierung mit geplan-

tem hohen Förderzuschuss.- Objekt als Wohnung zur Eigennutzung oder für Mietwohnungen in un-

terschiedlichen Zuschnitten geeignet. Es besteht umfassenderSanierungsbedarf.

- Ergänzend zur Städtebauförderung ist eine Eigentumsförderung überdie Investitionsbank des Landes Brandenburg (Grundförderung zzgl.Zulagen) möglich.

Mindestangebot: 6.500 EUR

Treuenbrietzen, OT Frohnsdorf, Karl-Marx-Straße 1,Flur 32, Flurstücke 79 und 78, Größe 733 m², unbebaut- bebaubar mit Garagen, keine Wohnbebauung- Objekt erschlossen und teilweise eingefriedet- Verpachtung ist ebenfalls möglich

Mindestangebot: 7.500 EUR

Treuenbrietzen, OT DietersdorfFlur 1, Flurstücke 18/2 Teilfläche, Größe ca. 4.000 m², unbebaut- bebaubar mit straßenseitiger Wohnbebauung oder mit nicht stören-

dem Gewerbe möglich- sehr ruhige Wohnlage in einer Nebenstraße- große Garten-, Acker- und Grünlandfläche am Grundstück

Mindestangebot: 10 EUR/m²

neues Mindestangebot

58.000 EUR

Treuenbrietzen, OT DietersdorfFlur 1, Flurstück 149, Größe 6.889 m², bebaut- bei dem Grundstück handelt es sich um eine Gaststätte mit Wohnung

und großzügiger Freifläche- die Wohnung besteht aus drei Zimmern mit Küche, Bad und Flur- die Gaststätte grenzt unmittelbar an dem örtlichen Freibad und wird

mit einer Holzheizung beheizt (Schwerkraft)- Baujahr 1977, komplette Erneuerung der Gaststätte in 2003- Parkplätze sind reichlich vorhanden / Vermietung möglich

Mindestangebot: 44.500 EUR

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Wissenswertes

Bereitschaftsdienst der WWN Wasserwirtschafts-gesellschaft Nieplitztal mbH

Der Bereitschaftsdienst der WWN WasserwirtschaftsgesellschaftNieplitztal mbH ist außerhalb der festgelegten Arbeitszeit (Arbeitszeit:Montag bis Donnerstag von 6:30 Uhr - 15:30 Uhr und Freitag von 6:30Uhr - 12:00 Uhr) für den Bereich Versorgung (Trinkwasser) unterder Ruf-Nr. 03 37 48/ 1 52 17 und für den Bereich Entsorgung (Ab-wasser) unter der Ruf-Nr. 03 37 48/ 7 02 75 zu erreichen.

Müller, Meinusch - Geschäftsführer

HavariediensteWasser-Zweckverband Jüterbog/Fläming: 03372 / 41790Stromstörungen: 03361 / 7332333EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH: 0331 / 7495 330Stadtverwaltung Treuenbrietzen (Straßenbeleuchtung, Straßen-schäden): 033748 / 74710

Die Öffnungszeiten der Beratungsstellen entnehmen Sie bitte den Aus-hängen im Bürgeramt, Seniorenzentrum oder dem Fläming-Echo.

Öffnungszeiten unserer öffentlichen EinrichtungenSprechzeiten Rathaus

Montag nach VereinbarungAm Montag ist das Rathaus ab 12:00 Uhr geschlossen.Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 UhrMittwoch nach VereinbarungDonnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 UhrFreitag nach Vereinbarung

Erweiterte Sprechzeiten des Bürgeramtes für die Bereiche Meldewe-sen, Gewerbe und soziale Angelegenheiten: zusätzlich Donnerstag von13:00 bis 17:00 Uhr.Achtung! Am 24. und 31. Dezember bleibt das Rathaus geschlossen.Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus zu den Sprechzeiten erreich-bar. Ab 2. Januar 2014 gelten wieder die regulären Sprechzeiten.

Stadtinformation TreuenbrietzenMontag 09:00 Uhr bis 12:00 UhrDienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 UhrMittwoch 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 17:00 UhrFreitag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Achtung! Am 24. und 31. Dezember bleibt die Stadtinformation geschlos-sen. Zwischen den Feiertagen ist die Stadtinformation zu den Öffnungs-zeiten erreichbar. Ab 2. Januar 2014 gelten wieder die regulären Öff-nungszeiten.

Bibliothek Großstraße 1 in TreuenbrietzenMontag geschlossenDienstag 11:00 Uhr bis 17:00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 11:00 Uhr bis 17:00 UhrFreitag 11:00 Uhr bis 17:00 UhrSamstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Blutspende 2014Am 06.02.2014 findet von 15:00 – 19.00 Uhr die nächste Blutspende imBürgerhaus „Alte Feuerwehr“ in der Breiten Straße statt. Wir möchtenhiermit den Treuenbrietzenern für die rege Teilnahme danken.

E. Meyer

RentenberatungDas Versicherungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark wird künftigkeine Außensprechstunden in Ämter und Gemeinden vorhalten.Die Bürger Ihrer Gemeinde können die Sprechzeit des Landratsamtes,dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr in Bad Belzig,Papendorfer Weg 1 nutzen. Beraten wird zu Fragen bei der Rentenan-tragstellung, der Antragsaufnahme für Maßnahmen der gesundheitlichenRehabilitation, der Kotenklärung zur Prüfung des Versicherungsan-spruches und zum Versicherungsverlauf sowie Erläuterungen vonLeistungsbescheiden. Es werden amtliche Beglaubigungen von Unter-schriften, eidesstattlichen Erklärungen und Zeugenerklärungen sowieKopien von Dokumenten für sozialversicherungsrechtliche Zwecke vor-genommen.Auch können die Beratungsstellen der Deutschen Renten Versicherung

Sabinchen-Festspiele13. - 22. Juni 2014

Berlin Brandenburg und deren Versicherungsberater kontaktiert werden.Beratungsstellen: Bad Belzig, Magdeburger Straße 22,Tel. 033841/6228-0, Fax: 033841/6228-1Email: [email protected]

Meißner, Fachdienstleiterin FB 5 Fachdienst Soziales und Wohnen,Besondere soziale Leistungen des Landkreis Potsdam Mittelmark

Lust auf Besuch?Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien!

Die Schüler der Andenschule Bogota (Kolumbien) wollen gerne einmalden Verlauf von Jahreszeiten erleben. Dazu sucht das Humboldteumdeutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendli-chen (15 bis 17 Jahre alt) als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Spannend istes, mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erlebenund gleichzeitig ein Fenster zu Shakiras fantastischem Heimatland auf-zustoßen. Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit „Waka Waka“?Erfahren Sie aus erster Hand, dass das Bild der Welt von Kolumbiennichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Diekolumbianischen Jugendlichen lernen Deutsch als Fremdsprache, so dasseine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ist schulpflichtig und soll die zu ihrer Wohnung nächstliegende Schulebesuchen (Gymnasium oder Realschule). Der Aufenthalt bei Ihnen istgedacht von Samstag, den 26. April bis zum Sonntag, den 13. Juli 2014.Wenn Ihre Kinder Kolumbien entdecken möchten, besteht die Möglichkeitfür einen Gegenbesuch.Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internatio-nale Servicestelle für Auslandsschulen Humboldteum e.V., Geschäfts-stelle, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 21 401, Fax 0711-2221 402, e-mail: [email protected]

Lokale Aktionsgruppe (LAG)Fläming-Havel e.V.Schlossstraße 114827 Wiesenburg/ Mark

Telefon: 03 38 49/ 901948Telefax: 03 38 49/ 901951Datum: 20.12.2013

Arbeit an Entwicklungsstrategie beginnt –Mischen Sie sich ein!

Die Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel ruft alle Einwohner imländlichen Raum des Landkreises Potsdam-Mittelmark und derStadt Brandenburg an der Havel auf, sich mit eigenen Ideen ander Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie zu beteili-gen. Am 01.02.2014 lädt sie zu einer ersten Infoveranstaltungein, der zwei Wochen später Workshops zur Ideenfindung fol-gen. Was macht die Region auch in Zukunft lebenswert? Wel-che Themen sollen für Verbesserungen angegangen werden?Welche konkreten Ideen sollen berücksichtigt werden? Dieseund andere Fragen werden mit allen Interessierten diskutiert.Ziel der Lokalen Aktionsgruppe Fläming-Havel (LAG) ist es, die nachhal-tige Entwicklung auf dem Lande zu fördern und so den hier lebendenMenschen eine gute Zukunft zu ermöglichen. In den kommenden 5 Mona-ten wird deshalb gemeinsam mit den Gemeinden, Vereinen, Unterneh-men und Einwohnern eine Entwicklungsstrategie für die Jahre 2014 bis2020 erarbeitet. Mit diesem Papier wird sich die Region zwischen Beetzseeund Treuenbrietzen, zwischen Nuthetal und Wiesenburg am Wettbe-werb um die Anerkennung als LEADER-Förderregion bewerben. Unter-stützt wird die Aktionsgruppe bei der Erstellung des Konzeptes durchdas erfahrene Fachbüro „Die Raumplaner“.Ausgehend von einer Analyse der Stärken und Schwächen der Regionsollen mit allen Akteuren abgestimmte Entwicklungsziele und Handlungs-schwerpunkte erarbeitet werden. Dabei können alle Interessierten mit-wirken und ihre konkreten Ideen, Ziele, Aktionen und Visionen auf fol-genden Veranstaltungen vorstellen oder über den direkten Kontakt zuden Mitarbeiterinnen im Regionalbüro der LAG einbringen. Die LokaleAktionsgruppe lädt alle, die sich einmischen wollen herzlich zu den fol-genden Terminen ein:

• 01.02.2014 (Sa.), 10 Uhr, Heimvolkshochschule am Seddiner See -Auftakt und Informationsveranstaltung zur Erstellung der Entwicklungs-strategie (Inhalte: Was ist LEADER / ländliche Entwicklung? WelcheFunktion hat die LAG? Vorstellung der Ergebnisse aus der Stärken-

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Sabinchen-Festspiele13. - 22. Juni 2014

Schwächen / Chancen-Risiken-Analyse der Region Fläming-Havel)• 13.02.2014 (Do.), 17 Uhr, Kulturscheune Wusterwitz – Ideenschmiede

(Inhalt aller Ideenschmieden: Welche Themen sind wichtig für die Zu-kunft der Region? Welche Projektansätze gibt es? Wer will mit wemzusammenarbeiten?)

