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Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Ich möchte euch zu dem Vortrag zum Thema
„Vorbeugender Brandschutz“
begrüßen.
„Grüner Ordner“
Feuerwehrkommandanten
Fortbildung 2008
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Oberverwaltungsgerichtshof Münster,
10A 363/86 vom 11.12.1997
Es entspricht der Lebenserfahrung,
dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch
jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden
jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht,
sondern stellt für die Betroffenen
einen Glücksfall dar, mit dessen Ende
jederzeit gerechnet werden muss.
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Inhalt
Vorbeugender Brandschutz
• Zielsetzung
• Brandschäden und Ursachen
• Aufgaben des Feuerwehrkommandanten
• Gesetzliche Grundlagen
• Mitwirkung Bauverhandlungen und gewerberechtliche Verhandlungen
• Sachbearbeiter VB
„Grüner Ordner – VB“ als Hilfsmittel – Aktualisierung
• Änderungen der Bestimmungen für den Betrieblichen Brandschutz
• Mittel der Ersten und Erweiterten Löschhilfe
Überprüfung der Brandsicherheit von Bauwerken – FPB
Veranstaltungen – Aufgaben der Feuerwehr
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Vorbeugender Brandschutz
Brandrisiko senken
• 08.01.2008: Großbrand Gars am Kamp
• 10.01.2008: Großbrand Amstetten
• 11.01.2008: Großbrand Glanzstoff St. Pölten
Sicherheit gewährleisten
• Personen
• Sachen
Rasche und sichere Brandbekämpfung
BRANDSCHÄDEN
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
0 10 20 30 40 50
Landwirtschaft
Industrie
Gewerbe
Zivil
Sonstige
Brandfälle Schadenssumme
%
Brandschäden 2006
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Ursachen 2006
Unbekannte
43%
Behälterexplosion
2%
Sonstige
14%
Brandlegung
1%
Wärmeenergie
11%
Selbstentzündung
2%
Mech. Energie
2%
Elektr. Energie
11%
Offenes Licht u.
Feuer
14%
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Aufgaben des Feuerwehrkommandanten
im Vorbeugenden Brandschutz
Mitwirkung bei Bau- und gewerberechtlichen
Genehmigungsverhandlungen
Aufgaben nach NÖ Feuerwehrgesetz
Aufgaben nach NÖ Veranstaltungsgesetz
• Nach Auftrag der Genehmigungsbehörde
• Prüfung brandschutztechnisches Konzept
• Eignungsprüfung der Veranstaltungsbetriebsstätte
• DA 4.1.1
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Aufgaben nach NÖ Feuerwehrgesetz
§ 5 Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei
§ 7 Brandsicherheitswachen
§ 8 Ausschmückung von Räumen
§ 9 Verbrennen im Freien
§ 10 Lagerung brandgefährlicher Güter im Freien
§ 11 Lagerung brandgefährlicher Güter in Baulichkeiten
§ 12 Brandgefährliche Tätigkeiten
§ 19 Feuerpolizeiliche Beschau
§ 20 Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau
§ 23 Alarmeinrichtungen
§ 24 Mittel zur Brandbekämpfung
§ 25 Sicherungsmaßnahmen
§ 33 Hilfeleistungspflicht
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Mitwirkung bei Bau- und gewerberechtlichen
Verhandlungen
Baubehörde darf bei
nicht gewerblichen Betriebsanlagen
Hochhäusern
Bauwerken für größere
Menschenansammlungen
Die örtliche Feuerwehr hat keine Parteienstellung bei Bau-Gewerbeverhandlungen (ist NUR
Auskunftsperson bei Bestellung), das heißt für dich in der Verhandlung (Bau/Gewerbe)
musst du nicht gehört werden. Bei einer feuerpolizeilichen Beschau ist es anders.
NO BauV §21:
Beteiligte Behörden und Dienststellen sind zur Bauverhandlung zu laden.
Bei nicht gewerblichen Betriebsanlagen, Hochhäusern und Bauwerken für
größere Menschenansammlungen darf die Baubehörde der Verhandlung einen
Vertreter der Feuerwehr als Auskunftsperson beiziehen.
