4
Informationen zum Parkbetrieb Stand 18. Mai 2020 LIEBE TAUNUS WUNDERLAND FREUNDE, bei uns hat Deine Gesundheit und die unserer Mitarbeiter allerhöchste Priorität. Wir beobachten daher die Ausbreitung des Corona-Virus mit größter Aufmerk- samkeit und reagieren sofort. Uns erreichen täglich viele Anfragen. Deshalb möchten wir Dir hier gern häufig gestellte Fragen beantworten. Über unsere Homepage und die Sozialen Medien (Facebook & Instagram) halten wir Dich über Entwicklungen im Park auf dem Laufenden. Wir bitten um Dein Verständnis, dass wir aufgrund der aktuellen, sich sehr dynamisch entwickelnden Situation, derzeit es nicht schaffen, jede Anfrage telefonisch oder per E-Mail einzeln zu beantworten. IST DAS TAUNUS WUNDERLAND GEÖFFNET UND WELCHE REGELN GELTEN BEI EINEM BESUCH? Ja. Das Taunus Wunderland ist wieder täglich von 9.30 bis 18.00 Uhr geöffnet! Hierbei sind unbedingt die allgemeinen Regeln zur Eindämmung des Corona- Virus zu beachten. 1. Bleibe mit Fieber und Husten daheim! 2. Halte Abstand zu anderen Besuchern - mindestens 1,5 m! 3. Befolge unsere Markierungen und Hinweise! 4. Mundschutz für Gäste älter als 6 Jahre ist Pflicht in allen Kassenbereichen, Fahrgeschäften, in der Gastronomie und in den Sanitäranlagen! 5. Folge im Park unbedingt den Hinweisschildern „Rundgang“! 6. Hygienestationen sind überall im Park vorhanden - an allen Kassen kannst Du Masken und Desinfektionsmittel kaufen. Folgende Attraktionen bleiben aufgrund dort schwer einzuhaltenden Hygiene- maßnahmen geschlossen: Streichelzoo und Bällebad (Änderung vorbehalten). Bitte beachte auch die Hinweise im Park. Für einige ausgewiesene Bereiche gelten besondere Regeln bezüglich der Nutzung. So sind manche Attraktionen nur von 1 Person/1 Familie nutzbar und andere können nur einen reduzierten Fahrbetrieb mit Abstand ermöglichen. Bitte befolge unbedingt die Regeln und Anweisungen des Parkpersonals. Seite 1/3

Informationen zum Parkbetrieb - Taunus Wunderland · Deine E-Mail-Adresse sowie die Zeit Deines Aufenthalts. So können wir Dich im Fall der Fälle informieren, wenn Du bei Deinem

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Informationen zum Parkbetrieb - Taunus Wunderland · Deine E-Mail-Adresse sowie die Zeit Deines Aufenthalts. So können wir Dich im Fall der Fälle informieren, wenn Du bei Deinem

Informationen zum Parkbetrieb Stand 18. Mai 2020

LIEBE TAUNUS WUNDERLAND FREUNDE,

bei uns hat Deine Gesundheit und die unserer Mitarbeiter allerhöchste Priorität. Wir beobachten daher die Ausbreitung des Corona-Virus mit größter Aufmerk-samkeit und reagieren sofort.

Uns erreichen täglich viele Anfragen. Deshalb möchten wir Dir hier gern häufig gestellte Fragen beantworten. Über unsere Homepage und die Sozialen Medien (Facebook & Instagram) halten wir Dich über Entwicklungen im Park auf dem Laufenden. Wir bitten um Dein Verständnis, dass wir aufgrund der aktuellen, sich sehr dynamisch entwickelnden Situation, derzeit es nicht schaffen, jede Anfrage telefonisch oder per E-Mail einzeln zu beantworten.

IST DAS TAUNUS WUNDERLAND GEÖFFNET UND WELCHE REGELN GELTEN BEI EINEM BESUCH?

Ja. Das Taunus Wunderland ist wieder täglich von 9.30 bis 18.00 Uhr geöffnet! Hierbei sind unbedingt die allgemeinen Regeln zur Eindämmung des Corona- Virus zu beachten.

1. Bleibe mit Fieber und Husten daheim!

2. Halte Abstand zu anderen Besuchern - mindestens 1,5 m!

3. Befolge unsere Markierungen und Hinweise!

4. Mundschutz für Gäste älter als 6 Jahre ist Pflicht in allen Kassenbereichen,Fahrgeschäften, in der Gastronomie und in den Sanitäranlagen!

5. Folge im Park unbedingt den Hinweisschildern „Rundgang“!

6. Hygienestationen sind überall im Park vorhanden - an allen Kassen kannstDu Masken und Desinfektionsmittel kaufen.

Folgende Attraktionen bleiben aufgrund dort schwer einzuhaltenden Hygiene-maßnahmen geschlossen: Streichelzoo und Bällebad (Änderung vorbehalten).

Bitte beachte auch die Hinweise im Park. Für einige ausgewiesene Bereiche gelten besondere Regeln bezüglich der Nutzung. So sind manche Attraktionen nur von 1 Person/1 Familie nutzbar und andere können nur einen reduzierten Fahrbetrieb mit Abstand ermöglichen. Bitte befolge unbedingt die Regeln und Anweisungen des Parkpersonals.

Seite 1/3

Page 2: Informationen zum Parkbetrieb - Taunus Wunderland · Deine E-Mail-Adresse sowie die Zeit Deines Aufenthalts. So können wir Dich im Fall der Fälle informieren, wenn Du bei Deinem

Informationen zum Parkbetrieb Stand 18. Mai 2020

Die Spielplätze sind geöffnet. Wir appellieren jedoch an die Eigenverantwortung der Eltern, auf Abstände und Hygieneregeln bei Kindern und sich selbst zu achten (Änderung vorbehalten).

