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1629/18-V2-01 Informationen für unsere Kunden Prüfbescheinigungen, Werksbescheinigungen und Abnahmeprüfzeugnisse für Verbindungselemente Ausgabe 29 ISO 16228 zum Nachweis der Qualität fertiger mechanischer Verbindungselemente EN 10204 zum Nachweis von Qualitätsmerkmalen für Drähte, Stangenmaterial, Bleche usw.

Informationen für unsere Kunden Ausgabe 29 · EN 10204 zum Nachweis von Qualitätsmerkmalen für Drähte, Stangenmaterial, Bleche usw. 2 Zu den Zielsetzungen von Böllhoff gehört

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1629/18-V2-01

Informationenfür unsereKunden

Prüfbescheinigungen, Werksbescheinigungen und Abnahmeprüfzeugnisse für Verbindungselemente

Ausgabe 29

ISO 16228 zum Nachweis derQualität fertiger mechanischer

Verbindungselemente

EN 10204 zum Nachweis vonQualitätsmerkmalen für Drähte,Stangenmaterial, Bleche usw.

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Zu den Zielsetzungen von Böllhoff gehört es, die Kunden frühzeitig über neue Ent wicklungenrund um mechanische Verbindungselemente zu informieren und darüber auch Symposienund Schulungen anzubieten. Dazu zählt auch die Schriftenreihe Böllhoff aktuell, die sich indieser Ausgabe mit dem Themenschwerpunkt „Produktkonformität und Prüfbe scheinigungen“befasst.

Als „brandneue“ Information berichtenwir in dieser Ausgabe über den Paradigmenwechsel bei den Prüf -bescheinigungen, die wir einerseits alsHersteller und Händler für Vor -materialien von unseren Lieferantenzur Absicherung unserer eigenenQualitätsan sprüche fordern und dieandererseits Sie, unsere Kunden, vonuns fordern, um sicherzugehen, dassSie mechanische Verbindungs -elemente erhalten, die den einschlägi-gen internationalen Normen bzw.Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen.

Hier hat die ISO eine Norm veröffent-licht, die Prüfbescheinigungen für fertige mechanische Verbindungs -elemente in allen Einzelheiten festlegtund damit vor allem Sie als Käuferdavon entlastet, zu überlegen, für welche Produkteigenschaften Sie denNachweise einfordern sollten. Für diewesentlichen Produktgruppen ist diesin DIN EN ISO 16228 – so lautet dieNummer der neuen Norm – nunmehrfestgelegt.

Sie bestellen künftig für Verbindungs-elemente eine Prüfbescheinigungnach ISO 16228.

Die ISO 16228 bündelt alle Informatio-nen und Prüfergebnisse in einem ein-zigen Dokument, das Ihnen als Käufermechanischer Verbindungselementealle notwendigen Informationen liefert.

„Ein perfektes Dokumentenpaar zurumfassenden Qualitätssicherung“.

DIN EN 10204:2005-01Metallische Erzeugnisse

Prüfbescheinigungen(international auch:ISO 10474:2013-07

Steel and steel productsInspection documents)

und

DIN EN ISO 16228:2017-10Mechanische Verbindungselemente

Prüfbescheinigungen

Weiterhin haben wir zum gleichenHauptthema zwei Beiträgezusammengestellt, die sich mit derKonformität mechanischer Ver bindungselemente gegenüber Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU sowie der Druckgeräterichtliniemit dem AD 2000-Regelwerk befassen.

Wir hoffen, dass Sie auch aus dieserAusgabe der Böllhoff aktuell wertvolleErkenntnisse gewinnen und damitauch unsere gute Zusammenarbeitpositiv fortgesetzt wird.

Wann immer Sie Nachfragen zu Themen dieser Böllhoff aktuell Ausgabe haben, wenden Sie sich an unsere Experten.

Technische Rechtsbegriffe – Anwendung von NormenSie als Kunde von Böllhoff haben bisherin der Regel in den Fällen, wo SieNachweise über bestimmte Qualitäts-merkmale Ihrer Verbindungselemente

oder deren Vormaterialien bei unsbestellten, Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 verlangt, auchwenn diese in den Normen über

Verbindungselemente überhaupt nichterwähnt ist.Doch da gibt es jetzt Abhilfe, wie wirIhnen nachfolgend erläutern wollen.

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Technische Rechtsbegriffe – Prüfbescheinigungen(Zeugnisse)Bis 1995 galt die DIN 50049„Bescheinigungen über Material -prüfungen“. Sie trat 12.1951 erstmalsin Kraft, wurde 04.1955, 04.1960,07.1972, 07.1982, 11.1991 undzuletzt 04.1992 geändert. Früher wares üblich, dass der Handel Werksbe-scheinigungen (2.1), Werkszeugnisse(2.2), Werksprüfzeugnisse (2.3), aberauch Abnahmeprüfzeugnisse (3.1B)umgeschrieben hat, weil es nicht seinInteresse war, den Vorlieferanten zubenennen. Mit der Ausgabe 07.1982

wurde erstmals eindeutig durch dieEinführung der Bezeichnung „her -stellendes und verarbeitendes Werk“der Handel gezwungen, Kopien derBescheinigungen den Lieferungen aufAnforderung des Kunden beizulegen.

Die DIN 50049:1992-02 war die deut-sche Fassung der EN 10204:1991.Diese wurde 08.1995 ersetzt und imJanuar 2005 als DIN EN 10204:2005-01, Metallische Erzeugnisse – Artenvon Prüfbescheinigungen, herausge-

geben. Die Norm enthält die Änderun-gen, die z.B. wegen der Anpassungan die Europäische Druckgerätericht -linie (97/23/EG) erforderlich sind, undist harmonisiert. Das Werkszeugnis(2.3) wird gestrichen, aus dem Abnah-meprüfzeugnis 3.1B wird 3.1 und dieAbnahmeprüfzeugnisse 3.1A, 3.1Cund Abnahmeprüfprotokolle 3.2A und3.2C (der früheren Ausgabe) werdendurch 3.2 ersetzt (Tab. 1).

Die internationale Version ist die ISO10474:2013-07, Steel and steel products – Inspection documents,

es ist praktisch die englische Über -setzung der DIN EN 10204:2005-01.Die Tabelle (Tab. 2, Seite 4) gibt die

englischen Bezeichnungen undBeschreibungen der Prüfbescheini-gungen wieder.

Tab. 1: Prüfbescheinigungen im Vergleich der Vorgängernormen und nach DIN EN 10204:2005-1

Art

Nummer Prüfverant-wortlichkeit Unterschrift Bestätigung der Bescheinigung durch

alt aktuell alt aktuell

Werksbescheinigung 2.1 2.1

herstellendes oderverarbeitendes Werk

den Hersteller

Werkszeugnis 2.2 2.2

Werksprüfzeugnis 2.3 entfällt entfällt

Abnahme-prüfzeugnis

3.1B 3.1von der Fertigung

unabhängigerSachverständiger

Werkssach-verständiger

den von der Fertigungsabteilungunabhängigen Abnahmebeauftragten

der Hersteller

3.1A

3.2von der Fertigung

unabhängigerSachverständiger

in der amtlichenVorschrift genannter

Sachverständiger

den von der Fertigungsabteilungunabhängigen Abnahmebeauftragtender Hersteller und den vom Besteller

beauftragten Abnahmebeauftragten oderden in den amtlichen Vorschriftengenannten Abnahmebeauftragten

3.1Cvom Bestellerbeauftragter

Sachverständiger

Abnahmeprüf-protokoll

3.2A

entfällt

wie für 3.1Azusätzliche Unter-schrift des Werks-sachverständigen

entfällt

3.2C wie für 3.1B

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Tab. 2: Prüfbescheinigungen (inspection documents) nach ISO 10474:2013-07

Name of the document Standarddesignation Content of document Document validated by

Declaration of compliancewith the order 2.1 Manufacturer’s declaration of compliance

with the order without test results

the manufacturer

Test report 2.2Manufacturer’s declaration of compliancewith the order, with test results based on

non specific inspection

Inspection certificate

3.1

Manufacturer’s declaration of compliancewith the order, with test results based on

specific inspection

the manufacturer’s authorized inspectionrepresentative independently of

manufacturing department

3.2

the manufacturer’s authorized inspectionrepresentative and either purchaser’s

authorized representative or by an inspectordesignated by a third party

Die Werksbescheinigung und dasWerkszeugnis werden auf Basis nicht -spezifischer (non specific) Prüfungenvom Hersteller erstellt. Grundlage fürdie Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 und3.2 sind spezifische (specific) Prüfun-gen, auf Basis der zwischen Bestellerund Hersteller festgelegten Anforde-rungen.

