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Lehrgangsanleitung Geprüfte/r Wirtschafts- fachwirt/in (IHK) K-WFW00-LG

 · IHR LEHRGANG ˜˚˜˛˝˙ˆˇ˘ˆ ˇ ˛ 5 Lehrgangsplan Im Folgenden ist im Detail dargestellt, wann Sie welche Studienmateria-lien erhalten und in welcher Reihenfolge Sie diese

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Lehrgangsanleitung Geprüfte/r Wirtschafts­

fachwirt/in (IHK)

K-WFW00-LG

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HERZLICH WILLKOMMEN

1akad Weiterbildung

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

Sie haben sich für eine Fortbildung zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin/zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt (IHK) entschieden. Wir werden Sie in Ihrem Lehrgang tatkräftig unterstützen und fit machen für die Prüfung und den anschließenden Berufsalltag.

Die Methode „Fernstudium“ bietet Ihnen viele Vorteile:»» Sie können lernen, wann und wo immer Sie möchten.»» Sie können die Inhalte in Ihrem eigenen Rhythmus und Tempo bearbeiten.»» Sie trainieren Ihre Fähigkeit, eigenverantwortlich zu arbeiten.

Wahrscheinlich ist ein solcher Fernlehrgang für die meisten von Ihnen zu-nächst einmal ungewohnt. Es ist gar nicht so einfach, sich den Stoff selbst einzuteilen und sich neben Beruf, Familie und Freizeit immer wieder neu zum Lernen zu motivieren.

Deshalb wollen wir Sie optimal unterstützen und Ihnen das Lernen so einfach wie möglich machen. In dieser Lehrgangsanleitung finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihren Fernlehrgang: »» Wann erhalte ich welche Lernmaterialien?»» Wer sind meine Ansprechpartner?»» Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Fragen wie diese werden hier beantwortet. Zusätzlich erhalten Sie mit über-sichtlichen Infokästen und Lerntipps weitere Hilfestellungen zur Organisa-tion Ihres Lehrgangs.

Sie sehen, diese Lehrgangsanleitung ist eine wichtige Grundlage für Ihr ganzes Fernstudium. Bitte nutzen Sie sie intensiv, um dann bestens vorbe-reitet mit Ihrem ersten Studienbrief zu beginnen. Auch während Ihres Lehr-gangs können Sie hier immer wieder nachschlagen, wenn es Fragen gibt.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lernen und einen erfolgreichen Abschluss.

Ihre Simone EckerleLeitung Institut für Weiterbildung

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HERZLICH WILLKOMMEN

2 akad Weiterbildung

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INHALT

3akad Weiterbildung

Inhalt

Ihr Lehrgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Aufbau und Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Lehrgangsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Moderne Fernstudiendidaktik . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Der AKAD Campus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Lernmaterialien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Studienbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Einsendeaufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Onlineübungen und Onlinetests . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Transferaufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Moduldiskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Onlinetutorien und Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Betreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Ihr Ziel: Der erfolgreiche Prüfungsabschluss . . . . . . . 14Details zum Prüfungsteil 1 – „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ . 14Details zum Prüfungsteil 2 – „Handlungsspezifische Qualifikationen“ . 15Allgemeine Hinweise und Tipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Tipps zum Lernen und Arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Prüfungsverordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Strukturierung der schriftlichen Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Für Ihre Notizen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

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IHR LEHRGANG

4 akad Weiterbildung

Ihr Lehrgang

Aufbau und Inhalt

Der Lehrgang „Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in“ ist auf eine Dauer von 18 Monaten angelegt:

Teil»1:»Wirtschaftsbezogene»Qualifikationen»

»» Einführungsmodul»» Volks- und Betriebswirtschaftslehre»» Recht und Steuern»» Rechnungswesen»» Unternehmensführung

Teil»2:»Handlungsspezifische»Qualifikationen»

»» Betriebliches Management»» Führung und Zusammenarbeit»» Investition und Finanzierung»» Logistik»» Marketing und Vertrieb»» Situationsbezogenes Fachgespräch

Jedes Modul widmet sich einem bestimmten Themenkomplex über die einzelnen Handlungsbereiche der Prüfungsordnung hinweg und beinhaltet verschiedene Studienmaterialien, Aufgaben und Seminare.

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IHR LEHRGANG

5akad Weiterbildung

Lehrgangsplan

Im Folgenden ist im Detail dargestellt, wann Sie welche Studienmateria-lien erhalten und in welcher Reihenfolge Sie diese bearbeiten sollten. Wir empfehlen Ihnen, sich an diese Reihenfolge zu halten, da die Inhalte aufein-ander aufbauen und Sie sich so optimal auf die Prüfung vorbereiten. Zudem haben Sie immer den Überblick über die noch anstehenden Aufgaben und können Ihre Lernphasen danach ausrichten.

Teil»1:»Wirtschaftsbezogene»Qualifikationen

Bearbeitung»in»Studienmonat

Modul Modulbestandteile Online-Tutorien

1-tägige»Orientierungswerkstatt»(ESIHK)»in»StuttgartTermin»und»Anmeldung»über»den»AKAD»Campus»im»Modul»ESIHK

1 SBM30:»Einführung in den Lehrgang

K-WFW00-LG: Lehrgangsanleitung Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in IHK

1 WFW10:Volks- und Betrieb-wirtschaftslehre

VWL110: Volkswirtschaftliche Grund lagen mit Ein-sendeaufgabeBWL102: Grundlagen des Wirtschaftens mit Online-übungenArbeitsbuch: „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“ – Musterprüfungen Frühjahr 2016

Onlinetutorium TUTOWFW10 (2 Stunden)

2 WFW11:Recht und Steuern

WIR111»und»WIR112: Recht mit OnlineübungenSTL101-VH»bis»STL103-VH: Steuerlehre kompakt mit Onlineübungen

Onlinetutorium TUTOWFW11 (2 Stunden)

4 WFW12:Rechnungswesen

BFG401: Buchführung kompakt mit Einsendeaufgabe KLR207: Grundlagen der Kosten- und Leistungs-rechnung mit Onlineübung KLR208»bis»KLR210: Elemente der Kosten- und Leis-tungsrechnung mit Onlineübung

Onlinetutorium TUTOWFW12 (2 Stunden)

6 WFW13:Unternehmens-führung

COND101-VH:»Planungsrechnung (Download)COND102-VH:»Rentabilitätsrechnungen (Download)FGI101»bis»FGI103: Führung von Mit arbeitern mit OnlineübungenPER120: Personal mit EinsendeaufgabeUFU120: Ausgewählte Aspekte der Unternehmensfüh-rung mit Einsende aufgabe

Onlinetutorium TUTOWFW13 (2 Stunden)

3-tägiges»Prüfungsvorbereitungsseminar»auf»die»schriftliche»Prüfung»„Wirtschaftsbezogene»Qualifikationen“Termin»und»Anmeldung»über»den»AKAD»Campus»im»Modul»WFW14

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IHR LEHRGANG

6 akad Weiterbildung

Teil»2:»Handlungsspezifische»Qualifikationen

Bearbeitung»in»Studienmonat

Modul Modulbestandteile Online-Tutorien

8 WFW21: Betriebliches Management

UFU210: Elemente der Unternehmensführung mit EinsendeaufgabePEM502: Personalentwicklung mit Einsendeaufgabe WFWD160-VH: Betriebliches ManagementUFU160: Kreativitäts- und Entscheidungstechniken mit Onlineübung SQF201: Managementtechniken zur Planung, Entschei-dung und Projekt steuerung mit EinsendeaufgabeSQF403: Managementtechniken zur Planung, Entschei-dung und Projekt steuerung mit EinsendeaufgabeWFWD161-VH: Betriebliches ManagementWFWD162-VH: Betriebliches ManagementWFW21-TA: Transferaufgabe zu WFW21Arbeitsbuch: „Geprüfte Wirtschaftsfachwirte“ – Musterprüfungen Frühjahr 2016

Onlinetutorium TUTOWFW21 (2 Stunden)

10 WFW22: Führung und Zusammenarbeit

WFWD163-VH: Führung und ZusammenarbeitFGI104: Führung von Mitarbeitern mit OnlineübungPER260: Ausbildung mit Onlineübung WFW22-TA: Transferaufgabe zu WFW22

OnlinetutoriumTUTOWFW22 (2 Stunden)

