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Informationen zur Ausbildung (A-Z) Seminar GyGe ZfsL Engelskirchen Vorgaben, Verwaltungsabläufe, Seminarprogramm

Informationen zur Ausbildung (A-Z) Seminar GyGe ZfsL ... · Rechtsgrundlage (OVP § 15): Das Eingangs- und Perspektivgespräch Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter führt

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Informationen zur Ausbildung (A-Z)

Seminar GyGe

ZfsL Engelskirchen

Vorgaben, Verwaltungsabläufe, Seminarprogramm

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Vorwort

Hinweise zur Verwendung

Die folgenden alphabetisch geordneten Stichworte verstehen sich als Orientierungshilfe in der z.T.

eigenwilligen Amtssprache der Lehrerausbildung bzw. des Schulwesens. Keinesfalls ersetzt diese

Zusammenstellung, die zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, die systematisch

geordneten Hinweise und Informationen der Hompage des ZfsL Engelskirchen. Daher finden sich

manche Informationen hier wie dort im gleichen Wortlaut und Sie erhalten hier immer wieder

Verweise (Links), die auf dort hinterlegte Formulare oder ausführlichere Informationen verweisen. Die

einzelnen Begriffe bilden also eher die FAQ der Seminarpraxis ab und es wäre hilfreich, wenn Sie

Hinweise auf schmerzlich vermisste Begriffe an die Seminar- oder Kernseminarleitung weitergeben.

ZfsL

Engelskirchen

3

Ausbildungsbeauftragte

Aufgabenfeld der Ausbildungsbeauftragten

Das Aufgabenfeld der Ausbildungsbeauftragten ist deutlich umfangreicher als das der

Ausbildungskoordinatoren. Es umfasst nicht nur die Koordination der Lehrerausbildung an Ihrer

Schule, sondern auch

die Beratung der Schulleitung und der Referendarinnen und Referendare,

die Teilnahme an allen Eingangs- und Perspektivgesprächen,

einen regelmäßigen Einsatz als Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer,

eine Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis Ihrer Langzeitbeurteilung und

die Unterstützung der Kooperation zwischen Schule und Seminar (hier insbesondere auch die

Mitarbeit am gemeinsamen Ausbildungsprogramm von Schule und ZfsL).

Ihre Bedeutung für die Gestaltung und erfolgreiche Durchführung der neuen Lehrerausbildung kann

somit nicht hoch genug eingeschätzt werden. Zur Entwicklung der Zusammenarbeit sowie der Arbeit

an Konzepten und inhaltlichen Fragen finden regelmäßig Informations- und

Kooperationsveranstaltungen statt.

ZfsL

Engelskirchen

4

Zuweisung zu einer

Ausbildungsschule

Neuzuweisung

Die Neuzuweisung zu einer Ausbildungsschule vor bestandener Zweiter Staatsprüfung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Hierüber entscheidet die Seminarleitung nach Rücksprache mit allen an der Ausbildung Beteiligten und der Bezirksregierung. Für eine Neuzuweisung nach der Zweiten Staatsprüfung (auch diese muss über die Seminarleitung beantragt werden und erfordert eine ausführliche Beratung) gibt es ein Formular auf der Homepage des ZfsL:

http://www.zfsl-engelskirchen.nrw.de/Formulare_fuer/index.html

Teilabordnung

Die (Teil-) Abordnung an eine zweite, benachbarte Ausbildungsschule zur Durchführung von Hospitationen oder Ausbildungsunterricht ist grundsätzlich möglich, bedarf aber eines diesbezüglichen formlosen Antrags an die Seminarleitung sowie der Zustimmung beider beteiligten Schulleitungen.

ZfsL

Engelskirchen

5

Beihilfe

Beantragung von Beihilfe

Vordrucke für die Beantragung von Beihilfe finden Sie auf der Homepage der Finanzverwaltung

Düsseldorf: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/beihilfe

Ihre Beihilfeanträge senden Sie direkt an die

Zentrale Scanstelle Beihilfe

32746 Detmold

(ausnahmsweise kein Dienstweg!).

ZfsL

Engelskirchen

6

Beurteilungsbeiträge

Hinweise und Hilfen für die Beurteilungsbeiträge

Für die Beurteilungsbeiträge der Schulen und des ZfsL gelten die Hinweise des Landesprüfungsamtes:

http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB2/Staatspruefung/OVP2011/index.html

Die Beurteilungsbeiträge, die von den Fachleiterinnen und Fachleitern verfasst werden, basieren auf

den Leistungskonzepten der jeweiligen Fächer (vgl. Leistungskonzept des Seminars GyGe).

Beachten Sie auch die Hinweise und Links zu den Formularen auf unserer Homepage. Die jeweils

aktuell gültigen Termine, Fristen, Abläufe und Regelungen für die Erstellung und Ausgabe werden

gesondert veröffentlicht.

Achtung: Alle Langzeitbeurteilungen und Beurteilungsbeiträge (also auch die der Schulen) müssen

unterschrieben in dreifacher Ausfertigung spätestens vier Wochen vor dem individuellen

Prüfungstermin im Seminar vorliegen, sonst setzt das Landesprüfungsamt die Prüfung ab!

