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Innovationsfinanzierung Ausgesuchte Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen

Industrie- und Handelskammer Aachen - Innovationsfinanzierung€¦ · Es ist daher wichtig, die verschiedenen Finanzierungswege zu kennen, und deren Passgenauigkeit für den eigenen

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InnovationsfinanzierungAusgesuchte Fördermittel für kleine undmittlere Unternehmen

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Ideen auf den Markt bringen - Erfolgsfaktor FinanzierungDer Erfolg einer Innovation hängt nicht allein von einer guten Idee ab, sondern vor allem auch von derentsprechenden Kapitalausstattung zur Umsetzung am Markt. Häufig scheitern gute Ideen an einerfehlenden Finanzierungsmöglichkeit. Eine solide finanzielle Basis für ein Innovationsprojekt zu sichernist daher ein wichtiger Erfolgsfaktor, der so früh wie möglich im Innovationsprozess berücksichtigtwerden muss.

Es ist daher wichtig, die verschiedenen Finanzierungswege zu kennen, und deren Passgenauigkeit fürden eigenen Betrieb bewerten zu können. Mit der vorliegenden Broschüre erhalten Sie einen Über-blick über rund 20 praxisrelevante Förderprogramme des Landes NRW, des Bundes und der EU, diehelfen, Innovationen umzusetzen.

Ergänzend zu den aufgeführten Programmen werden auf allen Ebenen der Förderlandschaft weiterezahlreiche themenbezogene Förderinstrumente zur Verfügung gestellt. Die Förderdatenbank desBundes bietet eine Übersicht über die Förderprogramme von Bund, Länder und Europäischer Kom-mission unter www.foerderdatenbank.de. Die Forschungs- und Innovationsförderung des Bundesbietet darüber hinaus ein Beratungstelefon zur Forschungs- und Innovationsförderung: 0800 23 23008 (kostenfrei), E-Mail: [email protected]

Mit dieser Broschüre erhalten Sie einen ersten Überblick. Ergänzend bietet die IHK Aachen zumThema Finanzierung folgende Broschüren:

n Öffentliche Finanzierungshilfen mit einer Übersicht der öffentlichen Kreditfinanzierungen.

n Beteiligungskapital in der Region Aachen, mit einer Zusammenstellung der regionalen undbundesweiten Risikokapitalgeber.

n Finanzierungsinstrumente für Technologieorientierte Unternehmensgründungen

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen unsere Innovations- und Finanzierungsberater gernezur Verfügung (s. a. Seite 44).

Februar 2020

Industrie- und Handelskammer Aachen

Industrie- und Handelskammer AachenTheaterstr. 6-10

52062 AachenTelefon: 0241 4460-0

Telefax: 0241 [email protected]

www.aachen.ihk.de

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Inhaltsverzeichnis

I. Forschung und Innovationsförderung ....................................................................11. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ......................................................12. Innovationsprogramm Geschäftsmodelle und Pionierlösungen ...................................33. KMU „Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0“ ......44. KMU-innovativ: Medizintechnik ...................................................................................55. KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) .........................66. KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) ......................................................77. KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien....................................................88. KMU-innovativ: Produktionsforschung ........................................................................99. KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz ..............................................1010. KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren ....................................................1111. KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion .............................................................1212. Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und

Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulenund Unternehmen (WIPANO) ....................................................................................13

13. Mittelstand innovativ – Innovations- und Digitalisierungsassistent .............................1414. Mittelstand innovativ - Innovations- und Digitalisierungsgutschein ............................1515. BMWi Innovationsgutschein (go-Inno) .......................................................................16II. Kreditfinanzierung / Investitionsförderung ...........................................................181. Kreditfinanzierung: Zinsoptimierte Instrumente .........................................................18

1.1. NRW.Bank Innovationskredit ........................................................................181.2. NRW.Bank Mittelstandskredit .......................................................................191.3. NRW.Bank Universalkredit ...........................................................................201.4. KfW Unternehmerkredit ................................................................................21

2. Kreditfinanzierung: Risikoteilung mit der Hausbank ..................................................222.1. Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW - ExpressBürgschaft.....................222.2. Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und

Forstwirtschaft ..............................................................................................233. Kreditfinanzierung: Eigenkapitalstärkung ..................................................................24

3.1. ERP-Mezzanine für Innovation .....................................................................243.2. RWP Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm .......................................25

III. Beratungsförderung ...............................................................................................271. Potentialberatung ......................................................................................................272. unternehmensWert: Mensch .....................................................................................283. RWP Beratungsförderung .........................................................................................304. Förderung unternehmerischen Know-hows ...............................................................315. Bildungsscheck NRW................................................................................................33IV. Messeförderung ......................................................................................................341. Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in

Deutschland ..............................................................................................................342. Auslandsmesseprogramm des Landes NRW ............................................................353. Auslandsmesseprogramm.........................................................................................36V. EU-Förderung ..........................................................................................................371. Eurostars ..................................................................................................................372. Horizont 2020 – KMU-Instrument ..............................................................................38VI. Kurzer Leitfaden zur Erstellung von Projektskizzen ............................................39VII. Ansprechpartner .....................................................................................................40

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I. Forschung und Innovationsförderung

1. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Die aktuell gültige Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wird Anfang 2020durch eine modernisierte Folgerichtlinie abgelöst, die verschiedene Verbesserungen enthält. Damit istauch eine Neuausschreibung der ZIM-Projektträgerschaft verbunden, die voraussichtlich noch im ers-ten Quartal 2020 abgeschlossen werden kann und dann eine Antragsbearbeitung unter den aktuali-sierten ZIM-Förderbedingungen erlaubt.

Aktuell befindet sich die neue ZIM-Richtlinie in der finalen Abstimmung. Sobald sie endgültig ist, wirdsie unter anderem auf www.zim.de veröffentlicht.

Ziel und GegenstandDas Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bildet das Basisprogramm des Bundesministeri-ums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für die marktorientierte Technologieförderung der innovativenmittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Unterstützt werden kleine und mittelständische Unter-nehmen einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe. Die Förderung erfolgt ohne thematischeEinschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Gefördert werden Forschungs- undEntwicklungsprojekte (FuE-Projekte) in folgenden Projektformen:· FuE-Einzelprojekte: einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen,· FuE-Kooperationsprojekte: Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen oder Koopera-

tionsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung,· Kooperationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen, die sich als innovative Netzwerke

zusammenschließen und durch ergänzende Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtungunterstützt werden,

· Modellvorhaben ZIM-Kooperationsnetzwerke International mit mindestens vier antragsberechtigtenUnternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland und mindestens zwei ausländischen mittelstän-dischen Unternehmen sowie einer ausländischen Einrichtung, die gemeinsam technologische In-novationsvorhaben mit hohen Marktchancen durchführen,

· Leistungen zur Markteinführung: Zusätzlich zu dem geförderten FuE-Projekt werden ergänzendeLeistungen zur Markteinführung gefördert. Hierzu zählen Innovationsberatungsdienste sowie inno-vationsunterstützende Dienstleistungen.

Ziel ist es, die Innovationskraft mittelständischer Unternehmen nachhaltig zu unterstützen, einen Bei-trag für deren Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu leisten und damit zur Schaffung neuer zu-kunftsorientierter Arbeitsplätze beizutragen.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind· kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie weitere mittelständische

Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. EURmit Geschäftsbetrieb in Deutschland,

· bei FuE-Kooperationsprojekten zusätzlich auch nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungs-einrichtungen als Kooperationspartner eines Antrag stellenden Unternehmens,

· beim Management von Kooperationsnetzwerken: die von den beteiligten Unternehmen beauftrag-te Einrichtung,

· beim Management von internationalen Kooperationsnetzwerken: die von den beteiligten Unter-nehmen beauftragte Einrichtung, die beteiligte ausländische Einrichtung fungiert als Partner derdeutschen Managementeinrichtung,

· bei Leistungen zur Markteinführung: nur KMU gemäß KMU-Definition der EU, deren FuE-Projektbewilligt wurde.

In Kooperationsprojekte und -netzwerke können zusätzlich auch nicht antragsberechtigte Unterneh-men aus dem Inland sowie Partner aus dem Ausland einbezogen werden, diese erhalten jedoch keineFörderung des BMWi.

VoraussetzungenFuE-Projekte können gefördert werden, wenn sie· in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden,· ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten,· mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind,

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· bei der Projektbearbeitung die anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissen-schafts- und Technikdisziplinen (lege artis) berücksichtigen und die weiteren Grundsätze guterwissenschaftlicher Praxis einhalten sowie

· auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltigerhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen bzw. erhalten,

· auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Er-zeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technikorientieren.

FuE-Kooperationsprojekte müssen in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden, bei deralle Partner innovative Leistungen erbringen und die beteiligten Unternehmen die Ergebnisse gemein-sam vermarkten wollen. Im Rahmen von Kooperationsnetzwerken müssen die notwendigen Aktivitä-ten und Leistungen zwischen den Netzwerkpartnern und dem Management vertraglich geregelt sein.Im Modellvorhaben ZIM-Kooperationsnetzwerk International soll die Beteiligung der ausländischenKMU an einem Netzwerk nicht höher als 50% sein. Leistungen zur Markteinführung müssen im engensachlichen und terminlichen Zusammenhang mit dem FuE-Projekt stehen, für die Markteinführungerforderlich sein und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter vergebenwerden.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt:· bei FuE-Projekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße, Standort und Art des Vorhabens

zwischen 25% und 50% der zuwendungsfähigen Kosten von max. 380.000 EUR je Projekt einesUnternehmens. Bei FuE-Kooperationsprojekten mit ausländischen Partnern kann der Fördersatzum 5% erhöht werden. Die Förderung von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100% der zu-wendungsfähigen Kosten, maximal 190.000 EUR je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist dieZuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf max. 2 Mio. EUR begrenzt.

· bei Kooperationsnetzwerken: im 1. Jahr bis zu 90%, im 2. Jahr 70%, im 3. Jahr 50% und ggf. im4. Jahr 30% der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu 380.000EUR gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 160.000 EUR entfallen dürfen.

· bei Internationalen Kooperationsnetzwerken: in Phase 1 (18 Monate) 95%, in Phase 2 im erstenJahr 80%, im zweiten Jahr 60% und im dritten Jahr 40% der zuwendungsfähigen Kosten. Insge-samt können Vorhaben mit bis zu 450.000 EUR gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nichtmehr als 190.000 EUR entfallen dürfen.

· bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten von maximal50.000 EUR pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.

AntragsverfahrenAnträge können vor Beginn des zu fördernden Projekts unter Verwendung der Antragsformulare· für Einzelprojekte bei der

EuroNorm GmbHProjektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)Stralauer Platz 3410243 Berlin E-Mail: [email protected]. (0 30) 9 70 03-0 43 Internet: http://www.euronorm.deFax (0 30) 9 70 03-0 44 Internet: http://www.zim-bmwi.de

· für Kooperationsprojekte bei derAiF Projekt GmbHTschaikowskistraße 4913156 Berlin E-Mail: [email protected]. (0 30) 4 81 63-4 51 Internet: http://www.aif-projekt-gmbh.deFax (0 30) 4 81 63-4 02 Internet: http://www.zim-bmwi.de

· und für Kooperationsnetzwerke bei derVDI/VDE Innovation + Technik GmbHProjektträger ZIM-NetzwerkeSteinplatz 110623 Berlin E-Mail: [email protected]. (0 30) 31 00 78-3 80, -4 92 Internet: http://www.vdivde-it.deFax (0 30) 31 00 78-1 02 Internet: http://www.zim-bmwi.de

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 12/2017)

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2. Innovationsprogramm Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Mit dem IGP startet das BMWi 2019 eine neue Pilotförderung, die Impulse für nichttechnische Innova-tionen setzt. Das IGP weitet den Fokus über die technologieorientierte FuE-Förderung hinaus auf dieEntwicklung von zukunftsweisenden Geschäftsmodellen, Konzepten und Lösungen. Spezifische Aus-schreibungsrunden adressieren jeweils bestimmte Themenbereiche wie digitale und datengetriebeneGeschäftsmodelle, kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen sowie Innovationen mit besonderem„Social Impact“.