• 15.02.2014 (Sa.), 10 Uhr, Tiedemannsaal Beelitz – Ideenschmiede• 19.02.2014 (Mi.), 17 Uhr, Kunsthalle Wiesenburg – Ideenschmiede• 26.03.2014 (Mi.), 17 Uhr, TGZ „Fläming“ GmbH Bad Belzig – Vorstel-

lung und Diskussion des Entwurfes der Entwicklungsstrategie für dieLAG Fläming-Havel

Für den Mai 2014 ist dann der formelle Beschluss der neuen RegionalenEntwicklungsstrategie (RES) auf einer Mitgliederversammlung der Loka-len Aktionsgruppe Fläming-Havel vorgesehen.Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie als Einwohner im ländlichenRaum, die Chance ergreifen sich einzumischen. Nutzen Sie die Gelegen-heit bei den Ideenschmieden Ihre Vorschläge und Gedanken zur künfti-gen Entwicklung der Region mit einzubringen.Für eine bessere Planung bitten wir für die Februartermine um Anmel-dung bis zum 20. Januar 2014 unter den am Ende stehenden Kontakt-daten. Bei Bedarf werden wir an den Wochenendterminen parallel eineKinderbeschäftigung anbieten. Bitte teilen Sie uns eventuellen Bedarfunter Altersangabe des Kindes mit. Weitere Informationen finden Sie imInternet unter www.flaeming-havel.de/res.Für Fragen steht Ihnen auch Synthia Groß unter der Rufnummer 033849/90 19 48 oder per E-Mail [email protected] zur Verfügung.

Grundlehrgang für Übungsleiter in TreuenbrietzenDer Kreisportbund Potsdam-Mittelmark e.V. organisiert einen Grund-lehrgang für Übungsleiter in Treuenbrietzen. Mit der Grundausbildungwird der erste Schritt für die C-Lizenz oder den Jugendleiter gelegt, umeine qualifizierte Arbeit in Sportvereinen oder anderen breitensportlichenTätigkeitsfeldern leisten zu können. Der Inhalt dieses Lehrgangs istsportartübergreifend und wird in theoretischer sowie praktischer Formvermittelt. Schwerpunkte werden der Aufbau und die methodisch richti-ge Reihenfolge der Inhalte einer Trainingseinheit sein.Der Lehrgang findet vom 12.03. bis zum 29.03.2014 immer Mittwoch,Freitag und Samstag statt. An den Wochentagen Mittwoch und Freitagbeginnt der Lehrgang um 18.00 Uhr, Samstag um 09.00 Uhr.Die Kosten belaufen sich auf 110,-€ für Vereinsmitglieder des Kreis-sportbundes Potsdam-Mittelmark bei Anmeldung bis zum 10.02.2014, sonst125,-€. Nichtvereinsmitglieder haben eine Teilnehmergebühr von 220,-€zu entrichten. Die Lehrgangskosten für Vereinsmitglieder können außer-dem vom Kreissportbund bezuschusst werden.

Anmeldung:Bei Interesse sind Anmeldungen ab sofort beim Kreissportbund Potsdamtelefonisch unter 03382/ 70 40 200 oderper Mail: [email protected] möglich.

Thomas Bottke, Kreissportbund Potsdam-Mittelmark

Wir informieren:Abfallentsorgung im Winter

Ein Winter mit viel Schnee und Eis führtim Landkreis Potsdam-Mittelmark undseinen Ortschaften zu erheblichenBeeinträchtigungen bei der Abfall-entsorgung. Grund dafür sind Schnee-berge an der Straße, Glätte und par-kende Fahrzeuge, welche eine stö-rungsfreie Entsorgung behindern. TrotzRäum- und Streudienst können einigeStraßen nicht oder nur mit erheblicherVerspätung angefahren werden.Die Mitarbeiter der APM Abfall-wirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbHgeben ihr Bestes, um die touren-planmäßige Entsorgung termingerechtvorzunehmen. Die Fahrer derAbfallsammelfahrzeuge müssen je-doch die Situation und die Risiken vorOrt eigenständig einschätzen undentscheiden, ob sie verschneite undvereiste Straßen befahren. ObersterGrundsatz ist eine gefahrlose Entsor-

gung bzw. Personenschäden, Schäden am Eigentum der Bürger/-innenund am Fahrzeug zu vermeiden.Für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung wird auch die Unterstützungund das Verständnis aller Anwohner/-innen benötigt! Mit Berücksichti-gung der nachfolgenden Tipps, kann die Abfallentsorgung im Winterweitestgehend ohne Probleme erfolgen.

Tipps zur Bereitstellung der Abfälle• Sollte witterungsbedingt bei Ihnen die Abfallentsorgung ausfallen,

können Sie für den in der Ausfallzeit anfallenden Restabfall vorüber-gehend die 40 Liter Restmüllsäcke des Landkreises Potsdam-Mittel-mark benutzen. Diese erhalten Sie in den im Abfallkalender 2013/2014auf der Seite 24/25 aufgeführten Vertriebseinrichtungen.

• Hilfreich ist es, wenn Abfallbehälter an die nächste geräumte und gutanfahrbare Straße zur Entsorgung bereitgestellt werden. Diese bittegut beschriften, dass jeder Bürger auch nach der Leerung seinenpersönlichen Behälter wieder findet.

• Bei der Bereitstellung der Behälter vor dem Grundstück bitten wirdafür zu sorgen, dass am Entsorgungstag der Stellplatz der Abfall-behälter rechtzeitig vor der Leerung geräumt und gefahrlos für unse-re Mitarbeiter zu erreichen ist.Der Frost sorgt häufig dafür, dass der Inhalt der Behälter anfriert. Soverbleiben teilweise kleinere oder größere Mengen im Abfallbehälter. DerNutzer der Behälter ist dann häufig verärgert, da die Entleerung nichtvollständig erfolgt und z.B. bei Restmüll trotzdem bezahlt werden muss.

• Da es aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen unseren Mitarbeiternuntersagt ist, angefrorenen Abfall manuell aus dem Behälter zu lösen,empfehlen wir rechtzeitige Vorkehrungen für eine ordnungsgemäßeEntleerung zu treffen. Hilfreich ist deshalb beispielsweise in dieserJahreszeit die Abfälle nicht lose sondern in Müllbeuteln verpackt inden Abfallbehälter zu geben. Die Bioabfälle aber bitte nicht in Plastik-müllbeutel sondern lieber in Papier einpacken. Ggf. legen Sie die Seiten-wände der Biotonne mit Papier oder Kartonagen aus, so dass derAbfall nicht im Behälter anfrieren kann.

Die Mitarbeiter/-innen der APM Abfallwirtschaft Potsdam-MittelmarkGmbH bedanken sich hiermit für Ihre freundliche Unterstützung undMitwirkung.

Bibliotheksnachrichten

„2013 ist zerronnen, 2014 hat begonnen!“Auch 2014 stehen neue Medien im Regal.Kinderbücher:Jeff Kinney: „Gregs Tagebuch 8 – Echt übel!“ (Sein Freund hat eineFreundin, ohne ihn ist es langweilig)Piers Torday: „Die große Wildnis“ (Besondere Begabung mit Tieren zusprechen)Alexandra Maxeiner: „Ich, Lilly und der Rest der Welt“ (Schwesternstreiten gerne)Lee Bacon: „Joshua Schreck- Er will die Welt retten. Seine Elternwollen sie zerstören.“ (Witzig, Spannung, Superhelden, Zombies)Jugendbücher:John Grisham: „Theo Boone - Der Überfall“ Band 3 (Spannung pur)Peter Freund: „GUARDIANS OF SECRET POWERS - Das Siegel desTeufels“ (Fantasy-Jagd durch die City von Berlin)P.C. Cast u. Kristin Cast: „HOUSE OF NIGHT - Entfesselt Band 11 (Dervorletzte Band der großen Vampir-Serie)Erwachsene:David Baldacci: „ZERO DAY“ (Thriller)DVDs:Robbie Williams - Swing Both Ways -Fettes Brot - 3 is ne party -Little Mix - Salute -Celine Dion - Loved me back to Life -Eminen - Marshall Mathers LP 2 -Lady Gaga - Artpop -

„Wir sagen Danke“Als die Anfrage kam, ob eine Erzieherin bei der Erweiterung der Öff-nungszeiten der Schulbibliothek mitwirken kann, war Silvia Schrötermit Begeisterung gleich dabei. Der Anfang war schwer. Man musste sicherst einarbeiten. Mit der Zeit lernte sie die Wünsche der kleinen Leserat-ten kennen und wusste auch, wer was gerne liest. Alles Gute für ihrenneuen Arbeitsbereich in Wittenberg. Noch einmal Dankeschön für dieAusleihhilfe in der Schulbibliothek.

K. Coenen-Seehaus

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Vereine / Verbände / Parteien

Einladung zur Mitglieder-Wahlversammlung desKinoförderverein Treuenbrietzen e. V.

Liebe Kinofreundinnen und Kinofreunde,zum Freitag, dem 21.02.2014 laden wir um 19.00 Uhr zu unserer Jahres-hauptversammlung für das Jahr 2013 als Wahlversammlung im KinoTreuenbrietzen herzlich ein.Anträge an die Mitgliederversammlung (z. B. Satzungsänderungen, Än-derungen der Tagesordnung o.ä.) können bis zum 10.02.2014 in schrift-licher oder mündlicher Form beim Vorstand eingereicht werden. Bittenutzt dieses Forum, um euch über das Vereinsleben und die weitereEntwicklung zu informieren und Verbesserungen vorzuschlagen.