ZfsL

Engelskirchen

7

Diagnose

Abgleich von Selbst- und Fremdwahrnehmung

Bei Bedarf kann zu Beginn und zur Mitte der Ausbildung ein Gespräch stattfinden, an dem die

Lehramtsanwärterin bzw. der Lehramtsanwärter, die Fachleitung und die oder der

Ausbildungsbeauftragte teilnehmen. Ziel dieser Gespräche ist ein Abgleich der Selbstwahrnehmung

der Lehramtsanwärterin bzw. des Lehramtsanwärters mit der Wahrnehmung von ABB und

Fachleitung. Dieser Abgleich ist die Grundlage, um die nächsten Entwicklungsschritte zu identifizieren

und möglichst konkrete Handlungsschritte zu vereinbaren.

Dieses Gespräch ist zu unterscheiden von der Leistungsrückmeldung mit Nennung eines

Notenbereiches im Rahmen einer Beratung, die zur Mitte der Ausbildung erfolgen soll (vgl.

Leistungsbewertung).

ZfsL

Engelskirchen

8

Dienstbefreiung

Dienstbefreiung von einer Ausbildungsveranstaltung

Die Dienstbefreiung von einer Ausbildungsveranstaltung z.B. zur Teilnahme an außerordentlichen

schulischen Veranstaltungen wird mit Hilfe des entsprechenden Antrags bei der Seminarleitung

beantragt und kann im Laufe der Ausbildung insgesamt maximal zweimal gewährt werden. Bitte

kontaktieren Sie in Zweifels- oder Konfliktfällen die Seminarleitung.

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nehmen nicht an Fortbildungen teil.

ZfsL

Engelskirchen

9

Digitale Medien

Blended Learning

In unserem Seminar sind wir bestrebt, im Sinne von möglichst ertragreichen Arbeitsprozessen die

richtige Mischung aus e-Learning-Anteilen, Face-to-face-Kommunikation und analoge Medien zu

finden. Um e-Learning-Materialien verfügbar machen zu können, haben wir ein Seminar-Wiki

eingerichtet:

seminarwiki.zfsl.nrw.de/eng/index.php?n=Site.SeminarGyGe

Hier finden sich bereits erste Online-Module, weitere sollen folgen. Auf diese Weise soll einerseits das

Lernen in den Professionellen Lerngemeinschaften unterstützt werden, andererseits das Prinzip des

Flipped Classroom unterstützt werden.

Bring your own device (BYOD)

Unser Seminar ist so ausgestattet, dass in jedem Raum bei Bedarf Laptop und Beamer verfügbar sind.

Digitale Werkzeuge für die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer gibt es hingegen nicht. Aus

diesem Grund gilt für viele Seminargruppen die Vereinbarung, dass die LAA Ihre eigenen Geräte in die

Seminarsitzungen mitbringen, um bei Bedarf vorbereitende Hausaufgaben, für die jeweilige

Seminarsitzung relevante digitale Medien und Arbeitsergebnisse allen Seminarteilnehmerinnen und -

teilnehmern verfügbar zu machen.

Digitale Medien

Einer der Unterrichtsbesuche bezieht in besonderer Weise Fragen der Medienkompetenz und des

lernförderlichen Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken ein (§11 (3)

OVP).

ZfsL

Engelskirchen

10

Dienstweg

Persönliche Veränderungen

Die Bezirksregierung Köln ist von Ihnen über persönliche Veränderungen (z. B. Heirat,

Schwangerschaft, Umzug) unverzüglich auf dem Dienstweg in Kenntnis zu setzen. Dienstweg bedeutet:

Sie fertigen ein Schreiben in doppelter Ausfertigung und leiten diese beiden identischen

Ausfertigungen Ihrem Seminar zu. Der Seminarleiter zeichnet beide Ausfertigungen ab, leitet sie dem

ZfsL‐Leiter weiter, der sie seinerseits der Bezirksregierung zuleitet; die zweite Ausfertigung wird in Ihre

Personalakte, Unterordner C, im Seminar geheftet.

Bitte informieren Sie sich in Ihrem eigenen Interesse selbständig bei www.lbv.nrw.de/ ‐ direkt, ohne

Einhaltung des Dienstwegs – , wie Sie sich bei persönlichen Veränderungen (z.B. Heirat, Geburt von

Kindern, Umzug) zu verhalten haben.

ZfsL

Engelskirchen

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Einsatz- bzw. Stundenpläne der LAA

Transparenz hinsichtlich des Einsatzes der LAA an den Schulen

Die Pläne werden zu Beginn eines jeden Quartals an die beteiligten Seminarausbilderinnen und -

ausbilder vermailt und von der Kernseminarleiterin bzw. dem Kernseminarleiter kontrolliert.

Das Formular Einsatzplan finden Sie auf der Homepage:

www.zfsl-engelskirchen.nrw.de/Formulare_fuer/GY_GE_Einsatzplan_LAA.xls

ZfsL

Engelskirchen

12

Einsichtnahme in

andere Schulformen

Einsichtnahme in die besonderen Aufgaben und Probleme einer anderen

Schulform

§ 12 OVP schreibt die "Einsichtnahme in die besonderen Aufgaben und Probleme einer anderen

Schulform" im Rahmen des Vorbereitungsdienstes vor. Diese Einsichtnahme erfolgt im Umfang von 12

Stunden, die jedoch nicht an einem Stück – wohl jedoch an einer Schule! – erfolgen muss. Flexible

Modelle (z.B. mehrere Wochen hintereinander jeweils an einem Tag oder auf zwei Wochen aufgeteilt)

sind denkbar.

