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TAXI-HAMBURG • Oktober 2013
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Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen
Neufassung der Taxenordnung 5Verkehrsbehinderung rund um den Flughafen
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Kreuzfahrtschiff-Ankünfte 20Hanseboot 2013 20O2-World 21Staatsoper 24Laeiszhalle 25CCH Termine/Messe 26Wichtige Adressen 32Impressum 34
INHALT
Deutschland hat gewählt und Frau Mer-kel wurde mit ca. 8 % mehr Wählerstim-men in ihrem Amt bestätigt.Wir hoffen, dass sie die kommende Legislaturperiode auch dafür nutzt, um unserem Gewerbe bessere Rahmenbe-dingungen zu verschaffen.
Der Tarif 2013 wurde vom Senat freige-geben. Die neue Taxenordnung und der Hinweis über die Beförderungsentgelte liegen für euch in der Geschäftsstelle bereit.
Auch diesmal wollte uns die Behörde nicht glauben, dass die verkehrsbeding-te Wartezeit entlohnt werden muss. Die Behörde spricht von einer Mischkalkula-tion. Das heißt, dass bestimmte Fahr-gastgruppen die Fahrten von anderen mitsubventionieren. Da kommt die Fra-ge auf warum denn die Oma die von ihrer eng bemessenen Rente lebt und ihre Taxifahrt in einer Zeit fährt, in der keine Wartezeit entsteht, die Fahrt vom Geschäftsmann, der in der Rush Hour fährt, mitbezahlen soll? Es freut uns, dass viele Mitglieder den Mitglieder-Stammtisch in Anspruch ge-nommen haben. Wir hatten mit der gro-ßen Anzahl der Stammtischteilnehmer nicht gerechnet. Alles wurde aufgenom-men und wird abgearbeitet.
Es berichteten zwei Mitglieder, die Fis-kaltaximeter haben, dass Umsätze in ih-rem System verbucht wurden, die nicht gefahren worden sind. In beiden Fällen wurden die Daten bei der Firma Tesy-mex abgespeichert und in beiden Fällen war es das griechische Taxameter der
Firma Semitron, welches von der Firma Reuss vertrieben wird. Wir können nicht sagen wo das Problem liegt, was wir aber sicher sagen können ist, dass die Kollegen bei einer Prüfung Probleme hätten dieses zu erklären. Ob das Ein-zelfälle sind, wird sich in Zukunft zeigen.
Es wird ein Briefkasten bei Bubu auf-gestellt. Die Kollegen am Flughafen können uns aktuelle Probleme mitteilen oder Anregungen machen.
Der Mitglieder Stammtisch findet jeden ersten Dienstag im Monat von 13:00 – 15:00 Uhr statt.In dieser Zeit ist der gesamte Vorstand für euch da.
Alles Gute wünscht euch der LHT
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P-Schein-Ausbildung u. -Prüfung
Unternehmerausbildung
Beratung bei allen Behördenfragen
Ärztliche Untersuchung für Personenbeförderung
Kfz-Sachverständiger u. Rechtsanwalt
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Versicherungs- u. Steuerberatung
Kartenlesegeräte u. vieles mehr!
Telefonische Anmeldung unter : 040 - 25 70 10
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Recht & Geld § €Taxenordnung
Vom 18. Januar 2000Zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. September 2013, HmbGVBl. Nr. 38/2013,
S. 400 (gültig ab 01. Oktober 2013)Auf Grund von § 47 Absatz 3 Satz 1 und § 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert am 07. August 2013 (BGBl. I S. 3154, 3159, 3190), wird verordnet:
§ 1 GeltungsbereichDiese Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxen von Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihren Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben.
§ 2 Beförderungsentgelte(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich bei einer Beförderung, deren Ausgangs- und Zielpunkt in dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen, unabhängig von der Anzahl der jeweils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Preis je Kilometer durchfahrener Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartegeld und gegebenenfalls dem Großraumtaxen-Zuschlag zusammen. Die Umsatzsteuer ist darin enthalten. Das Beförderungsentgelt ist auf dem Fahrpreisanzeiger anzuzeigen. (2) Der Grundpreis für jede Fahrt beträgt 2,90 Euro (3) Der Kilometerpreis beträgt a) bis einschließlich des vierten Kilometers 2,20 Euro b) vom fünften bis einschließlich des neunten Kilometers 1,90 Euro c) ab dem zehnten Kilometer 1,40 Euro.
(4) Das Wartegeld wird für jede – auch verkehrsbedingte – Stillstandzeit erhoben, die während der Inanspruchnahme der Taxe entsteht, jedoch nur, wenn die einzelne Stillstandzeit länger als 60 Sekunden dauert, und nur für den Teil dieser Stillstandzeit, der über 60 Sekunden hinausgeht. Das Wartegeld beträgt je Stunde 30,00 Euro.
(5) Der Kilometerpreis und das Wartegeld werden nach Schalteinheiten von 0,10 Euro berechnet. Das ergibt je Schalteinheit a) bis einschließlich des vierten Kilometers eine Teilstrecke von 45,45 Meter b) vom fünften bis einschließlich des neunten Kilometers eine Teilstrecke von 52,6 Meter c) ab dem zehnten Kilometer eine Teilstrecke von 71,4 Meter d) für das Wartegeld eine Wartezeit von 12 Sekunden.
(6) Bei Benutzung einer Taxe, die über mehr als vier Sitzplätze für Fahrgäste verfügt (Großraumtaxe), ist ein Zu-schlag in Höhe von 6,00 Euro zu entrichten, wenn mehr als vier Fahrgäste gleichzeitig befördert werden. Er darf nur dann gefordert werden, wenn ein von der für die Genehmigung zuständigen Behörde erteilter Hinweis auf diese Vorschrift gut sichtbar in der Großraumtaxe angebracht ist.
(7) Der Fahrpreisanzeiger ist nach Abfahrt der Taxe, im Falle einer Bestellfahrt nach Eintreffen am Bestellort, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt, einzuschalten. Wird die bestellte Taxe nicht in Anspruch genommen, so ist von der Bestellerin oder dem Besteller der Betrag zu entrichten, der zum Zeitpunkt der Stornierung des Auftrages vom Fahrpreisanzeiger angezeigt wird (Grundpreis und gegebenenfalls entstandenes Wartegeld). Nach Erreichen des Fahrziels ist der Fahrpreisanzeiger auf „Kasse“ zu schalten.
(8) Wird eine Fahrt vor Erreichen des Fahrtziels unterbrochen und ist die Weiterfahrt unmöglich, ist der Fahrpreisan-zeiger auf „Kasse“ zu stellen und der angezeigte Fahrpreis abzüglich des Grundpreises zu erheben.
(9) Mitgeführte Hunde und Kleintiere sowie mitgeführtes Gepäck sind unentgeltlich zu befördern.