TAGESORDNUNG:1. Begrüßung vom 1. Vorsitzenden und Übergabe der Versammlungs-

leitung2. Übernahme der Versammlungsleitung3. Vorstellen des Präsidiums und Beschlussfassung über die Tages-

ordnung4. Bericht des Vereinsvorsitzenden über die 4. Wahlperiode und 20135. Bericht des Kassenwarts über die 4. Wahlperiode und 2013 mit Vor-

schlag zum Haushaltsplan 20146. Bericht des Kassenprüfers über die 4. Wahlperiode und 20137. Anträge an die Mitgliederversammlung – Satzungsänderungen u.a.8. Diskussion9. Beschlüsse zum9.1 Bericht des Vereinsvorsitzenden und Entlastung9.2 Bericht des Kassenwarts und Entlastung für 20139.3 zu den Anträgen10. Vorschläge zur Wahl der Wahlkommission

Wahl der Wahlkommission11. Information über die zu wählenden Vereinsgremien (Vereinsvorstand,

Kassenprüfer, Rechtsausschuss und die Funktion im Vereinsvor-stand) mit Vorstellung der Kandidaten

12. Wahl der Gremien des Vereins und Bekanntgabe des Wahlergebnisses13. Konstituierung des neuen Vereinsvorstandes und der Ausschüsse

und Wahl des Vorsitzenden14. Bekanntgabe des Ergebnisses der Konstituierung des Vereinsvor-

standes und Vorstellen des Vereinsvorsitzenden15. Schlusswort des neu gewählten Vereinsvorsitzenden

Im Auftrag des VorstandesGudrun Böttcher, Vereinsvorsitzende

Heimatverein Treuenbrietzen e. V., Nagelgasse 12, 14929 Treuenbrietzen

GlückwünscheDer Heimatverein gratuliert Herrn Michael Knape, Frau ElkeLange, Frau Rosemarie Brendel und Frau Ingeborg Feller nach-träglich recht herzlich zum Geburtstag.

Der Vorstand

Sitzung des HeimatvereinsAm Donnerstag, dem 06. Februar 2014, um 19.30 Uhr findet im Heimatmu-seum die Jahreshauptversammlung des Heimatvereins und Wahl desneuen Vorstandes statt. Die Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen.

Tagesordnung:• Beschließen der Tagesordnung• Diskussion und Beschlussfassung zu Anträgen an den Vorstand• Bericht des Vorsitzenden zur Vereinsarbeit im Zeitraum 2013• Bericht des Schatzmeisters• Bericht des Kassenprüfers• Aussprache zu den Berichten des Vorstandes, des Schatzmeisters

und des Kassenprüfers• Beschlussfassung zum Bericht des Vorstandes und des Schatz-

meisters• Wahl der Wahlkommission• Nominierung der Kandidaten für die Wahl des Vorstandes• Wahl des neuen Vorstandes

• Bekanntgabe des Wahlergebnisses• Schlussbemerkungen des neu gewählten VorsitzendenAnschließend gemütliches Beisammensein in Reuters Restaurant.Wolfgang Ucksche, Vorsitzender

Aus dem VereinslebenDer Heimatverein hatte zu einer Geburtstagsfeier der besonderen Arteingeladen. Am Samstag den 14. Dezember des vergangenen Jahreskonnten wir 100 Jahre Hohenzollernbrunnen feiern. Wir waren sehrerfreut, an diesem Abend über 70 „Geburtstagsgäste“ begrüßen zu kön-nen. Wie angekündigt konnten wir original Filmaufnahmen von der Ein-weihung des Brunnens vor 100 Jahren zeigen sowie andere historischeFilme, die allgemeines Interesse fanden. Zur Feier des Tages spendierteder Verein Bratwürste, Bier und Glühwein. Wir hatten allerdings auchunser Sparschwein aus dem Museum mitgebracht und um eine Spendezur Herstellung der Brunnenfigur, des Kurfürsten Friedrich des I. gebe-ten. Viele unserer Gäste fütterten das Sparschwein, sodass wir dieSumme von 303,67 € notieren konnten. Auch der CDU Stadtverbandüberreichte uns eine Spende in Höhe von 200,21 €.Bei allen Gästen die uns bei unserem Projekt „Hohenzollernbrunnen“ unter-stützt haben möchten wir und an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.

Aktueller Kontostand „Hohenzollernbrunnen“:

10.000,00 € Grundkapital Heimatverein303,67 € Spende vom 14. Dezember 2013202,21 € Spende CDU Stadtverband

10.505,88 €

Wolfgang Ucksche, Vorsitzender Heimatverein

Treuenbrietzener Tennisclub Blau – Weiß 91Der Vorstand wünscht allen Tennisfreunden und seinen Famili-en ein gesundes neues Jahr und eine erfolgreiche Saison 2014.Die Jugend- und Nachwuchsabteilung fährt regelmäßig zum Training inden Sportpark Wust. Martin Einsfeld leitet dort ebenfalls das Damen-Training. Die Senioren-Trainingsgruppe fährt zweimal im Monat ins Ten-nis- und Fitness-Center Stahnsdorf. Auch die Herren fahren in den Win-termonaten wieder regelmäßig zum Training nach Wust. Meldet Euch fürdas Training bei Bernd Vägler an.Am 07. März findet unsere Jahreshauptversammlung statt. Auch wird indiesem Jahr ein neuer Vorstand gewählt. Hierzu sind alle Mitglieder noch-mals herzlich eingeladen. Beginn ist um 19 Uhr im Vereinsheim.

Bernd Vägler, Vorstand

Mitteilungen des MTV 1861Treuenbrietzen e.V.

Fasching am 15. Februar 2014 –Motto „Sommernachtstraum“

Wir laden wieder herzlich ein zum Fasching am Samstag, dem 15. Febru-ar 2014 in der Gaststätte „Treffpunkt“.Diesmal lautet das Motto „Sommernachtstraum“. Wir blenden die kalteJahreszeit aus und ziehen den Sommer für eine Nacht vor. Beach-Party,Samba, Glühwürmchen… Ein DJ, kleine Showeinlagen und entsprechen-des Ambiente sollen den Winter kurz vergessen lassen. Beginn: 20.00 Uhr (Einlass ab 19.30 Uhr) Eintrittskarten sind zum Preis von 5,00 Euro erhältlich in der Stadtinformation(Großstraße 105) und in Heidi’s Waschsalon (Leipziger Straße 186).

Jahresrückblick Mittwoch-Sportgruppe(von Rainer Sieberhein, stellvertr. Vorsitzender MTV)

Unsere Sportgruppe spielt jeden Mittwoch in der Stadthalle Volleyball,Prellball oder betätigt sich an Turngeräten. Die sportlichen Höhepunktewaren die erfolgreichen Teilnahmen am Treuenbrietzener Ü30-Beachvolleyballturnier, das unsere Mannschaft mit Sven Bär, Martin Bäse,Martin Wetzel und Matthias Nebel siegreich beendete. Beim jährlich imRahmen des Sabinchenfests im Juni stattfindenden traditionellenSabinchenlauf belegten Carsten Lehmann und René Martens jeweilszweite Plätze in ihrer Altersklasse. Beim Vereinsschwimmen im Rahmendes Nachtschwimmfestes in der Badeanstalt stellte unsere Sportgruppe

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um Klaus-Dieter Bräsigk die meisten Teilnehmer in der MTV-Mannschaft.Der MTV 1861 gewann schließlich diesen Wettkampf. Auch am 25.Treuenbrietzener Turnfest beteiligten wir uns zahlreich als Aktive und Kampf-richter. Fred Petzer gewann den Mehrkampf in seiner Altersklasse.Aber auch außerhalb der Sportstunden am Mittwoch unternehmen wirgemeinsam vielfältige Aktivitäten. Im Januar wurde wieder das traditio-nelle Skatturnier durchgeführt, bei dem Klaus-Dieter Bräsigk Pokal-gewinner wurde. Im März war unsere „Ski-Sektion“ zu einer mehrtägi-gen Abfahrts-Tour in Schladming im Salzburger Land. An einem Samstagim April fuhren wir zu unserer jährlichen History-Tour nach Berlin. Wirstiegen in den Untergrund und besichtigten den Flak-Bunker im Weddingund das Fort Hahneberg in Spandau. Höhepunkt war jedoch die Tourdurch die ehemalige amerikanische Abhörstation der NSA auf dem Teufels-berg im Grunewald. Unsere Himmelfahrtstour führte uns über Lüdendorfund Malterhausen nach Altes Lager zum Shelter Albrecht. Ein weiteresHighlight war eine Abenteuertour nach Island im August. Nachdem uns imVorjahr eine mehrtägige Raftingtour durchs warme Bosnien und Monte-negro führte, haben wir uns diesmal für den Veranstalter Arctic-Raftingauf dem Hvita-River bei Reykjavik entschieden. Bei 8 Grad Außentempe-ratur und 6 Grad im Wasser war das wieder eine ganz neue Erfahrung.Weitere Highlights waren u.a. eine Lavahöhlenwanderung, eine Quadtour,eine Gletscherwanderung und eine Schnorcheltour in der Silfra-Spalte, diedie nordamerikanische und eurasische Platte trennt. Das gletschergespeisteWasser hatte eine Temperatur von nur 2 Grad. Dies war trotz der Kälte eineinmaliges Erlebnis, da wir bis zu 30 m unter Wasser sehen konnten. ZumJahresabschluss trafen wir uns wieder im „Treffpunkt“ zum Herrenabendoder fanden uns im Vereinsheim zum 30. Stiefeltrinken ein.

Skifahren in Schladming

KORREKTUR:Herbstmeister 2013 im Geräteturnen und Mannschafts-

wettkampf im Pokalwettkampf in Michendorf(von Kathrin Kraft, Kinder- und Jugendturnwartin)

Leider hat sich in der letzten Ausgabe der Fehlerteufel eingeschlichen.Hier nun alle Platzierten mit den richtigen Ergebnissen:

Vorschule: (3- Kampf)Mädchen: Jungen:1. Elenor Schulz 21,20 Pkte 1. Anton Wiesenack 23,10 Pkte2. Jennifer-Jane Jape 20,40 Pkte 2. Lennard Kraul 19,10 Pkte3. Lucia Bölke 19,40 Pkte 3. Dennis Kietzke 18,50 Pkte4. Lenja Armbrust 13,40 Pkte

Altersklasse P1 (4- Kampf)Mädchen: Jungen:1. Anna Roßner 35,50 Pkte2. Julika Bohl 34,30 Pkte3. Hannah Fuhrmann 31,75 Pkte4. Johanna Stenzel 27,95 Pkte5. Swantje Armbrust 27,50 Pkte6. Lysann Höhl 26,60 Pkte7. Leonie Mews 19,25 Pkte

Altersklasse P2 (4- Kampf)Mädchen: Jungen:1. Sally-Lysann Peuschke 35,75 Pkte 1. Klasse2. Sarah Danneberg 35,60 Pkte 1. Levi Zmieszkol 33,70 Pkte3. Lucia Bühmann 35,35 Pkte 1. Vincent Joel Sihr 33,70 Pkte4. Antoina Bürger 35,05 Pkte5. Lea Zmieszkol 34,75 Pkte 2. Klasse

1. Bruno Brachwitz 37,95 Pkte2. Johann Specht 37,85 Pkte3. Anton Block 34,60 Pkte

Altersklasse P3 (4-Kampf)Mädchen: Jungen:1. Emma Köppe 35,65 Pkte 1. Hannes Schulze 33,80 Pkte2. Caroline Specht 34,55 Pkte 2. Avid Kallies 32,80 Pkte3. Louisa Kraahs 31,50 Pkte

Altersklasse P4 (4-Kampf)Mädchen:1. Teresa Szcepanski 35,05 Pkte2. Lea Knape 34,70 Pkte3. Anne Pflug 34,50 Pkte4. Celina Bürger 33,95 Pkte5. Emilia Siebert 32,55 Pkte

Altersklasse P5 (4-Kampf)Jungen:1. Cedric Balzer 36,50 Pkte.