Auf der Homepage finden Sie ein Formblatt für die Bestätigung dieser Einsichtnahme in eine andere

Schulform:

www.zfsl-engelskirchen.nrw.de/Formulare_fuer/FormularParagraph12.docx

ZfsL

Engelskirchen

13

EPG

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der/die LAA‘ nur über wenig Unterrichtserfahrung verfügt

und noch keine nennenswerte Seminarausbildung genossen hat, sollen im EPG zum einen gemeinsam

erste Erfahrungen bei der Planung und Durchführung von Unterricht ausgewertet werden. Darüber

hinaus bietet sich hier die Gelegenheit, den/die LAA‘ bei der Ausprägung des eigenen Lehrerleitbildes

zu begleiten. Zum anderen kann das „Ankommen“ in den Systemen Schule und ZfsL thematisiert

werden, um ggf. erste Hürden zu beseitigen. Die Interessen und Bedürfnisse des/der LAA‘ sollen im

Zentrum des Gesprächs stehen. Eine gemeinsame Verortung der im Gespräch herausgestellten Stärken

des/der LAA‘ sowie der benannten Ausbildungs- und Entwicklungsschwerpunkte im Kerncurriculum

kann am Ende des Gesprächs der ersten Annäherung an die im Laufe der Ausbildung zu entwickelnden

Kompetenzen dienen.

Rechtsgrundlage (OVP § 15) Eingangs- und Perspektivgespräch

Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter führt zu Beginn der Ausbildung ein Eingangs- und

Perspektivgespräch mit einer Seminarausbilderin oder einem Seminarausbilder unter Beteiligung der

Schule. Es dient dazu, auf der Grundlage der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen

weitere Perspektiven zu entwickeln und Beiträge aller Beteiligten dazu gemeinsam zu planen. Das

Gespräch soll in den ersten sechs Wochen der Ausbildung geführt werden. Es beruht auf einer von der

Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter gehaltenen Unterrichtsstunde. Die

Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter dokumentiert die Gesprächsergebnisse schriftlich.

Die Dokumentation kann von den anderen Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern ergänzt

werden. Eine Benotung erfolgt nicht. Die Planungen sollen im Verlaufe der Ausbildung fortgeschrieben

werden.

Organisation

Das EPG findet an der Schule der/s LAA statt. In der Regel verständigen sich die Mitglieder der

Schulgruppe so, dass an einem Tag 2 oder 3 EPGs stattfinden können.

Unterrichtsstunde, Zeit zur Reflexion des Gesehenen, Vorbereitung, Durchführung und

Reflexion des Gespräches legen einen benötigen zeitlichen Umfang von etwas mehr als 2

Unterrichtsstunden nahe.

Die/der LAA lädt zum EPG ein.

Nach gesehener Unterrichtsstunde erhalten alle Beteiligten (LAA, Kernseminarleiterin oder -

leiter, ABB) Zeit und Gelegenheit zur Reflexion des Gesehenen und zur Vorbereitung des

Gespräches.

Das Gespräch schließt mit der Vereinbarung konkreter Ziele und nächster Entwicklungs-

schritte sowie einem Zeitpunkt zur Überprüfung der Zielerreichung.

ZfsL

Engelskirchen

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Erkrankung

Dienstunfähigkeit

Im Falle der Krankheit oder Dienstunfähigkeit ist es wichtig, alle (!) beteiligten Personen und

Institutionen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular, das Sie auf der Homepage unter

www.zfsl-engelskirchen.nrw.de/Formulare_fuer/FormularDienstunfaehigkeit.docx

finden, zur Meldung der Dienstunfähigkeit. Dieses Formular leiten Sie in einer Mail Ihrer Schule, Ihrem

Seminar unter der lehramtsspezifischen Email-Adresse, sowie Ihren Seminarausbilder/‐inn/‐en zu ‐

falls eine Fach‐ oder Kernseminarsitzung betroffen ist. ‐ Ihre Schule ist darüber hinaus von Ihnen

grundsätzlich unverzüglich und vor Dienstbeginn telefonisch über Ihr Fernbleiben zu unterrichten. ‐

Bei allen längerfristigen Erkrankungen (mehr als drei Arbeitstagen) sind ärztliche

Dienstunfähigkeitsbescheinigungen beizubringen. Die Originale sind immer im Seminar abzugeben,

Kopien gehen an die Schule. Bitte beginnen Sie den Betreff Ihrer Mails immer mit der Angabe des

Lehramts. - Gute Besserung!

ZfsL

Engelskirchen

15

Evaluation

Evaluation als Motor für Seminarentwicklung

Das Seminar GyGe begreift Evaluation und Feedback als wichtigen Motor für Seminarentwicklung.

Die Evaluation erfolgt dreimal im Verlauf der Ausbildung, einmal unmittelbar nach Ausbildungsbeginn

(nach Abschluss der EPG), einmal während der laufenden Ausbildung (etwa nach der Hälfte), ein letztes

Mal nach Abschluss der Examensprüfungen.