Was wird gefördert?Mit dem IGP fördert das BMWi marktorientierte Innovationsprojekte und Innovationsnetzwerke. Inderen Mittelpunkt sollen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösungen stehen, die auf neuartigeDienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Mar-ketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen. Dies können z. B. moderne Designansätze, neuarti-ge Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung sein. Die Projektideen sind geprägt voneinem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können neue technische Entwick-lungen genutzt, adaptiert und in neue Zusammenhänge gebracht werden. Mit dem IGP möchte dasBMWi vor allem junge, kleine und mittelständische Unternehmen erreichen und ihre vielfältigen klugenunternehmerischen Ideen, die unsere Wirtschaft voranbringen, unterstützen. Das Förderprogrammunterstützt kleine Machbarkeitsprojekte bis hin zu skalierten Umsetzungs- und Netzwerkaktivitäten.

Wer wird gefördert?Mit den drei Ausschreibungsthemen spricht das Programm ein breites Spektrum unternehmerischerAktivität an. Zu den Zielgruppen gehören Startups, Mittelständler und Kleinstunternehmen sowieSelbstständige oder – in der dritten Ausschreibungsrunde – mit besonderen Konditionen adressiertegemeinnützige Unternehmen. Grundsätzlich sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)antragsberechtigt, die den Anforderungen an die Definition der EU für KMU genügen. In den Projekt-formen B und C (Ausreifung / Marktpilotierung) sind zudem kooperierende, nichtwirtschaftlich tätigedeutsche Forschungseinrichtungen, wie (Kunst-) Hochschulen, antragsberechtigt.· Kleinstunternehmen < 10 Mitarbeitern: Umsatz- u. Bilanzsumme kleiner 2 Mio. Euro· Kleine Unternehmen < 50 Mitarbeitern: Umsatz- u. Bilanzsumme kleiner als 10 Mio. Euro· Mittlere Unternehmen < 250 Mitarbeitern: Umsatz- u. Bilanzsumme kleiner 50 Mio. Euro

Wie wird gefördert?Die Förderung von nichttechnischen Innovationen im IGP erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss inForm einer Anteilsfinanzierung nach dem de-minimis-Verfahren. Projektideen werden in einem zwei-stufigen Prozess ausgewählt. Zunächst reichen alle Interessenten im vollelektronischen Teilnahme-wettbewerb eine Skizze mit kurzer Projektbeschreibung und Angaben zum Antragsteller ein. Wer indiesem Wettbewerb überzeugen konnte, wird zur Einreichung eines Vollantrages aufgefordert. DieEntscheidung über die Förderung von Vollanträgen erfolgt nach einer Erstbegutachtung durch eineJury, die mit ausgewählten Expertinnen und Experten besetzt ist. Die Förderhöhe für Projektkostenund -ausgaben richtet sich nach festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der An-tragsteller variieren.

ProjektformenIm Rahmen der Ausschreibungsrunden des IGP werden drei frei wählbare Projektformen gefördert:A. Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charak-

ter von Machbarkeitstests (höchstens 12 Monate);B. Komplexe Einzel-und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen

Markttests und Pilotierung am Markt (höchstens 24 Monate);C. Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf voneinander unabhängigen und im IGP

antragsberechtigten Unternehmen, die gemeinsam übergreifende Innovationsthemen erarbeitenund umsetzen. (Phase 1 höchstens 9 Monate, Phase 2 höchstens 18 Monate)

AusschreibungsrundenDie erste Ausschreibungsrunde adressiert digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pio-nierlösungen. Sie startet am 18.12.2019. Die Frist zur Teilnahme am Wettbewerb ist der 28.02.2020.Voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 startet eine weitere Ausschreibungsrunde, die auf kultur- undkreativwirtschaftliche Geschäftsmodelle und Pionierlösungen zielt. Eine dritte Ausschreibungsrundesoll auf Innovationen mit hohem „social impact“ fokussieren.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: 01/2020)

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3. KMU „Industrie 4.0-Testumgebungen –Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0“

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwick-lungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie mittelständischen Unternehmenzu den Themenfeldern Industrie 4.0, Cyber-Physische Systeme (CPS) und Internet der Dinge.

Gefördert werden Einzelvorhaben, welche die Entwicklung oder Erprobung von neuen Produkten undProzessen sowie deren Weiterentwicklung, die Entwicklung innovativer Systemansätze sowie dieEntwicklung digitaler Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Basis der geförderten Projekte ist einZusammenwirken antragsberechtigter Unternehmen mit einer I4.0-Testumgebung. Die Lösungenkönnen in einem breiten Spektrum von Anwendungsfeldern und Branchen zur Anwendung kommen:Maschinenbau und Automatisierung, Mobilität und Logistik, Gesundheit und Medizintechnik, Energieund Umwelt sowie IKT-Wirtschaft.

Ziel ist es, mithilfe von Industrie 4.0-Testumgebungen an deutschen Forschungsinstituten KMU beider Anpassung ihrer Wertschöpfungsmodelle an digitalisierte Prozesse und bei der Forschung undEntwicklung von neuen digitalen Produkten zu unterstützen.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind KMU gemäß KMU-Definition der EU sowie mittelständische Unternehmen mitmaximal 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 100 Mio. EUR mit Betriebsstätteoder Niederlassung in Deutschland.

VoraussetzungenEine vorhabenspezifische Zusammenarbeit mit einer forschungsnahen, neutralen I4.0-Testumgebungist Voraussetzung. Die Nutzung der Testumgebung muss zu marktüblichen Konditionen erfolgen undder praxisnahen Entwicklung oder Erprobung eigener Industrie 4.0-Lösungen des beantragendenUnternehmens dienen. Die Ergebnisse des Projekts müssen in der Bundesrepublik Deutschland so-wie im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) verwertet werden und so den Bildungs-, Wissenschafts-,Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und weiter ausbauen.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von i.d.R. sechs bis zwölf Mona-ten.Die Höhe der Förderung beträgt für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% derförderfähigen Kosten, für mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 40% der zuwen-dungsfähigen Kosten und für mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 30%der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderhöhe beträgt maximal 100.000 EUR pro Vorhaben.

AntragsverfahrenInteressierte Unternehmen wenden sich an die

Nationale Kontakt- und Koordinierungsstelle „I4.0 Testumgebungen für KMU”Nobelstraße 1270569 StuttgartTel. (07 11) 6 85-6 18 66E-Mail: [email protected]: https://www.iff.uni-stuttgart.deInternet: https://www.i4kmu.de/

Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Inter-netadresse https://foerderportal.bund.de abgerufen werden.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 07/2018)

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4. KMU-innovativ: Medizintechnik

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Fachpro-gramms Medizintechnik industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben von klei-nen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich der Medizintechnik.Gefördert werden insbesondere:· Verbundprojekte mehrerer KMU und/oder mittelständischer Unternehmen, die die gemeinschaftli-

che Verwertung einer medizintechnischen Lösung anstreben,· Verbundprojekte, die die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung legen,· Verbundprojekte, die die zwischenbetriebliche Wertschöpfungskette möglichst durchgängig ab-

bilden, sowie· anspruchsvolle Einzelprojekte von KMU mit Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem

Gebiet der Medizintechnik.Ziel ist es, Vorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der Medizintechnik zu unterstützen, dieohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowiemittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 100Mio. EUR (KMU im weiteren Sinne) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Im Rahmenvon Verbundprojekten sind zudem Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen undKlinikeinrichtungen antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oderLändern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderungfür ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

VoraussetzungenVorhaben müssen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein undAnwender aus der Gesundheitsversorgung entsprechend der Nähe zur klinischen Anwendung aktiveinbinden. Projekte ohne Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft sind von der Förderung ausge-schlossen. Im Falle von klinischen Studien müssen nationale rechtliche Vorgaben und internationaleStandards eingehalten werden. Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Pro-jektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigteProjekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergän-zende EU-Förderung möglich ist. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit ineiner schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jah-ren. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nachAnwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, für Hochschulen undaußeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die ma-ximale Verbundförderquote beträgt 65% der Gesamtkosten bzw. -ausgaben. Bei Forschungsvorhabenan Hochschulen und Hochschulkliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eineProjektpauschale in Höhe von 20% gewährt. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definitionder EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

AntragsverfahrenInteressierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführli-che Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zusetzen.

Lotsendienst für Unternehmenbei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des BundesForschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PtJ) Tel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)Zimmerstraße 26-27 E-Mail: [email protected] Berlin Internet: http://www.foerderinfo.bund.de/kmu

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 09/2018)

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5. KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle For-schungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Be-reich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Gefördert werden Einzel- und Verbundvor-haben in den Bereichen Datenwissenschaft, Informationstechnologien, Industrie 4.0 (DII) sowie Kom-munikationssysteme, IT-Sicherheit (KIS), die auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mo-bilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleis-tungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Ziel ist es, die For-schungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU einfacher, schneller und damit attraktiverzu gestalten.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mitBetriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie im Rahmen von Verbundprojekten auchHochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstigeOrganisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziertwerden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichenAufwand bewilligt werden.

VoraussetzungenEs muss sich um ein industrielles Forschungs- bzw. vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben han-deln, das durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet ist. Förderfähig sindEinzelvorhaben von KMU sowie Verbundvorhaben unter Beteiligung von KMU. Der Nutzen des Vor-habens muss in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen. Antragsteller sollten sich mit demEU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifi-sche europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schrift-lichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach An-wendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten, für Hochschulen und außer-universitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleine undmittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können in den Bereichen Datenwissenschaft,Informationstechnologien, Industrie 4.0 und Kommunikationssysteme unter bestimmten Vorausset-zungen einen Bonus erhalten. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zu-wendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.

AntragsverfahrenInteressierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführli-che Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zusetzen.

Lotsendienst für Unternehmenbei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des BundesForschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PtJ) Tel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)Zimmerstraße 26–27 E-Mail: [email protected] Berlin Internet: http://www.foerderinfo.bund.de/kmu

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 09/2017)

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6. KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auf der Grundlage des Fach-programms „ Vom Material zur Innovation“ risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbli-che Entwicklungsvorhaben von Unternehmen aus dem Bereich der Materialforschung. Gefördert wer-den themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die auf Anwendungen in den fol-genden Themenfeldern ausgerichtet sind:· Materialien für Gesundheit und Lebensqualität,· Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur,· Materialien für Information und Kommunikation,· Materialien für die Energietechnik,· Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien,· Materialien für Mobilität und Transport.

Ziel ist es, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzen-forschung zu stärken und die Forschungsförderung im Rahmen des Fachprogramms „Vom Materialzur Innovation“ insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiv zu gestalten.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, mittelständi-sche Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die einschließlich ver-bundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbei-tern und einen Jahresumsatz von 100 Mio. EUR nicht überschreiten, sowie im Rahmen von Verbund-projekten auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nurunter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligtwerden.

VoraussetzungenDer technologische Fokus der Projekte muss grundsätzlich im Bereich der Materialentwicklung liegen,einen Beitrag zu den genannten Anwendungsfeldern leisten und den Stand der Technik signifikantübertreffen. Das Vorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risikobesitzen und die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützen. Das Projekt muss durchein KMU bzw. mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden und es sind mindestensdie zentralen Glieder der Wertschöpfungskette einzubeziehen. Antragsteller sollten sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifischeeuropäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderungmöglich ist. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Ko-operationsvereinbarung zu regeln. Von der Förderung ausgeschlossen sind Themen aus den Berei-chen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von i.d.R. bis zu zwei Jahren.Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% derzuwendungsfähigen Kosten, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definitionder EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

AntragsverfahrenInteressierten Unternehmen – insbesondere Erstantragstellern – wird empfohlen, sich für eine Erstbe-ratung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen:

Lotsendienst für Unternehmenbei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des BundesForschungszentrum Jülich GmbH Tel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)Projektträger Jülich (PtJ) E-Mail: [email protected]ße 26–27 / 10969 Berlin Internet: http://www.kmu-innovativ.de

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 05/2018)

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7. KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Fachpro-gramms Photonik Forschung Deutschland risikoreiche und anwendungsbezogene Forschungs- undEntwicklungsvorhaben aus den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie. Gefördert werdenthemenübergreifend Einzel- oder Verbundprojekte, die beispielhaft folgende Fragestellungen einbe-ziehen:· Photonik in der Produktion,· Optische Messtechnik und Sensorik,· Optische Komponenten und Systeme,· Beleuchtungs- und Displaytechnologie,· Organische Elektronik,· Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften,· Photonik für die Kommunikation,· Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien,· Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung,· Quantentechnologien für Simulation und Computing,· Quantentechnologien für Kommunikation.