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Mitwirkung bei Bau- und gewerberechtlichen
Verhandlungen
Sicherung der ausreichenden L öschwasserversorgung
(TRVB F 137, ÖBFV VB-01)
Festlegung der Flächen für die Feuerwehr (TRVB F 134)
Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Erste und Erweiterte Löschhilfe
(TRVB F 124)
Errichtung von Steigleitungen und Wandhydranten (TRVB F 128)
Ausarbeitung des Alarmierungsplanes unter Mitwirkung des
Brandschutzbeauftragten
Alarmweiterleitung von Brandmelde- und Löschanlagen zur zuständigen
Alarmzentrale (TRVB S 114)
Einsetzung eines fachlich einschl ägig ausgebildeten Brandschutzbeauftragten und
Stellvertreters (TRVB O 117)
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Mitwirkung bei Bau- und gewerberechtlichen
Verhandlungen
Ausarbeitung und Erlassung einer Betriebsbrandschutzordnung
(§ 42 (1) NÖ FG, § 45 (2) AStV, TRVB O 119)
Erstellung eines Brandschutzplanes
(§ 42 (2) NÖ FG, § 45 (5) AStV, TRVB O 121)
Errichtung und Umfang von Objektfunkanlagen (TRVB S 159)
Festlegung der Einsprechstelle etwaiger elektroakustischer Notfa llsysteme (TRVB
S 158)
Sonderlöschmittel (ÖBFV-RL VB-05)
Löschwasserr ückhaltemaßnahmen (TRVB F 137)
Unterstützung durch
Sachbearbeiter VB möglich
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Sachbearbeiter VB
Sachbearbeiter VB auf Ebene
• Feuerwehr – NEU!
• Feuerwehrabschnitt
• Feuerwehrbezirk
Unterstützung der Feuerwehren
• Einsichtnahmen in Projektunterlagen
• Beratungen, Besichtigungen an Ort und Stelle
• Ermittlungen und Berechnungen
• Formulierungen für die Aufnahme in die Verhandlungsschrift
• Gemeinsame Teilnahme an Behördenverhandlungen
Brandschutzmaßnahmen nach Gesetzen, Verordnungen und
Richtlinien
Keine Ermittlung von Ersatzlösungen
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
„Grüner Ordner -
Vorbeugender Brandschutz“
Juni 1991 - Grundlage
1993
1994
• TRVB O 121
• ÖBFV-RL B-09
• ÖBFV-RL VB-01
• ÖBFV-RL VB-05
• TRVB F 124
2001
Es war einmal ......
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Gleichschrift - Ergänzungslieferung 2007
Einordnungshinweis
Inhaltsverzeichnis 2007
Verzeichnis gültiger TRVB, ÖBFV-RL, Normen
ÖBFV-RL VB-03 „Überwachung brandgef ährlicher Tätigkeiten“
TRVB 001 „Definitionen“ (www.pruefstelle.at/Regelwerke )
TRVB O 119 „Betrieblicher Brandschutz – Organisation“
TRVB O 120 „Betrieblicher Brandschutz, Eigenkontrolle “
TRVB O 121 „Brandschutzpläne“
TRVB F 128 „Steigleitungen und Wandhydranten “
TRVB F 137 „Löschwasserbedarf “
Aktualisierung 2007
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Nur für Betriebsfeuerwehren!
