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Ihre Angaben helfen der Wirtschaft. Danke, dass Sie an der VERDIENSTSTRUKTURERHEBUNG teilnehmen Was sind die Rechtsgrundlagen für diese Erhebung? Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind durch euro- päisches Recht (Verordnung EG Nr. 530/1999, Nr. 1738/2005 und Nr. 698/2006) zur Durchführung der Verdienststrukturer- hebung verpflichtet. In Österreich ist Statistik Austria durch die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (Verdienstrukturstatistik-Verordnung, BGBl. II Nr. 66/2007, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. II 99/2011) mit der Erhebung der Daten beauftragt. Es besteht Auskunftspflicht Um den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und Er- gebnisse in der geforderten statistischen Qualität und Aussa- gekraft erzielen zu können, besteht gemäß § 10 der Verdienst- strukturstatistik-Verordnung Auskunftspflicht. Wir ersuchen Sie dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und den vollständig ausgefüllten Fragebogen bis zum vorgeschriebe- nen Einsendetermin an Statistik Austria zu übermitteln. Wir danken im Voraus für Ihre wertvolle Mitarbeit! Wir sind für Sie erreichbar unter: STATISTIK AUSTRIA Direktion Bevölkerung Verdienststrukturerhebung Guglgasse 13 1110 Wien Mo-Do 8:00 – 16:00 Uhr Fr 8:00 – 14:00 Uhr Tel.: +43 (1) 711 28-8383 Fax: +43 (1) 711 28-7445 E-Mail: [email protected] Herausgeber STATISTIK AUSTRIA, Bundesanstalt Statistik Österreich Guglgasse 13, 1110 Wien Internet: www.statistik.at Welche Daten sind zu melden? Der Fragebogen enthält Fragen zum Unternehmen sowie zu jenen Beschäftigten, die gemäß Ihrer Meldung an die Sozial- versicherung im Oktober 2014 in Ihrem Unternehmen beschäf- tigt waren. Bei größeren Unternehmen handelt es sich um eine Auswahl von Beschäftigten, d.h. nur die angegebenen Beschäftigten müssen ausgefüllt werden. Datenschutz und Geheimhaltung haben bei uns oberste Priorität Vertrauliche Behandlung, Geheimhaltung und Schutz der von Ihnen übermittelten Daten sind für uns nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern die Grundlage unserer täglichen Arbeit. Das Bundesstatistikgesetz 2000 verpflichtet Statistik Austria in ganz besonderem Maße zum Datenschutz. Die gesamte Erhe- bung erfolgt daher nach strengen Regeln. Dazu gehört, dass die Angaben zum Unternehmen sowie zu den Beschäftigten nach Abschluss der Befragung durch Verschlüsselung voll- ständig anonymisiert werden. Die Identifizierung eines Unter- nehmens oder einer Person ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Um die Geheimhaltung der Daten lückenlos zu gewährleisten, werden die Ergebnisse selbstverständlich nur als Gesamtzah- len etwa nach Branchen, Berufsgruppen oder Regionen ver- öffentlicht. Mögliche Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen oder Personen sind dabei ausgeschlossen.

Ihre Angaben helfen - WKO.at · 2017. 3. 15. · Ihre Angaben helfen der Wirtschaft. Danke, dass Sie an der VERDIENSTSTRUKTURERHEBUNG teilnehmen Was sind die Rechtsgrundlagen für

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Page 1: Ihre Angaben helfen - WKO.at · 2017. 3. 15. · Ihre Angaben helfen der Wirtschaft. Danke, dass Sie an der VERDIENSTSTRUKTURERHEBUNG teilnehmen Was sind die Rechtsgrundlagen für

Ihre Angaben helfen der Wirtschaft.

Danke, dass Sie an der VERDIENSTSTRUKTURERHEBUNG teilnehmen

Was sind die Rechtsgrundlagen für diese Erhebung?Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind durch euro-päisches Recht (Verordnung EG Nr. 530/1999, Nr. 1738/2005 und Nr. 698/2006) zur Durchführung der Verdienststrukturer-hebung verpflichtet. In Österreich ist Statistik Austria durch die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (Verdienstrukturstatistik-Verordnung, BGBl. II Nr. 66/2007, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. II 99/2011) mit der Erhebung der Daten beauftragt.

