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Inhalteso-elektronik.de/web/downloads/Hauszeitung_2014.pdf · 3 11-Millionen-Pixel-Kamera für eine gestochen scharfe Verkehrs-überwachung 11 Megapixel für gestochen scharfe Aufnahmen

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Inhalt

11 Megapixel

Breitbildfunktion

mobil / stationärer Einsatz erfreut sich großer Beliebtheit

Vom mobilen zum stationären Messeinsatz

Einseitensensor ES3.0 -STATIONÄR-

Zulassung der SV 1.007.1 durch die PTB erteilt

SV 1.007.1 im Detail

Schulungen – jetzt auch beim Bundesligisten FC Augsburg inder SGL-Arena

Auszug aus der Rechtsprechung

Original oder Fälschung?

Rückblick eso – Foren 2013

Messetermine 2014

Streetech

eso investiert in neues Gebäude

eso investiert in Photovoltaik-Anlage

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Es ist nicht der Unternehmer,der die Löhne zahlt – er übergibt nur das Geld.

Es ist das Produkt, das die Löhne zahlt.

Henry Ford

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11-Millionen-Pixel-Kamera für eine gestochen scharfe Verkehrs-überwachung

11 Megapixel für gestochenscharfe Aufnahmen

Deutlich reduziertes “Blooming”durch neuen CMOS-Chip

Breitbildfunktion, speziell für dieÜberwachung von Autobahnen

Einstellung Weitwinkel, Normalsowie zwei Telebereiche

Reduktion der Komponenten amStraßenrand und Erhöhung derEinsatzflexibilität

Sie eignet sich hervorragend für die Erfassung von Ge-schwindigkeitsverstößen im Rahmen der Verkehrsüb-erwachung über mehrere Fahrspuren hinweg. Die robu-ste und kompakte Fotografieeinrichtung ist wasser- undstaubundurchlässig konzipiert.

Die hochauflösenden digitalen Fotografieeinrichtungenvon eso:

• eignen sich hervorragend für die Erfassung von Ge-schwindigkeitsverstößen über mehrere Fahrspuren hin-weg• eignen sich für den abgesetzten Betrieb auf Stativ, aus dem Fahrzeug heraus oder für den kombinierten mobilen und stationären oder ausschließlich stationären Betrieb• eignen sich für eine unauffällige Verkehrsüberwachung durch deutliche Reduzierung des Einsatzequipments am Straßenrand• lassen sich horizontal und vertikal über Touch-Funktion schwenken• sind mit Ihrem bestehenden Einseitensensor ES3.0 oder Einseitensensor ES3.0 -MATRIX- einsetzbar• verfügen über einen fixen Fokus mit großem Schärfebe-reich• lassen sich schnell für den Messeinsatz konfigurieren und sind in einem großen Abstand zum Messgerät abge-setzt einsetzbar

11 Megapixel

Optimaler Zoom auch bei großen Distanzen

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Breitbildfunktion

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Speziell für die optimale und beweis-sichere Überwachung von mehrspuri-gen Straßen und Bundesautobahnenist die neue digitale Kamera mit einerBreitbildfunktion ausgestattet.

Keine Verpixelung auch bei mehrfa-chem digitalen Zoom

Gestochen scharfe Kennzeichen

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mobil/stationärer Einsatz erfreut sich großer Beliebtheit

Sie haben zum Beispiel einen mobilen Einseitensensor ES3.0 und möchten auch in diestationäre Verkehrsüberwachung einsteigen? Dann sind Sie bei uns richtig! Messen Siemit dem mobilen ES3.0 auch stationär – profitieren Sie von den Vorteilen der Sensor-messtechnik aus unserem Haus:

• Einseitensensor ES3.0 mobil kann mit Schutzgehäusen auch stationär betrieben werden= eine Anlage – mehrere Möglichkeiten!

• Optisch Messen, es werden keine straßenseitige Einbauten benötigt.• Beide Verkehrsrichtungen gleichzeitig überwachbar• Vollautomatisches Messen mit digitaler Fotodokumentation• Mehrere Spuren dokumentierbar• Optimale Fotoqualität, daher sehr gute Fahrer- und Kennzeichenidentifikation für eine erfolgreiche Nachverfolgung

• Keine halbjährliche Wartung vorgeschrieben• Gerät nahezu vollständig umsetzbar• Eindeutige Zuordnung durch Spurselektion und geschwindigkeitsunabhängigen Foto-punkt

• Abbiege- bzw. Busspuren können ausgeblendet werden• Alle Messdaten und Bilder sind Public Key-gesichert. Daher können nur unveränderteBilder und Messdateien ausgewertet werden.

• Auswertung der Falldaten kann an einem beliebigen Ort erfolgen• LAN-, UMTS- bzw. WLAN-Anbindung• Klimatisiertes Schutzgehäuse• alarmgesichert

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Beide Verkehrsrichtungen gleichzeitg messen

Ein weiteres Novum dieser stationären Technikist, dass Sie mit einer zusätzlichen digitalen Fo-tografieeinrichtung FE5.0 den zu- wie auch denabfließenden Verkehr gleichzeitig, unabhängigund beweissicher dokumentieren können. DieUmsetzung der mobilen Gerätekomponenten indas Einsatzfahrzeug oder in die Wechselmess-stelle ist einfach und intuitiv gehalten.

Die elegante Aufnahmesäule der Kameraein-heit passt in jedes Stadt- und Landschaftsbild.Die Daten können via WLAN, LAN und UMTSoder herkömmlich über USB ausgelesen wer-den.

