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1/15 Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 08.07.2019 Information und Hilfe zur Handhabung und Bestellung mit dem bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem an nachfolgenden Göttinger Ganztagsschulen: Felix-Klein-Gymnasium, Hainberg-Gymnasium, Max-Planck-Gymnasium, Theodor-Heuss-Gymnasium, Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Neue IGS Göttingen, Voigt-Realschule. Stadt Göttingen FD 40.3 Küchenbetriebe Zentrale Abrechnungsstelle für Verpflegung in städtischen Schulen Tel.: 0551 / 400-2303 o. -2696 Email: [email protected] Web: www.schulessen.goettingen.de Sprechzeit: Mo Fr 09.00 12.00 Uhr

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Information und Hilfe

zur Handhabung und Bestellung mit dem bargeldlosen Bestell- und

Abrechnungssystem an nachfolgenden Göttinger

Ganztagsschulen:

Felix-Klein-Gymnasium, Hainberg-Gymnasium, Max-Planck-Gymnasium, Theodor-Heuss-Gymnasium,

Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Neue IGS Göttingen,

Voigt-Realschule.

Stadt Göttingen FD 40.3 Küchenbetriebe Zentrale Abrechnungsstelle für Verpflegung in städtischen Schulen

Tel.: 0551 / 400-2303 o. -2696 Email: [email protected] Web: www.schulessen.goettingen.de

Sprechzeit: Mo – Fr 09.00 – 12.00 Uhr

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Übersicht: I. Erklärung des bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem S. 3

I.1. Die wichtigsten Merkmale S. 3 I.2. Registrieren / Anmelden / persönliches Essengeldkonto / Kundenbrief

und PIN S. 4 I.2.1. Registrieren S. 4

I.2.1.1. Persönliches Essengeldkonto S. 4 I.2.1.2. Kundenbrief und PIN S. 4 I.2.2. Anmelden S. 4

I.3. Essenpreis / Möglichkeit der Teilnahme an der Schulverpflegung / Bestellfristen S. 5 I.3.1. Essenpreis S. 5 I.3.2. Teilnahme an der Schulverpflegung S. 6 I.3.3. Bestellfristen für die Mittagsverpflegung S. 6 I.3.4. Zwischenverpflegung S. 6

I.4. Chip / Einrichtungsgebühr / Chipverlust S. 6 I.4.1. Chip S. 6 I.4.2. Einrichtungsgebühr S. 7 I.4.3. Chipverlust S. 7

I.5. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt S. 7 I.5.1. Empfänger von Leistungen nach dem SGBII / SGBXII / Kinderzuschlag

/ Wohngeldgesetz / Asylbewerberleistungsgesetz S. 7 I.5.2. Pflegekinder in Pflegefamilien S. 7 I.5.3. Rabatt für Familien mit mehr als drei Kindern S. 8

I.5.4. Beantragung Zuzahlung/Zuschuss/Rabatt S. 8 I.6. Vorgehensweise für die Einzahlung auf das Essengeldkonto S. 8 I.6.1. Anleitung zur Überweisung S. 9 I.7. Kontokündigung/Kontoauflösung S. 9

II. Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 - 10 der

Geschwister-Scholl-Gesamtschule und der Jahrgänge 5 – 9 der Neuen IGS Göttingen S. 10 II.1. Essenteilnahme / Chip S. 10 II.2. Bestellung / Abrechnung S. 11 II.3. Erstattung von Essengeldern S. 11 II.4. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt S. 11 II.5. Kündigung / Kontoauflösung S. 11

III. Wiederkehrende Antworten und Fragen (FAQ) S. 12 ff

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I. Erklärung des bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem I.1. Die wichtigsten Merkmale:

Das Essen wird bargeldlos bezahlt. Nach Registrierung über die Internetplattform www.schulessen.goettingen.de erhält jede Essenteilnehmerin / jeder Essenteilnehmer ein persönliches Essengeldkonto. Die Ausgabe der Mahlzeit bzw. die Zugangsberechtigung zur Mensa mit Free-flow-Ausgabe wird durch einen Transponder oder Chip (elektronische Essensmarke) gewährleistet. Der Chip wird nach der Registrierung zusammen mit einem Kundenbrief im Schulsekretariat ausgeben.

Für die Ausgabe des Chips wird eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 5,-- € erhoben. Diese wird vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht. Bei Verlust wird für die Ausstellung eines Ersatzchips erneut die Einrichtungsgebühr berechnet.

Das persönliche Essengeldkonto wird durch Überweisung / Dauerauftrag

selbstständig von den Schülern / Erziehungsberechtigten aufgefüllt. Eine Bestellung kann nur bei einem Guthaben auf dem Essengeldkonto erfolgen. Ab einem Mindestbestand von 15,-- € (Standardeinstellung) werden Sie per Email informiert und gebeten, Ihr Essengeldkonto wieder aufzuladen.

Bei jeder Bestellung wird Ihr Konto um den Essengeldbetrag belastet und der Betrag von Ihrem Guthaben abgezogen. Eine Bestellung ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich. Der aktuelle Kontenstand wird im persönlichen Essengeldkonto angezeigt.

