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Informationen zur Oberstufe (OAPVO 2010) © KGB

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Informationen zur Oberstufe

(OAPVO 2010) © KGB

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Informationen zur Oberstufe

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Bitte eintreten

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I. Sprachlich, ästhetisches Aufgabenfeld: Deutsch, Fremdsprachen, musische Fächer

II. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politik (WiPo), Religion, Philosophie, Rechtskunde

III. Mathematisch, naturwissenschaftliches Aufgabenfeld: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik

IV. Ohne Zuordnung: Sport

I. Aufgabenfelder

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Grundsätzlich im Klassenunterricht: Deutsch, Englisch, Geschichte, Geographie, WiPo, Mathematik, Sport und die Profilfächer Beispiele: D10c, E10b, M10a, Sp10d, Geo10c …

E10a, E10s Im Kursunterricht: die weiteren Fremdsprachen, die musischen Fächer, Religion bzw. Philosophie und die Naturwissenschaften Beispiele: F01, Mus11, Phil12, Ph01, Bi14, Ch12 …

II. Kursbezeichnungen

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Ph01 0 Kern- oder Profilfach

(erhöhtes Anforderungsniveau eA)

Ph13 1 andere Fächer

(grundlegendes Anforderungsniveau)

II. Kursbezeichnungen

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Ph01 0 Kern- oder Profilfach

(erhöhtes Anforderungsniveau eA)

Ph13 1 andere Fächer

(grundlegendes Anforderungsniveau)

II. Kursbezeichnungen

Nummer des Kurses

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Note I II III IV V VI

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

III. Leistungsbemessung / Klausuren

• Kern- und Profilfächer: insgesamt 3 Leistungsnachweise pro Schuljahr, d.h. 1 bzw. 2 Leistungsnachweise pro Halbjahr: Klausur oder Ersatz durch eine gleichwertige Schülerleistung

• Alle anderen Fächer: 1 Klausur oder Ersatzleistung pro Halbjahr

• Basis der Notengebung sind alle fachlichen Leistungen. Der Schwerpunkt liegt auf den Unterrichtsbeiträgen.

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• Profilfachwechsel ist nur nach dem ersten Halbjahr, also nach 10.1 auf Antrag möglich.

• Von 10 nach 11 erfolgt die Versetzung, wenn die Leistungen in höchstens einem Fach mangelhaft (1-3 Punkte), aber in keinem Fach ungenügend (0 Punkte) sind.

• Von 11 nach 12 erfolgt der Aufstieg, wenn die Zulassung zur Abiturprüfung möglich ist.

IV. Versetzungen / Aufstiege

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• Andere Fächerwahlen Grundsätzlich werden Fächer für ein Jahr gewählt. (Ausnahme: Bei Rel/Phil ist ein Wechsel auf Antrag zum Halbjahr möglich.)

• Kurswechsel Der Wunsch auf einen Kurswechsel ist in den ersten drei Wochen zusammen mit dem Tauschpartner bei Lö anzumelden.

• Französisch (Extra-Regel) Der Wunsch auf einen Kurswechsel ist in den ersten drei Wochen mit der bisherigen Kurslehrkraft zu besprechen.

IV. Versetzungen / Aufstiege

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Einführungs-phase

Qualifikations-phase 1

Qualifikations-phase 2

10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse

11. Klasse 12. Klasse 13. Klasse

Erster allgemeiner Schulabschluss (Hauptschulabschluss)

Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)

Fachhochschulreife

Fachhochschulreife

Abitur

Realschulabschluss

Abitur

V. Abschlüsse

Falls die Versetzung in die Qualifikationsphase auch nach einer Wiederholung scheitert, wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss ausgestellt (Gleichwertigkeits-abschluss).

