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ENTSCHEID DER KUNSTKOMMISSION IN SACHEN CURT GLASER ENTSCHEID DER KUNSTKOMMISSION IN SACHEN CURT GLASER ..... 1 I. AUSGANGSLAGE ............................................................................. 4 1. Medienberichterstattung .......................................................... 4 2. Geschichtlicher Hintergrund (Zusammenfassung) ....................... 4 3. Entscheid der Basler Regierung im Jahre 2008 ........................... 5 II. VERFAHREN .................................................................................... 6 1. Zuständigkeit ......................................................................... 6 a) Kunstkommission ............................................................ 6 b) Kunstkommission und Regierungsrat.................................. 6 c) Kunstkommission und Kunstmuseum ................................. 7 2. Verfahrensgrundsätze .............................................................. 7 a) Akteneinsicht und rechtliches Gehör .................................. 7 b) Unabhängigkeit ............................................................... 8 3. Verfahrensablauf .................................................................... 9 a) Entscheid in der Kunstkommission..................................... 9 b) Einbezug der Erben von Curt Glaser ................................... 9 c) Information der Öffentlichkeit ......................................... 10 III. HISTORISCHER SACHVERHALT ................................................. 11 1. Chronologie bis 1932: relevante biografische Stationen ............. 11 2. Chronologie Januar bis Juni 1933 ........................................... 19 a) Berufliche Situation........................................................ 19 b) Wohnsituation ............................................................... 31 c) Die öffentliche Person Curt Glaser ................................... 40 3. Auflösung der Sammlung ...................................................... 43 a) Auktion Nr. 180 bei Max Perl vom 18./19. Mai 1933 ......... 43

I. AUSGANGSLAGE 4 - Kunstmuseum Basel · 2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 6 II. VERFAHREN 1. Zuständigkeit a) Kunstkommission Gemäss § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 Gesetz über

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ENTSCHEID DER KUNSTKOMMISSION IN SACHEN CURT GLASER

ENTSCHEID DER KUNSTKOMMISSION IN SACHEN CURT GLASER ..... 1

I. AUSGANGSLAGE ............................................................................. 4

1. Medienberichterstattung .......................................................... 4

2. Geschichtlicher Hintergrund (Zusammenfassung) ....................... 4

3. Entscheid der Basler Regierung im Jahre 2008 ........................... 5

II. VERFAHREN .................................................................................... 6

1. Zuständigkeit ......................................................................... 6

a) Kunstkommission ............................................................ 6

b) Kunstkommission und Regierungsrat.................................. 6

c) Kunstkommission und Kunstmuseum ................................. 7

2. Verfahrensgrundsätze .............................................................. 7

a) Akteneinsicht und rechtliches Gehör .................................. 7

b) Unabhängigkeit ............................................................... 8

3. Verfahrensablauf .................................................................... 9

a) Entscheid in der Kunstkommission ..................................... 9

b) Einbezug der Erben von Curt Glaser ................................... 9

c) Information der Öffentlichkeit ......................................... 10

III. HISTORISCHER SACHVERHALT ................................................. 11

1. Chronologie bis 1932: relevante biografische Stationen ............. 11

2. Chronologie Januar bis Juni 1933 ........................................... 19

a) Berufliche Situation........................................................ 19

b) Wohnsituation ............................................................... 31

c) Die öffentliche Person Curt Glaser ................................... 40

3. Auflösung der Sammlung ...................................................... 43

a) Auktion Nr. 180 bei Max Perl vom 18./19. Mai 1933 ......... 43

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b) Angemessenheit des Kaufpreises Perl-Auktion Nr. 180 und Preisvergleiche

50

c) Exkurs: Berliner Kunstmarkt ........................................... 55

d) Zeitpunkt des Verkaufsentscheids .................................... 78

4. Chronologie 1933–1943: Emigration ....................................... 85

a) Finanzielle Lage (Pension und Kompensationsforderungen) 94

5. Der Sammler Curt Glaser ..................................................... 107

a) Die Freundschaft mit Edvard Munch .............................. 109

b) Die Sammlung von Curt Glaser ..................................... 113

c) Beziehung und Kontakte zum Kunstmuseum Basel .......... 125

6. Ankaufstrategie Kunstmuseum Basel .................................... 131

IV. ENTSCHEIDUNGEN ANDERER INSTITUTIONEN ..................... 138

V. RECHTSQUELLEN ....................................................................... 145

1. Recht und Moral ................................................................. 145

2. Rechtsquellen im Einzelnen ................................................. 145

a) Washington Principles .................................................. 145

b) ICOM ......................................................................... 147

c) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) ......................... 147

d) Erklärung von Terezin .................................................. 148

e) Handreichung der deutschen Bundesregierung ................. 148

3. Rechtsquellen für die Beurteilung des vorliegenden Falles ....... 150

a) Anwendbare Quellen .................................................... 150

b) Offenheit der Washington Principles bei Tatbestand, Rechtsfolge und

Geltungsbereich ........................................................... 151

VI. WÜRDIGUNG ............................................................................... 152

1. Grundfragen und Methodik .................................................. 152

2. Umstände des Eigentumsübergangs als Hauptkriterium ........... 152

3. Unfreiwilligkeit .................................................................. 153

a) Zeitpunkt des Verkaufsentscheides ................................. 153

b) Motive des Verkaufes ................................................... 154

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c) Ausfuhr als Alternative? ............................................... 155

4. Ausmass des Vermögensverlustes und Verfügbarkeit des Gegenwerts 156

a) Angemessenheit des Kaufpreises im Lichte der Marktsituation156

b) Angemessenheit des Kaufpreises in der Einschätzung des Kunstmuseums

Basel .......................................................................... 157

c) Angemessenheit des Kaufpreises in den Entschädigungsverfahren 1963

157

d) Heutiger Wert .............................................................. 158

e) Verfügbarkeit des Kaufpreises ....................................... 158

5. Hilfskriterien ...................................................................... 158

a) Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit des Rechtsgeschäfts158

b) Wissen des Kunstmuseums Basel beim Ankauf ............... 158

c) Verhalten der Parteien nach dem Eigentumsübergang ....... 159

d) Persönliche Verhältnisse der oder des Betroffenen ........... 159

e) Nähe der Erben ............................................................ 159

f) Beurteilung der Angelegenheit durch andere Institutionen . 160

6. Zusammenfassung und Gesamtbewertung .............................. 161

a) Curt Glaser als Opfer des Nationalsozialismus ................. 161

b) Frage der Restitution .................................................... 161

c) Würdigung und Aufnahme von Verhandlungen ............... 163

VII. DISPOSITIV .................................................................................. 165

VIII. VERZEICHNIS DER ANHÄNGE ................................................... 166

IX. ZITIERTE LITERATUR……………………………………………… 166

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I. AUSGANGSLAGE

1. Medienberichterstattung

Im Oktober 2017 hat das Magazin Rundschau des Schweizer Fernsehens SRF einen Bericht über den

Fall Curt Glaser ausgestrahlt. Dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wurde vorgeworfen, in

einem Restitutionsfall 2008 die Unwahrheit gesagt zu haben („Flunkern mit Madonna“).1

In der Folge

griffen verschiedene Medien den Fall auf, darunter die Basler Zeitung.

Die Kunstkommission hat in ihrer Sitzung vom 21. November 2017 beschlossen, sich mit der Angele-

genheit vertieft zu beschäftigen, nicht zuletzt im Lichte jüngerer Entwicklungen im Bereich der Pro-

venienzforschung.2

2. Geschichtlicher Hintergrund (Zusammenfassung)

Das Kunstmuseum Basel hat am 18./19. Mai 1933 an der Auktion 180 beim Berliner Buch- und

Kunst-Antiquariat Max Perl 200 Zeichnungen und Druckgrafiken ersteigert. Bekannt sind vor allem

zwei Lithographien von Edvard Munch (Selbstbildnis3

, Madonna4

) (siehe Anhang 1. Ankäufe KMB

1933).

Der frühere Eigentümer dieser Zeichnungen und Druckgrafiken war Curt Glaser. Curt Glaser war Di-

rektor der Staatlichen Kunstbibliothek Berlin. Er wurde vor dem 5. April 1933 vom Dienst beurlaubt

und am 27. September 1933 definitiv entlassen. Mitte des Jahres 1933 verliess er Deutschland, liess

sich nach einem Aufenthalt in Paris vorübergehend in der Schweiz nieder und liess 14 in Berlin hinter-

lassene Kisten Umzugsgut nach Ascona nachschicken. Er emigrierte 1941 in die USA und verstarb

dort 1943. Die erste Ehefrau von Curt Glaser – geb. Elsa Kolker – verstarb am 10. Juli 1932. Curt

Glaser heiratete seine zweite Ehefrau – geb. Maria Milch – am 30. Mai 1933.

Die Kunstkommission und der Direktor des Kunstmuseums Basel Otto Fischer (1886–1948) kannten

1933 die Herkunft der Zeichnungen und Druckgrafiken aus der Auktion 180 bei Max Perl. In der Sit-

zung der Kunstkommission wurden die getätigten Ankäufe als „billig“ sowie „schön“ und „günstig“

bezeichnet.5

____________________

1 Vgl. den Bericht, online unter (09.11.2018): https://www.srf.ch/news/schweiz/debatte-um-raubkunst-basler-regierungsrat-

flunkern-mit-madonna.

2 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission vom 21. November 2017, Kunstmuseum Basel, Archiv: B1/13-Protokolle

der Kunstkommission. 3 Edvard Munch, Selbstbildnis (frontal), 1895, Kreide- und Pinsellithographie, mit Schabtechnik, Kunstmuseum Basel, Kup-

ferstichkabinett, Inv. 1933.213.

4 Edvard Munch, Madonna, 1895/1902, Kreide- und Pinsellithographie von drei Steinen, Kunstmuseum Basel, Kupferstich-

kabinett, Inv. 1933.212.

5 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission vom 6. Mai 1933, Kunstmuseum Basel

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3. Entscheid der Basler Regierung im Jahre 2008

Im Jahre 2004 wurde das Kunstmuseum Basel von den Anwälten der Erben von Curt Glaser kontak-

tiert. Anfangs 2008 entschied sich der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gegen eine Rückgabe. In

der Medienmitteilung vom 19. Februar 2008 wurde dieser Entscheid wie folgt begründet:

Das Kunstmuseum Basel hat im Jahre 1933 die Werke an der Auktion gutgläubig erworben und über 70

Jahre in unangefochtenem Besitz und Eigentum gehabt. Es gab zum Zeitpunkt der Auktion keinerlei Hin-

weise im Auktionskatalog oder in sonstigen Publikationen, dass die Kunstwerke aus der Sammlung von Dr.

Curt Glaser stammen. Das Auktionshaus Perl war in Berlin etabliert. Die für die Werke bezahlten Preise

waren 'zeittypisch' bzw. marktkonform. Sie wurden ordnungsgemäss aus Deutschland aus- und in die

Schweiz eingeführt. Das Kunstmuseum hat die in solchen Fällen erforderliche Sorgfalt walten lassen, zu

weiteren Nachforschungen oder Erkundigungen nach der Person des Einlieferers gab es weder Anlass noch

die Verpflichtung. Die berüchtigten so genannten 'Judenauktionen', bei welchen beschlagnahmter Besitz

verfolgter Juden zu Schleuderpreisen veräussert wurde, fanden im nationalsozialistischen Deutschland erst

ab 1938 statt.6

Der Entscheid des Regierungsrates beruht auf einem Bericht des Erziehungsdepartements vom

7. Februar 2008. Darin werden Sachverhalt und rechtliche Würdigung inklusive der Washington Prin-

ciples dargestellt (siehe Kap. V. 2. a. Washington Principles).

In der Folge kam es zu keinen gerichtlichen Verfahren gegen das Kunstmuseum Basel bzw. den Kan-

ton Basel-Stadt. Die Vertreter der Erben haben Kunstmuseum und Regierung weiterhin kontaktiert; in

einem Schreiben vom 15. Oktober 2008 werfen sie der Regierung „menschliches Versagen“ vor sowie

durch den ablehnenden Entscheid den „Holocaust […] in allen seinen Facetten [zu] verniedlichen“.7

Ende 2009 kontaktierten die Vertreter der Erben die Anlaufstelle Raubkunst beim Bundesamt für Kul-

tur (BAK) des Bundes. Mit Schreiben vom 18. Februar 2010 teilte der Kanton Basel-Stadt durch sei-

nen Rechtsvertreter mit, dass er keine Vermittlung durch den Bund wünsche. Der Kanton verweist

dabei auf seine Medienmitteilung vom 19. Februar 2008. Er erwähnt auch einen Entscheid des UK

Spoliation Advisory Panel vom 24. Juni 2009, der mit Blick auf die Auktion vom 18./19. Mai 1933

zum selben Ergebnis gekommen ist. Schliesslich wird auf das nach Ansicht des Kantons diffamierende

Schreiben der Anwälte der Erben vom 15. Oktober 2008 hingewiesen. Dem Schreiben des Kantons

Basel-Stadt vom 18. Februar 2010 sind verschiedene Beilagen angefügt, so unter anderem ein beglau-

bigter Auszug aus dem Protokoll der Kunstkommission vom 8. Juni 1933, in welchem der Konserva-

tor über die Erwerbungen in der Auktion Glaser in Berlin berichtete.

Mit Schreiben vom 29. November 2017 kontaktierten die Rechtsvertreter der Erben erneut das Präsi-

dialdepartement Basel-Stadt. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2017 entschied der Regierungsrat des

Kantons Basel-Stadt, dass sich zum vorliegenden Fall zunächst die Kunstkommission auszusprechen

habe.

____________________

6 Vgl. die vollständige Erklärung, online unter (19.10.2018): http://www.medien.bs.ch/nm/2008-02-19-rrbs-005.html.

7 Schreiben der Vertreter der Erben an das Kunstmuseum Basel und Regierung des Kanton Basel-Stadt datiert 15. Oktober

2008 (nicht öffentlich zugänglich).

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II. VERFAHREN

1. Zuständigkeit

a) Kunstkommission

Gemäss § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt vom 16. Juni 1999

(Museumsgesetz, SG 451.100) besteht für die Öffentliche Kunstsammlung Basel bzw. das Kunstmu-

seum Basel eine Kommission („Kunstkommission“). Diese „begleitet, berät und unterstützt die Muse-

umsdirektion“ (§ 7 Abs. 1 Museumsgesetz). Gemäss § 4 Abs. 1 lit. a Verordnung zum Gesetz über die

Museen des Kantons Basel-Stadt vom 19. Dezember 2000 (Museumsverordnung, SG 451.110) be-

schliesst die Kunstkommission unter anderem über „Ankäufe in die Sammlung des Museums, soweit

die Kommissionen diese Aufgabe nicht an die jeweilige Direktion delegieren“.

Die Ankäufe der Zeichnungen und Druckgrafiken aus der Auktion 180 bei Max Perl wurden 1933 in

der Kunstkommission diskutiert und von den damaligen Mitgliedern der Kunstkommission ausdrück-

lich begrüsst.8

Die heutige Kunstkommission erachtet es als ihre Verantwortung, sich zu möglichen

Folgen dieser Ankäufe zu äussern.

Die Kunstkommission deckt ein breites Spektrum an historischem, künstlerischem und kunstge-

schichtlichem, juristischem, politischem und gesellschaftlichem Wissen ab. Sie erachtet sich als kom-

petent, die vorliegende Fragestellung zu beantworten, dies insbesondere auch deswegen, weil es nicht

primär um rechtliche, sondern um moralische Fragen geht (siehe Kap. V. 2. a. Washington Princip-

les).

b) Kunstkommission und Regierungsrat

Vorliegend ist zu beachten, dass über den Anspruch der Erben von Curt Glaser der Regierungsrat des

Kantons Basel-Stadt im Februar 2008 einen formellen Entscheid gefällt hat. Das Kunstmuseum Basel

ist eine „Dienststelle des zuständigen Departements“ (§ 6 Museumsgesetz) und damit an den Ent-

scheid gebunden. Auch die Kunstkommission hat keine Befugnis, den Entscheid des Regierungsrates

aus dem Jahre 2008 aufzuheben oder abzuändern.

Die Kunstkommission hat, wie erwähnt, dem Museum gegenüber eine beratende Funktion. Diese

Funktion kann sie auch gegenüber dem Regierungsrat ausüben. Aus diesem Grund wird die Kunst-

kommission eine Empfehlung abgeben. Sollte sie vom Entscheid des Regierungsrates im Jahr 2008

abweichen und eine Restitution befürworten, bedeutet dies, dass sie dem Regierungsrat empfiehlt,

seinen Entscheid in Wiedererwägung zu ziehen. Sie kann dem Regierungsrat auch empfehlen, an sei-

nem Entscheid aus dem Jahre 2008 festzuhalten.

____________________

8 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission vom 8.06.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv: B1/13-Protokolle der Kunst-

kommission, S. 58–59.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 7

Aufgrund des Entscheides aus dem Jahre 2008 und den nachfolgenden Instruktionen des zuständigen

Departementsvorstehers an Kunstmuseum und Rechtsvertreter können Kunstmuseum und Kunstkom-

mission mit den Erbenvertretern auch keine eigentlichen Verhandlungen führen. Dies wurde den Er-

ben mündlich und schriftlich erläutert.

Zu beachten ist, dass der Kunstkommission mehr als nur reine Empfehlungsbefugnisse zukommen. § 5

Museumsgesetz sieht die Unveräusserlichkeit der Museumsgegenstände vor. Ausnahmen bedürfen

eines Entscheids des Regierungsrates „auf gemeinsamen Antrag der betreffenden Museumsdirektion,

der betreffenden Museumskommission und des Rektorates der Universität.“ Eine allfällige Rückgabe

von Kunstwerken stellt nach dem Verständnis der Kunstkommission eine Veräusserung dar. Dies gilt

insbesondere dann, wenn eine Rückgabe nicht primär unter rechtlichen, sondern moralischen Ge-

sichtspunkten erfolgt. Sollte sich also der Regierungsrat zur Wiedererwägung entschliessen, könnte er

über eine Rückgabe der Bilder nicht selbstständig beschliessen: Notwendig wären ein gemeinsames

Vorgehen des Kunstmuseums, der Kunstkommission, des Rektorates der Universität sowie des Regie-

rungsrates.

Zu beurteilen ist vorliegend nicht nur die mögliche Rückgabe, sondern allenfalls auch eine „gerechte

und faire Lösung“ gemäss den Washington Principles (siehe Kap. V. 2. a. Washington Principles).

Diesbezüglich sehen die rechtlichen Grundlagen keine besonderen Zuständigkeiten vor.

c) Kunstkommission und Kunstmuseum

Aufgrund der vorstehenden Grundlagen wird der Entscheid formell von der Kunstkommission gefällt.

Das Kunstmuseum Basel ist in den Entscheid der Kunstkommission eng eingebunden, und der Direk-

tor hat den vorliegenden Entscheid mitunterzeichnet. Ankäufe erfolgen auf Antrag der Direktion; eine

Entäusserung bedarf ebenfalls einem Antrag der Direktion (§ 5 Museumsgesetz). Überdies verfügt das

Kunstmuseum über ein grosses kulturgeschichtliches Fachwissen, ohne das die ehrenamtlich arbeiten-

den Mitglieder der Kunstkommission kaum in der Lage wären, den vorliegenden Entscheid zu treffen.

Dementsprechend haben Kunstkommission und Kunstmuseum eng zusammengearbeitet.

2. Verfahrensgrundsätze

a) Akteneinsicht und rechtliches Gehör

Für das vorliegende Verfahren bestehen keine expliziten Verfahrensregeln. Das Kunstmuseum als

Dienststelle des Kantons (§ 6 Museumsgesetz) und die Kunstkommission als beratendes Gremium des

Museums (§ 7 Museumsgesetz) erachten sich an die Verfahrensgarantien von Bund (Art. 29 ff. BV)

und Kanton (§ 12 KV) gebunden. Daraus ergibt sich insbesondere ein Anspruch der Erben auf rechtli-

ches Gehör und auf Akteneinsicht. Aus diesem Grund hat die Kunstkommission die Vertreter der Er-

ben angehört und ihnen die wesentlichen Unterlagen zugänglich gemacht, sofern sie sich im Besitz des

Kunstmuseums befinden.

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b) Unabhängigkeit

Eine zentrale Verfahrensgarantie betrifft die Unabhängigkeit der entscheidenden Instanz. Dabei ist

allerdings zu beachten, dass sich diese Garantie in erster Linie auf Gerichte bezieht (Art. 30 BV; § 12

lit. d KV). Dagegen ist nicht ungewöhnlich, dass eine Verwaltungsstelle (bzw. eine verwaltungsnahe

Instanz wie hier die Kunstkommission) einen Entscheid fällt, der ihren eigenen Interessensbereich

betrifft. Problematisch wäre es, wenn einzelne Personen einer Behörde persönliche Interessen am

Ausgang des vorliegenden Entscheids hätten. Dafür bestehen vorliegend keine Hinweise.

Der Kunstkommission ist bewusst, dass andere Länder nationale Instanzen geschaffen haben, die sich

zu Fragen von Raubkunst und Fluchtgut aussprechen. Damit wird Art. 10 der Washington Principles

eingelöst, wonach „[c]ommissions or other bodies established to identify art that was confiscated by

the Nazis and to assist in addressing ownership issues should have a balanced membership.” Ein sol-

ches „balanced membership“ liegt bei der den Interessen des Museums verpflichteten Kunstkommissi-

on nicht vor. Das Gleiche gilt im Übrigen auch im Fall eines Entscheides des Regierungsrates. Diese

Ausgangslage hängt mit der Kompetenzzuteilung der schweizerischen Bundesverfassung zusammen:

„Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig“ (Art. 69 Abs. 1 Schweizerische Bundesver-

fassung vom 18. April 1999). Der Bund hat unter Berufung auf seine Förderungskompetenz nach

Art. 69 Abs. 2 BV und weitere wirtschaftliche und aussenwirtschaftliche Kompetenzen zwar das Bun-

desgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer vom 20. Juni 2003 (Kulturgütertransfergesetz,

KGTG, SR 444.1) erlassen, doch ist dieses für die vorliegenden Fragestellungen nicht einschlägig.

Zuständig sind für Fragen der Restitution typischerweise die Kantone. Dies hat zur Folge, dass jeder

Kanton, oftmals jedes einzelne Museum, solche Fragen eigenverantwortlich zu beantworten hat.

Aus diesem Grund hat die Kunstkommission geprüft, ob die Einsetzung einer Art Schiedsgericht mög-

lich wäre. Eine solche Einsetzung ad hoc erscheint aber ebenfalls problematisch. Einerseits besteht für

ein solches Verfahren keinerlei rechtliche Grundlage. Andererseits ist ein Entscheid in der Kunst-

kommission breit abgestützt. Weiter ist es ein Anliegen von Kunstkommission und Kunstmuseum,

sich der historischen Verantwortung zu stellen. Diese würde durch eine „Delegation“ an ein weiteres

Gremium vermieden. Schliesslich betrifft der vorliegende Fall Fragestellungen, die notwendigerweise

durch die Kunstkommission selbst entschieden werden müssen, nämlich etwa die Frage nach den an-

wendbaren Rechtsgrundlagen (siehe Kap. V. 3. a. Anwendbare Quellen).

Aus diesem Grund trifft die Kunstkommission selbst einen Entscheid. Sie ist sich bewusst, dass die

Erhaltung von Museumsgegenständen zu ihren gesetzlichen Pflichten gehört. Andererseits hat die

Kunstkommission ein Interesse an der Aufrechterhaltung der exzellenten Reputation des Kunstmuse-

ums Basel. Sie ist sich auch der Verpflichtungen des Museums bewusst und hat diese Verpflichtungen

namentlich mit der Verabschiedung von Grundsätzen zur Provenienz am 26. April 2017 bekräftigt.

Die Kunstkommission erachtet sich deshalb in der Lage, eine objektive und faire Einschätzung vorzu-

nehmen.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 9

Die Kunstkommission hat das Präsidialdepartement zuhanden des Regierungsrates in regelmässigen

Abständen über das vorliegende Verfahren informiert. Regierungsrat und Präsidialdepartement haben

aber keinerlei Einfluss auf den materiellen Gehalt der vorliegenden Entscheidung genommen. Die

Kunstkommission hat den vorliegenden Entscheid vollständig in eigener Verantwortung getroffen.

3. Verfahrensablauf

a) Entscheid in der Kunstkommission

Die Kunstkommission hat am 22. November 2017 den Grundsatzentscheid gefällt, sich mit der Ange-

legenheit vertieft zu befassen. Am 30. Januar 2018 hat sie weitere Entscheide gefällt, so namentlich

die Einsetzung einer dreiköpfigen Subkommission. Die Subkommission hat den Entscheid zuhanden

der Kunstkommission vorbereitet. Sie hat die Erben angehört und hatte die Befugnis, Expertinnen und

Experten beizuziehen.

Das Kunstmuseum hat seinerseits am 13. Dezember 2017 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Neben dem

Direktor und der Leiterin Kupferstichkabinett gehören der Arbeitsgruppe zwei weitere Mitarbeitende

des Kunstmuseums an.

Subkommission und Arbeitsgruppe haben sich in insgesamt acht gemeinsamen Sitzungen mit der vor-

liegenden Angelegenheit beschäftigt.

In jeder Sitzung der Kunstkommission wurde über den aktuellen Stand des Verfahrens orientiert. Die

Kunstkommission hat in der Sitzung vom 26. Juni 2018 den historischen Sachverhalt zur Kenntnis

genommen. In der Sitzung vom 13. September 2018 wurde eine erste mögliche Stossrichtung eines

Entscheides diskutiert. Verabschiedet wurde der vorliegende Entscheid am 21. November 2018, wobei

Subkommission und Arbeitsgruppe die Befugnis zu redaktionellen Anpassungen delegiert wurde. In

der Sitzung vom 21. März 2019 hat die Kunstkommission Kenntnis von der redigierten Fassung ge-

nommen.

Alle Entscheide in der Kunstkommission sowie in den gemeinsamen Sitzungen von Subkommission

und Arbeitsgruppe wurden einstimmig und ohne Enthaltungen gefällt.

b) Einbezug der Erben von Curt Glaser

Mit den Vertretern der Erben fanden zwei Sitzungen in Basel statt. Kunstkommission und Kunstmuse-

um wurden durch die Subkommission bzw. die Arbeitsgruppe vertreten. Eine erste Sitzung fand am

27. Februar 2018 statt. An dieser Sitzung nahmen nur die Anwälte der Erben teil. Haupttraktanden

waren die gegenseitige Darlegung der Standpunkte, Fragen des Verfahrens und des weiteren Vorge-

hens.

An der zweiten Sitzung vom 29. August 2018 nahmen auch die Erben von Curt Glaser teil. Sie schil-

derten ihren Standpunkt aus persönlicher Sicht. Anschliessend äusserten sich Erben und Erbenvertreter

zum Entwurf des Sachverhalts, welcher über den Sommer 2018 von Arbeitsgruppe und Subkommissi-

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on erarbeitet wurde. Die mündliche Stellungnahme in der Sitzung wurde durch eine schriftliche Ein-

gabe der Erbenvertreter vom 31. Oktober 2018 ergänzt.

Im Anschluss an die zweite Sitzung fand ein kurzer Rundgang durch das Kunstmuseum statt. Sub-

kommission und Arbeitsgruppe danken für die konstruktive Mithilfe bei der Erarbeitung des histori-

schen Sachverhalts.

c) Information der Öffentlichkeit

Die Kunstkommission anerkennt das Interesse der Öffentlichkeit an der Aufarbeitung des vorliegen-

den Falles. Sie hat sich deshalb bereits in der Sitzung vom 30. Januar 2018 dahin gehend ausgespro-

chen, dass der Entscheid der Kunstkommission umfassend begründet und der Öffentlichkeit zugäng-

lich gemacht werden soll. Sie bekennt sich damit zur Transparenz, wie sie auch vom Bund für Fragen

der Provenienz befürwortet wird.9

Die Kunstkommission veröffentlicht gleichzeitig mit dem Entscheid auch die massgebenden Quellen,

soweit sie dazu befugt ist. Es ist der Kunstkommission ein Anliegen, dass ihr Entscheid, wenn auch

vielleicht nicht im Ergebnis, so doch wenigstens in Verfahren und Begründung möglichst breit akzep-

tiert wird.

Die Kunstkommission bedauert die teilweise polemische Berichterstattung in den Medien. Diese Form

der Berichterstattung ist den schwierigen historischen und moralischen Fragen nicht angemessen. Die

Kunstkommission hofft, mit dem vorliegenden Entscheid zur Versachlichung der Diskussion beizutra-

gen.

____________________

9 Vgl. den Bericht EDI/EDA über den Stand der Arbeiten des Bundes im Bereich der NS-Raubkunst im Zeitraum von 2011–

2016 vom 19.10.2016, S. 14, 42, 47, online unter (18.06.2019): https://biblio.parlament.ch/e-docs/387980.pdf.

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III. HISTORISCHER SACHVERHALT

Begrifflichkeiten: Vorbemerkung zum historischen Sachverhalt

An dieser Stelle sei auf die Problematik hingewiesen, dass bei der Darstellung historischer Ereignisse

teilweise auf die Begrifflichkeiten aus diesem Wortschatz zurückgegriffen werden muss; der Begriff

„Jude“ wird dabei für diejenigen Personen verwendet, die per rassentheoretischer Gesetzge-

bung/Definition der Nationalsozialisten zu „Voll-“, „Halb-“ und Vierteljuden“ gestempelt wurden,

unabhängig davon, ob sie sich selbst als Juden sahen.10

Ebenfalls kann der Begriff „Arisierung“, der

sich inzwischen in der Forschung durchgesetzt hat, im Zusammenhang mit der Ausschaltung jüdischer

Kunsthändler aus dem Kunsthandel nicht vermieden werden, da wertneutrale Begrifflichkeiten hier

fehlen. Die Bezeichnung „jüdische Sammlungen“ bezieht sich auf den jüdischen Besitz und meint

nicht etwa Judaica-Sammlungen.

1. Chronologie bis 1932: relevante biografische Stationen

Curt Glaser wird am 29. Mai 1879 in Leipzig als Sohn einer jüdischen Familie geboren. Vater ist der

Kaufmann Simon Glaser (1841–1904) und Mutter ist Emma Glaser, geb. Haase (1854–1927). Curt

Glaser stirbt im Alter von 64 Jahren am 23. November 1943 in Lake Placid, NY.11

Er hat zwei Brüder;

der fünf Jahre ältere Mediziner Felix Glaser (1874–1931), der unerwartet im Alter von 57 Jahren

stirbt, und den Kunst- und Antiquitätenhändler Paul Glaser (1885–1946), der im Exil in Brasilien sein

Leben verliert.12

1886 zieht die Familie nach Berlin, wo Curt Glaser 1897 das Abitur macht. Im Anschluss daran absol-

viert er ein Medizinstudium, das er 1902 mit Promotion in München abschliesst.13

Darauf folgt ver-

mutlich im nächsten Jahr die Heirat mit der Cousine Elsa Kolker (1878–1932)14

, die aus einer vermö-

genden Breslauer Familie stammt. Ihr Vater Hugo Kolker (1845–1915) ist der Gründer eines Chemie-

unternehmens und gehört als Konsul von Portugal zu den Honoratioren der Stadt.15

Elsa Glaser wird

von ihrem Umfeld nicht nur als lebhafte und intelligente Frau charakterisiert, sondern sie wird zum

Beispiel von Hugo Perls (1886–1977) – einem engen Freund des Ehepaars – als „grosse Anregerin in

Kunst und Philosophie“ beschrieben.16

Bei Curt Glasers Mentor Karl Scheffler (1869–1951) heisst es

____________________

10 Grundlegend für die „Rassendefinition“ war die Erste Verordnung zum Reichbürgergesetz vom 14.11.1935, vgl. RGBl. I,

S. 1333.

11 Vgl. u. a. Strobl 2006, S. 11.

12 Vgl. u. a. Strobl 2006, S. 11. Von Letztgenanntem ist nur die Schrift Sechs unbekannte Grünewald im Städtischen Muse-

um zu Frankfurt a. M.?, Frankfurt a. M. 1912, über seine Tätigkeit als Kunsthändler ist nichts überliefert.

13 Vgl. u. a. Strobl 2006, S. 11; Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 369–370. Curt Glaser. Über die Möglichkeit eines

Zusammenhanges zwischen der progressiven spinalen Muskelatrophie und einem Trauma, München 1902; Angaben zu Curt

Glasers Promotion finden sich in: Ladislaus Buzas und Liselotte Resch, Verzeichnis der Doktoren und Dissertationen der

Universität Inolstadt – Landhust – München. 1472–1970, Bd. 2: Medizinische Fakultät, 1472–1915, München 1976, S. 353.

14 Elsa Kolker war die Cousine von Käthe (Käte) Perls (geb. Kolker, 1889, Breslau – 1945, New York), der Ehefrau von

Hugo Perls (1886, Rybnik – 1977, New York).

15 Vgl. u. a. Strobl 2006, S. 11. Hugo Kolkers „Chemie-Handlung“ hatte den ersten synthetischen Stoff erzeugt.

16 Vgl. u. a. die Memoiren von Curt Glasers Cousin Hugo Perls in: Perls 1962, S. 12–13. Im Manuskript ist dies laut Strobl

2006, S. 11, noch deutlicher ausformuliert; vgl. Perls Manuskript, Leo Baeck Institute, New York, Pers Papers, Box 4, Folder

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1946: „Für ihren Mann war sie ein unschätzbarer Kamerad, sie steigerte ihn, wie sie immer konnte.“17

Laut Curt Glasers Biografen Andreas Strobl (2006) stimmt dies insofern, als dass er aufgrund der fi-

nanziellen Sicherheit durch seine Ehefrau einen materiell weniger einbringenden Beruf ausüben konn-

te, ohne auf den grossbürgerlichen Lebensstandard verzichten zu müssen.18

Inwiefern sie ihren Ehe-

mann in seiner Arbeit unterstützte, lässt sich gemäss Autor nicht mehr feststellen.19

Von ihrer eigenen

Arbeit ist lediglich die Übersetzung des Cézanne-Buches von Joaquim Gasquet bekannt.20

Demgegen-

über hebt Astrit Schmidt-Burkhardt in ihrer Skizze eines Munch-Sammlers (1988) die Bedeutung von

Elsa Glaser für den Aufbau der Sammlung hervor (siehe Kap. III. 5. b. Die Sammlung von Curt Gla-

ser).21

Auch Joachim Brand und Hein-Thomas Schulze Altcappenberg (2014) sind der Ansicht, dass

die kunstinteressierte Elsa Glaser ihren Gatten in seinem beruflichen wie gesellschaftlichen Fortkom-

men tatkräftig unterstützte und sie massgeblich an der gesellschaftlichen Stellung des Ehepaars betei-

ligt war; ihre Herkunft aus dem jüdischen Grossbürgertum bot den Beiden den finanziellen und intel-

lektuellen Rahmen für eine „außergewöhnliche Karriere“ im Berlin der Weimarer Republik.22

Gemäss

den Autoren baute das Ehepaar durch die Unterstützung Hugo Kolkers und teilweise in dessen Auftrag

ab ca. 1910 ihre bedeutende Kunstsammlung auf.23

Gemäss Yvonne Höfliger (1977) scheint Elsa Gla-

ser wesentlich für die „Montagssalons“ im Hause Glaser verantwortlich gewesen zu sein.24

Dieser

„Salon“ wird erstmals in einem 1928 erschienen Band zur Berliner Gesellschaft der Weimarer Repub-

lik25

erwähnt, und in einer Fotoreportage im Weltspiegel des Berliner Tagblattes vom 31. März 1929

heisst es: „Vor dem Hintergrunde erlesener Kunstobjekte, vor vielen und ausgewählten Büchern ver-

sammeln sich Künstler, Kunstkritiker, Kunstsammler; man sitzt an kleinen Tischen, trinkt Tee und

Liköre, plaudert und tanzt: Dinge, die man bei jedem Empfang tut, aber die hier von einem Fluidum

persönlichen Lebens durchpulst sind.“26

4, Manuskript zu Warum ist Kamilla schön?, o. S. In den wenigen Berichten über Elsa Glaser kommt laut Strobl 2006, S. 12,

das Unbehagen ihrer – männlichen – Zeitgenossen zum Ausdruck, einer ihnen intellektuell überlegenen Person gegenüber zu

stehen; vgl. u. a. Karl Scheffler, Die fetten und die mageren Jahre. Ein Arbeits- und Lebensbericht, München 1946,

S. 218. Arthur Rosin vermutete sogar, dass Elsa Glaser ihren Mann zum Studium der Kunstgeschichte angeregt habe; vgl.

den Brief Rosins an Kreuzberger vom 14.05.1965, Leo Baeck Institute, New York.

17 Karl Scheffler, Die fetten und die mageren Jahre. Ein Arbeits- und Lebensbericht, München 1946, S. 218.

18 Vgl. u. a. Strobl 2006, S. 11–12.

19 Vgl. Strobl 2006, S. 12.

20 Vgl. Strobl 2006, S. 12. Joaquim Gasquets Cézanne-Buch enthält Aufzeichnungen von Gesprächen mit dem Maler und

Erinnerungen an ihn; vgl. Joaquim Gasquet, Cézanne, Berlin 1930.

21 Schmidt-Burkhardt 1988, S. 63.

22 Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 370.

23 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 370. „[…] von jetzt bezahle ich die Bilder und du schickst sie nach Breslau“,

soll Hugo Kolker Curt Glaser nach der Erinnerung von Hugo Perls um 1910 angewiesen haben, vgl. Perls 1962, S. 56.

24 Vgl. Höfligers Beschreibung, in: Edvard Munch im Kunsthaus Zürich, Sammlungsheft 6, Zürich 1977, S. 72. Ihre Schil-

derung geht auf Gespräche mit Zeitgenossinnen von Elsa Glaser zurück (z.B. Marianne Feilchenfeldt geb. Breslauer); Strobl

2006, S. 12, übernimmt Höfligers Aussage; vgl. auch Schmidt-Burkhardt 1988, S. 64, über den „Montagssalon“.

25 Kurt von Reibnitz führt die regelmässig stattfindenden Abendgesellschaften im Kapitel Salons der Kunst auf: „Weit inti-

mer sind die Montagabende, die Herr und Frau Glaser geben. Sie finden nach den vom Hausherrn eingerichteten kunstge-

schichtlichen Vorträgen statt. Snobs und Salönchenjäger freilich sind nicht zugelassen […]“, Kurt von Reibnitz, Gestalten

rings um Hindenburg. Führende Köpfe der Republik und die Berliner Gesellschaft von heute, Dresden 1928, S. 202, zit. nach

Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 383, Anm. 16.

26 Dr. Augusta von Oertzen, Berliner Salons: Ein Haus der Kunst. Montagsempfang beim Direktor der Staatlichen Kunstbib-

liothek Professor Curt Glaser, in: Weltspiegel des Berliner Tageblatts, 31. März 1929.

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1903, im Jahr seiner Heirat, beginnt Curt Glaser das Studium der Kunstgeschichte in Berlin und pro-

moviert dort – nach Aufenthalten in Freiburg und München – 1907 bei Heinrich Wölfflin, Professor an

der Friedrich-Wilhelms-Universität, über Hans Holbein d. Ä.27

Bereits kurz vor dem Beginn seines

Kunstgeschichtsstudiums beginnt er im November 1902 seine Tätigkeit als Kunstkritiker, worin

Brand/Schulze Altcappenberg eine zusätzliche Möglichkeit des Broterwerbs erkennen.28

Bis zum Ok-

tober 1910 schreibt Curt Glaser Berichte über Kunstausstellungen in Berlin für den Hamburgischen

Correspondenten, ab 1909 für die von Karl Scheffler herausgegebene Zeitschrift Kunst und Künstler

sowie für die Beilage der Zeitschrift für bildende Kunst Kunstchronik (Leipziger Seemann-Verlag).

1919 wird er schliesslich deren Berlin-Redakteur und 1922 ihr Herausgeber.29

Im Jahre 1918 konzi-

piert er gemeinsam mit Karl Scheffler die Buchreihe Deutsche Meister (Insel-Verlag), deren Ziel es

ist, der bis dahin noch wenig beachteten Kunstgeschichte Deutschlands mehr Bekanntheit zu verschaf-

fen.30

Ab November 1918 ist er ebenfalls als Kunstberichterstatter des Berliner Börsen-Couriers tätig

und behält diese prominente Stellung bis zum Sommer 1933 inne. Während dieser Zeit schreibt er

über 1‘000 Artikel, worin er sich insbesondere zu aktuellen Ausstellungen in Berlin, der Architektur

und Stadtentwicklung sowie der preussischen Kulturpolitik äussert.31

Curt Glasers Museumstätigkeit beginnt im August 1909, als er „wissenschaftlicher Hilfsarbeiter“ im

Königlichen Kupferstichkabinett, Berlin, wird.32

Diese Stelle behält er bis Ende September 1918 inne,

wobei sein Aufgabenbereich laut Strobl schon damals dem eines „normalen Beamten“ entsprach.33

Während dieser Zeit unternimmt das Ehepaar Glaser 1910 und 1912 längere Reisen nach Paris und

1913 nach Oslo, um Edvard Munch zu besuchen; 1911 halten sie sich für beinahe ein Jahr in Ostasien

auf.34

Viele Besuche und Besichtigungen im Rahmen letztgenannter Reise fördern Curt Glasers äus-

____________________

27 Vgl. Strobl 2006, S. 12. Seine Dissertation erscheint 1908 in der Reihe Kunstgeschichtliche Monographien: Curt Glaser,

Hans Holbein der Ältere, Leipzig 1908.

28 Laut Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 370, war der Wechsel von der Medizin zur Kunstgeschichte ein mutiger

Schritt, da Curt Glaser damit sowohl auf ein sicheres Einkommen wie auch auf das damit verbundene gesellschaftliche Anse-

hen verzichtete, was insbesondere für Angehörige des deutsch-jüdischen Bürgertums relevant war. Wie die Autoren ausfüh-

ren, war aufgrund der massiven Bevorzugung von Protestanten für Katholiken und Juden eine Laufbahn im preussischen

Staatsdienst ungleich schwerer zu erreichen, ebd. Gemäss Strobl 2006, S. 13, lässt sich nicht mehr einschätzen, wie einträg-

lich und relevant die journalistische Tätigkeit für das materielle Auskommen gewesen ist; aber durch das Vermögen seiner

Frau schien das Ehepaar laut Autor ausreichend versorgt gewesen zu sein. Darüber hinaus erkennt Strobl 2006, S. 12, im

frühen Beginn seiner Karriere als Kunstkritiker „ein deutliches Indiz dafür, dass er sich bereits vor der Entscheidung für das

Kunstgeschichtsstudium mit Kunst auseinandergesetzt und das Medizinstudium lediglich zu einem ordnungsgemässen Ab-

schluss gebracht hat.“

29 Vgl. Strobl 2006, S. 13. Curt Glaser amtete zusammen mit Gustav Kirstein und Hans Tietze als Herausgeber, bis die

Beilage im März 1926 aus wirtschaftlichen Gründen wieder mit der Zeitschrift für bildende Kunst zusammengelegt wurde.

30 Vgl. Strobl 2006, S. 15; der erste Band erscheint zeitbedingt jedoch erst 1920.

31 Vgl. Strobl 2006, S. 15.

32 Diese Angaben zu seinen Berliner Stellungen entstammen der Mitteilung vom Zentralarchiv Staatliche Museen Berlin

(SMB-ZA) vom 1.03.1996. Der offizielle Personalbogen existiert – wahrscheinlich durch Kriegseinwirkung – nicht mehr,

sodass es auch für Curt Glasers Beförderungen bzw. die „Wartezeit“ von neun Jahren keine Erklärung gibt; vgl. Strobl 2006,

S. 13, Anm. 9; vgl. dagegen die leicht abweichenden Angaben von Alexander Dückers (Hrsg.), Das Berliner Kupferstichka-

binett. Ein Handbuch zur Sammlung, Berlin 1994, S. 22. Laut Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 372 erhält Curt Glaser

in dieser Stellung ein jährliches Gehalt von 100 Mark.

33 Vgl. Strobl 2006, S. 13. So schreibt Curt Glaser im Dezember 1912, dass er die „neue Abteilung“ des Kupferstichkabi-

netts leite; vgl. Brief an Edvard Munch vom 17.12.1912, Munchmuseet MM K 2257 (online unter [6.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2257.xhtml).

34 Laut Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 372, reiste das Ehepaar von April bis November 1911 nach Japan und wahr-

scheinlich auch nach China; vgl. hierzu auch Setsuko Kuvabara, Curt Glaser in Japan, in: Walravens 2012, S. 69–74.

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serst intensive Beschäftigung mit der ostasiatischen Kunst und Kultur, die von einer ausgeprägten

Sensibilität für die Besonderheiten der Kunstgeschichte Ostasiens geprägt ist.35

Nach dem Ersten

Weltkrieg folgen Reisen in die klassisch kunsthistorisch bedeutenden europäischen Länder wie Italien

(1920 und 1927), Frankreich (1927 und 1928), Spanien und Griechenland (beide 1931) sowie mehr-

fach Aufenthalte in Paris, Florenz, Pisa und Rom.36

Bereits 1923 bereist das Ehepaar das „unbekannte

Deutschland“ mit dem eigenen Automobil und ist 1928 bei Eduard von der Heydt (1882–1964) auf

dem Monte Verità bei Ascona zu Gast (siehe Kap. III. 5. c. Beziehung und Kontakt zum Kunstmu-

seum Basel).37

Aus der Biografie, aber nicht durch Dokumente belegt, ist bekannt, dass sich Curt Glaser 1914 – das

Datum könnte auch 1911 sein – protestantisch taufen lässt. Laut Brand/Schulze Altcappenberg darf

davon ausgegangen werden, dass sich Curt Glaser durch die Konvertierung zum protestantischen

Glauben 1914 bessere Chancen auf eine dauerhafte Anstellung im Staatsdienst versprach.38

Im September 1914 meldet sich Curt Glaser freiwillig als Arzt zum Kriegsdienst, wobei er 1915 zu-

nächst ein paar Stunden täglich im Berliner Lazarett arbeitet, bevor er 1917 als Arzt des Landsturms

an die Front in Flandern geschickt wird. Dort wird ihm kurz darauf das „Eiserne Kreuz“ verliehen.39

Zu dieser Zeit wird ihm auch der Titel „Professor“ verliehen, der jedoch mit keinem Amt verbunden

ist.40

Nach seiner Rückkehr aus dem Kriegsdienst im April 1918 nimmt er seine Arbeit als Kunsthisto-

riker in Berlin wieder auf.41

Von 1918 bis 1920 erhält Curt Glaser zunächst als Assistent und danach

____________________

35 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 372. Curt Glaser ist der Ansicht, dass die ostasiatische Kunstgeschichte nicht

mit den europäischen Prinzipien der Stilgeschichte seins Lehrers Heinrich Wölfflin adäquat erfasst werden konnten. Die

japanische Kunst zeichnet sich gemäss Curt Glaser durch eine Gleichberechtigung verschiedener Stile aus und lässt sich nur

als Nebeneinander von Schulen begreifen. Dieser offene Ansatz wurde von japanischen Kunstwissenschaftlern aufgegriffen;

vgl. Tanehisa Otabe, in: Wolfdietrich Schmied-Kowarzik und Helmut Schneider (Hrsg.), Zwischen den Kulturen. Im Geden-

ken an Heinz Paetzold, Kassel 2012, S. 30–43, zu Curt Glaser vgl. S. 40–42.

36 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 372.

37 Über die Autoreise durch das unbekannte Deutschland erscheint 1923 ein vierteiliger Reisebericht von Curt Glaser im

Berliner Börsen-Courier, vgl. Strobl 2006, S. 257. Eduard von der Heydt erwähnt Curt Glaser in seinen Erinnerungen an den

Monte Verità: „Und nun fallen mir wie von selbst noch einige andere Kunstfreunde ein. Ich nenne den bekannten Curt Glaser

mit seiner ersten Frau Elsa, der in den künstlerischen Kreisen Berlins eine grosse Rolle spielte und häufig interessante Emp-

fänge gab, wo man alles künstlerisch Interessante in guter Zusammenstellung traf“, vgl. Eduard von der Heydt/Werner von

Rheinbaben, Auf dem Monte Verità. Erinnerungen über Menschen, Kunst und Politik, Zürich 1958, S. 74.

38 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 373. Der Anteil von Juden im höheren preussischen Staatsdienst im späten

Kaiserreich lässt sich nur durch eine bewusste Ausschlussstrategie des Staatsapparates erklären, vgl. Rainer Fattmann, Bil-

dungsbürger in der Defensive. Die akademische Beamtenschaft und der „Reichsbund der höheren Beamten“ in der Weimarer

Republik, Göttingen 2001, S. 67–73, 70. Bezüglich Datum ist der Fragebogen, den Curt Glasers zweite Frau Maria Glaser-

Ash 1978 für das Institut für Zeitgeschichte im Rahmen der Recherche zum Biographischen Handbuch der deutschsprachi-

gen Emigration nach 1933, ausfüllt, schlecht zu lesen; vgl. Strobl 2006, S. 8, Anm. 7. Laut Strobl, ebd., müssen die Gründe

für den Konfessionswechsel Spekulation bleiben – Curt Glaser könnte sich dadurch bessere Chancen im preussischen Staats-

dienst erhofft haben.

39 Curt Glaser wird im Frühsommer 1917, noch in seiner Stellung als „wissenschaftlicher Hilfsarbeiter“ als Landsturmarzt

eingezogen, vgl. Amtliche Berichte aus den Preussischen Kunstsammlungen, Jg. 38/Nr. 9 (1917), Sp. 1 („Kriegschronik“),

zit. nach Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 382, Anm. 5. Laut Strobl 2006, S. 13, wartete Curt Glaser jedoch im Januar

1915 nur noch darauf, dass es ihn „trifft“ – seine Begeisterung schien sich in Grenzen gehalten zu haben; vgl. seine Briefe an

Edvard Munch vom 13.09.1914, Munchmuseet MM K 2453 (online unter [6.04.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-

MM_N2453.xhtml), und 13.01.1915, Munchmuseet MM K 2295 (online unter [6.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2295.xhtml); hierzu vgl. ebenfalls Meldung der Kunstchronik NF XXVIII.33

(18.03.1917), Sp. 355.

40 Vgl. Kunstchronik (21.09.1917) NF XXVIII.43, Sp. 519: „Dr. G. J. Kern, dem Kustos der Berliner Nationalgalerie, Dr. J.

Sievers und Dr. Curt Glaser vom Kgl. Kuperstichkabinett ist der Titel Professor verliehen worden.“

41 Vgl. den Brief an Edvard Munch vom 10.04.1918, Munchmuseet MM K 2316 (online unter [6.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2316.xhtml).

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bis 1924 als Kustos eine feste Anstellung im Königlichen Kupferstichkabinett.42

Im Zusammenhang

mit dem Umstand, dass Curt Glaser erst nach rund zehn Jahren eine Festanstellung an den preussi-

schen Museen erhalten hat, verweisen Brand/Schulze Altcappenberg auf eine Äusserung Elsa Glasers

von 1911 zur Schwierigkeit für Angehörige nichtchristlichen Glaubens, ein öffentliches Amt anzutre-

ten.43

Spätestens ab 1912 betreut Curt Glaser im Kupferstichkabinett die „Neue Abteilung“ – die Sammlung

der modernen und zeitgenössischen Kunst. Neben seiner speziellen Expertise im Bereich der moder-

nen Grafik zeichnen ihn seine gute gesellschaftliche Vernetzung sowie sein äusserst produktives pub-

lizistisches Schaffen für diese Stellung besonders aus.44

Schon früh scheint er Ankäufe und Schenkun-

gen zu bewirken; ab 1909 sind Zugänge von Druckgrafiken insbesondere von Edvard Munch, Honoré

Daumier, Henri Toulouse-Lautrec, Max Liebermann, Käthe Kollwitz, Emil Orlik, u.a und 1912 ein

Konvolut von Geschenken von beinahe 100 Blättern vorwiegend französischer Künstler (u. a. Paul

Gauguin, Vincent van Gogh, Félicien Rops, Henri Toulouse-Lautrec, Honoré Daumier und das erste

Werk von Pablo Picasso) zu verzeichnen.45

Im selben Jahr kommen 38 Munch-Drucke als „Geschenk

eines Ungenannten“ sowie weitere zwölf Blätter aus der Sammlung Albert Kollmanns dazu.46

Derglei-

chen Ankäufe und Schenkungen lassen sich bis 1924 verfolgen; vermehrt ergänzen Éduard Manet,

Pierre Auguste Renoir, Éduard Vuillard, Wilhelm Lehmbruck, Max Beckmann, Ernst Ludwig Kirch-

ner, Erich Heckel, Otto Müller, Oskar Kokoschka, Max Slevogt, Lovis Corinth, Hans Purrmann und

Rudolf Grossmann die Sammlung. Gemäss Strobl lässt sich rückblickend nicht mehr feststellen, wel-

che Erwerbungen Curt Glaser für das Kupferstichkabinett getätigt hat; es ist jedoch zu vermuten, dass

er den Direktor des Kabinetts und Spezialisten für die niederländische Kunst des 15.–17. Jahrhunderts,

Max J. Friedländer (1867–1958), angeregt hat, zeitgenössische Grafik zu erwerben, denn die Samm-

lung hatte bis zu ihrer Zerstörung 1937 durch die Nationalsozialisten diesbezüglich einen hervorra-

genden Bestand.47

Parallel zu seinen dienstlichen Ankäufen tätigt Curt Glaser auch private Erwerbungen; laut

Brand/Schulze Altcappenberg teilte Curt Glaser seine Erwerbungen auf dem Gebiet der Moderne wie

auch der Alten Meister zwischen dem Kupferstichkabinett und seiner Privatsammlung auf, was laut

Autoren in jener Zeit durchaus üblich war, jedoch nicht mehr im selben Masse wie in der Bode-Ära.48

____________________

42 Vgl. Strobl 2006, S. 13; vgl. dagegen die leicht abweichenden Angaben von Alexander Dückers (Hrsg.), das Berliner

Kupferstichkabinett. Ein Handbuch zur Sammlung, Berlin 1994, S. 22.

43 1911 äussert sich Elsa Glaser in Japan gegenüber Kinoshita Mokutarô: „Wir sind keine Christen […] Wenn wir mit Ihnen

darüber sprechen, weiss ich, dass sie uns nicht falsch verstehen oder verachten. […] Vielleicht denken Sie, dass es nichts

Besonderes ist. Aber bei uns Europäern ist die Antipathie gegenüber nichtchristlich Glaubenden ziemlich stark. Es ist sogar

schwierig, ein öffentliches Amt anzutreten.“, Kinoshita Mokutarô, Besichtigung der Schätze (Hôbutsu haikan). Übersetzt von

Setsuko Kuvabara, in: Walravens 2012, S. 84.

44 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 373.

45 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 373.

46 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 373.

47 Vgl. Strobl 2006, S. 14–15; hierzu vgl. ebenfalls Achenbach 2003.

48 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 375. Während Wilhelm von Bodes (1845-1929) Amtszeit an den Königlichen

Museen zu Berlin (1872-1929) war die Sammelkultur in Berlin durch starke Verflechtung vom Privatsammeln und staatli-

chem Sammeln charakterisiert, indem Wilhelm von Bode die öffentlichen Kunstsammlungen durch mehrere Erwerbungen

von Privatsammlern sowie eigene Ankäufe aufbaute.

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Dergleichen unscharfe Trennung von dienstlichem und privatem Engagement belegt ebenfalls ein

Schreiben des Kunsthistorikers Ludwig Burchard (1886–1960) an den Sammler Antoine Graf von

Seilern (1901–1978) in London anlässlich der Auktion eines Teiles der Glaser‘schen Sammlung bei

Max Perl vom 18./19. Mai 1933.49

Darin heisst es zu einer Rötelzeichnung des venezianischen Roko-

ko-Malers Pietro Longhi: „Stammt, glaube ich, aus einem Konvolut, das Glaser fand u. wovon die

Mehrzahl ans Berliner Kabinett kam.“50

(Siehe Kap. III. 5. b. Die Sammlung von Curt Glaser)

Neben seiner wissenschaftlichen und administrativen Tätigkeit als Museumsbeamter und später als

Direktor bleibt Curt Glaser ebenfalls schriftstellerisch und journalistisch tätig, was gemäss

Brand/Schulze Altcappenberg auch seine Stellung als „einen der tonangebenden Chronisten, Kritiker

und Publizisten“ im Berliner Kunstleben der 1920er Jahre begründet.51

Curt Glasers aktive Beteiligung

an der Kulturszene besteht aus der Organisation von Kongressen, der Präsentation seiner privaten

Sammlung, dem Verfassen von Aufsätzen, Büchern und „dezidiert wertende[n], subjektive[n]“ Kunst-

kritiken.52

Während seiner Tätigkeit als Kustos verfasst er seine wichtigsten wissenschaftlichen Publi-

kationen; es erscheinen 1916 die Überblicksdarstellung zur deutschen Malerei des 14.–16. Jahrhun-

derts und Künstlermonografien zu Lucas Cranach d. Ä. (1921) und Hans Holbein d. J. (1924). Dazwi-

schen verfasst Curt Glaser sein bekanntestes und gleichzeitig umfangreichstes Werk Die Graphik der

Neuzeit (1922), das sich als Standardwerk der neueren Kunstgeschichte etabliert.53

In der Zeit am Kupferstichkabinett richtet Curt Glaser ebenfalls mehrere Ausstellungen ein, wobei von

den zahlreichen Ausstellungen, die einen Überblick über die technische und künstlerische Entwick-

lung der Druckgrafik geben, wenige konkret mit dem Namen Curt Glaser in Verbindung zu bringen

sind.54

Die rege Ausstellungstätigkeit, die bereits vor dem Ersten Weltkrieg einsetzte und auch zeitge-

nössische Künstler zeigte, war laut Strobl eher ungewöhnlich für eine Institution, die bis dahin insbe-

sondere als „Studiensammlung“ fungierte.55

Laut Brand/Schulze Altcappenberg ist diese „Reformie-

rung“ des Kupferstichkabinetts von einer „Studien- und Bildungssammlung“ hin zu einem modernen

____________________

49 Vgl. den Brief Ludwig Burchards an Antoine Graf von Seilern vom 14.05.1933, The Courtauld Gallery Archives; eben-

falls den Brief Ludwig Burchards an Otto Fischer vom 14.05.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F 43-1933-05-14.Der Er-

werb der neun Longhi-Blätter ist im Inventar des Kupferstichkabinetts 1921 in drei Tranchen eingetragen: zweimal als

„Schenkung des Hofrats Röhrer aus Unterschondorf (Ammersee)“, die restlichen drei Zeichnungen als Ankauf für 2000 Mark

vom Kunsthändler Julius Drey in München.

50 Brief von Ludwig Burchard an Antoine Graf von Seilern vom 14.05.1933, Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S.

373.

51 Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 375. Aufgrund der schieren Menge an Veröffentlichungen existiert bis heute kein

vollständiges Schriftenverzeichnis; umfangreiche Verzeichnisse befinden sich bei Strobl 2006, S. 236–284 und bei Wal-

ravens 2012, S. 15–64.

52 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 375. Darunter schreibt er mehrere Fachbeiträge in den Amtlichen Berichten

aus den Preussischen Kunstsammlungen zu Werken im Kupferstichkabinett.

53 Vgl. Curt Glaser, Zwei Jahrhunderte deutscher Malerei. Von den Anfängen der deutschen Tafelmalerei im ausgehenden

14. Jahrhundert bis zu ihrer Blüte im beginnenden 16. Jahrhundert, München 1916; ders., Lukas Cranach. Deutsche Meister,

Leipzig 1921; ders., Hans Holbein d. J. Zeichnungen, Basel 1924; ders., Die Graphik der Neuzeit. Vom Anfang des XIX.

Jahrhunderts bis zur Gegenwart, Berlin 1922. Letztgenanntes Werk erscheint im Verlag Bruno Cassirer und erreicht bereits

im folgenden Jahr eine Druckauflage von 10‘000 Exemplaren.

54 Vgl. Strobl 2006, S. 14. Gemäss Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 375–376, war Curt Glaser 1919 verantwortlich für

die Schau mit Neuerwerbungen zeitgenössischer deutscher Grafik sowie 1920 zur Geschichte des Holzschnitts; bei zahlrei-

chen anderen Projekten assistierte er dem damaligen Direktor Max J. Friedländer. Die Ausstellungen fanden im Stammsitz

des Kupferstichkabinetts statt, im Neuen Museum.

55 Vgl. Strobl 2006, S. 14.

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Museum mit regelmässigen Ausstellungsbetrieb, die mit der Berufung Curt Glasers weiteren Aufwind

bekam, auf Max J. Friedländer zurückzuführen.56

Im Oktober 1924 wird Curt Glaser Direktor der Kunstbibliothek in Berlin, die unter seinem Vorgänger

Peter Jessen (1858–1926) als Spezialbibliothek des Kunstgewerbemuseums und der Kunstgewerbe-

schule im repräsentativen Bau an der Prinz-Albrecht-Strasse zu einer eigenständigen Institution ge-

worden ist.57

Zuvor hat Curt Glaser im Oktober 1923 das Angebot, als Nachfolger Max Lehrs Direktor

des Dresdner Kupferstichkabinetts zu werden, ausgeschlagen.58

Im Juli 1925 bezieht das Ehepaar Gla-

ser eine Wohnung im selben Gebäudekomplex in der Prinz-Albrecht-Strasse 8 (siehe Kap. III. 2. b.

Wohnsituation).59

Zu seinen Hauptaufgaben als neuer Direktor gehört insbesondere die programmati-

sche Neuorientierung der Kunstbibliothek, die sich mit grossen finanziellen, organisatorischen und

programmatischen Herausforderungen konfrontiert sieht.60

Hierbei steht die von Peter Jessen initiierte

Neubestimmung der Kunstbibliothek als kunstwissenschaftliche Forschungsbibliothek im Zentrum –

der Wandel einer kunstgewerblichen Vorlagensammlung für die Handwerkerausbildung zu einer

kunstwissenschaftlichen Bibliothek mit dem Anspruch einer allgemeinen Volksbildung.61

Diese Neu-

ausrichtung beinhaltet die Neudefinition des Literaturversorgungsauftrages in direkter Konkurrenz mit

der Bibliothek der Staatlichen Museen zu Berlin, die Profilierung der Kunstbibliothek als kunsthistori-

sche Dokumentations- und Forschungsinstitution, die Positionierung der Kunstbibliothek als Knoten-

punkt des Berliner Kunstbetriebes durch die Aufnahme aktueller Debatten und Entwicklungen sowie

schliesslich die dadurch notwendige Anpassung des Erwerbungsprofils der Sammlungen und des Aus-

stellungsprogramms.62

Curt Glasers ambitionierte Ansätze diesbezüglich finden aufgrund der schwie-

____________________

56 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 376.

57 Die frühere Bibliothek des Kunstgewerbemuseums war seit 1905 gemeinsam mit der Unterrichtsanstalt in einem reprä-

sentativen Bau in der Prinz-Albrecht-Strasse 8 direkt neben dem Kunstgewerbemuseum untergebracht. Nach dem Umzug des

Kunstgewerbemuseums ins Berliner Stadtschloss 1921 und dem Auszug der Unterrichtsanstalt 1924/25 verbleibt nur die

Staatliche Kunstbibliothek im Seitentrakt im Nordflügel des Gebäudes. Den Namen „Staatliche Kunstbibliothek“ mit dem

beschreibenden Zusatz „vormals Bibliothek des Kunstgewerbemuseums“ führt die Kunstbibliothek ab dem 27. Mai 1924,

vgl. Bernd Evers, Kunst in der Bibliothek. Zur Geschichte der Kunstbibliothek und ihrer Sammlungen, Berlin 1994, S. 20–

21. Laut Strobl 2006, S. 15, wurde die Kunstbibliothek als selbstständige Institution mit jährlich beinahe 100‘000 Besuchen-

den in den 1920er Jahren zur ersten eigenständigen kunstwissenschaftlichen Fachbibliothek dieser Art in Deutschland. Insbe-

sondere durch die Spezialisierung auf Gebiete des Kunsthandwerks, der Mustervorlagen, Mode, Gebrauchsgrafik und Foto-

grafie bot sie Curt Glaser ein ideales Arbeitsgebiet; vgl. ebd.

58 Vgl. den Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 10.11.1923, Munchmuseet MM K 2346 (online unter [29.03.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2346.xhtml); hierzu ebenfalls Strobl 2006, S. 15. Am Berliner Kupferstichkabi-

nett folgt ihm in seiner Funktion als Kustos der „Neuen Abteilung“ noch im gleichen Jahr Willy Kurth nach, der 1937 zu-

sammen mit dem Volontär Wolfgang Schöne einen bedeutenden Teil jener von Curt Glaser stark mitgeprägten modernen

Abteilung des Hauses vor der Beschlagnahmung durch die Nationalsozialisten rettet, vgl. Brand/Schulze Altcappenberg

2014, S. 376.

59 Landesarchiv Berlin (im Folgenden als LAB abgekürzt), APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Bl. 52.

60 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 376.

61 Gemäss Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 377, kann davon ausgegangen werden, dass das preussische Kultusminis-

terium bei der Verpflichtung des bekannten Kunstkritikers und Publizisten Curt Glaser davon ausging, dass dieser im Kon-

text des Bildungskonzeptes und der Popularisierungsaktivitäten der republikanischen Kunstpolitik handeln werde; hierzu vgl.

Kristina Kratz-Kessemeier, Kunst für die Republik. Die Kunstpolitik des preussischen Kultusministeriums 1918 bis 1932,

Berlin 2008, S. 441.

62 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 377.

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rigen Rahmenbedingungen während seiner Amtszeit als Direktor jedoch nur teilweise ihre Umset-

zung.63

Während Curt Glaser beruflich grosse Erfolge feiert, trifft ihn 1932 ein heftiger Schicksalsschlag, denn

am 10. Juli stirbt seine Frau Elsa laut Todesanzeige an einer „grausamen Krankheit“.64

Noch im Früh-

ling 1932 befand sich das Ehepaar auf einer gemeinsamen Reise in den USA, wo Curt Glaser zwei

Vorträge am Fogg Art Museum der Harvard University gehalten hat.65

Die Reiseberichte über diesen

USA-Aufenthalt sind in Form eines Buches erschienen.66

Der Verlust seiner Frau, mit der er keine

Kinder hat, aber über Jahre eine Sammlung aufgebaut und als Paar in der Berliner Kultur eine wichtige

Rolle gespielt hat, ist einschneidend. Brand/Schulze Altcappenberg beschreiben Kunst und das Sam-

meln als gemeinsames Projekt des Ehepaares: „Die Kunst und ihre Aneignung durch Reisen, Schauen,

Sammeln, Vergleichen, Diskutieren, Kritisieren und Schreiben standen im Mittelpunkt des Ehelebens

von Elsa und Curt Glaser.“67

Zu ihrem Andenken – wohl nicht nur als Ehefrau, sondern auch als

Sammlerin und Förderin des Werks von Edvard Munch – stiftet Curt Glaser der Nationalgalerie am

18. Oktober 1932 Edvard Munchs Gemälde Musik auf der Karl Johan Strasse (1889). Er trennt sich

nur schwer davon, da dieses das wichtigste Werk aus seiner Munch-Sammlung ist:68

„Ich wollte, daß

ihr Andenken mit einem hervorragenden Werke von Ihnen verbunden bleibt. Das Bild wird mir sehr

fehlen. Es hängt heut zum letzten Male in meinem Zimmer. Morgen soll es abgeholt werden. Aber es

fehlt ja nun auch anderes hier, was noch schwerer zu entbehren ist.“69

Neben der Hommage an die

verstorbene Frau ist diese Schenkung auch Ausdruck von Curt Glasers Engagement für die Präsenz ____________________

63 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 377. Bezüglich dem Literaturversorgungsauftrags wird die von Curt Glaser

vorgeschlagene Zusammenlegung der Museumsbibliothek und der Kunstbibliothek – im Hinblick auf eine Optimierung des

Einsatzes finanzieller und personeller Ressourcen – 1927/28 von den Abteilungsleitern der Staatlichen Museen abgelehnt.

Auch bezüglich der Profilierung der Kunstbibliothek als Dokumentations- und Forschungseinrichtung hat Curt Glaser keinen

anhaltenden Erfolg; auf seine Initiative wird 1930 mithilfe des Freundeskreises der Kunstbibliothek ein deutsches Bildarchiv

an der Kunstbibliothek begründet, das als zentrale Sammelstelle von Aufnahmen deutscher Kunstdenkmäler fungieren sollte.

Nach ersten beachtlichen Erwerbungen verliert das Bildarchiv jedoch an Stellenwert und wird nach dem Zweiten Weltkrieg

nicht mehr weitergeführt; vgl. hierzu Strobl 2006, S. 65–67. Eine weitere Leistung Curt Glasers ist in der Einführung von

Vortragszyklen im grossen Hörsaal der Kunstbibliothek, worin aktuelle Themen und Debatten von einer Vielzahl bekannter

Referenten aufgegriffen werden, zu sehen, die sich positiv auf den Bibliotheksbetrieb und den Sammlungsausbau auswirken.

Und schliesslich werden das Ausstellungsprogramm und das Erwerbungsprofil unter Curt Glaser in Richtung der zeitgenössi-

schen Werbung, Typografie und Fotografie erweitert. Insbesondere zu letztgenanntem Thema gelingen der Kunstbibliothek

unter Curt Glaser hochkarätige Erwerbungen und Ausstellungen. Gleichzeitig werden die bisherigen Schwerpunkte in beiden

Bereichen beibehalten. Jedoch wirken sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten negativ auf die Erwerbungen der Kunstbibli-

othek aus; auch hier kann Curt Glaser sich nur eingeschränkt verwirklichen.

64 Folgende Todesanzeige schickt Curt Glaser am 13.07.1932 an Edvard Munch: „Nach fast dreißigjähriger, immer glückli-

cher Ehe ist meine über alles geliebte, gute Frau Elsa Glaser, geb. Kolker, von einer grausamen Krankheit dahingerafft, am

Sonntag, dem 10. Juli abends um 8 Uhr sanft und schmerzlos entschlafen. Die Einäscherung hat, dem Wunsche der Verstor-

benen entsprechend, am heutigen Tage in aller Stille stattgefunden. Curt Glaser.“, Munchmuseet MM K 2384 (online unter

[6.04.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2384.xhtml). Gemäss Ausst.-Kat. Edvard Munch 1985, S. 44, hatte

Elsa Glaser einen Hirntumor.

65 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 372. Curt Glaser hält am 31. März 1932 sowie am 1. April 1932 Vorträge am

Fogg Art Museum der Harvard-University mit den Titeln „Grünewald and the Romanticism of the old German Masters“ und

„Dürer and Holbein“, vgl. Bulletin of the Fogg-Art-Museum, Bd. 1/Nr. 4 (Mai 1932), S. 78; vgl. Strobl 2006, S. 17.

66 Vgl. Curt Glaser, Amerika baut auf!, Berlin 1932.

67 Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 470.

68 Vgl. Strobl 2012, S. 242, ebd. 2006, S. 31; beim Gemälde handelt es sich um folgendes Werk Edvard Munchs: Musik auf

der Karl Johan Strasse, 1889, Öl auf Leinwand, 101.5 x 140.5 cm, Kunsthaus Zürich (online unter [24.04.2019]:

https://mplus.kunsthaus.ch/MpWebmpZuerichKunsthaus/v?mode=online&l=de#!m/Object/5240/form/ObjCatalogueViewOn

lineUser). Siehe Kap. III. 5. a. Die Freundschaft mit Edvard Munch.

69 Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 27.10.1932, Munchmuseet, MM K 2385 (online unter [22.01.2019]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2385.xhtml).

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von Edvard Munchs Werk in einer sehr wichtigen öffentlichen Sammlung. Die Schenkung an die Na-

tionalgalerie ist verknüpft mit der Auflage der Anbringung einer Tafel, die an seine verstorbene Ehe-

frau erinnern soll, sowie der Zusicherung einer dauerhaften Ausstellung des Gemäldes unter Vorbehalt

der Rückgabe im gegenteiligen Fall.70

Die Schenkung ist ein Beispiel dafür, dass Curt Glaser – bzw.

das Sammlerpaar – sich immer wieder von Werken trennt, sei dies aus finanziellen, platztechnischen

oder strategischen Gründen. Die Sammlung unterliegt demzufolge einer kontinuierlichen Transforma-

tion und Optimierung (siehe Kap. III. 5. b. Die Sammlung von Curt Glaser).

Fazit: Curt Glasers berufliche Karriere entwickelt sich bis Januar 1933 äusserst erfolgreich. Es gelingt

ihm, sich eine zentrale Position im Kulturleben Berlins zu erarbeiten. Eng verwoben mit dem Direkto-

renamt, das er in der Kunstbibliothek inne hat, ist sein enormes privates Engagement als Sammler,

vielseitiger Kunsthistoriker und Kenner (z.B. auch in der ostasiatischen Kunst), Kritiker und Gastgeber

eines Salons sowie Förderer von Künstlern wie Edvard Munch. Das Privatleben erfährt 1932 einen

Einschnitt durch den unerwarteten, krankheitsbedingten Tod seiner ersten Ehefrau.

2. Chronologie Januar bis Juni 1933

a) Berufliche Situation

Am 25. Januar 1933, wenige Tage vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten, spricht Curt Gla-

ser bei der Neueröffnung des Berliner Jüdischen Museums; er konstatierte laut Strobl, dass eine jüdi-

sche Kunst nicht existiere und in den Beständen dieses Museum „kein jüdischer Kunstcharakter, ge-

schweige denn ein eigener Stil erkennbar“ sei.71

Vier Wochen später wird auf der Grundlage von § 48

____________________

70 Vgl. Strobl 2006, S. 17, sowie Curt Glasers Schreiben vom 18.10.1932 an den Direktor der Nationalgalerie, Zentralarchiv

Staatliche Museen zu Berlin, I/NG 999. Am 22.10.1932 bedankt sich der Direktor bei Curt Glaser – „hochherziges Ge-

schenk“, „ein entscheidendes Werk eines der grössten lebenden Maler“, Nationalgalerie, SMB-ZA , I/NG 916-917, 1634/32.

71 Deshalb, so Curt Glaser, müsse eine solche Sammlung weniger nach kunsthistorischen, denn nach kulturhistorischen,

religionsgeschichtlichen und völkerkundlichen Aspekten eingerichtet werden; das Ziel sei weniger der Aufbau eines religi-

onsgeschichtlichen Museums zur Erklärung des Kultes gewesen, sondern eine Kunstabteilung zu errichten, worin das jüdi-

sche Leben zur Darstellung kommt, vgl. Strobl 2006, S. 9. Laut Autor erkannte Curt Glaser jedoch die Schwierigkeit, zwi-

schen Sujet, künstlerischem Verfahren und der Herkunft die Balance zu halten, was zu „unsachlichen“ Entscheidungen ge-

führt habe: „Denn Liebermann ist ein europäischer, er ist ein deutscher, er ist ein Berliner Künstler, aber dass er einer jüdi-

schen Familie angehört, ist für die Form und das Wesen seiner Kunst durchaus unerheblich.“, Artikel Das neue jüdische

Museum, in: Berliner Börsen-Courier, Nr. 42 (25.01.1933, Abendausgabe). Deshalb, so Curt Glaser weiter, stelle der Beitrag

der Juden zur deutschen Kunst den einzigen Gewinn dieser Kunstabteilung dar, der jedoch nicht genügend stark sei, um die

Bedenken gegen die Absonderung zu zerstreuen: „Eine jüdische Kunst gibt es ausserhalb des Kulturbereichs heute so wenig,

wie es eine katholische oder eine evangelische Kunst gibt. Das Judentum hat allen Grund, stolz zu sein auf seinen Beitrag zur

allgemeinen deutschen Kultur, wenn auch dieser Beitrag gerade auf dem Gebiet der bildenden Kunst mit wenigen Ausnah-

men vergleichsweise geringer geblieben ist. Aber dieser Beitrag ist aus dem Ganzen, von dem es ein Teil ist, nicht ohne

Gewalt herauszulösen, und das Judentum liefert seinen Gegnern selbst die Waffen, indem es den Begriff einer jüdischen

Kunst aufstellt, die es in Wahrheit nicht gibt.“, ebd. In diesem Zusammenhang hält Schmidt-Burkhardt 1988, S. 70, fest, dass

Curt Glaser dergestalt wenige Tage vor der Machtübernahme Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 Gelegenheit hatte, als Vertre-

ter einer liberalen Kunstkritik gegen eine Glaubenskunst aufzutreten. Laut Strobl 2006, S. 9, bilden Curt Glasers Schriften

heute die einzigen Bezugspunkte, woraus sich dessen Verständnis von Nation und Religion rekonstruieren lässt, sein Ver-

hältnis zum Judentum und deutscher Nationalität kommt darin jedoch nicht zum Ausdruck. Die wenigen Male, bei denen

Curt Glaser jüdische Aspekte der Kunst thematisierte, stammen gemäss Strobl alle erst aus den 1930er Jahren; 1930 schreibt

er über den Maler Jankel Adler, dass sich dieser „von den grobschlächtigen Figuren nationaljüdischer Motive“ befreit habe,

vgl. Artikel Ausstellung im Reckendorf-Haus, in: Berliner Börsen-Courier, Nr. 397 (27.08.1930), zit. nach Strobl 2006, S. 9.

1931 beschreibt er die Kunst von Marc Chagall wie folgt: „Seit Chagall die besondere Note für die Darstellung seiner Heimat

gefunden hat, gibt es so etwas wie eine ostjüdische Nationalkunst. Gewiss ist sie weniger in den östlichen Randstaaten als auf

dem Montparnasse gewachsen, aber es sind nicht nur die charakteristischen Motive und unverwechselbaren Typen, die sie

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der Weimarer Reichsverfassung unter dem Vorwand der notwendigen „Abwehr kommunistischer

Staatsgefährdender Gewaltakte“ am 28. Februar 1933 die „Verordnung des Reichspräsidenten zum

Schutze von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandordnung) verabschiedet, wodurch die wichtigsten

Grundrechte der Weimarer Verfassung – das Recht auf persönliche Freiheit, Meinungs-, Presse-, Ver-

eins- und Versammlungsfreiheit – ausser Kraft gesetzt werden.72

Die Verordnung bildet die Grundlage

für die antidemokratische Gesetzgebung der NS-Zeit.73

Mit den Reichstagswahlen vom 5. März 1933,

worin die Nationalsozialisten zwar nicht die absolute Mehrheit jedoch ihre Koalition mit der ultrakon-

servativen Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) erreichen, und der Verabschiedung des „Ermächti-

gungsgesetzes“, dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, am 24. März 1933 ist der

Weg zur nationalsozialistischen Diktatur geebnet und der Antisemitismus der NSDAP zur Staatsdokt-

rin erklärt.74

Wie Saul Friedländer im ersten Band seiner umfassenden Studie Das Dritte Reich und die Juden

(1998) diesbezüglich ausführt, erlangte der Reichskanzler durch die Verabschiedung des Ermächti-

gungsgesetzes uneingeschränkte legislative und exekutive Vollmacht.75

Die nachfolgenden Verände-

rungen verliefen rasant; die Länder wurden gleichgeschaltet, im Mai die Gewerkschaften aufgehoben

und durch die Deutsche Arbeitsfront abgelöst, Mitte Juli war die NSDAP die einzige politische Par-

tei.76

Zugleich wuchsen gemäss Friedländer die Unterstützung der Bevölkerung für diese Aktivitäten

sowie die ständige Machtdemonstration massiv an.77

Nach den Märzwahlen mehrten sich ebenfalls

antijüdische Gewalttaten, die von einem Grossteil der ausländischen Presse ausführlich behandelt

wurden.78

Abgesehen von ein paar wenigen, nahmen laut Friedländer die meisten amerikanischen Zei-

tungen im Zusammenhang mit den antijüdischen Verfolgungsmassnahmen kein Blatt vor den Mund.79

auszeichnen, sondern auch eine besondere Gefühlsbetonung, die zum Wesen des ostjüdischen Menschen zu gehören

scheint.“, Artikel Kolbe, Klee und allerlei Kunst, in: Berliner Börsen-Courier, Nr. 543 (21.11.1931), zit. nach Strobl 2006, S.

9. Erst 1936 äussert er sich nochmals, allerdings in einem privaten Brief, über das herrschende Kunstverständnis in Deutsch-

land in einem Brief an Edvard Munch vom 25. Dezember 1936: „[…] Wie mag es sonst Ihren Bildern in Deutschland erge-

hen? Sie wissen, daß gewisse Richtungen in der neuen Regierung allem, was modern scheint, feindlich gegenüberstehen. Das

Bild, das im Karlsruher Museum hing, sah ich kürzlich in der Schweiz wieder. Der alte Rohlfs, den ich im vorigen Monat

besuchte, darf nicht mehr ausstellen. Man versteht es schwer. Aber daß die neue Kunst, die ja gar nicht mehr so neu ist, wie-

der im Kampfe steht, ist wohl der geringste Schaden. Daß sie zu widerstandlos angenommen wurde, ist eher ein Fehler gewe-

sen. […]“, Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 25.12.1936, Munchmuseet MM K 2382 (online unter [19.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2392.xhtml).

72 Vgl. Walz 1981, I 5, S. 3–4, RGBl. I, S. 83: „VO des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat: Aufgrund des

Art 48 Abs 2 der Reichsverfassung werden die Art 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung ausser Kraft ge-

setzt.“ Ebenfalls wurde durch diese Verordnung die Rechtsgrundlage für die Verhängung von Schutzhaft gegen NS-Gegner

geschaffen, zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 3–4.

73 Vgl. Walz 1981, I 5, S. 3–4, RGBl. I, S. 83.

74 Vgl. Walz 1981, I 14, S. 5, S. 141: „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz): Art 1:

Reichsgesetze können durch die Regierung beschlossen werden. Art 2: Von der Regierung beschlossene Gesetze können von

der Reichsverfassung abweichen.“ Vgl. hierzu Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 8; Friedländer 1998, S. 29.

75 Vgl. Friedländer 1998, S. 29.

76 Vgl. Friedländer 1998, S. 29.

77 Vgl. Friedländer 1998, S. 29.

78 Vgl. Friedländer 1998, S. 29.

79 Vgl. Friedländer 1998, S. 31. Der Christian Science Monitor dagegen zweifelte an der Richtigkeit der Berichte über Na-

zigräuel und rechtfertigte später die Vergeltung gegen „Leute, die Lügen gegen Deutschland verbreiteten, vgl. ebd. Walter

Lippman, selbst Jude und damals der prominenteste politische Kommentator in Amerika, verteilte Worte des Lobes gegen-

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Jüdische und nichtjüdische Proteste nahmen zu, was in der Folge zum Vorwand für die Boykott-

Aktion jüdischer Geschäfte vom 1. April 1933 wurde.80

Die endgültige Entscheidung zugunsten des

Boykotts fiel wahrscheinlich am 26. März 1933 bei einem Treffen von Hitler und Joseph Goebbels in

Berchtesgaden, doch bereits Mitte März soll Hitler einem Komitee unter dem Vorsitz Julius Streichers

erlaubt haben, hierfür die Vorbereitungen zu treffen.81

Tatsächlich, wie Friedländer diesbezüglich aus-

führt, war der Boykott seit dem Moment der Machtergreifung vorhersehbar gewesen; die Möglichkeit

war seit den beiden vorangegangenen Jahren, als kleine jüdische Geschäfte immer mehr schikaniert

und auf dem Arbeitsmarkt jüdische Angestellte zunehmend diskriminiert wurden, oft diskutiert wor-

den;82

zahlreich sind die Zeugnisse, die den brutalen Terror, dem jüdische Gewerbetreibende sowie

allgemein antisemitische Gewalttätigkeiten schon vor dem Boykott ausgesetzt waren.83

Am 29. März 1933 wurde das Kabinett über den geplanten Boykott von Geschäften jüdischer Besitzer

mit der Erklärung Hitlers, er selbst habe ihn gefordert, unterrichtet.84

Trotz den Einwendungen der

deutschnationalen Minister sowie dem Präsidenten Hindenburg verwarf Hitler zunächst jede mögliche

über Hitler und Seitenhiebe an Juden, vgl. ebd. sowie zu den Positionen von Walter Lippmann vgl. Ronald Steel, Walter

Lippmann and the American Century, Boston 1980, insbesondere S. 330–333.

80 Am 1.04.1933 sollten reichsweit jüdische Geschäfte, Unternehmen, Arztpraxen und Anwaltskanzleien boykottiert werden,

vgl. Friedländer 1998, S. 31. Laut Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 8–9, wurden Presseberichte im Ausland über Aus-

schreitungen gegen Juden in Deutschland als „Greuelhetzen“ des „internationalen Judentums“ dargestellt und zum Anlass

dieser Aktion genommen. Diese wurde vom „Zentralkomitee zur Abwehr der jüdischen Greuel- und Boykotthetze“ unter der

Leitung von Julius Streicher als defensive Massnahme deklariert.

81 Laut Friedländer 1998, S. 31 wurde zwar am 24. März die Anti-Nazi-Kampagne in den Vereinigten Staaten in einer Kabi-

nettsitzung diskutiert, vgl. Karl-Heinz Minuth (Hrsg.), Akten der Reichskanzlei. Die Regierung Hitler 1933–1945, T. 1,

1933–1934, Bd. 1, 30. Januar bis 31. August 1933, Boppard am Rhein 1983, S. 251, zit. nach Friedländer 1998, S. 31.

82 Gemäss Friedländer 1998, S. 31, ging die Initiation für einen grossen Teil der Agitation für antijüdische ökonomische

Massnahmen unter den Nationalsoziailisten von einer „bunt zusammengewürfelten Koalition von ‚Radikalen‘“ aus, die z.T.

dem Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand Adrian von Rentelns oder verschiedenen Abteilungen der SA, die vom

Ökonomen und früheren geschäftsführenden Stabschef der SA, Otto Wagener, zu diesem Zweck mobilisiert wurden. Derarti-

ge „Parteiradikale“ lassen sich laut Friedländer 1998, S. 31–32, in jeder bedeutsamen Phase antisemitischer Politik identifi-

zieren; im April 1933 waren es Mitglieder der verschiedenen wirtschaftlichen Interessengruppen der Partei, unter Ihnen gab

es aber auch Juristen wie Hans Frank (zukünftiger Generalgouverneur des besetzten Polen) und Roland Freisler (zukünftiger

Präsident des Volksgerichtshofes). In Ihrer Rolle als „Pressure-group“ zählten zu den „Radikalen aber hauptsächlich „alte

Kämpfer“: SA-Mitglieder und einache Parteiaktivisten, „die mit dem Tempo der nationalsozialistischen Revolution, mit der

Dürftigkeit der ihnen zugefallenen Beute und dem oftmals privilegierten Status von Parteigenossen, die in der Staatsbürokra-

tie Schlüsselstellungen innehatten, unzufrieden waren, ebd., S. 32. Dennoch ist laut Friedländer 1998, S. 32, der Einfluss der

„Radikalen“ nicht zu überschätzen, sobald ihre Forderungen als zu weitgehend beurteilt wurden, stiessen auch ihre Initiativen

auf Ablehnung. Die antisemitischen Beschlüsse im Frühjahr 1933, so der Autor weiter, halfen dem Regime, die Gewalttätig-

keiten der SA in „vom Staat kontrollierte Bahnen“ zu lenken, waren aber selbstverständlich auch „um ihrer selbst willen“

willkommen, ebd.

83 Gemäss Barkai 1988, S. 23, waren antisemitische Aktionen im öffentlichen Raum bereits vor dem 30.01.1933 keine Sel-

tenheit gewesen; in diesem Zusammenhang verweist Hilberg 1990, S. 39, auf eine Strassenaktion von 1931. Zum jüdischen

Neujahrsfest am 12. 09.1931 hatten die „Braunhemden“ (SA) in Berlin geplant, die aus den Synagogen strömenden Juden zu

belästigen, da die Organisatoren der Aktion das Ende des Gottesdienstes jedoch falsch berechnet hatten, erschienen sie mit

einer Stunde Verspätung und überfielen zahlreiche Nichtjuden, vgl. ebd. In der Folge kam es zu einem Gerichtsverfahren, in

dem gegenüber der Nazi-Truppe gemäss Hilberg 1990, S. 39, sehr milde Urteile ausgesprochen wurden. Dennoch, so der

Autor weiter, diente der Vorfall nicht gerade dem Ansehen der Partei, vgl. ebd.; zu den Gerichtsverfahren vgl. Robert M.W.

Kempner, Justiz-Dämmerung, Berlin 1932, S. 32–33, 54–57. Hinsichtlich den Terroraktionen gegenüber jüdischen Gewerbe-

treibern vor dem Boykott am 1.04.1933 führt Barkai 1988, S. 24, als Beispiele zwei Berichte vom März 1933 aus Dortmund

und Duisburg an; gemäss Autor breitete sich auch in den westdeutschen Industriestädten ein besonders heftiger Antisemitis-

mus aus, wo sich die ostjüdische Bevölkerung – neben Berlin, München und einigen sächsischen Städten – ebenfalls kon-

zentrierte.

84 Vgl. Friedländer 1998, S. 32.

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Zurücknahme.85

Zwei Tage später sprach er jedoch von der Möglichkeit einer Verschiebung bis zum

4. April 1933 – falls die britische und die amerikanische Regierung ihren Widerstand gegen die anti-

deutsche Agitation in ihren Ländern mit sofortiger Wirkung erklärten; andernfalls würde die Aktion

am 1. April 1933 stattfinden und eine Wartephase bis zum 4. April 1933 folgen.86

Am Abend des 31.

März 1933 erklärten sich sowohl die britische wie auch die amerikanische Regierung damit einver-

standen, die erforderliche Erklärung abzugeben.87

Der Aussenminister Konstantin Freiherr von Neu-

rath gab jedoch bekannt, dass es für einen Kurswechsel zu spät sei, und sprach von einer eintägigen

Aktion und einer nachfolgenden Wartephase;88

in Wirklichkeit, so Friedländer, wurde die Möglichkeit

der Wiederaufnahme des Boykotts am 4. April 1933 nicht mehr in Erwägung gezogen.89

Laut Friedländer hatte der Boykott der jüdischen Gesellschaft im Prinzip ernsthafte wirtschaftliche

Schäden zufügen können,90

doch tatsächlich stiess die Aktion sogleich auf Probleme.91

Am Boykott-

____________________

85 Gemäss Friedländer 1998, S. 31, beschrieb Hitler die Alternative als „spontane Gewalttaten der Bevölkerung“ und fügte

hinzu, dass ein zugelassener Boykott gefährliche Unruhe vermeiden würde, vgl. David Bankier, Hitler and the Policy-Making

Process on the Jewish Question, in: Holocaust and Genocide Studies, Jg. 3/H. 1 (1988), S.4.

86 Vgl. Karl-Heinz Minuth (Hrsg.), Akten der Reichskanzlei. Die Regierung Hitler 1933-1945, T. 1, 1933–1934, Bd. 1, 30.

Januar bis 31. August 1933, Boppard am Rhein 1983, S. 277, zit. nach Friedländer 1998, S. 32.

87 Vgl. Friedländer 1998, S. 32–33.

88 Vgl. Aufzeichnungen von Telefongesprächen zwischen dem State Department und der US-Botschaft in Berlin vom

31.03.1933, Foreign Relations of the United States, 1933, Bd. 2, Washington DC 1948, S. 342ff., zit. nach Friedländer 1998,

S. 32.

89 Gemäss Friedländer 1998, S. 33, waren inzwischen auch die jüdischen Führenden in den Vereinigten Staaten und in Paläs-

tina mit der Entscheidung konfrontiert, ob sie Proteste und einen Gegenboykott gegen deutsche Exportgüter unterstützen oder

aus Angst vor „Vergeltungsmassnahmen“ gegenüber der jüdischen Bevölkerung in Deutschland eine Konfrontation vermei-

den sollten. Einige namhafte Vertreter deutscher Juden wurden nach London geschickt, um gegen die geplanten antideut-

schen Demonstrationen und Initiativen zu intervenieren. Zeitgleich telegraphierten am 26.03.1933 der Präsident der Zionisti-

schen Vereinigung für Deutschland, Kurt Blumenfeld, und der Präsident des Central-Vereins, Julius Brodnitz, an das Ameri-

can Jewish Committee in New York: „Wir protestieren kategorisch gegen Abhaltung Montagmeeting Radio und sonstiger

Demonstrationen Stop Verlangen unbedingt energische Bemuehungen zur Einwirkung auf Unterlassung deutschfeindlicher

Kundgebungen.“, Henry Friedländer und Sybil Milton (Hrsg.), Archives of the Holocaust, Bd. 17, American Jewish Commit-

tee New York, New York 1993, S. 4, zit. nach Friedländer 1998, S. 33. Gemäss Friedländer 1998, S. 33, hoffte die besorgte

deutsch-jüdische Führung durch Beschwichtigung der Nationalsozialisten dem Boykott zu entgehen. Auch die Leitung der

jüdischen Gemeinschaft in Palästina entschied sich unabhängig des öffentlichen Drucks für Vorsicht; sie schickte folgendes

Telegramm an die Reichskanzlei, worin sie versicherte, „dass keine autoriserte Körperschaft in Palästina einen Handelsboy-

kott gegen Deutschland erklärt habe oder zu erklären beabsichtige“, vgl. Yoav Gelber, The Reactions oft he Zionist Move-

ment and the Yishuv tot he Nazis‘ Revise to Power, in: Yad Vashem Studies, 18 (1987), S. 46, zit. nach Friedländer 1998, S.

33; aus Yoav Gelbers Text wird nicht deutlich, ob das Telegramm vor oder nach dem 1.04.1933 abgeschickt wurde. Die

leitenden Persönlichkeiten der amerikanischen Juden waren sich uneinig; die meisten jüdischen Organisationen in den Verei-

nigten Staaten sprachen sich gegen die Massendemonstrationen und wirtschaftlichen Aktionen aus – hauptsächlich aus Angst,

den Präsidenten und den Aussenminister in Verlegenheit zu bringen, vgl. Friedländer 1998, S. 33. Unter dem Druck von

Gruppierungen wie den Jewish War Veterans sowie unter einigem Zögern fällte der American Jewish Congress eine andere

Entscheidung, vgl. ebd. Am 27.03.1933 wurden unter Beteiligung von Führern der Kirchen sowie der Arbeiterbewegung in

mehreren amerikanischen Städten Protestversammlungen abgehalten, vgl. ebd. Laut Friedländer 1998, S. 33, breitete sich der

Boykott deutscher Waren als „emotionale Basisbewegung“ aus, die – zumindest ausserhalb Palästinas – in den nachfolgen-

den Monaten zunehmend institutionell unterstützt wurde, vgl. Yoav Gelber, The Reactions of the Zionist Movement and the

Yishuv tot he Nazis‘ Revise to Power, in: Yad Vashem Studies, 18 (1987), S. 47–48, zit. nach Friedländer 1998, S. 33. Wie

in den Tagebucheintragungen von Joseph Goebbels vom 27.03. –1.04.1933 zum Ausdruck kommt, war gemäss Friedländer

dessen Erregung jedoch nicht zu zähmen, vgl. Elke Frühlich (Hrsg.), Die Tagebücher von Joseph Goebbels. Sämtliche Frag-

mente, T. I, Aufzeichnungen 1924–1941, Bd. 2, 1.01.1931–31.12.1936, München 1987, S. 398–400.

90 Gemäss Barkai 1988, S. 12, waren „über 60 Prozent aller jüdischen Erwerbstätigen […], ähnlich wie 1925 und auch schon

1907, im Sektor Handel und Verkehr konzentriert, die überwältigende Mehrheit davon im Wareneinzelhandel. Auch die im

Sektor Industrie und Handwerk aufgeführten Juden waren zum grössten Teil Inhaber mittelständischer Betriebe und Hand-

werker.“.

91 Zu einer detaillierten Darstellung der konkreten Probleme, auf die die Nationalsozialisten stiessen, siehe Karl A. Schleu-

nes, The Twisted Road to Auschwitz. Nazi Policy toward German Jews 1933–1939, Urbana 1970, S. 84–90. Gemäss Fried-

länder 1998, S. 34, stand die breite Bevölkerung dem Boykott oft gleichgültig gegenüber und äusserte z.T. sogar Interesse

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Tag, dem 1. April 1933, schlossen viele Geschäfte in jüdischen Besitz frühzeitig oder blieben ganz

geschlossen, und grosse Mengen von Zuschauern blockierten in den Geschäftsvierteln des Stadtzent-

rums die Strassen, um sich die Ereignisse anzusehen.92

Die von den Parteiagitatoren erwarteten Feind-

seligkeiten blieben dabei aus; die Menschenmengen verhielten sich passiv.93

Dennoch hatte der Boy-

kott trotz seines „prinzipiellen Scheiterns“ für die in Deutschland lebenden Juden unerwartete und

unangenehme Folgen.94

Wie Friedländer diesbezüglich abschliessend festhält, handelte es sich beim Aprilboykott eindeutig um

eine „improvisierte Aktion“, in der Hitler eine Form der Führung ausübte, die für seine antisemiti-

schen Aktionen der folgenden Jahre charakteristisch werden sollte: „Er bestimmte gewöhnlich einen

scheinbaren Kompromisskurs zwischen den Forderungen der parteiradikalen und den pragmatischen

Vorbehalten der Konservativen, wodurch er in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckte, er selbst

stehe über den Details der Aktion.“95

Im Falle des Boykotts war dergleichen Zurückhaltung, die offen-

sichtlich taktischer Natur war, vom Zustand der Wirtschaft und von der Angst vor internationalen Re-

aktionen beherrscht.96

Obwohl die Möglichkeit weiterer Boykottaktionen offen geblieben ist,97

wurde

es Hitler selbst zunehmend bewusst, dass – zumindest solange die deutsche Wirtschaft sich in einer

prekären Situation befand – das jüdische Wirtschaftsleben nicht offen beeinträchtigt werden durfte.98

daran, in „jüdischen“ Läden zu kaufen. Im Völkischen Beobachter war am 3.04.1933 zu lesen, dass in Hannover einige Käu-

fer versucht hatten, sich mit Gewalt Zugang zu einem Laden in jüdischem Besitz zu verschaffen, vgl. ebd. In München war es

aufgrund wiederholter Ankündigungen über den bevorstehenden Boykotten den letzten Märztagen zu einer regen Geschäfts-

tätigkeit in Läden jüdischer Besitzer gekommen (die Öffentlichkeit wusste nichts über die Dauer des Boykotts), so dass der

Völkische Beobachter von der „Unvernunft eines Teiles des Publikums“ sprach, „das sein sauer verdientes Geld den Volks-

feinden und hinterlistigen Verleumdern geradezu aufdrängte“, vgl. Peter Hanke, Zur Geschichte der Juden in München zwi-

schen 1933 und 1945, München 1967, S. 85.

92 Vgl. Friedländer 1998, S. 34; hierzu vgl. Peter Hanke, Zur Geschichte der Juden in München zwischen 1933 und 1945,

München 1967, S. 85.

93 Vgl. Friedländer 1998, S. 34; hierzu vgl. Peter Hanke, Zur Geschichte der Juden in München zwischen 1933 und 1945,

München 1967, S. 85–86. So erinnerte sich u. a. Martha Appel, die Frau eines Dortmunder Rabbiners, an eine passive und

gewiss nicht feindselige Einstellung bei den Zuschauerscharen auf den Strassen im Geschäftsviertel der Stadt und berichtete

in ihren Memoiren, dass sie sogar viele Äusserungen der Unzufriedenheit mit dieser Initiative der Nationalsozialisten gehört

habe, vgl. Monika Richarz (Hrsg.), Jüdisches Leben in Deutschland. Selbstzeugnisse zur Sozialgeschichte 1918–1945, Stutt-

gart 1982, S. 231–232, zit. nach Friedländer 1998, S. 34. Gemäss Friedländer 1998, S. 35, kam erschwerend zur mangelnden

Begeisterung in der Bevölkerung eine Vielzahl unvorhergesehener Fragen – wie u. a. nach der Definition eines jüdischen

Unternehmens sowie nach den Folgen für einen arischen Angestellten sowie für die deutsche Wirtschaft im Allgemeinen –

hinzu.

94 Friedländer 1998, S. 35–36, verweist dabei auf den Fall von Arthur B., einem polnischen Juden, der am 1.02.1933 als

Pianist im Café Corso in Frankfurt am Main angestellt worden war und am 30.03.1933 seine Kündigung aufgrund seiner

nicht-arischen Abstammung erhalten hatte. In der Folge reichte B. beim Arbeitsgericht eine Klage ein mit der Begründung,

dass die Cafébesitzerin gewusst habe, dass er polnischer Jude sei, sie mit seiner Leistung zufrieden gewesen sei und daher

kein Recht habe, ihn fristlos und ohne Zahlung zu entlassen. Das Gericht wies seine Klage ab und auferlegte ihm die Kosten;

es fällte die Entscheidung, dass die durch jüdische Hetze gegen Deutschland geschaffenen Umstände der Beklagten erhebli-

chen Schaden hätten zufügen können und daher einen hinlänglichen Entslassungsgrund darstellten, denn diese hatten dazu

geführt, dass einige Gäste gedroht hatten, das Café Corso als jüdisches Unternehmen zu boykottieren, falls Arthur B. noch

weiter dort arbeiten sollte, vgl. Wolf-Arno Kropat und Ernst Noam, Juden vor Gericht, 1933–1945. Dokumente aus hessi-

schen Justizakten, Wiesbaden 1975, S. 84-86, zit. nach Friedländer 1998, S. 35–36.

95 Friedländer 1998, S. 35 mit Verweis auf Helmut Genschel, die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten

Reich, Göttingen 1966, S. 58.

96 Vgl. Friedländer 1998, S. 35.

97 Vgl. den Brief des Zentralkomitees der Boykottbewegung in München an die Gauleitung Hannover Süd, Akten der Partei-

kanzlei der NSDAP, Microfiche 581 00181, IfZ, München (Parteikanzlei der NSDAP), zit. nach Friedländer 1998, S. 36.