Über die Internetplattform www.schulessen.goettingen.de kann jede Essenteilnehmerin / jeder Essenteilnehmer die hinterlegten Speisenpläne einsehen, Bestellungen tätigen, ändern, löschen sowie bereits erfolgte Bestellungen und das persönliche Guthaben in dem persönlichen Essensgeldkonto einsehen und ausdrucken. Bestellungen können mit jedem internetfähigen Medium (PC, Handy, Tablet, etc.) erfolgen, z. B. von zu Hause oder über die PCs mit Internetzugang in den Schulen. Der Zugang ist HTML5-basiert. Einzig für die einmalige Registrierung ist derzeit noch ein PC mit installiertem Flashplayer zwingend notwendig.

Essenteilnehmer können über das Internetbestellsystem nur eine Mittagsbestellung pro Tag buchen. An Ausgaben mit Verkaufssystem in den Gymnasien können dagegen Mehrfachbestellungen ausgelöst und falls vorhanden Zwischenverpflegung gekauft werden. Gastschüler regeln die Schulen.

Speisen müssen bis 07:45 Uhr eines Tages über das Internet unter www.schulessen.goettingen.de bestellt / abbestellt werden!

Ausnahme:

Für Schülerinnen und Schüler mit pädagogischer Essenteilnahme an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule und der Neuen IGS Göttingen gelten ausschließlich die Regelungen unter II.

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I.2. Registrieren / Anmelden / persönliches Essengeldkonto / Kundenbrief und PIN:

I.2.1. Registrieren (= erstmaliges Anmelden) Zum Registrieren für die Teilnahme an der Schulverpflegung der Stadt Göttingen wenden Sie sich bitte an Ihr Schulsekretariat. Sie erhalten dort oder auf der Schulhomepage einen Registriercode, mit dem Sie sich im Internet unter der Adresse www.schulessen.goettingen.de wie folgt registrieren: Auf Registrieren! klicken, den Code eingeben und den Anweisungen folgen. (Bitte beachten Sie, dass für die Registrierung ein PC mit installiertem Flashplayer notwendig ist.)

Bei der Registrierung werden die notwendigen Vertragsdaten der Essenteilnehmerin / des Essenteilnehmers sowie bei Minderjährigen zusätzlich Daten der Erziehungsberechtigten abgefragt. Die Angaben der Bankverbindung sind bei Guthabenkonten nicht notwendig und können einfach durch Klick auf den Weiterbutton übersprungen werden. Mit dem Bestätigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Registrierung beendet. Nach Prüfung Ihrer Daten durch das Schulsekretariat erfolgt die Freigabe mit einer Bestätigungs-Email an Ihre, bei der Registrierung hinterlegte, Email-Adresse. Achten Sie bitte daher auf eine korrekte Email-Angabe.

I.2.1.1. Persönliches Essengeldkonto

Mit der Freigabe der Daten durch das Schulsekretariat wird das persönliche Essengeldkonto aktiviert. Das Konto bleibt bei einem Schulwechsel innerhalb der Göttinger Ganztagsschulen bestehen. Das Konto wird nicht mit Ende des Schul(halb)jahres gelöscht, auch Guthaben bleiben bestehen ! Erst bei einer vorliegenden schriftlichen Kündigung wird das Konto aufgelöst und Guthaben zurückerstattet.

I.2.1.2. Kundenbrief und PIN

Den persönlichen Essenchip und einen Kundenbrief mit den Zugangsdaten, der Kundennummer, der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) sowie den Überweisungsdaten erhalten die registrierten Essenteilnehmer bei Vorsprache im Schulsekretariat.

Die Registrierung ist nur für die erstmalige Anmeldung zur Teilnahme am bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem der genannten Schulen notwendig. Danach erreichen Sie Ihr persönliches Essengeldkonto immer über den Button „Anmelden“ unter Eingabe der Kundennummer und der persönlichen Identifikationsnummer (PIN).

I.2.2. Anmelden

Für Einsicht in das persönliche Essengeldkonto oder das Buchen von Speisen, müssen Sie sich jeweils auf der Internetseite www.schulessen.goettingen.de wie folgt anmelden: Eingabe der Kundennummer und der PIN und Klick auf den Button "Anmelden". Sie können dann die eigenen Essenbestellungen auf den hinterlegten Speisenplänen vornehmen und den Stand des persönlichen Essengeldkontos abfragen.

Bitte beachten Sie, dass vor einer Bestellung das persönliche Essengeldkonto durch Überweisung erst aufladen werden muss und bei einer Speisebuchung auch der Warenkorb bestätigt werden muss!

