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1 Industrie 4.0 Arbeit 4.0: Arbeit weiter denken und gestalten Überlegungen der DGAUM zur Weiterentwicklung der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in einer digitalisierten Welt Stephan Letzel, Thomas Nesseler, Hans Drexler Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) Schwanthaler Straße 73 b, 80336 München Im Rahmen der Hightech-Strategie der deutschen Bundesregierung wurde der Begriff Industrie 4.0 geprägt und erstmals im Rahmen der Hannovermesse 2011 einer breiten Öffentlichkeit präsentiert. Industrie 4.0 steht für eine bestimmte Weiterentwicklung der industriellen Fertigungstechnologie, in der sämtliche Produktionsabläufe und die darin eingesetzten Produkte digital miteinander vernetzt sind (1). In Analogie zum Terminus „Industrie 4.0wurden in den letzten Jahren u.a. die Begriffe Arbeit 4.0, Gesellschaft 4.0, Medizin 4.0 und auch Mensch 4.0 geprägt. Prof. Dr. Karsten Weber von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg hat sich vor kurzem wie folgt zu dieser Thematik geäußert: „Entsprechende Szenarien vermitteln den Eindruck, dass Digitalisierung, Automatisierung, Globalisierung, Ressourceneffizienz sowie zunehmender Wettbewerbs- und Erfolgsdruck gesellschaftliche Phänomene sind, denen sich MENSCH ergeben muss.“ (2) Ob sich der Mensch dieser Entwicklung tatsächlich ergebenmuss oder diese nicht doch wenigstens ein Stück weit autonom gestalten kann, wird die Zukunft zeigen. Sicherlich werden die Digitalisierung und Vernetzung sowohl die Arbeit als solche als auch unsere Gesellschaft insgesamt verändern. In diesem Kontext haben wir darauf zu achten, dass der mit der Digitalisierung verbundene Fortschritt letztendlich nicht in einen sozialen Rückschritt umschlägt und erfolgreiche Systeme des gesamtgesellschaftlichen Zusammenlebens, wie z.B. die sozialen Sicherungssysteme, dem Fortschritt geopfert und aufgelöst werden. Ein wesentlicher Bereich ist die Lebenswelt „Arbeitsplatz“ und der entsprechende Gesundheitsschutz. Derzeit entwickeln sich hier neue Arbeitsformen, etwa Cloud Working oder Crowdworking, mit zunehmender Auflösung klassischer Arbeitnehmer-Arbeitgeber- Strukturen, nicht mehr ortsgebundenen Arbeitsplätzen und einer Verschiebung unternehmerischer Risiken von gewinnorientierten Unternehmern auf einzelne Leistungserbringer. Zudem erfordern ökonomische und gesellschaftliche Veränderungen, man denke nur an das Aufweichen klassischer Rollenbilder, eine Entgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit, oftmals gepaart mit dem Wunsch bzw. dem Versprechen nach privater Aktivität. Zudem haben wir uns zu vergegenwärtigen, dass die fortschreitende Digitalisierung des privaten Umfelds und nicht zuletzt der demografische Wandel eine Neuausrichtung des gesamten Gesundheitssystems in Deutschland einschließlich der Arbeitsmedizin nach sich ziehen werden. Für den Bereich des medizinischen Gesundheitsschutzes der erwerbstätigen Bevölkerung hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) 14 Thesen zum Stand und Entwicklungsbedarf der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland formuliert (Tab. 1). Diese Thesen setzen zunächst bei der aktuellen Situation der Arbeitsmedizin in Deutschland

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Industrie 4.0 – Arbeit 4.0: Arbeit weiter denken und gestalten

Überlegungen der DGAUM zur Weiterentwicklung der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in einer digitalisierten Welt

Stephan Letzel, Thomas Nesseler, Hans Drexler

Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)

