9
06/2020 Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände

Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände · 791 6(0,1$5( ) u glh ]zhlwh +loiwh lq glhvhp -dku vwhkw qrfk hlq 6hplqdu ]xu 9hui jxqj 3odw]siohjhvhplqdu dp 6dpvwdj ghq

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände · 791 6(0,1$5( ) u glh ]zhlwh +loiwh lq glhvhp -dku vwhkw qrfk hlq 6hplqdu ]xu 9hui jxqj 3odw]siohjhvhplqdu dp 6dpvwdj ghq

06/2020

Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände

Page 2: Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände · 791 6(0,1$5( ) u glh ]zhlwh +loiwh lq glhvhp -dku vwhkw qrfk hlq 6hplqdu ]xu 9hui jxqj 3odw]siohjhvhplqdu dp 6dpvwdj ghq

Editorial

Vorwort

Liebe Mitgliedsvereine, liebe Vereinsvorstände,

hiermit übersende ich Ihnen die neuste Ausgabe der TVN-VereinsInfo 06/2020.

Ich hoffe die einzelnen Beiträge geben Ihnen gute Hilfe für Ihre tägliche Verein-sarbeit.

Ihr / Euer

Michael Gielen

TVN-Breitensportwart

Achtung

Neue Rahmendaten zu „Deutschland spielt Tennis 2020“:

Anmeldezeitraum zu „Deutschland spielt Tennis“: verlängert bis 31. Juli 2020

Automatische Teilnahme an der Vereinsverlosung bei Anmeldung: bis 30. Juni 2020

Durchführung des Aktionstages: bis mind. 30.September 2020 möglich

Anmeldung unter https://www.dtb-tennis.de/Initiativen-und-Projekte/Deutschland-spielt-Tennis-2020/Anmeldung-2020

oder

Deutschlandspielttennis.de

halt Breitensport

Inhalt TVN-Mitgliederservice Seminare Corona Virus Corona Soforthilfe Förderung der Übungsarbeit Sportversicherungsvertrag Programm 1.000 X 1.000 Masernschutzgesetz StVO und Fahrrad

Page 3: Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände · 791 6(0,1$5( ) u glh ]zhlwh +loiwh lq glhvhp -dku vwhkw qrfk hlq 6hplqdu ]xu 9hui jxqj 3odw]siohjhvhplqdu dp 6dpvwdj ghq

Breitensport

TVN-SEMINARE

Für die zweite Hälfte in diesem Jahr steht noch ein Seminar zur Verfügung.

Platzpflegeseminar am

Samstag, den 26.09.2020

Beginn 10.00 Uhr, Ende ca. 14.00 Uhr

TC Ohligs 1914 e.V.

Kiefernstr. 16 a, 42699 Solingen

Anmeldeschluss 12.09.2020

Anzahl der Plätze 25

Noch Frei 18

Den Seminarplan, sowie das Anmelde-formular finden Sie in der Anlage.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu dem Seminar an.

Sollten aus einem Verein mehrere An-meldungen zu einem Seminar erfolgen, so ist pro Teilnehmer eine gesonderte Anmeldung auszufüllen.

Das Seminar findet nur statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer zum Seminar anmelden.

Die Teilnahmegebühr von 10,00 € pro Person und Seminar werden zu Beginn des Seminars eingesammelt.

Bitte merken Sie sich den Termin vor oder besser, melden Sie sich sofort an.

Die Platzzahl ist auf 25 Teilnehmer begrenzt.

AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR CORONAVIRUS PANDEMIE

Was Sie derzeit beachten sollten

kazoka303030/stock.adobe.com

Die Corona Virus Pandemie bestimmt weiterhin unseren Alltag. Die Kontakt-verbote sind bis zum 3. Mai verlängert worden. Auch die Aus- und Fortbil-dungen des LSB NRW und seiner Sportjugend NRW werden zunächst bis dahin weiterhin ausgesetzt. Wir aktuali-sieren für Sie auf unserer Webseite die wichtigsten Informationen und verwei-sen auf weiterführende Links.

Häufig gestellte Fragen von Vereinen und Verbänden

https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LSB+NRW+Newsletter+April+2020

Zur Meldung "Aktuelle Informationen zur Corona Virus Pandemie"

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/aktuelle-informationen-zur-coronavirus-epidemie?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LSB+NRW+Newsletter+April+2020

©LSB 05-2020

Page 4: Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände · 791 6(0,1$5( ) u glh ]zhlwh +loiwh lq glhvhp -dku vwhkw qrfk hlq 6hplqdu ]xu 9hui jxqj 3odw]siohjhvhplqdu dp 6dpvwdj ghq

Breitensport

CORONA-SOFORTHILFE

Wiederaufnahme der Auszahlung

Die Auszahlung der Corona-Soforthilfe wurde Anfang April wegen Betrugs ge-stoppt. Damit Kleinunternehmer, Freibe-rufler und Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unter-stützung kommen, können seit 17. April wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Antragsseite kann – wie bereits zuvor – ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden. Auch die Auszahlung bereits bewilligter An-träge wird voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen.