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I.3. Essenpreis / Möglichkeit der Teilnahme an der Schulverpflegung / Bestellfristen:

I.3.1. Essenpreis1

Essenpreise

in der Schulverpflegung der Stadt Göttingen Stand: 01.08.2019

Essenteilnahme

Preis je Mahlzeit

im Abonnement

Grundschüler (Jahrg. 1-4)

Schüler (Sek. I+II)

Lehrer / Mitarbeiter

3,52 € 3,64 € 4,60 €

im Einzelmarkenkauf (nur an Schulen mit entsprechender Kasse möglich), bzw. als Selbstbesteller (nur an Schulen mit Internetbestellung und Chip möglich)

Grundschüler (Jahrg. 1-4)

Schüler (Sek. I+II)

Lehrer / Mitarbeiter

3,76 € 3,88 € 4,84 €

Einrichtungsgebühr für Internetbestellsystem sowie Ersatztransponder bei Verlust (nur an den Schulen GSG, VRS, NIG, HG, MPG, THG und FKG

5,00 €

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT) Die Mittagsmahlzeit der angemeldeten Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesenem Anspruch auf Leistungen nach dem BuT (Kopie des Bescheides oder Socialcard) im Abonnement oder als Selbstbesteller an Schulen mit Chipsystem wird ab 01.08.2019 ohne Eigenanteil mit dem Leistungsträger abgerechnet. Zwischenmahlzeiten, Einzelmarkenkauf oder Spontanbestellung an Schulen mit Ausgabesystem sind davon ausgenommen!

Buchung Es wird monatlich rückwirkend für die Schultage, an denen ein Essen zur Verfügung gestellt wurde, gebucht. Damit variieren die Abrechnungs-/ Abbuchungsbeträge von Monat zu Monat.

Beispiel: Essenteilnahme an 5 Tagen/Woche Schüler (Abo) Grundschüler (Abo) Februar 2019 19 Schul(essen)tage x 3,64 = 69,16 EUR 19 Schul(essen)tage x 3,52 = 66,88 EUR März 2019 21 Schul(essen)tage x 3,64 = 76,44 EUR 21 Schul(essen)tage x 3,52 = 73,92 EUR April 2019 10 Schul(essen)tage x 3,64 = 36,40 EUR 10 Schul(essen)tage x 3,52 = 35,20 EUR etc.

Fehl- und Ausfallzeiten / Erstattung von Essengeldern Fehlzeiten (Erkrankung, Schulverweis, etc. Für ABO-Essenteilnehmer erfolgt die Erstattung der Essengelder wegen Nichtteilnahme an der Schulverpflegung auf Antrag über das Schulsekretariat und ist für die erste Woche (7 Tage) ausgeschlossen. Ab der darauffolgenden Woche (8. Tag) erfolgt eine Gutschrift/Erstattung, sofern der Schule die Nichtteilnahme bekannt ist. Den Antrag erhalten Sie im Schulsekretariat oder unter dem Link Formulare auf der Internetseite www.schulessen.goettingen.de .

Ausfallzeiten Bei schulischen Veranstaltungen (z.B. Praktika, Klassenfahrt, etc.) ist die Abmeldung von Essenteilnehmern im Abonnement bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch die Erziehungsberechtigten / Schule schriftlich an die Stadt Göttingen, Fachdienst Küchenbetriebe, Abrechnungsstelle für Schulverpflegung, 37070 Göttingen oder per Email unter [email protected] vorzunehmen.

Zum 01. Februar eines jeden Jahres werden die Essenpreise angepasst, sie erhöhen sich jährlich um drei Prozent!

1 derzeit gültige Preistabelle, Preisänderungen bleiben vorbehalten!

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I.3.2. Teilnahme an der Schulverpflegung: Für die Teilnahme an der Schulverpflegung mit dem Internetbestellsystem müssen Sie selbst aktiv werden, das bedeutet:

Essenbuchungen sind anhand der hinterlegten Speisepläne im persönlichen Essengeldkonto selbst vorzunehmen.

Bestellungen können jederzeit auf allen hinterlegten Wochenspeisenplänen durchgeführt werden!

Sofern die Möglichkeit einer Zwischenverpflegung besteht (derzeit FKG_Haupthaus, THG und Neue IGS Göttingen), kann diese bei bestehendem Guthaben auf dem persönlichen Essengeldkonto mittels Chip gekauft werden.

Lehrerinnen / Lehrer und Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Schule

haben auch die Möglichkeit an der Schulverpflegung zu den aktuell gültigen Preisen und Konditionen teilzunehmen.

I.3.3. Bestellfristen für die Mittagsverpflegung:

Bestellungen, Abbestellungen, Umbuchungen

sind bis spätestens 07:45 Uhr noch für den lfd. Tag über das persönliche Essengeldkonto im Internet möglich!

Die Bestellungen werden erst nach Betätigung des Wareneinkaufs im Warenkorb gespeichert!

Zur Ihrer Unterstützung haben wir eine automatische Email-Mitteilung auf den Kontostand von 15,-- € eingestellt. Das heißt, Sie erhalten bei Erreichen bzw. Überschreiten Ihres Kontostandes von 15,-- € eine Email, mit der Bitte Ihr Konto baldmöglichst wieder aufzuladen.

I.3.4. Zwischenverpflegung

Nach einer Projektphase am Theodor-Heuss-Gymnasium seit Mai 2019 wird ab dem Schuljahr 2019/20 an den städtischen Gymnasien Theodor-Heuss und Felix-Klein Haupthaus eine gesunde Zwischenverpflegung im bargeldlosen Einkauf angeboten. Bei den Guthabenkonten kann ein Einkauf nur bei entsprechendem Guthaben erfolgen. Sollten Erziehungsberechtigte eine solche Kaufmöglichkeit für ihre Kinder nicht wünschen, teilen Sie der Abrechnungsstelle dieses bitte unter www.schulessen.goettingen.de unter Angabe des Namen des Kindes und der Schule mit.