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Beendigung des Messeinsatzesmobil

Anfahrt der stationären Messstelle

Bestücken mit Kamera FE5.0

Bestücken mit Blitzeinheit BE2.0

Vom mobilen zum stationären Messei

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Sensor einrichten

Querneigung der Fahrbahn prüfen

nsatz

Messstelle eingeben Einstellungen werden automatisch über-

nommen - Messbetrieb aktivieren - Anlage verschließen

Kfz-Messbatterien an die Ladestation

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Einseitensensor ES

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S3.0 -STATIONÄR-

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Zulassung der SV 1.007.1 durch die PTB erteilt; die Vorteile im Überblick

Manuelle Umschaltung auf MATRIX

SV1.0

Gebrauchsanweisung mit Stand10.Oktober 2013

Zurücksetzen in die Werkseinstellun-gen

Automatischer Reset bei Fehlermel-dungen

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k:

007.1

Datenübernahme bei gleicher Mess-stelle

Überwachung AuslöseverzögerungFunkkamera

Erweiterungen für den stationärenBetrieb

Automatische Ausgabe des Public-Key

SV 1.007.1 im DetailAllgemeiner HinweisDie folgenden Erläuterungen dienen dazu, Ihnen die neuenSchaltflächen ab dem Softwarestand 1.007.1 zu erklären.

Schulung erforderlich?Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine neueBeschulung nötig ist, wenn ein neuer Softwarestand aufIhrem Gerät aufgespielt wurde.

Gebrauchsanweisungab dem 30.11. gelten für alle Softwareversionen die Ge-brauchsanweisung mit Stand:10. Oktober 2013

Eingabe MessstelleDie Eingabe der Messstelle erfolgt nun in einem gesonder-ten Fenster (Bild 1).Erst wenn die Messstellennummer eingegeben wurde, er-scheinen nun die Felder für den Zeugen und AbstandStraße.

Datenübernahme bei gleicher MessstelleWird die Anlage ES3.0 heruntergefahren und beim nächstenHochfahren der Anlage direkt wieder die gleiche Messstel-lennummer (Bild 1) eingegeben, können die „alten Einstel-lungen“ von Belichtungszeit, Objektive, Grenzwerte etc.übernommen werden (Bild 2).

Manuelle Umschaltung auf MATRIXDie Anzeige Tag/Nacht bei Bild 3 ist nun eine Taste. Hierkann der Öffnungswinkel der Matrixsensoren manuell um-geschaltet werden.Die Standardeinstellung ist, dass die Anlage selbstständigzwischen dem Tag/Nacht-Betrieb wechselt. Wird manuellumgeschaltet, ist die automatische Aktivierung/Deaktivie-rung der Matrix so lange ausgeschaltet, bis die Anlage wie-der heruntergefahren wurde.

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Bild 1

Bild 2

Bild 3

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Neuerungen im KameramenüRichtungspfeilWird die Taste „Lage“ gedrückt (Bild4), kommt eine Abfrage, ob der Fahrt-richtungspfeil gedreht werden soll.

GrundeinstellungenDie „Default-Taste“ setzt die Anlageauf die Grundeinstellungen, welchedurch eso eingestellt wurden, zurück.

GrenzwerteinstellungenDie Standardeinstellung ist, dass derAuslösebereich der Kamera (Abstandvon m bis m) auf 2 Spuren begrenztist.Das heißt, es wird automatisch der Ab-stand Sensor zur Straße + 6,5 Metereingetragen.Nur in diesem Bereich werden die Ka-meras ausgelöst.

Beispiel:Im Bild 5 lösen die Kameras ab 2,5Meter bis 9 Meter aus.Sollen Spuren überwacht werden, wel-che weiter entfernt sind als 9 Meter,muss der Bereich an die Messstelleangepasst werden (z. B. bis 12 Meter).

Herunterladen von Daten (Bild 6)

Public-KeySollten Sie nur den Public-Key auf denUSB-Stick übertragen wollen, ist diesnun über die Taste „Public Key“ amEnde der Messung möglich.

FehlermeldungenWenn eine Fehlermeldung erscheint,wird wie bisher die Messbereitschaftdeaktiviert. Wenn die Meldung wiederverschwindet, weil die Situation sichgeändert hat, so wird „messbereit“wieder aktiviert, aber nur dann, wennzuvor „messbereit“ aktiv war. Ein typi-scher Fall ist die Temperaturüberwa-chung bei stationär betriebenenAnlagen. Bei einer Temperaturüber-schreitung werden solange keine Mes-sungen durchgeführt, bis diebetroffenen Anlagenteile sich wiederim erlaubten Temperaturbereich befin-den.

Bild 4

Bild 5

Bild 6

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Anwender

Bei eso können Sie praxisorientierte Schulungen zu ver-schiedenen Themen der Verkehrsüberwachung besuchen:

• Lernen Sie ein problemloses Aufstellen und Einrich-ten der eso-Geschwindigkeitsmessgeräte mit Foto-grafier- und Blitzeinrichtungen

• Erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsurteile und PTB-Stellungnahmen

• Erklärungen und Erläuterungen zu Themen aus der jeweils aktuellen Gebrauchsanweisung der eso-Ge-schwindigkeitsmessgeräte

• Lernen Sie den effektiven Einsatz von Polarisations- und Rotfiltern

• Erfahren Sie nützliche Tipps und Wartungshinweise• Lernen Sie den Umgang mit dem computergestütz-ten Auswertesystem esoDigitales

• Frischen Sie Ihr Wissen auf und nehmen Sie an den zahlreichen Diskussionsrunden mit anderen Praxis-anwendern teil

Unser Wissen ist Ihr Erfolg

Unsere Dozenten sind erfahrene Experten aus der Praxis,die Ihnen neben theoretischen Grundlagen auch viele nütz-liche Tipps und Tricks in Form von praktischen Übungen mitauf den Weg geben.