Der Händler wird definiert und eindeutig festgeschrieben, wie er mitPrüfbescheinigungen umzugehen hat. Der Händler ist nach DIN EN10204:2005-01, Absatz 2 „Begriffe“,eineZitat: „Organisation, die Erzeugnissevon einem Hersteller erhält und dieseohne weitere Bearbeitung weitergibtoder, wenn bearbeitet, ohne Verände-rung der in der Bestellung und in derder Bestellung zugrunde liegendenErzeugnisspezifikation festgelegtenEigenschaften.“ Zitatende.Mit dieser Definition dürfte z.B. einAblängen von Teilen aus Produktions-längen eines Herstellers keine Verän-derung sein, die zur Ausstellung einesZeugnisses berechtigt. Einfluss hathier sicher auch das Produkthaftungs-gesetz, denn bei Gewährleis tungs -ansprüchen gilt nicht mehr die Durch-

griffshaftung, sondern die direkte Produkthaftungskette vermitteltGewährleistungsansprüche vom Kunden zum Lieferanten (Endkundean Handel, Handel an Großhandel,Großhandel an Hersteller).Erstmalig wird klar und eindeutig inAbsatz 6, „Weitergabe von Prüfbe-scheinigungen durch einen Händler“festgelegt:Zitat: „Ein Händler darf nur Originaleoder Kopien der vom Hersteller gelieferten Prüfbescheinigungen ohneirgendeine Veränderung weitergeben.Diesen Bescheinigungen muss zusätzlich ein geeignetes Mittel zur Identifizierung des Erzeugnisses bei-gefügt werden, damit die eindeutigeZuordnung von Erzeugnis undBescheinigung sichergestellt ist.

Kopien der Originalbescheinigung sindzulässig unter der Voraussetzung,dassn Verfahren zur Sicherstellung der

Rückverfolgbarkeit angewendetwerden,

n die Originalbescheinigung aufAnforderung verfügbar ist.

Wenn Kopien hergestellt werden, istes zulässig, die Angabe der ursprüng-lichen Liefermenge durch die aktuelle

Teilmenge zu ersetzen.“ Zitatende.Viele Händler haben das Bedürfnisihre Lieferquellen vor dem Bestellergeheim zu halten, um zu verhindern,dass er bei zukünftigen Bedarfendirekt an den Hersteller gehen kann.Dieses durchaus verständliche Inte -resse wurde dem gesamtresultieren-den Sicherheitsbedürfnis der Allge-meinheit untergeordnet. Damit tunsich heute noch einige Händlerschwer.Viele Händler erzeugen ein Deckblatt,auf dem die Bezeichnung, z. B.„Werkszeugnis nach DIN EN 10204,2.2“, steht. Dies suggeriert, in nichtzulässiger Weise, die Qualität einerPrüfbescheinigung. Prüfbescheinigun-gen sind Urkunden. Man findet immernoch viele Prüfbescheinigungen, dievon Händlern ausgestellt sind. Es istzu prüfen, ob nicht im rechtlichenSinne der Straftatbestand des Betruges oder der Urkundenfälschungvorliegt.Besteller sollten die ihnen vorgelegtenPrüfbescheinigungen besser über -prüfen. So gibt es Beispiele fürAbnahme prüfzeugnisse 3.1, sogar3.2, in denen die Adresse des Herstellers (z.B. von Stabstahl) unddes weiterverarbeitenden Herstellers

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Tab. 3: Prüfbescheinigungen für Werkstoffe für Druckgeräte(in Anlehnung an DIN EN 764-5, Bild 1 – Arten der erforderlichen Prüfbescheinigungen)

Werkstoffe für Druckgeräte

Die wichtigsten drucktragenden Teile 1) vonDruckgeräten der Kategorien II, III und IV

Die wichtigsten drucktra-genden Teile von Druckge-

räten der Kategorie I

Andere drucktragendeTeile, als die wichtigstendrucktragenden Teile von

Druckgeräten der KategorieI bis IV

Anbauteile an Druckgeräteder Kategorien II, III und IV

Sonstige Teile

Spezielle Erzeugniskontrolle

über ein Qualitäts-managementsystem 2) über eine direkte Prüfung über ein Qualitäts-

managementsystem

Abnahmeprüfzeugnis3.1 3)

Abnahmeprüfzeugnis3.2 3)

Werkszeugnis2.2 3)

Werkszeugnis2.2 3)

Werksbescheinigung2.1 3)

1) Wichtigste drucktragende Bauteile sind Bauteile, bei denen ein Defekt zu einer plötzlichen Freisetzung der Druckenergie führen kann, siehe z.B. Leitlinie 7/82) nach Anhang I, Absatz 4.3 der Richtlinie 2014/68/EU (ex. 97/23/EG)3) nach DIN EN 10204:2005-01

(z.B. von Schrauben) vom Händlerper Bildbearbeitung im Computer(z.B. Photoshop), durch seine eigene

Adresse ersetzt wurde. Dieses Ver halten unterbricht nicht nur dieKette zur Werkstoffquelle, es handelt

sich um Urkundenfälschung.

Die Zusammenhänge zur Richtlinie2014/68/EU, ex. 97/23/EG, Druck -geräterichtlinie (PED), ergeben sichaus der harmonisierten DIN EN764-5:2015-03, Druckgeräte – Teil 5:Prüfbescheinigungen für metallischeWerkstoffe und Übereinstimmung mitder Werkstoffspezifikation. Der Zusammenhang zwischen denAnforderungen und der Prüfbescheini-gung ist in Tabelle (Tab. 3) aufgezeigt.

Der Sinn von Abnahmeprüfzeugnissenergibt sich erst bei einer zum einge-setzten Werkstoff zurückverfolg barenKennzeichnung der Bauteile. Diese istin einzelnen harmonisierten Normenfestgeschrieben und umzusetzen.

Anmerkung: Mit der ISO 16228 gibtes eine Norm, die Prüfbescheinigungenfür fertige mechanische Verbindungs-elemente in allen Einzelheiten festlegt.

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DIN EN ISO 16228 Mechanische Verbindungselemente – Prüfbescheinigungen

In dieser Norm werden vier Prüfbe-scheinigungsarten für genormte fertigemechanische Verbindungselementefestgelegt, in denen die Ergebnisseaus Prüfbescheinigungen der Vor -

materialien (nach DIN EN 10204)übernommen werden und die Prüf ergebnisse aus Prüfungen an den fertigen Verbindungselementen dokumentiert werden. Eine

Weiter gabe der Prüfbescheinigungen der Vormaterialien ist dabei nicht vorgesehen.

So wie in DIN EN 10204 werden vier Prüfbescheinigungen unterschieden:

Werksbescheinigung ISO 16228 – F2.1Werkszeugnis ISO 16228 – F2.2Abnahmeprüfzeugnis ISO 16228 – F3.1Abnahmeprüfzeugnis ISO 16228 – F3.2

Der Buchstabe „F“ steht dabei für„Fastener“ (en).

Die Ähnlichkeit mit den Prüfbescheini-gungen nach DIN EN 10204 ist dabeinicht zufällig, sondern durchaus beabsichtigt.

Sie als Kunde können zukünftig inIhren Bestellungen einfach eine dervier Bescheinigungsarten nach ISO16228 angeben und brauchen sichkeine Gedanken darüber zu machen,welche Eigenschaften Sie mit Prüfer-gebnissen belegt haben wollen, es seidenn, Sie haben besondere Anforde-rungen, die z.B. nicht durch Normenabgedeckt sind. Denn dies ist in ISO 16228 und in den internationalenProduktnormen für mechanische Verbindungselemente festgelegt, wiewir Ihnen darstellen werden.

Abb. 1 zeigt eine Übersicht über dievier Bescheinigungsarten und vermittelt Ihnen einen Eindruck vonden Unterschieden sowie von denprinzipiellen Inhalten.

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Abb. 1 Übersicht über die Prüfbescheinigungen nach DIN EN ISO 16228

Bezeichnung der Dokumente

F2.1 F2.2 F3.1 F3.2

Werks -bescheinigung

ISO 16228-F2.1

Werkszeugnis

ISO 16228-F2.2

Abnahme -prüfzeugnis

ISO 16228-F3.1

Abnahme -prüfzeugnis

ISO 16228-F3.2

Aussteller der Bescheinigung (mit Name und Anschrift)

Lieferant(Hersteller oder

Vertreiber)Hersteller

Lieferant(Hersteller oder

Vertreiber)Hersteller

Käufer/Besteller mit Anschrift 1) optional optional optional optional

Bestell-Nr. mit Datum 1) optional optional optional optional

Liefermenge 1) optional optional optional optional

LiefergegenstandVollständige Bezeichnung der mechanischen Verbindungselemente in Übereinstimmung mit der Produktnorm (und/oder technischen

Spezifikation), inklusive Beschichtung, wenn vorhanden)

Technische Lieferbedingungen(Norm, Spezifikation, Zeichnung, Katalog usw.) ● ● ● ●

Identifizierung des Liefergegenstandes zurPrüfbescheinigung (Kennzeichnung) – – ● ●

Angabe von Prüfergebnissen 2) 3) 4)(für in den Normen/Spezifikationen festgelegten Eigenschaftsmerkmale)

–●

nicht spezifisch3)

spezifisch3)

spezifisch3)

Konformitätserklärungdes Herstellers oder Vertreibers

● ● ● ●

Die Konformitätssätze sind bei den 4 Bescheinigungsarten unterschiedlich (Sätze siehe Beispiele)

Bestätigende PersonName, Funktion, Datum, Signatur des bevollmächtigten Vertreters des Herstellersoder Vertreibers 5)

● ● ● ●

Konformitätserklärungdes bevollmächtigten Vertreters des Käufersoder eines externen bevollmächtigten Vertreters 6)

(Satz siehe Beispiele)

Bestätigende PersonName, Funktion, Datum, Signatur des bevoll-mächtigten Vertreters des Käufers oder des externen bevollmächtigten Vertreters 6)

1) Da die Angaben zum Käufer/Besteller nur optional sind, können die Prüfbescheinigungen auch „neutral“ verfasst sein,also verwendbar für Lieferungen an unterschiedliche Käufer und mehrere Bestellungen.

