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Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht Vorstellung Worum geht´s eigentlich? Wer? Was? Warum?

Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht Vorstellung Worum geht´s eigentlich? Wer? Was? Warum?

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Industriemeister-FortbildungFach: Recht

VorstellungWorum geht´s eigentlich?

Wer? Was? Warum?

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Wie lernen? IT

• Email an: [email protected]

• Blog unter: IndustriemeisterRecht2014.wordpress.com

• Arbeitsplattform OneNote: https://onedrive.live.com/redir?page=view&resid=B68DC5432DADD7AD!646&authkey=!AGO8YGa4eSiS8Gg

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Wie lernen? LEKF

• Nach jedem Kurstag online:• Benutzte Unterlagen• Lernerfolgskontrollfragen zu den Themen

• Zu Beginn eines jeden Kurstages:• „Haben Sie Fragen, Anregungen, Kritik?“• Lernerfolgskontrollfragen vom Dozenten

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Was mitbringen?• Gesetzestexte

(unkommentiert für Prüfung):• BGB

• ArbG

• UmwG

• Zwei verschieden farbige Textmarker

• Was zum Mitschreiben

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Warum eigentlich?

1. Prüfungsrelevant

2. Führungskraft ohne (Arbeits-)Rechtskenntnisse?

3. Verwendbarkeit als Arbeitnehmer

4. Private Verwendbarkeit (Rechtsanwendung)

5. Rationales Denken und Argumentieren

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2 Rechtsgebiete

• „Jedermannsrecht“Staat kann, muss aber nicht beteiligt sein

• Verhältnis der Gleichordnung

Öffentliches Recht

Privatrecht

• Mindestens ein Träger staatlicher Gewalt ist als solcher beteiligt

• Verhältnis derÜber- / Unterordnung

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übungsBeispiel

Lernender

Bildungsinstitut,private Schule

IHK (Prüfung)Öffentliches Recht

Privatrecht

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2 Rechtsgebiete: Folgen

• Gesetze:Bürgerliches Gesetzbuch(ArbG)

• Gerichte: Ordentliche Gerichte = Amts- u. Landgericht, OLG, BGH(Arbeitsgerichte)

Öffentliches Recht

Privatrecht

• Gesetze: Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG)

• Gerichte: Verwaltungsgericht(Finanzgerichte, Sozialgerichte)

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Grundrechte (GG):Art 1, I GG: Menschenwürde

Art 1, II GG: Menschenrechte

Art 1, III GG: Gewaltenteilung und Bindung aller staatlicher Gewalt (3)

• Was soll das sein?

• Welche gibt es?

• Nachfolgende Grundrechte?

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Grundrechte (GG):Art 1, I GG: Menschenwürde

Art 1, II GG: Menschenrechte

Art 1, III GG: Gewaltenteilung und Bindung aller staatlicher Gewalt (3)

• Was soll das sein?

• Welche gibt es?

• Nachfolgende Grundrechte?

Gewaltenteilung

Exekutive(Exekution)

Legislative(Lex / Law)

Judikative(Gerichte)

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Grundrechte (GG)

• Art. 2, I GG:• Freie Entfaltung der Persönlichkeit• solange Rechte anderer, Gesetze oder

„Sittengesetz“ nicht verletzt wird

• Freie Entfaltung der Persönlichkeit == „Jeder kann tun uns lassen, was er will!“

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Grundrechte (GG):

Art. 2, I GG: Vertragsfreih

eit

Ob Mit wem Inhalt Form

Wenn schon einer alleine tun und lassen kann, was er will,dann können auch zwei oder mehr zusammen tun und lassen, was sie wollen,solange sie sich einig sind!

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Grundrechte (GG):Art. 2, I GG: Vertragsfreih

eit

Ob

Monopolist

Mit wem Inhalt

Gesetze: BGB, BurlG...

Form

Gesetze: Immobilienka

uf Notar

Ausnahmen!