Anstehende Termine:15.2.2014 Fasching unter dem Motto „Sommernachtstraum“,

Gaststätte „Treffpunkt“

Eine Terminübersicht für dieses Jahr wird demnächst auch wieder aufder Internetseite des MTV veröffentlicht.

Dajana Hellenberg, Schrift- und Pressewart

Sabinchen-Festspiele13. - 22. Juni 2014

Island - Schnorcheltour

Island - Gletscherwanderung

Berlin Grunewald - auf dem Teufelsberg

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VeranstaltungenDie Stadtverwaltung möchte alle Senioren zu folgenden Veranstaltungeneinladen:

Donnerstag, 20.2.2014 15:00 UhrSeniorenfasching im Bürgerhaus „Alte Feuerwehr“, Breite Straße 71,14929 Treuenbrietzen; Veranstalter: Stadtverwaltung Treuenbrietzen;Anmeldung erforderlich bis 14.02.2014 unter Tel. 033748/ 74777

A. Scherer, Seniorenbetreuung, Bürgeramt

Seniorenakademie Treuenbrietzen

Kammerspiele Treuenbrietzen

Veranstaltungen in den KammerspielenFreitag, 07.02.2014 20:00 UhrDer Gewölbekeller in den „Kammerspielen“ Treuenbrietzen, LeipzigerStraße 214 ist jeden 1. Freitag im Monat geöffnet. Sollte der 1. Freitag einFeiertag sein, dann ist der Gewölbekeller am darauf folgenden Freitagoffen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Infos unter Tel. 033748 / 15506.Freitag, 7.2.2014 20:15 UhrWie im Himmel - Der weltberühmte Dirigent Daniel Dareus kehrt nacheinem schweren Kollaps in sein schwedisches Heimatdorf zurück in denKammerspiele Treuenbrietzen, Leipziger Str. 214, 14929 Treuenbrietzen;Veranstalter: Kinoförderverein Treuenbrietzen e.V.; Eintritt: 4,50 €; Infosunter: 033748 / 10092 oder 033748 / 15506

Veranstaltungen

Veranstaltungskalender für den Februar 2014Montag, 3.2.2014 15:00 UhrVerkehrsteilnehmerschulung in Rampfel‚s Fahrschule; Großstraße 47,14929 Treuenbrietzen; Veranstalter: ADAC; Infos unter: 033748 / 12202Freitag, 7.2.2014 15:00 UhrFlamenco-Show Adelante „Regenbogen der Emotionen“ zeigt die Vielfaltder Tanzstile im Speise- und Veranstaltungssaal Nieplitzblick des Senioren-wohnparks Treuenbrietzen, Berliner Chaussee 43, 14929 Treuenbrietzen;Veranstalter: Seniorenwohnpark Treuenbrietzen, 14:30 Uhr gibt es Kaf-fee und Kuchen; Infos unter: 033748 / 70481Freitag, 7.2.2014 18:00 UhrTöpferabend in der Kita „Kinderland“ Pechüle, Zingelstraße, 14929Treuenbrietzen GT Pechüle; Veranstalter: Kita „Kinderland“ Pechüle; In-fos unter: 033748 / 15648Mittwoch, 12.2.2014 13:00 UhrVerkehrsteilnehmerschulung in Rampfels Fahrschule; Großstraße 47,14929 Treuenbrietzen; Veranstalter: ADAC; Infos unter: 033748 / 12202Mittwoch, 26.2.2014 15:00 UhrFasching-Zauberhafte Märchenwelt - Therapeuten verwandeln sich innärrische Märchengestalten im Speise- und VeranstaltungssaalNieplitzblick des Seniorenwohnparks Treuenbrietzen, Berliner Chaus-see 43, 14929 Treuenbrietzen; Veranstalter: SeniorenwohnparkTreuenbrietzen, 14:30 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen; Infos unter: 033748/ 70481Donnerstag, 27.2.2014 19:30 UhrGeneralprobe Karneval mit dem Thema „Wetten das“ in der Turnhalle inPechüle, In der Gasse 10, 14929 Treuenbrietzen GT Pechüle; Veranstal-ter: Sportverein Bardenitz; Infos unter: 033748 / 12503Freitag, 28.2.2014 20:00 UhrKarneval mit dem Thema „Wetten das“ in der Turnhalle in Pechüle, In derGasse 10, 14929 Treuenbrietzen GT Pechüle; Veranstalter: SportvereinBardenitz; Infos unter: 033748 / 12503

20. Sabinchenfestspiele

Markt- und Festmeilezu den

20. Sabinchen-Festspielen13.06. – 15.06.2014

Großes Markttreiben in historischer Altstadt anlässlich der20. Sabinchen-Festspiele der Stadt Treuenbrietzen –

Haben Sie einen Stand mit historischem Handwerk, Kunstge-werbe, -handwerk oder vorführendem Gewerbe? Möchten SieIhre Firma oder Ihren Verein zum Sabinchenfest präsentieren?Dann sind Sie auf unserer Markt- und Festmeile genau richtig.

Bewerbungen bitte an:Tel. 0172 / 3969104

per Email: [email protected]

Tel. 0172 / 94 85 890per Email: [email protected]

Das nächste Amtsblatt erscheintam 29.01.2014

Redaktionsschluss ist der 13.01.2014

Schulen / Kindereinrichtungen

Sabinchen-Festspiele13. - 22. Juni 2014

Ein ganz besonderes ErlebnisAm Freitag den 29.11. machten wir, wie immer freitags, eine Exkursion.Unser Ziel war dieses mal der große Kuhstall der AgrargesellschaftBardenitz. Mit Christine war unser Besuch abgesprochen und so zogenwir los.Im Stall angekommen besuchten wir zuerst die Kälber. Als wir in dennächsten Stall kamen bemerkten wir, dass dies die Kühe waren, die inder nächsten Zeit kalben sollten. Sie hatten schon riesengroße Euter undmächtig dicke Bäu-che. Als wir denGang entlang gingenkonnten wir schon ineiner Box ein ganzfrisch geborenesKalb im Stroh liegensehen. Sein Fell sahsogar noch ein we-nig nass und strup-pig aus.Als wir jedoch andas Ende des Gan-ges anlangten be-merkten wir an einer Kuh schon richtig viel Schleim und wir ahntenschon, was da bald geschehen würde. Und richtig. Ramona kam undfühlte in die Kuh hinein und meinte es dauert nicht mehr lange. Wir ent-schlossen uns zu warten. Alle waren sehr, sehr leise und ruhig um diekalbende Kuh nicht zu erschrecken. Ramona holte noch einen Kollegenund es dauerte nur noch kurze Zeit bis das Kälbchen geboren war. DerSchleim wurde von der Nase entfernt, das es gut Luft bekommen konnteund mit Stroh wurde sein Fell abgerieben. Schon bald darauf leckte dieMutter ihr Kalb ab und aus ihrem Euter begann schon die Milch zu trop-fen. Wir verabschiedeten uns von dem Kälbchen und werden es bald in„unserem“ Kälberstall in Pechüle besuchen, denn zu den Kälbchen dortpflegen wir Tierpatenschaften. Übrigens, es ist ein Mädchen und jetztmüssen wir uns noch einen tollen Namen überlegen.So etwas kann man nur in der Naturkita „Kinderland“ in Pechüle erleben!

Elke Hagen

In der WeihnachtsbäckereiAm Mittwoch, den 11.12.13 fuhren die Kinder aus dem „Haus der kleinenStrolche“ mit dem Bus nach Dietersdorf in die Bäckerei zu Herrn Wangerin.Wir wollten uns die Backstube ansehen und gemeinsam Plätzchen ba-cken. Nachdem Herr Wangerin uns alles gezeigt und erklärt hatte, ginges ans Plätzchen schneiden, denn der Teig war schon vorbereitet. Alsdie Plätzchen auf den Blechen lagen, ging es in den großen Backofen. esgab etwas Leckeres zu Trinken und wir sangen in der Zeit die wirwarten mussten „In der Weihnachtsbäckerei...“ und hofften, dass unse-re Plätzchen nicht verbrennen. Wir füllten uns, als die Plätzchen fertigwaren, jeder eine kleine Tüte voll zum mitnehmen und bedankten unsnoch einmal bei Herrn Wangerin mit einem kleinen Präsent.

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Dass wir rechtzeitigzum Mittagessenwieder in der Kitasind, dafür sorgte dieFeuerwehr Treuen-brietzen. Wir fuhrenmit dem Feuerwehr-auto in die Kita und alskleinen Dank bekamder Feuerwehrmanneine kleine Tüte vonunseren Plätzchen.Allen die zum Gelin-gen dieses Tagesbeigetragen haben

einen herzlichen Dank, auch an Anka, die uns dorthin begleitet hat.

Die Kinder aus dem „Haus der kleinen Strolche“und die Erzieherin B. Müller

Dornröschen auf der Kinobühne!Kinder, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher der Kita „Arche Noah“Treuenbrietzen feierten Weihnachten in den Treuenbrietzener Kammer-spielen. Mit einem tollen Programm aus Weihnachtsliedern, dem Märchen„Dornröschen“, der Weihnachtsbäckerei und vielen Überraschungenwurden die Eltern in weihnachtliche Stimmung versetzt.Anschließend konnten sich die Kinder, versorgt mit ausreichend Pop-corn, einen Weihnachtsfilm ansehen, den der Kinoförderverein zeigte.Die Eltern hatten dabei Zeit sich im Foyer mit Kaffee, Glühwein und Plätz-chen zu unterhalten und den Nachmittag gemütlich ausklingen zu lassen.Wir bedanken uns beim Kinoförderverein für die gute Zusammenarbeit.

