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Ministerium für Kultus Jugend und Sport Baden-Württemberg 45-6615.31/415 Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien an den allgemein 11.07.2002 bildenden Gymnasien ab der Abiturprüfung 2004 II) Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien für die modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch) I n h a l t 1 Allgemeines Verfahren für die Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeit 1.1 Korrekturverfahren 1.2 Bewertung der Prüfungsarbeiten 1.3 Eintragungen in Korrekturblätter und –tabellen 1.4 Lösungshinweise 2 Verwendung von Korrekturzeichen 3 Richtlinien für die fachspezifische Beurteilung 3.1 Aufgabe zur Texterstellung in der Fremdsprache 3.1.1 Inhalt 3.1.2 Sprachrichtigkeit 3.1.2.1 Bewertung von wiederholt auftretenden Fehlern 3.1.2.2 Hinweise zur Ermittlung der Wortzahl 3.1.3 Ausdrucksvermögen 3.1.3.1 Kriterien für das Ausdrucksvermögen 3.2 Übersetzung 3.3 Gesamtbeurteilung 4 Tabellen - 6 -

II) Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien für die

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Ministerium für Kultus Jugend und Sport Baden-Württemberg 45-6615.31/415Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien an den allgemein 11.07.2002bildenden Gymnasien ab der Abiturprüfung 2004

II) Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien für die modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch)

I n h a l t

1 Allgemeines Verfahren für die Beurteilung der schriftlichenPrüfungsarbeit

1.1 Korrekturverfahren1.2 Bewertung der Prüfungsarbeiten1.3 Eintragungen in Korrekturblätter und –tabellen1.4 Lösungshinweise

2 Verwendung von Korrekturzeichen

3 Richtlinien für die fachspezifische Beurteilung

3.1 Aufgabe zur Texterstellung in der Fremdsprache

3.1.1 Inhalt3.1.2 Sprachrichtigkeit3.1.2.1 Bewertung von wiederholt auftretenden Fehlern3.1.2.2 Hinweise zur Ermittlung der Wortzahl3.1.3 Ausdrucksvermögen3.1.3.1 Kriterien für das Ausdrucksvermögen3.2 Übersetzung3.3 Gesamtbeurteilung

4 Tabellen

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Moderne Fremdsprachen - Fortsetzung -

1 Allgemeines Verfahren für die Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeit

1.1 Korrekturverfahren

Der Erstkorrektor1) korrigiert mit roter Farbe. Er muss alle Fehler anstreichen und seineFehlerbewertungen sowie sonstige Korrekturzeichen auf dem rechten Rand der Schülerarbei-ten vermerken.

Der Zweitkorrektor korrigiert mit grüner Farbe. Er hält nochmals sämtliche Fehlerbewertungenund sonstige Korrekturzeichen auf dem linken Rand fest. Im Text selbst unterstreicht er dieje-nigen Stellen, bei denen er eine vom Erstkorrektor nicht beanstandete Version als Fehler wer-ten will.Ist der Zweitkorrektor der Ansicht, dass ein vom Erstkorrektor angestrichener Fehler nicht alssolcher bzw. mit einem anderen Gewicht zu werten sei, kennzeichnet er dies durch Einklam-mern einer Unterstreichung. Er hält seine abweichende Bewertung auf dem Rand fest.

Der Endbeurteiler (Drittkorrektor) verwendet die braune Farbe (im Übrigen vgl. NGVO,§ 21, Abs. 5).

Zur Charakterisierung der verschiedenen Arten von Fehlern sind die unter Ziffer 2aufgeführten Korrekturzeichen zu verwenden.