Schulungsablauf

Die Schulungen finden in unseren Räumen in Tettnang amBodensee, bei Ihnen vor Ort oder neuerdings auch in derSGL-Arena in Augsburg statt und dauern jeweils von 9.00bis ca. 16.00 Uhr.

Multiplikatoren

Bei der Multiplikatorenschulung bildet eso eine kleineGruppe von Anwendern intensiv an den eso-Geschwindig-keitsmessgeräten aus. Die Multiplikatoren wiederum gebenihre erworbenen Kenntnisse jeweils an die Kollegen ihrerDienststelle weiter.

Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer bereits Anwender andem betreffenden eso-Geschwindigkeitsmessgerät sind undüber mindestens sechs Monate praktische Einsatzerfahrungbesitzen.

Schulungen – jetzt auch beimBundesligisten FC Augsburgin der SGL-Arena

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Die Schulung dauert zwei Tage und hat sowohl einen theo-retischen als auch einen praktischen Teil, in dem die Teil-nehmer ihr neu erlerntes Wissen direkt unter Beweis stellenkönnen.

Nach erfolgreich bestandenem Abschlusstest erhalten alleTeilnehmer ein zwei Jahre gültiges Zertifikat. Mit Ablauf derzwei Jahre ist die Neuerlangung des Zertifikats notwendig,um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Service und Instandsetzung

Spezielle Schulungen erhalten die Personen, die Wartungs-und Servicearbeiten oder Reparaturen an unseren Syste-men durchführen. Die Schulungen dauern zwei Tage. DerLehrplan ist individuell und wechselt ständig.

Schulungstermine

Die Schulungstermine entnehmen Sie bitte unserem Jah-resplaner für 2014. Den Jahresplaner für 2014 können Sieunter http://s209826979.online.de/web/downloads/Kalen-der_eso_2014_1.pdf herunterladen oder als gedruckte Ver-sion bei uns anfordern.

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Auszug aus der Rechtsprechung – einige Entscheidun-gen zum Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 von Ober-landesgerichten:Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschl. v. 22.10.2012 - 1 SsBs 12/12 Urteil AG Kaiserslautern aufgehoben

Leitsatz: Die mangelnde Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes ESO ES 3.0,begründet keine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses.

Oberlandesgericht Hamm, Beschl. v. 29.1.2013 - III-1 RBs 2/13

Leitsatz: Die mangelnde Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes ESO ES 3.0,das eine Bauartzulassung von der Physikalisch-Technische Bundesanstalt erhalten hat, begründet keine rechtli-che Unverwertbarkeit des Messergebnisses. Die genaue Funktionsweise von Messgeräten ist den Gerichtenauch in den Bereichen der Kriminaltechnik und der Rechtsmedizin nicht bekannt, ohne dass insoweit jeweils Zwei-fel an der Verwertbarkeit der Gutachten aufgekommen wären, die auf den von diesen Geräten gelieferten Mess-ergebnissen beruhen. Nach welchem Prinzip das Geschwindigkeitsmessgerät funktioniert ist bekannt. Bei demMessverfahren handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Zweifel an der Zuverlässigkeit der Mes-sung können aber nur konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung begründen. Ohne derartige Anhaltspunkte,würde der Tatrichter die an seine Überzeugungsbildung zu stellenden Anforderungen überspannen, wenn er den-noch an der Zuverlässigkeit der Messung zweifelt (OLG Koblenz a.a.O. – mit diesem Urteil wurde das vom Be-troffenen zitierte Urteil des AG Kaiserslautern vom 14.03.2012 – 6270 Js 9747/11.1 OWi aufgehoben). SolcheAnhaltspunkte lagen hier – s. o. – nicht vor

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschl. v. 15.04.2013 1 SsBs 14/12 Urteil AG Landstuhl aufgehoben

Leitsatz: 1.) Die mangelnde Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes ESO ES3.0 allein begründet keine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses.2.) Allein der Umstand, dass das Fahrzeug bei Auslösung des Bildes noch vor der Fotolinie befindlich gewesenist und lediglich der dem Fahrzeug zugeordnete Schattenwurf die Fotolinie erreicht hatte, belegt nicht, dass beider konkreten Messung von der Bedienungsanleitung des Gerätes abgewichen worden ist.

Oberlandesgericht Köln, Beschl. v. 06. 03. 2013 • Az. 1 RBs 63/13

Auszug: […] Wie zuletzt in der Senatsentscheidung vom 20.02.2013 - III-1 RBs 45/13 - ausgeführt, sind die An-forderungen an die tatrichterliche Feststellungen zu einer in einem standardisierten Messverfahren ermitteltenGeschwindigkeit in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (BGHSt 43, 277 ff.; SenE v. 11.02.2003 - Ss 5/03 Z- = VRS 105, 224 [226]; SenE v. 28.012009 - 82 Ss-OWi 11/09 -; SenE v. 26.10.2011 - III-1 RBs 260/11).

Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem hier verwendeten Messgerät ESO 3.0 (ES 3.0) handelt es sich umeine solche in einem standardisierten Messverfahren (vgl. OLG Koblenz B. v. 16.10.2009 - 1 SsRs 71/09 -; OLGZweibrücken B. v. 19.10.2012 - 1 SsBs 12/12 - = zfs 2013, 51 = DAR 2013, 38; OLG Hamm B. v. 29.01.2013 - III-1 RBs 2/13 -; AG Saarbrücken Urt. v. 25.05.2012 - 22 OWi 68 Js 331/12 [251/12] -, zitiert nach juris). Zweifel ander Zuverlässigkeit der Messung können daher nur konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung begründen.Ohne derartige Anhaltspunkte würden die an die Überzeugungsbildung des Tatrichters zu stellenden Anforde-rungen überspannt.