11 WFW23:Investition und Finanzierung

BWL601»und»BWL602: Investition mit Onlineübungen BWL701»bis»BWL703: Finanzierung mit Online-übungen KLR212: Entscheidungen in der Preis- und Programm-politik mit Onlineübung KLR601: Weiterentwicklung der tradi tionellen Kosten-rechnungsverfahren mit Onlineübung KLR602»und»KLR603: Plankosten rechnung: Grund-lagen und Gemein kostenmanagement mit OnlineübungCON101: Controlling mit Einsende aufgabe WFW23-TA: Transferaufgabe zu WFW23

OnlinetutoriumTUTOWFW23 (2 Stunden)

15 WFW24:Logistik

LPM601»bis»LPM604: Materialwirtschaft und Logistik mit OnlineübungenWFWD164-VH: Logistik WFW24-TA: Transferaufgabe zu WFW24

OnlinetutoriumTUTOWFW24 (2 Stunden)

16 WFW25:Marketing und Vertrieb

BWL204»bis»BWL206: Marketing management mit OnlineübungenVTR103: Vertriebsprozess, Vertriebssteuerung mit OnlineübungenUFU301: Unternehmensführung in international tätigen Unternehmen WFW25-TA: Transferaufgabe zu WFW25

Onlinetutorium TUTOWFW25(2 Stunden)

3-tägiges»Prüfungsvorbereitungsseminar»auf»die»schriftliche»Prüfung»„Handlungsspezifische»Qualifikationen“Termin»und»Anmeldung»über»den»AKAD»Campus»im»Modul»WFW26

1-tägiges»Prüfungsvorbereitungsseminar»auf»die»mündliche»Prüfung»„Situationsbezogenes»Fachgespräch“Termin»und»Anmeldung»über»den»AKAD»Campus»im»Modul»WFW30

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MODERNE FERNSTUDIENDIDAKTIK

7akad Weiterbildung

Moderne Fernstudiendidaktik

In diesem Kapitel erfahren Sie, aus welchen Elementen Ihr Fernlehrgang besteht und wie er organisiert ist. Vorab ein paar Worte zur Lernmethode Ihrer Weiterbildung:

Das Lernen erfolgt über verschiedene Kanäle: Sie lesen und schreiben (Augen), hören (Ohren) und sprechen (Stimme). Je besser das Zusammen-spiel dieser Lernkanäle funktioniert, desto effizienter ist der Lernprozess. Deshalb setzen sich alle AKAD-Fernlehrgänge aus verschiedenen Lern-materialien zusammen, die jeweils andere Kanäle ansprechen. Mit aufeinan-der abgestimmten Studienbriefen, Onlineübungen, Seminaren etc. wird ein optimales Lernergebnis erzielt.

Auf den folgenden Seiten erläutern wir die Medien und Materialien, die Sie in Ihrem Fernlehrgang erwarten.

Der AKAD Campus

Die Funktionen des AKAD Campus im Überblick:

Ihr»Lehrgangsplan»» kompletter Überblick über Ihren Lehrgang»» alle Module nach Studienmonaten

Der AKAD Campus ist der Dreh- und Angel-punkt Ihres Fernlehr-gangs . Hier können Sie Kontakt zu Ihrem Tutor aufnehmen und Fragen stellen, online auf viele nützliche Dokumente zugreifen und sich mit anderen Teilnehmern austauschen .

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MODERNE FERNSTUDIENDIDAKTIK

8 akad Weiterbildung

Details»zu»Ihren»Modulen»» Überblick über alle Lernmittel pro Modul in der vorgesehenen Bear-

beitungsreihenfolge (Studienbriefe, Transferaufgaben und Einsende-aufgaben)

»» PDF-Version der Studienbriefe in der aktuellsten Auflage»» Transferaufgaben und Einsendeaufgaben»» Zugang zu den Onlineübungen»» Übersicht aller Noten pro Modul»» Termine zum Modul»» Diskussionsforen zum Modul»» Vorstellung der Tutoren des Moduls»» Überblick über alle Teilnehmer, die ebenfalls dieses Modul bearbeiten»» Teilnahme an Seminararbeitsgruppen

Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie automatisch im AKAD Campus angemeldet .Ihre Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort) erhalten Sie mit Ihrem Begrüßungs-brief .

Weitere»hilfreiche»Informationen»» Neuigkeiten und Benachrichtigungen zum Lehrgang»» Möglichkeit, sich zu Terminen anzumelden»» Persönliche Profileinstellungen

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MODERNE FERNSTUDIENDIDAKTIK

9akad Weiterbildung

Lernmaterialien

StudienbriefeIm Fernstudium lernen Sie zu Hause und können Ihre Lerngewohnheiten an die vorhandenen privaten und beruflichen Rahmenbedingungen an passen.

Sie erhalten alle Studienbriefe per Post zugesandt. Die empfohlene Reihen-folge bei der Bearbeitung der Lernmittel entnehmen Sie bitte der Tabelle im Kapitel „Lehrgangsplan“.Die aktuellste Verion jedes Studienbriefes finden Sie zudem im AKAD Campus zum Download.

Jeder Studienbrief enthält:»» ein Inhaltsverzeichnis»» Angaben zu den Lernzielen»» eine Zusammenfassung der Lerninhalte in Sinnabschnitten»» Kontrollfragen zum Lernstoff, mit denen Sie anhand von Musterantwor-

ten Ihre Kenntnisse überprüfen können

Lesen Sie jeden Studienbrief Kapitel für Kapitel durch und beantworten Sie die Kontrollfragen. Die Lösungen finden Sie immer im Anhang des Studien-briefes.

Um Sie bei der Arbeit mit den AKAD-Lernmitteln und -Methoden zu unterstützen, haben wir am Ende dieser Anleitung einige Lerntipps für Sie zusammengefasst. Bitte lesen Sie diese durch, bevor Sie mit dem Bearbeiten der Studienbriefe beginnen.

EinsendeaufgabenZu vielen unserer Studienbriefe gibt es Einsendeaufgaben. Bitte erledigen Sie diese, wenn Sie den Studienbrief durchgearbeitet haben.Einsendeaufgaben haben keine Ähnlichkeit mit den späteren IHK-Prüfungs-aufgaben; sie dienen ausschließlich der Überprüfung Ihres Lernfortschritts. AKAD-Korrektoren aus den jeweiligen Fachgebieten korrigieren die ein-gesandten Lösungen und geben Ihnen somit ein Feedback. Zur eigenen Einschätzung erhalten Sie dafür eine Note; diese fließt jedoch nicht in die Endnote der IHK-Prüfung bzw. Ihres IHK-Zeugnisses ein.Die Einsendeaufgaben finden Sie zum Download im jeweiligen Modul im AKAD Campus.Sie können die Dateien auf der Festplatte Ihres Rechners abspeichern, off-line bearbeiten und per Upload im AKAD Campus einreichen.

Onlineübungen»und»OnlinetestsIn einigen Modulen sind Onlineübungen anstelle von Einsendeaufgaben enthalten. Diese rufen Sie im AKAD Campus im jeweiligen Modul auf und

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MODERNE FERNSTUDIENDIDAKTIK

10 akad Weiterbildung

bearbeiten direkt dort die Fragen. Nach Beendigung der Übung erhalten Sie eine Auswertung, die es Ihnen ermöglicht, selbst eventuelle Wissens-lücken zu erkennen. Die Onlineübungen können Sie wiederholen, so oft Sie möchten.

Onlinetests sind wie Onlineübungen aufgebaut und ebenfalls über AKAD Campus aufrufbar. Einen Onlinetest können Sie maximal dreimal durch-führen. Zur eigenen Einschätzung erhalten Sie dafür eine Bewertung, die jedoch nicht in die Endnote der IHK-Prüfung bzw. Ihres IHK-Zeugnisses einfließt.

Transferaufgaben»In den Lehrgang wurden praxisbezogene Transferaufgaben und eine Fall-studie integriert. Mit ihnen lernen Sie „aus der Praxis für die Praxis“ – u. a. auch, weil die Prüfungsordnung praxis- und situationsorientierte Aufgaben vorsieht. Konkret erarbeiten Sie mit den Transferaufgaben und der Fallstudie einen Lösungsvorschlag zu einer bestimmten Fragestellung.