(10) Von den festgesetzten Beförderungsentgelten abweichende Sondervereinbarungen können mit Genehmigung der zuständigen Behörde getroffen werden. Dem Genehmigungsantrag sind insbesondere beizufügen
1. die schriftliche Vereinbarung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen, in der auch ein bestimmter Zeit-
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raum, eine Mindestfahrtenzahl oder ein Mindestumsatz im Monat festgelegt sein muss, und
2. Unterlagen und Berechnungen (Ertragsvorschau), aus denen hervorgeht, dass die Sondervereinbarung für die Antragstellerin oder den Antragsteller wirtschaftlich angemessen und prägend ist. Wird der Antrag für mehrere Unternehmen gestellt, gilt Satz 2 mit der Maßgabe, dass die Mindestfahrtenzahl oder der Mindestumsatz für die Gesamtheit der beteiligten Unternehmen festgelegt wird und die Ertragsvorschau die Gewinnung zusätzlicher oder die Sicherung vorhandener Fahrtaufträge im Taxenverkehr erwarten lässt. Die einzelnen aufgrund der genehmigten Sondervereinbarung ausgeführten Beförderungsaufträge und die dabei erzielten Umsätze und Aufzeichnungen sind von der Antragstellerin oder den Antragsteller beziehungsweise einer beauftragten Stelle gesondert, nachprüfbar und buchmäßig zu erfassen, entsprechend den Regelungen des Handelsgesetzbuchs aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Prüfung vorzulegen.
(11) Die zuständige Behörde wird ermächtigt, auf Antrag zur Erprobung neuer Tarifformen für einen Zeitraum von nicht mehr als 24 Monaten durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und Berechnungsweisen festzusetzen, die von den Vorschriften der Absätze 1 bis 5 abweichen, und im Amtlichen Anzeiger bekannt zu machen.
(12) Ein von der zuständigen Behörde erteilter Hinweis zu den Beförderungsentgelten und Sonderkosten ist im Wageninneren an einer für den Fahrgast gut sichtbaren Stelle anzubringen. Der Hinweis enthält a) die Regelungen zum Grundpreis in Absatz 2 und zu den Kilometerpreisen in Absatz 3, b) Angaben zur Höhe des Wartegeldes und den zeitlichen Voraussetzungen für seine Erhebung nach Absatz 4, c) Angaben zur Höhe des Zuschlages für die Großraumtaxe und zu den Voraussetzungen für seine Erhebung nach Absatz 6 Satz 1, d) Angaben über Probetarife nach Absatz 11, e) Angaben über Sonderkosten nach § 3 Absatz 1.
§ 3 Sonderkosten(1) Bei Fahrten durch den St. Pauli-Elbtunnel sind die Tunnelgebühren vom Fahrgast zu erstatten. Das Gleiche gilt für die bei Anfahrten und Rückfahrten durch diesen Elbtunnel entstehenden Tunnelgebühren.
(2) Beschmutzt ein Fahrgast die Taxe übermäßig, so hat er die Kosten der Reinigung zu tragen.
§ 4 Zahlungsweise(1) Das Beförderungsentgelt ist nach Beendigung der Fahrt zu entrichten. Die Taxenfahrerin oder der Taxenfahrer kann jedoch bei konkretem Verdacht der Zahlungsunfähigkeit des Fahrgastes schon vor Antritt der Fahrt als Voraus-zahlung die Entrichtung eines dem voraussichtlichen Beförderungsentgelt entsprechenden Betrages verlangen.
(2) Die Taxenfahrerin oder der Taxenfahrer soll in der Lage sein, jederzeit 50 Euro zu wechseln.
§ 5 Quittungen(1) Die Taxenfahrerin oder der Taxenfahrer erteilt dem Fahrgast auf Verlangen eine Quittung. Sie oder er hat eine ausreichende Anzahl von Quittungsvordrucken mitzuführen.
(2) Es dürfen nur Quittungsvordrucke mitgeführt und verwendet werden, die mit der eingestanzten oder aufgedruck-ten Ordnungsnummer der benutzten Taxe versehen sind und die die Anschrift, die Telefax-Nummer und die Adresse für elektronische Nachrichten (E-Mail-Adresse) der für die Aufsicht über den Verkehr mit Taxen zuständigen Stelle der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsbehörde enthalten. Zulässig ist auch die Verwendung elektro-nisch ausgedruckter Quittungen. Elektronisch ausgedruckte Quittungen müssen vorgedruckten Quittungen inhaltlich entsprechen.
(3) Im Übrigen muss die Quittung folgende Angaben enthalten a) Name und Betriebsanschrift der Unternehmerin oder des Unternehmers, b) gezahlter Betrag c) Umsatzsteueranteil, wenn vom Fahrgast gewünscht, d) Datum der Beförderung, e) die Unterschrift der Fahrerin oder des Fahrers, f) Abfahrtspunkt und Fahrziel, es sei denn, der Fahrgast verzichtet auf diese Angaben.
§ 6 Benutzung der Taxenstände(1) Taxen dürfen nur auf gekennzeichneten Taxenständen bereitgehalten werden. Die Taxenfahrerin oder der Ta-xenfahrer ist berechtigt, sich mit unbesetzter Taxe auf jedem Taxenstand bereitzuhalten, sofern die vorgesehene
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Fahrzeugzahl noch nicht erreicht ist; das Recht der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers oder der oder des sonst Verfügungsberechtigten, die Nutzung eines außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewid-meten Wege gelegenen Taxenstandes zu beschränken, bleibt unberührt. Ein Bereithalten von Taxen außerhalb der gekennzeichneten Taxenstände kann von der zuständigen Behörde gestattet werden, wenn aus Anlass besonderer Veranstaltungen ein bedeutender Taxenbedarf zu erwarten ist.
(2) Taxen sind auf Haupt- und Anschlussposten in der Reihenfolge ihrer Ankunft aufzustellen. Auf dem Taxenstand muss zwischen den nebeneinander und hintereinander aufgestellten Taxen ein Abstand gehalten werden, der einen ungehinderten Durchgang ermöglicht. Die erste Taxe hat in Höhe der vorderen Begrenzung des Taxenstandes zu halten. Nach Abfahrt einer Taxe ist unverzüglich aufzurücken.
(3) Anschlussposten dürfen erst besetzt werden, wenn der Hauptposten durch die zulässige Taxenzahl besetzt ist. Es ist unverzüglich aufzurücken, wenn vom Hauptposten eine Taxe abgefahren ist.
(4) Die erste und die letzte Taxe an einem Taxenstand müssen zur sofortigen Abfahrt bereit sein. Eine Taxenfahrerin oder ein Taxenfahrer, die oder der sich vorübergehend von ihrer oder seiner Taxe entfernt, hat für deren Beaufsichti-gung durch eine andere Taxenfahrerin oder einen anderen Taxenfahrer Sorge zu tragen.