Bitte achten Sie bei der Antrags-stellung auf die URL: Offizielle Seiten des Landes enden auf nrw oder nrw.de.

Zur Corona-Soforthilfe

https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=E9C3D4191D1F9B69C4CF

©LSB 05-2020

FÖRDERUNG DER ÜBUNGSARBEIT IN SPORTVERE

Auszahlungserhöhung um 40 Prozent erhöht.

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landes-sportbund NRW Haushaltsmittel in Höhe von nun 10,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen zur Verfügung. Es stehen somit 40 Prozent mehr Mittel für die Auszahlung an NRW-Sportvereine zur Verfügung. Der Förderantrag kann bis zum 04.06.2020 digital über das Förderportal beim Landessportbund NRW einge-reicht werden. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Corona-Krise kann der Übungsbetrieb nicht in dem geplanten Umfang statt-finden. Für die Antragstellung kalku-lieren Sie die Übungsstunden ent-sprechend Ihrer Planungen vor der Corona-Krise

Weitere Informationen zum Übungslei-terzuschuss und zum Förderportal

https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LSB+NRW+Newsletter+April+2020

©LSB 05-2020

Page 5: Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände · 791 6(0,1$5( ) u glh ]zhlwh +loiwh lq glhvhp -dku vwhkw qrfk hlq 6hplqdu ]xu 9hui jxqj 3odw]siohjhvhplqdu dp 6dpvwdj ghq

Breitensport

SPORTVERSICHERUNGSVERTRAG MIT DER ARAG

Hinweise zur Rechnungsstellung 2020

Wie wir Ihnen bereits zu Beginn des Jahres mitgeteilt haben, ist der Landes-sportbund NRW seit 1. Januar 2020 Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sport-vereine in NRW. Die jährliche Beitrags-rechnung für die Sportversicherung und auch die Beiträge für VBG und GEMA sowie der Mitgliedsbeitrag der Sporthilfe erfolgt zukünftig über den LSB NRW. Dieser befindet sich aktuell im Aufbau der Organisation für die Erstellung der Rechnungen und wird diese in der zweiten Jahreshälfte erstellen und versenden.

Versicherungsschutz besteht unabhän-gig von der Rechnung.

Hinweis: Fragen zu Rechnungen, die bis zum Jahr 2019 ausgestellt wurden, sind Bitte an die Sporthilfe e.V. zu richten.

Weitere Informationen zur Sportversich-erung

https://www.lsb.nrw/lsb-nrw/sportversicherung?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LSB+NRW+Newsletter+April+2020

PROGRAMM 1.000 X 1.000

Jetzt noch einen Förderantrag stellen

Das Land NRW stellt auch in diesem Jahr zwei Millionen Euro zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Förder-fähig sind unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Kooperation zwischen Sportverein und Schule, Integration, Inklusion, Sport der Älteren oder auch im Bereich Mädchen und Frauen im Sport. Die Anträge können ab sofort direkt in unserem Förderportal eingereicht wer-den. Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden.

Weitere Informationen zu 1.000 x 1.000 und zum Förderportal

https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000x1000?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LSB+NRW+Newsletter+April+2020

©LSB 05-2020

MASERNSCHUTZGESETZ IN KRAFT

Was Vereine nun beachten müssen

Andreas Choroba/ stock.adobe.com

Page 6: Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände · 791 6(0,1$5( ) u glh ]zhlwh +loiwh lq glhvhp -dku vwhkw qrfk hlq 6hplqdu ]xu 9hui jxqj 3odw]siohjhvhplqdu dp 6dpvwdj ghq

Breitensport

Das Masernschutzgesetz ist seit kurzem in Kraft. Eine Nachweispflicht ergibt sich für ehren- oder hauptamtlich Tätige und Freiwilligendienstleistende aus Sport-vereinen, die an Schulen oder Kinder-tagesstätten Angebote machen.

Hingegen besteht keine Kontrollpflicht für Sportvereine bei ihren eigenen Aktivitäten wie dem Trainingsbetrieb. Auch Ferien- und Trainingslager sind von der Nachweispflicht zur Immunität gegen Masern ausgenommen.