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Die mangelnde Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes, das eine Bauartzu-lassung von der Physikalisch-Technische Bundesanstalt erhalten hat, begründet keine rechtliche Unverwertbar-keit des Messergebnisses (OLG Koblenz a. a. O.; OLG Zweibrücken a. a. O.; OLG Hamm a. a. O.; KG Berlin B.v. 30.6.2010 - 3 Ws (B) 213/10 -, zitiert nach juris; SenE v. 20.02.2013 - III-1 RBs 45/13 -; AG Zwickau Urt. v.18.12.2012 - 19 OWi 220 Js 16391/12 -; AG Montabaur Urt. v. 29.08.2012 - 2020 Js 46355/11 12 OWi -; zumMessgerät PoliScan speed, zu dessen Funktionsweise ebenfalls Informationen fehlen: AG Saarbrücken Urt. v.25.5.2012 - 22 OWi 68 Js 331/12 [251/12] -, zitiert nach juris). Durch die amtliche Zulassung eines Messgerätesbestätigt die Bundesanstalt, dass sie die Ermittlung des Messwertes auf der Grundlage der in der Gebrauchsan-weisung festgelegten Vorgehensweise einer sachverständigen Prüfung unterzogen und die Messergebnisse alsinnerhalb einer zulässigen Toleranz liegend eingestuft hat. Damit steht die generelle Zuverlässigkeit und Geeig-netheit des Geräts fest und macht Informationen zu dessen genauer Funktionsweise entbehrlich. Die genaueFunktionsweise von Messgeräten ist den Gerichten auch in den Bereichen der Kriminaltechnik und der Rechts-medizin nicht bekannt, ohne dass insoweit jeweils Zweifel an der Verwertbarkeit der Gutachten aufgekommenwären, die auf den von diesen Geräten gelieferten Messergebnissen beruhen. Nach welchem Prinzip das Ge-schwindigkeitsmessgerät funktioniert, ist bekannt.

Soweit vereinzelt (vgl. AG Kaiserslautern zfs 2012, 407 [aufgehoben durch OLG Zweibrücken a. a. O.], AG Land-stuhl zfs 2012, 408 und AG Groß-Gerau DAR 2012, 406) die Auffassung vertreten worden ist, aufgrund der feh-lenden Kenntnis von der Funktionsweise des Geräts sei es der Verteidigung nicht möglich, substantiiert zu Fehlernder Messung vorzutragen, ist darauf hinzuweisen, dass die Betriebsanleitung des Geräteherstellers (vgl. zur Ver-fügbarkeit von Bedienungsanleitungen Kärger DAR 2013, 54) und die Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt dem Betroffenen durchaus Möglichkeiten geben, Fehler beim konkreten Einsatz desGerätes aufzudecken (SenE v. 20.02.2013 - III-1 RBs 45/13 -; vgl. a. OLG Hamm a. a. O.) […]

Oberlandesgericht Bamberg, Beschl. v. 27.03.2013 – 2 Ss OWi 283/2013

Auszug: […] Lediglich ergänzend verweist der Senat hinsichtlich der Zuordnung des Messverfahrens eso ES3.0zu den sog. „standardisierten Messverfahren“ auf die Entscheidung des OLG Koblenz vom 16.10.2009 – 1 Ss Rs71/09 – bei juris. Im Übrigen kommt Cierniak in seinem von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Aufsatz (zfs2012, 664/677) unter Hinweis u. a. auf die Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 01.03.2010 (DAR 2010,216) nicht zum Ergebnis einer grundsätzlichen Unverwertbarkeit des Messergebnisses wegen mangelhafterKenntnis der genauen Funktionsweise des Messgerätes (siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2013, 38 zum Mess-verfahren eso ES3.0).[…]

Oberlandesgericht Hamm, Beschl. v. 02.08.2012 - III-3 RBs 178/12

Leitsatz::Die Fotolinie stellt bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät ES3.0 lediglich ein Mittel der eindeutigen Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrzeug dar.

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt trifft in diesem Zusammenhang zum Thema Fotolinie fol-gende Aussage:„Die Gebrauchsanweisung des Gerätes stellt klar, dass die Fotolinie der eindeutigen Zuordnung eines abgebil-deten Fahrzeugs zu einem Geschwindigkeitsmesswert dient. Insbesondere in Fahrsituationen mit mehreren,dicht hintereinander fahrenden Fahrzeugen ist eine eindeutige Messwertzuordnung zu berücksichtigen. DiePTB-Bauartzulassungsprüfungen sind - neben der richtigen Messwertbildung - auf die Erfordernisse einer ein-deutigen Zuordnung von Messwerten zu Fahrzeugen abgestimmt. Dies schließt auch Regelungen für die voneiner Normallage deutlich abweichenden Fotopositionen mit ein. Somit beinhaltet die Gebrauchsanweisungdes betreffenden Gerätes auch Beschreibungen von Sonderfällen, bei denen es zu einer deutlichen Abwei-