Ihre Lösung der Transferaufgaben laden Sie im AKAD Campus hoch. Die Korrektur erhalten Sie ebenfalls auf diesem Weg - wie bei den Einsendeauf-gaben.

ModuldiskussionDie Moduldiskussion ist ein Medium der asynchronen Kommunikation. Es dient dem Austausch der Teilnehmenden untereinander sowie der Be-gleitung durch die Tutoren. An geeigneten Stellen während des Lehrgangs erhalten Sie die Einladung, Ihre Ergebnisse der Bearbeitung einer Aufgabe in den AKAD Campus einzustellen. Andere Teilnehmende können diese einsehen, hierauf reagieren und die Beiträge kommentieren oder ergänzen. Die Diskussion wird von einem Tutor moderiert und begleitet, lebt aber in erster Linie von der Aktivität der Teilnehmenden.

Ziel ist es, an persönlichen Lernprozessen anderer teilzuhaben und vonein-ander zu lernen. Die Beiträge anderer Teilnehmender können Sie als Impulse aufgreifen und in die eigenen Ausarbeitungen mit einfließen lassen. Auf diese Weise entsteht eine Art Archiv, das kontinuierlich befüllt wird.

Nutzen Sie also den Diskussionsstrang als Ihr Instrument, sich aktiv wert-volles Feedback kompetenter Gesprächspartner einzuholen.

Ziele sind:»» Formulierung eigener Gedanken und Zwischenstände»» Feedback geben und erhalten»» Lernfortschrittskontrolle»» Unterstützung einer Kontinuität im Lernprozess

Da auch ein Austausch mit anderen Teilneh-menden eine wertvolle Erfahrung und einen persönlichen Lerngewinn bringen kann, möchten wir Ihnen die aktive Mitarbeit über dieses Medium sehr empfehlen .

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MODERNE FERNSTUDIENDIDAKTIK

11akad Weiterbildung

Onlinetutorien und Seminare

Alle Seminare und Onlinetutorien orientieren sich an dem Ziel, Sie optimal auf die externe Prüfung vor einer IHK vorzubereiten. Ihre Dozenten sind vertraut mit dem Rahmenplan, der Lehrgangsanleitung und den Rechtsvor-schriften der Prüfungsordnung zum/zur Gepr. Bilanzbuchhalter/-in (IHK). Dadurch ist gewährleistet, dass Ihnen alle abzuhandelnden Lerninhalte vollständig und in der erforderlichen Tiefe vermittelt werden.

In den Onlinetutorien zu den jeweiligen Modulen haben Sie die Möglich-keit, dem Dozenten und Tutoren inhaltliche Fragen zum Stoffgebiet zu stellen. Es werden in den Onlinesequenzen außerdem Musterprüfungsauf-gaben gemeinsam gelöst bzw. vorher ausgegeben und die Lösungswege dann besprochen.

Ihre Dozenten nutzen die Onlinetutorien außerdem, um mit Ihnen nochmals etwas tiefer in die behandelte Thematik einzusteigen, einige Stoffgebiete zu vertiefen und das Gelernte zu festigen.

Die»Onlinetutorien»im»Überblick:

Handlungsbereich Onlinetutorium Ort»und»Dauer

Volks- und Betriebswirtschaftslehre TUTOWFW10 2 StundenAKAD CampusRecht und Steuern TUTOWFW11

Rechnungswesen TUTOWFW12

Unternehmensführung TUTOWFW13

Betriebliches Management TUTOWFW21

Führung und Zusammenarbeit TUTOWFW22

Investition und Finanzierung TUTOWFW23

Logistik TUTOWFW24

Marketing und Vertrieb TUTOWFW25

Die drei Präsenzseminare widmen sich ausschließlich der Prüfungsvorbe-reitung. Sie sollten zum Zeitpunkt Ihres Seminarbesuchs alle Unterlagen erfolgreich durchgearbeitet haben – das heißt, alle Einsendeaufgaben und Transferaufgaben erfolgreich behandelt und auch die Onlineübungen durchgearbeitet haben.

Termine und Infos zur Anmeldung finden Sie im AKAD Campus unter dem jeweiligen Modul-kürzel .

Onlineseminare werden anonymisiert aufgezeich-net und im Campus ab-gelegt . Sie können somit im Bedarfsfalle das aufgezeichnete Video nochmals ansehen .

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MODERNE FERNSTUDIENDIDAKTIK

12 akad Weiterbildung

Die»Seminare»im»Überblick:

Bezeichnung Dauer Zeitpunkt:»»frühestens»belegbar

Seminarort

Orientierungswerkstatt ESIHK 1 Tag unmittelbar nach Lehrgangsstart

Stuttgart

Prüfungsvorbereitung auf die schriftliche Prüfung Teil 1 (Wirtschaftsbezogene Qualifika-tionen) WFW14S (Blockseminar)

3 Tage 7. Lehrgangsmonat Stuttgart

Prüfungsvorbereitung auf die schriftliche Prüfung Teil 2 (Handlungsspezifische Qualifika-tionen) WFW26S (Blockseminar)

3 Tage 17. Lehrgangsmonat Stuttgart

Prüfungsvorbereitung auf die mündliche Prüfung WFW30S

1 Tag vor der mündlichen Prüfung

Stuttgart

Ein Prüfungsvorbereitungsseminar besuchen Sie also dann, wenn Sie das Gefühl habe, dass Sie fit für die Prüfung sind. Die Termine finden kurz vor den Prüfungsterminen bei der IHK statt.

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MODERNE FERNSTUDIENDIDAKTIK

13akad Weiterbildung

Betreuung

Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Lehrgang haben, helfen wir Ihnen gerne weiter – natürlich auch bei nichtfachlichen Themen. Je nachdem, ob Sie weitere Informationen zur Organisation oder zu den Inhalten des Lehrgangs benötigen, stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung.

Ihre»persönliche»LehrgangsbetreuungSie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr oder per E-Mail an [email protected]

Per Post erreichen Sie uns unter folgender Anschrift:AKAD BildungsgesellschaftStudienbetreuungHeilbronner Straße 8670191 Stuttgart

Ihre»Ansprechpartner»bei»inhaltlichen»FragenFür fachliche Fragen rund um den Lernstoff und die Lerneinheiten stehen Ihnen Tutoren zur Verfügung. Die Tutoren betreuen die Moduldiskussionen, in denen Sie auch mit anderen Teilnehmern über Lerninhalte diskutieren und Fragen stellen können. Sie können Ihren Tutoren jederzeit eine per-sönliche Nachricht über den AKAD Campus schreiben oder einen Online-Sprechstundentermin mit ihnen vereinbaren.

Fachfragen können Sie auch zusammen mit Ihren bearbeiteten Einsen-deaufgaben an uns senden. Diese Fragen werden dann vom Korrektor Ihrer Einsendeaufgaben beantwortet.

Ebenso haben Sie auch in den Seminaren Gelegenheit, inhaltliche Fragen zu stellen. Unsere Dozentinnen und Dozenten werden Ihre Fragen gerne beantworten und können gezielt auf Probleme eingehen.

» Unser Betreuerteam Tel.: +49 7 11 8 14 95 - 7 13 E-mail: [email protected]

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IHR ZIEL: DER ERFOLGREICHE PRÜFUNGSABSCHLUSS

14 akad Weiterbildung

Ihr Ziel: Der erfolgreiche Prüfungsabschluss

Alle Prüfungen auf einen Blick

Die Fortbildungsprüfung bei der IHK besteht aus zwei Prüfungsteilen:

Prüfungsteil»1:»Wirtschaftsbezogene»Qualifikationen»» Eine schriftliche Prüfung, bestehend aus vier Klausuren an einem Tag.

Prüfungsteil»2:»Handlungsspezifische»Qualifikationen»» Eine schriftliche Prüfung, bestehend aus 2 Situationsaufgaben, die an

zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu bearbeiten sind. »» Eine mündliche Prüfung: Präsentation und situationsbezogenes Fachge-

spräch.

Wo»finden»die»Prüfungen»statt?Die Prüfungen werden von der IHK Nordschwarzwald in Pforzheim durch-geführt. Der Prüfungsort wird von der IHK festgelegt und Ihnen von der IHK mit der Einladung zur Prüfung mitgeteilt. Meist ist der Prüfungsort die IHK in Pforzheim.