1.2 Bewertung der Prüfungsarbeiten

Grundlage für die Bewertung der Prüfungsarbeiten ist die Reinschrift. Bei offensichtlichen Über-tragungsfehlern in der Reinschrift - z. B. bei Auslassungen - kann auf die entsprechende Stelledes Entwurfs zurückgegriffen werden. Ist die Reinschrift nicht vollständig, so wird für den feh-lenden Teil der Entwurf herangezogen, sofern für diesen Teil ein zusammenhängend konzi-pierter, vollständig formulierter Entwurf vorliegt. Falls Teile des Entwurfs für die Bewertung he-rangezogen werden, ist dies in der Reinschrift mit „siehe Entwurf“ zu vermerken.

Längere Zitate aus dem Prüfungstext werden bei der Ermittlung der Gesamtwortzahl und Feh-lerzahl nicht mitgezählt (vgl. 3.1.2.2).

Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von 1bis 2 Notenpunkten. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Reinschrift weniger als 3/4 des durchden Entwurf belegten, erkennbaren Gesamtumfangs der Arbeit umfasst, es sei denn, der Ent-wurf kommt in seiner Darstellungsform der Qualität einer Reinschrift gleich.

1)

Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Personalbegriffe wie Erstkorrektor, Zweitkorrektor,Endbeurteiler, Fachlehrer, Fachausschussvorsitzender, Schüler etc. enthalten, sind dies funktions- und statusbezogene Bezeichnungen, die gleichermaßen auf Frauen und Männer zutreffen.

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Moderne Fremdsprachen - Fortsetzung -

1.3 Eintragungen in Korrekturblätter und Anwendung der Tabellen

Die ermittelte Gesamtfehlerzahl sowie die erteilten Verrechnungs- und Notenpunkte dür-fen nicht in die Schülerarbeiten, sondern müssen ausschließlich in die Korrektur-blättereingetragen werden.Jedoch vermerken sowohl der Erstkorrektor als auch der Zweitkorrektor die vonihnen ermittelte Wortzahl jeweils im Anschluss an die einzelnen Teilaufgaben inden Schülerarbeiten.

Für die Bewertung gelten die Tabellen 1 - 8 (vgl. 4).

1.4 Lösungshinweise

Die Lösungshinweise stellen nur eine mögliche Aufgabenlösung dar. Andere Lösungsmög-lichkeiten sind zuzulassen, wenn sie der Aufgabenstellung entsprechen und sachlich richtigsind.Der Erstkorrektor kann in einem besonders begründeten Einzelfall der Schülerarbeit einen Hin-weis beilegen (anonym, auf einem gesonderten Blatt).

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Moderne Fremdsprachen - Fortsetzung -

2 Verwendung von Korrekturzeichen

Fehlerbewertung Zeichen im Text Zeichen auf dem Rand

Ganzer Fehler 1

Halber Fehler 1/2

Viertel Fehler = Akzentfehler 1/4

Auslassungen werden im Text - z. B. in der Übersetzung - mit einem oder mehreren ZeichenV gekennzeichnet, entsprechend ihrer Bewertung unterstrichen (V oder V) und am Randals Fehler gekennzeichnet.

Fehlerart Zeichen im Text Zeichen auf dem Rand

Sprachliche Fehler: Grammatik,Syntax und Lexik; Kollokationen

bzw. 1/2 bzw. 1

Sprachlicher Wiederholungs-fehler

bzw. s.o.

Inhaltliche Mängel, Mangel anKlarheit und Verknüpfung kein Zeichen I

Inhaltliche Wiederholung kein Zeichen IW

Leichte sprachliche Mängel inAusdruck und Stil A

Deutsche Rechtschreibung R

Satzzeichen Z

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3 Richtlinien für die fachspezifische Beurteilung

3.1 Aufgabe zur Texterstellung in der Fremdsprache

Die Bewertung der Prüfungsleistung gliedert sich in die Teilbeurteilungen

♦ Inhalt

♦ Sprachrichtigkeit

♦ Ausdrucksvermögen

3.1.1 Inhalt

Die Aufgaben sind in ganzen Sätzen im Rahmen der vorgesehenen Mindest- und Höchstwort-zahlen zu bearbeiten.