Schwanthaler Straße 73 b, 80336 München Im Rahmen der Hightech-Strategie der deutschen Bundesregierung wurde der Begriff Industrie 4.0 geprägt und erstmals im Rahmen der Hannovermesse 2011 einer breiten Öffentlichkeit präsentiert. Industrie 4.0 steht für eine bestimmte Weiterentwicklung der industriellen Fertigungstechnologie, in der sämtliche Produktionsabläufe und die darin eingesetzten Produkte digital miteinander vernetzt sind (1). In Analogie zum Terminus „Industrie 4.0“ wurden in den letzten Jahren u.a. die Begriffe Arbeit 4.0, Gesellschaft 4.0, Medizin 4.0 und auch Mensch 4.0 geprägt. Prof. Dr. Karsten Weber von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg hat sich vor kurzem wie folgt zu dieser Thematik geäußert: „Entsprechende Szenarien vermitteln den Eindruck, dass Digitalisierung, Automatisierung, Globalisierung, Ressourceneffizienz sowie zunehmender Wettbewerbs- und Erfolgsdruck gesellschaftliche Phänomene sind, denen sich MENSCH ergeben muss.“ (2) Ob sich der Mensch dieser Entwicklung tatsächlich „ergeben“ muss oder diese nicht doch wenigstens ein Stück weit autonom gestalten kann, wird die Zukunft zeigen. Sicherlich werden die Digitalisierung und Vernetzung sowohl die Arbeit als solche als auch unsere Gesellschaft insgesamt verändern. In diesem Kontext haben wir darauf zu achten, dass der mit der Digitalisierung verbundene Fortschritt letztendlich nicht in einen sozialen Rückschritt umschlägt und erfolgreiche Systeme des gesamtgesellschaftlichen Zusammenlebens, wie z.B. die sozialen Sicherungssysteme, dem Fortschritt geopfert und aufgelöst werden. Ein wesentlicher Bereich ist die Lebenswelt „Arbeitsplatz“ und der entsprechende Gesundheitsschutz. Derzeit entwickeln sich hier neue Arbeitsformen, etwa Cloud Working oder Crowdworking, mit zunehmender Auflösung klassischer Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Strukturen, nicht mehr ortsgebundenen Arbeitsplätzen und einer Verschiebung unternehmerischer Risiken von gewinnorientierten Unternehmern auf einzelne Leistungserbringer. Zudem erfordern ökonomische und gesellschaftliche Veränderungen, man denke nur an das Aufweichen klassischer Rollenbilder, eine Entgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit, oftmals gepaart mit dem Wunsch bzw. dem Versprechen nach privater Aktivität. Zudem haben wir uns zu vergegenwärtigen, dass die fortschreitende Digitalisierung des privaten Umfelds und nicht zuletzt der demografische Wandel eine Neuausrichtung des gesamten Gesundheitssystems in Deutschland einschließlich der Arbeitsmedizin nach sich ziehen werden. Für den Bereich des medizinischen Gesundheitsschutzes der erwerbstätigen Bevölkerung hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) 14 Thesen zum Stand und Entwicklungsbedarf der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland formuliert (Tab. 1). Diese Thesen setzen zunächst bei der aktuellen Situation der Arbeitsmedizin in Deutschland

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an und beschreiben unter der Überschrift „Arbeitsmedizin 4.0“ (3) die kurzfristigen und mittelfristigen Herausforderung an eine arbeitsmedizinische Betreuung der Erwerbstätigen und berücksichtigt dabei auch die gesamtgesellschaftlichen Veränderungen.

Tabelle 1: 14 Thesen der DGAUM zum Stand und zum Entwicklungsbedarf der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland (3)

Nummer These

1 Die Prävention muss zu einer tragenden Säule im Gesundheitssystem werden.

2 Es bedarf einer Präventionsstrategie und Präventionskultur, die auch KMU erreicht.

3 Arbeitsmediziner kennen den Arbeitnehmer mit seinen Erkrankungen und seinen Gesundheitsrisiken und die damit interagierenden Arbeitsbedingungen.

4 Arbeitsmediziner und Betriebsärzte können 43 Millionen Menschen, die im Vorfeld einer Erkrankung nur selten den Arzt aufsuchen, für die Prävention und Gesundheitsförderung gewinnen.

5 Ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist wichtige Aufgabe einer Arbeitsmedizin 4.0.

6 Effiziente gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen eines BGM können nur mit fundierten Kenntnissen über Gesundheit und Krankheit initiiert werden. Damit ist der Arbeitsmediziner und Betriebsarzt ein unverzichtbarer Partner beim BGM.

7 Betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung ist nicht nur inhaltlich sondern auch formal (ASiG, ASchG, WHO, Gesetzliche Sozialversicherungen) eng mit der Arbeitsmedizin verzahnt.

8 Ein effizientes BGM hat die Integration aller betrieblichen Maßnahmen zur Voraussetzung, die auf Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und Wiedereingliederung abzielen.