Die Beaufsichtigung darf jedoch nicht der Taxenfahrerin oder dem Taxenfahrer der ersten oder letzten Taxe über-tragen werden. Eine Taxenfahrerin oder ein Taxenfahrer darf außer ihrer oder seiner Taxe nur noch eine weitere beaufsichtigen.
(5) Eine Rufsäule an einem Taxenstand ist von der ersten benutzungsberechtigten Taxenfahrerin oder von dem ersten benutzungsberechtigten Taxenfahrer unter Beachtung der Bestimmungen des Absatzes 6 zu bedienen. Bei Annahme des
Fahrauftrages hat sie oder er die Ordnungsnummer ihrer oder seiner Taxe anzugeben.
(6) Der Fahrgast kann von den auf einem Taxenstand bereitgehaltenen Taxen eine beliebige in Anspruch nehmen, sofern die örtlichen Verhältnisse eine Vorbeifahrt an den wartenden Taxen gestatten. Dieselbe Voraussetzung gilt für die Inanspruchnahme von über Funk oder eine Rufsäule vermittelten Fahraufträgen.
Sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, ist den abfahrenden Taxen das ungehinderte Verlassen des Taxen-standes zu ermöglichen.
§ 7 Weitere Pflichten der Taxenfahrerin oder Taxenfahrers(1) Die Durchführung mehrerer Beförderungsaufträge zur selben Zeit oder die Erledigung anderer Geschäfte wäh-rend der Durchführung eines Beförderungsauftrages ist der Taxenfahrerin oder dem Taxenfahrer nur mit Zustim-mung des Fahrgastes beziehungsweise der Auftraggeberin oder des Auftraggebers gestattet.
(2) Der Taxenfahrerin oder dem Taxenfahrer ist untersagt
1. das Ansprechen und Anlocken von Passanten, um einen Fahrauftrag zu erhalten,
2. die Mitnahme einer Beifahrerin oder eines Beifahrers und das Mitführen eines Tieres während der Beförderung von Fahrgästen.
(3) Die Taxenfahrerin oder der Taxenfahrer hat einen Abdruck dieser Taxenordnung, den Bekanntmachungstext von gegebenenfalls aufgrund von § 2 Absatz 11 eingeführten Probetarifen sowie einen Stadtplan des Gesamtgebietes der Freien und Hansestadt Hamburg, dessen Erscheinungsdatum nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf, mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzulegen.
(4) Die Taxenfahrerin oder der Taxenfahrer ist verpflichtet, während des Bereithaltens der Taxe und während der Ausführung von Beförderungsaufträgen im Wageninnern an einer für den Fahrgast gut sichtbaren Stelle ein Schild mit ihrem oder seinem Lichtbild und ihrem oder seinem Ruf- und Familiennamen in Druckbuchstaben anzubringen.
§ 8 Pflichten der Unternehmerin und des UnternehmersDie zuständige Behörde kann die Vorführung einer Taxe bei der Behörde anordnen, wenn die Taxe wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz oder gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechts-verordnung beanstandet worden ist und festgestellt werden soll, ob der beanstandete Zustand behoben ist.
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§ 9 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nummer 4 des Personenbeförderungsgesetzes handelt, wer als Taxenfahrerin oder als Taxenfahrer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Absatz 7 den Fahrpreisanzeiger vor Abfahrt der Taxe oder bei einer Bestellfahrt vor dem vereinbar-ten Zeitpunkt einschaltet oder nach Erreichen des Fahrziels nicht unverzüglich auf „KASSE“ schaltet,
2. entgegen § 2 Absatz 8 einen anderen als den angezeigten, um den Grundpreis eingekürzten Fahrpreis erhebt,
3. entgegen § 2 Absatz 9 Hunde und Kleintiere oder Gepäck nicht unentgeltlich befördert,
3a) den Vorschriften des § 2 Absatz 12 über die Anbringung des Hinweises zuwiderhandelt,
4. entgegen § 5 Absatz 1 eine Quittung verweigert oder keine oder andere als die nach § 5 Absatz 2 zulässigen Quittungsvordrucke mitführt oder verwendet,
5. entgegen § 5 Absatz 3 Quittungen mit unvollständigen Angaben ausstellt,
6. entgegen § 6 Absatz 1 Taxen außerhalb der gekennzeichneten Taxenstände bereithält,
7. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 seine Taxe nicht in der Reihenfolge der Ankunft aufstellt,
8. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 4 nach Abfahrt einer Taxe nicht unverzüglich aufrückt oder andere Taxen am vorge-schriebenen Aufrücken behindert,
9. entgegen § 6 Absatz 3 einen Anschlussposten besetzt, bevor der
Hauptposten mit der zulässigen Taxenzahl besetzt ist, oder nicht unverzüglich vom Anschlussposten auf den Haupt-posten aufrückt,
10. den Vorschriften des § 6 Absatz 4 über die Beaufsichtigung der Taxen zuwiderhandelt,
11. entgegen § 6 Absatz 5 Satz 2 die vorgeschriebenen Angaben unterlässt,
12. entgegen § 6 Absatz 6 Satz 1 das Recht eines Fahrgastes auf freie Wahl der Taxe nicht beachtet,
13. entgegen § 6 Absatz 6 Satz 2 einen Fahrauftrag über Funk oder eine Rufsäule annimmt, obwohl ein ungehinder-tes Vorbeifahren an den anderen wartenden Taxen nicht möglich ist,
14. entgegen § 7 Absatz 1 während der Ausführung eines Beförderungsauftrages andere Geschäfte erledigt, ohne dafür die Zustimmung des Fahrgastes beziehungsweise der Auftraggeberin oder des Auftraggebers eingeholt zu haben,
15. entgegen § 7 Absatz 2 Passanten anspricht oder anlockt oder während einer Beförderung von Fahrgästen eine Beifahrerin oder einen Beifahrer mitnimmt oder ein Tier mit sich führt,
16. entgegen § 7 Absatz 3 den vorgeschriebenen Abdruck dieser Taxenordnung den Bekanntmachungstext des Probetarifs oder den vorgeschriebenen Stadtplan nicht mitführt oder nicht dem Fahrgast auf Verlangen vorlegt,
17. den Vorschriften des § 7 Absatz 4 über die Anbringung des Schilds zuwiderhandelt.
(2) Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 61 Absatz 1 Nummer 4 des Personenbeförderungsgesetzes handelt, wer als Taxenunternehmerin oder als Taxenunternehmer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Absatz 10 ohne vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde eine von den festge-setzten Beförderungsentgelten abweichende Sondervereinbarung anwendet,
2. entgegen § 8 die Vorführung einer Taxe bei der zuständigen Behörde unterlässt.
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§ 10 Schlussbestimmung(1) Diese Verordnung tritt am 01. Oktober 2013 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Taxenordnung vom 27. November 1994 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 249) in der geltenden Fassung außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, 18. Januar 2000.