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chung in der Fotoposition bezogen auf die Normallage kommt, um auch hier eine eindeutige Zuordnung zu ge-währleisten. Bei Beachtung der Festlegungen der Gebrauchsanweisung wird somit sichergestellt, dass esauch in Sondersituationen nicht zu einer fehlerhaften Zuordnung von Fahrzeug und Messwert kommen kann.Wie bereits erwähnt, deckt die Bauartzulassung der PTB diese Erfordernisse ab, eine Notwendigkeit zu weiter-führenden quantitativen Analysen bezüglich der Fotolinie ergibt sich dabei jedoch nicht. Eine Plausibilitätsprü-fung der Geschwindigkeitsmessfunktion anhand dieser Fotolinie ist weder erforderlich noch vorgesehen undauch nicht in den PTB-Anforderungen enthalten.“

Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 02.14.2012 Ss (Z) 218/2012 – PTB Prüfung/ES3.0

Auszug: […] Bei der hier vorgenommenen Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ES3.0 der Fa. eso handeltes sich, wie der Senat wiederholt (z. B. Senatsbeschluss a.a.O.= und was andere Oberlandesgerichte (etwaOLG Koblenz NZW 2003,495 f.) ebenso entschieden haben, um ein standardisiertes Messverfahren. Das ver-wendete Messgerät war mit der durch die PTB am 8.12.2010 genehmigten Softwareversion 1.003 ausgestattet[…].

[…] Der Zulassung durch die PTB gehen umfangreiche Prüfungen eines Mustergerätes unter Labor- und Nenn-gebrauchsbedingungen voraus. Dazu gehören insbesondere Messreihen, deren Ergebnisse mit denen der hoch-genauen Referenzgeräte der PTB verglichen werden. Nur wenn diese Prüfungen ergeben, dass das MessgerätGewähr dafür bietet, dass es während der Gültigkeitsdauer der Eichung im Rahmen der zulässigen, zu GunstenBetroffener in Abzug zu bringenden Fehlertoleranzen ausnahmslos richtige Messergebnisse (§ 36 Abs. 1 EO) lie-fert, wird die Zulassung erteilt […].

Herausgabe von Gebrauchsanweisungen an Gerichte,Rechtsanwälte und SachverständigeAllgemein: Ab dem 30. November 2013 findet für alle Softwareversionen des Einseitensensors ES3.0 die Gebrauchsanwei-sung vom 10. Oktober 2013 Anwendung. Die älteren Versionen der Gebrauchsanweisung waren noch mit einerÜbergangsfrist bis zum 30.11.2013 gültig und konnten entsprechend Verwendung finden.

Die Hersteller wurden am Verkehrsgerichtstag 2013 in Goslar teilweise bezüglich einiger Formulierungen in derGebrauchsanweisung kritisiert. Aus diesem Anlass heraus hatte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt unddie Firma eso GmbH gemeinsam die Gebrauchsanweisung des ES3.0 kritisch betrachtet:

Auszug aus der Zulassung vom 10. Oktober 2013, Seite 10:[...] Die neu zugelassene Gebrauchsanweisung vom 10.10.2013 unterscheidet sich zu den bereits zugelassenenGebrauchsanweisungen nur in der Klarstellung einiger missverständlicher Punkte. Eine Schulung des Mess- und Auswertepersonals ist seitens der Zulassung nicht erforderlich […].

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Herausgabe von Gebrauchsanweisungen:Dem fair-trial-Grundsatz geschuldet kann jeder Rechtsanwalt die Gebrauchsanweisung auf der folgenden Platt-form kostenlos einsehen, ausdrucken und für ein Bußgeldverfahren verwenden:Plattform www.mydrive.chBenutzername Rechtsanwalt@esoGmbH Passwort kann bei der Bußgeldstelle oder bei der Firma eso angefordert werden.

Das Passwort wird von Zeit zu Zeit geändert und muss dann ggf. neu bei eso erfragt werden. Der Account bein-haltet i. d. R. immer die aktuelle bzw. gültige Gebrauchsanweisung. Bitte beachten Sie Folgendes:

Es gilt, dass kein Teil dieser Dokumente ohne ausdrückliche Genehmigung der Fa. eso GmbH reproduziert oderunter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden dürfen. Der betref-fende Rechtsanwalt darf lediglich die Daten für ein anliegendes Verfahren verwenden.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die • Gerichte die Gebrauchsanweisung kostenfrei bekommen und für interne Zwecke beliebig vervielfältigen oder auf elektronischen Datenträgern vorhalten dürfen.

• Die Sachverständigen im Rahmen der Fortbildung und Studium die Gebrauchsanweisung käuflich erwer-ben müssen

Herausgabe von der sog. StatistikdateiIn den letzten Monaten wurde seitens einiger weniger Sachverständigen die Forderung zur Herausgabe der Sta-tistikdatei an die Anwender gestellt. Hintergrund dieser Anfrage ist es, die Messrichtigkeit und Messbeständigkeitder Geschwindigkeitsmessanlage prüfen zu wollen. Die Statistikdatei ist aber eine optionale Funktion, welche fürdie Messrichtigkeit und Messbeständigkeit des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES3.0 keine Bedeutunghat.

Ergänzende Stellungnahmen hierzu:Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB):[…] Die Erstellung und Speicherung der Statistikzählerdaten fallen nicht in den Geltungsbereich der Bauartzu-lassung des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES3.0 (siehe Abschnitt 1.5 in der Anlage zum Zulassungs-schein). Es handelt sich dabei um eine optionale Funktion, die für die Messrichtigkeit und Messbeständigkeit desGeschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES3.0 keine Bedeutung hat.Da die abgespeicherten Statistikdateien nicht mit dem geheimen Schlüssel der Recheneinheit signiert werden,können Manipulationen an den ausgelesenen Statistikdateien nicht erkannt werden. […]

Polizeiakademie Hessen:[…] Ich teile die Auffassung der PTB in vorstehender Angelegenheit uneingeschränkt. Die von der Messanlagezur Verfügung gestellten beweiserheblichen Daten sind ausreichend, um eine gegenständliche Messung ab-schließend beurteilen zu können. Der Angabe weiterer statistischer Daten bedarf es hierzu nicht. […]

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Der Einseitensensor ES3.0 verwendet eine Public-Key-Infrastruktur. Die Echtheitsprüfung wird dabei mit demzum jeweiligen Messgerät passenden Schlüssel durchgeführt. Infolgedessen ist die Manipulation aufgedeckt, so-bald der in der Behörde hinterlegte Schlüssel nicht mehr passt. Fehlerhafte Echtheitsprüfungen durch den An-wender sind daher zuverlässig ausgeschlossen.