EINTRITTSKARTEN / TAGESKARTEN

Um Wartezeiten am Eingang zu vermeiden, empfehlen wir, Tagestickets in unserem Online-Ticketshop unter www.taunuswunderland.de zu erwerben. Gäste ohne Online-Tagesticket müssen an der Kasse ein Formular ausfüllen und Namen, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer hinterlassen. Dieses Formular kannst Du aber auch schon daheim ausfüllen und mitbringen.

KÖNNEN GRILLPLÄTZE RESERVIERT WERDEN?

Ja. Die Grillplätze sind unter Berücksichtigung der Abstandsregeln geöffnet. Du kannst sie ganz bequem von daheim über unser Online-Reservierungstool unter www.taunuswunderland.de reservieren. Die Grillhütte bleibt weiterhin geschlossen. Achtung: 1 Familie pro Tisch - max. 10 Personen!

SIND DIE RESTAURANTS IM PARK GEÖFFNET?

Ja. Wenn Du Dich zwischendurch stärken möchtest, kannst Du das natürlich in unseren geöffneten Gastrobereichen. Onkel Benno zum Beispiel erwartet Dich in seiner Futterscheune. Achtung: 1 Familie pro Tisch - max. 10 Personen!

WELCHE AUSWIRKUNGEN HAT DIE SITUATION AUF MEINE JAHRESKARTE?

Jahreskarten-Besitzer müssen sich vorab nicht anmelden. Die Jahreskarte ist allerdings personengebunden und nicht übertragbar. Ein Eintritt ist nur mit Vorlage eines Ausweises möglich. Deine bereits eingelöste Jahreskarte wird automatisch um die Anzahl der Tage, die das Taunus Wunderland innerhalb des Gültigkeitszeitraums geschlossen hat, verlängert. Du brauchst dafür nicht aktiv werden – der Einlass erfolgt ganz normal an der Kasse. Ein neuer, aktualisierter Kartenausdruck ist nicht erforderlich.

Du hast eine Jahreskarte gekauft oder geschenkt bekommen und konntest uns aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen noch nicht besuchen? Kein Problem. Die Jahreskarte ist erst ab dem ersten Besuch 12 Monate lang an allen regulären Öffnungstagen gültig.

Seite 2/3

Page 3: Informationen zum Parkbetrieb - Taunus Wunderland · Deine E-Mail-Adresse sowie die Zeit Deines Aufenthalts. So können wir Dich im Fall der Fälle informieren, wenn Du bei Deinem

Informationen zum Parkbetrieb Stand 18. Mai 2020

KANN ICH AKTUELL TICKETS UND GUTSCHEINE ALS GESCHENK KAUFEN?

Natürlich – und damit unterstützt Du uns in der aktuellen Situation am meisten. Bei uns im Online-Ticketshop kannst Du bequem von zu Hause aus Jahreskarten, Wertgutscheine oder Tagestickets buchen – alles flexibel einsetzbar.

GEBURTSTAGSKIND AUSSERHALB DER SAISON 2020 UND INNERHALB DER CORONA-SCHLIESSZEIT

Du hattest außerhalb der Saison Geburtstag oder konntest uns wegen der Corona-Schließung nicht besuchen? Dann komm doch am 22. Juni oder am 22. August 2020 vorbei. Jeder, der außerhalb der Saison Geburtstag hatte oder während der Corona-Schließung, erhält an diesem Tag kostenlosen Eintritt (bei Vorlage seines Ausweises). Und wenn ihr eine Gruppe von mindestens 5 zahlen-den Personen seid, bezahlt jede Person den vergünstigten Eintrittspreis.

Seite 3/3

Wir freuen uns

auf Dich!

Page 4: Informationen zum Parkbetrieb - Taunus Wunderland · Deine E-Mail-Adresse sowie die Zeit Deines Aufenthalts. So können wir Dich im Fall der Fälle informieren, wenn Du bei Deinem

Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Dokumentation Deines Besuchs ohne Online-Tagesticket Stand 18.05.2020

Seite 1 von 1

Lieber Taunus Wunderland Freund, danke, dass Du uns mit Deinem Besuch Dein Vertrauen schenkst. Um Dich und uns vor einer weiteren Ausbreitung von Covid-19 zu schützen, dokumentieren wir Deinen Aufenthalt bei uns. Dazu notieren wir Deinen Namen, Deine Telefonnummer und Deine E-Mail-Adresse sowie die Zeit Deines Aufenthalts. So können wir Dich im Fall der Fälle informieren, wenn Du bei Deinem Aufenthalt in unserem Freizeitpark mit einer infizierten Person Kontakt hattest. Sollte bei Dir eine Infektion festgestellt werden, können wir andere Gäste über die Gefährdung informieren. Dein Name wird in diesem Fall nicht genannt. Erkrankt jemand aus unserem Team, kann es allerdings unter bestimmten Umständen erforderlich sein, Informationen an die zuständige Berufsgenossenschaft weiterzugeben. Deine Daten werden nach 6 Wochen gelöscht. Rechtsgrundlage für die Dokumentation ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO). Dir steht das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichts-behörde zu. Wir bitten Dich, von einem Besuch im Park abzusehen, sofern bei Dir mögliche Covid-19-Symptome vorliegen oder Kontakt zu Erkrankten besteht.

Bitte beachte auch die Hygiene Hinweisschilder im Park. Vielen Dank für Dein Verständnis!

________________________________________________________________________

Datum Aufenthalts: ______________________

Zeit Deines Aufenthalts: Von ______________ bis ______________________

Name: ____________________________________________

Telefonnummer: ____________________________________________

E-Mail-Adresse: ____________________________________________