Ziel ist es, die Position kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei dem beschleunigten Technolo-gietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung zu stärken.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Mitarbeitern odereinem Umsatz von 100 Mio. EUR, die nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind, sowieim Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungenund Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Eine Betriebsstätte oder Niederlassung inDeutschland muss vorhanden sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oderLändern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderungfür ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

VoraussetzungenDer technologische Fokus der Projekte muss grundsätzlich im Bereich der Materialentwicklung liegen,einen Beitrag zu den genannten Anwendungsfeldern leisten und den Stand der Technik signifikantübertreffen. Das Vorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risikobesitzen und die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützen. Das Projekt muss durchein KMU bzw. mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden und es sind mindestensdie zentralen Glieder der Wertschöpfungskette einzubeziehen. Antragsteller sollten sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifischeeuropäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderungmöglich ist. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Ko-operationsvereinbarung zu regeln. Von der Förderung ausgeschlossen sind Themen aus den Berei-chen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Die Höheder Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwen-dungsfähigen Kosten, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100%der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EUkönnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

AntragsverfahrenInteressierten Unternehmen – insbesondere Erstantragstellern – wird empfohlen, sich für eine Erstbe-ratung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen:Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des BundesForschungszentrum Jülich GmbH Tel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)Projektträger Jülich (PtJ) E-Mail: [email protected]ße 26–27 / 10969 Berlin Internet: http://www.foerderinfo.bund.de/kmu

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 07/2018)

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8. KMU-innovativ: Produktionsforschung

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche und anwendungs-nahe industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittle-ren Unternehmen (KMU) aus dem Bereich der Produktionsforschung. Gefördert werden themenüber-greifende Vorhaben, die auf die Anwendungsfelder bzw. Branchen Grundstoffindustrie, Maschinen-und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Rege-lungstechnik, Optik, Dienstleistung und andere Bereiche der gewerblichen Wirtschaft ausgerichtetsind. Ziel der Fördermaßnahme ist es, das Innovationspotenzial von KMU im Bereich der Spitzenfor-schung zu stärken und die Forschungsförderung im Rahmen des Fachprogramms Innovationen fürdie Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen insbesondere für erstantragstellende KMU at-traktiver zu gestalten.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz, Be-triebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie im Rahmen von Projekten der Verbundfor-schung auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nichtdie KMU-Kriterien erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfi-nanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätz-lichen Aufwand bewilligt werden.

VoraussetzungenDas Einzel- oder Verbundvorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko besitzen,anwendungsbezogen und technologieübergreifend sowie für die Positionierung des Unternehmensam Markt von Bedeutung sein. Für Verbundprojekte ist eine Projektskizze in Abstimmung mit demvorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zu-sammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Antragsteller sollten sich mitdem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spe-zifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jah-ren. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50%der zuwendungsfähigen Kosten, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen biszu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definitionder EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

AntragsverfahrenInteressierten Unternehmen – insbesondere Erstantragstellern – wird empfohlen, sich für eine Erstbe-ratung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen:

Lotsendienst für Unternehmenbei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des BundesForschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PtJ)Zimmerstraße 26–2710969 BerlinTel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)E-Mail: [email protected]: http://www.kmu-innovativ.de

eingereicht werden. Projektskizzen werden jeweils zum 15. April und 15. Oktober bewertet.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 04/2016)

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9. KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auf der Grundlage des Rah-menprogramms Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3) risikoreiche industrielle Forschungs-und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aufdem Gebiet von Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojektezu den folgenden Schwerpunkten: Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz und Klimaschutz, Erhaltung bio-logischer Vielfalt, Nachhaltiges Wassermanagement, Nachhaltiges Flächenmanagement.Ziel ist es, das Innovationspotenzial von KMU im Bereich Spitzenforschung zu stärken und die For-schungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz, Be-triebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hoch-schulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und große Unternehmenantragsberechtigt, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstigeEinrichtung in Deutschland haben. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Länderngrundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihrenzusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

VoraussetzungenDas Vorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko besitzen, technologieübergreifendund für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Für Verbundprojekte isteine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Ergeb-nisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäi-schen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden. Antragsteller sollten prüfen, ob eine aus-schließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist. DiePartner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsverein-barung zu regeln.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von i.d.R. bis zu zwei Jahren.Die Höhe der Förderung beträgt· für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens –

bis zu 50% der förderfähigen Kosten,· für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungs-

fähigen Ausgaben.Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Vorausset-zungen einen Bonus erhalten. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen undUniversitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale inHöhe von 20% gewährt.

AntragsverfahrenInteressierten Unternehmen – insbesondere Erstantragstellern – wird empfohlen, sich für eine Erstbe-ratung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen:

Lotsendienst für Unternehmenbei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des BundesForschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PtJ)Zimmerstraße 26–2710969 BerlinTel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)E-Mail: [email protected]: http://www.foerderinfo.bund.de/kmu

Projektskizzen werden jeweils zum 15. April und 15. Oktober bewertet. Für das Einreichen der Skiz-zen steht ein Online-Werkzeug zur Verfügung.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 08/2019)

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10. KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche, technologieüber-greifende und anwendungsbezogene industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwick-lungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in den Themenfeldern Elektronik undautonomes Fahren. Gefördert werden Einzelvorhaben eines KMU sowie Verbundvorhaben zwischeneinem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen. Zielist es, die Position von KMU in Deutschland in der Schlüsseltechnologie Mikroelektronik zu stärkenund über KMU-getriebene Innovationen die Rolle Deutschlands im Wachstumsmarkt Mobilität auszu-bauen.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition der EU sowie mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Mitarbei-tern und einem Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. EUR sowie im Rahmen von Projekten der Verbund-forschung auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtun-gen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Vorausset-zungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

VoraussetzungenDie Vorhaben muss durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko ge-kennzeichnet sein und den Stand der Technik deutlich übertreffen. Die Ergebnisse des Vorhabensmüssen vorrangig in Deutschland, dem EWR und der Schweiz verwertet werden. Einzel- oder Ver-bundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Antragsteller soll-ten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmen-programm möglich ist. Die Partner eines Verbundprojekts haben einen Verbundkoordinator zu benen-nen und ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jah-ren. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nachAnwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten, für Hochschulen und au-ßeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleine undmittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungeneinen Bonus erhalten. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universi-tätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von20% gewährt.

AntragsverfahrenInteressierten Unternehmen – insbesondere Erstantragstellern – wird empfohlen, sich für eine Erstbe-ratung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes in Verbindung zu setzen:

Lotsendienst für Unternehmenbei der Förderberatung „Forschung und Innovation” des BundesForschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PtJ)Zimmerstraße 26–2710969 BerlinTel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)E-Mail: [email protected]: http://www.foerderinfo.bund.de/kmu

GeltungsdauerDie Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2021.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 12/2018)

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11. KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs-und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich derMensch-Technik-Interaktion (MTI). Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die sich den Themen-feldern des Forschungsprogramms zur Mensch-Technik-Interaktion (Fachprogramm) orientieren:· Intelligente Mobilität: Intelligente Mobilität, Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung und Nutzerer-

leben,· Digitale Gesellschaft: Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände (im Kontext von Robotik,

Wohnen/Wohnumfeld), Interaktionskonzepte sowie· Gesundes Leben: körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien.Ziel ist es, das Innovationspotenzial der KMU im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die For-schungsförderung für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind KMU gemäß KMU-Definition der EU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 100 Mio. EUR mit Betriebsstätte oder Niederlassung inDeutschland sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs-einrichtungen und größere Unternehmen, die nicht die vorgenannten Kriterien erfüllen. Forschungseinrich-tungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraus-setzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

VoraussetzungenDas risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben muss technologie-übergreifend und anwendungsbezogen und dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion zuzuordnen sein.Das Vorhaben muss durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein und überden Stand der Technik hinausgehen. Es muss mindestens ein Themenfeld aus dem Forschungsprogrammzur Mensch-Technik-Interaktion (Fachprogramm) erkennbar sein. Förderfähig sind Einzelvorhaben vonKMU sowie Verbundvorhaben unter Beteiligung von KMU. Der Nutzen des Vorhabens muss in erster Linieden beteiligten KMU zugutekommen. Antragsteller sollten sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogrammvertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweistund damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Die Partner eines Verbundpro-jekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Die Höhe desZuschusses beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe desVorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungsein-richtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Bei Forschungsvorha-ben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhevon 20% gewährt.

AntragsverfahrenInteressierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführlicheErstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes in Verbindung zu setzen.

Lotsendienst für Unternehmenbei der Förderberatung „Forschung und Innovation” des BundesForschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PtJ)Zimmerstraße 26–2710969 BerlinTel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)E-Mail: [email protected]: http://www.foerderinfo.bund.de/kmu

GeltungsdauerDie Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2021.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 09/2017)

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12. Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Nor-mung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativerIdeen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO)

Am 17.01.2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die neue Richtlinie zum Förderpro-gramm Wipano veröffentlicht. Wipano fördert den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente,Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichenForschung und von Unternehmen.

FörderzielIm Rahmen der neuen Richtlinie fördert das BMWi die effiziente Nutzung von Geistigem Eigentumsowie den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung.

Gegenstand der FörderungWipano unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU bis 249 Mitarbeitern, ihre FuE-Ergebnisse zu sichern und zu vermarkten. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess derSchutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee. Schutzrechte im Sinnedieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster. Es werden zudem Projekte gefördert, die neues-te Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großerVerbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.

Zuwendungsempfänger bei "Patentierung und Verwertung"Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft mitbis zu 249 Mitarbeitern sowie Angehörige der Freien Berufe und zwar sowohl als Einzelantragstellerals auch im Verbund.

Zuwendungsempfänger "Normen und Standardisierung"Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern sowie Hochschulen und For-schungseinrichtungen. Letztere jedoch nur im Verbund mit Unternehmen.

Höhe der Zuwendung bei "Normen und Standardisierung"Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe je Verbundpartner eines Projekts auf 200 000Euro beschränkt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate. Bei Normungsprojekten vonUnternehmen beträgt die Zuwendung bis zu 40.000 Euro, wobei der Förderzeitraum 36 Monate nichtüberschreiten darf.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Esist eine laufende Antragstellung bis zum 30. Juni 2023 möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Bundesanzeiger:https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Downloads/WIPANO/wipano-richtlinie_2020-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=17

Wichtige HinweiseDas Programm WIPANO ist das Nachfolgeprogramm der Programme „SIGNO – Schutz von Ideen fürdie Gewerbliche Nutzung“, „TNS – Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durchNormung und Standardisierung“ und des Projekts „INS – Innovation mit Normen und Standards“.