Original mit 128 km/h und Darstellung des Public-Key. Der angezeigte Public-Key ist mit derMessanlage identisch.

HUMOR

Trifft ein Mann eine Fee:Fee: „Du hast einen Wunsch frei!“Mann: „Dann möchte ich unsterblich sein!“Fee: „Den Wunsch kann ich dir leider nicht erfüllen.“Mann: „Gut, dann möchte ich erst sterben, wenn der HSV Deutscher Meister wird.“Fee: „Du kleine raffinierte Sau…“

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Original oder Fälschung?

Public-Key-Prüfung

• Das computergestützte Auswertesystem esoDigitales II verfügt seit Dezember 2012 über die Möglichkeit, automatisch ein Original von einer Fälschung zu erkennen. Der Anwender muss einmalig den oder die Schlüssel der Messanlage(n) in das System ein-pflegen. Beim Einlesen der Falldaten wird der Schlüssel dann automatisch geprüft. Sollte eine „manipulierte“ Datei vorliegen, wird dies angezeigt.

• Der esoDigitales II Viewer liefert alle fallrelevanten Daten aus der verschlüsselten Fall-datei. Er ermöglicht Gutachtern, Richtern und Sachverständigen, Originalbilder unver-ändert zu sichten. Mit dem Button „Public-Key“ wird der Schlüssel angezeigt. Mittels eines Vergleiches mit dem Schlüssel der Messanlage lässt sich ein Original von einer Fälschung unterscheiden. Der Viewer wurde im Dezember 2012 von der PTB zertifi-ziert.

Fälschung mit 28 km/h und Darstellung des Public-Key. Der angezeigte Public-Key ist mit derMessanlage nicht identisch.

Rückblick eso-Foren 2013Bei der zweitägigen Fachveranstaltung in Tettnang und Lan-genargen am Bodensee erfuhren unsere Kunden und Inter-essierte nicht nur das Aktuellste über die eso-Produkte undderen Anwendungen, sondern erlebten spannende Fach-vorträge von Gastreferenten zu Themen wie Eichung, Er-gebnisse von Verkehrssicherheitsmaßnahmen, Studien zurVerhinderung von Falschverfahren und vieles mehr.

Stimmen zum 5. eso-Forum„Eine in jeder Hinsicht gelungene Veranstaltung mit infor-mativem Charakter in ausgezeichnetem Ambiente, welchevielfältige Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch bot undden Teilnehmern sowohl die technischen Neuerungen desHauses als auch umfangreiches Hintergrundwissen aus an-deren Perspektiven unter Darlegung relevanter Kriterien nä-herbringen konnte."

„Ich möchte mich auf diesem Wege bei Ihnen und Ihren Mit-arbeitern für die Durchführung und Organisation des ESO-Forums bedanken. Es waren interessante zwei Tage mitguten Vorträgen, an denen aber auch der persönliche Kon-takt zu den anderen Bundesländern nicht zu kurz kam."

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„Nochmals herzlichen Dank für die freundliche Aufnahme inIhrem Haus und den informativen Nachmittag. Wir konntensowohl zusammen mit Ihnen, Ihrem technischen Personal alsauch den Anwendern die für uns notwendigen Entscheidun-gen für die Beschaffung einer Eso-Anlage ES 3.0 treffen.“

„Ich möchte es nicht versäumen, Ihnen für die Einladung zudanken. Es waren wieder sehr schöne, unvergesslicheTage! Auch die Vorträge und der Austausch mit den anderen Kol-legen waren wieder sehr interessant.“

„Ich möchte mich noch einmal bei Ihnen für die beiden For-umstage bedanken.Am Vortag gab es viele gute und informative Gespräche mitden Ämtern, Dienstleistern und Polizeibeamten. Ebenso warendie Vorträge am Forum auch sehr interessant gewesen.“

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Messetermine 2014

Besuchen Sie uns vom 25. bis 28. März 2014 auf der Messe „Intertraffic" in Amsterdam

Besuchen Sie uns auf unserem innovativen Messestand und lassen Sie sich von den eso-Produktneuheiten überraschen. Wir bieten die optimalen Produkte für nahezu jede Anwendung in der tech-nischen Verkehrsüberwachung. Lernen Sie eso noch besser kennen und knüpfen Sie intensive Kontakte mit unserem kompetenten Messeteam!

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Messetermine 2014

Besuchen Sie uns vom 09. bis 11. September 2014 auf der Messe „GPEC" in Leipzig

Die GPEC General Police Equipment Exhibition & Conference ist Europas größte ge-schlossene Spezialmesse für Fachbesucher aus Behörden und weiteren Bereichender öffentlichen Sicherheit. Im Fokus stehen Polizeiausrüstung, Sicherheitstechnik undDienstleistungen sowie entsprechende Aus- und Weiterbildung für Behörden.