Kita „Arche Noah“ Treuenbrietzen

Traditionelles Adventsstübchen in der Kita „Spielkiste“in Treuenbrietzen wieder eröffnet!

Mit lieblichen Kinderstimmen wurden die Adventsstübchen in derTreuenbrietzener Kita „SPIELKISTE“ wieder eröffnet. Pünktlich zum Niko-laustag läuteten wir, mein Team und unsere Kinder, diesen schönen Tag

bei erstem Schnee-fall mit „Guten Tag,ich bin der Nikolaus!“und „In der Weih-nachtsbäckerei“ ein.Sogar manche Stim-me von den Mamasund Papas war zuhören, was uns sehrfreute. Danach ginges in unserem wun-derschön ge-schmückten„Weihnachtsmann-

haus“ kunterbunt zu! Unsere Kinder konnten neben einer tollen weih-nachtlichen Zaubershow viele verschiedene Gipskerzenständer mit denschillernsten Farben bemalen, aus Lebkuchen und Waffelröllchen hüb-sche Adventslichtlein herstellen. Dabei fuhr so manch` kleiner Finger zurVerkostung der Glasur in den Mund – ja, Leckerei gehört eben zur Vor-weihnachtszeit!!! Die entstandenen Lichtlein sind zwar eßbar – aber ersteinmal schmücken sie die Kinderzimmer oder wollen zum Fest an dieliebe Omi verschenkt werden. In einem der vielen Stübchen basteltenunsere Eltern gold glitzernde Adventssterne. Für die Bewegung wurdenatürlich auch gesorgt! In unserem Sportraum wurden weihnachtlicheSpiele und Tänze angeboten.Auch unsere Kleinsten stellten mit viel Freude bunte Weihnachtsbaum-kugeln her und beklebten Papiertüten mit Krepppapierschnipseln, so dasstolle Weihnachtstüten daraus wurden! Wer verschnaufen und die ge-mütliche, vorweihnachtliche Stimmung genießen wollte, der ging demDuft der frischgebackenen Waffeln nach und konnte diese und die vonden Kindern selbstgebackenen Plätzchen vernaschen. So war für „Jeder-mann“ etwas im Angebot. Erschöpft aber glücklich und mit vielen selbsthergestellten Weihnachtsbasteleien im Gepäck gingen unsere Sprösslingemit ihren Eltern heim. Es war ein sehr schöner, gemeinsamer Nachmittag.An dieser Stelle ein Dankeschön an das Familienzentrum für die Unter-stützung beim Backen der Waffeln. Ebenso an Familie Körner, welcheunserer Kita Weihnachtsbäume im Haus mit dem dazugehörendenWeihnachtsschmuck in rot / gold sponserte. All´ unseren Eltern ein „herz-liches Danke“ für das zahlreiche Erscheinen, das wir als Zeichen IhresInteresses an unserer Arbeit wahrnehmen.

Ihren Kindern und Ihnen wünschen wir für das Jahr 2014 alles Gute,Gesundheit und Zufriedenheit!

Ihre B. Knoll

Weiter auf Erfolgskurs Treuenbrietzener Gymnasiastenspielen sich wieder an die Spitze

Drei Kreismeistertitel, ein zweiter Platz und zwei dritte Plätze, das ist diediesjährige Bilanz beim Kreisfinale Jugend trainiert für Olympia im Volley-ball. In allen drei Wettkampfklassen gingen 33 Mädchen und Jungen vomGymnasium „Am Burgwall“ Treuenbrietzen an den Start. Gemeinsam mitSchülern aus 8 Schulen der Städte Bad Belzig, Werder, Teltow undKleinmachnowspielten sie umden Einzug in dasRegionalfinale. 3von 6 möglichenTiteln erkämpftensich die Treuen-brietzener.In der Wett-kampfklasse IIdominierten un-sere Jungen undMädchen.Besonders starkund ausgegli-chen agierten die Jungs. Sie ließen den 4 anderen Mannschaften keineChance und holten sich vor heimischer Kulisse souverän den Kreis-meistertitel. Mit 12:0 Punkten gewannen Ivo Gericke, Oliver Lehmann,Jonas Säger, Brian Behring, Jonas Höhne, Lars Raiger sowie LukasHenkel und Niklas Hoedt dieses Turnier. Auch die Mädchen zeigten indieser Wettkampfklasse, dass sie vorne mitspielen können. Schon vordem letzten Spiel gegen Bad Belzig stand bereits fest: Pia Feldhahn,Anna Sommerfeld, Charleen Lüllwitz, Hanna Blümel, Tanja Bunzel, EmmaRippl und Sophie Frobenius holen für das Gymnasium den zweitenKreismeitertitel. Demzufolge konnten sie die Niederlage gegen Bad Belziglocker wegstecken. Am Ende siegte Treuenbrietzen mit 7:2 Punkten vorKleinmachnow, Bad Belzig und Teltow.Unsere Jüngsten hatten in diesem Jahr nicht so viel Glück. Hatten es dieJungen im vergangenen Jahr bis zum Landes- und die Mädchen bis zumRegionalfinale geschafft, mussten sie sich in diesem Jahr den besserenMannschaften aus Kleinmachnow und Bad Belzig geschlagen geben.Mangelnde Spielerfahrung und starke Konzentrationsschwächen domi-nierten zu oft in entscheidenden Spielsituationen. Am Ende belegten dieJungen Platz 3 und die Mädels landeten aufgrund der kleinen Punkte,ganze 7 Punkte fehlten, auf dem zweiten Platz. Beide Mannschaftenhatten ein Punkteverhältnis und eine Satzdifferenz von 3:3.In Werder fand dann eine Woche später das Kreisfinale der WKI statt.Unsere Jungen spielten so gut wie schon lange nicht mehr, aber gegendie fast 10 Jahre älteren Spieler aus dem Oberstufenzentrum hatten siekeine Chance. Gegen Kleinmachnow verlor man den Tiebreak mit 15:8und so hieß es für Ivo Gericke, Oliver Lehmann, Marvin Moritz, JonasHöhne, Tim Stopp, Torsten Senft und M;atthes Kranepuhl am Ende Platz3. Die Mädchen, nach einigen Jahren Pause mal wieder am Start, nutztenihre Chance und verwiesen Kleinmachnow und das OSZ Werder auf diePlätze. Bis auf Emma, Anna und Sophie spielte die gleiche Besetzung wiein der WKII. Erfolgreich unterstützt wurden sie von Elisa Martin, Franzis-ka Engel und Julia Kamischke. Wir gratulieren allen Mannschaften undwünschen viel Erfolg bei den Regionalfinalspielen im Janaur 2014 inRathenow bzw. Dallgow-Döberitz.

S. Lüllwitz-Balzer

Aktionen rund ums BUCHWir Kinder der Natur-kita „Kinderland“ inPechüle erlebtendazu einige interes-sante Aktionen, vondenen wir berichtenmöchten.Im Sommer besuchteuns die IllustratorinStefanie Jeschke, siewollte einfach nurmal einen Kitaalltagerleben, da sie für einKinderbuch recher-

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chierte, in dem es auch um eine Kindergruppe in der Kita geht. Neugierigschauten die Kinder zu, welche Notizen sie sich machte. „Du malst jaBilder. Das sind ja Kinder, die du da malst. Mich kannst du auchmalen, ich heiße Melinda.“ So war die Neugierde geweckt und wennin der folgenden Zeit die Kinder in Büchern blätterten, schauten sie auchgenauer die Zeichnungen. Einige Kinder fingen sogar an ihr eigenesBuch zu zeichnen und erfanden zu den Bildern Geschichten. Im Oktoberwar es dann soweit, wir bekamen von Frau Jeschke das Kinderbuch,das sie mit unserer Hilfe illustriert hatte. Schnell gehörte die Geschichtevom Außerirdischen PQ 8 zu unseren Favoriten.Doch unsere Leseaktionen gingen weiter. Am 15. November beteiligtenwir uns am bundesweiten Vorlesetag. Unser Haus verwandelte sich ineine Bücheroase. Es gab eine kuschelige Lesehöhle unter dem Tisch,einen orientalischen Baldachin, eine Wald-Lese-Ecke und ein feenhaftenLesebereich mit zarten Tüchern. In jeder Leseecke wartete ein Vorlesermit einer interessanten Geschichte. So konnten wir viele unterschiedli-che Bücher hören und erleben. Dieser Tag wurde für alle zu einembesonderen Erlebnis.Zum Jahresende wartete noch ein besonderer Höhepunkt auf uns „Bücher-würmer“. Wir wurden zu einem Vorlesetheater in die Treuenbrietzener Stadt-bibliothek eingeladen. Dort warteten schon Barbara Steinitz und Björn Kollinmit einem geheimnisvollen Koffer auf uns. „Ein Kinderbuch in einemKoffer? Das muss aber groß sein!“ Mit toller Musik und bewegten Bil-dern erzählten sie uns die Geschichte „Schnurzpiepegal“. Eine halbeStunde lauschten wir gespannt, fieberten und lachten mit den Hauptper-sonen mit. „Ist es schon vorbei, schade!“ Im darauf folgenden Ge-spräch erfuhren wir, dass Frau Steinitz die Geschichte selbst geschrie-ben und auch aufgemalt hat. „Dann bist du ja eine Autorin undIllustratorin, wie Frau Jeschke.“Und zum Fest brachte uns der Weihnachtsmann viele neue Kinderbü-cher, denn Bücher sind uns und den Kindern sehr wichtig. Sie förderndie Lesefreude. Kindern, denen vorgelesen wird, entwickeln leichterSprachkompetenz und Vorlesekinder greifen später öfter selbst zum Buch.Auf diesem Wege möchten wir uns für die tolle Zusammenarbeit mit FrauJeschke und der Bibliothekarin Frau Seehaus bedanken und freuen unsauf neue Leseaktionen. Wir möchten uns auch bei allen Eltern und Bür-gern bedanken, die unsere Kita-Aktionen unterstützen und ein gesundesneues Jahr wünschen. Übrigens: Bücher kann man immer schenken.