Erhebliche Verkehrsbehinderungen rund um den Flughafen zu erwar-ten Bauarbeiten an der Umgehung Fuhlsbüttel behindern
die An- und Abfahrt
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg (LSBG) wird die Fahr-bahn auf der B433 Umgehung Fuhlsbüttel (Flughafen) aus der Innenstadt kommend
Richtung Norden erneuern. Die Bauarbeiten finden in der Zeit vom 14. bis zum 27. Oktober 2013 in vier Bauabschnitten, die unterschiedliche Verkehrsbehinderungen nach sich zie-hen, statt.
In den vier Bauphasen werden erhebliche Verkehrsbehinderungen bei der Anfahrt zum Flughafen aus der Innenstadt kommend Richtung Norden sowie bei der Abfahrt vom Flug-hafen in Richtung Norden erwartet.
Hamburg Airport bittet daher alle Passagiere und Besucher, die aus Richtung Innenstadt kommen, während der Bauzeit mehr Zeit für die Anfahrt zum Flughafen einzuplanen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Bitte achten Sie auf die Beschilderungen.
Die vier Bauphasen im Detail (voraussichtliche Bauzeit, Änderungen vorbehalten)
- Vom 14. bis zum 18. Oktober ist der Weg von der Innenstadt zum Flughafen und vom Flughafen in Richtung Norden eingeschränkt, da ab dem Tunnel Sengelmannstraße/Zep-pelinstraße nur noch eine statt zwei Fahrspuren zur Verfügung steht und eine leichte Ände-rung der Verkehrsführung durchgeführt werden muss.
- Vom 18. ab 17 Uhr bis zum 20. Oktober ist die Fahrt von der Innenstadt zum Flughafen über die B433 Umgehung Fuhlsbüttel nur eingeschränkt möglich, was zu starken Ver-kehrsbehinderungen führen kann. Von der Alsterkrugchaussee und Weg beim Jäger wird der erkehr in Richtung Flughafen über die Flughafenstraße umgeleitet. Die Anfahrt zum Flughafen aus der City Nord über Sengelmannstraße – Zeppelinstraße sowie aus Richtung Norden ist weiterhin über die B433 Umgehung Fuhlsbüttel möglich.
- Vom 22. bis zum 23. Oktober ist die Abfahrt vom Flughafen in Richtung Norden über die B433 Umgehung Fuhlsbüttel nicht möglich, was die Abreise vom Flughafen stark beein-trächtigt. Umleitungen sind ausgeschildert.
- Vom 26. bis zum 27. Oktober ist die Fahrt vom Flughafen in Richtung Norden über die B433 Umgehung Fuhlsbüttel nicht möglich, was die Abreise vom Flughafen stark beein-trächtigt. Umleitungen sind ausgeschildert. Autofahrer, die über die B433 Umgehung Fuhls-
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How to say itEnglischkurs für Taxifahrer und Unternehmer
Stufenlos lernenMaximale Teilnehmerzahl 8
Kursdauer 8 Wochen, 2 x in der Woche, 1 StundePreis € 160 incl.
Interessenten melden sich bitte im Büro unter der Tel. 040/ 257010
Eng
lisch
kurs
08.10.2013 | 20.00 Uhr Wiz Khalifa11.10.2013 | 20.00 Uhr Olly Murs25.10.2013-26.10.2013 | 20.00, Sa auch 14.30 Uhr 44. Polizei-Show29.10.2013 | 20.00 Uhr Lil Wayne & Special Guest: Mac Miller30.10.2013 | 20.00 Uhr The BossHoss01.11.2013 | 20.00 Uhr In Extremo12.11.2013 | 19.00 Uhr Avenged Sevenfold
Veranstaltungen Alsterdorfer Sporthalle
büttel aus der Innenstadt Richtung Norden fahren möchten, können nur bis zum Flughafen fahren. Ab dort ist die B433 in Richtung Norden gesperrt.
Die Sanierungsarbeiten sind notwendig, da bei dem anstehenden Ausbau der A7 ab Früh-jahr 2014 keine zusätzlichen Verkehrsbehinderungen aufgrund von weiteren Baumaßnah-men hervorgerufen werden sollen.◄FHG Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 040 - 5075 3611
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NUR FÜR MITGLIEDER
Liste der Vergünstigungen mit Vorlage des LHT – Mitgliedsausweises
Bruno Prien Lange Reihe 43, Unternehmerschild inkl. Gravur € 9,50
ATU bis zu 30% Ermäßigung (Anträge für die Teilnahme gibt es im LHT).
CITY TAXI € 40,- Ermäßigung auf die Funkschulung und € 80,- auf die Aufnahmegebühr.
“Einen Döner Bitte“ Reeperbahn 170 Kaltgetränke € 1 ,- Döner € 3,- Pizzen € 1,50
A & Z Werkstatt Anckelmannstr. 13 3 % Ermäßigung auf alle Leistungen.
McDonald´s Luruper Hauptstraße 97McDonald´s Stresemannstrasse 354McDonald´s Hörgensweg 10McDonald´s Kieler Straße 191Bei den oben aufgeführten Restaurants bekommt ihr mit eurem Taxi nur im Drive unter Vorlage eures Mitgliedsausweises 10 % Ermäßigung auf das gesamte Angebot.Bei der Drive Durchfahrt mit Fahrgästen die eine Bestellung aufgeben, bekommt der Taxifahrer einen Kaffee Gratis.Die Restaurantleitung bittet darum gerade in den Mittagszeiten zwischen 12.00 und 14.00 nicht die Parkplätze zuzuparken.
Volkswagen Automobile Hamburg Röntgenstrasse 50, wird bei Vorlage der Mitgliedskarte vor Inspektionsbeginn 1 Liter Öl kostenlos mit in die Taxe legen.