Anmeldung»zur»PrüfungDie Prüfungsanmeldung bei der IHK Nordschwarzwald in Pforzheim über-nehmen wir für Sie. Die Termine und Unterlagen zur Anmeldung schicken wir Ihnen rechtzeitig zu.

Details zum Prüfungsteil 1 – „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“

Nachdem Sie alle Module des ersten Lehrgangsteils bearbeitet und die Seminare besucht haben, können Sie an der schriftlichen Prüfung teil-nehmen.

Die Prüfung setzt sich aus einer schriftlichen Klausur zu jedem der folgen-den Qualifikationsbereichen zusammen: »» Volks- und Betriebswirtschaft»» Rechnungswesen »» Recht und Steuern »» Unternehmensführung

Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zwei-mal wiederholt werden .

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IHR ZIEL: DER ERFOLGREICHE PRÜFUNGSABSCHLUSS

15akad Weiterbildung

Prüfungsfach Art»und»Dauer Termin Ort

Volks- und Betriebswirt-schaftslehre

Mindestens 60 min, schrift-lich

Die Prüfungs-termine werden im AKAD Campus bekannt gege-ben.

IHK Pforzheim

Rechnungswesen Mindestens 90 min, schrift-lich

Recht und Steuern Mindestens 60 min, schrift-lich

Unternehmensführung Mindestens 90 min, schrift-lich

Alle vier Klausuren werden an einem Tag geschrieben. In der Prüfungsordnung (siehe Anhang) sind die Prüfungsziele und -inhalte genau beschrieben.

Details zum Prüfungsteil 2 – „Handlungsspezifische Qualifikationen“

Die Prüfung setzt sich aus zwei situationsbezogenen Aufgaben zusammen und wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgelegt.

Sie kann erst geschrieben werden, wenn die 1. Teilprüfung „Wirtschafts-bezogene Qualifikationen“ abgelegt ist.

Prüfungsfach Art»und»Dauer Termin Ort

Betriebliches Management, Führung und Zusammen-arbeit

Mindestens 480 min, höchstens 510 min, an 2 Tagen, schriftlich

Die Prüfungs-termine werden im AKAD Campus bekannt gege-ben.

IHK Pforzheim

Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswe-sen und Controlling, Logis-tik, Marketing und Vertrieb

Zusätzlich zu den schriftlichen Klausuren muss noch eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Diese besteht aus einem situationsbezogenen Fachgespräch mit Präsentation.

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IHR ZIEL: DER ERFOLGREICHE PRÜFUNGSABSCHLUSS

16 akad Weiterbildung

Prüfungsfach Art»und»Dauer Termin Ort

Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch

Dauer max. 30 min, Vorbereitungs-zeit nicht län-ger als 30 min, mündlich

Die Prüfungs-termine werden im AKAD Campus bekannt gegeben.

IHK Pforzheim

In der Prüfungsordnung (siehe Anhang) sind die Prüfungsziele und -inhalte genau beschrieben.

Allgemeine Hinweise und Tipps

An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch einige Tipps und Hinweise geben, die Ihnen bei der Prüfung weiterhelfen können.

»» Bei den meisten Prüfungen dürfen Sie Hilfsmittel, wie z. B. Taschenrech-ner, Formelsammlung und unkommentierte Gesetzestexte benutzen. Eine genaue Auflistung der zugelassenen Hilfsmittel erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Diese Einladung erhalten Sie ca. 4 – 6 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin von der prüfenden IHK.

»» Achten Sie bei der grafischen Darstellung von Lösungen auf die korrekte und vollständige Bezeichnung, z. B. Tabellentitel, Bezeichnung der x- und y-Achsen usw.

»» Kommentieren Sie Ihre Ergebnisse.»» Lesen Sie die Fragen genau, arbeiten Sie ggf. mit Textmarker oder Unter-

streichungen, um Wichtiges hervorzuheben.»» Beantworten Sie nur das, was gefragt ist. Die Bewertung der Lösung

richtet sich nach der Prägnanz Ihrer Antwort. »» Beachten Sie, welcher Grad der Ausformulierung gefordert ist:

nennen (1 Punkt), beschreiben (2 Punkte) oder erläutern (3 Punkte). Entsprechend ausformuliert sollten Sie Ihre Antwort schreiben.

Prüfungsaufgaben der Vorjahre sind eine gute Übung. Sie erhalten diese gegen einen geringen Betrag (ca. 20 €) im Internet unter: http://www.dihk-bildungs-gmbh-shop.de

Hinweis: Prüfungsaufgaben der Vorjahre wiederholen sich nicht!

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TIPPS ZUM LERNEN UND ARBEITEN

17akad Weiterbildung

Tipps zum Lernen und Arbeiten

Sie haben sich für eine besondere Lernmethode entschieden: Das Fernstudium.Einen großen Teil dessen werden Sie im Selbststudium vor allem mit schrift-lichen Lernmitteln absolvieren. Die Lerninhalte sind von AKAD speziell unter fernstudiendidaktischen Kriterien aufbereitet worden, so wird Ihnen das Durcharbeiten erleichtert. Zusätzlich haben wir für Sie Tipps und Arbeits-techniken zusammengestellt, die Ihnen das Selbststudium erleichtern.

Feste»LernzeitenUm den Fernlehrgang nebenberuflich absolvieren zu können, ist ein gutes Zeitmanagement erforderlich. Planen Sie regelmäßig ein festes Zeitfens-ter ein, innerhalb dessen Sie sich ausschließlich Ihrem Lehrgang und dem Lernen widmen.

Feste»LernumgebungDen Großteil Ihres Fernstudiums werden Sie zu Hause absolvieren, richten Sie sich deshalb einen festen Arbeitsplatz ein. Ihr Schreibtisch sollte ge-nügend Platz für Unterlagen, Studienbriefe etc. bieten. Stifte, Papier und alle anderen Hilfsmittel sowie benötigte Literatur sollten in Reichweite sein. Ein bequemer Stuhl und die richtige Tischhöhe sowie ein blendfrei aufgestellter PC oder Laptop sind ebenfalls wichtig. Versuchen Sie sich den Arbeitsplatz so einzurichten, dass Sie sich wohlfühlen – so fällt das Lernen gleich leichter.

Ein»LernplanEs kann helfen, einen Lernplan anzulegen, auf dem Sie notieren, was Sie wann lernen wollen. Auf diesem Lernplan können Sie zudem das durch-streichen, was Sie bereits bearbeitet haben – so können Sie Ihren Fortschritt ganz deutlich sehen.

Effektives»LesenUm die Zusammenhänge von Texten optimal erfassen zu können, gehen Sie jeden Text nach folgender Methode an:»» Lesen Sie den Text je nach Schwierigkeitsgrad ein- bis dreimal durch.»» Unterstreichen Sie wichtige Wörter.»» Machen Sie sich Randnotizen.

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TIPPS ZUM LERNEN UND ARBEITEN

18 akad Weiterbildung

»» Beschränken Sie sich auf wenige markante Hervorhebungen.»» Machen Sie Lesepausen, um zu prüfen, ob Sie das Gelesene verstanden

haben.»» Rekonstruieren Sie den Text anhand Ihrer Unterstreichungen und Anmer-

kungen.

MindmappingZusätzlich zum Unterstreichen und schriftlichen Zusammenfassen von Texten kann es hilfreich sein, die Inhalte eines Textes als Schaubild oder Mindmap darzustellen.

Bei einem Mindmap steht der zentrale Begriff eines Textes in der Mitte.Von ihm aus werden dann Begriffe zweiter Ordnung notiert, die durch eine Linie mit dem zentralen Begriff verbunden sind. Von dieser Untergruppe aus können wiederum Begriffe dritter Ordnung gesammelt werden, usw. Nach und nach entsteht so eine Netzstruktur, die alle wichtigen Informationen eines Textes in Bezug zueinander stellt.

Durch das Mindmapping beschäftigen Sie sich auf kreative Weise mit dem Inhalt von Texten – Ihr Gehirn verarbeitet diese dadurch tiefer und kann sie besser speichern.