Ab September 2019 wird auch an der Neuen IGS Göttingen diese Möglichkeit angeboten. Besonderheiten hierzu siehe unter II.

I.4. Chip / Einrichtungsgebühr / Chipverlust:

I.4.1. Chip

Der Chip ist in den Schulmensen der Gymnasien eine elektronische Essenmarke und wird bei der Speisenausgabe an das Lesegerät gehalten. Das Display des Lesegerätes zeigt dem Mensapersonal an, ob und welches Essen für den Tag bestellt wurde.

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An den Schulmensen der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, der Neuen IGS Göttingen und der Voigtrealschule besteht eine Free-flow-Ausgabe mit einer mechanischen Zugangskontrolle (Drehsperre). Der Chip dient dabei als elektronischer Schlüssel für die Zugangskontrolle zum Betreten der Mensa während der Speisenausgabezeit und falls vorhanden zum Kauf von Zwischenmahlzeiten mit Berechnung bzw. Buchung über das persönliche Essengeldkonto. Die Zugangskontrolle prüft über den Chip das Vorliegen einer Bestellung und gibt bei Bestellung den Zugang frei. Liegt für den Tag keine Bestellung vor, ist der Zugang zur Mensa während der Speisenausgabezeit nicht möglich!

Der Chip enthält keine persönlichen Daten und kein Geld, sondern dient lediglich der Übermittlung der auf dem persönlichen Essengeldkonto gespeicherten Bestell- und Kontodaten.

Eine Essenausgabe bzw. ein Mensazugang während der Speiseausgabezeit ohne Chip ist grundsätzlich nicht möglich!

I.4.2. Einrichtungsgebühr

Für die Ausgabe des Chips wird eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 5,-- € erhoben. Diese wird vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht.

I.4.3. Chipverlust

Ein Verlust des Chips ist umgehend dem Schulsekretariat zu melden. Der Chip wird dann für die weitere Nutzung gesperrt. Für die Ausstellung eines Ersatzchips bei Verlust wird erneut die Einrichtungsgebühr erhoben.

I.5. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt

I.5.1. Empfänger von Leistungen nach dem SGBII / SGBXII / Kinderzuschlag /

Wohngeldgesetz / Asylbewerberleistungsgesetz Ab dem 01.08.2019 treten Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) durch das Starke-Familien-Gesetz in Kraft. Essenteilnehmer die Arbeitslosengeld II (SGBII), Sozialhilfe (SGB XII), Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz erhalten, haben ab 01.08.2019 einen Rechtsanspruch auf volle Kostenübernahme der Mittagsverpflegung durch den Leistungsträger. Der bisherige Eigenanteil pro Mahlzeit entfällt. Bitte bedenken Sie an Schulen mit Chipsystem und zusätzlich angebotenen Zwischenmahlzeiten, dass Zwischenmahlzeiten nicht der Kostenerstattung unterliegen und von Ihnen zu zahlen sind.

I.5.2. Pflegekinder in Pflegefamilien

Pflegekinder in Pflegefamilien für die ein mit Bescheid nachgewiesenes Pflegegeld gezahlt wird erhalten einen Zuschuss der Stadt Göttingen. Ab dem 01.08.2019 werden die Mittagsmahlzeiten von der Stadt Göttingen im Rahmen des Zuschusses komplett übernommen.

Auf diesen freiwilligen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch!

Bitte bedenken Sie an Schulen mit Chipsystem und zusätzlich angebotenen Zwischenmahlzeiten, dass Zwischenmahlzeiten nicht dem freiwilligen Zuschuss unterliegen und von Ihnen zu zahlen sind.

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I.5.3. Rabatt für Familien mit mehr als drei Kindern in der Schulverpflegung Seit dem 01.02.2013 wird für Familien mit 3 oder mehr Kindern an Göttinger Ganztagsschulen in der Schulverpflegung der Stadt Göttingen ab dem dritten Kind ein Rabatt von 50 v. H. auf Antrag rückwirkend gewährt. Voraussetzung für die Rabattgewährung ist für Monate in denen drei und mehr Kinder der beantragenden Familie an Göttinger Ganztagsschulen an der Schulverpflegung der Stadt Göttingen im Abonnement teilgenommen haben und die Kosten für die Schulverpflegung gezahlt wurden. Auf den Rabatt besteht kein Rechtsanspruch.

I.5.4. Beantragung der Zuzahlung, des Zuschusses/Rabatts

Die Zuzahlung erfolgt durch Mitteilung und Nachweis, der Zuschuss/Rabatt wird auf Antrag gewährt. Einen formlosen (Antrags-)Vordruck finden Sie auf dem Internetportal www.schulessen.goettingen.de unter dem Link “Formulare”, oder erhalten Sie im Schulsekretariat, oder auch per Email unter [email protected]. Drucken Sie bitte dieses Formular aus und reichen Sie die Unterlagen bei der Stadt Göttingen, Fachdienst 40.3 – Abrechnungsstelle -, Breslauer Str. 2, 37083 Göttingen ein. Bei der Beantragung von Zuzahlung (bei Erhalt von SGBII, SGBXII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) fügen Sie eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides bei. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich beim jeweiligen Sozialleistungsträger ein Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt werden muss. Auch den Wegfall der Leistungen wollen Sie uns bitte umgehend mitteilen!