Teil 5
ÖBFV-RL B-13
„BTF, Beurteilungskriterien für Tanklöschfahrzeuge im Betrieb“
ÖBFV-MB B-09
„Gültigkeit der Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften
auf Betriebsfeuerwehren“
Zum Download bereitgestellt:
Im internen Bereich unter www.noelfv.at
mit FDISK -Benutzername und Passwort
für FKDO, UAFKDT, AFKDO, BFKDO, SB-VB
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
NEU
Teil 6 Dienstanweisungen zum Thema Vorbeugender Brandschutz
DA 1.1.1 „Feuerwehrfeste“ (Regelung zu VB-Maßnahmen bei Durchführung
von Feuerwehrfesten, siehe Massenaussendung Dez. 2007)
DA 1.5.3 „Dienstkleidung und Dienstgrade “
(Regelung zu den Dienstgraden der Sachbearbeiter VB)
DA 4.1.1 „Tätigkeiten im Vorbeugenden Brandschutz “
(Regelung zu Tätigkeitsbereich FKDT, SB-VB, BS-SV,
siehe Massenaussendung Dez. 2007)
DA 4.1.2 „Brandsicherheitswachdienste “ – in Überarbeitung
DA 5.1.1 „Module und Ersatzausbildungen – Voraussetzungen “
(Regelungen über die neue Brandschutztechnikausbildung)
DA 5.5.1 „Sachgebiete und Sachbearbeiter “
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Ausbildung:
TRVB O 119 „Betrieblicher Brandschutz – Organisation“, 2006
TRVB O 120 „Betrieblicher Brandschutz, Eigenkontrolle“, 2006
TRVB O 121 „Brandschutzpläne“, 2004
Betrieblicher Brandschutz
„organisatorisch“
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Mindestanforderungen für die Organisation des Brandschutzes in Betrieben
Anwendungsbereich Gr öße, Lage, Personenanzahl, Gefahrenpotential,
Technische Brandschutzeinrichtungen
Brandschutzbeauftragter – Brandschutzwarte
Alarmorganisation
Brandgefährliche Tätigkeiten
Muster - Unterlagen
Organisation
TRVB O 119
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Brandschutzbeauftragter
Betriebsbrandschutz - hierarchische Organisationsform
Organisation durch Brandschutzbeauftragten (BSB)
• Technisch vorgebildete Person
• Maßgebliche Stellung im Betrieb
ein oder mehrere Stellvertreter (BSBSTV)
Bestellung schriftlich – Musterformular im Anhang 1
Ausbildung gemäß TRVB O 117
• Brandschutzwart
• Brandschutzbeauftragter
• Erweiterte Ausbildung
• Fortbildung – 1x in 5 Jahren
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Aufgaben des BSB
Normalfall
Eigenkontrolle
Ausbildung
Brandschutzordnung
Brandschutzpläne
Vorbereitung
Feuerwehreinsatz
Veranlassung von Prüfungen
Brand- Räumungsübungen
Freigabe brandgefährlicher
Tätigkeiten
Info der Leitung
Führen eines
Brandschutzbuches
Ereignisfall
Einsatzleiter bis Feuerwehr
kommt
gibt Aufträge
leitet die Löschversuche und
Evakuierung
weist die Feuerwehr ein
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Mindestanforderungen für die Brandschutz-Eigenkontrolle
in Betrieben
Anwendungsbereich (Größe, Lage, Personenanzahl,
Gefahrenpotential, Technische Brandschutzeinrichtungen)
Frühzeitiges Entdecken von Gefahren und
brandschutztechnischen Mängeln
Regelmäßige Überprüfungen auf Brandsicherheit
Muster - Kontrollplan
Eigenkontrolle / Kontrollplan
nach TRVB O 120
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Durchführung
Ausgearbeiteter Kontrollplan – an Betrieb anpassen
• Einvernehmen mit zuständiger Stelle bzw. Person (z.B. Betriebsleiter)
Dokumentation im Brandschutzbuch
• Gebundenes Buch
• Elektronisches Brandschutzbuch (gerichtssicher!)
• Mängelbericht und Mängelbehebung
• Vorlage mind. vierteljährlich, bei akuten Mängeln sofort – Gegenzeichnung!
Einhaltung der Brandschutzordnung überwachen
• Abstellung der Mängel im Einvernehmen mit zuständiger Stelle
Terminmäßig auf mehrere Bereiche verteilen
Aufgliederung nach gleichartigen Kontrollgegenständen
Unterstützung durch Brandschutzwarte
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Einheitliche Gestaltung von Brandschutzplänen
Vereinfachte Symbolpläne
• Informationen zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen
• Färbig
• Lageplan - Einleitung des Einsatzes
• Geschoßpläne – Detailinformationen geschoßabhängig
• Einvernehmen mit örtlich zuständigem Feuerwehrkommando – Vidierung
• Planformat A4 oder A3
• Maßstab – Lageplan 1:500 – 1:1000, Geschoßplan 1:100 – 1:200
• Raster
• Übersichtsplan
Aufbewahrung (Feuerwehrhauptzugang, Feuerwehr, BSB)
Zeigen alle brandschutztechnisch relevanten baulichen, technisch en Maßnahmen,
weisen auf besondere Gefahren hin, dienen der Feuerwehr zur Orie ntierung
und sind immer am letzten Stand zu halten!