Es besteht AuskunftspflichtUm den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und Er-gebnisse in der geforderten statistischen Qualität und Aussa-gekraft erzielen zu können, besteht gemäß § 10 der Verdienst-strukturstatistik-Verordnung Auskunftspflicht. Wir ersuchen Sie dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und den vollständig ausgefüllten Fragebogen bis zum vorgeschriebe-nen Einsendetermin an Statistik Austria zu übermitteln.

Wir danken im Voraus für Ihre wertvolle Mitarbeit!

Wir sind für Sie erreichbar unter:STATISTIK AUSTRIADirektion BevölkerungVerdienststrukturerhebungGuglgasse 131110 Wien

Mo-Do 8:00 – 16:00 UhrFr 8:00 – 14:00 UhrTel.: +43 (1) 711 28-8383Fax: +43 (1) 711 28-7445E-Mail: [email protected]

HerausgeberSTATISTIK AUSTRIA, Bundesanstalt Statistik ÖsterreichGuglgasse 13, 1110 Wien

Internet: www.statistik.at

Welche Daten sind zu melden?Der Fragebogen enthält Fragen zum Unternehmen sowie zu jenen Beschäftigten, die gemäß Ihrer Meldung an die Sozial-versicherung im Oktober 2014 in Ihrem Unternehmen beschäf-tigt waren. Bei größeren Unternehmen handelt es sich um eine Auswahl von Beschäftigten, d.h. nur die angegebenen Beschäftigten müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz und Geheimhaltung haben bei uns oberste Priorität

Vertrauliche Behandlung, Geheimhaltung und Schutz der von Ihnen übermittelten Daten sind für uns nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern die Grundlage unserer täglichen Arbeit.

Das Bundesstatistikgesetz 2000 verpflichtet Statistik Austria in ganz besonderem Maße zum Datenschutz. Die gesamte Erhe-bung erfolgt daher nach strengen Regeln. Dazu gehört, dass die Angaben zum Unternehmen sowie zu den Beschäftigten nach Abschluss der Befragung durch Verschlüsselung voll-ständig anonymisiert werden. Die Identifizierung eines Unter-nehmens oder einer Person ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Um die Geheimhaltung der Daten lückenlos zu gewährleisten, werden die Ergebnisse selbstverständlich nur als Gesamtzah-len etwa nach Branchen, Berufsgruppen oder Regionen ver-öffentlicht. Mögliche Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen oder Personen sind dabei ausgeschlossen.

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Die Statistik braucht Ihre HilfeAufgabe der Statistik Austria ist es, eine Vielzahl an Statistiken über wirtschaftliche und soziale Bereiche zu erstellen. Damit wir diese Informationen bereitstellen können, brauchen wir Ihre Unterstützung, denn nur durch die Mitwirkung jedes einzelnen Unternehmens kann die Lage der Wirtschaft der Realität ent-sprechend dargestellt werden. Dies ist wichtig, da die amt- liche Statistik wesentliche Grundlagen für Weichenstellungen in Wirtschaft und Politik und damit letztlich auch Ihres Unter-nehmens liefert.

Uns ist natürlich bewusst, dass die Erhebung für Sie eine Belastung darstellt. Wir sind jedoch bemüht, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. Im Sinne des Bundes-statistikgesetzes 2000 wurden deshalb so weit als möglich Verwaltungsdaten für die Erhebung herangezogen. Dadurch ist es gelungen, mehr als die Hälfte der Merkmale durch administrative Daten abzudecken. Der Fragebogen enthält daher nur jene Merkmale, die nicht aus dem Unternehmens-register der Statistik Austria oder Ihren Meldungen an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherung entnommen werden können.

Was ist die Verdienststrukturerhebung?Im Rahmen der Verdienststrukturerhebung werden im Abstand von vier Jahren Informationen zu Löhnen und Gehältern sowie zur Arbeitszeit von einzelnen Beschäftigten erhoben. Diese Daten ermöglichen detaillierte Analysen über die Struktur und Verteilung der Verdienste und tragen damit zu einem besseren Verständnis der wirtschaftlichen Entwicklung in Österreich und Europa bei. Die Erhebung wird in der gesamten Europäischen Union nach harmonisierten Standards durchgeführt und liefert zuverlässige und aussagekräftige Vergleiche zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten.

Die wichtigsten Ergebnisse finden Sie kostenlos bei uns im Internet. Sie können zum Beispiel die in Ihrem Unternehmen bezahlten Löhne und Gehälter mit jenen Ihres Wirtschafts-bereichs oder anderen Branchen, Berufen und Regionen ver-gleichen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Löhne und Gehälter in anderen europäischen Staaten zu betrachten.