Die erste Evaluation erfolgt auch mit dem Bogen zur Organisation des Ausbildungsbeginns; sie wird

entweder online oder im Kernseminar durchgeführt, von den Sprecherinnen und Sprechern

ausgewertet und gemeinsam mit den Kernseminarleitungen besprochen.

Die zweite Evaluation erfolgt zur Mitte der Ausbildung mit den Bögen zur Evaluation der Ausbildung in

den Fach- und Kernseminaren. Sie wird von den Sprecherinnen und Sprechern ausgewertet und

gemeinsam mit den Fach- bzw. Kernseminarleitungen besprochen.

Für die letzte Evaluation gibt es einen Evaluationsbogen, der insbesondere auch die Vorbereitung auf

die Examensprüfung umfasst. Die Evaluationsergebnisse bleiben in der Hand der Datengeber und der

Leitung der Seminare. Ergänzend sollen kumulative Gespräche mit den LAA durchgeführt werden.

Zentrale Erkenntnisse werden in der Seminarkonferenz benannt und besprochen.

Das Konzept zur Evaluation unseres Seminars wird zur Zeit überarbeitet.

ZfsL

Engelskirchen

16

Gruppenhospitationen gem. § 11 (3) OVP 2011

Wie lauten die Vorgaben?

Während der Ausbildung soll mind. je eine GH pro LAA durchgeführt werden. Es sollten mindestens 3

Mitreferendare an einer GH teilnehmen. Der/die Unterrichtende organisiert, plant und lädt zu seiner

GH ein (schriftlich) - Einladung per Mail spätestens 1 Woche vorher.

Der/die Unterrichtende gibt auf einem Einladungsschreiben Fach, Klassenstufe, Klassenraum, Uhrzeit,

Thema und Beobachtungs- bzw. Reflexionsschwerpunkt an.

Wer wird eingeladen?

Variante 1: Nur die Mitglieder der FS bzw. KS-internen Schulgruppen werden eingeladen

Variante 2: Öffnung für alle Mitglieder des FS bzw. KSes (je nach Interesse, Fach,

Beobachtungs- u. Entwicklungsschwerpunkt...)

Variante 3: Öffnung für weitere Referendare der Schule aus anderen FS bzw. KSen

Was steht im Fokus?

Gruppenhospitationen sollten Themen aus dem FS bzw. KS aufgreifen und in der Praxis umsetzen/

erproben. (Es kann auch ein Vorgriff auf noch nicht besprochene Themen erfolgen.)

Gruppenhospitationen können sich neben direkten Unterrichtsaspekten und entsprechenden

Standards auch anderen Handlungsfeldern widmen wie Diagnose-, Förder- und Beratungsfunktionen

(z. B. die Eingeladenen beobachten Schülerinnen und Schüler mit der Perspektive, Verhaltens- und

Leistungsdiagnosen mit anschließenden Fördermöglichkeiten zu erstellen).

Beispiele:

Präventives und korrektives Lehrerverhalten

Kooperatives und selbstgesteuertes Lernen

Aufgabenstellungen/ Aufgabenkultur

Moderation/ Gesprächsführung

Phasenstruktur z. B. Einstiege/ Sicherung...

Lernprozesse und -ergebnisse evaluieren

Erziehender Unterricht mit Perspektive auf Werteentwicklung

Rückgabe einer Klausur/ Klassenarbeit

Beurteilungen kommunizieren

Belange der Schulentwicklung

Gestaltung und Durchführung eines Elternabends

...

ZfsL

Engelskirchen

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Leistungs-

bewertung

Leistungskonzept

(1) Jedes Fachseminar konkretisiert die Kompetenzen und Standards des Kerncurriculums fachbezogen

und gibt dadurch den LAA zu Beginn der Ausbildung Einsicht in die fachbezogenen

Leistungsanforderungen. (Eine Gewichtung der Handlungsfelder erfolgt indirekt durch die Anzahl der

formulierten Leistungsmomente.)

(2) Die Konkretisierungen beziehen sich auf:

die Unterrichtsplanung,

die Unterrichtsbesuche,

das Statement in der UNB (und ggf. die Dokumentation der UNB),

die Mitarbeit im FS,

Praxiselemente, die auf der Arbeit im FS basieren.

Zur besseren Orientierung, an welchem Ort die einzelnen Leistungsmomente zu beobachten sind,

können diese farblich gekennzeichnet werden.

Andere Leistungssituationen gibt es nicht.

(3) Die fachbezogenen Konkretisierungen orientieren sich an der vorgestellten Formatvorlage.

(4) Da die Konkretisierungen eindeutig auf die Kompetenzen und Standards des Kerncurriculums

bezogen sind, können sie die Basis der Beurteilungsbeiträge bilden, während sich die LZB (wie bisher)

unmittelbar auf die entsprechenden Kompetenzen und Standards des Kerncurriculums beziehen.

Im Sinne einer Vergleichbarkeit der eingeforderten Leistungen im Bereich Praxiselemente, die auf der

Arbeit im FS basieren, können die Fachleiterinnen und Fachleiter in der Regel nicht mehr als drei

Elemente aus folgender Liste zum Gegenstand der Leistungsbewertung machen.