98 „Eine Furcht vor ökonomischer Vergeltung durch das Ausland, ob von den Juden inszeniert oder als Ausdruck echter

Empörung über die Verfolgungen durch die Nazis, verband die Nationalsozialisten mit ihren konservativen Verbündeten und

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Nur wenige Tage später, am 7. April 1933, wird das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeam-

tentums“ (GWB)99

erlassen, infolgedessen Curt Glaser laut Strobl in den einstweiligen Ruhestand

versetzt wurde.100

Am 4. April 1933 erscheint unter dem Titel Herr Glaser geht in Urlaub… ein dif-

zwang zu zeitweiliger Mässigung.“ Die „Nichteinmischung“ in jüdische Geschäftstätigkeit wurde im Sommer 1934 dann

quasi offiziell vereinbart, als Hjalmar Schacht die Leitung der Reichsbank verlassen hatte, um Wirtschaftsminister zu werden,

vgl. ebd. Wie die Deutsche kommunistische Zeitschrift Rundschau, die inzwischen in der Schweiz erschien, berichtete, wur-

den nur kleine jüdische Geschäfte durch den Boykott der Nationalsozialisten geschädigt, wohingegen grosse Unternehmen

wie das in Berlin ansässige Verlagsimperium Ullstein oder sich in jüdischem Besitz befindliche Banken angeblich nicht in

Mitleidenschaft gezogen wurden, vgl. David Bankier, The German Communist Party and Nazi Anti-Semitism, 1933 – 1938,

in LBIY 32 (1987), S. 327, zit. nach Friedländer 1998, S. 36–37. Was gemäss Friedländer 1998, S. 37, lediglich als Äusse-

rung marxistischer Orthodoxie erschien, entsprach z.T. der Wahrheit; denn hätte man einer jüdischen Warenhauskette wie

Tietz Schaden zugefügt, hätten deren 14‘000 Angestellte ihre Arbeit verlieren können, vgl. Barkai 1988, S. 26. Aus diesem

Grund sprach Hitler persönlich die Bewilligung eines Kredits an Tietz aus, um dessen aktuelle finanziellen Probleme zu

lindern, ebd. S. 83. Infolgedessen wurde ein Teil der Aktion von Tietz von grossen deutschen Banken erworben; 1934 ver-

kauften die Brüder Tietz den Rest, darauf folgte die Arisierung der Firma sowie die Umbenennung in Hertie AG, vgl. Fried-

länder 1998, S. 37. Bei Ullstein, einem der grössten Verlage in Deutschland, wendet sich die interne NS-Betriebszelle am

21.06.1933 in einem Brief an Hitler, in dem sie die katastrophalen Folgen eines heimlich fortgesetzten Boykotts für die Be-

schäftigten der jüdischen Firma schilderte, vgl. Schreiben der Nationalsozialistischen Betriebszelle des Ullstein-Verlags an

Reichskanzler vom 21.06.1933; Max Kreuzberger Research Papers, AR 7183, Karton 10, Mappe 1, Leo Baeck Institute, New

York, zit. nach Friedländer 1998, S. 37. Ganz grundsätzlich gab es gemäss Friedländer 1998, S. 37, in vielen deutschen

Grossbanken und Aktiengesellschaften widersprüchliche Einstellungen was die antijüdischen Massnahmen betraf. Während

noch im März 1933 drei jüdische Bankiers im Arbeitsausschuss der Reichsbank sassen und die Genehmigung zur Ernennung

von Schacht unterzeichneten, wurden infolge des Drängens von Schacht und des ständigen Drucks der Partei die Juden aus

den Vorständen der Banken entlassen; so wurden u. a. Oskar Wassermann und Theodor Frank aus dem Vorstand der Deut-

schen Bank entlassen, vgl. Harold James, Die Deutsche Bank und die Diktatur 1933–1945, in: Lothar Gall et al. (Hrsg.), Die

Deutsche Bank 1870–1995, München 1995, S. 336, zit. nach Friedländer 1998, S. 37. Diese Entlassungen wurden mit (nie

erfüllten) Versprechungen einer möglichen Wiederbeschäftigung ausgesprochen, was laut Friedländer 1998, S. 37, einem

Symptom für ein gewisses Mass an Unbehagen gleichkommt. Im Umgang mit nichtarischen Firmen gibt in den ersten Jahren

des Regimes jedoch auch Anzeichen für eine ziemlich unerwartete Mässigung und sogar Hilfsbereitschaft seitens der Gross-

unternehmen: „Ein Drängen auf Geschäftsübergabe und sonstige Formen rücksichtsloser Ausnutzung des geschwächten

Status der Juden kamen hauptsächlich von kleineren oder mittleren Unternehmen und zumindest bis Herbst 1937 viel weni-

ger aus den höheren Rängen der Wirtschaft.“, Friedländer 1998, S. 77; eine umfassende Argumentation sowie unterstützen-

des Archivmaterial findet sich bei Peter Hayes, Big Business and ‚Aryanisation‘ in Germany, 1933–1939, in: Jahrbuch für

Antisemitismusforschung 3 (1994), S. 254ff. In einigen grossen Gesellschaften konnten jüdische Angestellte ihre leitende

Position beibehalten, jedoch wurden gewisse Vorsichtsmassnahmen getroffen; so wurden u. a. bei der I. G. Farben die engs-

ten jüdischen Mitarbeiter des Präsidenten Carl Bosch auf Positionen ausserhalb des Reiches versetzt,so Ernst Schwarz nach

New York und Edmund Pietrowski in die Schweiz, vgl. Peter Hayes, Industry and Ideology. IG Farben in the Nazi Era, New

York 1987, S. 93, zit. nach Friedländer 1998, S. 38. Demgegenüber wurden gemäss Friedländer 1998, S. 38, „sehr exponierte

Juden“ entlassen; so wurde u. a. der Bankier Max Warburg innerhalb weniger Monate aus allen Aufsichtsräten ausgeschlos-

sen.

99 Vgl. Walz 1981, I 46, S. 12, RGBl. I, S. 175–177: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums § 3: (1) Beamte,

die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen; Ehrenbeamte sind aus dem Amtverhältnis zu ent-

lassen. (2) Dies gilt nicht für Beamte, die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte gewesen sind oder die im Weltkrieg an der

Front für das Deutsche Reich gekämpft haben oder deren Väter und Sohne im Weltkrieg gefallen sind.“.

100 Laut Strobl 2006, S. 16, Anm. 20, existieren über die Beurlaubung im April keine Archivalien, vgl. Anmerkung 112. Am

8.01.1952 beantragt Curt Glasers zweite Ehefrau Maria Glaser-Ash als Alleinerbin Entschädigung für den Schaden im „be-

ruflichen Fortkommen“ ihres verstorbenen Mannes sowohl im öffentlichen Dienst als Direktor der Kunstbibliothek sowie als

Kunstkritiker des Berliner Börsen-Couriers und Autor kunsthistorischer Publikationen, vgl. den Antrag aufgrund des Geset-

zes über die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus von Maria Glaser, geb. Milch, vom 8.01.1952, in: LAB, Ent-

schädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785 (zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 66). Ihr Anwalt Dr. Hans

Gumpert erhebt am 1.02.1952 „global“ Entschädigungsansprüche „insbesondere aus Schaden an Freiheit, an Vermögen, im

beruflichen Fortkommen und durch Ausfall von Versicherungs- und Versorgungsleistungen des/der oben Bezeichneten auf

Grund des Gesetzes vom 10. Januar 1951 zwecks Fristwahrung“. Dabei erhebt sie insbesondere Anspruch auf Witwenpensi-

on und Nachzahlung des Gehalts, vgl. das Schreiben von Dr. Hans Gumpert an das Entschädigungsamt Berlin vom

1.02.1952, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785 (zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 66).

Im Oktober 1954 richtet das Bundesministerium des Innern folgenden Wiedergutmachungsbescheid „auf den Antrag der Frau

Maria Glaser geb. Milch […] auf Wiedergutmachung nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozia-

listischen Unrechts für die im Ausland lebenden Angehörigen des öffentliches Dienstes vom 18. März 1952 (BGBl. I S.

137)“ an das Entschädigungsamt Berlin: „Der Antragstellerin ist daher das Witwengeld zu gewähren, berechnet aus den

Dienstbezügen, die ihr Ehemann bei seinem Tode erhalten haben würde, nämlich dem Grundgehalt aus einem Amt der Be-

soldungsgruppe A 1 a, im Betrage von 12,600 RM jetzt DM und dem ruhegehaltfähigen Betrag des Wohnungsgeldzuschus-

ses in Tarifklasse II. Die Zahlung der laufenden Versorgungsbezüge beginnt nach § 7 BWGÖD (Ausl.) am 1. April 1951, die

Zahlung der Entschädigung für die Zeit vom 1. April 1950 bis 31. März 1951 beruht auf § 19 BWGÖD, die Anrechnung

insbesondere seit 1. April 1950 erhaltener Bezüge auf § 29 BWGÖD.“; vgl. die Abschrift des Wiedergutmachungsbescheids

des Bundesministers des Innern an das Entschädigungsamt vom 22.10.1954, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser,

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famierender Bericht, der mit der zynischen Behauptung beginnt, Dr. Curt Glaser sei „auf eigenen An-

trag beurlaubt worden“.101

Weiter heisst es darin:

In dem Buche „Gestalten um Hindenburg“ ist ein besonderer Abschnitt den „Salons der Kunst“ als Stütze und

Mittelpunkten des kunstpolitischen Lebens in Berlin gewidmet. Unter diesen Salons werden als besonders

einflussreich die des Bankiers Hugo Simon und des Direktors der Staatlichen Kunstbibliothek Prof. Dr. Curt

Glaser genannt. Die bevorstehende Reform der Kunstschulen und der Museumsverwaltung bietet den Anlass,

die Laufbahn Professor Curt Glasers näher zu betrachten – als Beispiel für die Aufzucht einer neuen Kultur-

bürokratie im Geiste des verstorbenen Kultusministers Becker.

Die Professor Glaser unterstellte Staatliche Kunstbibliothek in der Prinz-Albrecht-Strasse, die frühere Biblio-

thek des königlichen Kunstgewerbemuseums war ursprünglich eine Musteranstalt ihrer Art vorbildlich für

ähnliche Schöpfungen im In- und Ausland. Gemeinsam mit dem im Jahre 1869 von dem „Grossen Berliner

Handwerkerverein“ gegründeten Gewerbemuseum war die Bibliothek im Verlaufe der Jahre zu einem leben-

digen Mittelpunkt des kunsthandwerklichen Strebens und Schaffens erblüht. Zu ihren Besten gehörte u. a. der

hervorragende deutsche Kunst- und Volkserzieher Alfred Lichtwart. In erster Linie aber ist es die Arbeit sei-

nes Nachfolgers und Freundes Peter Jessen gewesen, der die Bibliothek des Kunstgewerbemuseums um die

Jahrhundertwende zu einem Unternehmen von einzigartiger wissenschaftlicher und praktischer Bedeutung für

das Kunsthandwerk entwickelte.

Jessens Aufbauarbeit hat uns überaus zahlreiche und wertvolle Erwerbungen hinterlassen, die Ornamentstich-

sammlung, die Büchersammlung [?], die japanischen Farbholzschnitte, die unerschöpflichen Bestände an

musterhaften Vorbildern neuer Buch-. [?] -kunst. Eben war die Gliederung und Ordnung der Bücherei zu

rühmen. Ueber den Bereich der engeren Aufgaben hinaus übten Peter Jessen und seine Mitarbeiter einen le-

bendigen und fruchtbaren Einfluss auf das Kunsthandwerk der Reichshauptstadt. Der Kreis der Mitarbeiter

zeichnete sich aus durch eine überzeugende Sachtreue in allen kunstgeschichtlichen Fragen und durch eine

selbstverständliche Pflichttreue. Wir nennen Professor Hans Loubier, Gustav Kühl, Hermann Schmitz und

Dr. Bernoulli, der später die Leitung des Kupferstichkabinetts in Zürich übernahm.

Als Peter Jessen die Altersgrenze erreichte, hielt man es allgemein für selbstverständlich, ihm die Leitung der

Kunstbibliothek noch ein oder zwei Jahre zu überlassen. Wir haben es ja erst in der letzten Zeit erlebt, dass

man auch Geheimrat Friedländer ein solches Ehrenjahr einräumte. Ebenso glaubte man, dass Professor

Loubier als engster Mitarbeiter Jessens der gegebene Nachfolger auf seinem Posten sei.

Es kam jedoch anders. Zur allgemeinen Ueberraschung wurde der der Bibliothek und ihrem Arbeitsgebiet

völlig fremde Kustos Geheimrat Friedländers am Kupferstichkabinett, Professor Curt Glaser zum Direktor

ernannt. Man bezeichnete Glaser als eine unentbehrliche Persönlichkeit, die man sich unter allen Umständen

sichern müsste, und die man sich nicht durch die Angebote von anderer Seite entgehen lassen dürfte. Die

endgültige Entscheidung fällte Ministerialdirektor Nentwig, dessen Name mit allen für die preussische Kul-

turpolitik nach dem Kriege kennzeichnenden Krisen auf verhängnisvolle Weise verknüpft gewesen ist. Jessen

und Loubier waren die ersten Opfer dieser nachnovemberlichen preussischen Ministerialbürokratie, die später

durch die Fälle Max v. Schillings‘, Wilhelm v. Bodes, Ludwig Schemanns, Sigfried Ochs‘, Bruno Kittels und

Hermann Schmitz‘ fortgesetzt wurden.

Professor Glaser begann seine Tätigkeit mit einer gewaltsamen Reform und einer kaum verschleierten, durch-

sichtigen Personalpolitik. Ueber die Köpfe der alten Mitarbeiter hinweg versuchte er, die Staatliche Kunstbib-

liothek von ihrem sachlichen Aufgabenkreis fortzuführen. Aus einer in erster Linie der Pflege des Kunst-

handwerks dienenden Fachbibliothek sollte eine umfassende und allgemeine kunstgeschichtliche Zentralbib-

liothek werden. Nach dem Urteil Dr. Bernoullis ist es nur dem ausgezeichneten Stamm mittlerer und unterer

Beamten aus der Zeit Jessens und Loubiers zu verdanken, wenn die Ordnung und praktische Bedeutung der

Staatlichen Kunstbibliothek nicht noch schwereren Schaden erlitt.

Glaser machte ausserdem die regelmässigen Vortragsabende im Lesesaal der Bibliothek zu einem unbestritte-

nen und fast ausschliesslichen Herrschaftsgebiet des Cassirer-Flechtheim-Kreises und des Architektenkon-

zerns „Der Ring“. Die sich anschliessenden Empfangsabende in der Dienstwohnung Glasers im Hause der

Bibliothek wurden zu kunstgesellschaftlichen „Ereignissen“ für die neuen „auserwählten“ Bildungsschichten

des republikanischen Berlins. Dem Ehrgeiz Professor Glasers genügte aber nicht der Pflichtenkreis der Staat-

lichen Kunstbibliothek. Als Kunstkritiker des „Berliner Börsencourier“, als Vorstandsmitglied der kunstge-

schichtlichen Gesellschaft im Salon Paul Cassirer, als Mitarbeiter in der Sammlungskommission der Staatli-

Reg.Nr. 52785, Bl. E23–E26. Die weiteren Ansprüche der Antragstellerin auf Zahlungen vor dem 1.04.1950 werden abge-

wiesen, „da derartige Ansprüche durch das Gesetz vom 18. März 1952 bzw. 11. Mai 1951 nicht begründet sind. Über diese

Ansprüche hat das Entschädigungsamt Berlin unter Berücksichtigung des inzwischen ergangenen Bundes[?]gesetzes zur

Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung zu entscheiden.“, vgl. die Abschrift des Wiedergutma-

chungsbescheids des Bundesministers des Innern an das Entschädigungsamt vom 22.10.1954, in: LAB, Entschädigungsakte

Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. E23–E26.

101 Artikel Herr Glaser geht in Urlaub, in: Deutsche Zeitung, Nr. 80 (4.04.1933).

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chen Museen, als Verbindungsmann zwischen dem Berliner und Pariser Kunsthandel gehörte Professor Gla-

ser zu jener allmächtigen Gruppe Cassirer, Perls, Flechtheim und Hugo Simon, die das deutsche Kunstleben

in dem letzten Jahrzehnt zu einem volksfremden und einfeltigen Modebetrieb entstellt und entwürdigt hat.

Glasers [?] und kunstkritische Tätigkeit war ein Musterbeispiel für die unsachliche Art und Weise, in der alle

Fragen der Kunstgesinnung und Kunsterziehung in den letzten Jahren behandelt wurden. Wichtig war allein

die „Richtung“, nicht die Leistung. Glaser hat zu seinem Teil mit dazu beigetragen, dass der Berliner Kunst-

betrieb innerlich so volksfremd, leblos und morsch wurde. Während man in Glasers Dienstsalon über die

Schlagworte und Moden einer Zeitkunst von Berlin bis Paris sprach und plauderte, wurden die Ausstellungen

immer leerer, unvolkstümlicher und unfruchtbarer.

Unter den obwaltenden Umständen einer dringend notwendigen kunstpolitischen Erneuerung ist nicht anzu-

nehmen, dass Professor Curt Glaser auf seinen Posten als Direktor der Staatlichen Kunstbibliothek zurück-

kehren wird.102

Am 7. April 1933 wird auch in der Frankfurter Zeitung die Beurlaubung Curt Glasers erwähnt, die

Zeitungsmeldung ist auf den 5. April datiert.103

Ebenfalls berichten die Vossische Zeitung104

sowie die

Basler Nachrichten am 9. Mai 1933 unter der Rubrik „Entlassungen“, dass Curt Glaser sowie der Kus-

tos der Staatlichen Kunstbibliothek, Dr. Wolfgang Hermann, beurlaubt worden sind.105

In der Neuen

Zürcher Zeitung erscheint am 6. Juni 1933 die Mitteilung über „beurlaubte Kunsthistoriker“, in der

auch Curt Glaser aufgeführt wird.106

Am 14. Mai 1933 vermeldet die Zeitschrift Die Weltkunst diesbe-

züglich lediglich: „Prof. Dr. Kurt Glaser, der Direktor der staatlichen Kunstbibliothek, und der Kustos

dieser Bibliothek, Dr. Wolfgang Herrmann sind beurlaubt worden.“107

Bereits einen Monat davor, am 9. April 1933, kommt es darin zur Veröffentlichung zahlreicher Perso-

nalveränderungen wie u. a. derjenigen der beiden deutschen Kunsthistoriker und Museumsdirektoren

Georg Swarzenski in Frankfurt und Max Sauerlandt in Hamburg.108

Letztgenannter schreibt noch am

11. März 1933 in einem Brief über die Stimmung in der Hauptstadt an seine Frau Alice: „In Berlin ist

hingegen die Parole ausgegeben, dass die Museen sich ganz lautlos verhalten sollen wegen der vielen

Juden an leitenden Stellen: Glaser, Friedländer und so weiter. Sie sollen sich in die Schutzfarbe der

Unsichtbarkeit kleiden und so tun, als ob sie gar nicht existieren.“109

Einem Tagebucheintrag des

____________________

102 Artikel Herr Glaser geht in Urlaub, in: Deutsche Zeitung, Nr. 80 (4.04.1933).

103 Vgl. Frankfurter Zeitung, Nr. 261–262, 7.04.1933, zit. nach Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 386, Anm. 59: „Ber-

lin, 5. April. Von den Vereinigten Staatsschulen in Berlin wurden beurlaubt: die Professoren Karl Hofer, Hans Meid, Gies

und Wolfsfeld. Ferner der Direktor der Staatlichen Kunstbibliothek Prof. Curt Glaser.“

104 Vgl. Vossische Zeitung, Nr. 219 (9.05.1933), S. 51–52, zit. nach Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 379, Anm. 59:

„Kultusminister Rust hat den Direktor der Staatlichen Kunstbibliothek Professor Dr. Curt Glaser sowie den Kustos dieser

Bibliothek Dr. Wolfgang Herrmann mit sofortiger Wirkung beurlaubt“. [Ohne Namen]

105 Darin heisst es: „Berlin, 9. Mai. (Privattel.) Wie gemeldet wird, hat Kulturminister Rust den Direktor der staatlichen

Kunstbibliothek Prof. Dr. Curt Glaser sowie den Kustos dieser Bibliothek Dr. Wolfgang Hermann mit sofortiger Wirkung

beurlaubt. Glaser ist seit vielen Jahren im deutschen Museumsdienst tätig und hat die Leitung der staatlichen Kunstbibliothek

nach dem Tode Peters Jessens übernommen. Er leitete zugleich die grossen Ausstellungen im Lichthof des benachbarten

Kunstgebäudemuseums und veranstaltete wertvolle Vortragszyklen im Hörsaal der Bibliothek. Als Schriftsteller ist er beson-

ders mit einem Werk über Edvard Munch hervorgetreten.“, Basler Nachrichten, Jg. 89/Nr.126.

106 In der Ausgabe der Neuen Zürcher Zeitung vom 6.06.1933, Blatt 6, heisst es in der „Kleinen Chronik“ unter „‚Berulaub-

te‘ Kunstwerke, beurlaubte Künstler, beurlaubte Kunsthistoriker“: […] Dr. Curt Glaser, Direktor der Staatlichen Kunstbiblio-

thek in Berlin, wurde beurlaubt, desgleichen Prof. Dr. O Fischel von der Universität Berlin.“

107 Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 20 (14.05.1933), S. 6.

108 Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 15 (9.04.1933), S. 4.

109 Max Sauerlandt, Im Kampf um die moderne Kunst. Briefe 1902–1933, hrsg. von Kurt Dingelstedt, München 1957,

S. 415, zit. nach Schmidt-Burkhardt 1988, S. 70.

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Hamburger Kunstsammlers Gustav Schiefler vom 9. April 1933 ist zudem zu entnehmen, dass Curt

Glaser „in Berlin und ebenso die Museumsdirektoren Wichert und Swarzneski abgebaut sind.“110

Wie die Beispiele anderer Museumsdirektoren zeigen, können Datum der Beurlaubung und ihre Ver-

öffentlichung zeitlich mehrere Wochen auseinanderliegen: So befindet sich unter den 15 beurlaubten

Kunsthistorikern in Leitungsfunktion, die am 9. April 1933 in der Weltkunst veröffentlicht werden,

auch die jüdische Leiterin der Kunsthalle Karlsruhe, Dr. Lilli Fischel, deren Entlassung schon im Feb-

ruar 1933 erfolgt ist.111

Auch der in dieser Veröffentlichung aufgeführte Dr. Walter Kaesbach, Direk-

tor der Staatlichen Kunstakademie Düsseldorf, ist bereits am 29. März 1933 beurlaubt worden.112

Wie

zudem eine eidesstattliche Versicherung eines Museumsmitarbeiters vom 29. März 1958 belegt, der

bereits kurz nach Machtergreifung aufgrund seiner jüdischen Abstammung Hausverbot in den Berliner

Museen hatte, werden in Behörden und anderen öffentlichen Institutionen bereits kurz nach der

Machtergreifung Hausverbote ausgesprochen.113

Die Nachfolge Curt Glasers als Direktor der Kunstbibliothek übernimmt nach fast 3-monatiger Va-

kanz ab dem 29. Juni 1933 Prof. Dr. Hermann Schmitz (1882–1946), der von 1904 bis 1927 als Hilfs-

arbeiter, Assistent und schliesslich Kustos am Kunstgewerbemuseum angestellt war, zunächst kom-

missarisch und ab dem 1. Juni 1934 offiziell.114

Am 27. September 1933 wird Curt Glaser endgültig

„auf Grund des § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933

(RGBl. I, S. 175) aus dem Staatsdienst entlassen […]“.115

Die Anwendung von § 4 des GWB macht

die Entlassung von Beamten möglich, „die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Ge-

währ dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“.116

Curt Glasers

____________________

110 Gustav Schiefler, Tagebuch 1933, in: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Nachlass Gustav Schiefler, S. 68–70,

zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 39.

111 Vgl. Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 15 (9.04.1933), S. 4; Wendland 1999, S. 144–145; zu den weiteren Beurlaubungen vgl.

Anmerkung 356.

112 Vgl. Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 15 (9.04.1933), S. 4; Wendland 1999, S. 348–351.

113 Dieses Dokument, eine eidesstattliche Erklärung aus einer Entschädiungsakte, erhielt das Kunstmuseum Basel anonymi-

siert von den Erbenvertretern mit einem Schreiben vom 31.10.2018.

114 Vgl. Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 28 (9.07.1933), S. 4: „Gleichzeitig ist an die Stelle des bereits früher beurlaubten Profes-

sors Dr. Glaser der Professor Dr. Hermann Schmitz in Berlin mit der Direktion der Staatlichen Kunstbibliothek vertretungs-

weise beauftragt worden.“, vgl. ebenfalls Ausst.-Kat. Kunst in der Bibliothek. Zur Geschichte der Kunstbibliothek und ihrer

Sammlungen, Berlin: Kunstbibliothek SMPK 1994, hrsg. von Bernd Evers, Berlin 1994, S. 23. Gemäss Brand/Schulze Alt-

cappenberg 2014, S. 379, Anm. 54, veranstaltete Hermann Schmiz in der Kunstbibliothek ab Herbst 1933 „Vorträge zum

deutschen Volkstum und bodenständigen Handwerk in Zusammenarbeit mit NS-nahen Verbänden. Im Gegensatz zur rapiden

Entwicklung der Moderne insbesondere in der Architektur und industriellen Produktgestaltung führte die Programmatik von

Schmitz zurück in eine Welt der handwerklichen Gestaltung, die im Verschwinden begriffen war und die 1924 mit dem

Amtsantritt Glasers für die Ausrichtung der Kunstbibliothek zu Recht zu den Akten gelegt worden war.“

115 Einschreiben des stellvertretenden Generaldirektors der Staatlichen Museen an Direktor Prof. Dr. Curt Glaser, in: LAB,

APr.Br. Rep. 042-02 Nr. 60/21B Bl. 1. Laut Strobl 2006, S. 16, Anm. 20, ist das Datum zudem einem Brief vom Zentralar-

chiv der Berliner Museen vom 1.03.1996 zu entnehmen. Esther Tisa Francini geht davon aus, dass es der 28.09.1933 war, als

das Gesetz in Kraft trat, zit. nach Strobl 2006, S. 16, Anm. 20; zum Erlass vom 28.09.1933 vgl. Walk 1981, I 253, S. 53,

RGBl. I, S. 678–679: „II. VO zur Änderung und Ergänzung der II. VO zur Durchführung des Gesetzes vom 7.4.33“. In der

Zeitschrift Berliner Museen. Berichte aus den Preussischen Kunstsammlungen, LIV.5 (1933), S. 104, (zit. nach Strobl 2006,

S. 16, Anm. 20) heisst es: „Durch Erlass des Herrn Ministers sind Direktor Lehmann, Kustos und Prof, Volbach, Kustos

Ruhemann, Kustos Cohn in den Ruhestand versetzt, Direktor Binder und Direktor Glaser entlassen worden.“

116 RGBl. I, S. 175, zit. nach Benz/Königseder 2010, S. 41. Der vollständige § 4 heisst: „Beamte, die nach ihrer bisherigen

politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können

aus dem Dienst entlassen werden. Auf die Dauer von drei Monaten nach der Entlassung werden ihnen ihre bisherigen Bezüge

belassen. Von dieser Zeit an erhalten sie drei Viertel des Ruhegeldes (§ 8) und entsprechende Hinterbliebenenversorgung.“,

online unter (23.01.2019): http://ghdi.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=1520. Gemäss § 8 hatten diese Anrecht

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 28

Entlassung nach § 4 dürfte sich laut Brand/Schulze Altcappenberg damit erklären lassen, dass er nach

§ 3 I trotz seiner „nicht arischen Abstammung“ damals noch nicht hätte entlassen werden können, da

er sich auf seinen Dienst an der Front und damit auf § 3 II (Frontkämpferprivileg) hätte berufen kön-

nen.117

Laut Autoren war das Inkrafttreten des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamten-

tums“, das die so genannte Gleichschaltung des öffentlichen Dienstes im Deutschen Reich nach sich

zog, einer der Höhepunkte der ersten massiven Repressionswelle gegen die deutschen Bürger jüdi-

scher Abstammung im Frühjahr 1933.118

Wie Friedländer in diesem Zusammenhang ausführt, zielte das Gesetz – aufgrund seiner Definition der

jüdischen Abstammung das grundlegendste – in seiner allgemeinsten Intention auf die Umgestaltung

der gesamten Regierungsbürokratie, um deren Loyalität gegenüber dem neuen Regime zu gewährleis-

ten.119

Die Ausschliessungsmassnahmen, von denen mehr als zwei Millionen staatlicher und städti-

scher Beschäftigter betroffen waren, richteten sich gegen die politisch Unzuverlässigen, hauptsächlich

Kommunisten und andere Gegner der Nationalsozialisten, und gegen die Juden.120

Gemäss Friedländer

auf eine Pension, sofern ihre Dienstzeit mehr als zehn Jahre betrug: „§ 8: Den nach §§ 3, 4 in den Ruhestand versetzten oder

entlassenen Beamten wird ein Ruhegeld nicht gewährt, wenn sie nicht mindestens eine zehnjährige Dienstzeit vollendet

haben. […]“, online unter (23.01.2019): http://ghdi.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=1520; vgl. hierzu Affidavit

von Dr. Georg Hubricht (Ministerialdirigent im Innenministeriuem) vom 21. November 1947 NG-3567, zit. nach Hilberg

1990, S. 89.

117 Nach § 3 I konnten „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind“, und nach § 4 „Beamte, die nach ihrer bisherigen

politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“, in den

Ruhestand versetzt oder entlassen werden. Da Curt Glaser im Ersten Weltkrieg gedient hatte und Träger des Eisernen Kreu-

zes war, konnte § 3 I nicht zur Anwendung kommen, da das Frontkämpferprivileg (§ 3 II) dies explizit ausschloss: „Abs. 1

gilt nicht für Beamte, die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte gewesen sind oder die im Weltkrieg an der Front für das

Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind.“ Laut

Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 380, Anm. 61, dürfte die Bezugnahme auf § 4 erfolgt sein, um Curt Glaser auf jeden

Fall aus dem Amt zu entfernen; vgl. hierzu Bernhard Müller, Alltag im Zivilisationsbruch. Das Ausnahme-Unrecht gegen die

jüdische Bevölkerung in Deutschland 1933–1945, München 2003, S. 66ff., vgl. ebenfalls Gutachten Benz/Königseder 2010,

S. 11. Diese Ausnahmebestimmung des Frontkämpferprivilegs ging laut Autoren auf eine Intervention des Reichspräsidenten

bei Hitler zurück, nachdem jüdische Kriegsteilnehmer Hindenburg zur Hilfe gerufen hatten; dieser wies darauf hin, dass

„wenn sie wert waren, für Deutschland zu kämpfen und zu bluten, sollen sie auch als würdig angesehen werden, dem Vater-

land in ihrem Beruf weiter zu dienen“, zit. nach Wolfgang Benz, Entrechtung und Vernichtung durch die Nationalsozialisten,

in: Helmut Heinrichs u. a. (Hrsg.), Deutsche Juristen jüdischer Herkunft, München 1993, S. 824. Wer als „nicht arisch“ galt,

bestimmte die „Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 11.

April 1933: „§ 2: (1) Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Grosseltern abstammt.

Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Grosselternteil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein

Elternteil oder ein Grosselternteil der jüdischen Religion angehört hat. (2) Wenn ein Beamter nicht bereits am 1. August 1914

Beamter gewesen ist, hat er nachzuweisen, dass er arischer Abstammung oder Frontkämpfer, der Sohn oder Vater eines im

Weltkrieg Gefallenen ist. Der Nachweis ist durch die Vorlegung von Urkunden (Geburtsurkunde und Heiratsurkun-

de der Eltern, Militärpapiere) zu erbringen. (3) Ist die arische Abstammung zweifelhaft, so ist ein Gutachten des beim

Reichsministerium des Innern bestellten Sachverständigen für Rasseforschung einzuholen.“ vgl. Walk 1981, I 54, S. 13,

RGBl. I, S. 195.

118 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 379, Anm. 60: „In Berlin wurden am 27. März 1933 die Anstellungsverträge

für jüdische Ärzte in den städtischen Krankenhäusern gekündigt. Am 1. April gab es einen reichsweiten Boykott von Ge-

schäften jüdischer Eigentümer. Am 22. April entfielen die Kassenzulassungen jüdischer Ärzte und der ‚Deutsche Apotheker-

verein‘ übertrug die Richtlinien des ‚Beamtengesetzes‘ auf seine Mitglieder. Jüdischen Anwälten und Notaren wurden schon

bestehende Zulassungen gestrichen, Neuzulassungen wurden verweigert. Am 25. April wurde das ‚Gesetz gegen die Über-

füllung deutscher Schulen und Hochschulen‘ verabschiedet, welches sich ausschliesslich gegen jüdische Studenten richtete.

Am 6. Mai verloren die jüdischen Steuerberater ihre Zulassung und am 13. Mai schloss der Börsenverein der deutschen

Buchhändler seine jüdischen Verleger und Buchhändler aus.“, zu den Gesetzen vom 22.04.1933 vgl. Walk 1981, I 64–73, S.

15–17; zu den Gesetzen vom 25.04.1933 vgl. Walk 1981, I 76–80, S. 17–18, zum Gesetz vom 6.05.1933 vgl. Walk 1981, I

91, S. 20, RGBl. I, S. 257f. vgl. hierzu Armin Bergmann, Die sozialen und ökonomischen Bedingungen der jüdischen Emig-

ration aus Berlin-Brandenburg 1933, Diss., Berlin 2009, S. 51–52.

119 Friedländer 1998, S. 40.

120 Friedländer 1998, S. 40; eine Gesamtanalyse des Beamtengesetzes findet sich bei Hans Mommsen, Beamtentum im

Dritten Reich, Stuttgart 1966, S. 39ff. Zum § 3 des Gesetzes, später „Arierparagraph“ genannt, vgl. Anmerkung 113; 114; in

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hatte damit erstmals seit der Vollendung der Emanzipation der deutschen Juden im Jahre 1871 eine

Regierung per Gesetz eine Diskriminierung der Juden neu eingeführt: „Bis zu diesem Zeitpunkt hatten

die Nationalsozialisten die extremste antijüdische Propaganda entfesselt und Juden unter der Annah-

me, dass sie sich irgendwie als Juden identifizieren liessen, misshandelt, boykottiert und getötet, aber

es war noch keine förmliche Entrechtung, die auf einer ausschliessenden Definition basierte, in die

Wege geleitet worden“.121

Die Definition als solches – unabhängig davon, welches ihre genauen Krite-

rien zukünftig sein sollten – stellte gemäss Autor die „notwendige Ausgangsbasis aller Verfolgungen,

die danach kommen sollten“ dar.122

In dieser Argumentation folgt Friedländer Raul Hilberg, der in Die

Vernichtung der europäischen Juden (1982)123

eine gerade Linie von der ersten Definition zum

schliesslichen Vernichtungsprozess zeichnete.124

Am Zustandekommen des Berufsbeamtengesetzes

direkt beteiligt war Wilhelm Frick, der dieselbe Gesetzgebung bereits im Mai 1925 dem Reichstag

vorgeschlagen hatte.125

Nachdem er es am 24. März 1933 dem Kabinett vorgelegt hatte, intervenierte

Hitler am 31. März oder am 1. April 1933 wahrscheinlich zugunsten des Vorschlages – und zweifellos

trug das historische Ereignis des Boykotts zur raschen Ausarbeitung des Textes bei.126

Den eigentli-

chen Kern bildete die antijüdische Regelung, auch wenn der Rahmen des Gesetzes sehr weit gefasst

war; nicht nur die Definition der jüdischen Abstammung stellte gemäss Friedländer „die allgemeinste

und umfassendste“ dar, sondern auch die Bestimmungen zur Beurteilung jedes Zweifelfalles wurden

darin so streng wie möglich gehalten.127

Absatz zwei waren, wie erwähnt, jene Ausnahmen aufgezählt, die nicht unter das Gesetz fielen, vgl. ebd. Kurz darauf folgte

die Definition von „nichtarisch“ in der ersten Verordnung zu diesem Gesetz am 11.04.1933, vgl. Anmerkung 114. Das Par-

teiprogramm von 1920 schloss Juden von der Parteimitgliedschaft aus; nach 1933 schlossen die meisten direkt der Partei

angegliederten Organisationen wie etwa die Deutsche Arbeiterfront eine Mitgliedschaft für jeden aus, der in der Zeit nach

1800 jüdische Vorfahren hatte, vgl. hierzu Jeremy Noakes, Wohin gehören die ‚Judenmischlinge‘? Die Entstehung der ersten

Durchführungsverordnungen zu den Nürnberger Gesetzen, in: Ursula Büttner, Werner Johe, Angelika Voss (Hrsg.), das

Unrechtsregime: Internationale Forschung über den Nationalsozialismus, Bd. 2: Verfolgung, Exil, belasteter Neubeginn,

Hamburg 1986, S. 71. Gemäss Friedländer 1998, S. 41, war 1933 die Zahl der Juden in der Beamtenschaft klein.

121 Friedländer 1998, S. 40.

122 Friedländer 1998, S. 40.

123 Raul Hilbergs dreibändiges Werk erschien 1961 unter dem Titel The Distruction of the European Jews bei Quadrangle

Books, Chicago.

124 Gemäss Hilberg 1990, S. 56, ist die Vernichtung der Juden als ein Prozess aufeinanderfolgender Schritte zu verstehen,

die auf die „Initiative unzähliger Entscheidungsträger innerhalb eines ausgedehnten bürokratischen Apparats“ ergriffen wur-

den. Gleichwohl einem „feststehenden Schema“ folgend, entsprang der Vernichtungsprozess gemäss Autor jedoch keinem

grundlegenden Plan, sondern war eine „Schritt für Schritt erfolgende Operation“, in der die beteiligten Beamten „selten mehr

als den jeweils folgenden Schritt überschauen“ konnten, ebd. Die Abfolge der einzelnen Schritte kann laut Hilberg [1961]

1982, S. 56, wie folgt beschrieben werden: „Zuerst definierte man den Begriff ‚Jude‘; dann traten Enteignungsmassnahmen

in Kraft; es folgte die Konzentration der Juden in Ghettos; schliesslich fiel die Entscheidung, das europäische Judentum

auszulöschen.“, ebd.

125 Vgl. Friedländer 1998, S. 40.

126 Vgl. Friedländer 1998, S. 40; zu Einzelheiten bezüglich der Ursprünge des antijüdischen Paragraphen im Beamtengesetz

vgl. Günter Neliba, Wilhelm Frick, der Legalist des Unrechtsstaates. Eine politische Biographie, Paderborn 1992, S. 168ff.

127 Friedländer 1998, S. 40. Laut Autor sind in den Details des Gesetzes Spuren des „antisemitischen und völkischen Eifers“

Achim Gerckes enthalten, dem Spezialisten für Rassenforschung im Innenministerium. Dieser hatte während seinem Studi-

ums in Göttingen mit einiger Unterstützung von Hochschullehrern und Verwaltung angefangen, eine Kartei aufzustellen, die

alle in Deutschland lebenden Juden – definiert durch die Rassentheorie, also nach jüdischen Vorfahren – umfasst, vgl. hierzu

Hans-Joachim Dahms, Einleitung, in: Heinrich Becker, Hans-Joachim Dahms, Cornelia Wegeler (Hrsg.), Die Universität

Göttingen unter dem Nationalsozialismus. Das verdrängte Kapitel ihrer 250jährigen Geschichte, München 1987, S. 17–18.

Für Achim Gercke beschränkten sich die antijüdischen Gesetze nicht auf ihren direkten und unmittelbaren Gegenstand, son-

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Zusammen mit weiteren Gesetzen im April 1933 stellte diese erste Verordnung gemäss Friedländer

bereits eine Reihe von Massnahmen in den Schatten, die gegen die sogenannten Ostjuden ergriffen

worden waren.128

Als die Nationalsozialisten an die Macht kamen, konnten sie laut Autor grundsätz-

lich die Ziele ihrer antijüdischen Politik wieder aufnehmen, wie sie im „25-Punkte-Programm“ vom

24. Februar 1920 enthalten waren.129

Dieses hatten die Gründer der NSDAP – die Partei ist gleich nach

dem ersten Weltkrieg entstanden – entworfen.130

In den Punkten 4, 5, 6, und 8 wurden konkrete As-

pekte der „Judenfrage“ verhandelt, jedoch enthielt das Programm keinerlei Hinweise, wie diese Ziele

erreicht werden sollten.131

Erst Anfang der 1930er Jahre bildete sich innerhalb der Partei eine „Rechts-

„ - und eine „innenpolitische Abteilung“ aus; letztgenannte entstand Ende 1931 und wurde im Dezem-

ber 1932 der Rechtsabteilung eingegliedert.132

Wie Hilberg diesbezüglich ausführt, wurde darin unter

der Leitung der beiden Staatsbeamten, Dr. Helmut Nicolai und seinem Stellvertreter Ernst von Heyde-

brand und der Lasa, Fragen der Staatsangehörigkeit, der „Ausscheidung von Juden aus dem deutschen

Volk“ und der Registrierung diskutiert.133

Der genaue Wortlaut ihrer Denkschriften und Entwürfe ist

nicht mehr überliefert, erhalten sind lediglich die Vorüberlegungen von Ernst von Heydebeck, die

dieser 1931 in einem Aufsatz veröffentlichte, worin er bezeichnenderweise davor warnte, an die ersten

Massregeln sogleich „allzu grausige Folgen“ zu knüpfen.134

Sieben Wochen nach der Ernennung Hit-

lers zum Reichskanzler sandte Paul Bang, der deutschnationale Staatssekretär im Reichswirtschafts-

ministerium, dem Staatssektretär der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, am 6. März 1933 den

Vorschlag zur Ergreifung erster antijüdischer Massnahmen (Zuwanderungsstopp für Ostjuden und

dern hatten auch „erzieherische“ Funktion; er bezeichnete sie als „richtunggebend erzieherisch“: Durch sie wird „das ganze

Volk … über die Judenfrage aufgeklärt, lernt begreifen, dass die Volksgemeinschaft eine Blutsgemeinschaft ist, erfasst zum

ersten Male den Rassengedanken und wird von der allzu theoretischen Behandlung der Judenfrage abgelenkt und vor die

tatsächliche Lösung gestellt.“, Achim Gercke, Die Lösung der Judenfrage, in: Nationalsozialistische Monatshefte 38 (Mai

1933), S. 196. Zu Einzelheiten bezüglich der Ursprünge des antijüdischen Paragraphen im Beamtengesetz vgl. Günter Neliba,

Wilhelm Frick, der Legalist des Unrechtsstaates. Eine politische Biographie, Paderborn 1992, S. 168ff.

128 Vgl. Friedländer 1998, S. 39–40.

129 Vgl. Friedländer 1998, S. 38

130 Vgl. Hilberg 1990, S. 36. Im Februar 1920 hiess die Partei noch Deutsche Arbeiter-Partei; im März wurde sie in NSDAP

umbenannt. Ihr erster Vorsitzender war Anton Drexler, doch Hitler verlas das Programm am 24. Februar auf einer offenen

Versammlung, ebd., Anm. 1.

131 Vgl. Punkt 4: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist,

ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“; Punkt 5: „Wer nicht Staatsbürger ist, soll

nur als Gast in Deutschland leben können und muss unter Fremdengesetzgebung stehen.“; Punkt 6: „Das Recht, über Füh-

rung und Gesetze des Staats zu bestimmen, darf nur dem Staatsbürger zustehen.“; Punkt 8: „Jede weitere Einwanderung

Nichtdeutscher ist zu verhindern. Wir fordern, dass alle Nichtdeutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert

sind, sofort zum Verlassen des Deutschen Reiches gezwungen werden.“; Punkt 23 verlangte, dass die Kontrolle der deut-

schen Presse ausschliesslich in deutschen Händen liegen sollte, vgl. hierzu ebenfalls Hilberg 1990, S. 36–37. Gemäss Autor

sah Punkt 17 die unentgeltliche Enteignung von Boden für für gemeinnützige Zweck vor – und als sich die „begüterten För-

derer der NSDAP gegenüber diesem Paragraphen besorgt zeigten, wurde er von Hitler eigenmächtig dahingehend uminter-

pretiert, dass nur jüdischer Grundbesitz gemeint sei.“, vgl. Ludwig Münz, Führer durch die Behörden und Organisationen,

Berlin 1939, S. 4, zit. nach Hilberg 1990, S. 37. Gemäss Friedländer 1998, S. 39, war das Scheitern des Boykotts vom April

1933 ein gutes Beispiel dafür, dass „Deutschlands neue Herren“ auf ihre neuen Aufgaben gänzlich unvorbereitet waren,

„zumindest in ihrer antijüdischen Politik aber „bald Meister der Improvisation“ wurden; indem sie die Hauptpunkte ihres

Programms von 1920 als kurzfristige Ziele übernahmen, lernten sie immer systematischer zu verfolgen.

132 Vgl. Hilberg 1999, S. 37.

133 Vgl. Hilberg 1999, S. 37; Regierungsrat Dr. Helmut Nicolai war wegen politischer Aktivitäten aus seiner Beamtenstel-

lung entlassen worden und Regierungsrat Ernst von Heydebrand aufgrund von Herzbeschwerden vorzeitig in den Ruhestand

versetzt.

134 Robert M.W. Kempner, Justiz-Dämmerung, Berlin 1932, S. 110, zit. nach Hilberg 1990, S. 37.

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Annullierung von Namensänderungen).135

Im Zuge obiger Forderung, dass Juden ausschliesslich jüdi-

sche Namen tragen, verfasste Hans Globke, Beamter des Innenministeriums, am 23. Dezember 1932

eine nur für den internen Gebrauch bestimmte Anordnung, wonach die Genehmigung von Namensän-

derungen zu untersagen sei, sofern Juden damit „ihre jüdische Abkunft […] zu verschleiern“ such-

ten.136

Im Kontext der ersten Propaganda-, Boykott- und Gewaltwelle vom April 1933, die gemäss

Hilberg zum Ziel hatte, ein für antisemitische Aktivitäten seitens Regierung, Wirtschaft und Öffent-

lichkeit förderliches Klima zu schaffen, führten bereits die ministeriellen Bestrebungen hinsichtlich

der Entlassung von Juden aus dem Staatsdienst im März und April 1933 zu den ersten antisemitischen

Gesetzen.137

b) Wohnsituation

Anfang Februar 1925 spricht der preussische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Curt

Glaser eine als solche ausgewiesene, neuerrichtete „Beamtenwohnung“ im Anbau des Gebäudekom-

plexes in der Prinz-Albrecht-Strasse 8 zu.138

Dieser wird im April/Mai 1933 durch die Gestapo be-

schlagnahmt, wobei sowohl über das genaue Datum der Inbesitznahme durch die Gestapo wie auch

des Auszuges von Curt Glaser keine Einigkeit herrscht.139

Die Kunstbibliothek, die sich im angren-

zenden Gebäudeflügel (Prinz-Albrecht-Strasse 7a) befindet, muss das Gebäude unter Druck der SS am

3. und 4. Juli 1934 innerhalb kürzester Frist räumen.140

Curt Glasers Bemühungen um Reparaturarbei-

ten bei der Preussischen Bau- und Finanzdirektion Ende Februar 1932 nach einer Baubesichtigung

legen nahe, dass dieser noch nichts vom bevorstehenden Ausbleiben der Mietvertragsverlängerung

gewusst hat.141

Die Malerarbeiten von 1932 könnten dabei sowohl auf die regelmässig durchgeführten

____________________

135 Vgl. Hilberg 1990, S. 37–38.

136 Mitteilung von Regierungsrat Hans Globke an den Regierungspräsidenten (Polizeipräsident von Berlin), Landrüte, staat-

liche Polizeiverwalter und Ortspolizeibehörden vom 23.12.1932, Zentralarchiv der DDR durch freundliche Mitteilung von

Botschafter Stefan Hexmann, zit. nach Hilberg 1990, S. 38.

137 Vgl. Hilberg 1990, S. 38–39.

138 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Bl. 52; ebd. Bl. 137; laut Strobl 2006, S. 15, erfolgte der Einzug im Juli 1925.

139 Gemäss dem Report Courtauld Institute of Art 2009, S. 2, Punkt 11, wird das Gebäude am 4.04.1933 durch die Gestapo

beschlagnahmt; vgl. ebenfalls Hasso Spode, Das Kunstgewerbemuseum und die Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuse-

ums Prinz-Albrecht-Strasse (heute Niederkirchnerstrasse), in: Geschichtslandschaft Berlin, Bd. 5: Kreuzberg, Berlin 1994, S.

39, der den 4.04.1933 als Datum der Inbesitznahme des Gebäudes durch die Gestapo angibt. Das Gutachten Benz/Königseder

2010, S. 36, nennt den 4.04.1933 als Datum, an dem Curt Glaser seine Wohnung räumen musste. Hier jedoch herrscht Unei-

nigkeit über das genaue Datum; bei Strobl 2006, S. 16, heisst es diesbezüglich: „Im April 1933 – kurz nach Inkrafttreten des

‚Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums‘ vom 7. April dieses Jahres – wurde Glaser in den einstweiligen

Ruhestand versetzt und musste die Dienstwohnung räumen.“; vgl. ebenfalls Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 380,

Anm. 64, hier heisst es: „Ungefähr zeitgleich mit seiner angeordneten Beurlaubung musste Curt Glaser seine repräsentative

Beamtenwohnung in dem um 1912 von Bruno Paul errichteten Annexbau am Südflügel der ehemaligen Unterrichtsanstalt des

Kunstgewerbemuseums in der Prinz-Albrecht-Strasse 8 verlassen.“ Nach Johannes Tuchel und Reinold Schattenfroh, Zentra-

le des Terrors: Prinz-Albrecht-Str. 8; das Hauptquartier der Gestapo, Berlin 1987, S. 34, erfolgte der Einzug erst Anfang

Mai. Laut dem Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 19.05.1933 ist die Aufgabe der Wohnung zu diesem Zeitpunkt

bereits abgeschlossen, vgl. Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 19.05.1933, Munchmuseet MM K 2387 (online

unter [6.04.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2387.xhtml).

140 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 380; hierzu ausführlicher; Joachim Brand, Gleichgeschaltet und ausquartiert.

Die Kunstbibliothek 1933–1945, in: Jörn Grabowski (Hrsg.), Zwischen Politik und Kunst. Die Staatlichen Museen zu Berlin

in der Zeit des Nationalsozialismus, Köln 2013, S. 233–252.

141 Im Schreiben Curt Glasers vom 23.02.1932 an die Preussische Bau- und Finanzdirektion heisst es: „Im Anschluss an die

Gelegenheit der Baubesichtigung stattgegebene mündliche Besprechung ersuche ich Sie höflichst, in meiner Wohnung die

folgenden unbedingt erforderlichen Reparaturen ausführen zu lassen: 1) Speisezimmer: Decke weissen, Fussleisten streichen;

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Untersuchungen des baulichen Zustandes des Gebäudekomplexes im März 1931, die auf das Begehren

Curt Glasers erst dann durchgeführt wurden, oder im Januar 1932 zurückgeführt werden.142

Beim Gebäudekomplex, der für die Kunstgewerbeschule entworfen wurde, handelt es sich nicht um

eigentlichen Wohnraum; neben Hörsälen, Werkstätten, Bibliotheksräumen etc. gibt es 1924 lediglich

vier Wohnungen.143

Nachdem die Kunstgewerbeschule im Oktober 1924 das Gebäude Prinz Albrecht-

Strasse 8 weitestgehend geräumt hat, wird es am 1. November 1924 vom Preussischen Finanzministe-

rium übernommen und von der Preussischen Bau- und Finanzdirektion verwaltet.144

Mit dieser

schliesst Curt Glaser im Juni 1926 einen Mietvertrag ab, der eine Gültigkeit vom 1. Juli 1925 bis zum

30. Juni 1930 hat und somit auf fünf Jahre befristet ist.145

Gemäss Brand/Schulze Altcappenberg war

sein Mietvertrag im Hinblick auf andere behördliche Nutzung befristet geschlossen worden.146

Gemäss

dem Preussischen Finanzministerium kommt es 1925 „nicht in Frage“, für die Curt Glaser zugespro-

chene Wohnung einen Mietvertrag abzuschliessen, der länger als fünf Jahre dauert.147

Von 1930 an

wird das Mietverhältnis halbjährlich verlängert, falls nicht eine der beiden Vertragsparteien drei Mo-

nate vor Ablauf kündigt. Die Miete beläuft sich jährlich auf 2‘076 RM, zuzgl. einer Beteiligung an den

Heizungskosten.148

Infolge der wertsteigernden Kosten, die die Mietwohnung durch Einbauten erfah-

ren hat, wird Curt Glaser ein entsprechender jährlicher Mietnachlass zugesprochen, wodurch sich die

Einbauten während der Mietdauer von fünf Jahren bereits amortisieren.149

In ähnlich befristetem Miet-

2) Herrenzimmer: Decke weissen, Fussleisten streichen; 3) Schlafzimmer: Decke weissen; 4) Schrankzimmer: Decke weis-

sen; 5) Mädchenzimmer: Decke weissen, Wände tapezieren, Fussleisten streichen.“, LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Bl.

335. Ob diesen gewünschten Reparaturen, die auf Curt Glasers Wunsch aufgrund seiner Abwesenheit erst ab dem

20. März 1932 durchgeführt werden sollten, getätigt wurden, ist nicht überliefert.

142 In der Verhandlungs-Niederschrift vom 10.03.1931 heisst es unter „Dringend notwendige[n] Arbeiten“: „2 Stück Decken

und obere Wandfläche des Musikzimmers und der Diele in der Wohnung des Prof. Glaser sind stark eingeschmutzt und

müssen erneuert werden.“, LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275. Die Verhandlungs-Niederschrift vom 13.01.1932 wird unter

„Dringend notwendige[n] Arbeiten“ Folgendes aufgeführt: „Für die alljährlich wiederkehrenden allgemeinen Instandsetzun-

gen an den der natürlichen und zufälligen Abnutzung unterliegenden Gebäudeteilen ist 1/4 % des 496 000.- RM betragenden

Neubauwertes von 1914 der Gebäude erforderlich = 1240 RM.“, ebd.

143 Dies bringt für die Privatmieter Einschränkungen, da u. a. die Zentralheizung nur für die Benutzung während den regulä-

ren Arbeitszeiten ausgerichtet ist; vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Bl. 44 und 203.

144 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Bl. 36, 37, 44.

145 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2273, Bl. 157ff.

146 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 380. Wie ein Vertrag mit dem Bildhauer Artur Helbig für das Atelier Nr.

15c im Erdgeschoss des Wohnflügels zum Zweck künstlerischer Betätigung vom 1.10.1925 belegt, wird dieser „auf unbe-

stimmte Zeit mit der Massgabe, dass das Mietverhältnis von jeder Seite zu jedem Monatsende mit [unleserlich] Frist kündbar

ist.“, vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2273, Bl. 361 ff.

147 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2273, Bl. 132.

148 Im Juli 1925 erfolgt eine Prüfung durch das Preussische Finanzministerium mit der Begründung, dass der jährlich festge-

legte Mietpreis von 2‘076 RM „im Hinblick auf die besondere Lage und den Umfang der Wohnung und im Vergleich zu den

Wohnungen des fiskalischen Gebäudes Wilhelmstrasse 89 ausserordentlich gering bemessen [erscheint], so dass die Grund-

lagen seiner Ermittlung nochmals nachzuprüfen und durch Angabe von Vergleichswohnungen zu belegen ist. Bei der Ermitt-

lung des Friedenswertes sind ferner die auf eigene Kosten des Mieters vorgenommenen Verbesserungen als wertsteigernd zu

berücksichtigen, die in feste Verbindung mit dem Grund und Boden gebracht sind und der Wohnung dauernd verbleiben, also

beim Auszug des Mieters von diesem nicht wieder entfernt werden dürfen.“, vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2273, Bl. 132.

Diese Prüfung hat jedoch keine Auswirkungen auf den mit Curt Glaser Anfang Juni 1926 vertraglich vereinbarten Mietzins,

vgl. hierzu und bezüglich der Regelung der Heizkosten das Schreiben vom Preussischen Finanzministerium vom 30. Oktober

1925, LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2273, Bl. 149.

149 In einem Schreiben vom 11.07.1925 des Preussischen Finanzministers zur Miete für die neu eingebaute Wohnung im

Anbau des Hauses Prinz-Albrecht-Strasse 8 (gemäss dem Bericht vom 14.05.1925) heisst es diesbezüglich: „Da ein Teil der

Verbesserungen als wertsteigernd berücksichtigt worden ist, ist dem jetzigen Mieter – wie bereits auch dortseits schon vorge-

schlagen – persönlich bei Abschluss des Mietvertrages für Verzinsung und Tilgung der von ihm vorgeschossenen Baukosten

auf die Dauer des Mietvertrages ein mässiger jährlicher Mietnachlass zu gewähren Nach Ablauf des Vertrages und Wechsel

des Mieters ist der Friedensmietwert nach der tatsächlichen Beschaffenheit der Wohnung neu zu bemessen. Der Abschluss

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vertrag (vom 1. Juni 1925 bis 31. März 1933)150

vermietet die Preussische Bau- und Finanzdirektion

im Auftrag des Finanzministeriums das Gebäude Prinz-Albrecht-Strasse 8 – mit Ausnahme des Wohn-

flügels und des zugehörigen Gartenteils sowie des Hörsaal- und Bibliotheksanbaues – an die Richard-

Kahn-GmbH, die ihrerseits an staatliche Behörden, Künstler und andere Unternehmen untervermie-

tet.151

Ursprünglich geplant ist die Nutzung des Gebäudes zu Geschäfts- und Bürozwecken, weshalb

der Kahn-Konzern auf eigene Kosten Umbaumassnahmen durchführen lässt.152

Infolge wirtschaftli-

cher Schwierigkeiten, welche die Pläne zur Eigennutzung begraben, gesellen sich zu den Künstlern

und Architekten in den Ateliers des Mansardengeschosses ebenfalls Handelsfirmen, kleinere Kunst-

handwerksbetriebe und Behörden, die mit der Preussischen Bau- und Finanzdirektion kostspielige

Untermietverträge abschliessen.153

Bereits 1926 spricht die Preussische Bau- und Finanzdirektion eine

Mietzinserleichterung von insgesamt 10‘000 RM zu, die der Konzern an die eingemieteten Künstler

anteilsmässig weitergibt, da diese z. T. ihrer Mietzahlung nicht nachkommen können.154

Infolge der

Weltwirtschaftskrise spricht die Preussische Finanzdirektion 32 Ateliermietern für den Zeitraum vom

1. April 1932 bis zum 31. März 1933 einen Mietzuschuss in der Gesamthöhe von 8‘000 RM zu.155

eines länger als 5 Jahre dauernden Mietvertrages kommt nicht in Frage.“, LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2273, Bl. 132; vgl.

ebd., Bl. 130 und 157ff. Am 20.09.1925 erhält die preussische Bau- und Finanzdirektion ein Schreiben von Curt Glaser,

worin dieser die auf seine Rechnung ausgeführten Arbeiten aufführt, LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2273, Bl. 74. Nach Erhalt

eines Mietvertragsentwurfs bemängelt Curt Glaser am 14.11.1925 die Höhe des Mietnachlasses bei einer lediglich fünfjähri-

gen Vertragsdauer, vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2273, Bl.147. In einem weiteren Schreiben vom 28.02.1926 scheint Curt

Glaser um die Prüfung einer „10-jährigen Vertragsdauer und Amortisation [?]“ durch den Finanzminister gebeten zu haben,

vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2273, Bl. 156, 160. Das Preussische Finanzministerium hält jedoch an der 5-jährigen Ver-

tragsdauer fest, erhöht jedoch den Mieterlass vom 30.06.1925 bis 1.07.1930 von ursprünglich 564 RM auf jährlich 804 RM,

sodass sich die Miete auf jährlich 2076 RM – 804 RM = 1272 RM beläuft, vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2273, Bl. 160,

161.

150 Über diesen Zeitpunkt hinaus gilt der Vertrag „jeweils als um ein Jahr verlängert, sofern er nicht unter Einhaltung einer

nur zum 1. April zulässigen zweijährigen Kündigungsfrist gekündigt wird.“, vgl. den Vertrag vom 19.03.1925 zwischen der

Preussischen Bau- und Finanzdirektion und der Richard-Kahn-GmbH sowie der Nachtrag vom 20.04.1925, LAB, APr.Br.

Rep. 042, Nr. 2276, Blattangabe unleserlich, vgl. ebenfalls LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 1266. Laut Bucholtz 2004, S. 1110–

1111, war auf Antrag des Rechnungshofs, der beanstandet hatte, dass der Preussische Staat seit dem Auszug der Kunstge-

werbeschule und der Neuvermietung an die Privatfirma zu hohen Kosten Räume eines von ihm selbst vermieteten Gebäudes

mietete, das ohnehin auf den 31. März 1933 befristete Mietverhältnis zwischen dem Land und der inzwischen insolventen

Gesellschaft gekündigt worden, vgl. den Bericht im Berliner Tagblatt vom 09.02.1931.

151 Der Mietzins beträgt jährlich 170000 RM, später 160‘000 RM, vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2276, zit. nach Tuchel

1987, S. 32. Laut Vertrag ist die Mieterin berechtigt, „einzelne Räume als Büro, Ausstellungs- und Unterstellräume an die ihr

angeschlossenen Gesellschaften oder Dritte unter zu vermieten“, vgl. den Vertrag vom 19.03.1925 zwischen der Preussischen

Bau- und Finanzdirektion und der Richard-Kahn-GmbH sowie der Nachtrag vom 20.04.1925, LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr.

2276, Blattangabe unleserlich, vgl. ebenfalls LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 1266: „Die Ateliers des Mansardengeschosses sind

an Künstler, welche das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung benennt, unterzuvermieten. Bei der Festset-

zung des Mietpreises sind die ortsüblichen Sätze für Kleinateliers zu Grunde zu legen. Das gleiche gilt für ein Bildhauerate-

lier im Erdgeschoss. In etwa bereits bestehende Mietverträge über diese Atelierräume, auch jede Verwendung für eigene

Zwecke der Mieterin, ohne Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, bleibt ausgeschlos-

sen.“ Laut Tuchel 1987, S. 32, wurde für die Vergabe der freigewordenen Ateliers eine eigene Kommission an der Hochschu-

le der Künste eingerichtet, die ihr Votum offenbar an die Preussische Bau- und Finanzdirektion weiter zu geben hatte. Der

Vollzug der Mietverträge lag – zumindest in den späteren Jahren – bei der Richard Kahn GmbH, ebd.

152 Vgl. Tuchel 1987, S. 32.

153 Vgl. Tuchel 1987, S. 33. Der erste behördliche Untermieter ist das Finanzamt Friedrichsstadt, das sich bereits im No-

vember 1925 Büroräume für sieben Jahre sichert, vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, zit. nach Tuchel 1987, S. 33. Die

niedrige Miete für die Firma Kahn G.m.b.H. ruft jedoch Verärgerung und Kritik hervor, die der Preussische Finanzminister

mit dem Hinweis auf die hohen Umbaukosten verteidigt, vgl. das Schreiben des Präsidenten des Finanzamtes Berlin an die

Preussische Bau und Finanzdirektion vom 18.02.1930, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, zit. nach Tuchel 1987, S. 33.

154 Vgl. Tuchel 1987, S. 33.

155 1931 berichtet die inzwischen in „Inverges.m.b.H: umbenannte Firma Kahn: „Vorhanden sind 42 Ateliers, davon sind 4

Ateliers z.Zt. frei und noch nicht wieder besetzt. Von den vermieteten Ateliers sind 23 Mieter mit der Zahlung im Rück-

stand“, LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, zit. nach Tuchel 1987, S. 33–34. Am 19.12.1931 beantragt die Richard Kahn

G.m.b.H. einen Mietnachlass von 20% ab dem 1.01.1932 mit folgender Begründung: „Die neben der Mietzahlung von uns zu

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Nachdem Ende Oktober 1932 über das Vermögen der inzwischen in „Inverges.m.b.H.“ umbenannten

Firma der Konkurs eröffnet wurde, endet der Mietvertrag am 31. März 1933.156

Das Einhalten dieser

Mietsdauer wird jedoch bereits in einem Schreiben vom 11. Februar 1930157

seitens des Preussischen

Finanzministers bestätigt:

Erst nach Abschluss des grundlegenden Vertrages haben sich die Verhältnisse bei der Fa. Richard Kahn der-

art entwickelt, dass der ursprüngliche Zweck, das Gebäude im wesentlichen als eigenes Bürogebäude des

Konzerns zu nutzen, aufgegeben und an eine Untervermietung im weiteren Ausmass gedacht werden musste.

Bei dieser Gestaltung der Verhältnisse besteht auch beim Preuss. Staat nicht die Absicht, den Vertrag über die

vereinbarte feste Mietzeit hinaus aufrecht zu erhalten. Vielmehr wir unter Einhaltung der vertraglichen be-

dungenen zweijährigen Kündigungsfrist das Mietsverhältnis mit der Fa. Kahn zum 31. März 1933 gekündigt

werden. Alsdann wird – sofern das Gebäude dann nicht für eigene preussische Zwecke wieder benutzt wer-

den müsste – Gelegenheit sein, mit denjenigen Rechtsbehörde, welche daselbst untergebracht sind bezw. noch

Unterkunft suchen, unmittelbare Mietverträge abzuschliessen.158

tragenden Unterhaltungskosten und Abgaben für das Grundstück sind ständig im Steigen begriffen, ohne dass wir durch

Mehreinnahmen einen Ausgleich herbeiführen können. Durch das Leerstehen von Räumen und durch grosse Mietausfälle in

der Atelier-Etage erleiden wir ausserdem grosse Verluste. Diese werden jetzt noch sehr stark gesteigert dadurch, dass eine

Anzahl Mieter ihre Mietverträge auf Grund der Notverordnung gekündigt haben und eine weit über 20% hinausgehende

Mietpreissenkung von uns fordern. Wir sind durch eine katastrophale Wirtschaftslage und durch das Leerstehen eines sehr

grossen Teiles der vorhandenen Geschäftsräume gezwungen, die geforderten hohen Mietsnachlässe zu gewähren, umsomehr

noch, als nach Freiwerden der Räume eine Wiedervermietung als ausgeschlossen zu betrachten ist. Die ab April 1932 eintre-

tende Linderung der Hauszinssteuer ist infolge des niedrigen Steuersatzes des infragestehenden Objektes so geringfügig, dass

hierdurch eine Entlastung bezw. Ausgleich auch nicht eintritt. Wir sind nach wie vor besten Willens, die bestehenden Ver-

tragsverpflichtungen legal zu erfüllen, bitten Sie jedoch, uns durch Gewährung der beantragten Mietsenkung um 20% freund-

lichst zu unterstützen.“, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Bl. 308. Am 2.11.1932 erteilt das Preussische Staatsministeri-

um/der Finanzminister die Genehmigung, „dass der mit der Firma Richard Kahn G.m.b.H. in Berlin für das Grundstück Prinz

Albrechtstrasse 8 in Berlin vereinbarte jährliche Mietpreis für die Zeit vom 1. April 1932 bis zum 31. März von 93 780,- RM

auf 85 780,- RM unter der Bedingung herabgesetzt wird, dass die Firma Richard Kahn G.m.b.H. für die gleiche Zeit die

Gesamtmiete der in dem Hause befindlichen und von ihr untervermieteten Künstlerateliers um ebenfalls 8 000 RM ermäs-

sigt.“, Beglaubigte Abschrift des Beschlusses, in: , in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich. Am

31.08.1932 erklärt sich die Richard Kahn G.m.b.H damit einverstanden, „die Ateliermieten im Hause Albrechtstr. 8 mit

Wirkung ab 1. April 1932 um 1/3 zu senken, falls uns die durch diese Senkung verursachte Differenz von Ihnen durch

gleichhohe Ermässigung des Pachtzinses zurückvergütet wird, Schreiben von der Richard Kahn G.m.b.H. an die Preussische

Bau- und Finanzdirektion vom 31.08.1933, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Bl. 11.

156 Vgl. Abschrift in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Bl. 22. Am 28.02.1933 wendet sich der Konkursverwalter, Dr.

Willi Grünwald mit folgenden Zeilen an die Preussische Bau und Finanzdirektion, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275,

Bl.44: „Die Bau- und Finanzdirektion hatte der Gemeinschuldnerin bezw. der Konkursmasse gegenüber in Höhe eines Betra-

ges von RM 8.000.– einen Nachlass auf die ihr bezüglich des Grundstücks Prinz Albrechtstr. 8 der Gemeinschuldnerin ge-

genüber für das Jahr April 1932/März 1933 zustehende Pachtforderung zugesagt, unter der Bedingung, dass die Gemein-

schuldnerin bezw. die Konkursmasse den auf dem Grundstück Prinz Albrechtstr. 8 wohnenden Künstlern ihrerseits Miets-

nachlässe in gleicher Höhe gewährt. Diese Bedingung ist von mir erfüllt worden.[…] Ich bitte Sie, nachdem die Pachtsumme

für den fraglichen Zeitraum inzwischen in der ursprünglichen vollen Höhe an die Bau- und Finanzdirektion zur Zahlung

gelangt ist, freundlichst zu veranlassen, dass mir der Betrag von RM 8.000.– unverzüglich für die Konkursmasse „Inverges“

überwiesen wird.“

157 In diesem Schreiben des Preussischen Finanzministers vom 11.02.1930 wird über die Mietzinsreduktion vom

20.10./3.11.1926 als „Entgelt für weitere Erleichterungen, welche die Firma bei der Vermietung der Atelierräume im Man-

sardengeschoss zugestand“ informiert, sowie über eine weitere Reduktion des Mietpreises um 54‘000 RM aufgrund des

Umstandes, „dass eine grössere Anzahl von Räumen für die zusätzliche Unterbringung des Berlin Amtsgerichts aus dem

Mietsverhältnis herausgenommen wurde.“, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich.

158 Vgl. das Schreiben des Preussischen Finanzministers vom 11.02.1930, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe

unleserlich. Ein anderes Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an die Firma Max Lindemann-Etam, Da-

tumsangabe unleserlich, belegt ebenfalls die Zusicherung des bestehenden Untermietverhältnisses bis zum 31.03.1933, in:

LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich: „Auf Wunsch der Richard Kahn G.m.b.H., Berlin W 10, Königin-

Augustastrasse 49, bestätigen wir Ihnen als Eigentümerin des Hauses Prinz-Albrechtstrasse 8, dass Sie bis zum Ablauf des

von Ihnen mit der Richard Kahn G.m.b.H abgeschlossenen Mietsvertrages in ungestörtem Besitze der von Ihnen gemieteten

Räume bis 31.1.1933 bleiben, auch wenn das Mietsverhältnis zwischen uns und der Richard Kahn G.m.b.H. vor Ablauf

dieses Vertrages beendigt werden oder irgend eine Veränderung erfahren sollte, solange Sie Ihren Mietsverpflichtungen

nachkommen. […]“. Möglicherweise handelt es sich dabei um das Antwortschreiben der auf Anfrage von Max Lindemann-

Etam an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion von 3.11.1930: „Durch die Firma Kahn wurde uns Ab-

schrift Ihres Briefes vom 24.10.cr. an die Firma Kahn vorgelegt. Ich bitte um gefl. Bestätigung, dass dieses Schreiben auch

mir gegenüber Wirksamkeit hat, dass ich also die Räume zu den bisherigen Bedingungen bis zum 31.März 1933 behalten

kann, unter der Bedingung, dass ich die bisher gezahlte Miete weiter pünktlich zahle.“, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275,

Blattangabe unleserlich.

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In einer Antwort des Präsidenten des Landesfinanzamts Berlin vom 30. April 1930 heisst es: „Nach-

dem der Herr Preussische Finanzminister unterm 11. Februar ds. Js. – I c. l. 1223 – (s. Anl.) sich be-

reiterklärt hat, das Mietverhältnis mit der Firma R. Kahn zum 31. März 1933 zu kündigen, beabsichtigt

das Reich seinen Vertrag mit der genannten Firma zum gleichen Zeitpunkt zu lösen und dann wegen

Abschlusses eines unmittelbaren Mietvertrages an Preussen heranzutreten.“159

In einem weiteren

Schreiben vom 22. August 1930 vom Preussischen Finanzministerium an die Preussische Bau- und

Finanzdirektion heisst es: „Eine Verlängerung des Vertrages mit der Firma Richard Kahn G.m.b.H.

über 1933 hinaus kann grundsätzlich nicht erwogen werden. Der bestehende Vertrag wird rechtzeitig

zu kündigen sein. Über die anderweite Verwendung der frei werdenden Räume bleibt zu berichten“.160

Im November 1931 richtet das Gewerbeaufsichtsamt, das dem Polizeipräsidenten unterstellt ist, das

Begehren an die Preussische Bau- und Finanzdirektion, „bei Neuregelung der Verhältnisse in dem

Hause Prinz Albrechts Str. 8 zu Verhandlungen hinzugezogen“ zu werden.161

Wie Dokumente bele-

gen, geschieht dies in der Absicht einer Umnutzung der Räumlichkeiten; so steht u. a. 1932 die „Ver-

legung des Archäologischen Museums (Sammlung der Gipsabdrücke) der Universität Berlin vom

Universitätshauptgebäude nach Prinz-Albrechtstr. 8 zur Gewinnung von neuen Hörsälen im Universi-

tätsgebäude“ zur Debatte.162

Ebenfalls bemüht sich der Generaldirektor der Staatlichen Museen im

November 1932 gegenüber der preussischen Bau- und Finanzdirektion erfolglos darum, das Gebäude

für eine Unterbringung der Abteilung Asiatische Sammlungen des Museums für Völkerkunde und der

Sammlung für Deutsche Volkskunde zu erhalten.163

Am 18. Januar 1933 wendet sich der Preussische

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159 Schreiben des Präsidenten des Landesamts Berlin an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom

30.04.1930, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich.

160 Schreiben vom Preussischen Finanzminister an die Preussische Bau- und Finanzdirektion vom 22.08.1930 in: LAB,

APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich.

161 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich, Schreiben vom 13.11.1931: „Die hiesige Dienststelle,

welche dem Herrn Polizeipräsidenten zu Berlin unterstellt ist, im übrigen aber von der Handels- und Gewerbeverwaltung

ressortiert, ist von ihrer vorgesetzten Behörde davon in Kenntnis gesetzt worden, dass es dem Wunsche der Staatsregierung

entspreche, dass alle Staatsbehörden möglichst auch in Staatsgebäuden untergebracht werden. Die gegenwärtig benutzten

Büroräume, welche sich in einem Privathause befinden, und auf Grund der nebenstehenden angezogenen dortigen Verfügung

damals auch gemietet werden durften, werden wir also nicht dauernd behalten können. Der im Jahre 1929 abgeschlossene

Mietvertrag läuft noch bis 31. März 1933. Seine Kündigung müsste gegebenenfalls am 30. September erfolgen. Infolge sehr

eigenartiger Rechtsverhältnis des hiesigen Grundstücks erscheint es jedoch nicht ganz ausgeschlossen, dass man vielleicht

auch schon früher aus dem Vertrage herauskommen könnte, wenn dafür ein Interesse vorhanden wäre. Entsprechend der uns

zugegangenen Weisung richten wir an den Herrn Präsidenten hiermit die Bitte, die Möglichkeit einer Unterbringung unserer

Dienststelle in einem preussischen Staatsgebäude geneigtest zu prüfen. Als Stadtgegend, welche mit Rücksicht auf die vor-

liegenden dienstlichen Aufgaben für geeignet zu erachten wäre, käme die Gegend in Betracht, welche im Westen vom Pots-

damer Bahnhof, im Norden von der Leipziger Strasse, im Osten von der Friedrichstrasse und im Süden vom Landwehrkanal

begrenzt ist. Es scheint, dass in diesem Viertel hauptsächlich die Gebäude Wilhelmstr. 89 und Prinz Albrechtstr. 8 in vorlie-

gendem Zusammenhange in Betracht kommen. […] Wir wären dem Herrn Präsidenten sehr dankbar, wenn wir insbesondere

bei Neuregelung der Verhältnisse in dem Hause Prinz Albrecht Str. 8 zu Verhandlungen hinzugezogen werden könnten und

wenn wir vielleicht einen vorläufigen geneigten Bescheid in diesem Sinne erhalten würden, damit wir unserer vorgesetzten

Behörde berichten können, dass die Angelegenheit in Angriff genommen ist. Die Wohnung im Hause Wilhelmstr. 89 sind

erheblich kleiner, als vorstehende vorgesehen. Da wir aber nicht wissen, ob bei unserer Dienststelle die Beamtenzahl vermin-

dert wird, so bitten wir doch auch, wenn in diesem Hause innerhalb Jahresfrist etwas frei werden sollte, uns in Kenntnis zu

setzen und unserer Aufnahme in Betracht zu ziehen.“

162 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 1266. Die Bauarbeiten konnten laut Verhandlungsunterlagen zwischen dem Präsiden-

ten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion und dem Preussischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung

vom August 1932 frühestens am 1. April 1933 begonnen werden, da erst am 30. März 1933 der Mietvertrag mit der Firma

Richard-Kahn-GmbH abgelaufen war, vgl. ebd.

163 Vgl. das Schreiben des Generaldirektors der Staatlichen Museen an die Preuss. Bau- und Finanzdirektion vom

24.11.1932, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich:Auf eine dortige mündliche Anfrage erwidere ich

sehr ergeben, dass die Museumsverwaltung entscheidenden Wert auf die Wiedergewinnung des Gebäudes legen muss. So-

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Finanzminister mit folgendem Auftrag an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion:

„In Bestätigung meiner telefonischen Mitteilung an Ihren Sachbearbeiter, Regierungsdirektor

Wentrup, ersuche ich, umgehend den Untermietern der Firma Richard Kahn G.m.b.H. zu eröffnen,

dass sie bis zum 1. Oktober 1933 bestimmt in ihren jetzigen Mieträumen verbleiben können. Bis Ende

Februar d. Js. werde ich sodann darüber Entscheidung treffen, ob und mit welchen Untermietern über

eine längere Mietzeit verhandelt werden kann.“164

Am 4. Februar 1933 heisst es diesbezüglich in ei-

nem weiteren Schreiben des Preussischen Finanzministers an den Präsidenten der Preussischen Bau-

und Finanzdirektion:

Unter den obwaltenden Umständen genehmige ich die Neuvermietung der Räume an die bisherigen Unter-

mieter der Firma Richard Kahn G.m.b.H. ohne Rücksicht auf den § 5 des Vertrages mit der Firma Kahn. Die

Firma Richard Kahn G.m.b.H. selbst ersuche ich, von dieser Verpflichtung vorläufig nicht zu befreien. Über

die künftige Verwendung des Gesamtgrundstückes wird nach Abschluss der von mir eingeleiteten Feststel-

lungen sofort eine Entscheidung ergehen. Ich ersuche um umgehenden Bericht unter Beifügung einer einfa-

chen Handskizze, welche unvermieteten Räume des Hauses vom 1. April 1933 ab für Staatszwecke zur Ver-

fügung stehen und wie gross der vermietete Raum ist.165

Laut Erika Bucholtz (2004) war noch am 20. Februar 1933 nicht „über die künftige Verwendung des

Grundstücks“ bestimmt und noch im März 1933 wurden einige der Mietverträge für die Künstlerateli-

ers verlängert.166

Mit dem Ende des Mietverhältnisses Ende März 1933 ist „gemäss Erlass des Gh.

wohl für die asiatische Abteilung, von deren Beständen z.Zt. über 90% in primitivster Weise in Dahlem magaziniert sind, wie

für die Sammlung f. Deutsche Volkskunde, deren Unterbringung in der Klosterstrasse immer unhaltbarer wird, bedeutet die

Überweisung geradezu eine Lebensfrage. Gebraucht werden die sämtlichen Räume mit Ausnahme allein der Ateliers.“ Hier-

zu vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 380, Anm. 63; hierzu ebenfalls vgl. Tuchel 1987, S. 34.

164 Vgl. das Schreiben des Preussischen Finanzministers an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom

18.01.1933, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich. Bereits am 11.11.1932 und erneut am 16.01.1933

hat sich die Hamburger Waren-Import G.m.b.H. um eine Mietvertragsverlängerung bemüht, vgl. das Schreiben der Hambur-

ger Waren-Import G.m.b.H an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 16.01.1933, in: LAB,

APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich: „Auf unser Schreiben vom 11. November vor. Js., worin wir bei Ihnen

angefragt haben, ob es möglich wäre, dass wir in Ihrem Grundstück Prinz Albrechtstrasse 8 die bisher innegehabten Kontor-

räume über den 31. März 1933 weiter behalten könnten, erhielten wir Ihr Schreiben vom 17. November, in dem Sie uns

mitteilten, dass über die künftige Verwendung des staatseigenen Hauses Prinz Albrechtstrasse 8 noch nichts bestimmt ist.

Wir erlauben uns heute deshalb nochmals bei Ihnen anzufragen, ob Sie jetzt in der Lage sind, uns eine endgültige Antwort zu

erteilen.“. Wie dem Schreiben der Hamburger Waren-Import G.m.b.H vom 7.03.1933 an den Präsidenten der Preussischen

Bau- und Finanzdirektion zu entnehmen ist, wird ihnen die Mietvertragsverlängerung bis zum 30. September 1933 gewährt,

in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich: „Wir erhielten das dortige gefl. Schreiben vom 1. März und

erklären uns damit einverstanden, die in dem Hause Prinz Albrechtstrasse 8 gelegenen, bisher von uns gemieteten Räume

vom 1. April 1933 ab bis zum 30. September ds. Js. mit einer monatlichen Miete von RM.133.50 einschliesslich Heizung

beizubehalten.“, Jedoch erreicht die Hamburger Waren-Import G.m.b.H am 3.04.1933 ein Schreiben, dass der Mietvertrag für

die von ihnen gemieteten Räume am 31.03.1933 endet und nicht verlängert wird, vgl. handschriftliches Schreiben an die

Hamburger Waren-Import G.m.b.H. vom 3.04.1933, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich, Ebenfalls

bemühen sich Fritz Hücke (Bildhauer) und Emil Zerbst (Maler) am 7.02.1933 um eine Weiterführung des Mietverhältnisses

für ihr Atelier, vgl. das Schreiben an die Finanz- und Baudirektion vom 7.02.1933, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275,

Blattangabe unleserlich. Zudem scheint der Bildhauer und Silberschmied Fritz Thiel am 2.03.1933 eine schriftliche Zusage

für die „Fortführung der Ateliermiete von monatl. 45.10 RM für Raum 439 ab 1. April 1933“ erhalten zu haben, vgl. Schrei-

ben von Fritz Thiel an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 12.03.1933, in: LAB, APr.Br. Rep.

042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich. Dagegen antwortet die Maschinenbau-Aktiengesellschaft Balcke am 23.03.1933 auf

die Festsetzung der neuen Miete folgendes an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion: „Zurückkommend

auf Ihre geschätzte Mitteilung vom 8. Febr. d. j. danken wir Ihnen verbindlichst für das Entgegenkommen bezüglich der

neuen Festsetzung der Miete. Leider können wir von Ihrem Anerbieten keinen Gebrauch machen, da inzwischen die Leitung

unseres Stammhauses mit Rücksicht auf die Ungewissheit über das weitere Verbleiben in den bisherigen Räumen in Ver-

handlungen mit einer anderen Stelle getreten ist, die sich bis jetzt hingezogen haben. Wir konnten Ihnen daher leider nicht

früher Nachricht geben und empfehlen uns Ihnen hochachtungsvoll […]“, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe

unleserlich.

165 Vgl. das Schreiben des Preussischen Finanzministers an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom

4.02.1933, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich.

166 Bucholtz 2004, S. 1111, führt hierfür den Hinweis der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 20.02.1933, LAB,

APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, an; für zweitgenannte Aussage führt die Autorin keine Belege an. Ein möglicher Hinweis findet

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Preussischen Finanzministeriums vom 3.4.1933 IC1.582 das Grundstück Prinz-Albrecht-Strasse 8 seit

dem 1. April 1933 auf die innere Verwaltung übergegangen“.167

Laut Johannes Tuchel (1987) kam es

aufgrund eines der Atelierfeste im Frühjahr 1933 zu einer Auseinandersetzung zwischen der neuen

Staatsgewalt und den Künstlern in der Prinz-Albrecht-Strasse, die folglich aufgefordert wurden, ihre

Ateliers umgehend zu räumen.168

So führt Tuchel das zeitliche Zusammentreffen des Ablaufs der

Mietdauer mit dem Herauswurf der Künstler dazu, „dass dem preussischen Staat Anfang April ein

repräsentatives Bürogebäude im Regierungsviertel wieder voll zur Verfügung stand.“169

Gemäss Bucholtz etablierten sich im Viertel, zu dem neben der Prinz-Albrechtstrasse auch die Wil-

helm-, Anhalter- und Stresemannstrasse (später: Saarlandstrasse) gehörten, die zentralen nationalsozia-

listischen Institutionen.170

Laut Autorin war die Lage des Geländes um die Prinz-Albrecht-Strasse für

die Nationalsozialisten jedoch bereits vor 1933 attraktiv; bereits im Oktober 1932 zog die Redaktion

der nationalsozialistischen Zeitung Der Angriff in das zentral gelegene und repräsentative Gebäude an

der Wilhelmstrasse 106.171

Die Entscheidung für die Nutzung der ehemaligen Kunstgewerbeschule an

der Prinz-Albrecht-Strasse 8 fiel gemäss Bucholtz nur wenige Zeit nach der Machtergreifung: Nach-

dem die neu gegründete Gestapo das Gebäude ab April 1933 als Sitz genutzt hatte, wurde es ein Jahr

später zudem zum Dienstsitz des Reichsführer SS Heinrich Himmler und 1939 zur Zentrale des neu

gegründeten Reichssicherheitshauptamtes ernannt.172

Als der Gebäudekomplex 1924 an das Preussische Finanzministerium übergeben wird, wird innerhalb

der vier Wohnungen zwischen „Mietwohnungen“ (Direktor Bruno Paul und Amtsgehilfe Giese) sowie

zwei „Dienstwohnungen“ (Hausinspektor Neubert und Amtsgehilfe Lehmann) differenziert. Gleich-

sam wird bei den mit übergebenen Schriftstücken unterschieden zwischen „Mietverträge Paul und

sich u. a. in einem Schreiben der Vertretung der Mieter der Ateliers im Hause Prinz-Albrechtstr. 8 vom 4.02.1993, worin

diese noch von einer „Neuregelung der Mietsverträge“ ausgehen: „Bei der Neuregelung der Mietsverträge im Hause Prinz-

Albrechts-Strasse 8 möchten wir höflichst darauf aufmerksam machen, dass das Linoleum auf den Korridoren z.Teil sehr

schadhaft ist, namentlich in der Nähe der Wasserleitungen. […]“ der preussischen Bau- und Finanzdirektion“, in: LAB,

APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich.

167 Vgl. den handschriftlichen Eintrag vom [14?]. März 1933, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich;

ebenfalls der handschriftliche Akteneintrag vom 11.04.1933, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich,

zit. nach Bucholtz 2004, S. 1111; und den handschriftlichen Eintrag vom 2.05.1933 sowie vom 4.05.1933, in LAB, APr.Br.

Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich.

168 Laut Tuchel 1987, S. 34, entsprach deren Ablauf sicherlich nicht dem nationalsozialistischen Begriff von Kunst und

Moral.

169 Vgl. Tuchel 1987, S. 36. Laut Autor hatten die Verantwortlichen wohl kaum ernsthaft erwogen, die Nutzung des Gebäu-

des den Staatlichen Museen zu überlassen.

170 Bucholtz 2004, S. 1110; vgl. hierzu Ausst.-Kat. Topographie des Terrors. Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt

auf dem „Prinz-Albrecht-Gelände“. Eine Dokumentation, Berlin: Martin-Gropius-Bau 1987, hrsg. von Reinhard Rürurp,

Berlin 2004, S. 7.

171 Vgl. Bucholtz 2004, S. 1110. Die Redaktion des 1927 von Joseph Goebbels gegründeten Parteiblattes Der Angriff zog

aus der nahe gelegenen Hedemannstrasse 10 an die prominente Stelle in unmittelbarer Nähe zum Berliner Regierungs- sowie

dem Zeitungsviertel.

172 Die zunächst weiterhin in ihrem Seitenflügel untergebrachte Kunstbibliothek musste das Gebäude auf Druck der SS

innerhalb kürzester Zeit am 3.und 4. Juli 1934 räumen, vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 380. 1934 wurde das

benachbarte Hotel Prinz Albrecht von verschiedenen SS-Ämtern belegt und damit zum „SS-Haus“; im selben Jahr bezog der

Sicherheitsdienst der SS das Prinz-Albrecht-Palais an der Wilhelmstrasse 102. In der Folgezeit wurden schliesslich beinahe

alle benachbarten Gebäude an der Wilhelmstrasse für die zunehmende Zahl der Dienststellen durch die Gestapo und SS

genutzt.

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Giese“ und „Dienstwohnpapiere“.173

Aus den Übergabedokumenten geht hervor, dass die beiden

„Dienstwohnungen“ (Hausinspektor Neubert und Amtsgehilfe Lehmann) „in Kürze geräumt wer-

den“.174

Gemäss § 1 des Mietvertrages zwischen der Richard Kahn G.m.b.H. und der Preussischen

Bau- und Finanzdirektion wird „das Grundstück und Gebäude der ehemaligen Unterrichtsanstalt des

Kunstgewerbemuseums Prinz Albrechtstr. 8, mit Ausnahme des Wohnflügels und des zugehörigen

Gartenteils sowie des Hörsaal- und Bibliotheksanbaues“ vermietet; als „Wohnflügel“ ist „nicht der

Anbau als solcher, sondern nur die Wohnung Paul einschliesslich ihrer im Hauptbau liegenden Räume,

die neu zu schaffende Wohnung Glaser, die drei im Bericht genannten Wohnflügelateliers sowie die

Flure und Treppen, der Keller und der Boden des Anbaues anzusehen. Es ist also lediglich die Woh-

nung des Amtsgehilfen a. W. Giese – welche ganz im sogenannten Wohnflügel liegt – an Kahn mit-

vermietet worden und aus diesem Grund war die Vereinbarung § 11 des Vertrages notwendig.“175

Gemäss diesem (§ 11) ist der Vermieter „nicht verpflichtet, die Wohnung des Amtsgehilfen a.W. Gie-

se freizumachen. Der Abschluss eines Untermietvertrages mit Giese bliebt der Mieterin überlassen.“176

Von dieser vertraglichen Regelung scheint Hermann Giese selbst nicht in Kenntnis gesetzt worden zu

sein, denn am 5. September 1925 wendet er sich mit folgendem Schreiben an das Bau- und Finanzamt:

Als ich am 1.9. dieses Jahres an der Kasse des Bau und Finanzamts meine Miete für den kommenden Monat

zahlen wollte, wurde mir zu meinem grüssten Erstaunen erwiedert dass ich die Miete seit 1.Juli d.J. an die

Firma Richard Kahn G.M.B.H. zu zahlen hätte. Soviel mir aus sicherer Quelle bekannt ist hat die Firma

Richard Kahn G.M.B.H. nur das alte Gebäude gepachtet nicht aber das Neueren zu dem Neubau gehören die

Wohnungen von Professor Glaser , Direktor Bruno Paul und die meinige. Das sonderbarste an der Sache ist,

dass die beiden vorerst genannten Bewohner ihre Miete weiterhin an das Bau und Finanzamt entrichten, wäh-

rend ich die Miete an die Firma Richard Kahn G.M.B.H. einer Privatgesellschaft zahlen soll, wogegen ich

meinen Mietsvertrag vom Bau und Finanzamt habe. Ich habe als wiederrechtlich abgebauter Beamter diese

Wohnung vom Staat zugewiesen gekommen und nun soll mir ausser der Stellung noch die Wohnung ge-

nommen werden bis mich eines Tages die Firma Richard Kahn G.M.B.H.: auf die Strasse setzt, während die

beiden anderen Bewohner des Hauses ausser der Staatsstellung auch eine vom Staat angewiesene Wohnung

innehaben. Wenn das Haus ein Staatsgebäude ist, und kein Privathaus, wo bleibt dann da die Gerechtigkeit?

Im Juli hörte ich von Herrn Dr. Nietz, dass meine Wohnung eine Hauswarts-Wohnung für dem Staat gehö-

rende Neubau werden solle, und ich die Stelle als Hauswart, wie Treppen reinigen, Licht, Schliessen und Hei-

zen, besorgen sollte. Ich bitte Sie mir dieserhalb Ihre Äusserung zukommen zu lassen damit ich endlich wie-

der in Staatsdienst komme.177

____________________

173 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Bl. 44. Der Mietvertrag vom 30. Mai (Jahresangabe unleserlich) zwischen der

Unterrichtsanstalt des Staatlichen Kunstgewerbemuseums und Hermann Giese enthält unter § 1 folgende Ausführungen:

„Dem von der akademischen Hochschule für die bildende n Künste in Charlottenburg auf Wartegeld gesetzten Amtsgehilfen

Hermann Giese […] im Souterrain des Anbaus der Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums, eine Notwohnung beste-

hend aus zwei Zimmern und Küche eingerichtet worden, die ihn vom 16. Mai 1924 ab, bis zur Zuweisung einer Wohnung

durch das Wohnungsamt vorübergehend und widerruflich mietweise überlassen wird. […]”, ebd. Blattangabe unleserlich.

174 Übergabeprotokoll vom 9.12.1924, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Bl. 44. Von der Übergabe und Übernahme

ausgeschlossen sind „der Hörsaal auf dem westlichen Hofe und der Ostflügel des Vorderbaus (Prinz-Albrechtstrasse 7a,

enthaltend die Bibliothek des Kunstwerbemuseums)”, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich. Abge-

sehen von der im § 11 vorgesehenen Ausnahme, dass „die Bau- und Finanzdirektion alle Schritte tun wird, um das Gebäude

geräumt der Mieterin spätestens am 1. Juni zur Verfügung stellen zu können.”, Schreiben des Preussischen Finanzministers

an die Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 14.03.1925, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Bl. 242.

175 Schreiben des Preussischen Finanzminister an die Preussischen Finanzdirektion vom 7.07.1925, in: LAB, APr.Br. Rep.

042, Nr. 2272, Blattangabe unleserlich.

176 Vertrag zwischen der Bau- und Finanzdirektion und der Richard Kahn G.m.b.H., vorbehaltlich der Genehmigung des

Herrn Preussischen Finanzministers vom 19.03.1925, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2276, Blattangabe unleserlich,

177 Schreiben von Hermann Giese an das Preussische Bau- und Finanzamt vom 5.09.1925, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr.

2273, Bl. 21. Wie ein Schreiben von Prof. Bruno Paul vom 25.06.1930 belegt, soll seine monatliche Miete für die Wohnung

in der Prinz Albrecht-Strasse 8 von der Kasse der Preussischen Akademie der Künste direkt an die Preussische Bau- und

Finanzdirektion überwiesen werden, vgl. das Schreiben von Bruno Paul an die Preussische Bau- und Finanzdirektion vom

25.06.1930, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich. Nach längeren diesbezüglichen Verhandlungen

teilt die Preussische Akademie der Künste am 18.12.1930 dem Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion mit,

„dass die Kasse der Akademie der Künste die Miete für die Mietwohnung des Professors Bruno Paul, Prinz Albrechtstr. 8, ab

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Erste Pläne für die „neu zu schaffende Wohnung Glaser“ entstehen im Juli 1924, wie ein Schreiben

des Preussischen Finanzministers vom 16. Juli 1924 mit dem Vermerk „Eilt sehr!“ belegt: „Anliegend

übersende ich 2 Grundrissskizzen mit einem Kostenanschlag für den Einbau einer Beamtenwohnung

in dem Anbau des Gebäudes Prinz Albrechtstr. 8 mit dem Ersuchen ergebenst, einen nachprüfungsfä-

higen Kostenanschlag aufzustellen sowie für die Beurteilung der Angelegenheit ausreichende Zeich-

nungen zu fertigen und mit eingehendem Bericht binnen 2 Wochen vorzulegen. Das Grundstück wird

in nächster Zeit auf die allgemeine Finanzverwaltung übergehen.“178

Nachdem der Finanzminister am

26. Januar 1925 den „Einbau einer Beamtenwohnung im Gebäude der staatlichen Kunstbibliothek,

Prinz Albrechtstr. 8“ genehmigt hat, wird diese am 2. Februar 1925 vom Preussischen Minister für

Wissenschaft, Kunst und Volksbildung „dem Direktor der staatlichen Kunstbibliothek Professor Dr.

Glaser“ zugesprochen.179

Der im Juni 1926 abgeschlossene Vertrag, der mit „Mietvertrag“ betitelt ist,

beginnt mit dem 1. Juli 1925.180

Arbeits- und Mietvertrag hat Glaser separat abgeschlossen.181

Mit seiner zweiten Ehefrau Maria Glaser, geb. Milch, später Maria Glaser-Ash (1901, Berlin – 1981,

New York)182

, die Curt Glaser am 30. Mai 1933 in Berlin heiratet, bezieht er eine Wohnung in der

Rauenthaler Strasse 5 in Berlin-Wilmersdorf, die er bei den Behörden als seinen „ständigen Wohnsitz

in Berlin“ angibt.183

Bisher jedoch liegen weder weitere Informationen zu dieser Wohnung vor, noch

kann der genaue Zeitraum bestimmt werden, während dem sich das Ehepaar in der Wohnung auf-

hält.184

1. Januar 1931 monatlich mit dem gegebenen Satz von 345.13 RM bis auf weiteres an die Kasse der Preussischen Bau- und

Finanzdirektion abführen wird, weil diese Regelung im Interesse der dortigen Behörde, also des Staates liegt. Es kann sich

hierbei nur um eine Ausnahme handeln, da die Kasse mit ihrem Personal nicht in der Lage ist, derartige private Zahlungsver-

pflichtungen ihrer Gehaltsempfänger durchzuführen. […]”, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2275, Blattangabe unleserlich.

178 Schreiben vom Preussischen Finanzminister an die Preussische Bau- und Finanzdirektion vom 16.07.1924, in: LAB,

APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Blattangabe unleserlich.

179 Vgl. das Schreiben des Preussischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung an die Bau- und Finanzdirekti-

on vom 2.02.1925, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Bl. 52.

180 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2273, Bl. 157ff. Für Bruno Paul findet sich der Beleg, dass er keine „Dienstwohnung“

bewohnt, sondern eine „Mietwohnung“, vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Bl. 44. Noch Ende Juni 1925 richtet Prof.

Bruno Paul die Bitte an den Regierungsbaurat O. Kübler, Preussische Bau- und Finanzdirektion, „dass nunmehr, nach be-

schleunigter Fertigstellung der Glaserschen Wohnung, die Arbeiten für meine Arbeitsräume nicht liegen gelassen werden.“,

in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Blattangabe unleserlich. Die Richard Kahn G.m.b.H. hat Prof. Bruno Paul für die Zeit

des Atelierumbaus im Anbau Ersatzräume zu Verfügung gestellt, zunächst bis zum 20.06.1925, dann verlängert bis zum

1.07.1925, da „der Bau in keiner Weise gefördert wird” vgl. das Schreiben im Auftrag von Prof. Bruno Paul an die Preussi-

sche Bau- und Finanzdirektion vom 16.06.1925, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Bl. 204; sowie oben genanntes

Schreiben an den Regerierungsbaurat O. Kübler vom 25.06.1925, in: LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 2272, Blattangabe unleser-

lich; „Die Arbeiten gehen nur schleppend vorwärts, tagelang steht der Bau völlig still. Ich habe Räume inne, die mir der

Kahnkonzern überlassen hat bis zum 1. Juli 1925. An diesem Tage werden diese Räume anderwertig besetzt. Ich muss daher

nochmals umziehen in Räume, um deren Ueberweisung ich die Bau- un Finanzdirektion hierdurch ersuche. Ich verweise

darauf, dass diese bereits Monate dauernden Umbau-Ungelegenheiten mich schwer schädigen und bemerke ausdrücklich,

dass die ganze Umänderung für mich eine Einschränkung der mir zur Verfügung stehenden Räume zur Folge hat, die unerbe-

tene Veränderung also für mich eine Verschlechterung bedeutet. Wenn ich also dringend bitte, dass nunmehr, nach beschleu-

nigter Fertigstellung der Glaserschen Wohnung, die Arbeiten für meine Arbeitsräume nicht liegen gelassen werden, so ist das

eine Forderung mit deren Erfüllung ich wohl rechnen darf.”

181 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 9773, Bl. 1.

182 Maria Glaser-Ash heiratet nach dem Tod Curt Glasers einen Dr. Ernst Ash, vgl. Strobl 2006, S. 18, Anm. 27.

183 LAB, APr.Br. Rep. 042, Nr. 9773, Bl. 4.

184 Vgl. Herrmann A. L. Degener (Hrsg.), Wer ist’s? Unsere Zeitgenossen, Berlin 1935, zit. nach Strobl 2006, S. 18, Anm.

27. Laut Autor lässt sich in den Berliner Adressbüchern jedoch keine Wohnung mehr nachweisen; im Fragebogen zur Re-

cherche zum Biographischen Handbuch der deutschsprachigen Emigration nach 1933 schreibt Maria Glaser-Ash 1978, dass

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Fazit: Die Tatsache, dass Curt Glaser nach Stellenantritt als Direktor der Kunstbibliothek zuerst eine

Wohnung suchen muss und der Mietvertrag befristet sowie vom Vermieter leicht kündbar ist, lässt die

Annahme zu, dass ihm diese Wohnung nicht im Sinne einer Direktorenwohnung automatisch zusteht,

sondern er dies wohl individuell verhandelt. Die Umstände der Inbeschlagnahme des Gebäudes durch

die Gestapo zeigen, dass hier nicht Curt Glaser als Individuum gekündigt wird, sondern dass alle Mie-

ter früher oder später das Gebäude verlassen müssen. In einem weiter unten zitierten Brief an Edvard

Munch vom 19. Mai 1933 erwähnt Curt Glaser den Verlust der Wohnung vor dem Verlust der Stelle,

was vielleicht darauf hindeutet, dass er tatsächlich die Wohnung zuerst und die Direktorenstelle da-

rauffolgend verloren hat (siehe Kap. III. 3. a. Auktion Nr. 180 bei Max Perl vom 18./19. Mai 1933).

Die Reihenfolge ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass er beides innerhalb kurzer Zeit verliert.

c) Die öffentliche Person Curt Glaser

Als Direktor der Kunstbibliothek, Herausgeber und Verfasser zahlreicher kunstwissenschaftlicher

Fachpublikationen sowie als aktiver Kunstkritiker steht Curt Glaser zu Beginn der 1930er Jahre im

öffentlichen Interesse. Laut der Zeitschrift Die Weltkunst wird er 1929 als eine der „bekanntesten und

geschätztesten Persönlichkeiten im Berliner Kunstleben“ aufgeführt, der als Kustos die Abteilung für

moderne Grafik so „musterhaft“ verwaltet, dass „man sie heute die beste deutsche Sammlung graphi-

scher Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts nennen kann“.185

Schon vor der Machtübernahme im Januar 1933 kommt Curt Glaser vermehrt ins Visier der National-

sozialisten. Der NS-Sympathisant Hermann Schmitz, der – wie oben erwähnt – später Curt Glasers

Nachfolger in der Kunstbibliothek wird, greift in seinem Buch zur preussischen Kulturpolitik der

Weimarer Republik 1931 Curt Glaser als führendes Mitglied einer „nachnovemberlichen Prominenz

im Berliner Kunstleben“ an und wirft ihm eine Bevorzugung bei der Besetzung des Direktorenamtes

der Kunstbibliothek sowie der Vergabe seiner Beamtenwohnung aufgrund seiner guten Beziehungen

zur preussischen Kulturverwaltung vor.186

Seine Ressentiments gehen zurück auf das Jahr 1928, als er

aus Protest, dass er bei der Neubesetzung des Direktorenamtes am Kunstgewerbemuseums übergangen

worden war, sein Amt als Kustos niederlegte. Sein Artikel von 1931 kann als Generalabrechnung ver-

standen werden.187

Am 11. Januar 1933 erscheint im Völkischen Beobachter (das publizistische Partei-

sie 1941 geheiratet habe und protestantisch sei, zit. nach Strobl 2006, S. 18, Anm. 27. Das Datum ist jedoch durch die Ent-

schädigungsakte des Landesarchivs Berlin (LAB) gesichert, vgl. Maria Glaser-Ash, eidesstattliche Versicherung vom

22.12.1962, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785.

185 Die Weltkunst (2.06.1929), S. 12, zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 24; vgl. auch Brand/Schulze Altcap-

penberg 2014, S. 375. Curt Glasers umfangreiche Publikationsliste ist abgedruckt bei Strobl 2006, S. 236–284.

186 Hermann Schmitz, Revolution der Gesinnung! Preussische Kulturpolitik und Volksgemeinschaft seit dem 9. November

1918, Babelsberg 1931, S. 164–165. Er bezieht sich auf die erwähnte Fotoreportage über den „Montagssalon“ der Glasers

von 1929, vgl. Anmerkung 23. Darin heisst es: „Prominentenwirtschaft und Cliquenwesen, in Beziehung zu den Börseninte-

ressen, dem Kunsthandel und der Presse, haben mit dazu beigetragen, dem Berliner Kunst- und Kulturleben einen Zug der

Unsicherheit zu geben, ja mit der Unabhängigkeit des Urteils in der Bewertung von Menschen und Dingen die Freude an

Kunst und Kultur zu beeinträchtigen und den Snobismus grosszuzüchten. […] Dieser Betrieb, dieses Spielen und Schachern

mit Kunst und Kultur birgt die Gefahr in sich […] dass die Volkstumsarbeit vernachlässigt wird und verkümmert. Unter

diesem Gesichtspunkt muss der Einfluss der durch den 9. November massgebend gewordenen gesellschaftlichen und Börsen-

kreise auf die staatliche Kunstverwaltung, auf die Museen auch dort zurückgedrängt werden, wo er dem Staate scheinbar

Vorteile bringt“, ebd. S. 171ff.