Wir würden uns freuen, wenn das Informationsangebot auf unserer Website unter www.statistik.at Statistiken – Soziales – Personeneinkommen – Verdienststruktur – auch Ihr Interesse findet.

Warum wurde gerade Ihr Unternehmen ausgewählt?

Die Auswahl der Unternehmen geschieht rein durch Zufall. Nach einem Zufallsprinzip werden aus dem Unternehmens-register rund 12.000 Unternehmen mit mindestens zehn unselbständig Beschäftigten ausgewählt. Bei größeren Unter-nehmen spielt der Zufall freilich eine geringere Rolle; sie sind in der Stichprobe, um Repräsentativität zu gewährleisten.

Wie läuft die Erhebung ab?Alle auskunftspflichtigen Unternehmen werden schriftlich mit-tels Brief aufgefordert, ihre statistische Meldung bis spätestens 15. Mai 2015 an Statistik Austria zu übermitteln. Wir ersuchen alle Unternehmen den elektronischen Webfragebogen unter www.netquest.at zu verwenden. Bitte füllen Sie den Fragebo-gen vollständig und nach bestem Wissen aus und senden Sie diesen fristgerecht ein. Sollten die technischen Möglichkeiten für eine elektronische Meldung in einem Unternehmen nicht gegeben sein, besteht die Möglichkeit der Meldepflicht auch in Papierform nachzukommen.

Wie kann ich meine Meldung erstatten?Um die Abgabe der Meldung für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen unseren Webfragebogen im Inter-net unter www.netquest.at zur Verfügung.

Die Zugangscodes (Benutzerkennung und Passwort) haben Sie schriftlich gemeinsam mit dieser Postsendung erhalten. Ihre persönlichen Anmeldeinformationen gewährleisten, dass nur Sie über eine gesicherte Verbindung Zugang zum Melde-formular Ihres Unternehmens haben.

Die Vorteile der elektronischen Meldung sind u. a. Hilfefunktio-nen per Mausklick, Textsuche innerhalb der benötigten Nomen-klaturen, Eingabeprüfungen, Export- und Importmöglichkeiten von Daten, Sendebestätigung für die erfolgreiche Datenüber-mittlung sowie höchste Sicherheit der eingegebenen Daten. Der Webfragebogen bietet einen schnellen und sicheren Datentrans-fer mit gesichertem Übertragungsprotokoll, der Postweg entfällt.

Weitere Auskünfte zum Webfragebogen finden Sie im beiliegen-den Wegweiser zur elektronischen Meldung oder im Internet unter www.netquest.at — Verdienststrukturerhebung.

Bruttostundenverdienste in Österreich nach Wirtschaftsabschnitten (ÖNACE) 2010 (Median) in Euro

Q: STATISTIK AUSTRIA. Bruttostundenverdienste ohne Mehr- und Überstunden (enthalten sind hingegen Zuschläge für Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit). - Ohne Lehrlinge.

Bruttostundenverdienste im EU-Vergleich 2010 (arithmetisches Mittel) in Euro

Q: Eurostat.

0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24

Insgesamt

B-F Produzierender Bereich

G-N, P-S Dienstleistungsbereich

B Bergbau

C Herstellung von Waren

D Energieversorgung

E Wasserversorgung und Abfallentsorgung

F Bau

G Handel

H Verkehr

I Beherbergung und Gastronomie

J Information und Kommunikation

K Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

L Grundstücks- und Wohnungswesen

M Freiberufliche/techn. Dienstleistungen

N Sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen

P Erziehung und Unterricht

Q Gesundheits- und Sozialwesen

R Kunst, Unterhaltung und Erholung

S Sonst. Dienstleistungen

12,79

13,98

12,01

13,53

14,28

21,33

11,53

13,19

11,07

12,57

7,89

18,55

18,86

13,40

15,43

10,00

14,20

13,00

11,29

12,01

0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26

DänemarkIrland

LuxemburgBelgien

FinnlandNiederlande

Ver. KönigreichDeutschland

SchwedenFrankreichÖsterreich

ItalienEU-27

ZypernSpanien

GriechenlandSlowenien

MaltaPortugalKroatien

Tschech. RepublikPolen

EstlandSlowakei

UngarnLettlandLitauen

RumänienBulgarien

25,3722,23

21,9518,92

18,1217,25

16,9816,95

16,6316,27

14,7714,48

14,0412,08

11,5010,97

9,108,49

7,715,87

5,255,11

4,844,74

4,493,78

3,442,67

2,04