2) Bei allen Prüfbescheinigungsarten müssen Ergebnisse von Prüfungen für die Konformitätsaussage herangezogen werden. Dies ist nicht beschränkt auf die Eigenschaften, für die bei F2.2, F3.1 und F3.2 Prüfergebnisse im Dokumentaufgeführt sind.

3) Nichtspezifische Prüfung und spezifische Prüfung. 4) Übernahme von Prüfergebnissen am Vormaterial. 5) Bevollmächtigter Vertreter des Herstellers oder Vertreibers.6) Bevollmächtigter Vertreter des Käufers oder durch öffentliche Anordnung bestimmte Person.

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Erläuterungen zu den DatenfeldernNachfolgend wollen wir Sie mit den einzelnen in den Prüfbescheinigungen festgelegtenDatenfeldern vertraut machen, weil Sie als Kunde und Böllhoff als Ihr Lieferant nütz licherweise die gleichen Kenntnisse haben sollten, um Unstimmigkeiten, Ärger odergar Reklamationen zu vermeiden.

Zur Bezeichnung der PrüfbescheinigungenBezeichnung – Normnummer – Kurz-zeichen, so sollte die Reihenfolge derBenennung in Ihren Bestellungen oderSpezifikationen lauten. Dabei könnenSie die Angabe DIN und EN weg -lassen und nur ISO 16228 schreiben,wie Sie es von den Schraubennormenja auch gewohnt sind, wo z.B. Sechs-kantschraube mit Schaft ISO 4014 –M16x120 – 8.8 geschrieben wird.Dies hängt damit zusammen, dassder ISO-Standard weltweit gilt unddurch die europäische Normenorgani-sation als Europäische Norm mit demKurzzeichen „EN“ übernommen wirdund dann – erkennbar durch dasnationale Normensymbol (z.B. DIN fürDeutschland, BS für Großbritannien,NF für Frankreich usw.) – in das jeweilige nationale Normenwerk über-nommen wird.

Werksbescheinigung ISO 16228 – F2.1Beachten Sie bitte, dass – abwei-chend von EN 10204 – bei den Prüfbescheinigungen für mechanischeVerbindungselemente der Buchstabe„F“ vor das Kurzzeichen gesetzt werden muss. „F“ steht dabei für dasenglische Wort „Fastener“ (Verbindungselement).

Überhaupt finden Sie weitere Kurz zeichen in der Norm, die ausdem Englischen abgeleitet sind, dadie englische Sprachfassung die „Originalsprache“ ist.

Zum Aussteller der BescheinigungenWir gehen manchmal etwas leichtfer-tig mit Benennungen/Bezeichnungenum und stiften damit viel Verwirrung.Auch die Normensetzer von ISO 16228, die die Benennungen Lieferant, Hersteller, Vertreiber munterdurcheinander verwenden.

Bleiben wir zunächst bei der Version,dass als „Lieferant“ das Unternehmenzu betrachten ist, mit dem Sie alsKunde einen Liefervertrag abschließen,kurzum eine Bestellung platzieren.

Dies kann dann ein Händler (Vertreiber) sein oder aber der tatsächliche Hersteller der bestelltenVerbindungselemente (bleiben wir imweiteren Verlauf einfach bei dem Beispiel „Schraube“).

Aber der Herstellerbegriff ist auchnicht eindeutig. Bei einer Schraube kommen gleichmehrere echte Hersteller (von Produkteigenschaften) infrage.

Im Stahlwerk wird die Brammegegossen und die chemischeZusammensetzung der Schmelzeermittelt. Aus der Bramme wird imWalzwerk der Draht gezogen unddessen Zugfestigkeit, Streckgrenzeund Dehnung geprüft. Von einem weiteren Hersteller wird der Drahtdurch Kalt- oder Warmformgebungoder durch Zerspanen zu einerSchraube geformt, deren Maße undFestigkeitseigenschaften festgestelltwerden. Schließlich kann noch einweiterer Hersteller hinzukommen,wenn ein spezieller Oberflächenüber-zug aufgebracht wird (und natürlichauch geprüft wird) und der Herstellerder Schraube dies nicht selbstbewerkstelligt. Letztendlich kommtnoch der Händler hinzu, wenn derSchraubenhersteller keinen Direkt -verkauf macht.

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Für ein einfaches Bauteil eine ziemlich lange „Lieferkette“…Stahlwerk – Walzwerk – Schraubenhersteller – Oberflächenveredler – Großhändler – Einzelhändler

Da ist es für Sie als Käufer außerordentlich nützlich, wenn alle Prüfergebnisse aus den verschiedenen Herstellungs -phasen in einem einzigen Dokument, z.B. einem Abnahmeprüfzeugnis ISO 16228 – F3.1, aus den verschiedenenQuelldokumenten zusammengefasst sind, anstelle eine ganze Sammlung von Prüfdokumenten zu erhalten.

ISO 16228 hat einen Abschnitt mit dem Titel „Quellen für Prüfbescheinigungen“, den wir hier inhaltlich vollständig wieder-geben wollen, um zwischen Ihnen, unseren Kunden, und uns keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Wir habenuns allerdings erlaubt, einige zum Verständnis des Normtextes erforderliche Hinweise anzugeben.

Der Aussteller der jeweiligen Prüfbescheinigungen übernimmt die Verantwortung für die Konformität der übernommenenDaten und ihre Rückverfolgbarkeit zur Datenquelle.

Das Übertragen von Ergebnissen nichtspezifischer Prüfungen/Inspektionen aus einem Werkszeugnis ISO 16228 – F2.2bzw. aus einem Werkszeugnis EN 10204 – 2.2 (für Werkstoffe/Vormaterialien) in eine Prüfbescheinigung ISO 16228 – F3.1 ist nicht erlaubt.

Verständlicher ausgedrückt: „Aus einem 2.2 bzw. F2.2 kann man kein F3.1 machen.“

Böllhoff wird Ihnen grundsätzlich die Dokumente des Herstellers übermitteln!

HerstellerZwischen-Vertreiber (Händler)und Umpacker

Änderungs-Vertreiber (Händler)

Dem Hersteller von Verbindungs -elementen ist es erlaubt:n F2.1, F2.2, F3.1 oder F3.2 zu

erstellenn die Originaldaten von Lieferanten

(der Vormaterialien) in seine Prüf -bescheinigung zu übertragen, vorausgesetzt, dass die vollständigeRückverfolgbarkeit sichergestellt ist.Die Prüf-/Inspektionsergebnisse der Original-Prüfbescheinigungen dürfen nicht verändert werden.

Dem Zwischen-Vertreiber (Händler)und dem Umpacker ist es erlaubt:n F2.1 oder F3.1 zu erstellen (jedoch

nicht F2.2)n die (vom Hersteller) erhaltenen

Prüfbescheinigungen F2.1, F2.2oder F3.1 auszuliefern

n die Originaldaten aus F3.1 des Herstellers in ein F3.1 des Vertrei-bers zu übertragen, vorausgesetzt,dass die vollständige Rückver -folgbarkeit sichergestellt ist. Die Prüf-/Inspektionsergebnisse der Original-Prüfbescheinigungen dürfen nicht verändert werden.

Dem Änderungs-Vertreiber ist eserlaubt:n F2.1 oder F3.1 zu erstellenn die Originaldaten aus F3.1 des

Herstellers in ein F3.1 des Ände-rungs-Vertreibers zu übertragen,nachdem festgestellt wurde, dassdie zu berücksichtigenden Eigen-schaften nicht verändert wordensind und vorausgesetzt, dass dievollständige Rückverfolgbarkeitsichergestellt ist. Die Prüf-/Inspek-tionsergebnisse der Original-Prüf -bescheinigungen dürfen nicht verändert werden.