Brandschutzpläne nach TRVB O 121
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Was muss ein BSP enthalten?
Lageplan
Geschoßplan
Legende
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Lageplan und Geschoßplan
Fluchtwege
Mittel der Ersten und Erweiterten
Löschhilfe
Brandabschnittsgrenzen
Rauchschürzen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Ortsfeste Löschanlagen
Sonderlöschmittelvorräte
Aufzüge
Besondere Gefahren
Zusätzliche Symbole
Nordpfeil
Beschriftung des Brandschutzplanes
Flächen für die Feuerwehr
Löschwasserversorgung
Brandmeldeanlage
Fluchtwege
Brandschutzeinrichtungen
Besondere Gefahren
Zusätzliche Symbole
Lagerungen im Freien
Raster
Nordpfeil
Beschriftung
Feuerwehrzugänge
Löschwasserversorgung
Brandmeldeanlage
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Legende:
Sammelplatz
Rettungsweg
Bedienstelle für Rauch- und
Wärmeabzugseinrichtungen
Feuerlöscheinrichtung
Standort
Brandmelder
Wandhydrant
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren
1.
2.
3.
Brand melden
In Sicherheit
bringen
Löschversuche
unternehmen
Brandmelder betätigen oder
Telefon: 0-112 (oder Wache)
WER meldet?
WAS ist passiert?
WIE VIELE sind betroffen/verletzt?
WO ist etwas Passiert?
Warten auf Rückfragen!
Gefährdete Personen mitnehmen
Türen schließen
Gekennzeichneten Rettungsweg
folgen
Anweisungen beachten
Aufzug nicht benutzen
Feuerlöscher, Wandhydrant, Mittel
zur Brandbekämpfung benutzen
1.
2.
3.
Unfall melden
Erste Hilfe
Weitere
Maßnahmen
Telefon: 0-112 (oder Wache)
WO geschah es?
WAS geschah?
WIE VIELE Verletzte?
WELCHE Arten von Verletzungen?
Warten auf Rückfragen!
Absicherung des Unfallortes
Versorgen der Verletzten
Anweisungen beachten
Rettungsdienste einweisen
Schaulustige entfernen
Verhalten bei Unfällen
Ruhe bewahren
Stockwerk: Stand: Okt. 20031. Obergeschoss Plan-Nr.: Planersteller:
SIDI BLUME • Ingenieure + Mediziner
FLUCHT- UND RETTUNGSPLAN
Gebäude : Verwaltungsgebäude
L
ü
b
e
c
k
e
r
S
t
r
a
ß
e
Hamburger Straße
Haupt-
sammel-
platz
Über-
sichts-
plan
Fluchtwegspläne
sind
keine
Brandschutzpläne
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Neue Symbole
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
M
U
S
T
E
R
L
A
G
E
P
L
A
N
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Mittel der
Ersten und Erweiternden
Löschhilfe
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Arten von Brennstoffen und Oxidationsmitteln
Brände mit Fett (Brandklasse F) z.B. Speiseöle und Fette
Brände von festen Stoffen, hauptsächlich organischer Natur
( Brandklasse A )
z.B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen
Brände von Gasen ( Brandklasse C )
z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas, Erdgas
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
( Brandklasse B )
z.B. Benzin, Harze, Lacke, Wachse, Teer, Alkohole
Brände von Metallen ( Brandklasse D )
z.B. Eisenspäne, Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium,
Kalium und deren Legierungen
Einteilung der Brennstoffe nach ihrer Brandklasse (EN 2):
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Eignung der Feuerlöscher
Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer
Natur, die normalerweise unter Glutbildung
verbrennen
• Pulver
• Schaum
• Wasser
Pulverlöscher
mit ABC-Pulver
Wasser- und
Schaumlöscher
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden
Stoffen
• Pulver
• Schaum
• CO
2
Pulverlöscher
mit BC- und
ABC-Pulver
Schaum
-
löscher
CO
2
-
Löscher
Brände von
Gasen
• Pulver
Pulverlöscher
mit BC- und
ABC-Pulver
brennbare Metalle und Legierungen • Metallbrandpulver
Pulverfeuer-
löscher mit
D-Pulver
Brände von Speisefetten/-ölen, z.B. in Frittier- und
Fettbratgeräten
• Spezialschaum
Schaumlöscher
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Müssen in jedem Unternehmen vorhanden sein,
funktionsfähig gehalten werden,
vor Beschädigungen geschützt werden und
regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden.
