33
401.011 / 11.2019 - - Information zum Vertrag über eine Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG (Stand11/2019) Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Übersicht: A. Allgemeine Informationen B. Informationen zum Vertrag über eine Amazon.de VISA Karte C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrags A. Allgemeine Informationen Anschrift: Landesbank Berlin AG (nachfolgend Bank genannt), Alexanderplatz 2, 10178 Berlin, Telefon 030 2455 00, E-Mail: [email protected]. Bankleitzahl: 100 500 00, BIC: BELADEBEXXX Gesetzliche Vertretungsberechtigte Vorstände: Dr. Johannes Evers (Vorsitzender), Michael Jänichen, Hans Jürgen Kulartz, Tanja Müller-Ziegler Aufsichtsratsvorsitzender der Landesbank Berlin AG: Helmut Schleweis Hauptgeschäftstätigkeit der Bank: Die Bank betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u.ä.). Zuständige Aufsichtsbehörden: Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt am Main, Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Berlin - Charlottenburg, Reg.-Nr. HRB 99726B. Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 136634107 Vertragssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Rechtsordnung/Gerichtsstand: Auf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Die Zuständigkeit des allgemeinen Gerichtsstandes der Landesbank Berlin AG ergibt sich aus § 29 ZPO. Außergerichtliche Streitschlichtung: Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes anzurufen. Außer den eigenen Auslagen ist das Ombudsmannverfahren für den beschwerdefüh- renden Kunden kostenfrei. Näheres regelt die “Verfahrensordnung für die Beilegung von Kunden- beschwerden im Bereich des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV)“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform an die Kundenbeschwerde- stelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin, zu richten Bei behaupteten Verstößen gegen das ZAG, die §§ 675c bis 676c des BGB oder Artikel 248 des EGBGB kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung: Die Bank ist dem Sicherungssys- tem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. B. Informationen zum Vertrag über eine Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG Wesentliche Leistungsmerkmale Karteneinsatz: Mit der Amazon.de VISA Karte (nachfolgend Karte genannt) kann der Karteninha- ber bei Visa-Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland sowie im elektronischen Handel (Internet) bargeldlos bezahlen, an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen (Bargeld-Service) und darüber hinaus als Teilneh- mer am Amazon.de Bonusprogramm Amazon Punkte sammeln. Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des Bargeld-Services sind an dem Akzeptanz- symbol zu erkennen, das auf der Amazon.de VISA Karte zu sehen ist. Der Karteninhaber darf die Amazon.de VISA Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen des von der Bank eingeräumten Verfügungsrahmens nutzen. Der Verfügungsrahmen stellt außerdem den Höchstbetrag dar, über den der Karteninha- ber innerhalb eines Rechnungsmonats im elektronischen Handel (Internet) verfügen kann, das sog. Internetlimit. Der Karteninhaber kann mit der Bank eine Änderung des Verfügungsrahmens und des Internetlimits vereinbaren. Durch Herabsetzen des Internetlimits auf 0 Euro ist der Einsatz der Karte im elektronischen Handel (Internet) nicht mehr möglich. Guthaben: Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bilden. Das jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto ist Privatvermögen. Versicherungen: Im Rahmen des Kartenvertrags ist der „Online-Einkaufs-Schutz“ enthalten. Die Inhalte sind den beigefügten Bedingungen zu entnehmen. Gegen Entgelt kann der Karteninhaber einer Amazon.de VISA Karte bei Nutzung der Teilzah- lungsmöglichkeit den Zahlungsschutz abschließen. Diese Versicherung dient der Absicherung des Saldos des Kartenkontos bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit bzw. dem Tod des Karteninhabers. Details zum Zahlungsschutz sind in den beigefügten Versicherungsbedin- gungen zum Zahlungsschutz enthalten. Teilzahlungsmöglichkeit: Der Inhaber der Amazon.de VISA Karte kann den Rechnungsbetrag wahlweise in voller Höhe oder in Teilbeträgen ausgleichen. Bei Nutzung der Teilzahlung ist der Inhaber verpflichtet, vom jeweiligen Rechnungsbetrag mindestens 10 %, jedoch nicht weniger als 50,00 Euro (Mindestbetrag), zu tilgen. Amazon.de Bonusprogramm: Das Amazon.de Bonusprogramm ist Bestandteil dieses Kartenver- trags. Für Zahlungen mit der Haupt- oder Partnerkarte vergibt die Bank Prämienpunkte (nachfol- gend „Amazon Punkte“ genannt), die auf dem Kartenkonto gesondert gutgeschrieben werden. Die gesammelten Amazon Punkte können vom Haupt- oder Partnerkarteninhaber in Prämien eingelöst werden. Die Anzahl der Amazon Punkte, die auf den jeweiligen Kartenumsatz entfallen, deren Gültigkeit und die Prämiengestaltung sowie das Einlösungsverhältnis und die Einlösungsmodalitä- ten sind im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Kreditkarten-Banking: Der Karteninhaber erhält automatisch den Online-Zugang zum Kartenkon- to. Dieser Service heißt Kreditkarten-Banking. Über das Kreditkarten-Banking kann der Kartenin- haber: online den aktuellen Kontostand, die Kartenumsätze, die Kartenabrechnungen abrufen, online Reklamationen von Umsätzen veranlassen, online Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung mitteilen, online Mitteilungen an die Bank versenden, die monatliche prozentuale Rückzahlungsrate ändern. Es gelten hierfür die beigefügten Nutzungsbedingungen für das Kreditkarten-Banking. Preise: Die aktuellen Preise für die Amazon.de VISA Karte und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Zusatzleistungen sind dem beigefügten Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Änderungen während der Laufzeit erfolgen nach Maßgabe der beigefügten Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG. Leistungsvorbehalt: Der Karteninhaber darf die Amazon.de VISA Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse verwenden. Zahlung und Erfüllung des Vertrags: Zahlung der Entgelte durch den Kunden: Die anfallenden Entgelte werden auf dem Kartenkonto wie folgt belastet: a) jährliches Kartenentgelt, b) transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion. Die Kartenumsätze werden dem Kartenkonto belastet. Die Abrechnung der Kartenumsätze erfolgt über das im Kartenantrag benannte Konto. Die Kartenumsätze werden 5 Tage nach Rechnungs- datum fällig und dem Konto belastet. Erfüllung: Vom Karteninhaber veranlasste Zahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung. Vertragliche Kündigungsregeln: Für den Kartenvertrag gilt keine Mindestlaufzeit. Der Kartenin- haber kann den Kartenvertrag jederzeit, also ohne Einhaltung einer Frist sowie unabhängig von der Laufzeit der Karte in Textform kündigen. Für Karteninhaber, die Ihren Kredit in Raten zurück- zahlen (Teilzahlung), gilt die Kündigung als nicht erfolgt, wenn der Karteninhaber den geschulde- ten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt. Die Bank kann den Kartenvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende in Textform kündigen. Darüber hinaus kann die Bank den Kartenvertrag fristlos in Textform kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter angemessener Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem Kartenvertrag gegenüber der Bank gefährdet erscheinen/sind. Im Falle der Kündigung ist die Karte unverzüglich zurückzugeben. Mindestlaufzeit des Vertrags: Keine. Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien: Dem Vertrag zwischen der Bank und dem Karteninhaber liegen die folgenden Bedingungen und Erklärungen zugrunde: Rechtsverbindliche Erklärungen, Hinweis zum Datenaustausch zwischen der Landesbank Berlin AG und der SCHUFA und infoscore, Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG (inkl. Preis- und Leistungsverzeichnis), Einwilligung in die Übermittlung von Daten an Amazon, Nutzungsbedingungen für das Kreditkarten-Banking, Datenschutzhinweise, SCHUFA-Informationsblatt, Infoscore-Informationsblatt. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrags Informationen zum Zustandekommen des Kartenvertrags im Fernabsatz: Der Kartenvertrag kommt erst mit Legitimation des Karteninhabers zustande. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Bank gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Amazon.de KartenService, Landesbank Berlin AG, Gustav-Meyer-Allee 3, 13355 Berlin. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistun- gen zurückzugewähren. Der Kunde ist zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn der Kunde vor Abgabe der Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Bank vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnt. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsver- pflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen muss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Bank mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Bei Widerruf dieses Vertrags ist der Kunde auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von der Bank oder einem Dritten auf Grundlage einer Vereinba- rung zwischen der Bank und dem Dritten erbracht wird. Ihre Landesbank Berlin AG

Information zum Vertrag über eine Amazon.de VISA Karte der ... · 400.019 / 08.2019 Rechtsverbindliche Erklärungen 1. Ermächtigung zur Erteilung einer Bankauskunft Die Ausgabe

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

401.011 / 11.2019

-

-

Information zum Vertrag über eine Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG (Stand11/2019) Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Übersicht: A. Allgemeine Informationen

B. Informationen zum Vertrag über eine Amazon.de VISA Karte C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrags

A. Allgemeine Informationen Anschrift: Landesbank Berlin AG (nachfolgend Bank genannt), Alexanderplatz 2, 10178 Berlin, Telefon 030 2455 00, E-Mail: [email protected]. Bankleitzahl: 100 500 00, BIC: BELADEBEXXX Gesetzliche Vertretungsberechtigte Vorstände: Dr. Johannes Evers (Vorsitzender), Michael Jänichen, Hans Jürgen Kulartz, Tanja Müller-Ziegler Aufsichtsratsvorsitzender der Landesbank Berlin AG: Helmut Schleweis Hauptgeschäftstätigkeit der Bank: Die Bank betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u.ä.). Zuständige Aufsichtsbehörden:

Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt am Main, Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Berlin - Charlottenburg, Reg.-Nr. HRB 99726B. Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 136634107 Vertragssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Rechtsordnung/Gerichtsstand: Auf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Die Zuständigkeit des allgemeinen Gerichtsstandes der Landesbank Berlin AG ergibt sich aus § 29 ZPO. Außergerichtliche Streitschlichtung: Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes anzurufen. Außer den eigenen Auslagen ist das Ombudsmannverfahren für den beschwerdefüh-renden Kunden kostenfrei. Näheres regelt die “Verfahrensordnung für die Beilegung von Kunden-beschwerden im Bereich des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV)“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform an die Kundenbeschwerde-stelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin, zu richten Bei behaupteten Verstößen gegen das ZAG, die §§ 675c bis 676c des BGB oder Artikel 248 des EGBGB kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden.

Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung: Die Bank ist dem Sicherungssys-tem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen.

B. Informationen zum Vertrag über eine Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG Wesentliche Leistungsmerkmale Karteneinsatz: Mit der Amazon.de VISA Karte (nachfolgend Karte genannt) kann der Karteninha-ber bei Visa-Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland sowie im elektronischen Handel (Internet) bargeldlos bezahlen, an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen (Bargeld-Service) und darüber hinaus als Teilneh-mer am Amazon.de Bonusprogramm Amazon Punkte sammeln. Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des Bargeld-Services sind an dem Akzeptanz-symbol zu erkennen, das auf der Amazon.de VISA Karte zu sehen ist. Der Karteninhaber darf die Amazon.de VISA Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen des von der Bank eingeräumten Verfügungsrahmens nutzen. Der Verfügungsrahmen stellt außerdem den Höchstbetrag dar, über den der Karteninha-ber innerhalb eines Rechnungsmonats im elektronischen Handel (Internet) verfügen kann, das sog. Internetlimit. Der Karteninhaber kann mit der Bank eine Änderung des Verfügungsrahmens und des Internetlimits vereinbaren. Durch Herabsetzen des Internetlimits auf 0 Euro ist der Einsatz der Karte im elektronischen Handel (Internet) nicht mehr möglich. Guthaben: Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bilden. Das jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto ist Privatvermögen. Versicherungen: Im Rahmen des Kartenvertrags ist der „Online-Einkaufs-Schutz“ enthalten. Die Inhalte sind den beigefügten Bedingungen zu entnehmen. Gegen Entgelt kann der Karteninhaber einer Amazon.de VISA Karte bei Nutzung der Teilzah-lungsmöglichkeit den Zahlungsschutz abschließen. Diese Versicherung dient der Absicherung des Saldos des Kartenkontos bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit bzw. dem Tod des Karteninhabers. Details zum Zahlungsschutz sind in den beigefügten Versicherungsbedin-gungen zum Zahlungsschutz enthalten. Teilzahlungsmöglichkeit: Der Inhaber der Amazon.de VISA Karte kann den Rechnungsbetrag wahlweise in voller Höhe oder in Teilbeträgen ausgleichen. Bei Nutzung der Teilzahlung ist der Inhaber verpflichtet, vom jeweiligen Rechnungsbetrag mindestens 10 %, jedoch nicht weniger als 50,00 Euro (Mindestbetrag), zu tilgen. Amazon.de Bonusprogramm: Das Amazon.de Bonusprogramm ist Bestandteil dieses Kartenver-trags. Für Zahlungen mit der Haupt- oder Partnerkarte vergibt die Bank Prämienpunkte (nachfol-gend „Amazon Punkte“ genannt), die auf dem Kartenkonto gesondert gutgeschrieben werden. Die gesammelten Amazon Punkte können vom Haupt- oder Partnerkarteninhaber in Prämien eingelöst werden. Die Anzahl der Amazon Punkte, die auf den jeweiligen Kartenumsatz entfallen, deren Gültigkeit und die Prämiengestaltung sowie das Einlösungsverhältnis und die Einlösungsmodalitä-ten sind im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt.

Kreditkarten-Banking: Der Karteninhaber erhält automatisch den Online-Zugang zum Kartenkon-to. Dieser Service heißt Kreditkarten-Banking. Über das Kreditkarten-Banking kann der Kartenin-haber: online den aktuellen Kontostand, die Kartenumsätze, die Kartenabrechnungen abrufen, online Reklamationen von Umsätzen veranlassen, online Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung mitteilen, online Mitteilungen an die Bank versenden, die monatliche prozentuale Rückzahlungsrate ändern. Es gelten hierfür die beigefügten Nutzungsbedingungen für das Kreditkarten-Banking. Preise: Die aktuellen Preise für die Amazon.de VISA Karte und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Zusatzleistungen sind dem beigefügten Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Änderungen während der Laufzeit erfolgen nach Maßgabe der beigefügten Allgemei-nen Geschäftsbedingungen der Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG. Leistungsvorbehalt: Der Karteninhaber darf die Amazon.de VISA Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse verwenden.

Zahlung und Erfüllung des Vertrags: Zahlung der Entgelte durch den Kunden: Die anfallenden Entgelte werden auf dem Kartenkonto wie folgt belastet: a) jährliches Kartenentgelt, b) transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion. Die Kartenumsätze werden dem Kartenkonto belastet. Die Abrechnung der Kartenumsätze erfolgt über das im Kartenantrag benannte Konto. Die Kartenumsätze werden 5 Tage nach Rechnungs-datum fällig und dem Konto belastet. Erfüllung: Vom Karteninhaber veranlasste Zahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung.

Vertragliche Kündigungsregeln: Für den Kartenvertrag gilt keine Mindestlaufzeit. Der Kartenin-haber kann den Kartenvertrag jederzeit, also ohne Einhaltung einer Frist sowie unabhängig von der Laufzeit der Karte in Textform kündigen. Für Karteninhaber, die Ihren Kredit in Raten zurück-zahlen (Teilzahlung), gilt die Kündigung als nicht erfolgt, wenn der Karteninhaber den geschulde-ten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt. Die Bank kann den Kartenvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende in Textform kündigen. Darüber hinaus kann die Bank den Kartenvertrag fristlos in Textform kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter angemessener Berück-sichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem Kartenvertrag gegenüber der Bank gefährdet erscheinen/sind. Im Falle der Kündigung ist die Karte unverzüglich zurückzugeben. Mindestlaufzeit des Vertrags: Keine. Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien: Dem Vertrag zwischen der Bank und dem Karteninhaber liegen die folgenden Bedingungen und Erklärungen zugrunde: Rechtsverbindliche Erklärungen, Hinweis zum Datenaustausch zwischen der Landesbank Berlin AG und der SCHUFA und

infoscore, Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin

AG (inkl. Preis- und Leistungsverzeichnis), Einwilligung in die Übermittlung von Daten an Amazon, Nutzungsbedingungen für das Kreditkarten-Banking, Datenschutzhinweise, SCHUFA-Informationsblatt, Infoscore-Informationsblatt.

Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrags Informationen zum Zustandekommen des Kartenvertrags im Fernabsatz:

Der Kartenvertrag kommt erst mit Legitimation des Karteninhabers zustande. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Bank gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Amazon.de KartenService, Landesbank Berlin AG, Gustav-Meyer-Allee 3, 13355 Berlin. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistun-gen zurückzugewähren. Der Kunde ist zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn der Kunde vor Abgabe der Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Bank vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnt. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsver-pflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen muss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Bank mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Bei Widerruf dieses Vertrags ist der Kunde auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von der Bank oder einem Dritten auf Grundlage einer Vereinba-rung zwischen der Bank und dem Dritten erbracht wird. Ihre Landesbank Berlin AG

400.019 / 08.2019

Rechtsverbindliche Erklärungen

1. Ermächtigung zur Erteilung einer Bankauskunft

Die Ausgabe und Abwicklung der von mir beantragten Amazon.de VISA Karte (Haupt-/Zusatzkarte) erfolgt durch die Landesbank Berlin AG, Alexanderplatz 2, 10178 Berlin. Die Landesbank Berlin wird ermächtigt, die erforderlichen banküblichen Auskünfte bei meiner angegebenen Bank oder Kredit-kartengesellschaft einzuholen. Diese werden zur Auskunftserteilung ermächtigt. 2. Angaben gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG)

Zu den Angaben gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) / Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten erkläre ich: Ich handle im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Mir ist bekannt, dass sich hierzu ergebene Änderungen der Bank unverzüglich in Textform anzuzeigen sind. 3. Erklärung zum automatischen zwischenstaatlichen Informationsaustausch und FATCA

Ich versichere, dass alle im Kartenantrag erfassten Angaben zum automatischen zwischenstaatlichen Informationsaustausch und FATCA (insbesondere die Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit und Staatsangehörigkeit) wahrheitsgemäß und vollstän-dig sind und verpflichte mich hiermit, etwaige Änderungen dieser Angaben der Bank innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen. Die Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit und Staatsangehörigkeit ersetzen alle meine vorausgegangenen Angaben zum automa-tischen zwischenstaatlichen Informationsaustausch und FATCA. Über eine mögliche Meldung von Daten bezüglich des Auto-matischen zwischenstaatlichen Informationsaustauschs und FATCA an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern und an die zuständige ausländische Steuerbehörde wurde ich informiert.

Datenübermittlung an die SCHUFA und infoscore Consumer Data GmbH und Befreiung vom Bankgeheim-nis Die Landesbank Berlin AG übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal-ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden und die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden (im folgenden Auskunfteien). Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Arti-kel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Inte-ressen der Bank/Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der be-troffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit den Auskunfteien dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bür-gerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes). Der Kunde befreit die Landesbank Berlin AG insoweit auch vom Bankgeheimnis. Die Auskunfteien verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit-würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Informa-tionen zu infoscore Consumer Data GmbH finden Sie im ICD-Informationsblatt oder online unter https://finance.arvato.com/icdinfoblatt.

Hinweis auf die Übermittlung der Daten an Amazon lt. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO Meine für die Erbringung der Leistungen im Rahmen des Amazon.de Bonusprogramms, der sofortigen Verbuchung meines Amazon.de Einkaufs mit der neu bestellten Amazon.de VISA Karte, der weiteren Zahlungsabwicklung für Einkäufe bei Amazon.de sowie der Gewährung der Startgutschrift erforderlichen persönlichen und transaktionsbezogenen Daten werden von der Landesbank Berlin AG (im Folgenden: „Bank“) an die Amazon EU S.à.r.l. 5, rue Plaetis, 2338 Luxembourg (im Folgenden: „Amazon“) weitergeleitet. Dies beinhaltet die Übermittlung folgender Daten an Amazon: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, eine Zuordnungsnummer, Kreditkartenlimit, die verfügbaren Amazon Punkte, Kreditkartennummer und Kreditkartengültigkeit. Ferner werden alle mit der Amazon.de VISA Karte getätigten Umsätze sowie eine Kündigung der Amazon.de VISA Karte an Amazon übermittelt. Diese Daten werden ausschließlich für die oben angeführten Zwecke verwandt. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die Amazon EU S.à.r.l.. Amazon EU S.à.r.l. darf die Daten zur Verwendung für die oben angeführten Zwecke an Amazon.com Inc. und Amazon Europe Core S.à.r.l., sowie im Wege der Auftragsdatenverarbeitung übermitteln. Die Amazon EU S.à.r.l. und die Amazon.com Inc. haben die „EU-Standardvertrags-klauseln“ vereinbart. Hinweis auf erhaltene Daten von Amazon Für die Beantragung der Kreditkarte teilt Amazon der LBB den Prime Status mit. Der Prime Status wird auch an die LBB übermittelt, wenn sich dieser bei Kunden mit einer Amazon.de VISA Karte verändert. Die Information wird benötigt, um Konditionen des jeweiligen Kartenprodukts für den Kunden zu ermitteln. Nur für Amazon.de-Mitarbeiter: Ich bin Mitarbeiter bei der Amazon Deutschland GmbH (im Folgenden: Amazon.de) und ermächtige die Bank, meine persönli-chen Daten (Vorname, Nachname und Geburtsdatum) an Amazon.de zum Zwecke der Bestätigung des Mitarbeiter-Status zu übermitteln. Ferner ermächtige ich Amazon.de eine diesbezügliche Rückmeldung an die Bank zu erteilen.

SCHUFA-Information 1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen

Datenschutzbeauftragten SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Tel.: +49 (0) 6 11-92 78 0 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA 2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, die von der SCHUFA oder einem Dritten

verfolgt werden Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die SCHUFA gemäß Art. 14 Abs. 4 DS-GVO informieren.

2.2 Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2.3 Herkunft der Daten Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen).

2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue)

• Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften

• Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)

• Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigen betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder

Bonitätstäuschungen • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen • Scorewerte

2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

2.6 Dauer der Datenspeicherung Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z.B. gelöscht:

• Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau • Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert

werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z.B. Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.

• Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird

• Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.

• Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau nach drei Jahren

• Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.

3. Betroffenenrechte

Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO. Die SCHUFA hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Internet-Formular unter www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.

Nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln.

4. Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Art. 9 DS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DS-GVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de erhältlich.