I.6. Vorgehensweise für die Einzahlung auf das Essengeldkonto:

Essengelder überweisen Sie bitte nur auf das Schulessengeldkonto der Stadt Göttingen:

IBAN: DE60 2605 0001 0000 0040 44 SWIFT/BIC: NOLADE21GOE Verwendungszweck: geben Sie hier bitte immer die

Kundennummer mit Vor- und Zunamen des Essenteilnehmers - ohne weitere Angaben an

(Bsp.: 12345 Max Müller)

Bei anderen Angaben besteht die Gefahr das der Betrag dem persönlichen Essengeldkonto nicht korrekt zugeordnet werden kann!

Bei Geschwisterkindern füllen Sie bitte für jedes Kind eine einzelne Überweisung aus. Da die Beträge elektronisch verarbeitet werden, kann nur so der Betrag genau dem jeweiligen persönlichen Essengeldkonto korrekt zugewiesen werden!

Beachten Sie bitte die erforderliche Bearbeitungszeit für Überweisungen bei den Banken. Daher ist es wichtig frühzeitig zu überweisen!

(Empfehlung: Ca. 1 Woche vor der erstmaligen Nutzung)

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I.6.1. Anleitung zur Überweisung:

Überweisung auf das Mensakonto IBAN: DE60 2605 0001 0000 0040 44 BIC: NOLADE21GOE Sparkasse Göttingen Ihre Kundennummer: ………………………. (erhalten Sie im Kundenbrief)

Ihre Name: ……………………….

Wichtig ist die Kundennummer, und Vor- und Zuname des Essenteilnehmers. Bitte keine anderen oder weiteren Eintragungen ! Die Angaben in dieser Form werden benötigt, um den Geldbetrag Ihrem persönlichen Essengeldkonto zuordnen zu können. Sie erhalten Ihre Kundennummer mit dem Kundebrief durch das Schulsekretariat

I.7. Kontokündigung/Kontoauflösung: Eine Kündigung bzw. Auflösung des persönlichen Essengeldkontos erfolgt schriftlich über die Schule. Bereits bestellte Essen werden nicht erstattet. Das vorhandene Restguthaben wird innerhalb von 4 Wochen unbar auf Ihr Konto überwiesen. Ein hierzu notwendiges Formular finden Sie auf der Internetplattform www.schulessen.goettingen.de unter dem Link „Formulare“.

S t a d t G ö t t i n g e n

N O L A D E 2 1 G O E

D E 6 0 2 6 0 5 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 4 0 4 4

50,00

Kundennummer, Vorname und Name des Essenteilnehmers

von Ihnen gewünschten Betrag eintragen

Bitte nur: Kundenummer, Vorname und Name des Essenteilnehmers erfassen !

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II. Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Gesamtschule - Jahrgänge 5 - 8, Neuen IGS Göttingen - Jahrgänge 5 - 9.

Für die Schülerinnen und Schüler

der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in den Jahrgängen 5 - 8 und

der Neuen IGS Göttingen in den Jahrgängen 5 - 9

ist die verpflichtende Teilnahme an der Schulverpflegung Bestandteil des pädagogischen Schulkonzeptes.

II.1. Essenteilnahme / Chip Das Nutzungsverhältnis beginnt bei diesen Schülerinnen und Schülern mit der Schulanmeldung sowie der Aufnahme an der Schule und endet

mit Beendigung o des Jahrgangs 8 in der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, o des Jahrgangs 9 in der Neuen IGS Göttingen,

mit Schulabgang / Schulwechsel.

Die Teilnahme an der Schulverpflegung findet für die Schülerinnen und Schüler in der schulpädagogischen Essenteilnahme an der

Geschwister-Scholl-Gesamtschule an allen Schultagen

Neuen IGS Göttingen an vier von der Schule vorgegebenen Wochentagen statt. Die Schulverpflegung wird nach Schulvorgabe bestellt. Für den Mensazutritt zur Mittagessenteilnahme sowie für den genehmigten bargeldlosen Kauf von Zwischenmahlzeiten (nur Neue IGS Göttingen) benötigen die Schülerinnen und Schüler einen Chip. Dieser wird zusammen mit dem Kundenbrief von der Schule zum Schuljahresanfang an die neuen 5. Jahrgänge ausgegeben. Chipnutzung zum bargeldlosen Kauf von Zwischenmahlzeiten Derzeit ist ein Kauf von gesunder Zwischenmahlzeit (Brötchen, Obst, etc.) nur an der Neuen IGS Göttingen, nach vorheriger schriftlicher Freigabe der Erziehungs-berechtigten, möglich. Der Kauf erfolgt mittels Chip über das persönliche Essengeldkonto und wird monatlich rückwirkend mit der Mittagsverpflegung abgerechnet. Sie haben über den mitgeteilten Internetzugang nach Abrechnung die Möglichkeit die Abrechnung einzusehen und auszudrucken.