(Mindestens einmal jährlich, Feuerlöscher mind. alle 2 Jahre)
Prüfungen der Feuerlöscheinrichtungen sind schriftlich
festzuhalten.
alte Kennzeichen
Feuerlösch-
einrichtung
Hydrant
Feuerlösch-
gerät
Feuerlösch-
schlauch
Brandmelder
Einrichtung zur
Brandbekämpfung
Feuerleiter
Feuerlöscheinrichtungen
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Überprüfung der Brandsicherheit
von Bauwerken
Feuerpolizeiliche Beschau
Änderungen im NÖ Feuerwehrgesetz
Durchführungsrichtlinie
RECHTLICHE BASIS FÜR DIE FPB
§ 19 Feuerpolizeiliche Beschau
§ 20 Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
FPB - Änderungen im
Niederösterreichischen Feuerwehrgesetz
4. Novelle, 20. Oktober 2000
Überprüfungsfristen alt
• Wohnhäuser bis 4 Hauptgeschoße und
Wohneinheiten sonstiger Bauwerke alle 10 Jahre (5 Jahre)
• alle übrigen Bauwerke alle 5 Jahre (5 Jahre)
• Für einzelne Arten von Bauwerken bis max. 10 Jahre ------
Voraussetzung:
Verordnung des Gemeinderates unter Grundlage eines
brandschutztechnischen Sachverständigengutachtens
Durchführung
• Beiziehung weiterer Sachverständiger möglich
• Vorlage der Brandschutzpläne auf Verlangen
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Äußere Beschau
Die feuerpolizeiliche Beschau beginnt bereits im Feuerwehrhaus.
Besonders zu achten ist dabei auf:
Zufahrtsmöglichkeiten
Brücken
Durchfahrten
Tore
Leitungen
Bäume
Wasserentnahmestellen im öffentlichen Bereich und im Bereich des Betriebes
Aufstellungs- und Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge (Leitungen, Gräben, Biotope, usw.)
Brandabschnittsbildung von außen sichtbar und ob innen vorhanden
Dachhaut (Öffnungen, usw.)
Brandbrücken
Blitzschutzanlage
Flüssiggaslagerungen und Kennzeichnung
Freilager (Holz, Papier, Reifen, Brennstoffe, etc.)
Brandmeldemöglichkeiten
Zutritt für die Feuerwehr
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Innere Beschau
Am Dachboden:
Lagerungen (leicht brennbar, zündschlagfähig, explosionsgefährlich, Erntegut)
Brandabschnittsbildung
Öffnungen in der Dachhaut, Decke und in Brandwänden
Rauch- und Abgasfänge
Luftfänge und Luftleitungen
Flucht- und Rettungsweg
Fluchtwegebeleuchtung
Brandschutzeinrichtungen
Maschinenräume von Aufzügen
In den Geschoßen:
Lagerungen brennbarer Flüssigkeiten und feuergefährliche Lagerungen
Brandabschnittsbildung einschließlich Türen, Tore und
Durchbrüche
Flucht- und Rettungswege - Angriffsweg
Fluchtwegebeleuchtung
Brandschutzeinrichtungen
Erste und erweiterte Löschhilfe
Steigleitungen und Wandhydranten
Kennzeichnung der Löschgeräte und der Fluchtwege
Flüssiggaslagerung und deren Kennzeichnung
Steig- und Versorgungsschächte
Brandschutzeinrichtungen
Feuerstätten und Verbindungsstücke
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Innere Beschau
Garagen:
Brennbare Flüssigkeiten
Gasbehälter
brennbare Lagerungen
Treibstoffauffanggrube
Montagegruben
Beschilderung
Feuerlöscher
Türen / Durchbrüche
Im Keller:
Kennzeichnung und Zugänglichkeit von Hauptabsperreinrichtungen
Führung der Ver- und Entsorgungsleitungen
Heiz- und Brennstofflagerräume
Maschinenräume von Aufzügen
Liftschachtgruben
Aufzeichnungen:
Brandschutzpläne und deren gekennzeichnete Hinterlegung
Brandschutzbuch
Brandschutzordnung
Alarmpläne einschließlich Alarmierungssystem