Quelle: Bundesanzeiger (Stand: 01/2020)

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13. Mittelstand innovativ – Innovations- und Digitalisierungsassistent

Ziel und GegenstandDas Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand.innovativ!” innova-tive mittelständische Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten Innovations- undDigitalisierungsgutschein sowie Innovations- und Digitalisierungsassistent. Gefördert wird die Beschäf-tigung von neu einzustellenden Universitäts- und Fachhochschulabsolventen aus dem Bereich derIngenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften zur Bearbeitung von Innovati-ons- bzw. Digitalisierungsprojekten. Ziel ist es, Wissen und Technologie von den Hochschulen zukleinen Unternehmen zu transferieren.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, von denen maximal fünf einen aka-demischen Abschluss vorweisen, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

VoraussetzungenDer Hochschulabschluss darf bei der Arbeitsaufnahme nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. An-gestrebt wird eine unbefristete Beschäftigung. Die Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnissesbeträgt 24 Monate. Es muss mindestens das tariflich vereinbarte Entgelt gezahlt werden. Im Zeitpunktder Antragstellung darf der Assistent noch nicht eingestellt sein. Beschäftigungsverhältnisse mit Per-sonen, die gleichzeitig Anteilseigner an dem Unternehmen sind, sowie Personen, deren Familienmit-glieder ersten oder zweiten Grades Anteilseigner an dem Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführersind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt max. 22.500 EURpro Jahr für die Dauer von zwei Jahren. Beschäftigt ein Unternehmen bereits wenigstens einen Hoch-schulabsolventen weniger als fünf Jahre, beträgt der Zuschuss max. 15.000 EUR pro Jahr.

AntragsverfahrenAnträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformularebeim

Projektträger Jülich (PtJ)Forschungszentrum Jülich GmbHGeschäftsbereich Technologische und Regionale Innovationen (TRI)52425 JülichTel. (0 24 61) 61-91 60, -91 61, -9 65 96E-Mail: [email protected]: http://www.ptj.de

zu stellen. Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Dabei kann es zu Verzögerungen kom-men, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr keine Mittel mehr verfügbar sind. Nähere Informationen erhal-ten Sie auf den Internetseiten des Projektträgers Jülich, der auch die Beratung im Vorfeld übernimmt.

Wichtige HinweiseDie Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Für die Maßnahme darf keine weitere Förderung desLandes, des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 04/2019)

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14. Mittelstand innovativ - Innovations- und Digitalisierungsgutschein

Ziel und GegenstandDas Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand.innovativ!” innova-tive mittelständische Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten Innovations- undDigitalisierungsgutschein und Innovationsassistent.

Der Innovations- und der Digitalisierungsgutschein erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen(KMU) die Kooperation mit innovativen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft.Innovationsgutscheine werden gewährt für:· Innovationsgutschein B: externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines

innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation oder zurBearbeitung von arbeits- oder organisationsbezogenen Fragestellungen,

· Innovationsgutschein F+E: externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkei-ten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistun-gen bis zur Marktreife auszugestalten.

Digitalisierungsgutscheine werden gewährt für:· Digitalisierungsgutschein A – Analyse und Bewertung: Status quo-Analyse des Digitalisierungs-

grades im Unternehmen („Digitalisierungscheck”) oder Erfassung des Grades der IT-Sicherheit,· Digitalisierungsgutschein B – Befähigung und Umsetzung: Durchführung innovativer Lösungen

zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen.Ziel ist es, in den Unternehmen finanzielle Ressourcen für die Ideenentwicklung und Realisierungfreizusetzen und damit ihr Innovationspotenzial besser zu erschließen und ihre Innovationskraft zustärken.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen gemäß KMU-Definition der EUmit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

VoraussetzungenDie Wahl des Auftragnehmers (Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen) muss bei derAntragstellung erfolgt sein, Verträge dürfen jedoch erst nach Erhalt des Innovationsgutscheins abge-schlossen werden. Das Projekt muss innerhalb eines Jahres ab Zustellung des Zuwendungsbeschei-des abgeschlossen sein. Reine Investitionsvorhaben sowie die Anschaffung von Hardware, bereitserhältlicher Software sowie Software-Lizenzen sind nicht förderfähig. Supportmaßnahmen sind zeitlichauf den Durchführungszeitraum beschränkt.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40%, beikleinen Unternehmen bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch· 10.000 EUR für den Innovationsgutschein B und den Digitalisierungsgutschein A,· 15.000 EUR für den Innovationsgutschein F+E und den Digitalisierungsgutschein B.

Jedes Unternehmen kann innerhalb von zwei Jahren zwei Förderbausteine in Anspruch nehmen, so-fern sie aufeinander aufbauen.

AntragsverfahrenAnträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformularebei dem Projektträger Jülich (PTJ)

Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI)Forschungszentrum Jülich GmbH52425 JülichTel. (0 24 61) 61-91 61E-Mail: [email protected]: http://www.fz-juelich.de/ptj

einzureichen. Antragstellern wird empfohlen, vor Einreichung des Antrages eine Beratung durch denProjektträger Jülich in Anspruch zu nehmen.

Wichtige HinweiseDie Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Für die beantragte Maßnahme darf keine weitere öffent-liche Förderung aus Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 07/2019)

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15. BMWi Innovationsgutschein (go-Inno)

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert externe Beratungsdienstleistungenzum Innovationsmanagement in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Hand-werks. Gefördert werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durch-führung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen mit technologischemPotenzial durch autorisierte Beratungsunternehmen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thema-tische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Die Förderung erfolgt in zwei Leistungsstufen:· Potenzialanalyse und· Vertiefungsberatung.

Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt für die Durchführung von Management- und Beratungsleistungen sind vom BMWioder einem beauftragten Projektträger autorisierte Beratungsunternehmen.

Begünstigt werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit tech-nologischem Potenzial und Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 100Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20Mio. EUR haben.

Es muss sich um eigenständige Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU handeln.

VoraussetzungenDie Management- und Beratungsleistungen müssen die Anforderungen an die Leistungsstufen erfül-len und von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht werden. Die Leistungen müssen auf einemBeratungsvertrag zwischen Unternehmen und Beratungsunternehmen basieren.

Die Schritte der Leistungserbringung sind durch das Beratungsunternehmen aussagekräftig zu doku-mentieren.

Die vertragsgemäße Erbringung der Leistung durch das Beratungsunternehmen ist von dem berate-nen Unternehmen schriftlich zu bestätigen.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung ihre Tätigkeit oder Zahlungeneingestellt haben, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden istsowie Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Leitlinien der EU.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft und Fischereisowie Kosten der Markteinführung, bereits durch andere Beihilfen geförderte oder zugesagte Innova-tions-, Transfer- und Beratungsleistungen, Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunter-nehmen und Beratungen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistun-gen stehen.

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Art und Höhe der FörderungDie Förderung wird als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten gewährt.Der Umfang der Förderung beträgt für alle Leistungsstufen bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.100 EUR förderfähig.

Die Höhe der Förderung beträgt· für die Potenzialanalyse bis zu acht Beratertage, bei Einbeziehung sachverständiger Dritter bis zu

zehn Beratertage in einem Förderzeitraum von bis zu drei Monaten,· für die Vertiefungsberatung bis zu 20 Beratertage, bei Einbeziehung sachverständiger Dritter 25

Beratertage, für ein externes Projektmanagement zusätzlich bis zu 15 Beratertage in einem För-derzeitraum von bis zu einem Jahr.

Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu fünf Innovationsgutscheine mit einem Förderwert voninsgesamt höchstens 20.000 EUR in Anspruch nehmen.

AntragsverfahrenInteressierte Unternehmen wenden sich an ein Beratungsunternehmen, das zur Durchführung desProgramms autorisiert ist. Die Anschriften der autorisierten Beratungsunternehmen können auf denInternetseiten des Projektträgers abgerufen werden.

Interessierte Beratungsunternehmen können sich als Beratungsunternehmen autorisieren lassen.Weitere Informationen sowie alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind bei dem Projekt-träger erhältlich:

Projektträger im DLRHeinrich-Konen-Straße 153227 BonnHotline: (02 28) 38 21-15 18E-Mail: [email protected]: http://www.bmwi-innovationsgutscheine.de

GeltungsdauerDie Richtlinie gilt bis zum 31. Dezemer 2020.

Wichtige HinweiseMit der Veröffentlichung der Vierten Änderung der Richtlinien im Mai 2016 wurde die Geltungsdauerder Richtlinien bis Ende 2020 verlängert.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 05/2016)

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II. Kreditfinanzierung / Investitionsförderung

1. Kreditfinanzierung: Zinsoptimierte Instrumente

1.1. NRW.Bank Innovationskredit

Ziel und GegenstandDie NRW.BANK fördert gemeinsam mit der KfW Bankengruppe die Innovationstätigkeit von mittel-ständischen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.Mitfinanziert werden· die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,· die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren sowie· die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind· in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis 500

Mio. EUR sowie· Angehörige der Freien Berufe,

die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind. Unternehmen aus dem Bereich der landwirt-schaftlichen Primärerzeugung sowie der Fischerei/Aquakultur sind von der Förderung ausgeschlos-sen.

VoraussetzungenDas muss sich um Investitionsvorhaben handeln, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwar-ten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die Investitionen sollen in zukunftsweisenden Technologiefeldern wie z.B. Maschi-nen- und Anlagenbau, Produktionstechnologien, Neue Materialien, Medizintechnik, Umwelt, Energie,Biotechnologie, Verkehr, Logistik, Micro-/Nano- und Optotechnologien erfolgen.

Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein. Reine Ersatzinvestitionen sindvon einer Förderung ausgeschlossen. Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. EURist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens darzulegen. Unternehmen in Schwierig-keiten, Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu100% der förderfähigen Kosten. Der Mindestkredit beträgt 25.000 EUR. Zinssatz: siehe aktuelle Kon-ditionen Für höhervolumige Vorhaben ist eine Unterstützung durch die NRW.BANK Konsortialfinanzie-rung möglich. Bei Unternehmen ist für Investitionsdarlehen ab 125.000 EUR optional die Beantragungeiner 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.

AntragsverfahrenAnträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare überdie jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die

NRW.BANKKavalleriestraße 2240213 DüsseldorfInternet: http://www.nrwbank.deService-CenterTel. (02 11) 9 17 41-48 00Fax (02 11) 9 17 41-78 32E-Mail: [email protected]

Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten derNRW.BANK.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 11/2018)

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1.2. NRW.Bank Mittelstandskredit

Ziel und GegenstandDie NRW.BANK vergibt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsverbilligte Darlehen zurFinanzierung von Wachstumsvorhaben. Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten kann zudemeine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden.Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:· Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,· Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,· Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung,· Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese mindestens drei Jahre in der Bilanz akti-

viert werden,· Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,· Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens oder einer bestehenden freibe-

ruflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Unternehmen,· Betriebsmittelbedarf (einschließlich Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die

einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neu-er Produktionsmethoden sicherstellen, sowie Kosten für erste Messeteilnahmen).

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sichmehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet,sowie Angehörige der Freien Berufe, die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktivsind.

VoraussetzungenDas Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzie-rung muss gesichert sein. Die Maßnahme muss einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf. Von der Förderung ausge-schlossen sind:· Umschuldungen und Nachfinanzierungen,· Sanierungsfälle,· Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,· Vorhaben für exportbezogene Tätigkeiten,· Vorhaben im Sektor Fischerei/Aquakultur und im Bereich der Primärerzeugung landwirtschaftli-

cher Erzeugnisse,· der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen

Straßengütertransports,· Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu100% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10 Mio. EUR (Mindestkredit: 25.000 EUR). Kleinenund mittleren Unternehmen bietet das Programm zusätzlich die Option der Beantragung einer Bürg-schaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% desDarlehens, maximal 1,25 Mio. EUR. Bei Unternehmen ist alternativ zur Bürgschaft optional die Bean-tragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank für Investitions- und Betriebsmitteldarle-hen ab 125.000 EUR möglich. Mittels der NRW.BANK Konsortialfinanzierung ist eine Unterstützungbei höhervolumigen Investitionsvorhaben möglich.

AntragsverfahrenAnträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare überdie jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an dieNRW.BANKKavalleriestraße 22 Tel. (02 11) 9 17 41-48 0040213 Düsseldorf Fax (02 11) 9 17 41-78 32Internet: http://www.nrwbank.de E-Mail: [email protected]

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 07/2019)

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1.3. NRW.Bank Universalkredit

Ziel und GegenstandDer NRW.BANK Universalkredit dient der mittel- bis langfristigen Finanzierung von Investitionen undBetriebsmitteln für Vorhaben mit positivem Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen und ergänzt damitdie langfristige Finanzierung aus dem NRW.BANK Mittelstandskredit. Ziel des Programms ist dieSchaffung bzw. Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen insbesondere in Nordrhein-Westfalen.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind Existenzgründer, inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichenWirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich ver-bundenen Unternehmen) 500 Mio. EUR nicht überschreitet sowie Angehörige der freien Berufe.