Klassenarbeit/Klausur & Erwartungshorizont & Korrektur (ggf. + Reflexion)

Einsatz eines Diagnoseverfahren + Reflexion

Fördermaßnahmen + Reflexion

Materialien zum Elternsprechtag + Reflexion

Beispiel für Medieneinsatz + Reflexion

Dokumentation einer kollegialen Hospitation + Reflexion

...

Noten nach Unterrichtsbesuchen

Die an der fachbezogenen Ausbildung beteiligten Seminarausbilder bewerten Verlauf und Erfolg des

Vorbereitungsdienstes jede/r/s LAA in Form einer Langzeitbeurteilung am Ende der Ausbildung (vgl.

OVP 2011: §16 (1)). Die LAA haben jederzeit das Recht, Auskunft über ihren Leistungsstand zu erhalten.

ZfsL

Engelskirchen

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Für das Seminar Gy/Ge Engelskirchen gilt nach wie vor die Vereinbarung, dass ab dem dritten

Unterrichtsbesuch auf Anfrage der/s LAA Auskunft über eine mögliche Bewertung der gezeigten

Stunde unter den Bedingungen der Prüfung im Rahmen des Zweiten Staatsexamens erteilt wird.

Leistungsrückmeldung zur Mitte der Ausbildung

Zur Mitte der Ausbildung soll eine Leistungsrückmeldung mit Nennung eines Notenbereiches im

Rahmen einer Beratung erfolgen. Die Beratung beschreibt die Leistung nach den Kompetenzen und

Standards und unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausbildungsstands. Sie gibt Hinweise zur

weiteren Kompetenzentwicklung.

19

Mehrarbeit

Mehrarbeit von LAA

In der Zeit bis zu Ihrer Staatsprüfung darf Ihre Schulleitung Ihnen nach § 11 (8) der OVP Mehrarbeit im

Umfang von bis zu drei Wochenstunden übertragen - aber nur mit Ihrer Zustimmung. Wenn Sie die

Mehrarbeit leisten wollen, dann geben Sie den auf der Homepage zu findenden Antrag auf Mehrarbeit

in der Verwaltung des ZfsL ab.

www.zfsl-engelskirchen.nrw.de/Formulare_fuer/FormularMehrarbeit.docx

Nach bestandener Staatsprüfung steigt der Umfang der erlaubten Mehrarbeit auf 6 Stunden. Die

Mehrarbeit wird nach den Bestimmungen der BASS 21-22 Nr. 22 vergütet.

ZfsL

Engelskirchen

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Meilensteine

Inhalt und Funktion des Ordners

„Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“ J.W. Goethe, Faust I.

In diesem Sinne will der Meilenstein-Ordner die in der Anfangszeit des Referendariats häufig beklagte

Überflutung mit Informationen entzerren. So können Sie viele Informationen aus der Startphase in

Ruhe und bei Bedarf erneut nachlesen.

Weiterhin verfolgt der Ordner die Absicht, Ihnen sinnvolle Planungsprozesse zu ermöglichen, indem er

eine graphische Übersicht über die anstehenden Aufgaben beinhaltet. Einen besonderen Vorteil dieser

Form der Informationsübermittlung sehen wir jedoch darin, dass er Ihre aktive Auseinandersetzung

ermöglicht: Sie können Informationen markieren, kommentieren und ergänzen. Sie können weitere

Materialien, Formulare u.ä. einlegen und eigene Instrumente des Zeitmanagements einbinden.

Nicht zuletzt finden Sie hier Anregungen zum reflexiven Anteil Ihres Portfolios, der sowohl in die

kollegiale Fallberatung als auch in die POB-C-Beratung einfließen kann, aber nicht muss.

ZfsL

Engelskirchen

21

Nebentätigkeit

Genehmigung/Anzeige einer Nebentätigkeit

Nebentätigkeit oder Nebenbeschäftigung ist die Ausübung von Tätigkeiten, die nicht zum Hauptamt

gehören. Wenn Sie eine Nebenbeschäftigung gegen Vergütung ausüben wollen, müssen Sie das dem

ZfsL rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen:

Den Antrag auf Genehmigung/Anzeige einer Nebentätigkeit finden Sie auf der Homepage:

www.zfsl-engelskirchen.nrw.de/Formulare_fuer/FormularNebentaetigkeit.docx

Die Nebentätigkeit kann untersagt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn nach Art und Umfang

der Tätigkeit das Hauptamt, dienstrechtliche Pflichten oder sonstige berechtigte Interessen des

Dienstherrn beeinträchtigt werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die zeitliche Beanspruchung durch

eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen

Arbeitszeit überschreitet.

ZfsL

Engelskirchen

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Personenorientierte Beratung mit Coaching-

Elementen

Rahmen für PoB-C

Mindestens zwei Beratungsgespräche im Rahmen der Personenorientierten Beratung mit Coaching-

Elementen sind im Laufe der Ausbildung verbindlich.

Diese zwei Gespräche können sich aus einer Auftragsklärung im ersten Teil der Ausbildung sowie einem

Bilanzgespräch mit Ausblick auf die bevorstehende Berufseingangsphase gegen Ende der Ausbildung

zusammensetzen. Die Durchführung der Gespräche und UBs bei der Kernseminarleitung ist durch die

LAA zu dokumentieren, nicht jedoch die Inhalte der Gespräche.

