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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA Niklaus Wyss Gefahrgutbeauftragter LBA Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern Tel +41 58 464 10 43 [email protected] 1/8 I N F O - N E W S Über SDR-ADR Änderungen gültig ab 01.01.2019 Logistikbasis der Armee Strassenverkehrs- und Schiff- fahrtsamt der Armee (SVSAA) Vorgaben Gefahrguttransporte VBS 058 464 10 43, 079 211 11 31

Info News 2019 d · Hier je ein Muster nach SAP sowie Internetvorlage SVSAA: 5/8 Kleine formale Korrekturen und Ergänzungen in der VMSV 2019 Grundsätzlich hat sich in den Vorschriften

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS

Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA

Niklaus Wyss

Gefahrgutbeauftragter LBA Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern Tel +41 58 464 10 43 [email protected]

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I N F O - N E W S

Über SDR-ADR Änderungen gültig ab 01.01.2019

Logistikbasis der Armee Strassenverkehrs- und Schiff- fahrtsamt der Armee (SVSAA) Vorgaben Gefahrguttransporte VBS ℡ 058 464 10 43, 079 211 11 31

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Änderungen ADR 2019 und andere News

Zuordnung von Gegenständen mit Gefahrgut;

Definitionsanpassung im Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR;

Zusätzliche Angaben im Beförderungspapier;

VMSV 2019: Kleine formale Anpassungen im Anhang 1 sowie mehrere Ergänzungen von Stoffen im Anhang 2;

Bestellwesen Gefahr- und Abfertigungszettel;

Spezielle Gefahrgutkennzeichen für Taschen und Rucksäcke als Versandstücke;

Arbeitshilfe "Übersicht Gefahrensymbole";

Informationen zu vorgesehenen Projekten be-züglich Lagerung von Gefahrstoff/Gefahrgut.

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Zuordnung von Gegenständen mit Gefahrgut

Mit dem ADR 2019 wird neu die Thematik der "Gegenstände mit gefährlichen Gütern" erläutert (ADR 2.1.5.1). Was gilt in diesem Sinne als Gegenstand? Laut Gefahrgut-gesetzgebung werden da Maschinen, Geräte und andere Einrichtungen erwähnt, welche ein oder mehrere gefährliche Güter enthalten. Es gibt dafür im ADR 2019 Einzeleintragun-gen mit einer offiziellen Benennung (Bsp: UN 2857, UN 3358, UN 3528 – UN 3530) sowie eine Gattungseintragung für ge-fährliche Güter in Maschinen (Bsp: UN 3363). Bei diesen Ma-schinen darf der beinhaltete Gefahrstoff die in der Spalte 7a Tabelle 3.2 A ADR erwähnte Menge für begrenzte Mengen nicht überschreiten, ansonsten dürfen sie nicht dieser Gat-tungseintragung UN 3363 zugewiesen werden. Gegenstände mit Gefahrgut, welche ein Fassungsvolumen grösser als die Maximalmengenangabe in Spalte 7a ADR aufweisen, sind UN 3537 – UN 3548 zuzuweisen. Zu den hier aufgeführten Erläuterungen haben wir eine Beurteilungsmatrix erarbeitet:

Im Strassen- und Schienenverkehr (ADR/RID) gibt es allerdings diesbezüglich eine Übergangsvorschrift, die es ermöglicht, die altrechtlichen Bestimmungen bis 31.12.2022 anzuwenden.

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Definitionsanpassung im Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR

Neuer Wortlaut bei Masseinheit zur "Freistellung in Zusammen-hang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden" (Tabelle zur Berechnung der Freigrenze). Anstelle der bisherigen Definition "Bruttomasse in kg" ist neu nach ADR 2019 "die Gesamtmasse in kg der Gegenstände oh-ne ihre Verpackung" für die Berechnung zu verwenden. Beispiel: = 64 kg verwenden zur Berechnung der Freigrenze

4 x 16 kg Palette inklusive Inhalt =108 kg

Zusätzliche Angaben im Beförderungspapier

Neu muss nach 1.1.3.6.4 und 5.4.1.1.1 ADR der "berechnete Wert" pro Beförderungskategorie im Beförderungspapier aufge-führt sein. Mit dem ADR 2021 wird dann auch noch das "Total des berechneten Wertes" verlangt werden. Deshalb haben wir uns in der LBA diesbezüglich schon auf die Zukunft eingestellt und unsere Beförderungsdokumente entsprechend angepasst. Hier je ein Muster nach SAP sowie Internetvorlage SVSAA:

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Kleine formale Korrekturen und Ergänzungen in der VMSV 2019 Grundsätzlich hat sich in den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Angang 1 der VMSV 2019 gegenüber der Version 2017 nicht viel geändert. In der Thematik "Zusammenladeverbote" (Ziffer 7201) hat sich die Vorschrift etwas gelockert. Die Zusammenladung von Ge-fahrgut der Klassen 3, 6.1, 6.2 sowie 9 mit Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel ist jetzt mit einem Mindestabstand von 1 Meter erlaubt. Im Anhang 2 (Liste der zugelassenen Güter und Mengen) sind etliche Stoffe gestrichen (nicht mehr vorhanden) oder ergänzt (Neuprodukte) worden.