VoraussetzungenDas Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, die Gesamtfinanzie-rung muss gesichert sein. Die Maßnahme muss einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf. Bei Darlehensbeträgen vonmehr als 10 Mio. EUR ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens darzulegen. Sa-nierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommis-sion werden nicht gefördert. Vorhaben, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftli-chen Produkten dienen, sowie der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Un-ternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sind nur in der beihilfefreien Variante förderfähig(gilt nur für Antragsteller, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind).

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu100% der förderfähigen Ausgaben.

Bei Darlehensbeträgen über 5 Mio. EUR können abweichende Konditionen vereinbart werden. Klei-nen und mittleren Unternehmen bietet das Programm zusätzlich die Option der Beantragung einerBürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80%des Darlehens, maximal 1,25 Mio. EUR. Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich amMarkt tätig sind, ist für Investitions- und Betriebsmittelkredite ab 125.000 EUR optional die Beantra-gung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Bei Betriebsmittelfinanzierungenist die Laufzeit der Haftungsfreistellung auf fünf Jahre beschränkt.

AntragsverfahrenAnträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zustellen. Diese leitet die Anträge weiter an die

NRW.BANKKavalleriestraße 2240213 DüsseldorfInternet: https://www.nrwbank.de

Service-CenterTel. (02 11) 9 17 41-48 00Fax (02 11) 9 17 41-78 32E-Mail: [email protected]

Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten derNRW.BANK.

Wichtige HinweiseDie Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 07/2019)

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1.4. KfW Unternehmerkredit

Ziel und GegenstandDer KfW-Unternehmerkredit dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- undAusland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die KfW gewährt mittel- undlangfristige Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für kleine und mittlereUnternehmen (KMU) besteht ein spezielles KMU-Fenster mit zusätzlich vergünstigten Zinskonditio-nen.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind· in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privat-

besitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet, sowie· Angehörige der Freien Berufe,

die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.

Darüber hinaus können auch natürliche Personen sowie antragsberechtigte Unternehmen und Ange-hörige der Freien Berufe unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördertwerden, die Gewerbeimmobilien oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien verpachten oder ver-mieten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.

Bei Vorhaben im Ausland sind deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Grup-penumsatz bis zu 500 Mio. EUR und freiberuflich Tätige aus Deutschland, Tochtergesellschaften dergenannten deutschen Unternehmen im Ausland sowie Joint-Ventures mit maßgeblicher deutscherBeteiligung im Ausland förderfähig.

VoraussetzungenDer Antragsteller muss über eine ausreichende Bonität verfügen. Unternehmen in Schwierigkeiten imSinne der EU-Leitlinien werden nicht gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschul-dungen bzw. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Baumaßnahmen für BetreutesWohnen (Wohngebäude) sowie Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützi-gen oder kommunalen Nutzung.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt als Darlehen. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw.Betriebsmittel finanziert. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben, beiHaftungsfreistellung gelten Besonderheiten.

Unternehmen und Freiberufler können im Rahmen von Investitionsfinanzierungen eine 50%ige Haf-tungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes in Anspruch nehmen. Bei Betriebsmittelkreditenund Warenlagerfinanzierungen ist eine 50%ige Haftungsfreistellung ausschließlich im KMU-Fensterfür endfällige Kredite mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren möglich. Im KMU-Fenster geltenbesonders günstige Konditionen.

AntragsverfahrenAnträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zustellen. Diese leitet die Anträge an die

KfW BankengruppePalmengartenstraße 5–960325 Frankfurt am MainInfocenter: (08 00) 5 39 90 01Tel. (0 69) 74 31-0Fax (0 69) 74 31-29 44E-Mail: [email protected]: http://www.kfw.de

weiter. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefülltwerden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfWeingereicht.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 06/2019)

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2. Kreditfinanzierung: Risikoteilung mit der Hausbank

2.1. Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW - ExpressBürgschaft

Ziel und GegenstandDie Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten fürmittelständische Unternehmen in einem Schnellverfahren. Mitfinanziert werden Investitionen für Ge-schäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsmittel- und Avalrahmenfinanzie-rungen.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowieAngehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen, die seit mindestens drei Jahren bestehen bzw.tätig sind.

VoraussetzungenEs dürfen keine Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen oder sonstige Negativmerkma-le vorliegen. Der vorzulegende Jahresabschluss muss ein operativ positives Ergebnis ausweisen.Sanierungsvorhaben werden nicht besichert.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung besteht in der Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Der Umfang der Bürgschaft kann50% oder 60% des Kreditbetrages betragen. Der Höchstbetrag der Bürgschaft beläuft sich auf150.000 EUR (max. 120.000 EUR für Betriebsmittel). Der zu verbürgende Kredit darf höchstens300.000 bzw. 250.000 EUR (max. 200.000 EUR für Betriebsmittel), das Gesamtfinanzierungsvolumenmaximal 400.000 EUR betragen. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt regelmäßig 10 Jahre. Bei Immo-bilienfinanzierungen kann die Laufzeit bis zu 23 Jahre, bei Betriebsmitteldarlehen und Avalkrediten 6Jahre betragen.

AntragsverfahrenAnträge auf Übernahme einer Bürgschaft sind von dem Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut seinerWahl (Hausbank) zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbHHellersbergstraße 1841460 NeussTel. (0 21 31) 51 07-0Fax (0 21 31) 51 07-3 33E-Mail: [email protected]: http://www.bb-nrw.de

Die Bürgschaftsentscheidung wird in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen getroffen.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 08/2019)

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2.2. Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- undForstwirtschaft

Ziel und GegenstandDas Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften, die dazu dienen, gewerblichen Unterneh-men, Freiberuflern sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die keinen ausreichenden Zugriffzum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen,bei der Verwirklichung ihrer Vorhaben zu helfen. Dabei ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze von be-sonderem Gewicht.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind· gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft,· freiberuflich Tätige,· Personen mit Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft und· Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Un-

ternehmen beteiligen wollen.

VoraussetzungenDie Rückzahlung des Kredits durch den Kreditnehmer muss bei normalem wirtschaftlichem Ablaufinnerhalb der für den einzelnen Kredit vereinbarten Zahlungstermine erwartet werden können.

Bürgschaften werden in der Regel nur übernommen, wenn Sicherheiten nicht im erforderlichen Aus-maß zur Verfügung stehen.

Der Kreditvertrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe der Bewilli-gung der Bürgschaft abgeschlossen und der beauftragten Stelle zugeleitet werden.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung besteht in der Übernahme einer Ausfallbürgschaft für einen aufgenommen Kredit. DieHöhe der Bürgschaft wird im Einzelfall festgelegt. Für bestimmte Arten von Krediten kann die Bürg-schaft in vollem Umfang übernommen werden.

AntragsverfahrenAnträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. EUR (dies entspricht bei der üblichen Bürg-schaftsquote von 80% einem Kreditvolumen von 1.562.500 EUR) unterliegen den Richtlinien für dieÜbernahme von Bürgschaften und sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-WestfalenGmbH zu richten.

Beträge über 1,25 Mio. EUR werden nach den Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalenfür die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Forst- und Landwirtschaft vergeben. Die Anträgesind an die

PricewaterhouseCoopers AktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaftMoskauer Straße 1940227 DüsseldorfTel. (02 11) 9 81-0Fax (02 11) 9 81-10 00Internet: https://www.pwc.de

zu stellen.

Antragsformulare sowie weiterführende Informationen können im Internet abgerufen werden.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 04/2019)

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3. Kreditfinanzierung: Eigenkapitalstärkung

3.1. ERP-Mezzanine für Innovation

Ziel und GegenstandDas Programm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuerProdukte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung beietablierten mittelständischen Unternehmen.

Gefördert werden Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung mit einer genau definierten unteilbarenAufgabe und klar festgelegten Zielen, die aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleis-tungen bestehen können. Mitfinanziert werden:· Betriebsmittel,· Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder alternativ· vereinfacht ermittelte Kosten.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatzvon bis zu 500 Mio. EUR und Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens zwei Jahren amMarkt aktiv sind

VoraussetzungenDas zu finanzierende Vorhaben muss sich vom Stand der Technik in der EU abheben oder für dasgeförderte Unternehmen neuartig sein. Der Antragsteller muss das Vorhaben selbst durchführen odersich an diesem wesentlich beteiligen. Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen.

Es werden ausschließlich Kosten der Forschungs- und Entwicklungsphase gefördert, die mit demAbschluss der für die kommerzielle Nutzung notwendigen Entwicklungsarbeiten endet.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU, Um-schuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie die Finanzierung vonübernommenen Auftragsentwicklungen.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapi-taltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt. Der Anteil der Nachrangtrancheist vom Gruppenumsatz abhängig.

Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maxi-mal 5 Mio. EUR pro Vorhaben.

AntragsverfahrenAnträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgeschriebenen Formularen über die Hausbank andie

KfW BankengruppePalmengartenstraße 5–960325 Frankfurt am MainInfocenter: (08 00) 5 39 90 01Tel. (0 69) 74 31-0Fax (0 69) 74 31-29 44E-Mail: [email protected]: http://www.kfw.de

zu richten. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefülltwerden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfWeingereicht.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 12/2018)

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3.2. RWP Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm

Ziel und GegenstandDas Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der re-gionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlichdes Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen. Unterstützt werden Investitionsvorhabenvorrangig von kleinen und mittleren Unternehmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes,durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden.

Förderfähig sind· die Errichtung neuer oder Erweiterung bestehender Betriebsstätten,· der erstmalige Erwerb bzw. die erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte in der Gründungsphase,· die Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,· die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,· die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstät-

te.

Investitionsvorhaben großer Unternehmen können gefördert werden, wenn ein besonderer Strukturef-fekt erzielt wird und mindestens 30 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Dabei muss es sichum eine Investition in eine neue Betriebsstätte handeln oder eine Investition zur Diversifizierung derTätigkeit in einer Betriebsstätte.

Darüber hinaus können Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Beratung und Schulungsowie zur Markteinführung innovativer Produkte gefördert werden.Ziel ist es, in den strukturschwachen Regionen (Fördergebieten) des Landes Investitionsanreize zurSchaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen, die mit sozialversi-cherungspflichtigen Arbeitnehmern besetzt werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserungder Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die betriebliche Investitionen inBetriebsstätten im Land Nordrhein-Westfalen vornehmen. Gefördert werden ausschließlich Investitio-nen in den ausgewiesenen Fördergebieten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere folgende Wirtschaftsbereiche: Land- undForstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, Eisen- und Stahlindustrie, Bergbau/Urproduktion, Energie- undWasserversorgung, Baugewerbe (mit Ausnahmen), Einzelhandel (soweit nicht Versandhandel),Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenheime oder ähnliche Ein-richtungen, Kunstfaserindustrie, Flughäfen, Finanz- und Versicherungsdienstleister sowie Unterneh-mensberatungen. Einschränkungen gelten für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftli-chen Erzeugnissen und von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur.

VoraussetzungenGrundsätzlich gilt Teil II des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Artund Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung. Bei Investitionsvorhaben dürfen dieförderfähigen Ausgaben 150.000 EUR nicht unterschreiten. Das Vorhaben muss spätestens innerhalbvon sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen und innerhalb von 36Monaten beendet werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Der Eigenan-teil des Antragstellers zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25% der förder-fähigen Ausgaben betragen. Geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach Ab-schluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben. Neu geschaffeneDauerarbeitsplätze dürfen max. zu 20% mit Leiharbeiternehmern besetzt werden. Neu geschaffeneoder gesicherte Arbeitsplätze müssen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Abschlussdes Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft ange-boten werden. Betriebsverlagerungen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen werden nicht geför-dert. Ausgenommen sind Betriebsverlagerungen im Zusammenhang mit dem erstmaligen Erwerbbzw. der erstmaligen Errichtung eigener Räumlichkeiten in der Gründungsphase, im Zusammenhangmit einem Arbeitsplatz schaffenden Vorhaben sowie Verlagerungen von KMU innerhalb einer Ge-meinde. Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

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Art und Höhe der FörderungDie Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vor-habens, der Größe des Unternehmens und dem Investitionsort. Förderhöhe in den C-Fördergebieten:· kleine Unternehmen: max. 25% bei Arbeitsplatz schaffenden und max. 15% bei Arbeitsplatz si-

chernden Maßnahmen,· mittlere Unternehmen: max. 15% bei Arbeitsplatz schaffenden und max. 12,5% bei Arbeitsplatz

sichernden Maßnahmen,· große Unternehmen: max. 10%, max. 7,5 Mio. EUR, bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen.