Der Änderungs-Vertreiber muss die Eigenschaften, die (von ihm) verändert worden sind, prüfen.

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Zu den Angaben zum Besteller, zur Bestellung und zur LiefermengePrinzipiell ist die Norm so ausgelegt, dass bei Massenartikeln, wie Verbindungselementen,die Prüfbescheinigungen nach Herstellungslosen angelegt werden und keine Hinweise aufeinzelne Käufer und Bestellungen haben. Daher wird auch keine Liefermenge angegeben.

Sollten Sie als Käufer jedoch unbe-dingt Ihre Kontaktdaten, den Bezugauf Ihre Bestellung und die Liefer -menge benötigen, ist es Ihre Pflicht,Böllhoff bei der Bestellung aus -drücklich darauf aufmerksam zumachen, da Sie sonst ein bestell -neutrales Dokument erhalten.

Zur Angabe des Liefer-gegenstandesUm Klarheit darüber zu erhalten, was Sie als Käufer beziehen möchten,benötigen wir von Ihnen eine ein -deutige und möglichst normgerechteBezeichnung des bestellten Ver -bindungselements.

Falls Ihnen das nicht so recht gelungen ist, versucht Böllhoff IhreAngaben in der Auftragsbestätigungso zu präzisieren, dass ein eindeutiger

Normbezug vorhanden ist. Dies trifftsowohl auf das „nackte“ Verbindungs-element als auch auf eine Ober -flächenbehandlung, Oberflächenüber-züge usw. zu.

Zur Angabe von Techni-schen Lieferbedingungen

In den neuen Prüfbescheinigungennach ISO 16228 wurden diejeweils zutreffenden Bezugs -normen für

n den Liefergegenstand,n die Werkstoffeigenschaften,n die mechanischen und physikali-

schen Eigenschaften,n die funktionalen Eigenschaften

(z.B. Gewinde)n die Oberflächenüberzügen sonstige Produktmerkmale

dokumentiert.

Dabei wenden wir die datierte Ver -weisung an, d.h. es wird das Ausga-bejahr der Normen mit angegeben.

Soweit Sie uns eigene Spezifikationenzur Befolgung vorschreiben, werdendiese anstelle der Normen oderzusätzlich in der Prüfbescheinigungangegeben, ebenfalls mit datierterVerweisung.

Die datierte Verweisung ist insbeson-dere bei Lagerware, die über einenlängeren Zeitraum abverkauft wirdoder bei Ihnen längere Zeit lagert,wichtig, da sich von Zeit zu Zeit sach-lich bedeutende Änderungen an denBezugsdokumenten ergeben können,z.B. an festgelegten Prüfverfahren, anKennwerten usw., die naturgemäß inälteren Dokumenten nicht zu findenwären.

Zur Identifizierung des Liefergegenstandes (in der Prüfbescheinigung)Zu diesem Thema hat das zuständige Technische Komitee der ISO Formulierungengewählt, die sich in den folgenden vier Arten unterscheiden lassen:

Bei F2.1 macht der Bezug auf denLieferschein Kopfzerbrechen, weildamit indirekt der Bezug auf dieBestellung und den Besteller gegebenist, was bei den anderen Arten wiederum nicht der Fall ist.

Böllhoff akzeptiert nur Prüf -bescheinigungen, die die Nummerdes Herstellungsloses bzw. die Rückverfolgungsnummer angeben.

Im Übrigen weisen wir darauf hin,dass die Anforderungen zur Kenn-zeichnung der Produkte selbst in deneinschlägigen Produktnormen fest -gelegt sind und nicht Gegenstand derISO 16228 sind.

Werksbescheinigung F2.1

WerkszeugnisF2.2

AbnahmeprüfzeugnisF3.1

Abnahmeprüfzeugnis F 3.2

Lieferschein oder die Nummer des Herstellungsloses (wenn vorhanden) oder die Rückverfolgungsnummerdes Loses

Die Nummer des Herstellungsloses oder die Rückverfolgungsnummerdes Loses der geliefertenmechanischen Verbindungselemente

Die Nummer des Herstellungsloses der gelieferten mechanischen Verbindungselemente

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Zu nichtspezifischen und spezifischen PrüfungenSicherlich wird manchem von Ihnen bei den Angaben der Prüfergebnisse die Ausdrücke„nichtspezifisch“ und „spezifisch“ nicht geläufig sein. Hier die Erklärung dazu.

Abb. 2 Nichtspezifische und spezifische Prüfung

Wir möchten allerdings vor einemweit verbreiteten Irrtum warnen. Ausden dokumentierten Prüfergebnissenlässt sich in der Regel nicht ableiten,dass für jedes einzelne Verbindungs-element die gemessenen oder ge -prüften Eigenschaften 1:1 vorliegen.Bei zerstörenden Prüfungen können janicht alle Stücke geprüft werden undbei zerstörungsfreien Prüfungen wäredies wirtschaftlich nicht vertretbar.

Demzufolge sind grundsätzlich allePrüfergebnisse rein „repräsentativer“Natur und als Referenzergebnisse zubetrachten. Wenn diese innerhalb dergenormten Grenzen liegen, dann gehtman davon aus, dass das Fertigungs-los in seiner Gesamtheit auch darinliegt.Unter diesem Gesichtspunkt betrach-tet, sind praktisch alle Prüfergebnissean mechanischen Verbindungs -

elementen kaum geeignet, in einemFall des Versagens solcher Teile derSchadensursache auf die Spur zukommen, da die in Prüfbescheinigun-gen angegebenen Prüfergebnissestets die Anforderungen erfüllen.Sonst hätte das Fertigungslos nichtfreigegeben werden können.

Zu Angabe von Prüfergebnissen

ISO 16228 legt in Abschnitt 5.8Tabelle 3 fest, welche Eigenschaftenbei den verschiedenen Produktgrup-pen in den Prüfbescheinigungen F2.2,

F3.1 und F3.2 zu dokumentieren sind. Wünschen Sie als Besteller noch diePrüfung weiterer Eigenschaften unddie Dokumentation der Prüfergeb-

nisse, so müssen Sie das Böllhoffzum Zeitpunkt der Bestellung mit -teilen. In der Norm heißt es dazu:

Wenn vom Käufer weitere Prüfungen/Inspektion (über die in Tabelle 3 angegebenen hinaus) gefordert werden, müssenalle technischen und zusätzlich wirtschaftlichen Details zwischen Käufer und dem Lieferanten zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart werden.Für mechanische Verbindungselemente, die nicht in Tabelle 3 aufgeführt sind, muss der Käufer die Eigenschaften, diegeprüft werden müssen, zum Zeitpunkt der Bestellung festlegen.

Böllhoff weist ausdrücklich darauf hin, dass nachträgliche Anforderungen zu Prüfungen aus technischen Gründen des Produktions- und Prüfablaufs praktisch nicht mehr erfüllbar sind.

Nichtspezifische Prüfung Spezifische Prüfung

Vom Hersteller der Verbindungselemente nach seinen eigenen Verfahren durchgeführte Prüfung, um nachzu -weisen, dass die mechanischen Verbindungselemente mitder Bestellung und den relevanten Normen und/oder festgelegten Anforderungen übereinstimmen.Die mechanischen Verbindungselemente, die inspiziertund/oder geprüft worden sind, sind nicht notwendigerweiseTeil der tatsächlich gelieferten Teile, vorausgesetzt, dass:n sie mit denselben Normen oder technischen

Spezifikationen übereinstimmen,n sie aus einem Werkstoff mit derselben Werkstoff -

bezeichnung hergestellt worden sind,n sie mit demselben Fertigungsablauf unter ähnlichen

Bedingungen hergestellt worden sind,n sie ähnliche Abmessungen haben.

Prüfungen, die vor der Auslieferung von dem Herstelleroder dem Vertreiber der Verbindungselemente oder einemexternen bevollmächtigten Vertreter an den mechanischenVerbindungselementen aus dem Herstellungslos, das geliefert wird, entsprechend der Produktspezifikationdurchgeführt werden, um nachzuweisen, dass die Teile mit der Bestellung und den relevanten Normen und/oderfestgelegten Anforderungen übereinstimmen.

Anmerkung:Auch bei „spezifischer Prüfung“ werden grundsätzlich Prüfverfahren angewendet, die stichprobenartig an Probenoder an einzelnen Stücken aus dem Los durchgeführt werden. Es handelt sich auch hier um rein „repräsentative“Prüfergebnisse.