Information gem. Art 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“)

������������ �� � �������������� ��� ������� ����������������� ������������ ����� ������ �� ������������������ ������������������������������������ ��������� ���� ���������!��������"�����# ���������������$���������!����$���� ��" ���������!�����%��&�'�� �����(����������!)��*���������������������������

!��"����������� ��������� � �������� �� # *���������� ��� �%������� %���������!�"��� ����� �� ����� +�����"�%������� #������������ !�� ������� ��" ��� ,�����-.���"/��� *�� ���.� ����� ��� 0�����������1���������-��!��1�.���"���&���������/���*��1���������������*����������"�"������$�������!�"���������!�-���������2��������� ���/������!-�3�����"-����������������.�������� ��3� ���$��/.�����������-����"����� ����������4�� ��"������ ����/�!�����������,�����*��"���������������"�/����������$���� ��������+����������"�*�����"�� *���� ������5�!�� !� /6����� �� ����*����������"��� ��� ������ ����������� $��/���������� ��"����� # ������ " ����!����"��� ��-�����"���$��/�������%�5�"�� *�� -��������� ����� +�� ����� ��� ���.�!�� +���������� " ����!����" *�� ��� ������ ��� .����57�"�� +������ ���"� �� +����������" ��� ���� ���� "����.���������!�������"�%�5*�������!������/���������"�!��8��� �"��"*��4�� ���������,������������-��!��9���������"�

#��$��� � ���� ���%������� ��������� � �������� ��# ������$��/���������������������� ��� ����������!���5���"�� ���������!������������6���"��� ������� ��+����������"��� ������������# ���� "��������������&��-� �"��""��57$����$���:���+���$���� ���������!"����*��������"; 3�+<=������������ �"����$����$���:� 3�+<���-������+����������"!��2�����"��� ��������"��� #��������� ��� +�����-��� ����� ���� ����� ������ �������� ��� ��� ��� ������ ��� #��������� ��� ��������������� ��� ����������� 1������ ��� ��� 3����!%���������!�"���� �������������������.���-��"��� �� # ��� � �����+�����"�%���������� #�������������������!��+���."��"�-�������&��-� �"��"��������������*�� ��"�����*�����+�����"�%������������������"���#����������������&��!� �� " ����������"� �"�-�����������+����������"����$�-5"��"� ��#���������!� 5���"���� ����������"��#�����������������������*��&��"����"*�������5�������-��������� ���������/�"�"����;!����������"�/����,�����*��"����$���� ��������'��� ���/��8������!�����+����������"�*�����"��=�

&���� � ��������'��������� ����� ���������+�� ��� # -����� %���������!�"��� ���� ;>���� +������� ������������� $��������� ��.���� $����������=� #������������ !�� *�����"�-����"�� 4�� ��"�*���� ��� ;���������4�����=�!�3��� ����*��!�������������"��"���;1��*���=#��� *��!*�����������!��;>�����=&���������/�������������"�"������$��������-������%��������3����-����*�����������!-�"��%��������

(��)����� ������ ��������� �� ������� # ���������������� ����� #��� *��!*��6����� �����"����-�����3��� ����*��!��������������������!����� ��+� �����/��"�"��������"��.���-������ �!� /����� #������������ *�� +�����"�%������� ��� # .��� *�����"�-����"�� 4�� ��"�*���� ��� ��������� ��� "������ ����� ��-�� ��7��"������ ����� #�/������7������� ��.���������-�����%���������!�"��� ����;>����+��������������������$�����������.����$����������=������$����"��*��+�����"�%����������# "��%��������

*���� � ��������+�'�, ������'��������� ����� ���������&�%�5�"�� ���� ������ ��7 ��� +�����"�%������ ��� # � ��� ���� ������������ ?����������� ��� ��� -��������� ����� ����/� ���"�� ��� ����� 3��! �� ����%5������2��������������� �� ���7���������� ��� �� ��� 3��-��! ������ &� ����� � ���� ����� �� 2����� ����� �� +����������� �� �!-� ���������� 9� �/������/������� ���+����������"������������� 8����!������ ������ ;!��� ���/��� ,�����/�������������=� &���"��*�����"��"�� ��� ����� ������"������������� ��.��� ������ "��6��� !� ���+�����"�%����������# ?��������������8�������"�����!������-����-�#�/����������������$��������"���� ��������������-5 ���

-������������� ��'������� �������� ��# �%�������#������������.���1�����������.��������������4�����5� ����� ��"��-�������3%��������"��3���$���:�$���: ����= 3�+<���-����"���� �� ��� # !�� $�-�����" /�������� 1�.�� ��� @6���������� ����%������ ����� 3� ���*��%� ������" ;��� �� ������= ��� �� +������ �� 2�������������/�������� ��+�!�������"���� �������$��/������������������• #������������.����5 �"�����������������8�������"��� �����"��%���������� ��"������$��" �����������/����"�"����-����A���&������� ���/����������-5�������

3%��������"-��� 0�-�� � ��""�������� *��� B�����.���%�.��� 2������$��" ���� ��� 8�������" ��/����"�"��������� "� ����@6�����"���%���������!�"���� ������""��������B�����������

• ����������3��� ����*��!�������������!����� ��+� �����/��"�"�������;&�����"��"������CDD��$���:3��!:>��:E�41<=-�������""������������B�����"� 6�����0�����*��!����"�-������# ����@6�����"��������!����� �+� �����/��"�"����������"�-�����-����

• #������������.���+�����������F#��� *��!*�������������������� ���������"�*��������-�������""��������B��������������"��"���#��� *��!*�����������������&���� ��"����+����"��"����������� ���������""� 6�����

• #������������ .��� ��� $�-�����" ����� #��� *��!�����"�� ���"� �'��������$�������" ��� 3�������"���7������ ����.������+����"��"����������� ���������"-�������""������������B�����"� 6�����

• $�"����.���$����"��-������%5���������""������������B�����"� 6�����• +�������������� �������""��������B����"��%�������A���������� "����1�.���"���&������� ���/����������-5�������3%��������"�.�-����������B����� �����-�����

�����""����"� 6����������������!��4-��/����#�������!�����"���� 5�"��-5������3%��������"�������� �������

.��/� ���������� �� � �%�����������B�������������1��������"�"��.������# �����������$��/��������$���:� 3�+<��������������������"��"����$���:� 3�+<������������@6�����"����$���:� 3�+<������������&������5�/��"���+����������"����$���:D 3�+<� ��.�������������������'6" ���/��������������.����# !���5���"�$�����������6���� ��@���������������!��������"���.���� ���������!������2.��������"�,6��"����:G���G:��3����"����!�-������&��-� �"��"��/6����0����!���"�"��.������������������+�����"�%������ -��������� -������ ��� "� � ���� �.� &��-� �"��"��� ��� ������� *�� #�/���������� ��� 3�+< ����� � -������ �� 2������� ��� &��-� �"��" ���.��� ����� ���������57�"/���������!��2�������*������������%���������!�"���� �����

�����0� ��!��0��������123��������� ��������� � �����1�%�4�������������������������� �� ��������� �������5������� ���4� � �%����������������'������������

3�����3��-�����-� ���-� ��� �������# !�#����1�����"��%������������-�����-� ��� ����.�������� �������� �#�������# ���"�����������������������"� � ������������� �����3� ������/�������� ��# ��������#��+����5��������������������������!����� �������.����/����� ���� ���������$��/.��������� ���������������������"�#�������!�����"#����1�������9� ����������6" �������?������'������������$��/���������������� �����!�*������������6��"����# �� "����$�"����*��#����( >���;""�������������=�+������;�=��������������$/��� �$��������;3���7�������������1��� ���!�� ���<��=�""��+���������������� ��!����.��B����;���� ��������+� ��5���"/������!������ �����$��/����=2���3��E�������-� �"�������E����,�%��#����$��-���������."����� ��������3�����# ���#�������!�����"#����1��������*��������������6" �����.�/���"���3��/6�������3� ������/��������*��#���������������%�(FF---���*�������F�������F��F*����������F�� ������/����F�� ������/������������������ �������"���

6��5��������� 75������ 7����� � ��# �$��/����/�������"�������3����-������"5�!�-����������3�����"���# -���������*��#���������������&�������"��������+��"��"����������1��"����������������.���4�� ��"�-��������� ���/���������� �� ��3�����"�������%���5������������!�����������������1�����������# "��%���������#�������������$����������� �����*����������!�"���� ������-��*��$������������������� "�����������������������������������+��������;�������+����������� �"�����������"�������=����4�������"!�1�������"��%%�����������+��"��"������5�� �����4�� ��"�*���� ������-������8� "���� ��������� -����� ��� ��� # �.� ��� 3�����" *��-������ -���� ����� 0��� ������� ���� �� 0��� ���!� �� ���������" ��� ���� ��7�( ���� !�� *�����"�-����"��4�� ��"�*���� ��� ;�����4���� H� ����=� !� 3��� ����*��!��������&�����"��"�� ��� #��� *��!*�������� ;�����4���� H� �� ��=� ����� ���� ���$ ������1������ ��������!�"��� ����;��/�����������>������!-���������� �������$�������$�!�� ��/������1��������������� �;������ ������/���=���/�����������$������=�$���������������;#������������!�*�����"�-����"��4�� ��"�*���� �����#����2������� �;3���7�F����==� �������$����"��*��+�����"�%����������# �

���������,���"�����*�� ������3���$���� 3�+<;!���$�"����!��3�������"��6��"/�����������������/��������!�%� �������������� �"�6���&����� ��"��=-�����*��# -���� "��%������� ���� ��� ��� ���������" *�� 2��������� ���/����-����� ���.�/������"�� $��� ��� �� ����������" *�� ������� ���� ��� 3�+<� � �� !��� ���&�����������������������# "��%���������#����������������$���:� 3�+<����/�����&��� ���������3�����"� ��# �� ���������/����&����������"��.������$���� ��������������"����5������������������������"��"��;-��!�����"�������4�� �����=�����������.�!���������"���� ������� +�����"�%������ ���" ��� ��� ����� #������������ ��� ��� ������!." ����� &����������"�������"� �� ����/�������5�!��" ��� ������� ��" ��� ,�����-.���"/�����-���������������������&����������"���� "�� ��������#���������5���%�������

infoscore

Consumer Data GmbH

1Seite401.006 / 04.2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG / Stand: 01.04.2018

1. Kartenausgabe; vorläufiger VerfügungsrahmenDie von der Landesbank Berlin AG ausgegebene Amazon.de VISA Karte ist eine Kreditkarte. Der An-tragsteller muss bei Beantragung volljährig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Kartenvertrag kommt erst mit Legitimation des Karteninhabers zustande. Abhängig vom Ergebnis einer vorherigen Bonitätsprüfung durch die Landesbank Berlin AG (nachfolgend „Bank“ genannt) wird dem Kartenantragsteller ein vorläufiger Verfügungsrahmen für die ausschließliche Verwendung für Einkäufe bei Amazon.de zur Verfügung gestellt. Die Bank behält sich vor, den vorläufigen Verfügungs-rahmen der Amazon.de VISA Karte in Folge einer weiteren Bonitätsprüfung zu reduzieren oder den Kar-tenantrag abzulehnen. Bei Ablehnung des Kartenantrags werden bei Amazon.de getätigte Zahlungen zur sofortigen Zahlung fällig und per Lastschrift eingezogen. Der endgültige Verfügungsrahmen wird dem Karteninhaber mit Erhalt der Amazon.de VISA Karte mitgeteilt. Die Amazon.de VISA Karte wird pro Kunde nur einmal ausgegeben.

2. VerwendungsmöglichkeitenDie Amazon.de VISA Karte (nachfolgend „Karte“ genannt) wird von der Landesbank Berlin AG, Ale-xanderplatz 2, 10178 Berlin herausgegeben. Die Bank ist somit Vertragspartnerin des Karteninhabers.Mit der Amazon.de VISA Karte kann der Karteninhaber �� bei Visa-Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland sowie im elek-tronischen Handel (Internet) bargeldlos bezahlen, an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen (Bargeld-Service) und�� darüber hinaus als Teilnehmer am Amazon.de Bonusprogramm Amazon Punkte sammeln.

Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des Bargeld-Services sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auf der Karte zu sehen ist.Der Karteninhaber darf die Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse so-wie im Rahmen des von der Bank eingeräumten Verfügungsrahmens nutzen. Der Verfügungsrahmen stellt außerdem den Höchstbetrag dar, über den der Karteninhaber innerhalb eines Rechnungsmonats im elektronischen Handel (Internet) verfügen kann, das sogenannte Internetlimit. Der Karteninhaber kann mit der Bank eine Änderung des Verfügungsrahmens und des Internetlimits vereinbaren. Durch Herabsetzen des Internetlimits auf 0 Euro ist der Einsatz der Karte im elektronischen Handel (Internet) nicht mehr möglich.

3. Autorisierung des ZahlungsauftragsBei Nutzung der Karte ist/sind entweder �� ein Beleg zu unterschreiben, auf dem die Kartendaten übertragen sind, oder�� an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen - sofern erforder-lich - die PIN einzugeben oder�� bei Vertragsunternehmen und Zahlungen im Wert von bis zu 50 Euro, wobei an einigen Kartenter-minals geringere Beträge möglich sind, die Karte (sofern die Kontaktlosfunktion vorhanden ist) auf das Kartenterminal aufzulegen oder heranzuführen sowie gegebenenfalls die PIN einzugeben bzw. ein Beleg zu unterschreiben, auf dem die Kartendaten übertragen sind, oder�� im Internet die vom Vertragsunternehmen geforderten Kartendaten auf dessen Internetseite ein-zugeben sowie gegebenenfalls von der Bank und/oder dem Vertragsunternehmen angebotene besondere Authentifizierungsverfahren zu nutzen. Ist der Karteninhaber bei dem durch die Bank angebotenen Authentifizierungsverfahren für Online-Bezahltransaktionen nicht registriert und lehnt er die Registrierung während des Bezahlvorgangs bzw. Autorisierungsvorgangs bei einem teilneh-menden Vertragsunternehmen ab, kann die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht stattfinden.

Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karten-inhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls – ausnahmsweise darauf ver-zichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartendaten angeben. Für die Bezahlung können die Kartendaten auch in einem elektronischen Gerät (z. B. Mobiltelefon) hinterlegt werden. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Kartendaten bei einem Bezahlvorgang durch andere, die Kartendaten eindeutig repräsentierende, Daten (z. B. Token) ersetzt werden. Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich eine PIN, die Unterschrift oder ein besonderes Authentifizierungsverfahren erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.

4. Sperrung eines verfügbaren GeldbetragsDie Bank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (Ziffer 23) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn�� der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und�� der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat.

Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rech-te unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.

5. Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die BankDie Bank ist berechtigt, einen Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn�� der Karteninhaber diesen nicht nach Ziffer 3 autorisiert hat,�� der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten wurde,�� Sicherheitsbedenken bestehen oder�� die Karte gesperrt ist.

Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet. Wird ein Zahlungsauftrag durch die Bank abgelehnt, hat der Karteninhaber die Möglichkeit, telefo-nisch (24-Stunden-Service-Hotline) den Amazon.de KartenService zu kontaktieren.

6. AusführungsfristDer Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zahlungsauftrags bei der Bank ist diese verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens an dem im Preis- und Leistungsverzeichnis der Amazon.de VISA Karte angegebenen Zeitpunkt beim Zah-lungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

7. Persönliche AuthentifizierungsmerkmaleZu den Authentifizierungsmerkmalen zählen die persönliche Geheimzahl (PIN), Kennwörter und Transaktionsnummern (z. B. SMS-TAN), die insbesondere im elektronischen Handel (Internet) zur Autorisierung von Zahlungen durch den Karteninhaber Anwendung finden. Der Karteninhaber hat da-für Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seinen persönlichen Authentifizierungs-merkmalen erhält. Die persönlichen Authentifizierungsmerkmale dürfen insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die in den Besitz der Karte kommt und die persönlichen Authentifizierungsmerkmale kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Kartenverfügungen zu tätigen (z. B. Geld am Geldautomaten abheben). Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit der Bank in Verbindung setzen.

8. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des KarteninhabersUnterschrift: Der Karteninhaber hat die Karte sofort nach Erhalt unverzüglich zu unterschreiben.Aufbewahrung der Karte: Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich genutzt wird – insbesondere darf die Karte nicht unbe-aufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Bei Nutzung besonderer Authentifizierungsverfahren gemäß Ziffer 3 hat der Karteninhaber vor der Autorisierung die Übereinstimmung der zur Authentifizie-rung übermittelten Transaktionsdaten (z. B. Zahlbetrag, Datum) mit den für den Zahlungsauftrag vor-gesehenen Daten abzugleichen. Bei Feststellung von Abweichungen ist die Transaktion abzubrechen und der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Bank anzuzeigen.

9. Unterrichtungs- und AnzeigepflichtenStellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte, der Kartendaten, der PIN oder des Authen-tifizierungsverfahrens fest, hat er die Bank unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). Der Karten-inhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder der Kontoverbindung sind der Bank ebenfalls unverzüglich mitzuteilen

10. Zahlungsverpflichtung der Bank und des KarteninhabersDie Bank wird die bei der Nutzung der Karte entstandenen sofort fälligen Forderungen der Ver-tragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der Bank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Entsprechendes gilt für im Rahmen des Bargeld-Services entstandene Forderungen. Auch wenn der Karteninhaber den finanziellen Verfügungsrahmen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen.

11. Reklamationen und BeanstandungenReklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsver-pflichtung des Karteninhabers. Für pflichtwidriges Verhalten von Karten-Akzeptanzstellen gegenüber dem Karteninhaber ist die Bank nicht haftbar. Die Rechte des Karteninhabers nach Ziffer 14 bis 18 dieser Bedingungen bleiben unberührt.

12. Abrechnung der UmsätzeDie Kartenumsätze werden dem Kartenkonto belastet und mit gegebenenfalls vorhandenem Gut-haben sofort verrechnet. Der Hauptkarteninhaber erhält einmal monatlich eine Online-Kartenab-rechnung, auf der alle gebuchten Transaktionen ausgewiesen sind. Weist die Kartenabrechnung einen negativen Saldo aus, wird dieser Rechnungsbetrag vom angegebenen Abrechnungs-/Re-ferenzkonto per Lastschrift eingezogen. Die Bank ist auch berechtigt, offene Beträge auch aus Vormonaten – z. B. nicht ausgeglichene Umsätze – einzuziehen. Der Hauptkarteninhaber wird mit einem Vorlauf von mindestens 5 Tagen über den Lastschrifteinzug informiert. Der Karteninhaber hat die Kartenabrechnung unverzüglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Verfügungen hin zu überprüfen.

13. Sperre und Einziehung der Karte durch die BankDie Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen, wenn�� sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,�� sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder�� der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte besteht.

Die Bank wird den Karteninhaber über die Sperre unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich.

14. Erstattungsanspruch bei autorisierter KartenverfügungDer Karteninhaber hat einen Anspruch auf Wiedergutschrift eines in der Kartenabrechnung ausge-wiesenen Forderungsbetrags, der auf einem von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten

Informationen über die Verwendungsmöglichkeiten und Handhabung der Amazon.de VISA Karte finden Sie im Internet in den FAQ auf der Seite www.lbb.de/amazon.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG

2Seite401.006 / 04.2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG / Stand: 01.04.2018

Zahlungsvorgang beruht, wenn bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzel-falls hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde. Der Kar-teninhaber muss gegenüber der Bank die Sachumstände darlegen, mit denen er seinen Anspruch auf Wiedergutschrift begründet. Ein Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt des Ausweises der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags auf der Kartenabrechnung gegenüber der Bank geltend macht.

15. Erstattungsanspruch bei nicht autorisierter KartenverfügungIm Falle einer nicht autorisierten Verfügung hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag unver-züglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Bank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Verfügung befunden hätte.

16. Erstattungsanspruch bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung

Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Verfügung kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbe-trags insoweit verlangen, als die Verfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Verfügung befunden hätte.Der Karteninhaber kann über den Absatz (1) hinaus von der Bank die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Kon-to belastet wurden. Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte Kartenverfügung beim Zah-lungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist in Ziffer 6 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers nach den Absätzen (1) und (2) ausgeschlossen. Ist dem Karteninhaber durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Ziffer 17.Wurde eine autorisierte Verfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank die Verfügung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.

17. Schadensersatzanspruch des Karteninhabers Im Falle einer nicht autorisierten Verfügung oder im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Aus-führung einer autorisierten Verfügung kann der Karteninhaber von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Ziffer 15 oder 16 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflicht-verletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschal-teten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach diesem Absatz ist auf 12.500,- Euro je Kartenzahlung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht�� für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge,�� bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,�� für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und�� für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Karteninhaber Verbraucher ist.

18. Einwendungsausschluss bei nicht autorisierten ZahlungsvorgängenDer Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Ziffer 15 bis 17 gegen die Bank we-gen nicht autorisierter oder nicht erfolgter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der Kartenverfügung darüber unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung handelt. Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Be-lastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung über die Kartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

19. Haftung für Schäden aus missbräuchlichen VerfügungenSobald der Bank der Verlust oder Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche Nutzung der Karte oder Kartendaten (vgl. Ziffer 9) angezeigt wurde, übernimmt die Bank die danach durch nicht vom Karteninhaber autorisierte Zahlungsvorgänge entstehenden Schäden, es sei denn, der Karteninha-ber hat diese in betrügerischer Absicht ermöglicht. Bis zum Eingang der Verlustmeldung haftet der Karteninhaber gegenüber der Bank ebenfalls nicht. Der Karteninhaber ist jedoch seiner Bank zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn er ihn in betrügerischer Absicht ermöglicht oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfalts- und Anzeigepflichten herbeigeführt hat. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere vorliegen, wenn �� er den Verlust der Karte der Bank schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat oder�� er die Karte an eine andere Person weitergegeben hat oder�� er die Karte unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt oder�� er die PIN auf der Karte vermerkt oder�� er die PIN zusammen mit der Karte verwahrt hat oder�� er die PIN auf einem mobilen Endgerät gespeichert hat oder�� er die PIN einer anderen Person mitgeteilt hat.

Die Haftung des Karteninhabers für Schäden, die innerhalb des Zeitraumes, für den der Verfügungs-rahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen. Für Schäden im Rahmen des Bargeld-Services haftet der Karteninhaber pro Kalendertag maximal in Höhe des mitgeteilten täglichen Verfügungslimits, jedoch begrenzt auf den monatlichen Verfügungsrahmen. Hat die Bank durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet sie für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenen Mitverschuldens.

20. GuthabenDer Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bilden. Das jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto ist Privatvermögen.

21. Eigentum der KarteDie Karte ist Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar.

22. PartnerkarteDer Partnerkarteninhaber tritt mit dem ersten Karteneinsatz dem Vertrag zwischen dem Hauptkarten-inhaber und der Bank bei. Für Beträge aus der Verwendung der Partnerkarte(-n) haften der Inhaber der Hauptkarte und der Inhaber der Partnerkarte gesamtschuldnerisch. Die Abwicklung erfolgt über das Kartenkonto des Hauptkarteninhabers. Der Hauptkarteninhaber wird den Partnerkarteninhaber über die Kartenbeantragung sowie die Vertragsbedingungen der Amazon.de VISA Karte informieren.

23. VerfügungsrahmenDer von der Bank eingeräumte Verfügungsrahmen ist für den Karteninhaber verbindlich. Auch wenn die Verfügungen mit der Karte den eingeräumten Verfügungsrahmen übersteigen, ist die Bank be-rechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entsteht. Der Ver-fügungsrahmen kann durch einvernehmliche Erklärung von Karteninhaber und Bank erhöht werden.

24. KreditvereinbarungA. Kreditnehmer: Kreditnehmer ist der Hauptkarteninhaber der Amazon.de VISA Karte, der seine monatlichen Karten-umsätze nicht vollständig ausgleicht, sondern in monatlichen Raten zurückzahlt (Teilzahlung).

B. Art des Kredits: Der Nettokreditbetrag/Gesamtkreditbetrag (Verfügungsrahmen = Kreditrahmen) stellt einen unbe-fristeten Kreditrahmen mit der Möglichkeit zur wiederholten Inanspruchnahme durch Einsatz der Karte und nicht unmittelbaren vollständigen Ausgleich der hierdurch monatlich entstehenden Belastungen dar.