Die Fördersätze für Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen können für kleine und mittlere Unternehmenunter bestimmten Voraussetzungen um fünf Prozentpunkte erhöht werden.

Förderhöhe in den D-Fördergebieten:· kleine Unternehmen: max. 20% bei Arbeitsplatz schaffenden und max. 15% bei Arbeitsplatz si-

chernden Maßnahmen,· mittlere Unternehmen: max. 10% bei Arbeitsplatz schaffenden und max. 10% bei Arbeitsplatz

sichernden Maßnahmen,· große Unternehmen: max. 10% bzw. max. 200.000 EUR bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnah-

men auf Basis der De-minimis-Regelung.

Förderfähige Ausgaben bei Investitionsvorhaben je geförderten Dauerarbeitsplatz:· 250.000 EUR bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen,· 100.000 EUR bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen.

Förderhöhe bei nicht-investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:· bei Beratungsleistungen bis zu 50%, höchstens 50.000 EUR,· bei Schulungen bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt

max. 50.000 EUR,· bei Markteinführung innovativer Produkte 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 EUR

auf Basis der De-minimis-Regelung.

AntragsverfahrenAnträge müssen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der

NRW.BANKFriedrichstraße 148145 MünsterInternet: http://www.nrwbank.deService-CenterTel. (02 11) 9 17 41-48 00Fax (02 11) 9 17 41-78 32E-Mail: [email protected]

gestellt werden. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Inter-netseiten der NRW.BANK.

GeltungsdauerDie Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 07/2019)

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III. Beratungsförderung

1. Potentialberatung

Ziel und GegenstandDas Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) diebeteiligungsorientierte Beratung (Potentialberatung) kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit der Bera-tung sollen die Stärken und Schwächen des Unternehmens ermittelt, Lösungswege und Handlungs-ziele entwickelt, ein Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse festgelegt und entspre-chende Umsetzungsschritte eingeleitet werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unterneh-mern und Beschäftigung der Mitarbeiter zu sichern und auszubauen.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind Unternehmen, Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Besitz der öf-fentlichen Hand mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.

VoraussetzungenDas Unternehmen muss mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in Vollzeit be-schäftigen. Die Beratung hat grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertretern und in derRegel im Unternehmen stattzufinden. Telefonische Beratungen werden nicht gefördert. Die Zuschüssewerden nur für die Beratung gewährt, Vor- und Nachbereitungszeiten sind nicht förderfähig. Die Po-tentialberatung soll innerhalb von neun Monaten abgeschlossen werden. Wird der zulässige Umfangvon maximal zehn Beratungstagen nicht ausgeschöpft, kann innerhalb von 36 Monaten eine weiterePotentialberatung im Umfang der noch nicht beanspruchten Beratungstage gefördert werden. Eineweitere Potentialberatung mit einem Umfang von maximal zehn Beratungstagen kann frühestens nach36 Monaten gefördert werden.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der tatsächli-chen Beratungskosten, maximal 500 EUR pro Beratungstag. Ein Beratungstag umfasst acht Stunden.Die Förderung umfasst 1 bis 10 Beratungstage innerhalb von drei Jahren.

AntragsverfahrenVoraussetzung für die Förderung ist die Beratung des Unternehmens durch eine Beratungsstelle fürPotentialberatung. Bei positiver Stellungnahme der Beratungsstelle kann die Potentialberatung be-gonnen werden. Die Förderung wird nach Abschluss der Beratung auf dem vorgesehenen Antrags-formular beantragt. Bei negativer Stellungnahme besteht die Möglichkeit der Antragstellung mit einembei der Bewilligungsbehörde anzufordernden Formular.

Informationen erteilt die:

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.Im Blankenfeld 446238 BottropTel. (0 20 41) 7 67-0Fax (0 20 41) 7 67-2 99E-Mail: [email protected]: https://www.gib.nrw.de

Ansprechpartner bei der IHK Aachen

Dipl.-Ing. Dieter DembskiDipl.-Ing. Thomas WendlandDipl.-Ing. Markus WolffTel: 0241 4460 119E-Mail: [email protected]

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 06/2019)

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2. unternehmensWert: Mensch

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Beratungs- und Unterstützungsleis-tungen zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik insbesonde-re in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Das Programm umfasst die Programmzweige· unternehmensWert: Mensch (uWM) mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den vier

zentralen Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowieWissen & Kompetenz und

· unternehmensWert: Mensch plus (uWM plus) mit Beratungsleistungen zur Etablierung eines be-trieblichen Lern- und Experimentierraums für eine innovative Gestaltung des digitalen Wandels.

Das Programm sieht einen dreistufigen, beteiligungsorientierten Beratungsprozess vor, der sich ge-zielt am Bedarf der teilnehmenden Betriebe orientiert und eine Erstberatung, eine Prozessberatungund ein Ergebnisgespräch umfasst.

Ziel ist es, Unternehmen bundesweit einen flächendeckenden Zugang zu Beratungs- und Unterstüt-zungsleistungen in personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Handlungsfeldern zu ermögli-chen.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt für eine Prozessberatung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerb-lichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige KMU gemäß KMU-Definition derEU mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen.

In Nordrhein-Westfalen richtet sich der Programmzweig uWM nur an Kleinstunternehmen mit wenigerals zehn Beschäftigten.

VoraussetzungenVoraussetzung für die Inanspruchnahme einer Prozessberatung ist ein im Rahmen einer Erstberatungausgestellter Beratungsscheck.

Die Prozessberatungen im Programmzweig uWM müssen· von autorisierten Prozessberatern durchgeführt werden,· zum überwiegenden Teil unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhan-

den) und eines angemessenen Anteils der Beschäftigten durchgeführt werden,· prozessorientiert sein und zur Initiierung von Veränderungsprozessen beitragen,· an den in der Erstberatung identifizierten personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Ver-

änderungsbedarf in den Handlungsfeldern des Programms anknüpfen.

Prozessberatungen im Programmzweig uWM plus müssen· von für den Programmzweig uWM autorisierten Prozessberatern durchgeführt werden, die zu-

sätzlich eine Qualifizierung für den Programmzweig uWM plus absolviert haben,· nach Maßgabe der methodischen Vorgaben und unter Einbeziehung der Beschäftigten durchge-

führt werden,· auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf bezogen sein,

der im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebssteht.

Das KMU muss wenigstens einen sozialversicherten Beschäftigten in Vollzeit haben.

Von der Beratungsförderung ausgeschlossen sind insbesondere:· Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei oder Aquakultur,· Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsbera-

ter in mindestens einem Handlungsfeld des Programms tätig sind,· Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung von 25% oder mehr,· Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist

oder gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird.

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Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt· im Programmzweig uWM für KMU ab 10 Beschäftigten 50%, für Kleinstunternehmen mit weniger

als zehn Beschäftigten 80% des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von 1.000 EUR netto je Be-ratungstag für maximal zehn Beratungstage,

· im Programmzweig uWM plus für alle KMU 80% des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von1.000 EUR netto je Beratungstag für maximal zwölf Beratungstage.

50% bzw. 20% des förderfähigen Honorars sind vom Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen.

AntragsverfahrenKMU können sich an eine der regionalen Erstberatungsstellen wenden. Die Kontaktdaten der Erstbe-ratungsstellen sind im Internet abzurufen. Informationen erteilt das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Referat Ic1Wilhelmstraße 4910117 BerlinHotline: (0 30) 1 85 27-10 11Tel. (0 30) 1 85 27-0Fax (0 30) 1 85 27-18 30E-Mail: [email protected]: http://www.bmas.bund.de

GeltungsdauerDie Richtlinie ist gilt zunächst bis zum 31. Juli 2020.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 10/2017)

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3. RWP Beratungsförderung

Ziel und GegenstandDas Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungspro-gramms Beratungen für betriebliche Maßnahmen, die von qualifizierten externen Beratern durchge-führt werden und für das Unternehmen und seine Entwicklung von besonderem Gewicht sind.Mitfinanziert werden insbesondere Beratungen in folgenden Bereichen:· Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur,· frühzeitige Umstrukturierung,· notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte,· geplante Übergabe des Unternehmens auf einen Unternehmensnachfolger,· geplante vollständige oder teilweise Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsiniti-

ative oder ein anderes Unternehmen und· Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der

Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eineGarantie übernimmt

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Touris-musgewerbes gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.Das Unternehmen muss älter als fünf Jahre sein.

VoraussetzungenDie Beratungsförderung ist landesweit möglich. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesi-chert sein. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition werden nicht gefördert. Die beauf-tragte Beratungsgesellschaft muss über mindestens zwei Jahre Beratungserfahrung im jeweils rele-vanten Beratungsfeld verfügen. Der Durchführungszeitraum für jede Beratungsphase darf zwei Mona-te nicht überschreiten.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50%,bei Belegschaftsinitiativen 80% der Beratungskosten, die Bemessungsgrundlage beträgt max. 1.500EUR pro Tagewerk. Es werden zunächst bis zu vier Tagewerke und in einer ggf. notwendigen zweitenPhase nach erneuter Antragstellung bis zu vier weitere Tagewerke gefördert. In begründeten Aus-nahmefällen von strukturpolitischer Bedeutung und bei Belegschaftsinitiativen können mehr als achtTagewerke gefördert werden, max. jedoch 50.000 EUR.

AntragsverfahrenAnträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der

NRW.BANKFriedrichstraße 148145 MünsterInternet: http://www.nrwbank.deService-CenterTel. (02 11) 9 17 41-48 00Fax (02 11) 9 17 41-78 32E-Mail: [email protected]

zu stellen. Der Antrag ist bei der NRW.BANK erhältlich bzw. kann im Internet abgerufen werden.

GeltungsdauerDer Durchführungserlass gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 11/2017)

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4. Förderung unternehmerischen Know-hows

Ziel und GegenstandDer Bund fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unterneh-men der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in allen Entwicklungsphasen.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) je nach Unternehmensalter oder -situationin drei Modulen· junge, neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung (Jungun-

ternehmen),· bereits länger am Markt bestehende Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung (Be-

standsunternehmen) sowie· Unternehmen in Schwierigkeiten.

Jungunternehmen und Bestandsunternehmen werden im Rahmen der folgenden Beratungsschwer-punkte gefördert:Allgemeine Beratungen· zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unterneh-

mensführung sowiespezielle Beratungen· zur Unternehmensführung für Unternehmerinnen,· zur Unternehmensführung für Migranten,· für Unternehmer mit anerkannter Behinderung,· zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,· zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter mit Behinderung,· zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,· zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,· zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,· zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden im Rahmen einer Unternehmenssicherungsberatung zurWiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie einer weiterenFolgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen derUnternehmensführung gefördert.

Ziel ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs-und die Anpassungsfähigkeit von KMU zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu si-chern.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und An-gehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einerZweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

VoraussetzungenDie Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt werden. Zunächst muss eine Analyse der Situati-on des beratenen Unternehmens erfolgen, ermittelte Schwachstellen sind zu benennen und daraufaufbauend müssen konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in die be-triebliche Praxis gegeben werden. Die konzeptionelle Beratungsleistung ist in einem schriftlichen Be-ratungsbericht wiederzugeben.

Es werden nur Einzelberatungen gefördert, nicht jedoch Seminare, Workshops oder Gruppenveran-staltungen. Die Beratung muss von selbstständigen Beratern bzw. von Beratungsunternehmen durch-geführt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und deren überwiegender Ge-schäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist.