Anwendung bei F2.2 Anwendung bei F3.1 und F3.2

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Mechanische Verbindungselemente

Ergebnisse, die in den Zeugnissen F2.2 und F3.1 enthalten sein müssen Art der Kontrolle

Werkstoff-, mechanische und/oder funktionale Eigenschaften

Maßliche Eigenschaften

Bolzen, Schrauben,Gewindebolzen mitmetrischem ISO-Gewinde ISO 898-1

Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M) Zugfestigkeit* (M)Härte für vergütete Festigkeitsklasse (M)Gewindelehrenhaltigkeit (A)

Bolzen, Schrauben,Gewindebolzen mitmetrischem ISO-Gewinde ISO 3506-1

Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M) Zugfestigkeit und Bruchdehnung (M)Härte für mechanische Verbindungselemente aus martensitischem und ferritischem nichtrostenden Stahl (M)Gewindeabnahme (A)

Muttern ISO 898-2

Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M) Prüflast (A)Härte für vergütete Festigkeitsklasse (M)Gewindeabnahme (A)

Muttern ISO 3506-2

Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M) Prüflast (A)Härte für mechanische Verbindungselemente aus martensitischem und ferritischem nichtrostenden Stahl (M)Gewindeabnahme (A)

Muttern mit Klemm-teil ISO 898-2 undISO 2320

Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M) Prüflast (A)Härte für vergütete Festigkeitsklasse (M) Weiterdrehmoment (M)Gewindeabnahme (A)

Gewindestifte ISO 898-5 oderISO 3506-3

Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M)Härte (M)Gewindeabnahme (A)

Blechschrauben ISO 2702 oderISO 3506-4

Funktionsprüfung (M)Torsionsbruch-Drehmoment (M)

BohrschraubenISO 10666

Bohr-Funktionsprüfung (M)Torsionsbruch-Drehmoment (M)

GewindefurchendeSchrauben undGewinde-Schneid-schrauben

Drehmoment bei Gewindefurchen (M) Torsionsbruch-Drehmoment (M)

Abb. 3 Mindest-Prüf-/Inspektionsergebnisse für verschiedene Arten

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Mechanische Verbindungselemente

Ergebnisse, die in den Zeugnissen F2.2 und F3.1 enthalten sein müssenArt der Kontrolle

Werkstoff-, mechanische und/oder funktionale Eigenschaften

Maßliche Eigenschaften

Flache Scheiben ISO 898-3

Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M) Härte (M)

Lochdurchmesserd1 (M)

Dicke (M)

Alle anderen Scheiben außer flache Scheiben

Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M) Härte (M)

Lochdurchmesserd1 (M)

Dicke (M)

BlindnieteChemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M)Scherlast (M)

Durchmesser desNietkörpers (M)

FlachkopfnieteChemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M)Zugfestigkeit oder Härte (M)

Durchmesser desNietkörpers (M)

StifteChemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M)Scherlast (M)

Stiftdurchmesser (M)

(M) = Messung(A) = Durch Attributprüfung

* Wenn durchführbar, muss die Zugfestigkeit an mechanischen Verbindungselementen durch Prüfung an ganzen Schrauben nach dem Prüfprogramm FF, in Übereinstimmung mit ISO 898-1, geprüft werden. Wenn keine der in ISO 898-1 spezifizierten Zugprüfungen durchführbar ist, muss die Ersatzprüfung, die durchgeführt werden muss, zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart werden.

von mechanischen Verbindungselementen (= Tabelle 3 in der Norm)

ACHTUNG: FallstrickBöllhoff möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich auf die Bestimmung in der Tabelle der Norm verweisen, wonach beiWerkszeugnissen F2.2 die chemische Zusammensetzung nicht angegeben werden muss.Die Konsequenz daraus ist, wenn Sie, unser Kunde, ein Werkszeugnis ISO 16228 – F2.2 bei uns bestellen und die chemische Zusammensetzung der bestellten Verbindungselemente bestätigt haben wollen, so müssen Sie das in IhrerBestellung explizit angeben.

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Zu Konformitätserklärung des Herstellers oder Vertreibers / HändlersJede Prüfbescheinigung nach ISO 16228 stellt zugleich auch eine Konformitätserklärung für den Gesamtzustand dergelieferten mechanischen Verbindungselemente dar, völlig unabhängig davon, ob Prüfergebnisse angegeben sind odernicht. Diese Erklärung umfasst alle in den einschlägigen Normen festgelegten Eigenschaftsmerkmale, auch wenn diesenicht in dem Dokument aufgeführt sind.

Für die vier Arten der Prüfbescheinigungen empfiehlt die Norm folgende Formulierungen:

F2.1Die gelieferten mechanischen Verbindungselemente sind in Übereinstimmung mit der Bestellung und denrelevanten Normen und/oder Spezifikationen.

F2.2

Die gelieferten mechanischen Verbindungselemente sind in Übereinstimmung mit der Bestellung und wurden in Übereinstimmung mit den relevanten Normen und/oder Spezifikationen hergestellt. Die Prüf-/Inspektionsergebnisse sind nicht genau auf die gelieferten mechanischen Verbindungselementebezogen, aber sie sind repräsentativ für das Herstellverfahren.

F3.1F3.2

Die gelieferten mechanischen Verbindungselemente sind in Übereinstimmung mit der Bestellung und wurden in Übereinstimmung mit den relevanten Normen und/oder Spezifikationen hergestellt.Die Prüfungen/Inspektionen wurden an Stichproben durchgeführt, die repräsentativ für diese Nummerndes Herstellungsloses sind.

F3.2

Zusätzliche Bestätigung durch den externen bevollmächtigten Vertreter:Die Prüfungen/Inspektionen wurden an Stichproben aus dieser Nummer des Herstellungsloses, in Übereinstimmung mit den relevanten Normen und/oder Spezifikationen durchgeführt.Die geprüften Eigenschaften sind in Übereinstimmung mit den festgelegten Anforderungen.

Böllhoff wird sich bei Prüfbescheinigungen an diese vorgegebenen Formulierungen halten.

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Zu bestätigende Person des Herstellers oder Vertreibers (bevollmächtigter Vertreter)

Die etwas sperrige Bezeichnung derPerson, die Prüfbescheinigungennach ISO 16228 bestätigt/unter-schreibt, mit „bevollmächtigter Vertreter“ irritiert.Es ist aber nichts anderes gemeint,als dass diese Person mittels einerspeziellen Beauftragung berechtigt ist,für und im Namen z.B. von Böllhoff

solche Dokumente mit Angabe seines Namens und seiner Funktionzu unterzeichnen.Diese Bestätigung umfasst folgende Faktoren:n Bestätigung, dass alle erforder-

lichen Angaben in Übereinstim-mung mit ISO 16228 sind (z.B.Beschreibung der mechanischen

Verbindungselemente, Rückverfolg-barkeit, Abschluss der erforder-lichen Prüfungen/Inspektionenusw.)

n Bestätigung, dass die Prüf-/Inspek-tionsergebnisse in Übereinstim-mung mit den relevanten Normenund/oder technischen Spezifikatio-nen sind.

Zu bevollmächtigter Vertreter des Käufers oder des externen bevollmächtigten Vertreters

Für die Prüfbescheinigung ISO 16228– F3.2 ist – ähnlich wie bei Abnahme-prüfzeugnis EN 10204 – 3.2 – dieBeteiligung eines externen bevoll-mächtigten Vertreters vorgesehen, der entweder bestimmten Prüfungen beiwohnt oder Prüfergebnisse aufandere Art und Weise verifiziert.

Er ist in der Norm definiert alsn dritte Partei, die zwischen dem

Käufer und dem Vertreiber verein-bart wird,

n oder ein bevollmächtigter Abnah-mebeauftragter, der vom Käuferangefordert wird,

n oder ein bevollmächtigter Abnah-mebeauftragter, der durch öffent -liche Anordnung bestimmt wird.

Hinweis: Der durch „öffentlicheAnordnung“ bestimmte Abnahmebe-auftragte kommt nur in solchen Fällenzum Tragen, wo durch gesetzlicheVorgaben, z.B. durch EU-Richtlinien/Verordnungen, nationaleGesetze und ergänzende TechnischeRegeln, wie z.B. AD 2000 W2 undW7, ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 vorgeschrieben ist.

Diese Person (oder Organisation, z.B. ein Prüflabor) muss Böllhoff von Ihnen, unserem Kunden, zum Zeitpunkt derBestellung genannt werden, damit wir in der Lage sind, dessen Beteiligung terminlich einzuplanen. Außerdem ist überdie Kostenübernahme eine Vereinbarung zu treffen.

Beispiele zu Prüfbescheinigungen nach DIN EN ISO 16228

Um Ihnen, verehrte Kunden, ein Bildvom Aussehen der neuen Prüfbe-scheinigungen zu geben, haben wirnachfolgend für jede Art ein typisches

Beispiel zusammengestellt.

Das Layout unterscheidet sich etwasvon den Normvorgaben (die da aber

auch nicht zwingend sind, sondern iminformativen Anhang dargestellt sind).