Besuchen Sie uns auf unserem innovativen Messestand und lassen Sie sich von den eso-Produktneuheiten überraschen. Wir bieten die optimalen Produkte für nahezu jede Anwendung in der tech-nischen Verkehrsüberwachung. Lernen Sie eso noch besser kennen und knüpfen Sie intensive Kontakte mit unserem kompetenten Messeteam!

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Studentisches Entwicklungsprojekt der DHBW Heidenheim

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ausgezeichnet und konnte auf dem 5. eso-Forum der eso GmbH in Tettnang erste Erfolge präsentieren.

Aktuelle Informationen zu StreeTech finden Sie im Internet unter www.streetech.de.

Produktbeschreibung

Technisches Konzept von StreeTech Das technische Konzept des Projektteams StreeTech besteht aus 2 Teilsystemen, dem Erkenner ST 1.0 und dem Vorwarner ST 2.0. Die Funktionsweise des Falschfahrerfrühwarnsystems von StreeTech ist folgendermaßen zusammenzufassen.

Der Erkenner ST 1.0 wird an Autobahnausfahrten installiert, also direkt dort, wo die meisten Falschfahrten beginnen. Er ist für die Detektion, Dokumentation sowie für die Warnung des Falschfahrers zuständig. Zusätzlich verfügt der Erkenner ST 1.0 auch über ein Übermittlungssystem, welches den Vorwarner ST 2.0 aktiviert, die Gefahrenmeldung an die Polizei weiterleitet und an die vorhandenen Wechsel-Verkehrszeichen anbindet.

Dieser ist an der Autobahn vor der Autobahnabfahrt installiert und kann je nach Bedarf auch beliebig oft, z. B. kilometerweise erweitert werden. Der Vorwarner wird mittels des Signals vom Erkenner ST 1.0 aktiviert, warnt dann aktiv die Verkehrsteilnehmer und leitet den Verkehr auf die rechte Fahrspur.

Der Erkenner ST 1.0

Schild mit Hand), 2 Warnleuchten, die oberhalb des Schildes angebracht werden, sowie einem Kasten, in welchem die Technik integriert ist. Die Energieversorgung wird über einen Akku, der an ein Solarpanel angeschlossen ist, sichergestellt. Alle Bauteile sind an einer Stange montiert, die mit einem Fundament im Boden verankert ist (vergleiche herkömmliche Verkehrsschilder).

Der Erkenner ST 1.0 detektiert den Falschfahrer mittels eines Radars bereits zu Beginn der Falschfahrt. Dieses Detektionssignal löst mehrere Folgeaktionen aus, die zeitgleich ablaufen. Zu diesen zählen die Dokumentation und Warnung des Falschfahrers sowie die Übermittlung der Gefahrensituation. Ist der Falschfahrer erkannt, wird eine Kamera aktiviert, die den Falschfahrer zu Nachverfolgungszwecken dokumentiert (Bild/Video). Dieses Bildmaterial wird auf einem Speichermedium mit allen wichtigen Informationen gespeichert und kann später ausgewertet werden. Gewarnt wird der Falschfahrer aktiv über das Blinken der Warnleuchten (LED), die die Aufmerksamkeit des Falschfahrers direkt auf die

Gefahrenmeldung an mehrere

2.0 mittels Funktechnologie oder GPRS gesendet, wodurch dieser aktiviert wird. Zum

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anderen gelangt das Signal über einen GPRS-Server an die Polizei, wodurch die Gefahrenmeldung in den Verkehrsfunk und somit an alle Radiosender gemeldet werden kann und eine Anbindung an die Wechselverkehrszeichen möglich ist.

Da der Erkenner ST 1.0 modular aufgebaut ist, ist es möglich einzelne Komponenten, je nach Bedarf, zu- oder abzubestellen (Erweiterungsmodell).

Der Vorwarner ST 2.0 Der Vorwarner ST 2.0 besteht aus einem Prismenwender (evtl. später LED-Matrix), welcher eine beschriftete und zwei leere Seiten aufweist. Die Beschriftung zeigt auf, dass eine Gefahrensituation auf der Autobahn vorhanden ist und lenkt mittels Leitpfeilen den Verkehr auf die rechte Fahrspur. Zusätzlich ist am Vorwarner ST 2.0 ein Empfangsmodul (Gegenstück zum Sendermodul im Erkenner ST 1.0) angebracht, welches das Signal vom Erkenner ST 1.0 verarbeitet und eine Aktivierung auslöst. Die Energieversorgung wird wiederum über einen Akku, der an ein Solarpanel angeschlossen ist, sichergestellt. Die Bauteile sind ebenfalls an einer Stange angebracht und mit einem Fundament im Boden verankert.

erkannt

sich von der leeren Seite auf die beschriftete Seite. Zusätzlich ziehen die blinkenden Warnleuchten (LED) die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf den Vorwarner ST 2.0. Der fließende Verkehr wird somit vor einer Gefahrensituation gewarnt und auf die rechte Fahrspur geleitet.

Komponenten Die Komponenten für die Fertigung der Prototypen werden größtenteils von der Firma Bremicker-Verkehrstechnik zur Verfügung gestellt. Die verbaute Kamera ist ein Produkt der eso GmbH. Einzelne weitere Bauteile werden vom Projektteam angeschafft.

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Studentisches Entwicklungsprojekt der DHBW Heidenheim

ausgezeichnet und konnte auf dem 5. eso-Forum der eso GmbH in Tettnang erste Erfolge präsentieren.

Aktuelle Informationen zu StreeTech finden Sie im Internet unter www.streetech.de.