Die volle Punktzahl kann nur erteilt werden, wenn

� der Schüler sämtliche Fragen sachlich richtig und genügend differenziert beantwortet hat,

� die Darstellung zeigt, dass das Thema voll erfasst ist,

� die Darstellung frei ist von sachlichen und logischen Unstimmigkeiten,

� die Darstellung eine klare gedankliche Gliederung aufweist,

� die Darstellung sich auf das Wesentliche beschränkt und frei von Abschweifungen und unnötigen Wiederholungen ist,

� insbesondere die Ausführungen zu den über die Textvorlage hinaus gehenden Aufgaben eigenständig und schlüssig in der Darstellung sind.

Überschreitet ein Schüler die jeweils angegebene Höchstwortzahl, so darf der Fachlehrer eineÜberschreitung bis zu 30 % pro Aufgabenteil (I, II, III) berücksichtigen, wenn er feststellt, dassin dem die Höchstwortzahl überschreitenden Text noch wesentliche Gedanken enthalten sind.

Halbe Verrechnungspunkte sind möglich.

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3.1.2 Sprachrichtigkeit

Zur Festlegung der Zahl der Verrechnungspunkte wird die Fehlerzahl auf die Wortzahl des er-stellten Textes bezogen. Die Zahl der Verrechnungspunkte wird über den Fehlerquotientenermittelt.

Die Verrechnungspunkte für die Sprachrichtigkeit auf Grund des ermittelten Fehler-quotienten ergeben sich aus den Tabellen 1- 6 (vgl. 4).

Unter die Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit fallen:

� Grammatische FehlerVerstöße gegen die Grammatik (Formenlehre, Syntax und Wortstellung) sind als ganzeFehler zu werten. Halbe Fehler sind zu erteilen, wenn es sich um leichte Verstöße gegendie Sprachrichtigkeit handelt.

� Fehler in der Wortwahl, falsche KollokationenGrobe Verstöße gegen die richtige Wortwahl (auch Germanismen) sind als ganze Fehler,leichte Verstöße als halbe Fehler zu werten. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein ganzeroder ein halber Fehler zu erteilen ist, ist das Ausmaß, in dem die Verständlichkeit und Ein-deutigkeit der Aussage beeinträchtigt wird, maßgebend.

� RechtschreibfehlerRechtschreibfehler sind in der Regel als halbe Fehler, in schweren Fällen (z. B. Wort- bzw.Wortartverwechslung, Wortverstümmelung, grammatisch relevanter Schreibfehler) als gan-ze Fehler zu werten.

� AkzentfehlerAkzentfehler sind als viertel Fehler (1/4) zu rechnen.

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Fehlerquotient = Wortzahl

100 x Fehlerzahl

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3.1.2.1 Bewertung von wiederholt auftretenden Fehlern

� Rechtschreibfehler:Tritt bei einem Wort derselbe Rechtschreibfehler mehrmals auf,so ist dieser Fehler nur einmal zu zählen.

� Falsche Wortwahl:Wird ein Wort in derselben Bedeutung mehrmals falsch verwendet,so ist nur ein Fehler zu zählen.

� Syntaktische Fehler:Wird ein Wort mehrmals in derselben Konstruktion falsch verwendet,so ist nur ein Fehler zu zählen; dies gilt nicht, wenn es sich um verschiedene Wörterhandelt, die dieselbe Konstruktion verlangen.

� Tempusfehler:Diese sind lediglich dann nur einmal zu zählen, wenn bei mehreren Verben gegen dasrichtige Tempus innerhalb desselben Zusammenhangs verstoßen wurde.

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3.1.2.2 Hinweise zur Ermittlung der Wortzahl

Jedes geschriebene Wort ist als Wort zu zählen.