Im Namen des Kita-Teams S. Höhne

„Potzbadibautz Mann!- Bruchlandung in Ollis Kita“Ein Buch mit Illustrationen von Stefanie Jeschke wurde uns Wichtel-kindern aus der Kita Spielkiste am 17.12.2013 in der Stadtbibliothek vor-gestellt. Aufmerksam und gespannt hörten wir dieser Geschichte zu.Wollt ihr alle mal wis-sen: „Wie es heißt?“.Potzbadibautz Mann!-Bruchlandung in OllisKita.!!! Na seit ihr auchschon gespannt?,dann kommt in unsererschönen Stadtbiblio-thek in Treuenbrietzenum das Team vonKathleen Seehaus. Es istwirklich ein tolles Buch,meinten alle Kinder ausunserer Gruppe.Auf diesen Wege dan-ken wir Stefanie Jeschke für die tolle Buchvorstellung mit den tollenIllustrationen im Buch und Kathleen Seehaus für einen interessantenVormittag in der Bibliothek.

Bis bald und Danke sagen für heute die Wichtelkinder mit unsererErzieherin Karin aus der Kita „Spielkiste“

Hallo Liebe Elternsprecher des Gymnasium „Am Burgwall“Am 17.12.2013 waren wir (Frau Bölke ,6 Kinder unserer Schule und ich)in Berlin .Wir wurden von der Berliner Volksbank eingeladen, da dieKinder und Frau Bölke bei der Ausschreibung „ Zaster Master“ teilge-nommen haben. Vor zwei Wochen fragte Frau Bölke, ob ich mitkommenkönnte, Sie und die Kinder zu unterstützen. Ich sagte zu, also ab nachBerlin. Wir wurden dort herzlichst empfangen, von den Mitarbeitern derBerliner Volksbank. Nach einer kleinen Einweisung ging es nun los. Un-sere Kinder mussten an 8 verschiedenen Stationen Aufgaben lösen undkonnten dort Geld gewinnen. Sie waren sehr eifrig bei der Sache undrechneten mit jedem Cent, den sie gewinnen konnten.Was mir an dieser Stelle sehr aufgefallen ist, das unsere Kinder wirklich

alle als Team dran teilgenommen haben. Es war für mich wirklich sehrbeeindruckend, was sie geleistet haben und wie sie alle gemeinsam injeder Station entschieden haben, ob ihre Ergebnisse richtig sind odernicht. An einer Station hatten sie die Möglichkeit, aus ihrem Geld mehr zumachen oder auch zu verlieren. Ich war sehr gespannt, was sie machenund ich konnte es nicht glauben, wie schnell sie sich alle 6 dafür ent-schieden haben, etwas weniger zu nehmen, als nichts zu bekommen.Am Ende aller Stationen erspielten unsere Kinder dann 2.850 € für ihrenSchülerclub. Ich kann nur sagen das haben sie super gemacht.Nach der Rally kam es nun zum Höhepunkt der Veranstaltung, die Preis-verleihung für die Ausschreibung. Man merkte jetzt schon, die Anspan-nung unserer Kinder. Als erstes wurden die Teams aufgerufen, die nuran der Rally teilgenommen hatten. Dann ging die Preisverleihung für dieTeams los, die an der Ausschreibung teilgenommen hatten. Platz 5 und 4wurden aufgerufen. Jetzt dachten unsere Kinder super wir bekommendenn 3. Platz, aber nein auch dort wurden sie nicht aufgerufen. DieModeratorin machte es sehr spannend. Wir konnten es kaum glaubendass wir jetzt unter den ersten zwei sind. Ihr könnt euch vorstellen wiewir jetzt alle aufgeregt waren. Dann kam die Erlösung, die Moderatorinrief den 2. Platz auf, und es waren nicht wir, ihr könnt es nicht glaubenunserer Kinder, Frau Bölke und die Eltern, die mit waren schrieen vorFreude laut auf, die anderen Teilnehmer applaudierten lautstark, es warbeeindruckend. Wir gingen dann alle auf die Bühne und trugen unserProjekt vor. Man merkte wie alle Teilnehmer gespannt waren, und auchdie Mitarbeiter der Berliner Volksbank. Im Anschluss gab es dann für unseinen riesen Applaus von allen. Dann bekamen wir unseren Scheck. Wirkonnten es nicht glauben, insgesamt 12.850 €. Ich kann nur Danke sagenan Frau Bölke, dass wir sie an unserer Schule als Schulsozialbetreuerinhaben. Sie hat mit den Kindern, meiner Meinung nach, ein super Projektins Leben gerufen.

Torsten Miedzianowski, Vorsitzender der Elternsprecher am GAB

53. Mathematik-Kreisolympiade (2. Stufe)Wie jedes Jahr im November grübelten auch in diesem mathematischinteressierte Schülerinnen und Schüler über den Aufgaben der 2. Stufeder Mathematikolympiade. Kluge Köpfe (und auch Köpfchen) aus demganzen Kreis trafen sich dazu am 13.11.13 am Gymnasium „Am Burg-wall“ in Treuenbrietzen.Die Ergebnisse stehen nun fest. In der Klassenstufe 5 siegte SophieKallenbach vor Jamiro Czarnacki (Grundschule Bad Belzig). Erste in derKlassenstufe 6wurde Anna-Lena Fiedler vomFläming-Gymna-sium Bad Belzig.Sie erreichtezudem diehöchste Punkt-zahl aller Teilneh-mer. Es folgenauf den PlätzenNils Hanff undLina Kristin Bahr(Gymnasium BadBelzig) sowieJan Möller (Grundschule Bad Belzig).Der Vorjahreszweite Paul Mählis (Gymnasium Treuenbrietzen) kann sichin der Klassenstufe 7 über den 1. Platz, vor Johanna Jans (GymnasiumBad Belzig), freuen. In der 8. Klasse erkämpfte sich Johannes Schmidt(Gymnasium Treuenbrietzen) den 1. Platz vor den Bad Belzigern ShaniceFordere, Konrad Hanff und Ole Piske, die auch die Siegerin in der Klassen-stufe 9 stellten: nämlich Eva Herberger. In der Klasse 10 gab es kaumÜberraschungen. Der Vorjahressieger Lars Meschkat (Gymnasium BadBelzig) war wieder Bester in seiner Jahrgangsstufe. Moritz Argow (Gym-nasium Treuenbrietzen) und Julius Albe (Gymnasium Bad Belzig) tausch-ten im Vergleich zum Vorjahr die Plätze.Herzlichen Glückwunsch und weiterhin Spaß an der Mathematik!

U. Hagen, Mathematiklehrerin,Gymnasium „Am Burgwall“, Treuenbrietzen

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Kirchen

Satzung für den Friedhof der EvangelischenKirchengemeinde Brachwitz

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich(Friedhofsgesetz § 1: Geltungsbereich)

Diese Satzung gilt für den Friedhof, dessen Träger die EvangelischeKirchengemeinde Brachwitz ist und von ihr verwaltet wird. Es gilt dasKirchengesetz über die Friedhöfe der EKBO1(zuletzt geändert durchVerordnung mit Gesetzeskraft vom 24. April 1998, sowie das Branden-burgische Bestattungsgesetz).

§ 2 Zweckbestimmung(Friedhofsgesetz § 2: Zweckbestimmung)

Auch Personen, die ihren langjährigen bzw. gewöhnlichen Lebensmittel-punkt in Brachwitz hatten, können auf dem Friedhof Brachwitz beige-setzt werden. Andere Personen können ein entsprechendes Recht er-werben, wenn die Kirchengemeinde ihre Zustimmung nach pflichtgemä-ßen Ermessen erteilt. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn dadurchHärtefälle vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die Wahrneh-mung der Totenfürsorge für Angehörige.

§ 3 Allgemeines(Friedhofsgesetz § 3: Zuständigkeiten,

§ 23: Anmeldung und Zeitpunkt der Bestattung)

Nach Eintritt eines Todesfalles ist die Erdbestattung oder Urnenbeisetzungdes Verstorbenen umgehend im Pfarramt anzumelden. Der künftige Ver-antwortliche/ Nutzungsberechtigte hat dazu einen Antrag auf Grabzu-weisung zu stellen. Der Pfarrer/ die Pfarrerin setzt in Absprache mit demNutzungsberechtigten den Tag und die Uhrzeit der Bestattung, Urnen-beisetzung oder Trauerfeier fest.

§ 4 Liegefrist(wird in der Gebührenordnung geregelt)

§ 5 Ausheben der Gräber(Friedhofsgesetz § 27: Ausheben der Grüfte)

Die Gräber für Erdbestattungen müssen wegen des sandigen Unter-grundes durch Erdwände getrennt sein, die eine entsprechende Stärkeaufweisen, mindestens aber 30 cm betragen. Wenn zum Ausheben derGruft technisches Gerät verwendet werden soll, muss dies mit einemVertreter des GKR abgestimmt werden.

§ 6 Abmessungen der Grabanlagen

(1)Für Grabstätten, die für Erdbestattungen vorgesehen sind, geltenfolgende Abmessungen (in cm):a)Kinderwahlgrabstätte

Grablänge: 150 Grabbreite: 60 (Grabmal: max 60 B x 12 bis14 T)

b)ReihengrabGrablänge: 240 Grabbreite: 90 (Grabmal: max 120 H x max

60 B x 12 bis 16 T)c)Familiengrabstätte

Grablänge: 300 Grabbreite: 300 (Grabmal: max 100 H x max140 B x 12 bis 22 T)

Bei Familiengrabstätten verbreitert sich je zusätzlicher Grabstelle(ab 3. Beisetzungsstelle) die Grabstättenbreite um 100 cm.

(2)Eine Beisetzung von Urnen in vorhandenen Einzelgrabstätten ist nichtmöglich (Friedhofsgesetz §16,2: Reihengrabstätten).

(3)Für Grabstätten für die Beisetzung von Urnen gelten folgende Ab-messungen (in cm):a)Urnenreihengrabstätte Grablänge 80 Grabbreite 80 (wird noch mal

vermessen) (Grabmal max 90 H x max 40 T x 12 bis 14 T)b)Urnengrabstätten in einer Gemeinschaftsanlage (Brachwitz,

Deutsch Bork) Grablänge 50 cm Grabbreite 50

§ 7 Reihengrabstätten/ Urnenreihengrabstätten(Friedhofsgesetz §§ 15 bis 22: Grabstätten)

§ 8 Ende der Liegefrist/ Beräumung von Grabstellen(Friedhofsgesetz § 13: Verlängerung, § 14: Erlöschen)

(1)Der Nutzungsberechtigte stellt zur Beräumung der Grabstelle schrift-lich einen formlosen Antrag an das Pfarramt. Die Beräumung wirddurch eine vom GKR benannte Person abgenommen. Dazu hat derNutzungberechtigte den Termin der Beräumung mit dieser Person ab-zustimmen.