187 Anmerkung der Erbenvertreter von Curt Glaser.

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organ der NSDAP vom Dezember 1920 bis April 1945) ein Artikel gegen den jüdischen Kunsthistori-

ker und Professor für Kunstgeschichte an der Berliner Universität, Adolph Goldschmidt (1864–1944),

worin dieser unter den „führenden Köpfen“ des „Montagssalons“ im Hause Glaser aufgezählt und als

„Hauptschuldiger für die Missstände in der preussischen Kunstverwaltung und insbesondere in der

Leitung der staatlichen Museen“ benannt wird.188

Ein halbes Jahr später, am 7. Juli 1933, berichtet

dieselbe Zeitschrift positiv über die Beurlaubung von Wilhelm Waetzold, Generaldirektor der Berliner

Museen, Ludwig Justi, Direktor der Nationalgalerie, und Max. J. Friedländer, Direktor Berliner Ge-

mäldegalerie.189

Erstgenanntem wird u. a. der Kontakt mit Curt Glaser vorgehalten, denn Wilhelm

Waetzold gehört zum „Freundeskreis“ des Glaser‘schen „Montagssalons“, in dem laut Artikel „alle

Fäden pariserisch, galizischer Kunstpolitik zusammenliefen“.190

Darüber hinaus wird Curt Glaser darin

die Vernachlässigung der Kunstbibliothek zum Vorwurf gemacht, während seine Kunstkritiken die

Museumspolitik von Wilhelm Waetzold gestützt hätten.191

Neben erwähntem Bericht in der Deutschen

Zeitung (4. April 1933) erscheint ebenfalls in der nationalsozialistischen Zeitschrift Deutsche Kultur-

wacht ein Artikel, der sich gegen seine frühere Amtsführung richtet und den Wunsch verlauten lässt,

nach seiner Beurlaubung einen Kandidaten zu finden, dessen Tätigkeit über „Veranstaltungen von

Ausstellungen und Vorträgen, die wohl interessant gefunden wurden, aber oft in einer Richtung lagen,

die wir eben nicht mehr wollen“, hinausgehe.192

Laut Brand/Schulze Altcappenberg hatte Hermann Schmitz 1931 mit erwähntem Buch die argumenta-

tive Grundlage geschaffen, auf der die nationalsozialistische Presse Curt Glaser und andere bekannte

Vertreter der republikanischen Kunstpolitik in den Zusammenhang einer als „snobistisch, dekadent

entartet und zersetzend apostrophierten Kunstanschauung“ stellen konnte.193

Insofern, so die Autoren

weiter, erscheint es fast zwangsläufig, dass Curt Glaser – gemeinsam mit dem Kustos der Kunstbiblio-

thek Wolfgang Herrmann – im Frühjahr 1933 eines der ersten Opfer der nationalsozialistischen Säube-____________________

188 Völkischer Beobachter (11.01.1933), zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 26–27: „Mit dem ‚grossen Kunst-

freund und Verleger‘ Bruno Cassirer, mit Waetzold und Gall, gehört Adolf Goldschmidt zu den führenden Köpfen des Salons

Kurt Glasers in der ehemaligen Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums. Mit Friedländer, Fischel, Glaser bildet Adolf

Goldschmidt den Vorstand der im Salon von Paul Cassirer tagenden, hauptsächlich aus Museumsbeamten und Universitäts-

professoren bestehenden ‚Kunstgeschichtlichen Gesellschaft‘.“

189 Völkischer Beobachter (6.07.1933), zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 76.

190 Völkischer Beobachter (6.07.1933), zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 76.

191 Völkischer Beobachter (6.07.1933), zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 76.

192 Im Artikel heisst es: „Nun gilt es, den Geist der Unordnung zu bannen, der in die von dem verstorbenen Peter Jessen

gegründete und trefflich geleitete Bibliothek seit des letzteren Abgang eingezogen ist. […] Glasers Sinnen und Trachten

erschöpfte sich hauptsächlich in den Veranstaltungen von Ausstellungen und Vorträgen, die wohl interessant gefunden wur-

den, aber oft in einer Richtung lagen, die wir eben nicht mehr wollen. Dagegen machte sich dem aufmerksamen Besucher der

Bibliothek seine Uninteressiertheit für den Betrieb des Lesesaals, also das Kernstück der Bibliothek bald unangenehm be-

merkbar […] Der Zustand der im Lesesaale für die Besucher ausgelegten Kataloge, die früher beinahe dauernd ganz oder

teilweise umgearbeitet wurden, liess zu wünschen übrig. […] Dass die Kataloge in ihrer Anlage zum Teil veraltet sind, soll

kein Vorwurf gegen die mit ihrer Führung betrauten Beamten sein. Die Initiative zu diesen Arbeiten muss von dem Direktor

ausgehen. […] Der Sinn für Ordnung, in einer Bibliothek beinahe die nötigste Eigenschaft, die man von ihrem Leiter verlan-

gen muss, war bei Glaser jedenfalls nicht vorhanden […] Glaser hatte keine Augen für diese Dinge oder wollte nichts sehen,

hatte wohl auch zu wenig Zeit dafür. Denn, wenn man wie er, noch neben der amtlichen Tätigkeit Kunstberichterstatter einer

Tageszeitung, des Börsen-Kuriers, ist und in dieser Eigenschaft Kunstausstellungen u. a. besuchen muss, so kann man nicht

gleichzeitig den Dienstgeschäften in der Bibliothek nachgehen.“, Deutsche Kulturwacht, Blätter des Kampfbundes für deut-

sche Kultur, Nr. 11 (1933), S. 14–15, zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 40–41.

193 Vgl. Hermann Schmitz, Revolution der Gesinnung! Preussische Kulturpolitik und Volksgemeinschaft seit dem 9. No-

vember 1918, Babelsberg 1931, vgl. Anmerkung 189, hierzu vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 379; Kristina Kratz-

Kessemeier, Kunst für die Republik. Die Kunstpolitik des preussischen Kultusministeriums 1918 bis 1932, Berlin 2008.

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rungswelle an den staatlichen Museen zu Berlin wurde.194

Im Oktober 1933 äussert sich ebenfalls

Winfried Wendland in der Deutschen Kultur-Wacht. Blätter des Kampfbundes für Deutsche Kultur

negativ über die Preussische Kunstpolitik von 1918–1933, indem er sie beschreibt als „jene unglückse-

lige Herrschaft blutleerer Literaten und Dogmatiker im Geiste Glasers, Osborns […] u. a. m., die als

Knechte eines internationalen Kunsthandels nur die Aufgabe von Reklamechefs hatten“.195

Aus dem

Jahr zuvor ist ein „Nationalsozialistischer vertraulicher Auslandbrief“ des Malers Emil Müller-Ewald

(1881–1941) bekannt, der Curt Glaser, Johannes Sievers (1880–1969) und Alfred Flechtheim (1878–

1937) im Zusammenhang mit der deutschen Abteilung in der Internationalen Grafik-Ausstellung in

Florenz im Jahr 1927 betrifft; eine inhaltliche Wiedergabe findet sich in den Abschriften des Gehei-

men Legionsrat Johannes Sievers aus dem Jahr 1932.196

Emil Müller-Ewald kritisiert darin, dass der

Beauftragte des Reichs – „ein Jude“ – sich weigert, „trotz ausdrücklichen Verlangens der Italienischen

Ausstellungsleitung“ deutsche Künstler wie u. a. Max Klinger auszustellen.197

Ebenfalls äussert der

einflussreiche und nationalsozialistische Kunsthistoriker Wilhelm Pinder (1878–1947) in einem Brief

vom 28. März 1933 an den antisemitisch ausgerichteten Kampfbund der deutschen Kultur e. V., der

vom NS-Chefideologen Alfred Rosenberg gegründet worden war, namentlich über Curt Glaser: „Gla-

ser ist sicher Jude, meines Wissens politisch neutral. Dass er nach Paris gegangen sein soll, halte ich

für ungeschickt. Sehr wahrscheinlich hat das wissenschaftliche Gründe. In unserem Berufe ist die Be-

ziehung zum Auslande unvermeidlich, auch dann, wenn jemand so wie Glaser sich wesentlich mit

deutscher Kunst beschäftigt.“198

Und in einer beigefügten Beschreibung einiger Kunsthistoriker – da-

runter Ludwig Justi, Ernst Gall, Georg und Hanns Swarzenski sowie Alfred Wolters – führt er aus:

„Glaser ist zweifellos Jude. Von Intrigen Glasers habe ich nie das geringste gehört. Ich habe den Ein-

druck eines weichen, aber gutherzigen und anständigen Menschen. Glasers Interessen haben ausser der

ostasiatischen Kunst – für die sich deutsche und andere europäische Gelehrte ebenfalls eingesetzt ha-

ben – ganz überwiegend der deutschen Kunst gegolten. Ein warmherziges Buch über Holbein d. Ä.

Ein Buch über ‚Zwei Jahrhunderte deutscher Malerei‘“199

Die beiläufige, aber doch als Fakt notierte

Feststellung, dass Curt Glaser Jude sei, ist in der Wirkungsmacht in einem Statement oder einem Text

nicht zu unterschätzen; auch wenn Curt Glaser keine Intrigen unterstellt werden, schwingt bei der Be-

zeichnung „Jude“ eine ganze Bandbreite antisemitischer Vorstellungen bei Zuhörern und Lesern mit.

____________________

194 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 379.

195 Winfried Wendland, Kunstpolitik im neuen Preussen, in: Deutsche Kulturwacht. Blätter des Kampfbundes für deutsche

Kultur, Jg. 2/H. 28 (14.10.1933) zit. nach Kristina Kratz-Kessemeier, Kunst für die Republik. Die Kunstpolitik des preussi-

schen Kultusministeriums 1918 bis 1932, o. S; vgl. auch Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 380, Anm. 57.

196 LAB, E Rep. 300-10, Sievers, Bd. II: Material über meine Tätigkeit als Kunstreferent im Auswärtigen Amt 1918//33, zit.

nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 27–28.

197 Vgl. LAB, E Rep. 300-10, Sievers, Bd. II: Material über meine Tätigkeit als Kunstreferent im Auswärtigen Amt

1918//33, zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 27–28.

198 Brief Wilhelm Pinders an einen „hochgeehrten Herrn“ des Kampfbundes vom 28.03.1933; eine Kopie befindet sich in

den Akten des „Amt Rosenberg“, der Dienststelle des „Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen

und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP“, Institut für Zeitgeschichte, München, MA 803, Bl. 611–614,

zit. nach Strobl 2006, S. 16–17.

199 Brief Wilhelm Pinders an einen „hochgeehrten Herrn“ des Kampfbundes vom 28.03.1933, zit. nach Strobl 2006, S. 16–

17.

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Obwohl Strobl auf einen fünf Jahre nach Curt Glasers Entlassung entstandenen Bericht des Museums-

direktors Otto Kümmel und des Ministerialbeamten Gierlich (Reichsministerium für Wissenschaft,

Erziehung und Volksbildung) an den Reichserziehungsminister verweist, worin es heisst, dass Curt

Glaser als politisch unzuverlässig entlassen worden sei, führt der Autor die Entlassung wie auch die

Emigration auf Curt Glasers jüdische Herkunft zurück, da dieser weder durch seine Ausstellungen

noch durch seine Kunstkritiken aufgefallen und demnach nur aufgrund seiner „Rasse“ entlassen wor-

den sei.200

Dies habe unter seinen national gesinnten Kollegen zu Unverständnis geführt, da Curt Gla-

ser als einer der engagiertesten Förderer der Erforschung deutscher Kunst bekannt gewesen sei.201

Gemäss Strobl war Curt Glaser weder ein bedingungsloser Verfechter avantgardistischer Kunstrich-

tungen noch vorbehaltloser Sympathisant von als „nicht-arisch“ eingestuften Künstlern.202

Kritisch sei

er auch der abstrakten Kunst gegenübergestanden, wobei seine Kritik insbesondere Kandinskys male-

rische Abstraktionen sowie den Kubismus betroffen habe – letztgenannten hielt er bereits 1914 für

eine „Sackgasse“ der künstlerischen Entwicklung.203

3. Auflösung der Sammlung

a) Auktion Nr. 180 bei Max Perl vom 18./19. Mai 1933

Curt Glaser berichtet Edvard Munch am 19. Mai 1933 in einem Brief über die Ereignisse in diesem

Jahr – den Verlust von Wohnung und Dienststelle –, beginnt aber mit dem Tod seiner Frau im Vor-

jahr, über den er Edvard Munch im Jahr zuvor schon informiert hatte:

Mein lieber alter Freund,

seit dem ich Ihnen das letzte Mal geschrieben habe, hat sich so vieles hier ereignet, daß ich Ihnen ein ganzes

Buch schreiben müßte, wenn ich Ihnen alles der Reihe nach erzählen wollte. Es ist mit einem Worte so, daß

seit dem Tode meiner Frau die ganze Welt meiner Vergangenheit Stück um Stück zusammengebrochen ist,

bis auch nichts mehr davon übrig bleibt. Es begann scheinbar mit einer Kleinigkeit, mit dem Tode meines

Hundes. Es war nur ein Signal, dem alles andere folgte. Ich mußte meine Wohnung aufgeben, ich habe mein

Amt verloren. Da ich es sinnlos fand, jetzt eine neue große Wohnung zu mieten, habe ich mich von all mei-

nem alten Besitz frei gemacht, um irgend einmal wieder ganz neu anzufangen. Ihre Bilder hängen als Leihga-

be im Kronprinzenpalais, und sie mögen dort bleiben. Aber alles, was mich belastete, mußte schwinden. Ich

fühle mich freier seit dem, und glücklicherweise zeichnet sich in all dem Zusammenbruch auch ein neuer

Aufbau ab. Ich lebe seit einiger Zeit wieder mit einer Frau, die sehr viel jünger ist als ich, aber mir sehr eng

verbunden ist. Ich hätte nie geahnt, daß es so kommen könnte, und ich habe nichts dazu getan, daß es so kam.

Aber ich bin wohl nicht für das Alleinsein geschaffen, und heut, wo es mir besonders schwer sein würde, die

Schläge des Schicksals ohne die Hilfe und die Liebe eines anderen Menschen zu tragen, bin ich doppelt froh,

daß ich die Frau gefunden habe. Ich hätte gern, daß Sie sie auch kannten, und ich würde Ihnen gern einmal

erzählen, wie das Schicksal wirklich sichtbar immer wieder in mein Leben eingegriffen hat, um mich dahin

zu führen, wo ich jetzt stehe. Vielleicht läßt es sich ermöglichen, daß ich im Laufe des Sommers einmal nach

Skandinavien komme. Es gibt da ja im Anfang September einen Kunsthistoriker-Kongreß in Stockholm. Je-

denfalls würde ich sehr gern nach so langer Zeit Sie einmal wiedersehen und mit Ihnen von alten und neuen

Dingen in Ruhe plaudern. ____________________

200 Vgl. Strobl 2006, S. 8, 16; vgl. hierzu die Abschrift des Schreibens vom 25.11.1938 in der Nationalgalerie, SMB-ZA,

I/NG 946. Strobl 2006, S. 16, Anm. 22, verweist diesbezüglich auf die freundliche Mitteilung von Esther Tisa Francini vom

5.07.2005.

201 Vgl. Strobl 2006, S. 16.

202 Vgl. Strobl 2006, S. 16.

203 Artikel Die Berliner Herbstausstellungen, in: Kunst für alle, XXIX/8 (15.01.1914), S. 179–190, 185; zu Curt Glasers

kritischen Kriterien bezüglich Künstlern und Kunstrichtungen vgl. Strobl 2006, S. 195–207.

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Ich freute mich, durch Herrn Grevenor gute Nachrichten von Ihnen zu erhalten. Ich wüßte aber gern noch

mehr und vor allem, wie es mit Ihrer Arbeit steht. Ich weiß nicht einmal genau, wo Sie jetzt leben. Mich

selbst erreichen Briefe vorläufig über meine alte Adresse. Ich denke, daß ich mich bald auf eine längere

Sommerreise werde begeben können, da ich ja nun durch keine dienstliche Pflicht mehr hier zurückgehalten

bin.

Und nun alles gute für Sie und viele herzliche Grüße von Ihrem alten Freunde

Curt Glaser204

Der Zeitpunkt dieses Schreibens fällt zusammen mit der Versteigerung des grössten Teils seiner

Kunstsammlung und seiner Bücher beim Berliner Buch- und Kunst-Antiquariat Max Perl am 18./19.

Mai 1933. Dieses wurde 1875 in der Leipziger Strasse 89 gegründet und spezialisierte sich vorwie-

gend auf Grafiken und Bücher; erste Versteigerungen fanden im ersten Jahrzehnt nach der Jahrhun-

dertwende statt, wobei Max Perl (1868–1931) die ersten Bücherauktionen überhaupt in Berlin veran-

staltete.205

Ab 1915 erweiterte er sein Angebot um moderne Grafik – insbesondere Max Liebermann,

Max Klinger, Adolph Menzel und Hans Thoma.206

Bereits am 9. Mai 1933 veranstaltet das Internationale Kunst- und Auktions-Haus207

die erste Auktion

Nr. 156 unter dem Titel Sammlung und Bibliothek eines Berliner Kunstfreundes mit 723 Losen (Mö-

bel, Gemälde, Kunstgewerbe, Bücher), die in einem 48-seitigen illustrierten Auktionskatalog aufge-

führt sind.208

Angekündigt wird diese Auktion am 9. April sowie am 16. April 1933 im Auktions-

Kalender der Weltkunst wie folgt: „Mai / Berlin / Int. Kunst-Aukth., Kurfürstenst. / Slg. u. Bibl. eines

Kunstgel.“209

Bei beiden Ankündigungen wird das genaue Datum der Auktion als einzige der in diesen

beiden Ausgaben aufgeführten Auktionen nicht bekannt gegeben, wohingegen später stattfindende

Auktionen bereits ein genaues Datum aufweisen.210

Kurz darauf wird am 23. April 1933 ebenfalls die

zweite Auktion Nr. 180 vom 18./19. Mai 1933 bei Max Perl unter „Mai 18–19 / Berlin / Max Perl, U.

____________________

204 Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 19.05.1933, Munchmuseet MM K 2387 (online unter [6.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2387.xhtml).

205 Vgl. Enderlein 2006, S. 33. Das Auktionshaus an der Leipziger Str. 89 (später Unter den Linden 19; Spichernstr. 17

(1937–1943)) wurde 1939 aufgelöst und ab 1922 vom Mitinhaber Horst Alfons Rittershofer und ab 1931 Siegmund Kaznel-

son geleitet; ab Katalog 1993 (15./16.10.1936) wurde nur noch Rittershofer als Inhaber und Versteigerer in den Katalogen

angeführt. In der Zeit von 1930–1939 erscheinen 59 nur selten illustrierte, schmale Auktionskataloge, vorwiegend mit Bü-

chern, seltener mit Grafik, Gemälden, Skulpturen und Kunstgewerbe, vgl. German Sales 1930–1945. Art Works, Art Mar-

kets, and Cultural Policy 2013, S. 218–219.

206 Vgl. Enderlein 2006, S. 33.

207 Das Internationale Kunst- und Auktionshaus am Kurfürstenstr. 79, Ecke Keithstr. 14, ging 1929 aus dem Kunstauktions-

haus Jac. Hecht Nachfolger GmbH hervor, dessen Geschäftsführer bereits Dr. Ernst Mandelbaum war. 1935 wurde das Auk-

tionshaus unter dem Namen Dr. Ernst Mandelbaum & Peter Paul Kronthal weitergeführt. In den Jahren 1930–1935 war das

Versteigerungshaus marktführend bei Kunstobjekten aus dem mittleren Segment und gab zu dieser Zeit 103 meist illustrierte

Auktionskataloge heraus. Darunter finden sich auch einige Auktionsankündigungen ohne Losnummern. Verauktioniert wur-

den insbesondere grosse ethnographische Sammlungen und Kollektionen von Ostasiatika, Geschäfts- und Lagerauflösungen,

komplette Kunstsammlungen und Nachlässe sowie kleinere Wohnungsversteigerungen mit vielen Objekten des Kunstgewer-

bes, mit Möbeln und Hausrat; vgl. ebenfalls Enderlein 2006, S. 72; Stefan Pucks, Die Kunststadt Berlin 1891–1945. 100

Schauplätze der modernen bildenden Kunst, insbesondere der Expressionisten, im Überblick, Berlin 2007, S. 16; Karl

Schwarz, Kunsthandel und Antiquariat, in: Siegmund Kaznelson, (Hrsg.), Juden im Deutschen Kulturbereich, Berlin 1962, S.

126–130, 127.

208 Die Sammlung und Bibliothek umfasste Möbel und Beleuchtungen des 18. Jahrhunderts, Plastiken, orientalisches und

ostasiatisches Kunstgewerbe, kompl. Speise-, Schlaf- und Ankleidezimmer: Gemälde alter und neuer Meister (Werke von:

Amigoni, Bloemaert, van den Bos, […]), kostbare Kunst-Bibliothek und weitere Beitrage aus verschiedenem Sammlerbesitz

(Möbel, Gemälde, Perser-Teppiche, Kunstgewerbe, Perser-Teppiche, Kunstgewerbe).

209 Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 15 (9.04.1933), S. 3; ebd., Nr. 16 (16.04.1933), S. 3.

210 In erstgenannter Ausgabe wird die Auktion vom 2.05.1933 bei Fel. Schlessinger aufgeführt, in zweitgenannter Ausgabe

darüber hinaus die Auktion vom 26./27.05.1933 bei Hollstein & Puppel.

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d. Linden 19 / Bücher, Graph., Handzeichnungen“ angekündigt; für die erste Auktion fehlt auch hier

noch die genaue Datumsangabe.211

Drei weitere Erwähnungen findet die zweite Auktion in der Ausga-

be vom 30. April (hier werden beide Auktionen mit genauem Datum aufgeführt), 7. Mai und 14. Mai

1933, wobei in den letzten beiden Ankündigungen die Auktion 180 mit dem Vermerk „Abb.“ versehen

ist, was dann jedoch schliesslich nicht so umgesetzt wird.212

Im Auktionsvorbericht vom 7. Mai 1933

heisst es: „Die 180. Auktion von Max Perl am 18. und 19. Mai bringt eine Sammlung von Büchern,

Handzeichnungen, Gemälden, Graphik, Plastik und Kunstgewerbe des 16.–20. Jahrhunderts. Die

Zeichnungen enthalten ein schönes Material an Blättern von Hans von Aachen, Bloemaert, Boucher,

Cambiaso, Chodowiecki, Aert Claesz, Goltzius, Guercino, Hackert, Parmigianino, Rottenhammer,

Solimena u. a. Graphik von Beham, Lucas van Leyden, Rembrandt usw. Bei den neueren Künstlern

findet man umfangreiche Sammlungen von Aquarellen, Zeichnungen und Radierungen Corinths, He-

ckels, Kirchners, Kokoschkas, Liebermanns, Matisses, Pechsteins sowie eine wundervolle Munch-

Kollektion mit gesuchten Drucken. Von den Skulpturen heben wir die ‚Sinnende‘ von Lehmbruck und

die Bronze eines knienden weiblichen Aktes von Kolbe hervor, die wir auf Seite 4 abbilden.“213

Und

der Vorbericht in der folgenden Woche lautet: „Aus der in der letzten Nummer bereits besprochenen

Auktion bei Max Perl bilden wir hier aus der reichhaltigen Munch-Kollektion die schöne farbige Li-

thographie des kranken Mädchens als nochmaligen Hinweis auf das wichtige Material, das diese Ver-

steigerung umfasst, ab. Von den übrigen Modernen seien hervorgehoben: Corinth, Daumier, Heckel,

Kirchner, Kokoschka, Matisse, Pechstein, Renoir, Rodin, Schwind, Signac, Toulouse, Lautrec u. v.

a.“214

Die erste explizite Nennung von Curt Glaser bzw. des Sammlerpaars Glaser im Zusammenhang mit

der ersten Auktion vom 9. Mai 1933 findet sich im Appendix des Pantheon vom Mai 1933 in der

Rubrik „Kunstauktionen“ und „Rundschau“ ferner unter „Berlin“:

Am 9. Mai bringt das internationale Kunst- und Auktionshaus die vielseitige und einzigartige Sammlung des

bekannten Berliner Kunstgelehrten und Direktors der Staatlichen Kunstbibliothek zur Versteigerung. Wer das

Haus kannte, weiss, wie eng diese Sammlung verquickt war mit einer seltenen Leidenschaft für die Kunst und

für das Einmalige der künstlerischen Äusserung, gleichviel wo immer es sich bot. So vielerlei Gebieten sich

das Interesse des Ehepaares Glaser im Laufe der Zeit zugewandt, so ausgesprochen vielseitig ist diese in kei-

nem Sinn landläufige Sammlung, in der ebensowohl ostasiatische Skulpturen und Kunstgewerbe wie die spä-

ten holländischen Manieristen, antike Kleinbronzen, deutsche Skulpturen, Handzeichnungen und Bilder der

Impressionisten vertreten sind. Auf einigen dieser Gebiete hat Glaser wegbahnend gewirkt. Es ist unmöglich,

hier eine Vorstellung der ganzen Versteigerung vorweg zu nehmen, und wir können uns nur darauf beschrän-

____________________

211 Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 17 (23.04.1933), S. 3.

212 Vgl. Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 18 (30.04.1933), S. 3: „Mai 9 / Berlin / Int. Kunst-Aukth., Kurfürstenst. / Slg. u. Bibl.

eines Kunstgel. „Mai 18–19 / Berlin / Max Perl, U. d. Linden 19 / Bücher, Graph., Handzeichnungen“; Die Weltkunst, Jg.

VII/Nr. 19 (7.05.1933), S. 3; Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 20 (14.05.1933), S. 5.

213 Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 19 (7.05.1933), S. 3. Zur ersten Auktion 156 durch das Internationale Kunst- und Auktions-

Haus am 9.05.1933 heisst es: „Das Internationale Kunst- und Auktions-Haus bringt am 9. Mai die Sammlung und Bibliothek

eines bekannten Berliner Kunstfreundes zur Versteigerung. Schönes Mobiliar des 18. Jahrhunderts, Gemälde alter Meister,

wie der Flamen, Uytevael, Coninxloo, Spranger und Bloemaert, sowie Bilder aus der Barockzeit sind in besonders guten

Qualitäten vorhanden. Ferner finden wir ein grosses Familienstück von Cornelis de Vos. Von neueren Meistern sind im

Katalog mehrere Gemälde von Corinth, ein typischer Munch, der als Mittelstück für die Serie in den Kammerspielen in Ber-

lin gefertigt ist, und ein Hauptwerk des Belgiers Israels, die ‚Mater dolorosa‘. Silber, orientalisches und ostasiatisches Kunst-

gewerbe, sowie Plastik, hauptsächlich der Barockzeit, leiten zu der besonders reichhaltigen Kunstbibliothek mit vielen selte-

nen Reproduktionswerken über.“

214 Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 20 (14.05.1933), S. 5.

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ken, auf einige Stücke hinzuweisen. Unter den manieristischen Bildern ist ein grosser Olymp von Spranger,

eine bewegte Darstellung der Israeliten an der Quelle von Blomaert und von Uitewael Diana und Aktäon her-

vorzuheben. Von neueren Meistern hat die Vorliebe Glasers neben Munch vor allem dem späten Corinth und

Matisse gehört, von dem eine Reihe Aktstudien vorkommen. Unter den ostasiatischen Skulpturen finden sich

zwei grosse vergoldete Holzfiguren aus Siam, ein grosser Kopf und die Standfigur einer Göttin aus dem 16.

oder 17. Jahrhundert, ferner ein Marmorrelief einer indischen Göttin aus dem 13. oder 14. Jahrhundert.215

Darin sowie im Nachbericht (Juni 1933) zur ersten Auktion im Pantheon werden damit die verauktio-

nierten Güter mit der Sammlung Curt Glasers gleichgesetzt, obwohl im Titel des Auktionskatalogs

neben „Sammlung und Bibliothek eines Berliner Kunstfreundes“ auch der Beisatz „Beiträge aus ver-

schiedenem Sammlerbesitz“ aufgeführt ist.216

Es hat sich herausgestellt, dass das sich in der Samm-

lung der Hamburger Kunsthalle befindende Gemälde Landschaft mit der Flucht nach Ägypten eines

Nachfolgers von Tobias Verhaecht (1561–1630), das am 9. Mai 1933 in der Auktion 156 verkauft

wurde, nicht aus der Sammlung von Curt Glaser stammt, sondern von Hanns Fischer, Berliner Anwalt

und zukünftiger Schwager von Curt Glaser (verheiratet mit der Schwester von Maria Milch, die Curt

Glaser Ende Mai 1933 heiratet).217

Auch für die zweite Auktion 180 bei Max Perl ist nicht ausdrücklich belegt, dass es sich ausschliess-

lich um (Kunst-)Gegenstände aus der Sammlung Curt Glasers handelt; weder die Vorankündigungen

und nachträglichen Preisberichte noch der Auktionskatalog enthalten Informationen zu dem bzw. den

Einlieferer(n). Letztgenannter trägt den Titel Bücher, Handzeichnungen, Gemälde, Graphik des 16.–

20. Jahrhunderts (darunter eine Munch-Sammlung), Plastik, Japan. Holzschnitte, Kunstgewerbe und

enthält insgesamt 1296 Lose (Bücher, Grafik, Gemälde, Skulptur, Kunstgewerbe), verzeichnet 1333

Lose, wobei die Nummern 326–361 fehlen.218

Darüber hinaus ist die Kunstsammlung Curt Glasers

zwar bekannt, nicht aber die einzelnen Werke umfassend dokumentiert (siehe Kap. III. 5. Der Samm-

ler Curt Glaser). Obwohl man von einem auch beruflich als Kustos und Sammlungsverantwortlicher

erfahrenen Kunsthistoriker für seine Privatsammlung ein Inventar erwarten würde, ist nach aktuellem

Kenntnisstand kein Verzeichnis bekannt oder erhalten.

Die Briefkorrespondenz zwischen dem damals in Berlin lebenden Kunsthistoriker Ludwig Burchard

(1886–1960), der ursprünglich wie seine Frau von jüdischer Abstammung ist und Deutschland 1935 in

Richtung England verlässt, und Otto Fischer, dem Konservator des Kunstmuseums Basel, dokumen-

tiert, dass es sich bei dieser Auktion um die Veräusserung der Sammlung von Curt Glaser handelt. Im

Schreiben vom 14. Mai 1933, dessen fast identische Abschrift Ludwig Burchard am selben Tag an den

____________________

215 P. Wescher (?), in: Pantheon, Jg. 6 /H. 3 (Mai 1933), S. XXII.

216 Vgl. German Sales 1930–1945. Art Works, Art Markets, and Cultural Policy 2013, S. 144.

217 Die Hamburger Kunsthalle hat das Ölgemälde der Erbengemeinschaft von Dr. Hanns Fischer restituiert und zurückge-

kauft. Die Rückgabe des Werkes erfolgte nach umfangreicher Forschung und in Anerkennung der Verfolgung Dr. Hanns

Fischers durch das Nazi-Regime. Der Rückkauf des Gemäldes durch die Hamburger Kunsthalle sichert dessen Verbleib in

der Sammlung des Museums, vgl. die Mitteilung der Hamburger Behörde für Kultur und Medien vom 30.07.2018 (online

unter [2.08.2018]: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/11449606/restitution-landschaftsgemaelde-rueckkauf-

kunsthalle/).

218 Vgl. German Sales 1930–1945. Art Works, Art Markets, and Cultural Policy 2013, S. 228. Die Lose sind folgendermas-

sen aufgeteilt: Nr. 1–325: Bücher; Nr. 362–689: Gemälde, Handzeichnungen, Graphik, Plastik, Kunstgewerbe;

Nr. 690–704: Kunstgewerbe; Nr. 705–722: Chinesisches und japanisches Kunstgewerbe; Nr. 723–1333: Künstler des 19./20.

Jahrhunderts und japanische Farbholzschnitte.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 47

befreundeten Wiener Kunsthistoriker und -sammler Antoine Graf von Seilern schickt, heisst es: „Hier

die Ergebnisse meiner Durchsicht der Bestände, die bei Max Perl am 18.V (Nrs. 1–681) und 19.V.

(Nrs. 690–1373) nachm. 3 ¼ versteigert werden. Die Schätzpreise des I. Vente Glaser wurden nur bei

begehrenswerten Dingen z.T. überschritten, erwiesen sich aber sonst als richtig angesetzt. Diesmal

wird’s wohl ebenso gehen.“219

Das Schreiben an Otto Fischer, das im Folgenden zitiert wird, enthält

Kommentare zu einigen Einzelwerken, die Ludwig Burchard bei einer Vorbesichtigung der Auktion

begutachtet hat; diese betreffen ausgewählte Altmeisterzeichnungen sowie Drucke und Zeichnungen

aus dem 19./20. Jahrhundert (u. a. Lovis Corinth, Constantin Guys, Henri Matisse, Pablo Picasso, Au-

guste Rodin, Rudolf Wilke). Während Ludwig Burchard die beiden Munch-Lithographien (Nrn. 1095

und 1097)220

, die das Kunstmuseum Basel u. a. auf der Auktion erwirbt, nicht erwähnt, schreibt er zu

Constantin Guys Zeichnung (Nr. 874), dass er diese bei Curt Glaser an der Wand gesehen hat: „874

Guys. Bildmässig abgerundet, eines seiner schnippischen jungen Weiber. Hing bei Glaser viele Jahre

gerahmt.“221

Ein paar Beispiele von Ludwig Burchards Kommentaren: Nr. 464: „italienisch, ganz pas-

sabel“222

; Nr. 473: „Besonders reizvoll. Altan, Treppenaufgang über Eck in freier Luft“223

; Nr. 533

„unvollendet. Süss“224

. In den Kommentaren finden sich ebenfalls Hinweise auf den Besitzer Curt

Glaser, z.B. Nr. 557: „Stammt glaube ich aus einem Konvolut, das Glaser fand u. wovon die Mehrzahl

ans Berliner Kabinett kam.“225

Dass Curt Glaser auch ein Geschenk von Ludwig Burchard verkauft,

kommentiert dieser nicht weiter, so ist bei Nr. 638 a lediglich vermerkt: „Geschenk von mir an Glaser,

gerahmt. Risse nicht störend, kaum zu sehen“.226

Ludwig Burchard impliziert auch, dass er weitere

Werke bei Curt Glaser an der Wand gesehen hat, so u. a. Nr. 948: „Josephson. Hingen in Rahmen bei

Glasers. Aus der irren Zeit. Mir lieber als die gesunden Expressionisten. Sensibel im Strich.“227

; ferner

____________________

219 Brief Ludwig Burchards an Otto Fischer vom 14.05.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F 43-1933-05-14. Folgende

Zeile ist dem Brief von Ludwig Burchard an Antoine Graf von Seilern vom 14.05.1933, The Courtauld Gallery Archives,

hinzugefügt worden: „Hier die Ergebnisse meiner Durchsicht der Bestände, die bei Max Perl am 18.V (Nrs. 1–681) und 19.V.

(Nrs. 690–1373) nachm. 3 ¼ versteigert werden. [Manches wird Sie wundern, dass ich’s beachtet oder avisiert habe. Dies

hier ist aber Abschrift meines Berichtes an Otto Fischer. Daher so manches]. Die Schätzpreise des I. Vente Glaser wurden

nur bei begehrenswerten Dingen z.T. überschritten, erwiesen sich aber sonst als richtig angesetzt. Diesmal wird’s wohl eben-

so gehen.“

220 Im Auktionskatalog Max Perl Nr. 180 werden unter Munch-Mappe folgende beiden Lithographien aufgeführt: „1095. –

Selbstporträt mit der Knochenhand. Lithographie auf losem China. Folio. Sign. Sch.31.“ und „1097 – Madonna. Farbige

Lithographie auf losem China. Folio. Sign. Sch. 33 II b.“, Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, Bibliothek

Kunstmuseum Basel, AC Perl Max 1933, ebenfalls online unter (14.12.2018): S. 55.

221 „874. Guys, C. (1805–92). Frauenbildnis. Tuschzeichnung. 25.5:17.5 cm.“, Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–

19.05.1933, S. 45.

222 „464. Ant. Van Dyck-Schule. Studie zu einem Raum der Sabinerinnen. Federzeichnung. 19:28 cm. Auf der Rückseite:

Kopf- u. Aktstudien. Kreide.“, Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 26.

223 „473. Fossati, Dom. (1743–1784). Architekturstudie. Federzeichnung. 21:24 cm.“, Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin /

18.–19.05.1933, S. 26.

224 „533. Italienisch 17. Jahrh. Der heil. Sebastian von den Frauen gepflegt. Tusch- und Federzeichnung. 34:21 cm.“, Aukt.-

Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 29.

225 Ludwig Burchard nennt Curt Glaser bei dieser Nummer nur in der Abschrift an Antoine Graf von Seilern vom

14.05.1933, The Courtauld Gallery Archives, explizit, aber der Hinweis auf das Berliner Kupferstichkabinett erfolgt in bei-

den Briefen: „557. Longhi, P. (1702–1785). Ländliche Gesellschaft im Freien. Rötelzeichnung. 17:33.“, Aukt.-Kat. 180, Max

Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 30.

226 „638a. Scolari, G. Grablegung, Holzschnitt. Nagler XVIII, 153, 3. Einige nicht störende Risse ausgebessert.“, Aukt.-Kat.

180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 34.

227 „948. Josephson, E. Mädchenkopf. – Weiblicher Halbakt mit gefalteten Händen. 2 Bl. Federzeichnungen. 37.5:23 und

32:19.5 cm. Signiert.“, Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 48.

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Nrn. 1054–1061: „Matisse. Gerahmt. Hingen allesamt bei Glaser im Vorraum. Gut: 1056. – Hübsch

1061“228

.

Ludwig Burchard scheint auch mit Otto Fischer in Basel eine Form von Kontakt zu pflegen, der eine

formlose Begrüssung in Briefen beinhaltet und über die Vermittlung von Kunstkäufen hinausgeht,

erwähnt er doch ein Geschenk, das er von Otto Fischer erhalten hat, Nrn. 390–392: „Bellange. Alle

drei repariert [Die Schäden bei 391 kaum nicht störend (Tod der Hl. Lucia), es ist das Blatt, wovon mir

Otto Fischer vor Jahren ein Exemplar geschenkt hat. Ich glaube, das bei Glaser ist der sog. I. Zu-

stand.“229

Das überlieferte unvollständige Exemplar des Auktionskatalogs, das an Antoine Graf von

Seilern geht, trägt ebenfalls den mit abweichender Handschrift (wahrscheinlich von Graf von Seilern)

ausgeführten Zusatz: „Sammlung Prof. Dr. Curt Glaser, Berlin“ auf dem Deckblatt.230

In einem Brief an Ludwig Burchard vom 8. Mai 1933, der zu diesem Zeitpunkt den Auktionskatalog

bereits erhalten hat, spricht Otto Fischer – im Anschluss an seine überraschende Bemerkung zu jenen

„geflüchteten“ Menschen, die er in Paris getroffen hat und die er als „töricht“ bezeichnet – lediglich

von „einer Auktion“:231

„Dieser Tage bekam ich den Katalog einer Auktion die am 18. und 19. Mai

bei Perl stattfindet. Es scheint da manches Verlockende zur Versteigerung zu kommen, besonders an

Handzeichnungen und Aquarellen aus dem 16.–20. Jahrhunderts [sic], wie an moderner Graphik. Falls

Sie die Sachen gesehen haben oder sehen werden, wäre ich Ihnen dankbar für eine Mitteilung, ob Sie

es für der Mühe wert hielten deshalb nach Berlin zu fahren, die Preise werden ja wohl billig sein?“232

Otto Fischer kann am darauffolgenden Tag (9. Mai 1933) der Basler Zeitung oder am 14. Mai 1933

der Weltkunst entnehmen, dass Curt Glaser seines Amtes enthoben wurde. Die oben zitierte briefliche

Antwort Ludwig Burchards vom 14. Mai 1933 belegt, dass allerspätestens jetzt Otto Fischer aufgrund

des Briefes weiss, dass es sich um die Sammlung Curt Glaser handelt.233

Zudem belegt die entspre-

____________________

228 „1054. Matisse, H. Stehender weiblicher Rückenakt. Federzeichnung. 26.5:13 cm. Signiert.“; „1055. – Lockiger Mäd-

chenkopf. Federzeichnung. 30.5:21.5 cm. Signiert.“; „1057.– liegender weiblicher Akt mit aufgestütztem Arm. Federzeich-

nung. 21.5:26.5 cm. Signiert.“; „1060. – Stehender weiblicher Akt. – Nacktes Paar. 2 Bl. Federzeichnungen. 28: 18.5 cm u.

26.5 cm. I Bl. Sign.“; „1061. – Seelandschaft bei Tanger. Federzeichnung. 19:25.5 cm. Signiert und dat,: Tgr 1913.“ Aukt.-

Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 53.

229 „390. Bellange, J. Die Anbetung der Könige, Aufgezogen, breites Stück an den 4 Rändern sorgfältig ergänzt.“; „391. –

Der Tod der Virginia. AM linken Rande einige nicht störende Risse, Bruchfalte geglättet.“; „392. – Agenor und Diana. Am

linken Rande und in der Ecke rechts oben sauber ergänzt.“, Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 22.

230 Aufbewahrt in The Courtauld Gallery Archives.

231 Brief von Otto Fischer an Ludwig Burchard vom 8.05.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F41_1933-05-08. Darin heisst

es ausführlich: „Es würde mich sehr freuen bald einmal von Ihnen zu hören, was Sie treiben und wie es Ihnen geht. Ich hoffe

Sie haben keine Veranlassung gehabt zu flüchten, wie manche törichte Leute denen ich in Paris begegnet bin.“

232 Brief von Otto Fischer an Ludwig Burchard vom 8.05.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F41_1933-05-08. Mit dersel-

ben Bitte um Kommentare bezüglich einigen Büchern und Handzeichnungen, die in der Auktion Nr. 181 am 28. und 29. Juni

bei Max Perl versteigert werden sollten, wandte sich Fischer am 16. Juni 1933 erneut mit folgenden Worten an Burchard:

„Am 28. und 29. Juni ist wieder eine Bücher und Graphikauktion b/Perl (Besichtigung 23.–27. Juni 10–6 Uhr) die allerdings

weniger Perlen zu enthalten scheint als die Glasersche.“, Brief von Otto Fischer an Ludwig Burchard vom 16.06.1933,

Kunstmuseum Basel, Archiv, F41_1933-06-16.

233 Zudem ist in einem Brief von Otto Fischer an den Kunsthändler Karl Haberstock (1876–1956) in Berlin vom 9. Juni

1933 überliefert, dass Otto Fischer zu diesem Zeitpunkt von der Beurlaubung Curt Glasers weiss (Kunstmuseum Basel,

Archiv, F41_1933-06-09: „Ich erhielt vor Kurzem eine Nummer des Organs des Kampfbundes für deutsche Kultur, die ich

wohl Ihrer Freundlichkeit verdanke. Mehrere Aufsätze darin waren für mich von grossem Interesse, teils der betroffenen

Persönlichkeiten halber (Waldmann und Nachfolger Glaser), teils auch wegen der prinzipiellen Einstellung des Kampfbundes

zur modernen deutschen Kunst, dieses scheint allerdings noch etwas schwankend zu sein und es ist zu hoffen, dass als Ergeb-

nis der sicher notwendigen Auseinandersetzungen zugleich doch eine vernünftige Klärung erfolgen wird. Dafür können aber

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chende Protokollnotiz der Kunstkommission der Öffentlichen Kunstsammlung Basel vom 16. Mai

1933, dass diese von der „Sammlung Glaser“ Kenntnis hat: „Die Kommission ist damit einverstanden,

dass der Konservator auf der Auktion der Handzeichnungen und Graphik aus der Sammlung Glaser

und auf den Auktionen von alter Graphik und Daumier bei Boerner günstige Erwerbungen zu machen

sucht und später darüber berichtet.“234

Die Protokollnotiz vom 8. Juni 1933 erwähnt schliesslich den

Bericht Otto Fischers über die Auktion in der Kommission:

Der Konservator berichtet über die Auktion Glasers in Berlin. Das Interesse und die Beteiligung waren leb-

haft, die Preise waren nicht gerade Schleuderpreise, doch hielten sie sich auf dem an sich niedrigen Niveau

der Schätzungspreise. Die Gelegenheit war günstig, aus der vorzüglich gewählten Sammlung Manches zu er-

werben, was für uns von besonderem Interesse schien.

Der Konservator hat sich berechtigt geglaubt, dies zu tun. Er hat einige alte Handzeichnungen und graphische

Blätter, ferner eine grössere Anzahl Drucke zu billigen Preisen gekauft, ausserdem aber Aquarelle und Hand-

zeichnungen von Corinth (2 Aquarelle), Guys, Kokoschka (2 frühe Zeichnungen), Maillol, Rodin (1 Aquarell,

1 Zeichnung) Schwind und Wilke, sowie seltene graphische Hauptwerke von Kirchner (3) Matisse (3) und

Munch (2). Die Blätter werden besichtigt und finden den Beifall der Kommission. Die Gesamtsumme dieser

Käufe beträgt etwa Fr. 3130.- Der Konservator bittet, ihm für die Preise der Hauptwerke im Betrage von Fr.

2300.- zu entlasten, und möchte die übrigen Blätter im Betrag von Fr. 830.- auf seinen Dispositionsfonds

übernehmen, der bis jetzt mit etwa Fr. 1500.- belastet ist.

Der Präsident und Herr Staechelin sind in Anbetracht der schönen und günstigen Ankäufe für die Gewährung

dieses Wunsches. Die Kommission ist damit einverstanden. […]235

Einen Tag davor hat sich Otto Fischer bereits mit einem Schreiben an Max Perl gewandt, in dem er zur

Sendung der Kunstwerke wie auch zur Auktionsrechnung Bezug nimmt; aus dem Schreiben geht

ebenfalls hervor, dass Otto Fischer drei „grosse[n] gerahmt[n] Blätter“ Ludwig Burchard zur Aufbe-

wahrung geliefert hat:236

Sehr geehrte Herren!

Die Sendung der Bücher, graphischen Blätter etc. die ich auf Ihrer Auktion vom 18. und 19. Mai eingestei-

gert habe ist richtig hier eingetroffen mit Ausnahme der Nummern: 605, 606 und 638 a d.h. der drei grossen

gerahmten Blätter, die Sie in meinem Auftrag wie ich annehme an Herrn Dr. Ludwig Burchard, Württem-

bergallee 26 gesandt haben. Die Bücher und graphischen Blätter sind in gutem Zustande angekommen, je-

doch war bei einem der beiden Porzellanfässchen Nr. 700 ein Stück ausgebrochen und zwar offenbar be-

reits vor oder während der Verpackung, da das fehlende Stück in einem Seidenpapier beigelegt war. ich bit-

te um Mittelung was Sie oder Ihre Versicherung mir für den Schaden der mich persönlich trifft, vergüten

will.

Ihre Auktionsrechnung habe ich in Ordnung befunden. Der grösste Teil der Aquarelle, Handzeichnungen

und graphischen Blätter wurde von mir für unsere Sammlung eingesteigert, ein kleiner Teil jedoch für mich

persönlich, ebenso wie die Publikationen Nr. 47, 49 und 87. Bei der Verrechnung ergibt sich ein Gesamtbe-

trag von Mk. 2630.- zu Lasten der Oeffentlichen Kunstsammlung Basel und von Mk. 366.15 zu meinen

Lasten. Von dem Betrag für die Oeffentliche Kunstsammlung sind in Abzug zu bringen 19.- Mk. plus 15%

Aufgeld – Mk. 21.85 für die Zeichnung von Oberländer die auf einer früheren Auktion irrtümlich für uns

eingesteigert wurde. Ich habe Ihnen diese Zeichnung in Berlin persönlich zurückgegeben und Sie haben

sich bereit erklärt uns den Betrag gutzuschreiben. Ihre Rechnung für die Oeffentliche Kunstsammlung be-

trägt somit Mk. 2608.15. Wir werden Ihnen diesen Betrag demnächst überweisen, ebenso werde ich Ihnen

die auf meiner Rechnung stehende Summe in nächster Zeit zugehen lassen, sobald ich weiss, welchen Be-

niemals die Künstler massgebend sein da in jeder notwendiger Weise Partei ist, sondern die Kunstfreunde und Kunstverstän-

digen die fähig sind sich ein objektives Urteil zu bilden.“)

234 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission vom 16.05.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv: B1/13-Protokolle der Kunst-

kommission, S. 51.

235 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission vom 8.06.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv: B1/13-Protokolle der Kunst-

kommission, S. 58–59.

236 Dabei handelt es sich um die „605. Piranesi, G. B Verduta della Cascata de Tivoli. Quer-Folio. Schöner Druck.“;

„606. Piranesi, G. B., Villa Adriani. Quer-Folio. Schöner Druck.“; „638. Schütz, C. G. d. J. (1758–1823). Dorflandschaft.

Kohlezeichnung. 32:5:41.5 cm.“, Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 32; 34.

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trag Sie mir für das beschädigte Salzfässchen gutschreiben werden. Vielleicht haben Sie auch die Güte mir

zu bestätigen, dass die oben genannten gerahmten Blätter Herrn Dr. Burchard zugesandt worden sind.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Der Konservator der Oeffentlichen Kunstsammlung

[Otto Fischer]237

Fazit: Nicht nur „Insider“ wie Ludwig Burchard, Antoine Graf von Seilern und Otto Fischer, sondern

auch aufmerksame Leser der Auktionsankündigungen wissen schon vor der Auktion Nr. 180 bei Max

Perl am 18./19. Mai 1933, dass dort ein grosser Teil der Sammlung von Curt Glaser zum Verkauf an-

geboten wird.238 Das Kunstmuseum Basel bzw. der Konservator Otto Fischer kennt die Qualität der

Sammlung und dank Auskünften von Ludwig Burchard ist er nicht nur bestens informiert über das

Angebot, sondern reist persönlich nach Berlin. Dank den „niedrigen“ Preisen kann sich das Kunstmu-

seum Basel ein grosses Konvolut leisten und die Kunstkommission bewilligt die „schönen und günsti-

gen Ankäufe“.

b) Angemessenheit des Kaufpreises Perl-Auktion Nr. 180 und Preisvergleiche

Der Katalog zur Perl-Auktion 180 enthält auf der ersten Seite den Hinweis, dass die in Klammern

angeführten Preise „keine Limite, sondern ungefähre Schätzungspreise“ darstellen.239

In Bezug auf die

Munch-Grafik werden die tatsächlich erzielten Preise (Zuschlagpreise ohne Aufgeld) in Form einer

Tabelle am 25. Juni 1933 in der Weltkunst veröffentlicht mit der Begründung, dass eine „solch um-

fangreiche Sammlung in der letzten Zeit kaum angeboten wurde.“240

Eine deutliche Abweichung von

den Marktwerten bzw. den Schätzungspreisen wäre – zumindest üblicherweise – in der zeitgenössi-

schen Presse thematisiert worden.241

Dass keine grossen Abweichungen zu erwarten sind, wird eben-

falls in erwähntem Schreiben Ludwig Burchards an Otto Fischer und Antoine Graf von Seilern (14.

Mai 1933) vermutet, worin er die Schätzpreise der ersten Auktion am 9. Mai 1933 als „richtig gesetzt“

bewertet und für die Auktionen vom 18./19. Mai 1933 einen ähnlichen Verlauf prognostiziert.242

Die

Juni-Ausgabe 1933 des Pantheon spricht dagegen von der „Unlust der Käufer“ und resümiert in der

Rubrik „Rundschau“ unter „Berlin“ zur ersten Auktion: „Auf der Versteigerung des Internationalen

Kunst- und Auktionshauses am 9. Mai (Sammlung Glaser) brachten nur zwei Stücke einen grösseren

____________________

237 Brief von Otto Fischer an Max Perl vom 7.06.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F41_1933-06-07.

238 Diesbezüglich vermerkt Strobl 2006, S. 19, Anm. 28: „Dass es sich [bei der Auktion des Internationalen Kunst- und

Auktions-Hauses Nr. 156 sowie der Max Perl-Auktion Nr. 180] nur um Glasers Sammlung gehandelt haben kann, ist neben

der spezifischen Zusammensetzung auch auf Grund der Nr. 105 [Max Perl-Auktion Nr. 180], dem Belegexemplar der Vor-

zugsausgabe von Die Druckgraphik der Neuzeit, eindeutig.“

239 Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 1.

240 Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 26 (25.06.1933), S. 3; darin heisst es ausführlich: „Wir bringen aus Mangel an Platz an dieser

Stelle nur die Preise der Munch-Graphik, da eine solch umfangreiche Sammlung in der letzten Zeit kaum angeboten wurde.“

241 Vgl. Die Kunstauktion, 26.2.1928, S. 1: „Es folgt eine umfangreiche Bücher- und Zeitschriftensammlung (…) mit einer

Fülle amüsanter Objekte, deren niedrige Preise auch den jungen Sammler reizen können.“; Die Kunstauktion, 1.1.1928, S. 5:

„Die Frühkeramik erzielte ausgezeichnete Preise, doch wurden auch die Stücke der Ming- und Sing-Epochen ihren internati

onalen Wert entsprechend bezahlt.“; Weltkunst, 20.8.1933, S. 3: „Recht erhebliche Preise wurden auch für die Bücher aud der

Bibliothek von Marie-Luise bezahlt, die am 26. Juli an derseleben Stelle ausgeboten wurden.“; Weltkunst, 24.12.1933, S. 4:

„Das Interesse war recht gut zu nennen und dasselbe gilt von der Mehrzahl der erzielten Preise.“

242 Brief von Ludwig Burchard an Antoine Graf von Seilern vom 14.05.1933, The Courtauld Gallery Archives.

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Preis, Munchs Kammerspielentwurf für die Berliner Aufführung von Ibsens Gespenstern (2 500 M.)

und Joseph Israels (28 000 M.). Die grösseren holländischen Manieristen, die wirklich ausgewählt

waren, brachten Preise zwischen 550 M. (Uytewael) und 750 M. (Jan Lys). Die Auktion bei R. Lepke

am 16./17. Mai litt noch stärker unter Unlust der Käufer. Die besten Bilder, eine Madonna von F. Bol,

ein grosser Snyders, eine Madonna der Filippo-Lippi-Werkstatt, gingen hier zurück. Eine Winterland-

schaft von Averkamp, der sich sonst in letzter Zeit besonderer Beliebtheit erfreute und stark im Preis

gestiegen war, brachte nur 950 M. (Sie war allerdings um ein geringes abgerieben.) Die italienische

Terrakottafigur vom Anfang des 16. Jahrhunderts stieg bis auf 1000 M.“243

In einem Schreiben vom 11. Mai 1933, um die Preise mit einem anderen Anbieter zu drücken, äussert

sich ebenfalls das Germanische Nationalmuseum Nürnberg über die niedrigen Preise, die das Museum

auf der Auktion bezahlte: „Es wäre vielleicht gut, wenn er die Preise sähe, die bei der Auktion Glaser

im Internationalen Kunst- und Auktionshaus am Dienstag erzielt worden sind. Ich habe gute Bilder für

60 und 70 M, das teuerste 300 M gekauft.“244

Und ebenfalls einige Tage später in einem Brief an das

Kunsthistorische Museum Wien am 22. Mai 1933: „Bei der Auktion Glaser habe ich die Skizze von

Müldorfer zu dem grossen Bild im Barockmuseum gekauft und einige Handzeichnungen und Aquarel-

le, alles spottbillig, wie ja überhaupt die Preise angenehm heruntergehen.“245

Ein Preisbericht (Zu-

schlagpreise ohne Aufgeld) zur ersten Auktion findet sich in der Ausgabe der Weltkunst vom 14. Mai

1933.246

In Bezug auf die Erwerbungen des Basler Kupferstichkabinetts auf der zweiten Auktion vom

18./19. Mai 1933 bei Max Perl sind diese zeitgenössischen Einschätzungen beschränkt übertragbar, da

sich diese einerseits nicht auf moderne Grafik, sondern auf Altmeisterzeichnungen, andererseits auf

eine andere Auktion (mit anderem Katalog, bei einem anderen Versteigerungshaus, anderen Werbe-

massnahmen und einen allenfalls anderen Käuferkreis) beziehen.

Für die Erwerbungen des Kunstmuseums Basel auf der Auktion 180 bei Max Perl sind die Abwei-

chungen im Schnitt nicht gross (siehe Anhang 1. Ankäufe KMB 1933). Der geschätzte Wert der 200

Werke beträgt insgesamt 2‘555 RM, der bezahlte Preis liegt mit 2‘296 RM 10% darunter. Der Ge-

samterlös der Auktion beträgt 43‘921 RM (Anzahl nicht verkaufter Lose: 285; bei 22 Losen keine

Angaben zum Erlös) bzw. 34‘303 RM (sämtliche verkaufte Lose), der bezahlte Preis liegt mit 27‘665

RM 37% bzw. 19.4% darunter.247

Zwischen dem erzielten Preis der gesamten Auktion und dem Kon-

volut, das das Kunstmuseum Basel erworben hat, gibt es deshalb eine Diskrepanz.

____________________

243 P. Wescher (?), in: Pantheon, Jg. VI/H. 6 (Juni 1933), S. XXV.

244 Brief des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg an Herr Kahlert vom 11.03.1933, in: Germanisches Nationalmuse-

um Nürnberg Archiv Alte Registratur, Ankäufe 1933, Karton 125, zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 45. Das

Museum hat auf der Auktion vom 9. Mai 1933 von Joseph Ignaz Mildorfer Abschied der Apostel Petrus und Paulus, Fried-

rich Brentel Fantasielandschaft. Im Vordergrund Diana und Prokris, Joseph Heinz Diana und Aktäon erworben.

245 Brief des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg, Herrn Zimmermann, an Herr Baldass vom 22.05.1933, aus: Ger-

manisches Nationalmuseum Nürnberg Archiv, Alte Registratur, Ankäufe 1933, Karton 125 (zit. nach Gutachten

Benz/Königseder 2010, S. 50. Des Weiteren spricht die Direktion der graphischen Sammlung in München von einer „derzei-

tige[n] Wertminderung“ (02.09.1933). Direktion der Graphischen Sammlung an die Nationalgalerie, 2.09.1933, in: SMB-ZA,

I/ING 936, zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 45.

246 Vgl. Preisbericht, in: Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 20 (14.05.1933), S. 5.

247 Die Angaben beziehen sich auf den annotierten Auktionskatalog im Besitz vom Kunstmuseum Basel.

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Strobl geht grundsätzlich davon aus, dass Curt Glaser den Erlös der Auktionen erhalten hat, insofern er

lediglich bezweifelt, ob Curt Glaser diesen ins Ausland transferieren konnte.248

Die gesetzliche Grund-

lage für staatliche Eingriffe in das Auktionswesen wird erst mit der Errichtung der Reichskammer der

bildenden Künste (RKbK) auf der Grundlage des Reichskulturkammergesetzes vom 22. September

1933 (RGBl. I, S. 661f.) geschaffen (siehe Kap. III. 3. c. Exkurs: Berliner Kunstmarkt).249

Zudem

werden im Entschädigungsverfahren der Erben keine Ersatzansprüche für nicht gezahlte Auktionsver-

käufe geltend gemacht, sondern Ersatz des „Verschleuderungsschadens“ eingefordert (siehe unten

sowie Kap. III. 4. a. Finanzielle Lage).

Die beiden prominenten Munch-Lithographien werden sehr deutlich über dem Schätzwert ersteigert:

Max Perl, Auktion Nr. 180, 18./19. Mai 1933 Los Nr. Schätzpreis Finaler

Preis Differenz

Edvard Munch, Madonna, 1895/1902

Kreide- und Pinsellithographie von drei Steinen

KM Basel, Kupferstichkabinett, Inv. 1933.212

1097 120 RM 155 RM + 29.2%

Edvard Munch, Selbstbildnis (frontal), 1895

Kreide- und Pinsellithographie, mit Schabtechnik

KM Basel, Kupferstichkabinett, Inv. 1933.213

1095 120 RM 130 RM + 8.3%

Gesamtsumme der 200 Werke im Kunstmuseum

Basel, Kupferstichkabinett (siehe Anhang 1 und 3)

2‘555 RM 2‘296 RM -10.1%

Gesamter Erlös sämtlicher Grafiken von Edvard

Munch

10‘045 RM 8‘848 RM -12%

Erlös der verkaufte Grafiken von Edvard Munch

(Anzahl nicht verkaufter Lose: 2)250

9‘885 RM 8‘848 RM -10.5%

Gesamterlös der Auktion

(Anzahl nicht verkaufter Lose: 285; bei 22 Losen kei-

ne Angaben zum Erlös)

44‘420 RM 27‘573 RM -38%

Gesamterlös der Auktion der verkauften Lose 34‘303 RM 27'665 RM -19.4%

Der Trend, dass wichtige Blätter sehr hohe Preise erzielen, weniger interessante Grafiken aber unter

den Erwartungen bleiben – und dies z.T. sehr deutlich –, ist in der gesamten Auktion zu beobachten

(siehe Anhang 2. Transkript Aukt.-Kat. 1933). Otto Fischer aus Basel und der bedeutende Sammler

Antoine Graf von Seilern tätigen Käufe. Sie wissen um die ausserordentliche Qualität der Sammlung.

Immerhin belegen die beiden Käufer internationales Interesse; allerdings ist zuwenig bekannt, wie das

Publikum dieser Auktion aussieht.

Strobl geht soweit, die erzielten Kaufpreise auf der Auktion „als Schleuderpreise“ zu bezeichnen, was

er damit begründet, dass diese „selbst bei den Zeichnungen überwiegend unter den sehr niedrigen

Schätzpreisen“ liegen und so Curt Glaser bereits durch die beiden Auktionen „einen erheblichen Teil“

____________________

248 Vgl. Strobl 2006, S. 19.

249 Vgl. das Reichskulturkammergesetz, in: Walk 1981, I 248, S. 52, RGBl I, S. 661–662: „Auf Grund des Gesetzes werden

Kammern für die einzelnen Zweige der Kultur (Schrifttum, Presse, Rundfunk, Theater, Musik und bildende Künste) geschaf-

fen. Die Zugehörigkeit zu einer der Kammern ist Voraussetzung für die Betätigung in einem der Kulturzweige.“

250 Dabei handelt es sich gemäss dem annotierten Auktionskatalog um „1171. Porträt Gurlitt. Lithographie in blauem Ton

auf Kupferdruck. Quer-Gr.-Folio. Sign. Sch 363. Mit Widmung“ sowie „1181. Waldblösse im Winter. Holzschnitt auf Kup-

ferdruck. Quer–Folio. Sign. Sch. 418“, vgl. Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 58–59, Bibliothek Kunst-

museum Basel, AC Perl Max 1933.

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seines Vermögens verloren habe.251

Als Beleg führt er aufgrund der Preisnotation in einem Exemplar

des Auktionskatalogs aus der Bibliothek der Staatlichen Graphischen Sammlung München eine Zeich-

nung von Lovis Corinth an, die bei einem Schätzpreis von 150 RM für 115 RM verkauft wurde.252

Im Rückblick auf die beiden Auktionen lässt Curt Glasers Schwägerin Elly Glaser im Entschädi-

gungsverfahren von 1963 Folgendes verlauten: „Es ist mir bekannt, dass das meiste aus der Wohnung

unmittelbar bevor Dr. Curt Glaser Deutschland verliess, also om [sic] Fruehling 1933; versteigert wur-

de und dass die Versteigerung teils bei der Firma Kronthals253

und teils bei der Firma Perl, Unter den

Linden, vor sich ging. In der damaligen Zeit verliessen zahlreiche wohlhabende Nicht-Arier mehr oder

minder fluchtartig Deutschland und so kam es, dass man bei den Auktionen die wertvollsten Sachen

nur zu einem minimalen Preis verwerten konnte. Mir ist nicht mehr in Erinnerung, was Dr. Glaser

erzielt hat, aber ich weiss genau, dass er meinem Mann und mir damals sagte, dass die Auktionsergeb-

nisse praktisch einem Totalverlust nahekamen. […] Ich zweifle nicht daran, dass dasjenige, was Dr.

Curt Glaser damals bei der Auswanderung an Einrichtung der Wohnung und damit verbundenen Ge-

genstaende verloren hat, den Wert von RM 100.000.– weit ueberstiegen hat.“254

Ebenfalls erinnert sich

Maria Glaser-Ash 1962 in einer eidesstattlichen Erklärung:

Es ist mir in Erinnerung, dass die Bibliothek in einer mehrtaegigen Versteigerung bei der Firma Kronthal

verauktioniert wurde, welche auf diesem Gebiete spezialisiert war. Es handelte sich um eine ungemein wert-

volle, viele tausende von Baenden umfassende Bibliothek, mit wertvollen Sonderausgaben aller Art, Erstdru-

cken und dergleichen. Diese Bibliothek wurde fast gaenzlich im Mai 1933 versteigert und diese Versteige-

rung fuehrte, den Zeitumstaenden entsprechend, praktisch zu einer fast vollstaendigen Verschleuderung. Eine

graphische Sammlung von ungewoehnlichem Werte, welche mein Mann besass, wurde fast ebenfalls vollsta-

endig versteigert, gleichfalls im Mai 1933 und zwar bei der Firma Perl, Unter den Linden. Das Ergebnis war

das Entsprechende. Einige wenige Blaetter seiner graphischen Sammlung nahm mein Mann mit sich, von de-

nen ich noch einen Teil besitze. Ich darf erwaehnen, dass manche von diesen einen Wert von $ 1000.- pro

Stueck darstellen. Es ist mir in Erinnerung, dass mein Mann mir wiederholt sagte, sein Verlust durch die Ver-

schleuderung der Werte sei weit mehr als RM 100.000.– gewesen.255

Demgegenüber konstatiert das Entschädigungsamt gegenüber den Anspruchstellern im Vergleichsvor-

schlag von 1963: „Zweifellos hatte der Erblasser bei der Versteigerung seiner Werte einen erheblichen

Verlust zu verzeichnen, doch muss unterstellt werden, dass i. J. 1933 auch aus jüd. Besitz versteigerte

Wertsachen und Möbel im allgemeinen noch einen tragbaren Betrag brachten.“256

Gemäss Michael

Dorrmann (2008) dürfte Maria Glaser-Ash, die aufgrund der späten Heirat mit Curt Glaser am Aufbau

der Sammlung nicht beteiligt gewesen ist, deren genaue Zusammensetzung und Bedeutung nicht be-

____________________

251 Strobl 2006, S. 19.

252 Vgl. Strobl 2006, S. 19, Anm. 31. Dabei handelt es sich laut Auktionskatalog um folgende Zeichnung Lovis Corinths:

„750. – Walchenseelandschaft mit Bäumen im Vordergrund. Aquarell. 25:31 cm. Sign.“, Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin /

18.–19.05.1933, S. 39.

253 Das Internationale Kunst- und Auktions-Haus wird 1935 unter dem Namen Dr. Ernst Mandelbaum & Peter Paul

Kronthal weitergeführt.

254 Elly Glaser, Eidesstattliche Versicherung vom 12.02.1963, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr.

52785. Das Internationale Kunst- und Auktions-Haus wird 1935 unter dem Namen Dr. Ernst Mandelbaum & Peter Paul

Kronthal weitergeführt,

255 LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. D16.

256 LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 54

kannt gewesen sein.257

Auf der Grundlage eines Vergleichs mit dem Entschädigungsamt Berlin wird

der Witwe Maria Glaser-Ash 1963 im Hinblick auf „die besonders wertvollen Veräusserungsgegen-

stände“ in den beiden Auktionen von 1933 auf der Grundlage § 56 des Bundesentschädigungsgesetzes

eine Kapitalentschädigung für den „Verschleuderungsschaden“ (5’000 DM) zuerkannt.258

Bei der Be-

messung des Betrags sind jedoch gemäss Dorrmann die beiden Auktionskataloge nicht herangezogen

worden, die Summe bezog sich explizit auf Bücher und Grafiken, nicht aber auf Gemälde.259

Die ge-

samte Entschädigungssumme, die sich auf 7’100 DM beläuft, umfasst ebenfalls die Zahlung einer

Reichsfluchtsteuer (1’800 DM) sowie Auswanderungskosten (Reise- und Transportkosten; 300 DM).

Die Anspruchsteller haben am 21. Februar 1963 vorgeschlagen, den „Anspruch wegen Schadens an

Eigentum und Vermögen durch Vergleich zu erledigen, und zwar: (1) Reichsfluchtsteuer DM 1.800,--;

(2) Auswanderungskosten DM 1.000,--; (3) Verschleuderungsschaden DM 10‘000,--“.260

Bereits am 7. Oktober 1957 richtete Maria Glaser-Ash über ihren Steuerberater einen Antrag wegen

des „Schadens an Vermögen“ (Auswanderungskosten) und durch „Zahlung von Sonderabgaben“

(Reichsflucht) an das Entschädigungsamt Berlin. 261

Diesem Schreiben ist die eidesstattliche Erklärung

von Hanns Fischer beigelegt, die belegt, dass Curt Glaser ab dem 1. November 1936 eine Reichs-

fluchtsteuer abzugeben hatte.262

Wie ein Schreiben von Maria Glaser-Ash‘ Anwalt an das Entschädi-

____________________

257 Vgl. Dorrmann 2008, S. 59.

258 Vgl. das handschriftliche Schreiben des Entschädigungsamtes Berlin vom 26.11.1963, in: LAB, Entschädigungsakte Dr.

Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. D16f.; vgl. ebenfalls das Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 67.

259 Vgl. Dorrmann 2008, S. 60.

260 Am 21.02.1963 schlägt Maria Glaser-Ash‘ Steuerberater in der Nachmeldung des „Verschleuderungsschadens“ einen

Vergleich vor, mit dem ihr Anspruch wegen Schadens an Eigentum und Vermögen (Reichsfluchtsteuer, Auswandererkosten

und Verschleuderungsschaden) durch Zahlung von 12‘800 DM abgegolten sein sollte, vgl. das Schreiben von Steuerberater

K. Balaszeskul an Entschädigungsamt Berlin vom 21.02.1963, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785,

Bl. D6; vgl. ebenfalls das Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 67.

261 Vgl. das Schreiben des Steuerberaters K. Balaszeskul an das Entschädigungsamt Berlin vom 7.10.1957, in: LAB, Ent-

schädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. D1–D4.

262 Wie der eidesstattlichen Erklärung von Dr. Hanns Fischer vom 3.09.1957 zu entnehmen ist, wurde im Fall Curt Glaser

die Reichsfluchtsteuer ab dem 1.11.1936 erhoben, jedoch 1937 auf 9000 RM (1800.– DM) neu berechnet, vgl. Eidesstattliche

Erklärung Dr. Hanns Fischer vom 3.09.1957, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. D4. Dieser

ist folgendes Schreiben des Oberfinanzpräsidenten an Dr. Hanns Fischer vom 14.10.1927 beigefügt: „Ich ermaessige die

Reichsfluchtsteuer auf 9.000.—RM (Neuntausend Reichsmark in Worten) und erlasse die Verzugszuschlaege unter den

Bedingungen, dass dieser Betrag nebst 5 v.H. Jahreszinsen ab Faelligkeit der Reichsfluchtsteuer (1.Nov.1936) und etwaige

sonstige Rueckstaende (Vermögenssteuer Par. 15 Vermoegenssteuergesetz) bis 30. November 1937 gezahlt wird. Schon

entrichtete Beträge werden angerechnet.“ Gemäss Dr. Hanns Fischer ist „die Reichsfluchtsteuer durch Abzuege von der

Pension in der vollen Höhe von RM 9000.00 getilgt worden“, vgl. Eidesstattliche Erklärung Dr. Hanns Fischer vom

3.09.1957, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. D4. Die Kompensation für die Emigrationskos-

ten belaufen sich auf 1500 RM (300.– DM), vgl. in: ebd. Ein Antrag auf Entschädigung wegen „Schadens im beruflichen

Fortkommen“ erfolgt am 30. März 1958 an das Entschädigungsamt Berlin. In dieser Angelegenheit werden zur „weiteren

Begründung des Schadens, welchen der Antragsteller in seinem zweiten Berufe als Kunstschriftsteller erlitten hat“ dem Ent-

schädigungsamt Berlin durch den Steuerberater Maria Glaser-Ash‘ eine Erklärung der Freien Universität Berlin (unterzeich-

net von Prof. Dr. Edwin Redeslob vom 27. August 1958) und eine eidesstattliche Versicherung von Prof. Dr. Carl Koch (vom

4. Juni 1959) im Juni 1959 zugesendet, vgl. das Schreiben von K. Balaszeskul an das Entschädigungsamt Berlin vom

23.06.1959, LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. E32. Im September 1959 bestätigt Maria Glaser-

Ash‘ Steuerberater, dass „nach [s]einer Auffassung […] die Antragstellerin nach dem Tode ihres Mannes kein berufliches

Einkommen erzielt“ hat, Schreiben von K. Balaszekul an das Entschädigungsamt Berlin vom 16.09.1959, LAB, Entschädi-

gungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. E35a. Mit dem Schreiben vom 27. Oktober 1959 wird Maria Glaser-Ash eine

Kapitalentschädigung für den „Schaden im beruflichen Fortkommen“ von Curt Glaser für die Zeit vor dem 1. April 1950 in

der Höhe von 25‘839.81 DM zugesprochen, da die Ansprüche auf Wiedergutmachung bereits im Oktober 1954 positiv ent-

schieden worden sind. Diese Zahlung umfasst sowohl eine „Kapitalentschädigung aus Anspruch des Verfolgten“ (16‘983.96

DM), wovon „erhaltene Versorgungsbezüge“ (6‘317.12 DM) abgezogen werden, sowie eine „Kapitalentschädigung aus

Anspruch der Witwe“ (15‘172.97 DM), Bescheid des Entschädigungsamtes Berlin vom 27.10.1959, in: LAB, Entschädi-

gungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. E36–39.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 55

gungsamt Berlin vom 24. August 1961 belegt, scheint der Entschädigungsanspruch im Zusammen-

hang mit der Zahlung einer Reichsfluchtsteuer vom 9‘000 RM dabei noch offen geblieben und erst mit

erwähntem Vergleichsvorschlag von 1963 beglichen.263

Preisvergleiche sind sehr schwer durchzuführen. Im Anhang 3. Preisvergleich moderne Grafik 1930–

38 wurde ein Versuch gemacht, der nicht zufriedenstellend ist. Es fehlt nicht nur die entsprechende

Forschung, sondern es ist ausserordentlich schwierig, einzelne Künstler, ähnliche Werke oder ganze

Auktionen miteinander zu vergleichen. Auch die Faktoren, die Auktionen beeinflussen, lassen sich oft

schwer auseinanderhalten, so etwa die Folgen der Weltwirtschaftskrise oder die Folgen der Macht-

übernahme der Nationalsozialisten bzw. die Unterschiede zwischen Versteigerungen von Sammlungen

von Juden und Nicht-Juden. Eindeutige Kausalitäten lassen sich nach aktuellem Erkenntnisstand nicht

feststellen. Die Versteigerung Nr. 180 bei Max Perl findet immer noch auf der grundsätzlichen markt-

wirtschaftlichen Gesetzmässigkeit statt, die eine Regulierung des Preises über Angebot und Nachfrage

bedeutet. Gegenüber einem Verkauf durch freie Händler war durch die Auktion ein rascheres und bes-

seres Resultat zu erhoffen, auch wenn dieses nicht immer die Erwartungen erfüllte. Ein weiterer Fak-

tor war, dass durch Berufsverbote und zunehmende Emigration jüdischer Kunsthändler und Kunst-

händler der Moderne weniger freie Galeristen auf dem Markt in Berlin zur Verfügung standen. Gerade

1933 werden gemäss Enderlein (2006) in Versteigerungen, die von spezialisierten Auktionshäusern

aufgrund der zunehmenden Emigrationen organisiert werden, zum Teil ausserordentlich niedrige Prei-

se für Wohnungseinrichtungen, Hausrat und Kunstobjekte bezahlt. (siehe folgendes Kap. III. 3. c.

Exkurs: Berliner Kunstmarkt).264

c) Exkurs: Berliner Kunstmarkt265

Forschungsstand

Während jüngst innerhalb der Untersuchungen zum Kunstmarkt der Moderne insbesondere die Zeit

des Nationalsozialismus ins Zentrum der Betrachtung rückt, sind wissenschaftliche Beiträge zum Auk-

tionswesen vergleichsweise untervertreten. Grundlegende Forschungen im Bereich Kunstraub liefern

____________________

263 Vgl. das Schreiben des Steuerberaters K. Balaszeskul an das Entschädigungsamt Berlin vom 24.08.1961, in: LAB, Ent-

schädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. D5.

264 Enderlein 2006, S. 270.

265 Der Berliner Kunstmarkt, der sich um 1850 erst zu etablieren beginnt, nimmt innerhalb eines halben Jahrhunderts die

dominante Stellung innerhalb der Kunstmärkte in Deutschland ein. Geprägt wird er durch schwerwiegende Veränderungen

infolge des Ersten Weltkrieges, der Inflation sowie der Weltwirtschaftskrise und schliesslich die Machtergreifung der Natio-

nalsozialisten, vgl. Enderlein 2006, S. 1. Damit gehört die Phase zwischen 1918 und 1933 zu den entscheidendsten Jahren des

deutschen Kunstmarktes, was auch eine Vielzahl an zeitgenössischen Kritiken und Publikationen belegen – insbesondere zum

Kunstversteigerungswesen, das im Gegensatz zum Auktionswesen anderer Länder nie zentralisiert oder verstaatlich wird,

vgl. Hopp 2012, S. 24. Zu nennen sind hier u. a. Lothar Bieger, Das Kunstsammeln. Eine kurze Einführung in seine Theorie

und Praxis, München 1918; Kurt Mühsam, Die Kunstauktion. Licht- und Schattenseiten des Versteigerungswesens im Kunst-

und Antiquitätenhandel für Käufer und Verkäufer, Berlin 1923; Adolph Donath, Der Kunstsammler. Psychologie des Kunst-

sammelns, Berlin 1923; ebd. (Hrsg.), Der Kunstwanderer. Zeitschrift für alte und neue Kunst, für Kunstmarkt und Sammel-

wesen (erschienen 1919–1932); ebd. (Hrsg.), Jahrbuch für Kunstsammler (erschienen 1921–1925), Hubert Wilm, Kunst-

sammler und Kunstmarkt, München 1930.

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Lynn H. Nicholas (1994), Hector Feliciano (1995) und Jonathan Petropoluos (1996).266

Auf dieser

Grundlage wird in detaillierten Studien auf einzelne Protagonisten – NS-Grössen wie auch einzelne

Kunsthändler – und deren Sammlung fokussiert.267

Ebenfalls stellt das Themenfeld „Entartete Kunst“

sowie zunehmend die bisherige Restitutionspraxis aus juristischer und (kunst-)historischer Sicht einen

zentralen Untersuchungsgegenstand dar.268

Einen ersten wissenschaftlichen Beitrag zum Auktionswesen liefert Karl Wilhelm 1990 in seiner

knappen Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklungslinie des deutschen Auktionsmarktes seit dem

18. Jahrhundert.269

Für die Zeit des Nationalsozialismus zieht der Autor die Auswertung der Zeitschrift

Weltkunst, der Meldungen aus dem Reich 1938–1945 sowie die Akten des Bayerischen Hauptarchives

heran. Als Erste konnte Anja Heuss 1998 die Abhängigkeit des deutschen Auktionsmarktes von der

Reichskammer der bildenden Künste (RKbK) nach 1933 nachweisen sowie anhand exemplarischer

Beispiele sowohl die Ausschaltung jüdischer Versteigerer als auch die Bereicherungen der nachfol-

genden Firmen im Auktionswesen darlegen.270

2012 erscheint Meike Hopps Untersuchung zum

Münchner Auktionshaus Adolf Weinmüller, worin sie neben der Geschichte des Hauses, der Beteili-

gung am Kunstraub enteigneten Besitzes und der anschliessenden „Reinwaschung“ der 1950er Jahre

die Gesetzgebung, die Verflechtungen im Münchner Kunsthandel sowie die Gleichschaltung der Auk-

tionatoren innerhalb der RKbK analysiert.271

Das Schicksal der Sammlung Graetz und den Berliner

Kunstmarkt in der Zeit der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Herrschaft beleuchtet

____________________

266 Lynn H. Nicholas, The Rape of Europa. The Fate of Europe's Treasures in the Third Reich and the Second World War,

London/New York 1994 (dt.: Der Raub der Europa. Das Schicksal europäischer Kunstwerke im Dritten Reich, München

1995); Hector Feliciano, Le musée disparu. Enquête sur le pillage des œuvres d‘art en France par les Nazis, Paris 1995; Pe-

tropoulos 1996.

267 Kathrin Iselt, „Sonderbeauftragter des Führers“. Der Kunsthistoriker und Museumsmann Hermann Voss (1884 - 1969),

Köln 2010; Horst Kessler, Karl Haberstock - umstrittener Kunsthändler und Mäzen, München/Berlin 2008; Hoffmann, Meike

(Hrsg.), Ein Händler „entarteter“ Kunst. Bernhard A. Bohmer und sein Nachlass, Schriften der Forschungsstelle „Entartete

Kunst“, Bd. 3, Berlin 2010; Brigit Schwarz, Geniewahn. Hitler und die Kunst, Wien 2009; dies., Hitlers Museum. Die Foto-

alben Gemäldegalerie Linz, Wien 2004; Hanns Christian Lohr, Das Braune Haus der Kunst, Hitler und der Sonderauftrag

Linz, Berlin 2005; Günther Haase, Kunstraub und Kunstschutz. Eine Dokumentation, Hildesheim 1991.

268 Maike Steinkamp und Ute Haug (Hrsg.), Werke und Werte. Über das Handeln und Sammeln von Kunst im Nationalsozi-

alismus, Berlin 2010; Uwe Fleckner, (Hrsg.), Das verfemte Meisterwerk. Schicksalswege moderner Kunst im „Dritten

Reich“, Berlin 2009; ders., Angriff auf die Avantgarde. Kunst und Kulturpolitik im Nationalsozialismus, Berlin 2007; Zu-

schlag 1995; Stephanie Barron, Die Auktion in der Galerie Fischer, in: Ausst.-Kat. „Entartete

Kunst“. Das Schicksal der Avantgarde im Nazi-Deutschland, hrsg. von Stephanie Barron, Los Angeles: Los Angeles County

Museum of Art 1991; Berlin: Altes Museum Berlin 1992, S. 135–170.

269 Vgl. Wilhelm 1990.

270 Vgl. Heuss 1998.

271 Vgl. Meike Hopp, Kunsthandel im Nationalsozialismus: Adolf Weinmüller in München und Wien (Veröffentlichung des

Zentralinstituts für Kunstgeschichte, 30), Köln/Wien/Weimar 2012. Zum Münchner Kunsthandel in der Weimarer Republik

und im Nationalsozialismus vgl. u. a. Vanessa Voigt, Kunsthändler und Sammler der Moderne im Nationalsozialismus. Die

Kunstsammlung Sprengel 1934 bis 1945, Berlin 2007; Wolfram Selig, „Arisierung“ in München. Die Vernichtung jüdischer

Existenz 1937–1939, Berlin 2004; Jan Schleusener, Vom Kunsthändler zum Kaffeebauer. Ausschaltung und Emigration am

Beispiel Bernheimer, in: Zeitblicke, Bd. 3/Nr. 2 (2004); Karl-Heinz Meissner, Der Handel mit Kunst in München 1500–1945,

in: Ausst.-Kat. Ohne Auftrag. Zur Geschichte des Kunsthandels, hrsg. von Hilmar Hoffmann und Rupert Walser, Frankfurt a.

M.: Sonderschau der Kunstmesse „Art Frankfurt“, München 1989, S. 12–102; Kataloge zur Ausstellungsreihe Sammelbilder

im jüdischen Museum München, mit Beiträgen zur Modernen Galerie Thannhauser, der Kunsthandlung Bernheimer oder

dem Haus für Volkskunst und Tracht der Gebrüder Wallach.

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Angelika Enderlein in ihrer Studie von 2006, worin sie einige Berliner Auktionshäuser genauer in den

Blick nimmt.272

Die im Rahmen des Projekts German Sales 1930–1945. Art Works, Art Markets, and Cultural Policy

entstandene Bibliographie bietet für die Erforschung des Kunstmarktes der Moderne eine zentrale

Quellenbasis. Darin haben die drei Partner, die Kunstbibliothek der Staatlichen Museen zu Berlin, die

Universitätsbibliothek Heidelberg und das Getty Research Institute, Los Angeles, in den Jahren 2010–

2012 sämtliche zwischen 1930 und 1945 in Deutschland, der Schweiz und Österreich ermittelten Auk-

tionskataloge digitalisiert und sowohl als Volltext wie auch in der Datenbank des Getty Provenance

Index für weitere Forschungen zugänglich gemacht.273

Dabei konnte das Projekt German Sales 1930–

1945 auf die interne Datenbank der Österreichischen Kommission für Provenienz zurückgreifen.

Während bis jetzt ausführliche Studien zu einzelnen Häusern und Händlern für das Schweizer Aukti-

onswesen fehlen, existiert eine Reihe von Untersuchungen zum Themenfeld Fluchtgut, Raubgut und

„entartete Kunst“, wie u. a. die Studie von Tisa Francini, Anja Heuss und Georg Kreis von 2001, die

ebenfalls die Tätigkeit einiger darin involvierter Auktionshäuser beleuchten.274

Neben diesen konkre-

ten Untersuchungen zum Auktionswesen wird das Thema auch in weitestgehend regional ausgerichte-

ten Untersuchungen zur fiskalischen und wirtschaftlichen Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung

behandelt.275

Nachfolgende Zusammenfassung bezieht sich hauptsächlich auf Angelika Enderleins erwähnte Stu-

die Der Berliner Kunsthandel in der Weimarer Republik und im NS-Staat. Zum Schicksal der

Sammlung Graetz (2006).276

Dabei untersucht Enderlein nur die grossen Berliner Gemäldeauktionen,

nicht jedoch die Auktionen mit kunstgewerblichen Objekten oder den freihändigen Verkauf, so dass

ihre Analyse nur ein kleines Segment des Marktes abdeckt.277

Für die Untersuchung zieht Enderlein

insbesondere die zahlreichen Kunstzeitschriften, die während der Weimarer Republik und des Natio-

nalsozialismus‘ im In- und Ausland berichten, herbei.278

Ergänzend zu den in den Zeitschriften enthal-

____________________

272 Vgl. Angelika Enderlein, Der Berliner Kunsthandel in der Weimarer Republik und im NS-Staat. Zum Schicksal der

Sammlung Graetz, Berlin 2006.

273 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 11 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de); German Sales 1900-1929: http://www.getty.edu/research/tools/provenance/german_sales.html. 274 Vgl. Francini/Heuss/Kreis 2001.

275 Stefan Mehl, Das Reichsfinanzministerium und die Verfolgung der deutschen Juden 1933–45, Berlin 1990; Avraham

Barkai, Das Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus. Ideologie, Theorie, Politik. 1933–1945, Frankfurt a. M. 1988; Götz

Aly, Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt a. M. 2005; Christiane Kuller, Bürokratie

und Verbrechen: Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland, München

2013; zu Berlin: Martin Friedenberger, Fiskalische Ausplünderung. Die Berliner Steuer- und Finanzverwaltung und die jüdi-

sche Bevölkerung 1933–1945, Dokumente, Texte, Materialien, Berlin 2008; zu Hessen: Susanne Meinl und Jutta Zwilling,

Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen,

Frankfurt a. M. 2004.; zu Hamburg: Frank Bajohr, „Arisierung“ in Hamburg. Die Verdrängung jüdischer Unternehmer 1933–

1945, Hamburg 1998; zu München: Angelika Baumann und Andreas Heusler, München arisiert. Entrechtung und Enteignung

der Juden in der NS-Zeit, München 2004; zu Köln: Britta Bopf, Arisierung in Köln. Die wirtschaftliche Existenzvernichtung

der Juden 1933–1945, Köln 2004.

276 Dabei fokussiert sie v. a. auf grössere Auktionshäuser wie Dr. Walther Achenbach, Paul Graupe, Gerhard Harms, Holl-

stein & Puppel, Internationales Kunst- und Auktionshaus GmbH, Rudolph Lepke, Max Perl und das Kunstversteigerungshaus

Union.

277 Vgl. Heuss 2008b, S. 77, Anm. 11.

278 Von besonderem Interesse ist dabei die Zeitschrift Die Kunstauktion, die der Berliner Sammler, Maler und Journalist

Walter Bondy ab 1927 herausgab, und die insbesondere für die nationalsozialistische Zeit wichtige Rückschlüsse über den

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tenen Erwähnungen von Kunstmarkttendenzen stützt sich Enderlein ebenfalls auf erhaltene Kataloge

zu den Berliner Auktionshäusern sowie den darin enthaltenen handschriftlichen Eintragungen zu Ver-

kaufspreisen.279

Daneben liefert Gesa Jeuthe mit ihrer Studie zur Preisentwicklung der deutschen

Moderne (2011) eine erste wissenschaftliche Untersuchung zur Marktstellung der deutschen Moderne

und ihrer Preisentwicklung.280

Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die statistische Auswertung

zeitgenössischer Verkaufsdaten (1925–1955), die sowohl Auktions- und Handels- als auch Direktkäu-

fe umfassen.281

Erhoben und ausgewertet werden darin lediglich nationale und internationale Preise für

Gemälde von 1925–1955; ebenfalls wird eine Auswahl von zwölf Künstlern getroffen, die als bedeu-

tende Vertreter verschiedener Stilrichtungen der deutschen Moderne angesehen werden können und

deren Werke von den Nationalsozialisten als „entartet“ beschlagnahmt und anschliessend „verwertet“

wurden.282

Laut Enderlein entwickelte sich der Markt für zeitgenössische Kunst während der Weimarer Repub-

lik positiv, wofür der Berliner Kunstmarkt entsprechend ideale Voraussetzungen bot: Gross und viel-

fältig war das Angebot an vor allem moderner Grafik, das den Sammlern zur Auswahl stand.283

Dieses

war einerseits auf eine Überproduktion an Papierarbeiten während der Inflationszeit zurückzuführen;

andererseits auf den Umstand, dass dergleichen Kunstwerke im Vergleich zu Altmeisterwerken zu

Berliner bzw. den deutschen Kunstmarkt zulässt. Ab Ende 1930 erschien die Zeitschrift unter dem Titel Weltkunst, um so die

Verschiebung vom deutschen Kunstmarkt auf den internationalen Handel zu verdeutlichen, vgl. Enderlein 2006, S. 8. Die

darin gebrauchten Begriffe wie „hervorragend“, „von Qualität“ und „ausgezeichnete Preise“ unterlagen nach heutigen Mass-

stäben nicht unbedingt denselben Urteilen. (Preisklassen 1933–1936 in RM: „Ausgezeichnet“: < 10’000; „Sehr hoch“: 5000–

10‘000; „Hoch“: 5000 (bis 1936); „Ansehnlich/beachtenswert“ 1‘000–3‘000 (ab 1936)), vgl. die Tabelle bei Enderlein 2006,

S. 285. Für ein Kunstwerk „hoher Qualität“ waren damals insbesondere Originalität, Signatur und unzweifelhafte Zuschrei-

bung ausschlaggebend; ebenso wichtig war die Einmaligkeit einer Arbeit innerhalb des Gesamtwerkes sowie dessen „Markt-

frische“ und Rarität, vgl. ebd., S. 9.

279 Zu den bedeutsamen Berliner Auktionshäuser gehörten u. a. Rudolph Lepke, Paul Graupe, Max Perl, Paul Cassirer &

Hugo Helbing, Hans W. Lange. Über 4000 in- und ausländische Auktionskataloge sind in der Berliner Kunstbibliothek sowie

im Nachlass des Berliner Galeristen Karl Haberstock aufbewahrt; letztgenannter befindet sich in den Städtischen Kunst-

sammlungen Augsburg und stellt insofern eine besonders ergiebige Quelle dar, als dass Haberstock häufig Preise und z. T.

auch Käufer vermerkt sowie Zeitungsartikel beifügte. Darüber hinaus sind überlieferte Akten bestehend aus Versteigerungs-

niederschriften von Auktionshäusern von grosser Bedeutung und darin insbesondere Protokolle der auf Wohnungseinrichtun-

gen spezialisierten Auktionshäuser, die auch Kunst versteigerten. Diese sind im Landesarchiv Berlin (LAB, A Rep. 243-04,

Reichskammer der bildenden Künste Landesleitung Berlin) einzusehen. Derartige Versteigerungen wurden nur selten veröf-

fentlicht und bieten mit ihren sehr niedrigen Preisen einen Einblick in jenen Kunstmarkt, der von der breiten Öffentlichkeit

nicht wahrgenommen wurde. Laut Autorin ist es aufgrund der lückenhaften Aktenlage dennoch nicht möglich, eine vollstän-

dige Darstellung des Kunsthandels während der NS-Zeit zu leisten, vgl. Enderlein 2006, S. 9–10.

280 Vgl. Gesa Jeuthe, Kunstwerte im Wandel. Die Preisentwicklung der deutschen Moderne im nationalen und internationa-

len Kunstmarkt 1925 bis 1955, Berlin 2011.

281 Diese werden in ihren jeweiligen kulturpolitischen, kunsthistorischen und wirtschaftlichen Kontext gesetzt.

282 Die Autorin bedient sich folgender stilistischer Einteilung: Impressionismus: Max Liebermann, Lovis Corinth; Expressi-

onismus: Emil Nolde, Franz Marc, Ernst Ludwig Kirchner, Ernst Heckel; Bauhaus-Schule: Lyonel Feininger, Paul Klee,

Oskar Schlemmer; Neue Sachlichkeit: Max Beckmann, Otto Dix, George Grosz.

283 Vgl. Enderlein 2006, S. 268. Der Beginn der Weimarer Republik (1919–1923) kann gemäss Autorin insgesamt in zwei

Phasen gegliedert werden; in der Zeit von 1919 bis 1921 herrschte ein gut florierender Kunstmarkt, bestehend aus dem guten

Absatz von Gemälden holländischer und italienischer Meister des 17. Jahrhundert sowie neuerer Künstler und Grafiken alter

und moderner Künstler. Während laut Enderlein die alten Meister ein relativ hohes Preisniveau erreichten, wurden z. T. auch

für Gemälde moderner Künstler von hoher Qualität hohe Preise erzielt. Gleichzeitig waren auch zunehmend zweitrangige

Kunstwerke im Umlauf. Mit der Verschlechterung der Wirtschaftslage ab 1922 waren Gemälde und Grafiken auf dem deut-

schen Kunstmarkt vergleichsweise günstig zu erwerben, sodass ausländische Händler und Sammler diesen bald beherrschten.

Um dem Ausverkauf des deutschen Kunstmarktes entgegenzuwirken, führten die deutschen Kunsthändler aufgrund mangeln-

der Gemäldeangebote weniger Auktionen durch, während Grafiken bei den Sammlern in der Hoffnung auf Wertsteigerung

auf grosses Interesse stiessen; begehrt waren dabei neben bereits etablierten Künstlern v. a. Arbeiten der jungen Generation,

vgl. ebd. S. 47–48.

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niedrigen Preisen erwerbbar waren.284

Infolgedessen entstand gemäss Enderlein in den Jahren der

Weimarer Republik eine vielfältige Sammlungslandschaft mit zeitgenössischer Kunst, wobei die Ber-

liner Privatsammlungen den grössten Teil ihrer Kunstwerke in Kunsthandlungen und Galerien und

nicht auf Auktionen erwarben – die Kunst war noch zu neu, um bereits versteigert zu werden.285

Auch

hier profitierten die Privatsammler von den herrschenden Bedingungen in Berlin, denn sie konnten

Grafiken und Gemälde von z.T. noch nicht etablierten Künstlern, die vorwiegend in Berlin arbeiteten,

sehr günstig erwerben.286

Dabei waren sie im Gegensatz zu Museen unabhängig von Kommissionen

und konnten aufgrund des mannigfaltigen Angebots ihre Kunstsammlungen ausbauen, wobei sich ihre

Erwerbungen während der Weimarer Republik bis 1933 vor allem auf expressionistische Arbeiten

konzentrierten.287

Für den Auktionsmarkt erkennt Enderlein 1928 eine Trendwende auf dem Berliner Kunstmarkt, da die

Hauptstadt durch einige ausgezeichnete Resultate von mehreren Versteigerungen zu einem internatio-

nal bedeutenden Markt wurde.288

Seit dem Ende des Ersten Weltkrieges konnte der Berliner Markt

sein erfolgreichstes Auktionsjahr verbuchen und sich neben London, Paris und Amsterdam behaup-

ten.289

Nachdem es bereits 1927 zu einer Neugewichtung der angebotenen Gattungen gekommen war,

wobei im Bereich der modernen Grafik die Anzahl der Auktionen deutlich zurück gegangen war, was

eine Stabilisierung der Preise zur Folge gehabt hatte, fanden auch 1928 nur wenige Versteigerungen

moderner Gemälde und Grafiken statt.290

Für das Auktionsjahr 1929 hält Enderlein fest, dass im Be-

reich der modernen Gemälde und Grafiken grundsätzlich nur wenige Auktionen stattfanden, wobei für

____________________

284 Vgl. Enderlein 2006, S. 268.

285 Vgl. Enderlein 2006, S. 62. Die zu dieser Zeit bereits beträchtliche Anzahl von Berliner Privatsammlungen, deren

Hauptgewicht auf modernen Gemälden lag, wurden in zwei Ausstellungen im Kronprinzenpalais gezeigt. Da gemäss Ender-

lein 2006, S. 268, Galerien ihre Verkaufsresultate normalerweise nicht veröffentlichten, liegt laut Autorin auch darin der

Hauptgrund, weshalb die erzielten Preise von modernen Werken nicht in den Fachzeitschriften publiziert wurden.

286 Vgl. Enderlein 2006, S. 268.

287 Laut Enderlein 2006, S. 268, erwarben viele Berliner Unternehmer bis zur „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten

expressionistische Kunst. Die Präferenz für zeitgenössische Werke zeigte sich dabei bei jüdischen wie nichtjüdischen Privat-

sammlern. Auch wenn in der jüngeren Forschung wiederholt auf den Zusammenhang zwischen Judentum und dem Erwerb

moderner Kunst hingewiesen wird, lassen sich diesbezüglich genauere Aussagen erst treffen, wenn im grösseren Umfang

Ergebnisse der Grundlagenforschung vorliegen, denn während sich die bisherige Forschung hauptsächlich auf die Kaiserzeit

bezieht, liegen für die Weimarer Republik noch keine umfassenden Ergebnisse vor. Aufgrund der Untersuchung innerhalb

der Provenienzforschung, die häufig im Zuge von Rückerstattungsanträgen erfolgen, gibt es bislang vor allem Ergebnisse von

Sammlungen jüdischen Hintergrundes.

288 Vgl. Enderlein 2006, S. 59. Dabei wurden niederländische Kleinmeister verkauft sowie Werke deutscher und französi-

scher Meister des 19. und 20. Jahrhunderts zu hohen Preisen versteigert, die jedoch immer noch deutlich günstiger waren als

auf dem internationalen Kunstmarkt. Zu den wichtigsten Berliner Versteigerungen zählte die Auktion der Sammlung Huld-

schinsky durch Cassirer & Helbling am 10./11.05.1928, bei der Summen auf internationalem Niveau erzielt wurden, die sonst

auf dem Berliner Kunstmarkt nicht üblich waren, Ergebnisse vgl. Anonym, Die Ereignisse des Kunstmarktes. 4.5 Millionen

für die Huldschinsky-Sammlung, in: Der Kunstwanderer, 10. Jg./1.–2. Juniheft (1928), S. 438–440. Ein weiteres Grossereig-

nis stellte die 2000. Versteigerung des Auktionshauses Rudolph Lepke aus den Beständen Leningrader Museen und Schlösser

am 6./7.11.1928 dar, vgl. Anonym, Kunstauktionen Berlin, in: Der Kunstwanderer, 10. Jg./1. –2. Juliheft (1928), S. 501–502

und ebd., 1.–2. Septemberheft (1928), S. 38–39. Neben diesen Höhepunkten fanden einige Versteigerungen von Werken

deutscher Künstler des 19. Jahrhunderts statt, deren Preisniveau stieg.

289 Vgl. Enderlein 2006, S. 62. Der florierende Kunsthandel war dabei insbesondere den in der Reichshauptstadt ansässigen

Auktionshäusern und Galerien zu verdanken, da seit dem Ende des Ersten Weltkrieges zahlreiche auswärtige Auktionatoren

und Galeristen eine Dependance in Berlin eröffnet hatten.

290 Vgl. Enderlein 2006, S. 63. Gemälde zeitgenössischer Künstler wie Böcklin, Trübner, Liebermann, Modersohn-Becker,

Hodler erreichten mit Preisen zwischen 2’000 und 10’000 RM ähnliche Summen wie im Vorjahr; diejenigen für moderne

Grafiken sanken leicht unter die Vorjahrespreisen, vgl. Aukt.-Kat., Max Perl, Berlin / 15.12.1928; erwähnt bei Anonym,

Vorberichte Berlin, in: Die Kunstauktion, 2. Jg./Nr. 50 (9.12.1928), S. 2.

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Gemälde zeitgenössischer Künstler mit durchschnittlich 2‘000–10‘000 RM ähnliche Summen wie im

Vorjahr, für Grafiken der seit Jahren anhaltende Durchschnitt von 20–50 RM bezahlt wurden;291

für

Zeichnungen und Grafiken von Künstlern wie Max Slevogt und Edvard Munch stiegen die Preise ten-

denziell.292

Wie bereits im Vorjahr lassen sich 1929 auch einige ausgezeichnete Versteigerungen ver-

zeichnen, deren Rekordsummen v. a. von äusserst wohlhabenden Sammlern für Gemälde und Grafiken

von Künstlern des ausgehenden 19. und insbesondere des beginnenden 20. Jahrhunderts gezahlt wur-

den.293

Gemäss Enderlein konnte sich der Berliner Kunstmarkt auf dem internationalen Parkett be-

haupten, was sich insbesondere durch die internationale Präsenz auf den Auktionen und die Anzahl der

in Berlin angebotenen ausländischen Sammlungen zeigte.294

Bedingt durch die Weltwirtschaftskrise

und den zunehmenden Versteigerungen ganzer Sammlungen und Wohnungseinrichtungen verarmter

Eigentümer kam es gemäss Enderlein in der Folgezeit in Berlin zur Zusammenlegung bzw. Neueröff-

nung von Kunsthandlungen.295

Neben den vorherrschenden Auktionen alter Meister fanden 1930 einige Versteigerungen mit moder-

nen Kunstwerken statt, wobei allerdings die Schätzpreise oft nicht erreicht wurden, was laut Enderlein

als ein deutlicher Hinweis auf die schwierige Lage der Wirtschaft zu lesen ist; diese geriet zunehmend

in eine schwere Depression, das Sozialprodukt ging zurück und die Arbeitslosenzahlen schnellten nach

oben.296

Wie schon in den Jahren davor waren 1930 auch wenige Versteigerungen mit modernen deut-

schen Kunstwerken zu verzeichnen, da der Verkauf über Galerien erfolgte und es zudem an Sammlun-

gen moderner Prägung fehlte, die bereits wieder versteigert wurden.297

Auch wenn die Rekordsummen

des Vorjahres ausblieben, erzielten erstklassige Kunstwerke wie beispielsweise Landschaftsgemälde

der holländischen Kleinmeister selbst unter den schwierigen Bedingungen sehr gute Preise.298

Den

Rückgang des durchschnittlichen Preisniveaus gegenüber 1929 erklärt Enderlein mit dem Ausbleiben

amerikanischer Händler sowie der Zurückhaltung europäischer Sammler.299

Für das Jahr 1931 gilt laut

Enderlein ebenso wie für das Jahr davor, dass aufgrund der Wirtschaftslage die Einschätzung des

Kunstmarktes sehr schwierig ist, da ein alleiniger Zahlenvergleich der Preise nicht aussagekräftig ge-

nug ist.300

Wie bereits 1930 hatte die Regierung versucht, durch die Verabschiedung verschiedener

____________________

291 Vgl. Enderlein 2006, S. 63. Bei Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus wurde an 26.11.1929 Max Liebermanns Schrei-

tender Knabe z. B. für 7’000 RM, Adolph Menzels Knabenbildnis für 11‘500 RM verkauft; Ergebnisse vgl. Anonym, Ge-

mälde alter Meister, in: Die Kunstauktion, 3. Jg./Nr. 49 (8.12.1929), S. 21 und Presseberichte, in ebd., S. 4. Für Grafiken

wurden z. T. auch höhere Preise bezahlt, wie z. B. Käthe Kollwitz‘ Selbstbildnis, das bei Max Perl am 22./23.03.1929 für den

Schätzpreis 575 RM angeboten wurde.

292 Von Max Slevogt wurden bei Paul Graupe am 11./12.06.1929 57 Lithographien zu der Folge Die Inseln Wak Wak (1921)

für 425 RM und Edvard Munchs farbiger Holzschnitt Frauen am Meer für 410 RM verkauft; Ergebnisse vgl. Anonym,

Nachberichte Berlin, in: Die Kunstauktion, 3. Jg./Nr. 26 (30.06.1929), S. 8.

293 Vgl. Enderlein 2006, S. 64.

294 Vgl. Enderlein 2006, S. 64.

295 Vgl. Enderlein 2006, S. 64.

296 Vgl. Enderlein 2006, S. 67.

297 Vgl. Enderlein 2006, S. 67.

298 Vgl. Anonym, Rückblick auf das Jahr 1930, in: Die Weltkunst, Jg. 5/Nr. 1 (4.01.1931), S. 1–3; Enderlein 2006, S. 67,

begründet dies mit dem Fehlen der Hauptwerke niederländischer und flämischer Schulen.