Ein neues Wort beginnt auch dann, wenn es durch Bindestrich bzw. Apostroph (z. B. französischer Artikel in Kurzform) vom vorhergehenden Wort getrennt ist.

Ausnahmen sind die contracted forms (z. B. isn’t) sowie z. B. aujourd'hui, d'abord, die als ein Wort zu zählen sind.

Folgende Textteile sind bei der Ermittlung der Gesamtwortzahl und Fehlerzahl nicht mitzuzählen:

- Längere Zitate, die als solche gekennzeichnet sind.

Ebenso nicht mitzuzählen und durch eckige Klammern zu kennzeichnen sind:

- Längere Übernahmen aus dem Prüfungstext, die nicht als Zitate gekennzeichnet sind. - Der Teil der Schülerantworten, der wegen Überschreitung der in der Aufgabe genannten

Wortzahlgrenze nicht mehr berücksichtigt werden darf (zur möglichen Überschreitung bis zu 30 % vgl. 3.1.1).

- Schülerantworten, die keinen Bezug zu den gestellten Aufgaben haben.

Eine Unterschreitung der Mindestwortzahl um mindestens 20% in einer einzelnen Aufgabe (in l) oder in einem Aufgabenteil (II, III) sowie die Nichtbearbeitung einzelner Aufgaben hat einen Abzug von der Zahl der nach Tabellen 1 - 6 (Sprachrichtigkeit) ermittelten Verrech-nungspunkte zur Folge.

Dabei ist nach folgender Tabelle zu verfahren:

Maximale VP .

Inhalt

Abzug von VP für Sprach-richtigkeit bei Unterschrei-tung der Mindestwortzahl

20-49%

Abzug von VP für Sprach-richtigkeit bei Unterschrei-tung der Mindestwortzahl

ab 50% 10 2,5 5 9 2,5 4,58 2 4 7 2 3,56 1,5 3 5 1,5 2,5 4 1 2 3 1 1,52 0,5 1

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3.1.3 Ausdrucksvermögen

Bei der Bewertung des Ausdrucksvermögens wird festgestellt, welche sprachlichen Mittel ver-wendet und in welchem Maße sie der Aufgabenstellung entsprechend eingesetzt werden(kontextuelle Angemessenheit).

Im Einzelnen wird das Ausdrucksvermögen unter den Gesichtspunkten der Lexik, der Syntaxund der Textkohärenz bewertet.

� Lexik:Hier wird festgestellt, in welchem Maße der Wortschatz dem jeweiligen Themaund der Aufgabenstellung (z. B. Zusammenfassung, Analyse, Vergleich, Stellungnah-me) entspricht.

� Syntax:Hier wird festgestellt, in welchem Maße über sprachliche Mittel, etwa zur angemessenen Zu- und Unterordnung (z. B. durch Nebensätze), zum Ausdruckvon Modalitäten (z. B. Möglichkeit, Bedingtheit), zur Hervorhebung (z. B. Wortstellung)und zur Sprachökonomie (z. B. infinite Konstruktionen und Vermeidung von Redun-danzen), verfügt wird.

� Textkohärenz:Hier wird festgestellt, in welchem Maße der Text als logische und klare Abfolgevon Gedanken formuliert wird.

Zu beurteilen ist, welcher Grad der Differenziertheit (Abwechslungsreichtum, Treffsicherheit)und Selbstständigkeit (Lösung von der Textvorlage) in den genannten Bewertungsbereichen(Lexik, Syntax, Textkohärenz) erreicht wird.