Chipnutzung zur Mittagsausgabe Der Mensazutritt erfolgt während der Mittagsspeisenausgabezeit durch eine mechanische Zugangskontrolle (Drehsperre). Der Chip dient dabei als elektronischer Schlüssel für die Zugangskontrolle zum Betreten der Mensa. An der Zugangskontrolle wird über den Chip das Vorliegen einer Bestellung geprüft. Bei Vorliegen einer Bestellung wird der Mensazugang freigegeben. Liegt für den Tag keine Bestellung vor, ist der Zugang zur Mensa während der Mittagsspeisenausgabezeit nicht möglich. Ohne Chip bzw. ohne Bestellung ist der Zutritt zur Mensa während der Mittagsspeisenausgabezeiten grundsätzlich ausgeschlossen!

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Für die erstmalige Anmeldung und Bereitstellung des Ausgabechips fällt bei jedem Nutzer einmalig eine Einrichtungspauschale in Höhe von 5,-- € an, die per Lastschrift mit abgebucht wird. Bei Verlust des Chips ist das zuständige Schulsekretariat umgehend zu benachrichtigen. Der bestehende Chip wird dann durch das Schulsekretariat gesperrt. Für den ausgestellten Ersatzchip ist erneut die Einrichtungsgebühr zu entrichten. Der Chip enthält keine persönlichen Daten und kein Geld. Der Chip ist nicht übertragbar.

Das Schulessen in der Mensa erfolgt nach dem Free-flow-System. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sich unabhängig von bereits gebuchten Bestellungen erst vor Ort für eine der angebotenen Speisen entscheiden müssen. Es kann daher auch vereinzelt dazu kommen, dass eine über das Internetportal bestellte Speise nicht mehr verfügbar ist und durch eine andere Speise ersetzt wird. Die Bereitstellung einer Ersatzspeise, sowie die Möglichkeit auf andere angebotene Speisen auszuweichen, schließt einen Anspruch auf Kostenerstattung aus.

II.2. Bestellung / Abmeldung / Abrechnung

Die Mittagessenbestellung erfolgt bei der verpflichtenden Essenteilnahme automatisch für alle von der Schule vorgegebenen Schulessentage.

Eine Abmeldung von verpflichtenden Essenteilnehmern bei schulischen Veranstaltungen (z.B. Praktika, Klassenfahrt, etc.) oder privaten planbaren Abwesenheiten (z.B. Kur, Krankenhausaufenthalt, etc.) ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch die Erziehungsberechtigten / Schule schriftlich an die Stadt Göttingen, Fachdienst Küchenbetriebe, Abrechnungsstelle für Schulverpflegung, 37070 Göttingen oder per Email unter [email protected] vorzunehmen. Die Abrechnung erfolgt hierbei im SEPA-Lastschriftmandat monatlich rückwirkend. Mit der Anmeldung erfolgt einmalig die Vorabinformation zur monatlichen Buchung. Weitere Informationen zur Buchung erfolgen während der Vertragslaufzeit nicht. Rechnungen können über das persönliche Essengeldkonto unter www.schulessen.goettingen.de eingesehen werden.

II.3. Erstattung von Essengeldern wegen Nichtteilnahme an der Verpflegung

Eine Erstattung wegen Nichtteilnahme an der Schulverpflegung, z.B. wegen Krankheit, erfolgt nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Bestätigung des Schulsekretariats und ab einer Abwesenheitszeit von mehr als einer vollen Schulwoche. Beträge werden bei Berücksichtigung ab der zweiten Ausfallwoche erstattet. Der Antrag ist über das Schulsekretariat oder unter dem Link Formulare auf www.schulessen.goettingen.de erhältlich.

II.4. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt

siehe hierzu unter I.5. II.5. Kündigung Eine Kündigung der Teilnahme an der Schulverpflegung im Rahmen des pädagogischen Schulkonzeptes durch die Vertragspartner ist nur über die jeweilige Schulleitung möglich!

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III. Wiederkehrende Antworten und Fragen (FAQ)

Was mache ich bei Chipverlust? Bei Verlust des Chips melden Sie sich umgehend im Sekretariat, damit dieser gesperrt werden kann. Bei Ausgabe eines neuen Chips (Ersatzchip) wird erneut eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 5,-- € erhoben.

Ist die Chipnummer wichtig? Nein, die Chipnummer ist nur eine Produktionsnummer.

Wie kann ich mein persönliches Essengeldkonto einsehen? Unter www.schulessen.goettingen.de die Eingabe der persönlichen Kundennummer (nicht die Chipnummer) und der PIN. Das Guthaben wird auf allen Seiten angezeigt.

Wie kann ich die Kontoeinzahlungen und Abbuchungen einsehen und

ausdrucken? Eine detaillierte Kontobewegung erhalten Sie:

Durch einen Klick unter „Mein Konto“

Den gewünschten Zeitraum mit dem Anfangsdatum im Kalender angeben und auf den „Suchen“ - Button klicken. Sie erhalten eine Gesamtübersicht über alle bisher getätigten Kontobuchungen ab dem von Ihnen gewünschten Datum.