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Beispiel für eine Werksbescheinigung ISO 16228 – F2.1

(für Sechskantmuttern nach ISO 4032 und ISO 898-2)

F2.1 Werksbescheinigung für Verbindungselemente ISO 16228

Angaben zu dem Lieferanten und dem Käufer

Name und Adresse des Lieferanten der Verbindungselemente

Any Co Ltd.PO Box 23, B-1070

Angaben zu den mechanischen Verbindungselementen

Bezeichnung des mechanischen Verbindungselementes Sechskantmutter ISO 4032 – M12 – 8

Lieferschein oder Nummer des Herstellungsloses, wenn vorhanden, oder Rückverfolgungsnummer desLoses

25L401

Bestätigung

Die gelieferten mechanischen Verbindungselemente sind in Übereinstimmung mit der Bestellung und den relevanten Normen und/oder Spezifikationen.

Name des bevollmächtigten Vertreters Ian Scott Otway

Datum 2018-06-29

Signatur

Anmerkung: Dies ist eine „Neutralfassung“ ohne Bezug auf Besteller und Bestell-Nr./-Datum und ohne Mengenangabe.

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Beispiel für ein Werkszeugnis ISO 16228 – F2.2

(für Scheiben ISO 7089 und ISO 898-3)

F2.2 Werkszeugnis für Verbindungselemente ISO 16228Bericht Nr.

22/1506

Anmerkung: Dies ist eine „Neutralfassung“ ohne Bezug auf Besteller und Bestell-Nr./-Datum und ohne Mengenangabe.

Angaben zu dem Lieferanten und dem Käufer

Name und Adresse des Lieferanten der Verbindungselemente

Any Co Ltd.PO Box 23, B-1070

Qualitätssicherungs -system(e) ISO 9001:2008

Angaben zu den mechanischen Verbindungselementen

Bezeichnung des mechanischen Verbindungselementes Scheiben ISO 7089 – 16 – 300HV

Nummer des Herstellungsloses, wennvorhanden, oder Rückverfolgungs -nummer des Loses der geliefertenmechanischen Verbindungselemente

36M512

Original-Zeugnis(se) und Datum (Daten)der Ausstellung

22/0058 (2018-02-28)

Kennzeichnung desmechanischenVerbindungselementes(wenn vorhanden)

Keine Kennzeichnung

Etikettkennzeichnung XYZ

Werkstoffeigenschaften

Datierte Bezugsnorm ISO 898-3:2017-03Werkstoff-Kategorie, -Klasse und/oder -Bezeichnung

Stahl C45

Mechanische und physikalische Eigenschaften

Eigenschaften Menge der geprüften Bauteile Spezifikation Ergebnisse

Härte ISO 898-3 §7.1 5 HV min. 300 324 HV30

Maßliche Eigenschaften

Eigenschaften Menge der geprüften Bauteile Spezifikation Ergebnisse

Freiraumdurchmesser d1, mm 5 min. 17,00 max. 17,27 min. 17,13 max. 17,19

Dicke h, mm 5 min. 2,7 max. 3,3 min. 2,80 max. 2,91

Bestätigung

Die gelieferten mechanischen Verbindungselemente sind in Übereinstimmung mit der Bestellung und wurden in Übereinstimmung mit den relevanten Normen und/oder Spezifikationen hergestellt. Die Prüf-/Inspektionsergebnisse sind nicht genau auf die gelieferten mechanischen Verbindungselemente bezogen, aber sie sind repräsentativ für das Herstellungsverfahren.

Bevollmächtigter Vertreter

Name Ian Scott Otway Datum 2018-07-13

Funktion Quality manager Signatur

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Beispiel für ein Abnahmeprüfzeugnis ISO 16228 – F3.1

(für Sechskantschrauben mit Schaft ISO 4014 und ISO 898-1)

F3.1 Abnahmeprüfzeugnis für Verbindungselemente ISO 16228Bericht Nr.

31/0120/00951

Angaben zu dem Lieferanten und dem Käufer

Name und Adresse des Lieferanten der Verbindungselemente

Any Co Ltd.PO Box 23, B-1070

Qualitätssicherungs -system(e)

ISO 9001:2008zertifiziert 2012-06

Angaben zu den mechanischen Verbindungselementen

Bezeichnung des mechanischen Verbindungselementes Sechskantschraube mit Schaft ISO 4014 – M16x120 – 10.9

Nummer des Herstellungsloses, wenn vorhanden, oder Rückverfolgungs -nummer des Loses

0k0040I

Kennzeichnung desmechanischenVerbindungselementes(wenn vorhanden)

XYZ 10.9

Etikettkennzeichnung XcellentYZ 10.9

Werkstoffeigenschaften

Datierte Bezugsnorm ISO 898-1:2009Werkstoff-Kategorie, -Klas-se und/oder -Bezeichnung

Legierter Stahl für Festigkeitsklasse 10.9

Abgussnummer 31967 Prüfstelle S

Chemische Analyse % (m/m)

C Si Mn P S Cr Mo Ni Al B Cu Ti V

Spezifikationmin.0,20

max.0,55

– –max.0,025

max.0,025

0,301) 0,201) 0,301) –max.0,003

– – 0,101)

Ergebnisse0,33 0,18 0,64 0,012 0,009 1,00 0,16 0,12 0,026

0,0025

0,17 0,004 –

1) Cr 1,00 + Mo 0,16 + Ni 0,12 = 1,28 > 70 % (Cr 0,30 + Ni 0,30 + Mo 0,20) Erfüllt

Mechanische und physi-kalische Eigenschaften

PrüfstelleDatierte Bezugsnorm ISO 898-1:2009

Menge dergeprüften Bauteile

Spezifikation Ergebnisse

Minimale Zugfestigkeit F2 Rm M 5 min. 1.040 MPa

1.107 – 1.132Kein Riss unter dem

KopfZugversuch ISO 898-1:2009 §9.1

HärteM 5

min. 304 HBmax. 361 HB

min. 350 / max. 360ISO 898-1:2009 §9.9 HBW F = 30 D2

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Anmerkung: Dies ist eine „Neutralfassung“ ohne Bezug auf Besteller und Bestell-Nr./-Datum und ohne Mengenangabe.

Funktionale Eigenschaft PrüfstelleMenge dergeprüften Bauteile

Spezifikation Ergebnisse

Gewindeabnahme ISO 6157-1:1988 M 8 M16x2 : 6hGut/Ausschuss:

Erfüllt

Bestätigung

Die Prüfungen/Inspektionen wurden an Stichproben durchgeführt, die repräsentativ für diese Nummern der Herstellungslose sind. Die gelieferten mechanischen Verbindungselemente sind in Übereinstimmung mit der Bestellungund wurden in Übereinstimmung mit den relevanten Normen und/oder Spezifikationen hergestellt.

Bevollmächtigter VertreterName Ian Scott Otway Datum 2018-11-21

Funktion Quality manager Signatur

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ZusammenfassungDie Herausgabe der speziell fürmechanische Verbindungselementeentwickelte Norm stellt einen Meilen-stein besonderer Art dar, da damit indiesem sehr speziellen und überausweitgehend durchgenormten Produkt-spektrum Regeln für Prüfbescheini-

gungen festgelegt worden sind, diemit Abstand eine bessere Lösung darstellen als es die Dokumente nachEN 10204 für Sie als Kunde und Böllhoff als Hersteller und Lieferantwaren.

Böllhoff ist sich bewusst, dass wirIhnen, unseren Kunden, mit diesemBeitrag eine völlig neue Situationgeschildert haben, auf die sich beideSeiten auch erst nach und nach einstellen werden.

Werksbescheinigung EN 10204 – 2.1 Werksbescheinigung ISO 16228 – F2.1Werkszeugnis EN 10204 – 2.2 Werkszeugnis ISO 16228 – F2.2Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 – 3.1 Abnahmeprüfzeugnis ISO 16228 – F3.1Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 – 3.2 Abnahmeprüfzeugnis ISO 16228 – F3.2

Falls Sie keine anderen Anforderungenstellen, werden diese Prüfbescheini-gungen ohne Bestell- und Auftrags -daten erstellt, mit Ausnahme vonF3.2, wo dies zwingend erforderlich

ist, und mit Ausnahme der Fälle, wowir eine Produktion speziell für Sieauflegen, d.h. wo es sich nicht umSerienerzeugnisse handelt.

Fortsetzung dieser Ausgabe von Böllhoff aktuell mit:

n Verbindungselemente und Druckgeräterichtlinie

n Verbindungselemente und Bauprodukteverordnung

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EU-Harmonisierungsrechtsvorschriftenund deren Auswirkungen auf mechanische Verbindungselemente

Um das Sicherheitsniveau für Produkteim Europäischen Wirtschaftsraum(EWR) auf einem hohen – aber auchübernational gleichen – Stand zu bringen bzw. zu halten und umSicherheit und Gesundheit von Verbrauchern und Arbeitnehmern zuschützen, sind seit etwa 1973 zahl -reiche EU-Richt linien und EU-Verord-nungen erschienen, die laufend denneueren Gegebenheiten angepasstwerden. Während EU-Richtlinien erstdurch Umsetzung in die nationaleGesetz gebung national Gesetzeskraft erlangen, wirken EU-Verordnungenunmittelbar in allen Mitgliedsstaatenals Gesetz.