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ANHANG

19akad Weiterbildung

Anhang

Prüfungsverordnung

Verordnungüber die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Vom 26. August 2008

Auf Grund des § 53 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2und des § 30 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes vom23. März 2005 (BGBI. I S. 931), von denen § 53 Abs. 1durch Artikel 232 Nr. 3 Buchstabe a der Verordnungvom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert wor-den ist, verordnet das Bundesministerium für Bildungund Forschung nach Anhörung des Hauptausschussesdes Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmenmit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-logie:

§ 1

Ziel der Prüfung undBezeichnung des Abschlusses

(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbil-dungsprüfungen zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach den §§ 2bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichenAufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Hand-lungsfähigkeit nachzuweisen ist.

(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifika-tion zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur GeprüftenWirtschaftsfachwirtin, in Unternehmen und Wirtschafts-organisationen unterschiedlicher Größe und Branchen-zugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen undTätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations-und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können unddamit die Befähigung,

1. betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problem-stellungen eines Unternehmens zu erkennen, zuanalysieren und einer Lösung zuzuführen,

2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwort-lich und selbstständig unter Berücksichtigung wirt-schaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter An-wendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zubewerten, zu planen und durchzuführen,

3. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperationund Kommunikation Geschäftsprozesse und Pro-jekte nach innen und außen zu gestalten, zu mode-rieren und zu kontrollieren.

(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum aner-kannten Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Ge-prüfte Wirtschaftsfachwirtin“.

§ 2

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifika-tionen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Fol-gendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einemanerkannten mindestens dreijährigen kaufmänni-schen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einemsonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Aus-bildungsberuf und danach eine mindestens einjäh-rige Berufspraxis oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einemanderen anerkannten Ausbildungsberuf und danacheine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifika-tionen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Fol-gendes nachweist:

1. die abgelegte Teilprüfung „WirtschaftsbezogeneQualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zu-rückliegt, und

2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Ab-satzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zuden in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungs-voraussetzungen.

(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 sollim kaufmännischen oder verwaltenden Bereich ab-solviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgabeneines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer GeprüftenWirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.

(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durchVorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaub-haft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-keiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben wor-den sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

§ 3

Gliederungund Durchführung der Prüfung

(1) Die Gesamtprüfung beinhaltet folgende Teilprü-fungen:

1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,

2. Handlungsspezifische Qualifikationen.

(2) Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifika-tionen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:

1. Volks- und Betriebswirtschaft,

2. Rechnungswesen,

3. Recht und Steuern,

4. Unternehmensführung.

(3) Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifika-tionen“ gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:

1. Betriebliches Management,

2. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungs-wesen und Controlling,

3. Logistik,

1752 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008

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ANHANG

20 akad Weiterbildung

4. Marketing und Vertrieb,

5. Führung und Zusammenarbeit.

(4) Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifika-tionen“ ist schriftlich in Form von anwendungsbezoge-nen Aufgabenstellungen nach § 4 zu prüfen.

(5) Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifika-tionen“ ist erst nach dem Ablegen der Teilprüfung nachAbsatz 1 Nr. 1 durchzuführen. Sie ist schriftlich in Formvon handlungsorientierten Aufgabenstellungen nach§ 5 sowie mündlich in Form eines situationsbezogenenFachgespräches mit Präsentation zu prüfen.

(6) Das situationsbezogene Fachgespräch mit Prä-sentation nach Absatz 5 wird inhaltlich aufbauend aufdie Aufgabenstellung nach § 5 durchgeführt und sollnicht länger als 30 Minuten dauern. Es soll sich inhalt-lich auf die Qualifikations- und Handlungsbereichenach den Absätzen 2 und 3 beziehen, der Schwerpunktsoll auf Absatz 3 Nr. 5 liegen. Es ist eine Vorbereitungs-zeit von höchstens 30 Minuten zu gewähren. Die Prä-sentation geht mit einem Drittel in die Bewertung dermündlichen Prüfung ein. Die mündliche Prüfung wirderst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichenTeilprüfungen nach den Absätzen 4 und 5 durchgeführt.

§ 4

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

(1) Im Qualifikationsbereich „Volks- und Betriebs-wirtschaft“ sollen zum einen grundlegende volkswirt-schaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung fürdie betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zumanderen müssen grundlegende betriebliche Funktionenund Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken imBetrieb verstanden werden. Weiterhin soll der Vorgangeiner Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamt-heit strukturiert werden können. In diesem Rahmenkönnen geprüft werden:

1. volkswirtschaftliche Grundlagen,

2. betriebliche Funktionen und deren Zusammenwir-ken,

3. Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen,

4. Unternehmenszusammenschlüsse.

(2) Im Qualifikationsbereich „Rechnungswesen“ solldie Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutungdes Rechnungswesens als Dokumentations-, Entschei-dungs- und Kontrollinstrument für die Unternehmens-führung darstellen und begründen zu können. Dazu ge-hören insbesondere, die bilanziellen Zusammenhängesowie die Kostenrechnung in Grundzügen erläuternund anwenden zu können. Außerdem sollen die erar-beiteten Zahlen für eine Aussage über die Unterneh-menssituation ausgewertet werden können. In diesemRahmen können geprüft werden:

1. grundlegende Aspekte des Rechnungswesens,

2. Finanzbuchhaltung,

3. Kosten- und Leistungsrechnung,

4. Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen,

5. Planungsrechnung.

(3) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“sollen allgemeine Kenntnisse des bürgerlichen Rechtsund des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeits-rechts nachgewiesen werden. Weiterhin sollen an

unternehmenstypischen Beispielen und Situationenmögliche Vertragsgestaltungen vorbereitet und derenAuswirkungen bewertet werden können. Es müssenaußerdem die Grundzüge des unternehmensrelevantenSteuerrechts verstanden werden. In diesem Rahmenkönnen geprüft werden:

1. rechtliche Zusammenhänge,

2. steuerrechtliche Bestimmungen.

(4) Im Qualifikationsbereich „Unternehmensführung“soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Inhalte derBetriebsorganisation, der Personalführung und -ent-wicklung sowie der Planungs- und Analysemethodenim betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkun-gen auf die Unternehmensführung erläutern und in Teil-umfängen anwenden zu können. In diesem Rahmenkönnen geprüft werden:

1. Betriebsorganisation,

2. Personalführung,

3. Personalentwicklung.

(5) Die schriftliche Prüfung besteht für jeden Qualifi-kationsbereich aus einer unter Aufsicht anzufertigendenArbeit, deren Mindestbearbeitungszeiten jeweils betra-gen:

1. Volks- und Betriebswirtschaft 60 Minuten,

2. Rechnungswesen 90 Minuten,

3. Recht und Steuern 60 Minuten,

4. Unternehmensführung 90 Minuten.

Die Gesamtdauer soll jedoch 330 Minuten nicht über-schreiten.

(6) Wurden in nicht mehr als einem Qualifikations-bereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, istin diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergän-zungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerenungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeitnicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezo-gen durchgeführt werden und in der Regel nicht längerals 15 Minuten dauern. Die Bewertungen der schrift-lichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergän-zungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst.Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungs-leistung doppelt gewichtet.

§ 5

Handlungsspezifische Qualifikationen

(1) Im Handlungsbereich „Betriebliches Manage-ment“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Be-deutung betrieblicher Planungsprozesse für die Zu-kunftssicherung eines Unternehmens oder einer Wirt-schaftsorganisation einordnen, deren Auswirkungenauf die Organisations- und Personalentwicklung erklä-ren, Informationstechnologie und Wissensmanagementals notwendige Basis einer lernenden Organisation ver-stehen und Managementtechniken zur effektiven Pro-zesssteuerung einsetzen zu können. In diesem Zusam-menhang können folgende Qualifikationsinhalte geprüftwerden:

1. betriebliche Planungsprozesse unter Einbeziehungder Betriebsstatistik,

2. Organisations- und Personalentwicklung,

3. Informationstechnologie und Wissensmanagement,

1753Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008

4. Managementtechniken unter Einbeziehung von Zeit-management, Kreativitätstechniken und Entschei-dungstechniken.

(2) Im Handlungsbereich „Investition, Finanzierung,betriebliches Rechnungswesen und Controlling“ solldie Fähigkeit nachgewiesen werden, die Zusammen-hänge und Abhängigkeiten zwischen güterwirtschaft-lichem und finanzwirtschaftlichem Prozess aufzeigensowie die Aufgaben und Gliederung des betrieblichenRechnungswesens darstellen zu können. Die unter-schiedlichen Finanzierungsarten und wesentlichenAspekte der Kosten- und Leistungsrechnung sollen be-stimmt sowie das Controlling als wesentliches Instru-ment der Unternehmenssteuerung verstanden werden.In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsin-halte geprüft werden:

1. Investitionsplanung und -rechnung,

2. Finanzplanung und Ermittlung des Finanzbedarfs,

3. Finanzierungsarten,

4. Kosten- und Leistungsrechnung,

5. Controlling.

(3) Im Handlungsbereich „Logistik“ soll die Fähigkeitnachgewiesen werden, den Gesamtprozess der be-trieblichen Leistungserstellung zu verstehen. Dazu sindZiele und Aufgaben der Logistik beschreiben, die be-schaffungspolitischen Instrumente erläutern und dieBedeutung von Logistik innerhalb der betrieblichenWertschöpfungskette darlegen zu können. In diesemRahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüftwerden:

1. Einkauf und Beschaffung,

2. Materialwirtschaft und Lagerhaltung,

3. Wertschöpfungskette,

4. Aspekte der Rationalisierung,

5. spezielle Rechtsaspekte.