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„Der Vertrag“ ASB – Allgemeine

Schulbesuchsbedingungen

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Zu Ihrer Information möchte ich darauf hinweisen, dass Schülerinnen/Schüler der Oberstufe in den Freistunden und Pausen das Schulgrundstück verlassen dürfen. Der gesetzliche Versicherungsschutz ist aber nur gewährleistet bei der Erledigung sogenannter privatwirtschaftlicher Erfordernisse (z.B. der zwingend notwendige Kauf von Schulbrot, Mittagessen etc.). Nicht mehr neu ist das Benutzungsverbot von Handy, Musikplayern u. ä. Ausnahmen sind der Einsatz zu Unterrichtszwecken nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Lehrkraft und das Arbeiten mit Netbooks und Laptops in Freistunden.

V. Vertrag - ASB

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Wir sind außerdem verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass der Täuschungserlass vom 11.12.2002 auch für die Oberstufenschüler/innen gilt. Danach werden Täuschungen und Täuschungsversuche bei schriftlichen Arbeiten (d.h. Klausuren, Referate, Präsentationen etc.) durch die Schule geahndet. Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht (siehe § 7, (7) OAPVO) Jede Schülerin, jeder Schüler muss während des Besuchs der Oberstufe ein Entschuldigungsheft führen, in dem für jeden versäumten Unterrichtstag bzw. für Einzelstunden unverzüglich und hinreichend begründet ein Nachweis zu führen ist.

V. Vertrag - ASB

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Hierfür reicht im allgemeinen ein kurzer Text zur Begründung und die Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers. (Krankschreibungen, Atteste oder sonstige Zettel sind einzukleben). Bei Bedarf (d.h. Misstrauen) kann die Schule aber auch einen weiteren Nachweis fordern (d.h. ärztliche Bescheinigung, evtl. sogar durch den Amtsarzt). Die Entschuldigung wird zuerst von der Klassenleitung abgezeichnet, die das im Klassenbuch vermerkt. Ist auch Kursunterricht betroffen, wird das Heft danach auch den Kurslehrern vorgelegt. Das Entschuldigungsheft ist bei Bedarf jederzeit vorzuzeigen, ist also immer bei sich zu führen.

V. Vertrag - ASB

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„Unverzüglich“ bedeutet im Alltag, dass das Entschuldigungsheft bei erster Gelegenheit (erste Unterrichtsstunde nach dem Gesunden) der Klassenleitung vorgelegt wird. Nach spätestens zwei Wochen ist der Vorgang auch für alle Kurse beendet. Danach gelten die versäumten Stunden als unentschuldigt und werden auch so im Zeugnis aufgeführt.

V. Vertrag - ASB

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Kann eine Schülerin oder ein Schüler vorübergehend am Schulsport ganz oder teilweise nicht teilnehmen, so ist der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Diese Bescheinigung muss die Einschränkungen bekannt geben, die aus gesundheitlichen Gründen im Unterricht und bei der Leistungsfeststellung berücksichtigt werden müssen. Die Bescheinigung soll angeben, für welche Dauer voraussichtlich die Einschränkungen bestehen werden. Eine vorgelegte Bescheinigung befreit nicht automatisch von der Teilnahme am Unterricht. Die Befreiung vom Unterricht kann ausschließlich durch die Lehrkraft im Rahmen der Gesamtverantwortung der Schule erfolgen.

V. Vertrag - ASB

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Mehrfaches Verschlafen, Fahrstunden oder ein Müdigkeits-Schlappheits-Syndrom in den Mittags oder Randstunden sind vom Schüler bzw. der Schülerin selbst zu verantworten und kein hinreichender Entschuldigungsgrund. Sollte man aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen können, so ist die Schule am ersten Tag ab 7.30 Uhr telefonisch darüber zu informieren, damit die Klassenleitung informiert werden kann. Wenn durch das Fehlen eine Klassenarbeit versäumt wird, ist darauf hinzuweisen und dem Sekretariat auch die entsprechende Lehrkraft zu benennen.

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Muss aus gesundheitlichen o. a. Gründen die Schule vor Unterrichtsschluss verlassen werden, so muss die bisherige Lehrkraft oder die nächste Lehrkraft darüber informiert werden. Notfalls wird im Sekretariat eine Nachricht hinterlassen. Nicht mitgeschriebene Klassenarbeiten oder versäumte Termine für Ersatzleistungen führen zu einer Bewertung mit 0 Punkten bis nach dem obigen System eine Entschuldigung durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vom Tag der Klausur vorgelegt wird.