(2)Das Gebührenkonto (Friedhofsunterhaltungsgebühr) ist auszuglei-chen.

§ 9 Nutzungsberechtigte(Friedhofsgesetz § 11: Nutzungsrechte)

II. Gestaltungsvorschriften(Friedhofsgesetz § 31: Grundsatz, § 32: Unterschiedliche Gestaltungs-

vorschriften, § 33: Gärtnerische Gestaltung und Pflege)

§ 10 Allgemeine Bestimmungen

(1)Bei der Bepflanzung ist darauf zu achten, dass andere Grabstättenund die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigt werden.Blumen und Kränze sind, nachdem sie verwelkt oder unansehnlichgeworden sind, umgehend vom Nutzungsberechtigten der Grabstät-te zu entfernen und zu entsorgen. Abfälle sind grundsätzlich im priva-ten Haushalt zu entsorgen.

(2)Bepflanzungen von Reihengrabstätten und Urnengräbern dürfen eineHöhe von 1,50 m und die festgelegte Grabfläche nicht überschreiten.

(3)Laubwerfende Gehölze sind als Grabbepflanzung nicht zulässig.

§11 Zustimmungserfordernis(Friedhofsgesetz § 34: Grabmäler)

(1)Vor der Errichtung und Veränderung von Grabmalen und sonstigerbaulicher Anlagen einschließlich Grabeinfriedungen etc. ist die schrift-liche Zustimmung des Friedhofträgers einzuholen.

Diese Satzung tritt mit Beschluss des Gemeindekirchenrates am 01. Ja-nuar 2014 in Kraft.

Brachwitz, den 26.11. 2013

Friedhofsgesetz: § 33 Gärtnerische Gestaltung und Pflege

(1)1 Die Grabstätten müssen, soweit die Witterung dies zulässt, inner-halb von vier Monaten nach dem Erwerb oder der Bestattung gärt-nerisch angelegt, bis zum Erlöschen des Nutzungsrechts gepflegtund in einem verkehrssicheren Zustand erhalten werden.

2 Auftretende Versackungen sind vom Nutzungsberechtigten auf sei-ne Kosten unverzüglich zu beheben.

3 Wenn der Nutzungsberechtigte diesen Verpflichtungen trotz Auf-forderung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommt, kannder Friedhofsträger die Grabstätten einebnen.

(2)Die Herrichtung und wesentliche Änderung der gärtnerischen Anlage,insbesondere der Abgrenzung, bedarf der Zustimmung der Friedhofs-verwaltung.

(3)1 Der Friedhofsträger kann sich die Herrichtung und laufende Unterhal-tung der Grabstätten vorbehalten und die Zulassung von Erwerbs-gärtnern für von ihm selbst angebotene Leistungen ablehnen.

2 Hiervon unberührt bleibt die Befugnis der Angehörigen, die Grab-stätte zu gießen, sauber zu halten und zu schmücken.

(4)1 Die Friedhofsverwaltung kann den Schnitt oder die Beseitigungstark wuchernder, abgestorbener oder verkehrsbehindernder Pflan-zen und Gehölze verlangen und gegen Kostenersatz selbst durch-führen, wenn die Nutzungsberechtigten dem Verlangen nicht nach-kommen.

2 Vorhandene Bäume und Sträucher dürfen nur mit Zustimmung oderauf Veranlassung des Friedhofsträgers entfernt werden.

(5) Nicht erlaubt ist,. die Grabstätten mit Kunststoff, Eternit, Metall, Porzellan, Emaille und

ähnlichen Werkstoffen einzufassen; andere Einfassungen bedür-fen der Zustimmung des Friedhofsträgers;

. die Grabstätte mit Kies, Steinen oder Werkstoffen zu belegen, aus-genommen die nach Absatz 6 für eine Teilfläche gestattete Ab-deckung mit Trittplatten;

Sabinchen-Festspiele13. - 22. Juni 2014

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. Zusatzbeete an den Grabhügeln anzulegen;

. Gefäße aufzustellen, die der Würde eines Friedhofs nicht entspre-chen.

(6)Die Grabstätten sollen aus ökologischen Gründen nur bis zu 25 vomHundert, zusammen mit liegenden Grabmälern bis zu 40 vom Hundertder Gesamtfläche mit Trittplatten oder wasserundurchlässigem Mate-rial abgedeckt werden.

(7)1 Hocker, Bänke und andere Sitzgelegenheiten dürfen nur aufunbelegten Stellen und nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltungaufgestellt werden.

2 Die Zustimmung kann von der Entrichtung einer Gebühr für den Auf-wand der Kontrolle und der Abräumung abhängig gemacht werden.

(8)1 Laternen und Vasen mit Sockel sowie Pflanzschalen von mehr als35 cm Durchmesser dürfen nur mit Zustimmung der Friedhofs-verwaltung aufgestellt werden.

2 Absatz 7 Satz 2 gilt entsprechend.(9)1 Der Friedhofsträger ist berechtigt, einen diesen Vorschriften oder

dem Belegungsplan widersprechenden Zustand zu beseitigen undunzulässige Gegenstände zu entfernen.

2 Für dadurch entstehende Schäden haftet der Friedhofsträger nicht.3 Entfernte Gegenstände, die nicht offensichtlich wertlos sind, wer-

den zwei Monate zur Abholung durch den Berechtigten bereitge-halten.

(Auszug aus dem Kirchengesetz über die Friedhöfe, 7.11.1992,KABl, S.202)1 Im Weiteren als Friedhofsgesetz bezeichnet.

Gebührenordnung der Evangelischen KirchengemeindeBrachwitz für den Friedhof Brachwitz

gültig ab 01.01.2014

Die Liegefrist für Erdbestattungen und Urnen beträgt einheitlich 25 Jahre.Für die Dauer der Nutzung des Friedhofs sind folgende Gebühren zuentrichten.

Benutzungsgebühren Erwerb der Friedhofsunter-für Grabstelle haltungsgebühr/

p.a.Reihengrab 275,- € 10,- €Familiengrabstelle (2 Grabstellen) 550,- € 20,- €je weitere Grabstelle in Familien-grabstelle 275,- € 10,- €Urnengrabstelle 150,- € 7,- €Doppelurnenstelle 300,- € 14,- €Kindergrabstätte 150,- € 4,- €Urnengemeinschaftsanlage 400, € (einmalig)

GrabmalgebührBreite des Steins Gebührbis 60 cm 30,- €bis 140 cm 60,- €

Die Fälligkeit der Gebühren beginnt mit der Nutzung der Grabstelle. DieFriedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich fällig. Für diese ist eine Ein-zugsermächtigung zu erteilen.

Vor der Aufstellung eines neuen Grabmals bzw. vor Veränderungen anvorhandenen Grabmälern, ist die Genehmigung dazu beim Pfarramt ein-zuholen. Vor der ersten Aufstellung eines Grabmals wird die o.g. Grabmal-gebühr fällig.

Der Gemeindekirchenrat Brachwitz, 26. November 2013

Ortsteile

Bardenitz / Pechüle / KlausdorfDer Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich HerrnGustav Lipsdorf zum 91., Frau Hildegard Schmidt zum 67., Frau HildegardRottke zum 86., Frau Christel Engler zum 65., Frau Christa Hagen zum73., Herrn Hilmar Nitschke zum 65., Herrn Karl-Ewald Hemeier zum 68.,Herrn Peter Hänisch zum 69., Herrn Bernd Kölbl zum 65., Frau GertrudMüller zum 91., Frau Rosa Schröter zum 79., Herrn Paul Flemming zum79., Frau Ruth Grunwald zum 77., Frau Tatjana Miklic zum 76., FrauBärbel Prinke zum 67. und Frau Irmgard Johl zum 81. Geburtstag.

Michael Knape, Bürgermeister

Sabinchen-Festspiele13. - 22. Juni 2014

Bezaubernder AdventsmarktZur Eröffnung des Klausdorfer Adventsmarkts wurden die Glocken ge-läutet und die Gäste folgten ihrem Ruf in die festlich geschmückte Kirchezur Weihnachtsandacht, die von Prädikant Andreas Bruns, den Kindernder Kita „Kinderland Pechüle“ und dem Gesangstalent Felix Fügner ge-staltet wurde. Die kleinen Künstler wurden mit reichlich Applaus belohnt.Doch dann gab es noch eine besondere Überraschung. Ein lautes „Ho,ho!“ schallte durch die Kirche und da stand er, der Weihnachtsmann undmusterte die stau-nenden Kinder.Natürlich warenalle lieb und artig,so dass jedesKind eine kleineBelohnung bekam.Da auch die wildeSigrid wohl rechtartig war, bekamauch sie etwasvom Weihnachts-mann. Zum Ab-schluss wurdegemeinsam dasLied „In derW e i h n a c h t s -bäckerei …“ gesungen und zufrieden stapfte der Weihnachtsmann hin-aus, auf der Suche nach artigen Kindern.Das beheizte Festzelt und auch der kleine Anger vor der Kirche warenfestlich geschmückt. Überall leuchteten Lichter und Kerzen. Und zurFreude Aller erstrahlte in der Kirche ein neuer „Herrnhuter Stern“, dender Förderverein als Geschenk bekam. Das Festzelt war gut besuchtund die Gäste verweilten bei Kaffee und Kuchen oder einer Schmalz-stulle mit Gurke. Bei der kleinen Waffelbäckerei waren die Waffeleisen imDauereinsatz und die Teigschüsseln leerten sich zusehends, so dassumgehend für Nachschub gesorgt werden musste. Am Grill- und Getränke-stand von Fleischermeister Thomas Zahn sowie im Knusperhäuschender Familie Bleifuß gab es auch alle Hände voll zu tun. Die Gäste hattenauch hier die Qual der Wahl, esse ich Soljanka, Bratwurst, Crêpe oderlieber Quarkbällchen.Familie Bleifuß sorgte für die Unterhaltung der kleinen Gäste mit Karus-

sell, lustigem Enten-angeln und sportlichemBallwerfen. Da es dasWetter gut mit uns gutmeinte, ging es mit dem„Naturhof Frey“ ausPechüle hoch zu Rossdurchs Dorf. Wer nochauf der Suche nach ei-nem Weihnachts-geschenk war, wurdebeim kleinen Weihnachts-basar sicherlich fündig.Oder er suchte sich in derKirche eines der Bildervon Marcel Hagen aus.Mit Weihnachtsliedernstimmten die „KeilbergerMusikanten“ auf das be-vorstehende Fest ein.Zum Abschluss präsen-tierte das „BardenitzerLandtheater“ eines sei-ner Inszenierungen. Daskleine „MäusekindWackelohr“ zog gemein-

sam mit Ameisen, Katzen, Vögeln und ein paar Schlafmützen die Zu-schauer in ihren Bann.Wir danken der evangelischen Kirchengemeinde, Prädikant AndreasBruns, der Stadt Treuenbrietzen, dem „Sabinchenverein e. V.“, die WWNWasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH, der SchaustellerfamilieBleifuß, Fleischermeister Thomas Zahn, dem „Naturhof Frey“ aus Pechüle,den „Keilberger Musikanten“, dem „Bardenitzer Landtheater“, den Kin-

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Fastnachten in Rietzin der Gaststätte „Zur Linde“

Freitag, 31.01.201419:30 Uhr Tanz mit „Kondor“

Samstag, 01.02.201415:00 Uhr Kindertanz

mit vielen SpielenDie Platzmeister laden ein.