Berater müssen ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument in Form eines anerkannten Zertifikatsoder eines dokumentierten Qualitätshandbuchs nachweisen.Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung sindzu gewährleisten.

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Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor Antragstellung ein kostenlosesGespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen, Bestandsunternehmen ist ein solches Ge-spräch freigestellt.

Nicht gefördert werden Beratungen, die· Vermittlungstätigkeiten beinhalten oder auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerich-

tet ist, die von den Beratern selbst vertrieben werden,· überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten oder gutachterliche

Stellungnahmen zum Inhalt haben,· auf den Verkauf bzw. Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Ge-

sundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich desentsprechenden Marketings von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern und de-ren Mitarbeitern gerichtet sind oder

· ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Ge-genstand haben.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den inRechnung gestellten Beratungskosten und dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

Die Förderung beträgt für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen im· Geltungsbereich der neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80%,· Geltungsbereich der Region Lüneburg 60%,· Geltungsbereich der alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der

Region Leipzig 50% sowie· für Unternehmen in Schwierigkeiten bundesweit 90% der förderfähigen Ausgaben.

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für Jungunternehmen 4.000 EUR und für Be-standsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR. Je Antragsteller können meh-rere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden.

AntragsverfahrenDer Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über eine Leitstelle an das

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Referat 413Frankfurter Straße 29–3565760 EschbornTel. (0 61 96) 9 08-15 70Fax (0 61 96) 9 08-18 00E-Mail: [email protected]: http://www.bafa.de

zu richten. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das im Internet zur Verfügung gestellte elekt-ronische Verfahren.

GeltungsdauerDie Richtlinien gelten für Beratungen, deren vollständige Verwendungsnachweise bis zum 31. De-zember 2020 eingereicht werden.

Wichtige HinweiseMit Beginn des Jahres 2016 hat das BMWi die bundesweite Beratungsförderung für KMU neu ausge-richtet. Das neue Förderprogramm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisheri-gen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Grün-dercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Es richtet sich anUnternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesemProgramm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskostenund/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an. Die Förderung erfolgtals De-minimis-Beihilfe.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 04/2019)

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5. Bildungsscheck NRW

Ziel und GegenstandDas Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) dieBeteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen, Selbständigen und Berufsrück-kehrenden an beruflicher Weiterbildung.

Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Beschäftigte und Selbständige könnenfür ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe,die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter durchführen.Gefördert werden Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung und Vermittlung fachlicher Kompe-tenzen oder Schlüsselqualifikationen. Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z.B. onli-nebasierte Fortbildungen (z.B. Webinare) und E-Learning gefördert. Im betrieblichen Zugang werdenauch innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) gefördert.

AntragsberechtigteZielgruppen des Förderangebotes sind im individuellen Zugang Beschäftigte in KMU, Selbständigeund Berufsrückkehrende, die in Nordrhein-Westfalen leben und/oder arbeiten, insbesondere:

· Personen, die sich durch Veränderungen am Arbeitsplatz und im Betrieb neuen Herausforderun-gen stellen müssen, wie z.B. der beschleunigten technischen Entwicklung,

· Personen, die sich in beruflichen Veränderungsprozessen befinden,· Personen, die in den Beruf zurückkehren möchten, sowie· Beschäftigte mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, die sich nachqualifizieren müs-

sen.

Im betrieblichen Zugang sind kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen förderfähig.

VoraussetzungenFür die Inanspruchnahme des Bildungsschecks ist die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelleerforderlich.

Beim individuellen Zugang muss das zu versteuernde Jahreseinkommen zwischen 20.000 EUR und40.000 EUR (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 EUR und 80.000 EUR) betragen. Bei ge-ringeren Jahreseinkommen kann die Bildungsprämie des Bundes genutzt werden. Beim betrieblichenZugang besteht keine Einkommensobergrenze. Die Kurskosten müssen mindestens 500 EUR betra-gen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind in der Regel arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierun-gen wie z.B. Maschinenbedienerschulungen und Produkteinführungen.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50% derKurskosten, höchstens jedoch 500 EUR. Beim betrieblichen Zugang können max. zehn Bildungs-schecks, beim individuellen Zugang ein Bildungsscheck je Kalenderjahr beantragt werden.

AntragsverfahrenDie Bildungsschecks werden nach Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle vergeben undkönnen dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sindbeispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke.

Weiterführende Informationen sowie die Anschriften der örtlich zuständigen Beratungsstellen könnenim Internet abgerufen werden.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 03/2019)

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IV. Messeförderung

1. Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessenin Deutschland

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die Teilnahme von jungen innovativen Un-ternehmen an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Ziel ist es, dieVermarktung neu entwickelter Produkte und Verfahren gezielt zu unterstützen. Die förderfähigenLeitmessen werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgelegt.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind kleine, innovative Unternehmen aus Industrie, Handwerk oder technologieori-entierten Dienstleistungsbereichen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb inDeutschland. Das Unternehmen muss jünger als 10 Jahre sein.

VoraussetzungenFörderfähig sind Unternehmen, die sich durch die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserungvon Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung auszeichnen. Die Ent-wicklungen bzw. Verbesserungen müssen sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten,Verfahren und Dienstleistungen unterscheiden. Nicht gefördert werden Consulting-Unternehmen,Marketing-Unternehmen, Research-Anbieter sowie Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaftenoder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind. Der Gemeinschaftsstandist vom Messeveranstalter zu organisieren und soll aus mindestens zehn Ausstellern bestehen, aus-schließlich geförderte Standfläche enthalten und i.d.R. zwischen 6 bis 15 qm Standfläche pro Ausstel-ler umfassen.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt pro Messe undAussteller max. 7.500 EUR, die Bagatellgrenze beträgt 500 EUR. Förderfähig sind die vom Messever-anstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemein-schaftsstandes. Der Aussteller hat für Messen einen Eigenanteil von 40% der zuwendungsfähigenAusgaben bei den ersten zwei Messebeteiligungen und von 50% ab der dritten Messebeteiligung zuübernehmen. Förderfähig sind jeweils drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.

AntragsverfahrenAussteller melden sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teil-nahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Bestandteil dieser Anmeldung ist ein Be-willigungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme, der unverzüglich schriftlich beim

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Referat 414Frankfurter Straße 29–3565760 EschbornTel. (0 61 96) 9 08-24 09 E-Mail: [email protected] (0 61 96) 9 08-15 00 Internet: http://www.bafa.de

einzureichen ist.

GeltungsdauerDie Richtlinie vom 8. April 2016 gilt für alle ab dem 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2019 aufge-nommenen Leitmessen und ist wegen des Auslaufens der De-minimis-Verordnung zunächst bis zum30. Juni 2021, bei Verlängerung der De-minimis-Verordnung bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Wichtige HinweiseDie Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 11/2018)

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2. Auslandsmesseprogramm des Landes NRW

Ziel und GegenstandUm kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern,fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beteiligung an Auslandsmessen sowie Delegations- undUnternehmerreisen.

NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren: Firmengemeinschaftsstände (min-destens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirt-schaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen).

Eine Auslandsmessebeteiligung auf einem Firmengemeinschaftsstand des Landes entlastet die An-tragsteller von administrativen und technischen Fragen. Das angebotene Programm umfasst unteranderem einen schlüsselfertigen Messestand inklusive der Standtechnik, firmenübergreifende Wer-bemaßnahmen, den Sammeltransport der Ausstellungsstücke und das Rahmenprogramm der Veran-staltung. Zudem stehen ein fachlich qualifizierter NRW-Landesinformant als Standleiter sowie einzentraler Dolmetscherdienst zur Verfügung.

Das Land beteiligt sich an ausgewählten Fachmessen mit Informations-Service-Centern in Kooperati-on mit dem Bund. Diese werden von einem Landesinformanten mit dem Ziel betreut, Wirtschaftsin-formationen über NRW zu vermitteln, Wirtschaftsinformationen aus dem Gastland aufzunehmen,Standortmarketing und Werbung für NRW und seine Wirtschaft zu betreiben sowie nordrhein-westfälische Unternehmen auf der Messe zu betreuen. Die Kosten der Unternehmen werden im Rah-men des Auslandsmesseprogramms vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Unternehmen, die sich in Gruppen von mindestens drei Teilnehmern selbständig organisieren, bietetdie Landesregierung eine Kleingruppenförderung zur Präsentation auf einer Auslandsmesse eigenerWahl.

Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen undFachsymposien. Kooperationsbörsen bieten Unternehmen eine Plattform zum Aufbau von Erstkontak-ten zu potenziellen Geschäftspartnern in den Auslandsmärkten. Zusätzliche Gespräche mit Markt- undBranchenexperten sowie Firmen- und Projektbesichtigungen ergänzen das Programm. Die Fachsym-posien ermöglichen die Präsentation des Produkt- und Dienstleistungsspektrums in einem Fachvor-trag vor einem ausgewählten Unternehmerkreis mit anschließenden Gesprächen. Weitere Informatio-nen zu den markt- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen bietet ein Austausch mit Experten,verbunden mit der Möglichkeit von gezielten Besichtigungen.

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Nord-rhein-Westfalen.

VoraussetzungenFirmengemeinschaftsstand: Die Förderbestimmungen sind generell in den Allgemeinen Teilnahmebe-dingungen (ATB) und für jede Messe speziell in den Besonderen Teilnahmebedingungen (BTB) fest-gelegt. Diese sind im Internet erhältlich.

Art und Höhe der FörderungEs gibt regelmäßig keine finanzielle Förderung. Die Unterstützung erfolgt in Form der Organisation derMaßnahmen (Messestand, Delegationsreise, Symposium etc.).

AntragsverfahrenWeiterführende Informationen:NRW.International GmbH Tel. (02 11) 71 06 71-10Völklinger Straße 4 Fax (02 11) 71 06 71-2040219 Düsseldorf E-Mail: [email protected]

Internet: http://www.nrw-international.de

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 11/2018)

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3. Auslandsmesseprogramm

Ziel und GegenstandDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Ernährungund Landwirtschaft (BMEL) unterstützen die Beteiligung deutscher Unternehmen an Auslandsmessen.Die Beteiligungsvorhaben werden im offiziellen Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammenge-fasst. Die Auswahl der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen erfolgt auf Vorschlag deram Außenhandel interessierten Wirtschaftsverbände, der deutschen Auslandshandelskammern, derdeutschen diplomatischen Vertretungen sowie der beteiligten Bundesministerien und des Ausstel-lungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA). Im Arbeitskreis für Auslands-messebeteiligungen beim AUMA wird das Auslandsmesseprogramm zwei Mal im Jahr beraten undfestgelegt.

Dem Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA gehören an:· die Verbände und Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft,· die zuständigen Bundesbehörden:

· Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,· Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,· Auswärtiges Amt,· Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,

· Vertreter der Bundesländer.

TeilnahmeberechtigteDie Teilnahme an den Beteiligungen des Bundes steht allen deutschen Unternehmen offen, die deut-sche Produkte ausstellen. Größe, Herkunft, Branchen- und Verbandszugehörigkeit spielen keine Rol-le.

PräsentationsformenDie Teilnahme an dieser Maßnahme ist im Rahmen der vorgegebenen Beteiligungsformen möglich.Dabei handelt es sich um:· Informationsstände (I),· Firmengemeinschaftsausstellungen (G),· Informationszentren (IZ),· Sonderschauen (S),· Branchenleistungsschau (BLS),· Sonderveranstaltungen der Exportinitiative Energie (SVEE).

Die Förderbestimmungen sind generell in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) und für jedeMesse speziell in den Besonderen Teilnahmebedingungen (BTB) festgelegt. Diese sind bei den vonden Ministerien beauftragten Messe-Durchführungsgesellschaften erhältlich. Firmen, die sich als Ein-zelaussteller direkt beim Veranstalter angemeldet haben, erhalten keine Förderung.