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Durch nachgewiesene Krankheit versäumte Leistungsnachweise (Klassenarbeiten oder Ersatzleistungen) werden grundsätzlich nachgeholt. Aus anderen Gründen nicht mitgeschriebene Klausuren oder nicht wahrgenommene Nachholtermine führen zur Bewertung mit 0 Punkten.

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Vorher absehbares Fehlen wird mit der Klassenleitung geklärt und ein Antrag auf Beurlaubung im Entschuldigungsheft gestellt. Damit sind auch Artzttermine, Fahrprüfungen, Vorstellungsgespräche u.ä. gemeint. Die Klassenleitung ist nicht verpflichtet solches Fehlen nachträglich zu entschuldigen. Ggf. sind es dann unentschuldigte Fehlstunden. Die Klassenleitung kann bis zu sechs Tagen beurlauben. Bei Beurlaubungswünschen direkt vor oder nach den Ferien geht der Antrag an die Klassenleitung, die Bearbeitung erfolgt durch die Schulleiterin.

V. Vertrag - ASB

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Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der innerhalb von 30 Tagen 20 Stunden nicht hinreichend begründet versäumt hat, kann (nach einer schriftlichen Warnung) nach § 19 Abs. 4 Schulgesetz durch die Schulleiterin aus der Schule entlassen werden.

V. Vertrag - ASB

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Die Schüler … … gehen vor der Arbeit auf Toilette, erscheinen pünktlich am Arbeitsraum und verteilen die Tische im Raum so, dass jeder Ort von der Lehrkraft erreicht werden kann. … packen nur das notwendige Arbeitsmaterial auf den Tisch. Von Schülern mitgebrachtes Arbeitsmaterial wird während der Arbeitszeit nicht untereinander getauscht. Mitgebrachtes Essen und Trinken ist geräuscharm verpackt und nimmt nur einen kleinen Teil des Tisches ein. … sammeln Taschen und Jacken an einer Stelle im Raum, die nahe an der Tür ist, aber natürlich nicht den Fluchtweg behindert.

VI. Verhalten während der Klausur

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… lassen ihre Handys (auch sog. Smart-Watches) zu Hause oder ausgeschaltet in der Tasche, die am gemeinsamen Sammelpunkt liegt. Ein Handy ist kein Ersatz für einen Taschenrechner oder eine Uhr. Der Besitz eines Handys während der Klausur kann als Täuschungsversuch angesehen werden. Sollte der Verdacht eines Täuschungsversuches vorliegen, werden die bisherigen Aufzeichnungen von der aufsichtführenden Lehrkraft gekennzeichnet. Die Arbeit wird weiter geschrieben. Anschließend wird der Vorfall bewertet und ggf. Konsequenzen gezogen.

VI. Verhalten während der Klausur

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… verhalten sich während und nach der Klausur ruhig. Sollte jemand vorzeitig abgeben und den Raum verlassen, so geschieht dieses ohne Störung der anderen und auch außerhalb des Raumes wird alles vermieden, was die noch Arbeitenden stören könnte.

VI. Verhalten während der Klausur

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Die Lehrkraft … … erscheint pünktlich und klärt mit den Legasthenikern im Vorwege welche Maßnahmen außer der Arbeitszeit-verlängerung noch erfolgen. … sorgt für Ruhe während der Arbeit und führt eine aktive Aufsicht, d. h. sie zeigt Interesse am Geschehen während der Klausur, indem sie mehrmals durch den Arbeitsraum geht, um sich davon zu überzeugen, dass nichts außer dem notwendigen Material verwendet wird und niemand die Chancengleichheit durch unerlaubte Hilfsmittel zunichte macht.

VI. Verhalten während der Klausur

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Viel Spaß und Erfolg in der Oberstufe.