Prüfprotokolle und Wartungsbücher über die aufgetragenen
Brandschutzeinrichtungen
Blitzschutzprüfungsprotokolle
Gasanlagenüberprüfungsprotokolle
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Durchführungsrichtlinie
zur Feuerpolizeilichen Beschau
Richtlinie des Amtes der NÖ Landesregierung,
Abt. IVW4 „Feuerwehr und Zivilschutz“
Inhalt
• Ziel und Umfang der Feuerpolizeilichen Beschau
• Kompetenzen und Aufgaben
• Lokalaugenschein
• Entschädigung
• Kosten und Kostenbeitrag
Internet:
http://www.noe.gv.at/land-zukunft/katastrophenschutz/feuerwehrwesen/gesetzliche_grundlagen.html
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Aufgaben der Feuerwehr
bei
Veranstaltungen
Dienstanweisungen
1.1.1 „Feuerwehrfeste“
4.1.2 „Durchführung von
Brandsicherheitswachdiensten bei
Veranstaltungen“
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Dienstanweisung
1.1.1 „Feuerwehrfeste“
Anmeldung (Beilagen {Betriebsst ättengenehmigung} erforderlich)
Informationen über die Inhalte eines sicherheits -, brandschutz-
und rettungstechnischen Konzepts
Lebensmitteltechnische und hygienische Vorkehrungen
Gewerbeordnung
NÖ Jugendgesetz
Sonstige Hinweise
Steuerrechtliche Bestimmungen
AKM – Tarife für Feuerwehrfeste (Anhang)
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Sicherheits-, brandschutz- und
rettungstechnisches Konzept
Umfassende Berücksichtigung aller Gefährdungsmöglichkeiten
Dient der Sicherheit der Besucher – zur rechtlichen Absicherung – soll
strafrechtliche Verantwortung verhindern
Beinhaltet Sicherheitsbestimmungen
• Fluchtwege und Notausgänge
• Sicherheitsbeleuchtung
• Blitzschutzanlage
• Dekorationen
• Mittel der Ersten und Erweiterten Löschhilfe
• Zufahrt-, Aufstell- und Bewegungsflächen
• Technischer Aufbau – Lautsprecher – Scheinwerfer
• Beheizung, Grill und Kochvorgänge
• Löschwasserversorgung
• Veranstaltungszelte
• Erste Hilfe Einrichtungen
• Abstellplätze für Kraftfahrzeuge
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Dienstanweisung
4.1.2 „Brandsicherheitswachdienste“
Zweck und Schutzziele
Begriffsbestimmungen
Gesetzliche Grundlagen
• NÖ Feuerwehrgesetz
• NÖ Veranstaltungsgesetz
Aufgaben der Brandsicherheitswache
• Keine Organisation der Evakuierungsmaßnahmen
Stärke der Brandsicherheitswache nach
• Art der Veranstaltung
• Einzelbeurteilung mit Gefährdungsstufen
Organisation des Brandsicherheitswachdienstes
Musterbericht
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Stärke der Brandsicherheitswache
Parameter
Gefährdungsstufen Wert
Kommentar
1
Veranstaltungsart
Klasse A
0
Klasse B
3
Klasse C
6
A: Vorträge, Chorveranstaltungen, Konzerte, Ballett, Sport, Ausstellungen, Modeschauen
B: Fasching, Flohmarkt, Bälle, Theater, Weihnachtsmärkte, Tierauktionen
C: Rock- und Popkonzert, Technoparty, Maskenball, Silvesterparty, Motorsport, Veranst. mit bekannten Gefahren, Zirkus, Demo
2 Wahrscheinlichkeit
der Brandentstehung
Gering
0
Mittel
3
Erhöht
12
Gering: Rauchverbot, kein offenes Feuer, keine Verbrennungsmotoren, geringe Anzahl elektr. Betriebsmittel
Mittel: Rauchen, Verwendung von Kerzen, elektr. Betriebsmittel
Erhöht: Pyrotechnik, offenes Feuer, Verbrennungsmotore, Ausschreitungen erwartet
3 Erwartete,
gleichzeitige
Besucherzahl
<400 Pers.
0
400-1500
Pers.
3
>1500 Pers.