Weitere Informationen zum Masern-schutzgesetz

https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/masernschutzgesetz-informationen-fuer-sportvereine/?fbclid=IwAR0Qt-p2mmvgUHuZNliP2ZX9pOCuwgtlsLQXFBDil6ZJVC4_oEQHltuwAlM&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LSB+NRW+Newsletter+April+2020

©LSB 05-2020

StVO und Fahrrad:

Die Regeln & Bußgelder

Radfahren macht Freude, verbessert die eigene Fitness, das Wohlbefinden und ist auch für die Umwelt eine Wohl-tat. Hier finden Sie alle Regeln für Radfahrer.

Pflichtprogramm fürs Fahrrad

Zwei unabhängig funktionierende Brem-sen: Vorderbremse und Hinterradbrem-se

Helltönende, also laute Klingel.

Weißer Frontscheinwerfer mit weißem Reflektor.

Roter Großflächenrückstrahler, rotes Rücklicht und kleiner roter Reflektor.

Je zwei gelbe Speichen-Reflektoren pro Rad oder alternativ Reflektor-streifen

Pedale mit je zwei gelben Rückstrah-lern, die nach vorne und hinten reflek-tieren

Die Beleuchtung nicht vergessen

Eine wichtige Komponente, die leider oft vernachlässigt wird, ist eine funktio-nierende Beleuchtung. Beispielsweise muss die Fahrradbeleuchtung am Rad fest angebracht sein. Eine Batterie-Stirnlampe reicht nicht aus. Das Licht am Rad muss auch bei hellstem Sonnenschein funktionieren! Die Pflicht zum Dynamo ist allerdings Geschichte: Lampen mit Akkus und Batterien sind inzwischen legal. Batterielampen brauchen zehn Lux Mindestbeleuchtungsstärke und eine Kontrollleuchte für den Batteriezu-stand.

Bußgelder für Radfahrer: Auch Radler können punkten

Wussten Sie, dass ein Handytelefonat auf dem Rad 55 Euro kosten kann? Oder wie viel ein Geisterfahrer auf dem Radweg zahlt? Und kennen Sie die Folgen, wenn Sie eine rote Ampel missachten? Nachlesen können Sie dies im Bußgeldkatalog, der selbst-verständlich auch für Radfahrer gilt. So kann radeln im stark alkoholisierten Zustand teuer werden: Ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor und Sie können vor Gericht angeklagt werden. Übrigens

Page 7: Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände · 791 6(0,1$5( ) u glh ]zhlwh +loiwh lq glhvhp -dku vwhkw qrfk hlq 6hplqdu ]xu 9hui jxqj 3odw]siohjhvhplqdu dp 6dpvwdj ghq

Breitensport

auch dann, wenn Sie weniger getrunken haben, aber einen Unfall verursachen. Das kann den Führerschein kosten.

Wie am Lenkrad ist das Radeln mit dem Handy am Ohr verboten. Werden Sie mit einem Mobiltelefon ohne Freisprech-einrichtung am Lenker erwischt, müssen Sie eine Strafe zahlen. Auch das Musik-hören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer ist problematisch. Er-laubt ist es nur, wenn Sie Warnsignale noch wahrnehmen können.

Und denken Sie nicht, Sie wären als Radfahrer vor Eintragungen in Flensburg sicher. Ab 60 Euro Bußgeld gibt es Punkte in der Verkehrs-sünderkartei, sogar wenn Sie überhaupt keinen Führerschein besitzen.

Das passende Gerichtsurteil. Auf dem Radweg sollten Sie besser in Fahrtrichtung radeln. Wer als Geister-fahrer auf dem Radweg unterwegs ist, kann bei einem Unfall mit schuld sein – auch wenn ihm die Vorfahrt genommen wurde. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden.

Mehr zu den Fahrradfahrern mit Rechten und Pflichten unter:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/strassenverkehrsordnung-radfahrer/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=email-fahrrad&utm_content=april-2020

©ARAG 05-2020

Verwaltungsmaßnahmen der Vereine nach der Eröffnung der Tennisanlagen.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen sind im Folgenden zusammengefasst:

Sehr geehrte Vereinsvertreter, seit dem heutigen Donnerstag 7.5.20 sind die Tennisplätze im Verbands-gebiet des Tennisverbandes Nieder-rhein durch das Land NRW wieder freigegeben. Darüber haben wir Sie be-reits gestern, unmittelbar nach der Bekanntmachung, in einer kurzen Mail informiert. Das heißt nicht, dass jeder Verein zwangsläufig die Plätze öffnen muss. Entscheidend für die Öffnung ist die Einhaltung der vom Land NRW herausgegebenen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona Virus SARS-CoV2(Corona-schutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung, § 4 (4):„Erlaubt ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder pri-vaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontakt-freidurchgeführt wird, geeignete Vorkeh-rungen zur Hygiene, zum Infektions-schutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Perso-nen (auch in Warteschlangen) sicher-gestellt sind. Die Nutzung von Dusch und Waschräumen, Umkleide-, Gesell-schafts- und sonstigen Gemeinschafts-räumen sowie das Betreten der Sport-anlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“ Ordnungsämter können Kontrollen durchführen und bei Nichteinhaltung der Maßnahmen die Anlage gegebenenfalls schließen. Verständlicherweise haben einige Vereine letzte Fragen zur Wieder-aufnahme des Spielbetriebs auf ihren Anlagen. Der TVN orientiert sich an der aktuellen, vom Land NRW herausgegebenen Ver-ordnung, kann überdies aber keine eigenen Verbote oder Genehmigungen aus-