Mögliche Themen PoB-C

Abgrenzung

Ausbildungsplanung / Timeline

Hilfen zur Selbstreflexion

Kommunikationsfähigkeit

Konflikte (z.B. mit Schulleitung/Kolleginnen und Kollegen/Fachleitungen)

Kooperation im Kollegium

Position und Rolle im Kollegium

Ressourcen erkennen und ausbauen

Rollenfindung/Standing

Selbstbewusstsein im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Umgang mit Anforderungen des Vorbereitungsdienstes

Umgang mit Störungen

Unterstützung von Planungsprozessen

Zeit- und Organisationsmanagement/Selbstorganisation

Zusammenarbeit mit Ausbildungslehrerinnen und -lehrern

....

ZfsL

Engelskirchen

23

Portfolio

„Portfolioarbeit kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten sie mit Sinn füllen!“

Allgemeine Grundlagen

Das Portfolio ist ein individuelles Instrument, das Sie als "`roter Faden"' durch die Ausbildung begleitet,

indem es die systematische Dokumentation, Reflexion und dialogische Steuerung des individuellen

berufspraktischen Kompetenzaufbaus im Sinne des Lehrerausbildungsgesetzes unterstützt: "`Alle

Praxiselemente werden in einem Portfolio dokumentiert."' (LABG § 12, Absatz 1).

Das Führen des Portfolios ist verpflichtend und wird durch Gespräche begleitet. Es wird nicht bewertet.

Das Portfolio enthält für die Reflexion vorstrukturierte Portfolio-Einlagen:

für das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG),

für Praxissituationen in den Handlungsfeldern der Ausbildung,

zur abschließenden Bilanzierung.

Zusätzlich können weitere Dokumentationsmöglichkeiten und individuelle Reflexionsinstrumente

entwickelt und angefügt werden.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage:

http://www.zfsl-engelskirchen.nrw.de/Seminar_GyGe/Informationen-zur-

Ausbildung/Personenorientierung/Portfolio.pdf

ZfsL

Engelskirchen

24

Professionelle Lerngemeinschaften

Der gem. OVP 2016 in §10(3) u. §11(3) sowohl an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung

als auch an den Schulen vorgesehene selbstständige Kompetenzerwerb der Lehramtsanwärterinnen

und -anwärter soll in sog. Professionellen Lerngemeinschaften erfolgen.

Bildung der professionellen Lerngemeinschaften

Zeitpunkt

Die Bildung einer festen Lerngemeinschaft erfolgt frühestmöglich im 1. Quartal im Rahmen einer KS-

Sitzung.

Die weiteren Termine liegen im 14-tägigen Wechsel mit dem Kernseminar.

Zusammensetzung der PLG

Bei der Zusammensetzung ist darauf zu achten, dass die Lerngemeinschaft eine regional und räumlich

enge sowie vertrauensvolle Kooperation ermöglichen soll. Die Organisation in Schulgruppen erscheint

hier sinnvoll. Ausnahmen sind in Absprache möglich. Zur Integration von Einzelpersonen an weiter

entfernten Schulstandorten können ggf. auch regionale Gruppen gebildet werden.

Gruppengröße

Ein PLG umfasst in der Regel 3-5 LAA

Ansprechpartner / Unterstützung durch KSL

Jede PLG benennt eine(n) Ansprechpartner(in) für die Kernseminarleitung. Die

Gruppenzusammensetzung wird mit einer Teilnehmerliste (siehe Formblatt, Anlage 1) dokumentiert,

die den Mitgliedern und der Kernseminarleitung zur Information zugeht.

Inhaltliche Ausgestaltung

Für die Ausgestaltung sind u.a. folgende inhaltliche Elemente und Instrumente vorgesehen:

Kollegiale Fallberatungen

Online-Selbstlernmodule

Wechselseitige Gruppen-Hospitationen mit gemeinsamer Vorbereitung und Nachbereitung

Sitzungen zur Kolloquiumsvorbereitung und zur Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen

Selbstständige Lerneinheiten mit Fallvignetten

Anwendung und Übung konkret vermittelter Inhalte

selbständiges Erschließen individuell bedeutsamer Inhalte

Im Rahmen der PLG unterstützen sich die Mitglieder in allen Fragen der Ausbildung.

ZfsL

Engelskirchen

25

Staatsexamensprüfung

Hinweise des Landesprüfungsamtes

Bitte beachten Sie die Hinweise des Landesprüfungsamtes für Lehramtsanwärterinnen und –anwärter

bzw. für Prüferinnen und Prüfer sowie die Terminpläne:

http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB2/Staatspruefung/OVP2011/index.html

und die Formulare

http://www.pruefungsamt.nrw.de/Formulare/index.html.

Da ab November 2016 die OVP 2016 gilt, ist zu erwarten, dass der obige Link überarbeitet wird. Es ist

zu empfehlen, die Homepage des Prüfungsamtes diesbezüglich mit wachem Blick zu verfolgen.