299 Vgl. Enderlein 2006, S. 67.

300 Vgl. Enderlein 2006, S. 68.

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Notverordnungen zur „Sicherung von Wirtschaft und Finanzen“ einem totalen wirtschaftlichen Zu-

sammenbruch entgegenzusteuern.301

Zu verzeichnen war ein Rückgang des Angebots grösserer Kol-

lektiv- und Einzelwerke, während noch im vorangegangen Jahr eine höhere Nachfrage beobachtet

werden konnte.302

Dennoch konnten Hauptwerke gemäss Enderlein ihre Preise behaupten, und sogar

weniger bedeutende Arbeiten fanden eine unerwartet breite Absatzmöglichkeit; Rekordsummen sind

jedoch selten.303

In diesem Auktionsjahr befanden sich auffallend viele Kunstwerke von modernen

deutschen und französischen Künstlern auf dem Markt, die bisher nur selten angeboten worden waren

und nun gute bis sehr gute Preise erzielten.304

Diese bestätigen die Tendenz einer Wertsteigerung zeit-

genössischer Werke, wie sie auch mehrere Ausgaben der Zeitschrift Das Kunstblatt des Jahres 1931

belegen.305

Die Zeitschrift Das Kunstblatt veranstaltete zu Beginn des Jahres 1931 eine Rundfrage

über die Wertsteigerung an Werken moderner Kunst, worin Sammler, Museen, Kunsthändler und

Künstler einstimmig zum Schluss kamen, dass die Preise für moderne Kunstwerke in der Vergangen-

heit deutlich höher angestiegen waren als diejenigen für alte Meister innerhalb desselben Zeitraums.306

Während zeitgenössische Künstler über gute Einkünfte verfügten, galt dies nicht für junge Kunstschaf-

fende, da gemäss Enderlein in Zeiten schwieriger Wirtschaftslage Sammlern und Mäzenen das Geld

für die Förderung junger Kunst fehlte.307

Allgemein war am Ende der Frühjahrssaison des Auktions-

jahres 1931 aufgrund der sich verschärfenden wirtschaftlichen Krise ein Rückgang der Auktionstätig-

keit festzustellen.308

Zudem wurde der auf den internationalen Kunsthandel ausgerichtete Berliner

Kunstmarkt dadurch beeinträchtigt, dass die deutschen Kunsthändler ausländische Devisen für Kun-

stimporte nur in sehr begrenztem Umfang erhielten und seit der Devisen-Notverordnung vom 1. Au-

gust 1931 die Bezahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln von der Devisenstelle genehmigt werden

____________________

301 Vgl. Enderlein 2006, S. 68.

302 Vgl. Enderlein 2006, S. 68.

303 Vgl. Enderlein 2006, S.68. Eine Ausnahme stellten die Auktion der Leningrader Stroganoff-Sammlung, die zum grössten

Kunstmarktereignis Berlins nach dem Ersten Weltkrieg zählte, vgl. Aukt.-Kat. 2043, Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus,

Berlin / 12.–13.05.1931, online unter (22.11.2018): http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lepke1931_05_12; Ergebnisse vgl.

Anonym, Auktionsnachberichte und Preisliste, in: Die Weltkunst, Jg. V/Nr. 20 (17.05.1931), S. 6 und S. 9, sowie die Auktion

der Sammlung Erich von Goldschmidt-Rothschild dar, vgl. Aukt.-Kat., Hermann Ball & Paul Graupe, Berlin / 25.03.1931,

online unter (22.11.2018): http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/ball_graupe1931_03_23a; Ergebnisse vgl. Anonym, Preisbe-

richte, in: Die Weltkunst, Jg. V/Nr. 13 (29.03.1931), S. 6.

304 Dazu gehörte u. a. die Auktion der Sammlung Max Böhm, Aukt.-Kat. 2039, Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus,

Berlin / 28.01.1931, online unter (22.11.2018): http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lepke1931_01_28; Ergebnisse vgl.,

Anonym, Preisberichte, in: Die Weltkunst, Jg. V/Nr. 5 (1.02.1931), S. 6. Max Boehm sammelte neben Meistern des deut-

schen Realismus des 19. Jahrhunderts wie Trübner, Menzel und Thoma auch Werke deutscher Impressionisten, insbesondere

Max Liebermann.

305 Vgl. Enderlein 2006, S. 69–70.

306 Vgl. Anonym, Wovon man nicht spricht, in: Das Kunstblatt, Nr. 15 (1931), S. 6–22; 39–47.

307 In diesem Zusammenhang veranstaltete Paul Graupe am 27.06.1931 eine Auktion mit Gemälden modernen deutscher

Künstler, deren Reinertrag erstmals auf dem Berliner Kunstmarkt direkt den Künstlern zur Verfügung gestellt wurde, vgl.

Aukt-Kat., Paul Graupe, Berlin / 27.06.1931, online unter (22.11.2018): http://digi.ub.uni-

heidelberg.de/diglit/graupe1931_06_27. Die Versteigerung hat ein „recht gutes Ergebnis“ erzielt, vgl. Anonym, Auktionsbe-

richte, in: Die Weltkunst, Jg. V/Nr. 27 (5.07.1931), S. 4. Gemäss Enderlein 2006, S. 70, verdeutlicht dieses, dass zeitgenössi-

sche Werke für relativ wenig Geld zu erwerben waren. Wurde junges Kunstschaffen während den ersten Jahren nach dem

Ersten Weltkrieg durch Mäzene gefördert, die im Erwerb moderner Kunstwerke sowohl „Abenteuer“ wie „Hoffnung auf eine

profitable Wertanlage“ gesehen hatten, fehlte den Sammlern seit der Weltwirtschaftskrise das Geld für dergleichen Experi-

mente, ebd., S. 70–71. Laut Enderlein 2006, S. 71, gehörte Robert Graetz zu den wenigen Kunstförderern, die auch unter

diesen ungünstigen Bedingungen junge Kunstschaffende unterstützen.

308 Vgl. Enderlein 2006, S. 71.

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musste.309

Auch für das Jahr 1932 war es gemäss zeitgenössischen Kommentatoren schwierig die Auk-

tionsergebnisse nach bisherigen Massstäben einzuschätzen.310

Zu den bedeutenden Auktionen gehörte

die Nachlassversteigerung der Sammlung Dr. James Simon am 29. November 1932 bei Rudolph

Lepke's Kunst-Auctions-Haus in Berlin, wo es zur Auflösung des Restbestandes des enormen Kunst-

besitzes von Dr. James Simon kam, der überwiegend aus Arbeiten der niederländischen und italieni-

schen Schulen sowie Bronzestatuetten und Kunstgewerbe bestand.311

Die vergleichsweise hohen Prei-

se waren laut Enderlein auf die ausgezeichnete Provenienz der Sammlung Simon zurückzuführen,

denn zahlreiche Auktionen des Jahres brachten für Werke derselben Künstler deutlich geringere

Summen.312

Diese verzeichneten aufgrund der mangelnden Angebote jeweils ein starkes Interesse;

diese Verknappung wurde gemäss Enderlein z.T. künstlich erzeugt, da Werke zurückgehalten wurden,

um sie zu einem günstigeren Zeitpunkt zu verkaufen.313

In der Regel erzielten hochwertige Arbeiten

mit guter Provenienz beachtliche Preise; die meisten gezahlten Summen lagen jedoch unter 1000 RM,

was gemäss Autorin offenbar der schwierigen wirtschaftlichen Lage geschuldet war.314

Allgemein

zeigte sich laut Enderlein für den Berliner Kunstmarkt die Tendenz, dass 1932 überwiegend Altmeis-

terwerke mittlerer Qualität zu teilweise hohen Preisen verkauft wurden.315

Die Preise für Werke von

etablierten Künstlern des 19. und 20. Jahrhunderts dagegen hielten sich auf einem festen und hohen

Niveau, wie es sich u. a. bei der Auktion der Breslauer Sammlung L. am 23. Februar 1932 bei Ru-

dolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus in Berlin beobachten liess.316

Dieses Ergebnis und eine Reihe

positiver Auktionsresultate im Herbst – darunter die Versteigerung des Faust-Zyklus von Lovis Co-

rinth beim Kunstsalon Paul Cassirer – wurden vom Berliner Kunstmarkt hoffnungsvoll aufgefasst.317

____________________

309 Vgl. Enderlein 2006, S. 71.

310 Vgl. Anonym, Das Auktionsjahr 1932, in: Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 1 (1.01.1933), S. 1–2.

311 Vgl. Aukt.-Kat. 2059, Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin / 29.11.1932, online unter (22.11.2018):

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lepke1932_11_29; erwähnt bei Anonym, Nachlass Dr. James Simon, in: Weltkunst, Jg.

VI/Nr. 47 (20.11.1932), S. 1; Ergebnisse vgl. Anonym, Preisberichte, in: Die Weltkunst 1932, Jg. VI/Nr. 50, S. 5 sowie ebd.,

Nr. 51/52, S. 6–7.

312 Vgl. u. a. die Auktion der Gemäldesammlung aus dem Besitz des Prinzen Heinrich von Preussen, Aukt.-Kat., Paul Grau-

pe, Berlin / 6.–7.06.1932, online unter (22.11.2018): http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/graupe1932_06_06; erwähnt bei

Anonym, Auktionsvorberichte, in: Die Weltkunst, Jg. VI/Nr. 22 (29.05.1932), S. 2; vgl. ebenfalls die Auktion einer fürstli-

chen Gemäldegalerie, Aukt.-Kat. 19, Hermann Ball & Paul Graupe, Berlin / 10.12.1932, online unter (22.11.2018):

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/ball_graupe1932_12_10; erwähnt bei Anonym, Auktionsvorberichte, in: Die Welt-

kunst, Jg. V/Nr. 47 (20.11.1932), S. 2.

313 Vgl. Enderlein 2006, S. 72.

314 Vgl. Enderlein 2006, S. 72; für Beispiele von Verkäufen guter Provienzen führt die Autorin eine „Hügellandschaft“ von

Jacob van Ruisdael für 3150 RM an, Ergebnisse vgl. Anonym, Auktionsberichte, in: Die Weltkunst, Jg. VI/Nr.24/25

(19.06.1932), S. 5 und Preisliste, in: ebd., Jg. VI/Nr. 31 (31.07.1932), S. 4.

315 Vgl. Enderlein 2006, S. 72.

316 Vgl. Aukt.-Kat. 2051, Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin / 29.11.1932, online unter (22.11.2018):

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lepke1932_02_23; erwähnt bei Anonym, Auktionsvorberichte, in: Die Weltkunst, Jg.

VI/Nr. 7 (14.02.1932), S. 2; Ergebnisse vgl. Anonym, Auktionsnachberichte und Preisberichte, in: Die Weltkunst 1932, Jg.

VI /Nr. 9 (28.02.1932), S. 5, sowie ebd., S. 4.

317 Ebenfalls umfangreiche Bestände an niederländischen, französischen und deutschen Werken zweier Berliner Kunst-

sammlungen kamen beim Kunstsalon Paul Cassirer (z. T. in Gemeinschaft mit Hugo Helbling) am 20. Oktober 1932 zur

Versteigerung. Neben Bildern und Kunstgegenständen aus dem Nachlass des Geheimrats Hermann Frenkel wurden der

Faust-Zyklus von Lovis Corinth aus dem Besitz von Victor Barnowsky und die Sammlung Dr. S. aus Berlin zum Verkauf

angeboten, vgl. Aukt.-Kat., Kunstsalon Paul Cassirer, Berlin & Hugo Helbing, Berlin / 20.10.1932, online unter

(22.11.2018): http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cassirer1932_10_20; erwähnt bei Anonym, Auktionsvorberichte, in: Die

Weltkunst, Jg. VI/Nr. 37 (11.09.1932), S. 2; Ergebnisse vgl. Anonym, Auktionsnachberichte und Preisberichte, in: Die Welt-

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 63

Zusammenfassend kann gemäss Enderlein für das Auktionsjahr 1932 eine Stabilisierung festgestellt

werden, die von einer guten Aufnahmefähigkeit des Kunsthandels getragen wurde und nicht nur Wer-

ke mittlerer, sondern auch hoher Qualität betraf.318

Dabei erzielten nicht nur mittelmässige Kunstwer-

ke erstaunlich hohe Preise, sondern auch Arbeiten jüngerer Künstler ausgezeichnete Summen; eben-

falls tendierten die deutschen Meister des 19. Jahrhunderts auf einem festen und hohen Preisniveau.319

Gesa Jeuthe hält in ihrer Studie zur Preisentwicklung der deutschen Moderne (2011) für die Zeit

nach dem Ersten Weltkrieg fest, dass der Handel mit moderner Kunst aufgrund der herrschenden wirt-

schaftlichen und politischen Situation schwierig und zu Beginn der 1920er Jahre infolge der rasch

ansteigenden Inflation beinahe unmöglich wurde.320

Erst mit der Währungsreform vom 15. November

1923 und der Einführung der Reichsmark Ende August 1924 stabilisierte sich die Lage wieder. Die

Jahre von 1924 bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 wurden als die „Goldenen Zwanziger“ beschrieben,

mit dem auch ein Aufblühen des kulturelleren Lebens einherging.321

Deren Akteure etablierten durch

geschäftliche Beziehungen neue Marktstrukturen, die bis nach 1933, teilweise bis nach 1945 bestehen

blieben.322

Infolge der Übersiedlung bedeutender Kunsthandlungen nach Berlin sowie der Eröffnung

der Neuen Abteilung der Nationalgalerie im ehemaligen Kronprinzenpalais unter der Direktion von

Ludwig Justi wurde die Hauptstadt zum Zentrum der modernen Kunst.323

In Bezug auf die Preisent-

wicklung können laut Jeuthe für den Zeitraum 1924–1929 rasch aufeinanderfolgende Konjunkturpha-

sen unterschieden werden: Auf die Aufschwungphase von Mitte 1924 bis Mitte 1925 folgten 1925 und

1926 zwei starke Rezessionen, die ab 1927 wiederum von einer Aufwärtsbewegung mit dem vorläufi-

gen Höhepunkt 1929 abgelöst wurden.324

Die dabei verzeichneten Preise im mittleren Bereich basier-

ten insbesondere auf den hohen Verkaufssummen deutscher Impressionisten.325

Die besonders gefes-

kunst, Jg. VI/Nr. 43 (23.10.1932), S. 4. Während die Kunstwerke im mittleren Preisniveau besonders gefragt waren, wurden

für französische Werke hohe Summen gezahlt, wobei Lovis Corinths aus 16 Ölbildern und 15 Aquarellen bestehender Faust-

Zyklus mit 22‘000 RM den höchsten Preis erzielte. Ein weiteres positives Auktionsergebnis, das den Berliner Kunsthandel in

der Hoffnung für die Auktionsmöglichkeiten bestärkte, bildete die Versteigerung des Nachlasses von Lesser Ury, vgl.

Aukt.Kat., Kunstsalon Paul Cassirer / 21.10.1932, online unter (22.11.2018): http://digi.ub.uni-

heidelberg.de/diglit/cassirer1932_10_21; erwähnt bei Anonym, Auktionsvorberichte, in: Die Weltkunst, Jg. VI/Nr. 40

(2.10.1932), S. 2; Ergebnisse vgl. Anonym, Auktionsnachberichte, in: Die Weltkunst, Jg. VI/Nr. 44 (30.10.1932), S. 3, sowie

Anonym, Preisberichte, in: ebd., Nr. 45 (6.11.1932), S. 4. Die Arbeiten des Künstlers konnten zu guten Preisen abgesetzt

werden, wie z.B. seine Berliner Ansicht Nollendorf für 1‘010 RM sowie seine Pastelle für um die 400 RM, was sehr hoch

war.

318 Vgl. Enderlein 2006, S. 73.

319 Vgl. ebd.

320 Vgl. Jeuthe 2011, S. 32.

321 Vgl. Jeuthe 2011, S. 32–33.

322 Vgl. ebd.

323 Vgl. Jeuthe 2011, S. 33–35. Herwarth Walden sowie Paul Cassirer hatten eine wesentliche Vorarbeit geleistet, damit sich

in Berlin die zeitgenössische Kunstszene etablieren konnte. Cassirers Galerie war nach dessen Tod 1926 von Walter Feil-

chenfeldt und Grete Ring übernommen worden. Bereits 1921 hatte Alfred Flechtheim sein Hauptgeschäft nach Berlin verlegt

mit dem Anliegen, zeitgenössische Kunst in Deutschland bekannt zu machen. Des Weiteren war Karl Nierendorf 1923 nach

Berlin übersiedelt, wo er die Leitung der Berliner Galerie von Israel Ber Neumann übernommen hatte, die ab 1925 in die

Firma Neumann-Nierendorf Gmbh umbenannt worden war. Ebenfalls hatten sich 1925 Ferdinand Möller sowie Justin

Thannhauser 1928 zur Niederlassung in der Hauptstadt entschieden.

324 Vgl. Jeuthe 2011, S. 37.

325 Vgl. Jeuthe 37–38. Die Verkaufspreise der Impressionisten, die innerhalb des Zeitraumes von 1925–1933 weit über dem

Preisbereich der übrigen erhobenen Daten lagen, erreichten 1925–1929 einen Mittelwert von $950–$1650 (ca. 3980–6930

RM). Die Anerkennung der von Jeuthe betrachteten Künstler in den zwanziger Jahren lässt sich in drei Gruppen teilen: (I) die

deutschen Impressionisten Max Liebermann und Lovis Corinth waren Anfang der zwanziger Jahre in jedem Bereich etabliert

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tigte Marktsituation und Etablierung von Max Liebermann und Lovis Corinth in der deutschen Mo-

derne zeigte sich dabei auch in ihrer Präsenz auf dem Auktionsmarkt, wo ansonsten die Versteigerung

moderner Gemälde bis 1945 eher zurückhaltend erfolgte, was die zeitgenössische Beobachtung der

Kunsthistorikern Charlotte Weidler, die Versteigerungspreise zeitgenössischer Gemälde würden im

Allgemeinen hinter den üblichen Handelspreisen zurückbleiben, bestätigt.326

1929 stürzte die deutsche

Wirtschaft erneut in eine Krise, die sich durch den Zusammenbruch der New Yorker Börse Ende Ok-

tober verschärft.327

Die Entwicklung der Marktpositionen der von Jeuthe betrachteten Künstler (Max

Liebermann, Lovis Corinth, Emil Nolde, Franz Marc, Ernst Ludwig Kirchner, Erich Heckel, Lyonel

Feininger, Paul Klee, Oskar Schlemmer, Max Beckmann, Otto Dix, George Grosz) wurde durch die

damit ausgelöste Weltwirtschaftskrise gestört; Künstler wie Kunsthändler beklagten den Rückgang der

Nachfrage.328

Die Folgen der ausbrechenden Weltwirtschaftskrise machten sich laut Jeuthe in

Deutschland – und damit auch im deutschen Kunsthandel – jedoch nicht unmittelbar bemerkbar.329

Erst im Jahr 1932 war für die betrachteten Künstler ein rapider Preisrückgang bei den Gemäldekäufen

zu verzeichnen, der z.T. zur Senkung des Preisniveaus um mehr als die Hälfte der vorherigen Werte

führte und sich deckungsgleich zur Verschärfung der wirtschaftlichen Krise in Deutschland von 1931

und ihre Marktposition den nachfolgenden Künstlergenerationen überlegen; (II) die Expressionisten und Bauhaus-Meister

Lyonel Feininger und Paul Klee verfügten in den zwanziger Jahren über Förderer und eine feste Sammlergemeinschaft und

waren durch regelmässige Gemäldeankäufe, monographische Werkschauen sowie eigene Ausstellungsräume fest in die

deutsche Museumslandschaft integriert; (III) für Künstler wie Max Beckmann, Otto Dix, George Grosz und Oskar Schlem-

mer begann sich erst eine breite Aufmerksamkeit in Händler-, Sammler und Museumskreisen zu etablieren, die während der

zwanziger Jahre stetig wuchs. Die Gemälde der Gruppen (II) und (III) waren für den Auktionsmarkt wenig interessant und

wurden bis 1945 vorrangig auf dem Galeriemarkt gehandelt.

326 Vgl. Charlotte Weidler, Preise, in: Das Kunstblatt, Nr. 12 (1928), S. 126, zit. nach Jeuthe 2011, S. 38: „Allenfalls gibt

man noch seinen Liebermann oder Corinth, die ihren festen Marktwert haben, zu Versteigerung. Sammler neuerer Kunst

aber, die ihre Sammlung auflösen müssen, beauftragen lieber eine Galerie mit dem allmählichen Verkauf. Das Risiko einer

Auktion erscheint ihnen zu gross. Auch zu ansehen und Erfolg gelangte moderne Künstler sehen ihre Werke nur ungern auf

Versteigerungen.“, ebenfalls dies., Preise, in: Das Kunstblatt, Nr. 13 (1929), S. 158. Laut Jeuthe 2011, S. 38–39, wurden

vereinzelt auch nicht-impressionistische Gemälde versteigert (u. a. 1925 ein Werk von Heckel; 1925 und 1928 je ein Werk

von Nolde; 1930 ein Werk von Beckmann), ihre Preise jedoch erreichten lediglich 20% vom Preisbereich der Auktionsver-

käufe deutscher Impressionisten und waren auch innerhalb des jeweiligen Künstler-Preisbereichs im unteren Preisniveau zu

verorten.

327 Während gemäss Jeuthe 2011, S. 40, die Löhne in Deutschland bis etwa 1930 mehr anstiegen als die Lebenshaltungskos-

ten, sodass das Realeinkommen zunächst anstieg, fielen 1931–1932 die Einkommen deutlich rascher; zudem verschärfte sich

infolge der Deflationspolitik ab 1929 die Arbeitslosigkeit, wodurch die Einkommen noch mehr sanken. Damit war seit 1930

ein Rückgang der Realeinkommen zu verzeichnen, weshalb auch höhere Einkommensschichten ihren Lebensstandard ein-

schränken mussten. Vgl. u. a. Friedrich-Wilhelm Henning, Das industrialisierte Deutschland 1914 bis 1990 [1974], Pader-

born 1991, S. 91; Hardach 2002, S. 23.

328 Vgl. Jeuthe 2011, S. 320.

329 Insofern erscheint der Autorin Curt Glasers Behauptung von 1929, von einem Markt für lebende deutsche Künstler kön-

ne in Deutschland so gut wie keine Rede mehr sein, und die Verkaufsstatistiken der (Verkaufs-)Ausstellungen seien katastro-

phal, übertrieben, vgl. Curt Glaser, Vom Markte neuerer Kunst, in: Kunst und Künstler, Nr. 27 (1929), S. 211–212. Gemäss

Curt Glaser zählten beinahe nur noch Museen und Behörden zu den Käufern, was Jeuthe jedoch aufgrund der ausgewerteten

Daten widerlegt. Laut Jeuthe 2011, S. 40, war keine Anteilserhöhung der Museen zu verzeichnen, im Gegenteil nahm der

Anteil der sonstigen Käufer ab 1929 zu. Ebenfalls bemängelte Curt Glaser, wie andere Kunsthändler und Kunstkritiker da-

mals auch die Tatsache, dass in den zwanziger Jahren zunächst die französische Avantgarde den weltweiten modernen

Kunstmarkt beherrschte, vgl. Curt Glaser, Vom Markt neuerer Kunst, in: Kunst und Künstler, Nr. 27 (1929), S. 211: „Auch

der deutsche Markt wird heute in hohem Masse von Frankreich beherrscht. Auch der deutsche Sammler kauft französische

Impressionisten, und er kauft Matisse, Picasso, Derain, Vlaminck, ebenso wie der Sammler in New York und in Buenos

Aires, in Kapstadt und in Tokio.“ Auch die Annahme Curt Glasers zur Käuferstruktur moderner Kunst, dass ein „groteskes

Missverhältnis zwischen einem riesenhaften Angebot […] und einer geringen Nachfrage“ bestünde, spiegelt sich in verschie-

denen zeitgenössischen Korrespondenzen zwischen Künstlern und Händlern wieder. Vgl. Curt Glaser, Vom Markte neuerer

Kunst, in: Kunst und Künstler, Nr. 27 (1929), S. 212, wie ebenfalls die Briefe von Rudolf Probst an Emil Nolde vom

15.01.1931 und 13.06.1931, Seebüll, NSt, Korrespondenz Rudolf Probst; Brief von Günther Franke an I. B. Neumann vom

31.01.1931, in: BSGS, München, Max Beckmann Archiv, Korrespondenz J. B. Neumann / Günther Franke, 1923–1932.

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bis 1932 verhielt.330

So lässt sich laut Jeuthe für die Jahre 1930–1932 aus den gesammelten Eindrü-

cken ableiten, dass die Preise nach einer Erschütterung 1930, zumindest noch Anfang 1931 verhält-

nismässig gefestigt waren, solange es sich um Werke von Künstlern handelte, deren Wert und Anse-

hen über die vorangegangenen Jahre gestiegen waren.331

Zu diesen gehörten nach dem Urteil zeitge-

nössischer Sammler und Händler nicht nur deutsche Impressionisten, sondern auch Künstler wie u. a.

Ernst Ludwig Kirchner, Emil Nolde, Erich Heckel, Franz Marc, Lyonel Feininger, Paul Klee, George

Grosz und Oskar Schlemmer.332

Der mit der Bankenkrise ab Juni 1931 erreichte Tiefpunkt der Wirt-

schaftskrise spiegelte sich auch in der Preisentwicklung des Kunsthandels, wo sich das Preisniveau

von 1931 bis 1932 rapid senkte und ebenfalls seinen absoluten Tiefpunkt bei knapp $130 (ca. 547

RM) erreichte.333

Allerdings ist zu vermuten, dass infolge der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnis-

se und der hohen Arbeitslosigkeit 1931–1932 die Nachfrage nach Luxusgütern stark zurückging.334

Zudem wurde, wie erwähnt, der Kunsthandel durch eine im August 1931 eingeführte Devisenkontrolle

eingeschränkt, infolgedessen die Versteigerung von ausländischen Sammlungen auf dem deutschen

Kunstmarkt bzw. der generelle Import von Kunstwerken zum Verkauf innerhalb Deutschlands, kaum

mehr möglich war.335

Neben den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise wurde die moderne Kunstszene zudem bereits zu

Beginn der dreissiger Jahre mit Angriffen völkisch-nationaler Kreise konfrontiert; als intellektuell,

elitär und fremdartig verpönte moderne Strömungen wurden mit der Wirtschaftskrise in Verbindung

____________________

330 Vgl. Jeuthe 2011, S. 320. Jeuthes Untersuchung der allgemeinen Preisentwicklung der Kunst der deutschen Moderne

zeigt, dass über den untersuchten Zeitraum von 1925 bis 1955 die Preiskurven einen relativ deckungsgleichen Verlauf zur

wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland aufweisen; das Preisniveau reagierte sowohl auf konjunkturelle Rückgänge wie

auch Aufschwünge. Dies widerspricht gemäss Jeuthe 2011, S. 317–318, den grundlegenden ökonomischen Untersuchungser-

gebnissen zum Kunstmarkt, insofern diese wirtschaftlichen Krisen im Allgemeinen einen eher geringfügigen Einfluss auf das

Kunstmarktgeschehen attestieren. Allerdings wird dabei ein Handel mit gefestigten Kunstwerten vorausgesetzt. Für die von

Jeuthe betrachteten Künstler (Max Liebermann, Lovis Corinth, Emil Nolde, Franz Marc, Ernst Ludwig Kirchner, Erich He-

ckel, Lyonel Feininger, Paul Klee, Oskar Schlemmer, Max Beckmann, Otto Dix, George Grosz) war im Jahr 1932 ein drasti-

scher Preisrückgang zu verzeichnen. Im Vergleich zur etablierten französischen Moderne schien dergestalt innerhalb des

Untersuchungszeitraums 1925–1955 für die untersuchten Künstler keine ausreichend stabile Marktposition vorhanden zu

sein, was gemäss Jeuthe auch auf die wechselhafte Anerkennung durch die Kunstpolitik zu erklären ist. Eine durchgehend

positive Sicht für die deutsche Moderne festigte sich laut Autorin erst im Verlauf der Nachkriegszeit, vgl. ebd. S. 318.

331 Dem Klagen der Händler entsprechend sank das Preisniveau für die Kunst der deutschen Moderne 1930 unter die Werte

seit 1925, schien sich, der allgemeinen Preisentwicklung nach zu urteilen, aber bereits 1931 zu erholen und wieder die Werte

von 1929 zu erreichen, vgl. Jeuthe 2011, S. 41. Allerdings betrafen die oberen Preisbereiche hauptsächlich Werke von Max

Liebermann, die bei den Berliner Auktionshäusern Rudolph Lepke und Paul Graupe versteigert wurden, ebd. Wie erwähnte

Versteigerung der Berliner Sammlung von Max Boehm bei Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus vom 28.01.1931 belegt,

erzielten Werke deutscher Impressionisten durchaus hohe Preise, vgl. Enderlein 2006, S. 70. Hingegen wurde die Versteige-

rung bei Paul Graupe, deren Reinertrag den Künstlern zu Verfügung gestellt werden sollte, kein Erfolg, vgl. Anmerkung 309.

Charlotte Weidler sah den Misserfolg jedoch nicht in einem allgemeinen Zusammenbruch der Nachfrage, sondern in der

Unattraktivität des Angebots begründet, vgl. Charlotte Weidler, Preise, in: Das Kunstblatt, Nr. 15 (1931), S. 255, zit. nach

Jeuthe 2011, S. 41–42.

332 Vgl. Das Kunstblatt, Nr. 15 (1931), S. 6–22; 39–47.

333 Laut Jeuthe 2011, S. 42, lag dieser deutlich über dem durchschnittlichen Bruttomonatslohn eines Arbeiters von £ 30.40

(128 RM), vgl. Hardach 2002, S. 25.

334 Vgl. Jeuthe 2011, S. 42; Hardach 2002, S. 25.

335 Vgl. Enderlein 2006, S. 71; Jeuthe 2011, S. 42. Die Devisenverordnung, die die Transferierung von Kapital ins Ausland

verhindern sollte, wurde aufgrund des einsetzenden Abzugs von Auslandskrediten sowie der hohen Kapitalflucht ins Ausland

verabschiedet. Da in der Folge der Aussenhandel zum gelenkten Zwangswirtschaft wurde und weder Gold und Devisen ins

Ausland überführt werden durften, konnten schliesslich nur noch jene Waren nach Deutschland verkaufen, die im gleichen

Wert Waren in Deutschland einkauften.

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gebracht und als Verschwörung der Kommunisten und Juden dargestellt.336

Durch den von Alfred

Rosenberg und Adolf Hitler gegründeten Kampfbund für deutsche Kultur fanden die Angriffe erstmals

auf politischer Ebene statt und völkisch-national gesinnte Orts- und Fachgruppen organisierten einen

„örtlichen Kulturkampf“. Damit schufen sie die Voraussetzung für die nationalsozialistische Kulturpo-

litik ab 1933.337

Darüber hinaus erschienen zahlreiche Hetzartikel und Publikationen, in denen die

modernen Kunstströmungen scheinbar wissenschaftlich als „krank“ und „entartet“ erklärt wurden.338

So erreichte die Ortsgruppe Zwickau 1930 die Entlassung des damaligen Direktors des König-Albert-

Museums, Hildebrand Gurlitt, der seit 1925 eine umfangreiche Sammlung zeitgenössischer Kunst

aufgebaut hatte und laut Jeuthe bis heute als Musterbeispiel für fortschrittliche Museumsarbeit gilt.339

Zudem fanden in Thüringen, wo die NSDAP bei den Landtagswahlen im Dezember 1929 grosse Er-

folge erzielte, Aktionen gegen die Moderne statt, die den Kurs der künftigen nationalsozialistischen

Kunstpolitik deutlich machten.340

So glichen die von politischer Seite angeordnete Magazinierung

moderner Kunstwerke aus dem Weimarer Schlossmuseum sowie die Zerstörung der Wandgestaltun-

gen im ehemaligen Weimarer Bauhausgebäude auf Veranlassung von Paul Schultze-Naumburg einer

ersten „Säuberung“.341

In der Schweiz stieg das Interesse an moderner deutscher Kunst um 1910 durch die Beteiligung eini-

ger deutscher Kunsthändler.342

Während dem Ersten Weltkrieg wichen einige Händler auf den

Schweizer Markt aus und nahmen mittels von ihnen organisierten Verkaufsausstellungen sowie der

____________________

336 Vgl. Jeuthe 2011, S. 43, 320. Die diffamierende Verbindung von „Kommunismus“ und „Jude“ äussert sich im Begriff

„Kulturbolschewismus“, der seit seiner ersten Verwendung 1919 mit einer antisemitischen Haltung verbunden war und von

den Nationalsozialisten häufig verwendet wurde.

337 Vgl. Jeuthe 2011, S. 43. Dazu zählte u. a. die von Bettina Feistel-Rohmeder 1920 gegründete Deutsche Kunstgesell-

schaft, die in den Zeitschriften Deutsche Kunstkorrespondenz und Deutscher Kunstbericht die zeitgenössische Kunst angriff,

vgl. hierzu Gesa Jeuthe: Die Moderne unter dem Hammer. Zur „Verwertung der „entarteten Kunst“ durch die Luzerner Gale-

rie Fischer 1939, in: Uwe Fleckner (Hrsg.), Angriff auf die Avantgarde. Kunst und Kulturpolitik im Nationalsozialismus

(Schriften der Forschungsstelle „Entartete Kunst“, Bd. 1), Berlin 2007 S. 189–305.

338 So publizierte Paul Schultze-Naumburg 1928 sein Buch Kunst und Rasse, worin er die These vertrat, dass moderne

Kunstwerke den krankhaften Charakter der künstlerischen Inspiration aufzeigen bzw. Züge der jeweiligen Rassenzugehörig-

keit des Künstlers tragen. Dieser Standpunkt beruhte auf dem Vorreiter des Entartungsbegriffs für die Kunstkritik und -

politik, Max Nordaus Publikation Entartung (1892). Aufgenommen wurde die Theorie, dass moderne Kunst sich durch eine

physiologische „Entartung“ erklärt, von Alfred Rosenbergs Werk Mythus des 20. Jahrhunderts (1930), worin dieser die

modernen Kunstströmungen als „geistige Syphilis“ deklarierte.

339 Vgl. Jeuthe 2011, S. 43. Am 1. April wurde Hildebrand Gurlitt offiziell wegen der schwierigen finanziellen Lage der

Stadt entlassen, wie der Oberbürgermeister Richard Holz schliesslich bestätigte, inoffiziell jedoch aufgrund seinem Engage-

ments für die Moderne, vgl. Zuschlag 1995, S. 35, Kashapova 2006, S. 233–234.

340 Vgl. Jeuthe 2011, S. 320. In den Thüringer Landtagswahlen wurde die NSDAP zur zweitstärksten Partei und der

NSDAP-Reichstagsabgeordnete Wilhelm Frick zum Innen- und Kultusminister ernannt, vgl. ebd., S. 44. Infolgedessen wurde

Paul Schultze-Naumburg zu dessen persönlichem Berater berufen und erhielt die Direktorenstelle der Vereinigten Künstler-

anstalten im ehemaligen Weimarer Bauhausgebäude, vgl. ebd. Als neugewählter Direktor entliesst Paul Schultze-Naumburg

daraufhin die Mehrheit der Lehrkräfte und liess im Oktober 1930 die Wandreliefs von Joost Schmidt und Herbert Beyer im

Bau von Henry van de Velde sowie die Wandgestaltungen von Oskar Schlemmer im Werkstattgebäude zerstören, vgl. ebd.

341 Vgl. Jeuthe 2011, S. 320. Bereits im November 1930 wurde die gesamte zeitgenössische Sammlung aus den Ausstel-

lungsräumen verbannt, worauf die deutsche Presse – mit Ausnahme der völkisch-nationalen – mit Protesten reagierte, ebd., S.

45. Ebenfalls erhob der Deutsche Museumsbund Einspruch gegenüber diesem Vorgehen, vgl. Kashapova 2006, S. 265; 270;

vgl. auch den Artikel in Die Weltkunst, in dem die Gefahr für die moderne Kunstszene unter dem Einfluss Paul Schultze-

Naumburg thematisiert wurde, B. D., Herr Schultze aus Naumburg, in: Die Weltkunst, Nr. 5–9 (1931), S. 8. Während ein

Misstrauensvotum der KPD, SPD und DVP im April 1931 die Entlassung Wilhelm Fricks bezweckte, behielt Paul Schultze-

Naumburg seinen Direktorenposten bis April 1932, vgl. Jeuthe 2011, S. 45. Auch die zerstörten Wandgestaltungen wurden

weder wieder hergestellt noch entschädigt oder entschuldigt. Darüber hinaus wurde das Bauhaus auf Befehl der Nationalsozi-

alisten 1932 aus Dessau vertrieben.

342 Vgl. Jeuthe 2011, S. 46.

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Gründung von Auktionshäusern Einfluss auf die hiesige Kunstszene.343

Ende der zwanziger Jahre wa-

ren dann in Ausstellungsinstitutionen wie den Kunsthallen Basel und Bern oder dem Kunsthaus Zürich

deutsche Künstler und Einzelausstellungen zu Lovis Corinth, Max Beckmann und Ernst Ludwig

Kirchner sowie Themenausstellungen zum Bauhaus Dessau und damit Werke von Lyonel Feininger,

Paul Klee und Oskar Schlemmer zu sehen.344

Entsprechend dem Engagement des Direktors des

Kunsthauses Zürich, Wilhelm Wartmann, künstlerische Positionen aus dem Ausland in die Museums-

sammlung zu integrieren, gelangten von 1925–1933 Gemälde von Max Liebermann und Lovis Corinth

sowie Ernst Ludwig Kirchner, Emil Nolde, Paul Klee und Max Beckmann in die Sammlungen von

Schweizer Museen.345

Vor allem der deutsche Impressionismus schien in den zwanziger Jahren so-

wohl bei Privatsammlern als auch in öffentlichen Ausstellungsinstitutionen etabliert zu sein; die Wer-

ke dieser Künstler wurden jedoch meist auf dem deutschen Markt erworben.346

Die Preise, die die

Schweizer Kundschaft für Gemälde von Max Liebermann und Lovis Corinth bezahlten, lagen gemäss

Jeuthe meist sogar über den sonstigen nationalen Preisen.347

Darüber hinaus lagen die Verkäufe für

Gemälde Ernst Ludwig Kirchners, bei dem die Schweizer Sammlergesellschaft hauptsächlich direkt

einkaufte, bis 1929 unter dem deutschen Preisniveau, überholten diesen dann jedoch, so dass Anfang

der 1930er Jahre Ernst Ludwig Kirchners Werke in der Schweiz teurer waren als auf dem deutschen

Markt.348

Für Ankäufe von Paul Klees Werken – auch hier kauften Schweizer Privatsammler direkt

beim Künstler zu festgesetzten Preisen – lag der in Deutschland erreichte Preisbereich, der für Han-

dels- und Direktpreise gleich war, 1930 über und anschliessend unter dem internationalen Preisni-

veau.349

Demzufolge lässt sich für die Gemälde beider Künstler eine Erhöhung des Schweizer Preisni-

veaus Anfang der dreissiger Jahre feststellen.

Insgesamt lässt sich im Vergleich der nationalen und internationalen Nachfrage festhalten, dass sich

beim Verkauf von Gemälden deutscher Impressionisten sowohl an deutsche als auch an ausländische

Kunden ein ähnlicher Erfolg verzeichnen liess.350

Die nationalen Preise für Werke Ernst Ludwig

Kirchners, Paul Klees und Max Beckmanns lagen 1929 über den internationalen; nach der Weltwirt-

schaftskrise erreichten die internationalen Preise ab 1930 einen gleichen oder höheren Preisbereich.351

____________________

343 So war u. a. Paul Cassirer an der Ausstellung Deutsche Malerei des 19. und 20. Jahrhunderts von 1917 im Kunsthaus

Zürich beteiligt, worin v. a. Gemälde von Max Beckmann, Emil Noldes und Erich Heckel zu sehen sind. Der deutsche Gale-

rist Heinrich Thannhauser gründete 1920 in Luzern eine Filiale der Münchner Galerie Thannhauser, die sein Sohn Justin

Thannhauser und Siegfried Rosengart leiteten; weiterhin von Bedeutung für den modernen Schweizer Kunsthandel waren die

Gründungen der Firma Gutekunst & Klipstein in Bern, der Züricher Galerien Neupert, Tanner und Akutaryus sowie die

Auktionsgeschäfte der Brüder Bollag, vgl. Jeuthe 2011, S. 46.

344 Vgl. z. B. die Einzelausstellung zu Lovis Corinth in der Kunsthalle Bern (1924), zu Max Beckmann in der Kunsthalle

Basel und dem Kunsthaus Zürich (1930), zu Ernst Ludwig Kirchner in der Kunsthalle Bern; die Ausstellung zum Dessauer

Bauhaus fand 1929 in der Kunsthalle Basel statt.

345 Vgl. Jeuthe 2011, S. 46–47.

346 Laut Jeuthe 2011, S. 47, belegt dies z. B. die Berliner Versteigerung der Luzerner Corinth-Sammlung von Alfred Ganz

beim Kunstsalon Paul Cassirer & Hugo Helbing vom 30.10.1928.

347 Vgl. Jeuthe 2011, S. 47.

348 Vgl. Jeuthe 2011, S. 47.

349 Vgl. Jeuthe 2011, S. 47.

350 Vgl. Jeuthe 2011, S. 51.

351 Vgl. Jeuthe 2011, S. 51, zieht für diesen Vergleich der Aktivitäten bezüglich der deutschen Moderne neben dem Schwei-

zer den amerikanischen Kunstmarkt herbei. Laut Autorin lassen sich die nationale und internationale Preisentwicklung jedoch

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Nach 1933 lagen die nationalen Preise für Gemälde von Ernst Ludwig Kirchner und Max Beckmann

wieder über den internationalen; für Paul Klee, dessen Nachfrage auch nach der Weltwirtschaftskrise

hauptsächlich auf dem internationalen Markt bestehen blieb, hielten sich die internationalen Preise

1933 auf hohem Niveau.352

Veränderungen im Berliner Kunstbetrieb zu Beginn des Nationalsozialismus

Während sich die Weltwirtschaft und damit auch die deutsche Wirtschaft ab Herbst 1932 wieder er-

holte, konnte sich die moderne Kunstszene gemäss Jeuthe nicht aus ihrer Krise befreien; der Machtan-

tritt der Nationalsozialisten im Januar 1933 griff stark in das kulturelle Leben ein, und die alle Lebens-

bereiche umfassende Gleichschaltung hatte grosse Auswirkung auf den Kunstmarkt und deren Akteu-

re.353

So setzten ab 1933 Entlassungen und Vertreibungen ein, die erhebliche Auswirkungen auf den

Kunstbetrieb hatten.354

Darüber hinaus verschärften sich auch Hetzkampagnen gegen moderne Kunst-

kaum vergleichen, da internationale Daten nur für einige der von ihr betrachteten Künstler überliefert sind; diese betreffen

vorwiegend die Künstler Max Liebermann, Lovis Corinth, Ernst Ludwig Kirchner, Paul Klee und Max Beckmann.

352 Vgl. Jeuthe 2011, S. 51.

353 Nach der Stabilisierung des modernen Kunsthandels Anfang der dreissiger Jahre fiel auch dieser infolge der „Machter-

greifung“ der Nationalsozialisten am 31. Januar 1933 unter staatliche Steuerung und Kontrolle. Am 13. März 1933 wurde das

Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda gegründet, das unter der Leitung von Joseph Goebbels stand. In

einem weiteren Schritt erfolgte mit der Gründung der Reichskulturkammer am 22. September 1933 eine berufsständige Or-

ganisation zur Kontrolle aller Kulturschaffenden, die ebenfalls Joseph Goebbels unterstand. Diese bestand aus sechs Unter-

kammern, wozu auch die Reichskammer der bildenden Künste (RKbK) zählte, vgl. RGBl. I, S. 661. Mit der Verabschiedung

des Reichskulturkammergesetzes war es fortan möglich, „alle unliebsamen und schädlichen Elemente auszuschalten“, denn

die Tätigkeit woran die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer gebunden, vgl. Anonym, Auf diese Weise ist es möglich

geworden, alle unliebsamen und schädlichen Elemente auszuschalten, in: Germania, 16.11.1933. Mit der „Ersten Verordnung

zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes“ am 1. November 1933 wurden die Aufgaben der Reichskulturkammer

sowie die jeweilige Kammerzugehörigkeit geregelt, wobei mit dem unscharf formulierten Paragraphen 10 die zuständige

Kammer die Aufnahme beispielsweise eines jüdischen Händlers ablehnen konnte. Laut Enderlein 2006, S. 57, barg Paragraph

10 die Möglichkeit, die Aufnahme zu verweigern, wenn „die in Frage kommende Person die für die Ausübung ihrer Tätigkeit

erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht [besass]“, vgl. „Erste Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkam-

mergesetzes“, RGBl. I, S. 797. Zudem wurden mit der Verabschiedung der Verordnung alle zuvor gegründeten Verbände

aufgelöst und fortan vom Reichsverband des Deutschen Kunst- und Antiquitätenhandels mit Sitz in München vertreten, der

die Möglichkeit des Ausschlusses öffentlich begrüsste, vgl. Fuchs, Organisation und Ziele des Reichsverbandes des Deut-

schen Dunst- und Antiquitätenhandels, in: Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 31 (30.07.1933), S. 4. Der Reichsverband zeigte sich

darin erfreut, dass man untüchtige Elemente fernhalten und die Aufnahme als Mitglied von ganz bestimmten Bedingungen

abhängig machen [wollte]“. Es sei ein vorrangiges Ziel, die „Standesehre“ wieder herzustellen, da sich infolge der Inflation

„Elemente in den Kunsthandel eingeschlichen [haben], denen nicht nur jedes Kennertum, sondern auch vielfach die morali-

sche Befähigung ermangelt.“, ebd. Die Neuordnung des Kunsthandels wurde auch in der Zeitschrift Die Weltkunst diskutiert;

dort erläuterte der Vorsitzende Adolph Weinmüller die Notwendigkeit der Mitgliedschaft für die Berufsausübung, vgl.

Adolph Weinmüller, Bekanntmachung des Bundes der Deutschen Kunst- und Antiquitätenhändler Sitz München, in: Die

Weltkunst, Jg. VII/Nr. 52–53 (24.12.1933), S. 3; dazu vgl. Enderlein 2006, S. 74–75; Jeuthe 2006, S. 52.

354 Vor allem jüdische Kunsthändler, Sammler, Kunsthistoriker und Künstler sahen sich gezwungen, Deutschland zu verlas-

sen. So gaben neben Alfred Flechtheim sowohl Karl Nierendorf und I. B. Neumann infolge finanzieller Schwierigkeiten als

auch Walter Feilchenfeldt und Grete Ring ihre partnerschaftlichen Galeriebetriebe in Deutschland auf. Die Galerien hiessen

fortan Galerie Nierendorf und Graphisches Kabinett Günther Franke. Die Veränderungen der Geschäftsbeziehung zwischen

Karl Nierendorf und I. B. Neumann sowie zwischen Günther Franke und I. B. Neumann waren laut Jeuthe 2011, S. 110,

Anm. 98, nicht auf den beginnenden Nationalsozialismus, sondern auf die finanzielle Notlage infolge der Weltwirtschaftskri-

se zurückzuführen. Walter Feilchenfeldt, der nach Paul Cassirers Tod 1926 mit Grete Ring die Berliner Galerie Cassirer

weiterführte, emigrierte zunächst nach Holland, anschliessend nach England und liess sich schliesslich 1939 in der Schweiz

nieder, wo er 1948 eine neue Kunsthandlung gründete. Grete Ring zog nach England und gründete in London eine Filiale der

Firma Paul Cassirer, vgl. Wilhelm 1990, S. 149. Die Auktionshäuser Rudolph Lepke und Paul Graupe dagegen konnten

aufgrund einer Toleranz-Regelung trotz jüdischer Herkunft der Besitzer weiterhin ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen. Infolge

des Gesetzes zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (7. April 1933) verloren allein in den deutschen Museen etwa

35 Direktoren und Abteilungsleiter ihre Posten, vgl. die umfassende Liste bei Paul Ortwin Rave, Kunstdiktatur im Dritten

Reich [1949], hrsg. von Uwe M Schneede, Berlin 1987 sowie die Ergänzungen von Zuschlag 1995, S. 39, Anm. 9. Ebenfalls

von ihren Ämtern enthoben wurden zahlreiche Hochschullehrer an Kunstakademien und Universitäten, darunter auch Oskar

Schlemmer, Otto Dix und Max Beckmann, obwohl sie wie u. a. Emil Nolde, Erich Heckel, Lyonel Feininger eine Mitglied-

schaft in der RKbK erhielten, vgl. Jeuthe 2011, S. 54; zu den Entlassungen vgl. die Aufzählung der Akademieprofessuren bei

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werke und ihre Erzeuger, was sich in der Einrichtung von Schandausstellungen, der Magazinierung

von unerwünschten Werken und der Schliessungen von Ausstellungen widerspiegelte.355

Die moderne

Kunst verschwand nach 1933 jedoch nicht unmittelbar aus der öffentlichen Kunstszene; so lassen sich

bis in die 1940er Jahren vereinzelt öffentliche Ausstellungen und Versteigerungen mit Werken um-

strittener Künstler sowie private und staatliche An- und Verkäufe nachweisen.356

Zudem erhielten

einige in Deutschland verbliebene Künstler Zugang in die Reichskammer der bildenden Künste

(RKbK).357

Wie die Untersuchung der Verkaufspreise moderner Gemälde ab 1933 von Jeuthe zudem

deutlich macht, näherte sich das Preisniveau nach 1932 jenem der Zeit der Weimarer Republik an.358

So ist für die Jahre 1933–1934 gemäss Autorin nach dem durch die Weltwirtschaftskrise ausgelösten

Einbruch eine Aufwärtswende der Preise festzustellen, die mit dem damaligen wirtschaftlichen Kon-

junkturverlauf einherging: Während 1932 die Krise in Deutschland ihren Tiefpunkt erreichte, wuchs

die Weltwirtschaft ab Herbst 1932 wieder und hielt diese Tendenz auch während der Zeit des Natio-

nalsozialismus.359

Um 1934 schien sich auch das Preisniveau der modernen Gemälde wieder auf dem-

jenigen der Jahre der Weimarer Republik stabilisiert zu haben.360

Die Ursache für dergleichen Annähe-

rung erkennt die Autorin darin, dass die Situation vieler moderner Künstler gerade zu Beginn des Na-

tionalsozialismus noch nicht eindeutig geklärt war und zu einem widersprüchlichen Umgang mit deren

Werken und ihrer Rezeption geführt hat.361

Wie neuere Forschungen diesbezüglich unterstreichen, gab

Zuschlag 1995, S. 39, Anm. 10. Über diese Vorkommnisse berichtet die Zeitschrift Die Weltkunst, worin laut Enderlein seit

der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten häufiger polemische Artikel und Briefwechsel zwischen Künstlern und Natio-

nalsozialisten erschienen, in mehreren Ausgaben des Jahres 1933 kommentarlos.

355 Vgl. Jeuthe 2011, S. 320. Die Nachfolge der vorzeitig in den Ruhestand versetzten leitenden Museumsbeamten traten oft

Personen aus völkisch-nationalen Kreisen an, die die bestehenden Sammlungen neu ordnen und moderne Werke entweder

aus den Schauräumen in die Magazine verbannten oder in sogenannten „Schandausstellungen“ bzw. „Schreckenskammern“

präsentierten, ebd., S. 54. In der Absicht, Kunstwerke der Moderne zu diffamieren, fanden die ersten „Schandausstellungen“

ab April 1933 regelmässig in zahlreichen deutschen Städten statt; zu den ersten Ausstellungen gehörten: Städtische Kunsthal-

le, Mannheim, „Kulturbolschewistische Bilder“, 4.04.–05.06.1933; Badische Kunsthalle, Karlsruhe, „Regierungskunst 1918-

1933“, 8.04.-30.04.1933; Städtische Galerie, Nürnberg, „Schreckenskammer“, 17.04.–16.05.1933, Städtisches Museum,

Chemnitz, „Kunst, die nicht aus unserer Seele kam“, 14.05.–Juni 1933; Kunstverein, München, „Mannheimer Galerieankäu-

fe“, 25.0612.07.1933.; hierzu vgl. Jeuthe 2011, S. 54; Zuschlag 1995. Diese Ausstellungen können als Vorläufer der Münch-

ner Ausstellung „Entartete Kunst“ von 1937 angesehen werden. Die Ausstellungsmacher verfolgten dabei laut Jeuthe jedoch

keinen einheitlichen kunstpolitischen Kurs, da Werke desselben Künstlers gleichzeitig sowohl in den „Schandausstellungen“

als auch in den öffentlichen Museen präsentiert wurden. Ein Beispiel für das Nebeneinander von Diffamierung und Anerken-

nung stellte die ständige Einrichtung der „Schreckenskammer“ in der Staatlichen Galerie Moritzburg in Halle an der Saale

(27.11.1935–25.07.1937) dar; vgl. Jeuthe 2011, S. 55; Zuschlag 1995, S. 163–166.

356 Vgl. Jeuthe 2011, S. 320–32.

357 Vgl. Jeuthe 2011, S. 320–321; zur widersprüchlichen Situation vgl. Zuschlag 1995, S. 50–51.

358 Vgl. Jeuthe 2011, S. 321.

359 Die Nationalsozialisten erhielten bei ihrem wirtschaftlichen Aufbauprogramm Unterstützung durch einen schon vorhan-

denen konjunkturellen Aufschwung, der international zu beobachten war. Bis 1936 verlief die deutsche Konjunktur sogar

beinahe gleich der amerikanischen, wodurch der NS-Beschäftigungspolitik nur ein Teilbeitrag am Wirtschaftswachstum

zukam, vgl. u. a. Christoph Buchheim, Die Erholung von der Weltwirtschaftskrise 1932/33 in Deutschland, in: Jahrbuch für

Wirtschaftsgeschichte, Nr. 1 (2003), S. 13–26, 13, 17, 138–139.

360 Vgl. Jeuthe 2011, S. 61. Allerdings müssen veränderte Wechselkurse berücksichtigt werden; der Wert des US-Dollars

sank gegenüber der RM in den 1930er Jahren: 1925–1932 war ein US-Dollar etwa 4 RM wert, 1933-19345 nur noch ca. 2–3

RM. Damit lag der mittlere Preisbereich von 400 und 800 US-Dollar der Jahre 1925–1931 bei etwa 1676–3475, für die Jahre

1934–1937 bei 992–1992 RM. Dennoch kann laut Jeuthe 2011, S. 61, von einer Erholung der Preisstrukturen nach der Krise

und von einer langsamen Annäherung an das Preisniveau der Weimarer Republik gesprochen werden. Auch Wilhelm 1990,

S. 70, beobachtet für den Kunstauktionsmarkt ab dem Jahre 1935 eine Stabilisierung der Preise und der Nachfrage.

361 Vgl. Jeuthe 2011, S. 321. Zudem muss gemäss Jeuthe der gängigen Vorstellung bezüglich Preisentwicklung widerspro-

chen werden, dass die Widersprüche im Kunstleben des „Dritten Reichs“ durch die Radikalisierung der nationalsozialisti-

schen Kunstpolitik nach den olympischen Spielen Ende September 1936 aufgehoben waren. Auch wenn mit der Aktion

„Entartete Kunst“ – infolge derer Beschlagnahmungen, Diffamierungen sowie die „Verwertung“ und Verbrennung uner-

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es zumindest in den ersten Jahren der NS-Herrschaft noch Nischen für die moderne Kunst.362

Auch die

These von Enderlein, dass zeitgenössische Werke, die nicht der NS-Ideologie entsprachen, ab 1933

nicht auf dem offiziellen Markt verkauft oder erworben wurden, wird durch die Rechercheergebnisse

von Jeuthe abgeschwächt.363

Da die NS-Kunstpolitik keiner einheitlichen Stossrichtung folgte, wurden

gemäss Jeuthe auch nach 1933 Werke umstrittener Künstler auf dem öffentlichen Markt erworben und

in öffentlichen Verkaufsausstellungen privater Galerien präsentiert, obwohl ab 10. April 1935 für die-

se eine Anmelde- und Genehmigungspflicht durch die RKbK bestand.364

Laut Enderlein gelangten nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten bis zum Ausbruch des

Zweiten Weltkrieges – infolge der Abwanderung eines grossen Teils der jüdischstämmigen Bevölke-

rung aufgrund der fortschreitend diskriminierenden Gesetze – viele Kunstwerke sowohl aus alten

Sammlungen wie auch aus „Inflationssammlungen“ auf den Markt.365

Gemäss Autorin hatte dieses

erhöhte Aufkommen von Werken in diesem Zeitraum jedoch keinen gravierenden Einfluss auf die

Preise.366

Vielmehr waren die Jahre 1933–1939 von einem ausserordentlich stabilen offiziellen

Kunstmarkt mit geringer Volatilität gekennzeichnet.367

Während die meisten der zum Angebot stehen-

den Objekte aus dem mittleren Segment stammten und eine sehr gute Marktakzeptanz fanden, waren

Sensationspreise, wie sie noch Ende der 1920er Jahre üblicherweise bezahlt worden waren, nicht mehr

zu verzeichnen.368

Dies ist laut Enderlein jedoch ebenfalls auf den Mangel an hochwertigen Objekten

zurückzuführen.369

Als Ergebnis ihrer Studie hält Enderlein diesbezüglich fest, dass künstlerisch

hochwertige Objekte zu einem hohen Prozentsatz aus jüdischem Eigentum stammten und bei entspre-

chender Nachfrage sehr gute Erlöse erzielten.370

Dabei wurden auf den Auktionen beinahe ausschliess-

lich Altmeistergemälde und Werke deutscher Künstler des 19. Jahrhunderts verkauft, während expres-

sionistische oder avantgardistische Arbeiten aus den Privatsammlungen, die während der Weimarer

wünschter Werke durchgeführt wurden – eine organisierte Verfolgung der modernen Kunst im öffentlichen Bereich stattfand,

hatte diese keinen deutlichen Einschnitt in der Preisentwicklung zur Folge: Das Preisniveau von 1934 bis 1936 setzte sich

auch nach 1937 bis 1944 fort; 1938 und 1939 war sogar ein Anstieg über die generellen Werte zu verzeichnen.

362 Gemäss Jeuthe 2011, S. 321, wurde insbesondere die Anerkennung des Expressionismus als neue deutsche Kunst heftig

diskutiert.

363 Enderlein 2006, S. 74, erkennt darin die Ursache dafür, dass während der NS-Zeit altmeisterliche Gemälde den Kunst-

markt beherrschten und ab 1933 offiziell in Versteigerungen angeboten wurden.

364 Vgl. Zuschlag 1995, S. 43. Die von Jeuthe 2011, S. 61–62, erhobenen Daten zeigen, dass Gemälde von Max Liebermann

und Lovis Corinth auf dem Auktionsmarkt versteigert wurden und auch als „entartet“ diffamierte Künstler bei staatlichen An-

und Verkäufen berücksichtigt wurden. Zudem verkauften die Museen sowohl ihre Werke wie auch Werke aus ihren Samm-

lungsbeständen an deutsche Händler, u. a. von Franz Marc, Otto Dix oder Max Liebermann. Zu den Galerien, die bis 1937

Einzelausstellungen zeitgenössischer Künstler wie Lyonel Feininger, Emil Nolde, Otto Dix, Erich Heckel und Oskar

Schlemmer zeigen, zählten Ferdinand Müller, Karl Buchholz und Karl Nierendorf; letztgenannter zog sich ab Mitte 1938 in

eine „‚Private‘ Arbeits- und Präsentationsweise“ zurück und verkaufte zur Minimierung des Risikos seither moderne Kunst in

einem kleinen Abstellraum, v. a. an frühere Galeriekunden; vgl. Enderlein 2006, S. 119–120; vgl. ebenfalls dazu Anja Wal-

ter-Ris, Kunstleidenschaft im Dienst der Moderne. Die Geschichte der Galerie Nierendorf Berlin/New York 1920-1995,

Zürich 2003, S. 59–65, 69–73, 209, 262–263; Christian Saehrendt, „Die Brücke“ zwischen Staatskunst und Verfemung.

Expressionistische Kunst als Politikum in der Weimarer Republik, im „Dritten Reich“ und im Kalten Krieg, Stuttgart 2005,

S. 203.

365 Vgl. Enderlein 2006, S. 269.

366 Vgl. Enderlein 2006, S. 269.

367 Vgl. Enderlein 2006, S. 269.

368 Vgl. Enderlein 2006, S. 269.

369 Vgl. Enderlein 2006, S. 269.

370 Vgl. Enderlein 2006, S. 269.

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Republik entstanden waren, auf dem deutschen Kunstmarkt keine Absatzmöglichkeiten fanden.371

Dieses Fehlen moderner Werke für den untersuchten Zeitraum der NS-Herrschaft bis 1938 führt

Enderlein auf deren Kunstpolitik und dem damit zusammenhängenden erschwerten Umgang beim

Verkauf moderner Kunstwerke zurück.372

Gemäss Enderlein verkauften jüdische Sammler die als

„entartet“ bezeichnete Kunst über freie Händler und nicht auf öffentlichen Auktionen.373

Aus Mangel

an Absatzmöglichkeiten geschah dies häufig zu geringen Preisen, was die Autorin darauf zurückführt,

dass nach 1933 nur wenige Galeristen Ausstellungen mit avantgardistischer Kunst organisierten, wes-

halb Verkaufsresultate zeitgenössischer Kunst v. a. in – nur lückenhaft erhaltenen und bisher kaum

erforschten – Geschäftsunterlagen von Galerien und Kunsthandlungen nachzuweisen sind.374

So zeigt

z. B. Anfang 1935 die Versteigerung u. a. eines Teils der Sammlung von Ismar Littmann (1878–1934)

im Auktionshaus Max Perl, auf die das Fachblatt Der deutsche Auktionator seine Leserschaft als „all-

gemein interessierenden Sonderfall“ eigens hinwies, dass ein öffentliches Angebot umstrittener Künst-

ler zu dieser Zeit ein gewisses Risiko barg.375

____________________

371 Vgl. Enderlein 2006, S. 269.

372 Vgl. Enderlein 2006, S. 119. Laut Autorin ist diese Tatsache umso bemerkenswerter, als dass in der neueren Literatur

oftmals hervorgehoben wird, dass sich insbesondere jüdische Sammler der modernen Kunst verschrieben hätten, vgl. u. a.

Stefan Pucks, Von Manet zu Matisse – Die Sammler der französischen Moderne in Berlin um 1900, in: Ausst.-Kat. Manet bis

Van Gogh. Hugo Tschudi und der Kampf der Moderne, Berlin: Nationalgalerie, Staatliche Museen zu Berlin, 1996–1997;

München: Neue Pinakothek, Bayerische Staatsgemäldesammlungen, 1997, hrsg. von Johann Georg Prinz von Hohenzollern

und Peter-Klaus Schuster, München 1996, S. 386–390. Bei der hohen Anzahl der jüdischen Emigranten hätte sich dieser

Umstand gemäss Enderlein 2006, S. 119, auch in der Zusammensetzung der Auktionen zeigen müssen, was sich bei der

Überprüfung der Versteigerungen jedoch nicht bestätigte.

373 Dergestalt fanden laut Enderlein 2006, S. 74, die in der Weimarer Republik gefragten expressionistischen Kunstwerke

auf dem offiziellen Mark keine Käufer mehr.

374 Vgl. Enderlein 2006, S. 74.

375 Vgl. Der deutsche Auktionator, Nr. 6 (1935), S. 4–5. Der Sammlungsschwerpunkt des Breslauer Juristen Ismar Litt-

mann, der sich für die Gründung des Jüdischen Museums in Breslau und zeitgenössische regionale Künstler engagierte sowie

sich als Vorstand der Gesellschaft der Kunstfreunde in Breslau mehrfach an Ausstellungen moderner Kunst beteiligte, lag seit

Ende des Ersten Weltkrieges auf dem Expressionismus – insbesondere auf der Künstlervereinigung „Brücke“, vgl. Heuss

2008a, S. 69. Laut Autorin zwang bereits die Weltwirtschaftskrise den Sammler zur Übereignung von 50–60 Werken als

Sicherheit für Kredite an die Städtische Sparkasse in Breslau, von denen er 25 im Mai 1933 wieder auslösen, jedoch im Sep-

tember desselben Jahres die Versicherungsprämien für die übrigen schon nicht mehr aufbringen konnte, vgl. Muzeum Naro-

dowe Wroclaw, Gabinet Dokumentar, I/58, S. 336, 352–353. Am 23.09.1934 beging Ismar Littmann Suizid, was Heuss

2008a, S. 70, mit dem zunehmenden ökonomischen und politischen Druck – im März 1933 wurde bis auf wenige Ausnahmen

allen jüdischen Anwälten ihre Zulassung aberkannt – auf die jüdische Bevölkerung durch Angriffe der Nationalsozialisten

begründet. Am 26.–28.02.1935 kam es dann bei Max Perl zur Versteigerung von insgesamt 200 Werken aus der Sammlung

Littmann, davon 156 aus dem Eigentum der Witwe Käthe Littmann und des Sohnes Hans Littmann und 44 im Auftrag der

Breslauer Banken. Zwei Tage davor beschlagnahmte die Gestapo aufgrund von „kulturbolschewistischen Tendenzen“ jedoch

insgesamt 64 moderne Werke im Auktionshaus, darunter 18 Werke aus der Sammlung Littmann. Bis auf vier Gemälde und

14 Aquarelle, die der damalige Direktor der Nationalgalerie, Eberhard Hanfstaengel, in Verwahrung genommen hatte, wur-

den die übrigen Werke am 20. März 1936 verbrannt. Die ausgewählten Werke liess Eberhard Hanfstaengl fotografieren, diese

sind bis heute erhalten, vgl. Zentralarchiv der Stiftung Preussischer Kulturbesitz, Spec. 24, Bd. VII/3, S. 257–267. Bei diesen

Werken handelte es sich um je ein Gemälde von Karl Hofer, Franz Radziwill und zwei von Otto Mueller sowie 14 Aquarel-

len von Otto Dix, Erich Heckel, Willy Jaeckel, Otto Mueller, Max Pechstein, Franz Radziwill und Rudolf Schlichter, vgl.

Heuss 2008a, S. 71–21; Jeuthe 2011, S. 59; gemäss der Bibliographie der Auktionskataloge aus Deutschland, Österreich und

der Schweiz German Sales 1930-1945, S. 24, 208 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de), handelte es sich um fünf Gemälde und 16 Aquarelle. Bei den beschlagnahmten Gemälden handelte es sich um

Werke aus der Sammlung Littmann, die 1937 im Zuge der Aktion „Entartete Kunst“ aus den Beständen der Nationalgalerie

ausgesondert und auf der Münchner Ausstellung „Entartete Kunst“ ausgestellt wurden; die angegebene Provenienz lautete

„Nationalgalerie“. Nach dem Auffinden der beiden Inventare im Familienbesitz Ende der 1990er Jahre wurden die beiden

Gemälde von Otto Mueller, Zwei weibliche Halbakte (seit 1946 als Schenkung des Privatsammlers Josef Haubrich im Muse-

um Ludwig Köln) und Knabe vor zwei stehenden und einem sitzenden Mädchen (seit 1986 als Teil der Sammlung von Henri

Nannen, der es 1979 erworben hat, in der Kunsthalle in Emden), 1999 restituiert, von der Kunsthalle in Emden und dem

Museum Ludwig Köln wieder von den Erben zurückerworben, vgl. Heuss 2008a, S. 68–74; Koordinierungsstelle für Kultur-

gutverluste Magdeburg: Beiträge öffentlicher Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit Kulturgütern

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Für das Auktionsjahr 1933 konstatiert Enderlein eine ungewöhnlich hohe Anzahl an Versteigerungen

von Wohnungsauflösungen, die die Autorin auf die sich zuspitzenden politischen Umstände sowie die

damit zusammenhängende wirtschaftliche und existenzielle Unsicherheit zurückführt, infolge derer

zahlreiche jüdische Bürger Deutschland verliessen; allein aus Berlin emigrierten 1933 13‘000 Ju-

den.376

Der erhöhte Bedarf an Auktionaren führte in Berlin einerseits zur Neugründung mehrerer Auk-

tionshäuser, während andererseits spezialisierte Galerien infolge schwieriger Absatzmöglichkeiten

oder bevorstehender Emigration schliessen mussten.377

Zu den besonders aktiven Auktionsfirmen, die

sich auf Wohnungsauflösungen spezialisierten, zählten das Internationale Kunst- und Auktionshaus

sowie das Kunstauktionshaus Continental.378

Kennzeichnend für das Auktionsjahr 1933 war zudem die

ausgesprochen geringe Anzahl von sehr hochrangigen Werken sowie Angeboten von Spezialsamm-

lungen.379

Im Allgemeinen verlief laut Enderlein der Kunstmarkt 1933 trotz der Neuordnung des

Kunsthandels noch in relativ geordneten Bahnen, wobei auf dem Berliner Kunstmarkt eine Bevorzu-

gung holländischer Gemälde zu verzeichnen war, wie es ebenfalls im Rückblick auf das Jahr 1933 am

7. Januar 1934 in der Weltkunst heisst:380

Die Massstäbe für die Bewertung der Ereignisse auf dem Auktionsmarkt haben sich seit Jahren dauernd ver-

schoben, ohne dass es ganz leicht gewesen wäre, die klare Linie dieser Entwicklung festzustellen. Das Jahr

1933 hat nunmehr endgültig, nicht nur in dem durch die politische Umgestaltung eine eigene Stellung ein-

nehmenden Deutschland, gezeigt, dass eine Epoche des Überangebots und der Überbewertung in den Nach-

kriegsjahren, die auffallenderweise selbst bis in die Zeit schwerster Weltwirtschaftskrise und Deflation auf

dem Kunstmarkt anhielt und die in den Jahren 1931 und 1932 endlich in einem abrupten Preissturz mündete,

endgültig ihr Ende gefunden hat. Damit ist der Weg zu einer besinnlichen, dem inneren Werte des grösseren

wie auch kleineren Kunstwerkes angemessenen Bewertung, die sich von Modeströmungen abgesehen, etwa

auf dem Niveau der Vorkriegsjahre bewegt, geebnet.

[…]

Allerdings haben die letzten Jahre auch zu einer soziologischen Veränderung der Sammlerschichten geführt.

An die Stelle des intellektuellen, mit beharrlichem Ziel auf eine gewisse Vollständigkeit gerichteten Spezial-

Sammlers, der auf Grund enormer finanzieller Möglichkeiten auf Spitzenstücke abzielte, ist mehr und mehr

eine breitere Schicht anonymer Kunstfreunde getreten, deren Bestreben weder von ausschliesslicher Reprä-

sentationsabsichten noch absoluter „sammlerischer“ Leidenschaft bestimmt ist, sondern getragen von der

Liebe zum Einzelwerk, von der Freude an der Schaffung einer künstlerisch betonten Umgebung, die wieder

eine reibungslose Verbindung von alter und moderner Kunst zulässt.

Die Folgen sind auf allen Märkten spürbar. Kaum je sind in einem Jahre so wenig Spezialsammlungen auf

den Markt gekommen, da selbst in kaufkräftigen Kunstmetropolen die Absatzmöglichkeiten gefehlt hätten,

kaum je so wenig Spitzenstücke, deren Vertrieb vom Auktionsmarkt an den individuellen Spezialhändler ab-

aus ehemaligem jüdischen Besitz. In anderen Fällen, wie z.B. dem Gemälde Buchsbaumgarten von Emil Nolde, das heute im

Lehmbruck-Museum in Duisburg hängt, wurde die Restitution verweigert, vgl. ebd., S. 78–89.

376 Berlin war mit 160‘000 Mitgliedern die grösste jüdische Gemeinde im Deutschen Reich; vgl. Wolf Grunder, Judenver-

folgung in Berlin 1933–1935. Eine Chronologie der Behördenmassnahmen in der Reichshauptstadt, hrsg. von Reinhard

Rürup, Veröffentlichung der Stiftung Topographie des Terrors, Berlin 1996, zit. nach Enderlein 2006, S. 76; Tabelle zur

Emigration vgl. Aktennotiz Eppstein (ca. Oktober 1939), in: BArch, R 8150/47.

377 Zu den neuen Geschäften zählten das Auktionshaus Dr. Günther Deneke, das Kunst- und Auktionshaus Union und die

Auktionsfirma Münchener Altkunst; unter die aufgelösten Kunsthandlungen des Jahres 1933 fiel u. a. die Galerie Victor

Hartberg, deren Bestände an zeitgenössischen Gemälden am 11.10.1933 beim Internationalen Kunst- und Auktionshaus

versteigert wurden.

378 Vgl. Enderlein 2006, S. 76.

379 Dies ist laut Enderlein 2006, S. 77, auf eine veränderte Sammeltätigkeit zurückzuführen; hatte die Sammeltätigkeit frühe-

rer Generationen auf eine gewisse Vollständigkeit gezielt, trugen die Sammler nun Einzelwerke zusammen, die weniger der

Repräsentation als der eigenen Anschauung dienten. Als einzig bedeutsame Versteigerung des Berliner Kunstmarktes des

Jahres 1933 führt die Autorin die Versteigerung der Frankfurter Sammlung des Baron Albert von Goldschmidt-Rothschild

mit Schwerpunkt auf französischer Kunst des 18. Jahrhunderts vom 14.03.1933 bei Ball & Graupe auf.

380 Als Beleg führt die Autorin die Auktionstätigkeit des Auktionshauses Lepke an, die neun Versteigerungen mit haupt-

sächlich alten Meisterwerken – insbesondere holländischer und flämischer Schulen – veranstaltet.

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getreten wurde. Dafür ist das, was in den letzten Jahren mitleidig und ungerechtfertigt als „Mittelware“ abge-

tan wurde, wieder zu neuer Geltung gebracht worden: man braucht, ausser gute dekorative Einrichtungsge-

genstände, die, von der Fayence, dem Porzellan, dem antiken Möbel bis zu den den internationalen Ge-

schmack noch immer bestimmenden Dixhuitième-Arbeiten – Qualität vorausgesetzt – eine glatte Absatzmög-

lichkeit haben, nur an die Neubewertung der holländischen Kleinmeister des 17. Jahrhunderts zu erinnern, die

heute einer Grosszahl von Versteigerungen das Gepräge geben. Gewiss erscheinen auf diesem Gebiete – man

beachte nur die kürzlich hier veröffentlichte Ergebnisse der Amsterdamer Herbstauktionen – , verglichen mit

einzelnen Preisnotierungen der Vorkriegszeit, die Zahlen nicht mehr so hoch: aber der Vergleich hinkt, weil

er mit einer Zeit modischer Hochkonjunktur geführt wird, die nicht zuletzt durch die Entdeckerfreude Bodes

und die riesiegen Museumskäufe hergeführt worden war.

Von den einzelnen Märkten war naturgemäss Deutschland am ruhigsten. Die Hauptauktion des Jahres, die der

Sammlung Goldschmidt-Rothschild am 14. März, die eine Gesamtergebnis von etwa 300 000 Mark brachte,

blieb unerreicht, trotzdem sich seit dem Herbst eine ganz starke und gesunde Belebung, gerade in Hinsicht

der oben gekennzeichneten Zielrichtungen, bemerkbar machte und neben einer starken Absatzmöglichkeit für

„mittleres“ Kunstgut eine Verfestigung und vielfach Erhöhung des allgemeinen einsetzte.381

Auch gemäss Jeuthe kamen ab 1933 nur sehr wenige Konvolute zeitgenössischer Kunst auf den Auk-

tionsmarkt, was laut Autorin aber wahrscheinlich nicht nur auf die nationalsozialistische Kunstpolitik,

sondern auch auf die allgemein geringe Präsenz moderner Kunst zurückführen ist.382

Dies ist insofern

bemerkenswert, als dass der Kunsthandel der Weimarer Republik dem Entstehen modernen Kunst-

sammlungen ideale Voraussetzungen geboten hatte, da zeitgenössische Werke in grosser Anzahl zu

günstigen Preisen im Angebot gewesen waren.383

Für das Jahr 1934 stellt Enderlein eine Verfestigung

und Wiederaufwärtsbewegung des allgemeinen Preisniveaus fest, da die seit 1931 anhaltende Stagna-

tion einer stärkeren Nachfrage nach Kunstwerken und einer höheren Aufnahmefähigkeit beim Publi-

kum wich.384

Diese positive Tendenz ging laut Autorin mit einer allgemeinen konjunkturellen Auf-

wärtsentwicklung einher, die sich im Anstieg der Produktion von Verbrauchsgütern, einer erhöhten

Bautätigkeit und im Aktienindex äusserte.385

Jedoch beschränkte sich das Angebot auf dem Berliner

Kunstmarkt mit wenigen Ausnahmen auf mittlere Qualität.386

Die üblichen Preise waren dabei als eher

niedrig anzusehen und lagen deutlich unter 500 RM.387

Obwohl angesichts der hohen Auswanderungs-

zahlen – im Jahr 1934 emigrierten insgesamt 22‘000 Berliner Juden – zumeist niederländische Kunst-

werke von guter und mittlerer Qualität auf dem Berliner Kunstmarkt im Angebot waren, wurden diese

____________________

381 Die Weltkunst, Jg. VIII/Nr. 1 (7.01.1934), S. 1.

382 Vgl. Jeuthe 2011, S. 58–49.

383 Diese wurden jedoch die nicht in Auktionen, sondern in Galerien oder direkt bei den Künstlern angekauft. Laut Ender-

lein 2006, S. 73–74, standen einerseits viele dieser Sammlungen in den 1930er und 1940er Jahren aufgrund finanzieller Not-

lagen oder bevorstehender Emigrationen ihrer Besitzer wieder zur Veräusserung.

384 Vgl. Enderlein 2006, S. 79. Einen für den Kunstmarkt positiven Auftakt der Frühjahrssaison bildete dabei die Versteige-

rung des Kunstbesitzes des am 11.09.1933 verstorbenen Berliner Rechtsanwaltes Max Alsberg, vgl. Aukt.-Kat. 131, Paul

Graupe, Berlin / 29.–30.01.1934, online unter (23.11.2018): http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/graupe1934_01_29; er-

wähnt bei Anonym, Starker Berliner Auktionserfolg, in: Die Weltkunst, Jg. VIII/Nr. 5 (4.02.1934), S. 1.

385 Vgl. Enderlein 2006, S. 79.

386 Vgl. Enderlein 2006, S. 79.

387 Laut Enderlein 2006, S. 81, beliefen sich für alte Gemälde die normalen Preise auf unter 500 RM, die hohen Preise auf

über 1000 RM und die ausgezeichneten auf über 10‘000 RM, was jedoch sehr selten vorkam. Während für die vorangegan-

genen Jahre vor allem die Auktionshäuser Lepke und Graupe für den Berliner Kunstmarkt wichtig gewesen waren, gewann

das Internationale Kunst- und Auktionshaus, das sich zunächst auf Versteigerungen von Wohnungseinrichtungen konzentrier-

te und 1934 mehrere Auktionen mit ausgezeichneten Gemäldesammlungen veranstaltete, zunehmend an Bedeutung

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laut Enderlein vorzüglich aufgenommen.388

Die damit einhergehende Stabilisierung auf einem norma-

len Preisniveau war insofern bemerkenswert, als dass den Kunstmarkt 1934 ebenfalls durch staatliche

Eingriffe weitreichende Veränderungen trafen.389

Als weiteres Resultat für den untersuchten Zeitraum der NS-Herrschaft bis Kriegsausbruch führt

Enderlein an, dass in einigen Fällen auf Berliner Auktionen Kunstwerke jüdischer Herkunft hohe bis

höchste Preise erzielten.390

Die im Zusammenhang der Wiedergutmachungspraxis zugrunde gelegte

Annahme, dass Objekte jüdischer Provenienz in der Regel zu „Schleuderpreisen“ verkauft wurden,

kann laut Enderlein in Bezug auf Versteigerungen hochrangiger Werke in Berliner Kunstauktionshäu-

sern in diesem Zeitraum nicht bestätigt werden, denn ausschlaggebend für den Preis war bei entspre-

chender Nachfrage weiterhin die Qualität.391

Die Ergebnisse der Recherche zeigen gemäss Enderlein,

dass trotz versuchter wirtschaftlicher Einflussnahme durch die Nationalsozialisten die Preisgestaltung

bei öffentlichen Versteigerungen immer noch auf der grundsätzlichen marktwirtschaftlichen Gesetz-

mässigkeit – die Regulierung des Preises über Angebot und Nachfrage – basierte.392

Darüber hinaus

waren die Kunsthändler um einen höchstmöglichen Gewinn bestrebt, da sich ihre Provision aus den

____________________

388 Vgl. Statistik zur Emigration vgl. Tabelle nach Aktennotiz Eppstein (ca. Oktober 1939), in: BArch, R 8150/47 (Reichs-

vereinigung der Juden).

389 Nachdem 1933 die RKbK gegründet wurde, ist gemäss der ersten „Anordnung zum Schutz des Berufes und der Berufs-

ausübung der Kunst- und Antiquitätenhändler“ vom 4. August 1934 jeder Kunsthändler im Deutschen Reich verpflichtet,

Mitglied dieser Kammer zu sein und seinen Geschäftsbetrieb deren Kontrolle zu unterstellen. Die Mitgliedschaft umfasst

zum einen die Anmeldung der Auktionen, wobei es sich die RKbK vorbehält, Kunstwerke von nationalem Interesse mit

einem Exportgut zu belegen; zum anderen die Abgabe einer Ergebnisliste mit Angaben zu Zuschlagpreisen und einzelnen

Erwerbungen, die v. a. der Erhebung der Abgabe eines Teils des Erlöses an die RKbK dient, vgl. Heuss 2008b, S. 75; ebd.,

1998, S. 49–61. Die Hauptaufgabe der RKbK liegt laut Heuss jedoch in der Ausschaltung jüdischer Kunsthändler und Auk-

tionatoren, denn der „Arierausweis“ ist Bedingung der Mitgliedschaft, vgl. Heuss 2008b, S. 75. Mit dem verabschiedeten

Reichskulturkammergesetz ist es fortan möglich, „alle unliebsamen und schädlichen Elemente auszuschalten“, vgl. Anonym,

Auf diese Weise ist es möglich geworden alle unliebsamen und schädlichen Elemente auszuschalten, in: Germania,

16.11.1933. Dergestalt werden jüdische Kunsthändler und Auktionatoren bereits in den frühen 1930er Jahren ausgeschlossen;

gleichbedeutend mit einem Berufsverbot gilt der Ausschluss sowohl für Kunsthändler jüdischer Herkunft als auch für soge-

nannte „Mischlinge“ sowie Personen, die mit Juden verheiratet waren, vgl. Heuss 2008b, S. 75. Der Öffentlichkeit mitgeteilt

werden diese Meldungen im „Mitteilungsblatt der Reichskulturkammer“. Oftmals ist dabei die gesamte Familie von den

Repressionen betroffen, da viele jüdische Kunsthandlungen einen Familienbetrieb darstellten, vgl. ebd. Als Resultat sind

Anfang 1937 noch 50 Personen jüdischer Herkunft Mitglied der RKbK, davon besitzen 17 v. a. gut etablierte Kunsthändler

eine Sondergenehmigung zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit. 1938 werden 688 aus dem gesamten Deutschen Reich von der

Kammer abgelehnt. Davon stammt die Hälfte aus Berlin (303 Personen), der Rest aus München (83), Frankfurt (42), Ham-

burg (27) und anderen Städten. Laut Heuss 2008b, S. 75–76, und Enderlein 2006, S. 73, ist die Ausschaltung jüdischer

Kunsthändler 1938 weitgehend abgeschlossen. Die darauffolgende zwangsweise „Arisierung“ jüdischer Kunsthandlungen

führt laut Heuss dazu, dass die Besitzer ihre gesamten Warenbestände im Deutschen Reich verkaufen müssen, um Reichs-

fluchtsteuer, Judenvermögensabgabe und andere diskriminierende Steuern sowie ihre Emigration bezahlen zu können (ab

dem 18.05.1934 wird die 25% Reichsfluchtsteuer auf ein Vermögen von 50 000 RM ausgeweitet, vgl. Einleitung German

Sales 1930–1945, S. 20 [online unter (20.04.2018): German Sales 1930 - 1945 - archiv.ub.uni-heidelberg.de]). Solche ge-

waltsame Auflösungen beeinflussen laut Heuss auch die Preisgestaltung: Das Überangebot von insbesondere kunstgewerbli-

chen Objekten wie Möbeln, Porzellan und Ostasiatika führt zu Preisminderungen, die durch das Wegfallen der jüdischen

Klientels verstärkt wird, vgl. Heuss 2008b, S. 77. Um sich im Exil eine neue Existenz aufzubauen, nutzen zahlreiche jüdische

Kunsthändler dabei ihre internationalen Kontakte, wie u. a. Walter und Marianne Feilchenfeldt, die in Berlin gemeinsam mit

der Kunsthistorikern Grete Ring die Firma Paul Cassirer weitergeführt haben. Nachdem Walter Feilchenfeldt am März 1933

persönlich erlebt hatte, wie eine Auktion des ebenfalls jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim in Düsseldorf vom

„Kampfbund für deutsche Kultur“ gewaltsam aufgelöst wurde, emigriert er noch im selben Jahr in die Schweiz. Vgl. Hand-

schriftlicher Eintrag im Exemplar der Kunstbibliothek Köln aus dem Eigentum Dr. Eduard Plitzsch, Y Helbing 1933, unter

Losnummer 141, vgl. Heuss 2008b, S. 80, Anm. 13 sowie Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 41: „Versteigerung durch National-

sozialisten unterbrochen“.

390 Vgl. Enderlein 2006, S. 269.

391 Vgl. Enderlein 2006, S. 270.

392 Vgl. Enderlein 2006, S. 270.

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Erlösen ergab – unabhängig, ob es sich um jüdisches oder nichtjüdisches Eigentum handelt.393

Diese

Erkenntnis lässt sich laut Enderlein jedoch weder auf Hausratsversteigerungsfirmen noch auf freihän-

dige Verkäufe übertragen; diesbezüglich ist die Aktenlage ungenügend.394

Wie Enderlein in diesem Zusammenhang ausführt, wurde die Preisbildung massgeblich davon be-

stimmt, ob ein Kunstwerk in einer Auktion oder über einen freien Händler verkauft wurde; so mussten

laut Autorin jüdischstämmige Sammler, zur Veräusserung ihrer Sammlungsbestände gezwungen wa-

ren, um finanzielle Abgaben wie Judenvermögensabgabe und Reichsfluchtsteuer zu leisten, die aus

Zeitgründen über freie Händler verkaufen, weshalb sie oft nur geringe Erlösen erzielen konnten.395

Zudem werden bei auf Wohnungseinrichtungen spezialisierten Auktionshäusern, die als Reaktion auf

die zunehmende Emigration von Juden und Nichtjuden seit 1933 gehäuft entstanden waren, neben

Hausrat in geringem Masse auch Werke bildender Kunst angeboten; mit wenigen Ausnahmen handelte

es sich dabei um Gemälde und Papierarbeiten von geringerer kunsthistorischer Bedeutung.396

Für der-

gleichen versteigerte Wohnungseinrichtungen, Hausratsgegenstände und Kunstobjekte wurden gemäss

Enderlein zum Teil ausserordentlich niedrige Preise bezahlt, die man tatsächlich als „Schleuderpreise“

bezeichnen kann, jedoch nicht nur jüdisches, sondern auch nichtjüdisches Eigentum betrafen.397

Wie

die erhaltenen Versteigerungsprotokolle aus dem Landesarchiv Berlin, worin die Kunstwerke ver-

zeichnet sind, zeigen, haben die Eigentümer ihren hochwertigen Kunstbesitz nicht in dasselbe Aukti-

onshaus wie ihren Hausrat eingeliefert, sondern gaben diesen in ein Kunstauktionshaus, um einen hö-

heren Preis zu erzielen.398

Dies zeigen gemäss Enderleins Rechercheergebnissen auch die Erwähnun-

gen in Fachzeitschriften bzw. Auktionskatalogen.399

Während solche Auktionshäuser, die auf Woh-

nungseinrichtungen spezialisiert waren, den Berliner Kunstmarkt zunehmend dominierten, traten die

Kunstauktionen in den Hintergrund, was laut Autorin auch durch den Umstand zu erklären ist, dass

seit 1938 alle jüdischen Kunsthändler, die einen hohen Anteil der in Berlin zugelassenen Kunsthändler

ausgemacht hatten, von ihrer Geschäftstätigkeit ausgeschlossen waren.400

Auch wenn laut Enderlein im Zeitraum der NS-Herrschaft für Kunstwerke aus jüdischem Besitz

marktübliche, zum Teil sogar aussergewöhnlich hohe Preise gezahlt wurden, prägte die Diskriminie-

rung der jüdischstämmigen Bevölkerung auch den Kunstmarkt, insofern der grösste Teil der Verkäufe

____________________

393 Vgl. Enderlein 2006, S. 270.

394 Vgl. Enderlein 2006, S. 270. Die im Landesarchiv Berlin vorhandenen Akten über Berliner Auktionshäuser können

aufgrund der lückenhaften Quellenlage nur einen Einblick bieten; sie lassen aber keine genauen Aussagen über die tatsächli-

chen Verhältnisse zwischen Verkäufen in Auktionen und durch freie Händler bzw. in Hausratsversteigerungsfirmen zu.

395 Vgl. Enderlein 2006, S. 270.

396 Vgl. Enderlein 2006, S. 270.

397 Vgl. ebd. So geben die Versteigerungsprotokolle des Auktionshauses Gerhard Harms in zahlreichen Fällen darüber

Auskunft, ob es sich um nichtjüdischen oder jüdischen Besitz handelt und welche Preise gezahlt werden, vgl. LAB, A

Rep.243-04, Reichskammer der bildenden Künste, Landesleitung Berlin, Nr. 17-21.

398 Vgl. Enderlein 2006, S. 271.

399 Vgl. Enderlein 2006, S. 271. Das Auktionshaus Gerhard Harms, in dem auch die komplette Einrichtung der Villa Graetz

und ein Teil der Sammlung versteigert wurde, steht stellvertretend für eine Reihe von Versteigerungsfirmen, die auf Woh-

nungseinrichtungen spezialisiert waren, aber nur sehr selten bedeutenden Kunstbesitz anboten.

400 Vgl. Enderlein 2006, S. 271.

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ohne den Nationalsozialismus gar nicht stattgefunden hätte.401

Wären jüdische Sammler nicht auf-

grund der geforderten Steuerzahlungen bzw. Vorbereitungen für ihre Emigration gezwungen gewesen,

ihre Vermögen und damit auch ihre Kunstobjekte zu veräussern, hätten sie diese – wenn überhaupt –

zu einem selbst gewählten Zeitpunkt verkaufen können.402

Auch wenn für künstlerisch hochrangige

Werke zwar marktkonforme Preise bezahlt wurden, stellt sich laut Autorin zudem die Frage, inwiefern

den jüdischen Einlieferern der Erlös überhaupt ausbezahlt wurde; so ist bekannt, dass bereits in den

ersten Jahren der NS-Herrschaft Auszahlungen auf Sperrkonten erfolgten, von denen Juden nur in sehr

begrenztem Masse Geld abheben konnten.403

Die Rechtsprechung geht grundsätzlich davon aus, dass

Juden nach dem Erlass der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember

1938 nicht mehr frei über das Geld aus Verkäufen verfügen konnten.404

Infolgedessen ist es gemäss

Enderlein nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges eine bis heute gültige Verpflichtung des deut-

schen Staates, das an den Juden verübte Unrecht durch Rückgaben bzw. Entschädigungszahlungen

wieder gutzumachen.405

Laut dem Projekt German Sales 1930–1945. Art Works, Art Markets, and Cultural Policy (2010–

2012) lässt sich die Entwicklung des Auktionsmarktes in Deutschland von 1930 bis 1945 grob in drei

Zeitabschnitte unterteilen, deren Grenzen zum einen durch die „Machtergreifung“ der Nationalsozia-

listen, zum anderen durch den Beginn des Zweiten Weltkrieges angezeigt werden.406

Infolge der im

Oktober 1929 sich entwickelnden Weltwirtschaftskrise kam es in Deutschland zu sinkenden Exporten,

massiven Einbrüchen im Binnenhandelsaufkommen sowie zur Deflation, was Arbeitslosigkeit und

sinkende Einkommen mit sich brachte.407

Entgegen der oftmals daraus abgeleiteten Annahme einer

Belebung des Auktionsmarktes – da viele Sammler aufgrund der schlechten Wirtschaftslage zu Ver-

äusserungen gezwungen waren, was zu einem hohen Angebot mit niedrigen Preisen geführt habe –

konnte aufgrund der im Rahmen des Projekts German Sales 1930–1945 ermittelten Auktionskataloge

nachgewiesen werden, dass sich für diesen Zeitraum eine deutliche Abnahme der in Deutschland ver-

öffentlichten Auktionskataloge verzeichnen lässt.408

Ebenfalls kann festgestellt werden, dass dieser

Rückgang der Veröffentlichungen mit dem Rückgang der Tätigkeit von Auktionshäusern korrelierte,

wie Der deutsche Auktionator 1931 die Nachwirkungen der Weltwirtschaftskrise beklagte.409

Noch

____________________

401 Vgl. Enderlein 2006, S. 271.

402 Vgl. Enderlein 2006, S. 271.

403 Vgl. Enderlein 2006, S. 271.

404 Vgl. Enderlein 2006, S. 271; vgl. hierzu Tilmann Bezzenberger, Albert J. Rädler et. al. (Hrsg.), Vermögen in der ehema-

ligen DDR. Handbuch zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, Loseblatt-Ausgabe, Herne und Berlin, 1991.

405 Vgl. Enderlein 2006, S. 272.

406 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 30 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de).

407 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 30 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de).

408 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 31 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de). Obwohl auch vereinzelt neue Auktionshääuser gegründet werden, wie u. a. 1932 Schönemann in Düsseldorf,

die ihre Eröffnung damit begründen, dass in Zeiten der Not der Bedarf nach Versteigerungen steige, lässt sich daraus keine

allgemeine Tendenz ableiten, vgl. ebd.

409 Beklagt wird der durch die Finanzkrise und den Einsatz geliehenen Geldes ausgelöste Einbruch im Kunsthandel und im

Auktionswesen: Die Kapitalentziehung habe auch die grossen Versteigerungshäuser getroffen, die alle zu sehr auf hochprei-

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stärker zeigte sich der Rückgang an veröffentlichten Katalogen und tätigen Auktionshäusern von 1932

auf 1933 und nochmals von 1933 auf 1934. Über den Rückgang hinaus muss laut Autoren des Projekts

German Sales 1930–1945 die Kunstpolitik der Nationalsozialisten zudem als massiver Eingriff gele-

sen werden, infolgedessen es zu erheblichen Umwälzungen auf dem Auktionsmarkt gekommen ist;

mit den ersten Boykotten jüdischer Unternehmen 1933 und 1934 emigrierte eine Reihe jüdischer Auk-

tionatoren, und viele Auktionshäuser waren zur Aufgabe gezwungen.410

Zugleich kamen einerseits

durch diese erste „Arisierungswelle“ zahlreiche Sammlungen auf den Markt, andererseits führten die

Emigrationen zu etlichen Wohnungsversteigerungen, die einigen der neugegründeten Auktionshäuser

ein neues Betätigungsfeld boten.411

Ebenfalls entfielen gleichzeitig grosse Käuferschichten.412

Ein An-

stieg der Auktionstätigkeit oder ein Überangebot durch Zwangsverkäufe wegen Auswanderung lassen

sich nicht beobachten, was die Autoren damit begründen, dass viele jüdische Emigranten ihre Kunst-

werke auch über Kunsthandlungen oder privat verkauften.413

Auch der nachfolgende konjunkturelle

Aufschwung lässt sich im Auktionswesen der Jahre 1935–1937 mit Blick auf die veröffentlichten

Auktionskataloge nicht bestätigen; während sich die Zahl von 112 Katalogen (1934) auf 120 (1935)

leicht erhöhte, wurden 1936 nur 108 Kataloge publiziert.414

Ebenfalls blieb mit 30 im Jahr 1934, 34 im

folgenden Jahr und 28 im Jahr 1936 die Zahl der tätigen Auktionshäuser relativ konstant.415

Bis

Kriegsbeginn sanken dann sowohl die Anzahl Veröffentlichungen als auch die der tätigen Auktions-

häuser; 1938 wurden lediglich noch 85 Kataloge von 26 Auktionshäusern herausgegeben, im Ver-

gleich dazu waren es 1930 235 Kataloge von 54 Versteigerungsfirmen. 416

Für den Berliner Auktionsmarkt zu Beginn der 1930er Jahre lässt sich festhalten, dass er mit 21

Auktionshäusern 1930 mehr als ein Drittel der Auktionsfirmen Deutschlands umfasste und diese mit

sige Kunstobjekte gesetzt hätten, obwohl in Berlin und Deutschland selbst nur wenige kaufkräftige Sammler vorhanden

seien, vgl. Anonym, Ruhm muss billiger werden! Berliner Kunsthandel – ein Abbild der schlechten Zeit, in: Der deutsche

Auktionar, Bd. 2/Nr. 17–18 (1931), S. 99.

410 Als Beispiele werden Dr. Günther Deneke und das Kunstversteigerungshaus Union in Berlin sowie die Alskunst GmbH

in München aufgeführt, jedoch verdingen sich hier laut Autoren auch zahlreiche illegale Wohnungsauflöser, vgl. Einleitung

German Sales 1930–1945, S. 31 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-heidelberg.de); hierzu

vgl. Enderlein 2006, S. 76.

411 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 31 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de);

412 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 31 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de).

413 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 31 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de); Angelika Görnandt, The Development of the Art Market in Berlin between 1939 and 1945, in: Nancy H.

Yeide, Vitalizing memory. International perspectives on provenance research, Washington 2005, S. 162–164.

414 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 32 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de). Laut Autoren ist die deutsche Wirtschaftsentwicklung der folgenden Jahre gekennzeichnet durch den kon-

junkturellen Aufschwung infolge der sogenannten Wehrwirtschaft, der die Rüstungsindustrie ab 1937 weiter ankurbelt und

zum Rückgang der Arbeitslosenzahlren führt. Allerdings ist der Handel mit dem Ausland aufgrund der Devisenbewirtschaf-

tung und hoher Zölle eingeschränkt, vgl. ebd; ebenfalls hierzu vgl. Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 119ff.

415 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 32 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de). Der deutsche Versteigerer beklagt, dass gegenüber Frankreich, Holland und England, wo sehr hohe Preise

erzielt würden, in Deutschland nur wenig Auktionsgut bei konstanten Preisen auf den Markt käme, vgl. Der deutsche Auktio-

nar, Bd. 7 (Dezember 1936), S. 133.

416 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 32 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930 - 1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de).

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105 Katalogen beinahe die Hälfte der 235 Auktionskataloge dieses Jahres publizierten.417

Wie bereits

für den gesamten deutschen Kunstmarkt lässt sich aus dem Bestand der durch die Auktionskataloge

vertretenen Auktionshäuser vor allem ein deutlicher Rückgang feststellen, sowohl die bestehenden

Berliner Auktionshäuser als auch die veröffentlichten Kataloge betreffend.418

Auch diese Beobach-

tung widerlegt die bisherige Annahme419

, dass mit der Weltwirtschaftskrise vermehrt Sammler zum

Verkauf gezwungen waren und damit zahlreiche Kunstobjekte sowie hochwertiges Mobiliar den

Markt überschwemmten, was zu Gründungen neuer Kunsthandlungen und Auktionshäuser führte –

etwa in Berlin 1929 das Auktionshaus des Westens, die Internationale Kunst- und Auktionshaus

GmbH oder das Kunsthaus Continental.420 1933 waren lediglich noch 14 Versteigerungshäuser von

den Berliner Auktionshäusern aktiv und die Zahl der publizierten Kataloge war um fast die Hälfte auf

58 zurückgegangen.421

Die massiven Eingriffe durch die nationalsozialistische „Machtergreifung“

schlugen sich in relativ geringem Masse auf diese Zahlen aus; von 1933 auf 1934 sank die Anzahl der

Auktionshäuser auf 11 und jene der publizierten Kataloge auf 48. 422

In der Folge blieben diese beiden

Zahlen bis 1935/1936 relativ konstant, gingen 1937/1938 leicht zurück bis 1939 lediglich noch fünf

Kataloge publizierende Häuser agierten.423

d) Zeitpunkt des Verkaufsentscheids

Für die Auktion bei Max Perl vom 18./19. Mai 1933 existieren nach bisherigem Kenntnisstand weder

Informationen zum Versteigerungsauftrag bzw. dessen Datum noch Akten zur Auktion sowie den ____________________

417 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 34 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de).

418 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 34–35 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - ar-

chiv.ub.uni-heidelberg.de).

419 Vgl. Wilhelm 1990, S. 60–61; Enderlein 2006, S. 73–74. Ebenfalls hält Stefan Pucks (2011) fest, dass die Auktionshäu-

ser als Gewinner des Umbruchs von 1933 gewertet werden müssen, da eine grossen Zahl an Haushaltsgegenständen, darunter

auch Gemälde, plötzlich auf den deutschen Markt kamen, vgl. Stephan Pucks, Zur Topografie des Berliner Kunsthandels

1918-1945, in: Ausst.-kat. Gute Geschäfte. Kunsthandel in Berlin 1933-1945, Berlin: Aktives Museum Faschismus und

Widerstand, im Centrum Judaicum 2011, Berlin: 2011, S. 17–19, 19. Neben dem Traditionshaus Graupe/Lange sowie den

Aufsteigern Leo Spik mit seinem Versteigerungshaus Union oder Dr. Walther Achenbach in Charlottenburg, profitieren

gemäss Pucks bis 1936 auch traditionsreiche Häuser mit jüdischen Besitzern von den Notverkäufen der Emigranten, die –

vielleicht aus Solidarität, vielleicht aus Hoffnung auf grössere Erlöse – diesen den Versteigerungsauftrag übergaben, vgl. ebd.

Als Beispiele führt er das Auktionshaus Max Perl und das Internationale Kunst- und Auktionshaus an, dessen Inhaber Dr.

Ernst Mandebaum und Peter Paul Kronthal die Auktionen nach dem Verbot von Versteigerungen durch juristische Personen

1935/1936 unter eigenem Namen fortführten, vgl. ebd.

420 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 34–35 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - ar-

chiv.ub.uni-heidelberg.de).

421 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 35 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de).

422 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 35 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de). Infolge dieser massiven Eingriffe kommt es bereits in diesem Zeitraum zu erheblichen Umwälzungen im

Berliner Auktionsmarkt; so sind um 1933 mit dem Antiquariat S. Martin Fraenkel, dem Auktionshaus Kurt Meyer, Dr. Gün-

ther Deneke, dem Kunsthaus Continental, dem Kunst-Auktionshaus Keller & Reiner GmbH, Leo Liepmannssohn, Martin

Breslauer oder Rud. Elsas etliche bedeutende Auktionshäuser zur Aufgabe ihres Betriebes gezwungen. Im Gegenzug etablie-

ren sich neue, oft umsatzstarke Auktionshäuser wie Dr. Wahlter Achenbach und das Kunstauktionshaus Union. Gleichzeitig

gelingt es einigen jüdischen Auktionatoren, Ausnahmeregelungen für die Weiterfühung des Betriebes zu erwirken u. a. Paul

Graupe, die Internationale Kunst- und Auktionshaus GmbH oder Hollstein & Puppel, vgl. ebd.

423 Vgl. Einleitung German Sales 1930–1945, S. 35 (online unter [20.04.2018]: German Sales 1930-1945 - archiv.ub.uni-

heidelberg.de).

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 79

Vorbereitungen und Einlieferern. Die Vorbesichtigungen sind im dazu erschienenen Auktionskatalog

knapp eine Woche vor Auktionsbeginn für den 13., 15., 16. und 17. Mai 1933 angekündigt. Der erste

Hinweis findet sich am 23. April 1933 in der Weltkunst (siehe Kap. III. 3. a. Auktion Nr. 180 bei

Max Perl vom 18./19. Mai 1933).424

Der detaillierte Katalog, der in der Avalun-Presse Hellerau ge-

druckt wurde und 65 Seiten umfasst, weist selbst keine Informationen zum Erscheinungsdatum auf

und enthält auch keine Abbildungstafeln, obwohl dies, wie erwähnt, in den letzteren zwei der vier

Vorankündigungen so vermerkt ist (siehe ebd.).425

Im Katalog findet sich eine sachliche Beschreibung,

die alle wichtigen Charakteristika der darin aufgezähten Gegenstände erwähnt und einem einheitlichen

und gattungsspezifischen Schema folgt; zudem sind bei allen Nummern, wie ebenfalls erwähnt, Schät-

zungspreise vermerkt. So werden z. B. bei den Grafiken der Name des Urhebers bzw. die Angabe des

Stilcharakters, Titel (Beschreibung und Exegese zusammengezogen), Material und Masse angegeben.