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3.1.3.1 Kriterien für das Ausdrucksvermögen

10 – 9 VP Sehr gute Leistung

− Verwendung eines variantenreichen, umfangreichen undtreffsicheren Wortschatzes

− sichere Beherrschung von Kollokationen und idiomatischenWendungen

− angemessener Gebrauch einer Vielfalt, auch komplexerer syntakti-scher Mittel

− differenzierte Anwendung des strukturierenden Vokabulars(z. B. Vokabular des Begründens, Verweisens, Kommentierens, derStellungnahme)

− eine eigenständige Leistung, die eine Lösung von der Textvorlagedeutlich macht

8 – 7 VP Gute Leistung

− Verwendung eines variationsreichen Wortschatzes

− weitgehend sichere Beherrschung von Kollokationen und idiomati-schen Wendungen

− sicherer und abwechslungsreicher Gebrauch von Grundstrukturenund einigen komplexeren Strukturen

− gute Anwendung des strukturierenden Vokabulars (z. B. Vokabulardes Begründens, Verweisens, Kommentierens, der Stellungnahme)

− eine weitgehend eigenständige Leistung

6 – 5 VP Befriedigende Leistung

− weitgehend sichere Verwendung eines insgesamt einfacheren Wort-schatzes, der aber dem Thema angemessen ist

− überwiegend einfacherer Gebrauch syntaktischer Mittel

− noch angemessene Anwendung des strukturierenden Vokabulars (z. B. Vokabular des Begründens, Verweisens, Kommentie-

rens, der Stellungnahme)

− eine noch eigenständige Leistung

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4 - 3 VP Ausreichende Leistung

− Verwendung eines begrenzten Wortschatzes, der aber eine ver-ständliche Darstellung des Themas noch erlaubt

− Gebrauch einfacher syntaktischer Mittel (z. B. nur gelegentlichHauptsatz mit Gliedsatz)

− eingeschränkte Anwendung des strukturierenden Vokabulars(z. B. Vokabular des Begründens, Verweisens, Kommentierens, derStellungnahme)

− eine Leistung, die noch Eigenständigkeit erkennen lässt

2 - 1 VP Mangelhafte Leistung

− Verwendung eines deutlich begrenzten Wortschatzes, sodass dieVerständlichkeit der Ausführungen behindert wird

− Gebrauch einfachster syntaktischer Mittel (z. B. durchgehendgleichförmiger Satzbau)

− unzureichende Anwendung des strukturierenden Vokabulars(z. B. Vokabular des Begründens, Verweisens, Kommentierens, derStellungnahme)

− eine Leistung, die kaum noch Eigenständigkeit erkennen lässt

0 VP Ungenügende Leistung

− Verwendung eines stark lückenhaften Wortschatzes, der das Text-verständnis erheblich behindert

− Gebrauch einfachster syntaktischer Mittel, die das Verständniserheblich behindern

− völlig unzureichende Strukturierung

− eine Leistung, die der Aufgabe in keiner Weise gerecht wird

Es können nur ganze Verrechnungspunkte erteilt werden.

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Moderne Fremdsprachen - Fortsetzung -

3.2 Übersetzung

Bei der Bewertung der Übersetzung ist vor allem auf die sinngemäße und treffende Wie-dergabe des Textes sowie auf angemessenen deutschen Sprachgebrauch zu achten.

Als ganze Fehler sind zu bewerten:

� Verstöße gegen den Sinn des Textes, insbesondere dann, wenn die Satzkonstruktion ver-kannt wurde,

� falsche Wiedergabe von Wörtern und Wendungen und

� schwere Verstöße gegen Formenlehre und Syntax im Deutschen.

� Auslassungen, die über ein Einzelwort hinausgehen, sind je nach Umfang und Bedeutungfür das Textganze als ein oder mehrere ganze Fehler zu werten.

Als halbe Fehler sind zu bewerten:

� sinngetreuer, jedoch stilistisch nicht befriedigender Ausdruck undleichte Verstöße gegen die Formenlehre und Syntax im Deutschen.

� Geringfügige Verstöße gegen die Formenlehre und Syntax im Deutschen(z. B. Flüchtigkeitsfehler), häufige Verstöße gegen die deutsche Orthographie und Zeichen-setzung sowie leichte stilistische Mängel, die nicht als Fehler gezählt wurden,sind bei der Gesamtbewertung der Übersetzung zu berücksichtigen. Insgesamt ist ein Ab-zug von bis zu 2 Verrechnungspunkten möglich.