Autohaus Michael (Toyota, Lexus, Seat, VW) Holstenhofweg 42-46 und Neuer Weg 13, gibt 10% Ermäßigung auf Lohn und Ersatzteile
Autoshop Ekmekci Süderstraße 167 bis zu 60% Ermäßigung auf Auto-Ersatzteile KFZ-SCHILDER Michael Lühr Ausschläger Weg 88,1 Paar Schilder € 9,90
Die neuen Mitgliedsausweise liegen ab Sofort für euch im LHT bereit.Die Vergünstigungen können nur unter Vorlage des Mitgliedsausweises gewährt werden.Diese Liste wird jeden Monat aktualisiert und erweitert. Michael Erdogan
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Kreuzfahrtschiff-Ankünfte Okt./Nov. 2013
Schiff Ankunft Abfahrt Liegeplatz
Queen Mary 2 01.10. 05:00 02.10. 00:30 HafenCity-WFram 04.10. 08:00 04.10. 15:00 HafenCity-WAIDAsol 05.10. 08:00 05.10. 18:00 HafenCity-WQueen Mary 2 06.10. 07:30 06.10. 18:30 HafenCity-WAIDAcara 06.10. 08:00 06.10. 18:00 AltonaEuropa 09.10. 06:00 09.10. 18:00 HafenCity-WAIDAsol 12.10. 08:00 12.10. 18:00 HafenCity-WAIDAsol 19.10. 08:00 19.10. 18:00 HafenCity-WAIDAcara 20.10. 08:00 20.10. 17:00 AltonaAIDAsol 26.10. 08:00 26.10. 18:00 HafenCity-W
AIDAsol 02.11. 08:00 02.11. 18:00 AltonaQueen Mary 2 06.11. 07:30 06.11. 18:30 HafenCity-WAIDAsol 09.11. 08:00 09.11. 18:00 AltonaQueen Mary 2 10.11. 08:00 10.11. 19:00 HafenCity-WAIDAsol 16.11. 08:00 16.11. 18:00 AltonaAIDAsol 23.11. 08:00 23.11. 18:00 AltonaAIDAsol 30.11. 08:00 30.11. 18:00 Altona
Die hanseboot öffnet vom 26.10.-3.11.2013 unter dem Slogan „Der Norden in seinem Element“ auf dem B-Gelände der Hamburg Messe ihre Tore für Profis, Freizeitskipper und Einsteiger. In direkter Nähe zu den nordeuropäischen Revieren und den großen Binnengewässern prä-sentiert die 54. Internationale Bootsmes-se Hamburg neue Boote und Yachten und informiert über Trends und Neuheiten der Wassersport-Branche. Die hanseboot ist täglich von 10 bis 18 Uhr, am Mittwoch von 10 bis 20 Uhr geöffnet. „Kids go free!“: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre haben freien Eintritt. Die Comeback-Karte für 13,00 € (ermäßigt 11,00 €) berechtigt zum Wiedereintritt ab 15 Uhr an einem beliebigen anderen Tag.
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O² World Vorschau Okt. 2013
Datum Tag Einlass Start Programm
11.10. Fr 17:30 19:30 Hamburger Freezers vs. Schwennigen
12.10. Sa 18:00 20:00 Andreas Gabalier
15.10. Di 18:00 20:00 Celtic Women
18.10. Fr 18:00 20:00 Peter Gabriel
19.10. Sa 17:00 19:00 HSV Handball vs. GWD Minden
20.10. So 12:30 14:30 Hamburger Freezers vs. Straubing
25.10. Fr 17:30 19:30 Hamburger Freezers vs. Nürnberg
27.10. So 17:00 19:00 JAY Z
29.10. Di 18:00 20:00 Bruno Mars
31.10. Do 17:30 19:30 The Illusionists
1.11. Fr 17:30 19:30 Hamburger Freezers vs. München
2.11. Sa 15:45 17:45 DHB-Supercup 2013
3.11. So 12:30 14:30 DHB-Supercup 2013
6.11. Mi 17:00 19:30 HSV Handball vs. SC Magdeburg
8.11. Fr 18:00 20:00 Thirty Seconds To Mars
9.11. Sa 12:30 14:00 Yakari
11.11. Mo 17:30 19:00 Volbeat
12.11. Di 18:00 20:00 Status Quo
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Staatsoper O k t o b e r 2 0 1 3
Donnerstag 10. Oktober 2013Großes HausBallettlegende von John Neumeier Liliom19:30 - 22:15 Uhr Freitag 11. Oktober 2013Treffpunkt: BühneneingangFührung durch die Staatsoper13:30 - 15:30 Uhr Freitag 11. Oktober 2013Großes HausBallettlegende von John Neumeier Liliom19:30 - 22:15 Uhr Samstag 12. Oktober 2013Großes HausBallettlegende von John Neumeier LiliomEinführung um 18.50 Uhr im Foyer 2. Rang19:30 - 22:15 Uhr Sonntag 13. Oktober 2013Probebühne 1Vor der Premiere»Verdi im Visier«11:00 - 12:30 Uhr Sonntag 13. Oktober 2013Großes HausBallett von John Neumeier Romeo und Julia14:30 - 17:30 Uhr Sonntag 13. Oktober 2013Großes HausBallett von John Neumeier Romeo und Julia19:00 - 22:00 Uhr Freitag 18. Oktober 2013Großes HausBallettlegende von John Neumeier Liliom19:30 - 22:15 Uhr Samstag 19. Oktober 2013Großes HausBallettlegende von John Neumeier LiliomEinführung um 18.50 Uhr in der Stifter-Lounge19:30 - 22:15 Uhr
Sonntag 20. Oktober 2013Großes HausGiuseppe VerdiLa Battaglia di Legnano»Verdi im Visier«Einführung um 17.20 Uhr in der Stifter-LoungePREMIERE 18:00 - 20:30 Uhr Mittwoch 23. Oktober 2013Großes HausGiuseppe VerdiLa Battaglia di Legnano»Verdi im Visier«Einführung um 18.50 Uhr in der Stifter-Lounge19:30 - 22:00 Uhr Samstag 26. Oktober 2013Foyer ParkettTagung: Der frühe Verdi13:00 - 17:30 Uhr Samstag 26. Oktober 2013Großes HausGiuseppe VerdiLa Battaglia di Legnano»Verdi im Visier«Einführung um 18.50 Uhr in der Stifter-Lounge19:30 - 22:00 Uhr Sonntag 27. Oktober 2013Großes HausGiuseppe VerdiI due Foscari»Verdi im Visier«Einführung um 17.20 Uhr in der Stifter-LoungePREMIERE 18:00 - 20:30 Uhr Dienstag 29. Oktober 2013Opera stabileBlack Box 20_21: USA: poetry on stage20:00 - 22:30 Uhr Mittwoch 30. Oktober 2013Treffpunkt: BühneneingangFührung durch die Staatsoper13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 30. Oktober 2013Großes HausGiuseppe VerdiI due Foscari»Verdi im Visier«Einführung um 18.50 Uhr in der Stifter-Lounge19:30 - 22:00 Uhr Donnerstag 31. Oktober 2013Großes HausBallett von John Neumeier Romeo und JuliaOnline-Verkauf 19:00 - 22:00 Uhr Donnerstag 31. Oktober 2013Probebühne 2Morire per la Patria - Die frühen Opern von VerdiVortrag von Jürgen Kesting19:30 - 21:30 Uhr
TAXI-HAMBURG • Oktober 2013
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Laeiszhalle O k t o b e r 2 0 1 3
Ferienprogramm Bläsertage Für Kinder von 6 bis 12 Jahre Mi, 9. Okt. 10:00 /Kleiner Saal
Omar Sosa Duo Jazz Piano Do, 10. Okt. 20:00 /Kleiner Saal
Mohammad Reza Mortazavi • Ajam New Sounds of Iran Fr, 11. Okt. 19:00 / Mojo / Mojo Club