Darüber hinaus finden sich z.T. Ergänzungen zu Signaturen, bekannten Provenienzen (z.B. Sammler-

stempel), Werkverzeichnissen, bei Druckgrafik zu Auflage und (Druck-)Zustand u.ä. Der physische

Zustand der Werke wird punktuell erwähnt, und einzelne Beschädigungen werden ausgewiesen. Der

Katalog zeugt in den Detailangaben von bester Kenntnis der Werke. Vieles spricht dafür, dass Curt

Glaser massgeblich an der Erstellung des Katalogmanuskripts beteiligt war. Dass unter den 1333 Lo-

sen ein paar Nummern fehlen (326–361, siehe Kap. III. 3. a. Auktion Nr. 180 bei Max Perl vom

18./19. Mai 1933) und teilweise nur ungefähre Mengenangaben bei Konvoluten gemacht werden,

könnte dafür sprechen, dass der Katalog in Eile entstanden ist. So werden sowohl bei den Büchern wie

auch Kunstwerken mehrere Exemplare ohne weitere Charakterisierung oder Benennung einzelner

Titel in einem Los zusammengefasst und die Anzahl mit „ca.“ angegeben.426

Als Beispiele seien fol-

____________________

424 Vgl. Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 17 (23.04.1933).

425 Vgl. den Vermerk „Abb.“ in: Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 19 (7.05.1933) sowie ebd., Jg. VII/Nr. 20 (14.05.1933); in den

ersten beiden Vorankündigungen vom 23.04.1933 und 30.04.1933 fehlt dieser Vermerk.

426 Vgl. u. a. Los 467 (7 Farbstiche); Los 651 (28 Stiche); Los 655 (9 Blätter gestochene Ansichten von J. Haas); Los 686

(180 Kupferstiche), Los 687 (über 30 graphische Blätter); Los 732 (11 Bl. Radierungen von Max Beckmann); Los 733 (11

Bl. Radierungen); Los 734 (12 Bl. Radierungen von Max Beckmann); Los 735 (10 Bl. Lithographien und 5 Bl. Holzschnitte

von Max Beckmann); Los 840 (4 Zeichnungen von Corot); Los 867 (14 Zeichnungen von Ernst Fröhlich); Los 882 (3 Aqua-

relle von Erich Heckel); Los 884 (3 Bleistiftzeichnungen); Los 892 (4 Radierungen von Erich Heckel); Los 898 (4 Lithogra-

phien von Erich Heckel); Los 914 (3 Zeichnungen von Fritz Hildebrandt); Los 925 (14 Bl. Landschaften von Hiroshige); Los

926 (15 Bl. Landschaften von Hiroshige); Los 934 (35 Bl. Schauspielszenen und Schauspielerbrustbilder von Toyokuni); Los

935 (35 Bl. Schauspielszenen und Schauspielerbrustbilder von Toyokuni); Los 936 (35 Bl. Schauspielszenen und Schauspie-

lerbrustbilder von Toyokuni); Los 937 (35 Bl. Schauspielszenen und Schauspielerbrustbilder von Toyokuni); Los 938 (35 Bl.

Schauspielszenen und Schauspielerbrustbilder von Toyokuni); Los 941 (6 aquarellierte Tuschzeichnungen); Los 942 (6

Auarelle); Los 952 (6 Mappen); Los 983 (4 Radierungen von Paul Kleinschmidt); Los 1005 (5 Bl. Lithographien von Oskar

Kokoschka); Los 1034 (5 Blatt Lithographien von Max Liebermann; Los 1040 (3 Bl. Radierungen und 3 Bl. Lithographien

von Max Liebermann); Los 1053 (10 Holzschnitte von F. Masereel), Los 1073 (6 Bl. und Titelbl. Radierungen von Adolph

Menzel); Los 1074 (4 Bl. Radierungen auf Japan und 1 Lithographie auf Kupferdruck von Adolph Menzel); Los 1077 (2

Kohle- und 1 Bleistiftzeichnung von Otto Modersohn); Los 1194 (5 Bl. Lithographien auf Kunstdruck von Edvard Munch);

Los 1195 (3 Bl. Lithographien auf Kunstdruck von Edvard Munch); Los 1205 (2 Radierungen und 3 Holzschnitte von E.

Orlik); Los 1210 (3 Aquarelle von Max Pechstein); Los 1219 (7 Federzeichnungen von Max Pechstein); Los 1121 (4 Kohle-,

Feder- und Buntstiftzeichnungen von Max Pechstein); Los 1124 (3 Aquarelle von Max Pechstein); Los 1225 (3 Feder- und

Bleistiftzeichnungen von Max Pechstein); Los 1226 (3 Buntstift-, Kohle- und Federzeichnungen von Max Pechstein); Los

1232 (4 Lithographien von Max Pechstein); Los 1236 (2 Bl. Radierungen un 1 Holzschnitt von Max Pechstein); Los 1239 (4

Holzschnitte von Max Pechstein); Los 12553 Pastell- und Kohlezeichnungen von A. Rassenfosse); Los 1277 (2 Bl. Aquarel-

le und 1 lavierte Federzeichnung von J. Schnorr von Carolsfeld); Los 1280 (3 Bleistiftzeichnungen von M. von Schwind);

Los 1283 (13 z. T. farbige Lithographien von R. Seewald); Los 1284 (21 Radierungen von R. Seewald); Los 1285 (21 Holz-

schnitte von R. Seewald); Los 1290 ) 8 Bl. Lithographien von Max Slevogt); Los 1294 ( 1 Alagraphie und 1 Lithographie

von Hans Thoma); Los 1325 (7 Bl. Lithographien von H. Zille); Los 1326 (3 Bl. Radierungen von H. Zille); Los 1328 (14

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gende Lose aufgeführt, in denen Grafik-Konvolute von bis zu 90 Blättern verschiedener Künstler zu-

sammengefasst sind: „1329. – Deutsche Künstler meist des 19. Jahrh. ca. 90 Bl. Stiche, Radierungen,

Lithographien. Oktav bis Folio. Enthält u. a. Bl. von Neureuther, Berger, Hess, Kobell, Jacque, Pres-

tel, Rode, Schrödter, Meil, Falbe usw.“; oder: „1330. – Graphik des 19. Jahrh. ca. 45 Bl. Oktav bis

Folio. Enthält u. a. Bl. von Dietrich, Kolbe, Zoffanato, Willmann, Geyser, Bergler, Prestel, Menzel

usw.“ Auch bei den vom Kunstmuseum Basel erworbenen Grafiken und Zeichnungen verteilen sich

157 Werke auf lediglich 8 Lose:

Los 591 Moreau le jeune, J. M., 3 Bl. Illustrationen zu Rousseau’s Emile.

Los 733 Max Beckmann, 11 Bl. Radierungen. Köpfe, Genredarstellungen u. a. Oktav. Sämtl.

Sign. Z. T. Probedrucke.

Los 735 Max Beckmann, 10 Bl. Lithographien und 5 Bl. Holzschnitte. Meist Porträtdarstel-

lungen. Kl.-Folio und Folio. Sämtl. sign.

Los 846 Honoré Daumier, ca. 50 Lithographien aus der Serie „Actualités“. Oktav bis Quart.

Mit bedruckter Rückseite.

Los 847 Honoré Daumier, 17 Lithographien aus der Serie Robert Macaire und 2 andere

Lithographien. Quart. Mit bedruckter Rückseite.

Los 50 Honoré Daumier, ca. 50 Lithographien aus der Serie „Acualités“. Oktav bis Quart.

Mit bedruckter Rückseite

Los 898 Erich Heckel, Männerköpfe, 4 Lithographien auf Bütten, Japan und Kupferdruck.

Folio. Sign. und dat.: 16, 17, 18.

Los1074 Adolph Menzel, Genredarstellungen. 4 Bl. Radierungen auf Japan und 1 Lithogra-

phie auf Kupferdruck. Oktav bis Quart.

Dr. h.c. Eberhard W. Kornfeld (geb. 1923), ein erfahrener Auktionator mit Kenntnissen, die in die

1940er Jahre zurückreichen und der 1951 in Bern das Auktionshaus von Dr. August Klipstein über-

nommen hat, schlägt in seiner Einschätzung vom 19. Dezember 2017 einen Zeitplan für die wochen-

lang dauernden Vorbereitungen einer Auktion vor:

Mitte Januar 1933 Beginn der genauen Beschreibung (Katalogisierung) der eingelieferten Werke

(nimmt 4 bis 6 Wochen in Anspruch)

gegen Ende Februar

1933

Beginn Satz des Kataloges (Produktion per Handsatz eines Kataloges mit über 1200

Werken nimmt 4 Wochen in Anspruch)

Ende März 1933 Erscheinen des Auktionskataloges und Versand nach Übersee per Schiff (dauert 6

Wochen)

18./19. Mai 1933 Auktion bei Max Perl

Für diese Bemessung des zeitlichen Vorlaufs durch Dr. h.c. Eberhard Kornfeld gibt es im konkreten

Fall der Auktion 180 von Max Perl, wie erwähnt, keine Belege. Ein Vergleich mit Auktionen, deren

frühster Planungsbeginn durch den Tod eines Besitzers einer versteigerten Sammlung bekannt ist,

zeigt, dass in der Regel mindestens drei Monate zwischen dem Todesdatum und der Versteigerung der

Blatt Aquarelle expressionistischer Künstler); Los 1331 (ca. 30 Blatt Moderne Graphik in verschiedenen Techniken); Los

1332 (ca. 45 Blatt Moderne Graphik in verschiedenen Techniken); Los 1333 (19 Blatt Moderne Graphik in verschiedenen

Techniken).

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Sammlung liegen.427 Allerdings ist anzunehmen, dass diese Auktionen meist nicht unter Zeitdruck

vorbereitet wurden (siehe Anhang 4. Vergleichsfälle bezüglich Zeitpunkt des Verkaufsentscheids).

Ein Beispiel für einen sehr kurzen Vorlauf einer Auktion können wir einem Schreiben Otto Fischers

an Frau Prof. du Bois-Reymond vom 12. Januar 1933 entnehmen, das die Auktion Nr. 178 vom

20./21. Februar 1933 bei Max Perl betrifft. Darin wird u. a. die „Sammlung Chinesischer Rollbilder“

(30 Nummern) von Prof. du Bois-Reymond versteigert, die Otto Fischer kennt, weil sie – gemäss die-

sem Schreiben – offenbar grösstenteils in Basel ausgestellt wurde.428

Der dazu publizierte Auktionska-

talog mit dem Titel Bücher, Handzeichnungen, Graphik, Gemälde, Plastik, Miniaturen aus verschie-

denem Besitz; chinesische Gemälde aus der Sammlung Prof. du Bois-Reymond enthält insgesamt 1099

Lose und umfasst 73 Seiten.429

In erwähntem Schreiben berichtet Otto Fischer über die durch Anre-

gung von Frau Prof. du Bois-Reymond erfolgte Anfrage des Auktionshauses Max Perl, die betreffen-

den 30 Nummern durch eine Einführung einzuleiten.430

Damit lässt sich die Zeitspanne zwischen der

Fertigstellung des Katalogs, der selbst keine Informationen zum Erscheinungsdatum aufweist, sowie

dessen Erscheinen bzw. dem Zeitpunkt der Auktion berechnen. Denn wie Otto Fischer am 12. Januar

1933 (Donnerstag) schreibt, soll „der Katalog voraussichtlich schon Anfang nächster Woche abge-

schlossen werden“ – also frühestens am 16. Januar 1933.431

Der aufwändig gestaltete Katalog, der

ebenfalls in der Avalun-Presse Hellerau gedruckt wird, scheint in der Ausführung vergleichbar mit

demjenigen der Auktion Nr. 180 vom 18./19. Mai 1933 bei Max Perl (65 Seiten, 1333 Lose verzeich-

net), der diesen im Umfang (73 Seiten) etwas übersteigt, jedoch etwas weniger Lose (1099) enthält.

Auch hier findet sich eine sachliche Beschreibung, die alle wichtigen Charakteristika der darin aufge-

führten Gegenstände erwähnt und einem einheitlichen und gattungsspezifischen Schema folgt; zudem

sind ebenfalls hier die Lose mit einem Schätzpreis versehen. So werden der Name des Urhebers (z.T.

mit Lebensdaten) bzw. die Angabe des Stilcharakters, Titel (Beschreibung und Exegese zusammenge-

zogen), Material und Masse angegeben. Darüber hinaus finden sich Ergänzungen zu Signaturen, be-

kannten Provenienzen, Werkverzeichnissen u. ä. sowie z.T. zu beschädigten Stellen.432

Der Zeitraum

zwischen Fertigstellung des Manuskripts und dem Auktionstermin beträgt in diesem Fall höchstens

fünf Wochen.433

Während der ersten Vorankündigung in der Weltkunst am 5. Februar 1933 (mit ge-

____________________

427 Vgl. Auktion 176 bei Max Perl, Berlin (31.10-1.11.1932) vom Kunstbesitz von Max Bauer (u.a.), die 3,5 Monate nach

dem Tod des Besitzers am 18.7.1933 stattgefunden hat; Auktion Wiener beim Auktionshaus J. Fischer, Wien vom Besitz von

Arthur und Katharina Wolf (14-16.03.1933), 3 Monate nach dem Tod von Katharina Wolf am 11.12.1932; Auktion 113 bei

Dorotheum, Wien vom Kunstbesitz von Else Bloch (1.02.1935), 3 Monate nach dem Tod der Besitzerin am 23.10.1934.

428 Brief von Otto Fischer an Frau Prof. du Bois-Reymond vom 12.01.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F40_1933-01-12.

429 Vgl. German Sales 1930–1945. Art Works, Art Markets, and Cultural Policy 2013, S. 227–228.

430 Vgl. Brief von Otto Fischer an Ludwig Burchard vom 16.06.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F40_1933-01-12. Das

Auktionshaus hat Otto Fischer gebeten, entweder die Genehmigung eines Entwurfes, der aus einzelnen Sätzen seines Aufsat-

zes aus den Basler Nachrichten zusammengestellt wurde, zu geben oder ein anderes Vorwort zu schreiben. Aus Zeitgründen

genehmigt Otto Fischer, jedoch in geänderter Reihenfolge, den Abdruck des Entwurfs und bittet im Gegenzug, ihm anstelle

eines Honorars „zwei oder drei“ Lithographien aus neuerer Zeit, insbesondere Jen-Pai-nien, „als Geschenk“ zu überlassen.

431 Brief von Otto Fischer an Frau Prof. du Bois-Reymond vom 12.01.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F40_1933-01-12.

432 Vgl. z. B. „493. Aken, J. van (1614—61). Wassermühle in waldiger Landschaft. Lavierte Kreidezeichnung. 29,5:39 cm.

Auf Lilienwappenpapier. Kl. Riss unterlegt.“

433 Vorbesichtigung 15. bis 18. Februar 1933, vgl. Aukt.-Kat. Max Perl, Berlin / 20.–21.2.1933, online unter:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/perl1933_02_20.

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nauem Datum), die ebenfalls einen ausführlichen Vorbericht enhält, noch der Vermerk „Abb.“ beige-

fügt ist, enfällt dieser in der Ausgabe vom 12. und 19. Februar; der schliesslich gedruckte Auktionska-

talog enthält keine Abbildungen.434

Wenn diese Auktion Nr. 178 bei Max Perl, die im Vergleich zu anderen Auktionen offenbar in sehr

kurzer Zeit vorbereitet wird, als hypothetischer Richtwert für die Skizze eines Zeitplans genommen

wird, kann dieser versuchsweise auf die beiden Auktionen aus der Sammlung Glaser übertragen wer-

den (siehe Tabelle unten). Demzufolge muss das Manuskript für einen Auktionskatalog etwa 5 Wo-

chen vor der Auktion (16. Januar 1933 im Fall du Bois-Reymond) vorliegen, damit er rechtzeitig für

den Versand ins Ausland und die detaillierten Vorberichte – z.B. in der Weltkunst – gesetzt und ge-

druckt werden kann.

Bei der Auktion 178 bei Max Perl ist das Auktionshaus gemäss Brief an Otto Fischer am 10. Januar

1933 mitten in der Erstellung des Manuskripts. Dr. h.c. Eberhard Kornfeld schätzt die Erstellung des

Manuskriptes für einen Auktionskatalog des Umfangs und der Qualität von Max Perl Nr. 180 auf vier

bis sechs Wochen. Einerseits ist es höchst wahrscheinlich, dass ein Sammler wie Curt Glaser zumin-

dest für die Kunstwerke und seine Bibliothek ein Inventar verfasst hat, das er für das Manuskript des

Auktionskataloges beiziehen kann. Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung und seiner hervorragenden

Kenntnisse des Kunstmarktes ist sicher eine speditive Erstellung des Manuskriptes möglich. Darüber

hinaus sind, wie erwähnt, z. T. Bücher ohne einzelne Benennung ihrer Titel sowie Grafiken in einem

Los zusammengefasst und nicht einzeln aufgeführt, so etwa im Falle der weniger wertvollen Daumier-

Grafiken auf bedrucktem Zeitungspapier.435

Das spricht einerseits für eine gewisse Eile und eine

pragmatische Haltung bei preiswerten Losen und könnte eine kürzere Vorbereitungsdauer von viel-

leicht vier Wochen bedeuten. Wie das Beispiel der beiden Auktionen Nr. 179 vom Nr. 180 bei C. G.

Boerner vom 8. bis 11. November 1932 zeigt, erscheinen die dazugehörigen Auktionskataloge ca.

einen Monat vor Auktion Anfang Oktober 1932, wie es die Weltkunst verlauten lässt .436

____________________

434 Vgl. Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 6 (5.02.1933), S. 5; ebd., Jg. VII /Nr. 7 (12.02.1933), S. 3; ebd., Jg. VII/Nr. 8

(19.02.1933), S. 3. Der Vorbericht zur Auktion. der am 5.02.1933 in der Weltkunst erscheint, lautet wie folgt: „Bei Max Perl

findet am 20. und 21. Februar eine interessante Auktion statt: neben Büchern, Handzeichnungen, Graphik, Gemälden, Skulp-

turen und Miniaturen erfordert vor allem die Sammlung chinesischer Gemälde aus dem Besitz des bekannten Mediziners

Professor Cl. du Bois-Reymond grösste Beachtung. Wir bilden ein Hauptstück dieser Kollektion, ein chinesisches Ahnen-

bildnis, aus dem Beginn des 18. Jahrhunderts, auf Seite 2 ab. Prof. Otto Fischer, der Baseler Chinakenner, hebt in einem

Vorwort die Bedeutung dieser Sammlung hervor. Unter den neueren Zeichnungen ist vor allem auf eine lange Reihe von

Blättern von Hans von Marées, die bei Meier-Graefe erwähnt sind, hinzuweisen, ferner auf Arbeiten von Liebermann, Koll-

witz, Meid, Oppler, Slevogt, Spitzweg, Thoma u. a., unter den Skulpturen auf den Balzac-Kopf Rodins in Bronze, den wir

auf Seite 4 abbilden. Das vielschichtige Material dieser Auktion wird für den Kunstsammler von hervorragendem Interesse

sein.“, Die Weltkunst, Jg. VII/Nr. 6 (5.02.1933), S. 3.

435 Vgl. Los 842 (4 Bl. von Honoré Daumier); Los 843 (21 Lithographien von Honoré Daumier); Los 844 (22 Lithographien

von Honoré Daumier); Los 845 (ca. 50 Lithographien von Honoré Daumier), Los 846 (ca. 50 Lithographien von Honoré

Daumier); Los 847 (ca. 50 Lithographien von Honoré Daumier); Los 848 (ca. 50 Blatt Lithographien von Honoré Daumier);

Los 849 (ca. 50 Lithographien von Honoré Daumier); Los 850 (19 Lithographien von Honoré Daumier).

436 Der ausführliche Vorbericht zur Auktion vom 9.10.1932 beginnt wie folgt: „Es unterliegt wohl keinem Zweifel, dass die

Versteigerungen alter und moderner Graphik, die C. G. Boerner in Leipzig für den 8. bis 11. November angezeigt hat, weit-

hin Aufsehen erregen werden. Die soeben erschienenen Auktionskataloge lassen schon in ihrem reichen Abbildungsmaterial

die Vielseitigkeit und höchsten Ansprüchen genügende Qualität des Gebotenen erkennen. […]“, vgl. den Bericht, in: Die

Weltkunst, Jg.VI/Nr. 41 (9.10.1932), S. 1. Zu den beiden Auktionen vgl. Aukt.-Kat. 107, Paul Graupe, Berlin Berlin / 8.–

9.11.1932, online unter (5.12.2018): http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/boerner1932_11_08; Aukt.-Kat. 104, Paul Grau-

pe, Berlin / 10.–11.11.1932, online unter (5.12.2018): http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/boerner1931_11_10.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 83

Der von Dr. h.c. Eberhard Kornfeld vorgeschlagene Zeitplan mag grosszügig bemessen erscheinen,

zugleich muss berücksichtigt werden, dass Curt Glaser bis Ende März zeitgleich die Kunstbibliothek

führt, Artikel für den Berliner Börsen-Courier verfasst und parallel die erste, ebenfalls umfangreiche

Auktion vom 9. Mai 1933 vorbereitet. Es scheint Mitarbeiter der Berliner Museen zu geben, denen

schon vor dem 4. April der Zugang zum Arbeitsplatz verweigert wurde, aber es gibt keine konkreten

Hinweise, dass das für Curt Glaser galt.437

In Betracht ziehen muss man auch, dass er bei der Planung

der Auktionen sowohl bei der Inneneinrichtung als auch bei seiner Kunstsammlung und Bibliothek

möglicherweise die Zusammenlegung seines Haushaltes mit demjenigen der neuen Lebenspartnerin

und zukünftigen Ehefrau Maria Milch mit in Erwägung zieht, vor allem wenn sie bereits hier konkret

die Emigration planten. Laut Brand/Schulze Altcappenberg ist davon auszugehen, dass Curt Glaser die

Entscheidung zur Auflösung des Glaser‘schen Hausstandes gemeinsam mit der zukünftigen Frau

trifft.438

Zweitens behält er auch eine Auswahl von Gemälden, Grafik, Möbeln und anderen Kulturgü-

tern und Wertgegenständen, die er teils in Berlin zurücklässt (Deposita von Gemälden) und teils in 14

Kisten packen lässt. Diese Kisten wird er sich noch im gleichen Jahr in die Schweiz schicken lassen.

(siehe Kap. III. 4. Chronologie 1933–1943: Emigration ) Dieser Auswahlprozess und die Parallelität

der beiden Auktionsvorhaben im Mai lassen vermuten, dass vier Wochen wohl doch nicht reichen und

man eher sechs vermuten muss. Zudem musste Curt Glaser ja vorher auch Überlegungen betreffend

Auswahl der Auktionshäuser und Verhandlungen mit denselbigen durchführen. Seine hervorragenden

Beziehungen zum Handel könnten eine rasche Einigung möglich gemacht haben. Nur schon die Tatsa-

che, dass er zwei Auktionshäuser mit jüdischen Inhabern wählt und den zu versteigernden Besitz sorg-

fältig auf die beiden Auktionen aufteilt, weist auf strategische Überlegungen hin. Mit der Versteige-

rung wählt Curt Glaser jene Verkaufsmöglichkeit, die ihm zu diesem Zeitpunkt den besten Preis auf

dem freien Markt bietet. Diese grosse Menge im Handel zu verkaufen, wäre zudem zeitraubend gewe-

sen.

____________________

437 Vgl. die eidesstattliche Versicherung des jüdischstämmigen Mitarbeiters der Berliner Museen, die das Kunstmuseum

Basel anonymisiert von den Erbenvertretern mit einem Schreiben vom 31.10.2018 erhielt.

438 Vgl. Brand/Schulze Altcappenbeg 2014, S. 381.

Max Perl 178 Intern. Kunst- und Aukti-

ons-Haus 156

Max Perl 180

Katalogumfang 78 Seiten – ohne Ill.

1 099 Lose

48 Seiten – illustriert

723 Lose

65 Seiten – ohne Ill.

1 333 Lose

(326–361 fehlen)

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 84

Unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, aber in keiner Weise belegt, dass Curt Glaser eine Ent-

scheidung für den umfangreichen Verkauf schon im Januar 1933 fällt. Es ist vorstellbar, dass er im

Zuge des Geschenks an die Nationalgalerie im Herbst 1932 – und der Entlassung seines früheren Per-

sonals – mit dem Gedanken spielt, sich von der Sammlung oder eines Teils davon zu trennen. Auch

Brand/Schulze Altcappenberg betonen, dass sich Curt Glaser im Frühling 1933 in einer schwierigen

Situation befindet, ist doch mit seiner ersten Frau Elsa eine „wesentliche Stütze der Teilnahme am ____________________

439 Claude Du Bois-Reymond (1855–1925), Professor der Physiologie in Shanghai und Potsdam, vgl. Du Bois-Reymond,

Claude, Indexeintrag: Deutsche Biographie, online unter (17.08.2018): https://www.deutsche-

biographie.de/pnd11765714X.html.

Material Handzeichnungen, Graphik,

Gemälde, Plastik, Miniaturen

aus verschiedenem Besitz;

chinesische Gemälde aus der

Sammlung Prof. [Claude] du

Bois-Reymond439

Sammlung und Bibliothek

eines Berliner Kunst-

freundes (Möbel, Beleuch-

tungen, Plastiken, orientali-

sches und ostasiatisches

Kunstgewerbe, kompl. Spei-

se-, Schlaf- und Ankleide-

zimmer: Gemälde alter und

neuer Meister […], kostbare

Kunst-Bibliothek und weite-

re Beiträge aus verschiede-

nem Sammlerbesitz (Möbel,

Gemälde, Perser-Teppiche,

Kunstgewerbe, Perser-

Teppiche, Kunstgewerbe)

Bücher, Handzeichnungen,

Gemälde, Graphik des

16.–20. Jahrhunderts (da-

runter eine Munch-Samm-

lung), Plastik, Japan. Holz-

schnitte, Kunstgewerbe

Datum des Ent-

scheids

Anfang Januar 1933 2. Hälfte Februar 1933 Anfang März 1933

Vorbereitung des

Manuskripts

ca. 4–6 Wochen

Am 10.01.1933 erhält Otto

Fischer den Brief von Max

Perl betr. Mitwirken als Autor

von 30 Nrn. und Entwurf für

Einleitung

ca. 4–6 Wochen für Vorbe-

reitung des Manuskripts

7.03.1933 (4 Wochen)

21.02.1933 (6 Wochen)

ca. 4–6 Wochen für Vor-

bereitung des Manuskripts

16.03.1933 (4 Wochen)

2.03.1933 (6 Wochen)

Beurlaubung als Direktor

der Kunstbibliothek spätes-

tens am 4. April und

Räumung der Wohnung etwa

zeitgleich

Beurlaubung als Direktor

der Kunstbibliothek spä-

testens am 4. April und

Räumung der Wohnung

etwa zeitgleich

Abschluss des

Manuskripts für

den Katalog

5 Wochen vor Auktion:

16.01.1933

5 Wochen vor Auktion:

4.04.1933

5 Wochen vor Auktion:

13.04.1933

Erste

Ankündigung in

der Weltkunst

9.04.1933,

Erste Ankündi-

gung in der Welt-

kunst mit Aukti-

onsdatum

5.02.1933 30.04.1933

23.04.1933

detaillierter

Vorbericht

5.02.1933 7.05.1933 7.05.1933

Katalog liegt vor, trifft „in

diesen Tagen“ in Basel ein

14.05.1933

Besichtigung 15.–18.02.1933 6./8.05.1933 13.–17. 05.1933

Auktionsdatum 20./21.02.1933 9.05.1933 18./19.05.1933

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 85

gesellschaftlichen Leben und der gemeinsamen Sammelleidenschaft“ weggefallen.440

Die Machtüber-

nahme der Nationalsozialisten Ende Januar 1933 und die Verordnung des Reichspräsidenten zum

Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933, vor allem die erste massive Repressionswelle gegen

deutsche Bürger jüdischer Abstammung im Frühling desselben Jahres, die in den Beurlaubungen und

Entlassungen profilierter Wissenschaftler und Kulturtätigen kulminiert, verschränkt seine persönliche

mit der politisch-gesellschaftlichen Krise.441

Gemäss dem Gutachten Benz/Königseder deutet nichts darauf hin, dass Curt Glaser die Versteigerun-

gen vor der Machübernahme der Nationalsozialisten geplant hat.442 Sie vermuten, dass er möglicher-

weise im März 1933 den Verlust seines Amtes vorausgesehen hat und auch dann die Zeit noch für die

Vorbereitung der Auktionskataloge gereicht hätte: „Die für heutige Verhältnisse kurze Frist zwischen

dem Versteigerungsauftrag und Auktion war angesichts der akuten Gefährdung, in der sich Glaser

befand, für damalige Verhältnisse nicht ungewöhnlich, was der Vergleich mit anderen Auktionen be-

legt.“443

Als Beleg zitieren sie die Datenbank Kunst- und Kulturgutauktionen 1933–1945

(www.lostart.de) – ohne jedoch auf konkrete Vergleichsbeispiele zu verweisen. Hier findet sich u. a.

der Auktionskatalog sowie Daten von Aufträgen zur Auktion Nr. 201 bei Max Perl vom 11./12. No-

vember 1938.444

Der Auktionskatalog mit dem Titel Bücher des 15. –20. Jahrhunderts, Luxusdrucke,

Gesamtausgaben, Graphik, Handzeichnungen, eine Sammlung Berliner Eisen enthält 1566 Lose und

umfasst 106 Seiten plus vier Seiten Abbildungstafeln.445

Fazit: Der Zeitpunkt von Curt Glasers Entscheidung, den grössten Teil seines Hausrates und seiner

Sammlung zu verkaufen, lässt sich nach heutigem Wissensstand nicht eruieren. Der Vergleich mit der

Auktion Max Perl Nr. 178 legt nahe, dass eine kurzfristige Vorbereitung der Mai-Auktionen denkbar

ist und die Entscheidung erst Anfang April gefallen sein könnte.

4. Chronologie 1933–1943: Emigration

Wie gemäss dem Gutachten Benz/Königseder eine Korrespondenz vom 16. Dezember 1932 zwischen

dem Kunstsammler und Mäzen Carl Hagemann und Edvard Munch zeigt, hat Curt Glaser zu diesem

Zeitpunkt weder Emigrationsabsichten noch befürchtet er seine Kündigung, sondern plant Projekte für

____________________

440 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 380.

441 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 380; vgl. Anmerkung 115.

442 Vgl. Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 45. 443 Vgl. Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 45–46. So berichtet z.B. Ernst Ludwig Kirchner, dass der Hamburger Direktor

Max Sauerlandt ihm bereits während eines Besuches mitteilte, dass er sicher sei, in den nächsten Tagen abgesetzt zu werden,

vgl. Brief von Ernst Ludwig Kirchner an Carl Hagemann vom 25.03.1933, in: Hans Delfs et al. (Hrsg.), Kirchner, Schmidt-

Rottluff, Nolde, Nay. Briefe an den Sammler und Mäzen Carl Hagemann, Ostfildern 2004, S. 377.

444 Vgl. Versteigerungsauftrag vom 11.10.1933 (online unter [5.12.1933]:

http://www.lostart.de/Webs/DE/Provenienz/Auktion.html?cms_param=AUKTION_ID%3D88317.10.1938) sowie die Auf-

träge vom 17.10.1938 (online unter [5.12.2018]:

http://www.lostart.de/Webs/DE/Provenienz/Auktion.html?cms_param=AUKTION_ID%3D661;

http://www.lostart.de/Webs/DE/Provenienz/Auktion.html?cms_param=AUKTION_ID%3D425;

http://www.lostart.de/Webs/DE/Provenienz/Auktion.html?cms_param=AUKTION_ID%3D981).

445 Vgl. Aukt.-Kat. 201, Max Perl, Berlin / 11.–12.11.1936, online unter (5.12.2018): http://digi.ub.uni-

heidelberg.de/diglit/perl1938_11_11.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 86

die Zukunft.446

Carl Hagemann hat Curt Glaser in Berlin getroffen und sich mit ihm über eine deutsche

Ausstellung grafischer Arbeiten in Oslo ausgetauscht, wobei Curt Glaser „viel Interesse“ bekundet hat

und verlauten liess, dass einer Ausstellung in Oslo „eine norwegische graphische Ausstellung in Berlin

folgen müsste“.447

Auch kurz darauf, am 26. Dezember 1932, ist ebenfalls weder die Rede vom Ver-

kauf seiner Sammlung noch von der Bekanntschaft mit seiner zukünftigen Ehefrau, als sich Curt Gla-

ser mit folgenden Zeilen an Edvard Munch wendet:

Mein lieber alter Freund,

Ihr letzter Brief hat einen recht traurigen Ton gehabt, und kam hier in Tage hinein, die auch für mich beson-

ders traurige sind. Diese Weihnachtszeit, in der die Menschen nun einmal sich gewöhnt haben, sich ihre Ver-

bundenheit zu zeigen, ist für mich nun doppelt einsam geworden. Ich habe mich in diesen Tagen auch ganz in

mich zurückgezogen, und ich habe oft daran gedacht, daß Sie vielleicht recht haben, wie Sie es tun, wenn ich

das Telefon abgestellt und die Haustür verriegelt habe, um niemanden zu sehen, auch gute Freunde nicht, de-

ren Gegenwart ich jetzt gerade am schlechtesten ertragen hätte. […] Ich weiß, daß die Verbindung zwischen

uns nicht abreißt, auch wenn die Pausen zwischen den Briefen größer werden. Aber ich möchte die Hoffnung

nicht aufgeben, Sie wieder einmal besuchen zu dürfen. Vielleicht geht es im nächsten Sommer einmal. Ich

würde gern Sie wiedersehen und von alten und guten Zeiten mit Ihnen plaudern. Ich möchte Ihnen auch so

etwas wie einen Abschiedsgruß von meiner Frau bringen, die Sie sehr lieb gehabt hat, und ich möchte Ihnen

von diesen letzten Wochen erzählen, in denen sie langsam entschwunden ist. Es war sehr geheimnisvoll. Zu-

letzt waren alle Brücken abgebrochen, und es blieb nur noch der Körper, der dann aber auch nicht mehr lange

stand hielt. […]

In alter treuer Freundschaft

Ihr Curt Glaser448

Im bereits erwähnten Brief vom 27. Oktober 1932, worin Curt Glaser Edvard Munch über seine Stif-

tung von dessen Gemälde Musik auf der Karl Johan Strasse (1889) unterrichtet, dreht sich noch alles

um den Tod der Frau und er schreibt u. a. davon, dass er das alte Dienstpersonal entlassen hat:

[…] Denken Sie, wie merkwürdig es war, der kleine Hund, der so sehr an meiner Frau hing, ist kurz nach ih-

rem Tod von einem großen Hunde gebissen worden und gestorben. Es ist, als hätte er ohne seine Herrin nicht

leben sollen. Es war für mich schwer, nun auch dieses letzte Bindeglied zu verlieren. Aber ich habe mich da-

nach entschlossen, nun auch das alte Personal zu entlassen, um zu versuchen, mit einer neuen Umgebung das

Leben noch einmal anzufangen. […]449

Gemäss Strobl scheint Curt Glaser im Frühjahr 1933 Vorbereitungen für eine Ausreise aus Deutsch-

land getroffen zu haben – was Strobl allerdings nicht belegt –, während er parallel dazu noch regel-

mässig über Berliner Ausstellungen im Berliner Börsen-Courier berichtet;450

am 7. Juni erscheint da-

rin sein letzter Bericht aus Berlin, am 13. Juni über die Veit-Stoss-Ausstellung des Germanischen Mu-

seums in Nürnberg und am 5. Juli ein Bericht aus Paris, dem noch zwei weitere folgen.451

Am 16. Au-

____________________

446 Vgl. Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 52. Im Munch-Archiv befindet sich nur ein Brief vom 16.12.1932 von Gustav

Hagemann. Während Gustav Hagemann (1891-1982) ein Maler war, war der Chemiker Carl Hagemann (1867-1940) einer

der wichtigsten deutschen Sammler und Mäzene der modernen Kunst.

447 Vgl. den Brief von Carl Hagemann an Edvard Munch vom 16.12.1932, Munchmuseet MM K 2449, zit. nach Gutachten

Benz/Königseder 2010, S. 52.

448 Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 26.12.1932, Munchmuseet MM K 2385 (online unter [6.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2386.xhtml#.WseNK00UmM8).

449 Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 27.10.1932, Munchmuseet MM K 2385 (online unter [6.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2385.xhtml).

450 Vgl. Strobl 2006, S. 19. Laut Autor lässt sich an diesem Vorgehen Curt Glasers Einschätzung der politischen Lage able-

sen.

451 Vgl. Curt Glaser, Fraktur und andere deutsche Schriftarten [Ausstellung der Staatlichen Kunstbibliothek], in: Berliner

Börsen-Courier, Nr. 259 (7.06.1933); ders., Veit Stoss. Die Gedächtnisausstellung im Germanischen Museum zu Nürnberg,

Page 87: I. AUSGANGSLAGE 4 - Kunstmuseum Basel · 2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 6 II. VERFAHREN 1. Zuständigkeit a) Kunstkommission Gemäss § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 Gesetz über

2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 87

gust 1933, etwas mehr als vier Monate nach seiner Freistellung als Direktor, endet Curt Glasers Be-

richterstattung nach beinahe 16 Jahren kommentarlos.452

Das Gutachten Benz/Königseder hält eine

deutliche Abnahme der schriftstellerischen Tätigkeit bereits im Frühjahr 1933 fest, also bevor die Ein-

führung der antisemitischen Bestimmungen des „Reichskulturkammergesetzes“ vom 22. September

1933 diese gänzlich verunmöglicht.453

Zwischen Juni und August 1932 erscheinen von Curt Glaser 24

Artikel (Juni: 7; Juli: 7; August: 10), im selben Zeitraum 1933 lediglich acht (Juni: 4; Juli: 2; August:

2).454

Bis Ende Mai 1933 lässt sich ein leichter Rückgang der Publikationstätigkeit feststellen (1932:

Januar: 11; Februar: 12; März: 9; April: 4; Mai: 5 und 1933: Januar: 8; Februar: 7; März: 8; April: 6;

Mai: 9).455

Im Juni 1933 schreibt Curt Glaser von Paris aus an Herbert Ihering vom Berliner Börsen-

Courier, dass er „nicht recht“ wisse, „ob es geraten und gewünscht ist, von hier jetzt zu berichten“; er

will sich einerseits erkundigen, ob die kulturellen Geschehnisse in Paris überhaupt auf Interesse stos-

sen, andererseits, „was noch wichtiger ist, ob es für das Blatt erwünscht ist, sie zu bringen“.456

Obwohl

gemäss Benz/Königseder Herbert Ihering diesen Brief positiv beschied, kündigt Curt Glaser am 24.

August 1933 aus Ascona den Rückzug aus seiner Mitarbeit beim Berliner Börsen-Courier an: „Nach

reiflicher Überlegung scheint es mir richtig, wenn ich mich von der ständigen Kunstberichterstattung

zurückziehe. Ich sehe voraus, dass ich mich in einem ständigen schweren Gewissenskonflikt befinden

würde. […] Als entlassener Beamter und als Jude würde ich in eine sehr schiefe Situation geraten. […]

Sie werden es verstehen, wenn ich es hiernach vorziehe, auf eine Mitarbeit zu verzichten, die mir in 15

Jahren sehr ans Herz gewachsen war, ganz abgesehen davon, dass ich auch andere Schwierigkeiten

voraussehe, die meine fernere Tätigkeit als Berliner Kunstkritiker unmöglich machen könnten.“457

Den

Entscheid über eine weitere, freie Mitarbeit will er laut Gutachten Benz/Königseder davon abhängig

machen, „wie meine Zukunft überhaupt sich gestalten wird“.458

Gleichzeitig mit oben genanntem Be-

richt im Berliner Börsen-Courier (5. Juli 1933) aus Paris ist das Juni-Schreiben an Herbert Ihering ein

erster Beleg für Curt Glasers Aufenthalt in Paris. Kurze Zeit später, am 15. Juli 1933, autorisiert Curt

Glaser in einem Brief aus Paris an die Nationalgalerie seinen Bruder, die fünf dort als Leihgaben de-

in: Berliner Börsen-Courier, Nr. 296 (13.06.1933); ders., Wohnkultur vor 30 Jahren [Ausstellung im Pariser Kunstgewerbe-

museum], in: Berliner Börsen-Courier, Nr. 307 (5.07.1933); ders., Die Renoir-Ausstellung des Louvre, in: Berliner Börsen-

Courier, Nr. 337 (22.07.1933); ders., Angers, in: Berliner Börsen-Courier, Nr. 355 (2.08.1933); ders., Das Bild der Madame

de Senonnes, in: Berliner Börsen-Courier, Nr. 379 (18.08.1933).

452 Laut Mitteilung des Landesarchivs Berlin vom 1.08.1996 ohne Angaben der Archivalien meldet sich Curt Glaser Anfang

Juli 1933 in Berlin ab, zit. nach Strobl 2006, S. 19, Anm. 32. Die Abmeldung des Ehepaars erfolgt rückwirkend im März

1934 durch die Polizei , siehe Kap. III. 4. a. Finanzielle Lage (Pension und Kompensationsforderungen).

453 Vgl. Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 53–54.

454 Vgl. Curt Glasers Publikationsliste, in: Strobl 2009, S. 281–284.

455 Vgl. Curt Glasers Publikationsliste, in: Strobl 2009, S. 281–284.

456 Brief von Curt Glaser an Herbert Ihering vom 25.06.1933, in: Archiv der Akademie der Bildenden Künste Berlin, NL

Herbert Ihering, aus 1336, zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 54.

457 Schreiben an Herbert Ihering vom Berliner Börsen-Courier vom 24.08.1933, in: Archiv der Akademie der Bildenden

Künste Berlin, NL Herbert Ihering, aus 1336, zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 54.

458 Schreiben an Herbert Ihering vom Berliner Börsen-Courier vom 24.08.1933, in: Archiv der Akademie der Bildenden

Künste Berlin, NL Herbert Ihering, aus 1336, zit. nach Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 54–55.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 88

ponierten Munch-Werke abzuholen, deren Erhalt Paul Glaser am 27. Juli 1933 bestätigt.459

Zu diesem

Zeitpunkt befinden sich im Deutschen Reich mindestens 26‘789 dem Staat „Missliebige“ in „Schutz-

haft“;460

im gesamten Jahr 1933 über 80‘000.461

Gemäss Strobl ist nicht bekannt, ob das Ehepaar Gla-

ser sich nach Paris noch einmal in Berlin aufgehalten hat, denn der nächste Hinweis auf den Aufent-

haltsort ist erst eine Postkarte vom 6. November 1933 aus Porto Ronco am Lago Maggiore an Edvard

Munch mit folgenden Zeilen: „Lieber alter Freund! Ein Brief an Sie ist seit langem fällig, und er wird

demnächst abgehen. Für heut nur ein Gruß aus unserem Winterquartier, in dem ich wenigstens die

Sonne genieße, nachdem ich in Berlin doch nichts mehr zu tun habe. Es ist eine merkwürdige Zeit, in

der wir leben.“462

Im Brief vom 19. Mai 1933 schreibt Curt Glaser Edvard Munch noch, er hoffe, ihn im Laufe des

Sommers einmal in Skandinavien zu besuchen und erwähnt den Kunsthistoriker-Kongress, der Anfang

September in Stockholm stattfinden werde.463

Möglich ist es, dass er die Emigrationspläne nicht preis-

geben will oder dass sie sich erst mit der Verheiratung Ende Mai konkretisieren. Gemäss Report Cour-

tauld Institute of Art 2009 wohnte er schon vor der Eheschliessung bei Maria Milch, nachdem er seine

Wohnung räumen musste.464

Laut Strobl wird der Aufenthalt in der Schweiz „unter dem Zwang der

politischen Lage ein länger währendes Provisorium“, wie er es in einem weiteren Brief aus Paris an

Edvard Munch am 19. Dezember 1933 beschreibt:

Mein lieber alter Freund!

Als vor einem Jahre in Berlin das Gerücht verbreitet war, Sie würden 70 Jahre alt, wurde ich von vielen Sei-

ten bestürmt, ich sollte Geburtstagsartikel für Sie schreiben. In diesem Jahr bestürmt mich niemand mehr. Ich

bin aus allem ausgeschaltet, ich bin nicht mehr Beamter und nicht mehr Schriftsteller. Ich bin ein simpler Pri-

vatmann der irgendwo auf Reisen in der Welt seine Tage verbringt, und wenn ich Ihnen nun zu Ihrem Ge-

burtstage meine Wünsche sende, so geschieht es nicht mehr unter den Augen der Öffentlichkeit, sondern in

aller Stille von Mensch zu Mensch und von Freund zu Freund. Vielleicht ist es besser so. Ich habe lange ge-

nug in der Öffentlichkeit gestanden. Nun mögen andere sich äußern. […] Ich hatte, wie Sie wissen, eigentlich

im Herbst die Absicht, Sie zu besuchen. Es kam dann nicht dazu. Nun hoffe ich auf das nächste Jahr. Denn

ich möchte gern Sie wiedersehen und etwas von Ihren neuen Arbeiten wissen, möchte auch, daß meine junge

Frau, der ich viel von Ihnen erzählt habe, einmal mit Ihnen zusammentrifft. Aber das sind Zukunftspläne. [...]

Fürs erste kehre ich jetzt nach Ronco zurück. Ich bewohne dort mit meiner Frau ein kleines Häuschen hoch

über dem Lago Maggiore, mit herrlicher Aussicht, in absoluter Ruhe und Weltabgeschiedenheit. Wie wun-

derbar man dort lebt, empfinde ich doppelt hier in dem tollen Trubel der Großstadt. Wir wollen bis zum Früh-

jahr dort bleiben, und ich hoffe, auch etwas zur Arbeit zu kommen. Aber dann werde ich wohl allmählich in

die Welt zurückkehren, da ich mich nicht alt genug fühle, mich ganz von ihr ausschalten zu lassen. Die Jahre

allein tun es ja nicht.

____________________

459 SMB-ZA, I/NG 859, 1933/1294; dabei handelt es sich um folgende Gemälde von Edvard Munch, von denen vier ins

Kunsthaus Zürich kamen: Portrait von Kollman, Kollmann und Drevsen, Lübecker Hafen, Strasse in Kragerø und Damen-

bildnis [Elsa Glaser], vgl. Anmerkung 672.

460 Klaus Drobisch und Günther Wieland, System der NS-Konzentrationslager 1933–1939, Berlin 1993, S. 134; Martin

Brozat, Nationalsozialistische Konzentrationslager 1933–1945, München 1967, S. 24.

461 Johannes Tuchel, Organisationsgeschichte der „frühen“ KZ, in: Wolfgang Benz/Barbara Distel (Hrsg.), Instrumentarium

der Macht. Frühe Konzentrationslager 1933–1937, Berlin 2003, S. 9–26, 11.

462 Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 6.11.1933, Munchmuseet MM K 2388 (online unter [26.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2388.xhtml); vgl. hierzu Strobl 2006, S. 20.

463 Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 19.05.1933, Munchmuseet MM K 2387 (online unter [17.08.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2387.xhtml).

464 Vgl. Report Courtauld Institute of Art 2009, S. 3, Ziff. 17, hierzu vgl. Anmerkung 142.

Page 89: I. AUSGANGSLAGE 4 - Kunstmuseum Basel · 2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 6 II. VERFAHREN 1. Zuständigkeit a) Kunstkommission Gemäss § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 Gesetz über

2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 89

Immer Ihr

Curt Glaser465

Maria Glaser-Ash berichtet diesbezüglich 1962 in einer eidesstattlichen Versicherung: „Unmittelbar

nach der Heirat fuhren wir in unserem Wagen nach einem Zwischenaufenthalt am Starenberger See

[sic] nach der Schweiz. Anfangs wussten wir nicht, wo wir uns aufhalten wuerden. Schliesslich miete-

ten wir in der zweiten Haelfte des Jahres 1933 ein moebliertes Haus in Ronco bei Ascona.“466

Hierhin

lässt sich Curt Glaser „etwa 14 grosse Kisten“ Kultur- und Wertgegenstände aus Berlin nachsenden,

wie Maria Glaser-Ash in derselben eidesstattlichen Versicherung berichtet:467

„Curt Glaser hatte, be-

vor er Berlin verliess, etwa 14 grosse Kisten bei einem Spediteur in Verwahrung gegeben, diese ent-

hielten Kunstgegenstände, Silber, kostbares Porzellan, Teppiche und Werte aller Art. Ich weiss, dass

der Inhalt der Kisten hoch versichert war. Ich weiss, dass Curt Glaser die Lager- und Transportkosten

in Berlin bezahlte. Die Betraege sind mir naturgemaess nicht mehr in Erinnerung.“468

Und über deren

weiteren Verbleib erinnert sie sich: „Nachdem wir das Haus in Ronco gemietet hatten, liess mein

Mann die Kisten nachkommen. Es ist mir in Erinnerung, dass es sich um sehr grosse Kisten handelte.

Ob die Ablieferungskosten in der Schweiz gezahlt wurden, oder im voraus in Deutschland, entzieht

sich meiner Kenntnis.“469

Auch die Schwägerin von Curt Glaser, Elly Glaser, erinnert sich 1963 an

dieses Umzugsgut: „Ich weiss, dass Dr. Curt Glaser eine grosse Anzahl von schweren Kisten mit

Kunstgegenstaenden aller Art nach der Schweiz hat schicken lassen. Ich habe die Sachen, die er sich

so gerettet hat, spaeter wiedergesehen und ich kann bestaetigen, dass sie nur einen kleinen Bruchteil

der frueheren Werte darstellen.“470

Curt Glaser hätte niemals seinen „gesamten Besitz“ mit ins Aus-

land nehmen können.471

Das Ehepaar lässt sich gemäss der zitierten Aussage von Maria Glaser-Ash

die 14 in Berlin eingelagerten Kisten, die Möbel, Kunst und andere wertvolle Kulturgüter enthalten,

erst nachkommen, als sie ein Haus in Ronco gemietet haben.472

____________________

465 Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 9.12.1933, Munchmuseet MM K 2389 (online unter [26.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2389.xhtml); vgl. hierzu Strobl 2006, S. 20.

466 Maria Glaser-Ash, Eidesstattliche Versicherung vom 22.12.1962, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr.

52785.

467 Nach ersten Recherchearbeiten im Schweizerischen Bundesarchiv konnten Ausreise- und Zollpapiere zum Zeitpunkt der

Erstellung dieses Sachverhaltes noch nicht gefunden werden. Laut Enderlein 2006, S. 75, wurden am 7. März 1934 (?) in

Curt Glasers Abwesenheit seine Wohnungseinrichtung und Teile seiner zurückgelassenen Sammlung im Berliner Auktions-

haus Lepke zwangsversteigert. In der Auktionsvorschau in der Weltkunst vom 11.03.1934 heisst es: „In der zweiten Hälfte

des Monats März cr. veranstaltet Rudolph Lepke eine Versteigerung von Antiquitäten. Es handelt sich in der Hauptsache um

den Bestand einer Kunsthandlung, die weit über Berlin hinaus einen vorzüglichen Ruf genoss und jetzt aufgelöst wird. Vor-

wiegend ist es Material des 18. Jahrhunderts: Möbel, Porzellane, Kleinkunstarbeiten.“ Zur Auktion vgl. Aukt.kat. 2073,

Kunstsammlung und Wohnungseinrichtung Glaser bei Lepke, Berlin /7.03.1934; erwähnt bei Anonym, Auktionsvorschau, in:

Die Weltkunst, Jg. VIII/Nr. 10 (11.03.1934), S. 4. Es kann sich nicht um Curt Glasers Restbestand gehandelt haben, da der

Auktionskatalog auf der Titelseite einen „Dr. Ing. Glaser, Kurfürstendamm 74“ nennt.

468 Maria Glaser-Ash, Eidesstattliche Versicherung vom 22.12.1962, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr.

52785.

469 Maria Glaser-Ash, Eidesstattliche Versicherung vom 22.12.1962, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr.

52785.

470 Elly Glaser, Eidesstattliche Versicherung vom 12.02.1963, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr.

52785.

471 Strobl 2006, S. 19.

472 Vgl. Maria Glaser-Ash, Eidesstattliche Versicherung vom 22.12.1962, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser,

Reg.Nr. 52785.

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Bereits im Frühjahr 1933 betreibt die Schweiz eine restrikitve Einwanderungspolitik; gemäss der Un-

abhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (1999) verstand sich die Schweiz als

sogenanntes „Transitland“. 473

Wenige Tage nach der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am

24. März 1933 durch die deutsche Regierung erteilte das Eidgenössische Justiz- und Finanzdeparte-

ment (EJPD) am 31. März 1933 für die Schweiz die Weisung, dass Flüchtlinge nur vorübergehend

Aufenthalt zu gewähren ist.474

Infolgedessen hat Curt Glaser in der Schweiz also keinen gesicherten

Aufenthaltsstatus, weshalb es für das Ehepaar Glaser nicht absehbar scheint, ob und wie lange sie in

der Schweiz bleiben können. Gemäss der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter

Weltkrieg war die kulturelle und politische Enge der Schweiz nicht nur auf die Bedrohung durch den

Nationalsozialismus, sondern ebenfalls auf längerfristige Ursachen wie u. a. die Furcht vor einer

„Überfremdung“ zurückzuführen.475

So trafen die ersten vom Nationalsozialismus verfolgten Men-

schen 1933 in der Schweiz auf ein Land, „dessen politische und wirtschaftliche Institutionen Auslän-

der generell, besonders aber Juden ablehnten, in der politischen Linken eine Gefahr sahen und jede

wirtschaftliche Konkurrenz durch Ausländer auszuschalten versuchten.“476

Aufgrund völkerrechtlicher

Vereinbarungen sowie nationaler Gesetze wurden die Flüchtlinge von den Schweizer Behörden in

verschiedene rechtliche Kategorien eingeteilt; grundlegend war dabei die Unterscheidung von Militär-

und Zivilflüchtlingen.477

Hinsichtlich Letztgenannten orientierten sich die Bundesbehörde an der nati-

onalen Gesetzgebung, die für Ausländer verschiedene Aufenthaltsformen vorsah.478

Politisch verfolg-

____________________

473 Vgl. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 382.

474 Vgl. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 382.

475 Vgl. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 23–24. Folglich verfolgte die Schweiz

seit dem Ersten Weltkrieg eine Fremdenpolitik, infolge derer sich der Anteil der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz

von 1920–1941 von 10.4 % auf 5.2% halbierte. Sie betraf alle Ausländer; als „unassimilierbar“ galten bei den Behörden

gemäss Autoren jedoch insbesondere osteuropäische Juden, ebd., S. 23–24. Während dieser Fremdenpolitik in den 1920er

Jahren noch gewisse Widerstände entgegenschlugen, setzte sie sich infolge der Wirtschaftskrise in den 1930er Jahren durch

und wurde zur „Abwehr ausländischer Konkurrenz“ eingesetzt, ebd. S. 24.

476 Vgl. Unabhängigen Expertenkommission Schweiz 2001, S. 24.

477 Vgl. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 32. Die Behandlung von Militärpersonen

war durch das Haager Abkommen vom 18.10.1907 betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen

im Falle eines Landkrieges geregelt; gemäss Art. 11 konnte der neutrale Staat fremde Truppen auf sein Territorium übertreten

lassen, war aber nicht dazu verpflichtet. Einmal aufgenommenen Truppenangehörige musste er internieren, wobei der

Rechtsbegriff der Internierung lediglich bedeutete, dass die Schweiz aufgenommenen Soldaten an der Ausreise und der er-

neuten Teilnahme an Kampfhandlungen hindern musste, vgl. ebd. Wenn auch eine freie Unterbringung an einen behördlich

bewilligten Ort möglich war, so geschah dies in der Praxis meistens durch die Einweisung in ein Lager, vgl. Carl Ludwig,

Die Flüchtlingspolitik in der Schweiz in den Jahren 1933 bis 1955. Bericht an den Bundesrat zuhanden der eidgenössischen

Räte, Bern 1957, S. 27–28, zit. nach Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 32.

478 Vgl. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 32. Da es für zivile Flüchtlinge erst nach

dem Zweiten Weltkrieg völkerrechtlich verbindliche Regeln gab, orientierte sich die schweizerische Politik an der nationalen

Gesetzgebung, d.h. am Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung für Ausländer vom 26.03.1931 (ANAG), da es kein

eigentliches Asylgesetz gab, vgl. ebd. Das Gesetz definierte drei Aufenthaltsformen für Flüchtlinge: (I) die Niederlassung

(Art. 6), die einen unbefristeten Aufenthalt begründete, den Ausländern im Rahmen der bilateralen Niederlassungsverträge

weitgehende Rechte einräumte; und die Existenz gültiger Ausweispapiere des Heimatstaates voraussetzte; (II) den auf ein bis

zwei Jahre befristeten Aufenthalt (Art. 5), der zumeist für längere Arbeits- oder Ausbildungsaufenthalte erteilt wurde und

ebenfalls von gültigen Ausweispapieren abhängig war; (II) die Toleranzbewilligung (Art. 7), die auf drei bis sechs Monate

befristet war, die Leistung einer Kaution vorraussetzte und für schriftenlose Ausländer die einzig mögliche rechtliche Auf-

enthaltsform darstellte, vgl. ebd.

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ten Ausländern konnte der Bundesrat gemäss Art. 21479

Asyl gewähren, wobei die Schweiz seit dem

Machtantritt der Nationalsozialisten an einer engen Auslegung des Flüchtlingsbegriffes festhielt und

sich bei der Anerkennung politischer Flüchtlinge sehr zurückhielt; so wurde die Verfolgung der Juden

1933 explizit nicht als politische Verfolgung definiert.480

Mit Ausnahme der politisch Verfolgten er-

hielten alle anderen Flüchtlinge in den 1930er Jahren allenfalls eine kurzfristige Aufenthalts- oder

Toleranzbewilligung zur Organisation der Weiterreise;481

diese Bewilligungen wurden von den Kanto-

nen ausgesprochen, weshalb diesen in der Flüchtlingspolitik bis 1942 ein grosser Entscheidungsspiel-

raum zukam.482

Als sich 1938 die nationalsozialistische Verfolgung zur Vertreibung radikalisierte und

es zu bisher ungekannten Flüchtlingsströmen kam, versagte diese Politik jedoch; die Schweiz bot –

trotz Grenzschliessung 1938 – bis 1941 einen Aufenthaltsort für Flüchtlinge aus Österreich und

Deutschland auf dem Weg nach Frankreich oder Amerika, bevor sie 1942 ihre Grenzen schloss.483

Ende 1942 begann sich die Flüchlingspolitik langsam zu verändern, doch erst im Juli 1944 wurden die

Grenzen auch für jüdische Flüchtlinge geöffnet – jedoch hielten die Behörden daran fest, dass die

Flüchtlinge das Land baldmöglichst wieder verlassen würden.484

Infolge der erschwerten Ausreise

nach Kriegsbeginn schuf der Bundesratsbeschluss über Änderungen der fremdenpolizeilichen Rege-

lung vom 17.10.1939 zudem den rechtlichen Status des „Emigranten“; mit diesem Begriff waren

Flüchtlinge gemeint, die – grösstenteils vor Kriegsbeginn – einen kurzfristigen legalen Aufenthaltssta-

tus erworben hatten, die Schweiz nicht mehr verlassen konnten und den Kantonen unterstanden.485

Entscheidend für die Schweizerische Flüchtlingspolitik war, dass oben genannte Flüchtlingskategorien

einen beträchtlichen Interpretationsraum boten; so entschied das EJPD u. a., lediglich „hohe Staatsbe-

amte, Führer von Linksparteien und bekannte Schriftsteller“ als politische Flüchtlinge aufzunehmen,

____________________

479 Die Asylgewährung wurde als Recht des Staats verstanden, sich dem Auslieferungsbegehren des Verfolgerstaates zu

widersetzen, während es keinen individuell zu prüfenden Anspruch der Verfolgten auf Asyl gab, vgl. Unabhängige Experten-

kommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 33–34.

480 Als politischer Flüchtling galt, wer wegen seiner politischen Tätigkeit persönlich gefährdet war, vgl. Unabhängige Ex-

pertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 34. Dieser enge Flüchtlingsbegriff führte dazu, dass die Schweiz

zwischen 1933 und 1945 lediglich 644 politische Flüchtlinge anerkannte, vgl. ebd. Jüdische Asylsuchende wurden durch die

Erlasse der frühen 1930er Jahre als eigene Kategorie definiert und deren Status als „Transitflüchtlinge“ bestimmt, vgl. Carl

Ludwig, Die Flüchtlingspolitik in der Schweiz in den Jahren 1933 bis 1955. Bericht an den Bundesrat zuhanden der eidge-

nössischen Räte, Bern 1957, S. 52–53, 170–174, zit. nach Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg

2001, S. 172. Einige Stellen der Bundesverwaltung waren im Gegensatz zum EJPD der Ansicht, dass jüdische Asylsuchende

Anspruch auf politisches Asyl hätten, vgl. Guido Koller, Entscheidungen über Leben und Tod. Die behördliche Praxis in der

schweizerischen Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkrieges, in: Die Schweiz und die Flüchtlinge – La Suisse et les

réfugiés 1933–1945, (=Studien und Quellen 22), 1996, S. 17–136, 29.

481 Vgl. Carl Ludwig, Die Flüchtlingspolitik in der Schweiz in den Jahren 1933 bis 1955. Bericht an den Bundesrat zuhan-

den der eidgenössischen Räte, Bern 1957, S. 22–23, zit. nach Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Welt-

krieg 2001, S. 34.

482 Vgl. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 34.

483 Vgl. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 34.

484 Vgl. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 24.

485 Da die illegalen Einreisen im Sommer 1942 zunahmen und die Kantone kaum mehr Toleranzbewilligungen aussprachen,

beschloss das EJPD, alle Flüchtlinge zu internieren, die ins Landesinnere gelangt waren und – aus praktischen oder humnitä-

ren Gründen – nicht ausgeschafft werden konnten, vgl. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg

2001, S. 37.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 92

wohingegen es die grosse Mehrheit der politisch Verfolgten nicht als Flüchtlinge anerkannte.486

Dar-

über hinaus verhängte der Bundesrat mit den asylpolitischen Erlassen von 1933 für Flüchtlinge ein

Erwerbsverbot.487

Diese einschränkenden Bestimmungen galten auch für Schriftsteller und Künstler;

publizistiche Tätigkeiten und öffentliche Auftritte waren diesen nur mit der Bewilligung der Fremden-

polizei erlaubt.488

Nachdem Curt Glaser im Juni 1935 nochmals nach Paris gereist ist, kommt am 22. Juli 1935 die Toch-

ter Eva Renata Gertrud zur Welt, von der Curt Glaser Edvard Munch in Briefen berichtet; erstmals am

30. Dezember 1935 mit folgenden Zeilen:489

[…] Immer länger wird die Zeit, die uns trennt, und immer weiter der Raum, der uns scheidet. Um so wichti-

ger, daß es wenigstens von Zeit zu Zeit durch eine schriftliche Nachricht überbrückt wird. Auch eine einzige

Zeile kann viel bedeuten, wenn sie anzeigt, daß alte Gesinnung unverändert weiter besteht. Von mir dürfen

Sie das immer annehmen, auch wenn die Lebensumstände seit drei Jahren so gründlich verändert worden sind

wie sonst nicht in Jahrzehnten. Ja, wir haben nun ein Kind. Es heißt Eva Renata und ist für mich eine späte

Wiedergeburt, sieht mir sehr ähnlich, und es ist etwas wunderbares, so ein winziges Wesen langsam zum Be-

wußtsein erwachen zu sehen. Ich habe nicht viel aus meiner Vergangenheit in diese Gegenwart hinüberretten

können. Hier ist das sehr lebendige Symbol eines neuen und zweiten Daseins, das ich dankbar hinnehme, da

das erste mir zerbrochen wurde.[…]490

In der Folgezeit hält sich die dreiköpfige Familie vom Frühjahr 1936 bis Herbst 1938 oder 1939 zu-

mindest immer wieder für längere Zeit in Florenz auf, wo Curt Glaser ein Buch über die Geschichte

der Renaissance in Florenz beginnt, dessen Manuskript er auch fertigstellt.491

Sein Roman dagegen,

den er während der ersten Jahre in Ascona in Angriff nimmt, blieb gemäss Strobl wahrscheinlich ein

Fragment und ist heute verschollen.492

Dazwischen reisen sie mehrfach nach Zürich, im Oktober 1936

____________________

486 Vgl. Guido Koller, Entscheidungen über Leben und Tod. Die behördliche Praxis in der schweizerischen Flüchtlingspoli-

tik während des Zweiten Weltkrieges, in: Die Schweiz und die Flüchtlinge – La Suisse et les réfugiés 1933–1945, (=Studien

und Quellen 22), 1996, S. 17–136, 22–23, zit. nach Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S.

36–37. Gemäss Autoren genossen Männer als Soldaten, Deserteure, entwichene Kriegsgefangene und Refraktäre besonderen

Schutz; Frauen wurden einereits als schutzbedürftig angesehen und waren andererseits aufgrund ihrer rechtliche nDiskrimi-

nierung spezifischen Gefahren ausgesetzt. Insbesondere gegenüber Juden, Osteuropäern sowie Roma und Sinti war die

schweizerische Flüchtlingspolitik sehr restriktiv, vgl. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001,

S. 37.

487 Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 218. Gemäss Autoren hatten die Behörden

vorrangig den Schutz des einheimischen Arbeitsmarktes vor Augen, gegen Ende der 1930er Jahre wurde die Verhinderung

der Integration der Flüchtlinge ins soziale Leben der Schweiz, um deren Weiterreise zu beschleunigen, zunehmend zum

Hauptzweck der Bestimmungen, vgl. ebd. Flüchtlinge, die illegal arbeiteten, gingen ein hohes Risiko ein; es drohte ihnen der

Entzug der Aufenthaltsbewilligung, vgl. ebd. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 19.10.1939 drohte ihnen sogar die Aus-

schaffung, an deren Stelle die Behörden die Flüchtlinge meist in Arbeitslager einwiesen, vgl. Protokoll des Arbeitsausschlus-

ses I der Sachverständigenkommission vom 27.03.1946, BAR, E 4001 (C) I, Bd. 260, zit nach Unabhängige Expertenkom-

mission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 218, Anm. 400.

488 Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg 2001, S. 218.

489 Das Geburtsdatum 22.07.1935 von Eva Renata Gertrud Glaser entstammt einer Mitteilung des Zivilstandsamtes Basel-

Landschaft vom 7.02.2018; Strobl 2006, S. 20, gibt den 25.07.1935 als Geburtsdatum an; vgl. ebenfalls den Brief von Curt

Glaser an Edvard Munch vom 25.12.1936, Munchmuseet MM K 2392 (online unter [26.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2392.xhtml). Zu seiner Parisreise vgl. den Brief von Curt Glaser an Johannes

von Allesch, in: Robert Musil, Briefe 1901–1942, hrsg. von Adolf Frisé, Reinbek 1981, S. 648–649.

490 Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 30.12.1935, Munchmuseet MM K 2391 (online unter [26.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2391.xhtml).

491 Vgl. Strobl 2006, S. 20.

492 Vgl. Strobl 2006, S. 20; zu seinem Roman, der sich u. a. mit Albert Kollmann befasst, vgl. den Brief von Curt Glaser an

Edvard Munch vom 10.12.1934, Munchmuseet MM K 2390 (online unter [26.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2390.xhtml).

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 93

nach Wien und im Sommer 1937 nach Bad Gastein.493

Laut Strobl wohnt die Familie Glaser bis im

Frühjahr 1941 erneut in oder bei Ascona.494

Gemäss dem Schreiben des Reichsministers für Wissen-

schaft, Erziehung und Volksbildung an die Preussische Bau- Finanzdirektion vom 30. September 1939

hat Curt Glaser seinen Wohnsitz von Florenz nach Ascona, „Casa Lucia“, verlegt; die Genehmigung

der Wohnsitznahme in der Schweiz für die Zeit vom 1. Oktober 1939 bis 30. September 1941 wird

ihm am 24. Februar 1941 erteilt.495

Im Mai 1941 emigriert das Ehepaar (ohne Tochter) gemäss Strobl

über Havanna nach New York; der erste Nachweis ihres dortigen Aufenthalts stammt vom Juli

1941.496

Von diesen Ausreiseplänen nach Amerika hat Curt Glaser bereits am 18. Dezember 1938 in

seinem Geburtstagsschreiben an Edvard Munch geschrieben.497

Nach der Unterbringung in einem

Hotel in der 77. Strasse, West, finden sie in der Upper East Side, wo zu dieser Zeit viele deutsche

Staatsbürger wohnen, eine Wohnung in der 96. Strasse West.498

Laut Strobl konnte Curt Glaser an-

scheinend einen Teil seines Vemögens retten; gemäss Briefen von fernen Verwandten wurde das Ehe-

paar Glaser in der Zeit ihres Exils als „vermögend“ bezeichnet, was gemäss Autor unter Emigranten

als relativ zu verstehen ist.499

Am 10. Februar 1943 trifft Curt Glaser ein erneuter Schicksalsschlag;

seine Tochter, als deren Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in den Akten Florenz vermerkt ist, stirbt im

Alter von sieben Jahren in Arlesheim (Kanton Basel–Landschaft).500

Noch im selben Jahr übersiedelt

____________________

493 Zu seiner Wienreise vgl. den Brief Robert Musils vom 2.11.1936, in: Robert Musil, Briefe 1901–1942, hrsg. von Adolf

Frisé, Reinbek 1981, S. 740, zit. nach Strobl 2006, S. 20; zum Aufenthalt in Bad-Gastein vgl. Brief von Martha Musil an

Johannes von Allesch vom 27.06.1937, in: Robert Musil, Briefe 1901–1942, hrsg. von Adolf Frisé, Reinbek 1981, S. 781.

494 Vgl. Strobl 2006, S. 20.

495 Vgl. das Schreiben des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Preussische Bau- und

Finanzdirektion vom 30.09.1939, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 65, sowie das Schreiben vom 24.02.1940, in: ebd.,

Bl. 66. In einem Brief an Edvard Munch vom 18.12.1938 gibt Curt Glaser „Ascona […], Casa Senta“ als Absender an, vgl.

den Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 18.12.1938, Munchmuseet MM K 2394 (online unter [26.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2394.xhtml); aus der Korrespondenz mit den deutschen Behörden ist ab April

1940 „Ascona, Casa Teodora“ als Anschirft vermerkt, vgl. das Schreiben von Curt Glaser an den Reichsminister für Wissen-

schaft, Erziehung und Volksbildung vom 23.04.1940, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 71.

496 Vgl. Strobl 2006, S. 20.

497 Vgl. den Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 18.12.1938, Munchmuseet MM K 2394 (online unter

[26.04.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2394.xhtml): „[…] Nun denke auch ich daran, den alten Konti-

nent, auf dem es immer enger für uns wird, zu verlassen und nach Amerika zu gehen. Es kann noch eine gute Zeit dauern, bis

es dazu kommt, denn Freizügigkeit ist ja auch längst ein überholter Begriff, aber erst einmal drüben wird die Hoffnung auf

ein Wiedersehen mit den alten Freunden noch um vieles geringer, und man sollte vorher daran denken, wenn es überhaupt

noch sein soll. Von mir ist nicht viel zu sagen. Ich versuche, zu arbeiten, still für mich und ohne an die Öffentlichkeit zu

denken, die mir doch in dem Kreise, den ich einmal gewohnt gewesen bin, nun verschlossen ist. Ich habe im Vergleich zu so

vielen in dieser Zeit wahrlich keinen Grund zum Klagen, aber was man sich allmählich abgewöhnt hat, das ist die Hoffnung

auf bessere Zeiten, mit der man sich durch viele Jahre seit 1914 vergebens genährt hat.“

498 Vgl. Strobl 2006, S. 20.

499 Vgl. Strobl 2006, S. 21.

500 Diesen Hinweis verdankt Strobl 2006, S. 20, Anm. 40, Esther Tisa Francini, die diese Information der LAB, Entschädi-

gungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, entnimmt. Die Information zu ihrem Wohnsitz entstammt der Auskunft des Zivil-

standsamts Basel-Landschaft vom 7.02.2018. Als sich Christian Geelhaar, Direktor des Kunstmuseums Basel, 1987 nach

Erben von Maria Glaser-Ash erkundigt, erhält er in einem Brief von Astrit Schmidt-Burkhardt aus Berlin vom 5.11.1987 die

Antwort: „Besten Dank für Ihre Auskünfte bezüglich des Munch-Bildnisses ‚Curt und Elsa Glaser‘. Soweit ich sehe gibt es

keine Erben des Ehepaars Glaser mehr. In zweiter Ehe hatte Glaser mit Maria (geb. Milch) ein mongoloides Kind, das in

frühen Jahren starb. – Mehr ist auch mir nicht bekannt.“, siehe Kap. III. 5. C. Beziehung und Kontakte zum Kunstmuseum

Basel. Möglicherweise hält sich die Tochter im Sonnenhof in Arlesheim, die von Rudolf Steiner und Ita Wegman 1924 ge-

gründete Einrichtung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie, auf, wo sich während dem Zweiten Weltkrieg

unter den ausländischen Kindern und Mitarbeitenden auch einige jüdischer Herkunft befinden, für welche die Aufenhaltsbe-

willigung von existenzieller Bedeutung ist, vgl. hierzu Niklaus Hottinger, Sonnenhof Arlesheim und seine Geschichte von

1924 bis heute, Arlesheim 2016, S. 124. Durch die Kontakte zu anthroposophischen Einrichtungen in Deutschland ist man

sich am Sonnenhof der drohenden Gefahr für die heilpädagogische Einrichtung, die vom nationalsozialistischen Regime

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Curt Glaser gemäss Strobl wahrscheinlich im Herbst in den nördlichen Teil des Staates New York

nach Lake Placid, wo er am 23. November im General Hospital nach längerer Krankheit verstirbt.501

Neben der New York Times, der New York Herald Tribune und dem Aufbau erscheint gemäss Strobl

auch in der Neuen Zürcher Zeitung ein kurzer Nachruf.502

a) Finanzielle Lage (Pension und Kompensationsforderungen)

Für den hier in Rede stehenden Zeitraum ist die Vermögenslage von Curt Glaser nicht vollumfänglich

bekannt. Wenn auch Schmidt-Burkhardt sowie Strobl die finanzielle Sicherheit während der ersten

Ehe auf seine Gattin Elsa sowie zu Beginn auf deren Vater zurückführen, ist weder bekannt, über wel-

che Vermögenswerte das Ehepaar 1915 nach dem Tod Hugo Kolkers verfügen kann, noch welche Curt

Glaser nach dem Tod seiner ersten Ehefrau besitzt.503

Gemäss dem Schreiben des stellvertretenden

Generaldirektors der Staatlichen Museen vom 5. Januar 1934 beläuft sich das Grundgehalt von Curt

Glaser als Direktor der Kunstbibliothek auf jährlich 11‘500 RM, zuzüglich eines Wohnungsgeldzu-

schusses in der Höhe von 1‘440 RM. Das Jahreseinkommen seiner zweiten Ehefrau beläuft sich 1933

auf 2‘790 RM.504

Aus den Angaben gegenüber dem Finanzamt vom März 1935 geht zudem hervor,

dass das Ehepaar Glaser 1933 ebenfalls weitere Einkünfte in der Höhe von ca. 2‘770 RM erhält, da das

Gesamtjahreseinkommen 18‘000 RM beträgt.505

Gemäss der eidesstattlichen Versicherung von Prof.

Dr. Carl Koch von 1959, der von 1947 bis zum 31. Juli 1954 Direktor der Staatlichen Kunstbibliothek

und damit ein späterer Nachfolger Curt Glasers in diesem Amt ist, hörten 1933 mit dem Ende der

kunstschriftstellerischen Tätigkeit „auch die Einnahmen auf, die daraus [?]. Wie hoch sie gewesen sein

mögen, weiss ich nicht mehr genau. Ich [weiss?] sie aber in etwa, weil ich Professor Glaser als Be-

richterstatter des Börsen-Couriers vertrat, als er 1932 eine Studienreise nach Amerika [machte?]. Ich

bin überzeugt, dass seine Einnahmen allein beim Börsen-Courier um RM 400,– monatlich gewesen

sein mögen, wozu noch die Bezüge aus einer sonstigen schriftstellerischen Arbeit traten. Sicher ist es

nicht zu hoch gegriffen, wenn ich die einschlägigen Nebeneinnahmen des Professor Glaser auf RM

500, – monatlich schätze.“506

Und ebenfalls erinnert sich in der Erklärung der Freien Universität Berlin

von 1958 Prof. Dr. Edwin Redlob „als befreundeter Kollege“, dass Curt Glaser aus den genannten

Tätigkeiten verhältnismässig hohe Einnahmen gehabt haben muss, deren niedrigste Grenze wohl mit

ausgeht, bereits früh bewusst; schon im Frühjahr 1940 wird die Evakuierung beschlossen und ein Teil der Kinder und Mitar-

beitenden reist u. a. nach Brissago (TI) in das Anwesen „La Motta“. Ita Wegmann hatte das Anwesen 1937 als Ferienheim

für Kinder erworben, das 1938 zu einem Heim für Seelenpflege-bedürftige Kinder und Jugendliche wurde und ebenfalls

Kinder aus dem Sonnenhof aufnahm; heute ist die „La Motta“ eine anthroposophisch-sozialtherapeutische Einrichtung für

Erwachsene, vgl. ebd. S. 121.

501 Vgl. Strobl 2006, S. 20–21.

502 Vgl. Strobl 2006, S. 21; der Nachruf in der New York Times erscheint am 25.11.1943; derjenige in der New York Herald

Tribune am 26.11.1943, zit. nach Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 381. Der Nachruf in der in New York herausgege-

ben deutsch-jüdischen Aufbau erscheint am 26.11.1943, vgl. Curt Glaser, in Aufbau, Friday, 26.11.1943, S. 7.

503 Vgl. Schmidt-Burkhardt 1988, S. 63, die die finanzielle Unterstützung durch Hugo Kolker hervorhebt; Strobl 2006, S.

11–12; ebenfalls Perls1962, S. 56–57.

504 Vgl LAB, Apr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 21.

505 Vgl LAB, Apr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 21.

506 Eidesstattliche Versicherung von Prof. Dr. Carl Koch vom 4.06.1959, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser,

Reg.Nr. 52785, Bl. E35.

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etwa 3 000.– Mark monatlich eher zu gering als zu hoch angegeben sein dürfte.“ 507

Curt Glasers Ent-

lassung wirkt sich nicht auf die Höhe der Beamtenbezüge aus, diese stehen ihm für drei Monate (Ok-

tober bis Dezember 1933) weiterhin zu.508

Jedoch werden Curt Glaser „auf Grund der Einbehaltungs-

verordnung vom 8. Juni 1932 (GS.S.199) für die Zeit vom 1. Juli 1932 bis einschliesslich 31. Dezem-

ber 1933 = 5 v. H. seiner Dienstbezüge, insgesamt 1‘029.21 RM, einbehalten“.509

Curt Glaser hat also

während dieser Zeit nicht die vollen Dienstbezüge erhalten. Da Curt Glaser eine ca. zehnjährige

Dienstzeit absolviert hat, werden ihm gemäss § 4 GWB, S. 3, und § 8f. GWB ab Januar 1934 drei

Viertel des Ruhegehalts zugesprochen.510 Die Zahlung einer Pension in Höhe von drei Viertel der Pen-

sion eines „arischen“ Beamten stellt eine diskriminierende Massnahme gegenüber Juden dar. Bei einer

Dienstzeit von 18 Jahren und 197 Tagen beläuft sich das Ruhegehalt auf 51% seines Grundgehalts

zuzüglich Wohnungsgeldzuschuss aus dem Jahr 1933 und wird auf 6‘599.40 RM kalkuliert; gewährt

werden im drei Viertel davon, nämlich 4‘949.55 RM.511

Bei einem Gesamtjahreseinkommen von

8’600 RM (1934), das Curt Glaser im März 1935 gegenüber dem Finanzamt angibt, erhält er ca. 3’600

RM zusätzliches Einkommen.512

Im selben Schreiben erwähnt Curt Glaser, dass sich das Einkommen

1935 auf 6’400 RM belaufen werde, wovon 185 RM als Einkommenssteuer abgeführt werden.513

Im

Oktober 1934 wird durch das sogenannte „Steueranpassungsgesetz“, dem steuerrechtlichen Grundge-

setz des Dritten Reiches, der „gedankliche[n] Ausgangspunkt“ für weitergehende antijüdische Mass-

nahmen geschaffen, die 1938 zu antisemitischen Bestimmungen im herkömmlichen Steuerrecht füh-

ren; von diesen ist Curt Glaser 1933 also noch nicht betroffen.514

Nach § 3, Kap. III, Abs. 1 im siebten

Teil der Reichsverordnung vom 8. Dezember 1931 (RGBl. I, S. 731f.) wäre nur in folgenden beiden

Fällen eine Reichsfluchtsteuer in der Höhe von 25% des Gesamtvermögens erhoben worden: (1) bei

Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland (§ 1) und (2) bei

einem Vermögensbesitz von mehr als 200‘000 RM oder einem Jahreseinkommen von mehr als 20‘000

RM in den vorausgegangenen beiden Steuerjahren (§ 2, Abs. 4).515

Da Curt Glaser einen ständigen

____________________

507 Erklärung der Freien Universität Berlin, unterzeichnet von Professor Dr. Edwin Redslob vom 27.08.1958 in: LAB, Ent-

schädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. E33.

508 Vgl. das Schreiben des Preussischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung an den Generaldirektor der

Staatlichen Museen in Berlin vom 23.12.1933, in LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 1; hierzu siehe das Gesetz zur Wie-

derherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933, RGBl. I, Nr. 34, S. 175; vgl. auch Brand/Schulze Altcappenberg

2014, S. 380.

509 Schreiben des stellvertretenden Generaldirektors der Staatlichen Museen an die Preussische Bau- und Finanzdirektion

vom 5.01.1934, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 1RS sowie das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirekti-

on vom 19.01.1934, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 2.

510 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042Nr. 9773, Bl. 1.

511 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 1RS.

512 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 21.

513 Vgl LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 21.

514 Martin Friedenberger, Fiskalische Ausplünderung, Die Berliner Steuer- und Finanzverwaltung und die jüdische Bevölke-

rung 1933–45, Berlin 2008, S. 157ff. Mit der am 16.10.1934 verabschiedeten umfangreichen Steuerreform flossen laut Autor

erstmals nationalsozialistische Ideologien und Rechtsanschauungen allgemein und umfassend in das deutsche Steuerrecht ein

und markierten den Einstieg in ein spezifisches nationalsozialistisches Steuerrecht, vgl. ebd.

515 Im Jahr 1931 wird durch die „Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen

zum Schutze des inneren Friedens“ vom 8.12.1931 von der Weimarer Republik die Reichsfluchtsteuer gegen Kapital- und

Steuerflucht ins Ausland eingeführt (vgl. RGBl I 1931, S. 699ff). Im 7. Teil der umfangreichen Verordnung (Kapitel III, S.

731ff) wird die Einführung der Reichsfluchtsteuer wie folgt normiert: „Personen, die am 31. März 1931 Angehörige des

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Wohnsitz (Rauenthalerstrasse 5, Berlin-Wilmersdorf) vorweisen und seine Abwesenheit durch Urlaub

und Studienreisen sowie gesundheitliche und berufliche Gründe belegen kann, für die er die Genehmi-

gung der Behörden hat, kann davon ausgegangen werden, dass er 1933 nicht in diesen Regelungsrah-

men fällt.516

Es kann nicht eruiert werden, ob und in welchem Masse Curt Glaser im Jahr 1933 auf-

grund der Devisengesetzgebung von 1931 aus dem Ausland Zugriff hat auf seine Bezügezahlungen

sowie Bankguthaben.

Bereits 1933 ist die Mitnahme von Geld und sonstigem Besitz ins Ausland eingeschränkt; die Mit-

nahme und Versendung von Reichsmark über die Grenzen ist von der Genehmigung der 1931 errichte-

ten Devisenstellen abhängig.517

Die Freigrenze, ursprünglich auf 3000 RM festgesetzt, beträgt ab Ok-

tober 1934 nur noch 10 RM.518

Ebenso ist auch der Erwerb und die Ausfuhr von Devisen nur mit devi-

senrechtlicher Genehmigung erlaubt und auch die Ausfuhr von Wertpapieren, Gold und Edelmetallen

bedarf einer Genehmigung.519

Zudem entwickelt sich neben der Reichsfluchtsteuer nach 1933 die

„Dego-Abgabe“, die noch vor der Zeit des Nationalsozialismus als Massnahme gegen die Devisen-

flucht eingesetzt wurde, zu einem antijüdischen Instrument, das den Transfer „wertvoller“ Waren im

Umzugsgut behindern soll. Als „Dego-Abgabe“ wird die bei der Auswanderung zu leistende Abgabe

an die Deutsche Golddiskontbank bezeichnet, die für transferierte Vermögenswerte, die aufgrund der

Devisenbewirtschaftung auf Sperrkonten verbucht sind, und ab 1938 auch für Umzugsgut enthoben

wird; diese beträgt im Januar 1934 20%, im August 1934 bereits 65% der transferierten Gesamtsum-

me.520

Die Mitnahme von Umzugsgut und sonstigen Gebrauchsgegenständen zum eigenen Bedarf ist

Deutschen Reichs gewesen sind und in der Zeit nach dem 31. März 1931 und vor dem 1. Januar 1933 ihren inländischen

Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgegeben haben oder aufgeben, haben eine Reichsfluchtsteuer zu

entrichten.“ Die Höhe der Steuer beträgt ein Viertel des gesamten steuerpflichtigen Vermögens. Von der Reichsfluchtsteuer

befreit sind „Personen, die weder am 1. Januar 1928 noch am 1. Januar 1931 steuerpflichtiges Vermögen von mehr als 200

000 RM gehabt und die ausserdem weder in dem Steuerabschnitt, der im Kalenderjahr 1931 endigt, noch in den beiden vo-

rangegangenen Steuerabschnitten steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 20 000 RM gehabt haben“, vgl. § 2 Abs. 4.

Durch das „Gesetz über die Änderung der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer“ vom 18.05.1934 wird die Vermögens-

freigrenze, bis zu welchen keine Reichsfluchtsteuer zu entrichten ist, von RM 200‘000 auf RM 50‘000 gesenkt, die Einkom-

mensgrenze bleibt bei RM 20‘000, vgl. Walk 1981, I 393, S. 81, RGBl. I, S. 392–393.

516 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 4, 7–8, 32, 47.

517 Vgl. Blumberg 2007, S. 94. Nach § 7 RGBl. I, S. 421 der „Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirt-

schaftung“ vom 1.08.1931 dürfen Zahlungsmittel und Wertpapiere nur mit schriftlicher Genehmigung der Stelle der Devi-

senbewirtschaftung ins Ausland versandt oder überbracht werden. Die Freigrenze, ursprünglich auf 3000 RM festgesetzt,

beträgt ab Oktober 1934 nur noch 10 RM, vgl. die Verordnung vom 11.09.1934, RGBl. I, S. 829, und vom 29.09.1934,

RGBl. I, S. 864. Durch Artikel 3, RGBl. I , S. 279, der „Vierten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die

Devisenbewirtschaftung“ vom 9.05.1933 wurde zudem die Kontrolle des Reise-, Gepäck-, Fracht- und Postverkehrs mit dem

Ausland verschärft, um so die Transferierung von Geld und Vermögen ins Ausland mittels Versendung mit der Post, im

Reisegepäck und als Umzugsgut zu unterbinden; zudem wurde die Versendung von Geld verboten, vgl. Blumberg 2007, S.

96.

518 Vgl. die Verordnung vom 11.09.1934, RGBl. I, S. 829, und vom 29.09.1934, RGBl. I, S. 864.

519 Vgl. Blumberg 2007, S. 94. Das Verbot des Devisenerwerbs und das Versendungs- bzw. Überbringungsverbot sind

geregelt in §§ 3, 4 und 12 DevVO (Verordnung über die Devisenbewirtschaftung) vom 23.05.1932 bzw. in §§ 9 und 13

DevG (Gesetz über die Devisenbewirtschaftung) vom 4.02.1935.

520 Vgl. Frank Bajohr, „Arisierung“ als gesellschaftlicher Prozess. Verhalten, Strategien und Handlungsspielräume jüdischer

Eigentümer und „arischer“ Erwerber, in: Peter Hayes und Irmtrud Wojak (Hrsg.), „Arisierung“ im Nationalsozialismus.

Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis, Frankfurt am Main/New York 2000 (=Jahrbuch 2000 zur Geschichte und Wir-

kung des Holocaust), S. 21. Laut Autor ging eine Emigration aufgrund der Reichsfluchststeuer und der Abgabe an die Deut-

sche Golddiskontbank (Dego-Abgabe) häufig mit einer finanziellen Ausplünderung einher; bereits im August 1934 betrug die

Dego-Abgabe 65% der transferierten Gesamtsumme, stieg bis im Oktober 1936 auf 81% und bis Juni 1938 auf 90%, ab

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1933 noch keinen Einschränkungen unterlegen; lediglich die Anzeige bei der Zollbehörde ist notwen-

dig.521

Gemäss Enderlein war es bis zur Pogromnacht für Juden erlaubt, einen Teil ihrer Habe mitzunehmen;

erst mit dem Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 wurde eine Genehmi-

gungspflicht für die Mitnahme sämtlicher Umzugsgüter, zu denen auch Kunstwerke zählten, einge-

führt.522

Laut Autorin war es für Juden aufgrund dieses Erlasses sowie weiteren Gesetzen nicht mehr

möglich, Kunst- oder andere Wertgegenstände mitzunehmen.523

Die Mitnahme von Kunstwerken bei

der Emigration wurde laut Autorin im Runderlass Nr. 49/39 des Reichswirtschaftsministers vom 17.

April 1939 dann noch präzisiert, der verhindern sollte, dass Juden bei ihrer Auswanderung wertvolle

Kunstwerke – insbesondere deutsches Kulturgut – ins Ausland mitnahmen.524

Bezüglich der Überbrin-

September 1939 betrug der Abschlag durchgängig 96%, vgl. Abschlagstabelle für die Jahre 1934–1939 im Staatsarchiv

Hamburg, Oberfinanzpräsident, 47 UA 14, zit. nach ebd; vgl. hierzu ebenfalls Christoph Franke, Die Rolle der Devisenstellen

bei der Enteignung der Juden, in: Katharina Stengel (Hrsg.), Vor der Vernichtung. Die staatliche Enteignung der Juden im

Nationalsozialismus, 2007 Frankfurt/New York, S. 80–93.

521 Vgl. u. a. Blumberg 2007, S. 94. Die Anzeigepflicht bestimmt § 7 der „Anweisung zur Durchführung des Art. III der

Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung“ des Reichsfinanzministers, Reichspostministers

und des Reichsverkehrsministeriums vom 18.05.1933 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 117 vom 20.05.1933).

522 Vgl. das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 12.12.1938, RGBl. I, S. 1733; hierzu vgl. Enderlein 2006, S. 124,

Rudolph 2003 sowie Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 49–50; letztgenannte Autoren weisen darauf hin, dass bei der Ausreise,

die ab diesem Zeitpunkt vollständig von den Finanzbehörden kontrolliert wurde, nicht nur Bargeld und Wertpapiere anfielen,

sondern vermehrt auch Kulturgut, das nicht mehr ausgeführt werden konnte, da die ausreisewilligen Juden den Gegenwert

hätten bezahlen müssen, wozu viele nicht mehr in der Lage gewesen sind. Gemäss Rudolph 2003, S.326, vollzog sich die

Entziehung jüdischen Kunstbesitzes aufgrund von erlassenen Gesetzen in zwei Phasen: zunächst erfolgte die Vorbereitung

der Entziehung, später der Erlass von Verordnungen, die den Vermögensentzug anordnete. Die Vorbereitungen begannen mit

dem Erlass einer Verordnung zur Erfassung des jüdischen Vermögens, der „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens

von Juden“ vom 26.04.1938 (kurz: Anmeldeverordnung), vgl. RGBl. I, S. 414. Der § 1 definierte, dass jeder Jude sein ge-

samtes in- und ausländisches Vermögen – dazu zählte auch der Kunstbesitz – bis am 30.06.1938 anzumelden und zu bewer-

ten hatte. Beinahe gleichzeitig wurden zudem Massnahmen getroffen, welche die Verbringung von Vermögensgegenständen

ins Ausland verhindern sollten, vgl. Rudolph 2003, S. 326. Bis 1938 befürwortete der Staat noch die Auswanderung von

ausreisewilligen Juden, wobei er deren Vermögen für das Deutsche Reich einbehielt, vgl. Enderlein 2006, S. 124, sowie

Rudolph 2003, S. 326. Zu diesem Zweck wandten sie das Reichsfluchtsteuergesetz vom 8.12.1931 extensiv an: Ursprünglich

lediglich für ein Vermögen von mehr als 200‘000 RM zu entrichten, wurde seit Mai 1934 die Steuer für Vermögen bereits ab

50‘000 RM erhoben; der Steuersatz betrug 25 %, vgl. RGBl. I , S. 731. Wurde die Steuer bezahlt, konnten die auswandern-

den Juden gemäss Rudolph 2003, S. 326, ihr Vermögen, einschliesslich ihrer Kunstwerke, mit ins Ausland nehmen. 1938

wurde den ausreisewilligen Juden jedoch die Mitnahme von Vermögensgegenständen, insbesondere Kunstwerken, erschwert.

Mit oben genanntem Gesetz vom 12.12.1938 wurde eine generelle Genehmigungspflicht für die Mitnahme von Umzugsgut

eingeführt: Gemäss § 57 durften Auswanderer Umzugsgut nur mit Genehmigung ins Ausland versenden oder überbringen,

vgl. RGBl. I, S. 1733.

523 Vgl. Enderlein 2006, S. 124. Die Durchführungsverordnung zur „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermö-

gens“ vom 16.01.1939, RGBl. I, S. 37, definierte die Zuständigkeit von Behörden für den Verkauf von jüdischem Besitz wie

Grundstücke, Schmuck oder Kunstwerken, vgl. Enderlein 2006, S. 125. Vorgesehen war eine in Berlin eingerichtete öffentli-

che „Ankaufsstelle“ für Kulturgut, wo Gegenstände aus jüdischem Besitz, deren Wert über 1000 RM lag, veräussert werden

sollten, vgl. ebd.; zur Judenvermögensabgabe vom 21.01.1939 vgl. RStBl. S. 246ff. Allerdings dauerte es noch mehr als zwei

Jahre, bis die Reichskammer der bildenden Künste zur „Ankaufsstelle“ erklärt wurde, vgl. § 1 der „Fünften Verordnung zur

Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ vom 25.04.1941 (kurz: 5. DVO zur Einsatzver-

ordnung), vgl. RGBl. I, S. 218; hierzu vgl. Enderlein 2006, S. 125, sowie Rudolph 2003, S. 327.

524 Vgl. Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand: Oberfinanzpräsident Dresden, 530. In Ziffer I. 3. Buchst. b be-

stimmte der Runderlass ein unbedingtes Mitnahmeverbot für Sachen, deren Ausfuhr nach der Verordnung über die Ausfuhr

von Kunstwerken vom 11. 12.1919 untersagt ist, sowie für „sonstige Sachen von besonderer geschichtlicher, künstlerischer

oder kultureller Bedeutung“. Gemäss § 1 erstgenannter Verordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken vom 11.12.1919

(RGBl. I, S. 1961) bedurfte die Ausfuhr eines Kunstwerkes die Genehmigung, sobald es in das Verzeichnis der Werke einge-

tragen war, deren Verbringung ins Ausland einen wesentlichen Verlust für den nationalen Kunstbesitz bedeuten würde. Im

Zusammenhang mit dem Runderlass haben die zuständigen Reichsminister eine Vereinbarung über die erforderlichen Mass-

nahmen zum „Schutz des deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Mitnahme von Umzugsgut bei der Auswanderung

von Juden“ getroffen; u. a. wurde verfügt, dass für die Freigabe von Umzugsgut jüdischer Emigranten die zuständige Devi-

senstelle Sachverständige als Gutachter zu Verfügung stellten, die Bedeutung und Wert der Kunstgegenstände festlegten, vgl.

Enderlein 2006, S. 125, sowie Rudolph 2003, S. 327. Diese Wertermittlung bezog sich dabei nicht nur auf Kunstwerke von

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gung von Kunstwerken in die Schweiz halten Francini/Heuss/Kreis fest, dass für Vermögenstranfers

von jüdischen Sammlern insbesondere Schweizer Museen eine attraktive Möglichkeit darstellten; denn

diese konnten Kunstwerke aus dem Reich mit Freipass in die Schweiz einführen und den Sammlern

bestätigen, dass es sich dabei um eine Leihgabe für das jeweilige Schweizer Museum handeln wür-

de.525

Bei einem Verkauf eines Kunstwerkes wurde der dabei anfallenden Einfuhrzoll meist dem Käu-

fer berechnet, um so den jüdischen Eigentümer zu entlasten.526

Durch die Deklarierung als Leihgabe

entfielen für die deutschen Sammler nicht nur der Einfuhrzoll, sondern auch Abgaben wie die Aus-

wandererabgaben, da es sich nicht um einen dauerhaften Vermögenstransfer oder eine Veräusserung

ins Ausland handelte.527

Für das folgende Jahr belegt ein Schreiben vom Februar 1934 aus Porto Ronco im Tessin, dass Glaser

sich mit der Bitte um die Transferierung seiner Pensionsbezüge an die Preussische Bau- und Finanzdi-

rektion wendet:

Zur Wiederherstellung meiner angegriffenen Gesundheit habe ich ein südliches Klima aufsuchen müssen, [?]

ständiger ärztlicher Behandlung eine langsame Besserung einzustellen beginnt. Eine Verlängerung des jetzigen

Aufenthaltes wird mir trotzdem dringend angeraten. Sobald mein Zustand es erlaubt, beabsichtige ich, mich zu

Studienzwecken nach Italien zu begeben. Da ich auf meinem bisherigen Studienarbeitsgebiet der altdeutschen

Kunst eine [?] Tätigkeit für mich, als Nichtarier, nicht mehr erhoffen kann, sehe ich nicht genötigt, eine [?] Um-

stellung vorzunehmen. In dieser Absicht gedenke ich, nach Italien zu gehen und dort zum Zweck einer ersten

gründlichen Einarbeitung in ein neues Forschungsgebiet zunächst einige Monate zu verbringen. Insgesamt würde

ich die Zeit meiner Abwesenheit von Berlin, wo ich meinen ständigen Wohnsitz (Wilmd., Rauenthaler Str. 5)

[beibehalte?] , auf ein Jahr bemessen. Meine Frau begleitet mich zunächst, da mir von ärztlicher Seite verordnet

wird, nicht allein auf Reisen zu begeben. Mein Wunsch geht nun dahin, dass das mir zugebilligte Ruhegehalt mir

nach hier bzw. nach Italien übertragen wird. Ich hoffe, dass mir dieser Wunsch bewilligt und hiermit die Grund-

lage zum Neuaufbau einer beruflichen Tätigkeit gewährt wird. 528

Die Genehmigung für seinen Aufenthalt wird ihm am 3. April 1934 vom Preussischen Minister für

Wissenschaft, Kunst und Volksbildung für die Dauer eines Jahres zugesprochen und bis am 30. Sep-

tember 1938 mehrfach verlängert.529

Am 28. August 1934 bestätigt Curt Glaser in einem Brief an den

Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion, dass er die Auslandgenehmigung erhalten

habe, jedoch die Antwort auf sein Gesuch um Transferierung des Ruhegehalts noch ausstehend sei und

ausreisewilligen Juden, sondern von Juden ganz allgemein, vgl. ebd. Zu diesem Zweck lag den Gutachtern eine Abschrift der

von den Juden gemäss Anmeldeverordnung erstellten Vermögensverzeichnisse vor; ihre Erkenntnisse hatten sie der Devisen-

stelle mitzuteilen, vgl. Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand: Gemäldegalerie Nr. 291, zit. nach Rudolph 2003, S.

327; hierzu vgl. ebenfalls Anja Heuss, Die Reichskulturkammer und die Steuerung des Kunsthandels im Dritten Reich, in:

Sediment, Jg. 5/H. 3 (1998), S. 49–61, 54–55.

525 Vgl. Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 165. Gemäss Autoren verliefen dergleichen Leihgaben meist problemlos; offensicht-

lich konnten die Freipässe über Jahre verlängert werden, vgl. ebd.

526 Vgl. Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 165.

527 Vgl. Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 165–166. Damit verfügten die Schweizer Museen in den 1930er Jahren und insbe-

sondere während dem Zweiten Weltkrieg über eine grosse Fülle an Ausstellungsmaterial, das ihnen unentgeldlich zu Verfü-

gung stand, vgl. ebd., S. 166. Als der Leihverkehr in Europa während dem Zweiten Weltkrieg dann beinahe unmöglich ge-

worden war, gewann die Möglichkeit der Ausstellungsorganisation an enormer Bedeutung; allein das Kunstmuseum Basel,

das Kunsthaus Zürich sowie das Kunstmuseum Winterthur erhielten auf diese Weise insgesamt mindestens 1000 Gemälde

und Zeichnungen, vgl. ebd.

528 Vgl. das Schreiben von Curt Glaser an den Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Berlin, sowie ebenfalls

sein Schreiben an die Bau- und Finanzdirektion Berlin vom 4.02.1934, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 3.

529 Vgl. LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 8 und 48.

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er bisher keine Zahlung erhalten habe.530

Mit diesem Schreiben antwortet Curt Glaser auf die Mittei-

lung der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 16. August 1934, dass gemäss Ermittlungen

festgestellt wurde, dass Curt Glaser bereits am 1. Januar 1934 seinen „tatsächlichen bürgerlichen

Wohnsitz“ nicht mehr in Berlin gehabt und infolgedessen ihm der „örtliche Sonderzuschlag“ für die

Zeit vom 1. Januar 1934 bis zum 30. April 1934 nicht zugestanden habe.531

Der Leiter des Polizeiam-

tes Schöneberg-Wilmersdorf hat am 25. Juli 1934 informiert, dass Curt Glaser und seine Ehefrau „im

Juli 1933 nach Paris gereist und seit dieser Zeit nicht wieder in ihre Wohnung, Bln. –Wilm. Rauentha-

lerstr. 5 zurückgekehrt [sind]. Die Abmeldung ist seinerzeit amtlich erfolgt.“532

Diese Aussage bezieht

sich auf die obengenannten polizeilichen Nachforschungen im März 1934. 533

Der „überzahlte Betrag“

in Höhe von 33.16 RM wird ab dem 1. Oktober 1934 in monatlichen Raten von 10.00 RM von den

Vorsorgebezügen abgezogen.534

Gemäss einem späteren Schreiben des Finanzamtes Wilmersdorf-Süd

lebte Curt Glasers Schwager, Ernst Milch, bis zum 25. Dezember 1934 in der Wohnung an der Rau-

enthalerstrasse 5, die bis zum Zeitpunkt dieses Schreibens am 23. Januar 1936 beibehalten wird.535

Am

30. November 1934 genehmigt der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Verlänge-

rung des Auslandsaufenthalts, jedoch mit der Verfügung, dass die Pensionsbezüge auf ein nur im In-

land verfügbares Sperrmarkkonto überwiesen werden.536

Offenbar erhält Curt Glaser 1934 jedoch

____________________

530 Vgl. das Schreiben von Curt Glaser an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 28.08.1934, in:

LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 14. Auf dieses Schreiben antwortet die Preussische Bau- und Finanzdirektion am

4.09.1934, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 14 RS: „In Beantwortung Ihres Schreibens vom 28. August teile ich

Ihnen mit, dass Ihre Ruhegehaltbezüge durch unsere Hauptkasse an die Commerz u. Privatbank, Dep.Kasse ‚V‘ auf ihr

Bankkonto [‚] überwiesen worden sind. Ich stelle Ihnen sehr ergebenst anheim, zwecks Zahlung nach Ihren derzeitigen Auf-

enthaltsort sich mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen. Eine Genehmigung des Hr. Devisenkommissars liegt auch unserer

Hauptkasse bis jetzt nicht vor.“

531 Vgl. das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an Curt Glaser vom 16.08.1934, in: LAB, APr.Br. Rep.

042 Nr. 9773, Bl. 13. Hier wird ebenfalls vermerkt, dass sich auf der Jahresbescheinigung von 1933 Curt Glaser seit dem

1.10.1933 in Italien aufhält, vgl. ebd.