6
Besucheranzahl, die zur Veranstaltung erwartet wird
4 Auslastungsgrad
-50%
0
50%75%
2
>75%
4
Verhältnis Erwartete Besucher zur genehmigten maximalen Besucheranzahl der Veranstaltungsstätte
5 Schw.
Branderkennung und
Evakuierung
Gering
0
Mittel
2
Erhöht
4
Gering: BMA vorhanden, klare Gebäudestruktur, eigene Wahrnehmung der Besucher
Mittel: BMA vorhanden und keine klare Gebäudestruktur und Nebenräume; keine BMA und klare Gebäudestruktur
Erhöht: keine BMA und keine klare Gebäudestruktur, keine eigene Wahrnehmung
6 Hilfsbedürftigkeit des
Publikums
Gering
0
Mittel
2
Erhöht
6
Gering: mobile Besucher, wenig Kinder
Mittel: auch eingeschränkte Besucher, event. höherer Kinderanteil
Erhöht: viele eingeschränkte Besucher, sehr hoher Kinderanteil
7 vorhandene
Brandlast
Gering
0
Mittel
2
Erhöht
4
Gering: wenig Dekoration, wenig Brandlast bauseits
Mittel: Dekoration und Einbauten, teilweise Brandlast bauseits (Einrichtung usw.)
Erhöht: viel Dekoration, Einbauten, Brandlast bauseits hoch (Einrichtung usw.)
8 Beleuchtung
Tag
0
Beleuchtet
2
Abgedunkelt
4
Tag: ausreichend beleuchtet durch Tageslicht
Beleuchtet: Kunstlicht für die Durchführung der Veranstaltung erforderiich bgedunkelt: Veranstaltung in Dunkelheit (Theater,
Lichtbildvortrag usw.)
9 Vertikale Lage der
Versammlungsstätte
EG
0
lOG oder
1 UG
2
>1OG 1UG
6
EG: Veranstaltung findet nur im Erdgeschoss statt
1 OG oder 1 UG: Besucher auch in Räumlichkeiten im 1. Ober- oder 1. Untergeschoss
>lOG lUG: Besucher auch in weiteren Geschossen
10 Baulicher/
Technischer
Brandschutz
Gut
0
Mittel
2
Ausreichend
4
Gut: Veranstaltungsstätte erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen
Mittel: Veranstaltungsstätte hat leichte Mängel (Fluchtwegsituation unübersichtlich etc.)
Ausreichend: Veranstaltungsstätte entspricht gerade noch für gewählte Veranstaltung
11 Löschwasserversorg
ung
<=180m
(100)
0
>180m *
5
Keine
10
* 180 m Zubringleitung sind auf Grund der Normausstattung der LF mit 1 Fahrzeug realisierbar.
Summe
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Vorbeugender
Brandschutz
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Zitatverzeichnis
Vorträge der Firma abs-consult
NÖ Landesfeuerwehrschule F Ü20 und FPB
Feuerpolizeiliche Beschau der Rauchfangkehrerinnung
BR Michael Tischleritsch
Bild vom Schriftkopf der Bezirksfeuerwehrhomepage
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Vorinformation
1 ½ - stündige Veranstaltungen des
Bezirksfeuerwehrkommandos zu den Themen:
Schulen und Kindergärten
FF-Haus Rust im Tullnerfeld, am 01.09.2008 um 19.00 Uhr
Deponie- und Recyclingbetrieb
FF-Haus Rust im Tullnerfeld, am 01.10.2008 um 19.00 Uhr
Krankenhaus und Pflegeheime
FF-Haus Rust im Tullnerfeld, am geplant
Löschwasserberechnung und Löscheinheitenberechnung (Feuerlöscher)
FF-Haus Rust im Tullnerfeld, am geplant
Ich bitte euch, wenn Ihr einen Informationsabend zum Thema
Brandschutz besuchen wollt, mir ein E -Mail unter
[email protected] zu senden.
Bezirkssachbearbeiter Björn PichlmayrFeuerwehrkommandantenfortbildung 2008
Herzlichen Dank für Eure Aufmerksamkeit!
Euer Bezirkssachbearbeiter für den
„Vorbeugenden Brandschutz - Bezirk Tulln“
www.abs-consult.at
+43 664 8586453
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