9 Durch das Präventionsgesetz werden die Sozialversicherungen zu wichtigen Akteuren im BGM. Mit ihren Erfahrungen im Arbeitsschutz und Kenntnissen zur evidencebasierten Prävention stehen diesen Akteuren dabei Arbeitsmediziner und Betriebsärzte als kompetente Partner zu Seite.

10 Eine effiziente Arbeitsmedizin an den zahlreichen Schnittstellen (Betrieb, ambulante und stationäre Versorgung, Rehabilitation und Wiedereingliederung) benötigt wissenschaftliche Grundlagen, die an den Medizinischen Fakultäten erarbeitet werden müssen.

11 Die arbeitsmedizinische Forschung zeichnet sich, ebenso wie jede andere fachspezifische Forschung in der Medizin, durch spezifische Kollektive, spezifische Fragestellungen und durch spezifische Methoden aus.

12 Arbeitsmedizinisches Basiswissen ist Pflicht- wissen eines jeden Arztes und muss im Medizinstudium vermittelt werden. Die Folgen nicht erkannter oder falsch postulierter Kausalzusammenhänge sind für den Einzelnen und die Gesellschaft mit Sicherheit immens, auch wenn bisher systematische Untersuchungen hierzu kaum vorliegen.

13 Neben den Aufgaben in Wissenschaft, Forschung und Klienten-Betreuung ist auch die Politikberatung von großer Bedeutung, um die Ressourcen zielgerichtet einsetzen zu können.

14 Die Erfüllung von präventivmedizinischen Aufgaben setzt einen ebenso hohen Qualitätsstandard in den Methoden und der Qualitätssicherung wie in der klinischen Medizin voraus.

Originäre Aufgaben der Arbeitsmedizin sind u.a. die arbeitsmedizinische und präventivmedizinische Beratung der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen sowie der Arbeitgeber an der Schnittstelle zwischen Erwerbstätigkeit und Gesundheit bzw. Krankheit. Auf Grund der sich neu entwickelnden Erwerbsverhältnisse, muss der Begriff Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen unter Berücksichtigung von Arbeit 4.0 weiter gefasst werden und sowohl angestellte Mitarbeiter als auch selbstständig tätige Personen in neuen Arbeitsformen (z.B. Cloud Working, Crowdworking) umfassen. Damit die Arbeitsmedizin ihren Aufgaben auch in einer Arbeitswelt 4.0 gerecht werden kann, sind die Voraussetzungen des Faches zu präzisieren. In den 14 Thesen der DGAUM zur Arbeitsmedizin 4.0 werden daher folgende Bereiche präzisiert:

Prävention als vierte Säule des Gesundheitssystems

Selbstverständnis einer präventiven Arbeitsmedizin 4.0

Voraussetzungen für eine Arbeitsmedizin 4.0

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Prävention als vierte Säule des Gesundheitssystems (Thesen 1, 2 und 9): Prävention umfasst nicht nur die Verhinderung von Erkrankungen sondern neben der Gesundheitsförderung und Primärprävention auch die Bereiche der Sekundärprävention, Tertiärprävention und quartären Prävention (Abb. 1). Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft sowie einer kontinuierlichen Steigerung der Kosten im Gesundheitssystem muss der Prävention in einer Arbeitswelt 4.0 u.a. neben der kurativen Medizin und der Pflege eine ganz herausragende Bedeutung zukommen. Die Arbeitsmedizin als präventivmedizinische Disziplin ist hierbei essentiell. Der durch das Präventionsgesetz definierte Ansatz von Prävention in den Lebenswelten ist hierbei eine gute Ausgangsbasis. Die Lebenswelt Betrieb/Arbeit muss unter Berücksichtigung der Entwicklung zur Arbeit 4.0 auch die kleinen und mittleren Unternehmen sowie insbesondere die neuen selbständigen Arbeitsformen bzw. Erwerbsverhältnisse mit berücksichtigen. Zudem ist die im Präventionsgesetz vorgegebene Qualitätssicherung und Evidenzüberprüfung von präventiven Maßnahmen dringend zu fordern. Dieser Bereich wird unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten unter quartärer Prävention zusammengefasst.