C. Rückzahlung des Kredits: Der Karteninhaber/Kreditnehmer ist verpflichtet, den ihm gewährten Kredit monatlich mindestens in Höhe von 10 % des Gesamtrechnungsbetrags, jedoch nicht weniger als 50 Euro (Mindestbetrag), zu tilgen.

D. Kredithöhe und Kosten:Die Bank gewährt dem Karteninhaber/Kreditnehmer einen Kredit bis zur Höhe des Verfügungsrahmens (Kreditrahmen), soweit durch die jeweilige Belastungsbuchung ein Sollsaldo auf dem Kartenkonto entsteht und die monatlichen Kartenumsätze nach Rechnungsstellung nicht voll, sondern in Raten zu-rückgezahlt werden. Die Höhe des Kreditrahmens wird dem Karteninhaber nach Erhalt der Amazon.de VISA Karte mitgeteilt. Die Mindesthöhe des von der Bank zur Verfügung gestellten Kreditrahmens ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Amazon.de VISA Karte. Der von der Bank eingeräumte Kreditrahmen ist für den Karteninhaber/Kreditnehmer verbindlich. Auch wenn die Verfügungen mit der Karte den eingeräumten Kreditrahmen übersteigen, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen. Die Bank ist berechtigt, den Verfügungsrahmen, sofern ein sachgerechter Grund vorliegt, einseitig zu re-duzieren und wird den Karteninhaber vorher entsprechend informieren. Der Kreditrahmen kann durch einvernehmliche Erklärung von Karteninhaber/Kreditnehmer und Bank erhöht werden. Überschreitet der Saldo der Monatsrechnung den vereinbarten Kreditrahmen (Höchstkredit), so wird die Differenz nicht kreditiert, sondern zum vereinbarten Rechnungstermin zu 100 % fällig und per Lastschrift ein-gezogen.Kosten: Der Karteninhaber/Kreditnehmer hat für die Inanspruchnahme des Kredits Zinsen zu ent-richten. Die Höhe des veränderlichen Sollzinses und des effektiven Jahreszinses sowie die zugrunde liegenden Berechnungsannahmen für den effektiven Jahreszins ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG. Eine Zinsanpassung erfolgt gemäß Ziffer 31.Sonstige Kosten: Keine. Gesamtbetrag aller Zahlungen: Der Gesamtbetrag aller Zahlungen und die zugrunde liegenden Berechnungsannahmen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Amazon.de VISA Karte.

E. Weitere Vertragsbedingungen: Die Berechnung der Kreditkosten ist darauf abgestellt, dass der Karteninhaber/Kreditnehmer den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Für ausbleibende Zahlungen werden Mahnkosten, die nach Regelung in Ziffer 31 geändert werden können, berechnet. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Karteninhaber/Kreditnehmer haben (z. B. vorzeitige Fälligstellung des Kredits) und die Erlangung künftiger Kredite erschweren.Die Zinsberechnung erfolgt auf den Tag genau ab Inanspruchnahme, sofern die monatlich abgerechneten Beträge nicht unmittelbar vollständig ausgeglichen werden.Der Karteninhaber/Kreditnehmer hat das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vor-zeitig zurückzuzahlen.KündigungKündigungsrecht der Bank: Die Bank kann den Kredit jederzeit unter Einhaltung einer Kün-digungsfrist von zwei Monaten kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus den in Ziffer 27 genannten Gründen bleibt unberührt. Darüber hinaus kann die Bank die Kreditver-

1.

2.

3.

4.

1.

2.

3.

4.

3Seite401.006 / 04.2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG / Stand: 01.04.2018

einbarung kündigen, wenn der Karteninhaber/Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinander- folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 10 %, bei einer Laufzeit des Kreditvertrags von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 % des Kreditnennbetrags, in Verzug ist und die Bank dem Karteninhaber/Kreditnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Die Kündigung der Bank erfolgt in Textform. Kündigungsrecht des Kreditnehmers: Der Karteninhaber/Kreditnehmer kann die Kreditverein-barung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder teilweise kündigen. Erfolgt die Kündigung innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe einer Zinserhöhung, so wird die Erhöhung nicht wirksam. Eine Kündigung des Karteninhabers/Kreditnehmers nach den obigen Bestimmungen gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wo-chen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt. Darüber hinaus kann der Karteninhaber/Kreditnehmer den Kreditvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kreditnehmer unter Berücksichti-gung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 314 BGB). Ferner kann der Kredit-nehmer den Kreditvertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn die Bank gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verstoßen hat, es sei denn, der Kredit hätte bei ordnungsgemäßer Kreditwürdigkeitsprüfung geschlossen werden dürfen oder der Mangel der Kreditwürdigkeits-prüfung beruht darauf, dass der Kreditnehmer der Bank vorsätzlich oder grob fahrlässig hierfür erforderliche Informationen unrichtig erteilt oder vorenthalten hat.Leistungsverweigerungsrecht der Bank: Die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Kre-dits aus einem sachlichen Grund zu verweigern (§ 499 Abs. 2 BGB).Zuständige Aufsichtsbehörden: Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt am Main, Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de)Der Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren ist in Ziffer 33 geregelt.Datenschutz: Kontaktdaten des Beauftragten für den Datenschutz der Landesbank Berlin AG: Brunnenstr. 110c, 13355 Berlin, E-Mail: [email protected]ärungen zu Grundpfandrechten und Reallasten erstrecken sich nicht auf diesen Kredit.

F. Widerrufsinformation: Widerrufsrecht: Der Karteninhaber/Kreditnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst nachdem der Karteninhaber/Kreditnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Kredits, Angabe zum Nettokreditbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Karteninhaber/Kreditnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Karten-inhaber/Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Karteninhaber/Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Karteninhaber/Kreditnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Karteninhaber/Kreditnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Karteninhaber/Kreditnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Karteninhaber/Kreditnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Fax) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Amazon.de KartenService, Landesbank Berlin AG, Gustav-Meyer-Allee 1, 13355 Berlin, Faxnummer: (030) 2455 2450.

Widerrufsfolgen: Soweit der Kredit bereits ausbezahlt wurde, hat ihn der Darlehensnehmer spä-testens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Kredits den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absen-dung der Widerrufserklärung.

25. EntgelteDie vom Karteninhaber geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Amazon.de VISA Karte. Dazu zählen auch Auslagenerstattungen und Schadensersatzforde-rungen (z. B. Schadensersatzpauschale für Rückbelastung von Lastschriften). Eine Schadensersatz-pauschale für eine Rückbelastung einer Lastschrift wird nur dann berechnet, sofern der Kunde die Rückbelastung der Lastschrift zu vertreten hat und nur sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Bank kein oder lediglich ein im Vergleich zu dem von der Bank geltend gemachten Betrag wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

26. FremdwährungsumrechnungBelastungen in Währungen, die nicht auf Euro lauten, werden in Euro umgerechnet. Die Bestimmung des Umrechnungskurses ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Amazon.de VISA Karte. Eine Änderung des Umrechnungskurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Karteninhabers wirksam.

27. Kündigung/MindestvertragslaufzeitFür den Kartenvertrag gilt keine Mindestlaufzeit. Der Karteninhaber kann den Kartenvertrag jederzeit, also ohne Einhaltung einer Frist sowie unabhängig von der Laufzeit der Karte, in Textform kündigen. Für Karteninhaber, die ihren Kredit in Raten zurückzahlen (Teilzahlung), gilt die Kündigung als nicht erfolgt, wenn der Karteninhaber den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksam-werden der Kündigung zurückzahlt. Die Bank kann den Kartenvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei

Monaten zum Monatsende in Textform kündigen. Darüber hinaus kann die Bank den Kartenvertrag fristlos in Textform kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kar-tenvertrags auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninha-bers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem Kartenvertrag gegenüber der Bank gefährdet erscheint/ist. Im Falle der Kündigung ist die Karte unverzüglich zurückzugeben.

28. Beauftragung DritterDie Bank ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags für die von ihr zu erbringenden Leistungen sowie zu der Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen, welchen die Daten des Karteninhabers ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden.

29. Kreditkarten-BankingDie Teilnahme am Kreditkarten-Banking durch den Karteninhaber erfolgt durch die Zustimmung zu den „Nutzungsbedingungen für das Kreditkarten-Banking“ im Rahmen des Kartenvertrags.

30. Amazon.de BonusprogrammDas Amazon.de Bonusprogramm ist Bestandteil dieses Kartenvertrags. Für Zahlungen mit der Haupt- oder Partnerkarte vergibt die Bank Prämienpunkte (nachfolgend „Amazon Punkte“ genannt), die auf dem Kartenkonto gesondert gutgeschrieben werden. Die Bank haftet nicht für den Zugang der Prä-mien. Die gesammelten Amazon Punkte können vom Haupt- oder Partnerkarteninhaber in Prämien eingelöst werden. Die Anzahl der Amazon Punkte, die auf den jeweiligen Kartenumsatz entfallen, deren Gültigkeit und die Prämiengestaltung sowie das Einlösungsverhältnis und die Einlösungsmo-dalitäten sind im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Amazon Punkte für Umsätze, die storniert werden, werden ebenfalls storniert. Erfolgt eine Begleichung der Kartenabrechnung nicht pünktlich, d. h. die entsprechende Lastschrift wird nicht bei der ersten Vorlage eingelöst, verfällt der Anspruch des Karteninhabers auf Gutschrift der Amazon Punkte in der betreffenden Abrechnung – selbst im Fall späterer Zahlung. Die endgültige Gutschrift der von der Bank errechneten Amazon Punkte erfolgt nach pünktlicher Begleichung der Kartenabrechnung durch den Karteninhaber. Informationen zu den gesammelten Amazon Punkten werden in der Kartenabrechnung dokumentiert.

31. Änderungen der Bedingungen, Entgelte und ZinsenÄnderungen dieser Bedingungen, der Zinsen sowie der nach Ziffer 25 vereinbarten Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per Brief oder als Information auf der Kartenabrechnung, per E-Mail oder über die PDF-Kartenabrechnung im Kreditkarten-Banking) angeboten. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ände-rungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber Änderungen der Bedingungen, der Zinsen sowie der nach Ziffer 25 vereinbarten Entgelte angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen. Für Karteninhaber, die ihren Kredit in Raten zurückzahlen (Teilzahlung), gilt die Kündigung als nicht erfolgt, wenn der Karteninhaber den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.

32. Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und RechtsbehelfsverfahrenZur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Landesbank Berlin AG besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist in Textform an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstra-ße 47, 10117 Berlin. Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das ZAG, die §§ 675c bis 676c des BGB oder Artikel 248 des EGBGB kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1253, 53002 Bonn, eingelegt werden.

5.

6.

7.

8.

9.

Preis- und Leistungsverzeichnis für die Amazon.de VISA Karte

der Landesbank Berlin AG (Stand: 01.10.2018)

Jahreskartenpreis Zahlungsschutz (optional)

Amazon.de Prime VISA Karte1 Monatlicher Beitrag 0,87 % des durchschnittlichen RechnungsbetragesHauptkarte/Partnerkarte 0 € / 0 € Versicherte Risiken

Amazon.de VISA Karte Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit Monatlich 10 % des offenen Saldos bei Eintritt1. Jahr (Hauptkarte/Partnerkarte) 0 €

2 / 0 €

3 des Versicherungsfalls, maximal 1.000,- € monatlich

ab 2. Jahr (Hauptkarte/Partnerkarte) 19,99 € / 9,99 € zahlbar für bis zu 12 Monate1Amazon.de VISA Karte mit Prime-Mitgliedschaft bei Amazon.de - ausgenommen sind ausgewählte Prime- Tod Ausgleich des offenen Saldos bis zu maximal 10.000,- €

Mitgliedschaften bei Amazon.de, diese sind auf dem Kartenportal unter www.lbb.de/amazon einsehbar. bei Unfalltod bis zu maximal 30.000,- €2bei erstmaliger Beantragung, ansonsten 19,99 €

3bei erstmaliger Beantragung innerhalb des ersten kostenlosen Jahres der Hauptkarte, ansonsten 9,99 €

Bankverbindung für Überweisung/Dauerauftrag auf das Konto:

Allgemeine Entgelte

Motiv-Gebühr (pro Motiv)1 Zahlungsempfänger Amazon.de KartenServiceDas erste Motiv im Rahmen der Antragstellung ist kostenlos. 2,99 € IBAN DE83 1005 0000 6603 1979 00Ersatzkarte 0 € BIC BELADEBEXXXNotfallkarte 0 € Verwendungszweck alle 16 Stellen der Amazon.de VISA KarteRücküberweisungen aus Guthaben 0 €

Schadensersatzpauschale pro Rückbelastung einer Lastschrift2 10,00 €

Belegkopien, Abrechnungskopien, Ersatz-Steuerbescheinigungen (pro Stück) 5,00 € Nutzung der Karte im Ausland

Versand von Papierabrechnungen (je Abrechnung) PortoPIN-Bestellung 0 € Entgelt für den Auslandseinsatz (gilt nicht für Umsätze in Euro) 1,75 % des UmsatzesSMS-Service

Paket S 0 €

Paket M 0,99 € pro Monat Umrechnung von Beträgen in fremder Währung:

Paket L 1,99 € pro Monat

Bargeldauszahlungen3 (am Schalter, am Geldautomaten, Notfall-Bargeld) und Fremdwährungsbeträge werden zu den von Visa International ermittelten WechselkursenLotto-, Wett- und Casinoumsätze umgerechnet. Bei der Umrechnung wird der Kurs vom Tag der Buchung zugrunde gelegt.

vollständig aus Guthaben: 0 € Den entsprechenden Kurs erfahren Sie unter www.lbb.de/waehrungskurse oder beim aus Verfügungsrahmen im Inland: 3 % mindestens 7,50 € Amazon.de KartenService.aus Verfügungsrahmen im Ausland: 3 % mindestens 5,00 €

Die Preisbelastung erfolgt als "Preis Bargeldumsatz", bei Nicht-Euro-Währungen wird ein Auslandseinsatzentgelt

in Höhe von 1,75% berechnet. Bargeld-Service1Sollte das gewünschte Motiv nicht verfügbar sein, behält sich die Landesbank Berlin AG vor, ein Standard-Motiv zu verwenden. Bargeld-Auszahlungsgrenzen

1 Inland Ausland2Nur zahlbar, sofern der Kunde die Rückbelastung der Lastschrift zu vertreten hat und nur sofern er nicht innerhalb von 30 Tagen 1.000,00 € (Vollzahler) 2.000,00 € (Vollzahler)

nachweisen kann, dass der Bank kein Schaden oder ein wesentlich unter 10,00 € liegender Schaden aus Verfügungsrahmen 200,00 € (Teilzahler) 1.000,00 € (Teilzahler)

entstanden ist. täglich aus Guthaben gesamtes Guthaben, maximal 10.000,- € täglich3Bitte beachten Sie, dass z.B. Betreiber von Geldautomaten oder auszahlende Bankfilialen eigene Gebühren 1Bitte beachten Sie, dass Lotto-, Wett- und Casinoumsätze wie Bargeldumsätze behandelt werden und dass erheben können. z.B. Betreiber von Geldautomaten oder auszahlende Bankfilialen die Anzahl und den Betrag von Abhebungen

begrenzen können.

Teilzahlung

Die Landesbank Berlin AG gewährt dem Karteninhaber bis zur Höhe des Verfügungsrahmens Amazon.de Bonusprogramm

einen Kredit, sofern die monatlichen Kartenumsätze nach Rechnungslegung nicht voll, sondernin Raten zurückgezahlt werden. Art und Höhe der Bonifikation Umsätze bei Amazon.de Umsätze bei anderen

HändlernKreditrahmen/Verfügungsrahmen (mindestens) 1.500,00 € volle 1 € Umsatz = volle 2 € Umsatz =

Amazon.de Prime VISA Karte1 3 Amazon Punkte 1 Amazon PunktMindestrückzahlung 10% des monatlichen Gesamtrechnungsbetrages, volle 1 € Umsatz = volle 2 € Umsatz =

jedoch nicht weniger als 50,00 € Amazon.de VISA Karte 2 Amazon Punkte 1 Amazon Punkt

Sollzinssatz pro Monat / pro Jahr 1,17 % / 14,04 % Nicht als Umsatz gelten folgende Transaktionen:Effektiver Jahreszins 14,98 % Entgelte, die für die Überlassung bzw. die Nutzung der Karte erhoben werden

Einzahlungen auf das KartenkontoDer Gesamtbetrag ist die Summe aus dem Kreditrahmen/Verfügungsrahmen (Nettokreditbetrag) Barabhebungen und Überweisungen vom Kartenkontound den Gesamtkosten des Kredites. Die Gesamtkosten enthalten sowohl die vereinbarten ZinsenSollzinsen als auch die sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag anfallen, Händlergutschriftensoweit diese der Bank bekannt sind. Der Gesamtkostenberechnung liegen die Angaben zur Belastungen unter missbräuchlichen Verwendung der KarteBerechnung des effektiven Jahreszinses zugrunde. Dem effektiven Jahreszins liegen folgende Lotto-, Wett- und CasinoumsätzeAngaben zugrunde: Gültigkeit der Amazon Punkte

- Der gesamte Kredit gilt als in voller Höhe für die Kreditlaufzeit in Anspruch genommen. bis zur Beendigung des Kreditkartenvertrages gültig- Der Kredit wird ab der ersten Inanspruchnahme (s.o.) für einen Zeitraum von einem Jahr die gesammelten Bonuspunkte sind nicht übertragbar gewährt und mit der letzten Zahlung des Karteninhabers sind der Saldo, die Zinsen und Prämien etwaige Kosten ausgeglichen. Die konkrete Ausgestaltung der Prämien, wie z.B. die Art der Prämien und deren Gültigkeit,- Der Kreditbetrag wird mit gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat das Einlösungsverhältnis sowie die Einlösungsmodalitäten sind auf dem Kartenportal unter nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt. www.lbb.de/amazon einsehbar.

1Amazon.de VISA Karte mit Prime-Mitgliedschaft bei Amazon.de - ausgenommen sind ausgewählte Prime-

Hinweis: Der effektive Jahreszins bzw. Gesamtbetrag können sich ermäßigen oder erhöhen, Mitgliedschaften bei Amazon.de, diese sind auf dem Kartenportal unter www.lbb.de/amazon einsehbar.

wenn sich die der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen ändern.

401.007 / 10.2018

Weitere Leistungen1

Amazon.de Startgutschrift für den ersten Einkauf bei Amazon.deeinmalig pro Kartenkonto2

Online-Einkaufs-SchutzErstattung bei Nutzung des Reise-BuchungsService 6 % auf den Reisepreis

Hiervon ausgenommen sind u.a. Steuern, Gebühren, Bahntickets und Linienflüge. Weitere Einzelheiten finden Sie auf dem Kartenportal unter www.lbb.de/amazon.

1Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQs bzw. im Formular-Center unter www.lbb.de/amazon.2Die Startgutschrift kann einmalig entweder vom Haupt- oder Partnerkarten-Inhaber in Anspruch genommen werden. Bei nochmaliger Beantragung der Amazon.de VISA Karte oder der Amazon.de Prima VISA Karte

zu einem späteren Zeitpunkt wird keine Startgutschrift gewährt. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung

oder Überweisung der Startgutschrift. Die Gewährung der Startgutschrift gilt für den ersten abgewickelten

und nicht stornierten Einkauf auf Amazon.de über diesen Kartenvertrag.

Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen

Geschäftstage der Bank

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligtenZahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäfts-betrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängenerforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt:

Zahlungsvorgang GeschäftstageZahlungen der Bank aus dem Karteneinsatz an alle Werktage außer:den Zahlungsempfänger - samstags

- 24. und 31. DezemberRücküberweisungen aus Guthaben alle Werktage außer:

- samstags- 24. und 31. Dezember

Bargeldauszahlung am jeder TagGeldausgabeautomat der BankHinweise:

- Die Amazon.de VISA Karte und die Amazon.de Prime VISA Karte ist jederzeit einsetzbar.- Die Geschäftstage betreffen nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank.

Ausführungsfristen

- für Zahlungen der Bank aus Verfügungen des Kunden mit der Amazon.de VISA Karte

oder der Amazon.de Prime VISA Karte an den Zahlungsempfänger

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestensinnerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht:

Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) max. 3 GeschäftstageKartenzahlungen innerhalb des EWR inanderen EWR-Währungen als Euro max. 3 GeschäftstageKartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.

- für Rücküberweisungen von Kartenguthaben auf das Abrechnungskonto

max. 3 Geschäftstage - für Gutschriften mittels Überweisung auf das Kartenkonto

Guthaben steht zwei Arbeitstage nach Eingang der Überweisung auf dem Kartenkonto zur Verfügung

Annahmefrist zur taggleichen Bearbeitung

Auftrag zur Rücküberweisung von Kartenguthaben auf das Abrechnungskonto - per Telefon (24-Stunden-Service) täglich 19:00 Uhr - über das Kreditkarten-Banking 15:00 Uhr an den Geschäftstagen der Bank

401.007 / 10.2018

400.931 / 10.2016

Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite

1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers / Kreditvermittlers

Kreditgeber Anschrift

Landesbank Berlin AG Amazon.de KartenService, Landesbank Berlin AG, Gustav-Meyer-Allee 1, 13355 Berlin

2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits

Kreditart Der unten genannte Gesamtkreditbetrag (Nettokreditbetrag) stellt einen unbefristeten Kreditrahmen mit der Möglichkeit zur wiederholten Inanspruchnahme durch Einsatz der Amazon.de VISA Karte gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen für die Amazon.de VISA Karte und nicht unmittelbarem vollständigen Ausgleich der hierdurch monatlich entste-henden Belastungen dar.

Die Landesbank Berlin AG gewährt dem Karteninhaber / Kreditnehmer einen Kredit bis zur Höhe des Verfügungsrah-mens (=Kreditrahmen), soweit durch die jeweilige Belastungsbuchung ein Sollsaldo auf dem Kartenkonto entsteht und die monatlichen Kartenumsätze nach Rechnungsstellung durch die Landesbank Berlin AG nicht voll sondern in Raten zurückgezahlt werden. Der Karteninhaber / Kreditnehmer ist verpflichtet, den ihm gewährten Kredit monatlich mindestens in Höhe von 10% des Gesamtrechnungsbetrages, jedoch nicht weniger als 50 EUR (Mindestbetrag), zu tilgen. Über-schreitet der Saldo der Monatsrechnung den vereinbarten Kreditrahmen (Höchstkredit), so wird die Differenz nicht kredi-tiert, sondern zum vereinbarten Rechnungstermin zu 100% fällig und per Lastschrift eingezogen.

Der Kreditrahmen kann durch einvernehmliche Erklärung von Karteninhaber / Kreditnehmer und Landesbank Berlin AG erhöht werden.

Gesamtkreditbetrag

Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird

Der Gesamtkreditbetrag bzw. der Kreditrahmen der Amazon.de VISA Karte beträgt mind. 1.500 €.

Bedingungen für die Inanspruchnahme

Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten

Inanspruchnahmen aus dem Kreditrahmen erfolgen durch Einsatz der Amazon.de VISA Karte gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Amazon.de VISA Karte und nicht unmittelbarem vollständigen Ausgleich der hierdurch mo-natlich entstehenden Belastungen.

Laufzeit des Kreditvertrags Unbefristet.

Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden

Der Karteninhaber / Kreditnehmer hat die folgenden Zahlungen zu leisten: Monatlich mindestens 10% des Gesamtrech-nungsbetrages, jedoch nicht weniger als 50 EUR (Mindestbetrag). Darüber hinausgehende Rückzahlungen/ Tilgungen kann der Karteninhaber / Kreditnehmer jederzeit erbringen.

Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten:

Zinsen sind in den Leistungsraten enthalten und monatlich zu zahlen.

Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag

Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit

1.616,51 €

Der Gesamtbetrag ist errechnet auf der Grundlage der bei Abschluss des Vertrages maßgeblichen Kreditkonditionen sowie der bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses zugrunde gelegten Annahmen.

Hinweis: Dieser Betrag kann sich ermäßigen oder erhöhen, wenn sich die der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen oder Vertragskonditionen ändern.

Verlangte Sicherheiten

Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten

Keine. Sicherungszweckerklärungen zu Grundpfandrechten und Reallasten erstrecken sich nicht auf diesen Kredit.

400.931 / 10.2016

3. Kreditkosten

Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiede-nen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten

Der Sollzinssatz von 14,04% jährlich ist veränderlich. Änderungen des Sollzinssatzes werden dem Karteninhaber / Kreditnehmer spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform (z. B. per Brief, per Information auf der Kartenabrechnung, über das Kreditkarten-Banking, per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung des Karteninhabers / Kreditnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Landesbank Berlin AG bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber / Kreditneh-mer Änderungen des Sollzinssatzes angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Landesbank Berlin AG beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen. Die Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn der Karteninhaber / Kreditnehmer den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.

Effektiver Jahreszins

Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Pro-zentsatz des Gesamtkreditbetrags

Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen.

Effektiver Jahreszins 14,98%. Die Berechnung des effektiven Jahreszinses erfolgt in der Annahme, dass der gesamte Betrag des Kreditrahmens/ Verfügungsrahmens bei Vertragsabschluss (Zusendung der Karte) in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus werden folgende Annahmen zu Grunde gelegt: − Der gesamte Kredit gilt als in voller Höhe für die Kreditlaufzeit in Anspruch genommen. − Der Kredit wird ab der ersten Inanspruchnahme (s.o.) für einen Zeitraum von einem Jahr gewährt und mit der

letzten Zahlung des Karteninhabers sind der Saldo, die Zinsen und etwaige Kosten ausgeglichen. − Der Kreditbetrag wird mit gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der

ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt.

Hinweis: Der effektive Jahreszins kann sich ermäßigen oder erhöhen, wenn sich die der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen ändern.

Ist

- der Abschluss einer Kreditversicherung oder

- die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Neben- leistung

zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags-bedingungen gewährt wird?

Nein. Nein.

Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit

Kosten bei Zahlungsverzug

Ausbleibende Zahlungen können schwer- wie-gende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren.

Für ausbleibende Zahlungen werden Kosten (Entgelt bei nicht eingelöster Lastschrift) gemäß Preis- und Leistungsver-zeichnis für die Amazon.de VISA Karte berechnet. Diese Kosten können nach dem in den Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen für die Amazon.de VISA Karte vorgesehenen Verfahren geändert werden.

Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag

Keine.

4. Andere wichtige rechtliche Aspekte

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalen-dertagen den Kreditvertrag zu widerrufen.

Ja.

Vorzeitige Rückzahlung

Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

Ja.

Datenbankabfrage

Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbank-abfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unter-richtung durch die Rechtsvorschriften der Europä-ischen Gemeinschaft untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zuwider-läuft.

Recht auf einen Kreditvertragsentwurf

Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhal-ten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kre-ditgeber zum Zeitpunkt der Beantragung nicht zum Abschluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist.

400.931 / 10.2016

5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

a) zum Kreditgeber

Eintrag im Handelsregister Amtsgericht Berlin - Charlottenburg, Reg.-Nr. HRB 99726B

Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt am Main, Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu)

Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de)

b) zum Kreditvertrag

Ausübung des Widerrufsrechts Widerrufsrecht

Der Karteninhaber / Kreditnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst nachdem der Karteninhaber / Kreditnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Kredites, Angabe zum Nettokreditbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Karteninhaber / Kreditnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Karteninhaber / Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Karteninhaber / Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Karteninhaber / Kreditnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Karteninhaber / Kreditnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Karteninhaber / Kreditnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Karteninhaber / Kreditnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Wider-rufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Amazon.de KartenService, Landesbank Berlin AG, Gustav-Meyer-Allee 1, 13355 Berlin, Faxnummer: (030) 2455 2450.

Widerrufsfolgen

Soweit der Kredit bereits ausbezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzu-zahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Kredites den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung.

Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kredit-vertrags zugrunde legt

Auf die Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrages findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwend-bare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbar-keit

Auf den Kreditvertrag findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entge-genstehen. Die Zuständigkeit des allgemeinen Gerichtsstandes der Landesbank Berlin AG ergibt sich aus § 29 ZPO.

Wahl der Sprache Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Mit der Zustimmung des Kartenin-habers / Kreditnehmers wird die Landesbank Berlin AG während der Laufzeit des Kreditvertrags in deutscher Sprache mit dem Karteninhaber / Kreditnehmer Kontakt halten.

c) zu den Rechtsmitteln

Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Landesbank Berlin AG besteht die Möglichkeit, die Schlichtungs-stelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist in Textform an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin. Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetz-buchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden.

400.931 / 10.2016

Erläuterung zum Kreditvertrag

Hinweis: Der Kreditvertrag bezieht sich auf die Inanspruchnahme des Kreditrahmens Ihrer Amazon.de VISA Karte bei nicht unmittelbarem vollständigen Ausgleich der hierdurch monatlich entstehenden Belastungen (Teilzahlung).

1. Allgemeines Durch den Kreditvertrag wird die Landebank Berlin AG verpflichtet, Ihnen einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Sie sind ver-pflichtet, den vertraglich vereinbarten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit den zur Verfügung gestellten Kredit zurückzuzahlen.

2. Wesentliche Merkmale des Kredits Kreditart Die Bank gewährt dem Kreditnehmer einen Kredit bis zur Höhe des Verfügungsrahmens, soweit durch die jeweilige Belastungsbuchung ein Sollsaldo auf dem Kartenkonto entsteht und die monatlichen Kartenumsätze nach Rechnungsstellung durch die Landesbank Berlin AG nicht voll sondern in Raten zurückgezahlt werden. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, den ihm gewährten Kredit monatlich mindestens in Höhe von 10% des Gesamtrechnungsbetrages, jedoch nicht weniger als 50 EUR (Mindestbetrag), zu tilgen. Der Kreditrahmen kann durch einvernehmliche Erklärung von Karteninhaber/Kreditnehmerund Landesbank Berlin AG erhöht werden. Überschreitet der Saldo der Monatsrechnung den vereinbarten Kreditrahmen (Höchstkredit), so wird die Differenz nicht kreditiert, sondern zum vereinbarten Rechnungstermin zu 100% fällig und per Lastschrift eingezogen.

3. Kreditkosten

Sollzins Der Sollzinssatz ist veränderlich. Änderungen des Sollzinssatzes werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform (z. B. per Brief, per Information auf der Kartenabrechnung, über das Kreditkarten-Banking, per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Landesbank Berlin AG bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber Änderungen des Sollzinssatzes angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Landesbank Berlin AG beim Angebot der Änderungen beson-ders hinweisen. Die Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn der Karteninhaber / Kreditnehmer den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirk-samwerden der Kündigung zurückzahlt.

4. Gegenüberstellung der monatlichen Belastungen aus dem Kreditvertrag und der Einnahmen nach Abzug der sonstigen Ausgaben Damit Sie vor Vertragsschluss nachprüfen können, ob der Vertrag Ihren augenblicklichen Vermögensverhältnissen gerecht wird, sollten Sie die voraus-sichtlichen monatlichen Belastungen auf Grund des Kreditvertrags Ihren Einnahmen abzüglich Ihrer sonstigen regelmäßigen Ausgaben gegenüberstellen.

5. Andere wichtige rechtliche Aspekte

a) Widerrufsrecht Sie können den Kreditvertrag ohne zusätzliche Kosten innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen. b) Beendigung des Kreditvertrags Der Kreditvertrag endet, wenn er durch Sie oder die Landesbank Berlin AG ordentlich gekündigt wird. Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen. Außerdem kann der Vertrag von Ihnen oder von der Landesbank Berlin AG aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn die Fortführung unzumutbar ist. Die Voraussetzung dieses Kündigungsrechts richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen (§ 314 BGB). c) Folgen eines Zahlungsverzugs Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so entstehen zusätzliche Kosten (vgl. vorvertragliche Informationen). Außerdem sind weitere Nachteile denkbar, z. B. die Kündigung des Kreditvertrags, ein negativer Schufa-Eintrag, die Verwertung von Sicherheiten. Bei finanziellen Schwie-rigkeiten sollten Sie die Landesbank Berlin AG daher rechtzeitig ansprechen. Je früher Sie sich an die Landesbank Berlin AG wenden, desto größer ist die Chance, dass eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung gefunden wird. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Amazon.de KartenService, Landesbank Berlin AG, Gustav-Meyer-Allee 1, 13355 Berlin.

Wichtige Fachbegriffe kurz erläutert:

Effektiver Jahreszins: Der effektive Jahreszins gibt als „Preis“ des Kredits die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den Sollzins nebst den anfallenden Kreditkosten. Der effektive Jahreszins wird nach gesetzlichen Vorgaben (§ 6 Preisangabenverordnung) ermittelt. Er hat zum Ziel, unter-schiedliche Kreditangebote vergleichbar zu machen. Fälligkeit: Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch geltend gemacht werden kann und erfüllt werden muss. Restschuld: Die Restschuld ist der noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Kredits. Schufa: „Schufa“ ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt sich um eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditwirtschaft. Aufgabe der Schufa ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, um diese vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen. Eine Mel-dung von Daten an die Schufa erfolgt nur mit Zustimmung des Betroffenen. Sollzins: Für die Inanspruchnahme bzw. Zurverfügungstellung des Kredits berechnet die Landesbank Berlin AG einen bestimmten Sollzins. Dieser wird in dem Prozentsatz angegeben, der pro Jahr zu zahlen ist. Er unterscheidet sich vom effektiven Jahreszins, der die Gesamtbelastung des Kreditnehmers ausdrückt. Tilgung: Rückzahlung des Kredits.

400.483 / 06/2018

-

-

Nutzungsbedingungen für das Kreditkarten-Banking (Stand: 06/2018)

1. Leistungsangebot (1) Die Landesbank Berlin (im Folgenden Bank) bietet Dienstleistungen rund um

Prepaid-Karten und Kreditkarten an, die von Nutzern über elektronische Zu-gangswege (im Folgenden Kreditkarten-Banking) genutzt werden können.

(2) Der Umfang der von der Bank über das Kreditkarten-Banking angebotenen Dienstleistungen wird von der Bank unter deren Internet-Adresse www.lbb.de/infokreditkartenbanking veröffentlicht.

2. Nutzer

(1) Nutzer der über das Kreditkarten-Banking angebotenen Dienstleistungen der Bank können nur natürliche Personen sein, die bei der Bank geführte Kredit-/Kartenkonten besitzen.

3. Zugangs- und Identifikationsmedium

(1) Die von der Bank im Rahmen des Kreditkarten-Banking angebotenen Dienst-leistungen können vom Nutzer nur über entsprechende Zugangsmedien genutzt werden. Als Zugangsmedien kommen ortsgebundene und/oder mobile Endgerä-te in Betracht, die einen gesicherten (verschlüsselten) Zugang zu einem Rech-ner der Bank über das Internet oder über andere zur Datenübertragung be-stimmte Dienste ermöglichen.

(2) Als Identifikationsmedium dient ein Passwort, welches die Berechtigung des Nutzers bei der Nutzung der im Rahmen des Kreditkarten-Banking angebotenen Dienstleistungen der Bank sicherstellt.

4. Sorgfaltspflichten des Nutzers, Geheimhaltung

(1) Der Nutzer erhält von der Bank als Identifikationsmedium ein Passwort. (2) Das dem Nutzer von der Bank zur Verfügung gestellte Passwort kann von

diesem nur für den ersten Zugang zum Kreditkarten-Banking genutzt werden. Durch das System wird der Nutzer dann – aus Sicherheitsgründen – zu einer Änderung des zur Verfügung gestellten Passwortes aufgefordert. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung des Passwortes entsprechend den dortigen Vor-gaben durchzuführen. Weitere Änderungen des Passwortes kann der Nutzer jederzeit gem. der von der Bank unter ihrer in Nr.1 Abs. 2 dieser Bedingungen angegebenen Internetadresse (Rubrik „Leistungsumfang – Passwort ändern“) veröffentlichten Hinweise und Vorgaben vornehmen.

(3) Die Nutzung der von der Bank im Rahmen des Kreditkarten-Banking angebote-nen Dienstleistungen durch den Nutzer ist möglich, wenn der Nutzer sich im Rahmen des Kreditkarten-Banking durch Angabe seiner Kredit-/Kartennummer und seinem – nunmehr geänderten – Passwort legitimiert hat.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von dem ihm übersandten Passwort erlangt, um miss-bräuchliche Verwendung durch Dritte zu vermeiden, denn jeder Dritte kann bei Kenntnis des Passwortes die Dienstleistungen des Kreditkarten-Banking nutzen.

(5) Insbesondere darf der Nutzer das Passwort nicht elektronisch speichern oder in anderer Form notieren. Außerdem hat der Nutzer bei der Verwendung des Passwortes sicherzustellen, dass das Passwort nicht von Dritten in Erfahrung gebracht, d.h. ausgespäht werden kann.

5. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, das Kreditkarten-Banking nur über die ihm von der Bank mitgeteilten Zugangskanäle zu nutzen sowie die ihm von der Bank mitge-teilten Datenformate einzuhalten.

(2) Im Rahmen der Nutzung des Kreditkarten-Banking hat der Nutzer alle von ihm eingegebenen Daten sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle nach dem Stand der Technik geeigneten Maßnahmen zu treffen, um sein System vor Eingriffen Dritter zu schützen und die allgemeinen Sicherheitshinweise unter der in Nr. 1 Abs. 2 dieser Bedingun-gen angegebenen Internet-Adresse (Rubrik „Sicherheit“) zu beachten.

6. Missbräuchliche Nutzung des Passwortes; Sperre des Identifikationsmediums

(1) Stellt der Nutzer im Rahmen der Nutzung des Kreditkarten-Banking fest, dass eine andere Person Kenntnis von seinem Passwort erlangt hat, oder besteht seitens des Nutzers der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung seines Passwortes, hat er die Bank unverzüglich zu benachrichtigen. Die Bank wird das Passwort des Nutzers sperren. Die Bank haftet ab dem Zeitpunkt des Zu-gangs der Sperrnachricht für alle Schäden, die dem Nutzer durch Nichtbeach-tung der Sperre entstehen.

(2) Stellt die Bank im Rahmen der Nutzung des Kreditkarten-Banking eine miss-bräuchliche Nutzung fest oder besteht seitens der Bank für die missbräuchliche Verwendung ein begründeter Verdacht, wird die Bank das Passwort des Nut-zers sperren. Die Bank hat den Nutzer hierüber entsprechend außerhalb des Kreditkarten-Banking unverzüglich zu benachrichtigen. Auf entsprechenden An-trag des Nutzers kann die Bank ein neues Passwort ausstellen, damit dieser wieder Zugang zum Kreditkarten-Banking erhält. Eine Entsperrung des bis da-hin genutzten Passwortes ist nicht möglich.

7. Sperrung im Kreditkarten-Banking

(1) Wird im Rahmen der Nutzung des Kreditkarten-Banking 3-mal zeitlich hinterei-nander ein falsches Passwort eingegeben, sperrt die Bank automatisch die Möglichkeit des Nutzers, die Dienstleistungen des Kreditkarten-Banking zu nut-zen. Die Sperre kann nur durch die Anforderung eines neuen Passwortes auf-gehoben werden.

(2) Der Nutzer ist berechtigt, jederzeit die Sperrung seines Passwortes von der Bank zu verlangen. Nach erfolgter Sperrung ist eine Entsperrung durch den Nutzer über das Kreditkarten-Banking nicht möglich. Zur Entsperrung gilt Abs. 1 sinngemäß.

8. Erteilung, Änderung und Widerruf von Aufträgen (1) Im Rahmen der Nutzung des Kreditkarten-Banking kann der Nutzer der Bank

Aufträge erteilen oder ihr gegenüber Erklärungen abgeben. Die Bank veröffent-licht die Arbeitszeiten, in denen sie Aufträge bzw. Erklärungen von Nutzern ver-arbeitet, unter der in Nr. 1 Abs. 2 dieser Bedingungen angegebenen Internet-Adresse (Rubrik „Ausführung von Aufträgen“).

(2) Die nachträgliche Änderung oder der Widerruf von Aufträgen über das Kredit-karten-Banking ist ausgeschlossen. Ein außerhalb des Kreditkarten-Banking der Bank mitgeteilter Widerruf kann von dieser nur berücksichtigt werden, wenn der Widerruf rechtzeitig erfolgt. Der mitgeteilte Widerruf ist rechtzeitig, wenn der Bank die Berücksichtigung der Nachricht im Rahmen ihres ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes noch möglich ist.

9. Elektronische Kreditkartenabrechnungen/ E-Mail (nicht für Partnerkarten-inhaber)

(1) Nutzer des Kreditkarten-Banking erhalten ihre Kredit-/Kartenabrechnungen auf elektronischem Wege und verzichten auf eine gesonderte schriftliche Benach-richtigung über jeweilige Buchungen, Kontostände und Rechnungsabschlüsse. Die Bank stellt die Dokumente über das Internet zur Verfügung und benachrich-tigt den Nutzer per E-Mail, sobald eine neue Kredit-/Kartenabrechnung online abrufbar ist, der Nutzer eine E-Mail-Adresse angegeben und die E-Mail-Benachrichtigung aktiviert hat. Diese E-Mail-Benachrichtigung kann vertragsre-levante Informationen wie beispielsweise den Saldo der Abrechnung, den Last-schriftbetrag, eventuelle Bonuspunkte-Informationen sowie weitere Daten ent-halten. Widerspricht der Nutzer der Übersendung dieser Daten in der E-Mail-Benachrichtigung, informiert die Bank lediglich darüber, dass eine neue Kredit-/Kartenabrechnung online abrufbar ist. Die Bank wird niemals Kartennummern, Kontonummern oder Bankleitzahlen per E-Mail versenden.

(2) Ruft der Nutzer die von der Bank zur Verfügung gestellten Kredit-/Kartenabrechnungen nicht innerhalb von 28 Tagen nach Bereitstellung durch die Bank über das Kreditkarten-Banking ab, ist die Bank berechtigt, dem Nutzer die Kredit-/Kartenabrechnung per Post zuzustellen. Für die Zusendung kann die Bank Ersatz für ihre Aufwendungen und Porti verlangen.

(3) Die Kredit-/Kartenabrechnungen sind für einen Zeitraum von 12 Monaten im Kreditkarten-Banking abrufbar. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung obliegt dem Karteninhaber. Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, die Kredit-/Kartenabrechnungen innerhalb des Bereitstellungszeitraums herunterzuladen.

(4) Grundsätzlich ist die Bank auch berechtigt, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse Informationen, auch vertragsrelevanter Art, zu senden.

(5) Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, den Verzicht auf die Zustellung der Kredit-/Kartenabrechnungen in Papierform zu widerrufen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt der Versand wieder in Papierform, jedoch werden die Kredit-/Kartenabrechnungen nicht mehr über das Internet zur Verfügung gestellt.

10.Zeitliche Nutzung des Kreditkarten-Banking

(1) Die Nutzung des Kreditkarten-Banking durch den Nutzer ist zeitlich beschränkt, z.B. bei Wartungsarbeiten. Die zeitlichen Beschränkungen werden von der Bank unter ihrer in Nr. 1 Abs. 2 dieser Bedingungen angegebenen Internet-Adresse (Rubrik „Zeitliche Beschränkungen des Kreditkarten-Banking“) veröffentlicht.

(2) Die Bank ist berechtigt, die zeitliche Nutzung des Kreditkarten-Banking für den Nutzer am ersten und letzten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres ohne vorhe-rige Ankündigung einzuschränken, wenn dies für die Bank zur Durchführung von Jahresabschlussarbeiten erforderlich ist.

11.Meldung von Störungen

(1) Treten im Kreditkarten-Banking Störungen auf, ist der Nutzer verpflichtet, diese Störung telefonisch oder per E-Mail der Bank unverzüglich mitzuteilen. Die ent-sprechende Telefonnummer bzw. die entsprechende E-Mail-Adresse werden von der Bank unter ihrer unter Nr. 1 Abs. 2 dieser Bedingungen angegebenen Internet-Adresse (Rubrik „Ansprechpartner“) veröffentlicht.

12.Kündigung

(1) Der Nutzer ist berechtigt, die Teilnahme am Kreditkarten-Banking jederzeit gegenüber der Bank in Textform zu kündigen.

(2) Die Bank ist berechtigt, die Teilnahme am Kreditkarten-Banking mit einer Frist von mindestens 6 Wochen in Textform gegenüber dem Nutzer zu kündigen.

(3) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung der Teilnahme am Kreditkarten-Banking wird durch Abs. 1 und 2 nicht berührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund für die Bank liegt insbesondere vor, wenn eine missbräuchliche Verwendung des Kreditkarten-Banking durch den Nutzer erfolgt oder der Verdacht für eine solche missbräuchliche Verwendung besteht.

13.Anwendbares Recht

(1) Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber und der Bank findet deutsches Recht Anwendung, es sei denn, dieses verweist auf eine ausländi-sche Rechtsordnung.

...

...

400.483 / 06/2018

-

-

Ergänzende Bedingungen für den SMS-Service (nicht für Partnerkarteninhaber) Leistungsangebot Die Landesbank Berlin (im Folgenden Bank) bietet SMS-Services für Hauptkarteninhaber der Bank an. Mit Registrierung zum SMS-Service werden Informationen an die vom Kunden angegebene deutsche Mobilfunknummer per Kurzmitteilung (SMS) gesandt. Die versendeten SMS enthalten je nach vom Kunden gewählten SMS-Paket unterschied-liche Informationen. Dies sind u.a. Informationen über Umsätze, die Erreichung von Limitschwellen, den aktuellen Kontosaldo, das Vorliegen einer neuen Kredit-/Kartenab-rechnung, den Saldo der Abrechnung, den Lastschriftbetrag, eventuelle Bonuspunkte und weitere vertragsrelevante Daten. Persönliche Informationen, wie beispielsweise Name, Kredit- oder Kontonummer werden nicht per SMS versandt. Einwilligung Mit Registrierung zum SMS-Service willigt der Kunde ein, Informationen zum Kartenvertrag über die von ihm angegebene Rufnummer per SMS zu erhalten. Hinweise Die Bank weist darauf hin, dass für den Empfang von SMS im Ausland gegebenenfalls zusätzliche Gebühren des Mobilfunkanbieters (Roaming) anfallen können. Die Bank haftet nicht für den Fall, dass das Mobiltelefon verloren, gestohlen oder weiter gegeben wird und dadurch Dritte Zugriff auf die SMS erhalten können. Für die Sicherheit der SMS, die auf dem Mobiltelefon eingegangen sind, muss der Kunde Sorge tragen. Kündigung Der SMS-Service kann vom Kunden jederzeit, von der Bank unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, gekündigt werden oder endet automatisch mit Beendi-gung des Kartenvertrages. Eine Abmeldung vom Kreditkarten-Banking führt nicht zur Abmeldung vom SMS-Service.