Wie kann ich erkennen, ob und welche Essen bestellt wurden? Im Speiseplan gesetzte Haken kennzeichnen ein bestelltes Essen. Unter „Mein Konto“ erhalten Sie einen Bericht über die detaillierten Essenbestellungen: o Den gewünschten Zeitraum mit dem Anfangsdatum angeben und auf den

„Suchen“ - Button klicken. Sie erhalten eine Gesamtübersicht über alle bisher getätigten Essenbestellungen.

Achtung: Im Speiseplan durch einen Warenkorb angezeigte Essen sind zwar von Ihnen ausgewählt, aber noch nicht bestätigt und damit noch nicht gekauft worden! In diesen Fällen werden Sie beim Verlassen der Internetseite auf offene und noch nicht von Ihnen bestätigte Bestellungen im Warenkorb hingewiesen. Werden diese nicht von Ihnen bestätigt, kommt kein Kaufvertrag zustande!

Wann wird das Geld vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht?

Erst bei Bestätigung des Warenkaufs im Warenkorb wird das Geld tatsächlich vom Guthaben im persönlichen Essengeldkonto abgebucht.

Muss ich regelmäßig Geld auf das Konto überweisen? Das Essengeldkonto sollte für mögliche Bestellungen immer über ein entsprechendes Guthaben (Empfehlung: mind. 1 Monatsbetrag per Dauerauftrag) verfügen. Sofern an Ihrer Schule auch die Möglichkeit des Einkaufs von Zwischenverpflegung besteht, ist bei Nutzung im Einzelfall ein höherer Guthabenbetrag notwendig. Die Überweisung kann z. B. einmalig zum Schuljahresbeginn mit dem Halbjahresbetrag erfolgen, monatlich mit einem monatlichen Essenbetrag, oder individuell. Beachten Sie hierbei jedoch: Eine Essenbestellung oder ein Kauf von Zwischenverpflegung (sofern möglich) ist ohne Guthaben ist nicht möglich!

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Verfallen die Guthaben auf dem Konto? Nein, alle Guthaben am Monats-, Jahres- oder Schuljahresende verfallen nicht, sondern bleiben auf dem Konto bestehen. Die aktuelle Kontoübersicht können Sie jederzeit auf dem persönlichen Essengeldkonto einsehen.

Was passiert, wenn ich länger nicht zur Schule komme oder die Schule

verlasse? Guthaben verfallen nicht. Es wird für jeden Essenteilnehmer ein persönliches Essengeldkonto geführt. Bei Verlassen der Schule werden Guthaben auf Antrag unbar (Überweisung) zurückerstattet. Einen Antrag hierzu erhalten Sie unter dem Link „Formulare“ auf der Internetplattform www.schulessen.goettingen.de .

Sofern Sie über einen längeren Zeitraum nicht zur Schule kommen, teilen Sie uns dieses bitte unter [email protected] mit, damit Ihr Konto für weitere Bestellungen gesperrt werden kann.

Welche Möglichkeiten der Essenteilnahme habe ich und was kostet es?

Essen - Teilnehmer Standard

Schülerinnen und Schüler

- Preis siehe Preistabelle Seite 5 Selbstbesteller-Schüler - Bestellen, Um-, Zu-, Abbestellen bis morgens 07:45 Uhr noch für denselben Tag möglich.

Lehrerinnen/Lehrer, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

- Preis siehe Preistabelle Seite 5 Selbstbesteller- Lehrer/Mitarbeiter - Bestellen, Um-, Zu-, Abbestellen bis morgens 07:45 Uhr noch für denselben Tag möglich.

Warum bekomme ich trotz Bestellung kein Essen?

o Es wurde keine Bestellung getätigt (kein Häkchen in der gewünschten Speise auf dem Speiseplan im persönlichen Essengeldkonto).

o Die Bestellung wurde nicht im Warenkorb bestätigt. Im Speiseplan ist daher anstatt eines Häkchens ein Warenkorbsymbol.

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Wie kann ich z.b. über Kontoaufladung unterrichtet werden? Bei der Anmeldung ist eine Email-Adresse anzugeben. Über diese Email-Adresse werden Sie bei Erreichen von 15,-- € auf Ihrem persönlichen Essengeldkonto unterrichtet. Zusätzlich sehen Sie bei jeder Buchung über das Internetbestellsystem den aktuellen Kontostand.

Warum wurde ich nicht bzw. nicht rechtzeitig informiert das kein Geld mehr auf

meinem Essengeldkonto verfügbar ist? o Die Email-Adresse ist nicht korrekt, neue Email-Adresse bitte unter

[email protected] zusenden. o Der Sicherheitsschutz Ihres Email-Postfaches lässt eine Email des Absenders

[email protected]“ nicht durch den Spamfilter in Ihrem Email-Account. Bitte durch entsprechende Einstellung dafür sorgen, dass Emails mit diesem Absender nicht mehr als Spam behandelt werden.

An wen wende ich mich bei Problemen?