Al Nour Wal Amal Chamber Orchestra Egyptian Music: A Universal Spirit Fr, 11. Okt. 19:30 /Großer Saal
Hendrik Schwolow & Big Brass Cracker Band Big Band Jazz Fr, 11. 20:00 /Kleiner Saal
Mamak Khadem • Pedram Derakhshani New Sounds of Iran Sa, 12. Okt. 19:00 / Mojo / Mojo Club
Taiwan Melody Autumn 2013 • Klassiker Taiwans Sa, 12. Okt. 19:00 /Kleiner Saal
Landesjugendorchester Hamburg Sa, 12. Okt. 20:00 /Großer Saal
Daniel Behle Hamburger Symphoniker • Liederabend So, 13. Okt. 11:00 /Kleiner Saal
Klassische Philharmonie Bonn Wiener Klassik So, 13. Okt. 11:00 /Großer Saal
BeatObsession Vol. V • Abschlusskonzert So, 13. Okt. 16:00 /Kleiner Saal
Showing »Angedockt: New Sounds of Iran« Abschlusspräsentation des Kreativ-Camps So, 13. Okt. 17:00 / Mojo / Mojo Club
Shanbehzadeh Ensemble New Sounds of Iran So, 19:00 / Mojo / Mojo Club
NDR Sinfonieorchester • Greutter • Sado Do, 17. Okt. 20:00 /Großer Saal
Piano furiosoDo, 17. Okt. 20:00 /Kleiner Saal
KlassikPhilharmonie Hamburg • Haiou Zhang 1. Abonnementkonzert Fr, 18. Okt.20:00 /Großer Saal
Anny Hwang, Klavier Fr, 18. Okt. 20:00 /tudio E
Asasello Quartett • Edna Stern, Klavier Fr, 18. Okt. 20:00 /Kleiner Saal der Kammermusik
Musik ganz nah Für Erwachsene und Kinder ab 7 Jahren Sa, 19. Okt. 15:00 /Das Klingende Museum Hamburg
Infotainment: Vortrag mit Livemusik Sa, 19. Okt. 19:30 /Kleiner Saal
NDR Sinfonieorchester • Greutter • Sado So, 20. Okt. 11:00 /Großer Saal
Hereinspaziert! - Body Rhythm Factory Virtuose Bodypercussion für KinderSo, 20. Okt. 11:00 /Kleiner Saal
Hamburger Symphoniker • Ion Marin 2. Symphoniekonzert: Pájare de Fuego So, 20. Okt. 19:00 /Großer Saal
HörStunde • Öffentliche Probe Ensemble Resonanz Mo, 21. Okt. 18:00 /Studio E
Hamburger Symphoniker • Ion Marin 2. Symphoniekonzert: Pájare de Fuego Mo, 21. Okt. 19:30 /Großer Saal
Rusconi Jazz Piano Mo, 21. Okt. 20:00 /Kleiner Saal
Ensemble Resonanz Resonanzen 2: Heimatwaise Di, 22. Okt. 20:00 /Kleiner Saal
Russisches Kabarett »Kroliki« Mi, 23. Okt. 19:30 /Kleiner Saal
Angela Gheorghiu Tournee 2013 Mi, 23. Okt. 20:00 /Großer Saal
Hamburger Symphoniker Kammerkonzert: Bachs Faust Do, 24. Okt. 19:30 /Kleiner Saal
NDR Sinfonieorchester • NDR Chor • RIAS KammerchorEin deutsches Requiem Do, 24. Okt. 20:00 /Großer Saal
NDR Sinfonieorchester • NDR Chor • RIAS Kammerchor Ein deutsches Requiem Fr, 25. Okt. 20:00 /Großer Saal
»Klingender Samstag Piccolo« Für Kinder von 4 bis 6 Jahren Sa, 26. Okt. 14:00 & 15:30 /Das Klingende Museum
Hamburger Symphoniker • 1. HaSy-Konzert »Meine Stadt: Im Stadtpark« Sa, 26. Okt. 14:30; 16:00 /Studio E
Münchner Philharmoniker • Gustavo Dudamel Internationale Orchester Sa, 26. Okt. 19:30 /Großer Saal
Sitkovetsky Piano Trio Sa, 26. Okt. 19:30 /Kleiner Saal
Hamburger Orchestergemeinschaft So, 27. Okt. 11:00 /Großer Saal
Hamburger Symphoniker • 1. HaSy-Konzert »Meine Stadt: Im Stadtpark« So, 27. Okt. 11:00; 14:30; 16:00 /Studio E
Chris Barber & The Big Chris Barber Band »That’s Jazz« So, 27. Okt. 20:00 /Großer Saal
Veit Lindau, Vortrag Mo, 28. Okt. 19:00 /Kleiner Saal
Jan Garbarek Group feat. Trilok Gurtu Mo, 28.Okt. 20:00 /Großer Saal
Le Poème Harmonique NDR Das Alte Werk Di, 29. Okt. 20:00 /Großer Saal
Martha Argerich/Lilya Zilberstein, Klavier Die Meisterpianisten Mi, 30. Okt. 19:30 /Großer Saal
Workshop und (Mitsing-)Konzert: Singen ist göttlich Do, 31. Okt. 16:30 /Großer Saal
Einführung Do, 31. Okt. 18:30 /Studio E
Hamburger Symphoniker Sonderkonzert: Passio Do, 31. Okt. 19:30 /Großer Saal
Fine Arts Quartet Do, 31. Okt. 20:00 /Kleiner Saal
TAXI-HAMBURG • Oktober 2013
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Event und Konzerte im CCH Oktober 2011
CCH & Messe Hamburg Okt. 2013
12.10.2013 CCH Saal 4, Di.: 13.00 – 18.30 Uhr Mi: 09.00 – 19.00 Uhr Do.: 09.00 – 13.30 Uhr
2nd Symposium on „The Future of Opera-tional Oceanography“ - Ideas, Methods &
Products
13.10. – 17.10.2013
CCH Saal 3, 4, 6-8, 18/19 So. 14.00 – 20.00 Uhr Mo. 9.00 – 21.00 Uhr Di. 8.30 – 14.30 Uhr Mi. 8.30 – 18.15 Uhr Do. 8.30 – 13.30 Uhr
Intelec - 35th International Telecommuni-cations Energy Conference
16.10.2013 CCH 19.30 Uhr Informationsabend „Kapitalanlage in erneuerbare Energien“
18.10.2013 CCH Saal 1 20.00 Uhr WISE GUYS - Dein Antidepressivum-Tour
19.10. + 20.10.2013
CCH Saal 1 jeweils 20.00 Uhr Bob Dylan
26.10. – 03.11.2013
Messegelände Hallen B1 – B7
Eingang Ost, Süd und Mitte tägl. 10.00 – 18.00 Uhr Mi. 10.00 – 20.00 Uhr
hanseboot 4. Internationale Bootsmesse Hamburg
27.10.2013 CCH Saal 1 18.00 Uhr Stas Mihaylov
01.11. – 02.11.2013 CCH Säle 1, 2, 3, 13 Fr.: 09.00 – 18.00 Uhr Sa.: 09.00 – 13.15 Uhr
ENDO CLUB NORD Das internationale Forum für Endoskopie
01.11.2013 CCH Halle H und Saal 3 ab 18.00 Uhr
Norddeutsche Puppen-, Teddybären- und Miniaturenbörse
TAXI-HAMBURG • Oktober 2013
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Im Oktober 2008 wurde Deutschlands Musical-Hauptstadt Hamburg um ein Highlight reicher: Die Zuschauer erleben eine Reise in den Dschungel, wenn im flirrenden Licht des Urwaldes Tänzer der Schwerkraft trotzen
und sich über ihnen von Liane zu Liane schwingen. Das Disney Musical TARZAN erzählt die Geschichte eines jungen Mannes, der auf der Suche nach seinen Wurzeln um sein Schicksal kämpft und die große Liebe findet. Die Musik zu Disneys Musical TARZAN schrieb Phil Collins. Disneys Musical TARZAN stellt bisher einmalige Anforderungen an sein Ensemble: Die Darsteller müssen neben Gesang und Schauspiel auch höchsten akrobatischen Ansprüchen genügen, wenn sie über der Bühne schwingend wie im freien Fall ihre Rollen interpretieren. Seit dem 19. Oktober 2008 spielt Disneys Musical TARZAN im Theater Neue Flora in Hamburg.......