532 Schreiben des Leiters des Polizeiamtes Schöneberg-Wilmersdorf vom 25.07.1034, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773,

Bl. 10RS. Die Wohnung an der Rauenthalerstrasse 5 wird vom Bruder Maria Glaser-Ash‘, Ernst Milch, bewohnt, ebd.

533 Am 21.02.1934 wendet sich die Preussische Bau- und Finanzdirektion an das Polizeiamt Schöneberg-Wilmersdorf mit

der Bitte um „Feststellung und Mitteilung, seit wann Prof. Dr. Curt Glaser nicht mehr in Berlin wohnt, sowie ob er mit Fami-

lie sich im Auslande aushält u. ob die Wohnung Rauenthaler Str. 5 von ihm noch gehalten wird, in: LAB, APr.Br. Rep. 042

Nr. 9773, Bl. 5. Am 5.03.1934 verfasst das Polizeirevier folgenden Bericht: „Nach den im Haus Rauenthalerstr. 5 angestell-

ten Ermittlungen hält sich Dr. Kurt [sic] Glaser und seine Ehefrau, Maria, geb. Milch, seit Juli 1933 nicht mehr in der Woh-

nung, Rauenthalerstr. 5, auf. In der Wohnung hält sich der Bruder der Frau Glaser, der Immobilienmakler Ernst Milch auf.

M. erklärte, dass sich Dr. Glaser und seine Ehefrau z. Z.t in Ascona i. Schweiz aufhalten. Die Wohnung gehöre jedoch noch

Dr. G. und werde auch von ihm bezahlt. Da sich Dr. G. bereits 8 Monate nicht mehr hier aufhält wurde er amtlich abgemel-

det.“, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 6RS.

534 Vgl. das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an Curt Glaser vom 16.08.1934, in: LAB, APr.Br. Rep.

042 Nr. 9773, Bl. 13.

535 Vgl. das Schreiben vom Finanzamt Wilmersdorf-Süd an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom

23.01.1936, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 37.

536 Im Schreiben des Preussischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung an den Präsidenten der Preussischen

Bau- und Finanzdirektion vom 30.11.1934, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 16, heisst es weiter: „Die Vorschriften

über die Devisenzwangsbewirtschaftung und die zu ihrer Durchführung ergangenen oder noch zu ergehenden Anordnungen

sowie die Bestimmungen über die Reichsfluchtsteuer werden hiervon nicht berührt. Auf Ziffer des oben genannten Runder-

lasses vom 10. Oktober 1934 weise ich hin.“ Nach § 2 der Reichsverordnung vom 1. August 1931 (RGBl. I, S. 421), dürfen

ausländische Zahlungsmittel gegen inländische Zahlungsmittel nur von der Reichsbank oder durch ihre Vermittlung erwor-

ben werden, weshalb für die Transferierung von Bankguthaben ins Ausland ein Sperrkonto bei einer von der Reichsbank

autorisierten Bank errichtet werden muss, vgl. z. B. Dieter Ziegler, Die Dresdner Bank und die deutschen Juden, Bd. 2, hrsg.

von Klaus-Dietmar Henke, München 2006, S. 338–339. In einem Schreiben des Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom

10.12.1934 wird Curt Glaser aufgefordert: „der Bügg 8 & meiner Hauptkasse mitzuteilen, bei welcher Bank des deutschen

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mindestens für einige Monate sein Ruhegehalt in die Schweiz transferiert, da er am 14. Mai und erneut

am 14. Juni 1935 um die Wiederaufnahme der seit gegen Ende des Jahres 1934 aussetzenden Transfe-

rierung bittet.537

Laut dem Gutachten Benz/Königseder wird eine weitere Transferierung ins Ausland

jedoch nicht gewährt.538

Gemäss § 21 der Reichsverordnung vom 21. Mai 1932 (RGBl. I, S. 234) kann

Curt Glaser monatlich Vermögenswerte von 200 RM transferieren, um sie zum üblichen Kurs in Devi-

sen umzutauschen; für weitere Reichsmarkguthaben gilt es, Devisen zu einem festgeschriebenen Kurs

bei der Deutschen Golddiskontbank zu erwerben, die 1933/34 einem Reichsmarkwert von 77% ent-

sprechen.539

In einer Pfändungsverfügung des Finanzamtes Wilmersdorf-Süd vom 6. Mai 1935 werden wegen einer

Forderung des Finanzamtes in der Höhe von 1‘108.60 RM Curt Glasers Rentenbezüge gepfändet.540

Am 15. Mai 1935 informiert deshalb der Präsident der Preussischen Bau- und Finanzdirektion die

Hauptkasse darüber, dass „die Vorsorg.Bezüge vom Finanzamt Wilmersdorf-Süd wegen eines An-

spruchs auf 1.108,60 RM gepfändet worden [sind] und zwar wegen 360,- RM unbegründet, wegen des

Restes von 748,60 RM in Höhe des gesetzlich pfändbaren Betrages.“541

Bereits am 8. März 1935 hat

Curt Glaser gegen den Einkommenssteuerbescheid vom 25. Mai rechtzeitig beim Finanzamt Wilmers-

dorf-Süd Einspruch erhoben und um „Stundung der Rückstände sowie Berechtigung der künftigen

Fälligkeiten nach Massgabe meines jetzigen Einkommens“ gebeten: „Dieses hat sich von M 18000

etwa im Jahre 1933 auf etwas M 8600 in 1934 verringert und wird in 1935 nur noch M 6400 betragen,

wovon M 185 durch die Kasse der Preussischen Bau- und Finanzdirektion als Einkommensteuer abge-

führt werden. Die geforderten Steuervorauszahlungen werden hiernach etwa den vierten Teil meines

Jahreseinkommens ausmachen. Ich bitte daher, weitere Zahlungen bis zur Neuveranlagung nach Mas-

sgabe des Einkommens für 1934 auszusetzen.“542

Mit einem erneuten Schreiben am 16. Mai sowie am

Reiches Sie ein Sperrmarkkonto, welches die Verwendung der Gelder nur im Inland zulässt, eingerichtet haben. Die Geneh-

migung der Devisenstelle wird von meiner Hauptkasse eingeholt werden.“, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 17.

537 Vgl. das Schreiben von Curt Glaser an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 14.06.1935, in:

LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 23: „Seit dem Ende des vergangenen Jahrs ist die Transferierung meines Ruhegehaltes

nach hier ausgesetzt worden. Ich erlaube mir, erneuten Antrag auf Transferierung zu stellen, um mir die Fortführung meiner

Studien zu ermöglichen, mit denen ich mir ein neues Arbeitsgebiet im Bereich der italienischen Kunst zu schaffen beabsich-

tige, nachdem mir meine wissenschaftliche Betätigung in dem früheren Rahmen verschlossen worden ist. […].

538 Vgl. Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 62.

539 Eine weitere Möglichkeit in den Jahren 1933 und 1934 bot einerseits der Verkauf von Sperrmarkguthaben zu einem frei

verhandelbaren Preis gegen Devisen an einen Ausländer, der Erwerbungen in Reichsmark tätigen wollte. Andererseits hätte

Curt Glaser, indem er die deutsche Devisen- und Steuergesetzgebung legal umgangen wäre, Zahlungen aus seinem Reichs-

markguthaben an einen Inländer tätigen können, der z. B. von seiner Familie aus dem Ausland unterstützt wurde, die wiede-

rum an Curt Glaser Zahlungen in Devisen hätten vornehmen können, was für beide Seiten einen besseren Kurs hätte bedeuten

können. Beide Vorgehensweisen wurden infolge der Instrumentalisierung der Devisenbewirtschaftung, die auf die systemati-

sche Enteignung von jüdischen Emigranten gezielt hat, im Laufe der 1930er Jahre durch gesetzliche Grundlagen verunmög-

licht. Darüber hinaus wurde die Freigrenze von 200 RM auf 10 RM herabgesetzt, so dass beim Verkauf von Reichsmark an

die Deutsche Golddiskontbank der festgelegte Kurs konfiskatorische Ausmasse annahm. Vgl. z. B. Dieter Ziegler, Die Dres-

dner Bank und die deutschen Juden, Bd. 2, hrsg. von Klaus-Dietmar Henke, München 2006, S. 340–341; Blumberg 2007, S.

94.

540 Vgl. die Pfändungsverfügung des Finanzamtes Wilmersdorf-Süd vom 6.05.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773,

Bl. 18.

541 Schreiben des Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 15.05.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr.

9773, Bl. 19. Darin wird die Kasse angewiesen von den Bezügen Curt Glasers 360 RM (Juni/Juli 1935) sowie ab Juli 1935

„bis zur Bezahlung des Betrages von 745,60 RM“ einzubehalten und abzuführen.

542 Schreiben von Curt Glaser an das Finanzamt Wilmersdorf Süd vom 8.03.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl.

21.

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18. Mai 1935 an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion wiederholt er diesen Ein-

spruch, worauf jedoch nicht eingegangen wird.543

Im August 1935 beantragt Curt Glaser die Geneh-

migung zum weiteren Verbleib im Ausland544

, der vom Präsidenten der Preussischen Bau- und Fi-

nanzdirektion am 2. September 1935 „mit Rücksicht darauf, dass die Beträge voll im Inlande Verwen-

dung finden“, genehmigt wird; laut diesem Schreiben beträgt sein Ruhegehalt seit April 1935 monat-

lich 332.48 RM und wird nach Abzug der Steuern und des Pfändungsbetrags auf Curt Glasers Sperr-

markkonto bei der Commerz und Privatbank Depositenkasse N in Berlin überwiesen.545

Am 11. Sep-

tember wird Curt Glaser durch den Reichs- und Preussischen Minister für Wissenschaft, Erziehung

und Volksbildung die Genehmigung für seinen dauernden Aufenthalt in der Schweiz verlängert.546

Die

Versorgungsbezüge werden auf ein Sonderkonto bei einer Devisenbank überwiesen, „über die ohne

Genehmigung zur Zahlung an Inländer für eigene Rechnung des Kontoinhabers verfügt werden

kann.“547

Dieses Schreiben beinhaltet zudem die Aufforderung, eine Bescheinigung der zuständigen

deutschen Auslandsvertretung darüber vorzulegen, dass dem Aufenthalt von Curt Glaser in der

Schweiz „vom deutschen Standpunkt aus keine Bedenken entgegenstehen.“548

Diese Bescheinigung

ist gemäss dem Deutschen Konsulat Lugano jedoch zu „verweigern“, da gemäss einem Bericht des

NSDAP-Ortsgruppenleiters Dr. Ammer in Ascona an das deutsche Konsulat Lugano, den das Konsu-

lat am 15. Oktober 1935 an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion schickt, „Curt

Glaser fast ausschliesslich in den jüdisch kommunistischen Emigrantenkreisen [verkehrt]. Während er

bisher bei dem Judenschützer Alexander Rapp wohnte, ist er jetzt in das Haus eines der intensivsten

Feinde des neuen Deutschlands, des jüdischen Kommunisten Architekt Schmucklersky, gezogen, mit

dem ihn engere Freundschaft verbindet. Bei einer kürzlich in Ascona stattgefundenen Veranstaltung

zum Besten der Emigrantenkinder, bei der Emil Ludwig aus seinen Werken vorlas, wirkte die Frau des

Dr. Glaser als Sängerin mit. Auch hieraus geht hervor, dass sich das Ehepaar den Emigraten [sic] eng

____________________

543 Vgl. die Schreiben von Curt Glaser an das Finanzamt Wilmersdorf-Süd vom 16.05.1935 in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr.

9773, Bl. 20 sowie das Schreiben des Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an Curt Glaser vom

19.06.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 23 RS und vom 11.07.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl.

25.

544 Vgl. das Schreiben Curt Glasers an den Reichs- und Preussischen Minister für Wissenschaft Erziehung und Volksbil-

dung vom 19.08.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 32.

545 Präsident der Preussischen Bau- und Finanzdirektion am 2.09.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 27. Im

September 1935 wurden diese Zahlungen kurzzeitig eingestellt, vgl. das Schreiben des Präsidenten der Preussischen Bau-

und Finanzdirektion an Curt Glaser vom 4.09.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 28 sowie das Schreiben des

Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin vom 9.09.1935, in: LAB,

APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 30.

546 Vgl. das Schreiben des Reichs- und Preussischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Präsi-

denten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 11.09.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 31.

547 Schreiben des Reichs- und Preussischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Präsidenten der

Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 11.09.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 31. Am 18.09.1935 erteilt

die Preussische Bau- und Finanzdirektion der Hauptkasse die Verfügung zur Weiterzahlung der Versorgungsbezüge von Curt

Glaser auf dessen Sonderkonto bei der Commerz u. Privatbank, Depositenklasse N., wobei monatlich 60.83 RM an das Fi-

nanzamt Wilmersdorf-Süd abgeführt werden, vgl. das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an die Hauptkas-

se sowie an Curt Glaser vom 18.09.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 33.

548 Schreiben des Reichs- und Preussischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Präsidenten der

Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 11.09.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 31. Sowie das Schreiben

der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an Curt Glaser vom 18.09.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 33.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 102

verbunden fühlt.“549

Weiter heisst es darin: „Dr. Glaser erhält, ohne darauf pekuniär angewiesen zu

sein – er ist vermögend und soll aus seinem kunsthistorischen Arbeiten über französische Kunst gute

Einkäufe haben – eine Pension nach der Schweiz überwiesen (Mk. 600 oder Fr. 600 ?) Dr. Glaser hat

aber nur Spott und Hohn für dieses Entgegenkommen. Denn wie ich von zuverlässiger Seite weiss,

macht er sich darüber lustig, dass ihm die deutschen Behörden so brav und regelmässig jene Zahlun-

gen zukommen lassen.“550

Die Preussische Bau- und Finanzdirektion lässt „im Hinblick auf die Aus-

führungen in beiliegenden Brief des Konsulats die Versorgungsbezüge von November 1935 ab vor-

sorglich sperren“, auch wenn das Ruhegehalt von Curt Glaser „in voller Höhe einem Sonderkonto

überweisen wird, das die Verwendung der Gelder nur im Inlande gewährleistet“.551

Gleichzeitig wird

Curt Glaser per 1. November 1935 die Auslandsaufenthaltsbewilligung entzogen.552

Mit dem Widerruf

der Genehmigung zum Aufenthalt in der Schweiz sowie der Ansprüche auf Versorgungsbezüge ab

November 1935 entfällt ebenfalls die Abführung der vom Finanzamt Wilmersdorf-Süd gepfändeten

Beträge.553

Deshalb erkundigt sich das Finanzamt am 23. Januar nach eigener Feststellung, dass sich

Curt Glaser „bereits im Juli 1933 nach Paris abgemeldet hat und seitdem anscheinend ununterbrochen

im Ausland lebt“, bei der Preussischen Bau- und Finanzdirektion, „wann und für welche Zeit dort die

Genehmigung zu einem Studienaufenthalt im Ausland erteilt worden und ob bekannt ist, wann Dr. G.

voraussichtlich nach Deutschland zurückkehren wird.“554

Im Antwortschreiben heisst es, dass der

Preussischen Bau- und Finanzdirektion nicht bekannt ist, „ob Dr. Glaser nach Deutschland zurückkeh-

ren wird“.555

Im Oktober 1936 erteilt der Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Curt

Glaser rückwirkend die Genehmigung für seinen dauernden Aufenthalt in Florenz (Italien) vom 1.

April 1936 befristet bis am 30. September 1937 mit der Begründung, dass „die Gründe, die zum Wi-

derruf der früher erteilten Genehmigung geführt hatten, nicht mehr bestehen.“556

Das ab April 1936

ebenfalls wieder ausbezahlte Ruhegehalt wird auf ein Sonderkonto einer Devisenbank überwiesen,

„über das ohne Genehmigung der Zahlung an Inländer für die eigene Rechnung des Kontoinhabers“

verfügt werden kann; jedoch wird der Bevollmächtigte, Hanns Fischer, ebenfalls über die Überwei-

sung verständigt, damit dieser sich mit Curt Glaser bezüglich Zahlung der Versorgungsbezüge in Ver-

____________________

549 Schreiben des Deutschen Konsulats Lugano an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom

15.10.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 34.

550 Schreiben des Deutschen Konsulats Lugano an den Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom

15.10.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 34.

551 Schreiben vom Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an den Minister für Wissenschaft, Erziehung und

Volksbildung vom 24.10.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 35.

552 Schreiben vom Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an den Minister für Wissenschaft, Erziehung und

Volksbildung vom 7.11.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 36. vgl. das Schreiben der Preussischen Bau- und

Finanzdirektion an die Hauptkasse sowie das Finanzamt Wilmersdorf-Süd vom 12.11.1935,in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr.

9773, Bl. 36 RS.

553 Vgl. das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an die Hauptkasse sowie an das Finanzamt Wilmersdorf-

Süd vom 12.11.1935, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 36 RS.

554 Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an das Finanzamt vom 23.01.1936, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr.

9773, Bl. 37.

555 Schreiben der Preussische Bau- und Finanzdirektion an das Finanzamt Wilmersdorf-Süd vom 29.01.1936, in: LAB,

APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 37RS.

556 Vgl. Schreiben vom Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Präsidenten der Preussischen Bau-

und Finanzdirektion vom 24.10.1936, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 38.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 103

bindung setzen kann.557

In seinem Schreiben an die Preussische Bau- und Finanzdirektion vom 28.

Oktober 1936 bittet Hanns Fischer um „besondere Beschleunigung, da die in Betracht kommenden

Beträge bereits dem Finanzamt Wilmersdorf-Süd zur Bezahlung von Steuern zur Verfügung gestellt

sind und das Finanzamt auf formelle Erledigung der Angelegenheit drängt“.558

Die Versorgungsbezü-

ge, die in den Monaten November 1935 bis einschliesslich März 1936 eingestellt waren, betragen am

dem 1. April 1936 wieder monatlich 412.47 RM minus Kürzung von 79.99 RM = 332.48 RM.559

Da-

von werden monatlich 271.65 RM zu Gunsten von Curt Glasers Sonderkonto gemäss Richtlinien IV

52 Abs. über die Devisenbewirtschaftung bei der Commerz- und Privatbank Depositenkasse N, über-

wiesen, da der Restbetrag von monatlich 60.83 RM (pfändbarer Teil zu Gunsten des Finanzamtes

Wilmersdorf-Süd) zunächst von der Hauptkasse bewahrt wird, bis die Antwort des Finanzamtes vor-

liegt. 560

Da Curt Glasers Konto bei der Commerz und Privatbank Depositenkasse N in Berlin jedoch

zu Gunsten des Finanzamtes Wilmersdorf-Süd gesperrt ist, werden die vorsorglich zurückbehaltenen

Beträge und damit die vollen Versorgungsbezüge des „Steuerpflichtigen“ in der Höhe von monatlich

322.48 RM auf das Sonderkonto überwiesen.561

Wie Curt Glasers Rechtsanwalt Hanns Fischer nach

dem Krieg eidesstattlich bestätigt, wird Curt Glaser ab dem 1. November 1936 von seinem Ruhegehalt

eine Reichsfluchtsteuer von 9‘000 RM abgezogen.562

Dies widerspricht Strobls Anmerkung, dass das

Ehepaar Glaser 1933 die 1931 eingeführte Reichsfluchtsteuer zu bezahlen gehabt hätte.563

In Folge der Verfügung vom 3. September 1937 durch die Preussische Bau- und Finanzdirektion, dass

die widerrufliche Genehmigung des Aufenhtalts von Curt Glaser in Florenz (Italien) mit dem 30. Sep-

tember 1937 abläuft und ab dem 1. Oktober 1937 damit gleichfalls sein Anspruch auf die Weiterzah-

lung der Versorgungsbezüge ruht, stellt Hanns Fischer am 17. September 1937 einen Antrag auf Ver-

längerung der Aufenthaltsbewilligung – wobei „im Hinblick auf die seinerzeit erfolgte Beanstandung

sich Professor Glaser bemühen [wird], von einer zuständigen deutschen amtlichen Stelle des Auslan-

des eine neue Bescheinigung seiner Loyalität zu erhalten“.564

In Bezug auf das Ruhegehalt bemerkt

Hanns Fischer im Antrag Folgendes:

[…] Das Ruhegehalt meines Mandanten bleibt im Inlande und wird nach wie vor zur Abdeckung der Ende vori-

gen Jahres fällig gewordenen Reichsfluchtsteuer verwandt, die zum überwiegenden Teile bereits abgedeckt ist,

wobei ein zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt streitiger Betrag unberücksichtigt bleiben soll. Mit

____________________

557 Vgl. das Schreiben vom Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Präsidenten der Preussischen

Bau- und Finanzdirektion vom 24.10.1936, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 38.

558 Vgl. das Schreiben von Rechtsanwalt Hanns Fischer an die Preussische Bau und Finanzdirektion vom 28.10.1936, in:

LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 39.

559 Vgl. das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 31.10.1936, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl.

40.

560 Vgl. das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an die vom 31.10.1936, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr.

9773, Bl. 40.

561 Vgl. das Schreiben des Finanzamtes Wilmersdorf-Süd an die Preussische Bau- und Finanzdirektion vom 25.11.1936, in:

LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 42 sowie das Schreiben des Preussischen Bau- und Finanzdirektion an die Hauptkasse

sowie an Rechtsanwalt Hanns Fischer vom 27.11.1936, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 43.

562 Eidesstattliche Erklärung Dr. Hanns Fischer vom 3.09.1957, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr.

52785, Bl. D4.

563 Vgl. Strobl 2006, S. 19.

564 Vgl. das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an den Rechtsanwalt Hanns Fischer vom 3.09.1937, in:

LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 45 sowie das Schreiben des von Rechtsanwalt Fischer an die Preussische Bau- und

Finanzdirektion vom 18.09.1937.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 104

dem Finanzamt Wilmersdorf-Süd ist eine Vereinbarung getroffen, dass Herr Professor Glaser die Reichsflucht-

steuer durch volle Pensionsüberweisung abdeckt. Mit dieser Massgabe ist ihm die Zahlung gestundet. Es ist daher

erwünscht, um nicht steuerliche Schwierigkeiten hervorzurufen, keine Stockung in der Ruhezahlung eintreten zu

lassen, die unter Umständen dem Finanzamt Anlass geben könnte, die Fälligkeit des Restes geltend zu machen,

mit allen sich daran knüpfenden unangenehmen und kaum zu beseitigenden Rechtsnachteilen. […]565

Die Genehmigung zum Wohnsitz in Florenz wird am 23. September 1937 um ein Jahr bis am 30. Sep-

tember 1938 verlängert sowie die Überweisung der Versorgungsbezüge auf das „Sonderkonto Versor-

gungsbezüge“ von Curt Glaser gewährt.566

Im „Verzeichnis über das Vermögen von Juden“ des Fi-

nanzamtes Moabit-West nach dem Stand vom 27. April 1938 findet sich der Betrag von 36‘960 RM,

jedoch nicht in einer dafür vorgesehenen Spalte; unklar ist zudem, von wem diese handschriftliche

Angabe stammt.567

Im Begleitbrief zu diesem Fragebogen vom 27. Juli 1938 schreibt Curt Glaser:

„Das mir verbliebene Vermögen überstieg am 27.4.38 nicht mehr den Betrag von 5000 Mark.“568

Wei-

ter führt er aus: „Inländisches Vermögen besitze ich nach Ausfall bzw. Ablösung der in meiner letzten

Vermögenserklärung ausgeführten, aus dem Besitz meiner Frau Maria, geb. Milch stammenden Hypo-

theken nicht mehr. Mein Guthaben bei der Commerz = Privatbank, Berlin Dep. Kasse N betrug am

27.4.38 = 617 M. Mein durch Börsenverlust erheblich verringertes Auslandsvermögen ist für den Le-

bensunterhalt während 5 Jahren bis auf geringe Reste nahezu verbraucht. Es ist von mir bewusst für

die Gründung einer neuen Existenz eingesetzt worden, um mir die Möglichkeit zu schaffen, durch

eigene berufliche Tätigkeit meine Familie zu ernähren.“569

Das Finanzamt geht bei der „Berechnung

der Judenvermögensabgabe im Januar 1939 von einem Gesamtwert des Vermögens „unter 5000“

aus.570

Die Auslandsaufenthaltsbewilligung in Italien wird nochmals bis am 30. September 1939571

und

____________________

565 Vgl. das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an den Rechtsanwalt Hanns Fischer vom 3.09.1937, in:

LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 45, sowie das Schreiben von Rechtsanwalt Fischer an die Preussische Bau- und Fi-

nanzdirektion vom 18.09.1937.

566 Vgl. das Schreiben vom Präsidenten der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an den Minister für Wissenschaft, Erzie-

hung und Volksbildung vom 23.09.1937, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 48. Die Preussische Bau- und Finanzdi-

rektion stellt am 21.01.1938 den Antrag auf die Weiterführung der Überweisung der Versorgungsbezüge in der Höhe von

monatlich 308.56 RM auf das Sonderkonto für die Zeit vom 1.04.1938 bis zum 30.09.1938, der am 2.02.1938 genehmigt

wird mit der Bedingung, dass die Genehmigung zur Verfügung über Devisen nur in Verbindung mit der dazugehörigen Frei-

gabebescheinigung der Reichsbank gilt, vgl. das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an den Oberfinanzprä-

sidenten vom 21.01.1938 mit dem Genehmigungsstempel der Devisenstelle, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 49, 50,

50RS. Für die „Transferierung des transferablen Teils seines Ruhegehalts“ ist eine „Gruppenbescheinigung notwendig, um

die sich Curt Glasers Anwalt Hanns Fischer am 18.02.1938 bemüht, vgl. das Schreiben von Hanns Fischer an die Preussi-

sche Bau- und Finanzdirektion vom 18.02.1938, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, B. 52. Gemäss dem Schreiben der

Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 25.02.1938 wird diese dem Oberfinanzpräsidenten (Devisenstelle) geschickt,

vgl. das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirektion an Hanns Fischer sowie den Oberfinanzpräsidenten und eben-

falls die „Entwurfs-Bescheinigung“, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 52 RS, 53. Am 30.06.1938 wendet sich die

Preussische Bau- und Finanzdirektion infolge „neuer Bestimmungen über den Transfer von Versorgungsbezügen ins Ausland

zu Lasten der ‚Sonderkonten Versogrungsbezüge‘“ an den Generaldirektor der Staatl. Museen zu Berlin mit der Bitte um die

Angabe, „ob der im Ausland lebende Direktor a. D. Professor Dr. Kurt Glaser (Staatl. Kunstbibliothek) Arier oder Jude ist“,

in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, B. 55. Im Antwortschreiben vom 5.07.1938 heisst es: „Der am 1.1.1934 in den Ruhe-

stand versetzte Direkt a. D. Prof. Dr. Kurt Glaser ist ‚Jude‘ im Sinner der I. Verordung zum Reichbürgergesetz vom

14.11.1935 § 5 – RGBl.I S. 1333 – und gehört angeblich der evangelischen Religionsgemeinschaft an.“, in: LAB, APr.Br.

Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 56.

567 Vgl. das Schreiben von Curt Glaser aus Florenz an das Finanzamt Moabit-West vom 27.07.1938, in: Archiv des BADV,

Judenvermögensabgabeakte des Finanzamtes Moabit-West zu Curt Glaser, Az. 907/5035.

568 Schreiben von Curt Glaser an das Finanzamt Moabit-West vom 27.07.1938, in: Archiv des BADV, Judenvermögensab-

gabeakte des Finanzamtes Moabit-West zu Curt Glaser, Az. 907/5035.

569 Schreiben von Curt Glaser an das Finanzamt Moabit-West vom 27.07.1938, in: Archiv des BADV, Judenvermögensab-

gabeakte des Finanzamtes Moabit-West zu Curt Glaser, Az. 907/5035, Bl. 315.

570 Berechnungsbogen der Judenvermögensabgabe vom 24.01.1939, in: Archiv des BADV, Judenvermögensabgabeakte des

Finanzamtes Moabit-West zu Curt Glaser, Az. 907/5035.

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anschliessend bis am 30. September 1941 in Ascona572

genehmigt, ebenso wird jeweils die Überwei-

sung der Versorgungsbezüge auf das „Sonderkonto Versorgungsbezüge“ beantragt. Mit dem Ablauf

der Frist am 30. September wird auch die Zahlung seiner Bezüge eingestellt; am 30. November 1941

erlischt der Anspruch Curt Glasers auf die Versorgungsbezüge gemäss § 2, 10 der 11. Verordnung des

Reichbürgergesetzes vom 25. November 1941 (RGBl. I, S. 722).573

Gleichzeitig verliert er gemäss

dem Gutachten Benz/Königseder auch die deutsche Staatsangehörigkeit.574

Im Wiedergutmachungsbe-

scheid des Bundesministeriums des Innern von 1954 findet sich folgender Hinweis hierzu: „Seine

deutsche Staatsangehörigkeit [hat?] der Antragsteller durch die 11. Verordnung zum Reichsbürgerge-

setz im November 1941 verloren.“575

Wie aus den Akten des ehemaligen Oberfinanzpräsidenten Ber-

lin-Brandenburg hervorgeht, fällt aufgrund derselben Verordnung Curt Glasers im Deutschen Reich

zurückgelassenes Vermögen auf dem „Sonderkonto Versorgungsbezüge“ in der Höhe von 1467 RM

staatlichen Stellen zu.576

571 Vgl. das Schreiben des Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Präsidenten der Preussischen

Bau- und Finanzdirektion vom 6.10.1938, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 60. Der Antrag der Preussischen Bau-

und Finanzdirektion vom 12.10.1938 auf die Überweisung der Versorgungsbezüge in der Höhe von monatlich 308.56 RM

auf das Sonderkonto für die Zeit vom 1.10.1938 bis 30.09.1939 wird am 22.10.1938 durch den Oberfinanzpräsidenten Berlin

(Devisenstelle) genehmigt, vgl. die Schreiben vom 12.10.1938, 22.10.1938 sowie vom 27.10.1938, in: LAB, APr.Br. Rep.

042 Nr. 9773, Bl. 62, 63RS, 64, 64RS.

572 Vgl. das Schreiben vom Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Präsidenten der Preussischen

Bau- und Finanzdirektion vom 24.02.1940, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 66. Gemäss diesem Schreiben soll Curt

Glaser aufgefordert werden, „sich alsbald bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu melden und von 6 zu 6 Mo-

naten über die Entwicklung seiner Einkommensverhältnisse im Ausland durch Vermittlung der jeweils zustänigen deutsch

konsularischen oder diplomatischen Vertretung Ihnen Mitteilung zu machen, und zwar in dreifacher Ausfertigung. Sollte es

in Anbetracht dieser Einkommensverhältnisse nicht mehr berechtigt sein, die inländische Versorgung zu zahlen, ist mir zu

berichten. Schliesslich ist der Genannte darauf aufmerksam zu machen, dass diese Zustimmung ohne weiteres widerrufen

wird, wenn er bei Ausübung einer Tätigkeit oder in seinem sonstigen Verhalten gegen die deutschen Belange verstossen

sollte.“, ebd. Nach Abzug der Steuern (Lohnsteuer: 46.02 RM; Kriegszuschlag: 23.01 RM) betragen die auf das Sonderkonto

ausbezahlten Versorgungsbezüge für die Zeit vom 1.10.1939 bis zum 31.03.1941 monatlich 263, 45 RM, vgl. die Schreiben

vom 1.03.1940, 8.03.1940 und vom 14.03.1940, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 67, 68, 69 70. Ab dem 1.04.1941

bis zum 30.09.1941 berechnen sich die Ruhegehaltsbezüge abzüglich Lohnsteuer (46.02 RM), Kriegszuschlag (23.10 RM)

und Sonderzuschlag (42.90 RM) auf monatlich 220.55 RM, vgl. das Schreibender Preussischen Bau- und Finanzdirektion an

den Oberfinanzpräsidenten (Devisenstelle) vom 18.02.1941 sowie an die Hauptkasse vom 26.02.1941, in: LAB, APr.Br. Rep.

042 Nr. 9773, Bl. 73, 74.

573 Vgl. den Vermerk der Preussischen Bau- und Finanzdirektion vom 13.04.1942, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl.

74RS.

574 Vgl. Gutachten Benz/Königseder 2010, S. 64.

575 Vgl. die Abschrift des Wiedergutmachungsbescheids des Bundesministers des Innern an das Entschädigungsamt vom

22.10.1954, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr. 52785, Bl. E23–E26.

576 Gemäss dem Schreiben der Commerzbank AG, Depositenklasse N, mit dem Betreff „Vermögensverfall ausgewanderter

Juden. Anmeldung gemäss VO v. 25.11.41.“ an den Oberfinanzpräsidenten vom 6.05.1942 beläuft sich das Guthaben Curt

Glasers am 31. Dezbember 1941 auf dem „Sonderkonto Versorgungsbezüge“ auf 1467 RM, in: LAB, B. Rep.025-02, Nr.

2519 / JRSO (Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Bl. 1). In der beigefügten Bemerkung heisst es: „Die

Anmeldung erfolgt vorsorglich, da noch nicht einwandfrei feststeht, ob das angemeldete Vermögen aufgrund obiger Verord-

nung dem Reich verfallen ist. Die gemäss § 8 beantragte dahingehende Feststellung des Chefs der Sicherheitspolizei u.d.S.d

steht noch aus.“, ebd. Am 25.05.1944 erfolgt der Antrag des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg „für den (die) im

Ausland befindlichen Juden (Jüdin) Curt Israel Glaser geb. am 29. Mai 1879 in Leipzig zuletzt wohnhaft Berlin-Wilmersdorf,

Rauenthalerstr. 5 die Feststellung § 8 Elfte Verordnung gemäss zu beantragen. […] Es sind mir an Vermögenswerden –

Verbindlichkeiten – bekannt geworden: Guthaben bei der Commerzbank A.G. Depositenkasse N, Berlin W. 9, Potsdamerstr.

4, in Höhe von 1.467, – RM, Sonderkonto Versorg. […]“,in: LAB, Wiedergutmachungsakte (im Folgenden als WGA abge-

kürzt) 2519 / JRSO (Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Bl.3). Am 23.11.1944 heisst es in einem

Schreiben der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Berlin an den Oberfinanzpräsiendetn Berlin-Brandenburg: „Die

Voraussetzungen der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz sind für den Obengenannten [Curt Israel Glaser] gegeben. Bei

der Commerzbank A.G., Depositenkasse II, Berlin W 9, Potsdamer Str. 4, habe ich das Sonderkonto Versorgungsbezüge Ri.

IV/58 mit einem Guthaben von 1.467,-- RM beschlagnahmt. Weitere Vermögenswerte sind hier nicht bekannt. Die Feststel-

lung nach § 8 der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz habe ich beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD beantragt.

Ich bitte, die Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens zu übernehmen, die Verwertung jedoch bis zum Eingang der

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In diesem Zusammenhang meldet im Mai 1950 die Jewish Restitution Successor Organisation, Inc.

New York, (JRSO) im Fall Curt Glasers einen Rückerstattungsanspruch an und stellt einen „Antrag

auf Wiedererstattung von zwangsübertragenem Vermögen“.577

Im September 1954 wendet sich die

JRSO an das Wiedergutmachungsamt Berlin-Schöneberg mit dem erneuten Antrag „den Verfall des

Bankguthabens – Sparguthabens des Prof. Dr. Curt Glaser bei der Commerzbank, AG. […] in der

Höhe von RM 1.481.50 […] rückgängig zu machen“.578

Laut Auskunft der Commerzbank vom 31.

August 1954 an die JSRO bestand für Curt Glaser und seine Frau „per 30.4.45 ein Uraltkonto in Höhe

von RM 1.481.50 – Sonderkonto Versorgungsbezüge“.579

Die nachfolgenden Verhandlungen zwi-

schen den beiden Parteien580

führen schliesslich am 30. September 1955 zu folgendem Entscheid des

Feststellung durch den Chef der Sicherheitspolizei und des SD zurückzustellen. Meine Akten habe ich geschlossen“, in:

LAB, WGA 2519 / JRSO (Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Bl. 4).

577 Vgl. den Antrag an den Herrn Treuhänder der Amerikanischen, Britischen und Französischen Militärregierung für

zwangsübertragene Vermögen vom 17.05.1950, in: LAB, WGA 2519 / JRSO, Bl. 2.

578 Vgl. den Antrag der JRSO an das Wiedergutmachungsamt Berlin-Schöneberg vom 2.09.1954, in: LAB, WGA 2519 /

JRSO (Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Bl. 4).

579 Vgl. das Schreiben der Commerzbank an die JRSO vom 31.08.1954, in: LAB, WGA 2519 / JRSO (Brandenburgerisches

Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Bl. 7). Weiter ist vermerkt, dass das „Sonderkonto Versorgungsbezüge […] auf DM-West

noch nicht umgestellt ist. Etwaige seinerzeit erfolgte Vermögensabgaben zu Lasten der Rubr. waren an Hand der uns verblie-

benen wenigen Unterlagen der ehem. Depka N (der grösste Teil ging infolge Kriegseinwirkung verloren) nicht zu ermitteln.“,

ebd.

580 Aufgrund der Auskunft der Commerzbank bezüglich Curt Glasers Guthaben wendet sich am 22. 11.1954 der Senator für

Finanzen, Sondervermögens- und Bauverwaltung an die Wiedergutmachungsämter von Berlin, in: LAB, WGA 2519 / JRSO

(Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Blattangabe unleserlich): „Den in Bezug genommenen Akten des

ehem. Oberfinanzpräsidenten habe ich nicht entnehmen können, dass Vermögensverfall auf Grund der 11.VO. zum RBG

eingetreten war. Anspruchstellerin wird daher glaubhaft machen müssen, dass die Voraussetzungen für den Vermögensverfall

gegeben waren, d.h. dass die Kontoinhaber, falls sie vor Erlass der genannten Verordnung ausgewandert sind, am 26.11.41,

dem Tage ihres Inkrafttretens, nicht ausländische Staatsangehörige waren oder dass sie im Fall der Auswanderung nach

Erlass der 11.VO. bis zum Verlassen des Reichsgebietes noch deutsche Staatsangehörige oder staatenlos waren. Laut Be-

kanntgabe der Anmeldung liegt ein innerhalb der Frist angelegter Individualanspruch der JRSO vor. Insofern der Nachweis

der ungerechtfertigten Entziehung und der Aktivlegitimation der Anspruchstellerin, die ich in dortiger Zuständigkeit zu prü-

fen bitte. Erbracht ist, erhebe ich gegen den Anspruch, insoweit er in Westberlin belegen ist, keine Einwendungen und erkläre

mich mit der Übertragung der Rechte einverstanden, die sich aus der Westberliner Uraltkontenbestimmung vom 23.12.49

ergeben. […]“ Auf dieses Schreiben anwortet die JRSO am 6.01.1955: „Die Antragstellerin erhebt einen Rückerstattungsan-

spruch auf Gund des Art. 2. Abs 1a und 1b REAO, weil dem Verfolgten Vermögensgegenstände auf Grund der 11. DVO

zum RGB zugunsten des deutschen Reiches entzogen worden sind. Gemäss dieser VO hat nach feststehender Rechtspre-

chung der Übergang der Vermögensgegenstände ohne das Hinzutreten eines weiteren Ausführungsaktes der Verwaltung kraft

des Gesetztes stattgefunden, soweit es sich um Personen handelte die von der Anordnung betroffen worden sind […] Nach §

3 der 11. Verordnung trifft der Vermögensverfall alle Juden deutscher Staatsangehörigkeit, welche auf Grund dieser Verord-

nung die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Nach § 2 aaO, war der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit die

Folge der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland.“, Schreiben der JRSO an die Wiedergutmachungsämter von

Berlin vom 6.01.1955, in: LAB, WGA 2519 / JRSO (Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Blattangabe

unleserlich). Im Fall Curt Glaser heisst dies: „Die Antragsstellerin hat vorgetragen, dass in der Person des Verfolgten die

Voraussetzungen vorlagen, an welche das diskriminierende Gesetz den Vermögensverfall knüpft. Es ist ferner zwischen den

Parteien unstreitig, dass der Verfolgte die deutsche Staatsangehörigkeit einmals besass, dass er seinen gewöhnlichen Aufent-

halt ins Ausland verlegt hat und dass der Beklagte ihn durch die Anlage von Akten, welche die damals zuständige Behörde,

sog. OFP-Akten, als eine Person klassifizierte, die der 11. Verordnung unterlag.“, ebd. Auf den eingeforderten „Nachweis

der ungerechtfertigten Entziehung“ durch den Antragsgegner reagiert die JRSO wie folgt: „Der Antragsgegner bestreitet

nunmehr das Vorliegen eines Entziehungstatbestandes mit der Begründung, dass der Verfolgte möglicherweise nach dem

Verlassen Deutschlands bis zum 27.11.41 eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hat und somit im Zeitpunkt des Wirk-

samwerdens des 11. DVO nicht mehr alle Tatbestandsmoment erfüllte, welche den Vermögensverfall nach sich zogen. Eine

Belastung der Antragsstellerin mit der Widerlegung dieser Möglichkeit ist jedoch verfahrensrechtlich unzulässig. Dies aus

zwei Gründen: einmal wegen der Verteilung der Beweislast (1) und, falls hierüber Zweifel bestehen sollten, zumindest des-

halb, weil die Regeln des prima facie Beweises zugunsten der Antragsstellerin eingreifen (2).“. ebd. Kurz darauf, am

12.01.1955, wird seitens der Antragsgegnerin „zur Beurteilung der Voraussetzung für die Anwendung der 11.Verordnung

zum Reichsbürgergesetz“ die Angabe des Jahres der Auswanderung von Curt Glaser verlangt, vgl. das Schreiben von Dr.

Lange an die JRSO vom 12.01.1955, in: LAB, B WGA 2519 / JRSO (Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92

11320, Blattangabe unleserlich). Im Antwortschreiben der JRSO weist diese darauf hin, „dass wir nur in den seltensten Fael-

len Unterlagen besitzen, die ueber den Inhalt der OFP-Akten hinausgehen. So koennen wir auch im vorliegenden Fall das

Jahr der Auswanderung des Verfolgten nicht angeben. Nach der staendigen Rechtsprechung der Wiedergutmachungsbehoer-

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Senators für Finanzen, Sondervermögens- und Bauverwaltung, an die Wiedergutmachungsämter von

Berlin: „In der vorliegenden Sache [Rückerstattungsverfahren JRSO, Verf.: Prof Dr. Curt Glaser ./. Dt.

Reich – Guthaben b.d. Commerzbank – ] habe ich von einer abschliessenden sachlichen Stellungnah-

me abgesehen im Hinblick auf die gegenwärtig zwischen der JRSO und dem Bund bezw. dem Land

Berlin geführten Verhandlungen zum Zwecke des Abschlusses eines Globalvergleichs. Die An-

spruchsstellerin selbst hat in gleichgelagerten Verfahren Aussetzung beantragt. Dieser Aussetzungsan-

trag soll – so glaube ich annehmen zu dürfen – auch für das vorliegende Verfahren Geltung besitzen.

Ich erkläre mich mit Aussetzung ausdrücklich einverstanden.“581

Im Sammelvergleich vom April 1956

erklärt sich das Deutsche Reich, vertreten durch den Senator für Finanzen, „mit der Rückgängigma-

chung der von der Antragsstellerin geltend gemachten Entziehung der vorerwähnten Vermögensge-

genstände einverstanden“.582

Gegenstand des Vergleichs sind die in dem anliegenden Verzeichnis

angeführten Bankkonten und Wertpapierdepots;583

darin ist unter Ziffer 7 Curt Glasers Guthaben in

der Höhe von 1‘481.50 RM bei der Commerzbank aufgeführt.584

5. Der Sammler Curt Glaser

Der Bestand der Sammlung von Curt Glaser lässt sich nicht mehr vollumfänglich rekonstruieren. Ge-

mäss den Erben von Curt Glaser ist kein Sammlungsinventar überliefert. Aus den Memoiren seines

den besteht in Faellen wie dem vorliegenden im Zweifel die Vermutung, dass die Voraussetzung zum Vermoegensverfall

nach der 11. V.O. zum Reichsbürgergesetz vorliegt. Diese Vermutung kann nur durch Angabe konkreter Tatsachen und

Umstaende vom Antragsgegner widerlegt werden. […]“, Schreiben der JRSO an die Wiedergutmachungsämter von Berlin

vom 3.02.1955, in: LAB, WGA 2519 / JRSO (Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Blattangabe unleser-

lich).

581 Schreiben des Senators für Finanzen, Sondervermögens- und Bauverwaltung, an die Wiedergutmachungsämter von

Berlin vom 30.09.1955, in: LAB, B WGA 2519 / JRSO (Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Bl. 28).

582 Zudem erkennt der Antragsgegner an, dass der JRSO „a) alle etwaigen Rechte aus den bezeichneten Konten nach der

jetzigen und künftigen Gesetzgebung über die Umstellung von Bank- und Sparguthaben, b) alle etwaigen Rechte aus den

bezeichneten Wertpapieren nach der jetzigen und künftigen Gesetzgebung über die Wertpapierbereinigung oder nach dem zu

erwartenden Kriegsfolgenschlussgesetz oder nach sonstigen Gesetzen zustehen“, Anlage 1 zur Verhandlungsniederschrift

vom 25.04.1956 bezüglich Rückerstattungsverfahren der JRSO (Antragssteller) gegen das Deutsche Reich, Verfahrensstand-

schafter: Berlin, vertreten durch den Senator für Finanzen, Sondervermögens- und Bauverwaltung (Antragsgegner), in: LAB,

WGA 2519 / JRSO (Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Blattangabe unleserlich). Folgende Erklärung

des Senators für Finanzen ist in der Verhandlungsniederschrift vermerkt: „Soweit in einzelnen Fällen nach dem bisherigen

Akteninhalt der fehlende Nachweis der Vermögensentziehung auf Grund der 11. Verordnung beanstandet worden ist, wird

für das vorliegene Verfahren der Entziehungstatbestand nicht mehr bestritten.“, Verhandlungsniederschrift vom 25.04.1956,

in: LAB, B. Rep.025-02, Nr. 2519 / JRSO (Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Blattangabe unleserlich).

Für Ziffer 6 (Anlage 1 der Verhandlungsniederschrift) wird folgende Ergänzung angebracht: „Die JRSO verpflichtet sich, an

den Individualberechtigten, wenn er seine Aktivligitimation ihr gegenüber als Konto- bzw. Depotinhaber oder als dessen

Erbe nachweist, die ihr durch diesen Vergleich zuerkannten Ansprüche abzutreten bzw. das von ihr Erlangte herauszugeben,

ohne dass sich der Individualberechtigte auf andere Einwendungen seitens der JRSO als den Mangel seiner Legitiomation

verweisen muss“; Ziffer 8, 12, 15, 21 und 30 in der Anlage 2 der Verhandlungsniederschrift werden gestrichen, vgl. ebd.

583 Gemäss Anlage 1 des Vergleichsprotokolls sind die im anliegenden Verzeichnis (Anlage 2) angeführten Bankkonten und

Wertpapierdepots, „die nach Angaben der JRSO/JTC a) den daselbst genannten Personen vom Deutschen Reich entzogen

worden sind, b) noch vorhanden sind und auf den Namen des ursprünglichen Berechtigten lauten, c) der JRSO/JTC zustehen,

weil Tatsachen vorgebracht sind, welche nach Art. 9/2 REAO die Legitimation der“ Gegenstand des Vergleichs, Anlage zum

Protokoll vom 25.04.1956, in: LAB, WGA 2519 / JRSO (Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Blattanga-

be unleserlich).

584 Den verschiedenen Wiedergutmachungsämter Berlin wird im Zusammenhang mit dem eingereichten Entwurf der JRSO

betreffend 43 Verfahren am 12.04.1956 der Auftrag zur Nachprüfung der Akten erteilt, vgl. das Schreiben an die Wieder-

gutmachungsämter 24, 23, 21, 22, 42, 41, 43 vom 12.04.1956. Das Amt 21 formuliert am 16.04.1956 folgende Bedenken

bezüglich Curt Glaser (Ziffer 7 des Verzeichnisses): Die Voraussetzung zum Vermögensverfall nach dem 11. VO zum

Reichsbürgergesetz ist nicht geklärt.“, Schreiben von Amt 21, Dr. Lange vom 16.04.1956, in: LAB, WGA 2519 / JRSO

(Brandenburgerisches Landeshauptarchiv Rep. 92 11320, Blattangabe unleserlich).

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Vetters, dem Kunsthändler Hugo Perls, ist Folgendes zur Zusammensetzung bekannt: „Aquarelle von

Manet und Cézanne, Werke von van Gogh, Toulouse-Lautrec und so viele Munchs, dass die Wände

kaum noch ausreichten“ – wie dies auch Curt Glaser 1921 Edvard Munch selbst berichtet.585

Ebenfalls

berichtet Hugo Perls, dass im Laufe der Zeit Werke von Matisse und van Dongen in Hause Glaser

gehangen sind.586

Darüber hinaus erinnert sich Elly Glaser, die Schwägerin Curt Glasers, im Entschä-

digungsverfahren von 1963 „an die gesamte Graphik von Munch, Liebermann, Corinth, Slevogt und

dergleichen [...], eine umfangreiche Sammlung von Daumier und Menzel Graphik, alte Italiener, Ro-

koko der italienischen Schule und, da er in Japan war, eine besonders schoene japanische Samm-

lung.“587

Ernst Ludwig Kirchner dagegen schreibt zur Zusammensetzung der Sammlung Curt Glasers

in einem Brief vom April 1926 an Gustav Schiefler Folgendes: „Ich war auch bei Glaser, der nur noch

von drei Künstlern Bilder hat, von Munch, von Corinth und mir.“588

Im selben Jahr führt ihn das

Handbuch des Kunstmarktes als Sammler „Alt. und Mod. Kunst“ auf.589

Laut Strobl, der die Samm-

lung neben eben diesen Erinnerungen Hugo Perls anhand der Angaben aus dem Auktionskatalog zur

Auktion Nr.156 beim Internationalen Kunst- und Auktionshaus (9. Mai 1933) sowie zur Auktion Nr.

180 bei Max Perl (18./19. Mai 1933) rekonstruiert, lassen sich bei den Werken Édouard Manets drei

Aquarelle bestimmen: Le garçon au chat (um 1860); Femme à la plage (um 1873) und Marine

(1873).590

Von Edvard Munch befinden sich zu dieser Zeit vier der seltenen Zeichnungen sowie eine

bedeutende Grafiksammlung im Besitz Curt Glasers.591

Welche Werke Curt Glaser von Lovis Corinth

besass, ist heute schwierig zu sagen; im Katalog erstgenannter Auktion vom 9. Mai sind die beiden

Gemälde Campagna-Landschaft (Nr. 266) und Walchensee (Nr. 264) aufgeführt.592

Weiter bietet das

Auktionshaus unter den Nummern 226–267 überwiegend die älteren Gemälde der Sammlung an, da-

runter Werke von Franz Maulpertsch, Antonio Corneo, Bartholomäus Spranger, Jan Lisss, Abraham

____________________

585 Perls 1962, S. 56–57; 119–120. Hugo Perls Ehefrau Käthe Perls, geb. Kolker, ist die Cousine von Curt Glasers erster

Ehefrau Elsa Glaser, geb. Kolker; vgl. Anmerkung 10. Im Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 15.10.1921,

Munchmuseet, MM K232 (online unter [29.04.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2329.xhtml), heisst es:

„Inzwischen ist etwas geschehen, was Sie interessieren wird. Das Arbeiterbild ist nicht zu uns zurückgekehrt. Ich habe ja in

meiner Wohnung keinen Platz, es zu hängen, so ließ ich es bei C stehen, und dort sah es der Japaner, den Sie ja auch kennen,

oder von dem Sie doch wissen. Nun wird das Bild also eine sehr weite Reise machen und schließlich drüben in einer öffentli-

chen Sammlung enden. Mir tut es sehr leid, aber hier in Deutschland ist manches anders gekommen, als man vor zehn Jahren

dachte, und die Dinge gehen nun einen Weg, den man damals nicht ahnte. Aber sonst soll nichts angerührt werden.“.

586 Vgl. Perls 1962, S. 57.

587 Elly Glaser, Eidesstattliche Versicherung vom 12.02.1963, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr.

52785.

588 Vgl. den Brief von Ernst Ludwig Kirchner (Davos) an Gustav Schiefler vom 1.04.1926, in: Ernst Ludwig Kirchner –

Gustav Schiefler. Briefwechsel 1910–1935/1938, Stuttgart/Zürich 1990, S. 397.

589 Handbuch des Kunstmarktes. Kunstadressbuch für das Deutsche Reich, Danzig und Deutsch-Österreich, Berlin 1926, S.

330, zit. nach Schmidt-Burkhardt 1988, S. 73, Anm. 1.

590 Vgl. Strobl 2006, S. 23. Curt Glaser veröffentlicht diese 1922 in einem luxuriösen Mappenwerk, vgl. Edouard Manet:

Faksimiles nach Zeichnungen und Aquarellen, München: Veröffentlichungen der Marées-Gesellschaft, München 1922.

591 Vgl. Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 54: „1081. – Frauenportrait. Aquarell. 34 x 24 cm. Signiert“;

„1082. – Kinder und Frau auf der Landungsbrücke. Im Hintergrunde Haus und hohe Baumgruppe. Tuschzeichnung in vio-

lettem Ton. 12.5 x 11 cm. Monogrammiert.“; „1083. – Badender Mann in Sonnenschein. Federzeichnung. 18.5 x 14 cm. Auf

der Rückseite mit Widmung und Signatur: ‚Besten Gruss, schreibe bald. Edv. Munch‘“; „1084. – Symbolisches Blatt (Land-

schaft mit Kind im Sarg über Teufelsfratzen). Federzeichnung. 24.5 x 33 cm. Signiert“. Die Druckgrafik folgt z. T. in Sam-

melnummern in den Nummern 1085–1196.

592 „264. Lovis Corinth (geb. Tapiau 1858, gest. Zandvoort 1925): Campagna-Landschaft. Sign. und dat. 1914. Lwd. G.-R.“

sowie „266. Derselbe: Walchensee. Sign. und dat. 1919. Malp. G.-R. 72 : 57 cm“, Aukt.-Kat. 156, Internationales Kunst- und

Auktions-Haus, Berlin / 9.05.1933, S. 18; zu Erstgenanntem siehe Kap. IV, Entscheidungen anderer Institutionen.

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Bloemaert, Joachim Uytewael, Rolaendt Savery, Gillis van Coninxloo und die erwähnten Werke von

Lovis Corinth sowie das Gemälde Tanzende Sommernacht von Edvard Munch.593

Schmidt-Burkhardt

erwähnt zudem Werke von André Derain, Toulouse-Lautrec, Maurice de Vlaminck, Hans Purrmann

und Podenburg.594

a) Die Freundschaft mit Edvard Munch

Zu einigen Künstlern pflegt Curt Glaser eine Beziehung, die über eine Sammelaktivität hinausgeht. Zu

diesen intensiven und persönlichen Bekanntschaften, die in einer Freundschaft münden, zählt insbe-

sondere Edvard Munch (1863–1944). Als Kunstkritiker beschäftigt sich Curt Glaser bereits in seiner

dritten Kritik im Jahr 1902 ein erstes Mal mit dem norwegischen Maler, der selbst wiederum auf die-

sem Weg auf die Person Curt Glaser aufmerksam wird.595

1905 heisst es diesbezüglich in einem Brief

an den Hamburger Juristen, Kunstsammler, Mäzen und Kunstkritiker Gustav Schiefler: „Hr. Glaser ist

nun ein sehr vernünftiger Kritiker und er hat immer jedenfalls sympathisch über mich geschrieben.“596

Mit der Entdeckung zweier Landschaftsbilder von Edvard Munch bei Paul Cassirer beginnt 1910

gleichsam auch Curt Glasers Sammlerinteresse am Künstler; in einem Brief von Ende 1912 ist überlie-

fert, dass er und seine erste Frau sich über dessen damals wichtigsten deutschen Vertrauten Albert

Kollmann um den Kontakt zu Edvard Munch bemühten.597

Gemäss Strobl bestärkt dieser Edvard

Munch, der seine Werke nur ungern verkauft, darin, auf Curt Glasers Kaufinteresse einzugehen und

seine Gemälde damit in guten Händen zu wissen.598

Mit dem Erwerb des Gemäldes Schneearbeiter

(1911)599

für seinen Schwiegervater Hugo Kolker beginnt 1912 auch jener Briefwechsel, der von da an

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593 Zu Letztgenanntem heisst es: „267: Edvard Munch, tanzende Sommernacht, Mittelstück für die Serie in den Kammer-

spielen, Berlin, 87 x 240 cm“, Aukt.-Kat. 156, Internationales Kunst- und Auktions-Haus, Berlin / 9.05.1933, S. 17.

594 Schmidt-Burkhardt 1988, S. 74–75, Anm. 44. Laut Autorin ist durch Hugo Perls und die Geschäftsbücher Paul Cassirers

bekannt, dass Curt Glaser Arbeiten von Cézanne (Aquarelle), Derain, Manet, Podenburg, Spranger, Toulouse-Lautrec und

Vlaminck besass. Die Angaben zu Purrmann, Podenburg und Spranger stammen aus der Liste, die Verena Tafel anhand der

Geschäftsbücher von Paul Cassirer erstellen konnte.

595 Vgl. Strobl 2006, S. 30. Wie Zeitungsausschnitte aus dem Munch-Archiv – zunächst unsystematisch, nach 1900 zuneh-

mend auf Vollständigkeit bedacht – nahelegen, hatte Edvard Munch nach dem ersten grossen Ausstellungs- und Presseskan-

dal in Berlin seit Mitte der 1890er Jahre angefangen, die Pressereaktionen zu sammeln und einzelne Kritiker zu verfolgen.

596 Brief von Edvard Munch an Gustav Schiefler vom 30.01.1905, in: Briefwechsel. Edvard Munch, Gustav Schiefler, Bd. 1,

Hamburg 1987, S. 107.

597 Laut Strobl 2006, S. 30, Anm. 30, handelt es sich vielleicht um die beiden Gemälde Landstrasse (Strasse in Asgarstrand)

(1901) und Lübecker Hafen (1907), die sich später in Curt Glasers Besitz befanden, vgl. den Brief Albert Kollmanns an

Edvard Munch vom 11.12.1912, Munchmuseet MM K 2712 (online unter [18.08.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2712.xhtml#ENo-MM_K2712-02). Der Kunsthändler I. B. Neumann berichtet

in seinen unveröffentlichten Memoiren, dass Curt Glaser die Arbeiten von Edvard Munch in seinem Graphischen Kabinett

entdeckt habe, vgl. Neumann Papers, Archiv des Museums of Modern Art, New York.

598 Vgl. Strobl 2006, S. 30.

599 Bei diesem Werk handelte es sich wahrscheinlich um das Gemälde Arbeiter im Schnee/Schneearbeiter (1911), das Curt

Glaser in seiner Munch-Monografie (1917) abbildet, vgl., Tafel 60, vgl. hierzu den Brief von Curt Glaser an Edvard Munch

vom 4.11.1912, Munchmuseet, MM K2256 (online unter [29.04.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-

MM_K2256.xhtml): „Mit grosser Freude empfing ich die Nachricht von Herrn Kollmann, dass Sie uns das Bild der Arbeiter

überlassen wollen. Sie wissen vielleicht schon, wie sehr ich Ihre Kunst verehre, und ich würde mich glücklich schätzen Ihnen

auch im Leben einmal zu begegnen. Die Adresse, an die das Bild zu senden ist, lautet: Herrn Consul Hugo Kolker / Breslau,

Kaiserwilhelmstrasse 28 / Der Herr ist der Vater meiner Frau.“ Da das Gemälde für seine eigene Wohnung zu gross gewesen

sei, verkaufte Curt Glaser das Gemälde bereits 1921 wieder, vermittelt durch Paul Cassirer, an einen japanischen Sammler,

vgl. Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 15.10.1921, Munchmuseet, MM K232 (online unter [29.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2329.xhtml). Heute befindet es sich im Museum für westliche Kunst, Tokyo.

Im Dezember 1912 schreibt Curt Glaser an Edvard Munch: „Ihre Graphik habe ich hier für das Kupferstichkabinett sehr viel

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über 25 Jahre Bestand haben sollte, sowie ausserdem der Aufbau einer Munch-Sammlung im Berliner

Kupferstichkabinett während seiner Tätigkeit dort.600

Bereits Ende des Jahres 1913 entsteht zudem

Curt Glasers Vorhaben, eine Studie über den Maler zu verfassen, deren Manuskript er im Sommer

1914 fertiggestellt, die kriegsbedingt jedoch erst 1917 bei Bruno Cassirer, Berlin, mit dem Titel

Edvard Munch publiziert wird.601

Diese Monografie, die Curt Glaser seinem Schwiegervater widmet,

wird von Carl Justi für ihre Ausführlichkeit und Klarheit gelobt.602

Bei der persönlichen Korrespondenz von Curt Glaser mit Edvard Munch handelt es sich nach heuti-

gem Wissensstand um besonders aussagekräftige Dokumente zu Curt Glasers Denken und Fühlen in

den 1930er Jahren; ihre Beziehung ist dabei sowohl von einer freundschaftlichen Verbundenheit wie

auch von einer respektvollen Achtung geprägt. Neben organisatorischen Fragen zu Ausstellungen

sowie anderen künstlerischen Belangen schreiben sich die beiden v. a. über private und öffentliche

Ereignisse; meist meldet sich Curt Glaser denn auch nur bei besonderen Anlässen wie Geburtstagen

und Todesfällen.603

Die Vollständigkeit der Überlieferung des Briefwechsels für die Zeit der frühen

1930er Jahre macht diesen zu einer wertvollen Quelle.

Bei ihrem ersten persönlichen Treffen während eines Besuches des Ehepaares Glaser gemeinsam mit

dem Ehepaar Perls bei Edvard Munch in Moss nahe Oslo im Jahr 1913 entstehen sowohl zwei Versio-

nen eines lebensgrossen Porträts von Elsa Glaser, von denen eines der Maler behält, als auch ein Dop-

pelporträt des Ehepaares in Pastell sowie als Gemäldeskizze und Lithographie.604

Im folgenden Jahr

kauft Curt Glaser wahrscheinlich drei Bilder aus dem Fries für den Lübecker Sammler Max Linde,

gekauft, seitdem ich die neue Abteilung zu leiten habe.“ In den ersten Jahren schreibt Curt Glaser meist mit dem Briefkopf

der Königlichen Museen, Berlin.

600 Vgl. u. a. Achenbach 2003.

601 Curt Glaser, Edvard Munch, Berlin 1917, vgl. hierzu u. a. Schmidt-Burkhardt 1988, S. 69.

602 Vgl. Carl Justi, in: Ausst.-Kat. Edvard Munch, Berlin: Nationalgalerie 1927, S. 8. Die Publikation erscheint 1918 in einer

zweiten und 1922 in einer überarbeiteten, dritten Auflage. Darin ist dem eigentlichen Hauptteil der Bildbetrachtungen, worin

Curt Glaser u. a. acht Gemälde, die im Laufe der Zeit zum Bestand seiner eigenen Sammlung gehören, eine zehnseitige

Munch-Biografie vorangestellt, vgl. Schmidt-Burkhardt 1988, S. 69. Bei den ohne Angaben abgebildeten Gemälden handelt

es sich wahrscheinlich um folgende Werke Edvard Munchs: S. 36–37: Musik auf der Karl Johan-Strasse, 1889, Öl auf Lein-

wand, 100.5 x 141.1 cm, Kunsthaus Zürich; S. (?) Tanz am Strand, 1906–1907, Norwegen, Privatbesitz und Sommertag =

hier Kuss am Meer, 1903–1904, Norwegen, Privatbesitz; S. 66–67: Hafen von Lübeck, 1907, Öl auf Leinwand, 81 x 122 cm,

Kunsthaus Zürich; S. 70–71: Bildnis Albert Kollmann, 1901, Öl auf Leinwand, 81.5 x 66 cm, Kunsthaus Zürich und Albert

Kollmann und Sten Drevsen, 1901, Öl auf Leinwand, 59 x 73.5 cm, Kunsthalle Hamburg; S. 75–76: Landstrasse (Strasse in

Asgardstrand), 1901, Öl auf Leinwand, 88.3 x 113.8 cm, Kunstmuseum Basel und Strasse in Kragerø, 1910–1911, Öl auf

Leinwand, 96.5 x 122 cm, Privatsammlng, Südamerika.

603 Vgl. Strobl 2006, S. 20; vgl. u. a. den Brief Curt Glasers an Edvard Munch vom 15.08.1931, Munchmuseet MM K 2382

(online unter [12.04.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2382.xhtml), worin er den Tod seines Bruders Felix

Glaser beklagt: „Lieber und verehrter Freund, lange habe ich nichts von Ihnen gehört, wohl auch durch meine Schuld. Wir

haben schlimme Zeiten hier. Glaubte man schon einmal, darüber hinweg zu sein, so wird man immer wieder zurückgeworfen,

und die Widerstandskräfte werden allmählich geringer. Mein älterer Bruder ist kürzlich gestorben. Er war herzleidend und ist

den Aufregungen erlegen. Das war eine traurige Zeit auch für mich. Nun bin ich selbst der älteste in meinem Familienkreise,

und von den Erinnerungen an eine sorglose Zeit der Jugend bleibt nicht mehr viel. Aus einem besonderen Grunde schreibe

ich Ihnen heut, weil die Buchgemeinde in Bonn mich schon mehrfach gebeten hat, ihren Wunsch nach Reproduktionserlaub-

nis bei Ihnen zu unterstützen. Es würde mich sehr freuen, von Ihnen wieder einmal eine Zeile zu haben und zu erfahren, wie

es Ihnen geht, ob die gute Jahreszeit Ihnen die völlige Heilung gebracht hat. Hoffentlich ist es so. Mit herzlichen Grüßen in

alter Freundschaft Ihr Curt Glaser.“

604 Vgl. Edvard Munch, Damenbildnis [Elsa Glaser], 1913, Öl auf Leinwand, 120.5 x 85 cm, Kunsthaus Zürich; Elsa Gla-

ser, 1913, Öl auf Leinwand, 120 x 85 cm, Munchmuseet, Oslo; Elsa und Curt Glaser, 1913, Pastell, 23.5 × 33.7 cm, The

Epstein Family Collection, Washington D.C.; Elsa und Curt Glaser, 1913, Öl, Kreide und Kohle auf Leinwand, 57.5 x 79

cm, unbekannter Standort (ehemals Depositum Kunstmuseum Basel); Elsa und Curt Glaser, 1913, farbige Lithographie,

Munchmuseet, Oslo.

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sowie zwei aus jenem für Max Reinhardts Kammerspiele.605

Im Tausch gegen ein Gemälde von Vin-

cent van Gogh erwirbt Curt Glaser dann 1916 Edvard Munchs Musik auf der Karl Johan Strasse

(1889) vom befreundeten Maler Carl Moll (1861–1945); dieses – eines der seltenen Frühwerke Edvard

Munchs, das Curt Glaser damit als einziger deutscher Sammler besitzt – bietet der Maler gemäss

Strobl nur aus Geldnot zum Verkauf an.606

Aus den folgenden Jahren sind keine grösseren Ankäufe

bekannt, jedoch darf sich das Ehepaar Glaser 1927 über Edvard Munchs Geschenk, das Gemälde

Strasse in Kragerø (1911)607

, freuen, um welches sie sich aufgrund des Sujets und des Entstehungs-

zeitpunktes schon über Jahre bemüht haben.608

Wie Curt Glaser jedoch am 25. Dezember 1936 Edvard

Munch in einem Brief bedauernd mitteilen muss, hat sein Bruder Paul Glaser, der zu dieser Zeit des-

sen Kunstsammlung verwahrt, das Gemälde ohne sein Wissen an einen Kölner Privatsammler ver-

____________________

605 Die Gemälde erwirbt Curt Glaser in Fritz Gurlitts Kunstsalon, wobei erstgenannter Fries vom Auftraggeber zurückge-

wiesen wird. Laut Strobl 2006, S. 31, handelte es sich dabei um: Umarmung, aus dem Linde-Fries, 1931 von der Nationalga-

lerie gekauft, 1937 beschlagnahmt und heute in einer Privatsammlung in Oslo; der Tanz, 1906–1907, 90 x 247.5 cm, aus dem

Reinhardt-Fries, 1933 versteigert und heute als Leihgabe einer Osloer Privatsammlung in der Nationalgalerie, Berlin; Am

Meer, 1906–1907, 90 x 396 cm, im Katalog der Berliner-Retrospektive von 1927 so aufgeführt; existiert in dieser Form heute

nicht mehr. Da die Titel der Bilder jedoch mehrfach wechselten, ist sich die Munch-Forschung bezüglich der Zuschreibung

nicht einig. Peter Krieger verweist in seinem Beitrag im Ausst.-Kat. Edvard Munch. Der Lebensfries für Max Reinhardts

Kammerspiel, Berlin: Nationalgalerie 1978, Berlin 1978, S. 42, darauf, dass der Reinhardt-Fries 1914 bei Gurlitt in Berlin 6-

teilig angeboten wurde; Curt Glaser verkauft 1930 sowohl die Trauer, 90 x 160 cm, unter dem Titel Melancholie 1998 aus

norwegischen Privatbesitz durch die Nationalgalerie wieder erworben; als auch die Verfolgung, 90 x 160 cm, 1930 an die

nationalgalerie, 1937 als entartet beschlagnahmt, heute unter dem Titel Sommernacht im Museum Folkwang, Essen (online

unter [21.08.2019]: http://collection-online.museum-

folk-

wang.de/eMuseumPlus;jsessionid=09C35C450AF98F52E02F7C10CD3ABE86.node1?service=direct/1/ResultDetailView/re

sult.tab.link&sp=10&sp=Scollection&sp=SelementList&sp=0&sp=0&sp=999&sp=SdetailView&sp=0&sp=Sdetail&sp=0&s

p=F&sp=SdetailBlockKey&sp=3). Laut Strobl 2006, S. 31, Anm. 89, könnte es sich beim „fehlenden“ Teil aus dem Fries um

eines der drei ca. 70 cm schmalen Bilder handeln, die sich heute in der Nationalgalerie befinden, wobei Strobl die These

vertritt, dass Curt Glaser bei Fritz Gurlitt ein dreiteiliges Bild aus dem Fries erwarb, das er für den Verkauf von 1930 ausei-

nander nahm – obwohl Curt Glaser dieses Vorgehen selber in seiner Munch-Monografie kritisiert hat.

606 Laut Strobl 2006, S. 31, sind zur Freundschaft zwischen Curt Glaser und Carl Moll keine Dokumente mehr erhalten.

Zum Gemäldetausch vgl. den Brief Curt Glasers an Edvard Munch vom 13.06.1916, Munchmuseet MM K 2309 (online unter

[18.08.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2309.xhtml); darin wird jedoch nicht erwähnt, um welches van

Gogh Gemälde es sich handelte. In seinem neueren Aufsatz nennt Strobl 2012, S. 238, den Maler Oskar Moll (1875–1947)

als Vorbesitzer des Gemäldes. Ebenfalls ist Schmidt-Burkhard 1988, S. 71, der Meinung, dass Curt Glaser das Gemälde dem

Maler Oskar Moll abkaufte, der es selbst während einem Aufenthalt in der norwegischen Hauptstadt in einem Schaufenster

eines Schusters entdeckt haben will. Gemäss dem Verzeichnis der Gemälde und Bildwerke der „Neuen Abteilung“ der Nati-

onalgalerie im ehemaligen Kronprinzenpalais, Berlin 1933, Nr. 1716, ist überliefert, dass Edvard Munch seine Arbeit gegen

ein Paar Stiefel hätte eintauschen müssen. Curt Glaser findet die dargestellte Szenerie „mit den ganz grossen Schöpfungen

europäischer Kunst“ ebenbürtig, zit. nach Schmidt-Burkhard 1988, S. 71. Das Kunsthaus Zürich führt in der Provenienzan-

gabe zum Gemälde jedoch Carl Moll als ehemaligen Besitzer des Gemäldes auf, online unter (21.08.2019):

https://mplus.kunsthaus.ch/MpWeb-mpZuerichKunsthaus/v?mode=online&l=de)

607 Edvard Munch, Strasse in Kragerø, 1910–1911, Öl auf Leinwand, 96.5 x 122 cm, Privatsammlng, Südamerika; vgl. die

Angabe zur Provenienz in Woll 2009ff., Nr. 904: Curt Glaser, Berlin (1927–1934?): Galerie Abels, Köln (1936); Albert

Ottenheimer, Köln; Albert Otten Collection , USA (–2002); Privatsammlung, Südamerika.

608 Dabei handelt es sich nicht um das gleichnamige Gemälde der Kunsthalle Bielefeld; das Gemälde aus der Glaser‘schen

Sammlung befindet sich heute in Privatbesitz, vgl. Strobl 2012, S. 249, Anm. 32; zu diesem Angebot vgl. den Brief von Curt

Glaser an Edvard Munch vom 3.07.1927, Munchmuseet MM K 2368 (online unter [14.12.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2368.xhtml). Zudem waren gemäss dem Katalog der Ausstellung der National-

galerie (1927) folgende Werke im Besitz Curt Glasers: Bildnis Albert Kollmann, 1901, Öl auf Leinwand, 81.5 x 66.5 cm

(heute Kunsthaus Zürich); Albert Kollmann und Sten Drevsen, 1901, Öl auf Leinwand, 59 x 73.5 cm (heute Kunsthalle Ham-

burg); Landstrasse (Strasse in Asgardstrand), 1901, Öl auf Leinwand, 88.3 x 113.8 cm (heute Kunstmuseum Basel); Damen-

bildnis [Elsa Glaser], 1913, Öl auf Leinwand, 120 x 85 cm (heute Kunsthaus Zürich); Liegendes Mädchen, Aquarell, 34 x

24 cm; Auf dem Balkon, farbige Kreide, 23 x 24 cm (wahrscheinlich die Pastellfassung, die von der des Doppelportraits Elsa

und Curt Glaser auf Leinwand abweicht, heute The Epstein Family Collection, Washington D.C.); nicht ausgestellt war die

Fassung Elsa und Curt Glaser, 1913, Öl, Kreide und Kohle auf Leinwand, 57.5 x 79 cm, unbekannter Standort (ehemals

Depositum Kunstmuseum Basel).

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kauft.609

Andere seiner erworbenen Gemälde verkauft Curt Glaser hingegen; so u. a. 1921 das Gemäl-

de Arbeiter im Schnee/Schneearbeiter (1911), 1928 Strasse in Asgardstrand an die Kunsthalle Karls-

ruhe, 1930 aus dem Reinhardt-Fries die Verfolgung sowie die Trauer und ein Jahr später aus dem

Linde-Fries die Umarmung an die Berliner Nationalgalerie (siehe nachfolgendes Kapitel).610

Aufgrund seiner 1917 publizierten Munch-Monografie sowie seinen Aufsätzen zur Grafik Edvard

Munchs 1913 und 1922 wird Curt Glaser zudem als Munch-Spezialist wahrgenommen und – nach

dem Tod Albert Kollmanns – neben Gustav Schiefler zum wichtigsten Vertrauten von Edvard Munch

in Deutschland. Er vermittelt in den 1920er Jahren mehrmals zwischen verschiedenen Sammlern und

dem Maler.611

So u. a. für Wilhelm Wartmann vom Kunsthaus Zürich im Hinblick auf die repräsenta-

tive Munch-Ausstellung, sowie Ludwig Justi von der Berliner Nationalgalerie; mit Letzterem reist er

1927 nach Oslo, um die grosse Retrospektive vorzubereiten. Darüber hinaus zieren bis 1933 vorwie-

gend Leihgaben sowie seit 1930/31 drei Ankäufe aus Curt Glasers Besitz den Munch-Saal in der Nati-

onalgalerie im Kronprinzenpalais; lediglich bei einem Gemälde handelt es sich um eine Schenkung

des Malers selbst.612

Darüber hinaus kann Edvard Munch mit Hilfe seines Vertrauten in Deutschland

seine dortigen Künstlerkollegen unterstützen, als im Herbst 1922 die Inflation ihrer Höhepunkt er-

reicht und der Kunstmarkt gänzlich einbricht. Edvard Munch gibt Curt Glaser Geld, der im Gegenzug

von den mittellosen Künstlern Grafiken erhält.613

____________________

609 Vgl. den Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 26.12.1936, Munchmuseet MM K 2392 (online unter

[18.08.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2392.xhtml); hierzu siehe folgendes Kap. III. 5. b. Beziehung

zur eigenen Kunstsammlung.

610 Während Erstgenanntes gemäss Stobl 2006, S. 32, für Curt Glasers Berliner Wohnung zu gross gewesen sein soll, führt

er zweitgenannten Verkauf auf die Schenkung der vom Ehepaar Glaser begehrten Strasse in Kragerø zurück.

611 Vgl. Strobl 2006, S. 32. Curt Glasers Monografie war die erste in Deutschland, zuvor erschienen lediglich ein von Sta-

nislaw Przybyszewski herausgegebener Aufsatzband, eine Broschüre des Sammlers Max Linde, Edvard Munch und die

Kunst der Zukunft, Berlin 1902, ein illustriertes Buch mit Einleitung von Herrmann Esswein Edvard Munch, Moderne Illus-

tratoren, Bd. 7, Leipzig/München 1905, und von Gustav Schiefler der erste Band des Verzeichnis des graphischen Werkes

Edvard Munchs, Berlin 1907.

612 Vgl. Strobl 2006, S. 32.

613 Curt Glaser bittet die Künstler im Gegenzug um Grafiken – 73 Blätter kann er Edvard Munch im November zukommen

lassen; die Liste der Namen der betreffenden Künstler, die einem Brief beigefügt ist, ist nicht mehr erhalten, vgl. den Brief

von Curt Glaser an Edvard Munch vom 26.11.1922, Munchmuseet, MM K 2340 (online unter [21.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2340.xhtml). Bereits am 2.12.1915 schreibt Curt Glaser an Edvard Munch: „Ich

danke Ihnen von ganzem Herzen, auch im Namen derer, denen Ihre Stiftung zu gute kommen wird.“, Brief von Curt Glaser

an Edvard Munch, Munchmuseet, MM K 2303 (online unter [18.12.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-

MM_K2303.xhtml), zit. nach Strobl 2006, S. 33, Anm. 94. Aus dem Brief geht jedoch nicht hervor, um welche Art von

Stiftung es sich handelt und wer die Begünstigten sind. Offensichtlich hat Edvard Munch Curt Glaser darum gebeten, Grafi-

ken dieser deutschen Künstler zu erwerben, da er sich für die Auswahl entschuldigt: „Die Sammlung ist ein bisschen zufällig,

weil ich schon mit diesem Gelde manche Künstler unterstützen konnte.“, zit. nach Strobl 2006, S. 33. Und erneut im Januar

1923: „Dass Sie die Graphik, die ich Ihnen geschickt habe, dort ausstellen wollen, finde ich ein wenig bedenklich. Es ist ja

nicht eigentlich eine Auswahl der Besten sondern manches ist nur gekauft, um einem armen Künstler ein paar hundert Mark

zukommen zu lassen, weil ich glaubte, dass das in Ihrem Sinne sei. Für eine Ausstellung müsste die Kollektion doch ganz

anders ergänzt werden, was heut übrigens in Mark ziemlich teuer wäre. Ein graphisches Blatt kostet jetzt etwa von 5000

aufwärts, die teuersten vielleicht 40–60000, wenn sie vergriffen sind, natürlich mehr, auch wechselt das jetzt sehr rasch.

Wenn Sie es aber haben wollen, mache ich Ihnen noch einzelne Preise. Das Leben ist jetzt hier recht schwer geworden. Es ist

gar nicht immer leicht, mit den Preisen Schritt zu halten, die sprunghaft in die Höhe klettern. Vorläufig geht es uns aber noch

ganz gut. Hoffentlich können Sie sich bald einmal selbst davon überzeugen.“, Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom

26.01.1923, Munchmuseet, KM 2343 (online unter [21.04.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2343.xhtml).

Im gleichen Brief berichtet Curt Glaser von zwei erneuten Geldsendungen an vier heute kaum noch bekannte Künstler, die

seiner Meinung nach besonders unter der wirtschaftlichen Lage leiden und als hoffnungsvolle Talente gelten: Werner Go-

thein, Otto Herbig, Bela Czobel und Rudolf Schlichter, vgl. Strobl 2006, S. 33, Anm. 33.

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Die beiden treffen sich nur wenige Male persönlich; im Juli 1913 in Oslo, als Edvard Munch die er-

wähnten Porträts anfertigt, und einige Monate später in Berlin. Ein weiterer Besuch des Ehepaares

Glaser in Norwegen, den Curt Glaser für letzte Eindrücke für seine Munch-Monografie nutzt, findet

kurz vor Kriegsbeginn 1914 statt.614

Ein nächster Besuch Curt Glasers in Norwegen ist dann erst im

Dezember 1919 möglich; Curt Glasers Überlegungen kreisen damals um eine erweiterte Neufassung

seines Buches, worin er die jüngsten Arbeiten des Malers aufnehmen will, sowie eine norwegische

Übersetzung.615

Ein letztes Mal reist Curt Glaser 1927 nach Oslo, worüber er in einem ausführlichen

Bericht in Kunst und Künstler schreibt.616

Pläne für weitere Treffen fallen aus; so auch das letzte Vor-

haben, die Teilnahme am Internationalen Kunsthistoriker Kongress 1933 in Stockholm mit einem Be-

such in Oslo zu verbinden.617

Laut Strobl stand Curt Glaser mit seinem Interesse an Edvard Munch dem wilheminischen Geschmack

der Zeit anfänglich kontrovers gegenüber; seine Sammeltätigkeit ab 1910 jedoch teilte er mit einer

Reihe von Munch-Sammlern in Deutschland, insbesondere Max Linde und Gustav Schiefler.618

Die

Entdeckung Edvard Munchs fiel dabei zusammen mit seiner Rezeption durch die Künstlergruppierung

Brücke, der Curt Glaser gemäss Strobl zunächst kritisch gegenüberstand und sich dergestalt dem „Ori-

ginal“ zuwendete.619

Dieses im Sinne der jüngeren Avantgarde zwar konservative Verhalten blieb laut

Strobl zeitlebens als Curt Glasers Eigenheit bestehen; erst nach einigen Jahren des Beobachtens soll

dieser jeweils seine Vorlieben entwickelt haben.620

b) Die Sammlung von Curt Glaser

Wie erwähnt baute das Ehepaar Glaser gemäss Schulze/Altcappenberg durch die Unterstützung Hugo

Kolkers und teilweise in dessen Auftrag ab ca. 1910 ihre bedeutende Kunstsammlung auf.621

Auch

Schmidt-Burkhardt ist der Meinung, dass Curt Glaser während seiner Tätigkeit am Berliner Kuper-

stichkabinett (1909–1924) nur durch einen finanziellen Zuschuss von seinem Schwiegervater den

Grundbestand seiner Kunstsammlung anlegen konnte.622

Ebenfalls hebt die Autorin die Bedeutung von

Elsa Glaser für den Aufbau der Sammlung hervor.623

Auch Strobl (2012) ist der Meinung, dass Curt

Glaser gemeinsam mit seiner Ehefrau – auch für seinen Schwiegervater Hugo Kolker – eine Kunst-

sammlung aufbaute, dass für die Zeit vor 1918 jedoch mangels Quellen nicht definitiv zu entscheiden

ist, ob Curt Glaser mit seiner Gattin oder beide gemeinsam für Elsa Glasers Vater, der der bedeutends-

____________________

614 Gemäss Strobl 2006, S. 34, fand dieses Treffen nach einem Besuch des Ehepaars Glaser bei Max Linde, dem Augenarzt

und Munch-Sammler, in Lübeck statt.

615 Diese Idee zerschlägt sich jedoch, vgl. Strobl 2006, S. 34.

616 Vgl. Strobl 2006, S. 34.

617 Vgl. Strobl 2006, S. 34.

618 Vgl. Strobl 2006, S. 34.

619 Vgl. Strobl 2006, S. 34.

620 Vgl. Strobl 2006, S. 34.

621 Vgl. Brand/Schulze Altcappenberg 2014, S. 370.

622 Gemäss Schmidt-Burkhardt 1988, S. 63, hatte Curt Glaser ein monatliches Einkommen von 100 DM, vgl. SMB-ZA,

I/GV 149, Hauptbuch 1909, bis I/GV 157, Hauptbuch 1918.

623 Schmidt-Burkhardt 1988, S. 63.

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te Kunstsammler seiner Zeit in Breslau und ein früher Liebhaber der französischen, nachimpressionis-

tischen Moderne in Deutschland war, gesammelt haben.624

In diesem Zusammenhang weist Strobl

darauf hin, dass Curt Glaser als „Hilfsarbeiter“ wohl die finanziellen Mittel für einen bürgerlichen

Lebensstil mit einer grossen Wohnung und der Tätigkeit des Kunstsammelns nicht gehabt hätte; es

sind jedoch keinerlei Angaben über die damaligen Vermögensverhältnisse des Ehepaars noch über die

Einkünfte aus Curt Glasers journalistischer Tätigkeit bekannt.625

Laut Strobl dürften sie aber durch das

Vermögen Elsa Glasers materiell ausreichend versorgt gewesen sein.626

Über Curt Glasers Ankäufe älterer Kunst, von der er bis im Mai 1933 ebenfalls eine beachtliche

Sammlung besitzt, sind kaum Daten überliefert.627

Gemäss Strobl standen am Beginn der Sammeltä-

tigkeit des Ehepaars Glaser die niederländische Kunst des 17. Jahrhunderts sowie Werke des bereits

teuer gehandelten van Gogh.628

Laut Hugo Perls Memoiren erwarb das Ehepaar bereits 1904 seinen

ersten van Gogh, La route (1889), den sie aufgrund von Hans Purrmanns Zweifel an dessen Echtheit

1914 wieder verkauften.629

Schnell konzentriert sich das Ehepaar aber auf die Erwerbungen zeitgenös-

sischer Kunst; das frühste überlieferte Datum eines dergleichen Ankaufs ist der 24. Mai 1910, als Curt

Glaser das kleine Blumenstillleben Das Geranium (1910) von Henri Matisse in Paris erwirbt.630

Dar-

über hinaus äussert er sich anlässlich einer Ausstellung im Kunstsalon von Paul Cassirer erstmals aus-

führlich über Henri Matisse.631

Kurz darauf entsteht wohl die Zeichnung, in der Henri Matisse Elsa

Glaser porträtiert.632

Diese scheint zum Zeitpunkt von Curt Glasers Tod noch immer in dessen Besitz

zu sein, denn seine zweite Ehefrau Maria Glaser-Ash verkauft sie über E.V. Thaw and Company 1964

an das Art Institute of Chicago, wo sie sich noch heute befindet.633

Die drei im Juni 1912 erworbenen

Gemälde von Henri Matisse gibt das Ehepaar mitunter in der Absicht, sich auf die Munch-Sammlung

____________________

624 Vgl. Strobl 2012, S. 235. Für die Vierte Ausstellung von Werken moderner Meister aus Breslauer Privatbesitz von 1911

im Schlesischen Museum der bildenden Künste in Breslau leiht Hugo Kolker 34 Werke; darunter Gemälde von Derain, van

Dongen, Guillaumin, van Gogh, Herbin, Marquet, Matisse, Munch, Picasso, Purrman, Slevogt, Valtat, Liebermann (ein

Aquarell und vier Pastelle), Manet (Tuschpinselzeichnung) und Kolbe (Skulptur Sitzendes Mädchen), vgl. Mitteilung von

Rechtsanwalt Axel Bindernagel, Rowland & Associates, New York vom 28.10.2010, zit. nach Strobl 2012, S. 247, Anm. 3.

625 Vgl. Strobl 2006, S. 13.

626 Vgl. Strobl 2006, S. 13;

627 Vgl. Strobl 2012, S. 236.

628 Vgl. Strobl 2006, S. 26.

629 Vgl. Walter Feilchenfeldt, Vincent van Gogh. Die Gemälde 1886. Händler, Sammler, Ausstellungen. Die frühen Prove-

nienzen, Wädenswil 2009, S. 177. Aufgrund der wechselnden Titel des Gemäldes Die alten Weiden entstand die Legende,

dass das Ehepaar Glaser zwei Gemälde von van Gogh besessen hätte, vgl. Jacob-Baart de la Faille, Vincent van Gogh, 1.

Auflage Paris 1928 (Nr. 520: La route); 2. Auflage Brüssel 1939 (Nr. 538: Les vieux salues).

630 Vgl. Strobl 2012, S. 236. Das Gemälde La Géranium, 1910, 41 x 33 cm, ist nur in einer Schwarz-Weiss-Fotografie erhal-

ten, sein Standort heute ist unbekannt, vgl. Guy-Patrice und Michel Dabuerville, Henri Matisse chez Bernheim-Jeune, Paris

1995, S. 471, Nr. 99.

631 Vgl. den Artikel im Hamburgischen Correspondent, Nr. 32 (19.01.1909). Darin bezeichnet Curt Glaser Henri Matisse als

das „Haupt der Neuen“ in Paris, dessen Kunst sich deutlich von dem in Deutschland diskutierten Impressionismus unter-

scheidet.

632 Henri Matisse, Portrait einer jungen Frau (Elsa Glaser), 1914, Bleistift, 28.5 x 22.9 cm, The Art Institute Chicago. Am

28.02.1912 bezahlte Curt Glaser Matisse 720 Franc für sechs Zeichnungen, vgl. Mitteilung von Wanda de Guébriant, Archi-

ves Matisse, vom 10.12.1998, zit. Strobl 2012, S. 248, Anm. 12.

633 Vgl. die Provenienz des Gemäldes, online unter (18.05.2018):

http://www.artic.edu/aic/collections/artwork/20347?search_no=1&index=0):

Curt Glaser (1879–1943), Berlin, Switzerland, France, and the United States [E.V. Thaw and Company stock card]; by de-

scent to his widow, Maria Glaser (later Mrs. Maria Ash), New York [E.V. Thaw and Company stock card]; sold by E. V.

Thaw and Company, New York, to the Art Institute, 1964.

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zu konzentrieren, in den folgenden Jahren wieder ab.634

Laut Strobl entstammte diese Konzentration

der Erfahrung, dass die Qualität einer Sammlung auf ihrem Schwerpunkt liegt, die sich gleichsam mit

der ökonomischen Strategie deckt, mit den eigenen finanziellen Mitteln nicht eine „ganz grosse“, son-

dern eine „in Deutschland einmalige“ Sammlung aufzubauen.635

Obwohl nach 1914 kein persönlicher

Kontakt mehr zwischen dem Sammlerehepaar und dem Künstler bekannt ist, bleibt Henri Matisse von

den beiden geschätzt; so ist Curt Glaser zum Zeitpunkt der Auktionen im Mai im Besitz von jeweils

neun Zeichnungen und Lithographien des Künstlers.636

Das Interesse an französischen Künstlern teilen

sie in Deutschland mit Karl Ernst Osthaus (1874–1921) aus Hagen und dem Breslauer Künstlerehe-

paar Margarethe (1884–1977) und Oskar Moll (1875–1947) sowie Hugo von Tschudi (1881–1911),

einem bedeutenden Kunsthistoriker und Museumsleiter.637

In Zusammenhang mit den nur kurz besessenen Gemälden von Henri Matisse schreibt der Maler Hans

Purrmann laut Strobl 1951 stark übertrieben an Alfred Barr: „Glasers verkauften ständig ihre Bil-

der“.638

Von Hans Purrmann selbst lassen sich heute drei Gemälde dem ehemaligen Besitz des Ehe-

paars Glaser zuordnen, die jedoch nicht in den Katalogen der beiden Auktionen aufgeführt sind.639

____________________

634 Vgl. Strobl 2012, S. 237–238 sowie ders. 2006, S. 26. Das Gemälde Capucines à la danse I, 1912, Öl auf Leinwand,

191.8 x 115.3 cm, wird für 8300 Franc für die Sammlung Hugo Kolker erworben und ist in Genius. Zeitschrift für werdenede

und alte Kunst, Jg. 2 (1920), Tafel nach S. 196, mit dem Besitzvermerk „Breslau, Prof. Oskar Moll“ abgebildet. Der Kauf

wird im Sommer 1912 abgeschlossen, das Bild wird aber noch beim Salon d’Automne in Paris gezeigt, sodass Hugo Kolker

dessen Ankunft in Breslau erst am 18. November 1912 mitteilen kann, vgl. Guy-Patrice und Michel Dabuerville, Henri Ma-

tisse chez Bernheim-Jeune, Paris 1995, S. 508, Nr. 122. Das zweite Gemälde La palme (Marin de mars près de tanger),

1912, Öl auf Leinwand, 117.5 x 81.9 cm, National Gallery, Washington, wird am 15. Juni 1912 in der Ausstellung der Gale-

rie Bernheim-Jeune erworben, vgl. Guy-Patrice und Michel Dabuerville, Henri Matisse chez Bernheim-Jeune, Paris 1995, S.

508, Nr. 122. Dieses wird bereits 1913 an Oskar Moll weiterverkauft, vgl. Peter Kropmanns, Matisse und die Molls, seine

bedeutendsten deutschen Sammler, in: Ausst.-Kat. Oskar Moll. Gemälde und Aquarelle, Landesmuseum Mainz 1997–1998,

Köln 1997, S. 76–92, 82. Das dritte Gemälde Garçon é l’attrape des papillons, 1907, Öl auf Leinwand, 177.2 x 116.7 cm,

The Minneapolis Institute of Arts, wird am 4. Juni 1912 über Bernheim-Jeune für 4000 Franc erworben, vgl. ebd., S. 458, Nr.

91. Margarethe Moll erinnert sich, dass das Bild gegen einen Munch getauscht wurde, vgl. den Brief vom 19.10.1968, in:

Archives Matisse, zit. nach Peter Kropmanns, Matisse und die Molls, seine bedeutendsten deutschen Sammler, in: Ausst.-

Kat. Oskar Moll. Gemälde und Aquarelle, Landesmuseum Mainz 1997–1998, Köln 1997, S. 76–92, 81. wird am 15. Juni

1912 in der Ausstellung der Galerie Bernheim-Jeune erworben, vgl. Guy-Patrice und Michel Dabuerville, Henri Matisse chez

Bernheim-Jeune, Paris 1995, S. 508, Nr. 122. Dieses wird bereits 1913 an Oskar Moll weiterverkauft, vgl. Peter Kropmanns,

Matisse und die Molls, seine bedeutendsten deutschen Sammler, in: Ausst.-Kat. Oskar Moll. Gemälde und Aquarelle, Lan-

desmuseum Mainz 1997–1998, Köln 1997, S. 76–92, 82.

635 Strobl 2006, S. 26.

636 Vgl. Aukt.-Kat. 180, Max Perl, Berlin / 18.–19.05.1933, S. 53: „1054. Stehender weiblicher Rückenakt, Federzeichnung,

26,5 x 13 cm, signiert.“; “1055 Lockiger Mädchenkopf, Federzeichnung, 30.5 x 21.5 cm.“; „1056. Stehender weiblicher

Rückenakt mit erhobenen Armen, daneben Skizze hierzu, Bleistiftzeichnung, 35.5 x 21.5 cm“; „1057. Liegender weiblicher

Akt mit aufgestütztem Arm, Federzeichnung, 21.5 x 26.5 cm, signiert.“; „1058. Weiblicher Akt auf einem Hocker sitzend,

Federzeichnung, 26.5 x 21.5 cm, signiert.“; „1059. Stehender weiblicher Rückenakt, Pinselzeichnung, 26.5 x21.5 cm, sig-

niert.; „1060. Sitzender weiblicher Akt – Nacktes Paar, zwei Blatt Federzeichnungen,28 x 18.5 cm und 26,5 x 20.5 cm, ein

Blatt signiert.“; „1061. Seelandschaft bei Tanger, Federzeichnung, 19 x 25.5 cm, signiert und datiert: Tgr. 1913.“ Darüber

hinaus war Curt Glaser 1931 der einzige deutsche Kritikerneben Will Grohmann, der für die dem Künstler gewidmete Num-

mer von Cahiers d’Art eine Beitrag verfasste, vgl. den Artikel „Henri Matisse“, in: Cahiers d’art, Vol. 5–6 (1931), S. 269–

275.

637 Vgl. Strobl 2012, S. 236. Hugo von Tschudi, seit Juli neu berufener Direktor der Staatlichen Galerien in München, be-

müht sich im Herbst 1909 um den Ankauf von Henri Matisse’ Stillleben mit Geranien, 1910, Öl auf Leinwand, 93 x 115 cm,

das heute in den Bayrischen Staatsgemäldesammlungen hängt.

638 Vgl. Leben und Meinungen des Malers Hans Purrmann, an Hand seiner Schriften, Erzählungen und Briefe zusammenge-

stellt von Barbara und Erhard Göbel, Wiesbaden, 1961, S. 250, zit. nach Strobl 2006, S. 22.

639 Vgl. Strobl 2006, S. 24. Das Werkverzeichnis führt folgende Werke auf: Lilien und Tulpen, 1908, Privatbesitz (S. 140);

Stilleben mit Putto, 1918, Privatbesitz (S. 213); Bildnis eines Modells, unbekannter Standort (S. 219), vgl. Christian Lenz und

Felix Billeter, Gemälde I. 1895–1934. Werkverzeichnis, München 2004. Die beiden letzten Gemälde erwirbt Curt Glaser am

7.06.1918 in einer Berliner Purrmann-Ausstellung.

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Unklar ist laut Strobl, ob und wie Curt Glaser diese in die Schweiz mitnahm.640

Hugo Perls erinnert

sich zudem, dass das Ehepaar Glaser 1911 neben erwähntem Gemälde La route auch Vincent van

Goghs Garten in Arles (1888) erwarben, was Walter Feilchenfeldt jedoch nicht bestätigen kann.641

Ebenfalls, wie Hugo Perls berichtet, kauften die beiden auch ein oder mehrere Gemälde Kees van

Dongens und einen Picasso 1910 in Paris.642

Die Munch-Gemälde dagegen, die sie ab 1910 erwarben,

wurden laut Strobl auch in widrigen Zeiten zusammengehalten, auch wenn Curt Glaser am 10. No-

vember 1923 dem Maler mitteilt:643

„Dass nicht mehr alles wie früher ist, macht sich aber auch äusser-

lich bemerkbar. Unseren Kunstbesitz im ganzen Umfange zu erhalten, bin ich nicht mehr in der Lage.

So hat sich in der Wohnung immerhin schon einiges verändert.“644

Tatsächlich verkauft das Ehepaar in

den frühen 1920er Jahren zwei Gemälde von Edvard Munch: Die Küste bei Lübeck (1907) und Lübeck

mit dem Holstentor (1907).645

Laut Schmidt-Burkhardt brachten zunächst der Erste Weltkrieg und dann die Inflation das Ehepaar

Glaser um einen Teil ihres Vermögens.646

Darin vermutet sie den Grund für den erwähnten Verkauf

von Edvard Munchs Gemälde Landstrasse (heute bekannt als Strasse in Aasgaardstrand647

) von 1901

für 12‘000 Mark an die Kunsthalle in Karlsruhe im Jahre 1928 (heute im Kunstmuseum Basel).648

Sie

vermerkt, dass das in der „wirtschaftlichen Prosperität der Weimarer Republik“ durchaus „ein günsti-

ger Preis, gemessen am Handelswert anderer moderner Bilder“, war.649

Warum Curt Glaser einen

„günstigen“ Preis akzeptiert, sei dahingestellt. Er könnte angesichts der Freundschaft mit dem Künst-

ler und dem Interesse an dessen Erfolg bzw. Präsenz in deutschen Museen daran interessiert sein und

deshalb nicht einen „Meistbietenden“ suchen. Strobl vermutet, dass er es verkauft hat, weil ihm

____________________

640 Vgl. Strobl 2006, S. 24.

641 Wegen der wechselnden Titel entstand die Legende, dass das Ehepaar Glaser zwei Gemälde von Vincent van Gogh

besessen hätte, vgl. Jacob-Baart de la Faille, Vincent van Gogh, 1. Auflage Paris 1928 ; 2. Auflage Brüssel 1939 (de la Faille

1928: Nr. 520. La route; de la Faille 1939: Nr. 538. Les vieux saules); Hugo Perls 1962, S. 120, berichtet in seiner Autobio-

grafie, Glasers hätten 1911 ebenfalls das Gemälde Garten in Arles (de la Faille 1928, Nr. 797. Jardin à Auvers, mit der Pro-

venienz Curt Glaser) erworben, was Walter Feilchenfeldt, Vincent van Gogh. Die Gemälde 1886. Händler, Sammler, Aus-

stellungen. Die frühen Provenienzen, Wädenswil 2009, S. 272, nicht bestätigen kann, zit. nach Strobl 2012, S. 236, Anm.4.

642 Vgl. Strobl 2006, S. 23; Perls 1962, S. 57.

643 Vgl. Strobl 2006, S. 23.

644 Vgl. den Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 10.11.1923, Munchmuseet, MM K 2346 (online unter

[23.03.2018]: https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2346.xhtml).

645 Edvard Munch, Die Küste bei Lübeck, 1907, Öl auf Leinwand, 87 x 102 cm, Nationalgalerie Prag, Woll 2009ff., Nr. 749;

ders., Lübeck mit dem Holstentor, 1907, Öl auf Leinwand, 84 x 103 cm, Nationalgalerie, Berlin, Woll 2009ff., Nr. 750.

646 Vgl. Schmidt-Burkhardt 1988, S. 71; die Autorin verweist diesbezüglich auf oben zitierten Brief von Curt Glaser an

Edvard Munch vom 10.11.1923, Munchmuseet, MM K 2346 (online unter [23.03.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2346.xhtml).

647 Edvard Munch, Strasse in Aasgaardstrand, 1901, Öl auf Leinwand, 88.3 x 113.8 cm, Kunstmuseum Basel, Geschenk

von Sigrid Schwarz von Spreckelsen und Sigrid Katharina Schwarz 1979.

648 Vgl. Schmidt-Burkhardt 1988, S. 71. Gemäss Autorin kann der Grund für den Bildverkauf „wohl damit angegeben wer-

den, dass Glaser Vermögenswerte in Bargeld umwandeln wollte“, ebd. Wie die Begründung der Mitarbeiterin der Kunsthalle,

Gerda Kircher, zeigt, war die badische Kunsthalle an dem offenbar günstigen Erwerb interessiert, „da Munch bereits zu den

Klassikern zählt und der grösste Maler der ausserromanischen Länder ist“, zit. nach Schmidt-Burkhardt 1988, S. 71. Sol-

chermassen und aus finanzpolitischen Überlegungen hielt sie den Ankauf für „unaufschiebbar“, der am 28. Juni 1929 besie-

gelt wurde, zit. nach ebd. Diese Auskünfte bezüglich Bildankauf verdankt Schmidt-Burkhardt Dr. Sigmar Holsten von der

Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe, ebd., S. 71, Anm. 36. In der Literatur ist bislang fälschlicherweise von Geschenk die Rede;

so u. a. im Ausst.-Kat. Kunstmuseum Basel, Basel 1985, Anm. 22, Nr. 7.

649 In diesem Zusammenhang verweist Schmidt-Burkhardt 1988, S. 71, Anm. 36, auf die Versteigerungsergebnisse 1928

(Beilage des Cicerone, 20. Jg.), Leipzig o. J, ohne diese weiter zu erläutern.

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Edvard Munch ein besseres Bild – Strasse in Kragerø – geschenkt habe und er damit die Qualität sei-

ner Sammlung erhöhte.650

Bereits 1927 – zwei Jahre zuvor – verkauft Curt Glaser dem Berliner Kup-

ferstichkabinett, wo er bis 1924 angestellt war, 14 Druckgrafiken von Edvard Munch.651

Als Kustos

für die moderne Abteilung des Kupferstichkabinetts ist er wesentlich dafür verantwortlich, dass die

Munch-Sammlung schon 1933 mehr als 200 Blätter umfassen sollte.652

In einem Brief an Edvard

Munch schreibt er im Dezember 1912: „Ihre Graphik habe ich hier für das Kupferstichkabinett sehr

viel gekauft, seitdem ich die neue Abteilung zu leiten habe. Schon früher habe ich selbst manches

erworben.“653

Im Einzelnen lässt sich gemäss Sigrid Achenbach (2013) nicht mehr abschätzen, wem

welche Erwerbungen zuzuschreiben sind und welche Entscheidungsbefugnis Curt Glaser zugespro-

chen wurde; die persönliche Bekanntschaft mit Edvard Munch ab 1912 ermöglicht sicherlich die vie-

len Ankäufe direkt beim Künstler.654

In Zusammenhang mit Erwerbungen für das Kupferstichkabinett hat Curt Glaser auch 1916 und 1917

bereits Kontakt zum holländischen Kunsthändler Charles Albert de Burlet (1882–1956), der in den

beiden Jahren dem Kupferstichkabinett insgesamt zehn Druckgrafiken von Edvard Munch verkauft.655

Der Kunsthändler, der offenbar nach seiner eigenen Emigration nach Basel im Jahre 1934 deutschen

Emigranten (z.B. Adolph Goldschmidt) in der Schweiz behilflich ist, scheint in den 1940er Jahren

Treuhänder von Curt Glaser und Maria Glaser-Ash zu werden (siehe weiter unten).656

Ob Curt Glaser

beim Verkauf der Druckgrafiken wirklich nur Bargeld brauchte oder auch dem Kupferstichkabinett

behilflich sein wollte, seine Bestände zu ergänzen, muss offen bleiben.657

Gemäss Achenbach kommt

Curt Glasers Engagement und Werben für das Berliner Kupferstichkabinett, das seiner Meinung nach

eine möglichst starke Munch-Sammlung aufbauen sollte, in der brieflichen Korrespondenz mit Edvard

Munch deutlich zum Vorschein.658

Ebenso war laut Autorin Curt Glaser bestrebt, dass die neu erwor-

benen Blätter – um dergestalt das Interesse des Publikums zu wecken – von Zeit zu Zeit ausgestellt

wurden.659

Das Kupferstichkabinett wird übrigens auch 1933 in der Auktion 180 bei Max Perl aus der

____________________

650 Vgl. Strobl 2006, S. 32.

651 Zum Verkauf der Munch-Grafiken vgl. Achenbach 2003, S. 10, Kat. 6, 15, 41, 61, 69–71, 73, 89 , 91, 147, 160, 246,

255.