(4) Im Handlungsbereich „Marketing und Vertrieb“soll der Einsatz von marketing- und vertriebspolitischenInstrumenten begründet werden. Dazu sind Kriteriender Marketingplanung zu beschreiben, den effektivenEinsatz des Marketinginstrumentariums aufzeigen, dieBedeutung der Distribution und die zentrale Funktiondes Bereiches Marketing und Vertrieb innerhalb einesUnternehmens und unter Berücksichtigung außenwirt-schaftlicher und interkultureller Kommunikations-aspekte darlegen zu können. In diesem Rahmen kön-nen folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1. Marketingplanung,

2. Marketinginstrumentarium, Marketing-Mix,

3. Vertriebsmanagement,

4. internationale Geschäftsbeziehungen und Ge-schäftsentwicklung, interkulturelle Kommunikation,

5. spezielle Rechtsaspekte.

(5) Im Handlungsbereich „Führung und Zusammen-arbeit“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, zielori-entiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäfts-partnern und Kunden zu kommunizieren. Dabei soll ge-zeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Pro-jektgruppen geführt werden können. Des Weiteren sollbei Verhandlungen und Konfliktfällen lösungsorientiertgehandelt werden können. Methoden der Kommunika-

tion und Motivationsförderung sollen berücksichtigtwerden. In diesem Rahmen können folgende Qualifika-tionsinhalte geprüft werden:

1. Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation,

2. Mitarbeitergespräche,

3. Konfliktmanagement,

4. Mitarbeiterförderung,

5. Ausbildung,

6. Moderation von Projektgruppen,

7. Präsentationstechniken.

(6) Die schriftliche Prüfung in den in den Absätzen 1bis 5 beschriebenen Handlungsbereichen wird auf derGrundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibungmit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigdaraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt.Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 480 Minuten nichtunterschreiten und 510 Minuten nicht überschreiten.Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichenPrüfungsleistung ist aus den beiden gleichgewichtigenschriftlichen Teilergebnissen zu bilden.

§ 6

Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehme-rin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungs-bestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien,wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öf-fentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrich-tung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss er-folgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fort-bildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach derBekanntgabe des Bestehens der anderweitig abgeleg-ten Prüfung erfolgt.

§ 7

Bewerten derPrüfungsteile und Bestehen der Prüfung

(1) Die Teilprüfungen „Wirtschaftsbezogene Qualifi-kationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“sind gesondert nach Punkten zu bewerten.

(2) Für die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifi-kationen“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittelder Punktebewertungen der Leistungen in den einzel-nen Qualifikationsbereichen zu bilden.

(3) Für die Teilprüfung „Handlungsspezifische Quali-fikationen“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittelder Punktebewertung der schriftlichen Situationsauf-gabe und der Punktebewertung der mündlichen Prü-fung nach § 3 Abs. 6 zu bilden.

(4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in al-len Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leis-tungen erbracht wurden.

(5) Über das Ergebnis der Teilprüfung nach § 3 Abs. 1Nr. 1 ist eine Bescheinigung auszustellen.

(6) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnisnach den Anlagen 1 und 2 auszustellen. Im Fall derFreistellung nach § 6 sind Ort, Datum, Abschlussbe-zeichnung der Prüfung und die Bezeichnung des Prü-fungsgremiums der anderweitig abgelegten Prüfunganzugeben.

1754 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008

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ANHANG

21akad Weiterbildung

4. Marketing und Vertrieb,

5. Führung und Zusammenarbeit.

(4) Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifika-tionen“ ist schriftlich in Form von anwendungsbezoge-nen Aufgabenstellungen nach § 4 zu prüfen.

(5) Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifika-tionen“ ist erst nach dem Ablegen der Teilprüfung nachAbsatz 1 Nr. 1 durchzuführen. Sie ist schriftlich in Formvon handlungsorientierten Aufgabenstellungen nach§ 5 sowie mündlich in Form eines situationsbezogenenFachgespräches mit Präsentation zu prüfen.

(6) Das situationsbezogene Fachgespräch mit Prä-sentation nach Absatz 5 wird inhaltlich aufbauend aufdie Aufgabenstellung nach § 5 durchgeführt und sollnicht länger als 30 Minuten dauern. Es soll sich inhalt-lich auf die Qualifikations- und Handlungsbereichenach den Absätzen 2 und 3 beziehen, der Schwerpunktsoll auf Absatz 3 Nr. 5 liegen. Es ist eine Vorbereitungs-zeit von höchstens 30 Minuten zu gewähren. Die Prä-sentation geht mit einem Drittel in die Bewertung dermündlichen Prüfung ein. Die mündliche Prüfung wirderst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichenTeilprüfungen nach den Absätzen 4 und 5 durchgeführt.

§ 4

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

(1) Im Qualifikationsbereich „Volks- und Betriebs-wirtschaft“ sollen zum einen grundlegende volkswirt-schaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung fürdie betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zumanderen müssen grundlegende betriebliche Funktionenund Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken imBetrieb verstanden werden. Weiterhin soll der Vorgangeiner Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamt-heit strukturiert werden können. In diesem Rahmenkönnen geprüft werden:

1. volkswirtschaftliche Grundlagen,

2. betriebliche Funktionen und deren Zusammenwir-ken,

3. Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen,

4. Unternehmenszusammenschlüsse.

(2) Im Qualifikationsbereich „Rechnungswesen“ solldie Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutungdes Rechnungswesens als Dokumentations-, Entschei-dungs- und Kontrollinstrument für die Unternehmens-führung darstellen und begründen zu können. Dazu ge-hören insbesondere, die bilanziellen Zusammenhängesowie die Kostenrechnung in Grundzügen erläuternund anwenden zu können. Außerdem sollen die erar-beiteten Zahlen für eine Aussage über die Unterneh-menssituation ausgewertet werden können. In diesemRahmen können geprüft werden:

1. grundlegende Aspekte des Rechnungswesens,

2. Finanzbuchhaltung,

3. Kosten- und Leistungsrechnung,

4. Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen,

5. Planungsrechnung.

(3) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“sollen allgemeine Kenntnisse des bürgerlichen Rechtsund des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeits-rechts nachgewiesen werden. Weiterhin sollen an

unternehmenstypischen Beispielen und Situationenmögliche Vertragsgestaltungen vorbereitet und derenAuswirkungen bewertet werden können. Es müssenaußerdem die Grundzüge des unternehmensrelevantenSteuerrechts verstanden werden. In diesem Rahmenkönnen geprüft werden:

1. rechtliche Zusammenhänge,

2. steuerrechtliche Bestimmungen.

(4) Im Qualifikationsbereich „Unternehmensführung“soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Inhalte derBetriebsorganisation, der Personalführung und -ent-wicklung sowie der Planungs- und Analysemethodenim betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkun-gen auf die Unternehmensführung erläutern und in Teil-umfängen anwenden zu können. In diesem Rahmenkönnen geprüft werden:

1. Betriebsorganisation,

2. Personalführung,

3. Personalentwicklung.

(5) Die schriftliche Prüfung besteht für jeden Qualifi-kationsbereich aus einer unter Aufsicht anzufertigendenArbeit, deren Mindestbearbeitungszeiten jeweils betra-gen:

1. Volks- und Betriebswirtschaft 60 Minuten,

2. Rechnungswesen 90 Minuten,

3. Recht und Steuern 60 Minuten,

4. Unternehmensführung 90 Minuten.

Die Gesamtdauer soll jedoch 330 Minuten nicht über-schreiten.