Sabinchen-Festspiele13. - 22. Juni 2014

Impressum:Herausgeber: Stadt Treuenbrietzen, vertreten durch den BMArtikelannahme: Stadt Treuenbrietzen, Großstraße 105,

Tel. (033748) 747-47, [email protected] und Druck: Fläming Werbung, 14913 Jüterbog, Pferdestraße 8,

Tel. (03372) 442956, Fax. (03372) [email protected], www.FlaemingWerbung.de

Anzeigenannahme: Fläming WerbungAuflage: 4000 ExemplareBezugsmöglichkeiten: Stadtverwaltung Treuenbrietzen, Innere Verwaltung

Großstraße 105, 14929 TreuenbrietzenBedingungen: gegen Erstattung der Portokosten zzgl. 1,00 EUR /

Ausgabe gemäß Verwaltungsgebührensatzung der StadtTreuenbrietzen vom 09.07.2007.

Veröffentlicht im Internet unter www.treuenbrietzen.deFür die bei der Redaktion abgegebenen Artikel sind die Mitarbeiter der Stadtverwaltunginhaltlich nicht verantwortlich. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen geltenunsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültigen Anzeigenpreise.Für nicht gelieferte Zeitungen kann nur Ersatz eines Einzelexemplares im Rahmen derAuflagenhöhe gefordert werden. Anzeigeninhalte ohne Gewähr, Druckfehler und Irrtümersind nicht ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,sind ausdrücklich ausgeschlossen.

dern der Kita „Kinderland Pechüle“, Familie Nessau, Felix Fügner, MarcelHagen, Rudolf Werner sowie allen fleißigen Helfern und Kuchenbäckernaus Klausdorf, Bardenitz, Pechüle und Treuenbrietzen.

Kerstin Schäfer, Schriftführerin und Kassenwart ,Förderverein zum Erhaltder Klausdorfer Kirchen e. V.

BrachwitzDer Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich HerrnPeter Steinberg zum 66., Frau Christa Stoof zum 71., Frau Christa Müllerzum 67., Herrn Rudolf Lehmann zum 77., Frau Christa Klippel zum 71.und Frau Ilse Kühne zum 87. Geburtstag.

Michael Knape, Bürgermeister

DietersdorfDer Bürgermeister und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich FrauBrigitte Taegener zum 67., Herrn Paul Erdner zum 68., Herrn Dieter Puzichazum 74., Herrn Adolf Leity zum 75., Frau Irmgard Grund zum 76., FrauTherese Haseloff zum 86. und Frau Ilse Brüning zum 90. Geburtstag.

Michael Knape, Bürgermeister

Feldheim / SchwabeckDer Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich HerrnKarl-Heinz Keil zum 65., Herrn Manfred Gutewort zum 71., Frau HanneloreUhlmann zum 71. und Herrn Fritz Müllbredt zum 71. Geburtstag.

Michael Knape, Bürgermeister

FrohnsdorfDer Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich FrauGerda Kaiser zum 72., Herrn Herbert Greitsch zum 78., Frau AnnitaBiedermann zum 72., Herrn Peter Rehfeld zum 66., Herrn Herbert Zienickezum 74., Herrn Hans Höhne zum 79., Herrn Joachim Kaiser zum 73.,Herrn Werner Zimmermann zum 76., Frau Christel Pramschüfer zum 75.,Frau Käthe Weinhold zum 76., Frau Charlotte Jakob zum 74., FrauBrunhilde Wehnert zum 78., Frau Anita Leben zum 74., Herrn Gerd Palwitzzum 72. und Herrn Friedrich Wendel zum 70. Geburtstag.

Michael Knape, Bürgermeister

Lobbese / Pflügkuff / ZeudenDer Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich HerrnSiegmund Merten zum 65., Frau Elfriede Hedderich zum 78., Frau IngridNaethe zum 77., Frau Waltraut Schmidt zum 81. und Herrn Gerhard Miet-hing zum 73. Geburtstag.

Heute erhält Herr Reinhard Fritzsche zum 79. Geburtstag die allerbestenGlückwünsche.

Michael Knape, Bürgermeister

LühsdorfDer Bürgermeister und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich FrauGisela Gärtner zum 78. Geburtstag.

Michael Knape, Bürgermeister

Marzahna / SchmögelsdorfDer Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich FrauElsbeth Mehlhase zum 77., Herrn Helmut Paul zum 78., Herrn Ernst Herglzum 81., Herrn Werner Specht zum 76., Herrn Werner Platz zum 78.,Herrn Rainer Bölke zum 72., Frau Irmgard Göricke zum 79., Herrn GünterSeidel zum 75., Frau Karin Gedicke 66., Frau Irmgard Schmidt zum 81.,Frau Vera Hagedorn zum 82., Frau Edeltraud Malter zum 71., Frau ErikaNeumann zum 69., Frau Christa Platz zum 73., Frau Hannelore Batschzum 66., Herrn Karl-Heinz Billep zum 70., Frau Ingeborg Höhne zum 77.und Herrn Gustav Münder zum 79. Geburtstag.

Michael Knape, Bürgermeister

NiebelDer Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich FrauRita Wenzel zum 77., Frau Gerda Danneberg zum 76., Frau Brigitte See-haus zum 82., Frau Eva-Maria Kurths-Wunderlich zum 67. und HerrnAugust Brenner zum 83. Geburtstag.

Michael Knape, Bürgermeister

NiebelhorstDer Bürgermeister und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich FrauIngrid Liefeld zum 72. Geburtstag.

Michael Knape, Bürgermeister

Rietz / Rietz-Ausbau / Rietz-Bucht / Neu-RietzDer Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich FrauHanni Hannemann zum 79., Frau Ruth Sperfeld zum 78., Frau ChristaEinsfeld zum 74., Frau Irmgard Hering zum 84., Frau Gertrud Ruttmannzum 78., Frau Ingrid Schulze zum 77., Frau Rosemarie Stolze zum 70.,Frau Ruth Dubert zum 84. und Frau Christa Göse zum 77. Geburtstag.

Michael Knape, Bürgermeister

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Veröffentlichung einer BekanntmachungÖffentliche Ausschreibung nach VOB/A

a) Auftraggeber

Name Förderverein des Neue Energien Forum Feldheim e. V.(NEF)

Anschrift Lindenstraße 1114929 Treuenbrietzen OT Feldheim

Telefon 033769/871-120Fax 033769/871-105E-Mail [email protected]

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer 028/10

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zurVer- und Entschlüsslung der Unterlagen:Keine elektronischen Angebote zugelassen

d) Art des AuftragesAusführung von Bauleistungen

e ) Ort der Ausführung14929 Treuenbrietzen OT FeldheimLindenstraße 11

f) Art und Umfang der LeistungenLos 19 Außenanlagenarbeiten

umfasst folgende Leistungen: - Anlegen der Versickerungsfläche- Fundamente für die Austellungsobjekte - Baustraße - Montage der Ausstellungsobjekte bis 20 m Höhe und bis

250 KN Eigengewicht mit einem Luftmoment von 350 KNm- zwei Abwassergruben- ein Fettabscheider - ca. 50 m Abwasserleitung mit drei Kontrollschächten - ca. 240 m² Pflasterfläche mit Bordeinfassungen und Rasen-

pflastersteine - ca. 420 m² wassergebundene Wegbefestigungen mit Ein-

fassungen - ca. 220 m² Ablegen von Grünflächen, Sträuchern und Bäu-

men mit Anwachspflege- ca. 35 m Regenwasserrinne und Rohrdurchführungen - ca. 500 m² Schwarzdecke instand setzen - Entsorgungsbauwerk für Müll und Reste- Fahrradständer, Schotterstreifen an den Gebäuden

Los 20 Außenbeleuchtung und Anschlussarbeiten

g) Erbringung von Planungsleistungen X nein ja

h) Aufteilung in Lose ja

Angebote können abgegeben werden für:-ein Los - mehrere Lose - alle Lose

i) AusführungsfristenAusführungszeit: April bis Juni 2014

j) Nebenangebote X zugelassen nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagenbis 10.02.2014

Architektur- und Ingenieurbüro Siegmund Bölke und PartnerLeipziger Str. 175 in 14929 Treuenbrietzen

Versand der Unterlagen: ab 10.02.2014

l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagenin PapierformHöhe der Kosten: 30,00 € für Los 19

10,00 € für Los 20Zahlungsweise: BanküberweisungEmpfänger: Bölke-PlanungBIC: WELADED1PMB

IBAN: DE57160500003660500460MBS Potsdam

Verwendungszweck: Vergabe-Nr. 028/10 Los ….

Die Unterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Ein-zahlung vorliegt.Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sindAnschrift siehe a) und Zusendung anArchitektur- und Ingenieurbüro Siegmund Bölke und PartnerLeipziger Str. 175 in 14929 Treuenbrietzen

p) Angebotseröffnungam 27.02.2014 um 10:00 UhrOrt: Bölke-Planung, Leipziger Str. 175 in 14929 Treuenbrietzen

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter

r ) geforderte SicherheitenBürgschaft der Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Abrechnungs-summe bzw. entsprechender Einbehalt gemäß § 17 VOB/B

t) Rechtsform der BietergemeinschaftenGesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmäch-tigtem Vertreter

u) Nachweise zur EignungDer Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde die Angaben gemäߧ 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen bzw. sind diese späterer Anforde-rungen vorbehalten nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 VOB/A.

v) Ablauf der Zuschlagsfrist: 30.04.2014

w ) Auskünfte erteilt: Anschrift siehe k)