Bestellwesen Gefahr- und Abfertigungszettel

Bis Ende 2018 koordinierte die armasuisse (ar) die Erstellung der "Broschüre Gefahr- und Abfertigungszettel". Weil die LBA der grösste Nutzer und Verbraucher dieser Gefahrgutkennzei-chen im VBS ist, wollte die ar diese Aufgabe übergeben. Die Broschüre wird neu durch das Zentrum für elektronische Medi-en (ZEM) und dem Gefahrgutbeauftragten LBA erstellt. Ge-meinsam wird auch die Koordination mit dem BBL bezüglich Produktion betrieben. Die in der Broschüre neu aufgeführten Placcard (Grosszettel) sind erst ab ca. Mitte Juni 2019 bestellbar.

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Spezielle Gefahrgutkennzeichen für Taschen und Rucksäcke als Versandstücke

Auf verschiedenen Versandstücken (beispielsweise Rucksäcke, Laptoptaschen) aus gummierten- oder stoffenthaltenden Mate-rialien haben sich die Gefahrgutkennzeichen in Kleberform je-weils nach kurzer Zeit abgelöst. Deshalb sind folgende Anhän-gekennzeichen aus Blachenstoff und integrierter Oese herge-stellt worden: Kennzeichen Kennzeichen Begrenzte Menge Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt nach Sondervorschrift 188 (SV 188)

Die Bestellung dieser speziellen Anhängekennzeichen erfolgt nicht wie üblich über das BBL, sondern ausnahmsweise über SAP im Armeeverteilcenter/Zentrallager (AVC/ZL) in Thun. Sie haben folgende SAP-Bestellnummer: ANHAENGEKENNZEICHEN BEGRENZTE MENGEN SAP: 2579.1723 ANHAENGEKENNZEICHEN UN 3481 MIT OESE SAP: 2579.1722

Diese Kennzeichen können an den Versandstücken mit Schlüsselringen befestigt werden. Folgende Grössen eignen sich dafür: ø 22mm SAP: 2106.5206 ø 25mm SAP: 2106.5203 ø 30mm SAP: 2106.5205

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Arbeitshilfe "Übersicht Gefahrensymbole"

Diese hier abgebildete Übersicht der Gefahrensymbole soll auf die Eigenschaften sowie auf die Massnahmen für den Anwen-der hinweisen. Die Arbeitshilfe gibt es in den Sprachen deutsch, französisch und italienisch. Sie kann von der Internetseite des SVSAA heruntergeladen werden. Zudem ist sie auch über die diversen Gefahrgutbeauftragten und QUS verfügbar. Überall, wo Gefahrstoff/Gefahrgut gelagert und eingesetzt wird, wie beispielsweise in Instandhaltungs-, Nach- und Rückschub sowie Betriebsstoffbereichen sollen solche Hinweisplakate far-big und im A3-Format an sichtbaren Stellen aufgehängt wer-den. Sie dienen dem Schutz der Menschen und helfen mit, Ge-fahrstoffunfälle zu vermeiden.

Informationen zu vorgesehenen Projekten be-züglich Lagerung von Gefahrstoff/Gefahrgut

Im Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten an die Geschäfts-leitung LBA wurde im letzten Jahr ein Antrag betreffend Erstel-

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lung eines Lagerkonzeptes, korrekter Zusammenlagerung und Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften gestellt. Dieser Antrag wurde positiv beurteilt und in drei Kleinprojekte aufgeteilt. Die Umsetzung beginnt im Sommer 2019. Dabei wird vor allem auch die Problematik bezüglich Lagerung von Lithiumbatterien miteinbezogen.

Projektaufsicht: Wernli Andreas, LF, LFSL Leitung Teilprojekt 1: Mauron Erich, LF, Gb LFSL Leitung Teilprojekt 2: Wyss Niklaus, SL, SVSAA, Gb LBA Leitung Teilprojekt 3: Mauron Erich, LF, Gb LFSL Thomas Schürch, LF, Gb LFST

In den vorgenannten Teilprojekten 1 und 2 werden hauptsäch-lich Fachkräfte aus dem Gefahrgutbereich miteinbezogen. Im Teilprojekt 3 sind die Integrationsmanager und SAP- rele-vanten Personen integriert.

Zusammen

sind wir stark!

Helft mit, die

Sicherheit ein-

zuhalten!