SpielzeitenMontag Spielfrei
Dienstag und Mittwoch 18: 30 UhrDonnerstag und Freitag 20:00 Uhr
Samstag 15:00 und 20:00 UhrSonntag 14:00 und 19:00 Uhr
Sylvester Stallones oscarprämierter Überraschungserfolg ROCKY, will jetzt als Musical die große Bühne erobern. ROCKY ist sowohl die dramatische Geschichte eines Boxers, der die große Chance bekommt, als auch eine außergewöhnliche Liebesgeschichte zweier Menschen, die ihr Glück suchen. Die schüchterne Adrian und der erfolglose Amateurboxer Rocky Balboa schöpfen aus ihrer Liebe zu-einander die Kraft, über sich hinauszuwachsen und die Chance ihres Lebens zu ergreifen. Sie verkör-pern Werte wie Ehrlichkeit, Mut und den Glauben an sich selbst. Stage Entertainment bringt gemein-sam mit den Co-Produzenten Sylvester Stallone sowie Vitali und Wladimir Klitschko diesen Mythos auf die Musicalbühne. Start der Show ist November 2012 im Operettenhaus auf der Reeperbahn......
SpielzeitenMontag SpielfreiDienstag und Mittwoch 18: 30 Uhr
Donnerstag und Freitag 20:00 UhrSamstag 15:00 und 20:00 UhrSonntag 14:30 und 19:00 Uhr
Im Theater am Hafen wird die Geschichte vom ewigen Kreislauf des Lebens erzählt. Das Musical ist eine Al-legorie vom Erwachsenwerden, von der Verantwortung gegenüber Anderen und dem natürlichen Lauf der Din-ge. Inmitten der farbenprächtigen Welt Afrikas, in der die Tiere unter Mufasa, dem König der Löwen, friedvoll zusammenleben, wächst der kleine Löwe Simba auf. Sein Übermut und seine Ungeduld, endlich groß und erwachsen zu werden, spornen Simba zu Mutproben und gewagten Ausflügen mit seiner Freundin Nala an. Doch die Harmonie wird überschattet von der Eifer-sucht und dem Machthunger von Scar, dem Bruder Kö-nigs Mufasa. Um die Herrschaft über das Reich an sich zu reißen und den kleinen Simba um seine Thronfolge zu bringen, heckt Scar eine tödliche Intrige aus, der Mufasa zum Opfer fällt. Als Simba das Unheil entdeckt, redet Scar ihm ein, für den Tod seines Vaters verant-wortlich zu sein.Er vertreibt ihn aus dem geweihten Land und erhebt sich selbst zum Herrscher. Entmutigt und von Schuldgefühlen belastet flüchtet Simba in den fernen Dschungel. Dort findet er in Erdmännchen Ti-mon und Warzenschwein Pumbaa neue Freunde, die ihn durch ihre sorgenfreie Lebensphilosophie „Hakuna Matata“ („glücklich ist, wer vergisst, was doch nicht zu ändern ist“) von seinem Kummer ablenken….
SpielzeitenMontag Spielfrei
Dienstag und Mittwoch 18: 30 UhrDonnerstag und Freitag 20:00 Uhr
Samstag 15:00 und 20:00 UhrSonntag 14:00 und 19:00 Uhr
TAXI-HAMBURG • Oktober 2013
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Kinderärztliche Notfalldienste Samstag, Sonntag und an Feiertagen
Altona: Altonaer Kinderkrankenhaus
10.00 bis 18.00 UhrBleickenallee 38
22763 Hamburg
Harburg:Krankenhaus Mariahilf
13.00 bis 19.00 UhrStader Straße 203 c
21075 Hamburg
Langenhorn:Klinikum Nord/Heidberg
10.00 bis 18.00 UhrTangstedter Landstraße 400
22417 Hamburg
Rahlstedt:Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
10.00 bis 18.00 UhrLiliencronstraße 130
22149 Hamburg
Im Notfall (lebensbedrohliche Erkrankungen und Unfälle) immer Notruf 112
Tierärztliche Notdienstansage der Tierärztekammer HHTelefon (040) 434379
Tierrettungsdienst des Hamburger Tierschutzvereins24-Std.-Telefon (040) 22 22 77
(zuständig für die Versorgung herrenloser Tiere)
Flughafen-AuskunftTel: 040 / 5075-0
Deutsche Bahn HotlineTel: 11861
Hamburg Tourismus HotlineTel: 040 / 300 51 300
Notfallpraxis Altona - alle Kassen -
Stresemannstraße 54 22769 Hamburg Tel. 040 228022
Notfallpraxis Farmsen - alle Kassen -
Berner Heerweg 124221 59 Hamburg Tel.040 228022
ÖffnungszeitenMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 19.00 bis 24.00 Uhr
Mittwoch 13.00 bis 24.00 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen 7.00 bis 24.00 Uhr
Mit fachärztlicher Notfallversorgung:
•Allgemeinärzte •Internisten •Kinderärzte •Augenärzte •Chirurgen •Orthopäden •HNO-Ärzte
TAXI-HAMBURG • Oktober 2013
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Landesverband Ham
burger Taxiunternehm
er e.V. (LHT)
Süderstrasse 153a20537 H
amburg
Tel.: 040 / 25 70 10
Anzeigenschluss
für die November-Ausgabe ist am 10. Oktober 2013
Redaktionschluss für die November-Ausgabe
ist am 15. Oktober 2013
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Mitarbeiter kostenlos bei uns inserieren. Redaktionsschluss ist immer der 15. eines
jeden Monats.