Produktbeschreibung

Technisches Konzept von StreeTech Das technische Konzept des Projektteams StreeTech besteht aus 2 Teilsystemen, dem Erkenner ST 1.0 und dem Vorwarner ST 2.0. Die Funktionsweise des Falschfahrerfrühwarnsystems von StreeTech ist folgendermaßen zusammenzufassen.

Der Erkenner ST 1.0 wird an Autobahnausfahrten installiert, also direkt dort, wo die meisten Falschfahrten beginnen. Er ist für die Detektion, Dokumentation sowie für die Warnung des Falschfahrers zuständig. Zusätzlich verfügt der Erkenner ST 1.0 auch über ein Übermittlungssystem, welches den Vorwarner ST 2.0 aktiviert, die Gefahrenmeldung an die Polizei weiterleitet und an die vorhandenen Wechsel-Verkehrszeichen anbindet.

Dieser ist an der Autobahn vor der Autobahnabfahrt installiert und kann je nach Bedarf auch beliebig oft, z. B. kilometerweise erweitert werden. Der Vorwarner wird mittels des Signals vom Erkenner ST 1.0 aktiviert, warnt dann aktiv die Verkehrsteilnehmer und leitet den Verkehr auf die rechte Fahrspur.

Der Erkenner ST 1.0

Schild mit Hand), 2 Warnleuchten, die oberhalb des Schildes angebracht werden, sowie einem Kasten, in welchem die Technik integriert ist. Die Energieversorgung wird über einen Akku, der an ein Solarpanel angeschlossen ist, sichergestellt. Alle Bauteile sind an einer Stange montiert, die mit einem Fundament im Boden verankert ist (vergleiche herkömmliche Verkehrsschilder).

Der Erkenner ST 1.0 detektiert den Falschfahrer mittels eines Radars bereits zu Beginn der Falschfahrt. Dieses Detektionssignal löst mehrere Folgeaktionen aus, die zeitgleich ablaufen. Zu diesen zählen die Dokumentation und Warnung des Falschfahrers sowie die Übermittlung der Gefahrensituation. Ist der Falschfahrer erkannt, wird eine Kamera aktiviert, die den Falschfahrer zu Nachverfolgungszwecken dokumentiert (Bild/Video). Dieses Bildmaterial wird auf einem Speichermedium mit allen wichtigen Informationen gespeichert und kann später ausgewertet werden. Gewarnt wird der Falschfahrer aktiv über das Blinken der Warnleuchten (LED), die die Aufmerksamkeit des Falschfahrers direkt auf die

Gefahrenmeldung an mehrere

2.0 mittels Funktechnologie oder GPRS gesendet, wodurch dieser aktiviert wird. Zum

HUMORHilfsbereite MännerIm Supermarkt stoßen zwei Männer zusammen.Meint der eine völlig aufgelöst:„Entschuldige, aber ich bin total durcheinander, ich suche meine Frau!“Darauf der andere:„Mir geht es auch so, seit 30 Minuten suche ich schon. Wie sieht deine denn aus?“„Meine hat blonde lange Haare, ist 1,90 m groß, braungebrannt, vollbusig, schlanke Figur, hat einenMini an, eine weißes enges Top und Schuhe mit hohen Absätzen. Und wie sieht deine aus?“„Scheiß drauf, wir suchen deine.“

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eso investiert in neues GebäudeAuf ca. 2.500 qm Nutzfläche werden alle mechanischen Teile wie Stative, Gelenkspannköpfe etc. durch die Firma BA-TEC produziert. Zur Verfügung steht ein modernerMaschinenpark wie z. B. 5-Achs-CNC-Fräsmaschinen. In Zukunft sollen hier auch alle relevanten Teile für die mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen ge-fertigt werden.Separate Garagen sorgen zudem dafür, dass ausgebaute Messfahrzeuge sicher bis zur Auslieferung abgestellt werden können.Beim Neubau setzt die Bauherrin auf regional ansässige Unternehmen. Wie auch Ihre Geschwindigkeitsmessanlagen wird auch der Fertigungsprozess effektiv und flexi-bel gestaltet.

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eso investiert in neues GebäudeAuf ca. 2.500 qm Nutzfläche werden alle mechanischen Teile wie Stative, Gelenkspannköpfe etc. durch die Firma BA-TEC produziert. Zur Verfügung steht ein modernerMaschinenpark wie z. B. 5-Achs-CNC-Fräsmaschinen. In Zukunft sollen hier auch alle relevanten Teile für die mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen ge-fertigt werden.Separate Garagen sorgen zudem dafür, dass ausgebaute Messfahrzeuge sicher bis zur Auslieferung abgestellt werden können.Beim Neubau setzt die Bauherrin auf regional ansässige Unternehmen. Wie auch Ihre Geschwindigkeitsmessanlagen wird auch der Fertigungsprozess effektiv und flexi-bel gestaltet.

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eso investiert in Photovoltaik-Anlage

Insgesamt 512 Module sind auf dem Dach der Produktionsstätte ifm-Straße installiert.Ihre Leistung wird mit 111,43 kWp angegeben. Dies soll zu einer jährlichen CO2-Ein-sparung von rund 90 Tonnen führen. Alleine 2.200 mittlere Laubbäume wären nötig,um diese Menge an CO2 zu binden. Ein mittlerer Laubbaum bindet jährlich ca. 40 kgCO2. Erst im Dezember 2012 wurde der Produktionsneubau in der ifm-Straße einge-weiht. Mit der Einweihung der Anlagen auf dem Produktionsgebäude für die stationäreGeschwindigkeitsmessanlage vom Typ ES3.0-ST feiert eso einen weiteren Meilensteinin der über 35-jährigen Firmengeschichte.

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