ZfsL

Engelskirchen

26

Unterrichtsverpflichtung der LAA

14 Wochenstunden Ausbildungsunterricht

Die Ausbildung an der Schule umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den

selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun

Wochenstunden

ZfsL

Engelskirchen

27

Unterrichtsbesuche

Funktion der Unterrichtsbesuche

Ein wichtiger Baustein der Ausbildung sind die sog. Unterrichtsbesuche (nach § 11 (3) OVP in der Regel

5 pro Fach), d.h. die fachbezogenen Seminarausbilderinnen und -ausbilder ("Fachleiterinnen" bzw.

"Fachleiter") besuchen Sie in Ihrem Unterricht. Unterrichtsbesuche dienen der Anleitung, Beratung,

Unterstützung und Beurteilung. Die Beratung erfolgt im Anschluss an die Einsichtnahme der

Seminarausbilderinnen und -ausbilder in Ihren Unterricht im Rahmen der sog.

Unterrichtsnachbesprechung. Dort erhalten Sie eine an Ausbildungsstandards orientierte Information

über den erreichten Ausbildungsstand (§ 10 (5) OVP).

Zeitfenster

Für die fachbezogenen Unterrichtsbesuche stehen Ihnen mindestens die ersten 13 Ausbildungsmonate

zur Verfügung, d.h. Sie können bis in den Mai hinein Unterrichtsbesuche anbieten (die angebotenen

Termine müssen allerdings kompatibel mit dem Kalender der jeweiligen Fachleitung sein). In

Ausnahmen können Sie auch in den ersten Januartagen Unterrichtsbesuche anbieten.

Digitale Medien

Einer der Unterrichtsbesuche bezieht in besonderer Weise Fragen der Medienkompetenz und des

lernförderlichen Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken ein (§11 (3)

OVP).

ZfsL

Engelskirchen

28

Unterrichtsentwurf

„Kurzgefasste Planung“

Nach § 11 (3) haben die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter zu den Unterrichtsbesuchen

eine kurzgefasste Planung (die sog. Unterrichtsentwürfe) vorzulegen.

Fachseminarübergreifend gilt, dass die Anforderungen an die Entwürfe ebenso wie deren Umfang im

Verlauf der Ausbildung sukzessive steigen.

Der Umfang der Unterrichtsentwürfe („kurzgefassten Planung“) sollte in der Regel 5 Seiten nicht

übersteigen. In der Unterrichtsstunde verwendete Arbeitsblätter werden dem Entwurf als Anhang

begefügt.

Zur Schriftlichen Arbeit gelten fachübergreifend die Vorgaben des Landesprüfungsamtes.

Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihren Fachleiter/-innen.

ZfsL

Engelskirchen

29

Unterrichts-nachbesprechung

Die Unterrichtsnachbesprechung (UNB) hat zunächst das Ziel, (a) die Reflexionskompetenz der

Auszubildenden (LAA) zu vertiefen, (b) ihre bereits erworbenen Kompetenzen rückzumelden, zu

stärken und wertzuschätzen und (c) noch zu vertiefende Kompetenzen zu eruieren und zu entwickeln

(Perspektiventwicklung).

Darüber hinaus dient die UNB dem Vorbereiten und Einüben des Statements als

bewertungsrelevantem Teil der UPP. Dies gilt auch in dem Wissen, dass dem Statement in der UNB als

Reflexionsinstrument angesichts des deutlichen Fokus dieser auf die Entwicklungsberatung der

Auszubildenden eine andere Rolle als in der Unterrichtspraktischen Prüfung (UPP) zukommt.

Schließlich können gegebenenfalls auch Persönlichkeitsmerkmale in der UNB angesprochen werden,

insofern sie für die Lehrtätigkeit (Lehrerpersönlichkeit) eine Rolle spielen. Dies muss den LAA nicht als

Urteil über ihre menschlichen Qualitäten kommuniziert werden, sondern streng auf die

Unterrichtssituation bezogen bleiben (entsprechend müssen bei etwaiger Defizitberatung unbedingt

Indikatoren genannt werden und deren unterrichtliche Relevanz kommuniziert werden!).

Da die benannten Kompetenzen auch Gegenstand der Bewertung sind, steht die UNB in der

unauflöslichen Spannung, einerseits Raum für Selbstreflexion, Beratung und Anleitung zu sein und

andererseits die relevanten Fähigkeiten der Auszubildenden zu beurteilen. Dieser Hiatus ist zu

„entschärfen“, indem er (a) kommuniziert wird, (b) in der UNB „Lernen und Leisten entmischt“ werden

und (c) die Anteile von Beratung und Bewertung gewichtet werden. Die Notwendigkeit einer klaren

Standortbestimmung und Perspektiventwicklung ist jedoch (und zwar bereits in der ersten UNB)

immer gegeben.

Die UNB dient der Förderung der ausbildungsrelevanten Kompetenzen der LAA, indem sie ausgehend

von individuellen Stärken Möglichkeiten der Erarbeitung bestehender Entwicklungsfelder aufzeigt.

Hierzu sind eine wertschätzende Grundhaltung und eine durchgängige Ressourcenorientierung

unerlässlich. Dies ist auch angesichts der etwaigen Notwendigkeit deutliche Defizite aufzeigen zu

müssen, von allen an der UNB Beteiligten einzuhalten.