Sach- und Fachkunde für die Handelskammer-Prüfung
Montag und Mittwoch von14:00 -16:30 Uhr
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Schulung inkl. Lernmaterial 315,00 €
TAXI-HAMBURG • Oktober 2013
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Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) (Taxenabteilung)
Alter Steinweg 4 · 20459 HamburgÖffnungszeiten: ( Dienstag bis Freitag: 9:00 bis 12:30 Uhr)
AnsprechpartnerInnen: Herr Ritter 040 / 42840-3067 E-Mail: [email protected] Herr Meyenborg (Teamleitung) 040 / 42840-3763 E-MAil: [email protected]
Frau Lüdtke 040 / 42840-2916 (Unternehmernamen Buchstaben A bis M) E-Mail: [email protected] Frau Maguthovà 040 / 42840-2208 (Unternehmernamen Buchstaben N bis Z) E-Mail: [email protected]
Fax: 040 / 42840-2355
Taxenscheinverlängerung beim Landesbetrieb Verkehr (LBV)Öffnungszeiten ab Januar 2008
HH-Mitte: Ausschläger Weg 100 · 040/ 428 58-0 (Mo,Mi 7:00 bis 13:00; Di, Do 8:00 bis 18:00)HH-Bergedorf: Bergedorferstr. 74 · 040/ 42858-3210 (Mo 8:00 bis 13:00; Di, Do 7:00 bis 13:00; Mi 8:00 bis 17:30)HH-Harburg: Großmoordamm 61· 040/ 428 71-0 (Mo 8:00 bis 17:30; Di, Do 7:00 bis 13:00; Mi 8:00 bis 13:00)HH-Nord: Langenhorner Chaussee 491· 040/ 42858-2888 (Mo, Mi 7:00 bis 13:00; Di 8:00 bis 17:30; Do 8:00 bis 13:00) LBV im Internet: www.lbv.hamburg.de
Freitag Alle LBV-Standorte ab 7:00 Uhr mit Termin sowie Express-Schalter bis 12:00 Uhr
Wichtige Adressen
BG Verkehr Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
Ottenser Hauptstr. 54 · 22765 Hamburg 040 / 3980-0 · FAX: 040 3980 - 2799 Die Mitgliederabteilung ist erreichbar Mo.-Do. 7 bis 16 Uhr und Fr. 7 bis 14 Uhr.
Nähere Infos unter www.bg-verkehr.de
Eichdirektion Hamburg: Nordkanalstraße 50 · 20097 HamburgÖffnungszeiten: März bis August: (Mo. u. Mi. 7:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr · Fr. 7:00 bis 12:30 Uhr)
Sep. bis Februar: (Mo. bis Do. 7:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr · Fr. 7:00 bis 12:30 Uhr)Ansprechpartner: Herr Ziegler 040 / 428 54 - 2810 · Herr Kramp 040 / 428 54 - 2881
Fax: 040 / 428 54 - 2684
TAXI-HAMBURG • Oktober 2013
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LANDESVERBAND HAMBURGER TAXIUNTERNEHMER e.V.(LHT) 25 70 10 Fax: 25 75 05
Geschäftszeiten: Montag - Freitag: 9:30 - 16:30 Uhr
P-Schein-KurseSchulung I Schulung II
Mo 11:00 - 13:30 Mo 18:00 - 20:30Mi 11:00 - 13:30 Mi 18:00 - 20:30
Sach- und Fachkundefür die Handelskammer-Prüfungmontags und mittwochs 14:00 -16:30 UhrErfahrene Fachleute bilden Sie aus.
Süderstr. 153 a 20537 Hamburg
Bankverbindung: Deutsche Bank Kt.-Nr. 411 500 200 BLZ 200 700 24
www.taxi-lht.de E-Mail: [email protected] [email protected]
Betriebsarzt Dr. med. Kulowamtl. anerkanntes Gesundheitszeugnis für Personenbeförderung, TAXEN und BUSSE
Untersuchungen: In der Geschäftsst. Anmeldung 257010
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi)sicherheitstechn. Betreuung gem. Arbeitssicherheitsgesetz, Gefährdungsanalysen und Brandschutz
Versicherungen (TRUDI)Kraftfahrzeuge, Unfall-, Kranken-, Rechtsschutz, Betriebs-Haftpflicht, priv. Haftpflicht, Hausrat-, Alters- und
Vorsorgeangelegenheiten 250 46 11 Fax 250 71 11 Mo. - Do. 8:00 - 16:30 , Fr. 8:00 - 14:00 Uhr
Kfz-SachverständigerGerhard Elmers, 0163 81 93 186 , Mo. – Do 7.30 – 16.30, Fr. 7.30-13.30 Uhr
Büro Taxizentrum: 401 69 721, Fax: 401 69 722 oder Marcus Camow 0163 81 93 983Büro Cuxhavener Str. 128a 31 76 58 28, Fax: 31 76 58 29
Hans Kummerfeld Steuerberatung 254410 Fax: 25 44 12 40
Geschäftsführender VorstandMichael Erdogan und Jörn Koitzsch sind in der Geschäftsstelle für Sie zu sprechen.
„TAXI HAMBURG“ Herausgeber: LHT (Landesverband Hamburger Taxiunternehmer e.V.)Redaktion: F. Ahmadi Telefon 25 70 10 Mobil: 0172/ 43 2000 5Anzeigen: Tel.: 25 70 10Geschäftsstelle von Verlag und Redaktion: LHT Süderstr. 153a, 20537 Hamburg, Telefon: 25 70 10, Telefax: 040-25 75 05
Vertrieb: TAXI Hamburg erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Landesverbandsmitglieder versandt.Bankverbindung: Dresdner Bank, BLZ 200 800 00, Kto.-Nr.: 40 68 61 000Beiträge, Briefe, Manuskripte,Anzeigen:Mit vollem Namen oder Initialien unterzeichnete Artikel müssen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion entsprechen. Einsender von Briefen, Manuskripten o.ä. erklären sich mit redaktioneller Bearbeitung einverstanden. Für den Inhalt der Anzeigen sind die Inserenten allein verantwortlich.Nachdruck und Vervielfältigung: Nachdruck - auch auszugsweise - oder Fotokopie darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des LHT e.V. oder der Autoren erfolgen. Druck: Buch-und Offsetdruckerei Hans Monno Hamburg
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg
IMPRESSUM
Taxistadtführerausbildung: Interessenten melden sich beim LHT
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251 21 21 FAX: 251 22 14