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Kanton St.Gallen Amt für Soziales Departement des Innern Generalversammlung Curaviva St. Gallen Rheineck, 8. Mai 2019 Gregor Baumgartner, M Sc Ec Leiter Abteilung Alter Informationen aus dem Amt für Soziales

Informationen aus dem Amt für Soziales · 2019-09-03 · Kosten in einem BPH Quersubventionierung Kostenträger Pension Kostenträger Pflege Kostenträger Betreuung Erträge Pflege

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Kanton St.GallenAmt für Soziales

Departement des Innern

Generalversammlung Curaviva St. GallenRheineck, 8. Mai 2019

Gregor Baumgartner, M Sc EcLeiter Abteilung Alter

Informationen aus dem Amt für Soziales

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Kanton St.Gallen

Inhalt

I. Pflegefinanzierung

II. Gestaltungsprinzipien Alterspolitik

III. Betreutes Wohnen

8. Mai 2019Seite 2 Amt für Soziales

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Kanton St.Gallen

PflegefinanzierungLeistungsentwicklung: Pflege

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Kanton St.Gallen

PflegefinanzierungKostenentwicklung: Pflege

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Kanton St.Gallen

PflegefinanzierungKostenträger

8. Mai 2019

obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)fixer, nach Zeitaufwand abgestufter Beitrag, für gesamte Schweiz durch Bunderecht vorgegeben

öffentliche Hand

Bewohnerin/Bewohnerhöchstens 20 Prozent von OKP-Beitrag Ergänzungsleistungen

Bewohnerin / Bewohner, in der Regel keine Sozialhilfe Ergänzungsleistungen

Pfle

ge n

ach

KVG

Betre

uung

und

Pen

sion

Seite 5 Amt für Soziales

Restfinanzierung

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Kanton St.Gallen

PflegefinanzierungBG-Urteil Höchstansätze Pflegekosten

8. Mai 2019Seite 6 Amt für Soziales

Leistungen in einem BPH Tarifschutzverletzung

Pflegeleistungen Kostenträger Pflege

Betreuungsleistungen

Pensionsleistungen

Kostenträger Betreuung

Kostenträger Pension

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Kanton St.Gallen

PflegefinanzierungBG-Urteil Höchstansätze Pflegekosten

Kosten in einem BPH Quersubventionierung

Kostenträger Pension

Kostenträger Pflege

Kostenträger Betreuung

Erträge Pflege

Erträge Betreuung

Erträge Pension

8. Mai 2019Seite 7 Amt für Soziales

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Kanton St.Gallen

WZW Kriterien gemäss Art. 32 KVG gelten für alle Leistungserbringer nach KVG

Keine staatliche Defizitgarantie auf Pflegeleistungen sondern KVG-konforme Höchstansätze der Pflegekosten

KR Motion 42.19.03: Höchstansätze der stationären Pflegekosten regelmässig anpassen

Anpassen der gesetzlichen Grundlagen

PflegefinanzierungBG-Urteil Höchstansätze Pflegekosten

8. Mai 2019Seite 8 Amt für Soziales

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Kanton St.Gallen

Gestaltungsprinzipien AlterspolitikAusgangslage

Alter ist (k)ein gesundheitspolitisches Thema. Regelungen im Sozialhilfegesetz, Gesetz über die Pflegefinanzierung, Ergänzungs-Leistungsgesetz …

«Altersloses» kantonales Altersleitbild 1996

Die vier Pfeiler der Lebensqualität im Alter: Gesundheit materielle Existenzsicherung Wohnen soziale Integration 8. Mai 2019Seite 9 Amt für Soziales

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Kanton St.Gallen

Gestaltungsprinzipien AlterspolitikWarum ein neues Grundlagendokument?

Das Altersleitbild des Kantons St.Gallen stammt aus dem Jahr 1996.

Das Thema Alter gewinnt aufgrund demographischer Entwicklung an Bedeutung.

Das Alter und das Altern haben sich verändert und es bestehen vielfältige Lebensentwürfe.

Die älteren Menschen wollen sich weiterhin aktiv in die Gesellschaft einbringen. Dies gelingt umso besser, umso so länger sie gesund sind. Deshalb ist auch die Gesundheitsförderung und Prävention im Alter wichtiger geworden.

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Kanton St.Gallen

Gestaltungsprinzipien AlterspolitikWeiteres Vorgehen (geplant)

Q2 2019 Projektauftrag von Regierung und VSGP

2019 Inhalte definieren und Themenfelder identifizieren (Begleitgruppe)

2020 Entwurf der Begleitgruppe und breites Anhörungsverfahren

H1 2021 Verabschiedung durch Regierung und VSGP

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Kanton St.Gallen

Motion SGK NR: Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen

Betreutes WohnenAusgangslage

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Kanton St.Gallen

Betreutes WohnenV. Nachtrag Sozialhilfegesetz: Auftrag

«Die Regierung wird eingeladen, innert sechs Monaten nach Abschluss der

Beratungen des Geschäfts 16.065 «Änderung des Bundesgesetzes über

Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und

Invalidenversicherung (EL-Reform)» durch die eidgenössischen Räte

Botschaft und Entwurf für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage

vorzulegen, damit die Mehrkosten für eine angepasste, barrierefreie

Wohnung mit gesicherter Betreuung («Betreutes Wohnen») nach den

Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen vergütet werden können.

Schafft der Bund mit der EL-Reform die gesetzliche Grundlage, kann dieser

Auftrag abgeschrieben werden.»

8. Mai 2019Seite 13 Amt für Soziales

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Kanton St.Gallen

Betreutes WohnenChancen und offene Fragen

Chancen: Bedarfsgerechte Leistungsnutzung und -erbringung Selbstbestimmung durch Nutzende Kein «vorsorglicher / finanzbedingter» stationärer Aufenthalt Attraktive Gemeinde, auch für das Alter …

Offene Fragen: Wer beurteilt «den Bedarf»? Finanzierung – für was soll oder muss die öffentliche Hand

aufkommen? Gleichbehandlung von allen Nutzenden gegeben? …

8. Mai 2019Seite 14 Amt für Soziales

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Kanton St.Gallen

Danke für's Zuhören! Und nun: Ihre Fragen

8. Mai 2019Seite 15 Amt für Soziales