Art und Höhe der FörderungDie Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist zu günstigen Kosten und reduzier-tem Organisationsaufwand an Firmengemeinschaftsständen des BMWi auf Auslands-Messen- und -Ausstellungen möglich.

InformationInformationen zu diesem Programm erteilt derAusstellungs- und Messe-Ausschuss Tel. (030) 24 00 0-0der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) Fax (030) 24 00 0-3 30Littenstraße 9 E-Mail: [email protected] Berlin Internet: http://www.auma.de

Das vollständige Auslandsmesseprogramm kann in der Messedatenbank des AUMA recherchiertwerden. Anmeldungen zur Teilnahme an Auslandsmessen im Rahmen dieses Programms sind an dievon den Ministerien beauftragten Durchführungsgesellschaften zu richten.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 05/2019)

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V. EU-Förderung

1. Eurostars

Ziel und GegenstandEurostars ist ein themenoffenes Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die imRahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländerngemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Gefördert werden zivile Forschungs-projekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Im Rahmen des Pro-gramms werden nationale Förderverfahren harmonisiert, d.h. es gibt eine gemeinsame internationaleBegutachtung und einen einheitlichen Zeitplan für die Antragsverfahren.

AntragsberechtigteTeilnahmeberechtigt sind forschungsaktive kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definitionder EU sowie – in Verbindung mit diesen – Forschungseinrichtungen, Hochschulen und andere Un-ternehmen. Großunternehmen können sich auf eigene Kosten an einem Projekt beteiligen, erhaltenjedoch keine Förderung. Teilnehmerstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowieIsland, Israel, Kanada, Norwegen, die Schweiz, Südafrika, Südkorea und die Türkei. AusländischeKooperationspartner aus den Eurostars-Mitgliedsländern sind in ihrem Herkunftsland antragsberech-tigt.

VoraussetzungenAn den Forschungsprojekten müssen sich mindestens zwei Kooperationspartner aus zwei verschie-denen Teilnehmerstaaten beteiligen. Hauptbeteiligter muss ein forschungsaktives kleines oder mittle-res Unternehmen aus einem der Teilnehmerstaaten sein. Die teilnehmenden KMU müssen mindes-tens 10% des Umsatzes oder der Beschäftigten dem FuE-Bereich zurechnen können. Mindestens50% der FuE-Gesamtkosten des Vorhabens müssen von KMU aufgebracht werden. Die Beteiligungder Projektpartner muss ausgewogen sein, d.h. kein Teilnehmer bzw. Teilnehmerstaat darf mehr als75% der Gesamtkosten tragen. Das Forschungsvorhaben muss marktorientiert sein und darf eineLaufzeit von drei Jahren nicht überschreiten. Das Produkt oder Verfahren sollte innerhalb von zweiJahren nach Abschluss des Vorhabens Marktreife erlangen.

BudgetFür das Programm stehen insgesamt 1,148 Mrd. EUR zur Verfügung – 861 Mio. EUR von den teil-nehmenden Staaten und weitere 287 Mio. EUR EU-Mittel.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung der Projektteilnehmer erfolgt aus nationalen Mitteln, die in den teilnehmenden Staatenfür Eurostars reserviert sind. Diese Mittel werden durch einen Beitrag der Europäischen Kommissionaufgestockt. In Deutschland erfolgt die Förderung in Form von Zuschüssen.Die Höhe der Förderung beträgt für KMU bis zu 50%, für Hochschulen und andere Forschungseinrich-tungen bis zu 100%, sofern ein KMU in Deutschland im Verbundprojekt beteiligt ist. Andernfalls be-trägt die Förderquote maximal 50% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben. Die Förderung für diedeutschen Teilnehmer an einem Eurostars-Projekt ist auf 500.000 EUR begrenzt.

AntragsverfahrenAnträge sind elektronisch über die Website des EUREKA-Sekretariats zu stellen.EUREKA Sekretariat Tel. (00 32 2) 7 77 09 50107 rue Neerveld / B-1200 Brüssel Fax (00 32 2) 7 77 74 95Internet: http://www.eurekanetwork.org E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Deutschland ist dasDeutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Projektträger EUREKA/COST-Büro Tel. (02 28) 38 21-13 52Heinrich-Konen-Straße 1 / 53227 Bonn Fax (02 28) 38 21-13 60E-Mail: [email protected] Internet: http://www.eureka.dlr.de

Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens des EUREKA/COST-Büros muss der nationale Förderan-trag unverzüglich (innerhalb von zwei Wochen) eingereicht werden.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 08/2017)

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2. Horizont 2020 – KMU-Instrument

Ziel und GegenstandDie Europäische Union fördert auf der Grundlage des Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von besonders innovativen Vorhaben mit hohemMarktpotenzial. Der Ansatz ist themenoffen. Unterstützt werden technologische und nicht-technologische Innovationen (z.B. Innovationen im Dienstleistungssektor). Es können Verbund- undEinzelvorhaben gefördert werden. Das Instrument gliedert sich in drei Phasen: Machbarkeit: Von derIdee zum Konzept (Phase 1), Umsetzung: Vom Konzept zur Marktreife (Phase 2) und Markteinfüh-rung: Kommerzialisierung (Phase 3). Gefördert wird in der Regel die marktnahe Entwicklung ab „De-monstration unter Einsatzbedingungen” (Technologiereifegrad TRL 6).

AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind innovative kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mitSitz in den Mitgliedstaaten der EU oder in Ländern, die sich an Horizont 2020 beteiligen. Eine Unter-stützung durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie größere Unternehmen als Unterauftrag-nehmer ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

VoraussetzungenDas Unternehmen muss sich durch Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Inno-vationsgrad sowie eine europäisch bzw. international ausgerichtete Geschäftstätigkeit auszeichnen.Die Anträge werden im Begutachtungsprozess nach den Kriterien Innovationsstärke („Excellence”),Marktfähigkeit („Impact”) und Qualität der Umsetzung („Implementation”) bewertet. Im Fokus stehendabei Aspekte wie das Marktpotential, der europäische Mehrwert und das Alleinstellungsmerkmal(USP). Zudem werden die Umsetzungskapazitäten und das Entwicklungspotenzial der KMU sowiederen Kommerzialisierungsstrategie bewertet. Das KMU-Instrument gilt als sehr selektiv. Nur die bes-ten Anträge haben eine Chance auf Förderung.

BudgetFür das Jahr 2019 sind rund 689,26 Mio. EUR veranschlagt.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung erfolgt in Phase 1 und Phase 2 durch Zuschüsse. In Phase 3 werden erfolgreiche Pro-jekte der Phasen 1 und 2 in der Kommerzialisierung unterstützt, es werden jedoch keine direkten För-dergelder gezahlt. Die Höhe der Förderung beträgt in Phase 1: pauschal 50.000 EUR für die Erstel-lung einer ökonomischen Machbarkeits- oder Durchführbarkeitsstudie, in Phase 2: 70% der förderfä-higen Kosten bei einem Richtwert von 500.000 EUR bis 2,5 Mio. EUR für Innovations- und abschlie-ßende Entwicklungsmaßnahmen. Erfolgreiche Antragsteller haben zudem die Möglichkeit, Coachingund Mentoring als Unterstützung während Phase 1 (bis zu drei Tage) und Phase 2 (bis zu zwölf Tage)wahrzunehmen.

AntragsverfahrenZu den Ausschreibungen des KMU-Instruments können laufend Anträge eingereicht werden. Die Be-gutachtung der Projektanträge erfolgt zu vorab festgelegten Stichtagen. Davon gibt es in der Regelvier pro Jahr. Die Anträge sind online einzureichen und können dann bis zum Stichtag jederzeit über-arbeitet werden. Nach dem jeweiligen Stichtag werden die eingegangenen Anträge begutachtet. ImAnschluss an die Begutachtung wird eine Rangliste erstellt, wobei die Projekte mit den höchstenPunktwerten einen Förderzuschlag erhalten. Eine Wiedereinreichung abgelehnter Anträge ist möglich.Weitere Informationen sind im Internet erhältlich. Aktuelle Informationen zu Horizont 2020 finden sichauch auf der Website http://www.horizont2020.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung(BMBF).

Geltungsdauer1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020.

Wichtige HinweiseAnträge für Phase 1 nicht mehr eingereicht werden. Die Unterstützung in Phase 2 erfolgt ab demStichtag 9. Oktober 2019 durch eine Kombination aus Zuschüssen und Beteiligungskapital.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Stand: 04/2019)

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VI. Kurzer Leitfaden zur Erstellung von ProjektskizzenDie Projektskizze ist Ihre Bewerbung um Mittel für Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Siedient dazu, die wesentlichen Aspekte Ihres Vorhabens darzustellen. Die Skizze sollte daher so formu-liert werden, dass trotz des knappen Umfangs alle Informationen enthalten sind, die für das weitereBegutachtungs- und Entscheidungsverfahren relevant sind. Durch eine kurze, verständliche Darstel-lung werden Rückfragen vermieden und das Entscheidungsverfahren verkürzt. Sollten Ihnen zur Dar-stellung Ihres Vorhabens wichtige Aspekte in diesem Leitfaden fehlen, können Sie diese an geeigne-ter Stelle ergänzen. Weitere Informationen (z.B. Zeichnungen, Projekt- oder Finanzierungspläne) kön-nen Sie in einem Anhang zur Verfügung stellen.

Aufbau (exemplarisch)

1. Projektbezeichnung

2. Ausgangssituationa) das Unternehmenb) die derzeitige Leistungspalettec) Technologiefelderd) die derzeitige Zielgruppe, Markte) die Mitbewerbersituationf) die betriebswirtschaftliche Situation

3. ZieleUnternehmensziele / allgemeine Ziele, die mit dem Projekt verbunden sind

4. technisch/technologische Zielsetzung des Projektes bzw. des zu entwickelnden ProduktesKonkurrenzprodukteStand der TechnikVergleich des eigenen Vorhabens zum Stand der Technik / Innovationsgehalt / NeuheitEntwicklungszielePatentsituationDarstellung des erheblichen technischen Risikos

5. Technische UmsetzungErläuterung der beabsichtigten technologischen Entwicklung

6. Wirkungen des Projektes- auf die Entwicklung des Antragstellers

a) Wirkung und Notwendigkeit des Projektes,Wirkung des Projektes auf technologische Basis des Unternehmens,auf das F&E-Potenzial und die Technologiekompetenz (auch im Vergleich zum Wettbewerb)

- Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeitb) Umsetzung am Markt, Marktpotenzial,c) Konzept zur Erfolgskontrolle

- allgemeingesamtwirtschaftlicher Nutzen. Was hat die Allgemeinheit davon (Standort, Umwelt, Sicherheit,Gesundheit, ...)

7. Projektzeitraum und Förderhöhe

8. Notwendigkeit der Förderung / technisch, wirtschaftliches Risiko

9. ProjektpartnerBeschreibung, Aufgabenverteilung im Projekt, Erfahrungen, Nutzen für das Projekt

Page 43: Industrie- und Handelskammer Aachen - Innovationsfinanzierung€¦ · Es ist daher wichtig, die verschiedenen Finanzierungswege zu kennen, und deren Passgenauigkeit für den eigenen

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VII. Ansprechpartner

Forschung und Innovationsförderung, Beratungsförderung, EU

Dipl.-Ing. Thomas WendlandTel: 0241 4460 272E-Mail: [email protected]

Dipl.-Ing. Markus WolffTel: 0241 4460 239E-Mail: [email protected]

Umweltprogramme und Energieeffizienzberatung

Dipl.-Ing. Paul KurthTel: 0241 4460 106E-Mail: [email protected]

Energieeffizienzberatung

Dipl.-Ing. Dieter DembskiTel: 0241 4460 277E-Mail: [email protected]

Kreditfinanzierung, GründerCoaching und Messeförderung

René Oebel, Betriebswirt VWATel: 0241 4460-227E-Mail: [email protected]

Herausgeber: IHK AachenTheaterstr. 6 - 10, 52062 AachenPostfach 10 07 40, 52007 AachenInternet: www.aachen.ihk.de

Redaktion: Abt. Innovation, Umwelt und Standort

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Stand: Februar 2020

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