(6) Wurden in nicht mehr als einem Qualifikations-bereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, istin diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergän-zungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerenungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeitnicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezo-gen durchgeführt werden und in der Regel nicht längerals 15 Minuten dauern. Die Bewertungen der schrift-lichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergän-zungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst.Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungs-leistung doppelt gewichtet.

§ 5

Handlungsspezifische Qualifikationen

(1) Im Handlungsbereich „Betriebliches Manage-ment“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Be-deutung betrieblicher Planungsprozesse für die Zu-kunftssicherung eines Unternehmens oder einer Wirt-schaftsorganisation einordnen, deren Auswirkungenauf die Organisations- und Personalentwicklung erklä-ren, Informationstechnologie und Wissensmanagementals notwendige Basis einer lernenden Organisation ver-stehen und Managementtechniken zur effektiven Pro-zesssteuerung einsetzen zu können. In diesem Zusam-menhang können folgende Qualifikationsinhalte geprüftwerden:

1. betriebliche Planungsprozesse unter Einbeziehungder Betriebsstatistik,

2. Organisations- und Personalentwicklung,

3. Informationstechnologie und Wissensmanagement,

1753Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008

4. Managementtechniken unter Einbeziehung von Zeit-management, Kreativitätstechniken und Entschei-dungstechniken.

(2) Im Handlungsbereich „Investition, Finanzierung,betriebliches Rechnungswesen und Controlling“ solldie Fähigkeit nachgewiesen werden, die Zusammen-hänge und Abhängigkeiten zwischen güterwirtschaft-lichem und finanzwirtschaftlichem Prozess aufzeigensowie die Aufgaben und Gliederung des betrieblichenRechnungswesens darstellen zu können. Die unter-schiedlichen Finanzierungsarten und wesentlichenAspekte der Kosten- und Leistungsrechnung sollen be-stimmt sowie das Controlling als wesentliches Instru-ment der Unternehmenssteuerung verstanden werden.In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsin-halte geprüft werden:

1. Investitionsplanung und -rechnung,

2. Finanzplanung und Ermittlung des Finanzbedarfs,

3. Finanzierungsarten,

4. Kosten- und Leistungsrechnung,

5. Controlling.

(3) Im Handlungsbereich „Logistik“ soll die Fähigkeitnachgewiesen werden, den Gesamtprozess der be-trieblichen Leistungserstellung zu verstehen. Dazu sindZiele und Aufgaben der Logistik beschreiben, die be-schaffungspolitischen Instrumente erläutern und dieBedeutung von Logistik innerhalb der betrieblichenWertschöpfungskette darlegen zu können. In diesemRahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüftwerden:

1. Einkauf und Beschaffung,

2. Materialwirtschaft und Lagerhaltung,

3. Wertschöpfungskette,

4. Aspekte der Rationalisierung,

5. spezielle Rechtsaspekte.

(4) Im Handlungsbereich „Marketing und Vertrieb“soll der Einsatz von marketing- und vertriebspolitischenInstrumenten begründet werden. Dazu sind Kriteriender Marketingplanung zu beschreiben, den effektivenEinsatz des Marketinginstrumentariums aufzeigen, dieBedeutung der Distribution und die zentrale Funktiondes Bereiches Marketing und Vertrieb innerhalb einesUnternehmens und unter Berücksichtigung außenwirt-schaftlicher und interkultureller Kommunikations-aspekte darlegen zu können. In diesem Rahmen kön-nen folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1. Marketingplanung,

2. Marketinginstrumentarium, Marketing-Mix,

3. Vertriebsmanagement,

4. internationale Geschäftsbeziehungen und Ge-schäftsentwicklung, interkulturelle Kommunikation,

5. spezielle Rechtsaspekte.

(5) Im Handlungsbereich „Führung und Zusammen-arbeit“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, zielori-entiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäfts-partnern und Kunden zu kommunizieren. Dabei soll ge-zeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Pro-jektgruppen geführt werden können. Des Weiteren sollbei Verhandlungen und Konfliktfällen lösungsorientiertgehandelt werden können. Methoden der Kommunika-

tion und Motivationsförderung sollen berücksichtigtwerden. In diesem Rahmen können folgende Qualifika-tionsinhalte geprüft werden:

1. Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation,

2. Mitarbeitergespräche,

3. Konfliktmanagement,

4. Mitarbeiterförderung,

5. Ausbildung,

6. Moderation von Projektgruppen,

7. Präsentationstechniken.

(6) Die schriftliche Prüfung in den in den Absätzen 1bis 5 beschriebenen Handlungsbereichen wird auf derGrundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibungmit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigdaraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt.Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 480 Minuten nichtunterschreiten und 510 Minuten nicht überschreiten.Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichenPrüfungsleistung ist aus den beiden gleichgewichtigenschriftlichen Teilergebnissen zu bilden.

§ 6

Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehme-rin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungs-bestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien,wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öf-fentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrich-tung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss er-folgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fort-bildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach derBekanntgabe des Bestehens der anderweitig abgeleg-ten Prüfung erfolgt.

§ 7

Bewerten derPrüfungsteile und Bestehen der Prüfung

(1) Die Teilprüfungen „Wirtschaftsbezogene Qualifi-kationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“sind gesondert nach Punkten zu bewerten.

(2) Für die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifi-kationen“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittelder Punktebewertungen der Leistungen in den einzel-nen Qualifikationsbereichen zu bilden.

(3) Für die Teilprüfung „Handlungsspezifische Quali-fikationen“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittelder Punktebewertung der schriftlichen Situationsauf-gabe und der Punktebewertung der mündlichen Prü-fung nach § 3 Abs. 6 zu bilden.

(4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in al-len Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leis-tungen erbracht wurden.

(5) Über das Ergebnis der Teilprüfung nach § 3 Abs. 1Nr. 1 ist eine Bescheinigung auszustellen.

(6) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnisnach den Anlagen 1 und 2 auszustellen. Im Fall derFreistellung nach § 6 sind Ort, Datum, Abschlussbe-zeichnung der Prüfung und die Bezeichnung des Prü-fungsgremiums der anderweitig abgelegten Prüfunganzugeben.

1754 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008

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ANHANG

22 akad Weiterbildung

§ 8

Wiederholung der Prüfung

(1) Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kannzweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteilekönnen vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfah-rens wiederholt werden.

(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfungwird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilneh-merin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenndie darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachtenLeistungen mindestens ausreichend sind und der Prü-fungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich in-nerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Be-endigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wie-derholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prü-fungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholtwerden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prü-fung.

§ 9

Ausbildereignung

(1) Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteil-nehmerin kann nach erfolgreichem Abschluss des Prü-fungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ be-antragen, eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis derberufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ab-zulegen. Diese besteht aus einer Präsentation oderder praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheitund einem Prüfungsgespräch. Der Teilnehmer oder dieTeilnehmerin wählt dazu eine Ausbildungseinheit aus.Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheitist in dem Gespräch zu begründen. Die Dauer der prak-tischen Prüfung soll höchstens 30 Minuten betragen.Die Konzeption der Durchführung der praktischen Aus-bildungseinheit ist vorab schriftlich einzureichen. Die

zusätzliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestensausreichende Leistungen erbracht wurden.

(2) Wer den Prüfungsteil „HandlungsspezifischeQualifikationen“ bestanden hat, ist vom schriftlichenTeil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetzerlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Werauch die zusätzliche Prüfung nach Absatz 1 bestandenhat, hat die berufs- und arbeitspädagogischen Fertig-keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufs-bildungsgesetz nachgewiesen. Dem Prüfungsteilneh-mer oder der Prüfungsteilnehmerin ist ein Zeugnis aus-zustellen, aus dem hervorgeht, dass die berufs- undarbeitspädagogische Qualifikation nach § 30 Abs. 5des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen wurde.

§ 10

Übergangsvorschriften

(1) Begonnene Prüfungsverfahren zum Wirtschafts-fachwirt (IHK)/zur Wirtschaftsfachwirtin (IHK) und zumFachwirt für Betriebliches Management (IHK)/zur Fach-wirtin für Betriebliches Management (IHK) können nachden bisherigen Vorschriften bis zum Ablauf des 31. De-zember 2011 zu Ende geführt werden. Im Übrigen kannbei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des31. Dezember 2009 die Anwendung der bisherigen Vor-schriften beantragt werden.