Abbildung 1: Bereiche der (arbeits)medizinische Prävention (modifiziert nach 4)

Selbstverständnis einer präventiven Arbeitsmedizin 4.0 (Thesen 3 – 8): Auch in einer Arbeitswelt 4.0 sind die Grundvoraussetzungen des arbeitsmedizinischen Denkens und Handelns die Kenntnisse der allgemeinen und der individuellen Belastungen bei der Erwerbsarbeit sowie deren Interaktionen mit der Gesundheit. Eine Gefährdungsbeurteilung bzw. Risikobeurteilung als Teil einer planvollen Organisation aller komplexen Maßnahmen zum Zweck der Erhaltung und Förderung der Gesundheit (Betriebliches

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Gesundheitsmanagement) muss Grundlage einer Arbeitsmedizin 4.0 sein. Für eine Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) gilt es, sowohl die Schnittstelle zwischen präventiver Arbeitsmedizin und kurativer Medizin neu zu überdenken als auch neue Formen der Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Ggf. ist in diesem Zusammenhang auch der Begriff „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zu überdenken und dessen Bedeutungsgehalt neu zu bestimmen. Der Gesundheitsschutz im betrieblichen Umfeld ist durch diverse Gesetze (z.B. ASchG, ASiG) und Verordnungen (z.B. ArbMedVV) geregelt. Diese sind auf die traditionellen Arbeitsgeber-Arbeitnehmer-Strukturen ausgerichtet, neue Arbeitsformen sowie eine mobile Arbeitswelt mit Überschreitungen von Staatsgrenzen bedürfen mittelfristig einer Novellierung der entsprechenden Regelwerke. Auch eine Arbeitsmedizin 4.0 wird Rahmenvorgaben und Leitplanken für ihr präventivmedizinisches Handeln benötigen, die einzelnen Maßnahmen müssen sich jedoch verstärkt an den arbeitsmedizinischen Fachkenntnissen orientieren. Voraussetzungen einer Arbeitsmedizin 4.0 (Thesen 10 – 14): Industrie 4.0 und Arbeit 4.0 werden sicherlich zu wesentlichen Veränderungen der Belastungen und Beanspruchungen der Erwerbstätigkeit führen. Die hierfür erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen für eine Arbeitsmedizin 4.0 müssen an entsprechenden unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen erarbeitet werden. Den arbeitsmedizinischen Universitätsinstituten kommt hierbei eine wesentliche Aufgabe zu. Eine weitere wichtige Aufgabe wird es sein, Prävention und Arbeitsmedizin noch besser in der grundständigen medizinischen Ausbildung im Studium der Humanmedizin zu verankern. Eine qualitätsgesicherte und effiziente ärztliche Tätigkeit wird in einer Welt 4.0 ohne ein breites präventivmedizinisches und arbeitsmedizinisches Basiswissen nicht möglich sein. Arbeitsmedizin 4.0 erfordert daher eine nachhaltige Stärkung der universitären Arbeitsmedizin. Im Rahmen flankierender Maßnahmen bedürfen Gesellschaft und Politik einer fundierten Beratung und Begleitung auf der Grundlage wissenschaftlicher arbeitsmedizinischer und präventiver Erkenntnisse. Arbeitsmedizin 4.0 hat sich hier einem gesamtgesellschaftlichen Auftrag zu stellen und diesen zu erfüllen. Zusammenfassend ist festzustellen, Arbeit 4.0 und Industrie 4.0 bedürfen einer effizienten und qualitätsgesicherte Arbeitsmedizin 4.0, die sich aus der aktuellen Arbeitsmedizin entwickeln muss. Die 14 Thesen zum Stand und Entwicklungsbedarf der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland der DGAUM sollen diesen Prozess anstoßen und befördern helfen. Literatur:

1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) (2015) Grünbuch Arbeiten 4.0. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen-DinA4/gruenbuch-arbeiten-vier-null.pdf?__blob=publicationFile

2. Karsten Weber (2016) MENSCH 4.0 Der Mensch nach Maß - schöne neue Welt?!

https://www.b-tu.de/en/news/artikel/5988-mensch-40-der-mensch-nach-mass-schoene-neue-welt

3. Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) (2015)

Arbeitsmedizin 4.0 – Thesen der Arbeitsmedizin zum Stand und Entwicklungsbedarf der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland. http://www.dgaum.de/fileadmin/PDF/Stellungnahmen_Positionspapiere/Arbeitsmedizin_4.0_Broschüre_final.pdf

4. Letzel, S. und D. Nowak (2007) Einführung in die Prävention und Gesundheitsfördernd.

Handbuch der Arbeitsmedizin. 2. Erg. Lfg. 3/07