Waren zunächst auch viele technischeDetails darin geregelt, hat manerkannt, dass die Änderung solcherRegeln – die praktisch Gesetzes -

charakter haben – wegen notwendigerAnpassungen an die technische Entwicklung durch die Beteiligung vondrei Institutionen (Europäischer Rat,Europäische Kommission und Euro-päisches Parlament) viel zu langwierigwar, zumal zu den damals 6 Staatenimmer mehr Länder in die Gemein-schaft aufgenommen wurden.

Der Ausweg aus diesem Dilemma wardie Lösung, die technischen Detailszur Erfüllung der in den Richtlinien undVerordnungen festgelegten „Grund -legenden Sicherheitsanforderungen“in technischen Normen festzulegen.Dazu erteilt die EU-Kommission seitetwa 1992 den Europäischen Nor-mungsinstitutionen (CEN, CENELEC,ETSI) Mandate zur Erarbeitung Europäischer Normen (EN), für dieteilweise als Grundlage bestehende

nationale Normen herangezogen werden oder auf Internationale Normen(ISO, IEC) zurückgegriffen wird. Solche Normen werden als „harmoni-sierte“ Normen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Zwar ist die Anwendungder Normen nach wie vor freiwillig undjeder Hersteller kann andere gleich-wertige oder bessere Lösungen zumErreichen der festgelegten Schutzzieleanwenden. Allerdings gehen die natio-nalen Marktüberwachungsbehördendavon aus, dass bei Anwendung har-monisierter Normen die Konformitätder Produkte mit den grundlegendenSicherheitsanforderungen vorliegt(Vermutungsgrundsatz) und somit dieSchutzziele erreicht werden.

Im Zusammenhang mit mechanischenVerbindungselementen sind zwei EU-Dokumente von Bedeutung:

Druckgeräterichtlinie2014/68/EUin Deutschland als 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Bauprodukteverordnung305/2011/EU

In Verbindung mit DIN EN 764-5 und dem TechnischenRegelwerk AD 2000-Merkblätter mit W0, W2, W7, W10und HP0 über Schrauben und Muttern und deren Vormaterialien

In Verbindung mit der Normenserie DIN EN 1090-1ff über Stahl- und Aluminium-Tragwerke und DIN 14399-1ffund DIN EN 15048-1ff über Garnituren für Schraubver -bindungen im Metallbau

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Beschluss 768/2008/EG

Vermarktung von ProduktenKonformitätsbewertungsverfahren

EU-Konformitätserklärung

Branchenbezogene EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen

Im Zusammenhang mit Verbindungselementen gelten:

Verordnung (EG) 765/2008

Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten

CE-Kennzeichnung

Druckgeräterichtlinie

(DGRL)

RL 2014/68/EU

Bauprodukteverordnung

(BauPV)

VO 305/2011/EU

Zulassung für Werkstoffhersteller Typprüfung und werkseigene Fertigungskontrolle

DIN EN 764-5

Druckgeräte-Prüfbescheinigungen für metallische Werkstoffe und

Übereinstimmung mit der Werkstoff -spezifikation, QM-System des Werkstoff -herstellers, direkte Prüfung, Werkstoffe

von Händlern

AD 2000 MerkblätterWerkstoffe für Druckbehälter

W0Allgemeine Grundsätze für Werkstoffe (mit spezieller Herstellerzulassung für Werkstoffherstellung)

DIN EN ISO 14399-1

Hochfeste vorspannbare Garnituren für

Schraub verbindungen im Metallbau – Teil 1:

Allgemeine Anforderungen

DIN EN ISO 15048-1

Garnituren für nicht vorgespannte Schraub -

verbindungen im MetallbauTypprüfung, werkseigene

Produktionskontrolle (WPK)

EU-Leistungserklärung CE-Kennzeichnung

W2Austenitische und austenitisch-

ferritische Stähle (u.a. für Schraubenund Muttern)

W7Schrauben und Muttern aus

ferritischen Stählen

HP0Allgemeine Grundsätze für

Auslegung, Herstellung und damit verbundene Prüfungen

Nachfolgend betrachten wir jedoch nur die Druckgeräterichtlinie.Die nachfolgende Abbildung zeigt Ihnen den „großen“ Zusammenhang für beide Teilbereiche, die wir im Anschluss näherbetrachten wollen.

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Bezogen auf die Dokumentation vonPrüfungen und den zugehörigen Erklä-rungen der Konformität unterscheidensich die Anforderungen in den beidenBereichen beträchtlich.Während für Schrauben und Mutternfür Druckgeräte die klassischen Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 – 3.1 und 3.2 sowohl für das Vor material als auch für die fertigen

Schrauben und Muttern als Nachweisder Erfüllung der Anforderungen inden AD 2000-Merkblättern der ReiheW gelten, wird in Erfüllung der Bau-produkteverordnung für die Garniturenfür Schraubenverbindungen im Metall-bau eine „Leistungserklärung“ und die CE-Kennzeichnung verlangt, derenEinzelheiten in den genannten Normenbeschrieben sind.

Sie als Böllhoff Kunde profitieren insbesondere von der Kompetenz unseres hauseigenen akkreditierten Prüflabors, in dem wir sämtliche fürdiese beiden Bereiche erforderlichen Prüfungen an mechanischen Verbindungselementen durchführenund dokumentieren können.

Schrauben und Muttern für DruckgeräteSo einfach wie Schrauben und Mut-tern erscheinen mögen, so kompliziertist die Lage im Zusammenhang mitder Anwendung für Druckgeräte.Gegenüber den einschlägigen Normengelten hier zum Teil sehr große Unterschiede mit vielen zusätzlichenAnforderungen an die Herstellung derAusgangsmaterialien/Werkstoffe, derVerbindungselemente selbst sowie andie Dokumentation der Prüfer gebnisse.

Wichtig ist, dass nicht alleSchraubenverbindungen an

Druckgeräten den Bestimmun-gen der Druckgeräterichtlinieund den ergänzenden Tech -nischen Regeln und Normen

genügen müssen, sondern nurdiejenigen, die als „druck -

tragend“ zu betrachten sind,d.h. die druckbeaufschlagte

Räume zusammenhalten.

Während die Erfüllung dieser Anforde-rungen Sache von Böllhoff als Herstel-ler und Händler von Schrauben undMuttern für Druckgeräte sowie desWerkstoffherstellers ist, liegt es des-halb in Ihrer Verantwortung als unserKunde, uns in Ihren Anfragen undBestellungen genau anzugeben, wanndie Erfüllung eines der einschlägigenAD-2000-Merkblätter erforderlich ist,weil die zu bestellenden Schraubenoder Schrauben/Muttern „drucktra-gend“ sind. Ihre Entwicklungs- undKonstruktionsabteilung wissen,

welche der zahlreichen Schrauben -verbindungen an Ihren Druckgerätentatsächlich „drucktragend“ sind, dennnur diese fallen in die hier darge -stellten Regeln.Nur bei Vorliegen dieser Informationenkönnen wir dann die erforderlichenMaßnahmen bei Auswahl des Werkstoffherstellers sowie bei derProduktion und Prüfung, aber auchbei der Dokumentation, treffen.

Grundsätzlich gilt für Schraubenund Muttern für Druckgeräte, n dass sie eine Kennzeichnung

tragen,n dass für die fertige Schraube/

Mutter und für das Vormaterial einePrüfbescheinigung 3.1 oder 3.2nach DIN EN 10204 ausgestelltwird, wobei es eine Ausnahme mitBezug auf VdTÜV 1253/4 gibt, beider die Abnahmeprüfzeugnisse 3.1durch eine Kennzeichnung (Stem-pelung) ersetzt werden können,wenn der Hersteller bestimmte Voraussetzungen erfüllt und in dieListe von VdTÜV 1453/4 aufgenom-men worden ist.

Diese Ausnahme muss aber von Seiten des Kunden bestätigt werden.Selbstverständlich gehört Böllhoff zudiesen Herstellern und Lieferanten vonSchrauben und Muttern für denBereich der Druckgeräte.

Es gibt aber für Schrauben und Muttern für Druckgeräte weder eine„EU-Konformitätserklärung“ noch eineCE-Kennzeichnung, da es sich beiSchrauben und Muttern nur um Bauteile eines Druckgeräts handelt,die zur Funktion des Druckgeräts (und seiner Sicherheit) beitragen und deshalb besonderen Herstellungs-und Prüfvorschriften entsprechenmüssen, wie es das AD 2000-Regel-werk darstellt.