652 Vgl. Achenbach 2003, S. 10.

653 Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 17.12.1912, Munchmuseet MM K 2257 (online unter [18.12.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2257.xhtml), zit. nach Strobl 2006, S. 31.

654 Vgl. Achenbach 2003, S. 10–11. Laut Achenbach fällt im Zeitraum, als Curt Glaser am Kupferstichkabinett arbeitete, der

ausserordentlich hohe Anteil an Schenkungen auf; die Munch-Sammlung jedenfalls wuchs kontinuierlich Jahr für Jahr an und

damit viel stärker, als dies in der Zeit nach Curt Glasers Weggang der Fall war, vgl. ebd., S. 11. Besonders die Jahre 1912 (61

Blätter), 1916 (zwei Schenkungen und 17 Ankäufe) und 1921 (fünf Geschenke und 17 Ankäufe) waren laut Autorin ertrag-

reich, vgl. ebd. Gemäss seinen Briefen an den Künstler legte Curt Glaser genau fest, welche Blätter er für die Sammlung

reserviert bzw. zur Ansicht haben wollte, und obwohl er zugleich auch seine eigene Sammlung an Munch-Grafik stetig er-

weiterte, schaffte er es offensichtlich gemäss Achenbach 2003, S. 11, Interessenskonflikte zu vermeiden.

655 Vgl. Ausst.-Kat. Edvard Munch 2003, Nr. 30, 82, 92, 95, 96, 136, 227, 231, 249, 250.

656 Vgl. Marie Rosen-Runge-Mollwo (Hrsg.), Adolph Goldschmidt 1863–1944. Lebenserinnerungen, Berlin 1989, S. 418 ff.

657 Schmidt-Burkhardt 1988, S. 71, vermutet, dass Glasers im Verlauf der 1920er Jahre Vermögensverluste verkraften muss-

ten, vgl. Anmerkung 464.

658 Vgl. Ausst.-Kat. Edvard Munch 2003, S. 11.

659 Vgl. Ausst.-Kat. Edvard Munch 2003, S.11.

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Sammlung Glaser Erwerbungen tätigen.660

Sechs Munch-Grafiken werden direkt in der Auktion er-

worben, fünf weitere Grafiken von Ernst Ludwig Kirchner gelangen unmittelbar nach der Auktion als

Schenkung einer heute nicht mehr bestimmbaren Person in die Sammlung. Auch die Nationalgalerie

erwirbt für die Zeichnungssammlung drei Blätter von Max Pechstein in besagter Perl-Auktion (siehe

Kap. IV. Entscheidung anderer Institutionen). 661

Curt Glaser verkauft schliesslich 1930 auf einen Schlag drei Gemälde von Edvard Munch an die Nati-

onalgalerie in Berlin: Kuss am Strand,662

Melancholie663

und Zwei Menschen664

für insgesamt 24’000

RM und sichert ihr gleichzeitig das Vorkaufsrecht für das „Strassen Gemälde“ sowie das Porträt seiner

Frau Elsa Glaser zu.665

An die Nationalgalerie Berlin geht 1932 durch die oben erwähnte Schenkung

von Curt Glasers Edvard Munchs Musik auf der Karl Johan Strasse (1889), das Curt Glaser im An-

denken an seine verstorbene Ehefrau unter den Bedingungen der Anbringung einer Gedenktafel, sowie

der Zusicherung einer dauerhaften Ausstellung stiftet und dessen Wert sich auf 20‘000 bis 25‘000 RM

beläuft.666

Gemäss Strobl handelte es sich bei diesem Gemälde, das er, wie erwähnt, 1916 gegen ein

Gemälde vonVincent van Gogh eintauschte, um die wichtigste Erwerbung für seine Munch-

Sammlung.667

Über diese Schenkung setzt Curt Glaser den Künstler in bereits erwähnten Brief vom

27. Oktober 1932 selbst in Kenntnis (siehe Kap. III. 4. Chronologie 1933–1943: Emigration):

Mein lieber alter Freund!

Ich habe Ihnen sehr lange nicht geschrieben, und ich kann es eigentlich auch heut nicht. Ich müßte Ihnen sehr

viel erzählen, von den schrecklichen Zeiten, zuerst drüben in Amerika, dann hier diese hoffnungslose Krank-

heit, dieses traurige Ende. Ich kann es nicht alles schreiben. Ich würde nur sehr wünschen, einmal mit Ihnen

zusammen zu sein und Ihnen zu erzählen. […]

Ich möchte Ihnen nun etwas sagen, was auch Sie angeht. Ich habe zum Andenken an meine Frau Ihr Bild

„Musik auf der Karl Johann-Straße” der Nationalgalerie hier gestiftet. Ich wollte, daß ihr Andenken mit ei-

____________________

660 Vgl. Ausst.-Kat. Edvard Munch 2003, Kat.-Nr. 9, 20, 26, 36, 67, 138. Zur Restitution vgl. die Pressemitteilung der SPK

Berlin vom 30.11.2012 (online unter [17.08.2018]: http://www.preussischer-

kulturbesitz.de/meldung/article/2012/11/30/pressemeldung-stiftung-preussischer-kulturbesitz-restituiert-vier-werke-von-

munch-und-kirchner-an-di.html) sowie Thielecke 2014: „In Anerkennung der Verfolgung Prof. Glasers durch das Nazi-

Regime und in Würdigung seiner großen Verdienste für die Berliner Museen einigten sich die Stiftung Preußischer Kulturbe-

sitz und die Erben von Prof. Dr. Curt Glaser im Rahmen einer ‚fairen und gerechten Lösung‘ im Sinne der Washingtoner

Prinzipien. Danach werden die Werke von Edvard Munch ‚Mädchen am Strand‘ (Schabkunst), ‚Gebet eines alten Mannes‘

(Holzschnitt) und ‚Der Tod und die Frau‘ (Radierung) sowie ein Holzschnitt von Ernst Ludwig Kirchner ‚Bauernunterhal-

tung‘ an die Erben von Prof. Curt Glaser zurückgegeben. Die restlichen Werke verbleiben mit Zustimmung der Erbenge-

meinschaft – nicht zuletzt zur Erinnerung an den ehemaligen Direktor und bedeutenden Wissenschaftler Prof. Dr. Curt Glaser

– im Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.“

661 Vgl. Thielecke 2014, S. 390.

662 Edvard Munch, Kuss am Strand, 1906–1907, Tempera auf Leinwand, 90 x 155 cm, Neue Nationalgalerie, Berlin.

663 Edvard Munch, Melancholie, 1906–1907, Tempera auf Leinwand, 90 x 160 cm, Neue Nationalgalerie, Berlin.

664 Edvard Munch, Zwei Menschen, 1906–1907, Tempera auf Leinwand, 89.5 x 159.5 cm, Museum Folkwang Essen.

665 Gemäss Schmidt-Burkhardt 1988, S. 71–72, handelt es sich um folgende drei Gemälde: Sommertag, Einsamkeit, 1906–

1907, Privatsammlung Oslo, und Sommernacht, 1906–1907, Museum Folkwang, Essen. Die insgesamt 24‘000 RM sollen

gemäss Schreiben in drei Raten gezahlt werden: 7000 RM sofort, 9000 RM am 1.04.1930 und 8000 RM am 1.04.1931, vgl.

den Brief an Curt Glaser vom 27.02.1930, in: SMB-ZA, I/NG 471, 46, sowie dessen Antwort am 1.03.1930, in: SMB-ZA,

I/NG 471, 51. Laut einem Schreiben vom 5.02.1930, in: SMB-ZA, I/NG 471, 47/48, wollte Curt Glaser zunächst der Natio-

nalgalerie das Gemälde Kuss am Stand für 15‘000 RM verkaufen und ihr die beiden Gemälde Melancholie und Zwei Men-

schen als Leihgabe für zunächst drei Jahre übergeben.

666 Vgl. das Schreiben von Curt Glaser an den Direktor der Nationalgalerie vom 18.10.1932, in: SMB-ZA, I/NG 1084,

Journal-Nr. 1938/2020, Re II 477 38 633. Am 22.10.1932 hat sich dieser mit den Bedingungen einverstanden erklärt, vgl. das

Schreiben an den Reichsminister für Wissenschaft und Erziehung vom 21.12.1938, in: ebd.

667 Der Bildertausch mit dem Maler Carl Moll wird im Brief an Edvard Munch vom 13.06.1916 erwähnt, nicht jedoch, um

welchen van Gogh es sich handelt, vgl. Munchmuseet MM K 2309 (online unter [19.12.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2309.xhtml); vgl. Strobl 2006, S. 31.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 119

nem hervorragenden Werke von Ihnen verbunden bleibt. Das Bild wird mir sehr fehlen. Es hängt heut zum

letzten Male in meinem Zimmer. Morgen soll es abgeholt werden. Aber es fehlt ja nun auch anderes hier, was

noch schwerer zu entbehren ist. […]668

Laut Strobl erfuhr Curt Glaser im Frühjahr 1933, dass die Tafel nicht mehr als politisch opportun be-

trachtet wurde.669

Das Gemälde selbst bleibt allerdings bemerkenswerterweise bis mindestens im

Herbst 1937 noch ausgestellt, bis es gemäss dem Schreiben von 18. November 1938 Curt Glasers

Schwager, der Anwalt Hanns Fischer, in dessen Auftrag rückfordert, da die damit zusammenhängen-

den Verpflichtungen seitens der Nationalgalerie nicht mehr erfüllt werden.670

Im Dezember 1938 er-

teilt der Reichsminister für Wissenschaft und Erziehung seine Einverständniserklärung und das Ge-

mälde wird vom Transportunternehmen Knauer am 4. Januar 1939 abgeholt.671

Die deutsche Devisenbehörde versucht, die Überführung des Bildes nach Zürich zu verhindern, des-

halb bittet Curt Glaser Wilhelm Wartmann um Hilfe.672

1935 hat Curt Glaser bereits insgesamt sieben

Gemälde dort deponiert, fünf Werke von Edvard Munch673

sowie zwei weitere von Erich Heckel und

Paul Kleinschmidt.674

Laut Autoren hing diese Entscheidung damit zusammen, dass unter dem Direk-

tor Wilhelm Wartmann 1922 und 1932 bedeutende Munch-Ausstellungen stattgefunden hatten und

Curt Glaser damit auf Munch-Liebhaber zählen konnte.675

Dies könnte auch erklären, warum Curt

Glaser Zürich auswählt und nicht etwa das Kunstmuseum Basel, in dessen Sammlung Edvard Munch

zu diesem Zeitpunkt auch vertreten ist. Seit erstgenannter Ausstellung 1922, bei der Curt Glaser und

seine Frau als Leihgeber fungierten und Curt Glaser in Zürich einen Vortrag zu Edvard Munch hielt,

____________________

668 Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 27.10.1932, Munchmuseet MM K 2385 (online unter [6.04.2018)]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2385.xhtml).

669 Vgl. Strobl 2006, S. 17, mit Verweis auf Schmidt-Burkhardt 1988, S. 71, die ebenfalls ohne genauere Angaben vermerkt,

dass Curt Glaser das Gemälde daraufhin wieder zurückerhielt. Laut Schmidt-Burkhardt 1988, S. 71, hatte Curt Glaser ur-

sprünglich den Plan gehabt, das Gemälde für unbestimmte Zeit der Neuen Abteilung der Nationalgalerie, das sich damals im

ehemaligen Kronprinzenpalais befand, zur Verfügung zu stellen; der Tod seiner Ehefrau ihn aber dazu bewog, das Gemälde

der Nationalgalerie zu stiften. Im folgenden Jahr, als „die Regierungsgewalt von den Nationalsozialisten übernommen wurde,

kam die Befürchtung auf, die neuen politischen Machthaber könnten an der Gedenktafel Anstoss nehmen, weil Glasers Juden

waren, so dass man dem Besitzer das Bild vereinbarungsgemäss wieder aushändigte.“, ebd.

670 Vgl. das Schreiben des Direktors der Nationalgalerie an den Reichsminister für Erziehung vom 25.11.1938, in: SMB-

ZA, Journal-Nr. 1938/2020, Re II 477.38. Gemäss diesem Schreiben hing das Gemälde zunächst im ehemaligen Kronprin-

zenpalais, daraufhin für eine kurze Zeit in der Nationalgalerie, wo es 1937 mehrmals von der Reichskammer der Bildenden

Künste inspiziert wurde, jedoch ausgestellt blieb; seit Herbst 1937 befand es sich schliesslich in der geschlossenen auswärti-

gen Galerie im ehemaligen Prinzessinnenpalais, bis dieses geräumt wurde und das Gemälde den Keller der Nationalgalerie

verfrachtet wurde, vgl. in: ebd.

671 Vgl. die Einverständniserklärung des Reichsministers für Wissenschaft und Erziehung vom 21.12.1938, in: SMB-ZA,

Journal-Nr. 1938/2020, Re II 477 38, sowie die von Hanns Fischer und Inspektor Dan Ansputz unterzeichnete Bestätigung

vom 4.01.1939, dass das Gemälde dem Transportunternehmen Knauer übergeben wurde, ebd.

672 Vgl. Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 168.

673 Laut Depositenbuch lagerten seit 1935 folgende fünf Munch-Werke von Curt Glaser am Kunsthaus: Damenbildnis [Elsa

Glaser] (heute Inv.-Nr. 1946/1 in der Sammlung des Kunsthauses Zürich); Bildnis Albert Kollmann (heute Inv.-Nr. 2620 in

der Sammlung des Kunsthauses Zürich), online unter (24.04.2019):

https://mplus.kunsthaus.ch/MpWebmpZuerichKunsthaus/v?mode=online&l=de#!m/Object/5305/form/ObjCatalogueViewOn

lineUser; Albert Kollmann und Sten Drewsen (heute Kunsthalle Hamburg); Hafen von Lübeck (heute Inv.-Nr. 1946/2 in der

Sammlung des Kunsthauses Zürich), online unter (24.04.2019): https://mplus.kunsthaus.ch/MpWeb-

mpZuerichKunsthaus/v?mode=online&l=de#!m/Object/2018/form/ObjCatalogueViewOnlineUser; und Elsa und Curt Glaser

(ehemals Depositum Kunstmuseum Basel; heute unbekannter Standort).

674 Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 168, dagegen sprechen von acht Werken von Edvard Munch, Erich Heckel und Paul

Kleinschmidt, die Curt Glaser dem Kunsthaus Zürich 1935 und 1938 überliess.

675 Vgl. die Ausstellungen Edvard Munch, 18.06.–2.08.1922 sowie Edvard Munch, Paul Gauguin, 20.02.–20.03.1932 im

Kunsthaus Zürich; hierzu vgl. Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 168; Höfliger 1985, S. 97–99.

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bleibt die Verbindung mit Wilhelm Wartmann erhalten; zudem hat Curt Glaser den Kontakt zwischen

Wilhelm Wartmann und Edvard Munch hergestellt.676

Yvonne Höfliger (1985) nimmt beispielsweise

an, dass Curt Glaser am 1. Juni 1922 zugegen war, als die Eröffnung von Edvard Munchs Ausstellung

im Kunsthaus Zürich gefeiert wurde.677 Edvard Munch schreibt schon Wochen vor der Vernissage an

Eberhard Grisebach, dass der versierte Kunsthistoriker und Museumsleiter aus Berlin am 6. Juli 1922

anlässlich der Ausstellung einen Vortrag über sein Werk halten wird.678

Das Porträt seiner Frau Elsa

ist als Leihgabe in der Ausstellung.679

Aus diesen Kontakten geht die Korrespondenz und der Kontakt

zwischen Curt Glaser und dem Kunsthaus Zürich hervor.

Kurz vor Curt Glasers Übersiedlung nach Amerika fragt Wilhelm Wartmann diesen, ob er die Musik

auf der Karl Johan Strasse allenfalls dem Kunsthaus verkaufen würde.680

Curt Glaser schreibt am 9.

Dezember 1940 an Wilhelm Wartmann:

Denn wie sollte ich das Bild wohl heute, da alle Grenzen versperrt sind, aus dem Lande herausbefördern?

[…] Was soll ich nun tun? Sollte es nicht möglich sein, für ein Bild ebenso wie für Menschen, die nicht mehr

herauskönnen, eine Toleranz zu erzielen? Ich wüsste wirklich keinen anderen Weg, falls Sie sich nicht für das

Bild interessieren sollten und sich entschliessen könnten, mir ein Preisangebot zu machen, das ich heut unter

anderem Gesichtspunkt ansehen würde als vor dem Kriege, der jeden Besitz in einen Gegenstand der Sorge

verwandelt hat. Ob ich selbst Europa noch werde verlassen können, steht dahin. Ich zweifle sehr daran, dass

es möglich sein wird. Die Bilder aber werden jedenfalls hier bleiben müssen, – auf die eine oder andere Wei-

se. Sie drückten mir in einem ihrer Briefe Ihr Bedauern aus, dass sie Europa verloren gehen sollten. Ich lege

das Schicksal der Bilder nun in Ihre Hand.681

Bezüglich des Verkaufspreises verhandelt Wilhelm Wartmann umsichtig mit Curt Glaser. Er möchte

auf keinen Fall den Anschein erwecken, er wolle dessen Situation ausnutzen, ist aber verpflichtet,

haushälterisch mit den Ankaufsmitteln umzugehen, die limitiert sind. Er tut sich schwer, einen Preis

vorzuschlagen. In einem Brief an Curt Glaser vom 11. Dezember 1940 schreibt dieser:

Ihre Erklärung, dass Sie bereit wären, dem Kunsthaus seine Erwerbung zu ermöglichen, hat mir eine für unse-

re Sammlung sehr schön Perspektive eröffnet, ich weiss aber nicht, wie die Preisfrage zu lösen ist. Wir haben

einerseits die Pflicht unseren Sammlungsfonds vor der Auflösung zu bewahren, das heisst stets vorteilhaft zu

verkaufen, möchte aber andererseits gerade Ihnen gegenüber auch den Anschein vermeiden, als ob wir Ihre

Situation in dieser Hinsicht ausnutzen wollten. Darf ich Sie bitten, uns zu sagen, an was für einen Betrag Sie

denken?682

Darauf hin wendet sich Curt Glaser am 12. Dezember 1940 mit einem Angebot von CHF 15‘000 an

Wilhelm Wartmann, das gemäss eigenen Angaben bereits einer erheblichen Reduktion gleichkommt;

____________________

676 Vgl. Strobl 2006, S. 32.

677 Vgl. Höfliger 1985, S. 97.

678 Vgl. Höfliger 1985, S. 97.

679 Vgl. Höfliger 1985, S. 97–98; gemeint ist folgendes Porträt von Edvard Munch: Damenbildnis [Elsa Glaser], 1913, Öl

auf Leinwand, 120 x 85 cm, Kunsthaus Zürich.

680 Vgl. die Mitteilung des Kunsthauses Zürich, online unter (20.12.2018):

http://www.kunsthaus.ch/de/sammlung/provenienzen/fallbeispiele/drei-verdachtsfaelle/musik-auf-der-karl-johan-strassevon-

edvard-munch/.

681 Vgl. den Brief von Curt Glaser an Wilhelm Wartmann vom 9.12.1940, Kunsthaus Zürich, Korrespondenz Ausstel-

lung/Besitzer, 1939/1940, zit. nach Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 169.

682 Vgl. den Brief von Wilhelm Wartmann an Curt Glaser vom 11.12.1940, Archiv Zürcher Kunstgesellschaft/Kunsthaus

Zürich, ausgehende Korrespondenz Archiv 10.30.20.092, S. 136.

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gemäss Francini/Heuss/Kreis entspricht dieser Betrag angesichts des jährlichen Ankaufkredits jedoch

einer nicht zu „unterschätzende[n] Summe“.683

Curt Glaser schreibt:

Inzwischen hat sich sehr viel verändert. Ich wäre ohne weiteres bereit, von dem damals gedachten Preis die

Hälfte abzustreichen und von dieser Hälfte Ihnen gegenüber nochmals einen erheblichen Prozentsatz, womit

ich bei einem Preise von 15 000 Fr. ziemlich genau auf den Preis käme, den ich vor langer Zeit in Mark an

Oskar Moll, der das Bild vor mir besessen hat, bezahlt hatte.684

Curt Glaser ist sichtlich dankbar über den Verkauf, denn er weiss es nun an „würdiger Stelle“ und

bedauert sogar, es nicht dem Kunsthaus schenken zu können:

Ich wäre sehr froh, wenn Sie diese Rechnung [Preis] so auffassen wollten, wie sie gemeint ist, nämlich im

Sinne eines dankbaren Entgegenkommens für die vielen Freundlichkeiten, die ich von Ihrer Seite erfahren

habe, und gleichzeitig als Ausdruck meiner Zufriedenheit, das Bild, das ich in guten Zeiten einmal fortge-

schenkt hatte, um es an würdiger Stelle zu wissen, nun Ihrer Sammlung anvertrauen zu können. Leider kann

ich das Bild dieses Mal nicht mehr verschenken. Aber ich möchte gern, dass Sie das Gefühl haben, es genau

mit seinem Werte zu bezahlen, und ich bitte Sie, mir ganz offen zu sagen, ob Sie den genannten Preis in die-

sem Sinne für angemessen erachten. […] Ich gestehe Ihnen, dass ich nur mit grösster Sorge und schwersten

Bedenken das Bild heut den unberechenbaren Gefahren einer Seereise aussetzen würde. Ich würde es mir

niemals verzeihen können, wenn ich mir sagen müsste, ich gerade sei schuld an dem Untergange eines so be-

deutenden, unersetzlichen Kunstwerkes. Nicht zuletzt will ich mich glücklich schätzen, wenn das Bild in Ih-

rer Sammlung einen dauernden Platz finden könnte.685

Am 14. Dezember 1940 antwortet Curt Glaser, dass er sich sehr darüber freut, „dass Sie grundsätzlich

bereit sind, das Bild in Ihre Sammlung zu übernehmen in der es endlich zur Ruhe kommen dürfte und

der seiner würdigen Platz finden würden, den ich ihm einstmals in der Nationalgalerie zu schaffen

gehofft hatte.“686

Laut dem Sitzungsprotokoll der Sammlungskommission vom 12. Februar 1941 war

Wilhelm Wartmann der Meinung, „dass in persönlichen Verhandlungen mit dem auf der Abreise nach

Amerika begriffenen Eigentümer der Preis sich für das Kunsthaus noch etwas günstiger festsetzen

lässt, er hofft auf eine Reduktion doch bis auf Fr. 12‘000“.687

Gemäss dem Vorstandsprotokoll vom 14.

März 1941 erwirbt das Kunsthaus Zürich, das zu diesem Zeitpunkt bereits sechs weitere Munch-

Gemälde besitzt, Musik auf der Strasse Karl Johan Strasse (1889) für CHF 12‘000.688

Gemäss Kunst-

haus Zürich entsprach der Preis dem üblichen Marktwert: „Wie eingehende Recherchen in Zusam-

menarbeit mit dem Munch Museum in Oslo ergaben, entsprach der bezahlte Betrag durchaus dem

damals üblichen Marktwert.“689

____________________

683 Laut Autoren entspricht die Summe der Hälfte des jährlichen Ankaufkredits, vgl. Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 169; vgl.

den Brief von Curt Glaser an Wilhelm Wartmann vom 12.12.1940, Archiv Zürcher Kunstgesellschaft/Kunsthaus Zürich,

eingehende Korrespondenz Archiv 10.30.30.067.

684 Brief von Curt Glaser an Wilhelm Wartmann vom 12.12.1940, Archiv Zürcher Kunstgesellschaft/Kunsthaus Zürich,

eingehende Korrespondenz Archiv 10.30.30.067.

685 Brief von Curt Glaser an Wartmann vom 12.12.1940, Archiv Zürcher Kunstgesellschaft/Kunsthaus Zürich, eingehende

Korrespondenz Archiv 10.30.30.067.

686 Brief von Curt Glaser an Wilhelm Wartmann vom 14.12.1940, Archiv Zürcher Kunstgesellschaft/Kunsthaus Zürich,

eingehende Korrespondenz Archiv 10.30.30.067.

687 Vgl. Sitzungsprotokoll 12.02.1941, I.b.14, Archiv Zürcher Kunstgesellschaft/Kunsthauses Zürich, Archiv 10.30.10.42.

688 Vgl. das Vorstandsprotokoll der Sitzung vom 14.03.1941, Kunsthaus Zürich, Sammlung, 1958, Inv.-Nr. 2534, zit. nach

Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 169.

689 Vgl. die Mitteilung des Kunsthauses Zürich, online unter (20.12.2018):

http://www.kunsthaus.ch/de/sammlung/provenienzen/fallbeispiele/drei-verdachtsfaelle/musik-auf-der-karl-johan-strassevon-

edvard-munch/ : „Wie eingehende Recherchen in Zusammenarbeit mit dem Munch Museum in Oslo ergaben, entsprach der

bezahlte Betrag durchaus dem damals üblichen Marktwert. Die erhaltene Korrespondenz der beiden Kollegen zeigt, mit

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Curt Glaser besitzt bei der Emigration nach New York noch andere Gemälde von Edvard Munch, die

er zurückbehält und später verkauft. Er hätte in der Hoffnung auf einen höheren Verkaufspreis andere

potenzielle Käufer in der Schweiz ansprechen können, beispielsweise das Kunstmuseum Basel, das

bereits 1927 und 1931 insgesamt drei Gemälde von Edvard Munch sowie einige Druckgrafiken in den

1920er Jahren erworben hat.690

1940 lässt das Ehepaar Glaser seine Deposita im Kunsthaus Zürich durch ihren Treuhänder Charles

Albert Burlet (Basel) abholen – mit Ausnahme des eben beschriebenen Ölgemäldes Musik auf der

Karl Johan Strasse (1889).691

Aus diesem Konvolut verkauft Curt Glaser 1943 über Charles Albert

Burlet das Bildnis von Albert Kollmann für CHF 7’000, und seine Witwe Maria Glaser-Ash löst bald

die Munch-Sammlung ganz auf, indem sie 1946 das Damenbildnis [Elsa Glaser] und den Hafen von

Lübeck für zusammen CHF 14’000 an das Kunsthaus Zürich verkauft.692

Den Bildverkauf von 1943

begründen Francini/Heuss/Kreis damit, dass Curt Glaser – inzwischen in den USA – 1942 erneut unter

Druck geriet, „da seine Töchter [sic] noch in der Schweiz lebten und Geld für ihren Lebensunterhalt

benötigten“.693

Auch Strobl ist der Meinung, dass der Erlös von Curt Glasers Verkauf 1943 für den

Lebensunterhalt der Tochter bestimmt war – „vielleicht Kosten der Ärzte“.694

Beide Aussagen sind

jedoch nicht gesichert; die Tochter verstirbt bereits am 10. Februar des Jahres. Möglicherweise gibt es

bei der Überweisung des Betrags von CHF 7'000 für das Porträt auch einfach eine grössere Verzöge-

rung. Er wird am 3. September 1943 an die Schweizerische Kreditanstalt, ohne Einzahlung an die

deutsch-schweizerische Clearing-Stelle, überwiesen.695

Maria Glaser-Ash lässt schliesslich Charles

Albert Burlet 1947 die beiden letzten Munch-Bilder – das Doppelbildnis ihres verstorbenen Mannes

mit seiner ersten Frau und Albert Kollmann und Sten Drewsen – im Kunstmuseum Basel deponieren;

wieviel Umsicht und Respekt diese Erwerbung behandelt wurde. Glaser verkaufte dem Kunsthaus zwei Jahre später ein

weiteres Gemälde von Munch, seine Witwe nach dem Krieg noch zwei weitere.“

690 Bei den drei Gemäldeankäufen handelt es sich um folgende drei Werke Edvard Munchs: Bildnis Käthe Perls, 1913, Öl

auf Leinwand, 120.5 x 116 cm, Ankauf 1927; Küstenlandschaft, 1918, Öl auf Leinwand, 120.9 x 160 cm, Ankauf 1927;

Szene aus Ibsens „Gespenster“, 1906, Tempera auf ungrundierter Leinwand, 61 x 99.5 cm, Ankauf 1931.

691 Gemäss dem Depositenbuch am Kunsthaus Zürich, S. 223–224, wird das Depot Glaser am 14.03.1940 abgeholt – an wen

die Werke gegeben wurden, ist im Depositenbuch nicht verzeichnet; diese Information entstammt der freundlichen Mitteilung

von Joachim Sieber, Kunsthaus Zürich, vom 13.04.2019; zu den eingelagerten Werken vgl. Anmerkung 672.

692 Vgl. Kunsthaus Zürich, Sammlung, 1958, Inv.-Nr. 2620, 1946/1 und 1946/2. Für erstgenanntes Gemälde Bildnis Albert

Kollmann, Kunsthaus Sammlung, 1958, Inv.-Nr. 2620, erteilt die SVSt eine Ausnahmegenehmigung, damit der Kaufpreis

nicht in das Clearing eingezahlt werden musste; vgl. Sammlungskommissionsprotokolle der Sitzungen vom 11.04.1942 und

vom 21.10.1943, Sitzungsprotokoll 11.04.1942 und 21.10.1943, Archiv Zürcher Kunstgesellschaft/Kunsthaus Zürich, Archiv

10.30.10.42, zit. nach Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 169, Anm. 17.

693 Vgl. Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 169.

694 Vgl. die Angabe zur Provenienz in Woll 2009ff., Nr. 500: Albert Kollmann, Berlin (–1913);?; Curt Glaser, Berlin (vor

1914–1943); Maria Kant-Glaser, New York (1943–49); Oskar Reinhardt, Winterthur (1949–50); Hamburger Kunsthalle

(1950–). Laut Strobl 2006, S. 34, Anm. 96, war das Gemälde im Kunsthaus Zürich eingelagert gewesen und 1946 von Maria

Glaser-Ash an die Hamburger Kunsthalle verkauft worden.

695 Vgl. Sitzungsprotokoll 21.10.1943, I.a.2, Archiv Zürcher Kunstgesellschaft/Kunsthaus Zürich, Archiv 10.30.10.42:

„Edvard Munch, Bildnis, Albert Kollmann. Der Direktor teilt mit, dass das Bildnis Albert Kollmann von Edvard Munch

endgültig in den Besitz der Zürcher Kunstgesellschaft übergegangen ist. Der Kaufpreis von Fr. 7000. – ist am 3. September

1943 an Professor Glaser überwiesen worden. Durch Vermittlung der Schweiz. Kreditanstalt bei der Schweiz. Verrechnungs-

stelle war es möglich, die Einzahlungspflicht in den deutsch-schweizerischen Clearing zu vermeiden und so die Kaufsumme

ungeschmälert dem Verkäufer zuzustellen. Die Erlaubnis der Schweiz. Verrechnungsstelle ist ‚ausnahmsweise und ohne

Präjudiz für die Zukunft‘ gegeben worden. (Brief der Schweiz. Kreditanstalt vom 1. Juli 1943, Brief des Kunsthauses an die

Schweiz. Verrechnungsstelle vom 3. Juli 1943, und an die Schweiz. Kreditanstalt vom 3. Juli 1943)“.

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das erste als „Depositum“, das zweite als „Angebot“.696

Das Angebot wird offenbar vom Kunstmuse-

um Basel ausgeschlagen, denn 1950 wird es an die Hamburger Kunsthalle verkauft697

; erstgenanntes

scheint später in Vergessenheit zu geraten (siehe Kap. III. 5. c. Beziehung und Kontakte zum

Kunstmuseum Basel).

Zu den weiteren Künstlern, die Curt Glaser besonders schätzt und zu denen er persönlichen Kontakt

sucht, gehört auch Max Beckmann. Allerdings gestaltet sich deren Annäherung weitaus langwieriger

als diejenige zu Edvard Munch.698

Dank Max Beckmanns überlieferten Tagebüchern und Briefwech-

seln ist einiges zu deren Freundschaft bekannt. Zum persönlichen Kontakt kommt es wahrscheinlich

erst während der Planung der Monografie zum Werk Max Beckmanns (1924), für welche Curt Glaser

ebenfalls einen Beitrag verfasst – Max Beckmann findet diesen „ausgezeichnet“.699

1929 erhält Max

Beckmann den Auftrag für ein repräsentatives Porträt Curt Glasers, der wenig später ebenfalls dessen

Ölgemälde Selbstbildnis mit Saxophon (1930) erwirbt.700

Das Portrait von Curt Glaser zeigt diesen in

strenger Frontalität und achsensymmetrischer Anordnung in dessen Wohnung im Munch-Zimmer –

rechts ist Edvard Munchs Gemälde Strasse im Kragerø (1911) dargestellt. Der Kontakt zu Max

Beckmann bleibt auch während der Zeit in der Schweiz bestehen; im Dezember 1934 besucht der

Künstler das Ehepaar Glaser in Ascona, und im Mai 1938 kommt es anlässlich einer Ausstellung von

Max Beckmann in Kunsthaus Zürich zu einem gemeinsamen Abendessen.701

Zudem ist es laut Strobl

wahrscheinlich, dass Curt Glaser in seiner Position am Kupferstichkabinett bereits zu Beginn der

1920er Jahre eine grosse Anzahl von Max Beckmanns Druckgrafiken erworben hat.702

Mit in die

Schweiz genommen zu haben scheint Curt Glaser erwähntes Porträt, denn nach dessen Tod erwirbt es

1957 die Firma Walter Feilchenfeldt Zürich (Leitung Marianne Feilchenfeldt) von seiner Witwe Maria

____________________

696 Vgl. den Eintrag in das Tagebuch des Kunstmuseums Basel vom 23.08.1947: „Edvard Munch, Doppelbildnis Kollmann,

Angebot; Edvard Munch, Doppelbildnis Glaser (?), Depositum von Maria Glaser, 27 West 96th Street. New York 25 , N. Y”,

zu Zweitgenanntem vgl. Anmerkung 744.

697 Vgl. Strobl 2006, S. 34, Anm. 96.

698 Vgl. Strobl 2006, S. 243. Curt Glaser entfaltete in seinen Kritiken ein differenziertes Urteil gegenüber den künstlerischen

Fähigkeiten Max Beckmanns, sah in ihm aber auch eine „Versprechung für die Zukunft“, vgl. u. a. Aus dem Berliner Kunst-

salon, in: Hamburgischer Correspondent, Nr. 47 (26.01.1907); ders., Ausstellung der Berliner Sezession 11, in: Hamburgi-

scher Correspondent, Nr. 283 (7.06.1909); ders., Die zwanzigste Ausstellung der Berliner Sezession I, in: Hamburgischer

Correspondent, Nr. 213 (28.04.1910); ders., Berliner Ausstellungen, in: Kunst für alle, XXVIII.II (1.03.1913), S. 263–264.

Erst nach Beckmanns künstlerischem Neuanfang kam ebenfalls Curt Glaser zu einer Neueinschätzung, vgl. ders., Max

Beckmann. Zur Ausstellung in I.B. Neumanns graphischem Kabinett, in: Berliner Börsen-Courier, Nr. 567 (4.12.1921).

699 Klaus Gallwitz, Uwe M. Schneede und Stephan von Wiese (Hrsg.), Max Beckmann Briefe, Bd. 1: 1899–1925, S. 234.

An der Monografie beteiligen sich neben Curt Glaser auch Julius Meier-Graefe, Wilhelm Fraenger und Wilhelm Hausenstein,

vgl. Curt Glaser, Julius Meier-Graefe, Wilhelm Fraenger, Wilhelm Hausenstien, Max Beckmann, München, 1924. Im April

1923 lernen sich die beiden laut Strobl 2006, S. 29, in Berlin persönlich kennen, worüber Max Beckmann an Reinhard Piper

in München berichtet: „Es war ganz nett. Glasers sind amüsante Menschen. Vorgestern war grosse Gesellschaft: Friedländer,

Scheffler, Bruno Cassirer, William Cahn, Wendland kurz die ganz Haute Volé littéraire. Ich war der einzige ‚Künstler’.

Merkwürdige Stimmung.“, Max Beckmann Briefe, Bd. I, S. 237. William Cahn (1880–1961) arbeitet in der Ostasien-

Abteilung der Berliner Museen; bei Wendland handelte es sich vielleicht um den Kirchenhistoriker Walter Wendland (1879–

1952).

700 Vgl. Strobl 2012, S. 246, Anm. 38; bei dem beiden Gemälden handelt es sich um die folgenden: Selbstbildnis mit Saxo-

phon, 1930, Öl auf Leinwand, 140 x 70 cm, Kunsthalle Bremen, und Portrait Curt Glaser, Öl auf Leinwand, 94 x 74.3 cm,

St. Louis Art Museum.

701 Vgl. Strobl 2006, S. 29. Der Kontakt ist mit gelegentlichen Treffen und Gesprächen durch Briefe indirekt überliefert, vgl.

ebd. 2012, S. 246.

702 Vgl. Strobl 2006, S. 29. 1937 wurden in der Aktion „Entartete Kunst“ 77 zwischen 1919 und 1924 erworbene Druckgra-

fiken von Max Beckmann beschlagnahmt, vgl. Alexander Dückers, in: Ausst.-Kat. Max Beckmann. Die Hölle, 1919, Berlin:

Kupferstichkabinett 1983, Berlin 1983, S. 55, Anm. 55; ebenfalls Max Beckmann Briefe, Bd. II, S. 282, Anm. 349.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 124

Glaser-Ash und verkauft es im selben Jahr an Scheidt, Kettwig an der Ruhr weiter.703

Heute befindet

sich das Gemälde im Saint Louis Art Museum.704

Auch Max Beckmanns Selbstbildnis mit Saxophon

(1930) verkauft Maria Glaser-Ash an die Firma Walter Feilchenfeldt, die es im selben Jahr an die

Kunsthalle Bremen verkauft.705

Offenbar hatte Curt Glaser das Gemälde in die Schweiz gebracht und

vermutlich wie die Munch-Bilder bei seiner Übersiedlung in die USA zurückgelassen. Es ist denkbar,

dass er das Bild bei Charles Albert Burlet in Basel deponiert hat. 1981 vermacht Maria Glaser-Ash des

Weiteren der Pierpont Morgan Collection, New York, 17 Werke (Bequest of Mrs. Ernest Ash).706

Die

Witwe erwähnt bereits in der eidesstattlichen Erklärung von 1962, dass Curt Glaser einige Kunstwerke

mit in die USA genommen hat: „Einige wenige Blätter seiner graphischen Sammlung nahm mein

Mann mit sich, von denen ich noch einen Teil besitze. Ich darf erwähnen, dass manches von diesen

einen Wert von $1000, – pro Stück darstellen.“707

Strobl hält in diesem Zusammenhang fest, dass Curt

Glaser in der Schweiz „anscheinend mit einem Teil seiner Sammlung lebte“, jedoch nichts in die USA

retten konnte, was sich als falsch erwiesen hat.708

In einem Brief vom 2. Dezember 1941 aus New York an Wilhelm Wartmann in Zürich heisst es:

Ich hoffe, dass Sie an dem Bilde von Munch, das Sie von mir kauften, auch weiterhin Freude haben, und dass

es als eine schöne Bereicherung Ihrer Sammlung empfunden wird. Ich denke daran zurück mit dem leisen

Schmerz des Rekonvaleszenten [er erholt sich von einer Lungenentzündung], der hinter vergangenes [sic] ei-

nen Strich gezogen hat und langsam die Kräfte wiederkommen fühlt, ärmer, aber auch wieder frei eine neue

Existenz zu beginnen. In eine[r] Wohnung, wie wir sie jetzt hier haben, hoch über der Stadt, hell und luftig,

würde sich ein so anspruchsvolles Bild nicht mehr schicken. Selbst mit den anderen Bildern von Munch, die

noch Ihre Gastfreundschaft geniessen, nachdem sie schon einmal für die Amerikafahrt vorbereitet waren,

wüsste ich jetzt hier schwerlich etwas anzufangen – eine Anzahl alter und moderner Zeichnungen, die ich im

Koffer mitnehmen konnte, sind gerade der rechte Schmuck für die weissen Wände unserer Zimmer – und so

hoffe ich, Sie werden die Bilder weiter für mich verwahren. Was einmal aus ihnen werden wird, ahn[e] ich

heut nicht. Vielleicht werde ich einmal versuchen müssen, über das eine oder andere zu disponieren, wenn es

noch schwerer werden sollte, als es heut schon ist, von hier aus pekuniäre Verpflichtungen in der Schweiz zu

erfüllen. […] Zum neuen Jahre wünsche ich Ihnen persönlich wie Ihrem Lande alles beste. Mögen Sie vor al-

lem von dem Schicksal des Krieges verschont bleiben.709

____________________

703 Information von Walter Feilchenfeldt vom 15.05.2018.

704 Max Beckmann, Portrait Curt Glaser, Öl auf Leinwand, 94 x 74.3 cm (online unter [19.12.2018]:

https://www.slam.org/collection/objects/13433/).

705 Information von Walter Feilchenfeldt vom 15.05.2018.

706 Dabei handelt es sich um folgende Arbeiten: David und Jonathan, Kopie nach Maarten de Vos (1532–1603); Italienische

Schule, Der Rat der Götter, nach Raffael (16. Jahrhundert); Jorg Ramsler, Merkur, 16. Jahrhundert; Abraham Bloemaert, Ein

Krieger in klassischer Rüstung (1564–1651); Simone Cantarini, Figurenstudie; Rückseite: Der Tod des Adonis (?) (1612-

1648); Bartholomeus Spranger, Venus umarmt Cupido, der ihre Brust durchbohrt (1546–1611); Daniele Crespi, Anbetung

der Könige (ca. 1590-1630); Sebastiano Conca, Die Suche nach dem wahren Kreuz (1680–1764); Nymphen und Satyrn,

Kopie nach Bartholomaeus Rieter (17. Jahrhundert); Österreichische Schule, Triumph der Tugend und der Zeit über die

Zwietracht (18. Jahrhundert); Niederländische Schule, Venus, mit Cupido, ausspioniert von einem Satyr (16. Jahrhundert);

Italienische Schule, Auffahrt eines Heiligen, von Engeln flankiert (17. Jahrhundert); Italienische Schule, Kampfszene mit drei

reitenden Krieger und Gefallenen (16. Jahrhundert); Niederländische Schule, Christ und Centurio (16. Jahrhundert); Cimon

und Pero im Gefängnis, Kopie nach Abraham Bloemaert (16. Jahrhundert); Österreichische Schule, Diana und ihre Nym-

phen, und Cupido (17. Jahrhundert); Italienische Schule, Hinrichtungsszene, (19. Jahrhundert).

707 Maria Glaser-Ash, Eidesstattliche Versicherung vom 22.12.1962, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr.

52785.

708 Als Beleg zitiert Strobl einen Brief an Hans Sahl vom 20.12.1942, worin Curt Glaser davon spricht, dass er in der

Schweiz noch Bücher besessen habe, „aber [ich] habe mir so gründlich abgewöhnt, Dinge zu besitzen, die ich nicht täglich

brauche, dass der Gedanke etwas zu erwerben, was nicht in diese Kategorie der Esswaren und Medikamente gehört, mir

gänzlich abhanden gekommen ist“, Brief von Curt Glaser an Hans Sahl vom 20.12.1942, aufbewahrt im Deutschen Literatur-

archiv, Marbach, zit. nach Strobl 2006, S. 22.

709 Brief von Curt Glaser an Wilhelm Wartmann vom 2.12.1941, Archiv Zürcher Kunstgesellschaft/Kunsthaus Zürich.

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Maria Glaser-Ash handelt mit dem Vermächtnis an die Pierpont Morgan Library sicher im Sinne ihres

verstorbenen Mannes, der selber im Andenken an seine erste Frau 1932 der Nationalgalerie in Berlin

ein wichtiges Munch-Gemälde geschenkt hat.

Neben den endgültigen Verkäufen oder Schenkungen ist Curt Glaser ebenfalls als Leihgeber tätig. Wie

dieser am 19. Mai 1933 an Edvard Munch schreibt, hat er der Nationalgalerie fünf seiner Gemälde

leihweise übergeben, als deren Verwalter er seinen Bruder, Paul Glaser, einsetzt: „Ihre Bilder hängen

als Leihgabe im Kronprinzenpalais, und sie mögen dort bleiben.“710

Am 15. Juli 1933 bittet Curt Gla-

ser um deren Rückgabe, die sein Bruder am 27. Juli 1933 der Nationalgalerie quittiert.711

Wie erwähnt,

übergibt Curt Glaser diese fünf Gemälde sowie zwei weitere 1935 dem Kunsthaus Zürich. Sein Bruder

hat sich als ein „ungetreuer Verwalter“ seines zurückgelassenen Besitzes entpuppt, denn er verkaufte

ein von Curt Glaser geschätztes Werk, wie dieser am 25. Dezember 1936 Edvard Munch berichtet:

[…] Mit der alten Heimat verbinden mich nur wenig Beziehungen mehr. Ein paar alte Freunde sind treu ge-

blieben, aber es ist so schwer, mit ihnen zu korrespondieren, weil man sich scheut, zu schreiben, wenn man

fürchten muß, daß die Briefe geöffnet werden. Mit meinem Bruder, der mein einzig noch lebender Verwand-

ter ist außer ferner stehenden Vettern, mußte ich brechen, weil er sich als ein ungetreuer Verwalter meines zu-

rückgelassenen Besitzes erwiesen hat. Ich hätte ihm alles verziehen, nur das eine nicht, daß er hinter meinem

Rücken das Bild, das Sie mir und meiner verstorbenen Frau einmal geschenkt haben, die Straße in Kragerö,

verkauft hat. Mit vieler Mühe war es mir gelungen, zu ermitteln, wohin das Bild gelangt war, aber ich ver-

suchte vergebens, auch unter erheblichen Opfern das Bild zurückzuerwerben. Es hängt nun in einer Samm-

lung in Köln.

Wie mag es sonst Ihren Bildern in Deutschland ergehen? Sie wissen, daß gewisse Richtungen in der neuen

Regierung allem, was modern scheint, feindlich gegenüberstehen. Das Bild, das im Karlsruher Museum hing,

sah ich kürzlich in der Schweiz wieder. Der alte Rohlfs, den ich im vorigen Monat besuchte, darf nicht mehr

ausstellen. Man versteht es schwer. Aber daß die neue Kunst, die ja gar nicht mehr so neu ist, wieder im

Kampfe steht, ist wohl der geringste Schaden. Daß sie zu widerstandlos angenommen wurde, ist eher ein Feh-

ler gewesen. […]

Ihr

Curt Glaser712

c) Beziehung und Kontakte zum Kunstmuseum Basel

Curt Glaser und Otto Fischer treffen sich höchstwahrscheinlich bereits, als beide bei Heinrich Wölfflin

an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin promovieren – ersterer über Hans Holbein d. Ä.,

zweitgenannter über die altdeutsche Malerei in Salzburg;713

bis zu seiner Promotion 1907 betreibt Otto

Fischer seine Studien in Tübingen, München, Wien und Berlin.714

Sowohl Curt Glaser wie auch Otto

Fischer gehören zu den frühen deutschen Spezialisten der ostasiatischen Kunst, deren Kreis zur dama-

____________________

710 Brief von Curt Glaser an Edvard Munch vom 19.05.1933, Munchmuseet MM K 2385 (online unter [6.04.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2387.xhtml). Es handelte sich um Damenbildnis, Strasse in Kragerø, Lübecker

Hafen, Portrait Kollmann und Sten Drevsen und Portrait Kollmann, vgl. SMB-ZA, I/NG 859, Journal-Nr. 1933/1294, Bl.

125.

711 Vgl. das Schreiben von Curt Glaser vom 15.07.1933, in: SMB-ZA, I/NG 859, Journal-Nr.1933/1294, Bl. 124 sowie von

Paul Glaser unterzeichnete Empfangsbestätigung vom 27.07.199, in: ebd., Bl. 125.

712 Vgl. den Brief von Glaser an Edvard Munch vom 25.12.1936, Munchmuseet, MM K 2392 (online unter [10.05.2018]:

https://www.emunch.no/HYBRIDNo-MM_K2392.xhtml).

713 Vgl. Anmerkung 24; Otto Fischer, Die altdeutsche Malerei in Salzburg (=Kunstgeschichtliche Monographien, Bd. 12),

Leipzig 1908; hierzu vgl. Meier 2011, S. 148; Arno Piechorowski, Ein Gelehrtenleben für Museum und Wissenschaft, in:

Otto Fischer. Ein Kunsthistoriker des zwanzigsten Jahrhunderts. Reutlingen 1886 – Basel 1948, Reutlingen 1986, S. 21.

714 Vgl. Hilde Flory-Fischer, Die Familie Fischer in Reutlingen, in: Otto Fischer. Ein Kunsthistoriker des zwanzigsten Jahr-

hunderts. Reutlingen 1886 – Basel 1948, Reutlingen 1986, S. 9.

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ligen Zeit nicht gross ist.715

Gemäss Niklaus Meier (2010) gilt Otto Fischers lebenslanges Interesse der

chinesischen Kunst; ab 1909 publiziert er kontinuierlich zur chinesischen Malerei, zunächst über ihre

Kunsttheorie, dann über die Landschaftsmalerei, im Anschluss an seine Chinareise über deren Veror-

tung in einem grösseren Kontext und schliesslich 1931 über deren früheste Zeugnisse.716

Laut Hartmut Walravens (2012) ist nicht bekannt, wie Curt Glasers Interesse an der ostasiatischen

Kunst, die er publizistisch immer wieder verfolgte, entstand.717

Von seinem Vorgänger in der Kunst-

bibliothek übernommen, pflegt Curt Glaser die beachtliche Sammlung von japanischen Holzschnit-

ten.718

Sein Interesse kann er mit Fritz Rumpf teilen, den er für die Bearbeitung der Sammlung Tony

Straus-Negbaur gewinnt.719

Gemeinsam ist den beiden ihre Ostasienerfahrung sowie ihre Begeisterung

für das japanische Theater, sodass Curt Glaser diesen für die Mitarbeit an einer Ausstellung zum japa-

nischen Theater sowie einer Ausstellungspublikation engagieren kann. Diese Pionierarbeit war laut

Walravens ein Erfolg, der Curt Glasers Organisationsgeschick und Fritz Rumpfs Expertise zu verdan-

ken war.720

Darüber hinaus soll auch das Verhältnis zum Direktor der ostasiatischen Kunstsammlun-

gen der Staatlichen Museen, Otto Kümmel, gut gewesen sein; dieser übernahm die Herausgabe der

neuen Reihe Nihon Bunka (Japanische Kultur), deren erster Band dem Japanischen Theater gewidmet

ist.721

Eine weitere Bekanntschaft in diesem Bereich stellt der Kunsthändler Felix Tikotin dar, dessen

innovative und rege Tätigkeit ab 1927 in Berlin Curt Glaser gespannt verfolgt.722

Wie jedoch die Sondierung der Korrespondenz zwischen Curt Glaser und Otto Fischer in seiner Funk-

tion als Konservator (Direktor) des Kunstmuseums Basel von 1927 bis 1937 zeigt, gibt der erhaltene

Briefwechsel aus dem Jahr 1929 keinen Hinweis auf eine nähere Bekanntschaft zwischen den beiden;

ihr Verhältnis ist sachlich-kollegial.723

In einem Brief Otto Fischers an Karl Haberstock erwähnt Otto

____________________

715 Vgl. u. a. folgende Publikationen: Otto Fischer, Ostasiatische Kunst, Nord und Süd. Organ der neuen Kunstvereinigung

der Lessing-Gesellschaft Berlin, 35. Jg./ Bd. 135 (1910), S. 132; ders., Ostasiatische Kunst, Nord und Süd. Organ der neuen

Kunstvereinigung der Lessing-Gesellschaft Berlin, 35. Jg./Bd. 135 (1910), S. 137; ders., Chinesische Landschaftsmalerei,

München 1923; ders., Die Kunst Indiens, Chinas und Japans, Berlin, 1928; Curt Glaser, Die Kunst Ostasiens. Der Umkreis

ihres Denkens und Gestaltens, Leipzig 1913; ders., Ostasiatische Plastik (=Die Kunst des Ostens, 11), Berlin 1925.

716 Vgl. Meier 2011, S. 193. Bei den beiden letztgenannten Publikationen handelt es sich um folgende Werke: Otto Fischer,

Die Kunst Indiens, Chinas und Japans, Berlin 1928 und ders., Die chinesische Malerei der Han-Dynastie, Berlin 1931.

717 Als mögliche Motivationen führt der Autor seine Arbeit im Berliner Kupferstichkabinett und seine einjährige Ostasien-

reiste an, vgl. Walravens 2012, S. 99.

718 Peter Jessen schrieb in einem Privatdruck, Die Staatliche Kunstbibliothek, Berlin 1924, S. 16 (zit. nach Walravens 2012,

S. 100): „Wir haben spät begonnen [zu sammeln] und werden fortab den rasend wachsenden Preisen nicht mehr folgen kön-

nen. Aber dank vertrauensvoller Hilfe einer Reihe warmherziger Gönner haben wir in zwanzig Jahren einen Bestand von

bester Qualität vereinigen können, Einzelblätter und Bücher. In Deutschland das immerhin Umfangreichste, an Güte nicht

unwürdig neben dem an Zahl reicheren Besitz des Auslandes.“, vgl. hierzu auch Peter Jessen, Japanische Farbendrucke in der

Bibliothek des Kunstgewerbemuseums. Amtliche Berichte aus dem Kgl. Preuss. Kunstsammlungen, 37/38 (1916), S. 216–

235.

719 Fritz Rumpf verfasst auch die Beschreibungen im Versteigerungskatalog dieser Sammlung, wofür Curt Glaser die Einlei-

tung schreibt, vgl. Walravens 2012, S. 100.

720 Laut Walravens 2012, S. 100, blieb die Foto- und Holzschnittausstellung über das Theater verständlicherweise unbefrie-

digend; mitunter wurde in der zeitgenössischen Presse bemängelt, dass keine tatsächlichen Theateraufführungen stattgefun-

den haben.

721 Vgl. Walravens 2012, S. 100.

722 Vgl. u. a. Curt Glaser, Ausstellung japanischer Bilder in der Kunsthandlung Tikotin, in: Pantheon, Jg. 5 (1930, S. 31).

Felix Tikotin wiederum stellte seinen Memoiren eine Formulierung Curt Glasers voran, vgl. Walravens 2012, S. 100.

723 Vgl. die Briefe von Otto Fischer an Curt Glaser vom 8.01.1929, 9.01.1929 und 31.01.1929 sowie die Postkarte von Curt

Glaser an Otto Fischer vom 28.01.1929, alle Kunstmuseum Basel, Archiv, F23_1929-01-08, F23_1929-01-09, F23_1929-01-

31, F23_1929-01-28.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 127

Fischer im Zusammenhang mit einem Akt von Pierre Auguste Renoir aus dem Besitz Karl Haber-

stocks seine Rezension zu Curt Glasers Buch, die in der NZZ erschienen ist: „Wenn es Sie interessiert

kann ich Ihnen eine Besprechung des Buchs von Glaser: La peinture primitive allemande“ [sic], zu-

senden, die ich vor einiger Zeit in der Neuen Zürcher Zeitung veröffentlicht habe. Das etwas verzeich-

nete Bild der altdeutschen Malerei das Glaser für die Franzosen entworfen hat, ist hier von mir ge-

kennzeichnet worden.“724

Zwei Tage später wendet sich Otto Fischer mit einem Schreiben an Ludwig

Burchard, da dessen Sohn Wolfgang offenbar im Auftrag Otto Fischers bei Curt Glasers Bruder vor-

stellig wurde.725

An Ludwig Burchard wendet sich Otto Fischer zudem am 16. Juni 1933 mit derselben

Bitte um Kommentare bezüglich einigen Büchern und Handzeichnungen, die in der Auktion Nr. 181

am 28./29. Juni 1933 bei Max Perl versteigert werden sollen: „Am 28. und 29. Juni ist wieder eine

Bücher und Graphikauktion b/Perl (Besichtigung 23.–27. Juni 10–6 Uhr) die allerdings weniger Perlen

zu enthalten scheint als die Glasersche.“726

Die Verbindung von Otto Fischer zum Auktionshaus Max Perl lässt sich mit weiterer Korrespondenz

belegen. Neben einem Schreiben727

vom 13. November 1933 bezüglich der Auktion Nr. 183 vom

17./18. November 1933 bei Max Perl an Helcia Täubler ist ein Brief von Otto Fischer an das Aukti-

onshaus Max Perl vom 26. September 1933 überliefert, der die Auktion Nr. 182 vom 11./12. Septem-

ber 1933 betrifft.728

Helcia Täubler fungiert unter Otto Fischer von 1934 bis 1936 als Einkäuferin klei-

nerer Objekte wie Grafiken und antiquarischer Bücher für das Kunstmuseum und besucht zu diesem

Zweck Auktionen von Max Perl und Paul Graupe in Berlin. Darin informiert Otto Fischer, dass die „in

unserem Auftrag erworbenen Bücher und Kunstblätter […] gestern richtig bei uns eingetroffen sind.

Ein Teil davon war für mich persönlich bestimmt und ich werde Ihnen den Betrag dafür in Höhe von

____________________

724 Brief von Otto Fischer an Karl Haberstock vom 14.06.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F41_1933-06-14. Dabei han-

delt es sich um folgende Publikation Curt Glasers: Les Peintres primitifs allemands du milieu du xive à la fin du xv, Paris

1931.

725 Vgl. den Brief von Otto Fischer an Ludwig Burchard vom 16.06.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F41_1933-06-16;

darin heisst es: „Ihr Sohn Wolfgang schrieb mir, dass er den Bruder Glasers wegen der indischen Steinplastik nicht erreichen

konnte. Das ist schade, aber ich denke auch es ist das Beste man lässt die Finger vorläufig davon.“

726 Brief von Otto Fischer an Ludwig Burchard vom 16.06.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F41_1933-06-16; darin

heisst es weiter: „Immerhin würden mich einige Bücher und Handzeichnungen interessieren und da ich annehme, dass Sie die

letzteren sowieso einmal durchsehen werden, so wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir über folgende Nummern kurz

Auskunft geben wollten […] Ich möchte wie ich Ihnen schon andeutete auf einige Bücher und Publikationen bieten, weiss

aber nicht durch wen ich das besorgen kann. Sollten Sie Jemand wissen der sowieso auf die Auktion geht und zuverlässig ist,

so würde ich gerne einige Aufträge geben.[…]“

727 Vgl. den Brief von Otto Fischer an Helcia Täubler vom 13.11.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F41_1933-11-13;

darin heisst es: „Ich nehme an, Sie haben meinen letzten Brief mit der Auftragsliste für die Auktion Perl vom 17/18. Novem-

ber inzwischen erhalten. Heute möchte ich Sie bitten auf die beiden Nummern 1521 Cézanne: Grosse Badende und 1942

Renoir: Le Châpeau épinglé kein Gebot abzugeben, da uns diese soeben zu erheblich mässigeren Preisen angeboten worden

sind.“ Bei der Auktion wurden Bücher des 16.–20. Jahrhunderts, darunter die Bibliothek von Lothar Brieger sowie eine

Goethesammlung (besonders Gesamt- und Faustausgaben), Handzeichnungen, Gemälde, Grafik alter und moderner Künstler

versteigert, vgl. Aukt.-Kat. 183, Max Perl, Berlin / 17.–18.11.1933, online unter (20.12.2018): http://digi.ub.uni-

heidelberg.de/diglit/perl1933_11_17. Helcia Täubler musst aufgrund ihrer jüdischen Herkunft in Berlin illegal arbeiten; ihr

Name ist auch auf der sogenannten „Judenliste 8“ der Reichskulturkammer zu finden, die die ausgeschlossenen jüdischen

Kunsthändler auflistet, vgl. Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 315.

728 Brief von Otto Fischer an Max Perl vom 26.09.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F42_1933-09-26. Bei der Auktion

werden Bücher des 16.–20. Jahrhunderts (darunter die Bibliothek von Dr. Max Osborn), Handzeichnungen, Gemälde, Grafik,

Plastik alter und moderner Künstler, japanische Holzschnitte, Kunstgewerbe versteigert, vgl. Aukt.-Kat. 182, Max Perl, Ber-

lin / 11.–12.09.1933, online unter (20.12.2018): http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/perl1933_09_11 .

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 128

Mk. 166.75 direkt überweisen. Der Restbetrag von Mk. 98.55 wird Ihnen gleichzeitig von der Kunst-

sammlung angewiesen.“729

Der Kontakt zwischen Otto Fischer und Curt Glaser könnte auf den deutsch-schweizerischen Bankier,

Kunstsammler und Mäzen Eduard von der Heydt (1882–1964) zurückgehen, bei dem beide 1928 auf

dem Monte Verità, Ascona, zu Gast sind; Otto Fischer im Juli/August und Curt Glaser am 14. Sep-

tember 1928.730

1928 reist er über Basel nach Ascona; im Berliner Börsen-Courier erscheinen drei

Artikel von Curt Glaser, die eine entsprechende Reiseroute thematisieren: Zur Kunstgeschichte des

Ostens (22.08.1928), Reise im Auto. III. Von Basel über die Alpenpässe nach dem Süden (21.09.1928)

und Ascona (23.09.1928).731

Otto Fischer lässt sich nach seiner Entlassung aus dem Staatsdienst am 1.

August 1938 „auf Grund unverschuldeter Dienstunfähigkeit“732

in Ascona nieder, das zu dieser Zeit –

insbesondere der Monte Verità – Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Kultur, darunter auch

zahlreiche Emigranten, und Linksintellektuelle anzieht.733

Anfang August 1938 wohnt er mit seiner

Frau Katharina Fischer-Foster zunächst in der „Casa Oehningen“, ab September in der „Casa Margot“,

bis sie schliesslich im März 1940 in ihr eigenes Haus „Riccolo“ einziehen können, das sie vom deut-

schen Architekten Robert Abegg, der dem intellektuellen Monte-Verità-Kreis angehört, bauen las-

sen.734

Laut Meier zieht Otto Fischer v.a. wegen Eduard von der Heydt nach Ascona, der dort einen

weiten Bekanntenkreis, u. a. mit den Kunsthistorikern Wilhelm Hausenstein, Julius Meier-Graefe und

Ludwig Justi und den Spezialisten der ostasiatischen Kunst Wilhelm Cohn, Eckhart von Sidow und

Karl Wirth pflegt.735

Zudem kennen sich Otto Fischer und Eduard von der Heydt aufgrund ihres ge-

meinsamen Interesses für die „Neue Künstlervereinigung“.736

Schon 1928 hat Otto Fischer im Panthe-

on über Die Sammlung von der Heydt in Ascona und während seiner Amtszeit in Basel im Ausstel-

lungskatalog Ostasiatische Gemälde der Sammlung von der Heydt geschrieben.737

In einem undatier-

ten Brief schreibt Eduard von der Heydt an Otto Fischer: „Ich freue mich sehr, dass wir hier in Ascona

____________________

729Brief von Otto Fischer an Max Perl vom 26.09.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, F42_1933-09-26.

730 Vgl. Ausst.-Kat. Von Buddha bis Picasso – der Sammler Eduard von der Heydt. Kunstsammler – Bankier – Mäzen,

Zürich: Museum Rietberg 2013, hrsg. von Eberhard Illner, München 2013, S. 242–243.

731 Vgl. den Artikel Zur Kunstgeschichte des Ostens, in: Berliner Börsen-Courier, Nr. 391 (22.08.1928), Reise im Auto. III.

Von Basel über die Alpenpässe nach dem Süden, in: Berliner Börsen-Courier, Nr. 443 (21.09.1928) und Ascona, in: Berliner

Börsen-Courier, Nr. 447 (23.09.1928). Evtl. reist Curt Glaser bereits 1907 wegen Holbein d. Ä. nach Basel.

732 Öffentliche Kunstsammlung Basel, Jahresbericht 1936–1939, S. 38, zit. nach Meier 2011, S. 184. Der offizielle gedruck-

te Jahresbericht zu 1938 würdigt Otto Fischers Ankaufspolitik folgendermassen: „Für die Mehrung der Sammlung hat er

hauptsächlich im Hinblick auf die Altdeutschen gewirkt. Aber auch der modernen Abteilung, den französischen Impressio-

nisten, den deutschen Malern wie Hans von Marées und den grossen Schweizern wie Hodler galt seine Aufmerksamkeit.“,

ebd.; Öffentliche Kunstsammlung Basel, Jahresbericht 1928–1930, S. 54, zit. nach Meier 2011, S. 184.

733 Vgl. u. a. Ausst.-Kat. Von Buddha bis Picasso – der Sammler Eduard von der Heydt. Kunstsammler – Bankier – Mäzen,

Zürich: Museum Rietberg 2013, hrsg. von Eberhard Illner, München 2013, S. 133; Harald Szeemann, Monte Verità. Berg der

Wahrheit. Lokale Anthropologie als Beitrag zur Wiederentdeckung einer neuzeitlichen sakralen Topographie, Mailand 1978.

734 Vgl. Meier 2011, S. 186.

735 Meier 2011, S. 192¸ vgl. auch Eduard von der Heydt und Werner von Rheinbaben, Auf dem Monte Verità. Erinnerungen

und Gedanken über Menschen, Kunst und Politik, Zürich 1958, S. 73–75.

736 Vgl. Antje Birthälmer, August und Eduard von der Heydt – Zwei Mäzene und ihr Lebenswerk, in: Henrike Junge

(Hrsg.), Avantgarde und Publikum. Zur Rezeption avantgardistischer Kunst in Deutschland 1905–1933, Köln/Weimar/Wien

1992, S. 15–163.

737 Vgl. Meier 2011, S. 192. Letztgenannte Ausstellung fand vom 24.11.1934–28.02.1935 im Kunstgewerbemuseum der

Stadt Zürich statt, vgl. Ausst.-Kat. Ostasiatische Gemälde der Sammlung von der Heydt, Zürich: Kunstgewerbemuseum der

Stadt Zürich, Zürich 1934, S. 4–22.

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so nahe Nachbarn sein werden, und ich bin überzeugt, dass wir Erspriessliches leisten werden.“738

Vor

dem Hintergrund gemeinsamer Interessen (ostasiatische Kunst) und früherer beruflicher Kontakte

sowie gemeinsamer Bekannter (Eduard von der Heydt u. a.) ist es naheliegend, aber nicht belegt, dass

Curt Glaser und Otto Fischer auch ab 1933 Kontakt pflegen. Für ein solches Verhältnis gibt es keine

Belege, allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass sie sich im Tessin begegnet sind – schliesslich han-

delt es sich um eine kleine Gruppe von Hinzugezogenen internationaler Herkunft.

Im Sommer 1938 bewirbt sich Curt Glaser für die Leitung des Kunstmuseums Basel, nachdem Otto

Fischer das Kunstmuseum Basel auf den 1. August 1938 frühzeitig verlassen hat. Im Verzeichnis der

Bewerber für die Konservatorenstelle an der Öffentlichen Kunstsammlung steht am Ende eines knap-

pen Lebenslaufes Curt Glasers: „Jetzt in Jtalien [sic] zum Studium der Florentiner Sammlungen und

Bibliotheken.“739

Die Berufungsberichte im Staatsarchiv erwähnen Curt Glaser nicht und seine Be-

werbung wird nicht archiviert, denn es werden jeweils nur die Bewerbungsunterlagen des gewählten

Kandidaten behalten und die anderen den Bewerbern zurückgeschickt. Im Protokoll der Kunstkom-

mission vom 9. September 1938 wird er namentlich als Bewerber genannt:

Entgegennahme und Besprechung der eingelaufenen Anmeldungen zur Neubesetzung der Stelle des Konser-

vators.

[...] Der Statthalter hofft, dass sich die Kommission auf einen Vorschlag werde einigen können, und dass es

möglich sein werde einen geeigneten Schweizer zu finden der es versteht die Sammlung bei Künstlern und

bei Publikum in Basel und in der Schweiz beliebt zu machen. [...] Auf Vorschlag des Präsidenten werden die

angemeldeten Kandidaten kurz besprochen und zunächst diejenigen ausgeschieden die in keinem Fall in Be-

tracht kommen. Es sind dies von Schweizern die Herren: Ackermann, Ganz, Riggenbach, Schmid und Suter,

von Ausländern die Herren: Degenhardt, Glaser, Hildebrandt, Kuthmann, Levesque, Rosé, Schulz, Schwarz,

und Sommer. Somit bleiben in Diskussion von Schweizern die Herren: Hugelshofer, Huggler, Reinhardt,

Schmidt und Ueberwasser, von Ausländern: Benesch, Heise, Martin.740

Das Kunstkommissionsmitglied Brenner gibt zu Protokoll, dass von der „Wahl eines Israeliten abge-

sehen“ werden sollte.741

Diese Forderung wird nicht weiter kommentiert und findet im Schreiben der

Kunstkommission vom 15. Dezember 1938 an die „hohe Kuratel der Universität Basel“ keine Wieder-

holung (z. H. des Präsidenten Herrn Prof. Dr. M Gerwig).742 Aus dem Schreiben geht die Anzahl Be-

werber hervor (11 Deutsche, 2 Franzosen und 10 Schweizer) sowie die Grundsatzentscheidung, dass

nur Schweizer Bewerber zu berücksichtigen sind:

Obwohl schon die erste Prüfung der Akten ergab, dass sich unter den ausländischen Kandidaten sehr gut qua-

lifizierte Fachleute befinden, hat die Kommission doch in ihrer Sitzung vom 26. September 1938 beschlossen,

nur Schweizer Kandidaten zu berücksichtigen. Sie fasste diesen Beschluss mit grosser Mehrheit in der Erwä-

____________________

738 Undatierter Brief von Eduard von der Heydt an Otto Fischer, Museum Rietberg, Archiv, zit. nach Meier 2011, S. 192.

739 Kunstmuseum Basel, Archiv, G12-02_1938: „5. Glaser Curt, Professor Dr. Geb. 29.V.1879 in Leipzig. 1912 Staatsexa-

men. 1907 Promotion mit einer Arbeit über Hans Holbein D. Ae. 1908–1918 Tätigkeit an den Berliner Museen. 1917 Profes-

sortitel. 1927–1923 Wissenschaftliche Tätigkeit in Berlin. 1923 Ruf n/Dresden an Stelle Geheimrat Lehrs, abgelehnt. 1923–

1933 Direktor der Staatlichen Kunstbibliotheken Berlin. Sehr viele Veröffentlichungen über Munch, Cézanne, van Gogh,

Manet Marées. Jetzt in Jtalien [sic] zum Studium der Florentiner Sammlungen und Bibliotheken.“

740 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission vom 9.09.1938, Kunstmuseum Basel, Archiv: B1/16-Protokolle der Kunst-

kommission, S. 134–135.

741 Vgl. Protokoll der Sitzung der Kunstkommission vom 9.09.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv: B1/16-Protokolle der

Kunstkommission, S. 134; darin heisst es: „Der Präsident verliest einen Brief des Herrn Brenner in dem sich dieser dafür

ausspricht, dass einem Schweizer eventuell einem Basler den Vorzug gegeben, dagegen von der Wahl eines Israeliten abge-

sehen werden sollte.“

742 Brief der Kommission zur Öffentlichen Sammlung an das hohe Kuratel der Universität Basel (z. H. des Präsidenten

Herrn Prof. Dr. M Gerwig) vom 15.12.1938, Kunstmuseum Basel, Archiv, E07-03.

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gung, dass es unter den heutigen Verhältnissen für weiteste Kreise unverständlich wäre, wenn die Leitung des

grössten und wichtigsten schweizerischen Kunstmuseums einem Ausländer anvertraut würde.743

Eine weitere Verbindungslinie zu Basel ergibt sich schliesslich über die Tochter von Curt Glaser und

Maria Glaser-Ash, Eva Renata Gertrud, die 1941 nicht mit ihren Eltern in die USA emigriert und am

10. Februar 1943 in Arlesheim (BL) stirbt.744

Zu diesem Zeitpunkt ist sie in Florenz angemeldet.745

Dass Maria Glaser-Ash, die Witwe von Curt Glaser, mit dem Kunstmuseum Basel in Kontakt steht

und grosses Vertrauen in die Institution hat, ist durch Kontakte nach dem Krieg belegt. Am 23. August

1947 deponiert sie, wie oben erwähnt, 4 Jahre nach dem Tod ihres Mannes von New York aus zwei

Gemälde, die in der Schweiz geblieben sind – beides Doppelbildnisse von Edvard Munch –, im Muse-

um, wie das Depositenbuch belegt: Elsa und Curt Glaser, 1913, Kreide, Kohle und Öl (?) auf Lein-

wand und Albert Kollmann und Sten Drewsen, 1901–1902, Öl auf Leinwand.746

Am 22. Juli 1949

erkundigt sie sich bei Georg Schmidt, dem Nachfolger von Otto Fischer als Direktor des Kunstmuse-

ums Basel, in einem Brief aus der „Villa Va et Vient“ in Sainte Maxime (Dép. Var) über die Masse

des Bildnis von Albert Kollmann und Sten Drevsen, denn sie befinde sich in „Verhandlungen“.747

Georg Duthaler, Assistent von Georg Schmidt, übermittelt die Masse.748

Am 8. März 1950 geht das

Doppelbildnis schliesslich an die Hamburger Kunsthalle.749

Am 31. Oktober 1950 erkundigt sich Doris Gäumann-Wild aus Zürich bei Georg Schmidt über das

Doppelbildnis des Ehepaars Glaser, da sie dem Autor des Oeuvre-Katalogs dabei behilflich ist,

Schweizer Bestände zu erforschen.750

Der Assistent Georg Duthaler will zuerst die Besitzerin Maria

Glaser-Ash um Erlaubnis fragen und schreibt am 6. November 1950 und am 23. Januar 1951 nach

New York.751

Maria Glaser (sie unterschreibt nicht mit Ash) antwortet am 26. Februar 1951 aus Paris

(29, rue Cassette), dass sie nicht mehr wisse, um welches Bild es sich handelt: „Ich weiss nicht einmal,

um welches Bild von Munch es sich handelt, welches Sie noch bei sich im Museum haben.“752

Georg

Duthaler antwortet am nächsten Tag, dass es sich um das Doppelbildnis Glaser handelt: „Es ist vom

____________________

743 Brief der Kommission zur Öffentlichen Sammlung an das hohe Kuratel der Universität Basel (z. H. des Präsidenten

Herrn Prof. Dr. M Gerwig) vom 15.12.1938, Kunstmuseum Basel, Archiv, E07-03.

744 Vgl. Anmerkung 500.

745 Vgl. Mitteilung des Zivilstandsamtes Basel-Landschaft vom 7.02.2018.

746 Edvard Munch, Elsa und Curt Glaser, um 1913, Öl auf Leinwand, 58.5 x 79.5 cm, unbekannter Standort, Woll 2009ff.,

Nr. 1065; vgl. den Auszug aus dem Depositenbuch, S. 57, mit Eintrag zum Depositum „Edvard Munch: Doppelbildnis Glaser

(?). Depositium von Maria Glaser, 27 West 96th Street. New York 25 , N. Y.“ vom 23.08.1947; Edvard Munch, Albert Koll-

mann und Sten Drewsen, 1901–1902, Öl auf Leinwand, 59 x 73.5 cm, Hamburger Kunsthalle, Woll 2009ff., Nr. 500.

747 Schreiben von Maria Glaser an Georg Schmidt vom 22.07.1949, Kunstmuseum Basel, Archiv: Dossier „Depositum

Glaser“.

748 Vgl. das Schreiben von Georg Duthaler an Maria Glaser vom 26.07.1949, Kunstmuseum Basel, Archiv: Dossier „Depo-

situm Glaser“.

749 Vgl. den Eintrag im Depositenverzeichnis, S. 57, Kunstmuseum Basel, Archiv: A21-Depositen 1936–1957: „Am 8.März

1950 an die Hamburger Kunsthalle“.

750 Vgl. das Schreiben von Doris Gäumann-Wild an Dr. F. Zschokke vom 31.10.1950, Kunstmuseum Basel, Archiv: Dossier

„Depositum Glaser“.

751 Vgl. die Schreiben vom 6.11.1950 sowie vom 22.01.1951, Kunstmuseum Basel, Archiv: Dossier „Depositum Glaser“.

752 Schreiben von Maria Glaser an Georg Duthaler vom 26.02.1951, Kunstmuseum Basel, Archiv: Dossier „Depositum

Glaser“.

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23. August 1947 noch immer ein Bild Edvard Munch, Doppelbildnis Glaser als Depositum auf Ihren

Namen im Museum und wartet darauf, gelegentlich wieder abgeholt zu werden.“753

Offenbar will sie

das Bild nicht zurück, so dass der nächste Direktor des Kunstmuseums Basel, Franz Meyer, am 6.

Oktober 1975 Maria Glaser-Ash nach Paris schreibt, dass sie aufgrund der prekären Platzverhältnisse

„die im Safe eingestellten Deposita an ihre Eigentümer zurückzugeben“ beabsichtigen.754

Der Um-

schlag kommt zurück, da keine Nachsendeadresse bekannt ist. Am 2. September 1980 erkundigt sich

das Kunstmuseum Basel im Munch Museum nach der Adresse von Maria Glaser („früher New York,

dann Paris“).755

Es sind in den 1980er Jahren weitere Erkundigungen getätigt worden betreffend Ver-

bleib eventueller Erben, als klar zu sein scheint, dass Maria Glaser-Ash verstorben ist. Astrit Schmidt-

Burkhardt schreibt Christian Geelhaar, damaliger Direktor des Kunstmuseums Basel, am 23. Oktober

1987: „Wir haben in den letzten Jahren uns sehr darum bemüht, herauszufinden, ob das Ehepaar Gla-

ser Erben hinterlassen habe. In diesen vierzig Jahren, seit das Depositum in unserem Hause ist, hat nie

jemand Anspruch auf den Besitz des Gemäldes angemeldet.“756

In ihrem Aufsatz zu Curt Glaser –

Skizze eines Munch-Sammlers (1988) hält Schmidt-Burkhardt fest, dass das Depositum in Basel sei,

„wo es bis auf den heutigen Tag für einen rechtmässigen Erben aufbewahrt wird“, und zitiert Christian

Geelhaar.757

Das Gemälde wird am 22. März 2005 zu Handen der Erben von Maria Glaser-Ash einer

Vertreterin von Christie’s Zürich übergeben.758

Der Kontakt von Maria Glaser-Ash zum Kunstmuseum Basel scheint während der Direktion von

Georg Schmidt, Direktor des Kunstmuseums Basel von 1939 bis 1961, noch fortgesetzt worden zu

sein. Im Archiv des Kunstmuseums Basel ist ein Brief von Georg Schmidt an ihre Pariser Adresse

vom 19. September 1949 erhalten.759

Darin ist die Rede von einem „Bändchen“ über Albert Kollmann,

„das doch Worte Ihres Mannes enthält“ und Georg Schmidt ihr „als Geschenk zugesagt hatte.“760

Der

Brief ist weder formell noch distanziert. Es entsteht der Eindruck, dass sie öfters in Kontakt waren.

6. Ankaufstrategie Kunstmuseum Basel

____________________

753 Schreiben von Georg Duthaler an Maria Glaser vom 27.02.1951, Kunstmuseum Basel, Archiv: Dossier „Depositum

Glaser“.

754 Vgl. Schreiben von Franz Meyer an Maria Glaser vom 6.10.1975, Kunstmusem Basel, Archiv: Dossier „Depositum

Glaser“.

755 Vgl. das Schreiben von K. Hess (Sekretär) an Bodil Stenseth vom 2.09.1980, Kunstmuseum Basel, Archiv: Dossier

„Depositum Glaser“, worin es heisst: „Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie anfragen, ob Ihnen die heutige Adresse der

Frau Maria Glaser (früher New York, dann Paris) bekannt ist. Oder kennen Sie Nachkommen dieser Frau Glaser. In unserem

Safe ist seit 1947 ein Munch-Bild; Doppelporträt Glaser eingestellt. Wir haben von der Deponentin nie mehr Nachrichten

erhalten.“

756 Schreiben von Christian Geelhaar an Astrit Schmidt-Burkhardt vom 23.10.1987, Kunstmuseum Basel, Archiv: Dossier

„Depositum Glaser“.

757 Schmidt-Burkhardt 1988, S. 72 und Anm. 42.

758 Vgl. Empfangsbestätigung vom 22.03.2005, Kunstmuseum Basel, Archiv: Dossier „Depositum Glaser“.

759 Vgl. Brief von Otto Fischer an Maria Glaser-Ash vom 17.09.1949, Kunstmuseum Basel, Archiv, F63_1949-09-17.

760 Brief von Otto Fischer an Maria Glaser-Ash vom 17.09.1949, Kunstmuseum Basel, Archiv, F63_1949-09-17.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 132

Otto Fischer, der 1927 Konservator (heute Direktor) der Öffentlichen Kunstsammlung Basel wird, hat

sich bereits als Hauptkonservator der Staatsgalerie in Stuttgart neben dem Ankauf der Malerei alter

Meister intensiv für moderne Kunst eingesetzt (Max Beckmann, Lovis Corinth, Otto Dix, Erich He-

ckel, Ernst Ludwig Kirchner, Paul Klee, Paula Modersohn-Becker, Emil Nolde) und sich damit stark

exponiert. Schliesslich wird er 1925 wegen dieses Engagements öffentlich gerügt und in seiner Kom-

petenz eingeschränkt.761

Seine Wahl als Konservator des Basler Kunstmuseums (1927–1938) verdankt

er im Wesentlichen dem sozialdemokratischen Regierungsrat Fritz Hauser, der ihn über die Kommis-

sion hinweg eigenmächtig wählt.762

Otto Fischer gilt als bedeutender und erfahrener „Kunsthistoriker

mit weitem Horizont“, von dem man sich die Weiterentwicklung der Sammlung in die Moderne er-

hofft sowie die Verwirklichung eines Neubaus, der 1936 eröffnet werden sollte.763

Otto Fischer legt

dann auch erwartungsgemäss durch gezielte Ankäufe das Fundament der Modernen Abteilung des

Kunstmuseums, die bei seinem Amtsantritt noch nicht exisitert. 1928 hängt mit Louis Moilliets Ge-

mälde Der Zirkus (1915) das modernste Bild im Museum.764

Neben der Erweiterung des Bestandes, vor allem der altdeutschen Kunst (z.B. 1928 Konrad Witz, zwei

Tafeln des Heilsspiegelaltars) geht es ihm darum, in unumgänglicher Absprache mit der Kunstkom-

mission neue Sammlungsgruppen zu erweitern, etwa die erst seit ca. 1915 langsam aufgebaute Gruppe

von impressionistischen Gemälden.765

Seit Ende 1927 stehen Otto Fischer jährlich der im Rahmen des

neuen Universitätsgesetzes erhöhte Ankaufskredit von CHF 26’000 zur Verfügung.766

Da sich gewich-

tige Ankäufe wie die Altartafeln von Konrad Witz mit diesem Kredit nicht finanzieren lassen, ent-

scheidet 1932 der Grosse Rat auf Otto Fischers Drängen hin, für derartige, nicht alltägliche Ankäufe

einen ausserordentlichen Betrag von CHF 300’000 zu gewähren.767

Trotzdem müssen oft Mittel des

Freiwilligen Museumsvereins und privater Gönner für grössere Ankäufe angefragt werden (z.B. 1929

für Ferdinand Hodler, Das mutige Weib, 1886).

Immer wieder finden sich in den Protokollen der Kunstkommission Hinweise auf die schlechte finan-

zielle Situation der Öffentlichen Kunstsammlung Basel bezüglich Ankaufsmittel, so auch in den frü-

hen 1930er Jahren.768

Die Kunstkommission pflegt einen sehr haushälterischen und sorgfältigen Um-

____________________

761 Vgl. Meier 2011, S. 150–156.

762 Vgl. Meier 2011, S. 160; zur Berufung des neuen Konservators vgl. Protokollbuch der Kommission für die Öffentliche

Kunstsammlung 1925–1927, 11.05.1926, S. 62–65, 82, 132–133, 142–143, 148.

763 Vgl. Meier 2011, S. 161; die Akten zu Otto Fischer im Staatsarchiv Basel: ED_REG 1 a1/375; Erziehung CC 28 a; Uni-

versitätsarchiv XI3.3.352.

764 Vgl. Meier 2011, S. 160.

765Vgl. Geelhaar 1992, S. 152 ff.

766 Vgl. Meier 2011, S. 168–169.

767 Meier 2011, S. 168–169.

768 Vgl. u. a. das Protokoll der Sitzung der Kunstkommission vom 24.04.1930 Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/11-

Protokolle der Kunstkommission, S. 47; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum getätigten Ankauf

von St.Galler Einblattdrucken an einer Berliner Auktion (6.11.1930) sowie zum möglichen Ankauf eines Gemäldes Vincent

van Goghs vom 17.11.1930, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/11-Protokolle der Kunstkommission, S. 101–106, 108–109;

Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum möglichen Ankauf von Heinrich Füsslis Prinz Arthur und

die Feenkünigin vom 30.04.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-Protokolle der Kunstkommission, S. 6–7; Protokoll

der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zur Finanzlage vom 7.09.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 34–35; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum möglichen

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gang damit und wägt jeweils sehr gut ab, welche Ankäufe man tätigen will (Qualität und Zustand des

Werkes, Kontext der Sammlung).769 Die Preise werden eingehend diskutiert. Regelmässig werden

Angebote heruntergehandelt, damit die staatlichen Mittel weiter reichen, aber auch um private Gönner

überzeugen zu können.

Der Konservator regt immer wieder grundsätzliche Debatten über Prioritäten und optimalen Einsatz

der limitierten Mittel an, z.B. als der Ankauf eines Gauguins am 6. Juli 1931 diskutiert wird: „Der

Konservator steht dem Bild nicht ablehnend gegenüber, bemerkt aber, dass wir heute über einen Kre-

dit, den wir noch gar nicht haben, nicht in diesem Ausmass verfügen können und dass wir wenn wir

ihn bekommen, sehr ernstlich überlegen müssen, wie wir ihn am fruchtbarsten für die Ergänzung unse-

rer Sammlung verwenden.“770

Auch „günstige“ oder „mässig“ teure Werke werden nur gekauft, wenn

sie im Hinblick auf die Sammlung vollumfänglich überzeugen. Es wird zum Beispiel am 6. Juli 1931

anlässlich einer Ausstellung in der Kunsthalle festgestellt, dass ein grosses und wichtiges Gauguin-

Gemälde für nur 80’000 bis 100’000 erhältlich sei.771

Man ist sich einig, „dass man moderne Kunst

und zwar in Hauptwerken kaufen soll“.772

Der Präsident hält fest: „Wir sollten also ein Programm

aufstellen und der Konservator hätte in überlegter Weise zu prüfen, was erreichbar ist. Da eine Preis-

baisse schon eingetreten ist und weiter zu erwarten ist, so wäre es richtig, jetzt sofort einen grossen

Kredit bei der Regierung zu beantragen. Dafür hat sich unter dem Eindruck der Studienreise auch Reg.

Rat Brenner ausgesprochen.“773

Es wird noch diskutiert, ob man den Antrag für einen Sonderkredit

sofort stellen solle (Fritz Hauser) oder erst zusammen mit dem Kredit für den Neubau (Regierungsrat

Ankauf zweier Gemälde (Böcklin und Leibl) vom 3.12.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-Protokolle der Kunst-

kommission, S. 44–48; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum Budget vom 22.02.1932 Kunstmu-

seum Basel, Archiv: B01/12-Protokolle der Kunstkommission, S. 66–67; Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-Protokolle

der Kunstkommission, S. 99–100; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion um die „grossen Franzosen“

vom 9.01.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/13-Protokolle der Kunstkommission, S. 17, Protokoll der Sitzung der

Kunstkommission zur Diskussion um das Budget für 1933 vom 15.02.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/13-Protokolle

der Kunstkommission, S. 22, sowie zum möglichen Erwerb von Paul Cézannes Tulpenstück und weiteren französischen

Leihgaben (Renoir und van Gogh), ebd., S. 26.

769 Vgl. u. a. das Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum möglichen Ankauf von Arnold Böcklins

Verlassener Venus vom 24.02.1930 Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/11-Protokolle der Kunstkommission, S. 32; Protokoll

der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum möglichen Ankauf von Gustave Courbets Landschaft sowie Hans von

Marées‘ Dekorativem Panneau vom 20.03.1930 Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/11-Protokolle der Kunstkommission, S.

35–36; zu Hans von Marées‘ Dekorativem Panneau sowie zum möglichen Ankauf einer Holztafel und einer Federzeichnung

von Urs Graf (um 1508) vgl. ebenfalls Protokoll der Sitzung der Kunstkommission vom 24.04.1930 Kunstmuseum Basel,

Archiv: B01/11-Protokolle der Kunstkommission, S. 47–54; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum

möglichen Ankauf zweier Gemälde (Böcklin und Leibl) vom 3.12.1931 sowie vom 5.12.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv:

B01/12-Protokolle der Kunstkommission, S. 44–48, 50–51; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum

möglichen Ankauf von Ferdinand Hodlers Knabe mit der Feder (1875) vom 11.01.1932 sowie vom 12.01.1932, Kunstmuse-

um Basel, Archiv: B01/12-Protokolle der Kunstkommission, S. 56–57; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Dis-

kussion zum möglichen Ankauf von „Hauptwerken französischer Malerei zwischen 1879 und 1900“ vom 15.02.1933,

Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/13-Protokolle der Kunstkommission, S. 23–24; Protokoll der Sitzung der Kunstkommissi-

on zur Diskussion zum möglichen Ankauf eines Gemäldes von Camille Corot vom 4.05.1933 sowie vom 8.05.1933, Kunst-

museum Basel, Archiv: B01/13-Protokolle der Kunstkommission, S. 31–33, 38–39;.

770 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 6.07.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 21.

771 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 6.07.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 20–21.

772 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 6.07.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 23.

773 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 6.07.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 23.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 134

Brenner). Der Präsident beauftragt daraufhin, „demgemäss schon jetzt ein Gesuch an die Regierung zu

richten, ohne dabei in die Details der Verwertung zu gehen“ und ein „Ankaufsprogramm“ intern zu

überlegen: „In Löwengunst stehen gewiss die grossen Franzosen und die alte und neue Kunst am

Oberrhein.“ 774

Der Stadthalter und Herr Meyer sind ebenfalls „für eine sofortige Eingabe, solange das

Geld in der Staatskasse ist.“775

Die Wirtschaftskrise nach dem „Schwarzen Donnerstag“ an der Wall

Street 1929 erreicht die Schweiz erst 1931.776

Der Sonderkredit von CHF 300’000 wird zunächst abge-

lehnt und die Prüfung für später zugesagt.777

Ein weiteres Beispiel ist der Ankauf Johann Heinrich Füsslis, der am 30. April 1931 diskutiert wird:

„Der Konservator würde eine Erwerbung, wenn sie zu einem mässigen Preis möglich wäre, zur Ab-

rundung unseres Besitzes sehr begrüssen. Er schlägt vor, bis zu Fr. 5000. – zu bieten. […] In Anbe-

tracht unserer Finanzlage wird beschlossen, auf einen Ankauf zu verzichten.“778

Am 21. Mai 1931

wird das Gemälde Prinz Arthur und die Feenkönigin (Inv. 1566) nochmals diskutiert, da es in der Zür-

cher Auktion von Bollag vom 11. Mai 1931 nicht verkauft wurde und es im Nachverkauf für CHF

3’000 plus 15% Zuschlag erhältlich wäre.779

Der Konservator stellt den „Antrag auf seine Erwerbung,

umso mehr als der Preis relativ niedrig ist.“780

Der Ankauf wird mit Mitteln der Noetzlin-Werthemann-

Stiftung möglich. Das Mitglied Alfred Heinrich Pellegrini, selber Maler, ergänzt allerdings, dass er der

Ansicht sei, die Mittel für grosse Erwerbungen bzw. Meisterwerke müsse man zusammenhalten.781

Als weiteres Beispiel ist die Diskussion am 30. April 1931 zu einer Zeichnung von Adolph Menzel zu

nennen: „Es wird dem Konservator überlassen auf eigene Verantwortung zu kaufen, wenn die Preise

niedrig bleiben.“782

Im Bereich der Grafik versuchen Otto Fischer und der zuständige Konservator

Walter Überwasser traditionsgemäss grössere Konvolute einzelner Künstler zu erwerben. Beispiels-

weise werden 1931 für 300 CHF 60 Handzeichnungen von Caspar Wolf erworben.783

Auch hier wird

____________________

774 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 6.07.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 23.

775 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 6.07.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 23.

776 Vgl. Bernard Degen, Weltwirtschaftskrise, in: Historisches Lexikon der Schweiz, 2015, online unter (4.04.2019):

https://beta.hls-dhs-dss.ch/Articles/026894/?language=de; hierzu vgl. u. a. Philipp Müller, La Suisse en crise (1929–1936).

les politiques monétaire, financière, économique et sociale de la Confédération Helvétique, Lausanne 2010; Chantal Kaiser,

Bundesrat Jean-Marie Musy. 1919–1934, Freiburg 1999; Bernard Degen et. al. (Hrsg.), Krisen und Stabilisierung. Die

Schweiz in der Zwischenkriegszeit, Zürich 1998.

777 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 3.12.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 43.

778 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 30.04.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 6–7.

779 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 21.05.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 17.

780 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 21.05.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 17–18.

781 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 21.05.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 18.

782 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 30.04.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 7.

783 Vgl. Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 30.04.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 5.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 135

in Richtung Moderne ergänzt. Etwa 1934 werden über den Schweizer Händler Werner Feuz aus dem

Nachlass von Paul Cézanne 63 Zeichnungen erworben.784

Hier handelt man den Preis von CHF 20’000

auf 17’000 herunter und es werden Mittel aus der Bibliothek und dem Kupferstichkabinett zusammen-

gelegt, um den bedeutenden Ankauf zu ermöglichen.785

Ein Jahr später werden nochmals 77 Cézanne-

Zeichnungen erworben, diesmal für CHF 20’000, wobei das Ehepaar Martha und Robert von Hirsch

die Hälfte des Betrages beisteuert und weitere Privatsammler den Ankauf unterstützen.786

Im Protokoll der Kunstkommission vom 7. September 1931 wird ein Angebot aus der Auktion Hess in

Luzern diskutiert (dort CHF 2’300): Edvard Munch, Szene aus Ibsens „Gespenstern“ (1906, Inv.

1570).787

Der Preis für das Gemälde, das der Präsident wie folgt kommentiert, beläuft sich auf CHF

2’500: „Das Bild ist billig, künstlerisch sehr interessant und bedeutend, es würde zur Ergänzung unse-

rer beiden Munch unserer Sammlung sehr gut anstehen.“788

Worauf Alfred Heinrich Pellegrini rea-

giert: „Wir sollten das Bild unbedingt behalten und die sehr billige Gelegenheit nutzen.“ 789

Zwei Tage

später wird das Bild in der Kunsthalle besichtigt und der Ankauf beschlossen: „künstlerisch sehr wert-

voll und für uns zur Ergänzung recht erwünscht“.790

Hinweise auf günstige Gelegenheiten und niedrige Preise lassen sich in fast jedem beliebigen Proto-

koll des Kunstmuseums durch alle Jahrzehnte im Zusammenhang mit Ankäufen von Kunst belegen.791

____________________

784 Vgl. Inv. 1934.148 bis Inv. 1934.212.a (Inv. 1934.185, 1934.194 und 1934.208 wurden nicht vergeben); hierzu vgl.

Henrike Hans, Wie das Kupferstichkabinett Basel zur weltweit bedeutendsten Zeichnungssammlung von Paul Cézanne wur-

de, in: Der verborgene Cézanne. Vom Skizzenbuch zur Leinwand, hrsg. von Anita Haldemann, Ausst.-Kat. Kunstmuseum

Basel, 2017, S. 32–39, 34.

785 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 31.01.1934, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/13-

Protokolle der Kunstkommission, S. 127–128.

786 Davon stammen 76 Blätter aus insgesamt fünf aufgelösten Skizzenbüchern, vgl. Inv. 1935.112 bis Inv. 1935.187.a;

hierzu vgl. Henrike Hans, Wie das Kupferstichkabinett Basel zur weltweit bedeutendsten Zeichnungssammlung von Paul

Cézanne wurde, in: Der verborgene Cézanne. Vom Skizzenbuch zur Leinwand, hrsg. von Anita Haldemann, Ausst.-Kat.

Kunstmuseum Basel, 2017, S. 32–39, 35.

787 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 7.09.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 35.

788 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 7.09.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 35.

789 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 7.09.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 35.

790 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 9.09.1931, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-

Protokolle der Kunstkommission, S. 37.

791 Vgl. das Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum möglichen Ankauf von Gemälden von Hein-

rich Altherr vom 28.01.1923, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/08-Protokolle der Kunstkommission, S. 9–10; Protokoll der

Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum möglichen Ankauf eines Halbaktes von Hans Brühlmann vom

29.09.1925, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/09-Protokolle der Kunstkommission, S. 13–14; Protokoll der Sitzung der

Kunstkommission zur Diskussion zum möglichen Ankauf einer grossen Altartafel mit der Anbetung der Könige vom

3.12.1928, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/10-Protokolle der Kunstkommission, S. 68; Protokoll der Sitzung der Kunst-

kommission zur Diskussion zum möglichen Ankauf von Gustave Courbets Landschaft La Lou (bei Olreans) vom 10.07.1930,

Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/11-Protokolle der Kunstkmission, S. 78; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur

Diskussion zum möglichen Ankauf einer Tafel mit zwei Bildern der Grablegung (Bodenseeschule, um 1400–1420), eines

Bildes der Legende des heiligen Fridolin mit dem Toten (Schweizer Meister, um 1480), Wilhelm Leibls Bildnis des Rentners

Schönau (1866), Arnold Böcklins Bildnis der Tragödin Fanny Janauschek (1861), Oskar Kokoschkas Hafen von Stockholm

(1917), Camille Corots Landschaft bei Ville d’Array und einer Auswahl von Zeichnung von Caspar David Friedrich vom

6.06.1932, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/12-Protokolle der Kunstkommission, S. 87–92; Protokoll der Sitzung der

Kunstkommission zur Diskussion zum möglichen Ankauf von Franz Marcs Blauen Pferden sowie mehreren Gemälden von

Félix Valloton, Gustave Courbet, Paul Cézanne und Vincent van Gogh vom 6.11.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv:

B01/13-Protokolle der Kunstkommission, S. 97–99; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum mögli-

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 136

Hauptsächlich weil die Mittel immer zu knapp sind und sorgfältig abgewogen wird, wie diese optimal

eingesetzt werden müssen. Es ist der Auftrag des Konservators, möglichst günstige Erwerbungen zu

tätigen. Sein Erfolg legitimiert sich geradezu dadurch.

Ein Beispiel aus dem Protokoll vom 20. Mai 1980, wo dem Ankauf von Barnett Newmans Gemälde

White Fire IV ohne Gegenstimme zugestimmt wird, wofür die Witwe des Künstlers einen „eher be-

scheiden[en]“ Preis bietet, da es ihr wichtig ist, das Bild in der Sammlung zu platzieren.792

In der glei-

chen Sitzung wird ebenfalls dem Kauf von Frank Stellas West Broadway zugestimmt: „Die Preise sind

günstig.“ 793

Mit diesem Argument wird dem Ankauf zugestimmt, obwohl der Präsident an die „starke

Belastung der Ankaufsmittel durch den Newman-Ankauf“ erinnert.794

Kunstmuseum Basel – Ankäufe Gemälde/Skulpturen gemäss Inventarbuch 1933

(ohne Geschenke und Deposita)

Künstler

Preis in CHF Mittel

Moritz von Schwind (1804–1871) 12 360 Staatlicher Ankaufskredit

Januarius Zick (1730–1797) 1 500 Staatlicher Ankaufskredit

Meister von 1445

100 000

mit einem Sonderkredit der Basler Regie-

rung erworben

Meister von Schloss Lichtenstein (tätig

um 1440/50 in Wien)

Meister von Schloss Lichtenstein (tätig

um 1440/50 in Wien)

Jean-Antoine Linck (1766–1843) 200 Ankauf mit Mitteln des Birmann-Fonds

Hans Sandreuter (1850–1901) 3 000 Ankauf mit Mitteln des Birmann-Fonds

Niklaus Stoecklin (1896–1982) 1 300 Ankauf mit Mitteln des Birmann-Fonds

Fritz Karl Zbinden (1896–1968) 600 Ankauf mit Mitteln aus dem Schiess-Fonds

Jean-Baptiste Camille Corot (1796–

1875)

5 000 mit einem Beitrag der Freunde von Prof.

Friedrich Rintelen erworben

Georg Flegel (1566–1638) 1 300 mit Mitteln der Felix Sarasin-Stiftung erwor-

ben

Kunstmuseum Basel – Ankäufe Kupferstichkabinett 1933 gemäss Inventarbuch (ohne Geschenke)

Künstler

Preis Mittel

Auktion Max Perl, Berlin, 18./19. Mai

1933 (siehe separate Liste)

Mark 3 092 Staatlicher Ankaufskredit

chen Ankauf von Pablo Picassos Mappenwerk (13 Radierungen) Chef d’oeuvre inconnu de Balsac vom 14.09.1943, Kunst-

museum Basel, Archiv: B01/19-Protokolle der Kunstkommission, S. 4; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zu den

getätigten Auktionsankäufen des Kupferstichkabinetts vom 12.06.1945, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/19-Protokolle der

Kunstkommission, S. 113; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion zum möglichen Ankauf von Edgar

Degas Alexander und Bucephalus (1861/62) sowie zum getätigten Ankauf von Karl Blechens Ölstudie Blühendes Rohr vom

22.05.1951. Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/20-Protokolle der Kunstkommission, S. 47–49, 51; Protokoll der Sitzung der

Kunstkommission zur Diskussion zum möglichen Ankauf von Odilon Redons Heiligem Sebastian (1910) vom 25.05.1954,

Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/20-Protokolle der Kunstkommission, S. 185; Protokoll der Sitzung der Kunstkommission

zur Diskussion zum möglichen Ankauf von Francisco de Goyas Ölskizze Vision vom 20.11.1958, Kunstmuseum Basel,

Archiv: B01/21-Protokolle der Kunstkommission, S. 40–42.

792 Protokoll der Kunstkommission zur Diskussion vom 20.05.1980, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/25-Protokolle der

Kunstkommission, S. 3.

793 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 20.05.1980, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/25-

Protokolle der Kunstkommission, S. 4.

794 Protokoll der Sitzung der Kunstkommission zur Diskussion vom 20.05.1980, Kunstmuseum Basel, Archiv: B01/25-

Protokolle der Kunstkommission, S. 4.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 137

200 Werke

Die Daumier-Sammlung Carl O.

Schniewind, New York: Ausgew. Litho-

graphien, Holzschnitte, einige Original-

handzeichnungen; Versteigerung in

Leipzig am 23.05.1933 durch C.G. Bo-

erner und Gutekunst & Klippstein (Kata-

log Nr. 182):

31 Lithographien

Mark 799 Staatlicher Ankaufskredit

Div. Ankäufe Deutschland Mark 1 278 Staatlicher Ankaufskredit

Div. Ankäufe Schweiz CHF 2 765 Staatlicher Ankaufskredit

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 138

IV. ENTSCHEIDUNGEN ANDERER INSTITUTIONEN

Seit 2007 haben diverse deutsche und ein niederländisches Museum sowie zwei private Sammlungen

Werke aus den Auktionen vom 9. Mai 1933 im Internationalen Kunst- und Auktions-Haus in Berlin

sowie vom 18./19. Mai 1933 bei Max Perl in Berlin an die Erben von Curt Glaser zurückerstattet oder

Entschädigungen bezahlt:

2007 Niedersächsisches Landesmuseum Hannover795

2010 Rijksmuseum Amsterdam796

2012 Kupferstichkabinett, Staatliche Museen zu Berlin, Preussischer Kulturbesitz797

2013 Bayerische Staatsgemäldesammlungen798

2013 Germanisches Nationalmuseum Nürnberg799

2014 Museum Ludwig, Köln800

2015 Hamburger Kunsthalle (Restitution mit Rückkauf)801

2016 Nationalgalerie und Kunstbibliothek, Staatliche Museen zu Berlin, Preussischer Kulturbesitz802

2017 zwei Privatsammlungen Deutschland803

2018 Museen der Stadt Bamberg804

2018 Kunsthalle Hamburg805

____________________

795 Vgl. Information des Zentrums für Kulturgutverluste, online unter (24.11.2018):

https://www.kulturgutverluste.de/Content/03_Forschungsfoerderung/Projekt/Landeshauptstadt-Hannover/Projekt2.html.