Page 8: Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände · 791 6(0,1$5( ) u glh ]zhlwh +loiwh lq glhvhp -dku vwhkw qrfk hlq 6hplqdu ]xu 9hui jxqj 3odw]siohjhvhplqdu dp 6dpvwdj ghq

Breitensport

sprechen, sondern lediglich Empfeh-lungen und Ratschläge zum Umgang mit dieser speziellen Situation geben. In jedem der rund 440 Vereinen im TVN finden sich unterschiedliche Rahmen-bedingungen in Bezug auf die Größe der Anlage und die baulichen Gegeben-heiten. Aus diesem Grund kann der TVN keine allgemein gültigen Aussagen tref-fen. Hier sollten die Vereinsvertreter, auf Basis der Verordnung vom Land NRW und den Empfehlungen und Ratschlä-gen des TVN die individuellen Bedin-gungen ihres Vereins beachten und eigenständig sowie verantwortungsvoll entscheiden, was möglich ist und was nicht. Am allerwichtigsten ist dem TVN - neben den vielen Verordnungen, Richtlinien und Regeln die Gesundheit seiner Mitglieder. Bitte bleiben Sie auch in den kommenden Wochen umsichtig, han-deln Sie verantwortungsbewusst und im Sinne der Gemeinschaft. Die Antworten auf die häufigsten Fragen sind im Folgenden zusam-mengefasst: Ist Doppel grundsätzlich erlaubt? Ja, sofern in dieser Konstellation der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird. Jeder Tennisverein kann ent-scheiden, ob er seinen Mitgliedern das Doppelspiel ermöglichen möchte. Ist Training mit mehr als zwei Perso-nen erlaubt? Ja, sofern der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5m eingehalten wird. Letztendlich müssen Trainer und Ten-nisschulen selber entscheiden, unter welchen Umständen und in welcher Form sie den Abstand einhalten können. Wie sehen die Aufgaben des Corona-Beauftragten genau aus? Der vom Verein benannte Corona-Beauftragte sollte über die behördlichen

Auflagen informiert sein und als An-sprechpartner fungieren. Die Funktion kann auch von mehreren Personen übernommen werden. Die einzelnen Maßnahmen/Richtlinien müssen allen Mitgliedern bekannt sein (z.B. durch Aushang, Mailing, Homepage etc.). Der Corona-Beauftragte kann für die Nichteinhaltung der Maßnahmen/Richt-linien nicht belangt werden. Ein Fehlverhalten kann jedoch z.B. durch das Ordnungsamt zu einer Schließung der Anlage führen. Muss dokumentiert werden, wer zu welcher Zeit auf der Anlage ist oder war? Im Falle einer Ansteckung kann eine Nachverfolgung u.U. aber hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich. Wo soll das Desinfektionsmittel posi-tioniert werden? Desinfektionsmittel sollte an den Toilet-ten und den dazugehörigen Wasch-becken zur Verfügung stehen. © TVN 05-2020

Page 9: Informationen für Tennisvereine und deren Vorstände · 791 6(0,1$5( ) u glh ]zhlwh +loiwh lq glhvhp -dku vwhkw qrfk hlq 6hplqdu ]xu 9hui jxqj 3odw]siohjhvhplqdu dp 6dpvwdj ghq

Die letzte Seite

Ausblick

Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.

Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir - für immer.

Der Mensch hat dreierlei Wege um klug zu handeln: durch Nachdenken ist der edelste, durch Nachahmen der einfachste, durch Erfahrung der bitterste.

zitate.net › Konfuzius-zitate

Kontakt und Impressum Tennis-Verband Niederrhein e.V. Hafenstr. 10 45356 Essen Telefon 02 01 / 26 99 81 – 10 Fax 02 01 / 26 99 81 – 20 E-Mail: [email protected] www.tvn-tennis.de www.facebook.com/tvn.Tennis Weitere Informationen zum Engagement des Tennis-Verband Niederrhein e.V. erhalten Sie unter http://www.tvn-tennis.de © 2020 Tennis-Verband Niederrhein e.V.