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Zulassung von Werkstoffherstellern und Herstellern von Schrauben und Muttern für DruckgeräteFür die Herstellung von Schraubenund Muttern für drucktragende Bau-teile darf gemäß Druckgeräterichtliniefür den Bezug von Vormaterialien fürdie Herstellung der Verbindungsele-mente, wie Drähte, Stangenmaterialusw., nur ein Hersteller in Anspruchgenommen werden, der – unabhängigvon einem etwa vorhandenen Zertifi-kat nach ISO 9001 – eine spezielleZulassung hat.

Diese Zulassung ist in DIN EN 764-5bzw. im AD 2000-Merblatt W0 geregelt.

Aber auch die Hersteller der Schraubenund Muttern selbst, wie z.B. Böllhoff,müssen eine spezielle Zulassunghaben, die sich nach AD 2000-Merk-blatt HP0 richtet. Daneben gibt esnoch die schon zuvor erwähnte Anerkennung nach VdTÜV 1253/4,die zu gewissen Erleichterungen hinsichtlich der Abnahmeprüf -zeugnisse führt.

Sie als unser Kunde müssen sich umall diese Einzelheiten nicht kümmern,unter der Voraussetzung, dass Sieuns in Ihrer Anfrage oder Bestellung

klar aufzeigen, dass die Druckgeräte-richtlinie und somit die dazugehörigentechnischen Regeln zu beachten sind.

Im Rahmen dieser Ausgabe der Böllhoff aktuell verzichten wir auf eineVertiefung, weil wir für das Thema„Druckgeräterichtlinie und Schraubenund Muttern für Druckgeräte“ eineeigene Böllhoff aktuell Ausgabe 28zusammengestellt haben. Gerne senden wir Ihnen diese Aus gabe auchzu.

Wir wollten Ihnen aufzeigen, dass eshier ein Anwendungsgebiet gibt, bei dem die enge Zusammenarbeit zwischen Ihren Experten und unserenSpezialisten eine unverzichtbareGrundlage für die regelkonforme Her-stellung und Lieferung von Schraubenund Muttern ist und wo Sie durchklare Angaben in Ihren Bestellungendazu beitragen können, dass IhreAnforderungen – basierend auf dengesetzlichen Vorgaben – von Böllhoffauch erfüllt werden.

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Wie steht es um die Anwendung von DIN EN ISO 16228 (aus dem ersten Beitrag dieser Ausgabe von Böllhoff aktuell) für Schrauben und Mutternfür Druckgeräte?

Diese völlig neue Norm mit Prüfbe-scheinigungen für fertige mechanischeVerbindungselemente, die Ende 2017erstmals erschienen ist, hat naturge-mäß noch keinen Eingang in das fürDruckgeräte geltende Regelwerkgefunden.

Aus unserer Sicht ist auch nicht zuerwarten, dass dies in absehbarer Zeitgeschieht, weil die damit befasstenGremien mit Aktualisierungen undÄnderungen an ihren technischenRegeln stets etwas „hinterherhinken“.

Deshalb bleibt es dabei, dasszunächst weiterhin sowohl für Vorma-terialien, als auch für fertige Schrau-ben und Muttern Prüfbescheinigungennach DIN EN 10204 ausgestellt undIhnen zur Verfügung gestellt werden.

Wir werden aber die Anforderungenaus der ISO 16228 als Mindest -anforderungen für die Inhalte der Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 übernehmen.

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Was brachte diese Ausgabe von Böllhoff aktuell?Im ersten Teil haben wir Ihnen imDetail eine neue Norm zu Prüfbe-scheinigungen für mechanische Verbindungselemente erläutert, die

als DIN EN ISO 16228 internationaleBedeutung gewinnen wird. Sie istkünftig die Grundlage für die Doku-mentation von Prüfergebnissen an

mechanischen Verbindungselementenund baut auf der altbekannten DIN EN10204 auf.

Die Benennungen der vier Prüfbescheinigungen sind in den beiden Normen gleich, das Kurzeichen unterscheidet sich durch das vorangestellte „F“ bei der neuen Norm.

In den neuen Prüfbescheinigungenwerden die Ergebnisse der Prüfungenam Vormaterial selbstverständlich mitaufgeführt, hinzu kommen die Prüf -ergebnisse aus Prüfungen an demfertigen Verbindungselement.

Damit ist die Rückverfolgung des Produkts über alle Herstellungsstufensichergestellt.

Welche Art der Prüfbescheinigung Siebestellen, bleibt Ihnen überlassen.

Ausgenommen bleiben davonSpezial aufträge, die z.B. Schraubenund Muttern für Druckgeräte betreffenoder wo Sie nach eigenen Zeichnun-gen und Lieferspezifikationen bestellen.

Die Vorteile in Bezug auf dieneuen Prüfbescheinigungen liegenfür Sie auf der Hand:Sie erhalten nur ein einziges Dokument statt einer Sammlung vonDokumenten für das Vormaterial unddie Prüfungen an den Verbindungs-elementen und/oder an Oberflächen-überzügen.

Im zweiten Teil haben wir versucht,Sie an die Problematik der mechani-schen Verbindungselemente heran -zuführen, die im Zusammenhang mit den drucktragenden Teilen von Druckgeräten gemäß der Druck -geräterichtlinie und dem TechnischenRegelwerk AD 2000 ihre Aufgabesicher zu erfüllen haben. Diese Anfor-derungen sind gegenüber „normalen“Schrauben und Muttern deutlichhöher angesiedelt und je nach Werk-stoffsorte und Anwendungsbedingun-gen (Temperatur, Druck, Medium)auch noch unterschiedlich.

Im Rahmen dieser Böllhoff aktuell wares jedoch unmöglich, in die Tiefe zugehen, da man das nur an konkretenBeispielen bzw. Objekten abhandelnkönnte.

Hier bieten wir Ihnen aber jedeerdenkliche technische Unterstützungan. Dafür hat Böllhoff seine Spezialisten!

In diesem Bereich spielen die klassi-schen Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 noch die führendeRolle, weil derzeit natürlich noch nichtauf die DIN EN ISO 16228 Rücksichtgenommen wird.Wir befürchten, dass dies auch nocheinige Jahre in Anspruch nehmenwird, bis auch die F2.1, F2.2, F3.1und F3.2 selbstverständliche Dokumente in diesem Bereich werden.

DIN EN 10204 (international ISO 10474)(für Werkstoffe/Vormaterialien)

DIN EN ISO 16228(für fertige mechanische Verbindungselemente)

Werksbescheinigung 2.1 Werksbescheinigung F2.1

Werkszeugnis 2.2 Werkszeugnis F2.2

Abnahmeprüfzeugnis 3.1 Abnahmeprüfzeugnis F3.1

Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Abnahmeprüfzeugnis F3.2

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FazitDiese Ausgabe der Böllhoff aktuell solldazu beitragen, dass auch die zukünf-tige Zusammenarbeit geprägt ist vom Vertrauen in unsere Leistungsfähigkeitund in unsere Informationspolitik, diewir seit vielen Jahren mit dieser Publi-kation demonstrieren. Wir haben dasZiel, Ihnen ein beratender Partner inallen Fragen der Verbindungstechnikzu sein und vor allem bei technischkniffligen Projekten zur Seite zu stehen.

Gerade die Interpretation von Normenauf dem Gebiet der Verbindungstech-nik ist ein Thema, das für Sie zwangs-läufig noch schwieriger ist als für unsals Hersteller solcher Verbindungs -elemente. Sie wollen auf einfache Artund Weise durch eine genormte Pro-duktbezeichnung Ihren Lieferwunschin der Bestellung äußern – und habenleider dennoch die Notwendigkeit vorAugen, die einschlägigen Normen hinreichend zu überblicken. UnsereSpezialisten in Verkauf und Technik

stehen Ihnen dabei aufmerksam zur Seite. Es spart Ärger und Mehrarbeit,wenn Sie sich vor einer endgültigenBestellung mit Böllhoff abstimmen,und das Angenehme ist dabei, dassfür den Wiederholungsfall einerBestellung und Lieferung die technischen Details geklärt sind.

Wir hoffen sehr, dass Sie unser Angebot annehmen und sind undbleiben Ihr kompetenter Partner in der Verbindungstechnik.

Diese Ausgabe wurde inhaltlich zusammengestellt von:Ingolf Friederici, Ingenieur für Normung und Qualitätsmanagement Hermsdorf/Thüringen.Arno Hummel, Leiter Branchenmanagement Öl, Gas, Chemie der Böllhoff GmbH – Dienstleister Verbindungselemente,Bielefeld.

Im April 2018

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Böllhoff International mit Gesellschaften in:Argentinien

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Außerhalb dieser 24 Länder betreut Böllhoff in enger Partnerschaft mit Vertretungen undHändlern den inter natio nalen Kundenkreis in anderen wichtigen Industriemärkten.

Böllhoff GruppeArchimedesstraße 1–4 · 33649 Bielefeld · Deutschland

Telefon +49 521 4482-358 · Fax +49 521 4482-93358www.boellhoff.com · [email protected]

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