Bedingungen zum Online-Einkaufs-Schutz für die Amazon.de VISA Karte der Landesbank Berlin AG

1. Was leistet der Online-Einkaufs-Schutz? Der Online-Einkaufs-Schutz hilft Ihnen als Inhaber einer gültigen Amazon.de VISA Karte, wenn mit Ihren Kreditkartendaten im Internet betrügerische Umsätze getätigt werden. Umsätze, die mit Ihrer Amazon.de VISA Karte vorgenommen wurden, werden Ihnen vom Amazon.de KartenService im Betrugsfall auf Ihr Amazon.de VISA Kartenkonto erstattet.

Bitte beachten Sie: Eine Täterermittlung kann nur durch die Polizei nach erfolgter Anzeige wegen Kreditkartenmissbrauch durch Dritte erfolgen.

2. Was sind betrügerische Umsätze? -

-

Als betrügerische Umsätze zählen Umsätze, die Sie nicht selbsttätig veranlasst haben.

Nicht als betrügerischer Umsatz zählt, wenn

a) der von Ihnen eingekaufte Warenwert um bis zu 15% aufgrund von Versandkosten überschritten wird.

b) Sie ein Abonnement bzw. Dauerauftrag abgeschlossen haben und somit eine wiederkehrende Belastung Ihres Amazon.de VISA Kartenkontos erfolgt. Wollten Sie jedoch das Abonnement bzw. den Dauerauftrag nicht abschließen, ist dieses von Ihnen beim Internethändler zu kündigen. Wenn Sie uns allerdings die Kündigungsdaten nachweisen und trotzdem nach der Kündigung Abbuchungen des Internethändlers erfolgen, wird Ihnen der abgebuchte Betrag umgehend erstattet.

c) die Ware Ihnen nicht wie beschrieben geliefert wird. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Verkäufer der Ware, eine Erstattung über die Bank kann nicht erfolgen.

d) Sie vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, eine Erstattung hat direkt vom Verkäufer an Sie zu erfolgen.

3. Was müssen Sie tun? Bitte melden Sie uns den betrügerischen Umsatz schnellstmöglich entweder im Kreditkarten-Banking unter www.lbb.de/amazon, indem Sie den angezeigten Umsatz direkt wegen Betruges zurückgeben. Oder rufen Sie uns an unter 030/245 524 57, die Mitarbeiter des Amazon.de KartenService helfen Ihnen gerne weiter.

Zur Überprüfung Ihres Anliegens benötigen wir neben einer Schilderung des Vorgangs eine ausgefüllte Erklärung Ihrerseits, dass diese Umsätze nicht von Ihnen getätigt wurden. Diese wird Ihnen von uns zugesandt. In seltenen Fällen ist eine Eidesstattliche Versicherung Ihrerseits notwendig, die wir Ihnen zur Unterschrift zusenden. In der Regel wird die Kreditkarte wegen Missbrauch gesperrt und Sie erhalten umgehend eine Ersatzkarte.

Wurde Ihnen ein anderer Betrag abgerechnet, als nachweislich zwischen Ihnen und dem Verkäufer vereinbart, dann benötigen wir eine Kopie der Bestellbestätigung aus der der korrekte Betrag hervorgeht. In diesem Fall können wir eine Nachforschung über den zuviel berechneten Betrag einleiten.

Stand: Oktober 2006

401.018 / 02.2010

Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer – Kundenmerkblatt –

1. Automatischer Informationsaustausch zur Kirchensteuer

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie über den Informationsaustausch zur Kirchensteuer zu unterrichten. Die nachstehenden Informati-

onen sind für Sie nur von Bedeutung, wenn Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, die Kirchensteuer erhebt.

Für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft führen wir Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dies gilt jedoch nur, sofern Ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag (Ledige: 801 Euro, Zusammenveranlagte: 1.602 Euro) übersteigen oder Sie uns keinen Freistellungsauftrag erteilt haben. Der Kirchensteuersatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer von 25 Prozent. Kapitalerträge als Teil des Einkommens waren auch bisher kirchensteuerpflichtig, es handelt sich also nicht um eine neue Steuer.

Um den Kirchensteuerabzug vornehmen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Religionszugehörigkeit in Form eines ver-schlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KISTAM) gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den geltenden Kirchensteuersatz. Die Abfrage erfolgt einmal jährlich zwischen dem 1. September und 31. Oktober (sog. Regelabfrage).

Ihr Vorteil: Ihre Kirchensteuerpflicht für Kapitaleinkünfte ist damit komplett abgegolten. Weitere Angaben in der Steuererklärung entfallen.

Wenn Sie nicht möchten, dass das Bundeszentralamt für Steuern Ihre Kirchensteuerdaten verschlüsselt übermittelt, können Sie der Datenweitergabe bis zum 30.06. eines Jahres widersprechen. Ihren Widerspruch richten Sie bitte direkt an das Bundeszentralamt für Steuern. Das amtlich vorgeschriebene Formular dafür finden Sie auf www.formulare-bfinv.de als „Erklärung zum Sperrvermerk“ unter dem Stichwort „Kirchensteuer“. Das Bundeszentralamt für Steuern sperrt dann die Übermittlung Ihres Kirchensteuerabzugsmerkmals. Wenn Sie der Datenweitergabe bereits widersprochen haben, brauchen Sie den Widerspruch nicht erneut einzulegen. Ein Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das Bundeszentralamt für Steuern meldet den Widerspruch dann Ihrem Finanzamt. Kirchenmitglieder werden von dort zur Abgabe einer Steuererklärung für die Erhebung der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer aufgefordert. Rechtsgrundlage für dieses Verfahren: § 51a Abs. 2c, 2e Einkommensteuergesetz; Kirchensteuergesetze der Länder.

2. Grundsätze zur Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Sofern Sie keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, sind Sie nicht betroffen und müssen daher auch keinen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern einlegen.

Sofern Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und mit der Abfrage des Kirchensteuermerkmals beim Bundes-zentralamt für Steuern einverstanden sind, müssen Sie ebenfalls nichts unternehmen.

Kirchensteuer als Zuschlag zur Abgeltungsteuer wird von den Kreditinstituten nur einbehalten, wenn überhaupt Kapitalertragsteuer anfällt (also nicht, wenn Sie eine NV-Bescheinigung eingereicht haben oder soweit ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt).

Durch einen Sperrvermerk kann die Kirchensteuerpflicht nicht vermieden werden und die Abgabe einer Steuererklärung ist ggf. mit Mehraufwand für Sie verbunden. Zudem wird das Finanzamt vom Bundeszentralamt für Steuern über Name und Anschrift sämtlicher abfragender Kreditinstitute informiert, erfährt hierdurch automatisch von Ihren Bankverbindungen und wird Sie wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung auffordern.

Bei Ehegatten/Lebenspartnern mit gemeinschaftlichen Konten/Depots werden die Kapitalerträge den Ehegatten/Lebenspartnern jeweils hälftig zugeordnet und hierauf die Kirchensteuer je nach Religionsgemeinschaft berechnet.

Vom automatisierten Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge ausgenommen sind:

In diesen Fällen ist die Kirchensteuer im Veranlagungswege zu entrichten.

Das vom Bundeszentralamt für Steuern erhaltene KISTAM wenden wir stets einheitlich für das gesamte Kalenderjahr bzw. ab Beginn der

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bzst.de.

Postfach 11 08 0510838 Berlin

Sta

nd

: 0

1.0

6.2

01

5

Seite 1 von 2

3. Möglichkeit einer anlassbezogenen Abfrage des Kirchensteuermerkmals

Mit der Regelabfrage fragen wir jährlich Ihre Zugehörigkeit zu einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft zum

31. August (gesetzlicher Stichtag) ab und wenden das erhaltene KISTAM im gesamten Folgejahr beim Steuerabzug an.

Zur Berücksichtigung von Veränderungen können Sie uns in bestimmten Fällen mit einer Anlassabfrage beauftragen. Dies kommt insbesondere in Betracht:

wenn Sie eine neue Geschäftsbeziehung mit uns begründen und möchten, dass wir das KISTAM sofort abfragen und sofort berücksichtigen.

bei bestehender Geschäftsbeziehung mit Wirkung zum 01.01. des Folgejahres, z. B. weil Ihr Kirchenein- oder -austritt vom Bundeszentralamt für Steuern bei der Regelabfrage nicht mehr berücksichtigt werden konnte (Regelabfrage stellt auf die Kirchen- steuerpflicht am 31. August ab).

Ihr Kreditinstitut

Seite 2 von 2Sta

nd

: 0

1.0

6.2

01

5

Zusätzliche Informationen:(1) Ihr Kreditinstitut ist Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist. Das heißt, alle Insti-tute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100.000 EUR erstattet.

(2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinsti-tut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000 EUR auf einem Sparkonto und 20.000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 EUR erstattet.

Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unter-schiedlichen Marken auftritt. Die Landesbank Berlin AG ist auch unter dem Namen Berliner Sparkasse tätig. Das heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu 100.000 EUR gedeckt ist.

(3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Ver-einigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsge-setzes sind Einlagen über 100.000 EUR hinaus gesichert. Weitere Informati-onen sind erhältlich über: http://www.dsgv.de/sicherungssystem

(4) Erstattung:Das zuständige Einlagensicherungssystem ist das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe:

Adresse: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Charlottenstraße 47 10117 BerlinTelefon: +49 30 20225-0E-Mail: [email protected]: http://www.dsgv.de/sicherungssystem

Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000 EUR) spätestens innerhalbvon 7 Arbeitstagen erstatten.

Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, solltenSie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da derGültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmtenFrist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über:http://www.dsgv.de/sicherungssystem

Weitere wichtige Informationen: Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Aus-nahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschä-digungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.

Sta

nd: 0

8.20

17

Informationsbogen für den Einleger

Die nachfolgenden Informationen sind gesetzlich vorgegeben und EU-weit einheitlich. Alle Kreditinstitute müssen ihre Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung und jeweils einmal jährlich informieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 23a Kreditwesengesetz und der EU-Einlagensicherungsrichtlinie.

Diese vorgeschriebenen Informationen beziehen sich auf die Zugehörigkeit zur gesetzlich anerkannten Einlagensicherung. Dort ist der Rechtsanspruch auf den gesetzlichen Schutz von derzeit 100.000 EUR pro Einleger verankert. Unabhängig davon bleibt die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen. Durch diese soll der Entschädigungsfall ver-mieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden fortgeführt werden.

Einlagen bei der Landesbank Berlin AG sind geschützt durch:

Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe(1)

Sicherungsobergrenze: 100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut(2)

Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts:Landesbank Berlin AG und Berliner Sparkasse

Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:

Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden„aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 EUR(2)

Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer odermehreren anderen Personen haben:

Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger(3)

Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 7 Arbeitstage

Währung der Erstattung: Euro (EUR)

Kontaktdaten: Sicherungssystem der Sparkassen-FinanzgruppeAdresse: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Charlottenstraße 47 10117 BerlinTelefon: +49 30 20225-0E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen: http://www.dsgv.de/sicherungssystem

Restschuldversicherung

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Produktinformationsblatt gemäß § 4 VVG-InfoV) Versicherer: AXA France Vie S.A. (Risikoträger Todesfallrisiko) AXA France IARD S.A. (Risikoträger Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit) Sitz der Versicherer: 313, Terrasses de l’Arche, 92727 Nanterre Cedex (Frankreich) Niederlassung der Versicherer: AXA France Vie S.A. AXA France IARD S.A. Zweigniederlassung Deutschland Zweigniederlassung Deutschland Martin-Behaim-Straße 22 Martin-Behaim-Straße 22 63263 Neu-Isenburg 63263 Neu-Isenburg Handelsregister Offenbach (HRB 51058) Handelsregister Offenbach (HRB 51057) Produkt: Zahlungsschutz

Mit diesem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten möchten wir Ihnen nur einen ersten Überblick über die angebotene Restschuldversicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über den angebotenen Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte den Vertragsinformationen zum Zahlungsschutz, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Zah-lungsschutz, Ihrer Beitrittserklärung zum Gruppenversicherungsvertrag sowie dem Versicherungsschein. Bitte lesen Sie daher alle Informationen und Vertragsunterlagen sorgfältig.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?Angeboten wird eine Restschuldversicherung durch Beitritt zu einem Gruppenversicherungsvertrag zum Zahlungsschutz. Der Versicherungsnehmer des Gruppenver-sicherungsvertrags und unwiderruflich bezugsberechtigt im Leistungsfall ist die Landesbank Berlin AG, Postfach 110805, 10838 Berlin („Bank“). Über Ihren Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag erwerben Sie Versicherungsschutz hinsichtlich der Risiken, die in diesem Informationsblatt näher beschrieben sind. Sofern Sie aufgrund eines versicherten Risikos die Raten aus Ihrem versicherten Kreditkartensaldo bei der Bank nicht bezahlen können, übernimmt der Versicherer im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Zahlungsschutz Ihre Ratenzahlungen.

Was ist versichert? ✔ Tod (inkl. Zusatzleistung bei Unfalltod) Im Todesfall zahlt der Versicherer den zum Todeszeitpunkt in An-

spruch genommenen Negativsaldo Ihrer Kreditkarte, höchstens jedoch € 10.000. Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, zahlt der Versicherer das Dreifache des zum Todeszeitpunkt in Anspruch ge-nommenen Kreditkartensaldos, maximal jedoch € 30.000.

✔ Unverschuldete Arbeitslosigkeit Sie sind gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit versichert, wenn Sie bei

Eintritt des Versicherungsfalls mindestens 12 Monate (und hiervon in den letzten 6 Monaten bei demselben Arbeitgeber) ein bezahltes, unbefriste-tes und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mehr als 18 Stunden pro Woche innegehabt haben, ausgenommen sind Saisonarbei-ten, projektgebundene Arbeiten, für die Sie speziell angestellt wurden, sowie Ausbildungszeiten; oder wenn Sie aus einer nicht sozialversiche-rungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt erwirt-schaftet haben, d. h. über mindestens 2 Jahre hinweg einen Gewinn vor Steuern von mindestens 25 % der für Ihren Wohnsitz maßgeblichen Bei-tragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt haben.

✔ Arbeitsunfähigkeit Bei Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer

nach einer Karenzzeit von 42 Tagen für jeden weiteren Monat der un-unterbrochenen Arbeitslosigkeit/-unfähigkeit 10 % des Negativsaldos Ihrer Kreditkarte bei Eintritt des Versicherungsfalls, höchstens jedoch € 1.000 monatlich. Die Höchstleistungsdauer ist beschränkt auf 12 Mo-nate für einen Leistungsfall und 36 Monate für mehrere Leistungsfälle.

Was ist nicht versichert?

✘ Die Arbeitsunfähigkeit während des gesetzlichen Mutterschutzes✘ Selbst verschuldete Arbeitslosigkeit (z. B. durch eigene Kündigung, plan-

mäßiges Ablaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder vorsätzli-che Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten)

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

! In der Arbeitslosigkeitsversicherung sind Leistungen ausgeschlossen, wenn Sie arbeitslos geworden sind aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit, deren Leistung wir bereits abgelehnt haben.

! Bei Tod und Arbeitsunfähigkeit sind Leistungen z. B. in folgenden Fällen ausgeschlossen: vorsätzliches Herbeiführen von Krankheiten, Selbsttö-tung innerhalb der ersten 24 Monate des Versicherungsschutzes, ver-suchte Selbsttötung, Sucht, psychische Erkrankungen, medizinisch nicht indizierte Behandlungen, vorsätzliche Ausführung strafbarer Handlungen durch Sie.

! Arbeitsunfähigkeit, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestand, und weitere Arbeitsunfähigkeiten oder Todesfall aufgrund derselben Ursache

Wo bin ich versichert?

✔ Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Er endet jedoch, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen.

Logofarben von AXA mediadownload bezogen. Gez. Georg

https://www.axa-assistance.de/index.php/newsroom/mediadownload

negativ Version | \|/

Welche Verpflichtungen habe ich?

Verpflichtungen zu VertragsbeginnAntragsfragen, die wir in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail). gestellt haben, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass Sie nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Zahlungsschutz und den gesetzlichen Bestimmungen Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir – ggf. auch rückwirkend – den Beitrag erhöhen oder den Versicherungsschutz anpassen können.

Verpflichtungen während der Laufzeit des VertragsSie müssen alle Prämien rechtzeitig an die Bank zahlen. Wenn eine Prämie nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt ist, können Sie nach den Allgemeinen Versicherungs-bedingungen zum Zahlungsschutz und den gesetzlichen Bestimmungen Ihren Versicherungsschutz – ggf. auch rückwirkend – verlieren. Eine Änderung Ihrer An-schrift müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann dazu führen, dass Erklärungen von uns rechtswirksam werden, ohne dass Sie von diesen Kenntnis erhalten haben.

Verpflichtungen bei der Erhebung eines AnspruchsIm Versicherungsfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um den Versicherungsfall aufzuklären. Zum Beispiel müssen Sie uns den Versicherungsfall unverzüglich und wahrheitsgemäß anzeigen. Insbesondere müssen Sie unsere Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten und uns alle relevanten Dokumente vorlegen. Zudem sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben, je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.

Wann und wie zahle ich?

Die Prämie zur Versicherung ist für jede Versicherungsperiode, diese umfasst einen Monat, einzeln zu Beginn der jeweiligen Versicherungsperiode zu entrichten. Die Prämienzahlung erfolgt zusammen mit Ihrer Kreditkartenabrechnung über das Konto, das Sie der Bank zu diesem Zweck angegeben haben. Bitte sorgen Sie jeweils zu den Fälligkeitsterminen für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in dem Versicherungsschein genannten Termin bzw. nach Ablauf der Wartezeit nach § 8 der Allgemeinen Versicherungs-bedingungen zum Zahlungsschutz: In der Arbeitslosigkeitsversicherung besteht eine Wartezeit von 6 Monaten und in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine Wartezeit von 3 Monaten. Für das Todesfallrisiko besteht keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz endet zum Ablauf des Versicherungsmonats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden; mit Ihrem Tod; mit der Kündigung des Versiche-rungsvertrags; mit Auszahlung der maximalen Versicherungsleistung; wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen; mit Ihrem Eintritt in den endgültigen Ruhestand oder dem Eintritt in den Vorruhestand und Sie dies der Bank in Textform mitteilen, sowie mit Beendigung des zu-grunde liegenden Kreditkartenvertrags.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Der Versicherungsschutz wird jeweils für einen Monat abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils einen Monat, wenn er nicht zur nächsten Rech-nungsstellung gekündigt wird. Sie können die Versicherung nach Ablauf der Widerrufsfrist jederzeit zur nächsten Rechnungsstellung durch Mitteilung an die Bank in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) kündigen.

Prämie; Kosten Wir sind gesetzlich verpflichtet, die in der monatlichen Gesamtprämie enthaltenen Abschlusskosten und die weiteren Kosten (Verwaltungskosten) auszuweisen, soweit sich diese auf den Prämienanteil für die Lebensversicherung beziehen. Der Gesetzgeber verlangt, dass diese Abschlusskosten und weiteren Kosten als Anteil der Jahresprämie ausgewiesen werden. Da sich Ihre Prämie entsprechend der Inanspruchnahme Ihrer Kreditkarte monatlich verändern kann, ist es nicht möglich, im Voraus eine einheitliche Jahresprämie zu kalkulieren. Ihre Jahresprämie errechnet sich daher aus der Addition von 12 aufeinanderfolgenden Monatsprämien inkl. Versicherungssteuer in Höhe von jeweils 0,87 % des tatsächlich in Anspruch genommenen durchschnittlichen monatlichen Negativsaldos Ihrer Kreditkarte bezogen auf den jeweiligen Abrechnungsmonat.Für Ihren Vertrag sind Abschlusskosten und weitere Kosten (Verwaltungskosten) zu entrichten, die in der monatlichen Gesamtprämie von 0,87 % des durchschnitt-lichen monatlichen Negativsaldos bereits enthalten sind. Von dieser monatlichen Gesamtprämie entfällt auf die Lebensversicherung ein monatlicher Prämienanteil von 0,26004 % des durchschnittlichen monatlichen Negativsaldos. Die in dem Prämienanteil für die Lebensversicherung enthaltenen Abschlusskosten betragen 0,17098 % des durchschnittlichen monatlichen Negativsaldos und die in dem Prämienanteil für die Lebensversicherung enthaltenen weiteren Kosten (Verwaltungs-kosten) betragen 0,01300 % des durchschnittlichen monatlichen Negativsaldos.Wir veröffentlichen nachfolgend ein Berechnungsbeispiel für die auf ein Jahr gerechnete Prämie, die Sie zahlen müssten, wenn Sie über einen Zeitraum von 12 Mo-naten auf Ihrer Kreditkarte einen gleichbleibenden Negativsaldo in Höhe von € 500 in Anspruch genommen hätten. Sie hätten in diesem Fall für den Zeitraum von 12 Monaten eine Gesamtprämie inkl. Versicherungssteuer von insgesamt € 52,20 zu zahlen; darin enthalten ist ein Prämienanteil von € 15,60 für die Lebensversiche-rung. Die in dem Prämienanteil für die Lebensversicherung enthaltenen Abschlusskosten betragen € 10,26 und die in dem Prämienanteil für die Lebensversicherung enthaltenen weiteren Kosten (Verwaltungskosten) betragen € 0,78.Über die Prämie hinausgehende Kosten fallen grundsätzlich nicht an.

A. Allgemeiner Teil

§ 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung? Ihre Versicherung ist eine Risikolebensversicherung auf den Todesfall mit variabler

Versicherungssumme, die Ihrem jeweiligen Kreditkartensaldo entspricht. Der Ver-sicherungsschutz umfasst zusätzlich eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeitsversicherung) und eine Absicherung gegen unverschuldete Ar-beitslosigkeit (Arbeitslosigkeitsversicherung). Die Risikolebensversicherung dient der Absicherung Ihrer Verpflichtung zum Ausgleich eines zum Zeitpunkt Ihres Todes ge-gebenenfalls bestehenden Kreditkartensaldos. In einem solchen Fall zahlen wir den gegebenenfalls bestehenden planmäßigen Kreditkartensaldo an die unwiderruflich bezugsberechtigte Bank. Die Arbeitsunfähigkeits- und die Arbeitslosigkeitsversiche-rung dienen der Absicherung Ihrer Verpflichtungen zur Rückzahlung des Saldos im Fall der Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit.

§ 2 In welchen Fällen von Tod oder Arbeitsunfähigkeit ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?