(2) Auf Antrag kann die zuständige Stelle die Wieder-holungsprüfung auch nach dieser Verordnung durch-führen; § 8 Abs. 2 findet in diesem Fall keine Anwen-dung.

§ 11

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 inKraft.

Bonn, den 26. August 2008

D i e B u n d e sm i n i s t e r i nf ü r B i l d u n g u n d F o r s c h u n g

A n n e t t e S c h a v a n

1755Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008

Anlage 1(zu § 7 Abs. 6)

M u s t e r

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Z e u g n i s

über diePrüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirt-schaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752)

bestanden.

Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

(Siegel der zuständigen Stelle)

1756 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008

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ANHANG

23akad Weiterbildung

§ 8

Wiederholung der Prüfung

(1) Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kannzweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteilekönnen vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfah-rens wiederholt werden.

(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfungwird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilneh-merin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenndie darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachtenLeistungen mindestens ausreichend sind und der Prü-fungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich in-nerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Be-endigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wie-derholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prü-fungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholtwerden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prü-fung.

§ 9

Ausbildereignung

(1) Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteil-nehmerin kann nach erfolgreichem Abschluss des Prü-fungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ be-antragen, eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis derberufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ab-zulegen. Diese besteht aus einer Präsentation oderder praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheitund einem Prüfungsgespräch. Der Teilnehmer oder dieTeilnehmerin wählt dazu eine Ausbildungseinheit aus.Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheitist in dem Gespräch zu begründen. Die Dauer der prak-tischen Prüfung soll höchstens 30 Minuten betragen.Die Konzeption der Durchführung der praktischen Aus-bildungseinheit ist vorab schriftlich einzureichen. Die

zusätzliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestensausreichende Leistungen erbracht wurden.

(2) Wer den Prüfungsteil „HandlungsspezifischeQualifikationen“ bestanden hat, ist vom schriftlichenTeil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetzerlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Werauch die zusätzliche Prüfung nach Absatz 1 bestandenhat, hat die berufs- und arbeitspädagogischen Fertig-keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufs-bildungsgesetz nachgewiesen. Dem Prüfungsteilneh-mer oder der Prüfungsteilnehmerin ist ein Zeugnis aus-zustellen, aus dem hervorgeht, dass die berufs- undarbeitspädagogische Qualifikation nach § 30 Abs. 5des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen wurde.

§ 10

Übergangsvorschriften

(1) Begonnene Prüfungsverfahren zum Wirtschafts-fachwirt (IHK)/zur Wirtschaftsfachwirtin (IHK) und zumFachwirt für Betriebliches Management (IHK)/zur Fach-wirtin für Betriebliches Management (IHK) können nachden bisherigen Vorschriften bis zum Ablauf des 31. De-zember 2011 zu Ende geführt werden. Im Übrigen kannbei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des31. Dezember 2009 die Anwendung der bisherigen Vor-schriften beantragt werden.

(2) Auf Antrag kann die zuständige Stelle die Wieder-holungsprüfung auch nach dieser Verordnung durch-führen; § 8 Abs. 2 findet in diesem Fall keine Anwen-dung.

§ 11

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 inKraft.

Bonn, den 26. August 2008

D i e B u n d e sm i n i s t e r i nf ü r B i l d u n g u n d F o r s c h u n g

A n n e t t e S c h a v a n

1755Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008

Anlage 1(zu § 7 Abs. 6)

M u s t e r

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Z e u g n i s

über diePrüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirt-schaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752)

bestanden.

Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

(Siegel der zuständigen Stelle)

1756 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008

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ANHANG

24 akad Weiterbildung

Anlage 2(zu § 7 Abs. 6)

M u s t e r

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Z e u g n i s

über diePrüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirt-schaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752) mit folgenden Ergebnissen bestanden:

Punkte*) Note

1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen . . . . . . . . . .

Volks- und Betriebswirtschaft . . . . . . . . . .

Rechnungswesen . . . . . . . . . .

Recht und Steuern . . . . . . . . . .

Unternehmensführung . . . . . . . . . .

2. Handlungsspezifische Qualifikationen . . . . . . . . . .

Schriftliche betriebliche Situationsaufgabe . . . . . . . . . .

Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation . . . . . . . . . .

(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung in dem Handlungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .freigestellt.“)

Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

(Siegel der zuständigen Stelle)

*) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zugrunde: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

1757Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008

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ANHANG

25akad Weiterbildung

Anlage 2(zu § 7 Abs. 6)

M u s t e r

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Z e u g n i s

über diePrüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirt-schaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752) mit folgenden Ergebnissen bestanden:

Punkte*) Note

1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen . . . . . . . . . .

Volks- und Betriebswirtschaft . . . . . . . . . .

Rechnungswesen . . . . . . . . . .

Recht und Steuern . . . . . . . . . .

Unternehmensführung . . . . . . . . . .

2. Handlungsspezifische Qualifikationen . . . . . . . . . .

Schriftliche betriebliche Situationsaufgabe . . . . . . . . . .

Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation . . . . . . . . . .

(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung in dem Handlungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .freigestellt.“)

Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

(Siegel der zuständigen Stelle)

*) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zugrunde: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

1757Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009

Zweite Verordnung

zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Vom 25. August 2009

Auszug

Auf Grund des § 53 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und des § 30 Absatz 5 des Berufsbildungs-gesetzes, von denen § 53 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, und auf Grund des § 42 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Artikel 34

Änderung der Verordnung

über die Prüfung zum anerkannten

Abschluss Geprüfter Wirtschafts- fachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirt-schaftsfachwirt in vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752) wird wie folgt geändert:

1. In § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 4 wird jeweils das Wort „Ausbildungseinheit“ durch das Wort „Ausbildungs-situation“ ersetzt.

2. In § 10 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Prüfungsverfahren“ die Wörter „zum Geprüften

Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin,“ eingefügt.

3. In den Anlagen 1 und 2 werden jeweils nach der Angabe „(BGBl. I S. 1752)“ die Wörter„ , die durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist,“ eingefügt.

Artikel 36

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft.

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ANHANG

26 akad Weiterbildung

Strukturierung der schriftlichen Prüfung

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Strukturierung der schriftlichen Prüfung*

Volks- und Betriebswirtschaft

Rahmenplan Thema Punkte ca.

1.1 Volkswirtschaftliche Grundlagen 55

1.2 Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken 20

1.3 Existenzgründung und Unternehmensformen 15

1.4 Unternehmenszusammenschlüsse 10

100

* Bei den Angaben in der Übersicht handelt es sich um Richtwerte, von denen ineinzelnen Fällen in geringem Umfang abgewichen werden kann.

Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2012.

Rechnungswesen

Rahmenplan Thema Punkte ca.

2.1 Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens

2.2 Finanzbuchhaltung

2.3 Kosten- und Leistungsrechnung 60

2.4 Auswertung der betriebwirtschaftlichen Zahlen

2.5 Planungsrechnung

100

20

20

Recht und Steuern

Rahmenplan Thema Punkte ca.

3.1 Rechtliche Zusammenhänge 80

3.2 Steuerrechtliche Bestimmungen 20

100

Unternehmensführung

Rahmenplan Thema Punkte ca.

4.1 Betriebsorganisation 45

4.2 Personalführung 40

4.3 Personalentwicklung 15

100

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ANHANG

27akad Weiterbildung

DIHK-Gesellschaft für berufliche BildungOrganisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH

Geprüfte WirtschaftsfachwirteStrukturierung der schriftlichen Prüfung*

Situationsaufgabe 1

Situationsaufgabe 2

Rahmenplan Thema Punkte ca.

5. Betriebliches Management 40

9. Führung und Zusammenarbeit 40

8. Marketing 20

100

Rahmenplan Thema Punkte ca.

6. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling 40

7. Logistik 40

8. Vertrieb 20

100

* Bei den Angaben in der Übersicht handelt es sich um Richtwerte, von denen in einzelnen Fällen in geringem Umfangabgewichen werden kann.

Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2012.

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FÜR IHRE NOTIZEN:

28 akad Weiterbildung

Für Ihre Notizen:

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