� Die Zahl der Verrechnungspunkte erhöht sich um bis zu 2 Verrechnungspunkte, wenn sichdie Übersetzung durch Treffsicherheit und stilistische Gewandtheit im Ganzen oder an ein-zelnen Stellen auszeichnet. Die entsprechenden Stellen sind auf dem Rand durch + zukennzeichnen.

Halbe Verrechnungspunkte sind möglich.

Für die Korrektur der Übersetzung gilt die Tabelle 7.

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3.3 Gesamtbeurteilung

A u f g a b e n t e i l Erweiterte Textaufgabeohne Übersetzung

Erweiterte Textaufgabemit Übersetzung

I ComprehensionCompréhension

Comprensión Comprensione del testo Работа с текстом

15 VP 15 VP

II Analysis Analyse et commentaire Análisis y comentario Analisi /commento personale За текстом

10 VP ------

III Composition Travail d’écriture Redacción Redazione libera Сочинение

10 VP 10 VP

IV Translation Version Versión Versione Nеревод

------- 15 VP

Sprachrichtigkeit 35 VP 30 VP

Ausdrucksvermögen 10 VP 10 VP

Summe 80 VP 80 VP

Die erzielte Gesamtzahl der Verrechnungspunkte wird nach der Tabelle 8in Notenpunkte (15-Punkte-Skala) umgerechnet.

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Moderne Fremdsprachen - Fortsetzung -4 Tabellen

Tabelle 1 Englisch

Fehlerquotient = Wortzahl

100 x Fehlerzahl 35 VPvon bis Verrechnungspunkte

0,00 1,29 351,30 1,41 341,42 1,52 331,53 1,64 321,65 1,75 311,76 1,87 301,88 1,99 292,00 2,10 282,11 2,22 272,23 2,33 262,34 2,45 252,46 2,56 242,57 2,67 232,68 2,79 222,80 2,90 212,91 3,02 203,03 3,13 193,14 3,25 183,26 3,36 173,37 3,47 163,48 3,59 153,60 3,70 143,71 3,82 133,83 3,93 123,94 4,05 114,06 4,16 104,17 4,33 94,34 4,50 84,51 4,67 74,68 4,84 64,85 5,01 55,02 5,18 45,19 5,35 35,36 5,52 25,53 5,69 15,70 und mehr 0

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Moderne Fremdsprachen - Fortsetzung -

Tabelle 2 Englisch Fehlerquotient =

Wortzahl100 x Fehlerzahl 30 VP

von bis Verrechnungspunkte

0,00 1,29 301,30 1,43 291,44 1,57 281,58 1,71 271,72 1,85 261,86 1,99 252,00 2,12 242,13 2,26 232,27 2,39 222,40 2,52 212,53 2,66 202,67 2,79 192,80 2,92 182,93 3,06 173,07 3,19 163,20 3,32 153,33 3,46 143,47 3,59 133,60 3,72 123,73 3,86 113,87 3,99 104,00 4,12 94,13 4,32 84,33 4,52 74,53 4,71 64,72 4,91 54,92 5,10 45,11 5,30 35,31 5,50 25,51 5,69 15,70 und mehr 0

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Tabelle 3Französisch, Spanisch, Italienisch

Fehlerquotient = Wortzahl

100 x Fehlerzahl 35 VPvon bis Verrechnungspunkte

0,00 1,39 351,40 1,56 341,57 1,72 331,73 1,89 321,90 2,05 312,06 2,22 302,23 2,39 292,40 2,56 282,57 2,73 272,74 2,90 262,91 3,07 253,08 3,25 243,26 3,42 233,43 3,59 223,60 3,76 213,77 3,93 203,94 4,10 194,11 4,27 184,28 4,45 174,46 4,62 164,63 4,79 154,80 4,96 144,97 5,13 135,14 5,30 125,31 5,47 115,48 5,71 105,72 5,95 95,96 6,20 86,21 6,44 76,45 6,68 66,69 6,92 56,93 7,16 47,17 7,41 37,42 7,65 27,66 7,89 17,90 0