(1) Keine Versicherungsleistung wird gezahlt bei Tod oder Arbeitsunfähigkeit verursacht durch:

(a) vorsätzliches Herbeiführen von Krankheiten oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstver-letzung oder versuchte Selbsttötung (gilt nur bei Arbeitsunfähigkeit); wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlung in einem die freie Willensbestimmung aus-schließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist, werden wir leisten;

(b) Strahlung, Kontamination oder radioaktive Einwirkungen, unabhängig von der Quelle;(c) Sucht (z. B. Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholmissbrauch, Spielsucht);(d) psychische Erkrankungen, z. B. depressive Erkrankungen (etwa Depressionen, Dys-

thymie, Erschöpfungssyndrom), Angsterkrankungen, Neurosen, Schizophrenien, Ess-Störungen, Demenz, psychosomatische Störungen (d. h. Schmerzen oder Krank-heitsgefühl ohne erkennbare Ursache);

(e) chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus medizinischen Gründen durchgeführt wurden (z. B. Schönheitsoperationen, Brustvergrößerungen, Piercings);

(f) mittelbare oder unmittelbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen haben;

(g) die vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Ver-gehens durch Sie;

(h) Unfälle, die Ihnen dadurch zugestoßen sind, dass Sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Kraftfahrzeuges oder Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen, ein-schließlich der dazugehörigen Übungsfahrten, beteiligt haben, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.

(2) Des Weiteren sind Leistungen für Arbeitsunfähigkeit während des gesetzlichen Mutter-schutzes ausgeschlossen.

(3) Im Todesfall zahlen wir keine Versicherungsleistung, wenn Sie bei Beginn des Ver-sicherungsschutzes arbeitsunfähig im Sinne dieser Bedingungen waren und die Ursache dieser Arbeitsunfähigkeit zum Todesfall führt, es sei denn, Sie haben Ihre berufliche Tätigkeit nach Beginn des Versicherungsschutzes nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und für mehr als 3 Monate ununterbrochen ausgeübt.

(4) Bei Arbeitsunfähigkeit zahlen wir während der gesamten Dauer der Arbeitsunfähig-keit keine Versicherungsleistung, wenn

- die Arbeitsunfähigkeit bereits bei Beginn des Versicherungsschutzes bestand oder - die Ursache einer bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden Arbeitsun-

fähigkeit zu einer erneuten Arbeitsunfähigkeit führt; es sei denn, Sie haben Ihre be-rufliche Tätigkeit nach Beginn des Versicherungsschutzes nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und für mehr als 3 Monate ununterbrochen ausgeübt.

§ 3 In welchen Fällen der Arbeitslosigkeit ist der Versicherungsschutz ausge-schlossen?

(1) Wurde die Arbeitslosigkeit durch Sie verursacht, z. B. durch eigene Kündigung, plan-mäßiges Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder vorsätzliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, sind wir von der Leistung frei.

(2) Außerdem leisten wir nicht, wenn Sie arbeitslos geworden sind aufgrund einer Ar-beitsunfähigkeit, deren Leistung wir bereits abgelehnt haben.

§ 4 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg?(1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursa-

che der Versicherungsfall beruht. Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn Sie in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden haben.

(2) Sofern Ihr Tod während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, leisten wir, wenn Sie nicht aktiv an den kriegerischen Ereignissen beteiligt waren.

§ 5 Was gilt im Falle der Selbsttötung? Im Falle der Selbsttötung innerhalb der ersten 24 Monate ab dem Beginn des Ver-

sicherungsschutzes sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass die Selbsttötung in einem die freie Willensbestimmung aus-schließenden Zustand krankhafter Geistesstörung begangen worden ist, werden wir leisten.

§ 6 Wer kann versichert werden? Versichert werden können Personen, die bei Antragstellung mindestens das 18.

Lebensjahr und höchstens das 64. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.

§ 7 Wann kommt der Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag zustande und wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?

(1) Mit Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen sind Sie als versicherte Person in den Gruppenversicherungsvertrag aufgenommen.

(2) Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in dem Versicherungsschein genannten Ter-min bzw. nach Ablauf der Wartezeit nach § 8.

§ 8 Welche Wartezeit ist zu beachten? Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Wartezeit eintreten, besteht kein Versiche-

rungsschutz. Die Wartezeit für Leistungen wegen Arbeitslosigkeit beträgt 6 Monate; die Wartezeit für Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beträgt 3 Monate. Arbeitslo-sigkeit aufgrund einer Kündigung, die während der Wartezeit ausgesprochen wird, bzw. eine vollständige Einstellung der versicherten selbstständigen Tätigkeit während der Wartezeit ist nicht versichert. Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit, die während der Wartezeit eingetreten ist, ist nicht versichert. Für die Risikolebensversi-cherung besteht keine Wartezeit.

§ 9 Wie wird die Prämie bezahlt?(1) Die Prämie zur Versicherung ist für jede Versicherungsperiode einzeln zu Beginn

der jeweiligen Periode zu entrichten. Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum von einem Monat. Die erste Prämie ist der Einlösebeitrag, die weiteren Prämien sind die Folgeprämien. Die Prämie wird zusammen mit Ihrer Kreditkartenabrechnung abge-bucht. Andere Zahlungsarten sind ausgeschlossen. Bei Fälligkeit der Versicherungs-leistung können etwaige Prämienrückstände verrechnet werden.

(2) Die Versicherungsprämie ist ein Prozentsatz des Monatsdurchschnitts Ihres ausstehen-den Kreditkartensaldos.

§ 10 Was geschieht, wenn die Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird?(1) Ihre Bank ist unser Versicherungsnehmer. Sie ist uns gegenüber zur Prämienzahlung

verpflichtet und erhebt den auf Ihre Versicherung entfallenden Prämienanteil über Ihr Kreditkartenkonto bei Ihnen.

(2) Wird die erste Prämie (Einlösebeitrag) von Ihnen nicht rechtzeitig bezahlt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Nichtzahlung ist nicht durch Sie zu vertreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht inner-halb von 3 Monaten vom Fälligkeitstage an gerichtlich geltend gemacht wird.

(3) Ist der Einlösebeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht bezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Nichtzahlung ist nicht durch Sie zu vertreten.

(4) Wird eine Folgeprämie von Ihnen nicht rechtzeitig gezahlt, können wir in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens 2 Wochen beträgt. Sofern nach Ablauf der Frist die Folgeprämie schuldhaft nicht gezahlt sein sollte und ein Versicherungsfall eintritt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Ferner werden wir ohne gesonderte Mitteilung den Vertrag kündigen, wenn die Folgeprämie nach dem Ablauf dieser Frist schuldhaft nicht gezahlt sein sollte.

§ 11 Wann endet Ihre Versicherung?(1) Der Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag erfolgt zunächst für einen Monat. Der

Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend um jeweils einen Monat, wenn er nicht zur jeweiligen nächsten Rechnungsstellung in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) gekündigt wird.

(2) Im Leistungsfall ist eine Kündigung von unserer Seite ausgeschlossen, vorbehaltlich der Rechte in § 10.

(3) Der Versicherungsschutz endet vorzeitig zum frühesten der nachfolgenden Zeit-punkte:

(a) mit Ablauf des Versicherungsmonats, in welchem Sie Ihr 65. Lebensjahr vollenden;(b) mit Ihrem Tod;(c) mit der Kündigung des Versicherungsvertrags;(d) wenn die maximale Versicherungsleistung gemäß § 22 (3) und § 26 (3) erbracht

wurde;(e) wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

verlegen; (f) mit Ihrem Eintritt in den endgültigen Ruhestand oder dem Eintritt in den Vorruhestand

und Sie dies der Bank in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) mitteilen;(g) bei Beendigung des zugrunde liegenden Kreditkartenvertrags.

§ 12 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? Sie können Ihren Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag und damit Ihren Versiche-

rungsschutz nach Ablauf der Widerrufsfrist jederzeit zur nächsten Rechnungsstellung kündigen. Die Kündigung ist gegenüber der Bank in Textform (z. B. per Brief, Fax) zu erklären und muss keine Begründung enthalten. Die Anschrift lautet:

Landesbank Berlin AG Postfach 110847 10838 Berlin Telefax: 030 2455 3690

FALLS SIE DEN ZAHLUNGSSCHUTZ ABGESCHLOSSEN HABEN, GELTEN DIE NACHFOLGENDEN ALLGEMEINEN VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN ZUM ZAHLUNGSSCHUTZ.

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUM ZAHLUNGSSCHUTZ

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

mit den nachfolgenden Bedingungen wollen wir, die AXA France IARD S.A. und die AXA France Vie S.A., über die Regelungen informieren, die für das Vertragsverhältnis zwischen der Landesbank Berlin AG (nachfolgend als „Bank“ bezeichnet) und uns als Versicherungsgesellschaften gelten. Ihre Bank ist Versicherungsnehmer des mit uns abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrags, der auch für Sie als versicherte Person verbindlich ist. Sie als versicherte Person bitten wir insbesondere, die im Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten zu beachten, da Sie als versicherte Person zu deren Einhaltung verpflichtet sind, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zweck dieser Versicherung ist die Absicherung Ihres bei der Bank bestehenden Kreditkartensaldos. Versicherte Person ist der Hauptkarten-Inhaber.

- 1 -

§ 13 Wie wird der Leistungsfall gemeldet?(1) Der Eintritt des Versicherungsfalls ist uns unverzüglich in Textform (z. B. per Brief,

Fax, E-Mail) anzuzeigen. Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen und selbst erforderliche Erhebungen anstellen.

(2) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungs-leistung beansprucht. Ferner können wir, dann allerdings auf unsere Kosten, Ihre Un-tersuchung durch einen von uns bestimmten zugelassenen und praktizierenden Arzt verlangen. Außer den oben genannten Unterlagen sind uns einzureichen:

Im Todesfall:(a) Die amtliche Sterbeurkunde;(b) Ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie

über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat;

(c) Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, so ist uns der Tod unverzüg-lich – möglichst innerhalb von 48 Stunden – anzuzeigen. An Unterlagen sind uns die notwendigen Nachweise zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen einzureichen.

Bei Arbeitsunfähigkeit:(a) Die vollständig ausgefüllte Leistungsanzeige, die den durch einen in Deutschland zu-

gelassenen und praktizierenden Arzt erstellten Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren Ursache beinhaltet;

(b) Eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über den gesamten Zeitraum der Arbeitsun-fähigkeit sowie Befundberichte, soweit vorhanden;

(c) Bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit ist uns das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit jeden Monat auf dem dafür vorgesehenen Formular zu melden.

Bei Arbeitslosigkeit:(a) Die vollständig von Ihnen und Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ausgefüllte Leistungs-

anzeige, eine Kopie des Arbeitsvertrags und des Kündigungsschreibens Ihres Arbeit-gebers sowie eine Bescheinigung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit, dass Sie arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld beziehen;

(b) Bei fortlaufender Arbeitslosigkeit ist uns das Fortbestehen der Arbeitslosigkeit jeden Monat auf dem dafür vorgesehenen Formular zu melden;

(c) Bei Einstellung der Selbstständigkeit ist eine Bescheinigung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit erforderlich, dass Sie arbeitslos gemeldet sind. Da-rüber hinaus benötigen wir Kopien Ihrer Jahresabschlüsse (z. B. Gewinn-und- Verlust-Rechnungen, Bilanzen) für die letzten 24 Monate vor Eintritt der Arbeitslosig-keit sowie eine Selbstauskunft und einen geeigneten Nachweis über die vollständige Einstellung der versicherten selbstständigen Tätigkeit (wenn Sie Gewerbetreibender waren, ist hierzu eine amtliche Bestätigung über die Abmeldung des Gewerbes er-forderlich).

(3) Ein Versicherungsfall ist uns binnen 3 Monaten nach seinem Eintritt anzuzeigen. Dau-ert er länger als einen Monat an, ist uns jeweils binnen 3 Monaten nach Ablauf des Monats, für den eine Leistung begehrt wird, ein Nachweis über die Fortdauer (Folge-bescheinigung) vorzulegen. Wird uns ein Versicherungsfall später als 3 Monate nach seinem Eintritt angezeigt bzw. eine Folgebescheinigung später als 3 Monate nach Ab-lauf des Monats vorgelegt, für den eine Leistung begehrt wird, entsteht der Anspruch auf Versicherungsleistung frühestens mit dem Monat der Anzeige bzw. der Vorlage.

(4) Für die Geltendmachung verwenden Sie bitte möglichst den hierfür bestimmten Leistungsantrag, den Sie von uns beziehen können. Entsprechende Folgeanträge werden von uns mit der Auszahlung der Versicherungsleistung zur Verfügung gestellt.

(5) Abweichend von § 44 Abs. 2 VVG sind Sie auch ohne Zustimmung des Versicherungs-nehmers berechtigt, Ansprüche aus einem Versicherungsfall im eigenen Namen ge-richtlich geltend zu machen.

§ 14 Wer erhält die Versicherungsleistung? Die Versicherungsleistung erbringen wir an die unwiderruflich bezugsberechtigte

Bank zur Deckung Ihrer aus dem Kreditkartensaldo bestehenden Zahlungsverpflich-tungen. Das gilt auch für die Leistung nach § 23 (2): Die Bank zahlt ein eventuell be-stehendes Guthaben auf dem Kreditkartenkonto an die Erben der versicherten Person aus. Die Wahl eines Bezugsberechtigten durch die versicherte Person (§ 159 VVG) ist ausgeschlossen.

§ 15 Wann dürfen wir eine Bedingungsanpassung vornehmen?(1) Wenn eine Bestimmung in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch

eine höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwal-tungsakt für unwirksam erklärt werden sollte, können wir diese durch eine neue Re-gelung ersetzen, sofern dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne eine neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde.

(2) Eine Bedingungsanpassung ist nur zulässig, wenn die im Vertrag entstandene Rege-lungslücke nicht durch eine gesetzliche Bestimmung geschlossen werden kann. Der Versicherungsnehmer darf durch die neue Regelung nicht schlechter gestellt werden, als nach der ersetzten Regelung gestellt gewesen wäre. Dies gilt insbesondere für den Umfang des Versicherungsschutzes.

(3) Die neue Regelung wird dem Versicherungsnehmer in Textform mitgeteilt und er-läutert. Sie gilt als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe in Textform widerspricht. Sofern der Widerspruch verspätet abgesendet wird, gilt er als rechtzeitig, wenn der Versicherungsnehmer die verspätete Absendung nicht zu vertreten hat. Unter Beachtung von § 163 VVG dürfen wir eine Prämien- und Leistungsanpassung sowie unter Beachtung von § 164 VVG eine Bedingungsanpassung vornehmen.

§ 16 Wann dürfen wir eine Prämien- oder Leistungsanpassung vornehmen?(1) Wir sind berechtigt, die vereinbarte Prämie neu festzusetzen, wenn

- sich unser Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegen-über den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat,

- die nach den von uns berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungs-leistung durch uns zu gewährleisten, und

- ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die vorstehenden Vo-raussetzungen überprüft und bestätigt hat.

(2) Von einer Veränderung des zur Prämienanpassung berechtigenden Leistungsbedarfs wird dann auszugehen sein, wenn der von dem Treuhänder ermittelte Durchschnitt der Schadenszahlungen in der maßgeblichen Risikogruppe für das vergangene Ka-lenderjahr den Durchschnitt der Schadenszahlungen für das diesem vorangegangene Kalenderjahr um mindestens 5 % überschreitet. Die Erhöhung der Prämie findet im

gleichen prozentualen Verhältnis statt, wobei Veränderungen unter 5 % unberück-sichtigt bleiben.

(3) Der Versicherungsnehmer kann anstelle einer Erhöhung der Prämie verlangen, dass die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt wird. Will der Versicherungs-nehmer weder die Erhöhung der Prämie noch eine Herabsetzung der Versicherungs-leistung akzeptieren, kann er den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksam-werdens der Erhöhung, kündigen. Auf das Kündigungsrecht werden wir mit der Mitteilung, die dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksam-werden der beabsichtigten Erhöhung zugeht, hinweisen.

§ 17 Wie sind Sie an dem Überschuss und den Bewertungsreserven beteiligt? Die Beteiligung der versicherten Person an dem Überschuss und an den Bewertungs-

reserven ist ausgeschlossen.

§ 18 Welchem Recht unterliegt Ihr Versicherungsschutz? Der Gruppenversicherungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutsch-

land.

§ 19 Wo ist der Gerichtsstand? Für Klagen aus dem Gruppenversicherungsvertrag oder der Versicherungsver-

mittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder – sollte es an einem solchen fehlen – Ihren ge-wöhnlichen Aufenthalt haben. Für Klagen gegen Sie ist dieses Gericht ausschließlich zuständig. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz nach außerhalb der Bundesrepublik Deutsch-land, ist das für den Ort unserer Zweigniederlassung in Neu-Isenburg zuständige Gericht zuständig.

§ 20 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen, und was ist bei einer Änderung Ihrer Anschrift zu beachten?

Mitteilungen, die das grundsätzliche Versicherungsverhältnis (Beitritt zum Gruppen-versicherungsvertrag, Widerruf, Kündigung oder Stornierung, Änderung der Anschrift) betreffen, müssen stets in Textform an die Landesbank Berlin AG, Postfach 110805, 10838 Berlin, Telefax: 030 2455 3690 gerichtet werden.

Bitte teilen Sie eine Änderung Ihrer Anschrift umgehend mit. Wenn eine An-schriftenänderung nicht mitgeteilt wird, genügt für von uns abzugebende Wil-lenserklärungen die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Abweichend hiervon sind Anzeigen von Leistungsfällen und die gesamte sich hieran anschließende Korrespondenz unmittelbar an den Versicherer zu richten:

AXA Martin-Behaim-Straße 22 63263 Neu-Isenburg Telefon: 06102 291 8575 (Mo. – Fr. 9 – 17 Uhr) Telefax: 06102 291 8190 E-Mail: [email protected]

B. Todesfall- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung

§ 21 Wann gelten Sie im Sinne der Versicherungsbedingungen als arbeitsunfähig? Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn Sie infolge von Ge-

sundheitsstörungen, die von einem in Deutschland zugelassenen und praktizierenden Arzt nachzuweisen sind, vorübergehend außerstande sind, Ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten aus geübt werden kann und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, eine solche Tätigkeit auch tatsächlich nicht ausüben und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Es gelten die Ausschlüsse gemäß § 2 im allgemeinen Teil dieser Bedingungen.

§ 22 Welche Leistungen erhalten Sie bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit?(1) Sollten Sie während der Dauer der Versicherung arbeitsunfähig werden, zahlen wir

nach Ablauf einer Karenzzeit von 42 Tagen für jeden weiteren Monat der ununter-brochenen Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte monatliche Versicherungssumme, höchstens jedoch € 1.000 monatlich. Besteht die Arbeitsunfähigkeit keinen weite-ren vollen Monat, so wird die monatliche Versicherungssumme anteilig gezahlt. Als Beginn der Arbeitsunfähigkeit gilt der Tag, an dem diese von einem in Deutschland zugelassenen und praktizierenden Arzt unter Angabe der genauen Krankheitsbezeich-nung bescheinigt worden ist.

(2) Die monatliche Versicherungsleistung entspricht 10 % des Negativsaldos Ihrer Kredit-karte bei Eintritt des Versicherungsfalls (erster Tag der Krankschreibung), höchstens jedoch dem vorgenannten Höchstbetrag.

(3) Die Höchstleistungsdauer für einen Versicherungsfall ist beschränkt auf 12 Monate. Die Höchstleistungsdauer für mehrere Versicherungsfälle ist beschränkt auf 36 Mo-nate während der Dauer der Versicherung.

(4) Der Anspruch auf Versicherungsleistung bei Arbeitsunfähigkeit erlischt vorzeitig, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

(a) die Arbeitsunfähigkeit endet;(b) Sie sind voraussichtlich dauerhaft außerstande, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf oder

einer anderen Tätigkeit nachzugehen;(c) Eintritt des Todesfalls.(5) Halten Sie sich länger als 3 Monate ununterbrochen außerhalb Europas auf, besteht

kein Anspruch auf Versicherungsleistung, solange dieser Aufenthalt nach Ablauf der 3 Monate fortdauert.

(6) Eine während der Behandlung einer bereits vorhandenen Krankheit oder Unfallfolge neu aufgetretene und behandelte Krankheit oder Unfallfolge, in deren Verlauf eine Ar-beitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, begründet nur dann einen neuen Versiche-rungsfall, wenn sie mit der ersten Krankheit oder Unfallfolge in keinem ursächlichen Zusammenhang steht.

§ 23 Welche Versicherungsleistung wird im Todesfall gezahlt?(1) Im Todesfall zahlen wir den zum Todeszeitpunkt in Anspruch genommenen

Negativsaldo Ihrer Kreditkarte. Die Höchstversicherungsleistung ist auf € 10.000 beschränkt. Die Versicherung endet hiermit.

(2) Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, zahlen wir anstelle der Lei-stung nach Abs. 1 das Dreifache des zum Todeszeitpunkt in Anspruch genommenen

- 2 -

Kreditkartensaldos, maximal jedoch € 30.000. Sowohl der Unfall als auch der Tod müssen während der Versicherungsdauer eingetreten und zwischen dem Unfall und dem Tod darf nicht mehr als ein Jahr vergangen sein. Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Versicherungsschutz besteht.

(3) Ein Unfall im Sinne von Abs. 2 liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz-lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftan-strengung der versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule a) ein Gelenk verrenkt wird oder b) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Haben zur Herbeiführung des Todes neben dem Unfall Krankheiten oder Ge-brechen zu mindestens 25 % mitgewirkt, vermindert sich unsere Leistung entspre-chend dem Anteil der Mitwirkung.

C. Arbeitslosigkeitsversicherung

§ 24 Welche Voraussetzungen gelten bei der Arbeitslosigkeitsversicherung?(1) Eine versicherte Vollzeitbeschäftigung im Rahmen dieser Bedingungen liegt vor, wenn

Sie zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls mindestens 12 Monate (und hiervon in den letzten 6 Monaten bei ein und demselben Arbeitgeber) ein bezahltes, unbefristetes und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mehr als 18 Stunden pro Woche innegehabt haben. Keine versicherten Vollzeitbeschäftigungen sind Saisonarbeiten, projektgebundene Arbeiten, für die Sie speziell angestellt wur-den, sowie Ausbildungszeiten. Es gelten die Ausschlüsse gemäß § 3 im allgemeinen Teil dieser Bedingungen.

(2) Eine im Rahmen dieses Versicherungsvertrags versicherte selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Sie aus einer nicht sozialversicherungspflichtigen Betätigung (z. B. Ge-werbe oder freier Beruf) Ihren Lebensunterhalt erwirtschaftet haben. Das ist dann der Fall, wenn Sie über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren aus derselben selbst-ständigen Tätigkeit einen Gewinn vor Steuern von mindestens 25 % der für Ihren Wohnsitz maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze (Ost bzw. West) in der gesetz-lichen Rentenversicherung erzielt haben. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Zeit vom 1. Januar des vorletzten Kalenderjahres vor Eintritt des Versicherungsfalls bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres vor Eintritt des Versicherungsfalls. Arbeitslo-sigkeit für ehemals selbstständig tätige Versicherte liegt dann vor, wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes Ihre selbstständige Tätigkeit aus wirtschaft-lichem Grund vollständig einstellen, keine andere Tätigkeit gegen Entgelt ausüben, als arbeitslos gemeldet sind und aktiv Arbeit suchen. Ein wirtschaftlicher Grund im Sinne dieses Absatzes ist dann gegeben, wenn sich Ihr Gewinn vor Steuern aus der aufgegebenen selbstständigen Tätigkeit im Monatsdurchschnitt auf weniger als 15 % der Beitragsbemessungsgrenze reduziert hat. Für die Betrachtung sind die 6 Monate maßgeblich, die der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit unmittelbar vorangehen. Der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit in den jeweiligen Bemessungszeiträu-men ist uns durch Einkommenssteuerbescheide nachzuweisen.