Vor Ort sind jeweils die Schulsekretariate und die Ausgabekräfte in den Schulmensen Ansprechpartner für Probleme. In der Stadtverwaltung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abrechnungsstelle für die Schulverpflegung an Göttinger Ganztagsschulen Ansprechpartner. Persönlich und schriftlich zu erreichen ist die Abrechnungsstelle von 09.00 – 12.00 Uhr in Raum 2.21, Breslauer Str. 2, 37085 Göttingen. Erreichbarkeit per Email unter [email protected], oder telefonisch unter 0551 / 400-2303 o. 2696.

Ich habe keine Email-Adresse, wie kann ich eine bekommen?

Im Internet unter der Suche „kostenlose Email Adresse“ erhalten Sie Anbieter einer kostenlosen Email angezeigt. Auf den Seiten der Anbieter ist beschrieben, wie Sie weiter vorgehen müssen, um eine kostenlose Email-Adresse zu erhalten. Die Schulsekretariate sind Ihnen hierbei gern behilflich.

Wo kann ich meine Systembenachrichtigungen (Emails) abrufen? Von jedem PC, Handy, Tablet mit Internetzugang, z. B. von zuhause, in der Firma (sofern genehmigt), in der Schule, im Internet-Cafe, etc.

Warum muss bei der erstmaligen Anmeldung eine Registrierung erfolgen? Vor einer Anmeldung müssen Ihre Daten registriert, vom Schulsekretariat geprüft und bestätigt werden. Sie erhalten dazu einen notwendigen Registrierungscode im Schulsekretariat bzw. auf der Schulhomepage. Für eine Registrierung klicken Sie bitte den Button „Registrieren!“ auf der Seite www.schulessen.goettingen.de. Geben Sie dann den Registrierungscode ein und folgen Sie den Hinweisen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie vom Schulsekretariat die Kundennummer und die Zugangs-PIN, mit welcher Sie sich dann im Internet auf der o.a. Seite anmelden können.

Achtung: Für die Registrierung wird ein PC mit Internetzugang und installiertem Flashplayer benötigt.

Was passiert, wenn ich mich erneut registriere? Durch die erneute Registrierung kann es zur Anlage eines Doppelfalles kommen. Das heißt, für Sie wird ein neues Konto angelegt. Von Ihnen überwiesene Gelder können dann nicht mehr automatisch korrekt zugeordnet werden.

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Muss ich die PIN bei der Überweisung mit angeben? Nein, die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) ist in Verbindung mit der Kundennummer eine Zugangsnummer zum persönlichen Essengeldkonto und sollte daher nicht anderen bekannt sein.

Kann ich für meinen Gastschüler mitbestellen oder Freunde zum Essen

einladen? Die persönlichen Essengeldkonten sind so eingestellt, dass nur eine Bestellung pro Tag und Kunde möglich ist. Die Essenteilnahme von Schulgästen regelt grundsätzlich das Schulsekretariat. Bei längerfristigem Gastaufenthalt empfiehlt es sich ein Kundenkonto für den Gast anzulegen.

Was bedeuten im Speiseplan gesetzte Häkchen bzw. Einkaufswagen? o Häkchen bedeuten: Bestellte und im Warenkorb durch Bestätigung

gekaufte Speisen. o Einkaufswagen bedeuten: Ausgesuchte (angeklickte), aber nicht im

Warenkorb bestätigte Speisen. Der Kauf ist nicht durch Bestätigung des Warenkorbes abgeschlossen, somit keine Bestellung. Die Ware wird nicht durch die Küchenbetriebe der Stadt Göttingen geliefert!

Hinweis: Haben Sie eine Speise ausgewählt (angeklickt), so erscheint ein Warenkorbsymbol. Wenn Sie diese Speise nicht im Warenkorb bestätigen (kaufen), erscheint zusätzlich beim Verlassen des Programms ein Warnhinweis!

Wie kann ich weitere Speiseinformationen (z.B. Allergene und Zusatzstoffe) im Speiseplan einsehen?

Durch einen Klick auf das blaue ⓘ-Symbol der entsprechenden Speise werden alle

hinterlegten Speise-Informationen angezeigt.

Warum sind im Speiseplan angezeigte Speisen dunkelfarbig (invers) und nicht bestellbar?

o Die Bestellfrist (07.45 Uhr) ist bereits abgelaufen. o Die angezeigten Speisepläne gelten für mehrere Schulen. An Ihrer Schule

findet an diesem Tag / diesen Tagen aufgrund schulischer Vorgaben oder Veranstaltung(en) kein Essen statt.

Warum ist bei Echtzeit- oder Blitzüberweisungen das Geld nicht sofort auf dem Essengeldkonto verfügbar? Alle Überweisungen gehen auf dem Schulessengeldkonto der Stadt Göttingen bei der Sparkasse Göttingen zeitnah ein. Das Bestellprogramm ist aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen jedoch nicht direkt mit dem Überweisungskonto verbunden. Die eingegangenen Überweisungen werden durch elektronische Kontoauszüge, welche mit einem Tag Verzug von der Sparkasse bereitgestellt werden, arbeitstäglich eingespielt.