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Tabelle 4

Französisch, Spanisch, Italienisch

Fehlerquotient = Wortzahl

100 x Fehlerzahl 30 VPvon bis Verrechnungspunkte

0,00 1,39 301,40 1,59 291,60 1,79 281,80 1,99 272,00 2,19 262,20 2,39 252,40 2,59 242,60 2,79 232,80 2,99 223,00 3,19 213,20 3,39 203,40 3,59 193,60 3,79 183,80 3,99 174,00 4,19 164,20 4,39 154,40 4,59 144,60 4,79 134,80 4,99 125,00 5,19 115,20 5,39 105,40 5,67 95,68 5,95 85,96 6,22 76,23 6,50 66,51 6,78 56,79 7,06 47,07 7,33 37,34 7,61 27,62 7,89 17,90 und mehr 0

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Moderne Fremdsprachen - Fortsetzung -

Tabelle 5 Russisch

Fehlerquotient = Wortzahl

100 x Fehlerzahl 35 VPvon bis Verrechnungspunkte

0,00 1,59 351,60 1,81 341,82 2,02 332,03 2,24 322,25 2,45 312,46 2,67 302,68 2,89 292,90 3,12 283,13 3,35 273,36 3,57 263,58 3,80 253,81 4,03 244,04 4,26 234,27 4,49 224,50 4,72 214,73 4,95 204,96 5,17 195,18 5,40 185,41 5,63 175,64 5,86 165,87 6,09 156,10 6,32 146,33 6,55 136,56 6,77 126,78 7,00 117,01 7,23 107,24 7,46 97,47 7,69 87,70 7,92 77,93 8,15 68,16 8,37 58,38 8,60 48,61 8,83 38,84 9,06 29,07 9,29 19,30 0

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Moderne Fremdsprachen - Fortsetzung -

Tabelle 6 Russisch

Fehlerquotient = Wortzahl

100 x Fehlerzahl 30 VPvon bis Verrechnungspunkte

0,00 1,59 301,60 1,85 291,86 2,11 282,12 2,37 272,38 2,63 262,64 2,89 252,90 3,16 243,17 3,42 233,43 3,69 223,70 3,95 213,96 4,22 204,23 4,49 194,50 4,76 184,77 5,02 175,03 5,29 165,30 5,55 155,56 5,82 145,83 6,09 136,10 6,36 126,37 6,62 116,63 6,89 106,90 7,15 97,16 7,42 87,43 7,69 77,70 7,96 67,97 8,22 58,23 8,49 48,50 8,75 38,76 9,02 29,03 9,29 19,30 und mehr 0

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Tabelle 7 ÜbersetzungFehler

von bis Verrechnungspunkte

0,0 2,0 152,5 3,5 144,0 5,0 135,5 6,0 126,5 117,0 107,5 98,0 88,5 79,0 69,5 5

10,0 10,5 411,0 12,0 312,5 13,5 214,0 15,0 115,5 und mehr 0

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Tabelle 8

Ermittlung des Gesamtergebnisses Verrechnungspunkte Notenpunkte Note

von bis

80,0 76,0 1575,5 71,5 14 sehr gut71,0 67,0 13

66,5 62,5 1262,0 58,0 11 gut57,5 53,5 10

53,0 49,0 948,5 44,5 8 befriedigend44,0 40,0 7

39,5 35,5 635,0 31,0 5 ausreichend30,5 26,5 4

26,0 22,0 321,5 17,5 2 mangelhaft17,0 13,0 1

12,5 und weniger 0 ungenügend

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