Beispiel: Die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2016 in den alten

Bundesländern € 6.200 monatlich. Wenn Sie in den alten Bundesländern woh-nen, müssen Sie in den 2 Jahren vor Aufgabe der selbstständigen Tätig-keit einen durchschnittlichen Gewinn vor Steuern von mindestens € 1.550 monatlich erzielt haben, damit die selbstständige Tätigkeit anerkannt wird. Sinkt dann Ihr Gewinn über einen Zeitraum von 6 Monaten auf durchschnittlich weni-ger als € 930 vor Steuern im Monat, liegt ein wirtschaftlicher Grund für die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit vor.

§ 25 Wann gelten Sie im Sinne dieser Bedingungen als arbeitslos? Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn alle der folgenden Vo-

raussetzungen erfüllt sind:(1) Sie sind aus einer Vollzeitbeschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit heraus

während der Dauer des Versicherungsschutzes unverschuldet arbeitslos geworden;

(2) Bei Arbeitslosigkeit aus einer Vollzeitbeschäftigung heraus muss die Arbeitslosigkeit Folge einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers oder einer einvernehm-lichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen Erledi-gung des Kündigungsschutzprozesses oder zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein. Eine Arbeitslosigkeit aufgrund einer Kündigung, die bereits vor Be-ginn des Versicherungsschutzes ausgesprochen wurde, ist nicht versichert;

(3) Bei Arbeitslosigkeit aus einer selbstständigen Tätigkeit heraus muss die Einstellung der selbstständigen Tätigkeit aus wirtschaftlichem Grund erfolgen;

(4) Sie müssen sich aktiv um Arbeit bemühen;(5) Sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein sowie Ar-

beitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen und/oder beantragt haben;(6) Sie sind nicht gegen Entgelt tätig. Wir erbringen jedoch Versicherungsleistungen, so-

fern ein etwaiges Entgelt für eine Tätigkeit unterhalb der sozialgesetzlichen Hinzuver-dienstgrenzen liegt.

§ 26 Welche Leistungen erhalten Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit?(1) Sollten Sie während der Dauer der Versicherung unverschuldet gemäß den oben ge-

nannten Kriterien arbeitslos werden, zahlen wir nach einer Karenzzeit von 42 Tagen für jeden weiteren Monat der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit die vereinbarte mo-natliche Versicherungsleistung, höchstens jedoch € 1.000 monatlich. Besteht die Arbeitslosigkeit keinen weiteren vollen Monat, so wird die monatliche Versicherungs-summe anteilig gezahlt.

(2) Die monatliche Versicherungsleistung entspricht 10 % des Negativsaldos Ihrer Kredit-karte bei Eintritt des Versicherungsfalls (Tag der Kündigung bei Arbeitnehmern bzw. Tag der vollständigen Einstellung der versicherten selbstständigen Tätigkeit), höch-stens jedoch dem vorgenannten Höchstbetrag.

(3) Die Höchstleistungsdauer für einen Versicherungsfall ist beschränkt auf 12 Monate. Die Höchstleistungsdauer für mehrere Versicherungsfälle ist beschränkt auf 36 Mo-nate während der Dauer der Versicherung.

§ 27 Welche Leistungen erhalten Sie bei mehrfacher Arbeitslosigkeit?(1) Um erneut Leistungen aus der Arbeitslosigkeitsversicherung zu erhalten, müssen Sie

seit mindestens 12 Monaten wieder einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen oder seit mindestens 24 Monaten wieder selbstständig oder freiberuflich tätig gewesen sein.

(2) Sollten Sie jedoch nach erfolgtem Leistungsempfang innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme einer Tätigkeit erneut arbeitslos werden, betrachten wir dies als ein und denselben Versicherungsfall. Die bisher geleisteten Monate werden auf die 12-Mo-nats-Begrenzung angerechnet.

§ 28 Wie ist das Verhältnis zur Todesfall- und Arbeitsunfähigkeits versicherung?(1) Die Arbeitslosigkeitsversicherung bildet mit der Risikolebensversicherung und der Ar-

beitsunfähigkeitsversicherung eine Einheit und kann nicht separat fortgesetzt werden. Wenn der Versicherungsschutz aus den anderen Versicherungen endet, so erlischt auch die Arbeitslosigkeitsversicherung.

(2) Für Zeiträume, für die Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden, bestehen keine Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosigkeitsversiche-rung und umgekehrt.

Bitte richten Sie alle Anfragen zur Versicherung an:

AXA Martin-Behaim-Straße 22 63263 Neu-Isenburg Telefon: 06102 291 8575 (Mo. – Fr. 9 – 17 Uhr) Telefax: 06102 291 8190 E-Mail: [email protected]

Allgemeine Versicherungsbedingungen zum Zahlungsschutz (Stand: 01/2019)

BELEHRUNG ÜBER IHRE VORVERTRAGLICHEN ANZEIGEPFLICHTEN

Wir, die AXA France IARD S.A. und die AXA France Vie S.A., übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle von uns vor Ihrem Beitritt zum Gruppenversicherungs-vertrag in Textform gestellten Fragen zu Gefahrumständen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge-ringe Bedeutung beimessen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten Ge-fahrumstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?

I. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Unvollständige und unrichtige Angaben zu den Gefahrumständen berechtigen uns,

vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.

Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht wurden. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.

Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungs-schutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig

angezeigte Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs-falls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn die Anzeige-pflicht arglistig verletzt wurde.

Uns steht der Beitrag zeitanteilig bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.

II. Kündigung Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht

weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Versiche-rungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündi-gungsrecht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedin-gungen, geschlossen hätten.

III. Vertragsanpassung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Versicherungsver-

trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverlet-zung nicht zu vertreten, steht uns das Recht der Vertragsanpassung nicht zu. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schlie-ßen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie

- 2 - - 3 -

VERTRAGSINFORMATIONEN ZUM ZAHLUNGSSCHUTZ GEMÄSS §§ 1 UND 2 VVG-INFOV

A. Identität der Versicherer und der Niederlassung, über die die Versicherung abge-schlossen werden soll

Vertragspartner des von der Landesbank Berlin AG (nachfolgend als „Bank“ be-zeichnet) abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrags und damit Risikoträger ist für die Risiken der Arbeitslosigkeit und der Arbeitsunfähigkeit die AXA France IARD S.A., eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit einem Stammkapital von 214.799.030 €, eingetragen unter der Nummer B722 057 460 im Handelsregister von Nanterre (nachfolgend als „AXA France IARD“ bezeichnet) und für das Todesfallrisiko die AXA France Vie S.A., eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit einem Stammkapital von 487.725.073 €, eingetragen unter der Nummer B310 499 959 im Handelsregister von Nanterre – jeweils mit Sitz: 313 Terrasses de l’Arche, 92727 Nanterre Cedex, Frankreich, Gesellschaften, die dem französischen Versicherungsge-setz unterliegen. Beide Gesellschaften werden nachfolgend gemeinsam als „Versiche-rer“ bezeichnet.

Die Hauptgeschäftstätigkeit der AXA France IARD ist das Betreiben von Versicherungen jeder Art, insbesondere der Schadenversicherung, mit Ausnahme von Versicherungs-tätigkeiten, die Verpflichtungen enthalten, deren Ausführung von menschlichem Leben abhängt. Die Hauptgeschäftstätigkeit der AXA France Vie ist das Betreiben der Lebensversicherung, sowie sämtliche Versicherungstätigkeiten, die Risiken von Personenschäden im Zusammenhang von Unfällen oder Krankheiten abdecken. Der Gruppenversicherungsvertrag wurde über die jeweiligen deutschen Zweignie-derlassungen der Versicherer abgeschlossen: AXA France IARD, Zweigniederlassung Deutschland, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isen burg, Handelsregister Offen-bach, Registernummer HRB 51057 und AXA France Vie, Zweigniederlassung Deutsch-land, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg, Handelsregister Offenbach, Registernummer HRB 51058.

Die ladungsfähige Anschrift der Versicherer lautet: AXA France IARD S.A.Zweigniederlassung DeutschlandMartin-Behaim-Straße 2263263 Neu-Isenburg AXA France Vie S.A.,Zweigniederlassung DeutschlandMartin-Behaim-Straße 22 63263 Neu-Isenburg Hauptbevollmächtigter der deutschen Zweigniederlassungen ist für beide Versi-cherer Herr Konrad Bartsch.

B. Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen Da der Versicherer AXA France Vie der französischen Versicherungsaufsicht untersteht,

können Ihnen möglicherweise Entschädigungsansprüche gemäß dem fonds de garan-tie des assurés contre la défaillance de sociétés d’assurance de personnes (FGAP), 1, Rue Jules Lefebvre 75009 Paris, Frankreich, zustehen. Die Anspruchsvoraussetzungen und Einschränkungen ergeben sich aus den Artikeln L.423-1 ff. und R.423-1 ff des Französischen Versicherungsgesetzes (Code des Assurance). Wir weisen darauf hin, dass wir diese Angaben ausschließlich zur Erfüllung der vorvertraglichen Informati-onspflichten gemäß der deutschen VVG-Informationspflichtenverordnung und unter Ausschluss sämtlicher anderer Zwecke machen. Im Hinblick auf den Versicherer AXA France IARD bestehen derartige Entschädigungsansprüche nicht.

C. Informationen zu dem angebotenen Versicherungsschutz Der Beitritt zur Versicherung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Gewährung

der Kreditkarte oder für die Gewährung von Teilzahlungen zur Tilgung des Kreditkar-tensaldos.

1. Für den Versicherungsschutz geltende Allgemeine Versicherungsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Zahlungsschutz (nachfol-gend als „die Bedingungen“ bezeichnet).

2. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Sofern Sie aufgrund eines versicherten Risikos (Arbeitsunfähigkeit, unverschuldete Ar-

beitslosigkeit, Tod) die Raten aus Ihrem versicherten Kreditkartensaldo bei der Bank nicht bezahlen können, übernimmt der Versicherer im Rahmen der Bedingungen Ihre Ratenzahlungen bzw. gleicht einen zum Todeszeitpunkt bestehenden Saldo auf Ihrem Kreditkartenkonto aus. Weitergehende Hinweise zu wesentlichen Merkmalen der Ver-sicherungsleistung, insbesondere über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistungen, kön-nen Sie den Bedingungen, dem Produktinformationsblatt und dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten entnehmen.

3. Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern, Angabe zur Höhe der in der Prämie einkalkulierten Kosten und zu möglichen sonstigen Kosten Die monatliche Gesamtprämie beträgt 0,82407 % des in Anspruch genommenen durchschnittlichen monatlichen Negativsaldos Ihrer Kreditkarte in dem der Prämi-enberechnung vorangegangenen Abrechnungszeitraum zzgl. Versicherungssteuer. Daraus ergibt sich derzeit eine monatliche Gesamtprämie von 0,87 % inkl. Versi-cherungssteuer, die sich wie folgt zusammensetzt: 0,26004 % des durchschnitt-lichen monatlichen Negativsaldos für den Todesfall einschließlich der Zusatzleistung bei Unfalltod (versicherungssteuerfrei gemäß § 4 Nr. 5 VersStG), 0,32230 % für Ar-beitsunfähigkeit (versicherungssteuerfrei gemäß § 4 Nr. 5 VersStG), 0,24173 % für Arbeitslosigkeit zzgl. 19 % Versicherungssteuer auf die Prämie zur Arbeits-losigkeitsversicherung (0,04593 % des durchschnittlichen monatlichen Negativ-saldos). Versicherungssteuernummer der AXA France IARD: 807/V20000027615. Da der Saldo Ihrer Kreditkarte jeden Monat variieren kann, kann sich auch die zu zah-lende monatliche Gesamtprämie entsprechend ändern. Nachfolgend geben wir Ihnen einige Beispiele zur Höhe der monatlichen Gesamtprämie:

Prämienbeispiele

durchschnittlichermonatlicherNegativsaldo

Monatsprämieinkl. VersSt.

Jahresprämieinkl. VersSt.

€ 1.000,00 € 8,70 € 104,40

€ 750,00 € 6,53 € 78,36

€ 500,00 € 4,35 € 52,20

€ 250,00 € 2,18 € 26,16

Ausweis der Kosten zur Risikolebensversicherung Wir sind gesetzlich verpflichtet, die in der monatlichen Gesamtprämie enthaltenen Ab-

schlusskosten und die weiteren Kosten (Verwaltungskosten) auszuweisen, soweit sich diese auf den Prämienanteil für die Lebensversicherung beziehen. Der Gesetzgeber verlangt, dass diese Abschlusskosten und weiteren Kosten als Anteil der Jahresprä-mie ausgewiesen werden. Da sich Ihre Prämie, wie oben dargestellt, entsprechend der Inanspruchnahme Ihrer Kreditkarte monatlich verändern kann, ist es nicht möglich, im Voraus eine einheitliche Jahresprämie zu kalkulieren. Ihre Jahresprämie errechnet sich daher aus der Addition von 12 aufeinanderfolgenden Monatsprämien in Höhe von jeweils 0,87 % des tatsächlich in Anspruch genommenen durchschnittlichen monat-lichen Negativsaldos Ihrer Kreditkarte bezogen auf den jeweiligen Abrechnungsmonat. Für Ihren Vertrag sind Abschlusskosten und weitere Kosten (Verwaltungskosten) zu entrichten, die in der monatlichen Gesamtprämie von 0,87 % des durch schnittlichen monatlichen Negativsaldos bereits enthalten sind. Von dieser monatlichen Ge-samtprämie entfällt auf die Lebensversicherung ein monatlicher Prämienanteil von 0,26004 % des durchschnittlichen monatlichen Negativsaldos. Die in dem Prämien-anteil für die Lebensversicherung enthaltenen Abschlusskosten betragen 0,17098 % des durchschnittlichen monatlichen Negativsaldos und die in dem Prämienan-teil für die Lebensversicherung enthaltenen weiteren Kosten (Verwaltungskos-ten) betragen 0,01300 % des durchschnittlichen monatlichen Negativsaldos. Wir veröffentlichen nachfolgend ein Berechnungsbeispiel für die auf ein Jahr ge-rechnete Prämie, die Sie zahlen müssten, wenn Sie über einen Zeitraum von 12 Monaten auf Ihrer Kreditkarte einen gleichbleibenden Negativsaldo in Höhe von € 500 in Anspruch nehmen würden. Sie hätten in diesem Fall für den Zeit-

den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen fristlos in Textform kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

IV. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Versicherungsvertrags durch eine andere Person

vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht sowie unserer Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung sowohl die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.

Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

V. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung

nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend

gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Wir haben die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; wir dürfen nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung anführen, wenn für diese die Monatsfrist nicht ver-strichen ist.

Unsere Rechte sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-stand oder die Unrichtigkeit Ihrer Angaben kannten.

Die Rechte erlöschen mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf 10 Jahre, wenn Sie oder Ihr Stellvertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.

VI. Anfechtung Unser Recht, den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,

bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Beitrag zeitanteilig bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.

- 3 - - 4 -

raum von 12 Monaten eine Gesamtprämie von insgesamt € 52,20 zu zahlen; darin enthalten ist ein Prämienanteil von € 15,60 für die Lebensversicherung. Die in dem Prämienanteil für die Lebensversicherung enthaltenen Abschluss kosten be-tragen € 10,26 und die in dem Prämienanteil für die Lebensversicherung enthaltenen weiteren Kosten (Verwaltungskosten) betragen € 0,78.

Über die Prämie hinausgehende Kosten fallen grundsätzlich nicht an.

4. Angabe über die für die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung gel-tenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe sowie Angabe der in Betracht kommenden Rückkaufswerte

Die Beteiligung der versicherten Personen an dem Überschuss und an den Bewer-tungsreserven ist ausgeschlossen. Es besteht kein Rückkaufswert.

5. Allgemeine Angaben über die für diese Versicherungsart geltende Steuerre-gelung

Die nachfolgenden Steuerhinweise geben nur eine vereinfachte Darstellung der steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen wieder und können eine sorgfältige steuerliche Beratung durch einen steuerlichen Berater unter Berück-sichtigung der individuellen steuerlichen Situation nicht ersetzen. Die nach-folgenden Hinweise gelten ausschließlich für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. Sie basieren auf der Gesetzeslage vom Stand Oktober 2017. Beiträge zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vor sehen, sind bei der Einkommenssteuer nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a Ein kommenssteuergesetz (EStG) im Rahmen der Höchstbeträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen abzugs-fähig. Einmalige Kapitalauszahlungen aus einer Risikoversicherung, die von Todes wegen geleistet werden, sind grundsätzlich einkommenssteuerfrei.

6. Prämienzahlungen Die Prämie zur Versicherung ist für jede Versicherungsperiode, diese umfasst einen

Monat, einzeln zu Beginn der jeweiligen Versicherungsperiode zu entrichten. Die Prä-mienzahlung erfolgt zusammen mit der Abbuchung im Rahmen Ihrer Kreditkarten-abrechnung über das Konto, das Sie der Bank zu diesem Zweck angegeben haben. Andere Zahlungsarten sind vertraglich ausgeschlossen. Bitte sorgen Sie jeweils zu den Fälligkeitsterminen für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Zahlen Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem Zeit-punkt, zu dem Sie die erste Prämie zahlen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

7. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Vertragsinformationen basieren auf dem Stand zum Zeitpunkt ihrer Erstellung.

Sie sind grundsätzlich nicht befristet. Falls aber die Antragstellung nicht demnächst, sondern erst in einigen Wochen oder Monaten beabsichtigt ist, ist zu beachten, dass sich in unseren Beiträgen, Tarifen oder den Bedingungen in der Zukunft Änderungen ergeben können, die dann bei einem Vertragsschluss zu berücksichtigen sind.

8. Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag und Beginn des Versicherungs-schutzes

Auf der Grundlage Ihrer Angaben in der Beitrittserklärung beantragen Sie gegenüber der Bank den Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag. Mit Zugang des Versiche-rungsscheins bei Ihnen erklärt die Bank die Annahme des Antrags und Sie werden als versicherte Person in den Gruppenversicherungsvertrag aufgenommen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in dem Versicherungsschein genannten Termin bzw. nach Ablauf der Wartezeit gemäß den Bedingungen: In der Arbeitslosig-keitsversicherung besteht eine Wartezeit von 6 Monaten und in der Arbeitsunfähig-keitsversicherung eine Wartezeit von 3 Monaten.

9. Widerrufsbelehrung

WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie

1. den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und

2. eine Woche nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung erneut das Produktin-formationsblatt sowie diese Belehrung

jeweils in Textform erhalten haben. Sofern Sie Ihre Vertragserklärung online abgegeben haben, beginnt die Frist jedoch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten, die sich aus dem Abschluss des Vertrags im elektronischen Geschäftsverkehr ergeben (§ 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Wider-ruf ist zu richten an:

Landesbank Berlin AGPostfach 11080510838 Berlin Telefax: 030 2455 3690

WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.

Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag,den Sie wie folgt ermitteln können: 1/30 des monatlichen Beitrags multipliziert

mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

10. Laufzeit/Mindestlaufzeit der Versicherung Der Versicherungsschutz wird jeweils für einen Monat abgeschlossen und verlängert

sich stillschweigend um jeweils einen Monat, wenn er nicht zur nächsten Rech-nungsstellung gekündigt wird.

11. Beendigung der Versicherung

Sie können Ihren Versicherungsschutz nach Ablauf der Widerrufsfrist jeder-zeit zur nächsten Rechnungsstellung in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) kündigen. Die Kündigung ist gegenüber der Landesbank Berlin AG zu erklä-ren und muss keine Begründung enthalten.Die Versicherung kann vorzeitig beendet/gekündigt werden, insbesondere- im Schadenfall (von Ihnen),- bei Obliegenheitsverletzung (von uns),- bei Risikofortfall (von Ihnen und von uns),- im Fall der Beitragsangleichung (unter bestimmten Voraussetzungen von

der Landesbank Berlin AG und von der versicherten Person).

Weitere Einzelheiten zur Beendigung des Vertrags sowie zu den Kündigungs-regelungen finden Sie in den Bedingungen.

12. Geltendes Recht und Gerichtsstand Für den Versicherungsschutz gilt deutsches Recht. Deutsches Recht gilt ferner für

die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns vor dem Beitritt zum Gruppenversiche-rungsvertrag.

Für Klagen aus dem Gruppenversicherungsvertrag ist auch das Gericht örtlich zu-ständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder – sollte es an einem solchen fehlen – Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für Klagen gegen Sie ist dieses Gericht ausschließlich zuständig. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist das für den Ort unserer Zweig-niederlassung in Neu-Isenburg zuständige Gericht zuständig.

13. Sprachen Die Vertragssprache ist Deutsch.

14. Beschwerdemöglichkeiten Wer ist bei uns für Kundenbeschwerden zuständig? Wir haben uns das Ziel gesetzt, unsere Kunden jederzeit zufriedenzustellen. Wir

setzen daher alles daran, Ihr Anliegen schnell, fair und korrekt zu lösen. Wenn Sie dennoch mit unseren Leistungen oder dem Service unzufrieden oder mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich jederzeit an unseren Kun-denservice unter den folgenden Kontaktdaten wenden: AXA, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg, Telefon: 06102 2918 575 (Mo. – Fr. 9 – 17 Uhr), Telefax: 06102 2918 190, E-Mail: [email protected]

Ihr Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsverfahren Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen,

können Sie sich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wen-den. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die neu-tral, schnell und unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers prüft. Falls Sie mit dem Ausgang der Schlichtung nicht einverstanden sein soll-ten, steht Ihnen immer noch die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten.

Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de, Telefon: 0800 3696 000

15. Zuständige Aufsichtsbehörden Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die für die Versicherer zuständigen Auf-

sichtsbehörden zu wenden:

• Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR), 61 rue Taitbout, 7 5 4 3 6 P a r i s C e d e x 0 9 , F r a n c e ; T e l e f o n : + ( 3 3 ) 0 1 4 9 9 5 4 0 0 0 , E-Mail: [email protected]

• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Telefon: 0228 4108 0, Telefax: 0228 4108 1550, E-Mail: [email protected]

D. Ergänzende Informationen im Hinblick auf den Beitritt zur Gruppenversiche-rung im elektronischen Geschäftsverkehr

Für den Fall, dass der Versicherungsschutz online (z. B. auf einer Webseite) und damit im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossen wird, unterrichten wir Sie zusätz-lich über folgende Aspekte:

Indem Sie den Button „Bestätigen“ (Mit Absenden des Auftrags fallen Zinsen und Beiträge gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an) betätigen, beantragen Sie ge-genüber dem Versicherungsnehmer des Gruppenversicherungsvertrags auf der

- 5 -

EINWILLIGUNG IN DIE ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON GESUNDHEITSDATEN UND SCHWEIGEPFLICHTENTBINDUNGSERKLÄRUNG

Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der EU Datenschutz-Grundverord-nung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherer. Um Ihre Gesundheitsdaten im Rahmen Ihres Versicherungsverhältnisses erheben und verwenden zu dürfen, benötigt AXA daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus benötigt AXA Ihre Schweigepflichtentbindung(en), um Ihre Gesundheitsdaten auch im Leistungsfall bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Versicherungsunternehmen benötigt AXA Ihre Schweigepflichtentbindung(en) ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass Sie bei AXA versichert sind, an andere Stellen, z. B. externe Post- oder Assistance-Dienstleister, weiterleiten zu dürfen.

Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Be-gründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsverhältnisses im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages erforderlich. Es steht Ihnen frei, die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft durch eine eindeutige Erklärung in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) gegen-über AXA zu widerrufen. Die Rechtsmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs wird hierdurch nicht berührt. Sollten Sie die Einwilligungs- und Schweigepflichtent-bindungserklärungen nicht abgeben oder zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen, können Sie voraussichtlich nicht (mehr) versichert werden, weil Ihr Versicherungsschutz im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages in der Regel die Verarbeitung von Gesundheitsdaten notwendig macht. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten − durch Ihren AXA-Versicherer (AXA France Vie S.A., Zweigniederlassung Deutschland und/

oder AXA France IARD S.A., Zweigniederlassung Deutschland, beide Martin-Behaim-Straße 22, D-63263 Neu-Isenburg, Deutschland) – wie in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen und nachfolgend zusammen kurz „AXA“ genannt – (siehe nachfolgende Ziffer 1.);

− im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (siehe nachfolgende Ziffer 2.);− bei der Weitergabe an Stellen außerhalb von AXA (siehe nachfolgende Ziffer 3.) und− wenn das Versicherungsverhältnis nicht zustande kommt (siehe nachfolgende Ziffer 4.).

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AXA finden Sie in der Datenschutzinformation zu den AXA-Gruppenversicherungen, die Bestandteil Ihrer Ver-tragsunterlagen ist. Die Datenschutzinformation kann auch im Internet unter https://de.clp.partners.axa/datenschutz eingesehen oder beim Kundenservice von AXA, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg, E-Mail: [email protected] angefordert werden.

1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheits-daten durch AXA

Ich willige ein, dass AXA die von mir in dem Antrag auf Versicherungsschutz bzw. in der Beitrittserklärung zum Gruppenversicherungsvertrag und künftig mitgeteil-ten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsver-trages erforderlich ist.

2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass AXA die An-

gaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingerei-chten Unterlagen (z. B. Befunde, Atteste, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. AXA benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder wei-tere nach § 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen. Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung wird im Leistungsfall unmittelbar vor der Leistungsprüfung von AXA eingeholt.

2.2 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht im Todesfall

Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es nach Ihrem Tod erforderlich sein, dass AXA die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss. Diese Über-prüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich

ist. AXA benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtent-bindung für sich sowie für die Stellen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.

Ich willige für den Fall meines Todes ein, dass AXA – soweit es für die Leistungs-fallprüfung erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pfle-geheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossen-schaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet. Ich befreie die genannten Personen und die Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen aus dem Zeitraum der letzten 12 Monate vor Antragstellung an AXA übermittelt werden. Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – mei-ne Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten durch AXA an diese Stellen weitergegeben werden, und befreie auch insoweit die für AXA tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.

3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb von AXA

AXA verpflichtet die unter den nachfolgenden Punkten 3.1 bis 3.4 genannten Stellen vertraglich zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicher-heit.

3.1 Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht

kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. AXA benötigt Ihre Ein-willigung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Ge-sundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.

Ich willige ein, dass AXA meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter über-mittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungs-pflicht erforderlich ist, und dass meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an AXA zurückübermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für AXA tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht.

3.2 Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) AXA führt eventuell bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Ver-

arbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der AXA-Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt AXA Ihre Schweige-pflichtentbindung für sich und – soweit erforderlich – für die anderen Stellen. AXA führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für AXA erheben, verarbeiten oder nutzen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungs erklärung beigefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter https://de.clp.partners.axa/datenschutz eingesehen oder beim Kundenservice von AXA, Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg, E-Mail: [email protected] angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt AXA Ihre Einwilligung.

Ich willige ein, dass AXA meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt wer-den, wie AXA dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der AXA Unternehmensgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.

3.3 Datenweitergabe an Rückversicherer Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann AXA Rückversicherer ein-

schalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedie-nen sich die Rückversicherer dafür weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich der Rückversicherer ein eigenes Bild von dem Risiko oder dem Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass AXA Ihre Anmeldeerklärung oder Ihren Leistungsantrag dem Rückversicherer vor-legt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme be-sonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer AXA aufgrund seiner be-sonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung

Grundlage Ihrer zuvor auf der Webseite getätigten Angaben Ihren Beitritt zum Grup-penversicherungsvertrag. Ihnen wird im Rahmen des Vertragsschlusses eine übliche Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrolle zur Verfügung gestellt. Ihre Angaben im Rahmen des Vertragsschlusses können Sie jederzeit während der Eingabe oder durch Betätigen des „Zurück“-Buttons korrigieren. Vor Abgabe Ihrer Beitrittserklärung durch Betätigung des Buttons „Bestätigen“ (Mit Absenden des Auftrags fallen Zinsen und Beiträge gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an) wird Ihnen eine Übersicht über Ihre Angaben angezeigt. Nach erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs erhalten

Sie eine Bestätigung, dass Ihre Beitrittserklärung eingegangen ist. Mit Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen erklärt die Bank die Annahme des Antrags und Sie werden als versicherte Person in den Gruppenversicherungsvertrag aufgenommen. Der Vertragstext wird gespeichert und Ihnen übermittelt, er ist aber nicht über das In-ternet zugänglich. Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

Abschließend informieren wir Sie darüber, dass die deutschen Zweigniederlassungen der Versicherer keinen Verhaltenskodizes beigetreten sind.

- 6 -

Anlage zur Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AUF ANDERE STELLEN

Liste der externen Stellen / Kategorien von Stellen, die für die AXA France Vie S.A., Zweigniederlassung Deutschland und AXA France IARD S.A , Zweigniederlassung Deutschland (zusammen kurz „AXA“) Gesundheitsdaten und nach § 203 StGB geschützte Daten erheben, verarbeiten und/oder nutzen:

Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags (Einzelbenennung):

Unternehmen Anschrift Übertragene Aufgaben

AXA Partners S.A.S. Martin-Behaim-Straße 22, 63263 Neu-Isenburg Vertragsverwaltung, Kundenservice, Bearbeitung von Leistungsfällen

APRIL Deutschland AG Richard-Reitzner-Allee 1, 85540 Haar/München Vertragsverwaltung, Kundenservice, Bearbeitung von Leistungsfällen

Deutsche Assistance Service GmbH Hansaallee 199, 40459 Düsseldorf Assistance-Dienstleistungen

CM Service Paul-Gerhardt-Ring 70, 60528 Frankfurt a. M. Öffnen, Scannen und Bearbeiten der Ein- und Ausgangspost

Kategorien von Dienstleistern, bei denen Datenverarbeitung kein Hauptgegenstand des Auftrags ist:

Unternehmen Übertragene Aufgaben

Externe Postkurierdienste Abholung, Transport und Zustellung von Post

Entsorgungsunternehmen Transport und Vernichtung von Akten und Datenträgern

Externe IT-Dienstleister Wartung der IT-Systeme

von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherer die Absicherung des Risi-kos übernommen, können sie kontrollieren, ob AXA das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.

Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse und An-meldeerklärungen im erforderlichen Umfang an Rückversicherer weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse an Rückversicherer weitergegeben wer-den. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudo-anonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherern nur zu den vorge-nannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rück-versicherer werden Sie durch AXA unterrichtet.

Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversi-cherer übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für AXA tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund-heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützten Daten von ihrer Schweige-pflicht.

3.4 Datenweitergabe an selbstständige Vermittler AXA gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler

weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rück-schlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informati-onen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.

Soweit es zu Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Sie einen Versicherungsvertrag abschließen können.

Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit wel-chem Inhalt Ihr Versicherungsverhältnis zustande kam. Auch im Falle einer Ablehnung

eines Leistungsantrags können Gesundheitsdaten oder nach § 203 StGB geschützte Daten an den Vermittler weitergegeben werden.

Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Daten zu Ihrem Versicherungsverhältnis mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler über die Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

Ich willige ein, dass AXA meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden.

4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn das Versiche-rungsverhältnis nicht zustande kommt

Kommt Ihr Versicherungsverhältnis nicht zustande, kann AXA Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut versichert werden wollen, speichern. AXA speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen wei-terer Versicherer beantworten zu können. Ihre Daten werden bei AXA bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der beantragten Anmeldung gespeichert. Im Falle der Ablehnung einer Anmeldeerklärung können Gesundheitsdaten oder nach § 203 StGB geschützte Daten an den Versicherungsnehmer bzw. Vermittler weiterge-geben werden.

Ich willige ein, dass AXA meine Gesundheitsdaten – wenn das Versicherungsver-hältnis nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der beantragten Anmeldung zu den oben genannten Zwecken spei-chert und nutzt.

- 6 - - 7 -

* * *

DATENSCHUTZINFORMATION AXA GRUPPENVERSICHERUNGENMit dieser Datenschutzinformation stellen wir Ihnen die nach der EU Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) vorgeschriebenen Informationen über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die gesonderte „Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung“ („Einwilligung & SEE“), mit der wir ergänzend erforderliche Erklärungen zum Umgang mit Gesundheitsdaten einholen und Sie über den Umgang mit diesen Daten informieren, falls der von Ihnen abgeschlossene Versicherungsschutz auch die Verarbeitung von Gesundheitsdaten beinhaltet.

I. Verantwortliche Stelle Datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten

ist der in Ihrem Versicherungsschein bzw. in Ihrer Versicherungsbestätigung ausgewiesene Versicherer,

AXA France Vie S.A. Zweigniederlassung Deutschland Martin-Behaim-Straße 22 63263 Neu-Isenburg Deutschland

und/oder

AXA France IARD S.A. Zweigniederlassung Deutschland Martin-Behaim-Straße 22 63263 Neu-Isenburg Deutschland

nachfolgend zusammen auch als „Wir“ oder „AXA“ bezeichnet. Die deutschen Zweig-niederlassungen beider Versicherer werden jeweils durch ihren Hauptbevollmächtigten vertreten.

Sie können die o.g. AXA-Versicherer auch wie folgt per E-Mail oder telefonisch erreichen: E-Mail: [email protected] Telefon: +49 6102 2918-0.

II. Datenschutzbeauftragter Der Datenschutzbeauftragte für die o.g. Versicherungsgesellschaften ist wie folgt zu errei-

chen:

AXA France Vie S.A. / AXA France IARD S.A. Zweigniederlassung Deutschland – Datenschutzbeauftragter – Martin-Behaim-Straße 22 63263 Neu-Isenburg Deutschland E-Mail: [email protected]

III. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Quellen personenbezogener Daten Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO und aller weite-ren maßgeblichen Gesetze.

Die von Ihnen in der Beitrittserklärung zum Gruppenversicherungsvertrag angegebenen Daten („Antragsdaten“) verarbeiten wir zur Einschätzung des zu versichernden Risikos. Die Antragsdaten werden von Ihnen gegenüber dem Versicherungsnehmer des Gruppenversi-cherungsvertrages angegeben und von diesem an uns übermittelt. Nach dem wirksamen Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag als Versicherter verarbeiten wir Ihre Antragsdaten und die von Ihnen uns gegenüber weiteren mitgeteilten personenbezogenen Daten zur Durchführung des Versicherungsschutzes, insbesondere im Leistungsfall. Diese Verarbei-tung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

Die Bereitstellung der im Antrag bzw. in der Beitrittserklärung abgefragten Daten ist zur Einschätzung des zu versichernden Risikos und zur Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsschutzes erforderlich; ohne diese Daten können wir Ihren Antrag bzw. Ihre Beitrittserklärung nicht prüfen. Nach Abschluss des Versicherungsschutzes werden wir Ihnen bei der Abfrage von personenbezogenen Daten jeweils mitteilen, ob diese zur Durch-führung des Versicherungsschutzes erforderlich sind. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Bereitstellung personenbezogener Daten von Ihren Verpflichtungen nach dem Ver-sicherungsvertrag umfasst ist.

Falls der von Ihnen abgeschlossene Versicherungsschutz auch die Verarbeitung von Gesund-heitsdaten beinhaltet, verarbeiten wir die in der Einwilligung & SEE genannten besonderen Arten personenbezogener Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) zu den in der Einwilligung & SEE genannten Zwecken. Diese Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO. Hinweise zur Erforderlichkeit der in der Einwilligung & SEE genannten Daten, zum Widerruf der erteilten Einwilligungen und Erklärungen und den möglichen Folgen eines solchen Widerrufs finden Sie in der Einwilligung & SEE.

Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte sowie für Markt- und Meinungsumfragen, zur Gewährleistung der IT-Sicherheit oder zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hin-deuten können.

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Auf-bewahrungspflichten, der Bekämpfung der Geldwäsche oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Rege-lungen i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO.

Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

IV. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten Wir können personenbezogene Daten in dem zur Durchführung des Versicherungsschut-zes erforderlichen Umfang an Rückversicherer oder selbständige Vermittler übermitteln.

Da Sie im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages versichert sind, können wir perso-nenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Versicherungsschut-zes entstehen, auch an den Versicherungsnehmer übermitteln. Hiervon ausgenommen sind Gesundheitsdaten.

Zudem können wir die Durchführung bestimmter Aufgaben an externe Dienstleister übertra-

gen. Die von uns mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragten Dienstleister werden von uns unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften vertraglich verpflichtet und nehmen diese Aufgaben ausschließlich im Rahmen von uns er-teilter Weisungen wahr. Bei den übertragenen Aufgaben kann es sich z.B. um die Vertrags-verwaltung, den Kundenservice, die Bearbeitung von Leistungsfällen, die Erbringung von Assistance-Dienstleistungen und die Bearbeitung von Ein- und Ausgangspost handeln.

Soweit die ausgelagerten Aufgaben auch den Umgang mit besonderen Arten personenbezo-

gener Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) umfassen, finden Sie weitere Informationen in der Einwilligung & SEE.

V. Datenübermittlung in Drittstaaten Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirt-

schaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere an-gemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvor-schriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.

VI. Speicherdauer Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke

nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind, etwa zur Erfüllung von handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungsvorschriften oder nach dem Geldwäschegesetz.

VII. Ihre Datenschutzrechte

Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der

Direktwerbung zu widersprechen. Soweit wir Daten zur Wahrung eines berechtigten Interesses verarbeiten, können Sie Wi-

derspruch gegen diese Verarbeitung Ihrer Daten einlegen, wenn sich aus Ihrer besonde-ren Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.

Sie haben das Recht, unter den o. g. Kontaktdaten jederzeit Auskunft zu den über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und die Berichtigung unrichtiger oder unvoll-ständiger Daten zu verlangen.

Sie können in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen oder Ihr Recht auf Datenübertrag-barkeit ausüben.

Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie sich unter den vorstehenden Kontakt-daten an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, Sie sind zudem berechtigt, eine Beschwerde bei der für uns zuständigen Datenschutzaufsichts-behörde einzulegen:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden https://datenschutz.hessen.de

VIII. Aktualisierungen

Diese Datenschutzinformationen werden überarbeitet, soweit wir die Art und Weise der Da-tenverarbeitung ändern oder falls der Gesetzgeber bzw. eine Aufsichtsbehörde Änderungen erforderlich macht. Sie können eine aktuelle Version der Datenschutzinformationen jeweils auf unserer Webseite finden:

https://de.clp.partners.axa/datenschutz

Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Datenschutzinformationen auch gerne per Post zu.

- 7 - - 8 - 400.48401.2019

Gültig ab 15.10.2019, Version 4

Seite 1 von 3

Datenschutzhinweise Landesbank Berlin AG Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte (Organisationseinheit DirektBankService) Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Alexanderplatz 2 Datenschutz Grundverordnung – DS-GVO 10178 Berlin Ust.IdNr. DE 136634107 Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten bzw. mit Ihnen vereinbarten Dienstleistungen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist: Landesbank Berlin AG Alexanderplatz 2 10178 Berlin [email protected]

Sie erreichen unsere/n Datenschutzbeauftragte/n unter: Landesbank Berlin AG Datenschutzbeauftragter Alexanderplatz 2 10178 Berlin [email protected]

2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich – personenbezogene Daten, die wir von unseren Kooperationspartnern im Rahmen der jeweiligen Produktlinie oder sonstigen Dritten (z. B. der SCHUFA) zulässigerweise (z. B. zur Ausführung von Aufträgen, zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben. Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.

Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag, Geburtsort und Staatsangehörigkeit), Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftprobe). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten (z. B. Zahlungsauftrag, Wertpapierauftrag), Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Umsatzdaten im Zahlungsverkehr), Kreditrahmen, Produktdaten (z. B. Einlagen-, Kredit- und Depotgeschäft), Informationen über Ihre finanzielle Situation (Bonitätsdaten, Scoring-/ Ratingdaten, Herkunft von Vermögenswerten), Werbe- und Vertriebsdaten (inklusive Werbescores), Dokumentationsdaten (z. B. Geeignetheitserklärung), Registerdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z. B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.

3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

3.1 Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) erfolgt zur Erbringung und Vermittlung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen sowie Versicherungs- und Immobiliengeschäften, insbesondere zur Durchführung unserer Verträge oder vorvertraglichen Maßnahmen mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung eines Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituts erforderlichen Tätigkeiten. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Produkt (z. B. Konto, Kredit, Bausparen, Wertpapiere, Einlagen) und können unter anderem Bedarfsanalysen, Beratung, Vermögensverwaltung und –betreuung, die Durchführung von Transaktionen sowie die Vermittlung von Geschäften zwischen Ihnen und Dritten (z. B. Förderbanken, Versicherungen, Immobiliengesellschaften) umfassen. Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen entnehmen.

3.2 Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO)

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten. Beispiele: - Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien (z. B. SCHUFA) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken und des

Bedarfs beim Pfändungsschutzkonto oder Basiskonto; - Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse und direkter Kundenansprache; - Werbung oder Markt- und Meinungsforschung, soweit Sie der Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben; - Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten; - Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs der Landesbank Berlin AG; - Verhinderung und Aufklärung von Straftaten; - Videoüberwachungen dienen der Sammlung von Beweismitteln bei Straftaten oder zum Nachweis von Verfügungen und

Einzahlungen z. B. an Geldautomaten. Sie dienen damit dem Schutz von Kunden und Mitarbeitern sowie der Wahrnehmung des Hausrechts;

- Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z. B. Zutrittskontrollen); - Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts; - Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten.

Gültig ab 15.10.2019, Version 4

Seite 2 von 3

3.3 Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO)

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Auswertung von Zahlungsverkehrsdaten für Marketingzwecke) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die – wie beispielsweise die SCHUFA-Klausel – vor der Geltung der DS-GVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind.

Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Wir verwenden eine standardisierte Einwilligungserklärung, um individuelle und möglichst passgenaue Beratung, Betreuung und Information über Produkte und Aktionen zu ermöglichen.

Die Einwilligung ermöglicht uns beispielsweise komplexe Datenanalysen dazu, inwiefern ein bestimmtes Produkt für gewisse Kunden von Interesse sein könnte. Beispielsweise könnten wir durch die Auswertung zahlreicher Datenfelder zu den persönlichen finanziellen Verhältnissen bestimmen, für welche unserer Kunden ein Angebot zu einem Konsumentenkredit oder einem Anlageprodukt besonders interessant sein dürfte, und gezielt diese Kunden auf dieses Angebot aufmerksam machen.

Sollten Sie diese Einwilligung nicht erteilen, ist es uns trotzdem möglich, unsere vertraglichen Leistungen Ihnen gegenüber zu erfüllen. Die Rechtsgrundlage für die entsprechende Datenverarbeitung ist dann die Erfüllung unseres Vertrags mit Ihnen (s. Ziffer 3.1 dieser Datenschutzhinweise). Ebenso können wir ohne diese Einwilligung in gewissen Fällen noch einfache Datenverarbeitungen vornehmen, um jenseits des Vertrags Ihre Daten zu verarbeiten (s. dazu Ziffer 3.2 dieser Datenschutzhinweise).

3.4 Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO)

Zudem unterliegen wir als Landesbank Berlin AG diversen rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Kreditwesengesetz, Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Steuergesetze) sowie bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben (z. B. der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht, der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie die Bewertung und Steuerung von Risiken.

4. Wer bekommt meine Daten? Innerhalb der Landesbank Berlin AG erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien kreditwirtschaftliche Leistungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Landesbank Berlin AG ist zunächst zu beachten, dass wir nach den zwischen Ihnen und uns vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:

- Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung.

- Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (je nach Vertrag z. B. Förderbanken, Versicherungen, Korrespondenz-Institute, Depotbanken, Börsen, Auskunfteien).

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben.

5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages umfasst. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Geldwäschegesetz (GwG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die z. B. nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel 3 Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können

6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung Ihrer Aufträge (z. B. Zahlungs-,Wertpapieraufträge und Kreditkarten) erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.

7. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Ihr Begehren können Sie formfrei an uns adressieren und sollte möglichst gerichtet werden an: Landesbank Berlin AG Alexanderplatz 2 10178 Berlin [email protected] Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG). Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin Telefon: 030 13889-0 Telefax: 030 2155050 E-Mail: [email protected]

Gültig ab 15.10.2019, Version 4

Seite 3 von 3

8. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel den Abschluss des Vertrages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere sind wir nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung beispielsweise anhand Ihres Personalausweises zu identifizieren und dabei Ihren Namen, Ihren Geburtsort, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsangehörigkeit sowie Ihre Wohnanschrift zu erheben. Damit wir dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen können, haben Sie uns nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie uns die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen.

9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall gemäß Art. 22 DS-GVO. Sie haben das Recht, eine persönliche Überprüfung der automatisierten Einzelfallentscheidung zu verlangen, ihren eigenen Standpunkt darzulegen und die Einzelfallentscheidung anzufechten.

10. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt?

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in folgenden Fällen ein:

- Aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sind wir zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und vermögensgefährdenden Straftaten verpflichtet. Dabei werden auch Datenauswertungen (u. a. im Zahlungsverkehr) vorgenommen. Diese Maßnahmen dienen zugleich auch Ihrem Schutz.

- Um Sie zielgerichtet über Produkte informieren und beraten zu können, setzen wir Auswertungsinstrumente ein. Diese ermöglichen eine bedarfsgerechte Kommunikation und Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung.

- Im Rahmen der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit nutzen wir für Privatkunden das Scoring bzw. für Firmenkunden das Rating. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. In die Berechnung können beispielsweise Einkommensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Beruf, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer, Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden), Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung, vertragsgemäße Rückzahlung früherer Kredite sowie Informationen von Kreditauskunfteien einfließen. Bei Firmenkunden fließen zusätzlich weitere Daten mit ein, wie Branche, Jahresergebnisse sowie Vermögensverhältnisse. Das Scoring und das Rating beruhen beide auf einem mathematisch-statistisch anerkannten und bewährten Verfahren. Die errechneten Scorewerte und Bonitätsnoten unterstützen uns bei der Entscheidungsfindung im Rahmen von Produktabschlüssen und gehen in das laufende Risikomanagement mit ein.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO)

1. Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DS-GVO, das wir zur Bonitätsbewertung oder für Werbezwecke einsetzen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

2. Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung

In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an: Landesbank Berlin AG Alexanderplatz 2 10178 Berlin [email protected]