796 Vgl. Mitteilung der niederländischen Restitutionskommission, online unter (24.11.2018):

https://www.restitutiecommissie.nl/en/recommendations/recommendation_199.html.

797 Vgl. Pressemitteilung der Stiftung Preussischer-Kulturbesitz vom 30.11.2012, online unter (4.01.2019):

http://www.preussischer-kulturbesitz.de/meldung/article/2012/11/30/pressemeldung-stiftung-preussischer-kulturbesitz-

restituiert-vier-werke-von-munch-und-kirchner-an-di.html.

798 Vgl. Presseinformation der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen vom 15.05.2013, online unter (4.01.2019):

https://www.pinakothek.de/sites/default/files/downloadable/2017-11/PM_Restitution%20Behrens%20und%20Glaser.pdf

799 Vgl. Pressemitteilung des Germanischen Nationalmuseums vom 3.07.2013, online unter (4.01.2019):

https://www.gnm.de/fileadmin/redakteure/Service/Presse/2013/PDF/PM_Restitution_Curt_Glaser.pdf

800 Vgl. Mitteilung der Stadt Köln, online unter (7.01.2019): https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-

dezernat7/restitution_flechtheim_glaser.pdf; vgl. ebenfalls die Bildliste Restitution Flechtheim / Glaser, online unter

(4.01.2019): https://www.museum-ludwig.de/fileadmin/content/07_Presse/Bildliste_Flechtheim_Glaser_final.pdf.

801 Vgl. Presseinformation der Hamburger Kunsthalle vom 10.09.2015, online unter (24.11.2018): https://www.hamburger-

kunsthalle.de/sites/default/files/pm_aquarell_walchensee_von_l._corinth_in_hamburger_kunsthalle_restituiert.pdf

802 Vgl. Pressemitteilung der Stiftung Preussischer Kulturbesitz vom 20.04.2016, online unter (4.01.2019):

http://www.smb.museum/nachrichten/detail/provenienzforschung-faire-und-gerechte-loesung-mit-den-erben-von-curt-

glaser.html

803 Vgl. Pressemitteilung des Law Offices Rowland & Associates, online unter (7.01.2019): https://rowlandlaw.com/wp-

content/uploads/2016/07/Press-Release-Corot-English.pdf), sowie Artikel des Art Newspaper vom 04.10.2017, online unter

(7.01.2019): https://www.theartnewspaper.com/news/christies-to-auction-long-lost-painting-by-mannerist-artist-spranger.

804 Vgl. Medienmitteilung der Stadt Bamberg, online unter (1.02.2018):

https://www.stadt.bamberg.de/B%C3%BCrgerservice/Rathaus-Service/Webadressen/-Faire-und-gerechte-

L%C3%B6sung.php?object=&ModID=7&FID=1829.12941.1&NavID=2730.241&La=1

805 Vgl. Medienmitteilung der Stadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien, vom 30.07.2019, online unter (7.01.2019):

https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/11449606/restitution-landschaftsgemaelde-rueckkauf-kunsthalle/)

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 139

Jahr Sammlung /

Institution

Werk/-e

Provenienz

Entscheid

2007 Niedersächsi-

sches Landesmu-

seum Hannover

Gemälde von Lovis Corinth, Römische Cam-

pagna (1914)806

9.05.1933: Auktion 156, Internationales Kunst-

und Auktions-Haus, Berlin, Nr. 264

Übergabe an die Erben Curt Gla-

sers am 24.09.2007.807

2010 Rijksmuseum

Amsterdam,

Niederlande

Gemälde von Jan van de Velde II, Winterland-

schaft808

9.05.1933: Auktion 156, Internationales Kunst-

und Auktions-Haus, Berlin, Nr. 233

Das Gemälde gelangte 1935 durch die Schen-

kung eines privaten Sammlers in die Sammlung

des Rijksmuseum

Die niederländische Restitutions-

kommission empfiehlt der Natio-

nalen Sammlung der Niederlanden

die Rückgabe des Bildes; dieser

Empfehlung kommt der Staatssek-

retär für Bildung, Kultur und Wis-

senschaft nach.809

2012 Kupferstich-

kabinett,

Staatliche Muse-

en zu Berlin,

Preussischer

Kulturbesitz

sechs Druckgrafiken von Edvard Munch

18./19.05.1933: Auktion 180, Max Perl, Berlin,

Nr. 1105; 1086; 1144

Erwerbungen durch das Berliner Kuperstichka-

binett810

drei Druckgrafiken von Ernst Ludwig Kirch-

ner

Schenkung von Unbekannt unmittelbar nach der

Auktion an das Berliner Kupferstichkabinett811

Folgende vier Werke wurden den

Erben zurückgegeben:812

1. Edvard Munch, Mädchen am

Strand, Schabkunst

2. Edvard Munch, Gebet eines

alten Mannes, Holzschnitt

3. Edvard Munch, Der Tod und die

Frau, Radierung

4. Ernst Ludwig Kirchner, Bau-

ernunterhaltung, Holzschnitt

____________________

806 Lovis Corinth, Römische Campagna, 1914, Öl auf Leinwand, 71.5 x 96 cm.

807 Vgl. Dorrmann 2008, S. 60: „Im Dezember 2003 kam es zu einem ersten Kontakt zwischen dem juristischen Vertreter

der Erbgemeinschaft Curt Glaser und dem Landesmuseum Hannover. Nach der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens

befürwortete der Rat der Stadt Hannover im Februar 2007 aufgrund der Washingtoner Grundsätze und der Gemeinsamen

Erklärung für die Rückgabe des Gemäldes an die Erben. Mit dieser Resitution sind jedoch vermutlich weder der Fall Glaser

noch der Fall Doebbekke abgeschlossen."

808 Jan van de Velde II, Winterlandschaft, Holz, 8 x 11 cm.

809 Vgl. Pressemitteilung der niederländische Restitutionskommission vom 4.10.2010 (online unter [4.01.2019]:

https://www.restitutiecommissie.nl/en/pressreleases/press_release_rc_199.html): „The painting Winter Landscape by Jan van

de Velde II in the Rijksmuseum Amsterdam was claimed by the heirs of Curt Glaser, a prominent German art historian of

Jewish descent. From 1924, Glaser was director of the Staatliche Kunstbibliothek (the State Art Library) in Berlin. In its

recommendation, the Committee describes how, soon after the Nazis assumed power in Germany in 1933, Glaser was subject

to anti-Jewish measures and persecution. The authorities ordered Glaser to empty and vacate his home, after which the Ge-

stapo established its headquarters there. In addition, Glaser lost his job due to a law that provided for the removal of Jews and

political opponents from the civil service. In preparation for his escape from Germany, Glaser sold his extensive art and book

collection, which included the Van de Velde II painting. In July 1933, Glaser and his wife managed to flee from Germany to

the United States, where he died in 1943. After having moved from one place to another, the painting by Van de Velde II

ended up in the Rijksmuseum in 1935, through a donation from a private collector. Since then, it has been part of the Dutch

national art collection. Because the painting by Van de Velde II is government property, it comes under the Dutch govern-

ment's generous restitution policy. The Restitutions Committee is of the opinion that Curt Glaser lost possession of this paint-

ing involuntarily in 1933, as a result of the persecution he endured by the Nazi regime. The Committee therefore advises the

State Secretary to return the painting to Curt Glaser's heirs.“

810 Vgl. Inventarbuch der Nationalgalerie FIII, zit. nach Thielecke 2014, S. 390.

811 Wer der Schenker war, ist heute nicht mehr festzustellen; im Inventarbuch wurden diese Werke als „Schenkung eines

Ungenannten“ erfasst, vgl. Inventarbuch der Nationalgalerie FIII, zit. nach Thielecke 2014, S. 390.

812 Vgl. Pressemitteilung von der Stiftung Preussischer Kulturbesitz vom 30.11.2012 (online unter [7.01.2019]:

http://www.preussischer-kulturbesitz.de/meldung/article/2012/11/30/pressemeldung-stiftung-preussischer-kulturbesitz-

restituiert-vier-werke-von-munch-und-kirchner-an-di.html): „In Anerkennung der Verfolgung Prof. Glasers durch das Nazi-

Regime und in Würdigung seiner großen Verdienste für die Berliner Museen einigten sich die Stiftung Preußischer Kulturbe-

sitz und die Erben von Prof. Dr. Curt Glaser im Rahmen einer ‚fairen und gerechten Lösung‘ im Sinne der Washingtoner

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 140

2013 Bayerische

Staatsgemälde-

sammlungen

Zwei Aquarelle von Max Pechstein, Weisses

Haus (1919)813

und Wiesental (1911)

814

18./19.05.1933: Auktion 180, Max Perl, Berlin,

Nr. 1224, Ankauf durch Berliner Nationalgalerie

1937: Beschlagnahmung der beiden Aquarelle

im Rahmen der Aktion „Entartete Kunst“

1939: Erwerb durch die Eheleute Sofie und

Emanuel Fohn durch Tausch

1964: Schenkung zusammen mit anderen

Kunstwerken an die Bayerischen Staatsgemälde-

sammlungen.

Das Restitutionsbegehren der Er-

ben nach Prof. Curt Glaser wird als

berechtigt anerkannt; es wird von

beiden Parteien gemeinsam ver-

traglich festgelegt, dass die beiden

Aquarelle von Max Pechstein im

Eigentum der Bayerischen Staats-

gemäldesammlungen verbleiben

und die Erbengemeinschaft im

Gegenzug angemessen entschädigt

wird.815

2013 Germanisches

Nationalmuseum

Nürnberg

Gemälde von Joseph Ignaz Mildorfer, Ab-

schied von Apostel Petrus und Paulus816

Aquarell von Friedrich Brentel d. Ä., Land-

schaft mit Glathea, Acis und Polyphem817

Aquarell von Unbekannt, Kopie nach Joseph

Heintz d. Ä., Diana und Aktaeon818

Gemälde von Johann Wenzel Bergl, Hiob auf

dem Misthaufen819

[damals Jan Lys zugeschrie-

ben], wurde vom Germanischen Nationalmuse-

um 1934 vom Kunsthaus Kahlert & Sohn, Ber-

lin, angekauft

9.05.1933: Auktion 156, Internationales Kunst-

und

Auktions-Haus, Berlin, Nr. 226; 248; 249; 232

In gegenseitigem Einvernehmen

haben sich die Erbengemeinschaft

und das Germanische Nationalmu-

seum darauf geeinigt, dass die vier

Kunstwerke im Bestand des Ger-

manischen Nationalmuseums ver-

bleiben und die Erbengemeinschaft

im Gegenzug angemessen ent-

schädigt wird.820

Prinzipien. Danach werden die Werke von Edvard Munch „Mädchen am Strand“ (Schabkunst), „Gebet eines alten Mannes“

(Holzschnitt) und „Der Tod und die Frau“ (Radierung) sowie ein Holzschnitt von Ernst Ludwig Kirchner „Bauernunterhal-

tung“ an die Erben von Prof. Curt Glaser zurückgegeben. Die restlichen Werke verbleiben mit Zustimmung der Erbenge-

meinschaft – nicht zuletzt zur Erinnerung an den ehemaligen Direktor und bedeutenden Wissenschaftler Prof. Dr. Curt Glaser

– im Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.“

813 Max Pechstein, Weisses Haus, 1910, Aquarell und Bleistift, 14 x 11 cm.

814 Max Pechstein, Wiesental, 1911, Aquarell und Bleistift, 15 x 10 cm.

815 Vgl. Presseinformation der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen vom 15.05.2013 (online unter [4.01.2019]:

https://www.pinakothek.de/sites/default/files/downloadable/2017-11/PM_Restitution%20Behrens%20und%20Glaser.pdf):

„Für die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen steht außer Zweifel, dass Prof. Curt Glaser ein Verfolgungsschicksal erlitten

hat. Die Verauktionierung seiner Kunstbibliothek und seiner Kunstsammlung auf der vorgenannten Max-Perl-Auktion, da-

runter auch die beiden Pechstein-Aquarelle, werten die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen als verfolgungsbedingten

Verlust. Das Restitutionsbegehren der Erben nach Prof. Curt Glaser wird als berechtigt anerkannt. Die Erben haben der Bitte

der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen nach einem Verbleib der Werke in der Sammlung entsprochen. Gemeinsam

wurde vertraglich festgelegt, dass die beiden Aquarelle von Pechstein im Eigentum der Bayerischen Staatsgemäldesammlun-

gen verbleiben und die Erbengemeinschaft im Gegenzug angemessen entschädigt wird.“

816 Joseph Ignaz Mildorfer, Abschied von Apostel Petrus und Paulus, Leinwand, 52 x 33 cm.

817 Aquarell von Fiedrich Brentel d. Ä., Landschaft mit Glathea, Acis und Polyphem, Leinwand, 10 x 16 cm.

818 Unbekannt, Kopie nach Joseph Heintz d. Ä., Diana und Aktaeon, 11 x 17 cm.

819 Johann Wenzel Bergl, Hiob auf dem Misthaufen, Leinwand, 90 x 70 cm.

820 Vgl. Pressemitteilung des Germanischen Nationalmuseums vom 3.07.2013 (online unter [7.01.2019]

:https://www.gnm.de/fileadmin/redakteure/Service/Presse/2013/PDF/PM_Restitution_Curt_Glaser.pdf): „Das Germanische

Nationalmuseum in Nürnberg und die Erben von Prof. Dr. Curt Glaser haben sich nach umfangreichen historischen Recher-

chen zu vier Kunstwerken aus der ehemaligen Sammlung von Prof. Curt Glaser auf eine faire und gerechte Lösung gemäß

der Prinzipien der Washingtoner Konferenz und in Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder

und kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbeson-

dere aus jüdischem Besitz, vom 14. September 1999 verständigt. […] In Anerkennung des Verfolgungsschicksals von Prof.

Curt Glaser und des NS-verfolgungsbedingten Verlustes seiner Kunstwerke haben sich die Erbengemeinschaft und das Ger-

manische Nationalmuseum einvernehmlich darauf geeinigt, dass die vier Kunstwerke im Bestand des Germanischen Natio-

nalmuseums verbleiben und die Erbengemeinschaft im Gegenzug angemessen entschädigt wird.“

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 141

2014 Museum Lud-

wig, Köln Fünf Zeichnungen Erich Heckel, Georges

Kars und Ernst Ludwig Kirchner

Erich Heckel, Tanzender Akt (um 1980/10)821

Georges Kars, Sitzender weiblicher Akt (1920)822

Georges Kars, Sitzender weibl. Akt mit überei-

nander geschlagenen Beinen (1920)823

Ernst Ludwig Kirchner, Drei weibliche Akte (um

1911/12)824

Ernst Ludwig Kirchner, Hirte mit zwei Kälbern

(um 1920)825

18./19.05.1933: Auktion 180, Max Perl, Berlin,

Nr. 880; 950; 958; 956

Erwerbungen von Dr. Joseph Haubrich, Kölner

Rechtsanwalt

1946: Stiftung an Wallraf-Richartz-Museum (ab

1976: Museum Ludwig Köln)

Die Stadt Köln restituiert aus dem

Besitz des Museum Ludwig fünf

Zeichnungen an die Erben Curt

Glasers; diese verbleiben nach der

Restitution im Museum Ludwig.826

2015 Hamburger

Kunsthalle

Aquarell von Lovis Corinth, Walchensee

(1919)827

18./19.05.1933: Auktion 180, Max Perl, Berlin,

Nr. 644

Kein Hinweis auf Käufer an der Auktion

1949: Erwerb durch Hamburger Kunsthalle von

einem Privatsammler

Das Aquarell von Lovis Corinth

wird restituiert, verbleibt nach

Rückkauf durch die Kunsthalle

weiter in der Sammlung der Ham-

burger Kunsthalle.828

Das Werk

wird zukünftig mit folgendem

Zusatz beschriftet: „Aus der

Sammlung Prof. Dr. Curt Glaser,

an die Erben restituiert und von

den Erben zurückerworben im Jahr

2015“.

2016 Nationalgalerie

und Kunstbiblio-

thek, Staatliche

Museen zu Ber-

lin, Preussischer

Zwei Zeichnungen von Christian Bernhard

Rode, Zwei Entwurfszeichnungen für allegori-

sche Reliefs, (1796)

26 dokumentarische Fotografien von Kunst-

Die Erben trafen mit der SPK

eine Vereinbarung, die den Ver-

bleib der Werke „gegen Leistung

einer Entschädigungszahlung“ in

den Sammlungen der Stiftung

____________________

821 Erich Heckel, Tanzender Akt, um 1980/10, Kreide auf Papier, 45 x 35 cm.

822 Georges Kars, Sitzender weiblicher Akt, 1920, Kohle, Rötel auf Papier, 57 x 44.2 cm.

823 Georges Kars, Sitzender weibl. Akt mit übereinander geschlagenen Beinen, 1920, Kohle, Ràtel auf Papier, 54.2 x 43.4

cm.

824 Ernst Ludwig Kirchner, Drei weibliche Akte, um 1911/12, Bleisitft auf Karton, 27 x 36.2 cm.

825 Ernst Ludwig Kirchner, Hirte mit zwei Kälbern, um 1920, Aquarell und Bleistift auf Karton, 50.2 x 36.5 cm.

826 Vgl. Mitteilung der Stadt Köln (online unter [7.01.2919]: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-

dezernat7/restitution_flechtheim_glaser.pdf): „Vor diesem historischen Hintergrund wurde seitens des Museums und der

Stadt Köln das Restitutionsbegehren der Erbengemeinschaft als berechtigt anerkannt. In einem von Sachverstand, Respekt

und Fairness getragenen Verfahren haben sich die Erben von Professor Dr. Curt Glaser und die Stadt Köln auf die Zahlung

einer angemessenen Entschädigung geeinigt. Die Erben haben so dem Wunsch des Museum Ludwig auf einen Verbleib

dieser Werke in der Sammlung entsprochen.“

827 Lovis Corinth, Walchensee, 1919, Öl auf Sperrholz, 37.2 x 27.2 cm.

828 Vgl. Pressemitteilung der Hamburger Kunsthalle vom 10.09.2015 (online unter [7.01.2019]: https://www.hamburger-

kunsthalle.de/sites/default/files/pm_aquarell_walchensee_von_l._corinth_in_hamburger_kunsthalle_restituiert.pdf: „Die

Hamburger Kunsthalle und die Erben von Prof. Dr. Curt Glaser haben sich nach umfangreichen historischen Forschungen

hinsichtlich des Aquarells „Walchensee“ von Lovis Corinth aus der Sammlung von Prof. Dr. Curt Glaser nach einem einver-

nehmlichen Verfahren und Austausch auf eine gerechte und faire Lösung geeinigt. In Anerkennung der Verfolgung von Prof.

Dr. Curt Glaser durch das Nazi-Regime haben sich die Erbengemeinschaft und die Freie und Hansestadt Hamburg darauf

verständigt, dass das Aquarell von Lovis Corinth nach erfolgter Restitution von der Kunsthalle zurückgekauft und somit in

der Sammlung der Hamburger Kunsthalle verbleibt.“

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 142

Kulturbesitz werken aus einem Bestand von ca. 10‘000 Foto-

grafien, die Glaser kurz vor seiner Emigration

dem „Deutschen Bildarchiv in der Staatlichen

Kunstbibliothek“ schenkte.829

Preussischer Kulturbesitz (SPK)

ermöglichte.830

2017 Privatsammlung,

Deutschland

Zeichnung von Camille Corot, Baroque Portal

in Toledo

18./19.05.1933: Auktion 180, Max Perl, Berlin,

Nr. 840

Arnold Blome, Kunsthändler Bremen

1938: Ausstellung Kunsthalle Bremen von 1938

Auktion 2007: Deutscher Privatsammler

831

2017 Privatsammlung,

Deutschland

Gemälde von Bartholomäus Spranger, Merkur

entführt Psyche in den Olymp (1576)832

9.05.1933: Auktion 156, Internationales Kunst-

und Auktions-Haus, Berlin, Nr. 231

1933–1965: Wofgang Gurlitt

18.11.1965: Auktion bei Lempertz, Köln

1965–2017: Privasammlung

Oktober 2017: Restitution an die Erben Curt

Glasers

7.12.2017: Auktion bei Christie's, London, Nr.

201 (Schätzpreis: GBP 400,000 - GBP 600,000;

Erlös: GBP 3,368,750 (CHF 4'400'000))

833

____________________

829 Das „Bildarchiv“ war 1929 gegründet worden, um mit Hilfe von Fotografien, Reproduktionen und gedruckten Abbil-

dungen eine möglichst umfassende Dokumentation von Kunst, Kunstgewerbe und Architektur zu schaffen. Im Zweiten

Weltkrieg wurde es in Teilen vernichtet. Die erhaltenen Bestände wurden nach Auflösung des Bildarchivs auf verschiedene

Sammlungen der Museen aufgeteilt. Somit ist nicht auszuschließen, dass sich künftig noch weitere Fotos aus der Sammlung

Prof. Dr. Curt Glasers identifizieren lassen.

830 Vgl. Pressemitteilung der Stiftung Preussischer Kulturbesitz vom 20.04.2016 (online unter [7.01.2019]:

https://www.smb.museum/nachrichten/detail/provenienzforschung-faire-und-gerechte-loesung-mit-den-erben-von-curt-

glaser.html): „Im Zuge der systematischen Erforschung der Bestände des Kupferstichkabinetts wurden zwei Zeichnungen

identifiziert, die die Nationalgalerie auf einer der beiden Auktionen, bei denen Prof. Glaser seine Kunstsammlung versteigern

ließ, erworben hatte. Bei Recherchen in der Kunstbibliothek wurden außerdem 26 Fotografien gefunden, die ebenfalls aus

dem Alteigentum Prof. Glasers stammen. Sie gehören zu einem Bestand von ca. 10.000 Fotografien, die er kurz vor seiner

Emigration 1933 der Kunstbibliothek schenkte, die jedoch weitgehend als verloren gelten müssen. In Anerkennung der Ver-

folgung Prof. Glasers durch das Nazi-Regime und in Würdigung seiner großen Verdienste für die Staatlichen Museen zu

Berlin einigten sich die SPK und die Erben von Prof. Dr. Curt Glaser im Rahmen einer fairen und gerechten Lösung im Sinne

der Washingtoner Prinzipien darauf, dass die Werke gegen Leistung einer Entschädigungszahlung im Eigentum der Stiftung

Preußischer Kulturbesitz verbleiben.“

831 Vgl. Pressemitteilung des Law Offices Rowland & Associates (online unter [7.01.2019]: https://rowlandlaw.com/wp-

content/uploads/2016/07/Press-Release-Corot-English.pdf): „At the auction Books, Hand Drawings, Paintings/Graphic of the

16th to 20th Century at the Berlin auction house Max Perl the Bremen art dealer and art collector Arnold Blome (1894-1972)

acquired four pencil drawings, which were offered for sale in lot 840. One of the pencil drawings was the Baroque Portal in

Toledo. This drawing, together with other artworks from the collection Arnold Blome, was exhibited at the Kunsthalle Bre-

men from October-November 1938. When the drawing was auctioned off once again in 2007, the auction catalog mentioned

the provenance collection Arnold Blome and the exhibition at the Kunsthalle Bremen in 1938. The drawing subsequently

came in possession of a German private art collection, which remarkably informed the heirs of Professor Glaser about the

whereabouts of this drawing. In acknowledgement of this historical background the restitution claim by the heirs of Professor

Glaser was recognized. In a proceeding directed by expertise, respect and fairness, the heirs of Professor Glaser and the Ger-

man art collector agreed to a payment of appropriate compensation. The heirs of Professor Glaser accepted the request that

the drawing remains in the private collection.

832 Bartholomäus Spranger, Merkur entführt Psyche in den Olymp, 1576, Öl auf Leinwand, 95.3 x 135.4 cm.

833 Vgl. Artikel des Art Newspaper vom 4.10.2017 (online unter [7.01.2019]:

https://www.theartnewspaper.com/news/christies-to-auction-long-lost-painting-by-mannerist-artist-spranger): „He died when

I was a baby,” says Paul Livant, Curt Glaser’s great-nephew and one of his heirs, a guitarist in New York. “He never fully

emotionally recovered from having to flee Germany. My great-aunt was constantly talking about him and his life in Berlin.

Curt was a major figure when I was growing up. There was a feeling of loss, but also a sense of what our roots were.” Vgl.

ebenfalls Lot 13, Auktion Christie’s, London, vom 7.12.2017, online unter (7.01.2019):

http://www.christies.com/lotfinder/Lot/bartholomaus-spranger-antwerp-1546-1611-prague-mercury-carrying-6117510-

details.aspx.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 143

2018 Museen der Stadt

Bamberg

Zeichnung von Georg Christian Wilde (zuge-

schrieben, mit C.W. signiert), Ostchor des Bam-

berger Doms, 1833, Tusch- und Bleistiftzeich-

nung, 21 x 20.5 cm.

18./19.05.1933: Auktion 180, Max Perl, Berlin,

Nr. 644

1933–1934: Berliner Antiquariat Altmann

1934: Erwerb durch die Stadt Bamberg

Die Zeichnung wird von Stadt

Bamberg und die Museen der Stadt

Bamberg restituiert; die beiden

Parteien verständigten sich auf

einen Rückkauf der Zeichnung.834

2018 Hamburger

Kunsthalle Ölgemälde in der Nachfolge und Art des flä-

mischen MalersTobias Verhaecht, Landschaft

mit der Flucht nach Ägypten835

Nicht Eigentum von Curt Glaser, sondern dessen

Schwager Hanns Fischer (Berliner Anwalt), Curt

Glasers Schwager (verheiratet mit Schwester von

Curt Glasers zweiter Ehefrau), der Curt Glaser

das genannte Gemälde übergeben hatte.836

9.05.1933: Auktion 156, Internationales Kunst-

und Auktions-Haus, Berlin, Nr. 237

Das Gemälde wird restituiert und

durch Rückkauf für die Hamburger

Kunsthalle bewahrt.837

In Berlin, am Wirkungsort von Curt Glaser, wird 2016 eine Gedenktafel im Foyer der Kunstbibliothek

zur Erinnerung an Curt Glaser montiert. Die Pressemitteilung der Staatlichen Museen zu Berlin,

Generaldirektion, vom 9. Mai 2016 lautet wie folgt:

Im Jahr 2012 haben sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Erben von Prof. Dr. Curt Glaser im

Rahmen einer ‚fairen und gerechten Lösung’ im Sinne der Washingtoner Prinzipien auf die Rückgabe von

vier grafischen Werken von Edvard Munch und Ernst Ludwig Kirchner an die Erben verständigt. Das Kup-

ferstichkabinett hatte diese hochkarätigen graphischen Arbeiten aus der Sammlung Glaser auf einer der bei-

den Auktionen 1933 erworben. Fünf andere Werke aus dem früheren Besitz von Curt Glaser im Kupferstich-

kabinett und in der Kunstbibliothek verblieben mit Zustimmung der Erbengemeinschaft im Eigentum der

____________________

834 Vgl. Pressemitteilung der Stadt Bamberg vom 01.02.2018 (online unter [7.01.2019]:

https://www.stadt.bamberg.de/B%C3%BCrgerservice/Rathaus-Service/Webadressen/-Faire-und-gerechte-L%C3%B6sung-

.php?object=&ModID=7&FID=1829.12941.1&NavID=2730.241&La=1): „In Anbetracht des NS-verfolgungsbedingten

Verlustes des Kunstwerkes wird die Zeichnung an die Erben von Prof. Dr. Curt Glaser restituiert. Da die Stadt Bamberg und

die Museen der Stadt Bamberg aufgrund des Sujets am Erhalt der Zeichnung für die Museumssammlung interessiert sind,

verständigten sich die Parteien auf einen Rückkauf der Zeichnung. […] Wie bereits andere Besitzer von Kunstwerken aus der

Sammlung Glaser, sowohl öffentliche Einrichtungen und Museen als auch Privatpersonen, suchten die Stadt Bamberg und

die Museen der Stadt Bamberg, aufgrund eigener systematischer Erforschungen ihrer Bestände, den Kontakt zu den Erben

von Prof. Dr. Curt Glaser und den diese vertretenden Rechtsanwälten.“

835 Ölgemälde in der Nachfolge und Art des flämischen Malers Tobias Verhaecht, Landschaft mit der Flucht nach Ägypten,

Öl auf Holz, 37 x 46 cm.

836 Vgl. hierzu die Medienmitteilung der Stadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien, vom 30.07.2019 (online unter

[7.01.2019]: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/11449606/restitution-landschaftsgemaelde-rueckkauf-kunsthalle/):

„Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Hanns Fischer gehörte seit dem 30. Januar 1933 aufgrund seiner ‚jüdischen Abstammung‘ zu

dem Personenkreis, der in seiner Gesamtheit von der damaligen deutschen Regierung und der NSDAP aus rassischen Grün-

den verfolgt wurde (Kollektivverfolgung). Als niedergelassener Rechtsanwalt und Notar musste er unmittelbar nach Macht-

ergreifung der Nationalsozialisten aufgrund von Boykottmaßnahmen einschneidende Umsatzeinbußen hinnehmen. Dr. Hanns

Fischer war der Schwager von Prof. Dr. Curt Glaser, einem Berliner Arzt, Kunsthistoriker und Verfasser zahlreicher bedeu-

tender kunsthistorischer Publikationen, der selbst eine umfangreiche Kunstsammlung besaß. Diesem übergab Fischer das

Gemälde Landschaft mit der Flucht nach Ägypten. Glaser ließ es zusammen mit seinen Besitztümern auf der Auktion im

Internationalen Kunst- und Auktionshaus am 9. Mai 1933 in Berlin versteigern. Wer das Werk auf der Auktion ersteigerte,

konnte bisher nicht ermittelt werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg erhielt das Gemälde von Max Arnolds, La Tour-de-

Peilz (Schweiz), 1972 als Geschenk.“

837 Vgl. Medienmitteilung der Stadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien, vom 30.07.2019 (online unter [7.01.2019]:

https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/11449606/restitution-landschaftsgemaelde-rueckkauf-kunsthalle/): „Die Hambur-

ger Kunsthalle hat das Ölgemälde Landschaft mit der Flucht nach Ägypten von Tobias Verhaecht (1561–1630), Nachfolger –

ein namentlich nicht bekannter, in der Nachfolge und Art des flämischen Malers Verhaecht wirkender Künstler – restituiert

und zurückgekauft. Die Rückgabe des Werkes an die Erbengemeinschaft nach Dr. Hanns Fischer erfolgte nach umfangrei-

cher Forschung und in Anerkennung der Verfolgung Dr. Hanns Fischers durch das Nazi-Regime. Der Rückkauf des Gemäl-

des durch die Hamburger Kunsthalle sichert dessen Verbleib in der Sammlung des Museums.“

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 144

Staatlichen Museen zu Berlin. Im Jahr 2016 trafen die SPK und die Erben Prof. Curt Glasers erneut eine Ver-

einbarung über einige weitere Werke, die in den Sammlungen der Staatlichen Museen zu Berlin als aus dem

Besitz Curt Glasers stammend identifiziert wurden. Beide Lösungen erfolgten in Anerkennung der Verfol-

gung Prof. Glasers durch das Nazi-Regime und in Würdigung seiner großen Verdienste für die Staatlichen

Museen zu Berlin.838

Bisher sind die Ablehnungen von Ansprüchen der Glaser-Erben in Basel 2008 durch den Kanton Ba-

sel-Stadt839

und in London am 24. Juni 2009 durch den UK Spoliation Advisory Panel840

öffentlich

bekannt. Das Museum of Fine Arts in Boston, USA, weist auf seiner Homepage in einem Hinweis zu

einem Gemälde von Joachim Anthoniesz. Wtewael mit der Provenienz „Sammlung Curt Glaser“ da-

rauf hin, dass dessen Erben die Restitution von Werken gefordert haben, die in den Mai-Auktionen

von 1933 versteigert worden sind, ohne allerdings explizit zu erwähnen, dass im Falle dieses Gemäl-

des konkrete Forderungen gestellt worden sind. Das Museum verweist explizit auf die Entscheidung

des UK Spoliation Advisory Panel und damit auf die Ablehnung in London: „The heirs of Curt Glaser

have sought restitution of the works of art auctioned in May, 1933, alleging that the sales were due to

Nazi persecution and therefore forced. In 2009, the United Kingdom's Spoliation Advisory Panel is-

sued a report regarding eight drawings that were auctioned in May, 1933. The Advisory Panel found

that Glaser's decision to sell the bulk of his collection was due to a number of factors and that the pric-

es attained at auction were fair. The panel concluded that the claim was not sufficiently strong to rec-

ommend restitution of the drawings.”841

____________________

838 Vgl. Mitteilung, online unter (24.11.2018): https://www.smb.museum/nachrichten/detail/provenienzforschung-faire-und-

gerechte-loesung-mit-den-erben-von-curt-glaser.html.

839 Vgl. Medienmittelung des Regierungsrates Basel-Stadt vom 19.02.2008, online unter (19.10.2018):

http://www.medien.bs.ch/nm/2008-02-19-rrbs-005.html.

840 Vgl. Report Courtauld Institute of Art 2009 24.06.2009, online unter (4.01.2019):

https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/248231/0757.pdf

841 Vgl. Mitteilung, online unter (13.11.2018): https://www.mfa.org/collections/object/actaeon-watching-diana-and-her-

nymphs-bathing-33583.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 145

V. RECHTSQUELLEN

1. Recht und Moral

Aufgrund des Austausches mit den Vertretern der Erben geht die Kunstkommission davon aus, dass

der Kanton Basel-Stadt nicht mit einem eigentlichen Rechtsanspruch konfrontiert ist, der gerichtlich

durchgesetzt werden könnte. Die rechtliche Einschätzung des Rechtsvertreters aus dem Jahre 2008

stützt diese Einschätzung. Die Erbenvertreter berufen sich schwergewichtig auf Quellen, die gemein-

hin als „soft law“ (bzw. „non-binding principles“) bezeichnet werden. Diese Quellen erheben in erster

Linie einen moralischen Anspruch. Die Kunstkommission trifft deshalb keinen Entscheid im Rechts-

sinne. Für ein allfälliges Gerichtsverfahren wären die Äusserungen der Kunstkommission in jeder

Hinsicht unpräjudiziell.

Der Gegensatz zwischen Recht und Moral darf nicht überbetont werden. Die Rechtsordnung ist Aus-

druck geltender Moralvorstellungen, wie dies in Begriffen wie „Treu und Glauben“ (Art. 2 Abs. 1

ZGB842

), „guter Glaube“ (Art. 3 ZGB), „Sittenwidrigkeit“ (Art. 19 Abs. 2 OR)843

deutlich zum Aus-

druck kommt. Rechtliche Überlegungen leiten ein moralisches Urteil. Das Recht ist seinerseits offen

für moralische Wertungen, wie sie in den Washington Principles und anderen Deklarationen zum

Ausdruck kommen; offene Begriffe des Rechts vermögen Moralvorstellungen aufzunehmen und ma-

chen sie im Einzelfall zu Recht. Zu beachten ist schliesslich, dass sich das Kunstmuseum Basel aus-

drücklich zu den Washington Principles bekannt hat (siehe nachfolgendes Kapitel). Eine solche

Selbstverpflichtung bindet das Museum, einen Entscheid im Sinne der entsprechenden Erklärung zu

fällen.

2. Rechtsquellen im Einzelnen

a) Washington Principles

Die „Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art” („Washington Principles”) vom

3. Dezember 1998 wurden im Rahmen der „Washington Conference on Holocaust-Era Assets” verab-

schiedet. Sie lauten im vollen Wortlaut:

In developing a consensus on non-binding principles to assist in resolving issues relating to Nazi-

confiscated art, the Conference recognizes that among participating nations there are differing legal sys-

tems and that countries act within the context of their own laws.

1. Art that had been confiscated by the Nazis and not subsequently restituted should be identified.

2. Relevant records and archives should be open and accessible to researchers, in accordance with the

guidelines of the International Council on Archives.

3. Resources and personnel should be made available to facilitate the identification of all art that had been

confiscated by the Nazis and not subsequently restituted.

____________________

842 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210), online unter (19.10.2018):

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html.

843 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom

30. März 1911 (SR 220), online unter (19.10.2018): https://www.admin.ch/opc/de/classified-

compilation/19110009/index.html.

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4. In establishing that a work of art had been confiscated by the Nazis and not subsequently restituted,

consideration should be given to unavoidable gaps or ambiguities in the provenance in light of the pas-

sage of time and the circumstances of the Holocaust era.

5. Every effort should be made to publicize art that is found to have been confiscated by the Nazis and not

subsequently restituted in order to locate its pre-War owners or their heirs.

6. Efforts should be made to establish a central registry of such information.

7. Pre-War owners and their heirs should be encouraged to come forward and make known their claims to

art that was confiscated by the Nazis and not subsequently restituted

8. If the pre-War owners of art that is found to have been confiscated by the Nazis and not subsequently

restituted, or their heirs, can be identified, steps should be taken expeditiously to achieve a just and fair

solution, recognizing this may vary according to the facts and circumstances surrounding a specific

case.

9. If the pre-War owners of art that is found to have been confiscated by the Nazis, or their heirs, can not

be identified, steps should be taken expeditiously to achieve a just and fair solution.

10. Commissions or other bodies established to identify art that was confiscated by the Nazis and to assist

in addressing ownership issues should have a balanced membership.

11. Nations are encouraged to develop national processes to implement these principles, particularly as they

relate to alternative dispute resolution mechanisms for resolving ownership issues.844

Relevant ist vor allem Art. 8. Im Fall von Kunstwerken, „[that] have been confiscated by the Nazis

and not subsequently restituted“, sollen rasch die notwendigen Schritte unternommen werden, „to

achieve a just and fair solution, recognizing this may vary according to the facts and circumstances

surrounding a specific case.”

Die Frage, ob „confiscated“ nicht nur Konfiskationen beinhaltet, sondern auch „Fluchtgut“ (im Ber-

gier-Bericht verwendeter Begriff) und „verfolgungsbedingte Veräusserungen“ umfasst (siehe Kap. V.

2. e. Handreichung der deutschen Bundesregierung), ist umstritten, in der Schweiz tendenziell aber

abgelehnt.845

Die „just and fair solution“ öffnet ein breites Spektrum möglicher Lösungen; von der

blossen Anerkennung der Umstände des Erwerbs eines Kunstwerks bis hin zur Rückgabe ist alles

denkbar.846

Die Washington Principles erklären sich ausdrücklich als „non-binding“. Das Kunstmuseum Basel hat

1998 zusammen mit anderen Schweizer Kunstmuseen eine Erklärung im Sinne der Washington Prin-

ciples unterzeichnet.847

Darin verpflichtet sich das Kunstmuseum, „bei der Geltendmachung von Be-

sitzansprüchen im Zusammenhang aus der fraglichen Zeit, solche Gesuche gründlich zu prüfen und im

Fall zu Recht bestehender Ansprüche konstruktiv zu einer gemeinsamen Lösung beizutragen“

(Ziff. 3). Die Museen „missbilligen grundsätzlich die unrechtmässige Aneignung von Kulturgütern

und unterstützen die Bemühungen, solche Objekte entweder ihren rechtmässigen Eigentümern bzw.

ihren Erben zurückzuerstatten oder eine für beide Seiten angemessene Lösung zu finden.“

____________________

844 Online unter (19.10.2018): https://www.state.gov/p/eur/rt/hlcst/270431.htm.

845 Vgl. zum Meinungsstand Peter Mosimann und Beat Schönenberger (Hrsg.), Fluchtgut – Geschichte, Recht und Moral,

Bern 2015.

846 Vgl. das Merkblatt des BAK/EDI zu den Faktoren bei gerechten und fairen Lösungen vom März 2019, S. 1, online unter

(18.06.2019): https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/kulturerbe/raubkunst/gerechte-und-faire-loesungen.html.

847 Abgedruckt in Peter Mosimann, Marc-André Renold und Andrea Raschèr (Hrsg.), Kultur – Kunst – Recht, Schweizeri-

sches und Internationales Recht, Basel 2009, Anhang 6.3.

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b) ICOM

Das Kunstmuseum Basel ist dem ICOM Code of Ethics for Museums verpflichtet.848

Dessen Art. 2.2

und 2.3 lauten wie folgt:

2. 2 Valid Title

No object or specimen should be acquired by purchase, gift, loan, bequest, or exchange unless the acquiring

museum is satisfied that a valid title is held. Evidence of lawful ownership in a country is not necessarily

valid title.

2. 3 Provenance and Due Diligence

Every effort must be made before acquisition to ensure that any object or specimen offered for purchase,

gift, loan, bequest, or exchange has not been illegally obtained in, or exported from its country of origin or

any intermediate country in which it might have been owned legally (including the museum’s own coun-

try). Due diligence in this regard should establish the full history of the item since discovery or production.

Die Bestimmungen äussern sich nicht explizit zur Rückgabe von Kunstwerken, sind aber ein klares

Bekenntnis zu einer stringenten Provenienzforschung. Sie schliessen aus, dass das Kunstmuseum in

seinem Bestand Kunstwerke mit zweifelhafter Provenienz behält. Zur Grenzziehung Raubkunst –

Fluchtgut ist den Richtlinien nichts zu entnehmen

c) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB)849

definiert in Art. 3 Abs. 2 ZGB den Begriff des guten

Glaubens. Ungeachtet der Frage einer direkten, rechtlichen Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf den

vorliegenden Fall ergibt sich aus Art. 3 Abs. 2 ZGB ein allgemeiner Massstab, welche Aufmerksam-

keit ein Käufer eines Kunstwerkes walten lassen muss. So hält das Bundesgericht in

BGE 139 III 305 ff., 308 f. E. 3.2.2, Folgendes fest:850

Der Grad der Aufmerksamkeit, der vom Erwerber verlangt werden darf, richtet sich nach den Umständen.

Was dies im Einzelfall bedeutet, ist weitgehend eine Ermessensfrage […] In die Abwägung einzubeziehen

ist insbesondere eine in der betreffenden Branche herrschende Verkehrsübung, wobei allenfalls übliche

Nachlässigkeiten nicht zu einer Herabsetzung der Sorgfaltsanforderungen führen können […] Nach ständi-

ger Rechtsprechung des Bundesgerichts besteht keine allgemeine Erkundigungspflicht des Erwerbers nach

dem Vorliegen der Verfügungsmacht des Veräusserers; nur wenn konkrete Verdachtsgründe vorliegen,

müssen die näheren Umstände abgeklärt werden […] Höhere Anforderungen sind an jene Geschäftszweige

zu stellen, die dem Angebot von Waren zweifelhafter Herkunft und folglich mit Rechtsmängeln behafteter

Sachen in besonderem Masse ausgesetzt sind, wie es beim Handel mit Gebrauchtwaren aller Art der Fall ist

[…] Auch wenn damit keine generelle Erkundigungspflicht statuiert wird, ergibt sich in diesen Fällen eine

Abklärungs- bzw. Erkundigungspflicht hinsichtlich der Verfügungsberechtigung des Veräusserers nicht erst

bei konkretem Verdacht des Rechtsmangels, sondern bereits, wenn aufgrund der Umstände Anlass zu Miss-

trauen besteht […] Diese erhöhten Sorgfaltsanforderungen beschränken sich nicht auf den Händler im

kaufmännischen Verkehr; entscheidend ist vielmehr die Branchenvertrautheit des Erwerbers […].

Das Kunstmuseum wendet diese erhöhten Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kunstwerken an und

fühlt sich diesen verpflichtet.

____________________

848 Online unter (19.10.2018): http://icom.museum/fileadmin/user_upload/pdf/Codes/code_ethics2013_eng.pdf.

849 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210), online unter (19.10.2018):

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html.

850 Vgl. ausführlich auch Peter Mosimann, Provenienzforschung der Museen als Rechtserfordernis, in: Mosi-

mann/Schönenberger 2015, S. 103ff.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 148

d) Erklärung von Terezin

Der Erklärung der Washington Principles folgten zwei weitere Konferenzen in Vilnius (2000) und

Terezin (2009). Die Erklärung von Terezin bekräftigt die Washington Principles.851

In der Wortwahl

spricht sie weniger eindeutig von „Konfiskation“. Ziff. 2 der Erklärung lautet:

Noting the importance of restituting communal and individual immovable property that belonged to the vic-

tims of the Holocaust (Shoah) and other victims of Nazi persecution, the Participating States urge that every

effort be made to rectify the consequences of wrongful property seizures, such as confiscations, forced sales

and sales under duress of property, which were part of the persecution of these innocent people and groups,

the vast majority of whom died heirless.

Unter die „wrongful property seizures“ fallen gemäss dieser Bestimmung „confiscations, forced sales

and sales under duress of property“ bzw. in deutscher Übersetzung „Beschlagnahme, Zwangsverkauf

und Verkauf in einer Zwangslage“.852

Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Erklärung von Terezin haben sich die Schweizer Museen soweit

ersichtlich nicht geäussert.

Der Bund hat an beiden Folgekonferenzen zu Washington (Vilnius, Terezin) teilgenommen und die

Erklärungen mitverabschiedet.853

In Beantwortung der Interpellation Nr. 13.4027 von Josiane Aubert

vom 27. November 2013 äussert sich der Bundesrat wie folgt:

2009 hat die Schweiz mit 45 weiteren Staaten sodann die Terezin Declaration, welche die Washingtoner

Richtlinien bekräftigt, mitverabschiedet. Auf Bundesebene setzt die Schweiz die Washingtoner Richtlinien

um.

[…]

Die Washingtoner Richtlinien erfüllen für Private eine wichtige Signalfunktion für eine gerechte und faire

Lösungsfindung und gelten als internationale Best Practice. 854

Ähnlich hat sich der Bundesrat anlässlich weiterer Anfragen geäussert:855

Der Bundesrat spricht je-

weils bei der Erklärung von Terezin von einer „Bestätigung“ bzw. „Bekräftigung“ der Washington

Principles, referenziert in der Folge bei seinen materiellen Überlegungen aber ausschliesslich auf die

Washington Principles. Auf die inhaltlichen Differenzen wird nicht eingegangen.

e) Handreichung der deutschen Bundesregierung

Zur Umsetzung der Washington Principles haben die deutsche Bundesregierung, die deutschen Bun-

desländer und die kommunalen Spitzenverbände im Dezember 1999 eine Erklärung abgegeben, wel-

____________________

851 Online unter (19.10.2018): http://www.holocausteraassets.eu/program/conference-proceedings/declarations/.

852 Online unter (19.10.2018): http://www-temp.bak.admin.ch/kulturerbe/04402/04712/index.html?lang=de.

853 Vgl. den Bericht EDI/EDA über den Stand der Arbeiten des Bundes im Bereich der NS-Raubkunst im Zeitraum von

2011–2016 vom 19.10.2016, S. 1, online unter (19.10.2018): https://biblio.parlament.ch/e-docs/387980.pdf.

854 Online unter (19.10.2018) : https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20134027.

855 Fragestunde, Nr. 14.5664, Alec von Graffenried vom 8. Dezember 2014, online unter (19.10.2018):

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20145664; Motion Nr. 14.3480 von Mathias

Reynard vom 18.06.2014, online unter (19.10.2018): https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-

vista/geschaeft?AffairId=20143480.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 149

che ihrerseits durch die Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Län-

der und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt

entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Februar 2001, überarbeitet im Novem-

ber 2007; sog. Handreichung856

) konkretisiert worden ist. Neben den Washington Principles beruht die

Handreichung auf den Rückerstattungsregelungen der Alliierten.857

Bei den „Erläuterungen zur Orien-

tierungshilfe“ wird auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie die Rechtsprechung der Rücker-

stattungsgerichte referenziert. (vgl. Handreichung, S. 92 ff.)

Der Einbezug „verfolgungsbedingt“ ergibt sich bereits aus dem Titel der Handreichung. Für die Prü-

fung der Frage eines verfolgungsbedingten Verlustes gibt die Handreichung folgende Orientierungs-

hilfe (Handreichung, S. 29):

1. Wurde der Antragsteller bzw. sein Rechtsvorgänger in der Zeit vom 30.01.1933 bis zum 08.05.1945 aus

rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt?

2. Erfolgte im maßgeblichen Zeitraum ein Vermögensverlust durch Zwangsverkauf, Enteignung oder auf

sonstige Weise und wie ist die Beweislastverteilung hinsichtlich der Verfolgungsbedingtheit des Ver-

lustes?

3. Kann die Vermutungsregelung bei rechtsgeschäftlichen Verlusten durch den Nachweis widerlegt wer-

den,

- dass der Veräußerer einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat

und

- dass er über ihn frei verfügen konnte […]

Neben den materiellen Vorgaben aus praktischer Sicht insbesondere bedeutsam ist, dass es bei der

Anwendung der Handreichung zu einer Beweislastumkehr kommt. Für jüdische Geschädigte besteht

für den Zeitpunkt ab 30. Januar 1933 die Vermutung der Kollektivverfolgung (Handreichung, S. 92).

Bezüglich eines angemessenen Kaufpreises hält die Handreichung (S. 95) fest:

Für die Angemessenheit des Kaufpreises ist grundsätzlich der objektive Verkehrswert maßgeblich, den das

Objekt im Zeitpunkt des Verkaufs unter Nichtverfolgten gehabt hätte. Bei direkten Verkäufen von Kunst-

werken käme es darauf an, ob z.B. durch zeitnahe Versteigerungskataloge ein Marktpreis für ähnliche Wer-

ke des Künstlers ermittelbar ist. Für Kunstversteigerungen aufgrund privater Einlieferung muss es dem Er-

messen der betroffenen Einrichtung überlassen bleiben, den erzielten Versteigerungserlös stets als ange-

messenen 'Marktpreis' anzusehen oder zugunsten des Anspruchstellers ggf. im Einzelfall zu unterstellen,

dass zum Zeitpunkt des Vermögensverlustes wegen der zunehmenden Verfolgungsmaßnahmen und der

sich daran anschließenden Vielzahl der Verkäufe das Preisniveau generell ‚zu niedrig‘ war.

Die Handreichung ist mit Bezug auf die Schweiz erstmals für die Gurlitt-Sammlung, die dem Kunst-

museum Bern vermacht wurde, zur Anwendung gekommen. Die Handreichung – als Bestandteil deut-

scher Verwaltungspraxis – wurde im Vertrag zwischen dem Kunstmuseum Bern und der deutschen

Regierung für anwendbar erklärt. Weitere Schweizer Museen haben sich soweit ersichtlich nicht zur

Anwendbarkeit der Handreichung in der Schweiz geäussert.

____________________

856 Online unter (19.10.2018): http://www.lostart.de/Content/01_LostArt/DE/Downloads/Handreichung.pdf?__

blob=publicationFile&v=4.

857 Vgl. Sheila Heidt, Restitutionsbegehren bei NS-Raubkunst. Praxis Leitfaden, Berlin 2017, S. 28 ff.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 150

Im Zusammenhang mit der Interpellation Nr. 14.4157 von Raphaël Comte vom 11. Dezember 2014858

hat der Bundesrat festgehalten:

Die Vereinbarung [i.S. Gurlitt] bezieht sich explizit auf die Washingtoner Richtlinien. Sie sieht für deren

begriffliche Auslegung die "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenver-

bände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus

jüdischem Besitz" vor. Diese Erklärung bietet eine zusätzliche rechtliche Grundlage zu den Washingtoner

Richtlinien und wurde von der Bundesrepublik Deutschland in Anbetracht ihrer historischen Verbindungen

für ihr Hoheitsgebiet festgelegt.

Eine solche vertraglich vereinbarte Auslegung bindet ausschliesslich die Stiftung Kunstmuseum Bern, die

Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Bayern im Hinblick auf die Kunstwerke im Nachlass Gurlitt

und nicht Dritte, wie weitere Museen in der Schweiz oder den Bund.

Die Formulierung lässt nicht erkennen, ob der Bundesrat die Berücksichtigung der Handreichung für

weitere Fälle für wünschbar erachtet; der Wortlaut deutet eher auf eine gewisse Zurückhaltung hin.

3. Rechtsquellen für die Beurteilung des vorliegenden Falles

a) Anwendbare Quellen

Das Kunstmuseum Basel hat sich ausdrücklich zu den Washington Principles bekannt. Ebenso ist es

dem ICOM Code of Ethics for Museums verpflichtet und wendet bei Erwerbungen die Sorgfaltsstan-

dards des Schweizerischen Zivilgesetzbuches an. Diese Rechtsquellen finden ohne jede Einschränkung

Anwendung.

Weniger eindeutig erscheinen als Rechtsquellen die Erklärung von Terezin sowie die deutsche Hand-

reichung. Die Erklärung von Terezin hat die Eidgenossenschaft zwar unterzeichnet, doch werden vom

Bundesrat als Grundlage für Restitutionsfälle unvermindert die Washington Principles angeführt.

Die Kunstkommission bezweifelt, dass ein streng wörtliches Verständnis der Washington Principles

und damit eine strikte Handhabung nur in Fällen eigentlicher Konfiskationen durch die Nationalsozia-

listen sachgerecht ist. Die Washington Principles sind als flexibles Instrument auf eine Weiterentwick-

lung innerhalb der Staatengemeinschaft angelegt. Sie enthalten eine Dynamik, die in ihrer Anwendung

angemessen zu berücksichtigen ist. Dies ist auch im Bergier-Bericht aus dem Jahre 2001 angelegt.859

Diesem Verständnis entspricht die Erklärung von Terezin, die sich als Bestätigung der Washington

Principles versteht, gleichzeitig den engen Begriff der Konfiskation aber verlässt. Die Erklärung von

Terezin kann als eine Art „Auslegungsangebot“ für die Washington Principles verstanden werden.

Mehr Zurückhaltung erscheint mit Blick auf die deutsche Handreichung angezeigt. Diese beruht neben

der Berufung auf die Washington Principles auf der spezifischen Restitutionspraxis in Deutschland

bzw. den Rückerstattungsregelungen der Alliierten. Die Kunstkommission bezweifelt, dass eine undif-

ferenzierte Übernahme für die Schweiz angemessen ist. Die deutsche Handreichung kann aber punktu-

____________________

858 Online unter (19.10.2018): https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20144157.

859 Vgl. Francini/Heuss/Kreis 2001, S. 387.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 151

ell herangezogen werden, soweit sie in einer bestimmten Sachfrage einen Erkenntnisgewinn vermittelt,

der auch unter den Washington Principles und der Erklärung von Terezin angemessen erscheint.

Massgebender Ausgangspunkt jeder Beurteilung bleiben bei dieser Betrachtung die Washington Prin-

ciples. Die Washington Principles können und wollen nicht jedes Unrecht kompensieren. Ihr Kern

richtet sich gegen die Konfiskation von Kunstgegenständen durch die Nationalsozialisten. Eine Kon-

fiskation stellt grosses Unrecht dar, weil die Betroffenen eine Sache gegen ihren Willen und ohne Ent-

schädigung verlieren.

Der zentrale Unrechtsgehalt der Konfiskation muss für den Entscheid der Kunstkommission weglei-

tend sein. Für die Beurteilung des Einzelfalls können und sollen aber die Erklärung von Terezin sowie

punktuell die deutsche Handreichung mitberücksichtigt werden. Sie stellen nach Meinung der Kunst-

kommission eine wichtige, aber nicht in jedem Fall zwingende Konkretisierung der Washington Prin-

ciples dar.

b) Offenheit der Washington Principles bei Tatbestand, Rechtsfolge und Geltungsbereich

Die Washington Principles weisen hinsichtlich ihres Ergebnisses (juristisch gesprochen: hinsichtlich

ihrer Rechtsfolge) eine grosse Offenheit auf. Verlangt wird eine „gerechte und faire Lösung“. Weniger

klar ist, ob die gleiche Offenheit auch in Richtung der unter der Washington Principles zu beurteilen-

den Sachverhalte (bzw. juristisch: Tatbestände) gilt. Ähnliches gilt für die Frage des Geltungsberei-

ches.

Die Kunstkommission geht davon aus, dass die Washington Principles in alle Richtungen als flexible

Rechtsquelle erachtet werden sollten. Es bestehen also keine scharfen Ränder bei Konfiskation oder

verfolgungsbedingtem Verlust (Tatbestand); ebenso wenig erscheint es angezeigt, den Geltungsbe-

reich der Washington Principles in zeitlicher oder örtlicher Hinsicht zu begrenzen. Die Offenheit der

Rechtsfolge („gerechte und faire Lösung“) indiziert vielmehr eine Offenheit auch bei Geltungsbereich

und Rechtsfolge. Dies unterscheidet ein moralisches Urteil im Übrigen auch von einer streng rechtli-

chen Subsumption, bei der im Zweifel schärfere Konturen bei Tatbestand und Geltungsbereich ange-

zeigt sind.

Page 152: I. AUSGANGSLAGE 4 - Kunstmuseum Basel · 2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 6 II. VERFAHREN 1. Zuständigkeit a) Kunstkommission Gemäss § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 Gesetz über

2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 152

VI. WÜRDIGUNG

1. Grundfragen und Methodik

Die dargestellten Rechtsquellen operieren mit offenen Begriffen. Über die Art und Weise einer Kon-

kretisierung besteht kein Konsens. Auch in den einzelnen Entscheiden wird nur teilweise kenntlich

gemacht, welche Gesichtspunkte des Falles für den Entscheid der Kunstkommission tatsächlich aus-

schlaggebend waren. Es besteht also keine gefestigte Praxis, auf die sich die Kunstkommission in ihrer

Entscheidung abstützen könnte.

Der kasuistische Zugang unter den Washington Principles ist insofern nachvollziehbar, als jeder Fall

einzeln und im Lichte aller Umstände zu betrachten ist.860

Die Kunstkommission hält diesen Ansatz

für richtig. Eine Betrachtung des Einzelfalles entspricht auch den Vorgaben einer gerechten und fairen

Lösung am besten.

Diesem Grundgedanken folgen viele Entscheidungen in Anwendung der Washington Principles. Dar-

aus ergeben sich aber auch Herausforderungen und Schwierigkeiten. Für den vorliegenden Fall ist es

nicht einfach, aus den verschiedenen Einzelentscheiden ein Destillat gerechter Entscheidfindung zu

gewinnen. Aus Sicht der Kunstkommission wird zu Recht vorgebracht, dass es derzeit an einer eigent-

lichen „Grammatik der Gründe für gerechte und faire Lösungen“ fehle.861

Die Kunstkommission legt

deswegen ausführlich dar, welche Kriterien sie für wesentlich hält und wie sie diese im vorliegenden

Fall beurteilt und gewichtet.

Zu beachten ist auch, dass die Washington Principles in der Rechtsfolge sehr offen sind. „Gerechte

und faire Lösung“ eröffnet ein weites Feld möglicher Konsequenzen. Die Bejahung eines Falles unter

den Washington Principles bedeutet keine automatische Rückgabe der Werke. Im Gegensatz zu einem

Zivilgericht, das weitgehend binär über die Frage der Eigentümerstellung zu befinden hat, kann ein

Entscheid unter den Washington Principles von schwarz zu weiss alle Graustufen abbilden.

2. Umstände des Eigentumsübergangs als Hauptkriterium

In den Anwendungsbereich der Washington Principles fallen Kunstgegenstände „confiscated by the

Nazis“. Der Begriff der Konfiskation enthält zwei Unrechtselemente. Erstens erfolgt der Eigentums-

übergang gegen den Willen der Eigentümerin oder des Eigentümers. Zweitens erhält die Eigentümerin

oder der Eigentümer nicht den Gegenwert des Gegenstandes, der ihr oder ihm weggenommen wurde.

Es findet somit eine Vermögensschädigung statt.

Die beiden Elemente finden sich auch in weiteren Dokumenten, so namentlich in der Erklärung von

Terezin. Als Tatbestände werden dort „Beschlagnahme, Zwangsverkauf und Verkauf in einer Zwangs-

____________________

860 Vgl. den Leitfaden für Museen zur Durchführung von Provenienzrecherchen des BAK/EDI vom Juni 2016, S. 2, online

unter (18.06.2019): https://biblio.parlament.ch/e-docs/387980.pdf, S. 43.

861 Matthias Weller, Gedanken zur Reform der Limbach-Kommission, in: KUR. Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und

Kulturpolitik, Vol. 19/Nr. 5–6 (2017) S. 136 ff., 141.

Page 153: I. AUSGANGSLAGE 4 - Kunstmuseum Basel · 2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 6 II. VERFAHREN 1. Zuständigkeit a) Kunstkommission Gemäss § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 Gesetz über

2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 153

lage“ genannt. Die deutsche Handreichung definiert ihren Anwendungsbereich über den „verfolgungs-

bedingten Verlust“. „Verfolgungsbedingt“ steht im Gegensatz zu einer freiwilligen Entäusserung. Wie

bei einer Konfiskation konnte die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht frei darüber entscheiden, ob

sie oder er einen Kunstgegenstand verkauft oder in anderer Weise weggibt. Die Verfolgung muss des-

halb durch den Nationalsozialismus geprägt sein.

Im Begriff „Verlust“ kommt das zweite Element zum Ausdruck. „Verlust“ bedeutet, dass die oder der

Enteignete nicht „voll entschädigt wird“.862 Der frühere Eigentümer erhält keinen oder nicht den

vollen Gegenwert.863

Nicht entscheidend dürfte der Begriff „Fluchtgut“ sein, dessen Verwendung für eine jurististische Be-

urteilung fraglich erscheint.864

Entscheidend ist, ob ein Handwechsel zwischen 1933-1944 in seiner

Wirkung konfiskatorisch war oder nicht.865

Die Kunstkommission ist der Auffassung, dass die beiden Elemente Unfreiwilligkeit und Verlust für

die Beurteilung des vorliegenden Falles im Zentrum stehen müssen. Sie wird sich anschliessend auch

zu möglichen Hilfskriterien äussern (siehe Kap. VI. 4. Ausmass des Vermögensverlustes und Ver-

fügbarkeit des Gegenwerts).

3. Unfreiwilligkeit

a) Zeitpunkt des Verkaufsentscheides

Eine wesentliche Frage des vorliegenden Falles betrifft den Zeitpunkt des Verkaufsentscheides, den

Curt Glaser mit Bezug auf die vom Kunstmuseum Basel an der Auktion 180 vom 18./19. Mai 1933

erworbenen Werke getroffen hat. Schwierig sind dabei nicht nur die historischen Abklärungen, son-

dern auch die daraus zu ziehenden Schlüsse.

Zu fragen ist zunächst, was vorliegend als massgeblichen Zeitpunkt angesehen wird, im welchem eine

Verfolgungssituation gegeben sein muss. Die Kunstkommission geht davon aus, dass für eine Beurtei-

lung unter den Washington Principles und weiterer Rechtsgrundlagen nicht der Zeitpunkt des Verkau-

fes (Mai 1933), sondern der Zeitpunkt des Verkaufsentscheides massgebend sein muss. Dieses Ver-

ständnis ergibt sich aus dem Begriff „verfolgungsbedingt“ der deutschen Handreichung. „Verfol-

gungsbedingt“ setzt eine starke Kausalitätsbeziehung zwischen Verfolgung und Verkauf voraus; der

____________________

862 Vgl. in diesem Sinne Artikel 26 der Schweizerischen Bundesverfassung zur Eigentumsgarantie.

863 Vgl. in diesem Sinne den Bericht EDI/EDA über den Stand der Arbeiten des Bundes im Bereich der NS-Raubkunst im

Zeitraum von 2011–2016 vom 19. 10.2016, S. 24–25, online unter (18.06.2019): https://biblio.parlament.ch/e-

docs/387980.pdf.

864 Vgl. den Glossar NS-Raubkunst des BAK/EDI vom April 2018, S. 2–3, sowie den Leitfaden für Museen zur Durchfüh-

rung von Provenienzrecherchen des BAK/EDI vom Juni 2016, S. 2, online unter (18.06.2019): https://biblio.parlament.ch/e-

docs/387980.pdf, S. 51–52, 43 .

865 Vgl. den Glossar NS-Raubkunst des BAK/EDI vom April 2018, S. 2–3, sowie den Leitfaden für Museen zur Durchfüh-

rung von Provenienzrecherchen des BAK/EDI vom Juni 2016, S. 2, online unter (18.06.2019): https://biblio.parlament.ch/e-

docs/387980.pdf, S. 51–52, 43.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 154

Verkauf ist eine Folge des äusseren Druckes, deswegen ist er „bedingt“ im Sinne der Terminologie der

deutschen Handreichung. Somit ist in erster Linie für eine Beurteilung nicht der Zeitpunkt des Verkau-

fes – Mai 1933, als Curt Glaser bereits seine Stelle verloren hatte – sondern der Zeitpunkt des Ver-

kaufsentscheides massgebend.

Diesen Zeitpunkt zu eruieren, hat sich als schwierig erwiesen. Die Kunstkommission ist der Auffas-

sung, dass der Verkauf sorgfältig vorbereitet wurde. Curt Glaser hat seine Möbel, die Bibliothek und

die Kunstsammlung auf zwei Auktionen in unterschiedlichen Auktionshäusern verteilt. Der Katalog

der Auktion 180 vom 18./19. Mai 1933 ist detailliert, obwohl einige Los-Nummern fehlen und zum

Teil Werke in Konvoluten zusammengefasst sind. Die Vorbereitung solch umfangreicher Auktionen

kann durchaus mehrere Monate in Anspruch genommen haben. Zeit wird nicht nur für die Auswahl,

sondern auch für den Druck und Versand des Katalogs benötigt. Allerdings ist denkbar, dass die Auk-

tionen schneller als üblich vorbereitet wurden, doch allein auf Grund des Umfangs der Verkäufe

scheint es wenig plausibel, dass die Entscheidung erst im April gefallen ist. Unterlagen des Auktions-

hauses sind nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr greifbar.

Würde man einen Verkaufsentscheid vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten annehmen, er-

schiene fraglich, ob die Washington Principles und weitere Rechtsquellen überhaupt Anwendung fin-

den. Juristisch gesprochen stellt sich die Frage des zeitlichen Geltungsbereiches. Die Kunstkommissi-

on ist aber der Auffassung, dass die Washington Principles keine solchen „scharfen Ränder“ aufwei-

sen (siehe Kap. V. 3. b. Offenheit der Washingtoner Principles bei Tatbestand Rechtsfolge und

Geltungsbereich). Eine formale Betrachtungsweise erscheint nicht angezeigt. Damit kann auch die

Frage offengelassen werden, ob Curt Glaser bereits vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten

als verfolgt zu gelten hat bzw. sich schon zu diesem Zeitpunkt in einer Zwangslage befand. Die

Kunstkommission kommt damit zum Zwischenergebnis, dass der vorliegende Fall unter den Washing-

ton Principles zu prüfen ist, ungeachtet des genauen Zeitpunktes des Verkaufsentscheides von Curt

Glaser.

b) Motive des Verkaufes

Curt Glaser hat den Verkauf seiner Kunstsammlung insbesondere in Schreiben gegenüber Edvard

Munch zur Sprache gebracht. Die entsprechenden Passagen erscheinen aus Sicht der Kunstkommissi-

on nicht eindeutig. Sie können sich sowohl auf die persönliche Lebenssituation (Tod der Ehefrau) als

auch die politische Situation in Deutschland beziehen. Es können auch beide Motive zutreffen. Im

Report des Spoliation Advisory Panel des Vereinigten Königreichs wird von „gemischten Motiven“

gesprochen.866

Klar ist für die Kunstkommission, dass Curt Glaser als ein Opfer des Nationalsozialismus zu betrach-

ten ist. Er hatte im Zeitpunkt der Machtergreifung der Nationalsozialisten eine exponierte Stellung

inne und war Ziel des Unrechtsregimes. Es ist nicht belegt, dass Curt Glaser im Zeitpunkt der Emigra-____________________

866 Vgl. Report Courtauld Institute of Art 2009, S. 6, Ziff. 34.

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2018-11-21 Glaser Entscheid_Gesamtdokument 155

tion schon persönlich an Leiben und Leben bedroht war. Dies spielt aus Sicht der Kunstkommission

aber keine Rolle, da sein Entscheid zur Emigration aufgrund objektiver Umstände zweifellos gerecht-

fertigt war. Er hat die Zeichen der Zeit früher erkannt als andere.

Aufgrund der eindeutigen Verfolgungssituation spielt es für die Kunstkommission keine Rolle, ob der

Entscheid zum Verkauf allenfalls noch auf weiteren Motiven beruht. Dabei verkennt die Kunstkom-

mission nicht, dass die Äusserungen von Curt Glaser, namentlich in Briefen gegenüber Edvard

Munch, in der Tat etwas zweideutig erscheinen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der

Tod der ersten Ehefrau, mit der er seine Sammlung gemeinsam aufgebaut hat, sowie die Verheiratung

mit seiner zweiten Frau eine Rolle gespielt haben, insbesondere wenn man bedenkt, dass er seine gros-

se Wohnung aufgeben musste. Letztlich bilden diese Möglichkeiten aber keine tragfähige Grundlage,

um den Verkauf von Hausrat und Sammlung von Curt Glaser zu erklären. Sie dürfen den Erben nicht

entgegengehalten werden. Dafür spricht auch die sinngemässe Anwendung von Art. 4 der Washington

Principles, wonach „unavoidable gaps or ambiguities in the provenance“ nicht zu Lasten der Betroffe-

nen ausgelegt werden sollten. Für die Kunstkommission steht deshalb die Verfolgung im Vordergrund.

Sie ist der Grund, weshalb Curt Glaser emigrierte und zuvor am 18./19. Mai 1933 einen erheblichen

Teil seiner Kunstsammlung versteigerte, von denen das Kunstmuseum Basel 200 Zeichnungen und

Druckgrafiken erworben hat.867

c) Ausfuhr als Alternative?

Unbestritten ist, dass Curt Glaser nach der vorläufigen Niederlassung im Tessin 1933 erhebliches Um-

zugsgut in die Schweiz überführt hat (siehe Kap. III. 3. e. Zeitpunkt des Verkaufsentscheids) und

auch in späteren Jahren noch mehrere Gemälde von Edvard Munch in die Schweiz holen konnte.868

Curt Glaser musste 1933 keine Reichsfluchtsteuer bezahlen. 1933 konnten mobile Gebrauchsgüter

noch relativ frei ins Ausland transferiert werden. Schliesslich wirkte sich Curt Glasers Entlassung

nicht auf die Höhe seiner Beamtenbezüge aus, diese stehen ihm für drei Monate (Oktober bis Dezem-

ber 1933) weiterhin zu.869

Jedoch wurden Curt Glaser „auf Grund der Einbehaltungsverordnung vom

8. Juni 1932 (GS.S.199) für die Zeit vom 1. Juli 1932 bis einschliesslich 31. Dezember 1933 = 5 v. H.

seiner Dienstbezüge, insgesamt 1‘029.21 RM, einbehalten“.870 Ab Januar 1934 erhielt er vorläufig

drei Viertel des Ruhegehalts (siehe Kap. III. 4. a. Finanzielle Lage).

____________________

867 Den grössten Teil der Wohnungseinrichtung und der Bibliothek wurden in einer ersten Auktion versteigert: 9. Mai 1933,

Internationales Kunst- und Auktionshaus, Berlin.

868 So z.B. Musik auf der Karl Johan Strasse, 1889, siehe online unter (13.11.2018): http://www.kunsthaus.ch/de/sammlung/

provenienzen/fallbeispiele/drei-verdachtsfaelle/musik-auf-der-karl-johan-strassevon-edvard-munch/ (siehe Kap. III. 5. b.

Bezug zur eigenen Sammlung). 869 Vgl. das Schreiben des Preussischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung an den Generaldirektor der

Staatlichen Museen in Berlin vom 23.12.1933, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 1.

870 Schreiben des stellvertretenden Generaldirektors der Staatlichen Museen an die Preussische Bau- und Finanzdirektion

vom 5.01.1934, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 1RS sowie das Schreiben der Preussischen Bau- und Finanzdirekti-

on vom 19.01.1934, in: LAB, APr.Br. Rep. 042 Nr. 9773, Bl. 2.

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Damit verfügte Curt Glaser im Zeitpunkt seiner Emigration über eine vergleichsweise grosse Freiheit,

gewisse Kunstwerke zu verkaufen und andere zu behalten. Er konnte also den Umfang bis zu einem

gewissen Grade selbst bestimmen und Kunstgegenstände auswählen, die er nicht verkaufen wollte. In

welchem Umfang Curt Glaser davon Gebrauch gemacht bzw. wie viele Kunstwerke er in die Schweiz

mitgenommen hat, lässt sich nicht zweifelsfrei klären. Bekannt sind 14 grosse Kisten mit Umzugsgut,

die „Kunstgegenstände, Silber, kostbares Porzellan, Teppiche und Werte aller Art“871

enthielten. Eine

gewisse Anzahl Zeichnungen Alter Meister, die er Maria Glaser-Ash vererbte, konnte er offenbar bis

zur Emigration in die USA behalten (siehe Kap. III. 5. b. Beziehung zur eigenen Kunstsammlung).

Die Kunstkommission stellt damit eine Zwangslage nicht grundsätzlich in Frage. Das Ausmass des

Zwanges, d.h. als Gegenstück das Mass an Unfreiwilligkeit, ist im Fall von Curt Glaser aber geringer

als in anderen Fällen, nicht zuletzt wegen der Weitsicht von Curt Glaser. Auf diesen letzten Gesichts-

punkt ist bei der Behandlung des Kaufpreises zurückzukommen.

4. Ausmass des Vermögensverlustes und Verfügbarkeit des Gegenwerts

a) Angemessenheit des Kaufpreises im Lichte der Marktsituation

Als angemessener Kaufpreis „gilt der objektive Verkehrswert zum Zeitpunkt des Verkaufs“.872

Mass-

gebend soll der Preis sein, „den jeder beliebige Käufer oder Verkäufer ohne Rücksicht auf die persön-

lichen Verhältnisse gezahlt hätte“.873

Entscheidend ist die Marktlage unter Nichtverfolgten (vgl. Hand-

reichung, S. 95).

Die Kunstkommission geht davon aus, dass Curt Glaser den Verkauf seiner Werke umsichtig vorberei-

tet hat. Dafür sprechen sein professioneller Bezug zum Kunstmarkt sowie die Wahl einer Auktion, die

immer den zu diesem Zeitpunkt bestmöglichen Preis definiert. Curt Glasers Sammlung war nicht sta-

tisch, er hat auch vor 1933 immer wieder Werke verkauft und neu dazu erworben, allerdings nicht im

Umfang der Veräusserungen im Jahre 1933, zudem war er aus beruflichen Gründen ein Kenner des

aktuellen Marktes.

Im Gesamten erzielte die Auktion nicht die von Curt Glaser erhofften Preise, was angesichts der gene-

rell schlechten Marktsituation nicht überrascht. Die Summe der Auktionserlöse für das Konvolut an

Grafiken von Edvard Munch lag bei ca. 90% der Schätzpreise. Für das Konvolut von 200 Grafiken

diverser Künstler, das vom Kunstmuseum Basel erworben wurde, lagen die bezahlten Preise ca. 10%

unter dem Schätzpreis. Für die beiden prominenten Munch-Lithographien allerdings bezahlte das

Kunstmuseum deutlich mehr als die Schätzpreise, nämlich für die Madonna plus 29.1% und für das

Selbstbildnis plus 8.3% (siehe Kap. III. 3. a. Auktion Nr. 180 bei Max Perl).

____________________

871 Maria Glaser-Ash, Eidesstattliche Versicherung vom 22.12.1962, in: LAB, Entschädigungsakte Dr. Curt Glaser, Reg.Nr.

52785.

872 Heidt 2017, S. 168.

873 Heidt 2017, S. 168 mit Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 24.11.1949.

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Ob allerdings die Verkäufe einen eigentlichen „Marktpreis“ erzielt haben, lässt sich nur schwer eruie-

ren. Eine (definitive) Aussage, inwiefern die vergleichsweise niedrigen Preise im Mai 1933 als Folge

der nationalsozialistischen Verfolgung zu erklären sind oder Folgen der Weltwirtschaftskrise waren,

ist auch auf der Grundlage der Forschungsliteratur nicht zu treffen. Trotzdem war das Ergebnis der

Auktion 180 bei Max Perl für Curt Glaser sicher enttäuschend. „Bestmöglich“ – unter den gegebenen

Umständen – kann nicht mit „gut“ gleichgesetzt werden.

b) Angemessenheit des Kaufpreises in der Einschätzung des Kunstmuseums Basel

Aus den Protokollen der Kunstkommission ergibt sich, dass das Kunstmuseum die bezahlten Preise als

„billig“ bzw. „günstig“ erachtete.874

Diese Äusserungen sollten aus Sicht der Kunstkommission heute

aber nicht überbewertet werden. Museen sind immer bestrebt, nur dann zu kaufen, wenn die Preise

„niedrig“ bzw. „günstig“ sind, damit mit den begrenzten – hier öffentlichen – Mitteln möglichst viel

gekauft werden kann. Eine solche Strategie mag man kritisieren, aber sie entspricht ohne Zweifel der

damaligen und heutigen Praxis aller grösseren Häuser. Keine Direktorin und kein Direktor empfiehlt

dem zuständigen Gremium den Ankauf eines Werkes, dessen Preis nicht mindestens als „annehmbar“

bezeichnet werden kann. Die Ankäufe der Werke von Curt Glaser stellen in diesem Licht keinen Son-

derfall dar. Aus dem entsprechenden Protokollvermerk der Kunstkommission lässt sich daher nicht

schliessen, dass der damalige Direktor Otto Fischer und die Kunstkommission der Auffassung waren,

die Werke zu „Schleuderpreisen“ erwerben zu können.875

c) Angemessenheit des Kaufpreises in den Entschädigungsverfahren 1963

Auf der Grundlage eines Vergleichs mit dem Entschädigungsamt Berlin wird der Witwe Maria Glaser-

Ash 1963 im Hinblick auf „die besonders wertvollen Veräusserungsgegenstände“ in den beiden Auk-

tionen von 1933 auf der Grundlage § 56 des Bundesentschädigungsgesetzes eine Kapitalentschädigung

für den „Verschleuderungsschaden“ (5‘000 DM) zugesprochen. Die gesamte Entschädigungssumme,

die sich auf 7 100.- DM beläuft, umfasst ebenfalls die Zahlung einer Reichsfluchtsteuer (1‘800 DM),

die von Curt Glaser ab dem 1. November 1936 eingefordert wurde, sowie Auswanderungskosten (Rei-

se- und Transportkosten; 300 DM).876

Die Abklärungen erscheinen aber weniger ausführlich als die

Untersuchungen des Kunstmuseums Basel. Zudem bezog sich der Begriff der „Verschleuderung“

mehr auf den Hausrat und die Bibliothek bzw. Grafik als die Gemälde, so dass das Entschädigungsver-

fahren nicht schlüssig erscheint. Die im Jahre 1963 ausbezahlte Entschädigung steht aber den Ansprü-

chen der Erben von Curt Glaser auch nicht prinzipiell entgegen.

____________________

874 Protokoll Kunstkommission vom 8.06.1933, Kunstmuseum Basel, Archiv, B1_12_Protokolle_1932_11-1934_04_S. 58–

59.

875 Ebd.

876 Die Anspruchsteller haben am 21. Februar 1963 vorgeschlagen, den „Anspruch wegen Schadens an Eigentum und Ver-

mögen durch Vergleich zu erledigen, und zwar: (1) Reichsfluchtsteuer DM 1.800,--; (2) Auswanderungskosten DM 1.000,--;

(3) Verschleuderungsschaden DM 10‘000,--“ (siehe Kap. III. 3. b. Angemessenheit des Kaufpreises).

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d) Heutiger Wert

Die Kunstkommission geht davon aus, dass die heutigen Werte der Kunstwerke unter den Washington

Principles zwar für die Frage der Höhe einer allfälligen Entschädigung von Bedeutung sein könnten,

dass sie aber auf die Frage der Restitution der Kunstwerke sowie die Frage, ob überhaupt eine gerechte

und faire Lösung zu finden ist, kaum von Bedeutung sein können.

e) Verfügbarkeit des Kaufpreises

Die Kunstkommission geht davon aus, dass Curt Glaser den Gegenwert aus der Auktion 180 vom

18./19. Mai 1933 erhalten hat. Gegenteiliges ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich, war nicht Gegen-

stand der Entschädigungsanträge von Maria Glaser-Ash und wird auch heute von den Erben nicht

geltend gemacht. Eine Reichsfluchtsteuer wurde in der Folge der Verkäufe bei der Ausreise von Curt

Glaser 1933 nicht erhoben.

5. Hilfskriterien

a) Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit des Rechtsgeschäfts

Die Beurteilung des vorliegenden Falles erfolgt in erster Linie unter Berücksichtigung der Washington

Principles und nachfolgender Quellen. Die Kunstkommission nimmt zur Kenntnis, dass das Eigentum

an den Zeichnungen und Druckgrafiken soweit ersichtlich nicht in Frage gestellt wird bzw. bereits in

den Abklärungen aus dem Jahre 2008 als kaum anfechtbar erachtet worden ist.

Für die Beurteilung unter den Washington Principles ist die Rechtslage nicht entscheidend. Als Aus-

druck geltender Moralvorstellungen erscheint sie jedoch tauglich. Sie spricht gegen eine Rückgabe der

Werke oder eine Entschädigung der Erben, darf aber im Lichte der Grundidee der Washington Princip-

les nicht überbewertet werden.

b) Wissen des Kunstmuseums Basel beim Ankauf

Das Kunstmuseum Basel hat im Jahre 1933 gewusst, dass es sich bei der Auktion 180 bei Max Perl

am 18./19. Mai 1933 um Kunstgegenstände von Curt Glaser gehandelt hat. Die politische Lage in

Deutschland darf in Basel als bekannt vorausgesetzt werden.

Das Wissen des Kunstmuseums im Jahre 1933 erscheint für eine Beurteilung unter den Washington

Principles als taugliches Hilfskriterium. Einerseits ergeben sich daraus Hinweise für die Angemessen-

heit des Kaufpreises (siehe Kap. VI. 4. a./b. Ausmass des Vermögensverlustes und Verfügbarkeit

des Gegenwerts). Andererseits wäre ein Unrechtsbewusstsein des Kunstmuseums im Jahre 1933 ein

Hinweis darauf, dass schon der damalige Eigentumsübergang unter Zeitgenossen als kritisch erachtet

wurde.

Die vorliegenden Unterlagen zeigen, dass die Ankäufe als „billig“ erachtet wurde – nicht hingegen als

„Schleuderpreise“, die man möglicherweise als problematisch angesehen hätte. Die damalige Beurtei-

lung durch Kunstmuseum und Kunstkommission erscheint im diesem Lichte nicht als unmoralisch.

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Die Erben können nach Ansicht der Kunstkommission ihren Anspruch nicht aus dem damaligen Wis-

sen des Kunstmuseums ableiten. Allerdings kann auch das Kunstmuseum aus den Protokollen nichts

zu seinen Gunsten ableiten. Es kann nicht vorbringen, man hätte über die Herkunft der Zeichnungen

und Druckgrafiken nichts gewusst. Ebenso darf das Wissen um die Verhältnisse in Deutschland bei

einer Institution wie der Kunstkommission vorausgesetzt werden.

c) Verhalten der Parteien nach dem Eigentumsübergang

Curt Glaser hat sich während seines Aufenthaltes in der Schweiz soweit ersichtlich nicht kritisch ge-

genüber dem Kunstmuseum als Ankäufer eines Teils seiner Kunstsammlung geäussert. Sein Verhält-

nis zum Kunstmuseum erscheint in keiner Weise getrübt. Umgekehrt hat das Kunstmuseum Basel

nach dem Krieg für Frau Maria Glaser-Ash ohne Gegenleistung Bilder aufbewahrt.

Allerdings ist die Kunstkommission ohnehin der Ansicht, dass das Verhalten der Parteien nach dem

Eigentumsübergang – wenn überhaupt – nur geringfügig berücksichtigt werden kann. Zwar sieht die

Rechtsordnung regelmässig bei Wegfall einer bestimmten Zwangslage Fristen vor, innert derer der

Betroffene die Rechtmässigkeit des Eigentumsübergangs in Frage stellen muss (vgl. Art. 21 und

Art. 31 OR). Dies hat Curt Glaser während seines Aufenthalts in der Schweiz nicht getan. Für eine

Beurteilung unter den Washington Principles, die schwergewichtig den heutigen Moralvorstellungen

folgen, erscheint dieser Punkt aber nur von untergeordneter Bedeutung.

d) Persönliche Verhältnisse der oder des Betroffenen

Die Kunstkommission hat sich die Frage gestellt, ob die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnis-

se eines Betroffenen für eine Beurteilung unter den Washington Principles von Bedeutung sind oder

nicht. Zu überlegen ist, ob ein Anspruch desto grosszügiger zu beurteilen ist, je schlimmer sich die

nationalsozialistische Verfolgung auf den Betroffenen und allenfalls auf seine Familie ausgewirkt hat.

Aus Sicht der Kunstkommission kann dieser Gesichtspunkt allenfalls in Einzelfällen von Bedeutung

sein, vorliegend aber nicht. Ein beruflicher Erfolg könnte einem Geschädigten kaum entgegengehalten

werden. Umgekehrt erscheint jede Vertreibung aus dem Heimatland entwürdigend. Curt Glaser konnte

nach seiner Emigration in die Schweiz und später in die USA nicht mehr beruflich Fuss fassen.

e) Nähe der Erben

Unter einer rein rechtlichen Betrachtung spielt die Nähe der Erben zum Erblasser keine Rolle. Es fragt

sich allerdings, ob diese Betrachtung auch bei der Anwendung der Washington Principles zutreffend

ist. Zu fragen ist mit anderen Worten, ob es vorliegend eine Rolle spielt, dass die Erben keine direkten

Nachkommen und keine Blutsverwandten von Curt Glaser sind.

Aus Sicht der Kunstkommission ist die Frage ohne Bedeutung für die Beantwortung der vorliegenden

Fragestellung. Es mag sein, dass in Einzelfällen eine direkte Erfahrung von Blutsverwandten mit den

Kunstgegenständen der oder des Betroffenen eine besondere Beachtung verdient; die verhältnismässig

ferne Verwandtschaft zu Curt Glaser darf den Erben aber nicht zum Nachteil gereichen. Diese Ein-

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schätzung wird auch durch die Überlegung gestützt, dass ansonsten der Zeitablauf sich zu Ungunsten

der Erben auswirken würde (weil die Entfernung zum Erblasser über die Zeit zunimmt). Dies ist nicht

im Sinne der Washington Principles.

f) Beurteilung der Angelegenheit durch andere Institutionen

Die Kunstkommission nimmt die unterschiedlichen Beurteilungen durch andere Institutionen zur

Kenntnis (siehe Kap. IV. Entscheidungen anderer Institutionen). Im Fall von Curt Glaser haben

deutsche, niederländische und englische Institutionen in vergleichbaren Fällen unterschiedlich ent-

schieden. Für eine Rückgabe oder eine Entschädigung haben sich vor allem deutsche Institutionen

ausgesprochen, ebenso die niederländische Restitutionskommission. Anders entschieden haben der UK

Spoliation Advisory Panel sowie der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt im Jahre 2008. Das Mu-

seum of Fine Arts, Boston, USA, verweist auf der Homepage zu einem Gemälde, das aus der Glaser

Auktion vom 9. Mai 1933 im Internationalen Kunst- und Auktionshaus in Berlin stammt, darauf hin,

dass die Erben von Curt Glaser die Restitution von Werken gefordert haben, die in den Mai-Auktionen

von 1933 versteigert worden sind. Das Museum verweist explizit auf die Entscheidung des UK Spolia-

tion Advisory Panel.877

Die Kunstkommission nimmt zur Kenntnis, dass in jüngerer Vergangenheit Museen in Deutschland

Restitutionen vorgenommen haben (siehe Kap. IV. Entscheidungen anderer Institutionen). Diese

Entscheide werden etwas durch die Tatsache relativiert, dass sich mindestens in den offiziellen Ver-

lautbarungen nur kurze Begründungen finden. Daraus wird nicht klar, in welchem Umfang sich die

Museen auch mit den Umständen auseinandergesetzt haben, die gegen eine Restitution sprechen. Es

wird auch nicht deutlich, ob die Museen die geltend gemachten Ansprüche vollständig oder nur teil-

weise erfüllt haben. Dies liegt in der Natur der entsprechenden Verhandlungen, erschwert aber eine

Wertung für den vorliegenden Fall.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Erben nicht offengelegt haben, welche Häuser neben den ge-

nannten Ansprüchen der Erben von Curt Glaser vollständig zurückgewiesen haben bzw. wo derzeit

noch Verhandlungen geführt werden. Dazu sind die Erben natürlich nicht verpflichtet. Die bestehen-

den Präjudizien sind aber auch unter diesem Gesichtspunkt zu relativieren, dass der Kunstkommission

nicht alle Fälle bekannt sind. Eine eindeutige, klare Haltung anderer Institutionen („Praxis“) liegt in

diesem Sinne nicht vor.

____________________

877 Online unter (13.11.2018): https://www.mfa.org/collections/object/actaeon-watching-diana-and-her-nymphs-bathing-

33583: „The heirs of Curt Glaser have sought restitution of the works of art auctioned in May, 1933, alleging that the sales

were due to Nazi persecution and therefore forced. In 2009, the United Kingdom's Spoliation Advisory Panel issued a report

regarding eight drawings that were auctioned in May, 1933. The Advisory Panel found that Glaser's decision to sell the bulk

of his collection was due to a number of factors and that the prices attained at auction were fair. The panel concluded that the

claim was not sufficiently strong to recommend restitution of the drawings.”

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6. Zusammenfassung und Gesamtbewertung

a) Curt Glaser als Opfer des Nationalsozialismus

Curt Glaser ist ein Opfer des Nationalsozialismus. Er hatte im Zeitpunkt der Machtergreifung der Na-

tionalsozialisten eine exponierte Stellung inne und war Ziel des Unrechtsregimes. Es ist nicht belegt,

dass Curt Glaser zum Zeitpunkt der Emigration schon persönlich an Leiben und Leben bedroht war.

Dies spielt aus Sicht der Kunstkommission aber keine Rolle, da sein Entscheid zur Emigration auf-

grund objektiver Umstände zweifellos gerechtfertigt war.

Für die Kunstkommission spielt auch der genaue Zeitpunkt der Entscheidung zum Verkauf keine Rol-

le. Dass Curt Glaser die Zeichen der Zeit früher erkannt hat als andere, kann ihm nicht zum Nachteil

gereichen. Seine Weitsicht darf nicht gegen ihn verwendet werden. Dementsprechend kann die Frage

offengelassen werden. Nach Einschätzung der Kunstkommission wird sich der genaue Zeitpunkt zum

Verkaufsentscheid, vorbehältlich dem Auftauchen neuer Dokumente, auch nicht mehr klären lassen.

Unwesentlich erscheint schliesslich, ob für Curt Glaser neben der Verfolgung auch andere Motive für

den Verkauf eine Rolle gespielt haben. Seine Äusserungen, namentlich in Briefen gegenüber Edvard

Munch, erscheinen in der Tat etwas zweideutig. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Tod

der ersten Ehefrau, mit der er massgeblich seine Sammlung aufgebaut hat, sowie die Verheiratung mit

seiner zweiten Frau, eine Rolle gespielt haben, insbesondere, wenn man bedenkt, dass er seine Woh-

nung aufgeben musste. Letztlich bilden diese Möglichkeiten aber keine tragfähige Grundlage, um die

Emigration von Curt Glaser zu erklären. Sie dürfen den Erben nicht entgegengehalten werden. Dafür

spricht auch die sinngemässe Anwendung von Art. 4 der Washington Principles, wonach „unavoidable

gaps or ambiguities in the provenance“ nicht zu Lasten der Betroffenen ausgelegt werden sollten. Für

die Kunstkommission steht deshalb die Verfolgung im Vordergrund. Sie ist der Grund, weshalb Curt

Glaser emigrierte und am 18./19. Mai 1933 einen erheblichen Teil seiner Kunstwerke versteigerte, von

denen das Kunstmuseum Basel 200 Zeichnungen und Druckgrafiken erworben hat.

Der Fall von Curt Glaser kann und soll dementsprechend unter den Washington Principles beurteilt

werden.

b) Frage der Restitution

Die Washington Principles fordern eine gerechte und faire Lösung. Diese kann von der Rückgabe der

Kunstgegenstände bis zur blossen Anerkennung der Verfolgung geschehen. Die gerechte und faire

Lösung kann materiell und immateriell sein.

Die Restitution eines Kunstwerks stellt die vorbehaltlose Anerkennung eines Anspruches unter den

Washington Principles dar. Der Erwerb stellt in diesem Fall wesentliches Unrecht dar, das nur mit der

Rückgabe des Werkes entschädigt werden kann. Aus Sicht der Kunstkommission wäre die Restitution

der Bilder vorliegend keine gerechte und faire Lösung, wie sogleich zu begründen ist. Dabei sind so-

wohl Fragen des Eigentumsübergangs als auch weitere Begleitumstände zu berücksichtigen.

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Zu den Umständen der Auktion: Curt Glaser verfügte im Zeitpunkt seiner Emigration über eine ver-

gleichsweise grosse Freiheit, gewisse Kunstwerke zu verkaufen und andere zu behalten. Wie viele

Kunstwerke Curt Glaser in die Schweiz mitgenommen hat, lässt sich nicht zweifelsfrei klären. Über-

liefert sind 14 grosse Kisten mit Umzugsgut. Curt Glaser unterlag zum Zeitpunkt der Auktion auch

nicht der Reichsfluchtsteuer und bezog bis Ende 1933 das Gehalt, das er vor der Entlassung erhalten

hatte. Damit wird in keiner Weise seine Verfolgung relativiert, aber der Zwang zur unvorteilhaften

Verschleuderung ist bei Curt Glaser zweifellos geringer als in anderen Fällen, nicht zuletzt wegen der

Weitsicht von Curt Glaser.

Die Kunstkommission ist auch der Auffassung, dass der Verkauf der Werke im Mai 1933 unter den

gegebenen Umständen nahezu bestmöglich erfolgt ist. Curt Glaser war ein Experte seiner Kunstsamm-

lung und dem restlichen Besitz. Er verteilte seine Verkäufe auf zwei Auktionen in zwei Auktionshäu-

sern, wählte das, was er zurückbehalten wollte, gezielt aus. Der Katalog zur Auktion ist insgesamt

sorgfältig erstellt, auch wenn sich in Form von Lücken bei den Losen gewisse Fehler eingeschlichen

haben und Grafiken in Konvolute subsumiert wurden. Dass er als bester Kenner der eigenen Samm-

lung und auch professioneller Beobachter des Marktes die Preise am besten einschätzen konnte, zeigt

sich etwa darin, dass die 200 vom Kunstmuseum Basel ersteigerten Grafiken nur rund 10% vom

Schätzpreis abwichen (und das Kunstmuseum für die zwei wertvollsten Blätter deutlich mehr als den

Schätzpreis bezahlte). Eine (definitive) Aussage, inwiefern die vergleichsweise niedrigen Preise im

Mai 1933 als Folge der nationalsozialistischen Verfolgung zu erklären sind oder inwiefern Folgen der

Weltwirtschaftskrise Schuld daran waren – bzw. wie die beiden Faktoren zusammenspielten –, ist auch

auf der Grundlage der Forschungsliteratur nicht zu treffen. Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass

der Erlös der Auktion nicht Curt Glaser zur Verfügung gestanden hätte. Trotzdem war das Ergebnis

der Auktion für Curt Glaser sicher enttäuschend. „Bestmöglich“ – unter den gegebenen Umständen –

kann nicht mit „gut“ gleichgesetzt werden.

Gegen eine Restitution spricht auch die zivilrechtliche Ausgangslage. Diese darf unter den Washing-

ton Principles nicht entscheidend sein – es ist gerade die Grundidee der Washington Principles, einen

Beurteilungsmassstab zu schaffen, der von der Rechtsordnung unabhängig ist. Gleichwohl ist die

Rechtslage für eine gerechte und faire Lösung einzubeziehen, weil sie wie dargelegt ebenfalls Aus-

druck ethischer Entscheidungen ist. Das Eigentum des Kunstmuseums ist unbestritten; mindestens

haben die Erben keine rechtlichen Argumente vorgebracht und besteht auch sonst kein Anlass, von der

rechtlichen Einschätzung des Kantons aus dem Jahre 2008 abzuweichen.

Die Kunstkommission ist auch der Auffassung, dass das Kunstmuseum nicht unrecht gehandelt hat,

als es 1933 die Bilder von Curt Glaser erwarb. Der Erwerb war ohne Zweifel günstig – aber zu diesem

Zeitpunkt wären auch Werke von Nichtverfolgten zu günstigen Preisen verkauft worden. Dazu

kommt, dass das Museum generell bestrebt war, nur dann zu kaufen, wenn die Preise „niedrig“ bzw.

„günstig“ waren, damit mit den begrenzten Mitteln möglichst viel gekauft werden konnte. Eine solche

Strategie mag man kritisieren, aber sie entspricht ohne Zweifel der damaligen und heutigen Praxis

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aller grösseren Häuser. Keine Direktorin und kein Direktor empfiehlt dem zuständigen Gremium den

Ankauf eines Werkes, dessen Preis nicht mindestens als „annehmbar“ bezeichnet werden kann. Die

Ankäufe der Werke von Curt Glaser stellen in diesem Licht keinen Sonderfall dar. Aus dem entspre-

chenden Protokollvermerk der Kunstkommission lässt sich daher nicht schliessen, dass der damalige

Direktor Otto Fischer und die Kunstkommission der Auffassung waren, die Werke zu „Schleuderprei-

sen“ erwerben zu können.

Es ist sicher nicht entscheidend, aber doch bezeichnend, dass das Verhältnis von Curt Glaser nach dem

Ankauf der Werke durch das Kunstmuseum nicht getrübt war. Dem Museum wurden Werke aus der

Sammlung von Curt Glaser anvertraut, die das Museum für die Erben aufbewahrt und um deren Rück-

gabe es sich aktiv bemüht hat. Der Sachverhalt ist in diesem Punkt sicher bruchstückhaft, aber für den

Entscheid der Kunstkommission, wie gesagt, ohnehin nicht wesentlich. Schliesslich ist zu bedenken,

dass Curt Glaser ein Mann des Museums war. Durch den Verkauf im Jahre 1933 wurde seine Samm-

lung weitgehend zerschlagen. Das Kunstmuseum hat einen beträchtlichen Teil erworben und ist von

Gesetzes wegen zum Erhalt dieser Werke verpflichtet (§ 5 Museumsgesetz). Dies ist ebenfalls kein

entscheidender Punkt, spricht aber in der Tendenz gegen die Rückgabe von Werken.

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass aus Sicht der Kunstkommission eine Restitution

der Zeichnungen und Druckgrafiken keine angemessene Lösung unter den Washington Principles

darstellt. Sie wäre zu einseitig. Das Kunstmuseum Basel hat nicht unrecht gehandelt, als es die Werke

von Curt Glaser erworben hat. Aber es hat eine Verantwortung übernommen, der es sich heute stellen

muss.

c) Würdigung und Aufnahme von Verhandlungen

Das Kunstmuseum hat eine Verantwortung gegenüber den Erben von Curt Glaser. Der vorliegende

Entscheid ist ein Versuch, sich dieser Verantwortung zu stellen. Kunstmuseum und Kunstkommission

haben sich um eine möglichst vollständige Aufarbeitung des historischen Sachverhalts bemüht, welche

wissenschaftlichen Kriterien standhält. Dies ist Teil einer gerechten und fairen Lösung.

Curt Glaser war ein Mann der Kunst und des Museums. Das Kunstmuseum Basel beabsichtigt eine

Würdigung in Form einer Ausstellung mittlerer Grösse. Ziel der Ausstellung wäre eine historische

Aufarbeitung der Rolle von Curt Glaser als Sammler, Kunsthistoriker, Kunstkritiker und Museumslei-

ter ausgehend von den Beständen, die aus seiner Sammlung in jene des Kunstmuseums Basel gekom-

men sind. Der Fall ist institutionsgeschichtlich hochinteressant und programmatisch im Sinne der Prio-

risierung der Provenienzforschung im Kunstmuseum. Die Ausstellung soll, wenn immer möglich, in

Absprache mit den Erben von Curt Glaser erfolgen. Aus Sicht des Museums ist es diese Form der

Würdigung, die unter den Washington Principles der Person von Curt Glaser und dem vorliegenden

Fall in besonders angemessener Weise entspricht.

Es bleibt die Frage einer finanziellen Entschädigung. Eine finanzielle Entschädigung liegt wertungs-

mässig zwischen dem Befürworten und dem Ablehnen einer Restitution; sie ist eine „Graustufe“, die

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unter den Washington Principles möglich, allenfalls gefordert ist, um den gegenläufigen Interessen der

Beteiligten gerecht zu werden. Die Kunstkommission ist der Auffassung, dass sie und das Kunstmuse-

um sich ihrer Verantwortung auch in diesem Punkt stellen sollten. Curt Glaser ist ein Opfer des Natio-

nalsozialismus und ein Teil seiner Werke sind in den Besitz des Kantons gelangt. Dementsprechend

befürwortet die Kunstkommission die Aufnahme von Verhandlungen mit den Erben, um eine gerechte

und faire Lösung in finanzieller Hinsicht zu erzielen.

Sie ist der Auffassung, dass der Versuch unternommen werden sollte, zu einer finanziell allseits be-

friedigenden Lösung zu kommen. Solche Verhandlungen sind auch deswegen angezeigt, weil den

Erben Kosten für die Reise in die Schweiz entstanden, möglicherweise auch Anwaltskosten. Dies wird

im Rahmen der Verhandlungen zu berücksichtigen sein.878

____________________

878 Das Bundesgericht hat in einem Staatshaftungsfall den Anspruch eines jüdischen Flüchtlings, der 1942 an der Schweizer

Grenze zurückgewiesen wurde, zwar abgelehnt, aber im Rahmen der Parteientschädigung eine sehr grosszügige Lösung

getroffen (vgl. BGE 126 II 145 ff., 169 f. E. 5b/bb).

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VII. DISPOSITIV

1. Die Kunstkommission bekräftigt die Anwendbarkeit der Washington Principles für das

Kunstmuseum Basel. Für ihren Entscheid wird die Erklärung von Terezin mitberücksichtigt.

Die sog. Handreichung der deutschen Regierung wird punktuell beigezogen.

2. Die Kunstkommission anerkennt, dass Curt Glaser ein Opfer des Nationalsozialismus war.

Sein Fall ist unter den Washington Principles zu beurteilen.

3. Die Kunstkommission lehnt eine Restitution der Werke von Curt Glaser ab. Sie stellt beim

Regierungsrat keinen Antrag auf Rückgabe an die Erben.

4. Das Kunstmuseum Basel wird die Geschichte der Zeichnungen von Curt Glaser in angemes-

sener Form und nach Möglichkeit in Absprache mit den Erben von Curt Glaser würdigen.

5. Die Kunstkommission befürwortet Verhandlungen mit den Erben über eine finanzielle Ent-

schädigung.

6. Die Empfehlung (inkl. Begründung) der Kunstkommission wird veröffentlicht.

Zustellung an: - Erbenvertreter zuhanden der Erben von Curt Glaser

- Präsidialdepartement zuhanden des Regierungsrates

Basel, Datum 21. November 2018

Felix Uhlmann, Präsident Kunstkommission

Josef Helfenstein, Direktor Kunstmuseum Basel

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VIII. VERZEICHNIS DER ANHÄNGE

1. Liste der Ankäufe Kunstmuseum Basel in der Auktion 180 vom 18./19. Mai 1933 bei Max Perl

2. Transkription der Annotationen im Katalog der Auktion 180 vom 18./19. Mai 1933 bei Max Perl

3. Preisvergleiche: Moderne Grafik 1930–1938

4. Vergleichsfälle bezüglich Zeitpunkt des Verkaufsentscheids

IX. ZITIERTE LITERATUR

Achenbach 2003

Sigrid Achenbach, Edvard Munch. Die Graphik im Berliner Kupferstichkabinett, in: Ausst.-Kat.

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