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Info-Tour Ausbildung 2010 / DLRG LV Baden e.V. Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen Gültig ab 01.01.2010

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Info-Tour Ausbildung 2010 / DLRG LV Baden e.V.

Deutsche PrüfungsordnungSchwimmen / Rettungsschwimmen

Gültig ab 01.01.2010

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Folgende Qualifikationen wurden in die PO aufgenommen:

Ausbildungsassistent Schwimmen

Ausbildungsassistent

Rettungsschwimmen

Ausbilder Schwimmen

Ausbilder Rettungsschwimmen

Lehrscheininhaber (alte Bezeichnung

Ausbilder/Prüfer S/RS)

Was ist neu?

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Was ist der Lehrschein:

Was ist neu?

Ausbilder Schwimmen

Ausbilder Rettungsschwimm

en

+

=Lehrschein

alte Bezeichnung Ausbilder/Prüfer

Schwimmen/Rettungsschwimmen

Berechtigt zur Antragstellung auf Erteilung der DOSB-Lizenz „Trainer C Breitensport (Rettungsschwimmen)“ über den Bundesverband

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Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung sind:(innerhalb der DLRG und im Auftrag der Gliederung und bis 31.12.2013)

Seepferdchen + Schwimmabzeichen (DJSA, DAS):

Ausbildungsassistent Schwimmen (18 Jahre)

Ausbilder Schwimmen

Lehrscheininhaber

Inhaber des DRSA Silber (18 Jahre, im Bereich und

im Auftrag ihrer Gliederung)

Was ist neu?

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Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung sind:(innerhalb der DLRG und im Auftrag der Gliederung und bis 31.12.2013)

Was ist neu?

Junior-Retter:

Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen (18 Jahre)

Ausbilder Rettungsschwimmen

Lehrscheininhaber

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Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung sind:

Rettungsschwimmabzeichen:

Ausbilder Rettungsschwimmen

Lehrscheininhaber

Was ist neu?

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Was ist neu?

Seepferdchen +Schwimmabzeichen für Erwachsene:

Das Frühschwimmerabzeichen Seepferdchen und das

Schwimmabzeichen für Erwachsene sind

vorbereitende

Prüfungen auf das

Schwimmen

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Was ist neu?

Junior-Retter:

Der Junior-Retter ist kein Schwimmabzeichen mehr.

Er ist eine

vorbereitende

Prüfung der DLRG

auf das

Rettungsschwimme

n

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Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung sind:(innerhalb der DLRG und im Auftrag der Gliederung)

Seepferdchen + Schwimmzeugnis für Erwachsene:

Ausbildungsassistent Schwimmen (18 Jahre)

Ausbilder Schwimmen

Lehrscheininhaber

Inhaber des DRSA Silber (18 Jahre, im Bereich und im Auftrag ihrer Gliederung)

Was ändert sich nach dem 31.12.2013?

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Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung sind:(innerhalb der DLRG und im Auftrag der Gliederung) Schwimmabzeichen:Deutsches Jugendschwimmabzeichen + Deutscher Schwimmpass:

Ausbilder Schwimmen

Lehrscheininhaber

Ausbildungsassistent Schwimmen (18 Jahre)

Inhaber des DRSA Silber

(18 Jahre, im Bereich und im Auftrag ihrer Gliederung)

Was ändert sich nach dem 31.12.2013?

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Was hat sich sonst noch geändert?

Ein Lehrgang zur Vorbereitung auf eine Rettungsschwimmprüfung

umfasst mindestens 16 Lerneinheiten (je 45 Minuten)

Ausbildung in Theorie und Praxis (zuzüglich besonderer Lehrgangsinhalte wie Erste Hilfe-Lehrgänge etc.), die sich anschließende Prüfung muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.

Dauer eines Rettungsschwimmkurses:

In der alten Version der PO stand:… mindestens 12 Stunden …

12 Stunden = 720 min = 16 Lerneinheiten => Nichts hat sich geändert!

Leider legte jeder die „12 Stunden“ aus, wie er wollte.

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Was hat sich sonst noch geändert?

Ausführungsbestimmungen:„Erste Hilfe“ umfasst die durch die Hilfsorganisationen

gemeinsam festgelegten Inhalte der 8 Doppelstunden Erste Hilfe-Ausbildung. Diese Ausbildung in Erste Hilfe kann ersetzt werden durch den

Nachweis eines Erste Hilfe-Kurses (mind. 8 Doppelstunden), nicht älter als 2 Jahre oder eines

Erste Hilfe-Trainings (mind. 4 Doppelstunden), nicht älter als 2 Jahre.. …

EH-Ausbildung beim DRSA-Silber und -Gold:

In der alten Version der PO stand:… nicht älter als 3 Jahre …

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Was hat sich sonst noch geändert?