Das UNB-Konzept sollte den LAA durch das Kernseminar vorgestellt werden und zum Zeitpunkt des

ersten Unterrichtsbesuches (UB) bereits bekannt sein. Nach dem UB werden kurz Absprachen zum

Ablauf, Zeitrahmen und Ort der UNB getroffen; anschließend hat der/ die LAA Zeit, sich kurz zu

„regenerieren“ und die eigentliche UNB ungestört vorzubereiten (ca. 10 Minuten). Zur Vorbereitung

und Strukturierung des Statements können die LAA aus einem Pool verschiedener Reflexionsbögen

wählen. Die eigentliche UNB sollte eine Dauer von 45 bis 60 Minuten nicht überschreiten.

Ab dem 3. UB können die LAA eine Rückmeldung in Notenbereichen zur gesehenen Stunde erfragen.

Diese Rückmeldung orientiert sich dabei an den UPP-Bedingungen. Darüber hinaus können die LAA ab

dem 3. UB eine Rückmeldung zum aktuellen Leistungsstand (Gesamteinschätzung) unter Nennung

eines Notenbereichs erhalten. Die Rückmeldung unter Nennung von Notenbereichen erfolgt

begründet an den Standards und Kompetenzen des Kerncurriculums und im Vier-Augen-Gespräch

zwischen LAA und Seminarausbilder bzw. Seminarausbilderin.

ZfsL

Engelskirchen

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Unterstützung von LAA

Unterstützungskonzept

Unter den Rahmenbedingungen des 18monatigen Vorbereitungsdienstes (OVP 2011) hat sich für die

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) unter anderem die Vorbereitungszeit auf den

Einstieg in den bedarfsdeckenden Unterricht deutlich verkürzt. Das hier vorgestellte Konzept möchte

sicherstellen, dass die an der Ausbildung beteiligten Personen (s.u.) möglichst frühzeitig und nach

einem abgesprochenen und etablierten Verfahren miteinander in Kontakt treten, um gezielt

Ausbildungsplanung zu betreiben und für LAA, die dies selbst wünschen oder bei denen ein

entsprechender Bedarf festgestellt wurde, frühzeitig eine ggf. notwendige Förderung zu beginnen. Der

gesamte Prozess findet unter Beteiligung der/des LAA statt.

Das vollständige Konzept finden Sie auf der Homepage:

http://www.zfsl-engelskirchen.nrw.de/Seminar_GyGe/Informationen-zur-

Ausbildung/Personenorientierung/Konzept-Unterstuetzung-LAA-2018-03-09.pdf

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Verlängerung/ Verkürzung

Beratung bei einer Verlängerung oder einer Verkürzung

Die Verlängerung/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes haben sowohl inhaltlich als auch formal

weitreichende Folgen für die Ausbildung. Hier gelten spezielle Fristen (z.B. für alle LAA, die den

Zeitraum von 18 Monaten über- oder unterschreiten, muss die Prüfung in den letzten 4-6 Wochen des

Vorbereitungsdienstes abgelegt werden).

Eine Beratung durch die Seminarleitung ist zwingend vorgeschrieben.

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Vermittlungs- ausschuss

Zusammensetzung und Aufgabe des Vermittlungsausschusses

Der Vermittlungsausschuss besteht aus je zwei von Ausbilder- und Referendarseite gewählten

Vertretern, von denen mindestens von jeder Seite einer an der Vermittlung teilnimmt. Er moderiert,

berät und vermittelt auf Antrag der Betroffenen im Falle dienstlicher Konflikte. Er ist zur

Verschwiegenheit verpflichtet. Sinn des Gremiums ist es, Konflikte, die im direkten Gespräch der

Betroffenen nicht mehr gelöst werden können, einem geregelten Verfahren zuzuführen.

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33

Verwaltungsabläufe und Formulare

Wissenswertes und Interessantes

Die Verwaltung - Service ist unter der Telefonnummer 02263 9022-0 zu erreichen.

Für die Kontaktaufnahme per Email verwenden Sie bitte die Adresse:

[email protected]

Den täglich aktuellen Seminar- / Raumplan und das Schwarze Brett finden Sie im Eingangsbereich

(Treppenhaus) auf der 1. Etage.

Im Verwaltungsbüro „Verwaltung – Service“ (1. Etage) werden alle Anträge abgegeben. Bitte reichen

Sie Unterlagen nur mit Ihrem Aktenzeichen ein. Es setzt sich zusammen aus

Seminarstandort: EK, Lehramt: GyGe und Einstellungsmonat und ‐jahr: z.B. 11.2016.

Das ergibt als Aktenzeichen z.B. EK‐GyGe‐11.2016. In Verbindung mit Ihrem Namen (z.B. EK‐GyGe‐

11.2016 Mustermann.Vorname) ist eine schnelle Zuordnung möglich.

Ihre Dienststelle ist das ZfsL Engelskirchen. Hier wird Ihre Personalakte – Unterordner C geführt. In

dieser Akte muss jeder Ihrer Fehltage in Schule und/ oder Seminar in Schriftform dokumentiert sein.

Formulare dienen der Vereinfachung häufig auftretender Verwaltungsvorgänge. Bitte machen Sie

sich daher mit den Formularen des ZfsL vertraut; Sie finden diese auf unserer Homepage.

http://www.zfsl-engelskirchen.nrw.de/VerwaltungFormulare/index.html

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