… muss die Tauglichkeit unmittelbar vor Beginn der praktischen Ausbildung durch eine ärztliche Bescheinigung …

oder durch die Vorlage des Formblattes „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ nachgewiesen werden. …

Tauglichkeitsuntersuchung beim DRSA-Gold und Schnorcheltauchabzeichen:

Für alle Abzeichen in der PO gilt:

Allgemeine Voraussetzungen für die LehrgangsteilnahmeVor der Zulassung zu einem Lehrgang kann eine ärztliche Untersuchung gefordert werden. Sie wird, auch wenn sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, jedem Teilnehmer empfohlen. Alternativ kann die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand durch den Teilnehmer abgegeben werden.

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Was hat sich sonst noch geändert?

… Die Leistungen sind vom Ausbilder einzeln abzunehmen und

direkt im Anschluss in der vorgeschriebenen Prüfungskarte

zu bestätigen. … Prüfungskarten und -unterlagen sind an dieser

Stelle zehn Jahre nach der Beurkundung aufzubewahren. …

Beurkundung: (Betrifft alle Abzeichen)

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Was hat sich sonst noch geändert?

Berechtigt zur Ausbildung und Prüfung sind: Lehrscheininhaber oder Ausbilder Rettungsschwimmen, die mindestens im Besitz des DSTA sind, mit gültiger

Prüfberechtigung im Auftrag ihrer Gliederung bzw. des Bundesverbandes, Lehrtaucher und Tauchlehrer der DLRG im Auftrag ihrer

Gliederung bzw. des Bundesverbandes und Ausbilder Wasserrettungsdienst (481), die mindestens im Besitz

des DSTA sind, mit gültiger Prüfberechtigung im Auftrag ihrer Gliederung bzw. des Bundesverbandes.

Schnorcheltauchabzeichen:

= Anpassung an die PO Tauchen

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Was hat sich sonst noch geändert?

= Folgt in einer eigenständigen Präsentation.

Ausbilder SchwimmenAusbilder RettungsschwimmenLehrschein:

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Die Inhalte der neuen Rahmenrichtlinien aus dem Jahre 2008 mussten eingearbeitet werden.

Warum wird die PO geändert?

Es zeigten sich Unklarheiten in der Formulierung und diese werden klar gestellt. Z.B. weist die neue PO eine ganze Seite die Verfahrensweise zur Beurkundung und Registrierung auf, um eine einheitliche Beurkundung zu erreichen.

Die Bedeutung bzw. Einordnung einer Prüfung hat sich geändert. Z.B. Junior-Retter, kein Schwimmabzeichen mehr

Regeln müssen besser definiert werden. Z.B. bei der Dauer der Ausbildung für Rettungsschwimmabzeichen

Es ändern sich manche Dinge im Sprachgebrauch oder in ihrer Form. Z.B. stellen wir keine Schwimmzeugnisse mehr aus. Hier wurde der Begriff Urkunde oder Schwimmabzeichen eingesetzt.

In der neuen PO sind „Menschen mit Behinderung“ nicht nur Körperbehinderte sondern auch Blinde, Taube, Menschen mit Anfallsleiden …

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Warum wird die PO geändert?

Die DLRG will die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum Ausbilder geben und hat den zweigeteilten Lehrschein (in Ausbilder Schwimmen und in Ausbilder Rettungsschwimmen) geschaffen.

Damit braucht derjenige, der sich nicht für das Anfängerschwimmen interessiert, dies auch nicht in seiner Ausbildung durchlaufen.

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Staatlich geprüfte Schwimmlehrer

Schwimmmeister und Schwimmmeistergehilfen, Meister und

Fachangestellte für Bäderbetriebe

Mitglieder des Deutschen Schwimm-Verbandes, des Deutschen

Turnerbundes und des Verbandes Deutscher Sporttaucher, die

eine entsprechende gültige Prüfberechtigung ihrer Organisation

besitzen

Fachsportleiter Schwimmen der uniformierten Verbände

Zur Ausbildung und Prüfung für die Schwimm-qualifikationen sind darüber hinaus berechtigt:

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Das war es zur PO!